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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen und
ein Verfahren zum Entladen von Fahrzeugen und ein Logistiksystem
sowie deren einzelne Teile hiervon, die zusammen das gesamte System
zum Beladen von Fahrzeugen und zum Entladen von Fahrzeugen bilden
können.
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Bei
bereits vorhandenen Lagern oder Kommissionierungseinheiten gibt
es eine Vielzahl von Andockstationen, auch als Hallentore bezeichnet,
an welche die LKWs jeweils mit ihrer Rückseite heranfahren
können, um Güter zu übernehmen oder zu übergeben.
Solche Güterlager oder Kommissionierungseinheiten bestehen
in einer großen Vielzahl und häufig gibt es die
Möglichkeit, dass eine Vielzahl von Fahrzeugen gleichzeitig
an die Andockstationen, welche meist jeweils in einer Gebäudewand
miteinander fluchtend nebeneinanderliegen, heranfährt.
So können ebenso viele LKWs andocken, wie entsprechende
Andockstationen, also Gebäudewandöffnungen/Hallentore,
vorhanden sind. Dabei sind diese Andockstationen meist auf der Höhe
der Ladeflächen der LKWs angeordnet, damit der Lagerboden
und die Ladefläche des LKWs eine Ebene bilden und der LKW
z. B. durch das Befahren durch Gabelstapler ent- und beladen werden
kann. Da bei dieser Art des Ent- und Beladens jeder Gabelstapler
oder sonstige Transporteinrichtung lediglich eine oder einige wenige
Warenpaletten transportieren kann, ist die Art des Be- und Entladens
sehr zeitintensiv. Auch kann der zu be- und entladende LKW während
der gesamten Zeit des Be- und Entladens nicht von der Andockstation
wegbewegt werden.
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Mit
dem Logistiksystem des Dokuments
EP 1 808 387 A2 , welches als nächstliegender
Stand der Technik angesehen werden soll, wird ein System offenbart,
bei dem die zu be- und entladende Fracht auf einer Güterplattform,
auch als Plattform oder Ladungsträger bezeichnet, gelagert
wird und die gesamte Plattform mitsamt der Fracht vom LKW bzw. auf
den LKW in einem Arbeitsvorgang verfrachtet wird. D. h., die gesamte
Plattform mit den Gütern ist in einem Schritt an ein Fahrzeug übergebbar
oder kann in einem Schritt von einem Fahrzeug übernommen
werden. In den entsprechenden Lager- und Kommissionierungsbereichen
des Logistiksystems des Dokuments
EP 1 808 387 A2 werden entweder die Plattformen
gelagert, sei es bereits mit Gütern beladen oder auch unbeladen,
oder die einzelnen Plattformen werden dort mit entsprechenden Gütern
kommissioniert oder beladen, um dann in die Logistikkette übergeben
werden zu können, was nichts anderes bedeutet, als dass
Fahrzeuge, z. B. LKWs oder auch Züge, die Plattformen übernehmen
und an den nächsten gewünschten Zielort verfrachten.
Die
2 der
EP
1 808 387 A2 zeigt, dass dort ein eigenständiges
Gebäude benötigt wird, um die Plattformen an die
Fahrzeuge zu übergeben oder von dort zu übernehmen.
Die
4 und
6 zeigen bereits wesentliche
Bestandteile einer Übergabestation, welche derart verschwenkbar
ist, dass sie sich auf die Ladefläche eines Fahrzeugs hin
ausrichten kann und auch die weiteren
7 bis
15 zeigen
wichtige Bestandteile einer Übergabestation für
die Plattform. Weitere Einzelheiten der Übergabestation
sind auch in den (
17),
25 und
26 gezeigt.
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In
der
DE 196 35 858
A1 wird eine Vorrichtung zum seitlichen Be- und Entladen
palettierter Ladeeinheiten von seitlich für Be- und Entladetechnik zugänglichen
Fahrzeugen wie Lastkraftwagen, Anhänger, Eisenbahnwaggons
usw. innerhalb eines automatisierten Güterumschlagssystems
beschrieben. Dabei befindet sich an einer Be- und Entladestation eine
Gleisanlage mit einem Verschiebewagen, der mit heb- und senkbaren
Gabeln bestückt ist. Mittels der Gabeln werden mehrere
Paletten seitlich zum Fahrzeug ent- und beladen. Daraufhin verfährt
der Verschiebewagen parallel zur Längsrichtung des Fahrzeugs
und der Ent- und Beladevorgang wird an einer weiteren Position der
Ladefläche des Fahrzeugs wiederholt. Ein Erkennungs- und
Messystem ist auf das Nutzfahrzeug und dessen Ladung ausrichtbar.
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In
der
DE 698 03 556
T2 wird eine Eisenbahnumschlagstation zum Be- und Entladen
von Eisenbahnwaggons mit Frachtbehältern beschrieben. Dabei
umfasst die Eisenbahnumschlagstation einen Gleisabschnitt, auf dem
die zu be- und entladenden Eisenbahnwagons an die Eisenbahnumschlagstation herangefahren
werden, und wenigstens eine Belade- und/oder Entladeplattform, welche
entlang des und benachbart zu dem Gleisabschnitt angeordnet ist und
welche auf einem höheren Niveau als der Gleisabschnitt
liegt. Die Frachtbehälter können seitlich zu beiden
Seiten der Eisenbahnwagons be- und entladen werden. Dabei werden
die zu be- und entladenden Eisenbahnwagons während des
Be- und Entladevorgangs durch Träger von unten gestützt,
um während des gesamten Be- und Entladevorgangs den Eisenbahnwagon
auf einer festen, vorbestimmten Höhe zu halten.
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Das
Logistiksystem des Dokuments
EP 1 808 387 A2 hat sich bereits bewährt,
ist aber aus bautechnischen Gründen nicht überall
umsetzbar. Dies gilt vor allem dann, wenn das dort beschriebene Logistiksystem
an bereits bestehende Lager und Kommissionierungsbereiche angepasst
werden soll und bzw. oder eine einfache und kostengünstige
Lösung erforderlich ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, das Logistiksystem
des Dokuments
EP 1 808
387 A2 auf einfache und kostengünstige Art und Weise
so weiterzuentwickeln, dass es mit bereits bestehenden Güterlägern
oder Güterkommissionierungseinrichtungen kombinierbar ist,
ohne einen besonders großen baulichen Aufwand an den bisherigen
Einrichtungen vornehmen zu müssen.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Beladen von
Fahrzeugen nach Anspruch 1, ein Verfahren zum Entladen von Fahrzeugen
nach Anspruch 2, einem Logistiksystem mit den Merkmalen nach Anspruch
4 sowie einem Logistiksystem mit den Merkmalen nach Anspruch 8.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, besonders
aber auch in den Zeichnungen und in der nachfolgenden Beschreibung
dargestellt.
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Es
ist vorgesehen, das Logistiksystem des Dokuments
EP 1 808 387 A2 so weiterzubilden,
dass in dem Lagergebäude, in dem entweder die Waren oder
Plattformen gelagert oder kommissioniert werden, eine oder mehrere Übergabestationen
des erfindungsgemäßen Logistiksystems eingerichtet
werden, durch die jeweils mehrere Plattformen (beladen oder unbeladen)
von einem LKW aufgenommen und/oder mehrere Plattformen an einen
LKW abgegeben werden können. Dabei kann lediglich die obere
Plattform der übereinandergestapelten Plattformen beladen
sein. Dabei bildet der Boden des Lagergebäudes eine Ebene
mit den zu ent- und beladenden LKWs, die jeweils vor einer entsprechenden
Andockstation vor dem Lagergebäude zu positionieren sind.
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Auf
diese Weise kann eine einzige Übergabestation eine unbeladene
und eine beladene Plattform speichern, ohne dass hierfür
wesentlich mehr Platz benötigt wird als für eine
Plattform. Somit ist es gegenüber dem Logistiksystem des
Dokuments
EP 1 808
387 A2 nicht erforderlich, aufwendige bauliche Veränderungen
zur Aufnahme mehrere Plattformen in einem eigenen Lager vorzunehmen,
sondern es kann ein vorhandenes Lagergebäude durch die
einfache Montage des erfindungsgemäßen Logistiksystems
auf dem Boden des Lagergebäudes umgerüstet werden.
Dabei sind nur geringe Montagearbeiten vorzunehmen, was den Aufwand
und die Kosten nach Arbeitszeit und Material gering hält
im Vergleich zum Aufbau eines separaten mehrstöckigen Lagers mit
entsprechenden Förderungseinrichtungen. Auch kommt das
erfindungsgemäße Logistiksystem mit einfachen
und wenigen mechanischen Führungselementen, Antrieben,
Sensoren und Steuerungselementen aus, wodurch die Kosten der Anlage
gering gehalten werden. Ferner kann die Übergabestation sehr
platzsparend ausgeführt werden, da lediglich eine Grundfläche
für die Übergabestation erforderlich ist, die
im Wesentlichen der Grundfläche einer Plattform entspricht.
Somit kann das erfindungsgemäße Logistiksystem
einfach, kostengünstig und platzsparend umgesetzt werden.
