-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Telefon und/oder ein Kommunikationsgerät zum Telefonieren über nutzbare Telefon und/oder Datenanschlüsse mit zusätzlichem Funktionsumfang, insbesondere ein Office Telefon.
-
Office Telefone und hier insbesondere Systemtelefone für die verschiedenen Telefonanlagen bieten einen immer größeren Funktionsumfang um die Arbeiten im Büroalltag unterstützend zu begleiten. Terminfunktionen, Komfortwahlverfahren und Anrufbeantworter, wie auch große Rufnummernspeicher gehören seit einigen Jahren zur Standardausrüstung. Gerade im Berufsalltag sind verschiedene solcher Funktionen, wie Auswahl einer Rufnummer aus dem Speicher der letzten Anrufe oder die Suche einer Rufnummer aus dem Adressbuch sehr hilfreich.
-
Viele Anwender nutzen zusätzlich Mobilfunktelefone welche vergleichbare oder wesentlich mehr Funktionen bieten und über einen internen Speicher verfügen in welchem Daten und insbesondere Kontaktdaten verwaltet werden. Insbesondere Anwender welche im Außendienst tätig sind und moderne Smartphone oder vergleichbare Geräte nutzen, verwalten einen Großteil von Kontaktdaten auf ihrem Mobilfunktelefon da darüber die ersten Kontaktaufnahmen erfolgen. Da aber Mobilfunktelefone, insbesondere bei längeren Telefonaten Schwächen in der Handhabung und der Akkuleistung sowie bezüglich der Telefonkosten in Mobilfunknetzen aufweisen, werden diese nicht uneingeschränkt verwendet. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Anrufe dann über das Bürotelefon geführt, wofür die Rufnummer wieder herausgesucht, neu eingegeben und ggf. zusätzlich gespeichert wird.
-
Zum einen ist der zusätzliche Aufwand für die Pflege solcher Kontaktdaten sehr zeitintensiv und zum anderen hat der Anwender oft fehlerhafte oder veraltete Informationen auf einem der beiden Geräte zur Verfügung. Die dem Anwender von seinem Mobilfunktelefon vertrauten Terminfunktionen stehen im Büro oft gar nicht zur Verfügung oder können dort nicht verwaltet werden.
-
Der Vorteil der zentralen Verwaltung all dieser Daten ist grundsätzlich bekannt und wird mit Synchronisierung auf verschiedenen IT Plattformen gelöst, womit die Daten in einem Computersystem verfügbar gemacht werden. Die Kommunikation und insbesondere Telefonie mit den entsprechenden Daten ist aber aufwendig und nur teuren, Computer gestützten Telefon-Systemen vorbehalten.
-
Wünschenswert wäre ein Telefon und/oder Kommunikationsgerät, welches einen effizienteren Umgang mit den Daten des Bürotelefons und eines Mobilfunktelefons bietet, dabei kompakt und bedienungsfreundlich ist, sowie zuverlässiges Telefonieren ermöglicht.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ein Telefon und/oder Kommunikationsgerät zu schaffen, welches die Verbindung zu einem Mobilfunktelefon ermöglicht und Daten und/oder Funktionen beidseitig verfügbar macht.
-
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Fortbildungen und vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und im Folgenden umfasst.
-
Erfindungsgemäß ist ein Telefon und/oder Kommunikationseinrichtung bestehend aus einer Sprach Ein- und Ausgabeeinheit, Bedienelementen zur Steuerung von Funktionen, wenigstens einer Schnittstelle zur Anbindung an Telefonanlagen und/oder einen Telefonanschluss und/oder an das Internet oder ein Datennetzwerk, wobei das Telefon und/oder die Kommunikationseinrichtung über eine Elektronik und wenigstens eine Verbindungseinrichtung zu wenigstens einem Mobilfunktelefon verfügt.
