DE102010050352A1 - Chirurgisches Instrument - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument für arthroskopische und chirurgische Eingriffe mit einem an einem distalen Ende eines Schafts an ein Antriebselement gekoppeltem Werkzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
- Chirurgische Instrumente dieser Art werden in den Fachkreisen als Shaver bezeichnet und besitzen üblicherweise einen sich länglich erstreckenden Grundkörper, in dem eine Antriebseinheit angeordnet ist, und einen Wechselkopf für ein chirurgisches Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug, wobei das Werkzeug am distalen Endabschnitt eines hohlzylindrischen Antriebselements angeordnet ist, das in einem langgestreckten hohlen äußeren Schaft drehbar gelagert ist. Derartige chirurgische Instrumente sind in der Regel mit einer Absaugeinrichtung kombiniert, mit deren Hilfe die bei der Operation freiwerdende Körperflüssigkeit, Blut, Gewebe-, Knorpel- oder Knochenteilchen abgesaugt werden, die den operativen Eingriff behindern könnten.
- Neben geradlinig ausgebildeten Instrumenten sind auch chirurgische Instrumente bekannt, bei denen der distale Endbereich abgewinkelt ist, um mit dem chirurgischen Instrument auch schwieriger zugängliche Arbeitspositionen erreichen zu können.
- Gattungsgemäße chirurgische Instrumente werden in zahlreichen Patenten und Patentanmeldungen beschrieben, so zum Beispiel in der
EP 0 189 807 B1 , derEP 0 481 760 B1 und derDE 44 14 903 A1 . - Bei der Arthroskopie und arthroskopischen Operationen spielt die Infektionsprophylaxe eine große Rolle und es müssen die gleichen hygienischen Grundvoraussetzungen erfüllt werden, wie bei jeder aseptischen Operation an großen Gelenken. So müssen insbesondere die eingesetzten chirurgischen Instrumente nach strengen hygienischen Vorgaben gereinigt werden, um die Kontaminations- und Infektionsgefahr zu verringern.
- Arthroskopische Shaver zum Abtragen von feinem Weichgewebe oder Knorpel gemäß dem Stand der Technik bestehen, wie bereits eingangs erwähnt, aus einem Grundkörper mit integrierter Antriebseinheit, auf den die Werkzeuge, die sogenannten Shaverblades, mittels eines Adapters aufgesetzt werden. Dabei wird eine am proximalen Ende eines Antriebselements angeordnete Kupplungseinheit mit einer korrespondierenden Kupplungseinheit der im Grundkörper integrierten Antriebseinheit in Wirkverbindung gebracht.
- Beim chirurgischen Einsatz werden die abgetragenen Späne- und Gewebereste durch den Innenkanal des hohlzylindrischen Antriebselements abgesaugt und dann über ein im Grundkörper integriertes und mit diesem fest verbundenes Saugrohr und eine daran angeordnete Saugleitung zu einem Auffangbehälter weitergeleitet. Da die Shaverblades auswechselbar sind und in der Regel mehrfach verwendet werden, muss insbesondere der Absaugbereich des chirurgischen Instruments nach jedem Gebrauch sehr sorgfältig gereinigt werden, was insbesondere im Bereich der Aufnahme für das Shaverblade und im Bereich des mit dem äußeren hohlen Schaft direkt verbundenen Adapters zu Schwierigkeiten führt, da diese Bereiche schwer zugänglich sind und meist viele Ecken und Kanten aufweisen, an denen sich Kontaminationen anlagern und festsetzen können. Ein weiterer für Kontaminationen besonders gefährdeter Bereich ist der Eingangsbereich des Saugrohrs im Grundkörper, der besonders schwer zugänglich ist. Diese Umstände führen dazu, dass eine ausreichende Infektionsprophylaxe häufig nur garantiert werden kann, wenn diese Bereiche einer zusätzlichen endoskopischen Kontrolle unterzogen werden. Da diese zusätzliche Überprüfung äußerst aufwändig ist und gerne vermieden wird, geht somit von den oben genannten Bereichen ein permanentes Gefährdungspotential aus, dass es durch dort gebildete Keime zu Infektionen kommt, die für die Patienten schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein chirurgisches Instrument zur Verfügung zu stellen, das die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
- Gelöst wird die Aufgabe durch ein chirurgisches Instrument mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Weiterentwicklungen und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen chirurgischen Instruments sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Ausgangspunkt für die vorliegende Erfindung ist das Bestreben, die hygienischen Bedingungen beim Einsatz von arthroskopischen chirurgischen Instrumenten zu verbessern und die Reinigung der Instrumente zu erleichtern.
