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Die Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, aufweisend einen mit Wärme isolierendem Material ausgestatteten Innenbehälter, der eine Rückwand und zwei, einen kühlbaren Kühlgutlagerraum seitlich begrenzende, gegenüberliegende Innenwände aufweist, die zur Lagerung eines Fachbodens wenigstens ein Paar von Tragrippen aufweisen, von denen mindestens eine Tragrippe ein Haltemittel aufweist, das in einer von den Tragrippen getragenen Position des Fachbodens mit einem Gegenhaltemittel des Fachbodens formschlüssig verbunden ist, um den Fachboden gegen ein horizontales Verschieben des Fachbodens auf den Tragrippen zu sichern.
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Die
DE 10 2007 016 072 A1 beschreibt einen Kühlschrank, umfassend einen Hauptkörper mit einem Staufach, wobei das Staufach eine Innenwand aufweist, eine Ablageneinheit, die das Staufach unterteilt, und eine Ablagenhalterung, die auf der Innenwand des Staufachs vorgesehen ist, entfernbar mit der Ablageneinheit verbunden ist und eine Vertiefung aufweist, wobei die Ablageneinheit ein Paneel und wenigstens einen Stopper umfasst der entfernbar mit dem Paneel verbunden und in der Vertiefung aufgenommen ist, um eine Bewegung des Paneels in einer Längsrichtung der Ablagenhalterung zu begrenzen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kältegerät zu schaffen, bei dem ein Fachboden auf einfache Weise aus dem Kältegerät herausgenommen bzw. in das Kältegerät eingesetzt werden kann und in seiner eingesetzten Position sicher gehalten ist.
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Unter einem Kältegerät wird insbesondere ein Haushaltskältegerät verstanden, also ein Kältegerät das zur Haushaltsführung in Haushalten oder eventuell auch im Gastronomiebereich eingesetzt wird, und insbesondere dazu dient Lebensmittel und/oder Getränke in haushaltsüblichen Mengen bei bestimmten Temperaturen zu lagern, wie beispielsweise ein Kühlschrank, ein Gefrierschrank, eine Kühlgefrierkombination oder ein Weinlagerschrank.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, aufweisend einen mit Wärme isolierendem Material ausgestatteten Innenbehälter, der eine Rückwand und zwei, einen kühlbaren Kühlgutlagerraum seitlich begrenzende, gegenüberliegende Innenwände aufweist, die zur Lagerung eines Fachbodens wenigstens ein Paar von Tragrippen aufweisen, von denen mindestens eine Tragrippe ein Haltemittel aufweist, das in einer von den Tragrippen getragenen Position des Fachbodens mit einem Gegenhaltemittel des Fachbodens formschlüssig verbunden ist, um den Fachboden gegen ein horizontales Verschieben des Fachbodens auf den Tragrippen zu sichern, bei dem der Innenbehälter wenigstens eine Aufnahme aufweist, in die zumindest ein Teilabschnitt einer der Rückwand zugewandten Hinterkante des Fachbodens einsteckbar ist.
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Die Tragrippen können in einer Ausführungsform von Leisten gebildet werden, die von der linken und rechten Seitenwand des Innenbehälters vorspringen. In einer anderen Ausführungsform können die Tragrippen durch die nach oben weisenden Oberflächen von Nuten gebildet werden, die in die linke und rechte Seitenwand des Innenbehälters eingebracht sind, d. h. von der Oberfläche der linken und rechten Seitenwand in die Tiefe zurückspringen.
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Statt eines einzigen Paars von Tragrippen, die beispielsweise unmittelbar oberhalb einer in das Kältegerät auf den Boden des Innenbehälters eingesetzten Gemüseschale angeordnet sein können, können auch mehrere Paare von Tragrippen übereinander in Abständen, insbesondere in gleichmäßigen Abständen voneinander angeordnet sein. Dadurch kann der Fachboden wahlweise in unterschiedlichen Höhen in das Kältegerät eingesetzt werden. Es können dadurch auch mehrere Fachböden gleichzeitig in das Kältegerät eingesetzt werden.
