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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät. Der Lagerraum eines solchen Kältegeräts ist herkömmlicherweise durch Einbauten unterschiedlicher Art wie etwa Fachböden, Auszugkästen etc. unterteilt. Für Auszugkästen sind unterschiedliche Ordnungssysteme bekannt, die meist auf die Seitenwände eines Auszugkastens aufsteckbare, das Innere eines Auszugkastens in mehrere Fächer unterteilende Wandelemente umfassen. Derartige Wandelemente sind brauchbar, um kompakt geformtes Kühlgut unterschiedlicher Arten wie etwa Obst oder Fruchtgemüse in unterschiedliche Fächer einzusortieren. So können die einzelnen Arten getrennt gehalten werden, und ein schneller und bequemer Zugriff auf jede einzelne Art ist garantiert.
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Ähnliche aufsteckbare Wandelemente sind auch für Türabsteller bekannt, wo sie in erster Linie dazu dienen, die Standfestigkeit von Flaschen oder anderen schlanken, in einem Türabsteller platzierten Behältern zu verbessern.
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Wurstwaren, Käse und dergleichen findet der Verbraucher heutzutage in den Supermärkten überwiegend in großformatigen, flachen Plastikverpackungen angeboten. Die Unterbringung derartiger Verpackungen in einem Kühlschrank wirft jedoch Probleme auf. Da die Verbraucher von jedem derartigen Artikel meist nur eine Einzelpackung oder eine kleine Zahl von Packungen kaufen, dafür aber oft viele verschiedene Sorten, kommt eine große Zahl von Packungen zusammen, die im Kühlschrank Platz sparend und bequem zugänglich untergebracht werden müssen. Wenn die Packungen auf einem Fachboden gestapelt werden, ist es in begrenztem Umfang möglich, Packungen inmitten des Stapels zu identifizieren und sie gezielt aus dem Stapel herauszuziehen. Allerdings haben die Packungen oft unterschiedliche Abmessungen, zum Teil sind sie unregelmäßig geformt und/oder nachgiebig. Daher ist es schwierig, sie in größerer Zahl stabil auf einem Fachboden aufeinander zu stapeln, und die Platzausnutzung im Kältegerät ist schlecht. Eine bessere Platzausnutzung kann erreicht werden, wenn die Packungen in einem Auszugkasten gestapelt werden. Hier sind höhere Stapel möglich, denn auch wenn ein Stapel instabil wird und umfällt, kann anders als bei einem Fachboden keine Packung zu Boden fallen. Allerdings sind nur wenige oben aufliegende Packungen gut zugänglich; ein Zugriff auf darunter liegende Packungen ist besonders dann schwierig, wenn die oberen bereits geöffnet sind.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, ein Kältegerät zu schaffen, das einen bequemen Zugriff auf flache Packungen mit einer guten Platzausnutzung verbindet.
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Die Aufgabe wird gelöst, indem bei einem Kältegerät mit einem einen Lagerraum umschließenden wärmeisolierenden Gehäuse und wenigstens einem in dem Lagerraum angeordneten Fachboden eine erste Trennwand an dem Fachboden, dessen Abstellfläche unterteilend, lösbar befestigt ist. So sind zumindest die unteren Packungen eines Stapels, die sich an der Trennwand abstützen können, gegen Verrutschen gesichert, was es erlaubt, eine größere Zahl von Packungen zu stapeln. Die Höhe der Trennwand kann auch auf die auf der Abstellfläche des Fachbodens üblicherweise abgestellten Kühlguts angepasst sein oder zumindest die halbe Höhe des Abstands zwischen zwei übereinander angeordneten Fachböden aufweisen.
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Um ein bequemes Herausziehen von Packungen aus dem Stapel und nach Möglichkeit ein Identifizieren der Packungen vor dem Herausziehen zu ermöglichen, ist die erste Trennwand vorzugsweise in Tiefenrichtung des Lagerraums orientiert.
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Die erste Trennwand kann zur lösbaren Befestigung am Fachboden wenigstens ein Haftmittel, insbesondere einen Saugnapf aufweisen. Das Haftmittel wirkt dann mit einem geeigneten Haftpartner zusammen. Der Saugnapf ist auf einer festen, glatten Oberfläche des Fachbodens an beliebiger Stelle befestigbar und ermöglicht so eine Platzierung der ersten Trennwand in einem an beliebige Abmessungen der gestapelten Packungen angepassten Abstand von einer Seitenwand des Gehäuses oder einer weiteren, benachbart an dem Fachboden befestigten Trennwand.
