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DE102010037529A1 - Einrichtung, vorgesehen, um an einem Katheter befestigt oder mit diesem verbunden zu werden, Katheter und Verfahren - Google Patents

Einrichtung, vorgesehen, um an einem Katheter befestigt oder mit diesem verbunden zu werden, Katheter und Verfahren Download PDF

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DE102010037529A1
DE102010037529A1 DE102010037529A DE102010037529A DE102010037529A1 DE 102010037529 A1 DE102010037529 A1 DE 102010037529A1 DE 102010037529 A DE102010037529 A DE 102010037529A DE 102010037529 A DE102010037529 A DE 102010037529A DE 102010037529 A1 DE102010037529 A1 DE 102010037529A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
catheter
implant
section
folding
unfolding
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102010037529A
Other languages
English (en)
Inventor
Dr. Götz Wolfgang
Hou-Sen Lim
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Venus Medtech Hangzhou Inc
Original Assignee
Transcatheter Technologies GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Transcatheter Technologies GmbH filed Critical Transcatheter Technologies GmbH
Priority to DE102010037529A priority Critical patent/DE102010037529A1/de
Priority to PCT/EP2011/004605 priority patent/WO2012034685A2/en
Priority to US13/823,648 priority patent/US9918839B2/en
Priority to CN201180044321.6A priority patent/CN103189017B/zh
Priority to EP11757777.5A priority patent/EP2616004B1/de
Priority to JP2013528551A priority patent/JP6039561B2/ja
Priority to CA2810558A priority patent/CA2810558C/en
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung (3), welche vorgesehen ist, um an einem medizinischen Implantat (1) befestigt oder mit diesem verbunden zu werden, und welche dazu vorgesehen ist, um an einem Katheter (5) befestigt oder mit diesem verbunden zu werden, wobei der Katheter (5) zum Implantieren des Implantats (1) vorgesehen ist. Die Erfindung betrifft ferner einen Katheter (5), der zum Aufnehmen wenigstens einer solchen Einrichtung (3) geeignet ist, sowie ein Verfahren.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung, welche vorgesehen ist, um an einem Katheter befestigt oder mit diesem verbunden zu werden gemäß Anspruch 1. Die Erfindung betrifft ferner einen Katheter gemäß Anspruch 13, der zum Aufnehmen wenigstens einer solchen Einrichtung geeignet ist, sowie ein Verfahren gemäß Anspruch 22.
  • Bei einigen Patienten müssen bestimmte Körperfunktionen von Implantaten übernommen oder unterstützt werden. Um das Verbringen der Implantate an den Implantationsort im Körper eines Patienten zu erleichtern, werden die Implantate häufig an mechanischen Einrichtungen, wie beispielsweise Kathetern, befestigt.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung und ein Verfahren zum Befestigen oder Verbinden eines medizinischen Implantats mit einem Katheter bereitzustellen. Gemäß einem weiteren Aspekt werden ein Katheter, der wenigstens eine solche Einrichtung aufweist, sowie ein Verfahren bereitgestellt.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Einrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung werden ein Katheter, der wenigstens die Merkmalkombination des Anspruchs 13 aufweist, und ein Verfahren gemäß Anspruch 22 bereitgestellt.
  • Insbesondere ist die erfindungsgemäße Einrichtung vorgesehen, an einem medizinischen Implantat befestigt oder mit diesem verbunden zu werden und sie ist vorgesehen, an einem Katheter befestigt oder mit diesem verbunden zu werden. Die Einrichtung weist einen Abschnitt auf, welcher zum Falten oder Entfalten des Implantats vorgesehen ist.
  • Ausführungsformen können eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung kann vorübergehend oder dauerhaft oder lösbar an dem medizinischen Implantat befestigbar oder mit diesem verbindbar sein. Die erfindungsgemäße Einrichtung kann vorübergehend oder dauerhaft oder lösbar an dem Katheter befestigbar bzw. mit diesem verbindbar oder verbunden sein. Der Katheter ist zum Implantieren des Implantats vorgesehen.
  • Der Begriff „Katheter” wird – im Rahmen der vorliegenden Erfindung – beispielhaft für jede Einrichtung zum Verbringen oder Vorschieben des medizinischen Implantats an den Implantationsort verwendet. Der Begriff soll sich daher nicht nur auf Katheter beziehen; vielmehr werden alle Einrichtungen, die zum Vorschieben eines Implantats an den Implantationsort geeignet und/oder vorgesehen oder konstruiert sind, in Betracht gezogen und können daher auch als Katheter im Sinne der vorliegenden Erfindung bezeichnet werden.
  • Die Einrichtung kann vorwiegend oder teilweise rohrförmig sein. Die Einrichtung kann als solches einen kreisförmigen oder ovalen Querschnitt aufweisen. Die Einrichtung kann jedoch auch irgendeinen anderen Querschnitt aufweisen, der zum Herstellen einer Verbindung zwischen der Einrichtung und dem Katheter gemäß der Erfindung geeignet ist.
  • Bezüglich des Implantats muss die erfindungsgemäße Einrichtung nicht speziell ausgestaltet sein, solange das Implantat vorübergehend oder dauerhaft oder lösbar an oder auf der erfindungsgemäßen Einrichtung befestigt werden kann.
  • In manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen weist die erfindungsgemäße Einrichtung das Implantat lösbar oder trennbar hiervon auf.
