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Die vorliegende Erfindung betrifft eine parallele Doppelkupplungseinrichtung zur Anordnung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, die eine einer ersten Getriebeeingangswelle zugeordnete erste Kupplungsanordnung zur wahlweisen Drehmomentübertragung zwischen der Antriebseinheit und der ersten Getriebeeingangswelle und eine einer zweite Getriebeeingangswelle zugeordnete zweite Kupplungsanordnung zur wahlweisen Drehmomentübertragung zwischen der Antriebseinheit und der zweiten Getriebeeingangswelle aufweist, wobei die erste Kupplungsanordnung mittels mindestens eines hydraulisch antreibbaren ersten Betätigungskolbens, dem ein erster Druckraum zugeordnet ist, der durch ein erstes Druckraumgehäuse und den ersten Betätigungskolben begrenzt ist, und die zweite Kupplungsanordnung mittels mindestens eines hydraulisch antreibbaren zweiten Betätigungskolbens betätigt werden kann, dem ein zweiter Druckraum zugeordnet ist, der durch ein zweites Druckraumgehäuse und den zweiten Betätigungskolben begrenzt ist. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner einen Antriebsstrang mit einer solchen parallelen Doppelkupplungseinrichtung.
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Die
US 7,246,692 B2 beschreibt eine parallele Doppelkupplungseinrichtung mit einer ersten Kupplungsanordnung und einer zweiten Kupplungsanordnung, die axial gestaffelt angeordnet sind, wobei die erste Kupplungsanordnung der wahlweisen Drehmomentübertragung zwischen einer Antriebseinheit und einer ersten Getriebeeingangswelle dient, während die zweite Kupplungsanordnung der wahlweisen Drehmomentübertragung zwischen der Antriebseinheit und einer zweiten Getriebeeingangswelle dient. Die beiden Kupplungsanordnungen können jeweils mittels eines hydraulisch antreibbaren Betätigungskolbens betätigt werden. Zu diesem Zweck ist jedem der beiden Betätigungskolben ein Druckraum zugeordnet, der durch ein Druckraumgehäuse und den jeweiligen Betätigungskolben begrenzt ist. Das Druckraumgehäuse wird jeweils von einem Abschnitt einer innenliegenden, rotierenden Eingangsnabe der parallelen Doppelkupplungseinrichtung gebildet. Darüber hinaus ist auf der dem Druckraum abgewandten Seite eines jeden Betätigungskolbens ein Ausgleichsraum für den Fliehölausgleich vorgesehen. Die zuvor erwähnte Eingangsnabe der parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist im Wesentlichen rohrförmig ausgebildet, wobei die rohrförmige Eingangsnabe in radialer Richtung an einem feststehenden Tragrohr abgestützt ist. Um die Druckräume mit Drucköl beaufschlagen und somit die Betätigungskolben antreiben zu können, sind zwischen der Kupplungseingangsnabe und dem Tragrohr Drehdurchführungen vorgesehen, die mit Hilfe entsprechender Drehdurchführungsdichtungen voneinander getrennt sind.
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Die bekannte parallele Doppelkupplungseinrichtung hat sich bewährt, ist jedoch mit einigen Nachteilen behaftet. Zum einen ist das hydraulische System zum Antreiben der Betätigungskolben leckagebehaftet, so dass der Einsatz eines Hochdruckspeichers zur Steigerung der Effizienz der parallelen Doppelkupplungseinrichtung zwar möglich ist, jedoch zu einem höheren Leckageverlust führt. Zum anderen hat die bekannte parallele Doppelkupplungseinrichtung einen aufwendigen und bauraumintensiven Aufbau.
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Die
DE 10 2006 010 113 A1 schlägt eine ähnliche parallele Doppelkupplungseinrichtung vor, bei dem die Druckraumgehäuse jedoch an dem feststehenden Tragrohr angeordnet sind, so dass die beiden Druckraumgehäuse ebenfalls feststehend oder/und drehfest ausgebildet sind. Dies hat den Vorteil, dass auf Ausgleichsräume für den Fliehölausgleich verzichtet werden kann.
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Im Gegensatz zu der vorangehend beschriebenen Doppelkupplungseinrichtung sind die Druckraumgehäuse bei der Kupplungseinrichtung nach der
DE 10 2006 060 738 A1 nicht an einem feststehenden Tragrohr, sondern an einem die Kupplungseinrichtung aufnehmenden, feststehenden Kupplungsgehäuse angeordnet und überdies einstückig damit ausgebildet. Dabei sind beide Druckraumgehäuse gemeinsam an einem Gehäusedeckel vorgesehen.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine parallele Doppelkupplungseinrichtung der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, dass ein einfacher und Bauraum sparender Aufbau erzielt wird. Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, einen Antriebsstrang mit einer derart vorteilhaften parallelen Doppelkupplungseinrichtung zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird durch die in den Patentansprüchen 1 bzw. 15 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die erfindungsgemäße Doppelkupplungseinrichtung zur Anordnung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe weist eine einer ersten Getriebeeingangswelle zugeordnete erste Kupplungsanordnung und eine einer zweite Getriebeeingangswelle zugeordnete zweite Kupplungsanordnung auf. Die beiden Kupplungsanordnungen sind parallel zueinander angeordnet, wobei auch von einer axial gestaffelten Anordnung der Kupplungsanordnungen gesprochen werden kann, so dass es sich bei der erfindungsgemäßen Doppelkupplungseinrichtung um eine parallele Doppelkupplungseinrichtung handelt. Während die erste Kupplungsanordnung der wahlweisen Drehmomentübertragung zwischen der Antriebseinheit und der ersten Getriebeeingangswelle dient, dient die zweite Kupplungsanordnung der wahlweisen Drehmomentübertragung zwischen der Antriebseinheit und der zweiten Getriebeeingangswelle. Bei den beiden Kupplungsanordnungen handelt es sich vorzugsweise jeweils um eine Lamellenkupplungsanordnung, besonders bevorzugt um eine nasslaufende Lamellenkupplungsanordnung. Die erste Kupplungsanordnung kann mittels mindestens eines hydraulisch antreibbaren ersten Betätigungskolbens betätigt werden. Zu diesem