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Die Erfindung betrifft einen Strahlregler mit einem Strahlreglergehäuse, das ein Gehäuseteil mit einer hülsenförmigen Gehäusewandung aufweist, welches Gehäuseteil in seinem Hülseninnenraum mit einem quer zur Durchströmrichtung orientierten Strahlzerleger einstückig verbunden ist, der eine Mehrzahl von Durchflussöffnungen zum Aufteilen des zufließenden Wasserstroms in eine Mehrzahl von Einzelstrahlen hat, derart, dass auf der Abströmseite des Strahlzerlegers ein Unterdruck entsteht, wobei an einem Abschnitt der Gehäusewandung außenumfangsseitig ein Außengewinde vorgesehen ist, das unmittelbar unterhalb des zuströmseitigen Stirnrandes des Strahlreglergehäuses beginnt, und wobei das Strahlreglergehäuse ein zuströmseitiges Gehäuseteil und ein abströmseitiges Gehäuseteil aufweist, die miteinander verbunden sind, wie er aus der
WO 83/01266A1 bekannt ist.
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Strahlregler sind bereits in verschiedenen Ausführungen bekannt. Solche Strahlregler werden an dem Auslaufende einer sanitären Auslaufarmatur montiert, um einen homogenen, nicht-spritzenden und gegebenenfalls auch perlend-weichen Wasserstrahl zu erzeugen.
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Der aus der
WO 83/01266A1 bekannte Strahlregler weist ein als einstückiges Spritzgussteil hergestelltes Strahlreglergehäuse mit einem zuströmseitigen Abschnitt und einem abströmseitigen Abschnitt aufweist. Auf Seite 6, Zeile 10 bis 15 der
WO 83/01266 A1 ist ausdrücklich erwähnt, dass der zuströmseitige Abschnitt und der abströmseitige Abschnitt des Strahlreglergehäuses als einstückiges Spritzgussteil hergestellt werden sollen, um die über eine als Drehwerkzeug zweckentfremdete Münze aufgebrachten Drehkräfte vom abströmseitigen Gehäuseabschnitt über den zuströmseitigen Gehäuseabschnitt auf das am Gehäuseaußenumfang vorgesehene Außengewinde übertragen zu können. Im Gehäuseinnenraum des hülsenförmigen Strahlreglergehäuses ist ein quer zur Durchströmrichtung orientierter Strahlzerleger vorgesehen, der mit dem Strahlreglergehäuse einstückig verbunden ist. Das Strahlreglergehäuse kann mit dem außenumfangsseitig vorgesehenen Außengewinde in ein Innengewinde am Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur eingeschraubt werden. Dem Strahlzerleger ist zuströmseitige auf dem Gehäuse oder im Gehäuse ein als Lochplatte ausgebildeter Durchflussbegrenzer vorgeschaltet. Die auf dem Gehäuse angeordnete Lochplatte ist zwischen dem zuströmseitigen Gehäuse-Stirnrand des Strahlreglergehäuses und einem innenumfangsseitigen Ringabsatz im Wasserauslauf der Auslaufarmatur eingespannt. Die vorgeschaltete Lochplatte vergrößert die Einbauhöhe. Die Verwendung weiterer Strahlreglerbauteile ist oberhalb des Strahlzerlegers nicht vorgesehen. Eine Dichtung ist entweder nicht vorgesehen oder im Bereich des belüfteten Wasserstrahls und engt damit dessen Austrittsbereich ein.
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Aus der
EP 0 151 998 A2 ist bereits ein Strahlregler mit einem zweiteiligen Strahlreglergehäuse vorbekannt. Das zweiteilige Strahlreglergehäuse des vorbekannten Strahlreglers weist ein hülsenförmiges inneres Gehäuseteil auf, das teilweise in ein ebenfalls hülsenförmiges äußeres abströmseitiges Gehäuseteil eingeschoben ist. Während an dem äußeren Gehäuseteil das zum Einschrauben des Strahlreglergehäuses bestimmte Außengewinde vorgesehen ist, weist das innere Gehäuseteil innenumfangsseitig einen Ringabsatz auf, auf den eine als Bestandteil eines Strahlzerlegers dienende Lochplatte aufgelegt ist. Dieser Lochplatte ist ein ebenfalls als Lochplatte ausgebildeter Durchflussmengenbegrenzer vorgeschaltet, der im Gehäuseinnenraum des Strahlreglers auf der dem Strahlzerleger zugeordneten Lochplatte aufgelegt ist. Da das zur Montage des vorbekannten Strahlreglers erforderliche Außengewinde am äußeren Gehäuseteil vorgesehen ist, und da das darin eingeschobene innere Gehäuseteil einen Ringabsatz benötigt, um darauf den Strahlzerleger sowie weitere Funktionselemente des vorbekannten Strahlreglers auflegen zu können, ist in diesem vorbekannten Strahlregler ebenfalls nur ein im Vergleich zum Außendurchmesser des Strahlreglers dünn austretender Wasserstrahl zu formen.