  • Das Implantat kann von jedem Typ sein, der einem Fachmann zum Unterstützen oder Übernehmen von Funktionen im Körper eines Patienten bekannt ist. Beispiele schließen Implantate, wie beispielsweise Herzklappen, Ersatz von Herzklappen, Stents zum Aufhalten von Gefäßen oder anderen Röhren oder Kanälen im Körper und dergleichen ein.
  • Das Implantat kann expandierbar und/oder (wieder) faltbar bzw. kollabierbar sein, wie es beispielsweise – zusammen mit ihrer Ausführung – in der WO 2008/029296 A2 („Minimally invasive heart valve replacement”, die am 15. Februar 2007 eingereicht wurde) der Erfinder der vorliegenden Erfindung und auch in der WO 2009/109348 A1 („Stent, welcher vom expandierten Zustand kontrolliert erneut im Durchmesser verringerbar ist”, die am 2. März 2009 eingereicht wurde) der Erfinder der vorliegenden Erfindung ausführlich erläutert ist.
  • In bestimmten erfindungsgemäßen Ausführungsformen der Einrichtung ist der Abschnitt, welcher zum Falten oder Entfalten des Implantats vorgesehen ist, drehbar oder rotierbar, insbesondere um eine Längsachse der erfindungsgemäßen Einrichtung oder des Katheters, in oder an der Einrichtung angeordnet.
  • Die Drehbarkeit oder Rotierbarkeit kann in Bezug auf eine Umgebung, ein Äußeres, eine äußere Schicht oder dergleichen der erfindungsgemäßen Einrichtung bezogen sein.
  • Der Abschnitt, welcher zum Falten oder Entfalten des Implantats vorgesehen ist, kann innerhalb der Einrichtung mittels eines Lagers, z. B. eines Drehlagers, gelagert sein.
  • Der Abschnitt kann einstückig mit dem weiter unten beschriebenen ersten Abschnitt der Mittel zum Befestigen oder Verbinden vorliegen oder auf andere Weise in Zwangsverbindung derart stehen, dass beide Abschnitte nur gemeinsam drehen oder rotieren können.
  • Der Abschnitt zum Falten und/oder Entfalten des Implantats kann zylinderförmig oder als rotationssymmetrischer Abschnitt ausgestaltet sein oder einen solchen aufweisen.
  • Der Abschnitt zum Falten und/oder Entfalten des Implantats kann Öffnungen aufweisen, welche dazu vorgesehen sind, Fäden durch sie hindurch zu führen.
  • Der Abschnitt, welcher zum Falten oder Entfalten des Implantats vorgesehen ist, kann aus einem anderen Material als einem Fadenmaterial bestehen oder ein solches aufweisen.
  • Er kann eine andere Form als die eines Fadens aufweisen.
  • Der Abschnitt kann vorgesehen und bestimmt sein, um hierauf einen Faden aufzuwickeln, welcher zum Falten und/oder Entfalten des Implantats vorgesehen ist.
  • Der Abschnitt, welcher zum Falten oder Entfalten des Implantats vorgesehen ist, kann lösbar oder trennbar mit der Einrichtung verbunden sein.
  • In manchen Ausführungsformen kann der Abschnitt, welcher zum Falten oder Entfalten des Implantats vorgesehen und/oder bestimmt ist, vorgesehen sein, nicht durch Schneiden von der Einrichtung trennbar zu sein.
  • Der Abschnitt, welcher zum Falten oder Entfalten des Implantats vorgesehen ist, kann in bestimmten Ausführungsformen im Gebrauchszustand der Einrichtung das Implantat nicht berühren.
  • Der Abschnitt, welcher zum Falten oder Entfalten des Implantats vorgesehen ist, ist in manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen vom Implantat im Gebrauchszustand der Einrichtung vollständig durch eine äußere Komponente oder Schicht der Einrichtung getrennt.
  • In bestimmten erfindungsgemäßen Ausführungsformen der Einrichtung ist der Abschnitt mit einem Abschnitt der Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats verbunden. Diese Verbindung kann eine Verknotung sein, eine Verschraubung, eine Verklebung oder dergleichen.
  • Der Abschnitt weist in manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen der Einrichtung eine Führungsstruktur auf.
  • Die Führungsstruktur kann an einer äußeren Fläche des Abschnitts vorgesehen sein.
  • Die Führungsstruktur kann eine oder mehrere Rillen oder Vertiefungen, vorgesehen zum Aufwickeln der Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats, z. B. in Gestalt eines oder mehrerer Fäden, aufweisen oder hieraus bestehen.
  • Die Führungsstruktur kann eine oder mehrere Rippen oder Vorsprünge, vorgesehen zum Aufwickeln der Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats, z. B. in Gestalt eines oder mehrerer Fäden, aufweisen oder hieraus bestehen.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung kann ferner eine Verschiebeeinrichtung oder eine Vorschubeinrichtung (oder -mechanismus) aufweisen, mittels welcher der Abschnitt zum Falten und/oder Entfalten des Implantats bei dessen Rotation um seine Längsachse innerhalb der erfindungsgemäßen Einrichtung oder einem Abschnitt hiervon vor und/oder zurück bewegt werden kann.
  • In manchen Ausführungsformen ist vorgesehen, den Verschiebemechanismus oder den Vorschubmechanismus oder einen entsprechenden Mechanismus, der zum Vorschieben, Zurückziehen oder Verschieben des zum Falten und/oder Entfalten des Implantats vorgesehenen Abschnitts vorgesehen ist, ausschließlich manuell zu betätigen. In anderen Ausführungsformen ist vorgesehen, einen Motor oder dergleichen (allein oder ergänzend) zum Vorschieben oder Verschieben des zum Falten und/oder Entfalten des Implantats vorgesehenen Abschnitts zu verwenden.