Zweck ist dem ersten Betätigungskolben ein erster Druckraum zugeordnet, der durch ein erstes Druckraumgehäuse und den ersten Betätigungskolben begrenzt ist. Die zweite Kupplungsanordnung kann hingegen mittels eines hydraulisch antreibbaren zweiten Betätigungskolbens betätigt werden. Dem zweiten Betätigungskolben ist zu diesem Zweck ein zweiter Druckraum zugeordnet, der durch ein zweites Druckraumgehäuse und den zweiten Betätigungskolben begrenzt ist. Hieraus ist ersichtlich, dass die Betätigungskolben unabhängig voneinander durch Beaufschlagung des zugehörigen Druckraums mit Drucköl oder einem anderen Hydraulikmedium angetrieben werden können, um die jeweilige Kupplungsanordnung zu betätigen. Das Druckraumgehäuse, also zumindest das erste oder zweite Druckraumgehäuse, vorzugsweise sowohl das erste als auch das zweite Druckraumgehäuse, ist zumindest teilweise, vorzugsweise gänzlich, feststehend oder/und drehfest ausgebildet. Ein zumindest teilweise, vorzugsweise gänzlich, feststehend oder/und drehfest ausgebildetes Druckraumgehäuse hat zunächst den Vorteil, dass keinerlei Drehdurchführung erforderlich ist, um die Druckräume mit Drucköl oder einem anderen Hydraulikmedium beaufschlagen zu können und somit die Betätigungskolben anzutreiben. Durch den Verzicht auf eine Drehdurchführung mit den zugehörigen Drehdurchführungsdichtungen, die zu einem hohen Leckageverlust führen können, kann bei der parallelen Doppelkupplungseinrichtung gemäß der Erfindung ein besonders hoher Betriebsdruck des Drucköls bzw. Hydraulikmediums gewählt werden, wobei ein im Wesentlichen leckagefreier Betrieb sichergestellt ist. So ist insbesondere der Einsatz eines Hochdruckspeichers in dem Druckölzufuhrpfad möglich, ohne dass ein weitgehend leckagefreier Betrieb der parallelen Doppelkupplungseinrichtung gefährdet ist. Hierdurch wird letztlich eine Steigerung der Effizienz des Gesamtsystems erzielt. Des Weiteren wird der Aufbau der parallelen Doppelkupplungseinrichtung wesentlich vereinfacht, was gleichermaßen zu einer Reduzierung des erforderlichen Bauraums führen kann. Diese Vereinfachung des Aufbaus ist einerseits auf den Wegfall der Drehdurchführungen mit den zugehörigen Drehdurchführungsdichtungen zurückzuführen. Andererseits wird der vereinfachte Aufbau dadurch erreicht, dass durch das zumindest teilweise, vorzugsweise gänzlich, feststehend oder/und drehfest ausgebildete Druckraumgehäuse kein Ausgleichsraum für den Fliehölausgleich erforderlich ist. So können insbesondere zusätzliche Maßnahmen oder Bauteile zur Erzeugung der genannten Ausgleichsräume für den Fliehölausgleich entfallen. Bei der parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist ferner ein feststehendes oder/und drehfestes Kupplungsgehäuse vorgesehen, in dem die Doppelkupplungseinrichtung angeordnet ist. Das Kupplungsgehäuse kann dabei beispielsweise von einem Teil des Getriebegehäuses oder/und einem Teil des Motorgehäuses gebildet sein. Um ein zumindest teilweise, vorzugsweise gänzlich, feststehend oder/und drehfest ausgebildetes Druckraumgehäuse für den jeweiligen Betätigungskolben zu schaffen, ist das Druckraumgehäuse in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung feststehend oder/und drehfest an dem Kupplungsgehäuse angebracht oder einstückig mit dem Kupplungsgehäuse ausgebildet. Wenngleich hier zwei Alternativen zur Anordnung des Druckraumgehäuses an dem Kupplungsgehäuse beschrieben sind, so ist dennoch die erstgenannte Alternative, bei der das Druckraumgehäuse feststehend oder/und drehfest an dem Kupplungsgehäuse angebracht ist, bevorzugt, zumal bei der ersten Alternative das Druckraumgehäuse und das Kupplungsgehäuse zunächst separat hergestellt und bearbeitet werden können, um das Druckraumgehäuse erst anschließend feststehend oder/und drehfest an dem Kupplungsgehäuse zu befestigen. Hierdurch wird eine besonders genaue und gleichermaßen einfache Fertigung des Druckraumgehäuses mit dem zugehörigen Druckraum ermöglicht, was bei einer einstückigen Ausbildung des Druckraumgehäuses mit dem Kupplungsgehäuse nicht in diesem Maße erreicht werden kann. Darüber hinaus ist es bei der erstgenannten Alternative bevorzugt, wenn das Druckraumgehäuse abnehmbar oder austauschbar an dem Kupplungsgehäuse angebracht ist, zumal hierdurch einerseits im Rahmen der Fertigung eine schnelle Anpassung des Druckraumgehäuses an die jeweilige parallele Doppelkupplungseinrichtung und andererseits im Bedarfsfall eine schnelle Reparatur der parallelen Doppelkupplungseinrichtung möglich ist. Das zuvor erwähnte Kupplungsgehäuse weist einen ersten Gehäuseabschnitt und einen in axialer Richtung gegenüberliegenden zweiten Gehäuseabschnitt auf. Bei dem ersten Gehäuseabschnitt handelt es sich vorzugsweise um eine Gehäuse- oder Getriebegehäuseglocke mit einer Gehäuseöffnung, während der zweite Gehäuseabschnitt vorzugsweise von einem Gehäusedeckel zum Verschließen der Gehäuseöffnung gebildet ist. Dabei ist der zweite Gehäuseabschnitt in Form des Gehäusedeckels besonders bevorzugt abnehmbar an dem ersten Gehäuseabschnitt in Form der Gehäuse- oder Getriebegehäuseglocke angebracht, um einen schnellen Zugriff auf die parallele Doppelkupplungseinrichtung im Reparatur- oder Wartungsfall zu ermöglichen. Um eine möglichst nahe Anordnung des jeweiligen Betätigungskolbens an der zugehörigen Kupplungsanordnung zu ermöglichen und auf ein aufwendiges Kraftübertragungselement verzichten zu können, ist das eine Druckraumgehäuse in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung an dem ersten Gehäuseabschnitt vorgesehen, während das andere Druckraumgehäuse an dem zweiten Gehäuseabschnitt vorgesehen ist. Da die beiden Kupplungsanordnungen bei einer parallelen Doppelkupplungseinrichtung axial gestaffelt angeordnet sind, wird bei dieser Ausführungsform für beide Kupplungsanordnungen lediglich ein kurz- bzw. kleinbauendes Kraftübertragungselement benötigt, das nicht nur weniger Bauraum einnimmt, sondern darüber hinaus auch weniger störanfällig ist.