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Aus der
US 4 534 514 A ist bereits ein Strahlregler vorbekannt, der ein hutförmiges Strahlreglergehäuse mit einem am Auslaufende des Strahlreglergehäuses vorstehenden Ringflansch hat. An diesem Ringflansch ist außenumfangsseitig ein Außengewinde vorgesehen, mit dem das Strahlreglergehäuse derart in ein Innengewinde am aufgebohrten Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur eingeschraubt werden kann, dass die abströmseitige Gehäusestirnfläche mit dem abströmseitigen Stirnrand der Auslaufarmatur bündig abschließt. Die zuströmseitige Gehäuse-Stirnfläche des Strahlreglergehäuses ist als Lochplatte ausgestaltet, die einen mit dem Gehäuse einstückig verbundenen und quer zur Durchströmrichtung orientierten Strahlzerleger bildet. Während der das Außengewinde tragende Ringflansch des Strahlreglergehäuses weit über den Gehäuseumfang des Strahlreglergehäuses vorsteht, weist der an der zuströmseitigen Gehäuse-Stirnfläche vorgesehene Strahlzerleger einen wesentlich geringeren Außendurchmesser auf. Der vorbekannte Strahlregler hat daher einen im Vergleich zum Außendurchmesser des Strahlreglergehäuses unverhältnismäßig dünn austretenden Wasserstrahl.
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Es besteht daher die Aufgabe, einen Strahlregler der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der im Auslaufende einer sanitären Auslaufarmatur lösbar montierbar ist und der sich anders als der bekannte Stand der Technik im Vergleich zu den Außenabmessungen des Strahlreglers durch einen großen Durchflussquerschnitt auszeichnet.
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Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Strahlregler der eingangs erwähnten Art darin, dass die abströmseitige Stirnseite des ebenfalls hülsenförmigen abströmseitigen Gehäuseteiles eine einstückig angeformte, wabenzellenförmige Durchflusslöcher aufweisende Platte bildet, dass am Außenumfang des Strahlreglergehäuses eine Nut zur Aufnahme eines radial dichtenden Dichtringes vorgesehen ist, welche Nut oberhalb des Strahlzerlegers in dem von diesem abgeteilten Abschnitt der Gehäusewandung des zuströmseitigen Gehäuseteiles angeordnet ist, und dass im vom Strehlzerleger abgeteilten zuströmseitigen Teilbereich des Hülseninnenraums des zuströmseitigen Gehäuseteils ein Vorsatzsieb und/oder ein Durchflussmengenregler lösbar gehalten ist.
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Das Strahlreglergehäuse des erfindungsgemäßen Strahlreglers weist ein zuströmseitiges Gehäuseteil und ein abströmseitiges Gehäuseteil auf, die miteinander verbunden sind. Das zuströmseitige Gehäuseteil ist in seinem von der hülsenförmigen Gehäusewandung umgrenzten Hülseninnenraum mit einem Strahlzerleger einstückig verbunden, der eine Mehrzahl von Durchflussöffnungen aufweist, die den zufließenden Wasserstrom in eine Mehrzahl von Einzelstrahlen aufteilen. Die abströmseitige Stirnseite des ebenfalls hülsenförmigen abströmseitigen Gehäuseteiles bildet eine einstückig angeformte Platte, die Durchflusslöcher hat. An einem Abschnitt der Gehäusewandung ist außenumfangsseitig ein Außengewinde vorgesehen, das unmimttelbar unterhalb des zuströmseitigen Stirnrandes des Strahlreglergehäuses beginnt und an dem Abschnitt der Gehäusewandung, der den vom Strahlzerleger abgeteilten zuströmseitigen Teilbereich des Hülseninnenraums umgrenzt, angeordnet ist. Mit diesem Außengewinde kann der erfindungsgemäße Strahlregler an einem am Innenumfang der Auslaufarmatur vorgesehenen Innengewinde lösbar befestigt werden.
