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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dunstabzugshaube.
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Zum Absaugen und Reinigen von Dünsten und Wrasen ist es bekannt oberhalb einer Kochstelle eine Dunstabzugshaube anzuordnen. Um den Benutzer der Kochstelle durch die Dunstabzugshaube nicht zu behindern, sind Dunstabzugshaube entwickelt worden die auch als Schrägessen oder Kopffrei-Essen bezeichnet werden. Bei diesen Essen erstreckt sich die Sichthaube mit einem daran vorgesehenen Wrasenschirm von der Raumwand aus nach oben geneigt. An der Oberseite der Sichthaube ist hierbei in der Regel ein Kamin vorgesehen, über den die gereinigte Luft abtransportiert werden kann. Obwohl mit diesen Essen der Raum oberhalb der Kochstelle, der von dem Benutzer genutzt werden kann, bereits vergrößert wurde, ist durch die Auskragung der Sichthaube und des Wrasenschirms immer noch die Gefahr des Anstoßens des Kopfes des Benutzers gegeben. Zudem ist die Position der Sichthaube und des Wrasenschirms bei dieser Art von Dunstabzugshauben fixiert, wodurch auch die Absaugrate fest vorgegeben ist.
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Aus der
EP 596846B1 ist weiterhin eine Dunstabzugshaube bekannt, bei der im inneren der Dunstabzugshaube ein Einlassbereich und ein Auslassbereich durch eine vertikal verlaufende Wand getrennt sind. Der Lufteinlass in den Einlassbereich ist hierbei an der Unterseite der Dunstabzugshaube angeordnet und wird beispielsweise durch einen horizontal liegenden Schirm gebildet, der sich nach vorne über die Vorderseite der Dunstabzugshaube erstreckt. Somit ist auch bei dieser Dunstabzugshaube die horizontale Abmessung der Dunstabzugshaube lediglich im oberen Bereich gegeben, wohingegen im unteren Bereich durch den horizontal nach vorne herausstehenden Schirm weiterhin eine Behinderung des Benutzers erfolgt. Schließlich ist auch bei dieser Dunstabzugshaube die Absaugrate durch die Geometrie des Lufteinlasses und des Einlassbereiches festgelegt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Dunstabzugshaube zu schaffen, bei der die Behinderung des Benutzers minimiert ist und bei der dennoch eine gute Absaugrate erzielt werden kann.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst werden kann, indem die Dunstabzugshaube einen vertikal ausgerichteten Haubenkörper aufweist, dessen Vorderseite zumindest teilweise als Lufteinlass dient.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe daher gelöst durch eine Dunstabzugshaube, die einen Haubenkörper mit einem in dem Haubenkörper angeordneten Gebläse und einer das Innere des Haubenkörpers unterteilenden Trennwand aufweist. Die Dunstabzugshaube ist dadurch gekennzeichnet, dass der Lufteinlassbereich, über den Luft zu dem Gebläse gelangt, zumindest einen Lufteinlass aufweist, der zumindest bereichsweise an der Vorderseite der Dunstabzugshaube liegt.
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Als Dunstabzugshaube wird im Sinne der vorliegenden Erfindung vorzugsweise eine sogenannte Esse bezeichnet, die aus einem Haubenkörper und einem sich oberhalb des Haubenkörpers erstreckenden Kamin besteht. Als Gebläse der Dunstabzugshaube wird im Sinne der Erfindung das Lüftergebläse bezeichnet, mittels dessen im Inneren des Haubenkörpers ein Unterdruck erzeugt werden kann, durch den Dünste und Wrasen in den Lufteinlass eingesaugt werden. Das Gebläse wird durch mindestens einen Motor angetrieben. Als Haubenkörper wird der Teil der Dunstabzugshaube bezeichnet, in dem zumindest das Gebläse und der Lufteinlass vorgesehen sind. Der Haubenkörper kann insbesondere durch einen Rahmen mit einer in dem Rahmen vorgesehenen Trennwand gebildet sein. Der Innenraum des Haubenkörpers, der durch die Trennwand unterteilt wird, stellt zumindest bereichsweise einen abgeschlossenen Raum dar, an dem zumindest ein Lufteinlass und zumindest ein Luftauslass vorgesehen sind. Die Trennwand verläuft vorzugsweise vertikal oder zu der Vertikalen leicht geneigt in dem Inneren des Haubenkörpers. Hierdurch werden ein Lufteinlassbereich und ein horizontal dazu benachbarter Lüfterbereich, an dem auch der Luftauslass vorgesehen ist gebildet. Der Lufteinlassbereich liegt erfindungsgemäß vor dem Lüfterbereich in dem Haubenkörper. Der Lufteinlassbereich wird im Folgenden auch als Cavity bezeichnet.
