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DE102010040849B4 - Selbstfahrendes Fahrzeug - Google Patents

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DE102010040849B4
DE102010040849B4 DE102010040849.2A DE102010040849A DE102010040849B4 DE 102010040849 B4 DE102010040849 B4 DE 102010040849B4 DE 102010040849 A DE102010040849 A DE 102010040849A DE 102010040849 B4 DE102010040849 B4 DE 102010040849B4
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Abstract

Selbstfahrendes Fahrzeug, umfassend eine Karosserie (12) mit einer Längsträgereinrichtung (14) und eine Fahrerkabine (32), wobei an der Längsträgereinrichtung (14) an oder in der Nähe eines vorderen Endes (44) ein Querträger (46) angeordnet ist, an welchem die Fahrerkabine (32) fixiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Befestigungsstellen für den Querträger (46) an der Längsträgereinrichtung (14) für unterschiedlich ausgebildete Fahrerkabinen (32) und/oder unterschiedliche Radgrößen vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein selbstfahrendes Fahrzeug, umfassend eine Karosserie mit einer Längsträgereinrichtung und einer Fahrerkabine gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Die WO 01/21468 A1 offenbart ein Fahrzeug, bei welchem ein Querträger fest in eine Rahmenstruktur integriert ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein selbstfahrendes Fahrzeug der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches modular aufgebaut ist, so dass sich auf dem gleichen Grundgerüst eine Vielzahl von Fahrzeugvarianten realisieren lässt bzw. welches einen optimierten Kühlbetrieb aufweist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Fahrerkabine wird mittels des Querträgers in der Nähe des vorderen Endes der Längsträgereinrichtung an der Längsträgereinrichtung fixiert. Dadurch können an derselben Längsträgereinrichtung auf einfache Weise unterschiedliche Arten von Fahrerkabinen fixiert werden, ohne dass die Längsträgereinrichtung selber modifiziert werden muss. Der Querträger stellt die Vermittlungseinrichtung zwischen der Fahrerkabine und der Längsträgereinrichtung bereit.
  • Eine Modifikation der Längsträgereinrichtung ist grundsätzlich sehr aufwendig, da an dieser beispielsweise ein Antriebsstrang angeordnet ist.
  • Der Querträger kann weitere Komponenten aufnehmen wie beispielsweise eine Beleuchtungseinrichtung für das Fahrzeug und/oder hydraulische Anschlüsse und dergleichen.
  • Ein Fahrzeug kann grundsätzlich mit Rädern unterschiedlicher Raddurchmesser ausgestattet werden und/oder mit Fahrerkabinen unterschiedlicher Kabinengrößen (beispielsweise bezüglich Höhe und/oder Anzahl der Sitzplätze). Durch entsprechende Wahl des Querträgers und/oder dessen Position an der Längsträgereinrichtung ergibt sich für diese Varianten die Fixierung an der Längsträgereinrichtung ohne Modifikation der Längsträgereinrichtung.
  • Es lässt sich auch ein existierendes Fahrzeug umrüsten, insbesondere wenn der Querträger beschädigungsfrei lösbar an der Längsträgereinrichtung angeordnet ist. Es lässt sich dadurch beispielsweise durch Austausch des Querträgers oder andere Anordnung des Querträgers an der Längsträgereinrichtung eine andere Fahrerkabine fixieren, um beispielsweise Räder mit größerem Raddurchmesser verwenden zu können.
  • Insbesondere ist der Querträger in seiner Höhe angepasst an Abmessungen der Fahrerkabine und/oder eine Radgröße ausgebildet und/oder angeordnet, um einen modularen Aufbau zu erreichen.
  • Vorteilhafterweise ist ein Satz von mehreren unterschiedlichen Querträgern für unterschiedlich ausgebildete Fahrerkabinen und/oder unterschiedliche Radgrößen vorgesehen. Erfindungsgemäß sind unterschiedliche Befestigungsstellen für den Querträger an der Längsträgereinrichtung vorgesehen, um eine Modularität zu erreichen.
  • Bei einer Ausführungsform weist der Querträger mindestens eine Bolzenausnehmung auf, an welcher die Fahrerkabine über eine Bolzenverbindung fixierbar ist. Dadurch ergibt sich eine einfache Herstellbarkeit des Fahrzeugs.
  • Es ist vorteilhaft, wenn mindestens ein Bolzen für die mindestens eine Bolzenausnehmung vorgesehen ist, welche in einem Dämpfungselement gelagert ist. Dadurch ergibt sich eine optimierte Schwingungsdämpfung für die Fahrerkabine.
  • Bei einer Ausführungsform umfasst die Längsträgereinrichtung ein Vorderteil (Vorderwagen) und ein Hinterteil (Hinterwagen), welche über eine Knickgelenkeinrichtung verbunden sind, wobei eine Abstützeinrichtung für die Fahrerkabine im Bereich eines Endes des Vorderteils angeordnet, welches dem Hinterteil zugewandt ist. Die Abstützeinrichtung lässt sich auf einfache Weise ausbilden. Eine Gegeneinrichtung an der Fahrerkabine lässt sich ebenfalls auf einfache Weise ausbilden und insbesondere so ”normiert” ausbilden, dass unabhängig von der speziellen Form der Fahrerkabine die entsprechenden Fixierungspunkte bezogen auf die Längsträgereinrichtung an der gleichen Stelle liegen.