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Dennoch
bietet das erfindungsgemäße Logistiksystem die
Vorteile des Logistiksystems des Dokuments
EP 1 808 387 A2 , da es ebenfalls
bei dem Be- und Entladen von LKWs mittels des erfindungsgemäßen
Logistiksystems nicht mehr erforderlich ist, dass ein LKW mittels
z. B. eines oder mehrerer Gabelstapler be- und/oder entladen wird,
sondern das Be- und/oder Entladen der LKW mittels Plattformen in
jeweils einem einzigen Arbeitsschritt vorgenommen werden kann, wodurch
die Be- und Entladezeiten deutlich gesenkt und hierdurch Zeit und
Kosten eingespart werden können.
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Dabei
können erfindungsgemäß die zu beladenden
Plattformen im Lagergebäude unabhängig von der
Präsenz des entsprechenden LKWs beladen werden, so dass
eine oder mehrere beladene Plattformen an der Übergabestation
bereitstehen können, wenn der zu beladende LKW das Lager
erreicht und vor der entsprechenden Andockstation anhält.
Eine bereits beladene Plattform kann in nur einem Arbeitsschritt
an den LKW abgegeben werden, indem die beladene Plattform auf die
Ladefläche des unbeladenen LKWs verfahren wird. Befindet
sich auf der Ladefläche des LKWs bereits eine unbeladene
Plattform, so kann diese von derselben Übergabestation
dadurch aufgenommen werden, dass die beladene Plattform von der Übergabestation über
die unbeladene Plattform auf der Ladefläche des LKWs hinüber gefahren
wird, dann beide Plattformen übereinandergestapelt wieder
von der Ladefläche des LKWs auf die Übergabestation
verfahren werden und schließlich lediglich die obere, beladene
Plattform an den unbeladenen LKW abgegeben wird. Auch kann eine beladene
Plattform aus einem anliefernden LKW durch die Übergabestation
in einem einzigen Arbeitsschritt aufgenommen werden, wenn in der Übergabestation
keine beladene Plattform vorhanden ist, so dass die Plattform an
der Übergabestation entladen werden kann, nachdem der LKW
die entsprechende Andockstation bereits wieder verlassen hat. Dabei kann
entsprechend den obigen Erläuterungen auch eine unbeladene
Plattform an den anliefernden LKW abgegeben werden, indem ebenfalls
die beladene und die unbeladene Plattform übereinandergestapelt verfahren
werden.
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Erfindungsgemäß kann
ein Be- und/oder Entladen eines LKW oder eines anderen beliebigen Transportfahrzeugs
wie im Folgenden näher beschrieben erfolgen.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen
zeichnet sich dadurch aus, dass zunächst ein Fahrzeug mit
einer unbeladenen Plattform vor einer Übergabestation so
positioniert wird, dass Plattformen in Beförderungsrichtung
von der Übergabestation zu dem Fahrzeug und bzw. oder von
dem Fahrzeug zu der Übergabestation beförderbar
sind. Dann wird eine beladene Plattform von der Übergabestation über
die unbeladene Plattform des Fahrzeugs befördert. Als nächstes
wird die unbeladene Plattform zusammen mit der beladenen Plattform
von dem Fahrzeug zu der Übergabestation befördert.
Schließlich wird die beladene Plattform zu dem Fahrzeug
befördert und die unbeladene Plattform verbleibt in der Übergabestation.
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Hierdurch
kann in einem Vorgang eine beladene Plattform von einem LKW zu einer Übergabestation
entladen und gleichzeitig eine unbeladene Plattform an den LKW abgegeben
werden, ohne dass hierfür die Ladefläche des LKW
betreten oder mit einem Gabelstapler befahren werden muss. Die Verwendung
einer Plattform ermöglicht dabei, Waren auf der Plattform
zu kommissionieren, ohne dass hierfür die Präsenz
eines LKWs erforderlich ist. Hierdurch kann die Standzeit des LKW
vor dem Lagergebäude deutlich reduziert und hierdurch Kosten
gespart werden, da der LKW lediglich zur Aufnahme der vollständig
kommissionierten Plattform vor dem Lagergebäude positioniert
werden muss. Auch steigt die Flexibilität der gesamten
Logistikkette durch die Verwendung des erfindungsgemäßen
Logistiksystems erheblich, da nicht einzelne Waren auf die LKWs
verladen werden, sondern lediglich eine Plattform auf die leere
Ladefläche eines LKWs verschoben wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zum Beladen ermöglicht
es ferner, eine beladene Plattform mit einer unbeladenen Plattform
auszutauschen, ohne dass hierfür aufwendige Rangiervorgänge
oder Abstellflächen zum Lagern einer Plattform erforderlich sind.
Vielmehr kommt das erfindungsgemäße Verfahren
im Wesentlichen mit dem Platz auf dem Boden des Lagergebäudes
aus, der für eine Plattform erforderlich ist. So kann das
erfindungsgemäße Verfahren platzsparend umgesetzt
werden.
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Ferner
ist zu beachten, dass die Ladefläche eines LKWs lediglich
von hinten oder von oben oder von der Seite beladen werden kann.
Dahingegen bietet das erfindungsgemäße Logistiksystem
die Möglichkeit, die Plattform in der Aufnahme der Übergabestation
gleichzeitig von beiden Seiten, von Oben und von Hinten zu beladen.
Hierdurch wird das Kommissionieren der Plattform erheblich beschleunigt,
da gleichzeitig mehrere Zugangsmöglichkeiten zu der Plattform
vorhanden sind und so mehrere Personen, Gabelstapler oder auch Kräne
und andere Transportvorrichtungen die Plattform beladen können.
Ferner wird die Reihenfolge der Kommissionierung der einzelnen Waren
nicht durch den Zugang zu der Ladefläche des LKWs vorgegeben,
der z. B. lediglich von Hinten möglich ist, wodurch der
Zugang zu im Inneren der Ladefläche des LKWs kommissionierten
Waren durch die davorstehenden Waren versperrt wird, sondern es
ist jederzeit ein Zugriff auf alle Waren möglich, um z.
B. die Kommissionierung einer Plattform flexibel ändern
zu können. Hierdurch ist es auch denkbar, dass eine Plattform
in ein Lagergebäude angeliefert wird, lediglich ein Teil
der Waren an einer beliebigen zugänglichen Position der
Plattform entnommen, ausgetauscht oder ergänzt wird, und
dann die Plattform wieder an den LKW oder einen anderen LKW übergeben
wird. Hierdurch ermöglicht das erfindungsgemäße
Logistiksystem eine weitaus größere Flexibilität
als herkömmliche Logistiksysteme.
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Auch
kann die Anordnung der Waren auf der Plattform überprüft
und gesichert werden, bevor die Plattform auf den LKW verladen wird.
Dies ist direkt auf der Ladefläche eines LKWs nicht bzw.
nur eingeschränkt und aufwendig möglich, da nicht
alle Waren frei einsehbar und zugänglich sind, wenn sie
durch andere Waren verdeckt oder versperrt sind. Da die kommissionierte
Plattform in der Übergabestation von allen Seiten frei
zugänglich und einsehbar ist, kann hierdurch während
des Kommissionierens sowie die vollständig kommissionierte
Plattform jederzeit geprüft und gegebenenfalls gesichert
werden, so dass durch das erfindungsgemäße Logistiksystem eine
höhere Sicherheit der kommissionierten Waren als herkömmliche
Logistiksysteme gewährleistet wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zum Entladen von Fahrzeugen
zeichnet sich dabei dadurch aus, dass ein Fahrzeug mit einer unbeladenen
Plattform vor einer Übergabestation so positioniert wird, dass
Plattformen in Beförderungsrichtung von der Übergabestation
zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug zu der Übergabestation
beförderbar sind. Dann wird eine beladene Plattform von
dem Fahrzeug über die unbeladene Plattform der Übergabestation
befördert. Als nächstes wird die unbeladene Plattform
zusammen mit der beladenen Plattform von der Übergabestation
zu dem Fahrzeug befördert. Schließlich wird die
beladene Plattform zu der Übergabestation befördert
und die unbeladene Plattform verbleibt in dem Fahrzeug.
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Hierdurch
kann in einem Vorgang eine beladene Plattform von einer Übergabestation
zu einem LKW entladen und gleichzeitig eine unbeladene Plattform
an die Übergabestation abgegeben werden. Für das
Verfahren des Entladens eines Fahrzeugs gelten dabei die gleichen
Vorteile des obigen Verfahrens des Beladens eines Fahrzeugs.
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Dabei
zeichnen sich das Verfahren zum Beladen von Fahrzeugen und das Verfahren
zum Entladen von Fahrzeugen dadurch aus, dass die Ausmaße
der Plattform an denen der Ladefläche des Fahrzeugs angepasst
sind.
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Hierdurch
ist es möglich, den Raum der Ladefläche eines
LKWs möglichst vollständig auszunutzen, da auf
eine Plattform ebenso viele Waren kommissioniert werden können
wie in dem Laderaum eines LKWs. Auf diese Weise können
die oben genannten Vorteile des erfindungsgemäßen
Logistiksystems erreicht werden, ohne hierdurch die Menge der zu
transportierenden Waren einzuschränken.