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Als Vorderseite der Dunstabzugshaube wird die Seite der Dunstabzugshaube bezeichnet, die in der montierten Betriebsposition der Dunstabzugshaube dem Benutzer zugewandt ist. Bei einer an einer Raumwand montierten Dunstabzugshaube ist die Vorderseite die Seite, die der Montagewand abgewandt ist. Die Seite, die an der Montagewand anliegt, ist die Rückseite der Dunstabzugshaube. Richtungsangaben, wie vorne und hinten werden in der weiteren Beschreibung in diesem Sinne verwendet.
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Erfindungsgemäß weist der Lufteinlassbereich, über den Luft zu dem Gebläse gelangt, zumindest einen Lufteinlass auf, der zumindest bereichsweise an der Vorderseite der Dunstabzugshaube liegt. Als Lufteinlass wird im Sinne der vorliegenden Erfindung eine Öffnung bezeichnet über die Luft in den Lufteinlassbereich von der Umgebung der Dunstabzugshaube, das heißt von außerhalb der Dunstabzugshaube eintreten kann. An der Vorderseite der Dunstabzugshaube liegend wird im Sinne der vorliegenden Erfindung so verstanden, dass vor dem Lufteinlass keine weiteren Komponenten der Dunstabzugshaube vorgesehen sind. Die Vorderseite der Dunstabzugshaube ist vorzugsweise in zumindest einem Betriebszustand vertikal ausgerichtet.
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Indem der Lufteinlassbereich einen Lufteinlass aufweist, der an der Vorderseite der Dunstabzugshaube liegt, kann die Tiefe der Dunstabzugshaube, über die an der Unterseite im Stand der Technik die Luft eintreten muss, gering gehalten werden. Da die Vorderseite der Dunstabzugshaube zudem bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube zumindest in einem Betriebszustand vorzugsweise vertikal ausgerichtet ist, kann auch diese den Benutzer bei der Bedienung eines unter der Dunstabzugshaube angeordneten Kochfeldes nicht behindern. Es wird daher eine maximale Kopffreiheit geschaffen. Die Höhe der Dunstabzugshaube und insbesondere des Haubenkörpers beeinträchtigen die Kopffreiheit nicht, so dass diese groß gewählt werden kann. Damit kann auch die Größe des Lufteinlasses, der an der Vorderseite der Dunstabzugshaube liegt maximiert werden und dadurch auch die Absaugrate optimiert werden.
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In dem Haubenkörper kann gemäß der vorliegenden Erfindung ein Sammelbehälter zum Sammeln abgeschiedener Verunreinigungen, insbesondere eine Ölsammelwanne vorgesehen sein. Zudem kann in dem Haubenkörper zumindest im Bereich des Lufteinlasses ein Filterelement vorgesehen sein.
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Gemäß einer Ausführungsform ist die Vorderseite der Dunstabzugshaube zumindest bereichsweise durch ein Frontpaneel gebildet und der Lufteinlass umfasst einen Randabsaugspalt, der durch zumindest einen Teil des Randes des Frontpaneels gebildet wird.
