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Die vorliegende Erfindung betrifft ein laserbeschriftbares Etikettenmaterial, zumindest bestehend aus einer Trägerschicht und einer von dieser getragenen Beschichtung, wobei zur Erzeugung einer optisch wahrnehmbaren, gewünschten Schrift- und/oder Bilddarstellung mittels der Laserstrahlung eines steuerbaren Laserbeschrifters die Beschichtung in entsprechenden Flächenbereichen entfernbar ist. Außerdem betrifft die Erfindung ein aus dem Etikettenmaterial hergestelltes Etikett.
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Ein Etikettenmaterial der eingangs genannten Art ist aus
DE 44 05 612 A1 bekannt. Bei diesem Etikettenmaterial ist die Trägerschicht durch eine transparente Kunststofffolie gebildet und trägt auf ihrer von der ersten, durch Laserstrahlung entfernbaren Beschichtung abgewandten Seite eine zweite, von der ersten Beschichtung optisch differierende Beschichtung. Hiermit wird erreicht, dass die zweite Beschichtung von der Laserstrahlung thermisch nicht in einem schädlichen Maß beeinflusst wird, wenn die erste Beschichtung in einem Laserbeschriftungsvorgang abgetragen wird. Als nachteilig hat sich bei diesem bekannten Etikettenmaterial allerdings herausgestellt, dass die Trägerschicht selbst durch die Laserstrahlung geschädigt werden kann, was die Qualität, Stabilität und Haltbarkeit des Etikettenmaterials und der daraus hergestellten Etiketten beeinträchtigt.
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Aus der
DE 43 32 853 A1 ist eine Mehrschichtfolie bekannt, die eine farbige Gestaltung von Schrift- und Bildzeichen mittels Laserstrahl ermöglicht. Derartige beschriftete Folien kommen vorzugsweise als Etiketten zum Einsatz. Bei dieser Mehrschichtfolie ist unter einer mittels Laserstrahl thermisch lokal abbaubaren, aus einem Aluminium-Substrat bestehenden Deckschicht eine zweite, den verwendeten Laserstrahl nicht absorbierende Schicht beliebiger Einfärbung vorhanden. Bei dieser Mehrschichtfolie hat sich als problematisch herausgestellt, dass beim Entfernen der Deckschicht eine sehr exakte räumliche Einstellung des Laserstrahl erforderlich ist, weil die aus dem Aluminium-Substrat bestehenden Deckschicht sehr dünn ist, so dass bei einer ungenauen Einstellung des Laserstrahls entweder die Deckschicht nicht oder nicht vollständig entfernt wird oder auch die zweite Schicht von dem Laserstrahl teilweise abgetragen und/oder in ihrer Struktur geschädigt wird.
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In der
DE 103 26 501 A1 ist ein weiteres laserbeschriftbares mehrschichtiges Etikettenmaterial beschrieben. Das Etikettenmaterial hat hier eine erste Schicht und eine zweite, von der ersten Schicht optisch differierende Schicht, wobei die zweite Schicht mittels Laserstrahlung entsprechend einem gewünschten Schrift- oder Druckbild unter Sichtbarmachung der Oberfläche der ersten Schicht entfernbar ist. Weiterhin ist zwischen den Schichten eine Energie absorbierende Zwischenschicht angeordnet, welche den Abtrag der von dem Laserstrahl getroffenen Teile der zweiten Schicht ermöglicht, ohne dass ein Abtrag der ersten Schicht erfolgt. Als nachteilig wird bei diesem Etikettenmaterial angesehen, dass die Energie absorbierende Zwischenschicht zu einer hohen thermischen Belastung der ersten, nicht abzutragenden Schicht führt, wodurch diese in unerwünschter Weise doch teilweise abgetragen und/oder in ihrer Struktur geschädigt werden kann.
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Die
DE 10 2004 021 897 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines rubbelbaren Etiketts mit verdeckter Information. Dabei wird die Information mittels eines Laserstrahls durch eine bereits aufgebrachte Rubbelschicht hindurch in eine Folienschicht eingeschrieben, vorzugsweise mittels Carbonisierung, also Schwärzung, des Folienmaterials. Dabei kann der Kontrast der in die Folie eingeschriebenen Information dadurch verbessert werden, dass unterhalb der Folie eine Schicht aus gut reflektierendem Material beziehungsweise mit gut reflektierender Farbe, insbesondere weiß, angeordnet wird.