-
Alternativ kann das genannte Mobilfunktelefon auch ein Gerät ähnlich einem Handy sein, welches aber nicht über Funktelefonfunktionen verfügt, wie ein elektr. Adressbuch oder Terminverwalter oder ein Touchpanel mit Speicher. Dieses Gerät kann ebenso mit dem Telefon und/oder der Kommunikationseinrichtung verbunden werden und die nachfolgenden Funktionen und Aufgaben erfüllen, mit Ausnahme der Funktionen über ein Mobilfunknetz.
-
Das Telefon und/oder Kommunikationsgerät ist dabei in einer Ausführung als Telefongerät mit einem Telefonhörer, Bedienelementen, wie Tastatur, Display und/oder Zusatztasten ausgerüstet und mit einem Telefonanschluss und/oder Datenanschluss verbunden und verfügt zusätzlich über wenigstens eine Verbindungseinrichtung zu wenigstens einem Mobilfunktelefon.
-
Das Telefon selbst ist dabei an einer Telefonanlage, einem analogen oder an einem digitalen Telefonanschluss, wie ISDN angeschlossen oder mit einem Netzwerk verbunden über welches die Kommunikationsdaten geroutet werden, wie z. B. Voice over IP Verbindungen.
-
Die wenigstens eine Verbindungseinrichtung zwischen dem Telefon und/oder Kommunikationseinrichtung und wenigstens einem Mobilfunktelefon ist dabei so ausgeführt, dass beidseitiger Datenaustausch und/oder Energieversorgung zwischen den Geräten erfolgt. Mittels der Verbindungseinrichtung zwischen dem Telefon und/oder Kommunikationseinrichtung und einem Mobilfunktelefon sind die Daten über das Telefon und/oder Kommunikationseinrichtung auch an dessen Schnittstellen verfügbar und damit an Anschlüssen der Telefonanlage, des analogen oder digitalen Telefonnetzwerkes oder eines Datennetzwerkes nutzbar.
-
Telefongespräche und/oder Kommunikationsverbindungen lassen sich mit Rufnummern, welche im Speicher des Mobilfunktelefons abgelegt sind über das Telefon führen, wobei die Verbindung dabei bevorzugt über den Festnetzanschluss des Telefons erfolgt und am Telefonanschluss oder Datennetzwerk erfolgt. Alternativ sind auch Telefongespräche über das Mobilfunknetzwerk mit den Rufnummern aus dem Telefonspeicher bzw. der Telefonanlage möglich um etwa auch im Falle eines Stromausfalls telefonieren zu können.
-
Die Daten des Telefons und des wenigstens einem Mobilfunktelefons lassen sich mittels entsprechender Anwendung am Telefon und/oder Mobilfunktelefon synchronisieren, was manuell und/oder vollautomatisch erfolgt um stets aktuelle Daten auf allen Geräten zur Verfügung zu haben.
-
Nach einer bevorzugten Ausführung lassen sich über die Verbindungseinrichtungen auch Sicherungen von Daten durchführen um entweder den Datenspeicher oder Teile eines Mobilfunktelefons zu sichern oder um Datenbestände eines Mobilfunktelefons auf ein weiteres Mobilfunktelefon zu übertragen. Diese Funktion der Datensicherung und Rückspielen auf ein anderes Mobilfunktelefon erfolgt mittels Applikationssoftware für verschiedene Mobilfunktelefone auch Hersteller unabhängig um z. B. im Falle eines Handywechsels den gewohnten Datenbestand wieder verlustfrei aufzuspielen.
-
Nach einer bevorzugten Ausführung ist das Telefon und/oder die Kommunikationseinrichtung als Tischtelefon ausgeführt und verfügt über den normalen Umfang eines Tischtelefons hinaus über wenigstens eine Aufnahmeöffnung für ein Mobilfunktelefon in welcher beim Einbringen auch die Kontaktierung erfolgt. Die Aufnahmeöffnung kann dabei auswechselbar oder anpassbar ausgeführt sein um verschiedene Mobilfunktelefone aufnehmen zu können, wobei auch unterschiedliche Kontakteinrichtungen für verschiedene Mobilfunktelefone verfügbar sind. Alternativ zu einer Aufnahmeöffnung kann wenigstens ein Mobilfunktelefon auch mittels einer Draht- oder Funkverbindung wie Bluetooth mit dem Telefon und/oder Kommunikationseinrichtung verbunden werden. Dies ist für nur sporadische Verbindungen, z. B. bei Datensicherungen oder Synchronisationen mit einem zweiten Mobilfunktelefon meist ausreichend.