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Als Frontpaneel wird eine Platte oder Scheibe bezeichnet, die vorzugsweise eben ausgestaltet ist. Das Frontpaneel definiert vorzugsweise die Vorderseite des Haubenkörpers. Dabei ist die Größe des Frontpaneels so bemessen, dass zwischen diesem und den Seitenwänden des Haubenkörpers ein Abstand besteht. Hierdurch wird ein Randabsaugspalt gebildet, der einen Teil des oder den gesamten Lufteinlass bildet. Der Randabsaugspalt umgibt vorzugsweise alle Ränder des Frontpaneels. Hierdurch wird die Größe des Lufteinlasses maximiert. Das Frontpaneel stellt vorzugsweise ein Bauteil dar, das zu den weiteren Bestandteilen des Haubenkörpers, insbesondere einem Rahmen separat ist und lediglich bei der Montage an dem Haubenkörper befestigt wird. Hierdurch kann zum einen ein geeignetes Material für das Frontpaneel gewählt werden und zum anderen kann das Frontpaneel durch die separate Ausgestaltung auch weitere Funktionen als die reine Vorderwand eines Körpers ausführen. Das Frontpaneel kann gemäß der vorliegenden Erfindung beispielsweise aus Glas, Kunststoff oder Metall, insbesondere Edelstahl oder Aluminium bestehen. Der Rahmen des Haubenkörpers kann erfindungsgemäß beispielsweise aus Metall, insbesondere Edelstahl oder Aluminium bestehen. Vorzugsweise ist an der Vorderseite der Dunstabzugshaube lediglich ein einziges Frontpaneel vorgesehen. Hierdurch wird zum einen der Aufbau der Dunstabzugshaube vereinfacht und zum anderen das optische Erscheinungsbild der Dunstabzugshaube verbessert, da die Vorderseite im Wesentlichen durch eine durchgehende Fläche gebildet wird. Schließlich ist beim Vorsehen eines einzigen Frontpaneels auch die Reinigbarkeit der Dunstabzugshaube vereinfacht. Insbesondere ist die Anzahl der Kanten, an denen sich Verunreinigungen absetzen können, minimiert.
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Indem die Vorderseite der Dunstabzugshaube, insbesondere des Haubenkörpers durch ein Frontpaneel gebildet wird und der Randabsaugspalt durch zumindest einen Teil des Randes des Frontpaneels gebildet wird, ist die Größe des Lufteinlasses maximiert. Zudem ist es nicht erforderlich an der Unterseite der Dunstabzugshaube, insbesondere in der Unterseite des Haubenkörpers einen weiteren Lufteinlass vorzusehen. Daher kann die Tiefe der Dunstabzugshaube minimal gewählt werden und die Kopffreiheit des Benutzers wird dadurch gewährleistet.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Frontpaneel schwenkbar mit dem Haubenkörper verbunden. Insbesondere ist das Frontpaneel erfindungsgemäß vorzugsweise so mit dem Haubenkörper verbunden, dass es nach oben verschwenkt werden kann. Zu diesem Zweck kann das Frontpaneel über ein oder mehrere Scharniere im oberen Bereich des Frontpaneels an dem oberen Bereich des Haubenkörpers befestigt werden. Durch das Verschwenken des Frontpaneels nach oben, das heißt um eine horizontale Schwenkachse, wird der Abstand zwischen den Rändern des Frontpaneels, insbesondere den seitlichen Rändern und dem unteren Rand, und den Rändern des Haubenkörpers vergrößert. Hierdurch wird der zwischen dem Frontpaneel und dem Haubenkörper gebildete Randabsaugspalt vergrößert und die Dunstabzugshaube kann eine größere Menge an Wrasen ansaugen. Zudem wird durch das Verschwenken des Frontpaneels der Zugriff auf den Lufteinlassbereich ermöglicht, der somit bei hochgeklapptem Frontpaneel gereinigt werden kann.
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Alternativ oder zusätzlich zu dem Vorsehen eines Randabsaugspaltes zwischen einem Frontpaneel und dem Haubenkörper kann gemäß einer Ausführungsform der Lufteinlass zumindest teilweise durch mindestens eine Öffnung in dem Frontpaneel an der Vorderseite des Haubenkörpers gebildet werden. Die mindestens eine Öffnung kann als Schlitz oder Loch ausgestaltet sein. Vorzugsweise sind mehrere Öffnungen über die Fläche des Frontpaneels verteilt vorgesehen. Hierdurch kann die Größe des Lufteinlasses weiter vergrößert werden und damit die Absaugrate der Dunstabzugshaube optimiert werden. Vorzugsweise verlaufen bei Öffnungen, die Schlitze darstellen, die Schlitze vertikal. Hierdurch kann ein sicheres Ansaugen beziehungsweise Eintreten von Wrasen, der das Frontpaneel von unten anströmt, in den Lufteinlassbereich der Dunstabzugshaube gewährleistet werden.