  • An einer Hinterwand der Fahrerkabine, welche einer Frontseite des Fahrzeugs abgewandt ist, kann eine Luftzuführungskanaleinrichtung angeordnet sein mit mindestens einer Lufteinlassöffnung, welche bezogen auf die Schwerkraftrichtung in einem oberen Bereich des Fahrzeugs und insbesondere der Fahrerkabine angeordnet ist. Dadurch kann Luft aus einem Bereich um das Fahrzeug angesaugt werden, welcher beispielsweise bezüglich durch das Fahrzeug aufgewirbelten Staub oder Salz minimal verunreinigt ist. Die entsprechende angesaugte Luft kann insbesondere für eine Heiz-/Klimaeinrichtung des Fahrzeugs verwendet werden und/oder als Verbrennungsluft für einen Verbrennungsmotor.
  • Die entsprechende Luftzuführungskanaleinrichtung lässt sich auf einfache Weise ausbilden und es ergibt sich eine optimierte Luftzuführung.
  • Günstig ist es, wenn die Luftzuführungskanaleinrichtung einen ersten Kanal umfasst, welcher fluidwirksam mit einem Innenraum der Fahrerkabine verbunden ist. Dadurch lässt sich beispielsweise Frischluft für eine Heiz-/Klimaeinrichtung bereitstellen.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die Luftzuführungskanaleinrichtung einen zweiten Kanal umfasst, welcher fluidwirksam mit einem Motorraum verbunden ist. Dadurch lässt sich aus einem minimal belasteten Raumbereich um das Fahrzeug Verbrennungsluft bereitstellen.
  • Fertigungstechnisch günstig ist es, wenn der zweite Kanal und der erste Kanal nebeneinander liegen und fluiddicht voneinander getrennt sind und insbesondere in einem gleichen Gehäuse liegen. Der Aufwand zur Ausbildung der Luftzuführungskanaleinrichtung ist dadurch minimiert.
  • Insbesondere ist von der Luftzuführungskanaleinrichtung mindestens eine Leitung und insbesondere mindestens ein Schlauch in den Motorraum und/oder in einen Innenraum der Fahrerkabine geführt. Dadurch ist für die fluidwirksame Ankopplung gesorgt.
  • Insbesondere ist die Fahrerkabine an einem Vorderteil angeordnet und ein Motor und beispielsweise Verbrennungsmotor ist an einem Hinterteil angeordnet, wobei Vorderteil und Hinterteil über eine Knickgelenkeinrichtung verbunden sind.
  • Ein Motor kann in einem Motorraum angeordnet sein, welcher durch eine Motorraumwandung begrenzt ist, wobei mindestens ein Motorraumwandungsbereich schwenkbar an der Längsträgereinrichtung angeordnet ist und an dem mindestens einen schwenkbaren Motorraumwandungsbereich ein oder mehrere Tanks angeordnet sind. Dadurch wird ein Gehäuse für den Motorraum gleichzeitig zur Positionierung und Fixierung des mindestens einen Tanks verwendet. Wenn der Tank mit verschwenkt wird, dann ergibt sich ein optimierter Zugriff auf den Motor, d. h. der Zugriff auf den Motor wird nicht durch einen Tank behindert. Dadurch lässt sich eine platzsparende Ausbildung erreichen.
  • Insbesondere weist der mindestens eine schwenkbare Motorraumwandungsbereich eine Schwenkachse auf, welche quer zu einer Radachse orientiert ist, wobei der mindestens eine Motorraumwandungsbereich nach außen weg schwenkbar ist. Dadurch ergibt sich ein optimierter Zugangsbereich zu dem Motor.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist ein schwenkbarer erster Motorraumwandungsbereich mit einem Kraftstoff-Tank vorgesehen. Ferner ist ein schwenkbarer zweiter Motorraumwandungsbereich mit einem Hydraulikfluid-Tank vorgesehen. Insbesondere sind der erste Motorraumwandungsbereich und der zweite Motorraumwandungsbereich an gegenüberliegenden Seiten an der Längsträgereinrichtung angeordnet. Vorteilhafterweise sind diese voneinander weg schwenkbar. Dadurch ergibt sich ein großer Zugriffsbereich auf den Motor für Reparaturen und dergleichen. Die Motorraumwandungsbereiche können auch als Anlageelemente für einen Deckel des Motorraums verwendet werden.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn an einer Oberseite eines Motorraums ein luftdurchlässiger Deckel angeordnet ist, durch welchen hindurch Luft bezogen auf die Schwerkraftrichtung von oben her ansaugbar ist.
  • Dadurch lässt sich Luft und insbesondere Kühlluft für einen Kühler aus einem Raumbereich ansaugen, welcher minimal beispielsweise durch aufgewirbelten Staub oder aufgewirbeltes Salz belastet ist. Ferner lässt sich Kühlluft großflächig ansaugen. Dadurch lässt sich ein großer Volumenstrom erreichen. Außerdem ist die Gefahr des Verstopfens von Ansaugeöffnungen minimiert.
  • Der Deckel ist vorzugsweise mittels mindestens eines Lochblechs gebildet. Dadurch lässt sich dieser auf einfache und kostengünstige Weise realisieren und es lässt sich Kühlluft über einen großen Ansaugbereich bereitstellen.
  • Vorteilhaft ist es, wenn eine Strömungsführung für angesaugte Luft durch einen Kühler für einen Flüssigkeits-Motorkühler oder einen Kühler für Hydraulikfluid bereitgestellt ist. Ferner kann eine Strömungsführung vorgesehen sein, über welche mindestens eine Teilströmung der angesaugten Luft zur Luftkühlung des Motors verwendet wird. Insbesondere wird die angesaugte Luft einem Radiator des Kühlers bereitgestellt.
