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DE102010037831A1 - Befestigungsvorrichtung an einem Gebäude - Google Patents

Befestigungsvorrichtung an einem Gebäude Download PDF

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DE102010037831A1
DE102010037831A1 DE102010037831A DE102010037831A DE102010037831A1 DE 102010037831 A1 DE102010037831 A1 DE 102010037831A1 DE 102010037831 A DE102010037831 A DE 102010037831A DE 102010037831 A DE102010037831 A DE 102010037831A DE 102010037831 A1 DE102010037831 A1 DE 102010037831A1
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Withdrawn
Application number
DE102010037831A
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English (en)
Inventor
René Dutler
Dipl.-Ing. Stok Jaroslav
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SFS Group International AG
Original Assignee
SFS Intec Holding AG
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Publication date
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Priority to CA2808891A priority patent/CA2808891A1/en
Priority to US13/821,035 priority patent/US20130164096A1/en
Priority to RU2013119652/03A priority patent/RU2013119652A/ru
Priority to EP11746549.2A priority patent/EP2622645A1/de
Priority to PCT/EP2011/064349 priority patent/WO2012041606A1/de
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Abstract

Beschrieben ist eine Vorrichtung (11) zur Befestigung von Ausrüstungsteilen wie Photovoltaik-Panels auf einer Außenschale (14) einer Gebäudehülle mit Hilfe von bolzenförmigen Befestigungselementen (20), die durch ein Anschlussteil (30) und gegebenenfalls durch eine Außenschale (14) hindurchführbar und mit einem lastaufnehmenden Teil (12) des Gebäudes oder der Gebäudehülle in Eingriff bringbar sind. Jedes Befestigungselement (20) ist mit dem Anschlussteil (30) und gegebenenfalls mit der Außenschale (14) formschlüssig in Eingriff bringbar, um so das Anschlussteil (30) auf dem lastaufnehmenden Teil (12) abzustützen. Der formschlüssige Eingriff ist durch ein Stützgewinde (22) des Befestigungselements (20) herstellbar. Das Anschlussteil (30) ist eine Platte mit einem hülsenförmigen Anschlusselement (33) mit einem Anschlussgewinde (34), an dem Kraftübertragungselemente (50) als Zwischenglieder zwischen der Vorrichtung (11) und den Ausrüstungsteilen anbringbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Ausrüstungsteilen wie Photovoltaik-Panels auf einer Sandwich- oder einschaligen Gebäudehülle mit Hilfe von wenigstens einem bolzenförmigen Befestigungselement, das durch eine Außenschale oder ein Anschlussteil hindurchführbar und mit einem lastaufnehmenden Teil des Gebäudes oder der Gebäudehülle in Eingriff bringbar ist.
  • Eine solche Vorrichtung ist im Zusammenhang mit einer Unterkonstruktion für zweischalige Dachsysteme mit einem Tragaufbau aus dem Dokument EP 0685612 A1 bekannt. In diesem Fall ist der Tragaufbau die Unterkonstruktion einer Gebäudehülle, welche eine auf dem Tragaufbau angeordnete Wärmedämmschicht und Distanzprofile umfasst, wobei letztere mit dem Tragaufbau verbunden sind und auf der von dem Tragaufbau abgewandten Seite ein Anschlussteil mit einer ebenen Befestigungsfläche zur Befestigung einer Eindeckung aufweisen. Das mit der Befestigungsfläche versehene Anschlussteil liegt auf der von dem Tragaufbau abgewandten Oberfläche der Wärmedämmschicht auf. Das Anschlussteil wird von Distanzprofilen aus einem länglichen U-Profil gebildet, dessen Steg die Befestigungsfläche bildet. Der Steg des U-Profils und der Tragaufbau sind durch im Abstand zueinander angeordnete Schrauben miteinander verbunden. Die Tatsache, dass sich das Anschlussteil auf der Dämmschicht abstützt, ist als nachteilig anzusehen, weil sich so kein fester Abstand zwischen dem Anschlussteil und dem Tragaufbau einhalten lässt. Ausrüstungsteile wie Photovoltaik-Panels, die an dem Anschlussteil 20 befestigt werden würden, hätten somit keine definierte Lage auf der Gebäudehülle.