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Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Dunstabzugshaube einen Kamin, der sich zumindest teilweise bis in den Bereich des Haubenkörpers erstreckt. Als Kamin wird im Sinne der vorliegenden Erfindung ein Verkleidungselement verstanden, das mit dem Luftauslass des Haubenkörpers verbunden ist. Über den Kamin kann somit gereinigte Luft von dem Haubenkörper in die Umgebung oder in den Raum, in dem die Dunstabzugshaube betrieben wird, transportiert werden. Indem sich zumindest ein Teil des Kamins in den Bereich des Haubenkörpers erstreckt, kann eine sichere Verbindung zwischen Kamin und Haubenkörper gewährleistet werden. Vorzugsweise entspricht die Tiefe des Kamins bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube der Tiefe des Haubenkörpers oder ist geringfügig größer als die Tiefe des Haubenkörpers. Vorzugsweise erstreckt sich bei dieser Gestaltung des Kamins die Vorderseite des Kamins bis in den Bereich des Haubenkörpers. Dadurch deckt die Vorderseite des Kamins zumindest einen Teil der Vorderseite des Haubenkörpers ab beziehungsweise bildet einen Teil der Vorderseite des Haubenkörpers. Durch die Verlängerung des Kamins bis in den Bereich des Haubenkörpers, gerät der untere Bereich des Kamins in die Reichweite des Benutzers der Dunstabzugshaube. Daher können an der Vorderseite des Kamins Bedienelemente zum Bedienen der Dunstabzugshaube vorgesehen sein. Die Anordnung von Bedienelementen an dem Kamin ist vorteilhaft, da hierdurch das Vorsehen von Öffnungen oder Aussparungen in der Fläche des Frontpaneels für die Bedienelemente nicht erforderlich ist. Zudem handelt es sich bei dem Kamin in jedem Fall um eine feststehende Komponente der Dunstabzugshaube, was bei dem Frontpaneel nicht zwingend der Fall ist. Somit können die Bedienelemente auch bei einem verschwenkbaren Frontpaneel einfach und zuverlässig an dem Kamin vorgesehen sein.
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Erstreckt sich die Vorderseite des Kamins und gegebenenfalls auch der vordere Rand der Seitenwände des Kamins bis in den Bereich des Haubenkörpers ist insbesondere bei einer Dunstabzugshaube, bei der an der Vorderseite ein Frontpaneel vorgesehen ist, dessen Ränder einen Teil eines Randabsaugbereiches bilden, ein weiterer Vorteil gegeben. Bei dieser Ausführungsform ist nämlich in dem oberen Rand des Frontpaneels ein Ausschnitt vorgesehen, in den die Vorderseite des Kamins eingreifen kann, beziehungsweise, in dem die Vorderseite des Kamins aufgenommen werden kann. Durch diesen Ausschnitt wird der obere Rand des Frontpaneels somit im Bereich des Ausschnitts nach unten verlagert und liegt damit näher an dem Entstehungsort des Wrasens. Da zwischen den Rändern des Ausschnitts und der Unterseite der Vorderseite des Kamins in der Regel ebenfalls ein Abstand besteht, kann auch dieser Abstand als Randabsaugspalt dienen und die Absaugrate der Dunstabzugshaube damit weiter erhöht werden. Ein weiterer Vorteil des Vorsehens eines Ausschnitts in dem Frontpaneel und Abdecken des Ausschnitts durch die Vorderseite des Kamins besteht in dem dadurch verringerten Gewicht des Frontpaneels. Insbesondere bei einem Frontpaneel, das aus Glas besteht und an dem Haubenkörper verschwenkbar angeordnet ist, wird das Verschwenken durch das verringerte Gewicht erleichtert.