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Der Fachboden kann zumindest abschnittsweise durch ein Gitter, insbesondere ein Metallgitter oder Metallrost gebildet werden und/oder zumindest abschnittsweise eine Glasplatte aufweisen. Der Fachboden kann, insbesondere als Glasplatte mit einem Kunststoffrand versehen oder umspritzt sein, insbesondere mit einem rahmenartig um den Fachboden umlaufenden Kunststoffrand versehen oder umspritzt sein. Das eine oder die mehreren Haltemittel können insbesondere an einem solchen Kunststoffrand angebracht oder einteilig mit diesem ausgebildet sein.
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Das Haltemittel kann von einer nach unten vorspringenden Lasche oder einem Stift gebildet werden. Das Haltemittel bzw. die Lasche oder der Stift kann in seiner Außenkontur an die Innenkontur des Gegenhaltemittels angepasst sein, insbesondere können Außenkontur und Innenkontur gleiche Formen mit geringfügig abweichenden Größen aufweisen.
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Indem der Innenbehälter wenigstens eine Aufnahme aufweist, in die zumindest ein Teilabschnitt einer der Rückwand zugewandten Hinterkante des Fachbodens einsteckbar ist, wird der Fachboden neben seiner Sicherung gegen horizontales Herausziehen zusätzlich gegen Anheben in einem hinteren Bereich des Fachbodens und/oder gegen Kippen in eine von der Rückwand nach vorne abfallenden Winkellage gesichert. Darüber hinaus kann der Fachboden durch die wenigstens eine Aufnahme alternativ oder ergänzend gegen seitliches Kippen bzw. einseitiges seitliches Anheben gesichert werden.
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Ein Anheben und/oder Kippen des Fachbodens kann insbesondere deshalb zu vermeiden sein, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass durch ein Anheben und/oder Kippen des Fachbodens das wenigstens eine Haltemittel aus dem Gegenhaltemittel gedrückt wird und folglich der Fachboden nicht mehr gegen horizontales Herausziehen gesichert ist.
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Dieser Umstand kann beispielsweise dann auftreten, wenn der Fachboden unmittelbar über einem schublandeartigen Auszug, wie beispielsweise einer Gemüseschale positioniert ist. Wenn der schublandeartige Auszug bzw. die Gemüseschale über ihre Oberkante hinaus befüllt wird, beispielsweise durch großvolumige Gemüsearten, wie Kohl, Kürbisse, Melonen usw. kann es passieren, dass der Benutzer den schublandeartige Auszug bzw. die Gemüseschale in das Kältegerät nach dem Beladen wieder hinein schiebt, wodurch der über ihre Oberkante hinaus stehende Teil des Kühlguts den Fachboden von unten nach oben drückt. Je nach Lage des über ihre Oberkante hinaus stehende Teil des Kühlguts wird der Fachboden nach vorne kippend und/oder nach der Seite kippend angehoben. Dabei kann gegebenenfalls das wenigstens eine Haltemittel aus dem Gegenhaltemittel gedrückt werden, wodurch der Fachboden nicht mehr gegen horizontales Herausziehen gesichert ist. Wenn nun der Benutzer den schublandeartigen Auszug bzw. die Gemüseschale wieder herauszieht, wird unbeabsichtigt auch der Fachboden mitgezogen. Somit besteht die Gefahr, dass der Fachboden unbeabsichtigt aus dem Kältegerät herausfällt. Mit wenigstens einer erfindungsgemäßen Aufnahme, in die zumindest ein Teilabschnitt einer der Rückwand zugewandten Hinterkante des Fachbodens einsteckbar ist, kann verhindert werden, dass der Fachboden nach vorne kippend und/oder nach der Seite kippend angehoben wird, wodurch der Fachboden nicht mehr unbeabsichtigt mitgezogen werden kann. Analoges gilt, wenn ein großes Kühlgut zwischen zwei Fachböden gezwängt wird, das größer ist, als der Abstand der beiden Fachböden, so dass der obere Fachboden durch das darunter liegende Kühlgut angehoben wird.
