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Die Erfindung betrifft eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung, insbesondere für Einrichtungen, die hohen Drücken ausgesetzt sind, bevorzugt Anzünder von Airbags oder Gurtspannern, eine Metall-Fixermaterial-Durchführung sowie eine Verwendung einer derartigen Metall-Fixiermaterial-Durchführung.
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Metall-Fixiermaterial-Durchführungen sind in verschiedenen Ausführungen aus dem Stand der Technik vorbekannt. Unter Metall-Fixiermaterial-Durchführungen versteht man vakuumdichte Verschmelzungen von Fixiermaterialien, insbesondere aus Gläsern, Glaskeramiken oder Kunststoffen in Metallen. Die Metalle fungieren dabei als elektrische Leiter. Stellvertretend wird dabei auf die
US-A-5,345,872 ,
US-A-3,274,937 verwiesen. Derartige Durchführungen sind in der Elektronik und in der Elektrotechnik weit verbreitet. Das zum Einschmelzen verwendete Material, insbesondere Glas, dient hierbei als Isolator. Typische Metall-Fixiermaterial-Durchführungen sind derart aufgebaut, dass metallische Innenleiter in ein vorgeformtes Sinterglasteil eingeschmolzen werden, wobei das Sinterglasteil oder das Glasrohr in ein äußeres Metallteil mit dem sogenannten Grundkörper, der aus einem ring- oder plattenförmigen Element gebildet wird, eingeschmolzen wird. Als bevorzugte Anwendungen derartiger Metall-Fixiermaterial-Durchführungen gelten beispielsweise Zündeinrichtungen. Diese werden unter anderem für Airbags oder Gurtspanner bei Kraftfahrzeugen verwendet. In diesem Fall sind die Metall-Fixiermaterial-Durchführungen Bestandteil einer Zündeinrichtung. Die gesamte Zündeinrichtung umfasst außer der Metall-Fixiermaterial-Durchführung eine Zündbrücke, den Sprengstoff sowie eine Metallabdeckung, die den Zündmechanismus dicht umschließt. Durch die Durchführung können entweder ein oder zwei oder mehr als zwei metallische Stifte hindurchgeführt werden. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform mit einem metallischen Stift liegt das Gehäuse auf Masse, bei einer bevorzugten zweipoligen Ausführung auf einer der Stifte.
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Aus der
US 2006/0222881 A1 , der
US 2004/0216631 , der
EP-A-1 455 160 , der
US 2007/0187934 A1 sowie der
US-A-1 813 906 sind Metall-Fixiermaterial-Durchführungen insbesondere für Anzünder von Airbags oder Gurtspannern bekannt geworden, die sich dadurch auszeichnen, dass die Durchgangsöffnung für die Metallstifte aus dem Grundkörper ausgestanzt ist. Bei der Herstellung der Grundkörper werden gemäß der
US 2007/0187934 A1 aus einem Bandmaterial mit einer Dicke im Bereich zwischen 1 mm und 5 mm, bevorzugt 1,5 mm und 3,5 mm, insbesondere zwischen 1,8 mm bis 3,0 mm, ganz besonders bevorzugt zwischen 2,0 mm bis 2,6 mm, die Öffnungen durch die gesamte Dicke des Grundkörpers D mittels des Stanzprozesses hindurchgetrieben.
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Der Metallstift im Fixiermaterial wird über die gesamte Dicke D des Grundkörpers, der im oben genannten Bereich liegt in die in den Grundkörper eingestanzte Eingangsöffnung eingelassen.
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Des Weiteren ist die Durchgangsöffnung bei den Durchführungen mit mehr als einem Stift gemäß der
US 2007/0187934 A1 außermittig angeordnet.
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Das Ausstanzen aus einem Blechmaterial gemäß der
US 2007/0187934 A1 hat eine Vielzahl von Nachteilen. Ein Nachteil besteht darin, dass bei einem Stanzen aus einem Bandmaterial, beispielsweise einem Blech des Grundkörpers, ein großer Anteil an Materialabfall entsteht.
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Insbesondere bei Metall-Fixiermaterial-Durchführungen mit zwei Metallstiften und außermittig angeordneter Durchgangsöffnung ergab sich das Problem, dass die außermittige Durchgangsöffnung zu einer Schwächung der Einglasung führt.