  • Günstig ist es, wenn ein Antriebsstrang vorgesehen ist, welcher einen Motor und insbesondere Verbrennungsmotor und eine hydraulische Fahrantriebpumpe, welche mittels des Motors angetrieben ist, umfasst, wobei an dem Motor mindestens eine Hydraulikpumpe angeordnet ist. Dadurch ergibt sich eine platzsparende Ausbildung. Der Motor selber ist gewissermaßen ein Halter für die Hydraulikpumpe.
  • Die Hydraulikpumpe kann dabei eine Einfachpumpe oder Tandempumpe sein oder umfassen, je nach dem, welche Ölfördermenge benötigt ist. Bei einem modularen Aufbau kann die benötigte Ölfördermenge relativ stark unterschiedlich sein, je nach dem, welche Zusatzkomponenten vorgesehen sind.
  • Günstig ist es, wenn der Fahrantriebpumpe fakultativ eine weitere Hydraulikpumpe nachgeordnet ist, wobei aufgrund des modularen Aufbaus auf einfache Weise diese Pumpe zusätzlich montiert wird oder nicht, je nach Bedarf des Hydraulikfluid-Volumenstroms. Die weitere Hydraulikpumpe ist dabei insbesondere an einem Vorderteil des Fahrzeugs angeordnet und vorteilhafterweise zwischen einer Vorderseite (Frontende) des Fahrzeugs und der Fahrantriebspumpe angeordnet. Dadurch ergibt sich eine optimierte Platzausnutzung.
  • Der Fahrantriebspumpe kann auch fakultativ ein Zapfwellengetriebe nachgeordnet sein, wenn ein solches benötigt wird.
  • Günstig ist es, wenn der Antriebsstrang an der Längsträgereinrichtung gehalten ist.
  • Es kann vorgesehen sein, dass an einer Hinterseite des Fahrzeugs eine Halteplatte mit einer Befestigungseinrichtung angeordnet ist, über welche eine Verbindungseinrichtung zur Ankopplung einer Anwendung oder eine Anwendung in unterschiedlichen Höhenpositionen fixierbar ist. Dadurch ergeben sich umfangreiche Anpassungsmöglichkeiten. An der Halteplatte können beispielsweise auch Rastschienen und/oder eine Heckanbaueinrichtung mit Aushebung angeordnet sein.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen selbstfahrenden Fahrzeugs;
  • 2 eine Seitenansicht des Fahrzeugs gemäß 1;
  • 3 eine Hinteransicht des Fahrzeugs gemäß 1;
  • 4 das Fahrzeug gemäß 1 mit einem geöffneten Motorraum;
  • 5 ein Ausführungsbeispiel einer Längsträgereinrichtung des Fahrzeugs gemäß 1 mit daran angeordnetem Antriebsstrang;
  • 6 eine Teilansicht eines Vorderbereichs des Fahrzeugs gemäß 1 ohne Fahrerkabine;
  • 7 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Fahrerkabine;
  • 8 eine perspektivische Draufsicht auf eine Längsträgereinrichtung des Fahrzeugs gemäß 1;
  • 9 eine Blockschaltbilddarstellung eines Ausführungsbeispiels eines Antriebsstrangs;
  • 10 eine perspektivische Teildarstellung eines Hinterbereichs des Fahrzeugs gemäß 1; und
  • 11 die gleiche Ansicht wie 10 mit fixierten Elementen.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen selbstfahrenden Fahrzeugs, welches in den 1 bis 4 als Ganzes gezeigt und dort mit 10 bezeichnet ist, umfasst eine als Ganzes mit 12 bezeichnete Karosserie. Die Karosserie 12 wiederum weist eine Längsträgereinrichtung 14 auf (4), welche eine Struktureinrichtung des Fahrzeugs 10 ist und die entsprechenden Elemente des Fahrzeugs 10 trägt.
  • Das Fahrzeug 10 weist ein Vorderteil (Vorderwagen) 16 und ein Hinterteil (Hinterwagen) 18 auf. Das Vorderteil 16 und das Hinterteil 18 sind über eine als Ganzes mit 20 bezeichnete Knickgelenkeinrichtung verbunden. Die Knickgelenkeinrichtung 20 weist eine Knickachse 22 auf. Wenn das selbstfahrende Fahrzeug 10 bezogen auf die Schwerkraftrichtung g auf einem horizontalen Boden aufgestellt ist, dann ist die Knickachse 22 eine vertikale Achse. Die Knickachse 22 ist insbesondere senkrecht zu Radachsen orientiert.
  • An dem Vorderteil 16 ist ein erster Radsatz 24 mit linkem und rechtem Vorderrad fixiert. An dem Hinterteil 18 ist ein zweiter Radsatz 26 mit linkem und rechtem Vorderteil fixiert. Entsprechende Radachsen 28a des ersten Radsatzes 24 sind quer und insbesondere senkrecht zu einer Längsachse 30a des Vorderteils 16 orientiert. Radachsen 28b des zweiten Radsatzes 26 sind quer und insbesondere senkrecht zu einer Längsachse 30b des Hinterteils 18 orientiert. Ohne Fahrzeugeinschlag liegen die Längsachse 30a und die Längsachse 30b koaxial zueinander, d. h. das Hinterteil 18 ist nicht relativ zu dem Vorderteil 16 verschwenkt (Fahrzeugeinschlagwinkel Null).