-
Das Telefon selbst und/oder die Aufnahmehalterung für das Mobilfunktelefon ist bevorzugt winkelverstellbar ausgeführt um optimale Sicht auf das Display des Mobilfunktelefons sicherzustellen, welches im eingesteckten und verbundenen Zustand mit dem Telefon auch eine zentrale oder zusätzliche Anzeigeeinheit für das verbundene System darstellt. Über das Display des verbundenen Mobilfunktelefons lassen sich Daten und Menüs sowohl des Telefons als auch des Mobilfunktelefons anzeigen und steuern, womit z. B. Bildübertragungen und/oder Videokonferenzen ermöglicht werden, wenn das angebundene Mobilfunktelefon über die entsprechenden Möglichkeiten und Funktionen verfügt, welche über das Festnetz oder ein anderes verbundenes Datennetzwerk hergestellt werden.
-
Die Verbindung zwischen dem Telefonhörer und dem Tischtelefon erfolgt in üblicher Weise z. B. mit einem Spiral- oder anderem Kabel, welches an wenigstens einer Seite lösbar ist. Bevorzugt wird ein Kabel mit Entwirr-Funktion an einem Ende verwendet um zu starke Verdrehungen im Kabel zu verhindern. Nach einer bevorzugten Ausführung ist der Stecker an der Seite des Telefonhörers mit einer Magnetrastverbindung ausgeführt womit der Stecker beim Annähern an den Hörer durch die Magnetkraft in Position gezogen wird und die Verbindung herstellt.
-
Der Hörer des Telefons und/oder der Kommunikationseinrichtung ist nach einer weiteren bevorzugten Ausführung als schnurloses Gerät ausgeführt, welches mit dem als Basisstation arbeitenden Tischtelefon verbunden ist und beim Trennen der Schnurverbindung zum Tischtelefon automatisch aktiviert wird. Die Funkverbindung erfolgt dabei bevorzugt nach dem DECT Standard, kann aber alternativ auch als WLAN oder Bluetooth ausgeführt sein. Der Hörer kann somit jederzeit von der Tischstation getrennt werden um sich frei im Raum bewegen zu können. Beim wieder anschließen des Hörers an das Tischgerät wird die Funkverbindung abgeschaltet und der Hörer arbeitet als normaler Telefonhörer am Tischgerät.
-
Das Telefon und/oder die Kommunikationseinrichtung verfügt neben der wenigstens einen Verbindungseinrichtung zu einem Mobilfunktelefon über Mittel, die Verbindung zwischen dem Telefon und/oder der Kommunikationseinrichtung und dem Mobilfunktelefon zu erkennen, womit durch Programmierung und/oder Programme verschiedene Funktionen oder Abläufe gesteuert werden. Bei Verbindung zwischen der Einrichtung und dem Mobilfunktelefon wird nach einer Ausführung das Sendemodul bzw. das HF Modul des Handys ausgeschaltet und Telefongespräche werden über ein Netz mit welchem die Einrichtung verbunden ist geführt. Die Einrichtung selbst ist dabei an eine Telekommunikationsanlage, ein Telefonfestnetz analog oder digital oder an ein Datennetzwerk angeschlossen über welche die Telefongespräche mittels Telefonleitungen und/oder über das Internet geführt werden können.