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Aufgabe der Erfindung ist es somit, die zuvor beschriebenen Nachteile gemäß dem Stand der Technik zu vermeiden und insbesondere eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung anzugeben, die mit weniger Materialabfall als im Stand der Technik, insbesondere auch in einem Kaltformverfahren hergestellt werden kann.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung gemäß Anspruch 1 gelöst. Die Metall-Fixiermaterial-Durchführung umfasst ein plattenförmiges Element mit einer Durchgangsöffnung die im Wesentlichen in der Mitte des plattenförmigen Elementes angeordnet ist, wobei das plattenförmige Element eine Dicke (D) aufweist und im Bereich der Durchgangsöffnung im plattenförmigen Element ein Freistellungsbereich, insbesondere eine Freistellungsbohrung vorgesehen ist. Durch den Freistellungsbereich beziehungsweise die Freistellungsbohrung wird die Dicke des plattenförmigen Elementes im Bereich der Durchgangsöffnung reduziert, und zwar bevorzugt derart, dass die Durchgangsöffnung durch das ring- oder plattenförmige Element im Bereich des Freistellungsbereiches ausgestanzt werden kann.
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Beträgt beispielsweise die Dicke des gesamten ring- oderplattenförmigen Elementes 4 mm, so können mit Hilfe einer Freistellungsbohrung bzw. durch einen Freistellungsbereich, der beispielsweise mittels eines Stempels aus einem kaltgeformten Material herausgedrückt werden kann, eine reduzierte Dicke DR im Bereich der Durchgangsöffnung zur Verfügung gestellt werden. Beträgt die Höhe HF des Freistellungsbereichs beispielsweise 1,5 mm, so folgt bei einer Dicke D von 4 mm eine reduzierte Dicke DR von 2,5 mm im Bereich des ring- oder plattenförmigen Elementes, in dem die Durchgangsöffnung hergestellt werden soll. Die reduzierte Dicke DR von 2,5 mm erlaubt dann auch bei einem harten bzw. festen Material, wie es im Falle einer Kaltformung des Grundkörpers vorliegt, ein Ausstanzen der Durchgangsöffnung aus dem Bereich der reduzierten Dicke.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn die Dicke (D) des ring- oder plattenförmigen Elementes durch die Freistellungsbohrung zwischen 20 % und 60 %, insbesondere zwischen 30 % und 50 %, reduziert wird.
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Um das ring- oder plattenförmige Element kompatibel zu den derzeit eingesetzten gedrehten Bauteilen zu machen, ist vorgesehen, dass die Dicke D des ring- oder plattenförmigen Elementes im Bereich 3,5 bis 6 mm liegt. Um die Stanzbarkeit im Bereich der Durchgangsöffnung zu gewährleisten, liegt die reduzierte Dicke bevorzugt im Bereich 1,5 mm bis 4,5 mm, bevorzugt zwischen 2,0 mm bis 3,0 mm. Durch die Kompatibilität ist es möglich, das mittels Kaltformen und Stanzen hergestellte Bauteile gemäß der Erfindung als Ersatz für durch Drehen hergestellten Bauteile in Airbag-Zündern zu verwenden, ohne das Herstellverfahren wesentlich ändern zu müssen.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn das ring- oder plattenförmige Element aus einem Stahl, insbesondere einem Edelstahl mit einem Kupferanteil im Bereich 1 Gew.% bis 5 Gew.%, insbesondere zwischen 2 Gew.% bis 4 Gew.% besteht. Ein derartiges Material ermöglicht es, dass das plattenförmige Element beziehungsweise der Grundkörper durch Kaltumformen beispielsweise aus einem Drahtmaterial hergestellt werden kann. Hierbei wird beispielsweise aus einem Draht aus einem Stahl mit dem angegebenen Kupferanteil zunächst ein Stück abgeschnitten und sodann in die gewünschte Form durch Stauchen gebracht. Dies ist nur möglich, wenn das Material eine gewisse Elastizität aufweist, was durch den angegebenen Kupferanteil erreicht wird. Durch das beschriebene Kaltumformen wird das Material sehr stark verdichtet beziehungsweise verfestigt.
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Das Material des plattenförmigen Körpers muss nicht nur durch Kaltformen verarbeitbar sein, sondern auch eine zuverlässige Laserschweißbarkeit gewährleisten.