  • An dem Vorderteil 16 ist an der Längsträgereinrichtung 14 eine Fahrerkabine 32 angeordnet. In dieser Fahrerkabine 32 sind ein oder mehrere Sitze für einen Fahrer/Bediener angeordnet. Die Fahrerkabine 32 weist eine Vorderwand 34 mit entsprechend einer oder mehreren Scheiben auf. Ferner weist sie eine Hinterwand 36 auf, welche dem Hinterteil 18 zugewandt ausgerichtet ist. Ferner weist sie eine linke Seitenwand 38 und eine rechte Seitenwand 40 auf, wobei zumindest an der linken Seitenwand 38 eine Einstiegstür angeordnet ist bzw. die linke Seitenwand 38 ist als Tür ausgebildet. Grundsätzlich kann auch die rechte Seitenwand 40 als Tür ausgebildet sein, über die beispielsweise ein Schaltkasten und/oder eine Ventilbox erreichbar ist, welche in einem Innenraum 42 der Fahrerkabine angeordnet ist.
  • An oder in der Nähe eines vorderen Endes 44 (der Begriff ”vorne” ist auf Vorwärtsfahrt bezogen) ist ein Querträger 46 angeordnet. Dieser Querträger 46 erstreckt sich quer zu der Längsachse 30a des Vorderteils 16. Er ist an der Längsträgereinrichtung 14 insbesondere lösbar fixiert. Die Längsträgereinrichtung 14 weist entsprechende Befestigungsstellen für den Querträger 46 auf, wobei durch Auswahl von Befestigungsstellen unterschiedliche Positionierungen des Querträgers 46 möglich sind, um eine Anpassung für eine spezielle Fahrerkabine 32 und/oder bestimmten Raddurchmesser zu ermöglichen.
  • Es kann alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein, dass für die Herstellung des selbstfahrenden Fahrzeugs 10 ein Satz von unterschiedlichen Querträgern 46 existiert und ein spezieller Querträger 46 wird für eine spezielle Fahrerkabine 32 und bestimmten Raddurchmesser 48 verwendet.
  • Dadurch ist eine modulare Herstellbarkeit des selbstfahrenden Fahrzeugs 10 ermöglicht. Das Fahrzeug 10 kann in unterschiedlichen Modifikationen hergestellt werden (unterschiedliche Radgrößen, unterschiedliche Fahrerkabinen). Die Längsträgereinrichtung muss dazu nicht modifiziert werden; die Anpassung erfolgt über die spezielle Befestigung des Querträgers 46 oder die Auswahl des Querträgers 46.
  • Der Querträger 46 weist eine Bodenwand 50 und eine Vorderwand 52 auf. Die Bodenwand 50 ist bei einem Ausführungsbeispiel mit zwei Unterwänden 54a, 54b ausgebildet, welche jeweils im Wesentlichen eben sind und in einem stumpfen Winkel aufeinander treffen. Die Unterwände 54a und 54b sind insbesondere einstückig miteinander verbunden. Die Unterwand 54a ist dem Hinterteil 18 zugewandt. Die Vorderwand 52 weist Unterwände 56a und 56b auf. Die Unterwand 56a ist einstückig mit der Unterwand 54b verbunden und im Wesentlichen parallel zu der Knickachse 22 orientiert. Die Unterwand 56b ist einstückig mit der Unterwand 56a verbunden und liegt in einem stumpfen Winkel zu dieser.
  • Durch diese Ausbildung ist in dem Querträger 46 links und rechts ein Aufnahmeraum 58a, 58b gebildet. Der jeweilige Aufnahmeraum 58a, 58b ist dabei nach außen durch eine Seitenwand 60a, 60b geschlossen. In den Aufnahmeräumen 58a, 58b können Komponenten des Fahrzeugs 10 wie beispielsweise Anschlusselemente und/oder eine Beleuchtungseinheit aufgenommen werden.
  • An dem Querträger 46 sind beabstandete Laschen 62a, 62b gebildet, welche mindestens näherungsweise parallel zu den Seitenwänden 60a, 60b sind. In der Bodenwand 50 ist jeweils ein Schlitz 64 gebildet, durch welchen die jeweilige Lasche 62a, 62b durchgeführt ist. Mittels der Laschen 62a, 62b ist der Querträger 46 insbesondere lösbar mit der Längsträgereinrichtung 14 verbunden und insbesondere verschraubt.
  • Zwischen den Laschen 62a, 62b ist an dem Querträger eine Brückeneinrichtung 66 angeordnet, welche sich an den Laschen 62a und 62b abstützt.
  • In den Laschen 62a, 62b ist jeweils eine Bolzenausnehmung 68 gebildet. Über eine Bolzenverbindung lässt sich die Fahrerkabine 32 an dem Querträger 46 fixieren.
  • Die Fahrerkabine 32 (7) weist dazu ein Element 70 auf, an dem eine Bolzeneinrichtung 72 mit Bolzen 74 sitzt. Die Bolzen 74 selber sitzen wiederum in einem Dämpfungselement. Die Bolzen 74 lassen sich in die Bolzenausnehmung 68 einschieben und es kann dann eine entsprechende axiale Fixierung (bezogen auf eine Bolzenerstreckungsrichtung) stattfinden.
  • An dem Vorderteil 16 der Karosserie 12 ist weiterhin eine Abstützungseinrichtung 76 angeordnet, an welcher die Fahrerkabine 32 mit einem entsprechenden Fixierungsbereich 78 fixierbar ist.
