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DE102010028821A1 - Logistiksystem mit Übergabestation - Google Patents

Logistiksystem mit Übergabestation Download PDF

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DE102010028821A1
DE102010028821A1 DE102010028821A DE102010028821A DE102010028821A1 DE 102010028821 A1 DE102010028821 A1 DE 102010028821A1 DE 102010028821 A DE102010028821 A DE 102010028821A DE 102010028821 A DE102010028821 A DE 102010028821A DE 102010028821 A1 DE102010028821 A1 DE 102010028821A1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G67/00Loading or unloading vehicles
    • B65G67/02Loading or unloading land vehicles
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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen. Dabei wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass ein Fahrzeug mit einer unbeladenen Plattform vor einer Übergabestation so positioniert wird, dass Plattformen in Beförderungsrichtung von der Übergabestation zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu der Übergabestation beförderbar sind. Danach wird eine beladene Plattform von der Übergabestation über die unbeladene Plattform des Fahrzeugs befördert. Als nächstes wird die unbeladene Plattform zusammen mit der beladenen Plattform von dem Fahrzeug zu der Übergabestation befördert. Schließlich wird die beladene Plattform zu dem Fahrzeug befördert und die unbeladene Plattform verbleibt in der Übergabestation. (Hinweis: Die Aufnahmeeinheit 21 auf der Unterkonstruktion 210 lässt sich, genau wie die "normale" Expressladerversion, an beiden Enden einer Seite mittels Hubspindeln, welche sich in den seitlichen Ausrichteinheiten befinden, genau zum LKW-Auflieger 10 ausrichten.)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen und ein Verfahren zum Entladen von Fahrzeugen und ein Logistiksystem sowie deren einzelne Teile hiervon, die zusammen das gesamte System zum Beladen von Fahrzeugen und zum Entladen von Fahrzeugen bilden können.
  • Bei bereits vorhandenen Lagern oder Kommissionierungseinheiten gibt es eine Vielzahl von Andockstationen, auch als Hallentore bezeichnet, an welche die LKWs jeweils mit ihrer Rückseite heranfahren können, um Güter zu übernehmen oder zu übergeben. Solche Güterlager oder Kommissionierungseinheiten bestehen in einer großen Vielzahl und häufig gibt es die Möglichkeit, dass eine Vielzahl von Fahrzeugen gleichzeitig an die Andockstationen, welche meist jeweils in einer Gebäudewand miteinander fluchtend nebeneinanderliegen, heranfährt. So können ebenso viele LKWs andocken, wie entsprechende Andockstationen, also Gebäudewandöffnungen/Hallentore, vorhanden sind. Dabei sind diese Andockstationen meist auf der Höhe der Ladeflächen der LKWs angeordnet, damit der Lagerboden und die Ladefläche des LKWs eine Ebene bilden und der LKW z. B. durch das Befahren durch Gabelstapler ent- und beladen werden kann. Da bei dieser Art des Ent- und Beladens jeder Gabelstapler oder sonstige Transporteinrichtung lediglich eine oder einige wenige Warenpaletten transportieren kann, ist die Art des Be- und Entladens sehr zeitintensiv. Auch kann der zu be- und entladende LKW während der gesamten Zeit des Be- und Entladens nicht von der Andockstation wegbewegt werden.
  • Mit dem Logistiksystem des Dokuments EP 1 808 387 A2 , welches als nächstliegender Stand der Technik angesehen werden soll, wird ein System offenbart, bei dem die zu be- und entladende Fracht auf einer Güterplattform, auch als Plattform oder Ladungsträger bezeichnet, gelagert wird und die gesamte Plattform mitsamt der Fracht vom LKW bzw. auf den LKW in einem Arbeitsvorgang verfrachtet wird. D. h., die gesamte Plattform mit den Gütern ist in einem Schritt an ein Fahrzeug übergebbar oder kann in einem Schritt von einem Fahrzeug übernommen werden. In den entsprechenden Lager- und Kommissionierungsbereichen des Logistiksystems des Dokuments EP 1 808 387 A2 werden entweder die Plattformen gelagert, sei es bereits mit Gütern beladen oder auch unbeladen, oder die einzelnen Plattformen werden dort mit entsprechenden Gütern kommissioniert oder beladen, um dann in die Logistikkette übergeben werden zu können, was nichts anderes bedeutet, als dass Fahrzeuge, z. B. LKWs oder auch Züge, die Plattformen übernehmen und an den nächsten gewünschten Zielort verfrachten. Die 2 der EP 1 808 387 A2 zeigt, dass dort ein eigenständiges Gebäude benötigt wird, um die Plattformen an die Fahrzeuge zu übergeben oder von dort zu übernehmen. Die 4 und 6 zeigen bereits wesentliche Bestandteile einer Übergabestation, welche derart verschwenkbar ist, dass sie sich auf die Ladefläche eines Fahrzeugs hin ausrichten kann und auch die weiteren 7 bis 15 zeigen wichtige Bestandteile einer Übergabestation für die Plattform. Weitere Einzelheiten der Übergabestation sind auch in den (17), 25 und 26 gezeigt.
  • In der DE 196 35 858 A1 wird eine Vorrichtung zum seitlichen Be- und Entladen palettierter Ladeeinheiten von seitlich für Be- und Entladetechnik zugänglichen Fahrzeugen wie Lastkraftwagen, Anhänger, Eisenbahnwaggons usw. innerhalb eines automatisierten Güterumschlagssystems beschrieben. Dabei befindet sich an einer Be- und Entladestation eine Gleisanlage mit einem Verschiebewagen, der mit heb- und senkbaren Gabeln bestückt ist. Mittels der Gabeln werden mehrere Paletten seitlich zum Fahrzeug ent- und beladen. Daraufhin verfährt der Verschiebewagen parallel zur Längsrichtung des Fahrzeugs und der Ent- und Beladevorgang wird an einer weiteren Position der Ladefläche des Fahrzeugs wiederholt. Ein Erkennungs- und Messystem ist auf das Nutzfahrzeug und dessen Ladung ausrichtbar.
  • In der DE 698 03 556 T2 wird eine Eisenbahnumschlagstation zum Be- und Entladen von Eisenbahnwaggons mit Frachtbehältern beschrieben. Dabei umfasst die Eisenbahnumschlagstation einen Gleisabschnitt, auf dem die zu be- und entladenden Eisenbahnwagons an die Eisenbahnumschlagstation herangefahren werden, und wenigstens eine Belade- und/oder Entladeplattform, welche entlang des und benachbart zu dem Gleisabschnitt angeordnet ist und welche auf einem höheren Niveau als der Gleisabschnitt liegt. Die Frachtbehälter können seitlich zu beiden Seiten der Eisenbahnwagons be- und entladen werden. Dabei werden die zu be- und entladenden Eisenbahnwagons während des Be- und Entladevorgangs durch Träger von unten gestützt, um während des gesamten Be- und Entladevorgangs den Eisenbahnwagon auf einer festen, vorbestimmten Höhe zu halten.
  • Das Logistiksystem des Dokuments EP 1 808 387 A2 hat sich bereits bewährt, ist aber aus bautechnischen Gründen nicht überall umsetzbar. Dies gilt vor allem dann, wenn das dort beschriebene Logistiksystem an bereits bestehende Lager und Kommissionierungsbereiche angepasst werden soll und bzw. oder eine einfache und kostengünstige Lösung erforderlich ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, das Logistiksystem des Dokuments EP 1 808 387 A2 auf einfache und kostengünstige Art und Weise so weiterzuentwickeln, dass es mit bereits bestehenden Güterlägern oder Güterkommissionierungseinrichtungen kombinierbar ist, ohne einen besonders großen baulichen Aufwand an den bisherigen Einrichtungen vornehmen zu müssen.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen nach Anspruch 1, ein Verfahren zum Entladen von Fahrzeugen nach Anspruch 2, einem Logistiksystem mit den Merkmalen nach Anspruch 4 sowie einem Logistiksystem mit den Merkmalen nach Anspruch 8. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, besonders aber auch in den Zeichnungen und in der nachfolgenden Beschreibung dargestellt.
  • Es ist vorgesehen, das Logistiksystem des Dokuments EP 1 808 387 A2 so weiterzubilden, dass in dem Lagergebäude, in dem entweder die Waren oder Plattformen gelagert oder kommissioniert werden, eine oder mehrere Übergabestationen des erfindungsgemäßen Logistiksystems eingerichtet werden, durch die jeweils mehrere Plattformen (beladen oder unbeladen) von einem LKW aufgenommen und/oder mehrere Plattformen an einen LKW abgegeben werden können. Dabei kann lediglich die obere Plattform der übereinandergestapelten Plattformen beladen sein. Dabei bildet der Boden des Lagergebäudes eine Ebene mit den zu ent- und beladenden LKWs, die jeweils vor einer entsprechenden Andockstation vor dem Lagergebäude zu positionieren sind.
  • Auf diese Weise kann eine einzige Übergabestation eine unbeladene und eine beladene Plattform speichern, ohne dass hierfür wesentlich mehr Platz benötigt wird als für eine Plattform. Somit ist es gegenüber dem Logistiksystem des Dokuments EP 1 808 387 A2 nicht erforderlich, aufwendige bauliche Veränderungen zur Aufnahme mehrere Plattformen in einem eigenen Lager vorzunehmen, sondern es kann ein vorhandenes Lagergebäude durch die einfache Montage des erfindungsgemäßen Logistiksystems auf dem Boden des Lagergebäudes umgerüstet werden. Dabei sind nur geringe Montagearbeiten vorzunehmen, was den Aufwand und die Kosten nach Arbeitszeit und Material gering hält im Vergleich zum Aufbau eines separaten mehrstöckigen Lagers mit entsprechenden Förderungseinrichtungen. Auch kommt das erfindungsgemäße Logistiksystem mit einfachen und wenigen mechanischen Führungselementen, Antrieben, Sensoren und Steuerungselementen aus, wodurch die Kosten der Anlage gering gehalten werden. Ferner kann die Übergabestation sehr platzsparend ausgeführt werden, da lediglich eine Grundfläche für die Übergabestation erforderlich ist, die im Wesentlichen der Grundfläche einer Plattform entspricht. Somit kann das erfindungsgemäße Logistiksystem einfach, kostengünstig und platzsparend umgesetzt werden.