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Überraschenderweise wurde herausgefunden, dass ein Stahl, insbesondere ein Edelstahl mit einem Kupferanteil von 1 Gew.% bis 5 Gew.%, diese beiden gegensätzlichen Eigenschaften in sich vereint, nämlich zum einen die ausreichende Elastizität für ein Kaltumformverfahren und andererseits eine ausreichende Festigkeit beziehungsweise Biegesteifigkeit, um den hohen Auszugskräften beziehungsweise der hohen Ausdruckkraft bei Belastung, wie sie in einer Metall-Fixiermaterial-Durchführung in einem Zünder vorkommen kann, zu widerstehen.
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Das kaltgeformte ring- oder plattenförmige Element hat aufgrund der runden oder kreisförmigen Außenkontur des im Wesentlichen zylindrischen Drahtes eine im Wesentlichen runde oder kreisförmige Außenform. Um die zuvor beschriebenen Werte der Ausdruckkräfte für den Metallstift in der Metall-Fixiermaterial-Durchführung zu erreichen ist es vorteilhaft, wenn die Durchgangsöffnung derart ausgestaltet ist, dass sie Mittel zur Vermeidung einer Relativbewegung von Fixiermaterial und Grundkörper umfassen.
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Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass Vorsprünge in der Durchführungsöffnung vorgesehen sind oder diese beispielsweise einen im Wesentlichen konischen Verlauf aufweist.
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Bei der oben beschriebenen Ausdruckkraft, die charakteristisch für Metall-Fixiermaterial-Durchführungen sind, handelt es sich um diejenige Kraft, die aufgewendet werden muss, um das Fixiermaterial, das in die Durchgangsöffnung der Metall-Fixiermaterial-Durchführung eingebracht ist, aus der Durchführung auszudrücken. Die Höhe der Ausdruckkraft kann entweder hydrostatisch oder mechanisch festgestellt werden. Wird die Ausdruckkraft mechanisch festgestellt, so wird die Fläche des Fixiermaterials mit einem Stempel beaufschlagt, wobei die Fläche des Stempels, die auf das Fixiermaterial drückt, geringer ist als die Fläche des Fixiermaterials.
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Alternativ hierzu kann die Ausdruckkraft hydrostatisch gemessen werden. Im Fall einer hydrostatischen Messung wird das Fixiermaterial mit einem hydrostatischen Druck, beispielsweise einem Wasserdruck, beaufschlagt und gemessen, bei welchem hydrostatischem Druck das Fixiermaterial aus der Durchgangsöffnung ausgetrieben wird.
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Bei dem erfindungsgemäßen Metall-Fixiermaterial-Durchführung mit einem derartigen ring- oder plattenförmigen Element als Grundkörper wird der Metallstift der Metall-Fixiermaterial-Durchführung in die Durchgangsöffnung des ring- oder plattenförmigen Elementes mit Hilfe eines Fixiermaterials eingeglast.
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Hierzu wird zunächst der Metallstift in das Fixiermaterial, das beispielsweise ein Glaspfropfen sein kann, eingeschmolzen. Sodann wird der Glaspfropfen zusammen mit dem Metallstift- in die Durchgangsöffnung eingebracht, Glas und Metallring, hier das ring- oder plattenförmige Element, erwärmt, derart, dass nach dem Abkühlen das Metall auf das Fixiermaterial, hier den Glaspfropfen, aufschrumpft.
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Bevorzugt wird eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung angegeben, bei der zwei Metallstifte vorgesehen sind. Da die Durchgangsöffnung in dem ring- oder plattenförmigen Element gemäß der Erfindung im Wesentlichen in der Mitte angeordnet ist, sind die beiden Metallstifte gebogen ausgeführt. Während einer der Metallstifte durch die Durchgangsöffnung in dem Glaspfropfen isolierend hindurchgeführt wird, ist der andere Metallstift bevorzugt als Massestift ausgebildet und mit dem Grundkörper leitend verbunden.
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Die erfindungsgemäße Metall-Fixiermaterial-Durchführung wird bevorzugt in Zündeinrichtungen beliebiger Ausführung verwendet. Beispielsweise kann eine derartige Zündeinrichtung für eine pyrotechnische Schutzvorrichtung, insbesondere für einen Airbag oder Gurtstraffer vorgesehen werden. Eine derartige pyrotechnische Schutzvorrichtung umfasst eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung gemäß der Erfindung sowie eine mit dem Grundkörper dieser Metall-Fixiermaterial-Durchführung verbundenen Kappe, wobei zwischen Metall-Fixiermaterial-Durchführung und Kappe eine Treibladung eingeschlossen ist. Die Zündeinrichtung mit der erfindungsgemäß gestalteten Metall-Fixiermaterial-Durchführung kann in Gasgeneratoren eingesetzt werden, beispielsweise Heißgasgeneratoren, Kaltgasgeneratoren, Hybridgeneratoren. Bevorzugtes Einsatzgebiete sind, wie oben genannt, Einrichtungen für pyrotechnische Schutzsysteme, beispielsweise Airbags und Gurtspanner.