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Die wenigstens eine Aufnahme kann nahe der Rückwand und/oder an der Rückwand des Innenbehälters angeordnet sein. Die wenigstens eine Aufnahme kann insbesondere an einer oder beiden Seitenwänden des Innenbehälters nahe der Rückwand angeordnet sein. Gegebenenfalls kann die wenigstens eine Aufnahme sich über einen Eckbereich zwischen Seitenwand und Rückwand erstrecken. Die Aufnahme kann sich auch über die gesamte Breite der Rückwand erstrecken. Die Aufnahme kann sich auch seitlich nach vorne, d. h. von der Rückwand wegführend entlang den Seitenwänden sich bis in die Nähe der Haltemittel bzw. der Gegenhaltemittel erstrecken.
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Die wenigstens eine Aufnahme kann alternativ oder ergänzend an einem der Rückwand des Innenbehälters zugewandeten Ende der Tragrippe angeordnet sein. Die Aufnahme kann insoweit einen Rand des Fachbodens umgreifen und zwar einen Seitenrand an einem seitlichen hinteren Abschnitt und/oder einem hinteren Rand an einer rückwärtigen Kante des Fachbodens.
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In allen erfindungsgemäßen Ausführungen kann die wenigstens eine Aufnahme zumindest teilweise durch einen Vorsprung an der Innenwand und/oder der Rückwand des Innenbehälters und der Tragrippe gebildet werden. Alternativ kann der Vorsprung als separates Bauteil an der Innenwand und/oder der Rückwand des Innenbehälters angebracht sein. Der Vorsprung begrenzt den Fachboden von der einen Seite, wobei der Fachboden von der anderen Seite durch die Tragrippe begrenzt werden kann. Der Vorsprung und die Tragrippe bilden insoweit zwei gegenüberliegende Begrenzungswände der Aufnahme. Die beiden gegenüberliegende Begrenzungswände sind derart voneinander beabstandet angeordnet, dass der Fachboden je nach seiner Wandstärke dazwischen aufgenommen ist.
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Der Vorsprung und/oder die Tragrippe kann durch eine im Tiefziehverfahren hergestellte in den Kühlgutlagerraum vorspringende Wandausformung des Innenbehälters gebildet werden. In allen erfindungsgemäßen Ausführungen können ein Vorsprung an der Innenwand und/oder der Rückwand des Innenbehälters und die Tragrippe eine Aufnahmenut für den Fachboden begrenzen, die sich zumindest über einen Teilabschnitt entlang wenigstens einer der beiden Seitenkanten des Fachbodens erstreckt.
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Die Aufnahmenut kann sich über eine Länge zwischen 20% und 5%, insbesondere zwischen 15% und 10% der Tiefe des Fachbodens ausgehend von der Rückwand des Innenbehälters nach vorne erstrecken. Dabei können das wenigstens eine Haltemittel bzw. das wenigsten eine Gegenhaltemittel in einem mittleren Bereich der Seitenkante des Fachbodens bzw. in einem mittleren Bereich der Tiefe der Seitenwand des Innenbehälters angeordnet sein. Insbesondere können das wenigstens eine Haltemittel bzw. das wenigsten eine Gegenhaltemittel in einem mittleren Bereich der Seitenkante des Fachbodens näher an die Rückwand versetzt bzw. in einem mittleren Bereich der Tiefe der Seitenwand des Innenbehälters näher an die Rückwand versetzt angeordnet sein.
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Die Aufnahmenut kann ausgehend von der Rückwand des Innenbehälters nach vorne sich in der Nutbreite erweiternd ausgebildet sein. Dies bedeutet, dass die Aufnahmenut in einem der Rückwand näheren Bereich eine geringere Nutbreite aufweist, als in einem vorderen Bereich, d. h. in einem von der Rückwand entfernteren Bereich, in dem die Nutbreite größer ist. So wird ein Ankippen bzw. Anheben des Fachbodens bei gewollter Entnahme des Fachbodens erleichtert.