  • Dennoch bietet das erfindungsgemäße Logistiksystem die Vorteile des Logistiksystems des Dokuments EP 1 808 387 A2 , da es ebenfalls bei dem Be- und Entladen von LKWs mittels des erfindungsgemäßen Logistiksystems nicht mehr erforderlich ist, dass ein LKW mittels z. B. eines oder mehrerer Gabelstapler be- und/oder entladen wird, sondern das Be- und/oder Entladen der LKW mittels Plattformen in jeweils einem einzigen Arbeitsschritt vorgenommen werden kann, wodurch die Be- und Entladezeiten deutlich gesenkt und hierdurch Zeit und Kosten eingespart werden können.
  • Dabei können erfindungsgemäß die zu beladenden Plattformen im Lagergebäude unabhängig von der Präsenz des entsprechenden LKWs beladen werden, so dass eine oder mehrere beladene Plattformen an der Übergabestation bereitstehen können, wenn der zu beladende LKW das Lager erreicht und vor der entsprechenden Andockstation anhält. Eine bereits beladene Plattform kann in nur einem Arbeitsschritt an den LKW abgegeben werden, indem die beladene Plattform auf die Ladefläche des unbeladenen LKWs verfahren wird. Befindet sich auf der Ladefläche des LKWs bereits eine unbeladene Plattform, so kann diese von derselben Übergabestation dadurch aufgenommen werden, dass die beladene Plattform von der Übergabestation über die unbeladene Plattform auf der Ladefläche des LKWs hinüber gefahren wird, dann beide Plattformen übereinandergestapelt wieder von der Ladefläche des LKWs auf die Übergabestation verfahren werden und schließlich lediglich die obere, beladene Plattform an den unbeladenen LKW abgegeben wird. Auch kann eine beladene Plattform aus einem anliefernden LKW durch die Übergabestation in einem einzigen Arbeitsschritt aufgenommen werden, wenn in der Übergabestation keine beladene Plattform vorhanden ist, so dass die Plattform an der Übergabestation entladen werden kann, nachdem der LKW die entsprechende Andockstation bereits wieder verlassen hat. Dabei kann entsprechend den obigen Erläuterungen auch eine unbeladene Plattform an den anliefernden LKW abgegeben werden, indem ebenfalls die beladene und die unbeladene Plattform übereinandergestapelt verfahren werden.
  • Erfindungsgemäß kann ein Be- und/oder Entladen eines LKW oder eines anderen beliebigen Transportfahrzeugs wie im Folgenden näher beschrieben erfolgen.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen zeichnet sich dadurch aus, dass zunächst ein Fahrzeug mit einer unbeladenen Plattform vor einer Übergabestation so positioniert wird, dass Plattformen in Beförderungsrichtung von der Übergabestation zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu der Übergabestation beförderbar sind. Dann wird eine beladene Plattform von der Übergabestation über die unbeladene Plattform des Fahrzeugs befördert. Als nächstes wird die unbeladene Plattform zusammen mit der beladenen Plattform von dem Fahrzeug zu der Übergabestation befördert. Schließlich wird die beladene Plattform zu dem Fahrzeug befördert und die unbeladene Plattform verbleibt in der Übergabestation.
  • Hierdurch kann in einem Vorgang eine beladene Plattform von einem LKW zu einer Übergabestation entladen und gleichzeitig eine unbeladene Plattform an den LKW abgegeben werden, ohne dass hierfür die Ladefläche des LKW betreten oder mit einem Gabelstapler befahren werden muss. Die Verwendung einer Plattform ermöglicht dabei, Waren auf der Plattform zu kommissionieren, ohne dass hierfür die Präsenz eines LKWs erforderlich ist. Hierdurch kann die Standzeit des LKW vor dem Lagergebäude deutlich reduziert und hierdurch Kosten gespart werden, da der LKW lediglich zur Aufnahme der vollständig kommissionierten Plattform vor dem Lagergebäude positioniert werden muss. Auch steigt die Flexibilität der gesamten Logistikkette durch die Verwendung des erfindungsgemäßen Logistiksystems erheblich, da nicht einzelne Waren auf die LKWs verladen werden, sondern lediglich eine Plattform auf die leere Ladefläche eines LKWs verschoben wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Beladen ermöglicht es ferner, eine beladene Plattform mit einer unbeladenen Plattform auszutauschen, ohne dass hierfür aufwendige Rangiervorgänge oder Abstellflächen zum Lagern einer Plattform erforderlich sind. Vielmehr kommt das erfindungsgemäße Verfahren im Wesentlichen mit dem Platz auf dem Boden des Lagergebäudes aus, der für eine Plattform erforderlich ist. So kann das erfindungsgemäße Verfahren platzsparend umgesetzt werden.
  • Ferner ist zu beachten, dass die Ladefläche eines LKWs lediglich von hinten oder von oben oder von der Seite beladen werden kann. Dahingegen bietet das erfindungsgemäße Logistiksystem die Möglichkeit, die Plattform in der Aufnahme der Übergabestation gleichzeitig von beiden Seiten, von Oben und von Hinten zu beladen. Hierdurch wird das Kommissionieren der Plattform erheblich beschleunigt, da gleichzeitig mehrere Zugangsmöglichkeiten zu der Plattform vorhanden sind und so mehrere Personen, Gabelstapler oder auch Kräne und andere Transportvorrichtungen die Plattform beladen können. Ferner wird die Reihenfolge der Kommissionierung der einzelnen Waren nicht durch den Zugang zu der Ladefläche des LKWs vorgegeben, der z. B. lediglich von Hinten möglich ist, wodurch der Zugang zu im Inneren der Ladefläche des LKWs kommissionierten Waren durch die davorstehenden Waren versperrt wird, sondern es ist jederzeit ein Zugriff auf alle Waren möglich, um z. B. die Kommissionierung einer Plattform flexibel ändern zu können. Hierdurch ist es auch denkbar, dass eine Plattform in ein Lagergebäude angeliefert wird, lediglich ein Teil der Waren an einer beliebigen zugänglichen Position der Plattform entnommen, ausgetauscht oder ergänzt wird, und dann die Plattform wieder an den LKW oder einen anderen LKW übergeben wird. Hierdurch ermöglicht das erfindungsgemäße Logistiksystem eine weitaus größere Flexibilität als herkömmliche Logistiksysteme.
  • Auch kann die Anordnung der Waren auf der Plattform überprüft und gesichert werden, bevor die Plattform auf den LKW verladen wird. Dies ist direkt auf der Ladefläche eines LKWs nicht bzw. nur eingeschränkt und aufwendig möglich, da nicht alle Waren frei einsehbar und zugänglich sind, wenn sie durch andere Waren verdeckt oder versperrt sind. Da die kommissionierte Plattform in der Übergabestation von allen Seiten frei zugänglich und einsehbar ist, kann hierdurch während des Kommissionierens sowie die vollständig kommissionierte Plattform jederzeit geprüft und gegebenenfalls gesichert werden, so dass durch das erfindungsgemäße Logistiksystem eine höhere Sicherheit der kommissionierten Waren als herkömmliche Logistiksysteme gewährleistet wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Entladen von Fahrzeugen zeichnet sich dabei dadurch aus, dass ein Fahrzeug mit einer unbeladenen Plattform vor einer Übergabestation so positioniert wird, dass Plattformen in Beförderungsrichtung von der Übergabestation zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu der Übergabestation beförderbar sind. Dann wird eine beladene Plattform von dem Fahrzeug über die unbeladene Plattform der Übergabestation befördert. Als nächstes wird die unbeladene Plattform zusammen mit der beladenen Plattform von der Übergabestation zu dem Fahrzeug befördert. Schließlich wird die beladene Plattform zu der Übergabestation befördert und die unbeladene Plattform verbleibt in dem Fahrzeug.
  • Hierdurch kann in einem Vorgang eine beladene Plattform von einer Übergabestation zu einem LKW entladen und gleichzeitig eine unbeladene Plattform an die Übergabestation abgegeben werden. Für das Verfahren des Entladens eines Fahrzeugs gelten dabei die gleichen Vorteile des obigen Verfahrens des Beladens eines Fahrzeugs.
  • Dabei zeichnen sich das Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen und das Verfahren zum Entladen von Fahrzeugen dadurch aus, dass die Ausmaße der Plattform an denen der Ladefläche des Fahrzeugs angepasst sind.
  • Hierdurch ist es möglich, den Raum der Ladefläche eines LKWs möglichst vollständig auszunutzen, da auf eine Plattform ebenso viele Waren kommissioniert werden können wie in dem Laderaum eines LKWs. Auf diese Weise können die oben genannten Vorteile des erfindungsgemäßen Logistiksystems erreicht werden, ohne hierdurch die Menge der zu transportierenden Waren einzuschränken.