- Gelöst wird die Aufgabe durch ein chirurgisches Instrument mit einem sich länglich erstreckenden Grundkörper, in den eine Antriebseinheit integriert ist, über die ein in einem lang gestreckten hohlen äußeren Schaft angeordnetes, drehbar gelagertes, hohlzylindrisches Antriebselement angetrieben wird, das wiederum an seinem distalen Endabschnitt mit einem chirurgischen Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug gekoppelt ist. Der Grundkörper umfasst darüber hinaus ein Bedienfeld, einen ergonomischen Handgriff, eine Aufnahme für einen Wechselkopf sowie einen Kabelanschluss.
- Neben dem Grundkörper umfasst das erfindungsgemäße chirurgische Instrument einen Wechselkopf als Adapter für das chirurgische Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug, ein in einem lang gestreckten hohlen äußeren Schaft angeordnetes und darin drehbar gelagertes hohlzylindrisches Antriebselement, ein am distalen Endabschnitt des Antriebselements angeordnetes und mit dem Antriebselement gekoppeltes Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug sowie eine Absaugeinrichtung.
- Die erfindungswesentliche Idee besteht darin, einen Wechselkopf für das chirurgische Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug einzusetzen, an dem lösbar ein Einwegschlauch aus Kunststoff angeordnet ist, der Teil der Absaugeinrichtung ist und direkt zum Auffangbehälter der Absaugeinrichtung führt. Es wird somit das Saugrohr, das bei chirurgischen Geräten dieser Art üblicherweise im Grundkörper integriert ist, aus dem Grundkörper eliminiert und durch den oben genannten Einwegschlauch aus Kunststoff ersetzt, der direkt am Wechselkopf angeordnet ist und nach jedem operativen Eingriff erneuert werden kann.
- Durch diese Maßnahme fällt im Bereich des Grundkörpers der besonders kritische und schwer zugängliche Eingangsbereich zum Saugrohr in der Aufnahme für den Wechselkopf für das Werkzeug als potentieller Infektionsherd weg, wodurch ein ganz wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Infektionsprophylaxe realisiert werden kann.
- Um eine geeignete Befestigungsmöglichkeit für den Einwegschlauch zu schaffen, ist am Grundkörper gemäß einer vorteilhaften Ausführung der vorliegenden Erfindung ein abklappbarer, ergonomischer Handgriff angeordnet, der als Führung und Halterung für den Einwegschlauch vorgesehen ist. Dabei liegt der Einwegschlauch im Innern des ergonomischen Handgriffs zwischen Handgriff und Grundkörper, wodurch auf elegante Weise verhindert wird, dass der außerhalb des Grundkörpers angeordnete Einwegschlauch den Operateur möglicherweise bei seiner Arbeit behindert.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des ergonomischen Handgriffs sieht vor, dass dieser gleichzeitig eine Verriegelungsfunktion für den Wechselkopf aufweist, sodass beim Aufklappen des ergonomischen Handgriffs gleichzeitig die Verriegelung am Wechselkopf gelöst wird und umgekehrt der Wechselkopf verriegelt ist, wenn der ergonomische Handgriff am Grundkörper anliegt.
- Eine bevorzugte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sieht weiterhin vor, dass am Wechselkopf ein Lufthebel zur Regulierung der Absaugluft angeordnet ist, der vom Operateur mit einer Fingerbewegung erreicht werden kann.
- Ausgehend von dem Ersatz des im Grundkörper integrierten Saugrohrs durch einen Einwegschlauch aus Kunststoff, der direkt zum Wechselkopf führt, kann das hygienische Konzept nun auf unterschiedliche Weise weiter vervollständigt werden.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Wechselkopf ein Mehrwegwechselkopf ist, der im Wesentlichen aus einer ringförmigen Aufnahme für das mit dem im äußeren Schaft angeordneten Antriebselement gekoppelte chirurgische Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug besteht. Darüber hinaus ist im Wechselkopf ein Ausgangsstutzen für den Einwegschlauch integriert sowie ein Lufthebel, mit dem die Absaugluft reguliert werden kann. Der ringförmige Mehrwegwechselkopf ist leicht zugänglich und besitzt in seinem Inneren überwiegend glatte Flächen, die einfach und sicher gereinigt werden können, sodass der Mehrwegwechselkopf ohne Erhöhung des Infektionsrisikos wiederverwendet werden kann, wenn die erforderlichen hygienischen Grundanforderungen erfüllt werden.