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In allen erfindungsgemäßen Ausführungen kann wenigstens eine Aufnahme an der linken Seitenwand und wenigstens eine weitere Aufnahme an der rechten Seitenwand des Innenbehälters ausgebildet sein. In einer Zuführstellung kann der Fachboden beispielsweise dadurch zugeführt werden, dass der Fachboden mit seiner Hinterkante auf die Tragrippen aufgesetzt wird und der Fachboden in Richtung der Rückwand in den Innenbehälter eingeschoben wird. Dabei befindet sich der Fachboden in keiner horizontalen Ausrichtung, sondern ist wenigstens um einen solchen Winkel in Richtung der Rückwand abschüssig angestellt, dass das wenigstens eine nach unten ragende Gegenhaltemittel sich über den Tragrippen befindet oder allenfalls auf den Tragrippen gleitet. Die Hinterkante des Fachbodens wird dabei in die Aufnahmenut d. h. zwischen dem Vorsprung und den Tragrippen eingefügt.
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In einer Einsetzstellung ist die Hinterkante des Fachbodens bereits in die Aufnahmenut d. h. zwischen dem Vorsprung und den Tragrippen eingefügt. Der Fachboden ist dann bereits teilweise abgesenkt, d. h. um einen Winkel in Richtung der Rückwand weniger abschüssig angestellt als in der Zuführstellung, derart dass das wenigstens eine nach unten ragende Gegenhaltemittel bereits in das Haltemittel, d. h. eine Aussparung an den Tragrippen zumindest teilweise eingreift bzw. darin gegen horizontales Herausziehen bereits gesichert ist.
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In einer Nutzungsstellung ist die Hinterkante des Fachbodens vollständig in die Aufnahmenut d. h. zwischen dem Vorsprung und den Tragrippen eingefügt. Der Fachboden ist vollständig abgesenkt, d. h. nicht mehr um einen Winkel in Richtung der Rückwand abschüssig angestellt, sondern in einer horizontalen Lage. In der horizontalen Lage greift das nach unten ragende Gegenhaltemittel vollständig in das Haltemittel, d. h. eine Aussparung an den Tragrippen ein und der Fachboden liegt flächig auf den beiden Tragrippen auf. In dieser Nutzungsstellung ist der Fachboden gegen horizontales Verschieben gesichert, insbesondere durch das Ineinandergreifen von Haltemittel und Gegenhaltemittel. Drüber hinaus ist der Fachboden gegen Kippen nach vorne gesichert, d. h. gegen ein Abheben der Hinterkante des Fachbodens von den Tragrippen gesichert, insbesondere durch den mindestens einen Vorsprung.
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In allen erfindungsgemäßen Ausführungen kann wenigstens eine Aufnahme an der Tragrippe und eine andere Aufnahme an der Rückwand des Innenbehälters ausgebildet sein. Die wenigstens eine Aufnahme kann sich dabei insbesondere über die gesamte Breite der Rückwand erstrecken.
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Sämtliche beschriebenen Aufnahmen können in unterschiedlichen Höhen sich wiederholend am Innenbehälter ausgebildet sein. So kann ein Fachboden wahlweise in unterschiedlichen Höhenlagen des Kältegeräts mittels einer erfindungsgemäß ausgebildeten Aufnahme bzw. mittels erfindungsgemäß ausgebildeten Aufnahmen getragen werden.
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Zusammenfassend kann anders ausgedrückt, erfindungsgemäß an einer Auflagerippe des Innenbehälters eines Kältegeräts mit einer kurzen Nut ausgestatte sein. Die Nut kann am Innenbehälter mit angezogen d. h. beispielsweise durch Tiefziehen ausgeformt sein. Je nach Ausführung des Fachbodens bzw. der Glasplattenvariante kann beispielsweise ein Zapfen an einer Umspritzung bzw. an einer Führungsleiste in die Nut eingreifen. Dies verhindert ein unerwünschtes Ausziehen des Fachbodens bzw. der Glasplatte. Ein am Innenbehälter angezogenen Nocken kann ein Abheben des Fachbodens bzw. der Glasplatte in einem hinteren Bereich verhindern. Zur Montage kann der Fachboden bzw. die Glasplatte leicht nach oben angestellt, auf die Rippe aufgesetzt und nach hinten geschoben werden. Anschließend kann der Fachboden bzw. die Glasplatte vorne abgelassen werden. Abschießend befindet sich der Fachboden bzw. die Glasplatte dann in der richtigen Position d. h. in der Betriebsposition.