  • Das erfindungsgemäße Logistiksystem betrifft die Übergabe einer Plattform in deren Beförderungsrichtung zu einem Fahrzeug und bzw. oder zur Übernahme einer Plattform von einem Fahrzeug. Dabei sind die Ausmaße der Plattform an denen der Ladefläche des Fahrzeugs angepasst. Das Logistiksystem weist eine Übergabestation für die Plattform auf, um die Plattform in Beförderungsrichtung von dem Fahrzeug zu übernehmen oder dorthin zu übergeben. Hierbei weist die Übergabestation eine Aufnahme auf, auf der die Plattform zur Anlage kommt und von der die Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug beförderbar ist. Ferner weist die Übergabestation eine Längsvorschubeinheit auf, um eine Plattform in Beförderungsrichtung zu bewegen. Das erfindungsgemäße Logistiksystem zeichnet sich dabei dadurch aus, dass die Längsvorschubeinheit dazu ausgebildet ist, zwei Plattformen vertikal übereinander aufzunehmen. Ferner ist die Längsvorschubeinheit dazu ausgebildet, wahlweise die zwei Plattformen in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen oder die obere Plattform über die untere Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen.
  • Die Übergabestation des erfindungsgemäßen Logistiksystem kann zur Umsetzung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Beladen eines Fahrzeugs sowie des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Entladen eines Fahrzeugs verwendet werden, um die oben genannten Vorteile dieser beiden Verfahren sicherzustellen. Dabei dient die Längsvorschubeinheit dazu, die Verfahrbewegungen in der Beförderungsrichtung der einzelnen Schritte des jeweiligen Verfahrens durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Längsvorschubeinheit in der Lage ist, sowohl eine beladene Plattform, eine unbeladene Plattform als auch beide Plattformen übereinander gemeinsam sowohl vollständig in den LKW hineinzuschieben als auch vollständig aus dem LKW herauszuziehen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Längsvorschubeinheit so verfahren werden kann, dass entweder die untere Plattform, alleine oder mit der darauf befindlichen oberen Plattform, oder lediglich die obere Plattform in den LKW geschoben oder aus dem LKW herausgezogen werden kann. Dabei kann die untere Plattform in der Aufnahme oder auf der Ladefläche des LKWs gehalten werden, um zu verhindern, dass bei einem Herausziehen oder Hineinschieben der oberen Plattform die untere Plattform mit bewegt wird.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Längsvorschubeinheit in der Höhe vertikal zu den Plattformen so verfahren werden kann, dass die Längsvorschubeinheit entweder auf die Höhe der oberen Plattform oder auf die Höhe der unteren Plattform verfahren werden kann. Hierzu wird die Höhe, in der die Längsvorschubeinheit sich bewegt, entsprechend dahingehend verstellt, so dass die Längsvorschubeinheit in einer unteren Höhe die untere Plattform schiebt oder zieht oder in einer oberen Höhe lediglich die obere Plattform schiebt oder zieht bzw. über die untere Plattform hinweg verfährt, ohne die untere Plattform zu schieben oder zu ziehen. Sind die beiden Plattformen übereinander gestapelt, so schiebt oder zieht die Längsvorschubeinheit in der mittleren Höhe also beide Plattformen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Übergabestation eine Hubeinheit aufweist, um den LKW-Auflieger in Hubrichtung anzuheben. Hierdurch wird die Höhe, auf welcher die beladene oder unbeladene Plattform von der Aufnahme der Übergabestation über die unbeladene Plattform auf der Ladefläche des LKWs verfahren wird, eingestellt, da zwei Plattformen, die sich auf gleicher Höhe befinden, nicht übereinander gestapelt werden können, ohne den LKW-Auflieger abzusenken oder anzuheben.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Übergabestation in der Richtung quer zur Beförderungsrichtung verschiebbar ist. Hierdurch kann die Übergabestation gegenüber einem vor dem Lagergebäude positionierten LKW ausgerichtet und verschoben werden, damit die Plattform, welche an die Maße der Ladefläche des LKWs angepasst ist, von dem LKW übernommen oder an den LKW übergeben werden kann. Hierzu ist es erforderlich, dass die Positionierung und Ausrichtung von Übergabestation und Ladefläche des LKWs möglichst exakt aufeinander abgestimmt sind, um eine Verkanten der Plattform während des Ent- und Beladens zu vermeiden. Wird die Positionierung und Ausrichtung zueinander von der Übergabestation anstelle vom LKW übernommen, können aufwendige Rangiermanöver des LKWs vermieden und Zeit eingespart werden, da die Positionierung und Ausrichtung einfacher und schneller durch die Übergabestation durchgeführt werden kann als durch ein erneutes Verfahren und Positionieren des LKWs.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Logistiksystem zur Übergabe einer Plattform in deren Beförderungsrichtung zu einem Fahrzeug und bzw. oder zur Übernahme einer Plattform von einem Fahrzeug, welches sich dadurch auszeichnet, dass die Übergabestation von einem Gabelstapler aufgenommen werden kann. Hierdurch kann das erfindungsgemäße Logistiksystem auch auf LKW angewendet werden, die nicht vor einem Lagergebäude positioniert werden, weil entweder alle Andockstationen durch andere LKW belegt sind oder auch weil das erfindungsgemäße Logistiksystem lediglich in dieser mobilen Variante ausgeführt verwendet wird. Dabei können die oben genannten Vorteile des erfindungsgemäßen Logistiksystems auch in dieser Variante genutzt werden, da ebenfalls eine Kommissionierung der Plattform ohne die Präsenz eines LKWs im Lagergebäude möglich ist. Von dort wird eine kommissionierte Plattform von der Übergabestation des Gabelstaplers ebenso aufgenommen, wie dies in der oben beschriebenen Variante bei der Übergabe an den LKW direkt der Fall ist, d. h. der Gabelstapler positioniert die von ihm aufgenommene Übergabestation derart zu der aufzunehmenden Plattform, dass diese von dem Kommissionierplatz des Lagergebäudes in die Aufnahme der Übergabestation des Gabelstaplers übernommen werden kann. Dann fährt der Gabelstapler zu dem LKW, welcher die beladene Plattform übernehmen soll. Dabei ist es erforderlich, dass die Ladefläche des LKWs keine Plattform aufweist, d. h. eine beladene oder unbeladene Plattform ist von dem LKW z. B. durch einen zweiten Gabelstapler mit Übergabestation bereits vorher zu entnehmen, oder es kann auch durch den Gabelstapler eine weitere Plattform auf eine bereits auf der Ladefläche des LKWs vorhandene unbeladene Plattform geschoben werden. Die beladene Plattform wird von der Übergabestation des Gabelstaplers auf die Ladefläche des LKWs abgegeben nachdem sich der Gabelstapler entsprechend zu dem LKW positioniert und ausgerichtet hat. Dabei wird im Allgemeinen das Aufnehmen und Übergeben der Plattform auf bzw. von der Übergabestation des Gabelstaplers in Richtung der Längsseite der Plattform und damit zur Seite des LKW quer zur Fahrtrichtung erfolgen, damit das Gewicht der Übergabestation mit der unbeladenen oder beladenen Plattform von dem Gabelstapler aufgenommen werden kann. Nichtsdestotrotz ist es auch möglich, die Übergabe und Übernahme der Plattformen in Längsrichtung des LKWs, d. h. in dessen Fahrtrichtung, durchzuführen, wenn die sich hierdurch ergebende Belastung von dem Gabelstapler aufgenommen werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Übergabestation Gabelöffnungen aufweist, in die die Gabeln eines Gabelstaplers eingreifen können, um so die Übergabestation aufnehmen zu können.
  • Durch diese Gabelöffnungen ist es möglich, eine einfache und kostengünstige Halterung an der Übergabestation vorzusehen, so dass diese von jedem beliebigen Gabelstapler aufgenommen werden kann, ohne konstruktive Veränderungen an dem Gabelstapler, insbesondere an den Gabeln des Gabelstaplers, vornehmen zu müssen. Hierdurch ist die Anwendbarkeit dieser Übergabestation durch übliche Gabelstapler gewährleitet.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt eines erfindungsgemäßen Logistiksystems zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Übergabestation eine so genannte Schubrampe aufweist, welche an den beiden Seiten der Aufnahme in Beförderungsrichtung jeweils eine Vorschubeinheit aufweist, um die Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen.
  • Auf diese Weise ist es möglich, die Plattform von der Übergabestation abzugeben oder durch die Übergabestation aufzunehmen und dabei eine gleichförmige Vorschubkraft auf die Plattform auszuüben. Hierdurch kann ein Verkanten der Plattform in der Bewegung vermieden werden, da an beiden Seiten der Plattform gleichzeitig die gleichen Vorschubkräfte aufgebracht werden können. Ferner wird hierdurch mit einfachen Antriebsmitteln die Bewegung der Plattform ermöglicht werden, da jeweils bekannte und weit verbreitete Antriebe in üblicher Weise verwendet werden können.
  • Wie erwähnt, können erfindungsgemäß die zu beladenden Plattformen im Lagergebäude unabhängig von der Präsenz des entsprechenden LKWs beladen werden, so dass eine oder mehrere beladene Plattformen an der Übergabestation bereitstehen können, wenn der zu beladende LKW das Lager erreicht und vor der entsprechenden Andockstation anhält.
  • Auch können zwei Plattformen, von denen eine beladen ist, aus einem anliefernden LKW durch die Übergabestation in einem einzigen Arbeitsschritt aufgenommen werden, auch wenn in der Übergabestation bereits eine beladene Plattform vorhanden ist, so dass die beladene Plattform an der Übergabestation entladen werden kann, nachdem der LKW die entsprechende Andockstation bereits wieder verlassen hat.
  • D. h., entsprechend den obigen Erläuterungen kann eine unbeladene Plattform zusammen mit einer beladenen Plattform an den anliefernden LKW abgegeben werden, indem ebenfalls die beladene und die unbeladene Plattform übereinandergestapelt verfahren werden.