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Zur lösbaren Befestigung an dem Fachboden kann die erste Trennwand auch einen Haken aufweisen, der einen Rand des Fachbodens umgreift. Um ein Montieren und Demontieren der Trennwand zu erleichtern, ist der von dem Haken umgriffene Rand vorzugsweise ein vorderer Rand des Fachbodens.
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Der von dem Haken umgriffene Rand kann zweckmäßigerweise eine zu einer Rückseite des Kältegeräts hin offene Hinterschneidung aufweisen, an der der Haken angreift. Je nach Kontur der Hinterschneidung bzw. Eingrifftiefe des Hakens in die Hinterschneidung kann ein Abmontieren der ersten Trennwand durch Ziehen nach vorn in horizontaler Richtung durch das Zusammenwirken des Hakens und der Hinterschneidung unmöglich sein, oder es kann zum Abziehen der Trennwand lediglich ein Widerstand zu überwinden sein.
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Wenn der Fachboden in an sich bekannter Weise eine Glasplatte und ein wenigstens einen Rand der Glasplatte einfassendes Randprofil umfasst, kann die Hinterschneidung an einer der Glasplatte zugewandten Innenseite des Randprofils ausgebildet sein.
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Zur Ergänzung kann eine zweite Trennwand im rechten Winkel zur ersten Trennwand an der ersten Trennwand montierbar sein.
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Diese zweite Trennwand hat vorzugsweise ein mit der ersten Trennwand verbindbares erstes Ende und ein unverbundenes zweites Ende.
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Zur Befestigung an der ersten Trennwand kann die zweite Trennwand einen auf einen oberen Rand der ersten Trennwand aufsteckbaren Reiter umfassen.
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Vorzugsweise ist die zweite Trennwand wahlweise an der ersten Trennwand und an einem Türabsteller des Kältegeräts montierbar. Eine solche Doppelfunktion der zweiten Trennwand ist sowohl bequem für den Benutzer, der nur eine kleine Zahl von Ordnungselementen zu handhaben braucht, als auch kostensparend für den Hersteller, indem es die Vielfalt der für das Kältegerät benötigten Einzelteile reduziert.
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Um die wahlweise Montage der zweiten Trennwand an der ersten Trennwand und dem Türabsteller zu ermöglichen, haben die erste Trennwand und eine Wand des Türabstellers, auf die die zweite Trennwand aufsteckbar ist, vorzugsweise in wenigstens einem oberen Bereich identische Querschnitte.
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Um Materialkosten zu sparen, hat die erste Trennwand zweckmäßigerweise ein Mittelstück, dessen Wandstärke geringer ist als die von der Befestigung der Trennwand am Fachboden dienenden Endstücken. Indem Mittelstück und Endstücke stufenlos ineinander übergehen, werden scharfkantige Konturen vermieden, deren Sauberhaltung für einen Benutzer beschwerlich ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kältegeräts bei offener Tür;
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2 einen schematischen Schnitt durch einen Fachboden des Kältegeräts mit einer darauf montierten ersten Trennwand gemäß einer ersten Ausgestaltung;
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3 einen zu 2 analogen Schnitt gemäß einer zweiten Ausgestaltung;
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4 eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht einer ersten und einer zweiten Trennwand gemäß der Erfindung;
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5 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausgestaltung der zweiten Trennwand; und
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6 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausgestaltung der zweiten Trennwand.
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Der in 1 in perspektivischer Ansicht gezeigte Kühlschrank hat in an sich bekannter Weise einen wärmeisolierenden Korpus 1 mit einem durch an Seitenwänden des Korpus aufgehängte Fachböden 2 unterteilten Lagerraum 3. Eine Tür 4 weist in ebenfalls üblicher Weise an ihrer Innenseite zwei vertikale Holme 5 auf, die in geschlossener Stellung der Tür in den Lagerraum 3 eingreifen und an denen Türabsteller 6 in Form eines lang gestreckten, oberseitig offenen Kastens aufgehängt sind.