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Das
erfindungsgemäße Logistiksystem betrifft die Übergabe
einer Plattform in deren Beförderungsrichtung zu einem
Fahrzeug und bzw. oder zur Übernahme einer Plattform von
einem Fahrzeug. Dabei sind die Ausmaße der Plattform an
denen der Ladefläche des Fahrzeugs angepasst. Das Logistiksystem
weist eine Übergabestation für die Plattform auf, um
die Plattform in Beförderungsrichtung von dem Fahrzeug
zu übernehmen oder dorthin zu übergeben. Hierbei
weist die Übergabestation eine Aufnahme auf, auf der die
Plattform zur Anlage kommt und von der die Plattform in Beförderungsrichtung
zu dem Fahrzeug und bzw. oder von dem Fahrzeug beförderbar
ist. Ferner weist die Übergabestation eine Längsvorschubeinheit
auf, um eine Plattform in Beförderungsrichtung zu bewegen.
Das erfindungsgemäße Logistiksystem zeichnet sich
dabei dadurch aus, dass die Längsvorschubeinheit dazu ausgebildet
ist, zwei Plattformen vertikal übereinander aufzunehmen.
Ferner ist die Längsvorschubeinheit dazu ausgebildet, wahlweise
die zwei Plattformen in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug
und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen oder die obere Plattform über
die untere Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug
und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen.
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Die Übergabestation
des erfindungsgemäßen Logistiksystem kann zur
Umsetzung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum
Beladen eines Fahrzeugs sowie des erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Entladen eines Fahrzeugs verwendet werden, um die
oben genannten Vorteile dieser beiden Verfahren sicherzustellen.
Dabei dient die Längsvorschubeinheit dazu, die Verfahrbewegungen
in der Beförderungsrichtung der einzelnen Schritte des
jeweiligen Verfahrens durchzuführen. Dies bedeutet, dass
die Längsvorschubeinheit in der Lage ist, sowohl eine beladene
Plattform, eine unbeladene Plattform als auch beide Plattformen übereinander
gemeinsam sowohl vollständig in den LKW hineinzuschieben
als auch vollständig aus dem LKW herauszuziehen. Hierzu
ist es erforderlich, dass die Längsvorschubeinheit so verfahren
werden kann, dass entweder die untere Plattform, alleine oder mit
der darauf befindlichen oberen Plattform, oder lediglich die obere
Plattform in den LKW geschoben oder aus dem LKW herausgezogen werden
kann. Dabei kann die untere Plattform in der Aufnahme oder auf der
Ladefläche des LKWs gehalten werden, um zu verhindern,
dass bei einem Herausziehen oder Hineinschieben der oberen Plattform
die untere Plattform mit bewegt wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die
Längsvorschubeinheit in der Höhe vertikal zu den
Plattformen so verfahren werden kann, dass die Längsvorschubeinheit
entweder auf die Höhe der oberen Plattform oder auf die
Höhe der unteren Plattform verfahren werden kann. Hierzu
wird die Höhe, in der die Längsvorschubeinheit
sich bewegt, entsprechend dahingehend verstellt, so dass die Längsvorschubeinheit
in einer unteren Höhe die untere Plattform schiebt oder zieht
oder in einer oberen Höhe lediglich die obere Plattform
schiebt oder zieht bzw. über die untere Plattform hinweg
verfährt, ohne die untere Plattform zu schieben oder zu
ziehen. Sind die beiden Plattformen übereinander gestapelt,
so schiebt oder zieht die Längsvorschubeinheit in der mittleren
Höhe also beide Plattformen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Übergabestation
eine Hubeinheit aufweist, um den LKW-Auflieger in Hubrichtung anzuheben.
Hierdurch wird die Höhe, auf welcher die beladene oder
unbeladene Plattform von der Aufnahme der Übergabestation über
die unbeladene Plattform auf der Ladefläche des LKWs verfahren
wird, eingestellt, da zwei Plattformen, die sich auf gleicher Höhe
befinden, nicht übereinander gestapelt werden können,
ohne den LKW-Auflieger abzusenken oder anzuheben.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Übergabestation
in der Richtung quer zur Beförderungsrichtung verschiebbar
ist. Hierdurch kann die Übergabestation gegenüber
einem vor dem Lagergebäude positionierten LKW ausgerichtet
und verschoben werden, damit die Plattform, welche an die Maße
der Ladefläche des LKWs angepasst ist, von dem LKW übernommen
oder an den LKW übergeben werden kann. Hierzu ist es erforderlich,
dass die Positionierung und Ausrichtung von Übergabestation
und Ladefläche des LKWs möglichst exakt aufeinander
abgestimmt sind, um eine Verkanten der Plattform während
des Ent- und Beladens zu vermeiden. Wird die Positionierung und
Ausrichtung zueinander von der Übergabestation anstelle
vom LKW übernommen, können aufwendige Rangiermanöver
des LKWs vermieden und Zeit eingespart werden, da die Positionierung
und Ausrichtung einfacher und schneller durch die Übergabestation
durchgeführt werden kann als durch ein erneutes Verfahren
und Positionieren des LKWs.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Logistiksystem zur Übergabe
einer Plattform in deren Beförderungsrichtung zu einem
Fahrzeug und bzw. oder zur Übernahme einer Plattform von
einem Fahrzeug, welches sich dadurch auszeichnet, dass die Übergabestation
von einem Gabelstapler aufgenommen werden kann. Hierdurch kann das
erfindungsgemäße Logistiksystem auch auf LKW angewendet werden,
die nicht vor einem Lagergebäude positioniert werden, weil
entweder alle Andockstationen durch andere LKW belegt sind oder
auch weil das erfindungsgemäße Logistiksystem
lediglich in dieser mobilen Variante ausgeführt verwendet
wird. Dabei können die oben genannten Vorteile des erfindungsgemäßen
Logistiksystems auch in dieser Variante genutzt werden, da ebenfalls
eine Kommissionierung der Plattform ohne die Präsenz eines
LKWs im Lagergebäude möglich ist. Von dort wird
eine kommissionierte Plattform von der Übergabestation
des Gabelstaplers ebenso aufgenommen, wie dies in der oben beschriebenen
Variante bei der Übergabe an den LKW direkt der Fall ist,
d. h. der Gabelstapler positioniert die von ihm aufgenommene Übergabestation
derart zu der aufzunehmenden Plattform, dass diese von dem Kommissionierplatz
des Lagergebäudes in die Aufnahme der Übergabestation
des Gabelstaplers übernommen werden kann. Dann fährt
der Gabelstapler zu dem LKW, welcher die beladene Plattform übernehmen
soll. Dabei ist es erforderlich, dass die Ladefläche des
LKWs keine Plattform aufweist, d. h. eine beladene oder unbeladene
Plattform ist von dem LKW z. B. durch einen zweiten Gabelstapler
mit Übergabestation bereits vorher zu entnehmen, oder es
kann auch durch den Gabelstapler eine weitere Plattform auf eine
bereits auf der Ladefläche des LKWs vorhandene unbeladene
Plattform geschoben werden. Die beladene Plattform wird von der Übergabestation
des Gabelstaplers auf die Ladefläche des LKWs abgegeben
nachdem sich der Gabelstapler entsprechend zu dem LKW positioniert und
ausgerichtet hat. Dabei wird im Allgemeinen das Aufnehmen und Übergeben
der Plattform auf bzw. von der Übergabestation des Gabelstaplers
in Richtung der Längsseite der Plattform und damit zur
Seite des LKW quer zur Fahrtrichtung erfolgen, damit das Gewicht
der Übergabestation mit der unbeladenen oder beladenen
Plattform von dem Gabelstapler aufgenommen werden kann. Nichtsdestotrotz
ist es auch möglich, die Übergabe und Übernahme
der Plattformen in Längsrichtung des LKWs, d. h. in dessen
Fahrtrichtung, durchzuführen, wenn die sich hierdurch ergebende
Belastung von dem Gabelstapler aufgenommen werden kann.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Übergabestation
Gabelöffnungen aufweist, in die die Gabeln eines Gabelstaplers
eingreifen können, um so die Übergabestation aufnehmen
zu können.
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Durch
diese Gabelöffnungen ist es möglich, eine einfache
und kostengünstige Halterung an der Übergabestation
vorzusehen, so dass diese von jedem beliebigen Gabelstapler aufgenommen
werden kann, ohne konstruktive Veränderungen an dem Gabelstapler,
insbesondere an den Gabeln des Gabelstaplers, vornehmen zu müssen.
Hierdurch ist die Anwendbarkeit dieser Übergabestation
durch übliche Gabelstapler gewährleitet.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt eines erfindungsgemäßen Logistiksystems
zeichnet sich die Übergabestation dadurch aus, dass die Übergabestation
eine so genannte Schubrampe aufweist, welche an den beiden Seiten
der Aufnahme in Beförderungsrichtung jeweils eine Vorschubeinheit
aufweist, um die Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug
und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen.