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Die
EP 1 928 751 B1 zeigt ein Laminatmaterial mit einer Laserstrahlung reflektierenden Schicht. In Strahlrichtung des Laserstrahls gesehen ist die reflektierende Schicht hier die unterste Schicht des Laminatmaterials. Das Einschreiben einer Information erfolgt durch einen Laserstrahl, der durch eine für den Laserstrahl durchlässige oberste Schicht des Laminats hindurch auf eine die Laserstrahlung absorbierende Schicht trifft und diese erwärmt, jedoch nicht abträgt. Die in der absorbierenden Schicht erzeugte Wärme gelangt in eine unter der absorbierenden Schicht liegende thermochromische Schicht, die an den erwärmten Stellen ihre Farbe erkennbar ändert.
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Für die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, ein laserbeschriftbares Etikettenmaterial und ein Etikett der eingangs genannten Art zu schaffen, welche die aufgeführten Nachteile vermeiden und bei denen eine relativ einfache und sichere, Beschädigungen des Etikettenmaterials oder des Etiketts vermeidende Beschriftung mittels Laserstrahl möglich ist.
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Die Lösung des ersten Teils dieser Aufgabe, betreffend das Etikettenmaterial, gelingt erfindungsgemäß mit einem laserbeschriftbaren Etikettenmaterial der eingangs genannten Art, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass zwischen der Trägerschicht und der durch Laserstrahlung entfernbaren Beschichtung eine Schicht angeordnet ist, dass die Wellenlänge des Laserlichts des Laserbeschrifters und die Reflexionseigenschaften der Schicht so aufeinander abgestimmt sind, dass die Schicht die Laserstrahlung des Laserbeschrifters eine schädliche thermische Belastung der Trägerschicht verhindernd reflektiert, und dass die Schicht für sichtbares Licht durchsichtig oder zumindest durchscheinend ist.
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Bei den erfindungsgemäßen Etikettenmaterial wird durch die Laserstrahlung reflektierende Schicht wirksam dafür gesorgt, dass die Laserstrahlung des Laserbeschrifters praktisch nur auf die abzutragen Beschichtung einwirken kann und dass die Trägerschicht sowie gegebenenfalls weitere unter der Laserstrahlung reflektierenden Schicht liegende Schichten des Etikettenmaterials von der Laserstrahlung nicht oder zumindest nicht in einem schädlichen Maß erreicht oder beeinflusst werden. Insbesondere sorgt die Laserstrahlung reflektierende Schicht dafür, dass die Trägerschicht keine schädliche thermische Belastung erfährt. Hierdurch werden bei Etikettenmaterialien nach dem Stand der Technik relativ häufig auftretende Löcher in der Trägerschicht und andere Materialschäden sowie dadurch hervorgerufene Folgeschäden sicher vermieden. Dass die Laserstrahlung reflektierende Schicht für sichtbares Licht durchsichtig oder zumindest durchscheinend ist, ermöglicht es einem Betrachter, durch diese Schicht hindurch eine darunter liegende Schicht zu sehen. Zugleich besteht auch die Möglichkeit, das Etikettenmaterial von seiner Rückseite zu durchleuchten, wobei dann ein Lichtdurchtritt durch die Laserstrahlung reflektierende Schicht hindurch möglich ist.
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In einer bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass die reflektierende Schicht die Laserstrahlung des Laserbeschrifters reflektierende Pigmente enthält. Hiermit wird insbesondere ermöglicht, das Maß der Reflektivität der reflektierenden Schicht durch die Art und/oder Menge der reflektierenden Pigmente in gewünschter Weise zu beeinflussen und bedarfsgerecht einzustellen.
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Weiter ist bevorzugt vorgesehen, dass die reflektierende Schicht eine in einem flüssigen oder pastösen Zustand auf die Trägerschicht aufgetragene und dann ausgehärtete Schicht oder eine auf die Trägerschicht aufgetragene Metallschicht oder eine auf die Trägerschicht aufkaschierte Folienschicht ist.
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Die Trägerschicht soll einerseits dem Etikettenmaterial die nötige mechanische Stabilität verleihen, andererseits aber möglichst dünn und leicht sowie einfach herstellbar sein. Zu diesem Zweck ist bevorzugt die Trägerschicht aus einer Kunststofffolie oder aus einer drucktechnisch erzeugten Kunststoffschicht gebildet, wobei der Kunststoff vorzugsweise ein Polyester oder Polyvinylchlorid oder Polyolefin ist.
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Auch für die Trägerschicht besteht die Möglichkeit, dass diese durchsichtig oder durchscheinend ist. Hiermit werden die gleichen Vorteile erreicht, wie sie weiter oben schon in Zusammenhang mit der durchsichtigen oder durchscheinenden Laserstrahlung reflektierenden Schicht genannt sind.