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Zwei der Fachböden 2 sind in 1 mit je einer sich in Tiefenrichtung des Korpus 1 erstreckenden ersten Trennwand 7 dargestellt. 2 zeigt einen solchen Fachboden 2 im Schnitt und die daran montierte erste Trennwand 7 in einer Seitenansicht. Der Fachboden 2 umfasst eine Glasplatte 8, die wenigstens auf einem Teil ihres Umfangs von aufgesteckten oder angespritzten Profilen 9, 10 eingefasst ist. Die Profile 9, 10 können in einem sich rings um die Glasplatte 8 erstreckenden Rahmen einteilig zusammenhängen; im hier betrachteten Falls sind sie getrennt voneinander aus Kunststoff spritzgeformt und auf die vordere bzw. hintere Kante der Glasplatte 8 aufgesteckt. Die Profile 9, 10 umfassen jeweils einen die Glasplatte 8 umgreifenden U-Profilabschnitt 11 und eine von dem U-Profilabschnitt 11 im Wesentlichen in vertikaler Richtung abstehende Rippe 12 bzw. 13. Die nach oben abstehende Rippe 13 des hinteren Profils 10 dient als Anschlag für auf der Glasplatte 8 platziertes Kühlgut, um dessen direkten Kontakt mit der eventuell auf unter 0°C abgekühlten Rückwand des Lagerraums 3 zu vermeiden und so ein Festfrieren daran zu verhindern. Die nach unten abstehende Rippe 12 des vorderen Profils 9 begrenzt eine nach unten und zur Rückseite des Korpus 1 hin offene Hinterschneidung 14, in die ein an ein vorderes Ende der Trennwand 7 angeformter Haken 15 eingreifen kann. Wenn die Trennwand 7 an dem Fachboden 2 regulär montiert ist, wie in 2 mit durchgezogenen Linien dargestellt, greift der Haken 15 so tief in die Hinterschneidung 14 ein, dass ein Abziehen der Trennwand 7 nach vorn (nach rechts in 2) nicht möglich ist. Nur in einer um die Spitze des Hakens 15 geschwenkten Stellung, in 2 als strichpunktierter Umriss dargestellt, kann die Trennwand 7 schräg nach vom und nach unten von dem Fachboden 2 abgenommen werden.
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An einem hinteren Ende der Trennwand 7 ist ein Saugnapf 16 angebracht, der die Trennwand 7 in der regulär montierten Stellung am Fachboden 2 fixiert.
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Wenn der Saugnapf 16 von der Glasplatte 8 gelöst ist, ist die Trennwand 7 in Breitenrichtung des Korpus 1 beliebig verschiebbar. Durch Andrücken des Saugnapfs 16 gegen die Glasplatte 8 kann sie in beliebiger Stellung wieder fixiert werden.
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3 zeigt eine abgewandelte Ausgestaltung des Fachbodens 2 und der Trennwand 7 in einem zu 2 analogen Schnitt. Der Fachboden 7 unterscheidet sich von demjenigen der 2 lediglich durch das Fehlen der Rippe 12 am vorderen Profil 9, d. h. das vordere Profil 9 besteht nur aus dem U-Profilabschnitt 11. Eine Hinterschneidung 14 ist hier nach vorn durch das hintere Ende einer unteren Flanke 17 des U-Profilabschnitts und nach oben durch die Glasplatte 8 selbst begrenzt. Der Haken 15 der Trennwand 7 greift in diese Hinterschneidung 14 ein, allerdings nur so weit, dass, wenn der Saugnapf 16 nicht an der Glasplatte 8 haftet, die Trennwand 1 horizontal nach vorn von dem Fachboden 2 abgezogen werden kann, indem der Haken 15 zum Passieren des Profils 9 geringfügig elastisch aufgebogen wird.
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4 zeigt die Trennwand 7 aus 2 in einer perspektivischen Ansicht. Sie umfasst ein schlankes Mittelstück 19 von gleichbleibender Stärke und, mit diesem einteilig zusammenhängend, zwei in der Draufsicht tropfenförmig verbreiterte Endstücke 20, 21. Der Übergang zwischen dem Mittelstück 19 und den Endstücken 20 ist kontinuierlich, ohne eine scharfe Kante, um eine leicht sauber zu haltende Oberfläche zu erhalten. Die Verbreiterung gegenüber dem Mittelstück 19 hat im Falle des vorderen Endstücks 20 die Funktion, eine für einen sicheren aufrechten Stand der Trennwand 7 ausreichend breite Kontaktfläche zur Oberseite des vorderen Profils 9 zu schaffen, und den Haken 15 breit und belastbar machen zu können. Beim hinteren Endstück 21 schafft die Verbreiterung Platz, um seinem Innern einen Verankerungsabschnitt des Saugnapfs 16 unterbringen zu können.