-
Über die Mittel zur Erkennung der Verbindung des Mobilfunktelefons mit dem Telefon und/oder der Kommunikationseinrichtung werden nach einer weiteren Ausführung auch Informationen über die Verbindung zwischen den Geräten zur Steuerung weiterer Funktionen über die Schnittstellen des Telefons und/oder der Kommunikationseinrichtung weitergeleitet. Die Information über die erfolgte Verbindung mit einem Mobilfunktelefon kann über das Datennetzwerk weitergeleitet und in einer IT Infrastruktur weitere Verwendung finden. Das Verbinden des Telefons mit dem Mobilfunktelefon bzw. das Einstecken des Mobilfunktelefons in das Tischgerät kann nach einer Ausführung als Security Funktion verwendet werden um z. B. verschiedene Berechtigungen und/oder Zugänge in einem IT Netz zu generieren, wie z. B. Entsperrung eines oder mehrerer Computer im Unternehmensnetz, Berechtigung zum Führen bestimmter Telefongespräche oder ähnliche Abläufe.
-
Die bevorzugt als Tisch- oder Office-Telefon ausgeführte Einrichtung ist bevorzugt mit einem Telefonhörer ausgeführt welcher mit oder ohne weitere Bedienelemente ausgeführt sein kann.
-
In einer einfachen Ausführung ist der Telefonhörer als reiner Hörer, ohne eigenes Display und weitere Bedienelemente ausgeführt womit sich Telefongespräche an dem Tischtelefon selbst führen lassen. Nach Verbindung mit einem Mobilfunkttelefon, bzw. nach Einstecken des Mobilfunktelefons in das Tischgerät steht der Speicher und der Funktionsumfang des Mobilfunktelefons auch für das Tischergät zur Verfügung. Da bevorzugt das Sendeteil des Mobilfunktelefons mit der Verbindung zum Telefon und/oder der Kommunikationseinrichtung deaktiviert wird, werden die Informationen aus dem Mobilfunktelefon ausgelesen und damit eine Verbindung über die Schnittstellen der Einrichtung aufgebaut.
-
Das Telefongespräch wird über einen Festanschluss, eine Telefonanlagenverbindung oder über das Internet oder ein anderes Datennetzwerk geführt bzw. geleitet.
-
Das Telefon und/oder die Kommunikationseinrichtung erhält bei Verbindung mit oder zu einem Mobilfunktelefon über wenigstens eine Verbindungseinrichtung Zugang auf den Speicher und/oder Funktionsumfang des Mobilfunktelefons. Die übertragenen Informationen lassen sich vom Telefongerät selbst nuten oder über die Schnittstellen an einer Telefonanlage, einem Festnetz- oder Datennetzwerk Anschluss nutzen.
-
In einer weiteren Ausführung ist der Telefonhörer der Einrichtung als schnurloses Telefon mit eigenem Tastaturfeld und Display ausgeführt. Die im Mobilfunktelefon gespeicherten Daten lassen sich nach Verbindung am Telefon und/oder der Kommunikationseinrichtung verwenden und/oder über die Schnittstellen weiterleiten, womit Telefongespräche zu Teilnehmern aufgebaut werden können deren Rufnummern im Mobilfunktelefon gespeichert sind. Mittels geeigneter Anwendungen lassen sich Anruferlisten oder Rufnummernspeicher kopieren und/oder gemeinsam nutzen. Die Funkfunktion des schnurlosen Telefons wird nur bei Trennung der Kabelverbindung zwischen dem Hörerteil und dem Tischgerät aktiviert, bei bestehender Kabelverbindung arbeitet das Gerät als Bedien- bzw. Telefonhörer am Tischgerät.
-
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführung ist der Telefonhörer, bzw. das als Telefonhörer verwendete schnurlose DECT, WLAN oder Bluetooth Mobilteil mit weiteren Bedienelementen ausgerüstet. In einer Version sind Bedienelemente als sensitive Flächen auf der Oberseite des Telefonhörers ausgebildet mittels welcher bereits beim Ergreifen des Telefonhörers und Berühren dieser sensitiver Flächen, einstellbare Funktionen ausgelöst werden.
