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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anbringung eines Köders an einem Haken gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Anbringung eines Köders an einem Haken gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 10.
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Eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art sind nach der
WO 2000/07441 A1 bekannt. Diese Vorrichtung besteht aus einem Behälter zur losen Lagerung des Köders, wobei der Haken in den Behälter einbring- und aus dem Behälter herausziehbar ausgebildet ist. Dabei werden magnetische Partikel in den Köder gegeben, die dann zur Folge haben, dass der Köder zusammen mit den Partikeln beim Durchziehen eines Hakens durch den Behälter klumpenartig am Haken hängen bleibt und mit diesem aus dem Behälter entnommen werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein entsprechendes Köderentnahmeverfahren der eingangs genannten Art zu verbessern.
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Diese Aufgabe ist mit einer Vorrichtung und einem Verfahren der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen der Patentansprüche 1 und 10 genannten Merkmale gelöst.
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Gegenständlich ist nach der Erfindung also vorgesehen, dass der Behälter mit einem Mittel zur Fixierung bzw. Komprimierung der lose gelagerten Köder versehen ist.
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Verfahrensmäßig ist nach der Erfindung vorgesehen, dass die Köder nach Einbringung in den und vor dem Herausziehen des Hakens aus dem Behälter fixiert bzw. komprimiert werden.
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Mit anderen Worten besteht die Erfindung im Kern darin, dafür zu sorgen, dass der lose Köder vor der Durchführung des Hakens zunächst fixiert bzw. komprimiert wird, um zu gewährleisten, dass der Köder beim Rausziehen des Hakens praktisch zwangsläufig auf den Haken aufgespießt wird.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den jeweils abhängigen Patentansprüchen.
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Der Vollständigkeit halber wird noch auf folgenden Stand der Technik hingewiesen:
Aus der
EP 0 760 204 A1 ist ein Behälter zur Aufnahme von Grillen oder dergleichen bekannt. Bei dieser Lösung geht es allerdings nicht darum, einen Köder an einem Haken anzubringen.
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Aus der
WO 2000/30439 A1 ist ferner eine Vorrichtung zum Formen eines Köders bekannt, wobei beim Formen eine Nut erzeugt wird, um den Köder so an einem Haken befestigen zu können. Bei dieser Lösung muss der Köder damit in an sich bekannter Weise von Hand an einem Haken befestigt werden.
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Schließlich ist aus der
DE 20 2004 018 694 U1 eine Vorrichtung zum Anbringen eines Köders an einem Haken bekannt, bei der der lose Köder aber nicht in einem Behälter gelagert wird. Vielmehr fällt der Köder bei dieser Vorrichtung aus dem unteren Zylinder heraus, sobald der manuelle Druck nachlässt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung, das erfindungsgemäße Verfahren sowie die vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen Patentansprüche werden nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigt
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1 in Vorderansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung in Verschlussstellung;
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2 in Seitenansicht die Vorrichtung gemäß 1 in Öffnungsstellung und
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3 in Seitenansicht die Vorrichtung gemäß 1 und 2 in Kompressionsstellung.
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Die in den 1 bis 3 dargestellte Vorrichtung zur Anbringung eines Köders an einem Haken besteht zunächst in bekannter Weise aus einem Behälter 3 zur losen Lagerung des Köders 1, wobei der Haken 2 in den Behälter 3 einbring- und aus dem Behälter 3 herausziehbar ausgebildet ist bzw. zunächst in den Behälter 3 eingebracht und abschließend aus dem Behälter 3 herausgezogen wird.
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Eine solche Vorrichtung findet insbesondere im Angelsport Verwendung.
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Wesentlich für die erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. für das erfindungsgemäße Verfahren ist nun, dass der Behälter 3 mit einem Mittel 4 zur Fixierung bzw. Komprimierung der lose gelagerten Köder 1 versehen ist bzw. dass die Köder 1 nach Einbringung in den und vor dem Herausziehen des Hakens 2 aus dem Behälter 3 fixiert bzw. komprimiert werden.