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Mit Hilfe der Trennwand 7 kann ein Stapel von flachen Verpackungen jeweils in seitlicher Richtung gegen Verrutschen oder umfallen stabilisiert werden. Um einen solchen Stapel auch in Tiefenrichtung zu stabilisieren und eventuell einen Teil der Tiefe des Fachbodens 2 für anderes Kühlgut nutzen zu können, ist einer Weiterbildung der Erfindung zufolge eine zweite Trennwand 18 vorgesehen, die auf die erste Trennwand 7 in rechtem Winkel zu dieser aufsteckbar ist, wie in 4 gezeigt. Die zweite Trennwand 18 hat ein Endstück 22, das wie die Endstücke 20, 21 der Trennwand 7 in Draufsicht tropfenförmig ist und bei dem an seiner breitesten Stelle ein nach unten offener Schlitz 23 gebildet ist. In den Schlitz 23 ist das Mittelstück 19 reibschlüssig einführbar, so dass der Endabschnitt wie ein Reiter auf der Trennwand 7 aufsitzt. Da die Dicke des Mittelstücks 19 konstant ist, ist die zweite Trennwand 18 an dem Mittelstück 19 in ähnlicher Weise verschiebbar wie die Trennwand 7 an dem Profil 9. Ein an das Endstück 22 anschließender Wandabschnitt 24 hat wie das Mittelstück 19 eine gleichbleibende Wandstärke.
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Es können, wie in 1 gezeigt, verschiedene Typen von zweiten Trennwände 18 bereitgestellt werden, die sich in der Länge ihrer Wandabschnitte 24 unterscheiden, um die Fachböden 2 in Tiefenrichtung in Felder 25 von unterschiedlicher Breite unterteilen zu können.
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Bei einem Typ von zweiter Trennwand 18 ist die Länge des Wandabschnitts 24 so bemessen, dass diese zweite Trennwand 18 wie in 1 gezeigt auch auf eine Wand eines Türabstellers 6 aufgesteckt werden kann, um das Innere des Türabstellers 6 quer zu unterteilen. Um einen festen Halt der zweiten Trennwand 18 an dem Türabsteller 6 zu gewährleisten, hat dessen Wand die gleiche Stärke wie das Mittelstück 19.
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5 zeigt in einer perspektivischen Ansicht eine erste Abwandlung der zweiten Trennwand 18. An einer vertikalen Flanke 26 ihres Kopfstücks 22, von der ein oberer Abschnitt den Schlitz 23 begrenzt, ist in einem unteren Abschnitt ein Vorsprung 27 gebildet. Zu dem Vorsprung 27 komplementäre Bohrungen (nicht dargestellt) sind in regelmäßigen Abständen in dem Mittelstück 19 der ersten Trennwand 7 vorgesehen. Durch Eingriff des Vorsprungs 27 in eine dieser Bohrungen ist die zweite Trennwand 18 formschlüssig an der ersten Trennwand 7 verriegelt und gegen Verrutschen bzw. Verschobenwerden gesichert.
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Eine zweite Trennwand 18 gemäß einer zweiten Abwandlung ist in 6 in Über-Kopf-Stellung mit nach oben gewandtem Schlitz 23 gezeigt. Eine den Schlitz 23 kreuzende Aussparung 28 verbindet zwei sich vertikal in dem Kopfstück 22 ersteckende Bohrungen 29. Eine U-förmige Klammer 30 ist vorgesehen, um nach dem Aufstecken der zweiten Trennwand 18 auf die erste 7 von unten in die Aussparung 28 und die Bohrungen 29 eingeführt zu werden. Auf diese Weise verhindert sie, dass der Schlitz 23 unter Last aufgebogen wird und stellt einen dauerhaft festen reibschlüssigen Kontakt zwischen den zwei Trennwänden 7, 18 auf der gesamten Länge des Schlitzes 23 sicher.