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Die erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend anhand von Figuren erläutert, ohne hierauf beschränkt zu sein. Darin ist im Einzelnen folgendes dargestellt:
- 1a-1c ein ring- oder plattenförmiges Element gemäß der Erfindung;
- 2a-2c ein ring- oder plattenförmiges Element gemäß dem Stand der Technik;
- 3a-3c eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung gemäß der Erfindung;
- 4a-4c eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung gemäß dem Stand der Technik.
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In den 1a-1c ist ein erfindungsgemäßes ring- oder plattenförmiges Gebilde bzw. Element dargestellt, das im Wesentlichen als Grundkörper für eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung eingesetzt wird. Das ring- oder plattenförmige Element 1 hat, wie 1b in der Draufsicht zeigt, im Wesentlichen eine kreisrunde Außenkontur 3. Der ring- oder plattenförmige Körper 1 wird bevorzugt durch einen Kaltumformprozess, beispielsweise aus einem Draht, hergestellt. Hierbei wird vom Draht zunächst ein Stück abgeschnitten und daran anschließend das Stück Draht durch ein Kaltumformverfahren, insbesondere durch Stauchen, in die kreisrunde oder kreisförmige Form, wie in 1b in der Draufsicht und 1c dreidimensional von der Rückseite 14 dargestellt, gebracht.
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Daran anschließend wird in das kalt umgeformte Teil 1 beispielsweise durch einen Stempel, ein Freistellungsbereich 5, der auch als Freistellungsbohrung bezeichnet wird, eingebracht. Beim Einbringen der Freistellungsbohrung bzw. des Freistellungsbereichs mit einem Stempel umfließt das kalt umgeformte Material den Stempel.
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Die Reihenfolge der Verfahrensschritte ist nur beispielhaft. Alternativ könnte zuerst die Freistellungsbohrung eingebracht werden und das mit der Freistellungsbohrung versehene ringförmige Element durch Umformung, insbesondere Kaltumformung, in die gewünschte Form gebracht werden.
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Die Höhe bzw. Dicke der Freistellungsbohrung, die, wie die Draufsicht von der Rückseite 14 in 1b zeigt, ebenfalls im Wesentlichen kreisförmig ist, beträgt HF.
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Die Dicke des gesamten ringförmigen Elements, das durch Kaltumformung erhalten wird, beträgt D. Das Material wird also in den Bereichen, in denen die Durchgangsöffnung im Wesentlichen mittig zur Rotationsachse R des ringförmigen Körpers eingebracht wird, geschwächt, so dass das Vollmaterial, durch das die Durchgangsöffnung 10 im ringförmigen Element 1 hindurchgetrieben werden muss, lediglich DR beträgt. Bevorzugt wird die Dicke D des ringförmigen Körpers durch Einbringen der Freistellungsbohrung zwischen 20 % und 60 %, insbesondere zwischen 30 % und 50 %, reduziert. Liegt eine einzige Freistellungsbohrung mit einer Höhe bzw. Dicke HF vor, so liegt dann die Höhe bzw. Dicke HF zwischen 20 % und 60 %, insbesondere zwischen 30 % und 50 % der dicke d des ring- bzw. plattenförmigen Körpers. Die Dicke D des ring- oder plattenförmigen Elements bewegt sich bevorzugt zwischen 3,5 mm bis 6 mm und die Dicke DR des auszustanzenden Bereichs zwischen 1,5 mm und 4,5 mm. Wird das ringförmige Element 1 in einer Metall-Fixiermaterial-Durchführung eingesetzt, so wird in die Durchgangsöffnung 10 ein Metallstift in einem Fixiermaterial, beispielsweise in einem Glaspfropfen, eingebracht. Der Glaspfropfen liegt dann an den Wänden der Durchgangsöffnung an. Um auch bei hohen Drücken ein Herausdrücken des Metallstiftes, der in einen Glaspfropfen eingeglast wurde, aus der Durchgangsöffnung 10 zu vermeiden, sind Mittel vorgesehen, um eine Relativbewegung von der Vorderseite 12 des plattenförmigen Elementes 1 zur Rückseite 14 zu verhindern. In vorliegendem Ausführungsbeispiel wird dies dadurch erreicht, dass die Durchgangsöffnung zumindest über einen Bereich 20 konisch zuläuft.