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Auf
diese Weise ist es möglich, die Plattform von der Übergabestation
abzugeben oder durch die Übergabestation aufzunehmen und
dabei eine gleichförmige Vorschubkraft auf die Plattform
auszuüben. Hierdurch kann ein Verkanten der Plattform in der
Bewegung vermieden werden, da an beiden Seiten der Plattform gleichzeitig
die gleichen Vorschubkräfte aufgebracht werden können.
Ferner wird hierdurch mit einfachen Antriebsmitteln die Bewegung der
Plattform ermöglicht werden, da jeweils bekannte und weit
verbreitete Antriebe in üblicher Weise verwendet werden
können.
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Wie
erwähnt, können erfindungsgemäß die zu
beladenden Plattformen im Lagergebäude unabhängig
von der Präsenz des entsprechenden LKWs beladen werden,
so dass eine oder mehrere beladene Plattformen an der Übergabestation
bereitstehen können, wenn der zu beladende LKW das Lager
erreicht und vor der entsprechenden Andockstation anhält.
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Auch
können zwei Plattformen, von denen eine beladen ist, aus
einem anliefernden LKW durch die Übergabestation in einem
einzigen Arbeitsschritt aufgenommen werden, auch wenn in der Übergabestation
bereits eine beladene Plattform vorhanden ist, so dass die beladene
Plattform an der Übergabestation entladen werden kann,
nachdem der LKW die entsprechende Andockstation bereits wieder verlassen
hat.
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D.
h., entsprechend den obigen Erläuterungen kann eine unbeladene
Plattform zusammen mit einer beladenen Plattform an den anliefernden
LKW abgegeben werden, indem ebenfalls die beladene und die unbeladene
Plattform übereinandergestapelt verfahren werden.
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Dabei
zeichnet sich die Übergabestation des erfindungsgemäßen
Logistiksystems dadurch aus, dass die Übergabestation eine
Aufnahme aufweist, die mehrere Plattformen aufnehmen kann. Dabei kann
jede der Plattformen von einer Aufnahme der Übergabestation
zum LKW bzw. vom LKW zu der Aufnahme der Übergabestation
durch eine oder mehrere in Beförderungsrichtung einer Plattform
wirkende Vorschubeinheiten bewegt werden. Ferner kann die Aufnahme
quer zur Beförderungsrichtung der Plattform über
eine in Querrichtung wirkende Vorschubeinheit verfahren werden.
Hierdurch kann die Aufnahme der Übergabestation eine erste
Plattform von einem LKW aufnehmen und die Übergabestation kann
dann quer zur Beförderungsrichtung verfahren und eine zweite
Plattform in den LKW abgeben. Daher kann das Ent- und erneute Beladen
eines LKWs in lediglich zwei Arbeitsschritten und damit deutlich schneller
als mit herkömmlichen Transportvorrichtungen wie Gabelstaplern
durchgeführt werden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung liegt die Aufnahme auf einer Unterkonstruktion vor,
d. h., bevorzugt ist die gesamte Übergabestation auf einer Unterkonstruktion
angeordnet. In diesem Fall kann auch die Übergabestation
quer zur Beförderungsrichtung der Plattform über
eine in Querrichtung wirkende Vorschubeinheit verfahren werden.
Ob auch eine Aufnahme auf der Unterkonstruktion quer zur Beförderungsrichtung
verfahren werden kann oder nicht, hängt davon ab, ob eine
Aufnahme bei einer Unterkonstruktion überhaupt vorgesehen
ist. Erfindungsgemäß können die Plattformen
bei einer quer zur Beförderungsrichtung verfahrbaren Übergabestation auch
direkt auf einer Unterkonstruktion angeordnet sein. Es kann aber
auch vorteilhaft sein, zusätzlich zu einer quer verfahrbaren
Unterkonstruktion eine quer verfahrbare Aufnahme vorzusehen, z.
B. in einem Fall, in dem die Unterkonstruktion von ihrer Größe her
für drei Plattformen nebeneinander ausgelegt ist und die
Aufnahme für zwei Plattformen nebeneinander.
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Ebenso
kann die Aufnahme z. B. zwei Plattformen aufnehmen, die eine Plattform
an einen ersten LKW abgeben, dann seitlich verfahren und die zweite
Plattform an einen zweiten LKW abgeben. Auch kann eine leere Aufnahme
zuerst eine Plattform aus einem ersten LKW aufnehmen, dann seitlich
verfahren und dann eine weitere Plattform aus einem zweiten LKW
aufnehmen. So können zwei LKW in lediglich zwei Arbeitsschritten
zügig be- oder entladen werden. Dabei ist es jeweils unerheblich,
ob es sich um beladene oder unbeladene Plattformen handelt. Das
Ent- und Beladen der entsprechenden Plattformen mit Fracht kann
jeweils vor Ankunft bzw. nach Abfahrt der LKW erfolgen, d. h., die
LKW müssen während des Ent- und Beladens nicht
vor der Andockstation stehen bleiben. Auch kann die Aufnahme zwischenzeitlich
drei Plattformen aufnehmen, insbesondere dadurch, dass eine beladene
oder unbeladene Plattform auf eine unbeladene Plattform gebracht
wird. Somit können auch zwei Plattformen von einem LKW übernommen
oder an einen LKW übergeben werden. Auch kann lediglich
eine Plattform von einem LKW übernommen werden, wenn der LKW
zwei Plattformen übereinander mitführt bzw. wenn
zwei Plattformen übereinander zeitweise in dem LKW zwischengeparkt
sind.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
weist die in Beförderungsrichtung der Plattform wirkende
Vorschubeinheit (Schubrampe) einen Mitnahmebügel, so dass
die Längsvorschubeinheit die Plattform in Beförderungsrichtung
bewegen kann. Hierdurch wird ein einfaches und effizientes Umsetzen
der Längsbewegung der Längsvorschubeinheit in
die Längsbewegung der Plattform in Beförderungsrichtung
erreicht. So kann die eine Längsvorschubeinheit sowohl
für die Bewegung zum LKW hin als auch vom LKW weg verwendet
werden. Ferner wird die Längsbewegung der Längsvorschubeinheit
auf einfache Art und Weise auf die zu bewegende Plattform übertragen.
Auch werden zur Kopplung der Längsvorschubeinheit an die
Plattform einfache und robuste mechanische Elemente verwendet, die
durch die Ent- und Beladevorgänge kaum beschädigt
werden können, wodurch die Zuverlässigkeit des
erfindungsgemäßen Logistiksystems sichergestellt
wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
ist der Mitnahmebügel der Schubrampe derart ausgebildet,
dass der Mitnahmebügel in den Frachtraum eines LKW hineinragen
und dort in die Aussparung der Plattform eingreifen kann. Hierdurch
wird es ermöglicht, dass die Längsvorschubeinheit
eine Plattform greifen und in Beförderungsrichtung bewegen
kann, welche vollständig in dem Laderaum des LKWs enthalten
ist. Ebenso kann die Längsvorschubeinheit die Plattform in
umgekehrter Bewegungsrichtung vollständig in den leeren
Laderaum des LKWs hineinschieben. In beiden Fällen sind
keine sonstigen Vorschubelemente nötig, wodurch der Aufbau
des erfindungsgemäßen Logistiksystems einfach
gehalten werden kann.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
kann sich die Längsvorschubeinheit auf der Aufnahme in
Beförderungsrichtung bewegen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
ist die Übergabestation als Teil einer Verladerampe ausgebildet.
Hierdurch können die Elemente der Übergabestation
auf dem Boden des Lagergebäudes einfach montiert werden
und es sind keine aufwendigen und kostspieligen Baumaßnahmen
zur Umsetzung des erfindungsgemäßen Logistiksystems
erforderlich. Die feste Montage ist einfach und günstig.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
ist die Unterkonstruktion mittels eines Schienensystems in der Richtung
quer zur Beförderungsrichtung verfahrbar und die Verfahrbewegung
wird durch das Schienensystem durchgeführt. Hierdurch wird
eine höhere Flexibilität des erfindungsgemäßen
Logistiksystems erreicht, da die Übergabestation zum einen
zwischen mehreren Andockstationen verfahren werden kann, und da
zum anderen aber auch zwei auf der Unterkonstruktion nebeneinander
angeordnete Plattformen jeweils vor demselben LKW positioniert werden können.
Auch kann ein LKW durch die Übergabestation bedient werden,
der an einer falschen Andockstation steht, ohne dass ein erneutes
Umrangieren des LKWs nötig ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
wird ein Rammbock unterhalb der schienenerfahrbaren Übergabestation derart
angeordnet, dass eine Kollision des LKWs mit der Übergabestation
sicher verhindert werden kann ohne die Verfahrmöglichkeiten
des Schienensystems, der Übergabestation und der Plattform einzuschränken.
Hierdurch wird die Übergabestation vor Beschädigung
bei Rangieren des zu ent- bzw. beladenden LKWs bewahrt.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
ist die Übergabestation dazu ausgestaltet, sich mittels
Vorschubeinheiten quer zur Beförderungsrichtung und ggf.
auch vertikal zur Beförderungsrichtung so zu bewegen, dass die
Aufnahme zur Ladefläche des Fahrzeugs ausgerichtet wird.