  • Einen ähnlichen Stand der Technik, bei dem sich das Anschlussteil auf der Dämmschicht abstützt, zeigen auch die Dokumente EP 0854252 A2 und EP 0969160 A2 .
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, dass eine Außenschale oder ein Anschlussteil in Bezug auf ein lastaufnehmendes Teil des Gebäudes oder Gebäudehülle einen festen Abstand einhält.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das oder jedes Befestigungselement mit der Außenschale und/oder dem Anschlussteil formschlüssig in Eingriff bringbar ist, um so das Anschlussteil auf dem lastaufnehmenden Teil abzustützen. Durch den formschlüssigen Eingriff zwischen Befestigungselement einerseits und Außenschale und/oder Anschlussteil andererseits ist gewährleistet, dass sich der Abstand zu dem lastaufnehmenden Teil im Laufe der Zeit nicht verändert. Ausrüstungsteile, auch wenn diese ein größeres Gewicht aufweisen wie beispielsweise Photovoltaik-Panels und die diesen zugeordneten Rahmenkonstruktionen können so mit der Vorrichtung nach der Erfindung dauerhaft und insbesondere lagefixiert auf einer Gebäudehülle befestigt werden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung nach der Erfindung bilden die Gegenstände der Unteransprüche.
  • In einer Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist das Anschlussteil eine Platte, die für das oder jedes Befestigungselement eine Öffnung oder eine zu ihrer Herstellung vorbereitete Öffnung aufweist. Es lassen sich so einzelne Befestigungspunkte leichter definiert herstellen als mit einem Distanzprofil wie im oben betrachteten Stand der Technik, das als ein längliches U-Profil ausgebildet ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist das oder jedes Befestigungselement eine selbstbohrende und selbstschneidende oder selbstformende Gewindeschraube mit einem Bohrteil zum Eingriff in das lastaufnehmende Teil. Die Vorrichtung ist so schnell und sicher an der Gebäudehülle anbringbar.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist das oder jedes Befestigungselement in einem zu dem Bohrteil entgegengesetzten Abschnitt mit einem Stützgewinde versehen. Der formschlüssige Eingriff zwischen dem Befestigungselement und der Außenschale und/oder dem Anschlussteil lässt sich so auf einfache Weise herstellen, indem das Befestigungselement so tief in dem lastaufnehmenden Teil gesetzt wird, dass das Stützgewinde mit der Außenschale formschlüssig in Eingriff gelangt oder unmittelbar unter der Außenschale zu liegen kommt, um diese auf dem Stützgewinde gegenüber dem lastaufnehmenden Teil abzustützen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist in die Öffnung oder in eine der Öffnungen ein hülsenförmiges Anschlusselement eingesetzt, das mit einem Anschlussgewinde versehen ist. Das Anschlussgewinde kann ein Innen- oder Außengewinde sein, das zur Befestigung von Ausrüstungsteilen dient. Die Befestigung des Anschlussteils auf der Gebäudehülle erfolgt in diesem Fall durch weitere Befestigungselemente, die mit dem Anschlussteil formschlüssig in Eingriff bringbar sind, um so das Anschlussteil auf dem lastaufnehmenden Teil abzustützen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist das Anschlusselement mit einem Teller zum Fixieren in dem Anschlussteil versehen. Dabei kann das Anschlusselement in einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung in einem Zentrumsbereich in dem Anschlussteil angeordnet sein.