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Ausgehend von den voranstehend genannten Vorteilen der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung weist die erfindungsgemäße parallele Doppelkupplungseinrichtung in einer bevorzugten Ausführungsform derselben keine den Betätigungskolben zugeordnete Ausgleichsräume für den Fliehölausgleich auf.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung weist die parallele Doppelkupplungseinrichtung keine Drehdurchführung in dem Druckölzufuhrpfad für die den Betätigungskolben zugeordneten Druckräume auf, um einen weitgehend leckagefreien Betrieb bei besonders hohem Druck des Drucköls bzw. Hydraulikmediums und gegebenenfalls den Einsatz eines Hochdruckspeichers innerhalb des Druckölzufuhrpfades zu ermöglichen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist ein Hochdruckspeicher innerhalb der Druckölzufuhrpfade für die Druckräume vorgesehen, um die Effizienz des Gesamtsystems zu steigern.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung sind die Betätigungskolben, die zugehörigen Druckräume und die zugehörigen Druckraumgehäuse auf der Nehmerseite des hydraulischen Systems angeordnet. Somit kann bei dem den Druckraum begrenzenden Druckraumgehäuse auch von einem Nehmerzylinder gesprochen werden.
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Bei der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung können den beiden Kupplungsanordnungen jeweils mehrere vereinzelte Betätigungskolben zugeordnet sein. Um jedoch einerseits die Fertigung der parallelen Doppelkupplungseinrichtung zu vereinfachen und andererseits eine gleichmäßige Übertragung der Betätigungskraft auf die jeweilige Kupplungsanordnung zu gewährleisten, sind die Betätigungskolben in einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung als Ringkolben ausgebildet, so dass lediglich ein ringförmiger erster Betätigungskolben und ein ringförmiger zweiter Betätigungskolben erforderlich ist.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist mindestens eine Öffnung zum Zuführen von Drucköl bzw. einem anderen Hydraulikmedium in den Druckraum des Druckraumgehäuses vorgesehen. Diese Öffnung zum Zuführen des Drucköls ist dabei vorzugsweise in dem feststehend oder/und drehfest ausgebildeten Druckraumgehäuse oder dem feststehend oder/und drehfest ausgebildeten Teil des Druckraumgehäuses vorgesehen, um auf eine Drehdurchführung verzichten zu können, die bzw. deren Drehdurchführungsdichtungen leckagebehaftet sind.
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Um den jeweiligen Betätigungskolben nicht unmittelbar im Bereich der zugehörigen Kupplungsanordnung anordnen zu müssen und vielmehr eine relativ freie und Bauraum sparende Anordnung des jeweiligen Betätigungskolbens zu erreichen, ist in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung jeweils ein Kraftübertragungselement vorgesehen, über das die jeweilige Kupplungsanordnung durch den zugehörigen Betätigungskolben betätigt werden kann. Auf diese Weise kann der Betätigungskolben beispielsweise radial innerhalb oder außerhalb der zugehörigen Kupplungsanordnung angeordnet sein, um durch entsprechende Schachtelung eine Verkürzung der axialen Baulänge der parallelen Doppelkupplungseinrichtung zu bewirken.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist der Betätigungskolben von dem zuvor erwähnten Kraftübertragungselement drehmitnahmeentkoppelt. Auf diese Weise wird eine etwaige Rotation oder Drehung des Kraftübertragungselements nicht auf den Betätigungskolben übertragen, so dass sich der Betätigungskolben nicht oder nur unwesentlich relativ zu dem zumindest teilweise feststehend oder/und drehfest ausgebildeten Druckraumgehäuse verdreht. Hierdurch ist zweierlei gewährleistet. Zum einen wird aufgrund des drehmitnahmeentkoppelten Betätigungskolbens ein - wenn auch kleiner - Fliehöldruck innerhalb des Druckraums vermieden, so dass selbst weniger aufwendige Maßnahmen zum Fliehölausgleich entfallen. Zum anderen ist eine lediglich einfache Abdichtung des jeweiligen Druckraums durch Verwendung einfacher Dichtungen zwischen dem Betätigungskolben einerseits und dem Druckraumgehäuse andererseits notwendig, die geeignet sind, eine Leckage selbst bei einem besonders hohen Druck des Drucköls bzw. Hydraulikmediums zu verhindern.
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Um bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform eine besonders sichere Drehmitnahmeentkopplung zwischen Betätigungskolben und Kraftübertragungselement zu erzielen, erfolgt die Drehmitnahmeentkopplung zwischen dem Betätigungskolben und dem Kraftübertragungselement in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung mittels eines Einrücklagers zwischen dem Betätigungskolben und dem Kraftübertragungselement. Durch das Einrücklager und dessen innenliegende Rollen wird eine Reibung zwischen dem sich drehenden Kraftübertragungselement und dem drehmitnahmeentkoppelten Betätigungskolben weitgehend ausgeschlossen, so dass eine Übertragung der Drehbewegung des Kraftübertragungselements auf den Betätigungskolben weitgehend ausgeschlossen ist. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner bevorzugt, wenn ein austauschbarer Abstandshalter in Betätigungsrichtung des Betätigungskolbens zwischen dem Betätigungskolben und dem Einrücklager vorgesehen ist, so dass der Abstand zwischen Betätigungskolben und Einrücklager in der Betätigungsrichtung flexibel einstellbar und ein Toleranzausgleich durchführbar ist.
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Unabhängig davon, ob der Betätigungskolben und das Kraftübertragungselement drehmitnahmeentkoppelt sind oder nicht, ist der Betätigungskolben in einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung drehfest mit dem Druckraumgehäuse verbunden. Auf diese Weise sind sämtliche Wandungen des jeweiligen Druckraums drehfest ausgebildet, so dass nicht einmal der geringste Fliehöldruck innerhalb des Druckraums entstehen kann und Gegenmaßnahmen zum Fliehölausgleich vollständig entfallen können. Darüber hinaus kann durch den drehfest mit dem Druckraumgehäuse verbundenen Betätigungskolben eine einfache Abdichtung des Druckraums mit Hilfe einer Dichtung zwischen dem Betätigungskolben einerseits und dem Druckraumgehäuse andererseits erzielt werden, die einen leckagefreien Betrieb selbst bei einem besonders hohen Druck des Drucköls bzw. Hydraulikmediums gewährleistet. Bei dieser Ausführungsform ist es überdies besonders bevorzugt, wenn die drehfeste Verbindung des Betätigungskolbens mit dem Druckraumgehäuse formschlüssig erfolgt. So kann an dem Betätigungskolben beispielsweise ein hervorstehender Ansatz oder eine Vertiefung vorgesehen sein, wobei der hervorstehende Ansatz in eine Vertiefung an dem Druckraumgehäuse oder ein hervorstehender Ansatz an dem Druckraumgehäuse in die Vertiefung an dem Betätigungskolben eingreifen kann, um die drehfeste Verbindung zu bewirken.