  • Dabei zeichnet sich die Übergabestation des erfindungsgemäßen Logistiksystems dadurch aus, dass die Übergabestation eine Aufnahme aufweist, die mehrere Plattformen aufnehmen kann. Dabei kann jede der Plattformen von einer Aufnahme der Übergabestation zum LKW bzw. vom LKW zu der Aufnahme der Übergabestation durch eine oder mehrere in Beförderungsrichtung einer Plattform wirkende Vorschubeinheiten bewegt werden. Ferner kann die Aufnahme quer zur Beförderungsrichtung der Plattform über eine in Querrichtung wirkende Vorschubeinheit verfahren werden. Hierdurch kann die Aufnahme der Übergabestation eine erste Plattform von einem LKW aufnehmen und die Übergabestation kann dann quer zur Beförderungsrichtung verfahren und eine zweite Plattform in den LKW abgeben. Daher kann das Ent- und erneute Beladen eines LKWs in lediglich zwei Arbeitsschritten und damit deutlich schneller als mit herkömmlichen Transportvorrichtungen wie Gabelstaplern durchgeführt werden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung liegt die Aufnahme auf einer Unterkonstruktion vor, d. h., bevorzugt ist die gesamte Übergabestation auf einer Unterkonstruktion angeordnet. In diesem Fall kann auch die Übergabestation quer zur Beförderungsrichtung der Plattform über eine in Querrichtung wirkende Vorschubeinheit verfahren werden. Ob auch eine Aufnahme auf der Unterkonstruktion quer zur Beförderungsrichtung verfahren werden kann oder nicht, hängt davon ab, ob eine Aufnahme bei einer Unterkonstruktion überhaupt vorgesehen ist. Erfindungsgemäß können die Plattformen bei einer quer zur Beförderungsrichtung verfahrbaren Übergabestation auch direkt auf einer Unterkonstruktion angeordnet sein. Es kann aber auch vorteilhaft sein, zusätzlich zu einer quer verfahrbaren Unterkonstruktion eine quer verfahrbare Aufnahme vorzusehen, z. B. in einem Fall, in dem die Unterkonstruktion von ihrer Größe her für drei Plattformen nebeneinander ausgelegt ist und die Aufnahme für zwei Plattformen nebeneinander.
  • Ebenso kann die Aufnahme z. B. zwei Plattformen aufnehmen, die eine Plattform an einen ersten LKW abgeben, dann seitlich verfahren und die zweite Plattform an einen zweiten LKW abgeben. Auch kann eine leere Aufnahme zuerst eine Plattform aus einem ersten LKW aufnehmen, dann seitlich verfahren und dann eine weitere Plattform aus einem zweiten LKW aufnehmen. So können zwei LKW in lediglich zwei Arbeitsschritten zügig be- oder entladen werden. Dabei ist es jeweils unerheblich, ob es sich um beladene oder unbeladene Plattformen handelt. Das Ent- und Beladen der entsprechenden Plattformen mit Fracht kann jeweils vor Ankunft bzw. nach Abfahrt der LKW erfolgen, d. h., die LKW müssen während des Ent- und Beladens nicht vor der Andockstation stehen bleiben. Auch kann die Aufnahme zwischenzeitlich drei Plattformen aufnehmen, insbesondere dadurch, dass eine beladene oder unbeladene Plattform auf eine unbeladene Plattform gebracht wird. Somit können auch zwei Plattformen von einem LKW übernommen oder an einen LKW übergeben werden. Auch kann lediglich eine Plattform von einem LKW übernommen werden, wenn der LKW zwei Plattformen übereinander mitführt bzw. wenn zwei Plattformen übereinander zeitweise in dem LKW zwischengeparkt sind.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems weist die in Beförderungsrichtung der Plattform wirkende Vorschubeinheit (Schubrampe) einen Mitnahmebügel, so dass die Längsvorschubeinheit die Plattform in Beförderungsrichtung bewegen kann. Hierdurch wird ein einfaches und effizientes Umsetzen der Längsbewegung der Längsvorschubeinheit in die Längsbewegung der Plattform in Beförderungsrichtung erreicht. So kann die eine Längsvorschubeinheit sowohl für die Bewegung zum LKW hin als auch vom LKW weg verwendet werden. Ferner wird die Längsbewegung der Längsvorschubeinheit auf einfache Art und Weise auf die zu bewegende Plattform übertragen. Auch werden zur Kopplung der Längsvorschubeinheit an die Plattform einfache und robuste mechanische Elemente verwendet, die durch die Ent- und Beladevorgänge kaum beschädigt werden können, wodurch die Zuverlässigkeit des erfindungsgemäßen Logistiksystems sichergestellt wird.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems ist der Mitnahmebügel der Schubrampe derart ausgebildet, dass der Mitnahmebügel in den Frachtraum eines LKW hineinragen und dort in die Aussparung der Plattform eingreifen kann. Hierdurch wird es ermöglicht, dass die Längsvorschubeinheit eine Plattform greifen und in Beförderungsrichtung bewegen kann, welche vollständig in dem Laderaum des LKWs enthalten ist. Ebenso kann die Längsvorschubeinheit die Plattform in umgekehrter Bewegungsrichtung vollständig in den leeren Laderaum des LKWs hineinschieben. In beiden Fällen sind keine sonstigen Vorschubelemente nötig, wodurch der Aufbau des erfindungsgemäßen Logistiksystems einfach gehalten werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems kann sich die Längsvorschubeinheit auf der Aufnahme in Beförderungsrichtung bewegen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems ist die Übergabestation als Teil einer Verladerampe ausgebildet. Hierdurch können die Elemente der Übergabestation auf dem Boden des Lagergebäudes einfach montiert werden und es sind keine aufwendigen und kostspieligen Baumaßnahmen zur Umsetzung des erfindungsgemäßen Logistiksystems erforderlich. Die feste Montage ist einfach und günstig.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems ist die Unterkonstruktion mittels eines Schienensystems in der Richtung quer zur Beförderungsrichtung verfahrbar und die Verfahrbewegung wird durch das Schienensystem durchgeführt. Hierdurch wird eine höhere Flexibilität des erfindungsgemäßen Logistiksystems erreicht, da die Übergabestation zum einen zwischen mehreren Andockstationen verfahren werden kann, und da zum anderen aber auch zwei auf der Unterkonstruktion nebeneinander angeordnete Plattformen jeweils vor demselben LKW positioniert werden können. Auch kann ein LKW durch die Übergabestation bedient werden, der an einer falschen Andockstation steht, ohne dass ein erneutes Umrangieren des LKWs nötig ist.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems wird ein Rammbock unterhalb der schienenerfahrbaren Übergabestation derart angeordnet, dass eine Kollision des LKWs mit der Übergabestation sicher verhindert werden kann ohne die Verfahrmöglichkeiten des Schienensystems, der Übergabestation und der Plattform einzuschränken. Hierdurch wird die Übergabestation vor Beschädigung bei Rangieren des zu ent- bzw. beladenden LKWs bewahrt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems ist die Übergabestation dazu ausgestaltet, sich mittels Vorschubeinheiten quer zur Beförderungsrichtung und ggf. auch vertikal zur Beförderungsrichtung so zu bewegen, dass die Aufnahme zur Ladefläche des Fahrzeugs ausgerichtet wird. Hierdurch kann auf ein umständliches und viel Zeit erforderndes Umrangieren eines fehlpositionierten LKWs verzichtet werden, da die Fehlpositionierung in der vertikalen Richtung und der Querrichtung zur Beförderungsrichtung durch die Übergabestation in einem gewissen Maße selbst ausgeglichen werden kann. Hierdurch wird eine Zeitersparnis bei fehlpositionierten LKWs erreicht.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Logistiksystem mit einer Übergabestation, die mindestens eine Kette aufweist, um eine Plattform in Beförderungsrichtung zu bewegen. Dabei weist die Kette mehrere Mitnahmelaschen, mehrere Kettenbolzen und mehrere verlängerte Kettenbolzen auf. Ferner weist die Übergabestation mindestens eine seitliche Kettenführung auf, um die Kette seitlich in Beförderungsrichtung zu stabilisieren. Die Kette besteht aus einzelnen Kettengliedern, die mittels eines Zahnrads umlaufend bewegt werden. Dabei werden die Kettenglieder durch die Kettenbolzen und die Mitnehmerlaschen miteinander verbunden. Die verlängerten Kettenbolzen dienen dabei nicht nur zur Verbindung der Kettenglieder mit den Mitnehmerlaschen, sondern auch zum Eingriff in entsprechende Gegenelemente der Plattform, um diese zu bewegen. Die Kette verläuft dabei in einer entsprechenden Vertiefung der Übergabestation in Beförderungsrichtung. Die Vertiefung ist derart zu dimensionieren, dass die Breite der Vertiefung mindestens der Breite des breitesten Elements der Kette entspricht. Dies sind die verlängerten Kettenbolzen, die deutlich breitet als die übrigen Kettenbolzen sind. Daher ist im Bereich der übrigen Kettenbolzen ein signifikanter Abstand zwischen den Seiten der Vertiefung und den Kettenbolzen und Mitnehmerlaschen vorhanden. Hierdurch kann es gerade bei Belastung der Kette bei der Mitnahme der Plattform zu einem seitlichen Abkippen der Kette und sogar zu einem Abspringen der Kette von dem Zahnrad kommen, wodurch die Übergabestation die Plattform nicht mehr weiter bewegen könnte. Um ein derartiges seitliches Abkippen der Kette zu vermeiden, sind seitliche Kettenführungen vorgesehen, welche die Vertiefung derart verengen, dass die Bewegung der Ketten mit seinen Elementen nicht beeinträchtigt wird, allerdings die Vertiefung lediglich eine Breite aufweist, die nur unwesentlich breiter ist als die Breite der Mitnehmerlaschen. Hierbei ist auf jeder Seite der Kette eine seitliche Kettenführung vorzusehen. Auf diese Weise können die Mitnehmerlaschen auf einfache Art und Weise seitlich stabilisiert werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems ist die seitliche Kettenführung so ausgebildet, dass die Mitnahmelaschen durch die seitliche Kettenführung gestützt werden und die Kettenbolzen und die verlängerten Kettenbolzen durch die seitlichen Kettenführung hindurch laufen. Hierzu ist die seitliche Kettenführung derart ausgebildet, dass die seitliche Kettenführung auf der Seite der Kette, an der die verlängerten Kettenbolzen über die übrigen Kettenbolzen hinausragen, ein U-Profil besitzt, das mit seiner Öffnung zur Kette ausgerichtet vorgesehen ist, so dass die verlängerten Kettenbolzen durch das U-Profil hindurch laufen und die Mitnehmerlaschen durch die beiden vorstehenden Kanten des U-Profils gestützt werden. Auf der anderen Seite der Kette, an der die verlängerten Kettenbolzen nicht hervorragen, kann das U-Profil flacher ausgelegt werden, da die übrigen Kettenbolzen nur unwesentlich über die Mitnehmerlaschen hinausragen. Auch auf dieser Seite der Kette werden die Mitnehmerlaschen durch die vorstehenden Kanten des U-Profils gestützt.