  • In bestimmten Ausführungsformen, in denen ein solcher Motor vorgesehen ist, können der Motor oder wesentliche Teile desselben beispielsweise an oder in der Nähe der Spitze oder in oder an einem Abschnitt der Spitze des Katheters angeordnet sein. In anderen Ausführungsformen können der Motor oder wesentliche Teile desselben am Handgriff des Katheters angeordnet sein.
  • In manchen Ausführungsformen ist das Implantat faltbar und/oder entfaltbar und weist Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats auf.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist vorgesehen, das Implantat mittels Crimping oder Faltens an der Einrichtung zu befestigen oder mit dieser zu verbinden. Das heißt, dass das Implantat an der Einrichtung gecrimpt bzw. gefaltet werden soll oder das Implantat bereits an die Einrichtung gecrimpt bzw. gefaltet wurde.
  • Die Mittel zum Falten und/oder Entfalten werden um bestimmte Abschnitte des Implantats geführt, die festgezurrt oder gelöst werden können.
  • Die Mittel zum Falten und/oder Entfalten können an oder wenigstens in Verbindung mit dem Implantat vorgesehen sein, so dass es bzw. sie funktionsfähig mit dem Implantat verbunden sind. Die Mittel zum Falten und/oder Entfalten können so angeordnet sein, dass es bzw. sie zum Falten und/oder Entfalten des an der erfindungsgemäßen Einrichtung befestigten Implantats beitragen oder ein solches bewirken können. Ein Falten und/oder Entfalten des Implantats mit Hilfe der Mittel zum Falten und/oder Entfalten kann bewirkt werden, wenn eine Kraft, eine Spannung oder Beanspruchung oder Belastung auf die Mittel zum Falten und/oder Entfalten aufgebracht wird oder von den Mitteln zum Falten und/oder Entfalten weggenommen bzw. aufgehoben wird. Eine solche Spannung, Beanspruchung oder Belastung kann zum Beispiel mittels einer Bedieneinrichtung (z. B. einer Zugeinrichtung), die von einem Benutzer bedient werden kann, veranlasst oder erzeugt werden.
  • Die Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats können durch einen Innenraum der Einrichtung verlaufen. Die Mittel des Implantats zum Falten und/oder Entfalten können so angeordnet sein, dass sie die erfindungsgemäße Einrichtung durch wenigstens eine Öffnung der Einrichtung verlassen. Eine solche Öffnung kann an einem Ende der erfindungsgemäßen Einrichtung vorgesehen sein. Die Mittel zum Falten und/oder Entfalten können die erfindungsgemäße Einrichtung jedoch auch an jeder anderen geeigneten Stelle verlassen und/oder durch diese wieder eintreten. Die Mittel zum Falten und/oder Entfalten können die erfindungsgemäße Einrichtung jeweils durch die gleiche Öffnung verlassen, manche der Mittel zum Falten und/oder Entfalten können die erfindungsgemäße Einrichtung jedoch auch durch verschiedene Öffnungen verlassen und/oder durch diese wieder eintreten.
  • In manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen können die Mittel zum Falten und/oder Entfalten einen oder mehrere Zügel oder Fäden aufweisen oder aus solchen bestehen.
  • In bestimmten erfindungsgemäßen Ausführungsformen weisen die erfindungsgemäße Einrichtung und/oder der Katheter Mittel zum Befestigen oder Verbinden auf. Solche Mittel zum Befestigen oder Verbinden sind zum Befestigen oder Verbinden der erfindungsgemäßen Einrichtung an bzw. mit einem Katheter vorgesehen. Die Mittel zum Befestigen oder Verbinden können die Befestigung oder Verbindung der erfindungsgemäßen Einrichtung an bzw. mit dem Katheter unterstützen.
  • In manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen weist das Mittel zum Befestigen oder Verbinden einen ersten Abschnitt auf, welcher drehbar oder rotierbar, insbesondere um eine Längsachse der erfindungsgemäßen Einrichtung oder des Katheters, in oder an der Einrichtung angeordnet ist.
  • In bestimmten erfindungsgemäßen Ausführungsformen ist der erste Abschnitt in oder an der Einrichtung vorzugsweise drehbar gelagert.
  • In manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen weist das Mittel zum Befestigen oder Verbinden einen zweiten Abschnitt auf, welcher nicht drehbar oder rotierbar, insbesondere nicht um eine Längsachse der erfindungsgemäßen Einrichtung oder des Katheters, in oder an der Einrichtung angeordnet ist.
  • Die Drehbarkeit oder Rotierbarkeit kann in Bezug auf eine Umgebung, ein Äußeres, eine äußere Schicht oder dergleichen der erfindungsgemäßen Einrichtung bezogen sein.
  • Beispiele für den ersten und/oder zweiten Abschnitt schließen Ansätze oder Vorsprünge oder dergleichen, jedoch auch Ausnehmungen oder Kerben, Verzahnungen, Finger, Zahn- oder Zahnradstrukturen, Clipverbindungen, Steckverbindungen oder dergleichen ein. Die Einrichtung muss jedoch keine speziellen geometrischen Formen aufweisen.
  • Alles was hierin über den ersten Abschnitt der Mittel zum Mittel zum Befestigen oder Verbinden gesagt ist, kann ungeschmälert auch auf den dritten Abschnitt zutreffen. Dies ist allerdings nicht erforderlich.
  • Alles was hierin über den zweiten Abschnitt der Mittel zum Mittel zum Befestigen oder Verbinden gesagt ist, kann ungeschmälert auch auf den vierten Abschnitt zeffen. Dies ist allerdings nicht erforderlich.