  • An dem Hinterteil 18 ist ein Motor 80 und insbesondere Verbrennungsmotor angeordnet. Der Motor 80 ist in einem Motorraum 82 positioniert. Der Motorraum 82 ist von einer Motorraumwandung 84 umgeben (1). Die Motorraumwandung 84 umfasst einen ersten Motorraumwandungsbereich 86 und einen zweiten Motorraumwandungsbereich 88, welche jeweils schwenkbar an der Längsträgereinrichtung 14 angeordnet sind (4). Eine erste Schwenkachse 90 des ersten Motorraumwandungsbereichs 86 ist über ein erstes Schwenklager 92 definiert. Die erste Schwenkachse 90 liegt quer und insbesondere senkrecht zu der Längsachse 30b und insbesondere mindestens näherungsweise parallel zu der Knickachse 22.
  • Der zweite Motorraumwandungsbereich 86 ist über ein zweites Schwenklager 94 an der Längsträgereinrichtung 14 schwenkbar um eine zweite Schwenkachse 96 gelagert. Die zweite Schwenkachse 96 ist bei einem Ausführungsbeispiel mindestens näherungsweise parallel zu der ersten Schwenkachse 90.
  • Der erste Motorraumwandungsbereich 86 und der zweite Motorraumwandungsbereich 88 lassen sich seitlich nach außen schwenken, um insbesondere einen seitlichen Zugang zu dem Motorraum 82 zu ermöglichen.
  • An dem ersten Motorraumwandungsbereich 86 ist dem Motorraum 82 zugewandt ein Tank 98 für Kraftstoff angeordnet. Bei der Verschwenkung des ersten Motorraumwandungsbereichs 86 wird dieser Tank 98 mit verschwenkt.
  • Es ist entsprechend eine Kraftstoffleitung von dem Tank 98 zu dem Motor 80 vorgesehen, welche die Schwenkbarkeit ermöglicht. An dem zweiten Motorraumwandungsbereich 88 ist auf die gleiche Weise ein Tank 100 für Hydraulikfluid angeordnet. Es ist eine entsprechende Leitung vorgesehen, durch welche einem Antriebsstrang 102 des Fahrzeugs 10 Hydraulikfluid bereitstellbar ist, wobei die Schwenkbarkeit des zweiten Motorraumwandungsbereichs 88 ermöglicht ist.
  • Ein Tankstutzen 102 für den Tank 98 und ein Tankstutzen 106 für den Tank 100 ist dabei jeweils von einer Außenseite der Motorraumwandung 94 her erreichbar, um den entsprechenden Tank 98, 100 zu befüllen.
  • Es ist auch möglich, dass nur an einem Motorraumwandungsbereich 86, 88 ein Tank angeordnet ist oder dass an beiden Motorraumwandungsbereichen 86, 88 Tanks für Kraftstoff angeordnet sind.
  • Im Bereich eines hinteren Endes des Hinterteils 18 ist ein Gehäuse 108 angeordnet, welches eine Anschlagfläche 110 für die Motorraumwandungsbereiche 86 und 88 bereitstellt.
  • Zu einer Oberseite hin (bezogen auf die Schwerkraftrichtung g) ist der Motorraum 82 durch einen luftdurchlässigen Deckel 112 (5) abgeschlossen. Der Deckel ist insbesondere mittels eines oder mehrerer Lochbleche gebildet. Luft kann dann bezogen auf die Schwerkraftrichtung von einer Oberseite her angesaugt werden (5). Dadurch ist vermieden, dass beispielsweise mit durch das Fahrzeug 10 aufgewirbeltem Staub verunreinigte Luft von einer Hinterseite her angesaugt werden muss.
  • Über den luftdurchlässigen Deckel 112 wird Luft über einen großen Flächenbereich von oben angesaugt. Es wird dadurch keine von dem Fahrzeug 10 aufgewirbelte Luft, welche beispielsweise durch Staub oder Salznebel belastet sein kann, angesaugt. Durch die großflächige Ansaugung über den Deckel 112 wird auch die Verstopfungsgefahr von Ansaugeöffnungen minimiert.
  • Es kann zusätzlich noch vorgesehen sein, dass über den Deckel 112 angesaugte Luft zur Luftkühlung des Motors 80 verwendet wird. Die Strömungsführung ist dann entsprechend ausgebildet.
  • Es ist dabei eine Strömungsführung 114 für angesaugte Luft gebildet, welche einen Kanal 116 umfasst, über welchen Luft oberhalb des Motors 80 in einen Innenraum 116 des Gehäuses 108 führbar ist. Der Innenraum 116 ist dabei über eine entsprechende Wandung 118 zu der Hinterseite 120 fluiddicht abgeschlossen. Es ist ein Kühler 122 vorgesehen, über welchen sich mittels der angesaugten Luft Flüssigkeit für eine Flüssigkeits-Motorkühlung und Hydraulikfluid kühlen lassen. (Insbesondere wird die angesaugte Luft einem Radiator des Kühlers 122 zugeführt.) An der Hinterwand 36 der Fahrerkabine 32 ist eine Luftzuführungskanaleinrichtung 124 angeordnet. Diese Luftzuführungskanaleinrichtung 124 weist ein Gehäuse 126 auf, in welchem ein erster Kanal 128 und ein zweiter Kanal 130 gebildet sind. Der erste Kanal 128 und der zweite Kanal 130 liegen parallel zueinander, wobei sie fluiddicht getrennt sind. Sie erstrecken sich mindestens näherungsweise parallel zu der Schwerkraftrichtung g, wenn die Fahrzeuge 10 auf einer horizontalen Ebene aufgestellt sind.