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Logistiksystem mit einer Übergabestation zur Übergabe bzw. Übernahme einer Plattform in deren Beförderungsrichtung zu einem LKW bzw. von einem LKW, wobei die Plattform mehrere Räder aufweist, um auf diesen Rädern in Beförderungsrichtung verfahren zu werden. Dabei ist die Plattform derart ausgestaltet, dass die Räder in entsprechenden Radkästen auf der Unterseite der Plattform in die Plattform eingelassen sind. Hierdurch kann die Höhe der Plattform sehr gering gehalten werden, wobei die Räder unterhalb der Plattform beispielsweise nur geringfügig hervorstehen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems ist die Plattform derart ausgebildet, dass die Plattform mit Rädern und Radkästen eine Gesamthöhe von höchstens 67 mm besitzt. Hierdurch ist die Plattform derart gering in der Höhe dimensioniert, dass sie kaum Platz auf der Ladefläche eines LKWs einnimmt und daher das Volumen der Ladefläche eines LKWs durch das erfindungsgemäße Logistiksystem im Wesentlichen beibehalten werden, muss also kaum verringert werden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Logistiksystem zur Übergabe einer Plattform in deren Beförderungsrichtung zu einem Fahrzeug und bzw. oder zur Übernahme einer Plattform von einem Fahrzeug mit einer Plattformsicherung, um die Plattform an einem jeweiligen LKW fixieren zu können. Dabei weist die Plattformsicherung eine Aussparung an der Plattform an der Seite in Beförderungsrichtung auf, mit welcher die Plattform zu der Öffnung der Ladefläche des Fahrzeugs ausgerichtet ist. Ferner weist die Plattformsicherung einen Befestigungseinsatz an dem Fahrzeug an der Öffnung der Ladefläche in Beförderungsrichtung und ein abnehmbares Verriegelungselement mit einem Riegel auf. Dabei kann das abnehmbare Verriegelungselement in den Befestigungseinsatz des Fahrzeugs so eingeführt werden, dass der Riegel des abnehmbaren Verriegelungselements in die Aussparung der Plattform eingreift. Auf diese Weise kann die Plattform, die beweglich aufgeführt ist, nach dem Ent- und Beladen gesichert werden, um während der Fahrt des LKWs nicht zu verrutschen. Dabei ist die Plattformsicherung mittels einfacher mechanischer Elemente ausgeführt. Ferner sind an der Plattform und am LKW nur geringe Veränderungen notwendig, um einen sicheren Halt der Plattform zu gewährleisten.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind zwei Plattformen nebeneinander beide im Wesentlichen parallel zu der Beförderungsrichtung vorgesehen, wobei auch drei oder mehr Plattformen vorgesehen sein können. In diesem Fall zweier im Wesentlichen parallel angeordneter Plattformen ist die Übergabestation bevorzugt wie folgt ausgebildet, je nachdem ob eine Laderampe vorhanden ist oder nicht, insbesondere auch innerhalb einer Halle zum Lagern und Kommissionieren von Ladung.
  • Ist keine Laderampe vorhanden, so kann erfindungsgemäß die Übergabestation eine Unterkonstruktion aufweisen. Die Unterkonstruktion bzw. ein dafür vorgesehenes Untergestell ist bevorzugt derart ausgebildet, dass eine jeweilige Plattform der Übergabestation durch die Unterkonstruktion in einer Höhe vorgesehen werden kann, welche im Wesentlichen der Höhe einer Ladefläche eines LKWs entspricht, wobei eine Ladefläche eines LKW dabei auch mittels einer Hubeinheit in der Höhe noch genau ausgerichtet werden kann. Eine Unterkonstruktion kann somit zum Höhenausgleich vorgesehen werden, z. B. um eine Laderampe erst gar nicht vorsehen zu müssen. Eine Unterkonstruktion im Sinne vorliegender Erfindung stellt dabei in Kombination mit der erfindungsgemäßen Übergabestation ein System dar, welches auf einfache Weise in einer beliebigen Lagerhalle nachrüstbar ist. Bevorzugt ist die Unterkonstruktion und damit die gesamte darauf angeordnete Übergabestation verfahrbar, insbesondere quer zur Beförderungsrichtung der Plattformen. Die Übergabestation kann dabei je nach Ausgestaltung der Unterkonstruktion über ein Schienensystem verfahrbar sein. Bevorzugt ist ein Schienensystem aus zwei parallel angeordneten Schienen gebildet, welche im Wesentlichen orthogonal zu der Beförderungsrichtung verlaufen und jeweils durch zwei Puffer begrenzt werden können, an welchen die Unterkonstruktion in einer jeweiligen Endposition andocken kann.
  • Somit kann die Unterkonstruktion Räder, insbesondere Schienenräder aufweisen, die dazu ausgebildet sind, mit diesen Schienen in Eingriff zu stehen und einen sicheren Halt der Unterkonstruktion gegenüber Kräften in Beförderungsrichtung sicherzustellen, auch beim Befördern von schweren Lasten in der Beförderungsrichtung. Ein Verfahren der Übergabestation quer zu der Beförderungsrichtung kann dabei über mindestens einen Antrieb sichergestellt werden, welcher auch an der Unterkonstruktion selbst vorgesehen sein kann. Bevorzugt sind zwei Antriebe vorgesehen, insbesondere an jeder Seite der Unterkonstruktion entsprechend der jeweiligen Seite einer Schiene, und ein Antrieb wirkt dabei bevorzugt auf die Schienenräder oder mindestens eines der Schienenräder an einer jeweiligen Seite. Der Antrieb kann in Form eines Schienenantriebs oder auch in Form eines Zahnradantriebs vorgesehen sein. Ein jeweiliger Antrieb kann dabei mindestens einen Antriebsmotor umfassen.
  • Die Schienen selbst können derart vorgesehen sein, dass der Zugang zu den Plattformen, z. B. mit einem Gabelstapler, nicht behindert wird. Die Schienen können z. B. in dem Hallenboden eingelassen sein und in ihrer Höhe eben mit dem Hallenboden abschließen. Auch können die Puffer derart ausgebildet sein, dass sie nicht auf die Unterkonstruktion wirken, sondern unmittelbar auf die Schienenräder, so dass auch die Puffer in dem Hallenboden eingelassen sein können und damit kein Hindernis für einen Gabelstapler oder dergleichen darstellen. Aber auch wenn eine Laderampe vorhanden ist, kann die Übergabestation auf einem Schienensystem verfahrbar ausgeführt sein.
  • Besonders vorteilhaft bei einer Übergabestation auf einer schienengeführten Unterkonstruktion ist dabei, dass keine spürbar störenden Hindernisse für Gabelstapler oder dergleichen Hilfsmittel zum Kommissionieren bzw. Be- und Entladen vorhanden sind, denn eine Schienenführung kann derart geführt werden, dass die Schienen kein Hindernis für einen Gabelstapler oder dergleichen darstellen. Somit kann ein Gabelstapler von einem LKW zu der Übergabestation fahren, insbesondere dann, wenn die Übergabestation im Freien oder in einer Halle mit gut zugänglichen Hallentoren vorgesehen ist. Z. B. kann dann ein Gabelstapler seitlich den LKW be- und/oder entladen und auch im Wesentlichen zeitgleich noch eine auf der Übergabestation angeordnete Plattform be- und/oder entladen. Damit ist eine sehr hohe Flexibilität durch dieses erfindungsgemäße Logistiksystem sichergestellt.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist die Übergabestation dazu ausgebildet, zwei Plattformen im Wesentlichen parallel nebeneinander aufzunehmen, wobei auch übereinander angeordnete Plattformen vorgesehen sein können. Damit weist die Übergabestation mindestens zwei Längsvorschubeinheiten auf, wahlweise zwei Plattformen in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen oder eine obere Plattform über eine untere Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen.
  • Wie erwähnt, kann die Übergabestation des erfindungsgemäßen Logistiksystem zur Umsetzung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Beladen eines Fahrzeugs sowie des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Entladen eines Fahrzeugs verwendet werden, um die oben genannten Vorteile dieser beiden Verfahren sicherzustellen.
  • Dabei kann die untere Plattform in der Aufnahme oder, wenn keine Aufnahme vorgesehen werden muss, auch unmittelbar auf der Unterkonstruktion gehalten werden oder auf der Ladefläche des LKWs gehalten werden, um zu verhindern, dass bei einem Herausziehen oder Hineinschieben der oberen Plattform die untere Plattform mit bewegt wird.