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Grundsätzlich könnte das zuvor erwähnte Kraftübertragungselement hebelartig ausgebildet sein, um die Betätigungskraft des Betätigungskolbens mit Hilfe einer Hebelübersetzung zu verstärken, so dass die letztlich auf die Kupplungsanordnung wirkende Kraft erhöht ist. Alternativ oder ergänzend könnte das Kraftübertragungselement auch elastisch ausgebildet sein, so dass dieses darüber hinaus eine Rückstellkraft auf den Betätigungskolben ausüben kann. Um diese beiden Merkmale zu verwirklichen, könnte das Kraftübertragungselement beispielsweise von einer Tellerfeder gebildet sein. In einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist das Kraftübertragungselement jedoch derart ausgebildet, dass die Betätigungskraft des Betätigungskolbens im Verhältnis 1:1 auf die Kupplungsanordnung übertragen werden kann. Eine Erhöhung der auf die jeweilige Kupplungsanordnung wirkenden Kraft durch eine entsprechende Hebelübersetzung zwischen dem Betätigungskolben und der Kupplungsanordnung ist bei dieser Ausführungsform nicht erforderlich, zumal die parallele Doppelkupplungseinrichtung aus den zuvor genannten Gründen bereits einen besonders hohen Druck des Drucköls bzw. Hydraulikmediums zulässt. Die genannte Übertragung der Betätigungskraft des Betätigungskolbens im Verhältnis 1:1 auf die Kupplungsanordnung könnte bei dieser Ausführungsform grundsätzlich mit Hilfe eines hebelartigen Kraftübertragungselements erzielt werden, es ist bei dieser Ausführungsform jedoch bevorzugt, wenn die Betätigungskraft ohne Hebelübersetzung auf die Kupplungsanordnung übertragen wird, d. h., das Kraftübertragungselement ist vorzugsweise nicht hebelartig ausgebildet. Dies hat zum einen den Vorteil, dass das Kraftübertragungselement weniger aufwendig und weniger störanfällig ist, während zum anderen eine geringere Baulänge in Richtung der Betätigungskraft - regelmäßig in axialer Richtung - erreicht werden kann. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner besonders bevorzugt, wenn das Kraftübertragungselement einstückig ausgebildet ist oder/und unmittelbar mit dem Einrücklager oder/und der Kupplungsanordnung zusammenwirkt, um einen besonders einfachen Aufbau der parallelen Doppelkupplungseinrichtung zu erzielen. Auch ist es bei dieser Ausführungsform bevorzugt, wenn das einstückige Kraftübertragungselement im Wesentlichen unelastisch ausgebildet ist, während die Rückstellkraft zur Rückstellung des Betätigungskolbens von einer separaten Rückstellfeder aufgebracht wird. Bei dieser Ausführungsvariante sollte das Kraftübertragungselement zumindest weniger elastisch als die zugehörige Rückstellfeder ausgebildet sein.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung verläuft innerhalb der Wand des Kupplungsgehäuses mindestens ein Druckölkanal zum Zuführen von Drucköl bzw. Hydraulikmedium in mindestens einen der Druckräume. Dabei mündet der genannte Druckölkanal vorzugsweise in die zuvor erwähnte Öffnung zum Zuführen von Drucköl in den Druckraum des Druckraumgehäuses. Zwar könnten die Druckölkanäle grundsätzlich auch in separaten Leitungen ausgebildet sein, hinsichtlich der Bauraumnutzung haben sich jedoch innerhalb der Wand des Kupplungsgehäuses verlaufende Druckölkanäle als vorteilhaft erwiesen.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist sowohl innerhalb der Wand des ersten Gehäuseabschnitts als auch in der Wand des zweiten Gehäuseabschnitts der bereits zuvor erwähnte mindestens eine Druckölkanal zum Zuführen von Drucköl in den zugehörigen Druckraum vorgesehen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist der ersten Kupplungsanordnung ein Kühlölzufuhrpfad zugeordnet, während der zweiten Kupplungsanordnung ein weiterer Kühlölzufuhrpfad zugeordnet ist, wobei die beiden Kühlölzufuhrpfade zumindest anfänglich voneinander getrennt ausgebildet sind.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung verläuft der eine der zuvor erwähnten Kühlölzufuhrpfade durch eine Wellendurchtrittsöffnung in dem ersten Gehäuseabschnitt. Dabei verläuft der genannte Kühlölzufuhrpfad vorzugsweise zwischen dem Rand der Wellendurchtrittsöffnung und einer der Getriebeeingangswellen, wobei die genannte Getriebeeingangswelle besonders bevorzugt von der außenliegenden Getriebeeingangswelle gebildet wird, sofern die beiden Getriebeeingangswellen radial geschachtelt angeordnet sind. Ergänzend oder alternativ verläuft der andere Kühlölzufuhrpfad entweder durch eine Wellendurchtrittsöffnung in dem zweiten Gehäuseabschnitt, vorzugsweise zwischen dem Rand der Wellendurchtrittsöffnung und einer Eingangswelle der Doppelkupplungseinrichtung, oder innerhalb einer der Getriebeeingangswellen, vorzugsweise der innenliegenden Getriebeeingangswelle, falls die Getriebeeingangswellen radial geschachtelt angeordnet sind. Unter einer Wellendurchtrittsöffnung ist hierbei diejenige Öffnung in dem jeweiligen Gehäuseabschnitt zu verstehen, durch die die Drehmitnahmekopplung zwischen der parallelen Doppelkupplungseinrichtung einerseits und dem Getriebe oder/und der Antriebseinheit andererseits erfolgt. In jedem Fall wird bei dieser Ausführungsform eine besonders einfach realisierbare Kühlölzuführung für die Kupplungsanordnungen erzielt, wobei wiederum auf eine aufwendige Drehdurchführung mit entsprechenden Drehdurchführungsdichtungen verzichtet werden kann, so dass der Aufbau der parallelen Doppelkupplungseinrichtung vereinfacht ist.
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Um gegebenenfalls eine direktere oder zielgerichtetere Kühlölversorgung der Kupplungsanordnungen sicherzustellen, verläuft zumindest einer der Kühlölzufuhrpfade in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung alternativ oder ergänzend durch einen Kühlölkanal innerhalb der Wand des Kupplungsgehäuses, also beispielsweise innerhalb der Wand des ersten Gehäuseabschnitts oder/und des zweiten Gehäuseabschnitts, wobei der Kühlölkanal nicht von einer Wellendurchtrittsöffnung in dem Kupplungsgehäuse gebildet ist. So kann der Kühlölkanal innerhalb der Wand des Kupplungsgehäuses beispielsweise dichter an die jeweilige Kupplungsanordnung herangeführt werden als dies bei der Wellendurchtrittsöffnung der Fall ist, um eine direktere Kühlölversorgung sicherzustellen. Es ist jedoch ebenso möglich, wenn der Kühlölkanal in die Wellendurchtrittsöffnung mündet, so dass der entsprechende Kühlölzufuhrpfad sowohl durch den Kühlölkanal innerhalb der Wand als auch durch die Wellendurchtrittsöffnung verläuft. In beiden Fällen ist eine gezieltere Kühlölversorgung möglich, wenngleich das erstgenannte Ausführungsbeispiel bevorzugt ist, zumal hierdurch eine direktere Kühlölversorgung möglich ist.