  • Die Luftzuführungskanaleinrichtung 124 weist (mindestens) eine Lufteinlassöffnung 132 auf. Bei einem Ausführungsbeispiel ist eine Lufteinlassöffnung 132 dem ersten Kanal 128 und dem zweiten Kanal 130 zugeordnet. Die Luftzuführungskanaleinrichtung 124 weist dabei einen Verteilungskanal 134 auf, an welchem die Lufteinlassöffnung 132 gebildet ist und von welchem der erste Kanal 128 und der zweite Kanal 130 parallel abzweigen. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist jedem Kanal 128, 130 eine eigene Lufteinlassöffnung zugeordnet.
  • Die Lufteinlassöffnung 132 ist dabei an einer Oberseite der Fahrerkabine 32 angeordnet. Sie ist beispielsweise seitlich (nach links und/oder rechts) angeordnet. Dadurch ist gewährleistet, dass auch bei einem Bearbeitungsbetrieb des Fahrzeugs 10 nur minimal verunreinigte Luft eingesaugt wird.
  • Der erste Kanal 128 steht direkt oder über einen Schlauch in fluidwirksamer Verbindung mit dem Innenraum 42 der Fahrerkabine 32. Es lässt sich dadurch Frischluft einkoppeln, welche minimal beispielsweise durch Staub oder Salznebel verschmutzt ist. Sie wird einer Heiz-/Klimaeinrichtung bereitgestellt und von dort weitergeleitet zu Düsen. Die Heiz-/Klimaeinrichtung weist ein entsprechendes Gebläse dafür auf.
  • Der zweite Kanal 130 steht in fluidwirksamer Verbindung mit dem Motorraum 82. Es ist dazu beispielsweise ein Schlauch 136 vorgesehen, welcher von dem zweiten Kanal 130 in den Motorraum 82 führt. Es wird dadurch Oxidatorluft dem Verbrennungsmotor 80 bereitgestellt, welche minimal verunreinigt ist.
  • An der Hinterseite 120 des Hinterteils 18 ist eine Halteplatte 138 angeordnet (10 und 11). An der Halteplatte 138 lassen sich je nach Ausstattung des Fahrzeugs 10 unterschiedliche Zusatzkomponenten fixieren.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer Halteplatte weist sich in einer Höhenrichtung 140 erstreckende beabstandete Schlitze 142a, 142b auf (10).
  • Bei einer erfindungsgemäßen Halteplatte 138 (11) können weitere Komponenten fixiert werden, wie beispielsweise eine Arbeitsgerät-Haltevorrichtung 146 (11), welche über Arbeitszylinder 148, 150 um eine Schwenkachse 152 hebbar bzw. senkbar ist, ein Zugmaul, eine Kugelkopfkupplung, ein Oberlenkerschlitten usw.
  • Dazu sind Rastschienen 154a, 154b als Beispiel einer Befestigungseinrichtung an der Halteplatte 138 fixiert. Über die Rastschienen 154a, 154b lässt sich eine Anwendung fixieren. Die Rastschienen 154a, 154b sind quer und insbesondere senkrecht zur Radachse 28b orientiert.
  • Der Antriebsstrang 102 des Fahrzeugs 10 umfasst, wie schematisch in 9 gezeigt, den Motor und insbesondere Verbrennungsmotor 80. Dieser ist an eine Fahrantriebpumpe 158 gekoppelt. Die Fahrantriebpumpe 158 ist eine hydraulische Pumpe für Radmotoren insbesondere des ersten Radsatzes 24. Es können auch die des zweiten Radsatzes 26 darüber angetrieben sein.
  • An dem Motor 80 ist eine Hydraulikpumpe 160 angeordnet, welche eine Einfachpumpe sein kann oder eine Tandempumpe 162. Über die Hydraulikpumpe 160 werden beispielsweise eine Lenkung, Fronthydraulik, Differentialsperre und ein Hydraulikkreislauf für Anbaugeräte mit einem Hydraulikfluid-Volumenstrom versorgt. Dieser liegt beispielsweise in der Größenordnung von 10 l/min für die Lenkung, Frontaushebung und Differentialsperre und bei ca. 25 l/min für Anbaugeräte.
  • Die Tandempumpe 162 ist vorgesehen, wenn die erzielbare Ölfördermenge für bestimmte Anwendungen nicht ausreicht. Beispielsweise kann dann ein Ölvolumenstrom in der Größenordnung von 28 l/min für Lenkung, Frontaushebung und Differentialsperre sowie ca. 60 l/min für Anbaugeräte erreicht werden, wenn eine Tandempumpe 162 vorgesehen ist.
  • Der Motor 80 treibt die Hydraulikpumpen 158 und 160 an.
  • Falls eine noch größere Ölfördermenge erforderlich ist, kann eine zusätzliche Hydraulikpumpe 164 vorgesehen sein, welche der Fahrantriebpumpe 158 nachgeschaltet ist.
  • Diese liefert beispielsweise eine Ölfördermenge in der Größenordnung von maximal 80 l/min. Der Motor 80 und die Hydraulikpumpe 160 sind an dem Hinterteil 18 angeordnet. Die zusätzliche Hydraulikpumpe 164 ist, wenn diese notwendig ist, aus Platzgründen außerhalb des Motorraums 82 angeordnet und insbesondere an dem Vorderteil 16 angeordnet.
  • Die Hydraulikpumpe 160 stellt Hydraulikfluid einer Frontanbaueinrichtung 166 (und gegebenenfalls auch einer Heckanbaueinrichtung) bereit. Dadurch kann beispielsweise eine Frontaushebung eines Arbeitsgeräts erfolgen.