  • Wie erwähnt schiebt oder zieht die Längsvorschubeinheit in der mittleren Höhe also beide Plattformen, für den Fall, dass zwei Plattformen übereinander gestapelt sind. Dies kann auch für den Fall gelten, dass die Übergabestation dazu ausgebildet ist, zwei oder mehr Plattformen nebeneinander aufzunehmen, also in der Summe zumindest zweitweise mindestens drei Plattformen aufzunehmen. Denn zwei Plattformen, die sich auf gleicher Höhe befinden, können nicht übereinander gestapelt werden, ohne eine der beiden Plattformen gegenüber der anderen anzuheben bzw. in eine Höhe zu bringen, aus welcher sie über die andere Plattform verfahren werden kann, ohne mit der anderen Plattform zu kollidieren.
  • Wie erwähnt, zeichnet sich die Übergabestation gemäß einem weiteren Aspekt eines erfindungsgemäßen Logistiksystems dadurch aus, dass die Übergabestation an den beiden Seiten der Aufnahme in Beförderungsrichtung jeweils eine Vorschubeinheit aufweist, um die Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen. Ist die Übergabestation dazu ausgebildet, mindestens zwei Plattformen nebeneinander aufnehmen zu können, weist die Übergabestation bevorzugt für jede dieser Plattformen jeweils zwei Vorschubeinheiten auf.
  • Auf diese Weise ist es möglich, eine Plattform oder zwei übereinander angeordnete Plattformen von der Übergabestation abzugeben oder durch die Übergabestation aufzunehmen und dabei eine gleichförmige Vorschubkraft auf die Plattform bzw. die Plattformen, insbesondere die untere Plattform, auszuüben.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • 1 zeigt eine schematische Prinzipskizze eines Logistiksystems mit einer Übergabestation 20 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Dabei zeigt die schematische Prinzipskizze der 1 eine Ansicht von schräg oben von außerhalb eines Lagergebäudes, vor dem ein LKW 10 (siehe z. B. 7) zu positionieren ist. Die Übergabestation 20 des ersten Ausführungsbeispiels weist eine Aufnahme 21 auf, die zwei Plattformen 30a und 30b in Hubrichtung C übereinander aufnehmen kann. Über der Aufnahme 21 kann eine Längsvorschubeinheit 31 in Längsrichtung A verfahren, um hierbei eine der beiden Plattformen 30a und 30b oder auch beide übereinander gestapelte Plattformen 30a und 30b zu einem LKW 10 hin bzw. von einem LKW 10 weg zu verfahren. Die Aufnahme 21 selbst kann in der Richtung B quer zur Längsrichtung A verfahren, um sich so gegenüber dem LKW 10 zu positionieren und auszurichten.
  • Die Übergabestation 20 weist ferner eine Hubeinheit 32 auf, die in Hubrichtung C vertikal zur Ebene der Übergabestation 20 verfahren kann. Mittels dieser Hubeinheit 32 kann der LKW-Auflieger 10 derart angehoben werden, dass sie über die andere Plattform 30a hinüber verfahren werden kann. Dies ist erforderlich, um zwei Plattform 30a und 30b, die sich auf gleicher Höhe jeweils in der Aufnahme 21 und auf der Ladefläche des LKW 10 befinden, übereinander stapeln zu können.
  • 2 zeigt eine schematische Prinzipskizze eines Logistiksystems mit einer Übergabestation 20 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung in einer Ansicht von schräg oben von innerhalb eines Lagergebäudes.
  • 3 zeigt eine schematische Prinzipskizze eines Logistiksystems mit einer Übergabestation 20 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung in einer ebenen Ansicht innerhalb eines Lagergebäudes. Die 3 zeigt dabei eine Aufnahme 21, in der keine Plattformen 30a und 30b vorhanden ist.
  • 4 zeigt eine schematische Prinzipskizze einer Detailansicht der Längsvorschubeinheit 31 der Übergabestation 20 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • 5 zeigt eine schematische Prinzipskizze einer Detailansicht der Hubeinheit 32 der Übergabestation 20 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. Dabei wird die Übergabestation 20 von außerhalb eines Lagergebäudes gezeigt.
  • 6 zeigt eine schematische Prinzipskizze einer Detailansicht der Übergabestation 20 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. Dabei wird die Übergabestation 20 von innerhalb eines Lagergebäudes gezeigt.
  • 7 zeigt eine schematische Prinzipskizze eines ersten Schritts des Beladens eines LKWs 10 mittels eines Logistiksystems mit einer Übergabestation 20 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. In diesem Schritt ist ein LKW 10 vor einer Andockstation eines Lagergebäudes gegenüber der Übergabestation 20 so positioniert und ausgerichtet, dass zwischen der Ladefläche des LKWs 10 und der Aufnahme 21 der Übergabestation 20 Plattformen 30a und 30b ausgetauscht werden können. Dabei befindet sich eine unbeladene Plattform 30a auf der Ladefläche des LKWs 10 und eine beladene Plattform 30b in der Aufnahme 21 der Übergabestation 20. Um die beladene Plattform 30b nun in den LKW 10 über die dort befindliche unbeladene Plattform 30a zu schieben, ist die Längsvorschubeinheit 31 auf der Höhe C der beladenen Plattform 30b an der dem Inneren des Lagergebäudes zugewandten Seite der beladenen Plattform 30b positioniert, so dass die Längsvorschubeinheit 31 die beladenen Plattform 30b aus der Aufnahme 21 in Längsrichtung A zu dem LKW 10 verfahren kann.
  • Die Ladefläche des LKW 10 und die Ebene der Übergabestation 20 befinden sich auf einer Höhe C, so dass sich auch die beiden Plattformen 30a und 30b auf dem LKW 10 und in der Aufnahme 21 auf gleicher Höhe C befinden. Um nun die eine Plattform 30b über die andere Plattform 30a verschieben zu können, muss die erste Plattform 30b gegenüber der anderen Plattform 30a angehoben werden. Die Hubeinheit 32 hebt den beladenen LKW-Auflieger 10 soweit an, dass die beladene Plattform 30b über die unbeladene Plattform 30a im LKW 10 geschoben werden kann, siehe 8. Hierbei kann es erforderlich sein, die Höhe C der Längsvorschubeinheit 31 mit der Vorschubbewegung in Längsrichtung A anzuheben, da sich die beladene Plattform 30b und die unbeladene Plattform 30a am Anfang auf einer Höhe C befinden, durch das Anheben des beladenen LKWs 10 durch die Hubeinheit 32 die beladene Plattform 30b über der unbeladenen Plattform 30a befindet. Somit entspricht die Höhe C der Längsvorschubeinheit 31 am Ende der Vorschubbewegung der Höhe C der oberen Plattform 30b.
  • Die beladenen Plattform 30b wird nun vollständig über die unbeladene Plattform 30a auf die Ladefläche des LKWs 10 geschoben, siehe 9. Sind beide Plattformen 30a und 30b vollständig übereinander gestapelt, wird die Längsvorschubeinheit 31 von der oberen, beladenen Plattform 30b gelöst und die Hubeinheit 32 nach unten eingefahren. Nun wird die Längsvorschubeinheit 31 von der Höhe C der oberen, beladenen Plattform 30b auf die mittlere Höhe C der Plattformen 30a, 30b heruntergefahren und mit den beiden Plattformen 30a, 30b verbunden. Da sich die unteren, unbeladenen Plattform 30a mit der nun leeren Aufnahme 21 auf einer Höhe C befindet, können die beiden übereinander gestapelten Plattformen 30a und 30b von der Längsvorschubeinheit 31 in Längsrichtung A von der Ladefläche des LKWs 10 in die Aufnahme 21 gezogen werden, siehe 10. Am Ende dieser Ausziehbewegung befinden sich die beiden Plattformen 30a und 30b übereinander gestapelt vollständig in der Aufnahme 21 der Übergabestation 20, siehe 11.
  • Nun wird die Längsvorschubeinheit 31 von der mittleren Höhenposition gelöst und auf die Höhe C der oberen, beladenen Plattform 30b angehoben. Die Längsvorschubeinheit 31 verfährt nun die obere, beladene Plattform 30b in Längsrichtung A auf die Ladefläche des LKWs 10, siehe 12. Gegebenenfalls wird dabei die untere, unbeladene Plattform 30a in der Aufnahme 21 gehalten, um nicht von der oberen, beladenen Plattform 30b aufgrund deren Vorschubbewegung mit in Längsrichtung A verfahren zu werden.
  • Die obere, beladene Plattform 30b wird vollständig von der Längsvorschubeinheit 31 auf die Ladefläche des LKWs 10 verfahren, siehe 13. Dabei kann es z. B. an Ende der Vorschubbewegung erforderlich sein, die Hubeinheit 32 unter den unbeladenen LKW-Auflieger 10 auszufahren, um so den LKW 10 anzuheben oder zu stützen, damit die obere, beladene Plattform 30b nicht beim Verlassen der unteren, unbeladenen Plattform 30a auf die Ladefläche des LKWs 10 herunterfällt, sondern, nachdem die obere, beladene Plattform 30b über die untere, unbeladene Plattform 30a hinausgeschoben wurde, die obere, beladenen Plattform 30b auf die Ladefläche des LKWs 10 abzusetzen. Die Höhe C der Längsvorschubeinheit 31 ist dabei der Höhe C der oberen, beladenen Plattform 30b entsprechend anzupassen. Hierdurch kann eine Beschädigung der beiden Plattformen 30a und 30b, des LKWs 10 und seiner Ladefläche sowie eine Beschädigung und ein Verrutschen der Ladung auf der oberen, beladenen Plattform 30b verhindert werden.