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Dieses Außengewinde ist in einem Abschnitt des Strahlreglergehäuses vorgesehen, der vergleichsweise dünnwandig ausgestaltet werden kann. In dem abgeteilten zuströmseitigen Teilbereich des Hülseninnenraums ist ein Vorsatzsieb und/oder ein Durchflussmengenregler lösbar gehalten. Da das Vorsatzsieb und/oder der Durchflussmengenregler in dem vom Strahlzerleger abgeteilten zuströmseitigen Teilbereich des Hülseninnenraums eingesetzt ist, kann die Einbauhöhe des erfindungsgemäßen Strahlreglers begrenzt und die Handhabung der aus Strahlregler, Vorsatzsieb und/oder Durchflussmengenregler bestehenden Einheit während der Montage an der Auslaufarmatur wesentlich erleichtert werden. Da das zur Montage erforderliche Außengewinde an dem Abschnitt der Gehäusewandung vorgesehen ist, der den vom Strahlzerleger abgeteilten zuströmseitigen Teilbereich des Hülseninnenraums umgrenzt, kann das Strahlreglergehäuse so bemessen werden, dass sich in dem erfindungsgemäßen Strahlregler ein im Vergleich zum Außendurchmesser des Strahlreglergehäuses angemessen breiter austretender Wasserstrahl formen lässt.
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Erfindungsgemäß ist am Außenumfang des Reglergehäuses eine Nut zur Aufnahme eines radial dichtenden Dichtringes angeordnet.
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Dabei sieht eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung vor, dass der zuströmseitige Teilbereich des Hülseninnenraums zur vollständigen Aufnahme des Vorsatzsiebes und/oder des Durchflußmengenreglers bemessen ist, derart, dass der zuströmseitige Stirnumfangsrand des Strahlreglergehäuses den zuströmseitigen Abschluss der aus Strahlregler sowie Vorsatzsieb und/oder Durchflußmengenregler bestehenden Einheit bildet. Zweckmäßig ist es, wenn der Strahlregler zum Abdichten des zwischen dem Strahlregler-Außenumfang und dem Innenumfang einer sanitären Auslaufarmatur vorgesehenen Zwischenraums zumindest einen axialen und/oder wenigstens einen radialen Dichtring aufweist. Damit den zwischen dem Strahlregleraußenumfang und dem Innenumfang der Auslaufarmatur verbleibenden Zwischenraum keine unerwünschten und das Strahlbild beeinträchtigenden Kriechströme passieren können, ist wenigstens ein axialer und wenigstens ein radialer Dichtring vorgesehen.
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Eine andere Ausführung gemäß der Erfindung sieht vor, dass der axial wirksame Dichtring auf dem zuströmseitigen Stirnumfangsrand des Strahlreglers aufliegt. Stattdessen kann es aber auch zweckmäßig sein, wenn der axial wirksame Dichtring sich im zuströmseitigen Hülseninnenraum abstützt und über den zuströmseitigen Stirnumfangsrand des Strahlreglergehäuses vorsteht.
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Um die Schraubverbindung zwischen dem Strahlregler und der Auslaufarmatur lösen zu können, ist es vorteilhaft, wenn am abströmseitigen Stirnrand und/oder am Außenumfang des Strahlreglergehäuses und/oder an der abströmseitigen Stirnfläche des Strahlreglergehäuses zumindest eine Werkzeugangriffsfläche für ein Drehwerkzeug vorgesehen ist.
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Dabei sieht eine mit geringem Aufwand herstellbare und besonders vorteilhafte Ausführung gemäß der Erfindung vor, dass am Außenumfang des Strahlreglergehäuses vorzugsweise gleichmäßig voneinander beabstandete Gehäuse-Ausformungen vorgesehen sind, die als Werkzeugangriffsflächen für ein Drehwerkzeug dienen. Möglich ist auch, an der abströmseitigen Stirnfläche des Strahlreglergehäuses eine, beispielsweise schlitzartige, Werkzeugangriffsfläche vorzusehen, in die eine als Drehwerkzeug dienende Münze mit ihrem schmalen Umfangsrand Schraubenzieher-ähnlich eingesetzt werden kann.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele noch näher beschrieben.