Hierdurch kann auf ein umständliches und viel Zeit erforderndes
Umrangieren eines fehlpositionierten LKWs verzichtet werden, da
die Fehlpositionierung in der vertikalen Richtung und der Querrichtung
zur Beförderungsrichtung durch die Übergabestation
in einem gewissen Maße selbst ausgeglichen werden kann.
Hierdurch wird eine Zeitersparnis bei fehlpositionierten LKWs erreicht.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Logistiksystem mit einer Übergabestation,
die mindestens eine Kette aufweist, um eine Plattform in Beförderungsrichtung
zu bewegen. Dabei weist die Kette mehrere Mitnahmelaschen, mehrere
Kettenbolzen und mehrere verlängerte Kettenbolzen auf.
Ferner weist die Übergabestation mindestens eine seitliche Kettenführung
auf, um die Kette seitlich in Beförderungsrichtung zu stabilisieren.
Die Kette besteht aus einzelnen Kettengliedern, die mittels eines
Zahnrads umlaufend bewegt werden. Dabei werden die Kettenglieder
durch die Kettenbolzen und die Mitnehmerlaschen miteinander verbunden.
Die verlängerten Kettenbolzen dienen dabei nicht nur zur
Verbindung der Kettenglieder mit den Mitnehmerlaschen, sondern auch
zum Eingriff in entsprechende Gegenelemente der Plattform, um diese
zu bewegen. Die Kette verläuft dabei in einer entsprechenden
Vertiefung der Übergabestation in Beförderungsrichtung.
Die Vertiefung ist derart zu dimensionieren, dass die Breite der Vertiefung
mindestens der Breite des breitesten Elements der Kette entspricht.
Dies sind die verlängerten Kettenbolzen, die deutlich breitet
als die übrigen Kettenbolzen sind. Daher ist im Bereich
der übrigen Kettenbolzen ein signifikanter Abstand zwischen
den Seiten der Vertiefung und den Kettenbolzen und Mitnehmerlaschen
vorhanden. Hierdurch kann es gerade bei Belastung der Kette bei
der Mitnahme der Plattform zu einem seitlichen Abkippen der Kette
und sogar zu einem Abspringen der Kette von dem Zahnrad kommen,
wodurch die Übergabestation die Plattform nicht mehr weiter
bewegen könnte. Um ein derartiges seitliches Abkippen der
Kette zu vermeiden, sind seitliche Kettenführungen vorgesehen,
welche die Vertiefung derart verengen, dass die Bewegung der Ketten
mit seinen Elementen nicht beeinträchtigt wird, allerdings
die Vertiefung lediglich eine Breite aufweist, die nur unwesentlich
breiter ist als die Breite der Mitnehmerlaschen. Hierbei ist auf
jeder Seite der Kette eine seitliche Kettenführung vorzusehen.
Auf diese Weise können die Mitnehmerlaschen auf einfache
Art und Weise seitlich stabilisiert werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
ist die seitliche Kettenführung so ausgebildet, dass die
Mitnahmelaschen durch die seitliche Kettenführung gestützt
werden und die Kettenbolzen und die verlängerten Kettenbolzen
durch die seitlichen Kettenführung hindurch laufen. Hierzu
ist die seitliche Kettenführung derart ausgebildet, dass
die seitliche Kettenführung auf der Seite der Kette, an
der die verlängerten Kettenbolzen über die übrigen
Kettenbolzen hinausragen, ein U-Profil besitzt, das mit seiner Öffnung
zur Kette ausgerichtet vorgesehen ist, so dass die verlängerten
Kettenbolzen durch das U-Profil hindurch laufen und die Mitnehmerlaschen
durch die beiden vorstehenden Kanten des U-Profils gestützt
werden. Auf der anderen Seite der Kette, an der die verlängerten
Kettenbolzen nicht hervorragen, kann das U-Profil flacher ausgelegt
werden, da die übrigen Kettenbolzen nur unwesentlich über
die Mitnehmerlaschen hinausragen. Auch auf dieser Seite der Kette
werden die Mitnehmerlaschen durch die vorstehenden Kanten des U-Profils
gestützt.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Logistiksystem mit einer Übergabestation
zur Übergabe bzw. Übernahme einer Plattform in
deren Beförderungsrichtung zu einem LKW bzw. von einem LKW,
wobei die Plattform mehrere Räder aufweist, um auf diesen
Rädern in Beförderungsrichtung verfahren zu werden.
Dabei ist die Plattform derart ausgestaltet, dass die Räder
in entsprechenden Radkästen auf der Unterseite der Plattform
in die Plattform eingelassen sind. Hierdurch kann die Höhe
der Plattform sehr gering gehalten werden, wobei die Räder unterhalb
der Plattform beispielsweise nur geringfügig hervorstehen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Logistiksystems
ist die Plattform derart ausgebildet, dass die Plattform mit Rädern
und Radkästen eine Gesamthöhe von höchstens
67 mm besitzt. Hierdurch ist die Plattform derart gering in der Höhe
dimensioniert, dass sie kaum Platz auf der Ladefläche eines
LKWs einnimmt und daher das Volumen der Ladefläche eines
LKWs durch das erfindungsgemäße Logistiksystem
im Wesentlichen beibehalten werden, muss also kaum verringert werden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Logistiksystem zur Übergabe
einer Plattform in deren Beförderungsrichtung zu einem
Fahrzeug und bzw. oder zur Übernahme einer Plattform von
einem Fahrzeug mit einer Plattformsicherung, um die Plattform an
einem jeweiligen LKW fixieren zu können. Dabei weist die
Plattformsicherung eine Aussparung an der Plattform an der Seite
in Beförderungsrichtung auf, mit welcher die Plattform
zu der Öffnung der Ladefläche des Fahrzeugs ausgerichtet
ist. Ferner weist die Plattformsicherung einen Befestigungseinsatz
an dem Fahrzeug an der Öffnung der Ladefläche
in Beförderungsrichtung und ein abnehmbares Verriegelungselement
mit einem Riegel auf. Dabei kann das abnehmbare Verriegelungselement
in den Befestigungseinsatz des Fahrzeugs so eingeführt
werden, dass der Riegel des abnehmbaren Verriegelungselements in
die Aussparung der Plattform eingreift. Auf diese Weise kann die
Plattform, die beweglich aufgeführt ist, nach dem Ent-
und Beladen gesichert werden, um während der Fahrt des
LKWs nicht zu verrutschen. Dabei ist die Plattformsicherung mittels
einfacher mechanischer Elemente ausgeführt. Ferner sind an
der Plattform und am LKW nur geringe Veränderungen notwendig,
um einen sicheren Halt der Plattform zu gewährleisten.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind zwei
Plattformen nebeneinander beide im Wesentlichen parallel zu der
Beförderungsrichtung vorgesehen, wobei auch drei oder mehr
Plattformen vorgesehen sein können. In diesem Fall zweier
im Wesentlichen parallel angeordneter Plattformen ist die Übergabestation
bevorzugt wie folgt ausgebildet, je nachdem ob eine Laderampe vorhanden
ist oder nicht, insbesondere auch innerhalb einer Halle zum Lagern
und Kommissionieren von Ladung.
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Ist
keine Laderampe vorhanden, so kann erfindungsgemäß die Übergabestation
eine Unterkonstruktion aufweisen. Die Unterkonstruktion bzw. ein dafür
vorgesehenes Untergestell ist bevorzugt derart ausgebildet, dass
eine jeweilige Plattform der Übergabestation durch die
Unterkonstruktion in einer Höhe vorgesehen werden kann,
welche im Wesentlichen der Höhe einer Ladefläche
eines LKWs entspricht, wobei eine Ladefläche eines LKW
dabei auch mittels einer Hubeinheit in der Höhe noch genau
ausgerichtet werden kann. Eine Unterkonstruktion kann somit zum
Höhenausgleich vorgesehen werden, z. B. um eine Laderampe
erst gar nicht vorsehen zu müssen. Eine Unterkonstruktion
im Sinne vorliegender Erfindung stellt dabei in Kombination mit
der erfindungsgemäßen Übergabestation
ein System dar, welches auf einfache Weise in einer beliebigen Lagerhalle
nachrüstbar ist. Bevorzugt ist die Unterkonstruktion und
damit die gesamte darauf angeordnete Übergabestation verfahrbar,
insbesondere quer zur Beförderungsrichtung der Plattformen.
Die Übergabestation kann dabei je nach Ausgestaltung der
Unterkonstruktion über ein Schienensystem verfahrbar sein.
Bevorzugt ist ein Schienensystem aus zwei parallel angeordneten
Schienen gebildet, welche im Wesentlichen orthogonal zu der Beförderungsrichtung
verlaufen und jeweils durch zwei Puffer begrenzt werden können,
an welchen die Unterkonstruktion in einer jeweiligen Endposition
andocken kann.