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Besonders bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass der Behälter 3 und die Mittel 4 einen zumindest zeitweise abschließbaren Raumbereich 5 zur Aufnahme der Köder 1 begrenzen, dessen Größe durch Bewegung, insbesondere Verschiebung, des Mittels 4 veränderlich ausgebildet ist, d. h. insbesondere, dass das Mittel 4 im Behälter 3 beweglich bzw. verschieblich, gelagert ist. Der Behälter 3 und das Mittel 4 sind dabei bevorzugt (aber nicht zwingend) aus Kunststoff hergestellt.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass der Behälter 3 und das Mittel 4 wahlweise zylinder- oder konusförmig, der besagte Raumbereich 5 entsprechend topfartig und das Mittel 4 stempelartig (zum Beispiel als schräg abgeschnittener Zylinder oder als Kegelstumpf) in den Raumbereich 5 einschiebbar ausgebildet sind. Außerdem ist das Mittel 4 bevorzugt zur Aufbewahrung von Gegenständen mit einem inneren Hohlraum 13 versehen und dieser mit einem Deckel 14 verschließbar ausgebildet.
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Ferner ist am Behälter 3 eine Öffnung 6 wahlweise zum Einfüllen der Köder 1 und/oder zum Einbringen oder zum Herausziehen des Hakens 2 vorgesehen. Bei der dargestellten Ausführungsform ist diese Öffnung 6 dabei als hühnereigroßer Ausschnitt in der Mantelfläche des zylindrischen Behälters 3 ausgebildet.
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Da das Mittel 4, wie beschrieben, beweglich zum bzw. im Behälter 3 gelagert ist, kann es verschiedene Positionen einnehmen. Die nachfolgenden drei sind charakteristisch für die erfindungsgemäße Lösung, weitere Zwischenstellungen sind aber natürlich möglich:
In einer ersten Position (Verschlussstellung), die in 1 dargestellt ist, ist das Mittel 4 (in Bezug auf den Behälter 3) die Öffnung 6 verschließend, die Köder 1 aber nicht fixierend bzw. komprimierend ausgebildet.
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In einer anderen, zweiten Position (Öffnungsstellung, dargestellt in 2) ist das Mittel 4 die Öffnung 6 wahlweise zum Einfüllen des Köders 1 und/oder zum Einbringen oder zum Herausziehen des Hakens 2 freigebend ausgebildet.
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In einer weiteren, dritten Position (Kompressionsstellung) ist das Mittel 4 die Öffnung 6 verschließend und die Köder 1 fixierend bzw. komprimierend ausgebildet ist.
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Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass am Mittel 4 ein erster Magnet 7 zur Anziehung des metallisch ausgebildeten Hakens 2 angeordnet ist. Dieser Magnet 7 ist, wie 2 zeigt, raumbereichsseitig, in Wandnähe des Behälters 3 und auf einer der Öffnung 6 gegenüberliegenden Seite des Behälters 3 angeordnet.
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Zur Realisierung der oben genannten Verschlussstellung (auch Transportstellung genannt) gemäß 1 ist ferner ein Metallelement 11 (vorzugsweise ein zweiter Magnet) am Behälter 3 vorgesehen (siehe 2), der mit dem ersten Magnet 7 am Mittel 4 in dieser Position zusammenwirkend ausgebildet ist, d. h. die magnetische Wirkung zwischen dem Magnet 7 und dem Metallelement 11 führt dazu, dass das Mittel 4 bevorzugt die in 1 dargestellte Position zum Behälter 3 einnimmt und beibehält.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung funktioniert dann besonders gut (was noch genauer erläutert wird), wenn am Behälter 3 ein bis zur Öffnung 6 reichender und am Raumbereich 5 insbesondere vertikal entlang führender Schlitz 8 zur Führung eines Fadens des Hakens 2 vorgesehen ist. Dieser Schlitz 8 ist dabei natürlich schmaler als die Köder, damit diese nicht aus dem Raumbereich 5 entkommen können.
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Um eine leichte Bedienbarkeit der erfindungsgemäße Vorrichtung zu gewährleisten, ist am Mittel 4 ein durch die Öffnung 6 reichendes Betätigungselement 9 für einen Benutzer vorgesehen, das typischer Weise mit dem Daumen bedient wird, das mit einem Rand 10 der Öffnung 6 einen Anschlag zur Festlegung einer minimalen Größe des Raumbereichs 5 bildet und das in allen Positionen des Mittels 4 von außerhalb des Behälters 3 erreichbar ausgebildet ist.