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Es zeigt:
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1 einen in einem Teil-Längsschnitt gemäß der Schnittebene I-I aus 2 dargestellten Strahlregler, dessen Strahlreglergehäuse ein zuströmseitiges Gehäuseteil mit einer hülsenförmigen Gehäusewandung aufweist, welches zuströmseitiges Gehäuseteil in seinem Hülseninnenraum mit einem quer zur Durchströmrichtung orientierten Strahlzerleger einstückig verbunden ist, der einen zuströmseitigen Teilbereich des Hülseninnenraums abteilt, wobei an der den zuströmseitigen Teilbereich umgrenzenden Gehäusewandung außenumfangsseitig ein Außengewinde vorgesehen ist, und wobei zwischen dem Strahlregler und einem am Innenumfang der Auslaufarmatur vorgesehenen Ringabsatz ein in 1 nicht dargestellter Dichtring eingespannt ist,
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2 den Strahlregler aus 1 in einer Draufsicht auf seine Zuströmstirnseite,
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3 den mit dem außenumfangsseitig vorgesehenen Außengewinde in einem Innengewinde am Auslaufende einer sanitären Auslaufarmatur montierten Strahlregler aus 1 und 2 unmittelbar vor dem Ansetzen eines ebenfalls gezeigten, aber separat dargestellten Drehwerkzeuges,
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4 den am Auslaufende einer sanitären Auslaufarmatur lösbar montierten Strahlregler aus 1 bis 3 in einem Teil-Längsschnitt, wobei das Drehwerkzeug zum Verdrehen des Strahlreglers im Auslaufende bereits am Strahlregler angesetzt ist,
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5 den Strahlregler aus 1 bis 4 in einem Detail-Längsschnitt im Bereich der zwischen dem Strahlregler und dem am Innenumfang der Auslaufarmatur vorgesehenen Ringabsatz angeordneten Ringdichtung,
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6 das Auslaufende der sanitären Auslaufarmatur, den Strahlregler aus den 1 bis 5 und das zugeordnete Drehwerkzeug in einer längsgeschnittenen und auseinandergezogenen Darstellung,
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7 einen mit 1 bis 6 vergleichbaren Strahlregler in einer Ausführungsform, bei der in eine außenumfangsseitig am Strahlreglergehäuse vorgesehene Ringnut eine radial wirksame Ringdichtung eingelegt ist,
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8 den Strahlregler aus 7 in einer Draufsicht auf seine Zuströmstirnseite,
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9 den im Auslaufende einer sanitären Auslaufarmatur montierten Strahlregler aus 7 und 8 unmittelbar vor dem Ansetzen eines ebenfalls gezeigten, aber separat dargestellten Drehwerkzeuges,
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10 den am Auslaufende einer sanitären Auslaufarmatur lösbar montierten Strahlregler aus 7 bis 9 in einem Teil-Längsschnitt, wobei das Drehwerkzeug zum Verdrehen des im Auslaufende befindlichen Strahlreglers bereits am Strahlregler angesetzt ist,
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11 das Auslaufende der sanitären Auslaufarmatur, den Strahlregler aus den 7 bis 10 und das zugeordnete Drehwerkzeug in einer längsgeschnittenen und auseinandergezogenen Darstellung,
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12 den Strahlregler aus 7 bis 11 in einem Querschnitt durch Schnittebene XII-XII in 7,
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13 den Strahlregler aus 7 bis 12 in einer Perspektivansicht auf seine Auslaufstirnseite, wobei die stirnseitig teilweise aufgebrochene Darstellung den Blick auf die Abströmseite eines als Lochplatte ausgestalteten Strahlzerlegers freigibt,
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14 eine mit den Strahlreglern aus 1 bis 13 vergleichbare Ausführungsform, bei der ein axial wirksamer Dichtring sich im zuströmseitigen Hülseninnenraum abstützt und über den zuströmseitigen Stirnumfangsrand des Strahlreglergehäuses vorsteht, in einem Teil-Längsschnitt in Schnittebene XIV-XIV aus 15,
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15 den Strahlregler aus 14 in einer Draufsicht auf seine Zuströmstirnseite,
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16 den mit dem außenumfangsseitig vorgesehenen Außengewinde in einem Innengewinde am Auslaufende einer sanitären Auslaufarmatur montierten Strahlregler aus 14 und 15 unmittelbar vor dem Ansetzen eines separat dargestellten Drehwerkzeuges,
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17 den am Auslaufende einer sanitären Auslaufarmatur mittels einer Schraubverbindung lösbar montierten Strahlregler aus 14 bis 16 in einem Teil-Längsschnitt, wobei das Drehwerkzeug zum Verdrehen des Strahlreglers bereits am Strahlregler angesetzt ist,
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18 den Strahlregler aus 14 bis 17 in einem Detail-Längsschnitt im Bereich des Dichtringes, der sich im zuströmseitigen Hülseninnenraum abstützt und über den zuströmseitigen Stirnumfangsrand des Strahlreglergehäuses vorsteht, und
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19 das Auslaufende der sanitären Auslaufarmatur, den Strahlregler aus den 14 bis 18 und das zugeordnete Drehwerkzeug in einer teil-längsgeschnittenen, auseinandergezogenen Darstellung.