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Basierend auf der vorangehend beschriebenen Ausführungsform verläuft ein Kühlölzufuhrpfad in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung durch einen Kühlölkanal innerhalb des ersten Gehäuseabschnitts, während der andere Kühlölzufuhrpfad durch einen Kühlölkanal innerhalb des zweiten Gehäuseabschnitts verläuft. Hierdurch ist eine gleichermaßen gezielte und direkte Kühlölversorgung beider den jeweiligen Gehäuseabschnitten zugewandten Kupplungsanordnungen möglich.
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Um trotz der axialen Staffelung der Kupplungsanordnungen innerhalb der parallelen Doppelkupplungseinrichtung eine relativ geringe axiale Baulänge zu erzielen, ist der Betätigungskolben oder/und das zugehörige Einrücklager in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung radial innerhalb oder außerhalb der zugehörigen Kupplungsanordnung angeordnet. Hierbei ist es, um die eingangs genannten Vorteile noch zu verstärken, bevorzugt, wenn der Betätigungskolben oder/und das zugehörige Einrücklager in radialer Richtung mit der zugehörigen Kupplungsanordnung geschachtelt angeordnet ist.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist zumindest einem der Betätigungskolben mindestens eine Rückstellfeder zum Zurückstellen des Betätigungskolbens zugeordnet, wobei die Rückstellfeder radial innerhalb oder außerhalb der zugehörigen Kupplungsanordnung angeordnet ist, um eine Verringerung der axialen Baulänge der parallelen Doppelkupplungseinrichtung zu ermöglichen. Auch hierbei ist es bevorzugt, wenn die mindestens eine Rückstellfeder in radialer Richtung mit der zugehörigen Kupplungsanordnung geschachtelt angeordnet ist, um eine besonders geringe axiale Baulänge zu erzielen. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner besonders bevorzugt, wenn die Rückstellfeder separat von dem zuvor erwähnten Kraftübertragungselement ausgebildet ist und somit nicht der Übertragung der Betätigungskraft des Betätigungskolbens auf die zugehörige Kupplungsanordnung dient.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist die parallele Doppelkupplungseinrichtung symmetrisch ausgebildet. So sind die beiden Kupplungsanordnungen der parallelen Doppelkupplungseinrichtung vorzugsweise bezüglich einer von den radialen Richtungen aufgespannten Ebene symmetrisch zueinander ausgebildet.
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Grundsätzlich kann die Doppelkupplungseinrichtung, vorzugsweise deren Eingangsseite, in axialer oder/und radialer Richtung mittelbar oder unmittelbar an einer der Getriebeeingangswellen abgestützt sein. Um jedoch eine besonders kippsichere Anordnung der Doppelkupplungseinrichtung zu erzielen, ist die parallele Doppelkupplungseinrichtung, vorzugsweise deren Eingangsseite, in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in axialer oder/und radialer Richtung an dem Kupplungsgehäuse, vorzugsweise an einem feststehenden Tragrohr des Kupplungsgehäuses, abgestützt. Das Tragrohr ist dabei vorzugsweise mit demjenigen Gehäuseabschnitt des Kupplungsgehäuses feststehend verbunden, der auf der Getriebeseite angeordnet ist, wobei die Getriebeeingangswellen radial geschachtelt zu dem feststehend Tragrohr angeordnet sein können, d. h., die Getriebeeingangswellen verliefen dann durch das feststehende Tragrohr.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung, die eine Weiterbildung der vorangehend beschriebenen Ausführungsform darstellt, erfolgt die Abstützung der Doppelkupplungseinrichtung, vorzugsweise deren Eingangsseite, in axialer oder/und radialer Richtung an dem Kupplungsgehäuse oder dem feststehenden Tragrohr mittels eines Wälzlagers, bei dem es sich vorzugsweise um ein Kugellager handelt. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner besonders bevorzugt, wenn das Wälzlager derart angeordnet ist, dass dieses die parallele Doppelkupplungseinrichtung, vorzugsweise deren Eingangsseite, in beiden axialen Richtungen und in radialer Richtung an dem Kupplungsgehäuse bzw. dem feststehenden Tragrohr abstützt.
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In einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung weisen die beiden Betätigungskolben einander entgegengesetzte Betätigungsrichtungen auf. Unter den Betätigungsrichtungen sind hierbei diejenigen Richtung zu verstehen, in die die Betätigungskolben verschoben werden oder ihre Betätigungskraft ausüben, um die jeweilige Kupplungsanordnung zu betätigen, wobei es sich bei den einander entgegengesetzten Betätigungsrichtungen vorzugsweise um die einander entgegengesetzten axialen Richtungen der parallelen Doppelkupplungseinrichtung handelt. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner bevorzugt, wenn die Betätigungskräfte in beiden Betätigungsrichtungen, besonders bevorzugt über das zuvor erwähnte Wälzlager, an dem Kupplungsgehäuse abstützbar sind. Dabei hat die Abstützung der Betätigungskräfte in beiden Betätigungsrichtungen über das Wälzlager den Vorteil, dass eventuell vorhandene Nadellager zur Abstützung vorhandener Lamellenträger in axialer Richtung untereinander entlastet werden, wodurch der Verlust geringer als bei einer Abstützung über die genannten Nadellager ist. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner bevorzugt, wenn die genannten Nadellager derart mit Spiel behaftet sind, dass die Abstützung der Betätigungskräfte in beiden Betätigungsrichtungen ausschließlich über das Wälzlager erfolgt, um den genannten Vorteil noch zu verstärken.