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Um die erfindungsgemäße Vorrichtung leicht transportieren zu können, ist am Behälter 3 ein Befestigungselement 12, zum Beispiel in Form einer Öse für ein Band oder dergleichen, angeordnet.
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Um die erfindungsgemäße Vorrichtung beim Angeln gut lagern zu können ist ferner, wie 1 angedeutet darstellt, ein Ständer 15 zur Aufnahme des Behälters 3 vorgesehen.
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Abschließend wird erläutert, wie die erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. das erfindungsgemäße Verfahren funktioniert:
Zunächst muss die erfindungsgemäße Vorrichtung mit Ködern, typischer Weise lebende Maden zum Angeln (es kann aber auch nicht lebendiges Ködermaterial verwendet werden), befüllt werden. Dazu bringt man das Mittel 4 in die in 2 dargestellte Position, bei der die Öffnung 6 freigegeben ist und der Köder in den Raumbereich 5 eingefüllt werden kann. Diese Befüllung findet regelmäßig bereits noch vor dem Eintreffen am Angelort statt, wobei das Befüllen mit dem Nachuntenschieben des Mittels 4 in die in 1 dargestellte Position beendet wird, bei der die Köder zwar bereits im Raumbereich 5 gefangen, aber noch nicht fixiert bzw. komprimiert sind.
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Am Angelort angekommen und im Begriff, die Angel mit einem Köder 1 zu bestücken, wird nun das Mittel 4 wieder in die in 2 dargestellte Position nach oben geschoben. Dann wird der Haken 2 durch die Öffnung 6 hindurch am ersten Magneten 7 angebracht, was aufgrund der Werkstoffpaarung ganz leicht und praktisch von alleine funktioniert, da der Haken 2 vom Magneten 7 direkt angezogen wird und dann an diesem haften bleibt, so wie dies in 2 dargestellt ist.
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Um nun den (in der Regel lebenden) Köder 1 an den Haken 2 zu bringen, wird das Mittel 4 mit dem Betätigungselement 9 (sanft) in den Raumbereich 5 bewegt, so dass dieser immer kleiner wird. Dabei findet eine Fixierung bzw. Kompression statt, bei der die Packungsdichte der Köder 1 immer enger wird. Da der Benutzer den sich dabei ergebenden Widerstand spürt, wird er die Fixierung bzw. Kompression rechtzeitig vor einem Zerdrücken der Köder 1 beenden. Diese Position ist in 3 dargestellt, allerdings der Einfachheit halber ohne den Haken 2, der sich tatsächlich aber zwischen den Ködern 1 befindet, wobei der Faden des Hakens 2 durch den in 1 dargestellten Schlitz 8 nach außerhalb des Raumbereichs 5 geführt ist.
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Zieht nun der Benutzer am Faden des Hakens 2 so wird zwangsläufig mindestens ein Köder 1 vom Haken 2 aufgespießt und bleibt an diesem hängen. Ist dieser Schritt vollzogen, kann der Benutzer das Mittel 4 wieder in die in 2 dargestellte Position schieben, so dass der Haken 2, der nun nicht mehr am Magneten 7 hängt, mit dem aufgespießten Köder 1 leicht aus dem Raumbereich 5 entnehmbar ist.
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Bevor dann der mit dem Köder 1 bestückte Haken 2 am Faden ins Wasser gelassen wird, bringt der Benutzer die erfindungsgemäße Vorrichtung typischer Weise noch in die in 1 dargestellte Position, damit die Köder 1 nicht entwischen können.
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Insgesamt betrachtet, zeichnet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung somit dadurch aus, dass der Köder 1 mit großer Sicherheit aufgespießt werden kann, und zwar ohne dabei den Köder 1 im einzelnen anfassen zu müssen, was von vielen Anglern als unangenehm empfunden wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Köder
- 2
- Haken
- 3
- Behälter
- 4
- Mittel zur Komprimierung der lose gelagerten Köder
- 5
- Raumbereich
- 6
- Öffnung
- 7
- erster Magnet
- 8
- Schlitz
- 9
- Betätigungselement
- 10
- Rand
- 11
- Metallelement
- 12
- Befestigungselement
- 13
- Hohlraum
- 14
- Deckel
- 15
- Ständer