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Die Trennwand, die erfindungsgemäß in dem Haubenkörper vorgesehen ist, stellt vorzugsweise die Rückseite des Lufteinlassbereiches dar. Die Trennwand verläuft vorzugsweise vertikal und trennt den Lufteinlassbereich von einem Lüfterbereich, in dem das Gebläse in dem Haubenkörper vorgesehen ist. Indem die Trennwand gleichzeitig die Rückseite des Lufteinlassbereiches bildet und diesen von dem Lüfterbereich trennt, ist der Aufbau der Dunstabzugshaube weiter vereinfacht. Insbesondere sind keine separaten Kanäle erforderlich um die beiden Bereiche in dem Haubengehäuse zu bilden. Die Verbindung der beiden Bereiche kann bei der vorliegenden Erfindung durch einfaches Einbringen einer oder mehrerer Öffnungen in die Trennwand hergestellt werden. Diese Öffnungen liegen hierbei im Bereich, das heißt auf der Höhe des Gebläses, das hinter der Trennwand angeordnet ist. Weiterhin kann durch die Ausgestaltung der Dunstabzugshaube, bei der die Trennwand die Rückwand des Lufteinlassbereiches bildet, die Höhe des Haubengehäuses minimiert werden, da das Gebläse hinter der Trennwand angeordnet ist und somit kein zusätzlicher Raum oberhalb des Lufteinlassbereiches vorgesehen werden muss.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Gebläse einen Doppelmotor. Als Doppelmotor wird in diesem Zusammenhang ein Motor bezeichnet, der zwei Gebläse- oder Lüfterräder antreibt. Der Motor kann hierzu zweiteilig ausgestaltet sein oder Verbindungen zu den beiden Gebläse- oder Lüfterrädern aufweisen. Die Räder sind vorzugsweise in einem Lüftergehäuse aufgenommen, das auch als Doppelschneckengehäuse bezeichnet wird. Die Achsen der Räder liegen hierbei parallel und über die Breite des Haubenkörpers benachbart zueinander. Durch diese Ausgestaltung kann die Tiefe der Dunstabzugshaube weiter minimiert werden und dennoch eine gute Absaugrate erzielt werden.
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Gemäß einer Ausführungsform liegt die Achse des Gebläses horizontal und senkrecht zu der Vorderseite des Haubenkörpers. Sind mehrere Gebläseräder in dem Gebläse vorgesehen, so liegen diese jeweils in der angegebenen Richtung. Bei den Lüfter- oder Gebläserädern handelt es sich hierbei um sogenannte Radiallüfter, bei denen die Luft in axialer Richtung angesaugt und in radialer Richtung abgegeben wird. Die Räder sitzen hierbei in einem Lüftergehäuse, das die Räder radial umgibt und einen Auslassstutzen zum Auslass der Luft aufweist. Durch die Ausrichtung der Achse des Gebläses horizontal und senkrecht zu der Vorderseite des Haubenkörpers kann somit der Einlaufbereich des Lüftergehäuses nach vorne gerichtet sein und dieser über entsprechende Öffnungen in der Trennwand mit dem Lufteinlassbereich des Haubenkörpers verbunden werden. Da hierbei keine aufwändige Luftführung zu dem Einlaufbereich des Lüftergehäuses notwendig ist, kann die Absaugrate der Dunstabzugshaube optimiert werden.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform liegt die Achse des Gebläses nach vorne und unten in einem Winkel zu der Horizontalen, insbesondere in einem Winkel von 2 bis 10°. Durch diese nach unten geneigt Anordnung des Gebläses und damit auch des Lüftergehäuses wird der Anströmrichtung des Wrasen, der die Dunstabzugshaube von unten anströmt Rechnung getragen und die Absaugrate weiter erhöht. Die Neigung der Achse des Gebläses kann durch entsprechende Ausgestaltung des Lüftergehäuses realisiert werden. Insbesondere kann ein Auslassstutzen vorgesehen sein, dessen oberes Ende horizontal verläuft und an dessen unteren Ende das Gehäuse in dem gewünschten Winkel befestigt ist. Dieses Gehäuse kann dann an dem oberen Ende des Auslassstutzens mit dem Haubenkörper oder dem Kamin verbunden werden.
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Vorzugsweise ist in der Trennwand des Haubenkörpers ein Gitterbereich für den Durchlass von Luft zu dem Gebläse vorgesehen. Der Gitterbereich dient hierbei gleichzeitig als Eingreifschutz, der den Zugriff auf das dahinterliegende Gebläse für den Benutzer versperrt.
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Die Erfindung wird im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen genauer erläutert. Hierbei zeigen:
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1: eine schematische perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube in einem ersten Betriebszustand;
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2: eine schematische perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform der Dunstabzugshaube nach 1 in einem zweiten Betriebszustand;
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3: eine schematische perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform der Dunstabzugshaube nach 1 in einem teilweise demontierten. Zustand;
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4: eine schematische perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
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5: die schematische perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform der Dunstabzugshaube nach 1 mit Wiedergabe der äußeren Bestandteile in transparenter Form; und
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6: eine schematische Schnittansicht der ersten Ausführungsform der Dunstabzugshaube nach 1 entlang der Schnittlinie A-A.