  • Es kann fakultativ ein Zapfwellengetriebe am Antriebsstrang 102 vorgesehen sein, wenn dies in der Ausstattung des Fahrzeugs gewünscht ist.
  • Der Antriebsstrang 102 ist modular aufgebaut. Je nach Ausstattung des Fahrzeugs kann die Hydraulikfluid-Fördermenge erhöht werden durch Vorsehen der Tandempumpe 162 und der fakultativen zusätzlichen Hydraulikpumpe 164. Falls erforderlich, kann ein Zapfwellengetriebe 168 vorgesehen werden. Es existieren dazu in dem Antriebsstrang 102 gewissermaßen Platzhalter für diese Zusatzkomponenten. Die grundsätzliche Anordnung des Antriebsstrangs an der Längsträgereinrichtung 14 ist unabhängig davon, ob diese Zusatzkomponenten vorhanden sind oder nicht.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung wird ein selbstfahrendes Fahrzeug 10 bereitgestellt, welches modular aufgebaut ist. Dadurch lässt sich die Herstellung vereinfachen, auch wenn umfangreiche Ausstattungsvarianten existieren.
  • Durch den Querträger 46 lassen sich unterschiedliche Radgrößen bzw. Typen von Fahrerkabinen 32 verwenden, ohne dass die Längsträgereinrichtung 14 als solche modifiziert werden muss. Die Längsträgereinrichtung 14 stellt dann ein Grundmodul bereit, und über den Querträger 46 bzw. dessen Positionierung an der Längsträgereinrichtung erfolgt die Anpassung an die entsprechenden Ausstattungsvarianten.
  • Gleiches gilt entsprechend für den Antriebsstrang 102. Die Grundkomponenten des Antriebsstrangs 102, nämlich der Motor 80 und die Fahrantriebspumpe 158 sowie die Hydraulikpumpe 160, sind stets auf die gleiche Weise an der Längsträgereinrichtung 14 bzw. an dem Motor 80 (nämlich die Hydraulikpumpe 160) fixiert, so dass ein modularer Aufbau erreicht ist.
  • Die Luftzuführung sowohl von Verbrennungsluft zu dem Motorraum 82 als auch von Kühlluft für den Kühler 122 und für Frischluft für eine Heiz-/Klimaeinrichtung ist optimiert, indem die Luft aus Raumbereichen um das Fahrzeug 10 angesaugt wird, welche minimal durch aufgewirbelten Staub usw. belastet sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    selbstfahrendes Fahrzeug
    12
    Karosserie
    14
    Längsträgereinrichtung
    16
    Vorderteil
    18
    Hinterteil
    20
    Knickgelenkeinrichtung
    22
    Knickachse
    24
    erster Radsatz
    26
    zweiter Radsatz
    28a, b
    Radachse
    30a, b
    Längsachse
    32
    Fahrerkabine
    34
    Vorderwand
    36
    Hinterwand
    38
    linke Seitenwand
    40
    rechte Seitenwand
    42
    Innenraum
    44
    vorderes Ende
    46
    Querträger
    48
    Raddurchmesser
    50
    Bodenwand
    52
    Vorderwand
    54a, b
    Unterwand
    56a, b
    Unterwand
    58a, b
    Aufnahmeraum
    60a, b
    Seitenwand
    62a, b
    Lasche
    64
    Schlitz
    66
    Brückeneinrichtung
    68
    Bolzenausnehmung
    70
    Element
    72
    Bolzeneinrichtung
    74
    Bolzen
    76
    Abstützungseinrichtung
    78
    Fixierungsbereich
    80
    Motor
    82
    Motorraum
    84
    Motorraumwandung
    86
    erster Motorraumwandungsbereich
    88
    zweiter Motorraumwandungsbereich
    90
    erste Schwenkachse
    92
    erstes Schwenklager
    94
    zweites Schwenklager
    96
    zweite Schwenkachse
    98
    Tank
    100
    Tank
    102
    Antriebsstrang
    104
    Tankstutzen
    106
    Tankstutzen
    108
    Gehäuse
    110
    Anschlagfläche
    112
    Deckel
    114
    Strömungsführung
    116
    Innenraum
    118
    Wandung
    120
    Hinterseite
    122
    Kühler
    124
    Luftzuführungskanaleinrichtung
    126
    Gehäuse
    128
    erster Kanal
    130
    zweiter Kanal
    132
    Lufteinlassöffnung
    134
    Verteilungskanal
    136
    Schlauch
    138
    Halteplatte
    140
    Höhenrichtung
    142a, b
    Schlitz
    144
    Zugmaul
    146
    Arbeitsgerät-Haltevorrichtung
    148
    Arbeitszylinder
    150
    Arbeitszylinder
    152
    Schwenkachse
    154
    Rastschiene
    156
    Rastschiene
    158
    Fahrantriebpumpe
    160
    Hydraulikpumpe
    162
    Tandempumpe
    164
    Hydraulikpumpe
    166
    Frontanbaueinrichtung
    168
    Zapfwellengetriebe

Claims (26)

  1. Selbstfahrendes Fahrzeug, umfassend eine Karosserie (12) mit einer Längsträgereinrichtung (14) und eine Fahrerkabine (32), wobei an der Längsträgereinrichtung (14) an oder in der Nähe eines vorderen Endes (44) ein Querträger (46) angeordnet ist, an welchem die Fahrerkabine (32) fixiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Befestigungsstellen für den Querträger (46) an der Längsträgereinrichtung (14) für unterschiedlich ausgebildete Fahrerkabinen (32) und/oder unterschiedliche Radgrößen vorgesehen sind.