  • Der erste und zweite Abschnitt liegen in manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen auf oder in oder an der erfindungsgemäßen Einrichtung vor.
  • Der dritte und vierte Abschnitt liegen in manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen auf oder in oder an dem erfindungsgemäßen Katheter vor.
  • Um eine vorzugsweise feste Verbindung zwischen z. B. dem ersten und dem dritten Abschnitt und/oder zwischen dem zweiten und dem vierten Abschnitt herzustellen, kann die erfindungsgemäße Einrichtung zum Beispiel Vorsprünge oder männliche Anschlüsse am ersten und/oder zweiten Abschnitt aufweisen, und der Katheter kann Rücksprünge oder weibliche Anschlüsse am dritten und/oder vierten Abschnitt aufweisen oder umgekehrt. Als solches kann die Verbindung zwischen der erfindungsgemäßen Einrichtung und dem Katheter einer Steckverbindung (oder zwei Steckverbindungen) ähneln oder eine solche sein.
  • In bestimmten erfindungsgemäßen Ausführungsformen ist die erfindungsgemäße Einrichtung eine Katheterspitze. Während der Vorbereitung der Implantation des an der erfindungsgemäßen Einrichtung befestigten Implantats mit Hilfe des Katheters können die Einrichtung, die Katheterspitze oder dergleichen durch bloßes Auf- oder Überstülpen, Aufstecken oder Aufschnappen der Katheterspitze auf den Katheter in situ, zum Beispiel im Operationssaal, am Katheter befestigt oder mit diesem verbunden werden.
  • In manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen ist der erfindungsgemäße Katheter geeignet und/oder ausgelegt oder vorbereitet, um wenigstens eine erfindungsgemäße Einrichtung aufzunehmen.
  • In bestimmten erfindungsgemäßen Ausführungsformen weist der erfindungsgemäße Katheter wenigstens eine erfindungsgemäße Einrichtung auf.
  • Der Katheter kann vorwiegend oder teilweise rohrförmig sein. Der Katheter kann als solches einen kreisförmigen oder ovalen Querschnitt aufweisen. Der Katheter kann jedoch auch jeden anderen Querschnitt aufweisen, der zum Herstellen einer Verbindung zwischen dem Katheter und der erfindungsgemäßen Einrichtung geeignet ist. Der Katheter kann ein Katheterschaft sein.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung dient ein erfindungsgemäßes Verfahren dem Beladen oder Versehen einer Einrichtung zum Verbringen mit einem Implantat vor der Implantation, wobei das Verfahren das Befestigen einer erfindungsgemäßen Einrichtung, welche ein Implantat aufweist, an einer Einrichtung zum Verbringen umfasst.
  • Die Befestigung der erfindungsgemäßen Einrichtung an oder auf der Einrichtung zum Verbringen, wie beispielsweise einem Katheter, insbesondere einem erfindungsgemäßen Katheter, kann zu jedem beliebigen gewünschten oder erforderlichen Zeitpunkt erfolgen. In manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen wird die Einrichtung im Operationssaal oder am Bett an der Einrichtung zum Verbringen befestigt.
  • Zusammen mit den Vorteilen, die sich für einen Fachmann offensichtlich ergeben, können die Ausführungsformen einen oder mehrere der folgenden Vorteile beinhalten.
  • Durch Verwenden der erfindungsgemäßen Einrichtung stellt die vorliegende Erfindung eine einfache Möglichkeit zum Befestigen oder Verbinden eines Implantats an oder mit einem Katheter zu jedem beliebigen gewünschten oder erforderlichen Zeitpunkt, insbesondere in situ im Operationssaal kurz vor Implantieren des Implantats, bereit.
  • Da medizinische Implantate auch teilweise oder vollständig aus lebendem Gewebe, wie zum Beispiel Schweineherzklappen, bestehen können, kann es ratsam sein, das lebende Gewebe während der Lagerung oder des Transports in flüssiger Umgebung zu halten.
  • Aufgrund seiner mechanischen Struktur sollte der Katheter jedoch nicht als Ganzes unter Feuchtebedingungen gelagert oder transportiert werden.
  • Mittels der vorliegenden Erfindung ist es vorteilhaft möglich, das Implantat und den Katheter getrennt voneinander unter den jeweils bestmöglichen Bedingungen zu lagern und/oder zu transportieren.
  • In manchen erfindungsgemäßen Ausführungsformen ist es möglich, diese zum Zwecke des Implantierens in relativ kurzer Zeit und mit relativ wenig Aufwand zusammenzubauen. In bestimmten Ausführungsformen der Erfindung können zum Beispiel vorteilhaft ein mühsames Zusammenbauen von Fäden und dem Implantat kurz vor der Implantation, z. B. am Bett, vorteilhaft vermieden werden.
  • Auf diese Weise ist es vorteilhaft möglich, den Katheter unter zum Beispiel trockenen Bedingungen, die für die empfindliche mechanische Struktur des Katheters geeignet sind, zu lagern und/oder zu transportieren; und das Implantat unter feuchten Bedingungen zu lagern und/oder zu transportieren, so dass das biologische Gewebe feucht gehalten werden kann. Mögliche Beschädigungen der mechanischen Struktur des Katheters können daher vorteilhaft vermieden werden. Das biologische Gewebe trocknet nicht aus.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung kann derart ausgestaltet oder ausgelegt sein, dass sie nicht für Fluide, wie beispielsweise Flüssigkeiten, die das Implantat umgeben, anfällig ist oder von diesen zersetzt wird. Als solches ist es vorteilhaft auch möglich, die erfindungsgemäße Einrichtung und das Implantat vor der Lagerung oder dem Transport zu verbinden. Aufgrund der Abtrennung des Katheters und der Einrichtung (zum Beispiel Katheterspitze) können Katheter und Einrichtung aus verschiedenen Materialien, in verschiedenen Prozessen und dergleichen hergestellt sein. Jedes kann so auf bestmögliche Weise unabhängig vom anderen Teil hergestellt sein.