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist das Anschlusselement in einem Zentrumsbereich des Anschlussteils angeordnet. Diese Ausbildung gewährleistet eine gleichmäßige Kraftübertragung von dem Anschlussteil auf dasjenige Teil (zum Beispiel die Außenschale), welches das Anschlussteil trägt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist das oder wenigstens eines der Befestigungselemente in oder an dem Anschlusselement formschlüssig fixierbar. Hierfür eignen sich die beiden vorgenannten Ausgestaltungen. Das formschlüssige Fixieren wenigstens eines Befestigungselements zum Abstützen auf dem lastaufnehmenden Teil kann entfallen, wenn sich das Anschlussteil direkt auf einer Außenschale abstützt, die ohne eine zwischengeschaltete Dämmschicht auf dem lastaufnehmenden Teil, z. B. der Unterkonstruktion der Gebäudehülle, abgestützt ist. In diesem Fall genügt es, mit mehreren Befestigungselementen das Anschlussteil einfach auf der Außenschale zu befestigen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist an dem Anschlusselement wenigstens ein Kraftübertragungselement als Zwischenglied zwischen der Vorrichtung und einem der Ausrüstungsteile anbringbar. Diese Ausgestaltung erleichtert das Ausrichten von Ausrüstungsteilen in einem oder jedem einzelnen Befestigungspunkt, z. B. an der Gebäudehülle.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist das Anschlussteil in einem Randbereich in zu dem lastaufnehmenden Teil entgegengesetzter Richtung abgewinkelt. Die Befestigungselemente, die durch Öffnungen in dem Randbereich hindurch in dem lastaufnehmenden Teil gesetzt werden, ergeben eine stabilere Lage des Anschlussteils auf der Außenschale.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist die oder jede Öffnung in dem unmontierten Anschlussteil als ein Sackloch ausgebildet oder es ist zur Vorbereitung der Herstellung von der oder jeder Öffnung deren Lage auf dem Anschlussteil in einem Bohrbild vorgezeichnet. Diese Ausgestaltung erlaubt, die oder jede Öffnung in dem Anschlussteil erst bei der Montage herzustellen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung ist zwischen einem Kopf des oder jedes Befestigungselements und dem Anschlussteil eine Dichtscheibe einsetzbar. Bei Verwendung der Vorrichtung nach der Erfindung bleibt so die Dichtigkeit einer Gebäudehülle gewährleistet.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1 in einer Schnittansicht eine erste Ausführungsform einer an einer Sandwich-Gebäudehülle angebrachten Vorrichtung nach der Erfindung,
  • 2 in einer gleichen Ansicht wie in 1 eine etwas abgewandelte erste Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung,
  • 3 eine Draufsicht auf ein Anschlussteil der Vorrichtung nach 1,
  • 4 das Anschlussteil in einer Schnittansicht nach der Linie IV-IV in 3,
  • 5 ein hülsenartiges Anschlusselement des Anschlussteils nach 3, und zwar in 5a in einer Längsseitenansicht, in 5b in einer Unteransicht und in 5c in einer Längsschnittansicht,
  • 6 eine Draufsicht auf ein Anschlussteil der Vorrichtung nach 2, wobei zusätzlich als eine Einzelheit eine Ecke des Anschlussteils im Schnitt gezeigt ist, um deren abgewinkelte Ausbildung sichtbar zu machen,
  • 7 ein Anschlusselement des Anschlussteils nach 6, und zwar in 7a in einer Längsseitenansicht, in 7b in einer Unteransicht und in 7c in einer Längsschnittansicht,
  • 8 eine zweite Ausführungsform des Anschlussteils der Vorrichtung nach der Erfindung,
  • 9 in einer Vorderansicht und teilweise im Schnitt das Anschlussteil nach 8 bei dessen Einsatz auf einer gewellten Außenschale,
  • 10 die Anordnung nach 9 in einer um 90° gedrehten Teilschnittansicht,
  • 11 die Anordnung nach den 9 und 10 in einer perspektivischen Ansicht und
  • 12 in einer gleichen Ansicht wie in 11 den Einsatz der Vorrichtung nach der Erfindung auf einer einschaligen Gebäudehülle.