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Grundsätzlich könnte das zuvor erwähnte Tragrohr, an dem die parallele Doppelkupplungseinrichtung, vorzugsweise deren Eingangsseite, in axialer oder/und radialer Richtung abstützbar ist, unmittelbar an dem Kupplungsgehäuse bzw. einem der genannten Gehäuseabschnitte des Kupplungsgehäuses vorgesehen sein. In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung ist das Tragrohr jedoch an einem der Druckraumgehäuse angebracht oder von einem Abschnitt des Druckraumgehäuses gebildet. Indem das Tragrohr somit mittelbar über das Druckraumgehäuse an dem Kupplungsgehäuse angeordnet ist, wird ein besonders kompakter und leichtgewichtiger Aufbau der parallelen Doppelkupplungseinrichtung erzielt. Bei der erstgenannten Alternative, bei der das Tragrohr an einem der Druckraumgehäuse angebracht ist, kann das Tragrohr zunächst separat von dem Druckraumgehäuse gefertigt werden, um das Tragrohr anschließend an dem Druckraumgehäuse anzubringen. Diese erste Alternative ist insofern gegenüber der zweiten Alternative, bei der das Tragrohr von einem Abschnitt des Druckraumgehäuses gebildet wird und somit einstückig mit diesem ausgebildet ist, bevorzugt, zumal hierdurch ein modulartiger Aufbau der parallelen Doppelkupplungseinrichtung möglich ist, bei dem das Druckraumgehäuse einem Modul zugeordnet ist, während das Tragrohr zusammen mit anderen Komponenten der Doppelkupplungseinrichtung einem anderen Modul zugeordnet sein kann, wie dies später unter Bezugnahme auf eine andere Ausführungsform der Doppelkupplungseinrichtung beschrieben wird. Hierdurch ist in jedem Fall die Montage der parallelen Doppelkupplungseinrichtung vereinfacht.
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Um einen besonders sinnvollen modularen Aufbau der parallelen Doppelkupplungseinrichtung erreichen zu können, der die Montage der parallelen Doppelkupplungseinrichtung stark vereinfacht, ist das Tragrohr alternativ oder ergänzend zu der vorangehend beschriebenen Ausführungsform in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung lösbar an dem Kupplungsgehäuse oder dem Druckraumgehäuse angebracht. Um die Montage des Tragrohrs an dem Kupplungsgehäuse oder dem Druckraumgehäuse dabei zu vereinfachen, ist es ferner bevorzugt, wenn das Tragrohr an dem Kupplungsgehäuse oder dem Druckraumgehäuse angeschraubt ist. Als besonders vorteilhaft hat sich in diesem Zusammenhang herausgestellt, wenn das Tragrohr ein Außen- oder Innengewinde aufweist, über das das Tragrohr mit dem Kupplungsgehäuse oder dem Druckraumgehäuse verschraubbar ist, das ein entsprechendes Innen- oder Außengewinde aufweist.
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Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung steht die parallele Doppelkupplungseinrichtung, vorzugsweise deren Eingangsseite, mit einem Pumpenantriebsglied einer Ölpumpe in Drehmitnahmeverbindung. Die Ölpumpe, die vorzugsweise getriebeseitig vorgesehen ist, kann dabei beispielsweise der Förderung des über die Kühlölzufuhrpfade zu den Kupplungsanordnungen geführten Kühlöls dienen. Bei dieser Ausführungsform ist es ferner bevorzugt, wenn es sich bei dem Pumpenantrieb um ein Zugmittelgetriebe handelt, so dass das Pumpenantriebsglied als Zugmittelgetrieberad ausgebildet ist. So kann es sich bei dem Zugmittelgetrieberad beispielsweise um ein Zahnrad handeln, dessen Zähne in die Kette des als Kettengetriebe ausgebildeten Pumpenantriebs eingreifen.
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Um auch bei der vorangehend beschriebenen Ausführungsform einen modulartigen Aufbau der parallelen Doppelkupplungseinrichtung zu erreichen, der die Montage und Demontage der parallelen Doppelkupplungseinrichtung vereinfacht, ist die parallele Doppelkupplungseinrichtung, vorzugsweise deren Eingangsseite, lösbar mit dem Pumpenantriebsglied verbunden. Bei dieser Ausführungsform ist es insbesondere bevorzugt, wenn die lösbare Verbindung zwischen der Doppelkupplungseinrichtung bzw. deren Eingangsseite einerseits und dem Pumpenantriebsglied andererseits mittels einer Steckverbindung, vorzugsweise einer Steckverzahnung, realisiert ist. In einem solchen Fall müssten die beiden Module, von denen das eine das Pumpenantriebsglied aufweist, während das andere die Doppelkupplungseinrichtung bzw. deren Eingangsseite aufweist, lediglich in axialer Richtung zusammengeführt werden, um die Drehmitnahmeverbindung zwischen der parallelen Doppelkupplungseinrichtung und dem Pumpenantriebsglied zu erzielen, so dass die Montage der modulartig aufgebauten Doppelkupplungseinrichtung sowie deren Demontage nachhaltig vereinfacht ist.
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Wie bereits zuvor angedeutet, kann die parallele Doppelkupplungseinrichtung in geeigneter Weise modulartig aufgebaut sein, um die Montage und Demontage derselben zu vereinfachen, wodurch ein geringer Herstellungs- und Reparaturaufwand erreicht werden kann. So ist die parallele Doppelkupplungseinrichtung in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung aus drei Modulen zusammengesetzt, nämlich einem ersten Modul, einem zweiten Modul und einem dritten Modul, wobei die drei Module jeweils als Einheit in der genannten Reihenfolge zusammensetzbar und/oder in umgekehrter Reihenfolge voneinander lösbar sind. Dabei weist das erste Modul den ersten Gehäuseabschnitt, das zugehörige Druckraumgehäuse, den zugehörigen Betätigungskolben, das zugehörige Einrücklager und vorzugsweise das Pumpenantriebsglied auf. Das zweite Modul weist hingegen die beiden Kupplungsanordnungen und vorzugsweise das Tragrohr oder/und die Kraftübertragungselemente auf. Das dritte Modul weist hingegen den zweiten Gehäuseabschnitt, das zugehörige Druckraumgehäuse, den zugehörigen Betätigungskolben und das zugehörige Einrücklager auf. Alternativ könnten die Kraftübertragungselemente auch dem ersten und dritten Modul zugeordnet sein, jedoch hat es sich bei der Verwendung von Rückstellfedern als sinnvoll herausgestellt, wenn die Kraftübertragungselemente dem zweiten Modul zugeordnet sind.
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Der erfindungsgemäße Antriebsstrang weist eine Antriebseinheit, vorzugsweise eine Brennkraftmaschine, ein Getriebe, vorzugsweise ein Doppelkupplungsgetriebe, mit zwei Getriebeeingangswellen, und eine zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe angeordnete parallele Doppelkupplungseinrichtung der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Art auf.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Antriebsstrangs weist das Getriebe eine als Hohlwelle ausgebildete außenliegende Getriebeeingangswelle und eine innenliegende Getriebeeingangswelle auf, die radial geschachtelt angeordnet sind. Auf diese Weise ist die eine Kupplungsanordnung der außenliegenden Getriebeeingangswelle zugeordnet, während die andere Kupplungsanordnung der parallelen Doppelkupplungseinrichtung der innenliegenden Getriebeeingangswelle zugeordnet ist.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand beispielhafter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs in geschnittener Darstellung,
- 2 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs in geschnittener Darstellung,
- 3 eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs in geschnittener Darstellung und
- 4 eine Seitenansicht einer vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs in geschnittener Darstellung.