  • Aufgrund der Mittel der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Befestigen oder Verbinden ist es vorteilhaft möglich, eine einfache und wenig aufwendige Verbindung zwischen der Einrichtung und dem Katheter herzustellen oder zu erreichen.
  • Da erfindungsgemäß die Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats mit dem in der Einrichtung vorliegenden Abschnitt zum Falten und/oder Entfalten des Implantats verbunden sind, und da die Mittel zum Falten und/oder Entfalten auf diese Weise allein an der Einrichtung, nicht aber auch am Katheter vorliegen, können die Mittel zum Falten und/oder Entfalten vorteilhaft kurz gehalten werden.
  • Ferner müssen die Mittel zum Falten und/oder Entfalten aufgrund ihrer Kürze nicht etwa durch ein Inneres des Katheters bis zur Hand des operierenden Arztes geführt werden, wie dies in anderen Lösungen der Anmelderin auch der vorliegenden Anmeldung vorgeschlagen wurde. Die vorliegende Lösung zeichnet sich daher vorteilhaft dadurch aus, dass die Mittel zum Falten und/oder Entfalten nicht oder weniger umgelenkt werden müssen, keine Abscherung, weniger Reibung und dergleichen erfahren können und die Wahrscheinlichkeit, sich zu verlegen, zu verheddern oder dergleichen vorteilhaft gesenkt ist.
  • Ein weiterer Vorteil kann darin bestehen, dass aufgrund kürzerer Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats eine kürzere Bewegungsreichweite im verwendeten Mechanismus erforderlich ist. So ist am Beispiel des Fadens als Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats bekannt, dass der Faden einer durch mechanische Beanspruchung erzeugten Längung unterliegt. Diese Längung, welche zur abnehmenden Präzision in der Funktion des gesamten Mechanismus führt, kann bei entsprechend kurzen Fäden, wie sie erfindungsgemäß möglich sind, vorteilhaft vermieden oder aber deutlich verringert werden.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass auf die Mittel zum Falten und/oder Entfalten, welche nicht um Kurven, Biegungen und dergleichen gelenkt werden müssen, aufgrund ihrer kurzen Ausgestaltung weniger Kräfte wirken. Dies gilt insbesondere an Biegeabschnitten der Mittel und/oder der Einrichtung bzw. des Katheters. Die Mittel, wie z. B. der oder die Fäden können dünner, einfacher, preisgünstiger hergestellt werden. Dies erlaubt vorteilhaft ferner, dass ein Schneidewerkzeug zum Durchtrennen der Fäden nach erfolgreicher Implantation des Implantats einfacher, kleiner und/oder kostengünstiger ausgestaltet werden kann.
  • Ein wiederum weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist der Wegfall der Notwendigkeit, die Mittel zum Falten und/oder Entfalten der Einrichtung, welche beispielsweise Fäden sein können, mit Mitteln zu ihrer Bedienung, welche in Katheter vorliegen können, nach Befestigen der Einrichtung am Katheter verbinden zu müssen. Eine Verbindung der Mittel zum Falten und/oder Entfalten, z. B. der Fäden, mit dem Katheter ist nicht erforderlich. Es genügt bei der vorliegenden Erfindung, die Einrichtung mit dem Katheter zu verbinden. Eine weitergehende Verbindung ist nicht erforderlich. So kann insbesondere ein Verbinden von Fäden der Einrichtung mit Fäden des Katheters oder dergleichen, was zeitraubend und mühsam sein kann, entfallen. Letzteres kann vorteilhaft zum Erhalt der erforderlichen Sterilität beitragen.
  • Erfindungsgemäß ist es somit möglich, dass die Mittel zum Falten und/oder Entfalten des Implantats allein in der Einrichtung, z. B. also an der Katheterspitze, vorliegen. Sie müssen sich nicht über den gesamten Katheter erstrecken. Auf diese Weise muss der Katheter auch nicht für die Mittel durchgängig ausgestaltet sein.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich – bei einer entsprechend ausgestalteten Führungsstruktur, welche beispielsweise spiralförmig oder schraubenförmig oder helixartig entlang des Abschnitts zum Falten und/oder Entfalten des Implantats verlaufen kann – ein Aufwickelweg des in einer Ausführungsform als Faden ausgestalteten Mittels zum Falten und/oder Entfalten des Implantats entlang der Längsachse des Abschnitts zum Falten und/oder Entfalten des Implantats verteilen bzw. erstrecken kann. Daher genügt ein nur geringer Platz innerhalb der erfindungsgemäßen Einrichtung, beispielsweise zwischen einer Außenhülle und dem darin drehbar gelagerten Abschnitt zum Falten und/oder Entfalten des Implantats, um den Faden möglichst eng anliegend an oder um den Abschnitt zum Falten und/oder Entfalten des Implantats aufzuwickeln. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Einrichtung vorteilhaft mit einem geringen Durchmesser ausgestaltet werden. Derselbe Vorteil kann erzielt werden durch das Vorsehen eines Vorschubmechanismus oder Verschiebemechanismus.