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Um bei einer möglichst einfachen Herstellbarkeit unterschiedliche Ausführungen des Etikettenmaterials produzieren zu können, schlägt die Erfindung weiter vor, dass die durch Lasterstrahlung entfernbare Beschichtung eine in einem flüssigen oder pastösen Zustand auf die reflektierende Schicht aufgetragene und dann ausgehärtete Farbschicht oder eine auf die reflektierende Schicht aufgedampfte Metallschicht oder eine auf die reflektierende Schicht aufkaschierte Folienschicht ist. Dabei ist das Material, aus dem die durch Laserstrahlung entfernbare Beschichtung besteht, selbstverständlich so ausgewählt, dass der Abtrag durch den Laserstrahl des Laserbeschrifters problemlos erfolgen kann.
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Für Ausführungen des Etikettenmaterials, bei denen auch die Trägerschicht durchsichtig oder durchscheinenden ist, sieht eine weitere Ausgestaltung vor, dass die Trägerschicht auf ihrer von der durch Laserstrahlung entfernbaren, ersten Beschichtung abgewandten Seite eine sich von der ersten Beschichtung optisch wahrnehmbar unterscheidende zweite Beschichtung trägt. Hiermit wird die vorteilhafte Möglichkeit einer besonders kontrastreichen Darstellung von Schriftzeichen, Zahlen oder Bildelementen auf dem Etikettenmaterial geschaffen, da nun neben der durch Laserstrahlung entfernbaren ersten Beschichtung auch die zweite Beschichtung hinsichtlich ihrer von einem Betrachter optisch wahrnehmbaren Erscheinung in gewünschter Weise eingestellt werden kann, insbesondere mit unterschiedlichen Farben und/oder mit unterschiedlichen Helligkeiten.
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Im Sinne einer möglichst einfachen und kostengünstigen Herstellbarkeit ist auch für die zweite Beschichtung bevorzugt vorgesehen, dass diese eine in einem flüssigen oder pastösen Zustand auf die Trägerschicht aufgetragene und dann ausgehärtete Farbschicht oder eine auf die Trägerschicht aufgedampfte Metallschicht oder eine auf die Trägerschicht aufkaschierte Folienschicht ist.
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Eine noch größere Variabilität in der optischen Gestaltung des Etikettenmaterials ergibt sich, wenn die erste und/oder die zweite Beschichtung mehrfarbig, vorzugsweise im Mehrfarbendruck, ausgeführt ist/sind.
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Wenn aus dem Etikettenmaterial durchleuchtbare oder hinterleuchtbare Etiketten hergestellt werden sollen, dann ist zweckmäßig auch die zweite Beschichtung durchscheinend ausgeführt.
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Um aus dem erfindungsgemäßen Etikettenmaterial Etiketten herstellen zu können, die schnell und einfach an einer dafür vorgesehenen Anbringungsfläche angebracht werden können, schlägt die Erfindung vor, dass das Etikettenmaterial an seiner von der ersten Beschichtung abgewandten Seite oder an der von der Trägerschicht abgewandten Seite der ersten Beschichtung als äußerste Schicht eine Klebstoffschicht trägt.
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Damit die Klebstoffschicht die optischen Eigenschaften des Etikettenmaterials nicht stört und um eine Durchleuchtung oder Hinterleuchtung zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass die Klebstoffschicht aus einem transparenten oder durchscheinenden Klebstoff besteht.
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Zwecks einfacher Herstellung des Etikettenmaterials ist die Klebstoffschicht vorzugsweise ein Transferkleber oder ein drucktechnisch aufgetragener Kleber.
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Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Klebstoffschicht mit einer abziehbaren Schutzabdeckung, wie silikonisiertes Schutzpapier, abgedeckt ist. Hierdurch bleibt die Klebstoffschicht geschützt und das Etikettenmaterial leicht handhabbar, bis ein aus dem Etikettenmaterial hergestelltes Etikett tatsächlich an einer Anbringungsfläche angebracht werden soll.
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Das Etikettenmaterial kann bahn- oder bogenförmig hergestellt werden, um danach dann daraus Etiketten der gewünschten Größe ab- oder auszuschneiden oder zu stanzen.
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Das Beschriften mit dem Laserbeschrifter kann, je nach Bedarf, wahlweise vor oder nach oder auch teils vor und teils nach dem Zerteilen des Etikettenmaterials in einzelne Etiketten erfolgen.
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Schließlich betrifft die Erfindung ein Etikett, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass es aus einem Etikettenmaterial der vorstehend beschriebenen Art, d. h. nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, hergestellt ist.