- Eine weitere, noch sicherere Variante sieht vor, dass der Wechselkopf als Einwegwechselkopf konzipiert ist, wobei das mit dem in dem äußeren Schaft angeordneten Antriebselement gekoppelte, chirurgische Schneid- Abrasiv- oder Fräswerkzeug vollständig im Einwegwechselkopf integriert ist und mit diesem einen Einheit bildet. Es ist vorgesehen, dass der Einwegwechselkopf nach Gebrauch zusammen mit dem Einwegschlauch ausgetauscht und entsorgt wird. Dabei besitzt der Einwegwechselkopf sämtliche Funktionen des Mehrwegwechselkopfs und es versteht sich von selbst, dass auch am Einwegwechselkopf ein entsprechender Lufthebel zur Regulierung der Absaugluft angeordnet ist.
- Die Herstellung der Wechselköpfe erfolgt vorteilhaft über ein Spritzgießverfahren aus einem thermoplastischen und duroplastischen Kunststoff, wobei im Falle des Einwegwechselkopfes das chirurgische Werkzeug mitsamt dem hohlen äußeren Führungsschaft mit einer Art Adapter umspritzt wird, der direkt mitsamt des Werkzeugs in die korrespondierende Aufnahmeöffnung im Grundkörper des chirurgischen Instruments eingeführt werden kann.
- Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen chirurgischen Instruments ist im Grundkörper ein mit einer im Bedienfeld angeordneten Tastatur programmierbares elektronisches System zur Überwachung der für die Betriebssicherheit relevanten Daten vorgesehen. Bevorzugt umfasst das elektronische System eine RFID-Elektronik, die mit einem im chirurgischen Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug integriertem RFID-Chip kombiniert ist. Mit Hilfe dieses elektronischen Systems kann beispielsweise die Drehzahl eingestellt und überwacht werden. Darüber hinaus können im RFID-Chip im Werkzeug die Betriebsstunden hinterlegt werden, sodass eine Nachverfolgung möglich ist, wie oft und wie lange ein bestimmtes Werkzeug benutzt wurde. Auf diese Weise können Werkzeuge auf einfache Weise für eine Mehrfachnutzung gesperrt werden, wodurch ein Infektionsrisiko weiter vermindert werden kann.
- Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass gemäß der vorliegenden Erfindung durch unterschiedliche Maßnahmen das Infektionsrisiko bei der Verwendung von arthroskopischen chirurgischen Instrumenten entscheidend verringert werden kann. Dabei wird in einem ersten Schritt der Hauptinfektionsherd, nämlich der Eingangsbereich des Saugrohrs im Grundkörper eliminiert, indem ein Einwegschlauch direkt zum Wechselkopf für das chirurgische Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug geführt wird. Bei der Verwirklichung des Konzepts unter Verwendung eines Mehrwegwechselkopfes ist der Wechselkopf darüber hinaus so aufgebaut, dass er leicht zu reinigen ist, wodurch eine zusätzliche Sicherheit vor Kontaminationen erreicht wird. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist der Wechselkopf als Einwegwechselkopf vorgesehen, wodurch eine durch das Werkzeug hervorgerufene Kontamination oder Infektion nahezu vollständig vermieden werden kann, da nun alle kontaminationsgefährdete Bereiche eliminiert bzw. nur für einen einmaligen Einsatz vorgesehen sind. Neben diesen Maßnahmen, die den Aufbau des Instruments betreffen, ist eine elektronische Überwachung vorgesehen, die zusätzliche Sicherheiten bietet und beispielsweise eine Mehrfachbenutzung eines Werkzeugs verhindern kann.
- Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von Zeichnungen ausführlich erläutert. Dabei zeigen die
-
1 –3 jeweils in der Perspektive das erfindungsgemäße chirurgische Instrument mit Grundkörper und Wechselkopf in unterschiedlichen Stufen des Zusammenbaus, -
4 einen Mehrwegwechselkopf in der Draufsicht und -
5 das erfindungsgemäße chirurgische Instrument in der Perspektive mit einem Einwegwechselkopf. - Die
1 zeigt in perspektivischer Darstellung die wesentlichen Teile des erfindungsgemäßen chirurgischen Instruments. Dabei ist der sich länglich erstreckende Grundkörper1 zu erkennen, in dem die Antriebseinheit integriert ist, die bei dieser Außendarstellung allerdings nicht zu erkennen ist. Der Grundkörper1 umfasst darüber hinaus ein Bedienfeld2 , einen Kabelanschluss5 und einen ergonomischen Handgriff3 . Der Wechselkopf6 ist ein Mehrwegwechselkopf20 , der bei der für die1 gewählten Darstellung auf den Grundkörper1 aufgesteckt und im vorliegenden Fall nicht mit einem Werkzeug bestückt ist, sodass man einen Einblick in das Innere der ringförmigen Aufnahme12 des Mehrwegwechselkopfes20 hat, wobei die glatten, leicht zu reinigenden inneren Flächen13 zu erkennen sind. Der Wechselkopf6 ,20 umfasst einen Ausgangsstutzen11 , auf den der aus Kunststoff gefertigte Einwegschlauch8 aufgesteckt wird. Der Einwegschlauch8 selber ist unabhängig vom Grundkörper1 frei beweglich und in dem abklappbaren ergonomischen Handgriff3 eingelagert, der als Führung und Halterung für den Einwegschlauch8 vorgesehen ist. Im Bereich des Wechselkopfes6 ,20 ist darüber hinaus ein Lufthebel9 zu erkennen, der in Fingerreichweite des Operateurs angeordnet ist und mit dessen Hilfe die Saugluft reguliert werden kann. - Die
2 zeigt die Teile des chirurgischen Instruments aus1 ebenfalls in perspektivischer Darstellung, wobei nun der Wechselkopf6 ,20 vom Grundkörper1 losgelöst ist, sodass sich ein Einblick in die Aufnahme4 für den Wechselkopf6 ,20 ergibt. Dabei wird deutlich, dass die Aufnahme4 nicht sehr tief, leicht zugänglich und daher einfach zu reinigen ist. In der Mitte der Aufnahme4 ist eine Kupplungseinheit10 angeordnet, die mit der im Grundkörper1 befindlichen Antriebseinheit in Verbindung steht. Bei einem Aufsetzen des mit einem Werkzeug bestückten Wechselkopfes6 ,20 tritt die Kupplungseinheit10 mit einem am proximalen Ende des hohlzylindrischen Antriebselements angeordneten Gegenstück in Wirkverbindung, sodass das am distalen Endabschnitt des Antriebselements angeordnete und mit dem Antriebselement gekoppelte chirurgische Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug angetrieben werden kann. - Die
3 entspricht im Wesentlichen der2 , wobei in diesem Fall jedoch der ergonomische Handgriff3 abgeklappt ist. Bei dieser Darstellung ist zu erkennen, dass der aus Kunststoff gefertigte Einwegschlauch8 vollkommen unabhängig vom Grundkörper1 ist und frei im Innern des ergonomischen Handgriffs3 angeordnet ist, sodass beim Abklappen des ergonomischen Handgriffs3 der Mehrwegwechselkopf20 zusammen mit dem Einwegschlauch8 problemlos entfernt werden kann. - Die
4 zeigt den Mehrwegwechselkopf20 in einer perspektivischen Darstellung in der Draufsicht. Die ringförmige Aufnahme12 des Mehrwegwechselkopfes20 wird vom Lufthebel9 umschlossen, der mit dem Ausgangsstutzen11 in Wirkverbindung steht und mit dessen Hilfe die Absaugluft reguliert werden kann. Diese Darstellung verdeutlicht das reinigungsfreundliche Design und Konzept des Mehrwegwechselkopfes20 , der ringförmig aufgebaut ist, wobei das Innere der ringförmigen Aufnahme12 leicht zugänglich ist, wenig Ecken und Kanten aufweist und dementsprechend leicht zu reinigen ist. - Die
5 zeigt in der Perspektive nun ein vollständiges arthroskopisches chirurgisches Gerät mit einem Einwegwechselkopf30 im demontierten Zustand. Der Grundkörper1 mit Aufnahme4 , Kupplungseinheit10 , Bedieneinheit2 , ergonomischen Handgriff3 und Kabelanschluss5 ist identisch mit dem Grundkörper1 aus den1 –3 und kann somit wahlweise für einen Mehrwegwechselkopf20 oder ein Einwegwechselkopf30 eingesetzt werden. Die Anordnungen am Einwegwechselkopf30 sind identisch mit denen am Mehrwegwechselkopf20 . So umschließt der Lufthebel9 den Einwegwechselkopf30 und steht dabei in Wirkverbindung mit dem Ausgangsstutzen11 , auf den der Einwegschlauch8 aufgesteckt ist. Bei dieser Darstellung ist darüber hinaus der langgestreckte hohle äußere Schacht7 zu erkennen, in dem das drehbar gelagerte hohlzylindrische Antriebselement angeordnet ist, an dessen distalem Ende sich das Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug befindet, während das proximale Ende das Gegenstück für die Kupplungseinheit10 am Grundkörper1 umfasst. - Durch einfaches Aufklappen des ergonomischen Handgriffs