  • 1 zeigt in einer Schnittansicht den Einsatz einer ersten Ausführungsform einer insgesamt mit 11 bezeichneten Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung für Ausrüstungsteile (nicht dargestellt) wie Photovoltaik-Panels auf einer mehrschaligen Gebäudehülle. Letztere umfasst eine Unterkonstruktion, welche als ein lastaufnehmendes Teil 12 dargestellt ist. Auf dem lastaufnehmenden Teil 12 befindet sich eine Wärmedämmschicht 13, welche durch eine Außenschale 14 abgedeckt ist. Die Befestigungsvorrichtung 11 umfasst ein Anschlussteil 30, das als eine quadratische Platte ausgebildet ist, die in 3 in Draufsicht gezeigt ist. Das Anschlussteil 30 hat am Umfang im Randbereich vier Öffnungen 32, die jeweils als eine Durchgangsbohrung ausgebildet sind, und in einem Zentrumsbereich 35 eine Öffnung 36, die ebenfalls als eine Durchgangsbohrung ausgebildet ist. Das Anschlussteil 30 hat eine Dicke D (4). Gemäß der Darstellung in 1 ist in die Öffnung 36 ein hülsenförmiges Anschlusselement 33 eingesetzt, das innen mit einem Anschlussgewinde 34 versehen ist. Das Anschlusselement 33 ist gemäß der Darstellung in den 5a5c mit einem Teller 38 zum Fixieren in dem Anschlusselement 33 versehen. Der Teller 38 ist in einer kreisförmigen Vertiefung in der Außenschale 14 versenkbar, wie es in 1 zu erkennen ist. Das Anschlusselement 33 wird in der Öffnung 36 mit Hilfe einer Kontermutter 39 fixiert.
  • In dem vorgenannten Ausführungsbeispiel und in den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen ist jedes bolzenförmige Befestigungselement eine selbstbohrende und selbstschneidende oder selbstformende Schraube mit einem Verankerungsgewinde 21 und einem Bohrteil 29 zum Eingriff in das lastaufnehmende Teil 12.
  • In 2 ist eine etwas abgewandelte Ausführungsform des Anschlussteils 30 gezeigt, das ebenfalls eine quadratische Platte ist, die aber in einem Randbereich 31 in zu dem lastaufnehmenden Teil 12 entgegengesetzter Richtung an allen vier Ecken abgewinkelt ist, wie es in den 2 und 6 zu erkennen ist. Eine um einen Winkel W abgewinkelte Ecke ist in 6 oben rechts als eine Einzelheit dargestellt. Die Ausbildung des Anschlussteils 30 nach 6 bringt es mit sich, dass bei montierter Befestigungsvorrichtung 10 die in die Öffnungen 32 eingesetzten Befestigungselemente 20 unter dem gleichen Winkel W gegen die Außenschale 14 und entsprechend gegen das lastaufnehmende Teil 12 abgewinkelt sind. Das hülsenartige Anschlusselement 33, welches in das Anschlussteil 30 gemäß 2 eingesetzt ist, kann das gleiche Anschlusselement 33 wie bei der Ausführungsform nach 1 sein. In beiden Fällen wird das Anschlusselement 33 in dem Anschlussteil 30 mit Hilfe der bereits erwähnten Kontermutter 39 fixiert, die auf ein Außengewinde 42 des Anschlusselements 33 aufgeschraubt wird.
  • Das Anschlusselement 33 nach den 2 und 7a7c hat im Wesentlichen den gleichen Aufbau wie das Anschlusselement 33 nach den 1 und 5a5c, weshalb sich eine weitere Beschreibung erübrigt.
  • Gemäß der Darstellung in den 1 und 2 sind die in dem Randbereich 31 des Anschlussteils 30 eingesetzten Befestigungselemente 20 unterhalb eines Kopfes 23 jeweils mit einem Stützgewinde 22 versehen. Das Stützgewinde 22 ist selbstschneidend und in den 1 und 2 mit der Außenschale 14 jeweils in Gewindeeingriff. Das Stützgewinde 22 könnte stattdessen näher bei dem Verankerungsgewinde 21 angeordnet sein, so dass es nach dem Hindurchwinden durch die Außenschale 14 dieses in der Darstellung in den 1 und 2 jeweils auf seiner linken Seite abstützen würde.