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1 zeigt eine erste Ausführungsform der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 innerhalb eines Antriebsstrangs eines Kraftfahrzeugs zwischen einer Antriebseinheit 4 und einem Getriebe 6, wobei von der Antriebseinheit 4, bei der es sich beispielsweise um eine Brennkraftmaschine handelt, lediglich die Ausgangsnabe 8 dargestellt ist, während von dem Getriebe 6, bei dem es sich vorzugsweise um ein Doppelkupplungsgetriebe handelt, lediglich eine erste Getriebeeingangswelle 10 und eine zweite Getriebeeingangswelle 12 dargestellt ist. Die parallele Doppelkupplungseinrichtung 2 ist um eine Drehachse 14 drehbar, die sich in die axialen Richtungen 16, 18 erstreckt, wobei in 1 ferner die einander entgegengesetzten radialen Richtungen 20, 22 und die einander entgegengesetzten Umfangsrichtungen 24, 26 anhand entsprechender Pfeile angedeutet sind. Die erste Getriebeeingangswelle 10 ist als Hohlwelle ausgebildet, durch die sich koaxial die zweite Getriebeeingangswelle 12 erstreckt. Die beiden Getriebeeingangswellen 10, 12 sind somit in radialer Richtung 20, 22 geschachtelt angeordnet, so dass die erste Getriebeeingangswelle 10 als außenliegende Getriebeeingangswelle und die zweite Getriebeeingangswelle 12 als innenliegende Getriebeeingangswelle bezeichnet werden kann.
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Die parallele Doppelkupplungseinrichtung 2 weist eine der ersten Getriebeeingangswelle 10 zugeordnete erste Kupplungsanordnung 28 und eine der zweiten Getriebeeingangswelle 12 zugeordnete zweite Kupplungsanordnung 30 auf. Da es sich bei der erfindungsgemäßen Doppelkupplungseinrichtung 2 um eine parallele Doppelkupplungseinrichtung 2 handelt, sind die beiden Kupplungsanordnungen 28, 30 in axialer Richtung 16, 18 gestaffelt bzw. parallel zueinander angeordnet. Bei beiden Kupplungsanordnungen 28, 30 handelt es sich um nasslaufende Lamellenkupplungsanordnungen, so dass die Kupplungsanordnungen 28, 30 jeweils im Wesentlichen aus einem Lamellenpaket aus Innen- und Außenlamellen zusammengesetzt sind. So dient die erste Kupplungsanordnung 28 der wahlweisen Drehmomentübertragung zwischen der Antriebseinheit 4 und der ersten Getriebeeingangswelle 10 des Getriebes 6, während die zweite Kupplungsanordnung 30 der wahlweisen Drehmomentübertragung zwischen der Antriebseinheit 4 und der zweiten Getriebeeingangswelle 12 des Getriebes 6 dient.
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Die parallele Doppelkupplungseinrichtung 2 weist ferner eine radial innenliegende Kupplungseingangsnabe 32 auf, die mit der Ausgangsnabe 8 der Antriebseinheit 4 in Drehmitnahmeverbindung steht, wobei diese Drehmitnahmeverbindung vorzugsweise formschlüssig und lösbar ausgebildet ist. Die Kupplungseingangsnabe 32 ist ferner drehfest mit einem sich im Wesentlichen in radialer Richtung 20 nach außen erstreckenden Stützabschnitt 34 verbunden. Das in radiale Richtung 20 nach außen weisende Ende des ersten Stützabschnitts 34 ist drehfest mit einem im Wesentlichen rohrförmig ausgebildeten Außenlamellenträger 36 verbunden, der in axiale Richtung 16, 18 in einen an den ersten Stützabschnitt 34 angrenzenden zweiten Außenlamellentragabschnitt 38 und einen in axialer Richtung 18 auf den zweiten Außenlamellentragabschnitt 38 folgenden ersten Außenlamellentragabschnitt 40 unterteilt ist. Während die Außenlamellen der zweiten Kupplungsanordnung 30 drehfest jedoch axial verschiebbar an dem zweiten Außenlamellentragabschnitt 38 angeordnet sind, sind die Außenlamellen der ersten Kupplungsanordnung 28 drehfest jedoch axial verschiebbar an dem ersten Außenlamellentragabschnitt 40 angeordnet. In axiale Richtung 18 folgt auf den Außenlamellenträger 36 bzw. den ersten Außenlamellentragabschnitt 40 ein zweiter Stützabschnitt 42, der sich wiederum in radialer Richtung 22 nach innen erstreckt und drehfest mit dem Außenlamellenträger 36 bzw. dem ersten Außenlamellentragabschnitt 40 verbunden ist. Auf die Abstützung des zweiten Stützabschnitts 42 in radialer und axialer Richtung 20, 22; 16, 18 wird später näher eingegangen.
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Wie aus 1 ersichtlich, sind die axial gestaffelten Kupplungsanordnungen 28, 30 in axialer Richtung 16, 18 zwischen dem ersten Stützabschnitt 34 und dem zweiten Stützabschnitt 42 angeordnet, wobei die Kupplungsanordnungen 28, 30 ferner über einen im Wesentlichen ringscheibenförmigen Trennwandabschnitt 44 in axialer Richtung 16, 18 voneinander getrennt sind. Der Trennwandabschnitt 44 ist dabei als Teil des Außenlamellenträgers 36 ausgebildet, wobei die erste Kupplungsanordnung 28 in axialer Richtung 16 und die zweite Kupplungsanordnung 30 in axialer Richtung 18 an dem Trennwandabschnitt 44 abstützbar ist.
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Der ersten Kupplungsanordnung 28 ist ferner ein erster Innenlamellenträger 46 zugeordnet, der im Wesentlichen rohrförmig ausgebildet und drehfest mit den Innenlamellen der ersten Kupplungsanordnung 28 verbunden ist, wobei die Innenlamellen der ersten Kupplungsanordnung 28 in axialer Richtung 16, 18 entlang des ersten Innenlamellenträgers 46 verschiebbar sind. In axialer Richtung 16 schließt sich an den ersten Innenlamellenträger 46 einstückig ein sich in radialer Richtung 22 nach innen erstreckender Stützabschnitt 48 an, an dessen in radialer Richtung 22 nach innen weisender Seite eine erste Kupplungsausgangsnabe 50 vorgesehen ist. Die erste Kupplungsausgangsnabe 50 ist drehfest, jedoch lösbar, mit der ersten Getriebeeingangswelle 10 verbunden, wobei es sich bei der Verbindung vorzugsweise um eine formschlüssige Verbindung, besonders bevorzugt eine axiale Steckverbindung, handelt.