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Gleiche Bestandteile sind in den Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen und deren Aufbau und Funktion wird gegebenenfalls nur einmalig erläutert.
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In 1 ist eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 gezeigt. Die Dunstabzugshaube besteht aus einem Haubenkörper 10 und einem Kamin 11, der nach oben über den Haubenkörper hinausragt. Der Haubenkörper 10 besteht in der dargestellten Ausführungsform aus einem vertikal stehenden Rahmen 101, dessen Öffnung nach vorne gerichtet ist. In dem Rahmen 101 ist eine vertikale Trennwand 104 aufgenommen, die zu der Vorderseite des Rahmens 101 nach hinten versetzt liegt. Die Unterwand 1011 ist bei der gezeigten Ausführungsform abnehmbar ausgestaltet. In dem durch den Rahmen 101 und die Trennwand 104 gebildeten Lufteinlassbereich 1013 oder Cavity ist ein Frontpaneel 102 angeordnet. Das Frontpaneel 102 liegt parallel zu der Trennwand 104 und in einem Abstand zu dieser. Das Frontpaneel 102 weist eine geringere Breite und Höhe auf, als die Innenseite des Rahmens 101. Somit ist zwischen den äußeren Rändern des Frontpaneels 102 und der Innenseite des Rahmens 101 ein Randabsaugspalt 103 gebildet. Der Randabsaugspalt 103 dient bei der dargestellten Ausführungsform als Lufteinlass 1014 in den Lufteinlassbereich 1013.
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In der Oberseite des Frontpaneels 102 ist ein Ausschnitt eingebracht, der eine rechteckige Form aufweist. In diesen Ausschnitt ragt der untere Bereich des Kamins 11 hinein. Insbesondere sind die Vorderseite des Kamins 11 und der vordere Bereich der Seitenwände des Kamins 11 bis zu der unteren Stelle des Ausschnitts gezogen. In der Vorderseite des Kamins 11 sind Bedienelemente 110 angeordnet. Diese sind in dem Bereich vorgesehen, in dem der Kamin 11 in den Ausschnitt des Frontpaneels 102 ragt.
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In der Oberseite des Rahmens 101 ist bei der dargestellten Form ein der Breite des Ausschnitts des Frontpaneels 102 entsprechender Ausschnitt eingebracht, durch den die Vorderseite des Kamins 11 und die vorderen Bereiche der Seitenwände des Kamins 11 geführt werden können.
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Bei Betrieb dieser Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1 gelangt Wrasen, der die Dunstabzugshaube von unten anströmt über den Randabsaugspalt 103 in den Lufteinlassbereich 1013 des Haubenkörpers 10. Der innere Aufbau des Haubekörpers 10 wird später unter Bezugnahme auf die 2, 5 und 6 genauer erläutert.
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In 2 ist die Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1 nach 1 in einem weiteren Betriebszustand gezeigt. In diesem Betriebszustand ist das Frontpaneel 102 um eine horizontale Achse nach vorne und oben verschwenkt beziehungsweise hochgeklappt. Für diese Bewegung des Frontpaneels 102 sind an der Rückseite des Frontpaneels 102 Scharniere 1021 vorgesehen, über die das Frontpaneel 102 mit der Trennwand 104 verbunden ist und gegenüber dieser verschwenkt werden kann. In der 2 ist weiterhin zu erkennen, dass in der Trennwand 104 in dem Bereich neben dem Kamin 11 Gitterbereiche 1041 vorgesehen sind. In dem in 2 gezeigten Betriebszustand kann der die Dunstabzugshaube 1 anströmende Wrasen über den Bereich zwischen dem verschwenkten Frontpaneel 102 und der Unterwand 101 des Rahmens 101 des Haubenkörpers 10 in den Lufteinlassbereich 1013 gelangen. Da dieser Abstand aufgrund der Verschwenkung des Frontpaneels 102 größer ist als der in 1 gezeigte Randabsaugspalt 103, kann eine größere Wrasenmenge in den Lufteinlassbereich 1013 eintreten. Ein Entweichen des Wrasens nach oben wird durch das verschwenkte Frontpaneel 102 verhindert.