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In Kältegeräten soll ein Fachboden, wie beispielsweise eine Glasplatte sicher gehalten werden. Der Fachboden bzw. die Glasplatte kann beispielsweise oberhalb einer Gemüseschale fixiert werden. Mit den erfindungsgemäßen Ausgestaltungen kann eine oder mehrere der folgenden Anforderungen erfüllen werden. Die Glasplatte soll nicht herausziehbar sein, ohne dass sie von der Auflagefläche deutlich abgehoben wird. Je nach Ausstattungsvariante können unterschiedliche Glasplattendesigns durch eine gleichartige Fixierung positioniert und gehalten werden. eine Fixierung kann so gestaltet werden, dass die ausstattungsabhängigen Fachböden bzw. Glasplatten in unterschiedlichen Kältegeräten eingesetzt werden können. Dadurch kann die Glasplattenvarianz klein gehalten werden. Insbesondere eine Entnahme der Glasplatte soll für einen Kunden mit wenig Aufwand möglich sein. Einfache Montage des Fachbodens bzw. der Glasplatte kann realisiert sein. Eine Transportsicherheit der Glasplatte kann weitestgehend durch die Fixierung erreicht werden. Ein Verpackungsaufwand kann minimiert werden, da Einlegeteile und Abklebungen entfallen können.
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Eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung ist an Hand der 1 bis 2c beschrieben. Aus der detaillierten Beschreibung dieses konkreten Ausführungsbeispiels ergeben sich auch weitere generelle Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Schnittansicht aus einem Haushaltskältegeräts mit erfindungsgemäßen Tragrippen und einem Fachboden;
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2a eine schematische Darstellung der Tragrippe gemäß 1 mit einem Fachboden in einer Zuführstellung;
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2b eine schematische Darstellung der Tragrippe gemäß 1 mit einem Fachboden in einer Einsetzstellung;
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2c eine schematische Darstellung der Tragrippe gemäß 1 mit einem Fachboden in einer Nutzungsstellung.
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Ein in 1 beispielhaft dargestellter Ausschnitt eines Kältegeräts 1 weist, am Beispiel eines Haushaltskältegeräts dargestellt, einen mit Wärme isolierendem Material ausgestatteten Innenbehälter 2 auf. Der Innenbehälter 2 umfasst eine Rückwand 3 und zwei seitliche Innenwände 4 und 5. Die seitlichen Innenwände 4 und 5 begrenzen einen kühlbaren Kühlgutlagerraum 6 des Kältegeräts 1 von gegenüberliegenden Seiten. Im Ausführungsbeispiel ist an der in 1 links dargestellten Innenwand 4 eine erste Tragrippe 7 und an der in 1 rechts dargestellten Innenwand 5 eine zweite Tragrippe 8 angebracht. Die erste Tragrippe 7 bzw. die linke Tragrippe 7 und die zweite Tragrippe 8 bzw. die rechte Tragrippe 8 bilden ein Paar von Tragrippen 7, 8 zur Lagerung eines Fachbodens 9 (2a–c).
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Statt der dargestellten einzigen Tragrippe 7, 8 können an jeder seitlichen Innenwand 4, 5 zwei oder mehrere Tragrippen 7, 8 in Abständen übereinander angeordnet sein. In derartigen Ausführung kann ein Fachboden 9 dann wahlweise in unterschiedlichen Höhenlagen in das Kältegerät 1 eingesetzt werden. Jede Tragrippe 7, 8 kann eine stabartige Grundform aufweisen. Jede Tragrippe 7, 8 kann dabei einen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt aufweisen. Jede Tragrippe 7, 8 kann sich von einer frontseitigen Öffnung des Kältegeräts 1 bis an Rückwand 3 heran erstrecken. Die stabförmigen Tragrippen 7, 8 können sich insbesondere in einer horizontalen Ebene erstrecken. An einer Oberseite der Tragrippen 7, 8 weist jede Tragrippe 7, 8 ein Haltemittel 10 auf.