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Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
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1 ein Etikettenmaterial in einem schematischen, nicht maßstäblichen Querschnitt und
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2 ein aus dem Etikettenmaterial hergestelltes Etikett in Draufsicht.
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1 zeigt in einer schematischen, nicht maßstäblichen Darstellung ein bahnförmiges Etikettenmaterial 1 in einem Schnitt quer zu seiner Längsrichtung. Das Etikettenmaterial 1 besteht aus mehreren übereinander angeordneten Schichten, die hier zur besseren Erkennbarkeit übertrieben dick dargestellt sind. In der Praxis beträgt die Dicke der Schichten nur wenige bis einige Mikrometer. Durch Schneiden oder Stanzen ist das Etikettenmaterial 1 in einzelne Etiketten 10 (siehe 2) unterteilbar.
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Weiterhin ist in 1 oberhalb des Etikettenmaterials 1 rein schematisch ein Laserbeschrifter 4 angedeutet. Mit dem Laserbeschrifter 4 ist ein Laserstrahl 40 erzeugbar, mit dem das Etikettenmaterial 1 in einer gewünschten Art und Weise beschriftbar ist.
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Eine tragende Schicht des Etikettenmaterials 1 wird durch eine Trägerschicht 2 gebildet, die hier aus einer transparenten Kunststofffolie besteht.
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Auf der Oberseite der Trägerschicht 2 liegt eine reflektierende Schicht 20, die hier aus einem Lack mit darin enthaltenen Pigmenten besteht, welche die Laserstrahlung des Laserstrahls 40 des Laserbeschrifters 4 reflektieren. Gleichzeitig ist hier die Schicht 20 für sichtbares Licht durchsichtig oder zumindest durchscheinend. Die Schicht 20 ist beispielsweise auf die Oberseite der Trägerschicht 2 aufgedruckt.
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Dabei sind die Wellenlänge des Laserlichts des Laserbeschrifters 4 und die Reflexionseigenschaften der Schicht 20 beziehungsweise der darin enthaltenen Pigmente für dieses Laserlicht einerseits und die Durchsichtigkeit der Schicht 20 für sichtbares Licht so aufeinander abgestimmt, dass die gewünschten, vorstehend genannten Eigenschaften erzielt werden. Entsprechende Einstellungen und Anpassungen können beispielsweise durch Variation der Menge und/oder der Art der reflektierenden Pigmente im die Schicht 20 bildenden Lack vorgenommen werden. In der Praxis sind die Pigmente in einem Gewichtsanteil zwischen etwa 5 und 30%, vorzugsweise zwischen etwa 10 und 20%, in dem Lack enthalten.
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Auf der Oberseite der reflektierenden Schicht 20 liegt eine erste Beschichtung 21, die hier aus einer Farbe besteht, die durch den Laserstrahl 40 des Laserbeschrifters 4 abtragbar, insbesondere verdampfbar, ist. Die Beschichtung 21 ist ebenfalls vorzugsweise auf die Schicht 20 aufgedruckt.
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Auf der Unterseite der Trägerschicht 2 liegt eine zweite Beschichtung 22, die hier, wie die Schicht 20, aus einer Farbe besteht, jedoch mit einem anderen Farbton. Auch die zweite Beschichtung 22 ist auf die Unterseite der Trägerschicht 2 vorzugsweise aufgedruckt. Alternativ kann die zweite Beschichtung 22 auch zwischen der reflektierenden Schicht 20 und der Trägerschicht 2 angeordnet sein.
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Unterhalb der zweiten Beschichtung 22 liegt eine Klebstoffschicht 30, die ihrerseits unterseitig von einer Schutzabdeckung 31, zum Beispiel aus silikonisiertem Papier, abgedeckt ist. Die Klebstoffschicht 30 ist beispielsweise drucktechnisch oder durch ein Transferverfahren auf die Unterseite der zweiten Beschichtung 20 aufgebracht.
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Zum Beschriften des Etikettenmaterials 1 werden dieses und der Laserbeschrifter 4 in der Ebene des Etikettenmaterials 1 in zwei Koordinatenrichtungen relativ zueinander bewegt, wobei der Laserbeschrifter 4 nach Maßgabe elektronisch gespeicherte Daten ein- und ausgeschaltet beziehungsweise moduliert wird. Hierdurch wird die erste Beschichtung 21 in gewünschten Bereichen mittels des Laserstrahls 40 abgetragen, insbesondere verdampft, wonach dann in diesen Bereichen die Oberseite der reflektierenden Schicht 20 frei liegt.