  2. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Querträger (46) in seiner Höhe angepasst an Abmessungen der Fahrerkabine (32) und/oder eine Radgröße ausgebildet ist.
  3. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen Satz von mehreren unterschiedlichen Querträgern (46) für unterschiedlich ausgebildete Fahrerkabinen (32) und/oder unterschiedliche Radgrößen.
  4. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querträger (46) mindestens eine Bolzenausnehmung (68) aufweist, an welcher die Fahrerkabine (32) über eine Bolzenverbindung fixierbar ist.
  5. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Bolzen (74) für die mindestens eine Bolzenausnehmung (68) vorgesehen ist, welcher in einem Dämpfungselement gelagert ist.
  6. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträgereinrichtung (14) ein Vorderteil (16) und ein Hinterteil (18) umfasst, welche über eine Knickgelenkeinrichtung (20) verbunden sind, wobei eine Abstützeinrichtung (76) für die Fahrerkabine (32) im Bereich eines Endes des Vorderteils (16) angeordnet ist, welches dem Hinterteil (18) zugewandt ist.
  7. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Hinterwand (36) der Fahrerkabine (32), welche einer Frontseite des Fahrzeugs abgewandt ist, eine Luftzuführungskanaleinrichtung (124) angeordnet ist mit mindestens einer Lufteinlassöffnung (132), welche bezogen auf die Schwerkraftrichtung (g) in einem oberen Bereich des Fahrzeugs angeordnet ist.
  8. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftzuführungskanaleinrichtung (124) einen ersten Kanal (128) umfasst, welcher fluidwirksam mit einem Innenraum (42) der Fahrerkabine (32) verbunden ist.
  9. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftzuführungskanaleinrichtung (124) einen zweiten Kanal (130) umfasst, welcher fluidwirksam mit einem Motorraum (82) verbunden ist.
  10. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kanal (130) und der erste Kanal (128) nebeneinander liegen und fluiddicht voneinander getrennt sind.
  11. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass von der Luftzuführungskanaleinrichtung (124) mindestens ein Schlauch (136) in den Motorraum (82) und/oder in einen Innenraum (42) der Fahrerkabine (32) geführt ist.
  12. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrerkabine (32) an einem Vorderteil (16) angeordnet ist und ein Motor (80) an einem Hinterteil (18) angeordnet ist, wobei Vorderteil (16) und Hinterteil (18) über eine Knickgelenkeinrichtung (20) verbunden sind.
  13. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Motor (80) in einem Motorraum (82) angeordnet ist, welcher durch eine Motorraumwandung (84) begrenzt ist, wobei mindestens ein Motorraumwandungsbereich (86; 88) schwenkbar an der Längsträgereinrichtung (14) angeordnet ist und an dem mindestens einen schwenkbaren Motorraumwandungsbereich (86; 88) ein oder mehrere Tanks (98; 100) angeordnet sind.
  14. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine schwenkbare Motorraumwandungsbereich (86; 88) eine Schwenkachse (90; 96) aufweist, welche quer zu einer Radachse (28a, 28b) orientiert ist, wobei der mindestens eine Motorraumwandungsbereich (86; 88) nach außen weg schwenkbar ist.
  15. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 13 oder 14, gekennzeichnet durch einen schwenkbaren ersten Motorraumwandungsbereich (86) mit einem Kraftstoff-Tank (98).
  16. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch einen schwenkbaren zweiten Motorraumwandungsbereich (88) mit einem Hydraulikfluid-Tank (100).
  17. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Motorraumwandungsbereich (86) und der zweite Motorraumwandungsbereich (88) an gegenüberliegenden Seiten an der Längsträgereinrichtung (14) angeordnet sind.
  18. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Oberseite eines Motorraums (82) ein luftdurchlässiger Deckel (112) angeordnet ist, durch welchen hindurch Luft bezogen auf die Schwerkraftrichtung (g) von oben her ansaugbar ist.
  19. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (112) mittels mindestens eines Lochblechs gebildet ist.
  20. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 18 oder 19, gekennzeichnet durch eine Strömungsführung für angesaugte Luft durch einen Kühler (122) für eine Flüssigkeits-Motorkühlung und einen Kühler (122) für Hydraulikfluid.
  21. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Antriebsstrang (102), welcher einen Motor (80) und eine hydraulische Fahrantriebspumpe (158), welche mittels des Motors (80) angetrieben ist, umfasst, wobei an dem Motor (80) mindestens eine Hydraulikpumpe (160; 162) angeordnet ist.
  22. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Hydraulikpumpe (160) eine Einfachpumpe oder Tandempumpe (162) ist oder umfasst.
  23. Selbstfahrendes Fahrzeug nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrantriebspumpe (158) fakultativ eine weitere Hydraulikpumpe (164) nachgeordnet ist.
  24. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrantriebspumpe (158) fakultativ ein Zapfwellengetriebe (168) nachgeordnet ist.
  25. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsstrang (102) an der Längsträgereinrichtung (14) gehalten ist.
  26. Selbstfahrendes Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Hinterseite des Fahrzeugs eine Halteplatte (138) mit einer Befestigungseinrichtung angeordnet ist, über welche eine Anwendung oder eine Verbindungseinrichtung (144) für eine Anwendung in unterschiedlichen Höhenpositionen fixierbar ist.
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