  • Ein Kraftübertragungselement 50 ist in das Anschlusselement 33 einschraubbar wie in 1 oder auf das Anschlusselement 33 aufschraubbar wie in 2.
  • 8 zeigt in perspektivischer Darstellung ein Anschlussteil 30' einer zweiten Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung 11' nach der Erfindung. Ein hülsenförmiges Anschlusselement 33' ist an dem Anschlussteil 30' angeformt. Das Anschlussteil 30' ist eine rechteckige Platte, die in Randbereichen im Bereich ihrer beiden Schmalseiten jeweils fünf Öffnungen 32 für Befestigungselemente 20 aufweist. Die jeweils außen gelegenen drei Öffnungen 32 sind in einer Platteneinlage 40 ausgebildet. Die Platteneinlage 40 kann jeweils aus Metall bestehen, wohingegen das Anschlussteil 30' aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen kann. Die Öffnungen 32 können in dem unmontierten Anschlussteil 30' jeweils als ein Sackloch ausgebildet sein oder die oder jede Öffnung 32 kann zu ihrer Herstellung vorbereitet sein, zum Beispiel dadurch, dass die Lage von der oder jeder Öffnung 32 auf dem Anschlussteil 30' in einem Bohrbild (nicht dargestellt) vorgezeichnet ist.
  • Bei der Befestigungsvorrichtung 11' nach den 811 ist das bolzenförmige Befestigungselement 20' eine selbstbohrende und selbstschneidende oder selbstformende Schraube mit dem Verankerungsgewinde 21 und dem Bohrteil 29 zum Eingriff in das lastaufnehmende Teil 12. Bei gesetzter Schraube erstreckt diese sich durch die Öffnung 32 und ist gemäß der Teilschnittansicht in 10 mit ihrem Kopf 23 auf den oberen Rand des Anschlusselements 33' fixiert. Gemäß 10 ist auf das Anschlussgewinde 34 des Anschlusselements 33' das Kraftübertragungselement 50 aufgeschraubt, welches hier ein integraler Bestandteil eines Mastes 52 ist. Der Boden einer Gewindebohrung in dem Kraftübertragungselement 50 bildet einen Anschlag 51, mit dem sich der Mast 52 auf dem Schraubenkopf 23 abstützt, wie es in der Teilschnittansicht in 10 zu erkennen ist. Aufgrund dieses Aufbaus lässt sich das Anschlussteil 30' auf der Außenschale 14 mit Abstand oberhalb der Wärmedämmschicht 13 fixieren. Der über dem Befestigungselement 20' und oberhalb des Anschlags 51 angeschlossene Mast 52 ist hier ein Teil des an dem Anschlusselement 33 in den 1 und 2 anbringbaren Kraftübertragungselements 50 und dient wie dieses als ein Zwischenglied zwischen der Vorrichtung 11 bzw. 11' und Ausrüstungsteilen. Die Ausrüstungsteile (nicht dargestellt) können auf einer Anschraubplatte 55 befestigt werden, die durch ein Höhenverstellelement 53 an dem Mast 52 befestigt ist.
  • In der Anordnung nach den 911 ist eine Außenschale 14 mit Abstand oberhalb der Wärmedämmschicht 13 angeordnet. Mit Hilfe der Befestigungselemente 20 wird das Anschlussteil 30' auf der Außenschale 14 befestigt, die hier als ein Trapezprofilelement dargestellt ist. Die Befestigungselemente 20 sind als Schrauben in den 9 und 10 angedeutet.
  • In der Ausbildung nach 12 ist das bolzenförmige Befestigungselement 20' zwar ebenfalls vorhanden, es kann jedoch weggelassen werden, weil hier ein die Außenschale 14 bildendes Wellelement direkt auf dem lastaufnehmenden Teil 12 aufliegt, das die Unterkonstruktion eines Daches oder einer Fassade sein kann. 12 entspricht somit dem Einsatz der Befestigungsvorrichtung 11' bei einer einschaligen Gebäudehülle. Das Anschlussteil 30' ist über eine zwischengeschaltete Anschraubplatte 60 auf dem Wellelement befestigt.