  • Ist die obere, beladene Plattform 30b vollständig auf die Ladefläche des LKWs 10 geschoben und dort abgesetzt worden, wird die Längsvorschubeinheit 31 von der beladenen Plattform 30b wegverfahren, um den LKW 10 freizugeben. Der Beladevorgang ist damit abgeschlossen und die beladene Plattform 30b kann gegebenenfalls auf der Ladefläche des LKWs 10 gesichert werden, bevor der LKW 10 seine Position vor der Andockstation verlässt. Die Höhe C der Hubeinheit 32 ist abzusenken, damit der LKW-Auflieger 10 über die Hubeinheit 32 verfahren werden kann. Die Längsvorschubeinheit 31 kann dann wieder auf die dem Lagerinneren zugewandte Seite der Übergabestation 20 verfahren werden, siehe 14 und 15.
  • Auf diese Weise wurde eine beladene Plattform 30b mit einer unbeladenen Plattform 30a von einer Übergabestation 20 eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Logistiksystems zu einem LKW 10 ausgetauscht, d. h. es wurde ein Beladevorgang durchgeführt. Um umgekehrt eine beladene Plattform 30b mit einer unbeladenen Plattform 30a von einem LKW 10 zu einer Übergabestation 20 einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Logistiksystems auszutauschen, d. h. um einen Entladevorgang durchzuführen, sind die oben erläuterten Schritte der 7 bis 15 in umgekehrter Reihenfolge durchzuführen.
  • Die 16 bis 19 zeigen eine schematische Prinzipskizze einer Übergabestation 20 gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. Dabei ist die Übergabestation 20 mobil ausgeführt, d. h. die Übergabestation 20 kann als Ganzes von einem Gabelstapler aufgenommen und verfahren werden. Die Übergabestation 20 kann in einer Aufnahme 21 eine unbeladene Plattform 30a oder eine beladene Plattform 30b aufnehmen und diese in Beförderungsrichtung B mittels zweier seitlich vorgesehener Quervorschubeinheiten 33 verfahren. Die Übergabestation 20 weist dabei ferner zwei Gabelöffnungen 34 auf, in die die Gabeln eines Gabelstaplers eingreifen können, um so die Übergabestation 20 greifen, anheben und verfahren zu können.
  • Dabei zeigt die 16 eine schematische Prinzipskizze der Übergabestation 20 mit einer in der Aufnahme 21 aufgenommenen unbeladenen Plattform 30a, die 17 eine schematische Prinzipskizze der Übergabestation 20 mit einer Aufnahme 21 ohne Plattform 30a und 30b und die 18 eine schematischen Prinzipskizze der Übergabestation 20 mit einer ungefähr zur Hälfte gegenüber der Aufnahme 21 verfahrenen unbeladenen Plattform 30a. Die 19 zeigt eine schematische Prinzipskizze der Übergabestation 20 in einer seitlichen Ansicht.
  • Bei einem Beladevorgang wird eine von einem Gabelstapler aufgenommene, leere Übergabestation 20 zu einer z. B. beladenen Plattform 30b transportiert und dort auf die Höhe der beladenen Plattform 30b angehoben oder abgesenkt. Dabei kann die beladene Plattform 30b auf dem Boden eines Lagergebäudes oder auch in der Aufnahme 21 einer Übergabestation 20 vorhanden sein. Die beladenen Plattform 30b wird von der Übergabestation 20 des Gabelstaplers auf dessen Aufnahme 21 verfahren. Dann kann der Gabelstapler zu einem LKW 10 fahren, der eine leere Ladefläche aufweist. Es ist allerdings auch denkbar, eine beladene Plattform 30b über eine unbeladene Plattform 30a auf der Ladefläche eines LKW 10 zu stapeln.
  • In beiden Fällen wird der Gabelstapler derart neben der Ladefläche des LKWs 10 positioniert und ausgerichtet, dass die beladene Plattform 30b in der Höhe über die leere Ladefläche geschoben werden kann und die seitlichen Maße der beladenen Plattform 30b mit den Maßen der leeren Ladefläche des LKWs 10 in Deckung gebracht werden können. Nun wird die beladene Plattform 30b mittels der Quervorschubeinheiten 33 in Beförderungsrichtung B auf die leere Ladefläche des LKWs 10 geschoben. Damit ist der Beladevorgang abgeschlossen und der Gabelstapler kann sich von dem LKW 10 entfernen. Vor der Abfahrt des LKWs 10 ist gegebenenfalls die beladene Plattform 30b zu sichern. Anstatt einer beladenen Plattform 30b kann auf gleiche Art und Weise auch eine unbeladene Plattform 30a auf einen LKW 10 geladen werden. Ein Entladevorgang, bei dem eine unbeladene Plattform 30a oder eine beladene Plattform 30b von einem LKW 10 herunter befördert und mittels des Gabelstapler von dem LKW 10 weg transportiert wird, wird in entgegengesetzter Reihenfolge der oben erläuterten Schritte durchgeführt.
  • Die oben erläuterten erfindungsgemäßen Verfahren und Ausführungsformen des entsprechenden erfindungsgemäßen Logistiksystem bieten eine einfache, kostengünstige und platzsparende Möglichkeit, das Logistiksystem des Dokuments EP 1 808 387 A2 weiterzuentwickeln und so die genannten Nachteile zu überwinden.
  • Es zeigen zusätzlich zu den 1 bis 19 speziell die 20 bis 26
  • 20 eine Ausgangssituation einer auf einer Unterkonstruktion vorgesehenen Übergabestation mit einer leeren Plattform und einem LKW mit einer beladenen Plattform;
  • 21 eine Situation, in welcher eine beladene Plattform aus einem LKW auf eine leere Plattform auf der Übergabestation befördert wird;
  • 22 eine Situation, in welcher eine beladene Plattform auf einer leeren Plattform zusammen in einen LKW befördert werden;
  • 23 eine Situation, in welcher eine beladene Plattform aus einem LKW direkt auf die Übergabestation befördert wird und eine leere Plattform in dem LKW verbleibt;
  • 24 eine Situation, in welcher die Übergabestation auf der Unterkonstruktion über ein Schienensystem quer verfahren wird, um eine weitere Plattform auf die Ladefläche des LKW auszurichten;
  • 25 eine Situation, in welcher eine beladene Plattform in den LKW auf eine leere Plattform in dem LKW befördert wird;
  • 26 eine Situation, in welcher der LKW mit einer beladene Plattform beladen ist und eine leere Plattform wieder aus dem LKW befördert wurde und auf der Übergabestation angeordnet ist.
  • In 20 ist die Übergabestation 200 auf einer Unterkonstruktion 210 bzw. einem Untergestell mit einer beladenen Plattform 30b und einer unbeladenen Plattform 30a in einer Lage gezeigt, in welcher eine beladene Plattform 30b in dem LKW 10 von dem LKW 10 auf die leere, unbeladene Plattform 30a verfahren werden kann. Hierzu kann der LKW 10 mit der Hubeinheit 320 derart ausgerichtet werden, dass seine Ladefläche und damit seine beladene Plattform 30b auf die Höhe der Oberfläche der unbeladenen Plattform 30a ausgerichtet werden kann. Die Unterkonstruktion 210 liegt dabei einseitig an Puffern 230a an und ruht auf Schienen 221 einer Schienenführung 220. Über die Puffer 230a kann dabei eine erste Position der Übergabestation 200 bzw. der Unterkonstruktion 210 festgelegt werden, in welcher eine der beiden nebeneinander angeordneten Plattformen, hier wie dargestellt die unbeladene Plattform 30a, auf der Unterkonstruktion 210mit der Ladefläche eines LKW 10 fluchtend angeordnet werden kann. Es ist ferner ein Rammschutz 330 dargestellt, gegen den ein LKW 10 andocken kann, ohne dabei mit der Übergabestation 200 zu kollidieren.
  • In 21 ist ein Zeitpunkt dargestellt, in welchem die zur unbeladenen Plattform 30a zuzuordnende (in der Figur die rechte) Schubrampe 310a bereits über die unbeladene Plattform 30a gefahren ist, die beladene Plattform 30b in dem LKW 10 genommen bzw. angekuppelt hat und zurück in Längsrichtung A über die unbeladene Plattform 30a in eine Endposition verfährt, in welcher die beladene Plattform 30b vollständig auf der unbeladenen Plattform 30b aufliegt.
  • In 22 ist ein Zeitpunkt dargestellt, in welchem die in der Figur rechte Schubrampe 310a die beiden nun übereinander angeordneten Plattformen 30a, 30b in Längsrichtung A zurück in den LKW 10 bringt. Es ist ersichtlich, dass die untere Plattform 30a direkt auf der Aufnahmeeinheit 21 liegt, welche wiederum auf der Unterkonstruktion 210 aufliegt. Dabei wurde der LKW 10 vor dem Verfahren der übereinander angeordneten Plattformen 30a, 30b mittels der Hubeinheit 320 gesenkt, insbesondere um die Höhe einer Plattform, so dass die Ladefläche 10a in der Höhe mit der Unterseite der unteren Plattform 30a ausgerichtet ist. In dem LKW 10 wird die untere Plattform 30a unmittelbar auf der Ladefläche 10a des LKW 10 verfahren.
  • 23 zeigt die zuvor in der Aufnahmeeinheit 21 auf der Unterkonstruktion 210 gelagerte unbeladene Plattform 30a in einer Position in dem LKW 10, wo sie zwischengeparkt werden kann. Die rechte Schubrampe 310a verfährt wieder in Längsrichtung A auf die Unterkonstruktion 210 und hat dabei die beladene Plattform 30b angekuppelt. Dabei wurde der LKW 10 vor dem Verfahren der beladenen Plattformen 30b mittels der Hubeinheit 320 gesenkt, insbesondere um die Höhe einer Plattform, so dass die Oberseite der Aufnahmeeinheit 21 der Unterkonstruktion 210 in der Höhe mit der Oberseite der unteren Plattform 30a ausgerichtet ist.
