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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gurtautomaten für Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Sicherheitsgurte von Fahrzeugen sind auf sogenannte „Gurtautomaten” aufgewickelt, die hinter Verkleidungselementen in Hohlräumen der Fahrzeugkarosserie angeordnet sind. Gurtautomaten weisen üblicherweise ein Rahmenblech auf, an dem eine federvorgespannte Gurtrolle angeordnet ist. Ein Gurtautomat weist ferner einen „mechanischen Sensor” auf, der in Gefahrensituationen den Sicherheitsgurt blockiert, d. h. ein Abwickeln von der Gurtrolle sperrt.
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Gurtautomaten sind üblicherweise über das Rahmenblech fest mit der Fahrzeugkarosserie verbunden. Um eine ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen, muss bei der Fahrzeugmontage darauf geachtet werden, dass der am Montageband angelieferte Gurtautomat auf der richtigen Fahrzeugseite (Links-/Rechtsunterscheidung) und exakt in der von der Konstruktion vorgegebenen Einbauposition verbaut wird.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Gurtautomaten zu schaffen, der so gestaltet ist, dass ein fehlerhafter Einbau des Gurtautomaten in das Fahrzeug möglichst kostengünstig ausgeschlossen wird.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Ausgangspunkt der Erfindung ist ein Gurtautomat für ein Fahrzeug, wobei der Gurtautomat einen Rahmen bzw. ein Rahmenblech aufweist. Der Rahmen bzw. das Rahmenblech weisen zwei von dem Rahmen abstehende Positionierungselemente auf, die dazu vorgesehen sind, bei einer Montage des Gurtautomaten an einem „Blech einer Fahrzeugkarosserie” jeweils in eine zugeordnete Positionierungsausnehmung des Karosserieblechs eingeführt zu werden. Der Rahmen weist ferner ein Loch auf, das zur Aufnahme eines Schafts einer Schraube vorgesehen ist, mittels welcher der Rahmen des Gurtautomaten mit dem Karosserieblech verschraubbar ist. Der Begriff „Blech einer Fahrzeugkarosserie” ist äußerst breit im auszulegen und nicht auf Stahl- oder Aluminiumbleche beschränkt. Er umfasst prinzipiell sämtliche Arten von bei Fahrzeugen vorkommenden Karosserieteilen, an denen Gurtautomaten fixiert werden. Grundsätzlich könnte das „Karosserieblech” somit auch durch ein faserverstärktes Kunststoffteil gebildet sein.
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Der Kern der Erfindung besteht darin, dass die beiden jeweils in eine Positionierungsausnehmung des Karosserieblechs ragenden Positionierungselemente des Rahmen des Gurtautomaten und das im Rahmen vorgesehene Loch so angeordnet sind, dass es keine Mittel- bzw. Symmetrieachse gibt, welche die Positionierungselemente und das Loch gemeinsam haben.
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Bei einem Gurtautomaten, der einen derart gestalteten Rahmen aufweist, ist eine Falschmontage, z. B. ein irrtümlicher Einbau eines für die rechte Fahrzeugseite bestimmten Gurtautomaten auf der linken Fahrzeugseite, ausgeschlossen. Selbst wenn es gelänge, die Positionierungselemente des Rahmens eines Gurtautomaten in Positionierungsausnehmungen einzuführen, die an einem für den betreffenden Gurtautomaten nicht vorgesehenen Einbauort vorgesehen sind, wird eine Montage des Gurtautomaten scheitern, da das zum Verschrauben vorgesehene Loch dann nicht in Überdeckung mit der bei der Montage zu verwendenden Schraube bzw. mit einem im Karosserieblech vorgesehenen, korrespondierenden Loch gebracht werden kann.
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Anders ausgedrückt sind die Positionierungselemente und das in dem Rahmen vorgesehene Loch so angeordnet, dass ihre Flächenschwerpunkte nicht, zumindest nicht exakt in einer Flucht hintereinander bzw. nicht exakt auf einer Geraden liegen.