  • Bezugszeichenliste
  • 11, 11'
    Befestigungsvorrichtung
    12
    lastaufnehmendes Teil (Unterkonstruktion)
    13
    Wärmedämmschicht
    14
    Außenschale
    20, 20'
    Befestigungselement
    21
    Verankerungsgewinde
    22
    Stützgewinde
    23
    Schraubenkopf
    24
    Schaft
    25
    gewindefreier Schaftabschnitt
    26
    Dichtscheibe
    29
    Bohrteil
    30, 30'
    Anschlussteil
    31
    Randbereich
    32
    Öffnung
    33, 33'
    Anschlusselement
    34
    Anschlussgewinde
    35
    Zentrumsbereich
    36
    Öffnung (Zentralbohrung)
    37
    Auflagefläche
    38
    Teller
    39
    Kontermutter
    40
    Platteneinlage
    42
    Außengewinde
    50
    Kraftübertragungselement
    51
    Anschlag
    52
    Mast
    53
    Höhenverstellelement
    55
    Anschraubplatte
    60
    Anschraubplatte
    D
    Dicke
    W
    Winkel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • EP 0969160 A2 [0003]

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur Befestigung von Ausrüstungsteilen wie Photovoltaik-Panels auf einer Sandwich- oder einschaligen Gebäudehülle mit Hilfe von wenigstens einem bolzenförmigen Befestigungselement (20, 20'), das durch ein Anschlussteil (30, 30') und gegebenenfalls durch eine Außenschale (14) hindurchführbar und mit einem lastaufnehmenden Teil (12) des Gebäudes oder der Gebäudehülle in Eingriff bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, das das oder jedes Befestigungselement (20, 20') mit dem Anschlussteil (30, 30') und der Außenschale (14) formschlüssig in Eingriff bringbar ist, um so das Anschlussteil (30, 30') auf dem lastaufnehmenden Teil (12) abzustützen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussteil (30, 30') eine Platte ist, die für das oder jedes Befestigungselement (20, 20') eine Öffnung (32, 36) oder eine zu ihrer Herstellung vorbereitete Öffnung aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Befestigungselement (20, 20') eine selbstbohrende und selbstschneidende oder selbstformende Schraube mit einem Verankerungsgewinde (21) und einem Bohrteil (29) zum Eingriff in das lastaufnehmende Teil (12) ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Befestigungselement (20) in einem zu dem Bohrteil entgegengesetzten Abschnitt mit einem Stützgewinde (22) versehen ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in die Öffnung (32, 36) oder in eine der Öffnungen (32, 36) ein hülsenförmiges Anschlusselement (33) eingesetzt ist, das mit einem Anschlussgewinde (34) versehen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (33) mit einem Teller (38) zum Fixieren in dem Anschlussteil (30) versehen ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (32) in einem Zentrumsbereich (35) des Anschlussteils (30) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das oder wenigstens eines der Befestigungselemente (20) in dem Anschlusselement (33) formschlüssig fixierbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch wenigstens ein an dem Anschlusselement (33) anbringbares Kraftübertragungselement (50) als Zwischenglied zwischen der Vorrichtung (11, 11') und einem der Ausrüstungsteile.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussteil (30) in einem Randbereich (31) in zu dem lastaufnehmenden Teil (12) entgegengesetzter Richtung abgewinkelt ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Öffnung (32) in dem unmontierten Anschlussteil (30') als ein Sackloch ausgebildet ist oder dass zur Vorbereitung der Herstellung von der oder jeder Öffnung (32) deren Lage auf dem Anschlussteil (30') in einem Bohrbild vorgezeichnet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine zwischen einem Kopf des oder jedes Befestigungselements (20) und dem Anschlussteil (30) einsetzbare Dichtscheibe (26).
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