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Über die Gitterbereiche 1041 in der Trennwand 104 kann der Wrasen von dem Lufteinlassbereich 1013 in den hinter der Trennwand 104 liegenden Lüfterbereich 105, der auch als Lüfterraum bezeichnet wird, gelangen. Wie in 5 gezeigt ist, ist in diesem Lüfterbereich 105 ein Gebläse 106 in einem Lüftergehäuse in Form eines Doppelschneckengehäuses angeordnet. Die über die Gitterbereiche 1041 in den Lüfterbereich 105 eintretende Luft wird daher unmittelbar zu dem Gebläse geleitet und durch das Lüftergehäuse nach oben in Richtung auf den Kamin 11 geführt, über den die Luft entweichen kann.
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Die Reinigung des Wrasens von Verunreinigungen erfolgt bei der dargestellten Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1 durch die Umlenkung des Wrasens an dem Randabsaugspalt 103 und/oder durch die Umlenkung von der Innenseite des Frontpaneels 102 zu dem Gitterbereich 1041. Die so abgetrennten Verunreinigungen können in einem Sammelbehälter (nicht gezeigt), insbesondere in einer Ölsammelwanne aufgefangen werden, die auf der Unterwand 1011 oder in der Unterwand 1011 vorgesehen sein kann. Alternativ oder zusätzlich kann zur Reinigung des Wrasens aber auch ein Filterelement (nicht gezeigt) vorgesehen sein, das beispielsweise hinter dem Frontpaneel 102 in dem Rahmen 101 eingebracht ist und sich über die gesamte Breite und Höhe der Innenseite des Rahmens 101 erstreckt. Das Filterelement kann beispielsweise ein Streckmetallfilter oder ein Vliesfilter sein.
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Wie in 3 gezeigt ist, kann die Unterwand 1011 des Rahmens 101 des Haubenkörpers 10 abgenommen werden. In der Unterseite des danach verbleibenden Teils der Unterseite des Rahmens 101 sind in der dargestellten Ausführungsform Beleuchtungseinrichtungen 1012 vorgesehen, die Licht nach unten abgeben. Wie sich aus 3 weiterhin ergibt, ist an der Unterseite der Trennwand 104 ein nach vorne gerichteter Flansch 1042 vorgesehen. Dieser schließt den Lufteinlassbereich 1013 nach unten ab.
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In 4 ist eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 gezeigt. Diese Ausführungsform weist im Wesentlichen den gleichen Aufbau, wie die erste Ausführungsform auf. Lediglich das Frontpaneel 102 ist bei dieser Ausführungsform anders aufgebaut. Während bei der ersten Ausführungsform eine durchgehende Platte oder Scheibe, beispielsweise eine Glasplatte als Frontpaneel verwendet wird, ist bei der zweiten Ausführungsform das Frontpaneel 102 durch ein Metallblech gebildet. In dem Metallblech sind vertikal verlaufende Schlitze 1022 eingebracht. Der weitere Aufbau des Frontpaneels 102 entspricht dem des. Frontpaneels 102 der ersten Ausführungsform. Beispielsweise ist auch bei der zweiten Ausführungsform ein Ausschnitt in die Oberseite des Frontpaneels 102 eingebracht.
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Der innere Aufbau der Ausführungsformen der Dunstabzugshaube wird nun erneut unter Bezugnahme auf die 5 und 6 beschrieben.
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In dem Haubenkörper 10 ist die Trennwand 104 so vorgesehen, dass diese einen vor dieser liegenden Lufteinlassbereich 1013 und einen hinter dieser liegenden Lüfterbereich 105 voneinander trennt. In dem Lüfterbereich 105 ist ein Gebläse 106 aufgenommen, von dem in den Figuren lediglich das Lüftergehäuse gezeigt ist. Die Öffnungen des Lüftergehäuses, über die Luft zu dem eigentlichen Gebläse 106 gelangen kann sind so ausgerichtet, dass diese hinter den Gitterbereichen 1041 liegen. Der nach oben gerichtete Auslassstutzen des Lüftergehäuses ist in der Unterseite des Kamins 11 aufgenommen, beziehungsweise grenzt an die Unterseite des Kamins 11 an. Das Gebläse 106 stellt in der dargestellten Ausführungsform ein Doppelgebläse beziehungsweise einen Doppelmotor dar. Insbesondere sind zwei durch Motoren antreibbare Lüfterräder (nicht gezeigt) vorgesehen, deren Achsen in Tiefenrichtung des Haubenkörpers 10, insbesondere des Lüfterbereichs 105 liegen.