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Nach einer Weiterbildung weist das in dem Rahmen des Gurtautomaten vorgesehene Loch ein Innengewinde auf, was den Vorteil hat, dass eine Schraube unmittelbar in das Innengewinde des Rahmens eingeschraubt werden kann. An dem Karosserieblech ist ein mit dem im Rahmen des Gurtautomaten vorgesehenen Lochs zusammenwirkendes Loch vorgesehen. Bei der Montage wird der Rahmen mit seinen Positionierungselementen in die zugeordneten Positionierungsausnehmungen eingeschoben, was bei ordnungsgemäßer Montage die im Rahmen des Gurtautomaten und im Karosserieblech vorgesehenen Löcher zur Überdeckung bringt, so dass die Schraube in das Innengewinde des im Rahmen des Gurtautomaten vorgesehenen Lochs eingeschraubt werden kann.
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Das Innengewinde kann unmittelbar im Rahmenblech des Gurtautomaten vorgesehen sein. Alternativ dazu kann in das Rahmenblech des Gurtautomaten ein Gewindeeinsatz eingesetzt sein, der fest mit Rahmen verbunden ist. Der Gewindeeinsatz kann z. B. mit dem Rahmenblech verschraubt und/oder formschlüssig mit Rahmenblech des Gurtautomaten und somit unlösbar damit verbunden sein.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind die Positionierungselemente des Rahmens des Gurtautomaten durch Blechlaschen gebildet, die aus dem Rahmenblech ausgestanzt und umgebogen sind.
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Vorzugsweise sind die Breite der beiden Positionierungselemente bzw. Blechlaschen unterschiedlich groß.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung weist das Rahmenblech eine dritte ausgestanzte Lasche auf, die nach dem Ausstanzen jedoch nicht umgebogen wurde, sondern im Wesentlichen in einer durch das Rahmenblech gebildeten Ebene verbleibt. Auf diese Weise kann für die linke Fahrzeugseite und für die rechte Fahrzeugseite bestimmte Gurtautomaten ein- und dasselbe Rahmenblech verwendet werden, wobei für die linke Fahrzeugseite z. B. die erste und die zweite, nicht aber die dritte Lasche umgebogen wird, und für die rechte Fahrzeugseite z. B. die erste und die dritte, nicht aber die zweite Lasche umgebogen wird.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung liegt eine der Positionierungsausnehmungen in einem Bereich zwischen dem Loch und der anderen Positionierungsausnehmung.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass im montierten Zustand des Gurtautomaten mindestens eines der Positionierungselemente des Rahmens des Gurtautomaten die ihm zugeordnete Positionierungsausnehmung hintergreift. Dies hat den Vorteil, dass der Gurtautomat bzw. der Rahmen des Gurtautomaten in einem ersten Montageschritt mit seinen Positionierungselementen in die zugeordneten Ausnehmungen eingeführt bzw. eingeschoben werden kann und gegen Herunterfallen gesichert ist, auch wenn die Schraube noch nicht eingeschraubt ist.
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Im Folgenden wird die Erfindung im Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1a, 1b ein erstes Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung;
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2a–2e ein zweites Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung; und
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3a–3c ein Rahmenblech eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Gurtautomaten gemäß der Erfindung.
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1b zeigt ein Rahmenblech 1 eines hier nicht näher dargestellten Gurtautomaten. Das Rahmenblech ist in einer Draufsicht U-förmig gestaltet, d. h. es weist einen Mittelabschnitt 1a, einen um 90° relativ dazu umgebogenen linken Schenkel 1b und einen ebenfalls um 90° relativ zu dem Mittelabschnitt 1a umgebogenen rechten Schenkel 1c auf.
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In einem unteren Bereich des Mittelabschnitts 1a ist ein Loch 2 ausgestanzt, in das ein Gewindeeinsatz 3 eingesetzt ist. Der Gewindeeinsatz 3 ist dauerhaft fest, d. h. unlösbar fest mit dem Rahmenblech 1 verbunden. In einem oberen Bereich des Mittelabschnitts 1a ist ein größerer Bereich 4 ausgestanzt. Die Randkontur des ausgestanzten Bereichs 4 weist zwei als Positionierungselemente fungierende, nach vorne, d. h. senkrecht zur Zeichenebene umgebogene Blechlaschen auf, nämlich eine erste Blechlasche 5 und eine zweite Blechlasche 6. Wie aus den 1a, 1b ersichtlich ist, ist die erste, obere Blechlasche breiter als die untere Blechlasche 6. Die Blechlasche 6 befindet sich in einem Bereich zwischen der oberen Blechlasche 5 und dem Loch 2.