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Somit
kann die Unterkonstruktion Räder, insbesondere Schienenräder
aufweisen, die dazu ausgebildet sind, mit diesen Schienen in Eingriff
zu stehen und einen sicheren Halt der Unterkonstruktion gegenüber
Kräften in Beförderungsrichtung sicherzustellen,
auch beim Befördern von schweren Lasten in der Beförderungsrichtung.
Ein Verfahren der Übergabestation quer zu der Beförderungsrichtung
kann dabei über mindestens einen Antrieb sichergestellt
werden, welcher auch an der Unterkonstruktion selbst vorgesehen
sein kann. Bevorzugt sind zwei Antriebe vorgesehen, insbesondere
an jeder Seite der Unterkonstruktion entsprechend der jeweiligen
Seite einer Schiene, und ein Antrieb wirkt dabei bevorzugt auf die
Schienenräder oder mindestens eines der Schienenräder
an einer jeweiligen Seite. Der Antrieb kann in Form eines Schienenantriebs
oder auch in Form eines Zahnradantriebs vorgesehen sein. Ein jeweiliger
Antrieb kann dabei mindestens einen Antriebsmotor umfassen.
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Die
Schienen selbst können derart vorgesehen sein, dass der
Zugang zu den Plattformen, z. B. mit einem Gabelstapler, nicht behindert
wird. Die Schienen können z. B. in dem Hallenboden eingelassen
sein und in ihrer Höhe eben mit dem Hallenboden abschließen.
Auch können die Puffer derart ausgebildet sein, dass sie
nicht auf die Unterkonstruktion wirken, sondern unmittelbar auf
die Schienenräder, so dass auch die Puffer in dem Hallenboden
eingelassen sein können und damit kein Hindernis für
einen Gabelstapler oder dergleichen darstellen. Aber auch wenn eine
Laderampe vorhanden ist, kann die Übergabestation auf einem
Schienensystem verfahrbar ausgeführt sein.
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Besonders
vorteilhaft bei einer Übergabestation auf einer schienengeführten
Unterkonstruktion ist dabei, dass keine spürbar störenden
Hindernisse für Gabelstapler oder dergleichen Hilfsmittel
zum Kommissionieren bzw. Be- und Entladen vorhanden sind, denn eine
Schienenführung kann derart geführt werden, dass
die Schienen kein Hindernis für einen Gabelstapler oder
dergleichen darstellen. Somit kann ein Gabelstapler von einem LKW
zu der Übergabestation fahren, insbesondere dann, wenn
die Übergabestation im Freien oder in einer Halle mit gut
zugänglichen Hallentoren vorgesehen ist. Z. B. kann dann
ein Gabelstapler seitlich den LKW be- und/oder entladen und auch
im Wesentlichen zeitgleich noch eine auf der Übergabestation
angeordnete Plattform be- und/oder entladen. Damit ist eine sehr
hohe Flexibilität durch dieses erfindungsgemäße
Logistiksystem sichergestellt.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel ist die Übergabestation dazu
ausgebildet, zwei Plattformen im Wesentlichen parallel nebeneinander
aufzunehmen, wobei auch übereinander angeordnete Plattformen
vorgesehen sein können. Damit weist die Übergabestation
mindestens zwei Längsvorschubeinheiten auf, wahlweise zwei
Plattformen in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug und
bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen oder eine obere Plattform über eine
untere Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug
und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen.
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Wie
erwähnt, kann die Übergabestation des erfindungsgemäßen
Logistiksystem zur Umsetzung des erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Beladen eines Fahrzeugs sowie des erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Entladen eines Fahrzeugs verwendet werden, um die
oben genannten Vorteile dieser beiden Verfahren sicherzustellen.
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Dabei
kann die untere Plattform in der Aufnahme oder, wenn keine Aufnahme
vorgesehen werden muss, auch unmittelbar auf der Unterkonstruktion
gehalten werden oder auf der Ladefläche des LKWs gehalten
werden, um zu verhindern, dass bei einem Herausziehen oder Hineinschieben
der oberen Plattform die untere Plattform mit bewegt wird.
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Wie
erwähnt schiebt oder zieht die Längsvorschubeinheit
in der mittleren Höhe also beide Plattformen, für
den Fall, dass zwei Plattformen übereinander gestapelt
sind. Dies kann auch für den Fall gelten, dass die Übergabestation
dazu ausgebildet ist, zwei oder mehr Plattformen nebeneinander aufzunehmen,
also in der Summe zumindest zweitweise mindestens drei Plattformen
aufzunehmen. Denn zwei Plattformen, die sich auf gleicher Höhe
befinden, können nicht übereinander gestapelt
werden, ohne eine der beiden Plattformen gegenüber der
anderen anzuheben bzw. in eine Höhe zu bringen, aus welcher
sie über die andere Plattform verfahren werden kann, ohne
mit der anderen Plattform zu kollidieren.
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Wie
erwähnt, zeichnet sich die Übergabestation gemäß einem
weiteren Aspekt eines erfindungsgemäßen Logistiksystems
dadurch aus, dass die Übergabestation an den beiden Seiten
der Aufnahme in Beförderungsrichtung jeweils eine Vorschubeinheit aufweist,
um die Plattform in Beförderungsrichtung zu dem Fahrzeug
und bzw. oder von dem Fahrzeug zu bewegen. Ist die Übergabestation
dazu ausgebildet, mindestens zwei Plattformen nebeneinander aufnehmen
zu können, weist die Übergabestation bevorzugt
für jede dieser Plattformen jeweils zwei Vorschubeinheiten
auf.
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Auf
diese Weise ist es möglich, eine Plattform oder zwei übereinander
angeordnete Plattformen von der Übergabestation abzugeben
oder durch die Übergabestation aufzunehmen und dabei eine gleichförmige
Vorschubkraft auf die Plattform bzw. die Plattformen, insbesondere
die untere Plattform, auszuüben.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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1 zeigt
eine schematische Prinzipskizze eines Logistiksystems mit einer Übergabestation 20 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
Dabei zeigt die schematische Prinzipskizze der 1 eine
Ansicht von schräg oben von außerhalb eines Lagergebäudes,
vor dem ein LKW 10 (siehe z. B. 7) zu positionieren
ist. Die Übergabestation 20 des ersten Ausführungsbeispiels
weist eine Aufnahme 21 auf, die zwei Plattformen 30a und 30b in
Hubrichtung C übereinander aufnehmen kann. Über
der Aufnahme 21 kann eine Längsvorschubeinheit 31 in
Längsrichtung A verfahren, um hierbei eine der beiden Plattformen 30a und 30b oder
auch beide übereinander gestapelte Plattformen 30a und 30b zu
einem LKW 10 hin bzw. von einem LKW 10 weg zu
verfahren. Die Aufnahme 21 selbst kann in der Richtung
B quer zur Längsrichtung A verfahren, um sich so gegenüber
dem LKW 10 zu positionieren und auszurichten.
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Die Übergabestation 20 weist
ferner eine Hubeinheit 32 auf, die in Hubrichtung C vertikal
zur Ebene der Übergabestation 20 verfahren kann.
Mittels dieser Hubeinheit 32 kann der LKW-Auflieger 10 derart
angehoben werden, dass sie über die andere Plattform 30a hinüber
verfahren werden kann. Dies ist erforderlich, um zwei Plattform 30a und 30b,
die sich auf gleicher Höhe jeweils in der Aufnahme 21 und
auf der Ladefläche des LKW 10 befinden, übereinander
stapeln zu können.
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2 zeigt
eine schematische Prinzipskizze eines Logistiksystems mit einer Übergabestation 20 gemäß des
ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung
in einer Ansicht von schräg oben von innerhalb eines Lagergebäudes.
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3 zeigt
eine schematische Prinzipskizze eines Logistiksystems mit einer Übergabestation 20 gemäß des
ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung
in einer ebenen Ansicht innerhalb eines Lagergebäudes.
Die 3 zeigt dabei eine Aufnahme 21, in der
keine Plattformen 30a und 30b vorhanden ist.
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4 zeigt
eine schematische Prinzipskizze einer Detailansicht der Längsvorschubeinheit 31 der Übergabestation 20 gemäß des
ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt
eine schematische Prinzipskizze einer Detailansicht der Hubeinheit 32 der Übergabestation 20 gemäß des
ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
Dabei wird die Übergabestation 20 von außerhalb
eines Lagergebäudes gezeigt.
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6 zeigt
eine schematische Prinzipskizze einer Detailansicht der Übergabestation 20 gemäß des
ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
Dabei wird die Übergabestation 20 von innerhalb
eines Lagergebäudes gezeigt.
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7 zeigt
eine schematische Prinzipskizze eines ersten Schritts des Beladens
eines LKWs 10 mittels eines Logistiksystems mit einer Übergabestation 20 gemäß des
ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
In diesem Schritt ist ein LKW 10 vor einer Andockstation
eines Lagergebäudes gegenüber der Übergabestation 20 so
positioniert und ausgerichtet, dass zwischen der Ladefläche
des LKWs 10 und der Aufnahme 21 der Übergabestation 20 Plattformen 30a und 30b ausgetauscht
werden können. Dabei befindet sich eine unbeladene Plattform 30a auf
der Ladefläche des LKWs 10 und eine beladene Plattform 30b in
der Aufnahme 21 der Übergabestation 20.