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Das Haltemittel 10 ist in etwa in einem mittleren Bereich der Gesamttiefe der Tragrippe 7, 8 an der Oberseite angeordnet. Das Haltemittel 10 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Vertiefung auf. Die Vertiefung erstreckt sich ausgehend von der Oberseite der Tragrippe 7, 8 vertikal nach unten. Die Vertiefung erstreckt sich im dargestellten Ausführungsbeispiel in eine Tiefe, die in etwa der halben vertikalen Dicke der Tragrippe 7, 8 entspricht.
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In einer von den Tragrippen 7, 8 getragenen Position des Fachbodens 9 ist, wie in 2c dargestellt, das Haltemittel 10 mit einem Gegenhaltemittel 11 des Fachbodens 9 formschlüssig verbunden. Durch die formschlüssige Verbindung von Haltemittel 10 und Gegenhaltemittel 11 ist der Fachboden 9 gegen ein horizontales Verschieben des Fachbodens 9 auf den Tragrippen 7, 8 gesichert.
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Erfindungsgemäß weist auch in dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Innenbehälter 2 wenigstens eine Aufnahme 12 auf, in die zumindest ein Teilabschnitt 9b einer der Rückwand 3 zugewandten Hinterkante 9a des Fachbodens 9 einsteckbar ist. Die wenigstens eine Aufnahme 12 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel insoweit an einem der Rückwand 3 des Innenbehälters 2 zugewandeten Ende der Tragrippe 7, 8 angeordnet.
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Die 2a zeigt schematisch die Tragrippe 8 und einen Vorsprung 13 mit dem Fachboden 9 in einer Zuführstellung. Die 2b zeigt schematische die Tragrippe 8 und den Vorsprung 13 mit dem Fachboden in einer Einsetzstellung. Und die 2c zeigt schematisch die Tragrippe 8 und den Vorsprung 13 mit dem Fachboden 9 in einer Nutzungsstellung.
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Die wenigstens eine Aufnahme 12 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel nahe der Rückwand 3 des Innenbehälters 2 angeordnet. Die Aufnahme 12 wird durch zwei in einem Abstand angeordneter, im Wesentlichen in einer horizontalen ebene verlaufender Flächen gebildet, zwischen denen ein Teilabschnitt des Fachbodens 9 einschiebbar ist. Auf der unteren Fläche der Aufnahme 12 liegt der Fachboden 9 auf. Durch die obere Fläche der Aufnahme 12 ist der Fachboden 9 gegen Kippen bzw. Ausweichen nach oben gesichert. Die untere und obere Fläche der Aufnahme 12 sind in einem Abstand voneinander angeordnet, der nur geringfügig die Dicke des Fachbodens übersteigt. Die untere und obere Fläche können insbesondere im Wesentlichen in parallel zueinander verlaufenden Ebenen, insbesondere horizontalen Ebenen angeordnet sein.
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Die wenigstens eine Aufnahme 12 wird im dargestellten Ausführungsbeispiel durch den Vorsprung 13 an der Innenwand 4, 5 des Innenbehälters 2 und der Tragrippe 7, 8 gebildet. Der Vorsprung 13 kann unmittelbar an die Rückwand 3 angrenzen bzw. teilweise von der Rückwand 3 des Innenbehälters 2 gebildet werden.
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Der Vorsprung 13 und/oder die Tragrippen 7, 8 werden im Ausführungsbeispiel durch eine im Tiefziehverfahren hergestellte, in den Kühlgutlagerraum 6 vorspringende Wandausformung des Innenbehälters 2 gebildet.