-
Mittels dieser zusätzlichen Bedienelemente kann z. B. eine Funktion aktiviert werden, welche beim Ergreifen des Hörers z. B. am unteren Ende im Telefon und/oder Mobilfunktelefon den Telefonspeicher für eine bestimmte Anrufergruppe öffnet oder eine Funktion zum Mitschneiden des Telefonats aktiviert. Andere Bedienelemente bzw. sensitive Flächen schalten das Telefon stumm oder aktivieren eine Diktierfunktion oder ähnliches.
-
Im Folgenden werden anhand der genannten Merkmale denkbare Funktions- oder Abläufe beschrieben:
Das Telefon und/oder die Kommunikationseinrichtung funktioniert ohne Verbindung zu einem Mobilfunktelefon als übliches Telefon, Systemtelefon oder Kommunikationsgerät, welches mit einer Telefonanlage, einem analogen oder digitalen Telefonanschluss, dem Internet oder einem anderen Datennetzwerk verbunden ist und darüber Telefongespräche ermöglicht.
-
Beim Verbinden des Telefons mit einem Mobilfunktelefon über eine Kabelverbindung und/oder durch Einstecken des Mobilfunktelefons in einen dafür vorgesehenen Einschubplatz am Telefon erfolgt eine Verbindung der beiden Geräte und es werden Daten und Funktionen der beiden Geräte wechselseitig nutzbar.
-
Im Verbundenen Zustand wird bevorzugt das Sendeteil des Mobilfunktelefons ausgeschaltet und Gespräche fortan über das Festnetz oder das Internet geführt. Das Mobilfunktelefon wird über das Telefon mit Strom versorgt und es wird beispielsweise am Mobilfunktelefon automatisch eine entsprechende Anwendung gestartet womit das Display des Mobilfunktelefon als Bedien- oder Anzeigeelement des Telefons arbeitet.
-
Der Speicher des Mobilfunktelefons steht dem Telefon und/oder dem gesamten damit verbundenen Telefon- und/oder Daten-Netzwerk zur Verfügung und kann kopiert, synchronisiert oder selektiert werden. Auf dem Display des Mobilfunktelefons lassen sich alle Funktionen des Handys ausführen Telefongespräche herstellen, wobei diese über den Telefonhörer des Tischtelefons oder einer Freisprecheinrichtung an diesem geführt werden können.
-
Die üblichen und geschätzten Vorteile der Telefonie mit einem Handy, wie die Verfügbarkeit von Anruflisten, Kontaktgruppen, Bilder und Kontakte einzelner Teilnehmer lassen sich somit bequem über ein Komfort- oder Bürotelefon nutzen und Gespräche über das Festnetz, das Internet oder Datennetzwerk führen. Beim Verbinden des Telefons mit dem Mobilfunktelefon wird, wenn das Telefon zusätzlich an ein Datennetzwerk angeschlossen ist, automatisch oder manuell eine Datensynchronisation mit einem auszuwählenden Computer gestartet.
-
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen beispielhaft näher beschrieben. Dabei zeigen:
-
1 eine erfindungsgemäße Einrichtung als Komfort-Tischtelefon mit Einsteckplatz für ein Mobilfunktelefon.
-
2 eine erfindungsgemäße Einrichtung als Tischtelefon mit Einsteckplatz für ein Mobilfunktelefon.
-
3 eine erfindungsgemäße Einrichtung als Erweiterung für bestehende Telefone.
-
4 eine separate Verbindungsvorrichtung mit Einsteckplatz für Mobilfunktelefone.
-
1 zeigt ein erfindungsgemäßes Telefon 1 bzw. eine Kommunikationseinrichtung, ausgeführt als Komfort-Tischtelefon welches auf einer Seite 2 über ein Display 7, verschiedene Bedienelemente und Telefontastatur 6 verfügt, sowie mit einem Telefonhörer 5 ausgestattet ist. Der Telefonhörer selbst kann als schnurloses Telefon, bevorzugt als DECT Gerät ausgeführt sein und arbeitet im Kabel-verbundenen Zustand am Telefon 1 als reiner Telefonhörer. Die Funktion als schnurloses Telefon wird mit abziehen der Verbindung 10 zum Hörer 5 aktiviert und das Tischtelefon bildet dabei die Basisstation.