Um die beladene Plattform 30b nun in den LKW 10 über
die dort befindliche unbeladene Plattform 30a zu schieben,
ist die Längsvorschubeinheit 31 auf der Höhe
C der beladenen Plattform 30b an der dem Inneren des Lagergebäudes
zugewandten Seite der beladenen Plattform 30b positioniert,
so dass die Längsvorschubeinheit 31 die beladenen
Plattform 30b aus der Aufnahme 21 in Längsrichtung
A zu dem LKW 10 verfahren kann.
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Die
Ladefläche des LKW 10 und die Ebene der Übergabestation 20 befinden
sich auf einer Höhe C, so dass sich auch die beiden Plattformen 30a und 30b auf
dem LKW 10 und in der Aufnahme 21 auf gleicher
Höhe C befinden. Um nun die eine Plattform 30b über
die andere Plattform 30a verschieben zu können,
muss die erste Plattform 30b gegenüber der anderen
Plattform 30a angehoben werden. Die Hubeinheit 32 hebt
den beladenen LKW-Auflieger 10 soweit an, dass die beladene
Plattform 30b über die unbeladene Plattform 30a im
LKW 10 geschoben werden kann, siehe 8. Hierbei
kann es erforderlich sein, die Höhe C der Längsvorschubeinheit 31 mit
der Vorschubbewegung in Längsrichtung A anzuheben, da sich
die beladene Plattform 30b und die unbeladene Plattform 30a am
Anfang auf einer Höhe C befinden, durch das Anheben des
beladenen LKWs 10 durch die Hubeinheit 32 die
beladene Plattform 30b über der unbeladenen Plattform 30a befindet.
Somit entspricht die Höhe C der Längsvorschubeinheit 31 am
Ende der Vorschubbewegung der Höhe C der oberen Plattform 30b.
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Die
beladenen Plattform 30b wird nun vollständig über
die unbeladene Plattform 30a auf die Ladefläche
des LKWs 10 geschoben, siehe 9. Sind
beide Plattformen 30a und 30b vollständig übereinander
gestapelt, wird die Längsvorschubeinheit 31 von
der oberen, beladenen Plattform 30b gelöst und
die Hubeinheit 32 nach unten eingefahren. Nun wird die
Längsvorschubeinheit 31 von der Höhe
C der oberen, beladenen Plattform 30b auf die mittlere Höhe
C der Plattformen 30a, 30b heruntergefahren und
mit den beiden Plattformen 30a, 30b verbunden. Da
sich die unteren, unbeladenen Plattform 30a mit der nun
leeren Aufnahme 21 auf einer Höhe C befindet,
können die beiden übereinander gestapelten Plattformen 30a und 30b von
der Längsvorschubeinheit 31 in Längsrichtung
A von der Ladefläche des LKWs 10 in die Aufnahme 21 gezogen
werden, siehe 10. Am Ende dieser Ausziehbewegung
befinden sich die beiden Plattformen 30a und 30b übereinander
gestapelt vollständig in der Aufnahme 21 der Übergabestation 20,
siehe 11.
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Nun
wird die Längsvorschubeinheit 31 von der mittleren
Höhenposition gelöst und auf die Höhe C
der oberen, beladenen Plattform 30b angehoben. Die Längsvorschubeinheit 31 verfährt
nun die obere, beladene Plattform 30b in Längsrichtung
A auf die Ladefläche des LKWs 10, siehe 12.
Gegebenenfalls wird dabei die untere, unbeladene Plattform 30a in
der Aufnahme 21 gehalten, um nicht von der oberen, beladenen
Plattform 30b aufgrund deren Vorschubbewegung mit in Längsrichtung
A verfahren zu werden.
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Die
obere, beladene Plattform 30b wird vollständig
von der Längsvorschubeinheit 31 auf die Ladefläche
des LKWs 10 verfahren, siehe 13. Dabei
kann es z. B. an Ende der Vorschubbewegung erforderlich sein, die
Hubeinheit 32 unter den unbeladenen LKW-Auflieger 10 auszufahren,
um so den LKW 10 anzuheben oder zu stützen, damit
die obere, beladene Plattform 30b nicht beim Verlassen
der unteren, unbeladenen Plattform 30a auf die Ladefläche des
LKWs 10 herunterfällt, sondern, nachdem die obere,
beladene Plattform 30b über die untere, unbeladene
Plattform 30a hinausgeschoben wurde, die obere, beladenen
Plattform 30b auf die Ladefläche des LKWs 10 abzusetzen.
Die Höhe C der Längsvorschubeinheit 31 ist
dabei der Höhe C der oberen, beladenen Plattform 30b entsprechend
anzupassen. Hierdurch kann eine Beschädigung der beiden
Plattformen 30a und 30b, des LKWs 10 und
seiner Ladefläche sowie eine Beschädigung und
ein Verrutschen der Ladung auf der oberen, beladenen Plattform 30b verhindert
werden.
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Ist
die obere, beladene Plattform 30b vollständig
auf die Ladefläche des LKWs 10 geschoben und dort
abgesetzt worden, wird die Längsvorschubeinheit 31 von
der beladenen Plattform 30b wegverfahren, um den LKW 10 freizugeben.
Der Beladevorgang ist damit abgeschlossen und die beladene Plattform 30b kann
gegebenenfalls auf der Ladefläche des LKWs 10 gesichert
werden, bevor der LKW 10 seine Position vor der Andockstation
verlässt. Die Höhe C der Hubeinheit 32 ist
abzusenken, damit der LKW-Auflieger 10 über die
Hubeinheit 32 verfahren werden kann. Die Längsvorschubeinheit 31 kann dann
wieder auf die dem Lagerinneren zugewandte Seite der Übergabestation 20 verfahren
werden, siehe 14 und 15.
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Auf
diese Weise wurde eine beladene Plattform 30b mit einer
unbeladenen Plattform 30a von einer Übergabestation 20 eines
ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Logistiksystems zu einem LKW 10 ausgetauscht, d. h. es
wurde ein Beladevorgang durchgeführt. Um umgekehrt eine beladene
Plattform 30b mit einer unbeladenen Plattform 30a von
einem LKW 10 zu einer Übergabestation 20 einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Logistiksystems auszutauschen, d. h. um einen Entladevorgang durchzuführen,
sind die oben erläuterten Schritte der 7 bis 15 in
umgekehrter Reihenfolge durchzuführen.
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Die 16 bis 19 zeigen
eine schematische Prinzipskizze einer Übergabestation 20 gemäß eines
zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
Dabei ist die Übergabestation 20 mobil ausgeführt,
d. h. die Übergabestation 20 kann als Ganzes von
einem Gabelstapler aufgenommen und verfahren werden. Die Übergabestation 20 kann in
einer Aufnahme 21 eine unbeladene Plattform 30a oder
eine beladene Plattform 30b aufnehmen und diese in Beförderungsrichtung
B mittels zweier seitlich vorgesehener Quervorschubeinheiten 33 verfahren.
Die Übergabestation 20 weist dabei ferner zwei Gabelöffnungen 34 auf,
in die die Gabeln eines Gabelstaplers eingreifen können,
um so die Übergabestation 20 greifen, anheben
und verfahren zu können.
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Dabei
zeigt die 16 eine schematische Prinzipskizze
der Übergabestation 20 mit einer in der Aufnahme 21 aufgenommenen
unbeladenen Plattform 30a, die 17 eine
schematische Prinzipskizze der Übergabestation 20 mit
einer Aufnahme 21 ohne Plattform 30a und 30b und
die 18 eine schematischen Prinzipskizze der Übergabestation 20 mit
einer ungefähr zur Hälfte gegenüber der
Aufnahme 21 verfahrenen unbeladenen Plattform 30a.
Die 19 zeigt eine schematische Prinzipskizze der Übergabestation 20 in
einer seitlichen Ansicht.
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Bei
einem Beladevorgang wird eine von einem Gabelstapler aufgenommene,
leere Übergabestation 20 zu einer z. B. beladenen
Plattform 30b transportiert und dort auf die Höhe
der beladenen Plattform 30b angehoben oder abgesenkt. Dabei kann
die beladene Plattform 30b auf dem Boden eines Lagergebäudes
oder auch in der Aufnahme 21 einer Übergabestation 20 vorhanden
sein. Die beladenen Plattform 30b wird von der Übergabestation 20 des
Gabelstaplers auf dessen Aufnahme 21 verfahren. Dann kann
der Gabelstapler zu einem LKW 10 fahren, der eine leere
Ladefläche aufweist. Es ist allerdings auch denkbar, eine
beladene Plattform 30b über eine unbeladene Plattform 30a auf
der Ladefläche eines LKW 10 zu stapeln.