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In den 1 bis 19 ist ein Strahlregler 1 in drei verschiedenen Ausführungsvarianten dargestellt. Der Strahlregler 1, der am Auslaufende 2 einer sanitären Auslaufarmatur 3 montierbar ist, um einen homogenen, nicht-spritzenden und gegebenenfalls auch perlend-weichen Wasserstrahl zu formen, weist ein Strahlreglergehäuse 4 auf, das hier mehrteilig ausgestaltet ist. Das Strahlreglergehäuse 4 weist ein zuströmseitiges und ein abströmseitiges Gehäuseteil 5, 6 auf, die miteinander verrastbar oder sonst wie lösbar miteinander verbindbar sind. Das zuströmseitige Gehäuseteil 5 hat eine hülsenförmige Gehäusewandung 7. Das Gehäuseteil 5 ist in seinem Hülseninnenraum mit einem quer zur Durchströmrichtung orientierten Strahlzerleger 8 einstückig verbunden. Dieser Strahlzerleger 8, der hier als Lochplatte ausgebildet ist, aber auch als Diffusor ausgestaltet sein könnte, weist eine Mehrzahl von Durchflussöffnungen 9 auf, die den zufließenden Wasserstrom in eine Mehrzahl von Einzelstrahlen aufteilen sollen, derart, dass auf der Abströmseite des Strahlzerlegers 8 ein Unterdruck entsteht, der zum Ansaugen von Umgebungsluft und zum Belüften des durchfließenden Wasserstromes dient. In dem vom Strahlzerleger 8 abgeteilten zuströmseitigen Teilbereich 10 des Hülseninnenraums ist ein Vorsatzsieb 11 lösbar gehalten.
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Aus einem Vergleich der in den 1 bis 19 dargestellten Ausführungsvarianten wird deutlich, dass an dem den zuströmseitigen Teilbereich 10 des Hülseninnenraums umgrenzenden Abschnitt 7 der Gehäusewandung 7 außenumfangsseitig ein Außengewinde 12 vorgesehen ist. Dieses Außengewinde 12 beginnt unmittelbar unterhalb des zuströmseitigen Stirnrandes 13 des Strahlreglergehäuses 4. Mit dem Außengewinde 12 kann der Strahlregler 1 an einem am Innenumfang der Auslaufarmatur 3 vorgesehenen Innengewinde 14 lösbar befestigt werden. Dabei ist das Außengewinde 12 in einem Abschnitt des Strahlreglergehäuses 4 vorgesehen, der vergleichsweise dünnwandig ausgestaltet werden kann. Dabei ist der zuströmseitige Teilbereich 10 des Hülseninnenraums zur vollständigen Aufnahme des hier kegelförmigen Vorsatzsiebes 11 bestimmt, derart, dass der zuströmseitige Stirnumfangsrand 13 des Strahlreglergehäuses 4 den zuströmseitigen Abschluss der aus Strahlregler 1 und Vorsatzsieb 11 bestehenden Einheit bildet.