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Wie sich aus 6 ergibt, ist die Tiefe des Kamins 11 bei der dargestellten Ausführungsform geringfügig größer als die Tiefe des Haubenkörpers 10. Insbesondere steht der Kamin 11 leicht über die Vorderseite des Haubenkörpers 10 hinaus.
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An der Rückseite des Haubenkörpers 10 ist in der dargestellten Ausführungsform an den Rändern ein Rücksprung 1015 gebildet. An der Rückseite dieses Rücksprungs können weitere Beleuchtungseinrichtungen (nicht gezeigt) zur Ausleuchtung der Umgebung der Dunstabzugshaube 1 vorgesehen sein.
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Die Vorteile und Merkmale der gezeigten Ausführungsformen werden im Folgenden erneut zusammengefasst.
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Durch die senkrechte Positionierung des Doppelmotors parallel zur Wand entsteht eine ganz neue Anmutung einer Dunstabzugshaube. Diese eher flächige Ausdehnung des Produktkörpers an der Wand erinnert an ein an der Wand hängendes Bild. Die sonst gewohnte und für eine Dunstabzugshaube typische eher starke Auskragung entfällt. Bei der ersten Ausführungsform sitzt von vorne betrachtet, eine schwarze Fläche mit Abstand im Bereich der Randabsaugung innerhalb des schmalen, umlaufenden Rahmens, insbesondere Edelstahlrahmens, der einen Teil des Haubenkörpers darstellt und nur im Bereich des Kamins unterbrochen ist. Der Kamin ragt in die schwarze Fläche des Frontpaneels hinein. Im unteren Teil des Kamins ist die Bedienung positioniert. Das Frontpaneel ist nach oben über Scharniere aufklappbar, wobei die obere Position vorzugsweise feststehend ist, damit die Cavity komfortabel gereinigt werden kann. Eine etwas weniger stark aufgeklappte Position des Frontpaneels kann aber auch während des Kochens für das Einsaugen größerer Luftmengen, was dann in unmittelbarer Nähe der Wrasen-Entstehung, nämlich oberhalb der Kochtöpfe geschieht, genutzt werden. Das Frontpaneel kann beispielsweise aus schwarz hinterdrucktem Glas oder aus Edelstahlblech hergestellt, das ein Lochraster oder Schlitzraste aufweisen kann. Der Bereich des Lufteinzuges in der Cavity ist mit einer entsprechenden Eingriffssicherung abgedeckt, die sich formal an das Rotieren der Lüfter anlehnt. Im unteren Edelstahlrahmenbereich ist der Ölauffangbecher integriert, der herausnehmbar ist. Auf der Unterseite des Haubenkörpers sitzen zwei LED-Lichtmodule, die die Arbeitsfläche beleuchten. Der Haubenkörper weist auf der Hinterseite einen Rücksprung auf, der ideal für Ambient-Light genutzt werden kann. So lässt sich durch schräg positionierte RGB-LEDs eine farbig einstellbare Coronawirkung an der Wand um das Gerät herum erzeugen. Die Breite der Dunstabzugshaube kann beispielsweise im Bereich von 790–900 mm liegen.
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Durch das Fehlen der sonst üblichen Auskragung ist mit der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube eine tatsächliche Kopffreiheit gegeben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dunstabzugshaube
- 10
- Haubenkörper
- 101
- Rahmen
- 1011
- Unterwand
- 1012
- Beleuchtungseinrichtung
- 1013
- Lufteinlassbereich
- 1014
- Lufteinlass
- 1015
- Rücksprung
- 102
- Front-Paneel
- 1021
- Scharnier
- 1022
- Schlitz
- 103
- Randabsaugspalt
- 104
- Trennwand
- 1041
- Gitterbereich
- 1042
- Flansch
- 105
- Lüfterbereich
- 106
- Gebläse
- 11
- Kamin
- 110
- Bedienelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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