  • Andere Aspekte, Merkmale und Vorteile sind aus der Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen ersichtlich.
  • Im Folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der Figuren der Zeichnung ausführlicher beschrieben. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die anhand der Figuren erläuterten Beispiele beschränkt.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Einrichtung, die ein Implantat aufweist;
  • 2 zeigt schematisch einen Teil eines Katheters mit einer als Katheterspitze ausgestalteten erfindungsgemäßen Einrichtung einer ersten Ausführungsform im Längsschnitt;
  • 3 zeigt eine als Katheterspitze ausgestaltete erfindungsgemäße Einrichtung einer zweiten Ausführungsform im Längsschnitt; und
  • 4a, b zeigen im Querschnitt den Abschnitt zum Falten und/oder Entfalten des Implantats in verschiedenen Ausführungsformen.
  • 1 zeigt ein Implantat 1 in einem expandierten Zustand in einer Seitenansicht. Das Implantat 1 ist mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung 3 verbunden. Die Einrichtung 3 ist als Katheterspitze ausgestaltet.
  • Am unteren Ende der 1 ist ein Teil eines Katheters 5 gezeigt. Der Katheter 5 ist von der Einrichtung 3 gelöst.
  • Die Einrichtung 3 weist einen Abschnitt 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats 1 auf. Der Katheter 5 weist ein Herz oder ein Kabel 51 und einen vierten Abschnitt 511b zu seinem Verbinden mit der Einrichtung 3 auf.
  • Die Einrichtung 3 und/oder das Implantat 1 weisen erste Mittel 7 zum Falten und/oder Entfalten auf. Die ersten Mittel 7 zum Falten und/oder Entfalten können als Fäden ausgestaltet sein.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Einrichtung 3 mit einem innengelegenen Abschnitt 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats, welcher drehbar auf drei Lagern 13 in einer äußeren Hülle 35 gelagert ist. Die Einrichtung 3, welche in 2 in einer ersten Ausführungsform dargestellt ist, ist in der Darstellung der 2 mit einem flexiblen Katheter 5 verbunden. Der Katheter 5 weist ein flexibles, drehbar in einer Katheterhülle 53 gelagertes Kabel 51 oder Herz auf. In der Darstellung der 2 ist das Kabel 51 innerhalb und relativ zur Katheterhülle 53 rotierbar. Dies kann mittels entsprechender (in 2 nicht dargestellter und auch nicht zwingend erforderlicher) Lager bewirkt werden. Anstelle dieser Lager können jedoch auch entsprechende geometrische Ausgestaltungen des Katheters 5 und/oder entsprechende Oberflächeneigenschaften oder -behandlungen des Kabels 51 und/oder der inneren Fläche bzw. Umfangsfläche der Katheterhülle 53 vorgesehen sein.
  • Im Beispiel der 2 sind die äußere Hülle 35 sowie die Katheterhülle 53 mittels eines zweiten Abschnitts 311b und eines vierten Abschnitts 511b, welche beide über den gesamten Umfang von äußerer Hülle 35 und Katheterhülle 53 ausgestaltet miteinander verbunden. Allerdings können der zweite Abschnitt 311b und der vierte Abschnitts 511b in anderen erfindungsgemäßen Ausführungsformen auch nur über oder an gewissen Abschnitten des Umfangs vorgesehen sein.
  • Im Beispiel der 2 handelt es sich beim zweiten Abschnitt 311b und beim vierten Abschnitt 511b um Steckverbindungen, welche im normalen Gebrauch der Einrichtung 3 und/oder des Katheters 5 eine Rotation der äußeren Hülle 35 der Einrichtung 3 bezogen auf die Katheterhülle 53 des Katheters 5 nicht zulässt. Die Einrichtung 3 kann somit als Gesamtes nur um ihre Längsachse gedreht werden, wenn auch der Katheter 5 in wenigstens seinem Abschnitt, welcher die Einrichtung 3 aufnimmt, um dessen Längsachse rotiert wird.
  • Anders sieht es mit dem Abschnitt 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats (welches in 2 nicht dargestellt ist) aus. Der Abschnitt 31 ist mittels der Lager 13 drehbar innerhalb der äußeren Hülle 35 der Einrichtung 3 angeordnet. Der Abschnitt 31 kann mittels einer Drehbewegung des Kabels 51 – bezogen auf die Katheterhülle 53 des Katheters 5 – zu einer Drehung um die mit Punkt-Strich-Linie angedeutete Längsachse des Abschnitts 31 zu einer Drehung oder Rotation angetrieben werden.
  • Eine derartige Kopplung zwischen Kabel 51 des Katheters 5 und Abschnitt 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats der Einrichtung 3 ist beispielsweise mittels der in 2 dargestellten ersten und dritten Abschnitte 311a und 511a möglich. Beim ersten Abschnitt 311a und beim dritten Abschnitt 511a handelt es sich um kraft- und/oder formschlüssige Verbindungseinrichtungen.
  • In 2 ist weiter zu erkennen, dass Fäden, welche Beispiele des Mittels 7 zum Falten und/oder Entfalten des in 2 nicht dargestellten Implantats sind, aus einem Inneren der Einrichtung 3 durch Öffnungen 33 zu einem Äußeren der äußeren Hülle 35 hindurch geführt werden, um mit dem nicht dargestellten Implantat in Verbindung zu stehen. Da die Fäden in einem Abschnitt 71 hiervon mit dem Abschnitt 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats verbunden sind (beispielsweise durch Verknotung, Verklebung oder dgl., jedenfalls kraft- und/oder formschlüssig), werden die Fäden bei der Drehbewegung des Abschnitts 31 um dessen Längsachse um eine Außenseite 37 bzw. einen Außenumfang des Abschnitts 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats aufgerollt.