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Ein Vergleich der in den 1 bis 19 dargestellten Ausführungsvarianten zeigt, dass der Strahlregler 1 zum Abdichten des zwischen dem Strahlregler-Außenumfang und dem Innenumfang der sanitären Auslaufarmatur 3 vorgesehenen Zwischenraumes axiale oder radiale Ringdichtungen aufweist, die gegebenenfalls wahlweise verwendet werden können. Dabei ist am Außenumfang des Strahlreglergehäuses 4 eine Nut 16 zur Aufnahme eines radial wirksamen Dichtringes 17 vorgesehen. Während die in den 1 bis 6 und 12 bis 17 dargestellten Ausführungsvarianten keinen solchen Dichtring 17 in der Nut 16 tragen, ist bei dem in 7 bis 11 gezeigten Ausführungsbeispiel ein Dichtring 17 in die Nut 16 eingelegt, der radial abdichten soll. Dabei ist die Nut 16 oberhalb des Strahlzerlegers 8 in dem von diesem abgetrennten Abschnitt 7' der Gehäusewandung 7 vorgesehen.
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Bei den in den 1 bis 6 und 14 bis 19 gezeigten Ausführungsbeispielen ist zur axialen Abdichtung ein Dichtring 18 beziehungsweise 19 vorgesehen, der zwischen dem Strahlregler 1 und einem am Innenumfang der sanitären Auslaufarmatur 3 vorgesehenen Ringabsatz 20 abdichtet. Da ein solcher Ringabsatz bei der in 9 bis 11 gezeigten Auslaufarmatur 3 fehlt, ist der in 7 bis 13 dargestellte Strahlregler auf eine radiale Abdichtung angewiesen. Bei der in den 1 bis 6 dargestellten Ausführungsvariante liegt der axial wirksame Dichtring 18 auf dem zuströmseitigen Stirnumfangsrand 13 des Strahlreglergehäuses 4 auf und wird zwischen dem Stirnumfangsrand 13 und dem Ringabsatz 20 eingespannt. Demgegenüber ist bei der in den 14 bis 19 gezeigten Ausführungsvariante ein Dichtring 19 zur axialen Abdichtung vorgesehen, der sich im zuströmseitigen Teilbereich 10 des Hülseninnenraums abstützt und der über den zuströmseitigen Stirnumfangsrand 13 des Strahlreglergehäuses 4 vorsteht.
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Aus einem Vergleich der in den 1 und 7 dargestellten Strahlregler-Ausführungen wird auch deutlich, dass der zwischen dem Strahlzerleger 8 und dem Vorsatzsieb 11 vorgesehene Teilbereich des Gehäuse-Innenraumes so bemessen sein kann, dass dort bei Bedarf ein in 1 dargestellter Durchflussmengenregler 30 zwischengeschaltet werden kann, der das pro Zeiteinheit durchströmende Wasservolumen auf einen festgelegten Wert unabhängig vom regional und/oder aktuell vorhandenen Wasserdruck zu begrenzen und einzuregeln hat.
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In den 3, 4, 6, 9 bis 11 und 16, 17 sowie 19 wird deutlich, dass am Außenumfang des Strahlreglergehäuses 4 zumindest eine Werkzeugangriffsfläche für ein Drehwerkzeug 21 vorgesehen ist. Dazu sind am Außenumfang des Strahlreglergehäuses 4 gleichmäßig voneinander beabstandete Gehäuse-Ausformungen 22 vorgesehen, die als Werkzeugangriffsflächen für das Drehwerkzeug 21 dienen. Das Drehwerkzeug 21, das einen hülsenförmigen Teilbereich hat, weist an dem Stirnrandbereich dieses hülsenförmigen Teilbereiches oder am Innenumfang Aussparungen 23 auf, in welche die Gehäuse-Ausformungen 22, welche die Belüftungsöffnungen 31 im Strahlreglergehäuse 4 und insbesondere in dessen Gehäuseteil 6 umranden, und in welche die Gehäuse-Ausformungen 22 während des Verdrehens des Strahlreglers 1 eingreifen können.