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In
beiden Fällen wird der Gabelstapler derart neben der Ladefläche
des LKWs 10 positioniert und ausgerichtet, dass die beladene
Plattform 30b in der Höhe über die leere
Ladefläche geschoben werden kann und die seitlichen Maße
der beladenen Plattform 30b mit den Maßen der
leeren Ladefläche des LKWs 10 in Deckung gebracht
werden können. Nun wird die beladene Plattform 30b mittels
der Quervorschubeinheiten 33 in Beförderungsrichtung
B auf die leere Ladefläche des LKWs 10 geschoben.
Damit ist der Beladevorgang abgeschlossen und der Gabelstapler kann
sich von dem LKW 10 entfernen. Vor der Abfahrt des LKWs 10 ist
gegebenenfalls die beladene Plattform 30b zu sichern. Anstatt
einer beladenen Plattform 30b kann auf gleiche Art und
Weise auch eine unbeladene Plattform 30a auf einen LKW 10 geladen
werden. Ein Entladevorgang, bei dem eine unbeladene Plattform 30a oder
eine beladene Plattform 30b von einem LKW 10 herunter
befördert und mittels des Gabelstapler von dem LKW 10 weg
transportiert wird, wird in entgegengesetzter Reihenfolge der oben
erläuterten Schritte durchgeführt.
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Die
oben erläuterten erfindungsgemäßen Verfahren
und Ausführungsformen des entsprechenden erfindungsgemäßen
Logistiksystem bieten eine einfache, kostengünstige und
platzsparende Möglichkeit, das Logistiksystem des Dokuments
EP 1 808 387 A2 weiterzuentwickeln
und so die genannten Nachteile zu überwinden.
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Es
zeigen zusätzlich zu den 1 bis 19 speziell
die 20 bis 26
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20 eine
Ausgangssituation einer auf einer Unterkonstruktion vorgesehenen Übergabestation
mit einer leeren Plattform und einem LKW mit einer beladenen Plattform;
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21 eine
Situation, in welcher eine beladene Plattform aus einem LKW auf
eine leere Plattform auf der Übergabestation befördert
wird;
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22 eine
Situation, in welcher eine beladene Plattform auf einer leeren Plattform
zusammen in einen LKW befördert werden;
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23 eine
Situation, in welcher eine beladene Plattform aus einem LKW direkt
auf die Übergabestation befördert wird und eine
leere Plattform in dem LKW verbleibt;
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24 eine
Situation, in welcher die Übergabestation auf der Unterkonstruktion über
ein Schienensystem quer verfahren wird, um eine weitere Plattform
auf die Ladefläche des LKW auszurichten;
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25 eine
Situation, in welcher eine beladene Plattform in den LKW auf eine
leere Plattform in dem LKW befördert wird;
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26 eine
Situation, in welcher der LKW mit einer beladene Plattform beladen
ist und eine leere Plattform wieder aus dem LKW befördert
wurde und auf der Übergabestation angeordnet ist.
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In 20 ist
die Übergabestation 200 auf einer Unterkonstruktion 210 bzw.
einem Untergestell mit einer beladenen Plattform 30b und
einer unbeladenen Plattform 30a in einer Lage gezeigt,
in welcher eine beladene Plattform 30b in dem LKW 10 von
dem LKW 10 auf die leere, unbeladene Plattform 30a verfahren
werden kann. Hierzu kann der LKW 10 mit der Hubeinheit 320 derart
ausgerichtet werden, dass seine Ladefläche und damit seine
beladene Plattform 30b auf die Höhe der Oberfläche
der unbeladenen Plattform 30a ausgerichtet werden kann.
Die Unterkonstruktion 210 liegt dabei einseitig an Puffern 230a an
und ruht auf Schienen 221 einer Schienenführung 220. Über
die Puffer 230a kann dabei eine erste Position der Übergabestation 200 bzw.
der Unterkonstruktion 210 festgelegt werden, in welcher
eine der beiden nebeneinander angeordneten Plattformen, hier wie
dargestellt die unbeladene Plattform 30a, auf der Unterkonstruktion 210mit
der Ladefläche eines LKW 10 fluchtend angeordnet
werden kann. Es ist ferner ein Rammschutz 330 dargestellt,
gegen den ein LKW 10 andocken kann, ohne dabei mit der Übergabestation 200 zu
kollidieren.
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In 21 ist
ein Zeitpunkt dargestellt, in welchem die zur unbeladenen Plattform 30a zuzuordnende
(in der Figur die rechte) Schubrampe 310a bereits über
die unbeladene Plattform 30a gefahren ist, die beladene
Plattform 30b in dem LKW 10 genommen bzw. angekuppelt
hat und zurück in Längsrichtung A über
die unbeladene Plattform 30a in eine Endposition verfährt,
in welcher die beladene Plattform 30b vollständig
auf der unbeladenen Plattform 30b aufliegt.
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In 22 ist
ein Zeitpunkt dargestellt, in welchem die in der Figur rechte Schubrampe 310a die beiden
nun übereinander angeordneten Plattformen 30a, 30b in
Längsrichtung A zurück in den LKW 10 bringt.
Es ist ersichtlich, dass die untere Plattform 30a direkt
auf der Aufnahmeeinheit 21 liegt, welche wiederum auf der
Unterkonstruktion 210 aufliegt. Dabei wurde der LKW 10 vor
dem Verfahren der übereinander angeordneten Plattformen 30a, 30b mittels der
Hubeinheit 320 gesenkt, insbesondere um die Höhe
einer Plattform, so dass die Ladefläche 10a in der
Höhe mit der Unterseite der unteren Plattform 30a ausgerichtet
ist. In dem LKW 10 wird die untere Plattform 30a unmittelbar
auf der Ladefläche 10a des LKW 10 verfahren.
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23 zeigt
die zuvor in der Aufnahmeeinheit 21 auf der Unterkonstruktion 210 gelagerte
unbeladene Plattform 30a in einer Position in dem LKW 10,
wo sie zwischengeparkt werden kann. Die rechte Schubrampe 310a verfährt
wieder in Längsrichtung A auf die Unterkonstruktion 210 und
hat dabei die beladene Plattform 30b angekuppelt. Dabei
wurde der LKW 10 vor dem Verfahren der beladenen Plattformen 30b mittels
der Hubeinheit 320 gesenkt, insbesondere um die Höhe
einer Plattform, so dass die Oberseite der Aufnahmeeinheit 21 der
Unterkonstruktion 210 in der Höhe mit der Oberseite
der unteren Plattform 30a ausgerichtet ist.
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In 24 ist
ein Zeitpunkt dargestellt, in welchem die Unterkonstruktion 210 quer
zur Beförderungsrichtung in Querrichtung B auf den Führungsschiene 221 verfahren
wird. Dabei hat die Unterkonstruktion 210 und damit die Übergabestation 200 zwei
beladenen Plattformen 30b, 30c aufgenommen, d.
h. die beladene Plattform aus dem LKW 10 und eine weitere
beladene Plattform 30c, die dazu vorgesehen ist, von dem
LKW 10 im Tausch gegen die von ihm gelieferte beladene
Plattform 30b aufgenommen zu werden.
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Die
zwei beladenen Plattformen 30b, 30c auf der Unterkonstruktion 210 werden
dabei zusammen auf der Unterkonstruktion 210 verfahren,
insbesondere bis die Unterkonstruktion 210 an Puffern 230b andockt. Über
die Puffer 230b kann dabei eine zweite Position der Übergabestation 200 bzw.
der Unterkonstruktion 210 festgelegt werden, in welcher
eine der beiden nebeneinander angeordneten Plattformen, hier wie
dargestellt die beladene linke Plattform 30c, auf der Unterkonstruktion 210 mit
der Ladefläche eines LKW 10 fluchtend angeordnet
werden kann. Die Unterkonstruktion 210 kann über
den Antrieb 215 verfahren werden.
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In 25 ist
ein Zeitpunkt dargestellt, in welchem die in der Figur linke Schubrampe 310b die weitere
beladene Plattformen 30c in Längsrichtung A in
den LKW 10 bringt. Es ist ersichtlich, dass die weitere
beladene Plattform 30c direkt auf der Aufnahmeeinheit 21,
welche auf der Unterkonstruktion 210 aufliegt, verfahren
wird. In dem LKW 10 wird die weitere beladene Plattform 30c auf
der unbeladenen Plattform 30a, welche sich noch in dem
LKW 10 befindet, verfahren.
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26 zeigt
eine Situation, in der die in dem LKW 10 zuvor zwischengeparkte
unbeladene Plattform 30a links auf der Aufnahmeeinheit 21 der
Unterkonstruktion 210 gelagerte ist, und in der sich die
weitere beladene Plattform 30c vollständig in
dem LKW 10 befindet. Der LKW 10 kann die weitere
beladene Plattform 30c nun zu einem Bestimmungsort abtransportieren.
Der Umladevorgang konnte dabei vollzogen werden, ohne dass der LKW 10 bewegt werden
musste. Dies kann nicht nur Zeit sparen, sondern ggf. auch Personal,
denn ein LKW-Fahrer muss nicht bereit stehen während des
Umladens.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1808387
A2 [0003, 0003, 0003, 0006, 0007, 0009, 0010, 0011, 0080]
- - DE 19635858 A1 [0004]
- - DE 69803556 T2 [0005]