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Die 2a-2c zeigen im Vergleich zu den 1a-1c ein ring- oder plattenförmiges Element gemäß dem Stand der Technik.
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Das ring- oder plattenförmige Element 100 gemäß dem Stand der Technik wird zerspanend hergestellt oder als kalt umgeformtes Bauteil, beispielsweise aus einem Drahtabschnitt, erhalten.
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In das Bauteil 100 wird für die Einglasung des Metallstiftes eine Durchgangsöffnung 110 eingebracht. Im Gegensatz zu 1a ist die in den ring- oder plattenförmigen Körper für eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung hergestellten ring- oder plattenförmigen Grundkörper eingebrachte Durchgangsöffnung 110 außermittig, d.h. versetzt zur Rotationsachse R, eingebracht. Aufgrund der außermittigen Anordnung und der sehr großen Dicke DS, durch die die Durchgangsöffnung hindurchgetrieben werden muss, ist es nicht möglich, die Durchgangsöffnung aus dem kalt umgeformten ring- oder plattenförmigen Element 100 auszustanzen. Vielmehr wird die Durchgangsöffnung 110 in den Grundkörper mit der Dicke DS von beispielsweise 4,5 mm durch Bohren eingebracht. Dies ist gegenüber einem Stanzschritt ein wesentlich aufwendigeres Verfahren, insbesondere erfordert eine derartige Bohrung eine viel längere Zeit als die Herstellung des ring- oder plattenförmigen Bauteils bzw. Elements mit Hilfe vom Kaltumformen. Das Herausbohren ist insbesondere deswegen nötig, weil durch den Kaltumformprozess das Material stark verdichtet wird, so dass ein einfaches Ausstanzen nicht möglich ist. Eine Draufsicht auf das plattenförmige Element 100 gemäß dem Stand der Technik zeigt Fig. 2b, eine dreidimensionale Ansicht 2c. Deutlich zu erkennen ist die außermittig angeordnete Durchgangsöffnung 110.
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In den 3a bis 3c ist die Verwendung eines ringförmigen Elementes gemäß den 1a-1c gemäß der Erfindung in einer Metall-Fixiermaterial-Durchführung, insbesondere für Airbag-Zünder, Kurzspanner gezeigt. Hierbei zeigt 3a einen Schnitt gemäß Fig. 1a, 3b eine Draufsicht gemäß Fig. 1b und 3c eine perspektivische Ansicht gemäß 1c von der Rückseite 14.
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Gleiche Bauteile wie in 1a und 1c sind mit denselben Bezugsziffern gekennzeichnet.
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Deutlich zu erkennen ist das ringförmige Element 1. Des Weiteren zu erkennen ist Freistellungsbohrung 5, die beispielsweise mittels eines Stempels aus dem kalt umgeformten ring- oder plattenförmigen Element 1 herausgedrückt wird. Oberhalb des Stempels ist die aus dem Restmaterial mit der Dicke DR ausgestanzte Durchgangsöffnung 10 mit konischem Verlauf 20 zu erkennen.
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Das ring- oder plattenförmige Element dient als Basis für eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung mit insgesamt zwei Metallstiften 50, 52. Während der Metallstift 50 in einem Fixiermaterial 60, hier einem Glasmaterial, das aber auch ein Glaskeramikmaterial oder ein Keramikmaterial sein kann, isoliert zum ring- oder plattenförmigen Grundkörper 1 von der Vorder- zur Rückseite hindurchgeführt wird, dient der zweite Metallstift 52 als Massestift. Hierzu wird der zweite Metallstift 52 direkt mit dem ring- oder plattenförmigen Körper 1 verbunden. Sowohl der Metallstift 50 wie der Metallstift 52 sind gebogen ausgeführt. Der Bogen beider Metallstifte ist mit 54 bzw. 56 bezeichnet und deutlich erkennbar.