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Um die mit Hilfe des Drehwerkzeuges 21 auf das Gehäuseteil 6 aufgebrachte Kraft auch auf das das Außengewinde 12 tragende Gehäuseteil 5 übertragen zu können, sind die Gehäuseteile 5, 6 drehfest miteinander verbunden. Zwar kann eine derart drehfeste Verbindung auch durch Verschweißen der Gehäuseteile 5, 6 erreicht werden, – bevorzugt wird jedoch die in 12 und 13 näher dargestellte Ausführungsform, bei der die Gehäuseteile 5, 6 zwar drehfest, aber dennoch lösbar miteinander verbunden sind. Aus den 12 und 13 wird deutlich, dass dazu an dem einen Gehäuseteil 5 Drehsicherungselemente 32 vorstehen können, die in damit zusammenwirkende Drehsicherungsaussparungen 33 durch lösbares Verrasten der Gehäuseteile 5, 6 in Eingriff gebracht werden.
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Während die am Gehäuseteil 5 vorgesehenen Drehsicherungselemente 32 außenseitig jeweils eine schwalbenschwanzartige Feder tragen, sind die am Innenumfang des Gehäuseteiles 6 angeordneten und im Bereich der Gehäuse-Ausformungen 22 vorgesehenen Drehsicherungsaussparungen 33 hier jeweils als schwalbenschwanzförmige Nut ausgestaltet.
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Die in 12 und 13 näher dargestellte und auch in Umfangsrichtung wirksame Verrastung der Gehäuseteile 5, 6 ist wichtig, um eine Torsionssteifheit der beiden Gehäuseteile 5, 6 zu bewerkstelligen, die benötigt wird, wenn das Drehwerkzeug am abströmseitigen Gehäuseteil 6 und hier beispielsweise an den Gehäuse-Ausformungen 22 eingreift, um den Strahlregler 1 in einer Auslaufarmatur lösen oder befestigen zu können.
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Demgegenüber ist in den 16, 17 und 19 näher dargestellt, dass das Drehwerkzeug 21 mit seinen am Stirnrandbereich vorgesehenen Aussparungen 23 auch an am Außenumfang des Gehäuseteiles 5 vorstehenden und hier nasenförmig ausgebildeten Gehäuse-Ausformungen 22' angreifen kann, so dass die Drehmomentübertragung vom Drehwerkzeug 21 über das Gehäuseteil 6 direkt auf das Außengewinde 12 erfolgen kann, wodurch eine Verschweißung der Gehäuseteile 5, 6 oder die oben zu den 12 und 13 beschriebene Verrastung mit umfangsseitiger Verdrehsteifigkeit aufgrund der Nut-Feder-Positionierung nicht erforderlich ist.
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Die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele zeigen, dass verschiedene Systeme möglich sind, um den Strahlregler 1 an der sanitären Auslaufarmatur mittels eines Drehwerkzeugs 21 montieren und demontieren zu können. Während beispielsweise das in den 16, 17 und 19 dargestellte Ausführungsbeispiel den Eingriff des Drehwerkzeuges 21 direkt am Gehäuseteil 5 vorsieht, greift das Drehwerkzeug bei dem in 12 und 13 gezeigten Ausführungsbeispiel an den Gehäuse-Ausformungen 22 am Außenumfang des Gehäuseteiles 6 an.
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Es ist ein besonderer Vorteil der hier dargestellten Strahlreglerausführungen, dass die Gehäuseteile 5, 6 und die daran außenumfangsseitig vorgesehenen Elemente und insbesondere die Gehäusewand des Gehäuseteiles 6 axial derart auseinandergezogen sind, dass die am Außenumfang des Gehäuseteiles 6 vorgesehenen und hier rippenförmig ausgebildeten Gehäuse-Ausformungen 22, welche die Gehäusewand des Gehäuseteiles 6 derart vom Armatureninnenumfang auf Abstand halten, dass sich ein zu den Belüftungsöffnungen 31 führender Belüftungskanal bilden kann, direkt am Armatureninnenumfang der Auslaufarmatur anliegen können. Durch die axial auseinandergezogene Bauweise der hier dargestellten Strahlreglerausführungen wird der Wasseraustritt und damit der Außenumfang des austretenden Wasserstrahles im Vergleich zum lichten Innenmaß der Auslaufarmatur vergrößert, was ein wesentlich formschöneres Gesamterscheinungsbild von Auslaufarmatur und austretendem Wasserstrahl ergibt, da nur noch vergleichsweise geringe Durchmesserunterschiede zwischen dem austretenden Wasserstrahl einerseits und dem Armaturenauslauf andererseits auftreten.