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Die Schicht 20 reflektiert die auftreffende Laserstrahlung des Laserstrahls 40, so dass weder die Trägerschicht 2 noch die zweite Beschichtung 22 oder die Klebstoffschicht 30 von der Laserstrahlung des Laserstrahls 40 in einem störenden Maß beeinflusst werden. Somit ist bei dem Beschriftungsvorgang gewährleistet, dass die Trägerschicht 2 und die darunter liegenden weiteren Schichten durch die Laserstrahlung des Laserstrahls 40 nicht geschädigt werden. Hierdurch bleiben die Stabilität und Haltbarkeit des Etikettenmaterials 1 sowie der daraus hergestellten Etiketten 10 unbeeinträchtigt.
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Das Beschriften des Etikettenmaterials 1 kann erfolgen, bevor dieses in einzelne Etiketten 10 unterteilt wird; alternativ kann das Etikettenmaterial 1 auch vor einem Beschriften zuerst in einzelne Etiketten 10 zerschnitten und dann mit dem Laserbeschrifter 4 beschriftet werden. Es ist auch möglich, für eine Vielzahl von Etiketten 10 identische Teile der Beschriftung vorab anzubringen und nach dem Zerteilen des Etikettenmaterials 1 in einzelne Etiketten 10 nur noch einen individuellen Teil der Beschriftung vorzunehmen.
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Nach dem Beschriftungsvorgang ist in den Bereichen, in denen die erste Beschichtung 21 abgetragen ist, durch die reflektierende Schicht 20 und die Trägerschicht 2 hindurch für einen Betrachter die zweite Beschichtung 22 sichtbar. Wenn die zweite Beschichtung 22 zwischen der Trägerschicht 2 und der reflektierenden Schicht 20 liegt, muss nur die reflektierende Schicht 20 durchsichtig oder durchscheinend sein, damit der Betrachter die zweite Beschichtung 22 sehen kann. Die zweite Beschichtung 22 weist vorzugsweise einen deutlichen farblichen Kontrast und/oder Helligkeitskontrast zu der ersten Beschichtung 21 auf. Somit ist eine Beschriftung auf dem Etikettenmaterial 1 für einen Betrachter deutlich sichtbar.
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Mittels der Klebstoffschicht 30 kann das beschriftete Etikett 10 nach dem Abziehen der Schutzabdeckung 31 an einer Anbringungsfläche angebracht werden.
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Wenn neben der Schicht 20 und der Trägerschicht 2 auch die zweite Beschichtung 22 und die Klebstoffschicht 30 durchscheinend sind, kann das Etikett 10 auch als hinterleuchtetes Etikett verwendet werden, welches dann auch in dunkler Umgebung gut erkennbar und ablesbar ist.
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2 zeigt in einer Draufsicht ein Beispiel für ein fertiges Etikett 10, das aus dem zuvor beschriebenen Etikettenmaterial 1 durch Zuschneiden und durch Beschriften mittels des Laserbeschrifters 4 hergestellt ist. Die Sichtseite des Etiketts 10 wird durch die erste Beschichtung 21 gebildet, die hier einen dunklen Farbton, wie schwarz, hat. In gewünschten Bereichen ist diese erste Beschichtung 21 mit dem Laserstrahl 40 des Laserbeschrifters 4 entfernt, wonach in diesen Bereichen dann durch die reflektierende Schicht 20 und die Trägerschicht 2 hindurch die zweite Beschichtung 22 sichtbar wird.
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Die zweite Beschichtung 22 hat einen zur ersten Beschichtung 21 kontrastierenden, hier hellen Farbton, wie weiß. Somit ergibt sich eine deutlich sichtbare und leicht lesbare Darstellung auf dem Etikett 10. Dabei sind hier eine Beschriftung 50, eine Bilddarstellung 51 sowie ein Strichcode 52 beispielhaft gezeigt.
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Bei dem in 2 gezeigten Beispiel liegt eine helle Darstellung auf dunklem Hintergrund vor; selbstverständlich ist auch umgekehrt eine dunkle Darstellung auf hellem Hintergrund möglich. Statt schwarz und weiß sind in der Praxis alle beliebigen anderen Farben, auch Metallicfarben, für die erste und zweite Beschichtung 21, 22 möglich.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Etikettenmaterial
- 10
- Etikett
- 2
- Trägerschicht
- 20
- reflektierende Schicht
- 21
- erste Beschichtung
- 22
- zweite Beschichtung
- 30
- Klebstoffschicht
- 31
- Schutzabdeckung
- 4
- Laserbeschrifter
- 40
- Laserstrahl
- 50
- Beschriftung
- 51
- Bild
- 52
- Strichcode