  • 3 zeigt eine erfindungsgemäße Einrichtung 3 gemäß einer zweiten Ausführungsform hiervon. Die in 3 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von jener der 2 wenigstens darin, dass der Abschnitt 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats Rillen 21 aufweist, welche spiralförmig oder schraubenförmig oder helixförmig entlang der Längsachse (Punkt-Strich-Linie in 3) um den Abschnitt 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats gewunden sind. Ein beispielsweise an einem Befestigungspunkt 39 des Abschnitts 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats befestigter, in 3 nicht dargestellter Faden (als Beispiel eines Mittels 7 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats, welches in 3 ebenfalls nicht dargestellt ist) kann, nachdem er um den Abschnitt 31 aufgerollt ist, derart innerhalb der äußeren Hülle 35 vorliegen, dass der Faden in der Rille 21 aufgenommen ist. Der Faden erstreckt sich damit über die Längsachse des Abschnitts 31 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats. Auf diese Weise wird eine Anhäufung von Fadenmaterial an einem eng begrenzten Umfangabschnitt des Abschnitts 31 aufgrund des Aufwickelns des Fadens beim Falten des Implantats vermieden. Ein Raum zwischen Abschnitt 31 und äußerer Hülle 35 kann somit gering oder klein ausgestaltet werden.
  • Um ein derartiges Aufwickeln des Fadens entlang der Längserstreckung des Abschnitts 31 zu begünstigen, ist der Abschnitt 31 in der in 3 gezeigten Ausführungsform, im Gegensatz zu der in 2 der erfindungsgemäßen Einrichtung 3, mit einem Gewinde 38 ausgestaltet, welches in Eingriff mit Eingriffen 15 steht. Auf diese Weise kann der Abschnitt 31 bei seiner Rotation innerhalb der äußeren Hülle 35 der Einrichtung 3 in die durch Punkt-Strich-Linie angedeutete Stellung nach rechts, bezogen auf die Zeichenebene der 3, verschiebbar sein. In der Ausführungsform der 3 wirken das Gewinde 38 und die Eingriffe 15 zusammen als ein Beispiel für einen Vorschubmechanismus oder einen Verschiebemechanismus. In 3 ersetzen die Eingriffe 15 die in der Ausführungsform der 2 dargestellten Lager 13. Alternativ kann an der äußeren Hülle 35 statt der Eingriffe 15 ebenfalls ein Gewinde vorgesehen sein. Ferner können die Eingriffe 15 alternativ auf dem Abschnitt 31 vorliegen.
  • Es ist ferner offensichtlich, dass es erfindungsgemäß angedacht ist, anstelle des Außengewindes 38 des Abschnitts 31 und des Eingriffs 15 einen Eingriff auf einer äußeren Fläche des Abschnitts 31 und ein Gewinde als Teil der äußeren Hülle 35 vorzusehen. Die vorliegende Erfindung umfasst beide Ausführungsformen.
  • Mittels Gewinde und/oder Eingriffen ist in der Ausführungsform der 3 ein Mechanismus zum Bewirken einer Längsverschiebung des Abschnitts 31 – bezogen auf die äußere Hülle 35 – angegeben. Dieser kann selbstverständlich jedoch auch auf andere Weise ausgestaltet sein, als im Beispiel der 3.
  • Es ist offensichtlich, dass das Vorsehen von Rillen 21 unabhängig vom Vorsehen eines Mechanismus zum Bewirken einer Längsverschiebung des Abschnitts 31 bezogen auf die äußere Hülle 35 in der Einrichtung 3 vorgesehen sein kann oder eben nicht.
  • Es ist für den Fachmann ferner erkennbar, dass anstelle der Rille 21, wie sie in 3 dargestellt ist, und wie sie in 4a im Querschnitt des Abschnitts 31 zu erkennen ist, auch eine Rippe 23 vorgesehen sein kann, entlang welcher beispielsweise der Faden als Mittel 7 zum Falten und/oder Entfalten des Implantats geführt werden kann.
  • Wie für einen Fachmann offensichtlich ist, ist die vorliegende Erfindung natürlich nicht auf Über- oder Aufstülp-, Steck- oder Aufsteck- oder Aufschnappverbindungen, wie sie hierin beispielhaft angegeben sind, beschränkt. Jede andere geeignete Verbindung wird ebenfalls in Betracht gezogen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Implantat
    3
    Einrichtung
    31
    Abschnitt zum Falten und/oder Entfalten des Implantats
    33
    Öffnung
    311a
    erster Abschnitt
    311b
    zweiter Abschnitt
    5
    Katheter
    51
    Kabel
    511a
    dritter Abschnitt
    511b
    vierter Abschnitt
    7
    Mittel zum Falten und/oder Entfalten
    71
    Abschnitt der Mittel zum Falten und/oder Falten
    13
    Lager
    15
    Eingriff
    19
    Führungsstruktur
    21
    Rille
    23
    Rippe
    35
    äußere Hülle
    37
    Außenseite
    38
    Gewinde
    39
    Befestigungspunkt
    53
    Katheterhülle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • WO 2009/109348 A1 [0013]

Claims (23)

  1. Einrichtung (3), welche vorgesehen ist, um an einem medizinischen Implantat (1) befestigt oder mit diesem verbunden zu werden, wobei das Implantat (1) faltbar und/oder entfaltbar ist, wobei die Einrichtung (3) weiter dazu vorgesehen ist, um an einem Katheter (5), welcher zum Implantieren des Implantats (1) vorgesehen ist, befestigt oder mit diesem verbunden zu werden, wobei die Einrichtung (3) einen Abschnitt (31) aufweist, der zum Falten und/oder Entfalten des Implantats (1) vorgesehen ist.