3 wird der Wechselkopf6 ,20 entriegelt, sodass der Einwegwechselkopf30 auf einfache Art entfernt und entsorgt werden kann. Das Konzept unter Verwendung eines Einwegwechselkopfes30 ist zwar kostenintensiver als der Einsatz eines Mehrwegwechselkopfes20 , hat jedoch den Vorteil, eine optimale Infektionsprophylaxe zu bieten, da nun sämtliche kritischen Bereiche für eine Keimbildung oder Kontamination eliminiert sind. So muss letztendlich lediglich nur noch die Aufnahme4 am Grundkörper1 mitsamt der Kupplungseinheit10 gereinigt werden, die einerseits sehr leicht zugänglich ist und andererseits beim operativen Eingriff nur wenig mit Keimen in Berührung kommt. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Grundkörper
- 2
- Bedienfeld
- 3
- ergonomischer Handgriff
- 4
- Aufnahme (Grundkörper)
- 5
- Kabelanschluss
- 6
- Wechselkopf
- 7
- äußerer Schaft
- 8
- Einwegschlauch
- 9
- Lufthebel
- 10
- Kupplungseinheit
- 11
- Ausgangsstutzen
- 12
- Aufnahme (Wechselkopf)
- 13
- Innenfläche Wechselkopf
- 20
- Mehrwegwechselkopf
- 30
- Einwegwechselkopf
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 0189807 B1 [0004]
- EP 0481760 B1 [0004]
- DE 4414903 A1 [0004]
Claims (11)
- Chirurgisches Instrument mit – einem sich länglich erstreckenden Grundkörper (
1 ) mit einer integrierten Antriebseinheit, einem Bedienfeld (2 ), einem ergonomischen Handgriff (3 ) einer Aufnahme (4 ) für einen Wechselkopf und einem Kabelanschluss (5 ), – einem Wechselkopf (6 ) für ein chirurgisches Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug, – einem in einem lang gestreckten hohlen äußeren Schaft (7 ) angeordneten, drehbar gelagerten, hohlzylindrischen Antriebselement, – einem am distalen Endabschnitt des Antriebselements angeordneten und mit dem Antriebselement gekoppelten chirurgischen Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug, – einer integrierten Absaugeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugeinrichtung einen aus Kunststoff gefertigten Einwegschlauch (8 ) umfasst, der lösbar am Wechselkopf (6 ) angeordnet ist. - Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der ergonomische Handgriff (
3 ) abklappbar am Grundkörper (1 ) angeordnet ist. - Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der ergonomische Handgriff (
3 ) als Führung und Halterung für den Einwegschlauch (8 ) vorgesehen ist. - Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der ergonomische Handgriff (
3 ) eine Verriegelungsfunktion für den Wechselkopf (6 ) aufweist. - Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Wechselkopf (
6 ) ein Lufthebel (9 ) zur Regulierung der Absaugluft angeordnet ist. - Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselkopf (
6 ) ein Mehrwegwechselkopf (20 ) ist, wobei der Wechselkopf (6 ) eine ringförmige Aufnahme (12 ) für das mit dem im äußeren Schaft (7 ) angeordneten Antriebselement gekoppelte, chirurgische Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug umfasst. - Chirurgisches Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ringförmige Aufnahme (
12 ) in ihrem Innern im Wesentlichen glatte Flächen (13 ) aufweist. - Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselkopf (
6 ) ein Einwegwechselkopf (30 ) ist, wobei das mit dem in dem äußeren Schaft (7 ) angeordneten Antriebselement gekoppelte, chirurgische Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug in den Einwegwechselkopf (30 ) integriert ist. - Chirurgisches Instrument nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Einwegwechselkopf (
30 ) ein über ein Spritzgießverfahren aus einem thermoplastischen oder duroplastischen Kunststoff hergestelltes Bauteil ist. - Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundkörper (
1 ) ein mit einer im Bedienfeld (2 ) angeordneten Tastatur programmierbares elektronisches System zur Überwachung der für die Betriebssicherheit relevanten Daten angeordnet ist. - Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische System eine RFID-Elektronik ist, die mit einem im chirurgischen Schneid-, Abrasiv- oder Fräswerkzeug integriertem RFID-Chip kombiniert ist.
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