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Der Metallstift 50 ist zudem mit Mitteln 62 am Metallstift 50 selbst versehen, die in den Glaspfropfen eingreifen und so ein Herausdrücken des Metallstiftes aus dem Glaspfropfen 60, in der der Metallstift eingeglast ist, auch bei hohen Drücken verhindert.
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Das Einglasen des Metallstiftes 50 in das Fixiermaterial 10 erfolgt durch Einschmelzen. Sobald der Metallstift in das Fixiermaterial eingeschmolzen ist, wird der Glaspfropfen zusammen mit dem Metallstift in die Durchgangsöffnung 10 eingebracht. Anschließend wird der Glaspfropfen zusammen mit dem ring- oder plattenförmigen Element, d.h. dem Grundkörper, erwärmt, so dass nach dem Abkühlen das Metall des ring- oder plattenförmigen Elements auf das Fixiermaterial, hier das Glasmaterial, aufschrumpft, wie schon zuvor bei der Herstellung des Glaspfropfens, bei dem der Metallstift in den Glaspfropfen eingebracht wird. Der als Erde dienende Metallstift 52 wird mit dem plattenförmigen Element leitend, beispielsweise durch Hartlöten, verbunden. Die Lotstelle ist mit 70 bezeichnet.
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3b zeigt eine Draufsicht von der Rückseite 14 auf eine erfindungsgemäße Metall-Fixiermaterial-Durchführung. In der Draufsicht deutlich zu erkennen ist die zentrale Durchführung 10 in dem ring- oder plattenförmigen Element 1. Des Weiteren deutlich zu erkennen ist der gebogene Metallstift 50 bzw. 52. Insbesondere bei Metallstift 50 ist deutlich zu erkennen, dass der Metallstift an seinem Ende 72 gegenüber der Mitte R des ring- oder plattenförmigen Grundkörpers versetzt, d.h. gebogen ist. Dies trifft auch auf den Metallstift 52 zu. Die gebogenen Stifte sind auch gut in der Ansicht in 3c zu erkennen. Die Ansicht in 3c der gesamten Metall-Fixiermaterial-Durchführung zeigt insbesondere auch den Lötbereich 70 des Massestiftes sowie die Freistellungsbohrung bzw. den Freistellungsbereich 5 im ring- oder plattenförmigen Grundkörper. Charakteristisch für eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung mit einem ring- oder plattenförmigen Element als Grundkörper gemäß der Erfindung, aufweisend eine Freistellungsbohrung bzw. einen Freistellungsbereich, ist, dass die Einglasung 20 des Metallstiftes in den Grundkörper nur über einen Teilbereich, nämlich nur über die Dicke DR der Durchgangsöffnung erfolgt ist und nicht über die Gesamtdicke D des Grundkörpers. Im Gegensatz hierzu erfolgt die Einglasung bei einer Metall-Fixiermaterial-Durchführung gemäß dem Stand der Technik, wie in den 4a-4c gezeigt, über die gesamte Dicke DS des ring- oder plattenförmigen, kalt geformten Grundkörpers, wie er in den 2a-2c dargestellt ist. Die Einglasung 160 ist ebenfalls wieder mit einem Metallstift 150 in der Durchgangsöffnung 110 des ring- oder plattenförmigen Elementes vorgenommen. Während der Metallstift 150 in die Einglasung 160 eingelassen ist, wird der Massestift 152 auf den ring- oder plattenförmigen Grundkörper 100 aufgelötet. Beide Stifte, Metallstift 150 und Massestift 152 sind gerade ausgeführt.
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4b zeigt eine Draufsicht auf eine Metall-Fixiermaterial-Durchführung gemäß 4a. Gleiche Bauteile wie in 4a sind mit denselben Bezugsziffern gekennzeichnet. Wie deutlich zu erkennen ist, weisen die Metallstifte 150, 152 keine gebogene Struktur auf. 4c ist eine perspektivische Ansicht von der Rückseite 114 des Bauteils gemäß 4a - 4b.
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Mit der Erfindung wird erstmals ein ring- oder plattenförmiges Element angegeben, das auf einfache Art und Weise herzustellen ist und sich durch Kompatibilität mit den Metall-Fixiermaterial-Durchführungen gemäß dem Stand der Technik auszeichnet, wodurch ein Verbauen in herkömmliche Anzünder bzw. Airbags möglich ist. Insbesondere ist es mit der Erfindung möglich, Metall-Fixiermaterial-Durchführungen für qualifizierte, bereits bestehende Anzünderdesigns materialsparender herzustellen.