  2. Einrichtung (3) nach Anspruch 1, welche das Implantat (1) lösbar aufweist.
  3. Einrichtung (3) nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Implantat (1) oder die Einrichtung (3) erste Mittel (7) zum Falten und/oder Entfalten des Implantats (1) aufweisen, wobei wenigstens ein Abschnitt (71) der ersten Mittel (7) zum Falten und/oder Entfalten am Abschnitt (31) der Einrichtung (3), der zum Falten und/oder Entfalten des Implantats (1) vorgesehen ist, befestigt ist.
  4. Einrichtung (3) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das erste Mittel (7) zum Falten und/oder Entfalten einen oder mehrere Fäden aufweist oder aus diesen besteht.
  5. Einrichtung (3) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Abschnitt (31), der zum Falten und/oder Entfalten des Implantats (1) vorgesehen ist, drehbar in oder an der Einrichtung (3), insbesondere mittels eines Lagers (13), gelagert ist.
  6. Einrichtung (3) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, aufweisend einen Vorschubmechanismus oder einen Verschiebemechanismus (38, 15), welcher vorgesehen ist zum Vorschieben oder Verschieben des Abschnitts (31), der zum Falten und/oder Entfalten des Implantats (1) vorgesehen ist.
  7. Einrichtung (3) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, welche Mittel zum Befestigen oder Verbinden aufweist, um an einem Katheter (5) befestigt oder mit diesem verbunden zu werden.
  8. Einrichtung (3) nach Anspruch 7, wobei das Mittel zum Befestigen oder Verbinden wenigstens einen ersten Abschnitt (311a) aufweist, der drehbar in oder an der Einrichtung (3), insbesondere mittels eines Lagers (13), gelagert ist.
  9. Einrichtung (3) nach Anspruch 7 oder 8, wobei das Mittel zum Befestigen oder Verbinden wenigstens einen zweiten Abschnitt (311b) aufweist, welcher derart an der Einrichtung (3) angeordnet ist, dass der zweite Abschnitt (311b), bezogen auf die Einrichtung (3), nicht drehbar ist.
  10. Einrichtung (3) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Abschnitt (31), der zum Falten und/oder Entfalten des Implantats (1) vorgesehen ist, derart in oder auf oder an oder bezogen auf die Einrichtung (3) gelagert ist, dass der Abschnitt (31) drehbar angeordnet ist.
  11. Einrichtung (3) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei wenigstens ein Abschnitt (31), der drehbar in der Einrichtung (3) gelagert ist, eine Führungsstruktur zum Führen von Fäden der Mittel (7) zum Falten und/oder Entfalten beim Drehen des Abschnitts (31) aufweist.
  12. Einrichtung (3) nach Anspruch 11, wobei die Führungsstruktur Rillen (21) und/oder Rippen aufweist oder aus diesen besteht.
  13. Einrichtung (3) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, welche eine Katheterspitze oder ein am vorderen Ende eines Katheters angeordnete Komponente ist.
  14. Katheter (5) oder ein beliebiges anderes Mittel zum Verbringen oder Vorschieben, geeignet zum Aufnehmen wenigstens einer Einrichtung (3) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13.
  15. Katheter (5) nach Anspruch 14, welcher wenigstens eine Einrichtung (3) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 aufweist.
  16. Katheter (5) nach Anspruch 14 oder 15, welcher Mittel zum Befestigen oder Verbinden aufweist, um den Katheter (5) an einer Einrichtung (3) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 zu befestigen oder mit dieser zu verbinden.
  17. Katheter (5) nach Anspruch 15, wobei die Mittel zum Befestigen oder Verbinden des Katheters (5) an oder mit der Einrichtung (3) einen dritten Abschnitt (511a) zur Befestigung mit dem ersten Abschnitt (311a) der Mittel zum Befestigen oder Verbinden der Einrichtung (3) aufweisen.
  18. Katheter (5) nach Anspruch 16 oder 17, wobei die Mittel zum Befestigen oder Verbinden des Katheters (5) mit der Einrichtung (3) einen vierten Abschnitt (511b) zur Verbindung mit dem zweiten Abschnitt (311b) der Mittel zum Befestigen oder Verbinden der Einrichtung (3) aufweisen.
  19. Katheter (5) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, wobei der dritte Abschnitt (511a) der Mittel zum Befestigen oder Verbinden des Katheters (5) drehbar im Katheter (5) angeordnet ist.
  20. Katheter (5) nach einem der Ansprüche 14 bis 19, wobei der Katheter (5) ein flexibler Katheter ist.
  21. Katheter (5) nach einem der Ansprüche 14 bis 20, welcher zweite Mittel (13) zum Falten und/oder Entfalten aufweist, um mit den ersten Mitteln (7) des Implantats (1) zum Falten und/oder Entfalten verbunden oder an diesen befestigt zu werden.
  22. Verfahren zum Bereitstellen einer Einrichtung zum Verbringen mit einem Implantat (1) vor der Implantation, wobei das Verfahren den Schritt umfasst: – Befestigen einer Einrichtung (3) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, die ein Implantat (1) aufweist, an einer Einrichtung zum Verbringen.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei die Einrichtung (3) im Operationssaal an der Einrichtung zum Verbringen befestigt wird.
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