  • In 24 ist ein Zeitpunkt dargestellt, in welchem die Unterkonstruktion 210 quer zur Beförderungsrichtung in Querrichtung B auf den Führungsschiene 221 verfahren wird. Dabei hat die Unterkonstruktion 210 und damit die Übergabestation 200 zwei beladenen Plattformen 30b, 30c aufgenommen, d. h. die beladene Plattform aus dem LKW 10 und eine weitere beladene Plattform 30c, die dazu vorgesehen ist, von dem LKW 10 im Tausch gegen die von ihm gelieferte beladene Plattform 30b aufgenommen zu werden.
  • Die zwei beladenen Plattformen 30b, 30c auf der Unterkonstruktion 210 werden dabei zusammen auf der Unterkonstruktion 210 verfahren, insbesondere bis die Unterkonstruktion 210 an Puffern 230b andockt. Über die Puffer 230b kann dabei eine zweite Position der Übergabestation 200 bzw. der Unterkonstruktion 210 festgelegt werden, in welcher eine der beiden nebeneinander angeordneten Plattformen, hier wie dargestellt die beladene linke Plattform 30c, auf der Unterkonstruktion 210 mit der Ladefläche eines LKW 10 fluchtend angeordnet werden kann. Die Unterkonstruktion 210 kann über den Antrieb 215 verfahren werden.
  • In 25 ist ein Zeitpunkt dargestellt, in welchem die in der Figur linke Schubrampe 310b die weitere beladene Plattformen 30c in Längsrichtung A in den LKW 10 bringt. Es ist ersichtlich, dass die weitere beladene Plattform 30c direkt auf der Aufnahmeeinheit 21, welche auf der Unterkonstruktion 210 aufliegt, verfahren wird. In dem LKW 10 wird die weitere beladene Plattform 30c auf der unbeladenen Plattform 30a, welche sich noch in dem LKW 10 befindet, verfahren.
  • 26 zeigt eine Situation, in der die in dem LKW 10 zuvor zwischengeparkte unbeladene Plattform 30a links auf der Aufnahmeeinheit 21 der Unterkonstruktion 210 gelagerte ist, und in der sich die weitere beladene Plattform 30c vollständig in dem LKW 10 befindet. Der LKW 10 kann die weitere beladene Plattform 30c nun zu einem Bestimmungsort abtransportieren. Der Umladevorgang konnte dabei vollzogen werden, ohne dass der LKW 10 bewegt werden musste. Dies kann nicht nur Zeit sparen, sondern ggf. auch Personal, denn ein LKW-Fahrer muss nicht bereit stehen während des Umladens.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (20)

  1. Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fahrzeug (10) mit einer unbeladenen Plattform (30a) vor einer Übergabestation (20; 200) so positioniert wird, dass Plattformen (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (A) von der Übergabestation (20; 200) zu dem Fahrzeug (10) und/oder von dem Fahrzeug (10) zu der Übergabestation (20; 200) beförderbar sind, dass eine beladene Plattform (30b) von der Übergabestation (20; 200) über die unbeladene Plattform (30a) des Fahrzeugs (10) befördert wird, dass die unbeladene Plattform (30a) zusammen mit der beladenen Plattform (30b) von dem Fahrzeug (10) zu der Übergabestation (20; 200) befördert werden; und dass die beladene Plattform (30b) zu dem Fahrzeug (10) befördert wird und die unbeladene Plattform (30a) in der Übergabestation (20; 200) verbleibt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (20; 200) durch Verfahren quer zur Beförderungsrichtung (A) so positioniert wird, dass eine beladene Plattform (30a, 30c) in Beförderungsrichtung (A) von der Übergabestation (20; 200) zu dem Fahrzeug (10) beförderbar ist.
  3. Verfahren zum Entladen von Fahrzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fahrzeug (10) mit einer beladenen Plattform (30b) vor einer Übergabestation (20; 200) so positioniert wird, dass Plattformen (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (A) von der Übergabestation (20; 200) zu dem Fahrzeug (10) und/oder von dem Fahrzeug (10) zu der Übergabestation (20; 200) beförderbar sind, dass die beladene Plattform (30b) von dem Fahrzeug (10) über eine unbeladene Plattform (30a) der Übergabestation (20; 200) befördert wird, dass die unbeladene Plattform (30a) zusammen mit der beladenen Plattform (30b) von der Übergabestation (20; 200) zu dem Fahrzeug (10) befördert werden; und dass die beladene Plattform (30b) zu der Übergabestation (20; 200) befördert wird und die unbeladene Plattform (30a) in dem Fahrzeug (10) verbleibt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (20; 200) durch Verfahren quer zur Beförderungsrichtung (A) so positioniert wird, dass eine weitere beladene Plattform (30c) in Beförderungsrichtung (A) von der Übergabestation (20; 200) zu dem Fahrzeug (10) beförderbar ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (20; 200) über ein Schienensystem quer zur Beförderungsrichtung (A) verfahren wird und dabei mit Rädern auf am Boden vorgesehenen Schienen geführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (200) auf einer Unterkonstruktion (210) angeordnet ist, und dass diese Unterkonstruktion (210) verfahren wird und dabei mit an der Unterkonstruktion (210) vorgesehenen Rädern auf am Boden vorgesehenen Schienen geführt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausmaße der Plattform (30a, 30b) an denen der Ladefläche des Fahrzeugs (10) angepasst sind.
  8. Logistiksystem zur Übergabe einer Plattform (30a, 30b) in deren Beförderungsrichtung (A) zu einem Fahrzeug (10) und/oder zur Übernahme einer Plattform (30a, 30b) von einem Fahrzeug (10), wobei die Ausmaße der Plattform (30a, 30b) an denen der Ladefläche des Fahrzeugs (10) angepasst sind, wobei das Logistiksystem eine Übergabestation (20; 200) für die Plattform (30a, 30b) aufweist, um die Plattform (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (A) von dem Fahrzeug (10) zu übernehmen oder dorthin zu übergeben, und wobei die Übergabestation (20; 200) eine Aufnahme (21) aufweist, auf der die Plattform (30a, 30b) zur Anlage kommt und von der die Plattform (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (A) zu dem Fahrzeug (10) und/oder von dem Fahrzeug (10) beförderbar ist, wobei die Übergabestation (20; 200) eine Längsvorschubeinheit (31) aufweist, um eine Plattform (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (A) zu bewegen, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsvorschubeinheit (31) dazu ausgebildet ist, zwei Plattformen (30a, 30b) vertikal übereinander aufzunehmen, und dass die Längsvorschubeinheit (31) dazu ausgebildet ist, wahlweise die zwei Plattformen (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (A) zu dem Fahrzeug (10) und/oder von dem Fahrzeug (10) zu bewegen oder die obere Plattform (30b) über die untere Plattform (30a) in Beförderungsrichtung (A) zu dem Fahrzeug (10) und/oder von dem Fahrzeug (10) zu bewegen.
  9. Logistiksystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsvorschubeinheit (31) in der Höhe (C) vertikal zu den Plattformen (30a, 30b) so verfahren werden kann, dass die Längsvorschubeinheit (31) entweder auf die Höhe (C) der oberen Plattform (30b) oder auf die Höhe (C) der unteren Plattform (30a) verfahren werden kann.
  10. Logistiksystem nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass Übergabestation (20; 200) eine Hubeinheit (32) aufweist, um einen LKW-Auflieger (10) in Hubrichtung (C) anzuheben.
  11. Logistiksystem nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Übergabestation (20; 200) und die Aufnahmeeinheit (21) in der Richtung (B) quer zur Beförderungsrichtung (A) verschiebbar ist.
  12. Logistiksystem nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (200) auf einer Unterkonstruktion (210) vorgesehen ist.
  13. Logistiksystem nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Unterkonstruktion (210) inkl. Aufnahme (21) derart bemessen ist, dass eine Plattform sich im Wesentlichen auf der Höhe einer Ladefläche eines Fahrzeugs befindet.
  14. Logistiksystem nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterkonstruktion (210) auf einer Schienenführung quer zur Beförderungsrichtung (A) verfahrbar ausgeführt ist.
  15. Logistiksystem nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (200) mindestens einen Antrieb aufweist, welcher zum Verfahren der Übergabestation (20; 200) ausgebildet ist.
  16. Logistiksystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Antrieb an der Unterkonstruktion vorgesehen ist.
  17. Logistiksystem nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Antrieb als Zahnradantrieb ausgebildet ist.
  18. Logistiksystem zur Übergabe einer Plattform (30a, 30b) in deren Beförderungsrichtung (B) zu einem Fahrzeug (10) und/oder zur Übernahme einer Plattform (30a, 30b) von einem Fahrzeug (10), wobei die Ausmaße der Plattform (30a, 30b) an denen der Ladefläche des Fahrzeugs (10) angepasst sind, wobei das Logistiksystem eine Übergabestation (20; 200) für die Plattform (30a, 30b) aufweist, um die Plattform (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (B) von dem Fahrzeug (10) zu übernehmen oder dorthin zu übergeben, und wobei die Übergabestation (20; 200) eine Aufnahme (21) aufweist, auf der die Plattform (30a, 30b) zur Anlage kommt und von der die Plattform (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (B) zu dem Fahrzeug (10) und/oder von dem Fahrzeug (10) beförderbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (20; 200) von einem Gabelstapler aufgenommen werden kann.
  19. Logistiksystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (20; 200) Gabelöffnungen (34) aufweist, in die die Gabeln eines Gabelstaplers eingreifen können, um so die Übergabestation (20; 200) aufzunehmen.
  20. Logistiksystem nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestation (20; 200) an den beiden Seiten der Aufnahme (21) in Beförderungsrichtung (B) gegebenenfalls jeweils eine Vorschubeinheit (33) aufweist, um die Plattform (30a, 30b) in Beförderungsrichtung (B) zu dem Fahrzeug (10) und/oder von dem Fahrzeug (10) zu bewegen.
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