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Wie ebenfalls aus den 1a, 1b ersichtlich ist, sind die beiden als Positionierungselemente fungierenden Blechlaschen 5, 6 und das Loch 2 so angeordnet, dass es keine Mittel- bzw. Symmetrieachse gibt, welche die beiden Blechlaschen 5, 6 und das Loch gemeinsam haben. Anders ausgedrückt, liegen die Flächenschwerpunkte der beiden Blechlaschen 5, 6 und des Lochs 2 nicht, zumindest nicht exakt in einer Flucht hintereinander.
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1a zeigt zusätzlich ein Karosserieblech 7, in dessen unterem Bereich ein Loch 8 vorgesehen ist. In einem oberen Bereich des Karosserieblechs 7 ist eine Ausnehmung 9 vorgesehen, die einen oberen breiten Bereich 9a, und einen unteren schmäleren Bereich 9b aufweist. Der obere breite Bereich 9a hat in etwa dieselbe Breite wie die obere Lasche 5 des Rahmens 1 des Gurtautomaten. Der untere Bereich 9b hat in etwa dieselbe Breite wie die untere Lasche 6 des Rahmens 1.
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Bei der Montage des Gurtautomaten wird der Rahmen 1 mit seinen Positionierungslaschen 5, 6 in die Ausnehmung 9 von oben her eingeschoben. Im eingeschobenen Zustand kommt das Loch 2 des Rahmens 1 mit dem im Karosserieblech 7 vorgesehenen Loch 8 zur Überdeckung. Anschließend wird in das Loch 8 des Karosserieblechs eine Schraube eingeführt und mit dem Gewinde, das im Gewindeeinsatz 3 des Rahmens 1 des Gurtautomaten vorgesehen ist, verschraubt.
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Durch die Anordnung und Gestaltung der Positionierungslaschen 5, 6 bzw. der damit zusammenwirkenden Bereiche 9a, 9b der im Karosserieblech 7 vorgesehenen Ausnehmung 9 sowie der beiden Löcher 2, 8 wird ein Falscheinbau des Gurtautomaten vermieden. So wird beispielsweise ein irrtümlicher Einbau eines für den Fahrersitz bestimmten Gurtautomaten auf der Seite des Beifahrersitzes konstruktiv ausgeschlossen.
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Die 2a–2c zeigen ein anderes Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung. Hier sind die Positionierungslaschen 5, 6 zusätzlich noch deutlicher seitlich versetzt zueinander angeordnet. Die beiden Positionierungslaschen 5, 6 und der Mittelpunkt des Lochs 2 bzw. des Gewindeeinsatzes 3 liegen hier im Bereich der Ecken eines gedachten allgemeinen Dreiecks.
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Wie am besten aus 2e ersichtlich ist, ist die obere Positionierungslasche 5 so gestaltet, dass sie im montierten Zustand das Karosserieblech 7 hintergreift. Bei der Montage kann somit zunächst der Gurtautomat bzw. dessen Rahmen 1 mit den Positionierungselementen 5, 6 in zugeordnete Ausnehmungen 10, 11 des Karosserieblechs 7 eingeführt werden. Da die obere Positionierungslasche 5 die Ausnehmung 10 hintergreift, verbleibt der Rahmen 1 in seiner Montageposition, und zwar selbst dann, wenn er vom Werker nicht gehalten wird und auch noch nicht festgeschraubt ist.
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3a zeigt ein halbfertiges Rahmenblech 1 eines Gurtautomaten. Aus dem Rahmenblech 1 ist bereits die Ausnehmung 4 ausgestanzt, wobei die Positionierungslaschen 5, 6a, 6b noch nicht umgebogen sind. Für die Herstellung eines z. B. für die linke Fahrzeugseite bestimmten Rahmenblechs 1 werden die Positionierungslasche 5 und z. B. die Positionierungslasche 6a nicht jedoch die Positionierungslasche 6b umgebogen, was in 3b dargestellt ist. Für die Herstellung eines für die rechte Seite bestimmten Rahmenblechs 1 werden die Positionierungslaschen 5 und 6b, nicht jedoch die Positionierungslasche 6a umgebogen.
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Für beide Fahrzeugseiten kann somit mit ein- und demselben Stanzwerkzeug gearbeitet werden. Lediglich das im letzten Bearbeitungsschritt erfolgende Umbiegen der Positionierungslaschen 6a, 6b legt fest, für welche Fahrzeugseite das Rahmenblech 1 bestimmt ist.