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Im Ausführungsbeispiel begrenzen der Vorsprung 12 und die Tragrippe 7, 8 eine Aufnahmenut 14 für den Fachboden 9, die sich zumindest über einen Teilabschnitt entlang wenigstens einer der beiden Seitenkanten 9c des Fachbodens 9 erstreckt. Dabei kann sich, wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, die Aufnahmenut 14 über eine Länge zwischen 20% und 5%, insbesondere zwischen 15% und 10% der Tiefe des Fachbodens 9 ausgehend von der Rückwand 3 des Innenbehälters 2 nach vorne erstrecken.
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Die Aufnahmenut 12 ist im Ausführungsbeispiel ausgehend von der Rückwand 3 des Innenbehälters 2 nach vorne sich in der Nutbreite n, N erweiternd ausgebildet. Dies bedeutet, dass, wie in 2a dargestellt, die Aufnahmenut 12 in einem der Rückwand 3 näheren Bereich eine geringere Nutbreite n aufweist, als in einem vorderen Bereich, d. h. in einem von der Rückwand 3 entfernteren Bereich, in dem die Nutbreite N größer ist.
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In der Zuführstellung gemäß 2a kann der Fachboden 9 beispielsweise dadurch zugeführt werden, dass der Fachboden 9 mit seiner Hinterkante 9a auf die Tragrippen 7, 8 aufgesetzt wird und der Fachboden 9 in Richtung der Rückwand 3 in den Innenbehälter 2 eingeschoben wird. Dabei befindet sich der Fachboden 9 in keiner horizontalen Ausrichtung, sondern ist wenigstens um einen solchen Winkel in Richtung der Rückwand 3 abschüssig angestellt, dass das wenigstens eine nach unten ragende Gegenhaltemittel 11 sich über den Tragrippen 7, 8 befindet oder allenfalls auf den Tragrippen 7, 8 gleitet. Die Hinterkante 9a des Fachbodens 9 wird dabei in die Aufnahmenut 12 d. h. zwischen dem Vorsprung 13 und den Tragrippen 7, 8 eingefügt.
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In der Einsetzstellung gemäß 2b ist die Hinterkante 9a des Fachbodens 9 bereits in die Aufnahmenut 12 d. h. zwischen dem Vorsprung 13 und den Tragrippen 7, 8 eingefügt. Der Fachboden 9 ist bereits teilweise abgesenkt, d. h. um einen Winkel in Richtung der Rückwand 3 weniger abschüssig angestellt als in 2a, derart dass das wenigstens eine nach unten ragende Gegenhaltemittel 11 bereits in das Haltemittel 10, d. h. eine Aussparung an den Tragrippen 7, 8 zumindest teilweise eingreift bzw. darin gegen horizontales Herausziehen bereits gesichert ist.
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In der Nutzungsstellung gemäß 2c ist die Hinterkante 9a des Fachbodens 9 vollständig in die Aufnahmenut 12 d. h. zwischen dem Vorsprung 13 und den Tragrippen 7, 8 eingefügt. Der Fachboden 9 ist vollständig abgesenkt, d. h. nicht mehr um einen Winkel in Richtung der Rückwand 3 abschüssig angestellt, sondern in einer horizontalen Lage. In der horizontalen Lage greift das nach unten ragende Gegenhaltemittel 11 vollständig in das Haltemittel 10, d. h. eine Aussparung an den Tragrippen 7, 8 ein und der Fachboden 9 liegt flächig auf den beiden Tragrippen 7, 8 auf. In dieser Nutzungsstellung ist der Fachboden 9 gegen horizontales Verschieben gesichert, insbesondere durch das Ineinandergreifen von Haltemittel 10 und Gegenhaltemittel 11. Drüber hinaus ist der Fachboden 9 gegen Kippen nach vorne gesichert, d. h. gegen ein Abheben der Hinterkante 9a des Fachbodens 9 von den Tragrippen 7, 8 gesichert, insbesondere durch den mindestens einen Vorsprung 13.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007016072 A1 [0002]