-
Das Telefon und/oder Kommunikationseinrichtung verfügt in dieser Ausführung über einen Einsteckplatz für ein Mobilfunktelefon 4, welches in dem Gehäuse des Telefons 1 fest integriert ist oder seitlich mit diesem verbindbar ist. Diese Verbindungsvorrichtung 3 für ein Mobilfunktelefon 4 ist in 4 einzeln gezeigt und kann über eine Kabelverbindung an das Telefon 1 selbst angeschlossen werden oder verfügt über seitliche Kontakte und Befestigungsmittel mittels welcher sie am Telefon angebracht und mechanisch sowie Kontakt-mäßig verbunden wird. Mittels einer Adapterplatte oder einer Adapterschiene 9 wird erreicht, dass verschiedene Handys 4 in die Verbindungseinrichtung 3 aufgenommen werden können und richtig kontaktiert werden.
-
Das Telefon und/oder die Kommunikationseinrichtung 1 verfügt über verschiedene Anschlussmöglichkeiten wie einen Telefonanschluss und/oder einen Telefon-Systemanschluss und/oder einen Datenanschluss wie einen Ethernetanschluss oder einen USB Anschluss. In der Regel verfügt das Telefon 1 auch über einen Stromversorgungsanschluss. Je nach Ausführung ist ein oder mehrere Anschlüsse für ein Verbindungsgerät 3 oder einer direkten Verbindung zu einem oder mehreren Mobilfunktelefonen 4 vorgesehen.
-
In einer einfacheren Ausführung gemäß 2 ist das Telefon und/oder die Kommunikationseinrichtung 1 als Telefon ohne Display und weiteren Komfort-Bedienelementen ausgeführt. Im nicht Verbundenen Zustand des Telefons 1 mit einem Mobilfunktelefon 4 ist diese Ausführung als Telefon zu verwenden, die Bedienelemente befinden sich auf der Innenseite des Hörers 5, welcher als schnurloses Telefon ausgebildet ist dessen Funkfunktion mit Trennen der Verbindung 10 zwischen dem Telefon 1 und dem Hörer 5 aktiviert wird. Ein Mobilfunktelefon 4 kann, wie vorher beschrieben in die Verbindungseinrichtung 3 eingesteckt werden.
-
Im eingesteckten Zustand des Mobilfunktelefons 4 in der Verbindungseinrichtung 3 und hergestellter Verbindung zum Telefon 1 dient das Display des Mobilfunktelefons 4 als Anzeige- und/oder Bedieneinheit für das Telefon 1 in dieser Ausführung. Auch alle Funktionen des Mobilfunktelefons 4 können am Mobilfunktelefon, wie z. B. einem Smartphone oder PDA verwendet werden und die ausgelösten Anrufe werden über das Telefon 1 am entsprechenden Anschluss geführt.
-
In der 3 ist eine Ausführung der Erfindung gezeigt in welcher ein bestehendes Telefon 2 mit einer Erweiterung, bestehend aus der Verbindungseinrichtung 3 und einem speziellen Anschlusselement 8 ausgerüstet ist. Auch in dieser Ausführung wird eine Elektronik verwendet, welche in der Verbindungseinrichtung 3 und/oder dem Anschlusselement 8 vorgesehen ist um die Funktionalität der Verbindung zu einem Mobilfunktelefon 4 zu erreichen.
-
Nachdem bevorzugte Ausführungen der Erfindung in Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben wurden, ist festzuhalten, dass die Erfindung nicht auf diese genauen Ausführungen und Anwendungsfälle beschränkt ist und dass verschiedene Änderungen und Modifizierungen daran von einem Fachmann ausgeführt werden können, ohne dass vom Umfang der Erfindung, wie er in den beiliegenden Ansprüchen definiert ist abgewichen wird.