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Der zweiten Kupplungsanordnung 30 ist wiederum ein im Wesentlichen rohrförmig ausgebildeter zweiter Innenlamellenträger 52 zugeordnet. Der zweite Innenlamellenträger 52 ist drehfest mit den Innenlamellen der zweiten Kupplungsanordnung 30 verbunden, wobei auch in diesem Fall die Innenlamellen der zweiten Kupplungsanordnung 30 in axiale Richtung 16, 18 entlang des zweiten Innenlamellenträgers 52 verschiebbar sind. In axiale Richtung 18 schließt sich einstückig ein Stützabschnitt 54 an den zweiten Innenlamellenträger 52 an, wobei sich der Stützabschnitt 54 wiederum in radialer Richtung 22 nach innen erstreckt, um an seinem in radialer Richtung 22 innenliegenden Ende eine zweite Kupplungsausgangsnabe 56 aufzunehmen. Die zweite Kupplungsausgangsnabe 56 ist wiederum drehfest mit der zweiten Getriebeeingangswelle 12 verbunden, wobei die drehfeste Verbindung wiederum durch Formschluss erzielt wird und lösbar ausgebildet ist. Auch bei dieser Verbindung handelt es sich vorzugsweise um eine axiale Steckverbindung, um eine einfache Montage und Demontage zu gewährleisten.
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Wie aus 1 ersichtlich, sind der erste und zweite Stützabschnitt 34, 42 in ihrem radial innenliegenden Bereich derart in axialer Richtung 18 bzw. 16 ausgebaucht bzw. versetzt, dass diese mit der jeweils benachbarten Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 radial geschachtelt angeordnet sind. Auf diese Weise wird der zur Verfügung stehende Bauraum optimal genutzt. Aus 1 ist ferner ersichtlich, dass die parallele Doppelkupplungseinrichtung 2 symmetrisch ausgebildet ist. So ist die erste Kupplungsanordnung 28, der erste Außenlamellentragabschnitt 40 und der erste Innenlamellenträger 46 bezogen auf eine von den radialen Richtungen 20, 22 aufgespannten Ebene symmetrisch zu der zweiten Kupplungsanordnung 30, dem zweiten Außenlamellentragabschnitt 38 und dem zweiten Innenlamellenträger 52 ausgebildet.
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Darüber hinaus sind der erste Stützabschnitt 34 des Außenlamellenträgers 36 und der benachbarte Stützabschnitt 54 des zweiten Innenlamellenträgers 52 in axialer Richtung 16, 18 über ein erstes Nadellager 58 voneinander getrennt. Des Weiteren ist ein zweites Nadellager 60 zwischen den einander benachbarten Stützabschnitten 54, 48 der Innenlamellenträger 52, 46 vorgesehen, das der Trennung der beiden genannten Stützabschnitte 54, 48 in axialer Richtung 16, 18 dient. Es ist ferner ein drittes Nadellager 62 vorgesehen, das den Stützabschnitt 48 des ersten Innenlamellenträgers 46 in axialer Richtung 18 von dem Flansch eines Tragrohres trennt, wobei das genannte Tragrohr später eingehender beschrieben wird. Die Nadellager 58, 60, 62 sind dabei in axialer Richtung 16, 18 miteinander fluchtend angeordnet.
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Die parallele Doppelkupplungseinrichtung 2 ist in einem Nassraum 64 innerhalb eines feststehenden und drehfesten Kupplungsgehäuses 66 angeordnet. Dabei ist der Nassraum 64 in axialer Richtung 18 durch einen ersten Gehäuseabschnitt 68 und in der entgegengesetzten axialen Richtung 16 durch einen gegenüberliegenden zweiten Gehäuseabschnitt 70 begrenzt. Bei dem ersten Gehäuseabschnitt 68 handelt es sich vorzugsweise um den Boden einer Gehäuse- oder Getriebegehäuseglocke mit einer in axiale Richtung 16 weisenden Gehäuseöffnung, während der zweite Gehäuseabschnitt 70 vorzugsweise von einem Gehäusedeckel zum Verschließen der Gehäuseöffnung gebildet wird. Im Bereich der Drehachse 14 weist der erste Gehäuseabschnitt 68 eine Wellendurchtrittsöffnung 72 auf, durch die sich die Getriebeeingangswellen 10, 12 des Getriebes 6 in axialer Richtung 16 zu der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 erstrecken. Die Wellendurchtrittsöffnung 72 weist dabei einen umlaufenden, radial nach innen weisenden Rand 74 auf. In entsprechender Weise weist auch der zweite Gehäuseabschnitt 70 im Bereich der Drehachse 14 eine Wellendurchtrittsöffnung 76 auf, durch die sich die Ausgangsnabe 8 der Antriebseinheit 4 oder/und die Kupplungseingangsnabe 32 der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 erstreckt, um eine Drehmitnahmeverbindung zwischen der Antriebseinheit 4 und der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 zu erzielen. Auch die Wellendurchtrittsöffnung 76 ist von einem umlaufenden Rand 78 an dem zweiten Gehäuseabschnitt 70 umgeben, der in radialer Richtung 22 nach innen weist.
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Der ersten Kupplungsanordnung 28 ist eine erste Betätigungsaktuatorik 80 zugeordnet, während der zweiten Kupplungsanordnung 30 eine zweite Betätigungsaktuatorik 82 zugeordnet ist, die nachstehend eingehender erläutert werden. So ist ein erstes Druckraumgehäuse 84 feststehend und drehfest an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 angebracht, während ein zweites Druckraumgehäuse 86 feststehend und drehfest an dem zweiten Gehäuseabschnitt 70 angebracht ist. Im vorliegenden Beispiel wurden die Druckraumgehäuse 84, 86 somit zunächst separat von dem jeweiligen Gehäuseabschnitt 68, 70 hergestellt, um diese anschließend an dem jeweiligen Gehäuseabschnitt 68, 70 zu befestigen. Dabei sind die genannten Druckraumgehäuse 84, 86 vorzugsweise lösbar an dem jeweiligen Gehäuseabschnitt 68, 70 befestigt. Grundsätzlich könnten die Druckraumgehäuse 84, 86 jedoch auch alternativ einstückig mit dem jeweiligen Gehäuseabschnitt 68, 70 ausgebildet sein, jedoch ist die dargestellte Ausführungsform hinsichtlich der Fertigung sowie einer gegebenenfalls erforderlichen Reparatur oder Wartung bevorzugt. Durch die Befestigung der Druckraumgehäuse 84, 86 an dem zugehörigen Gehäuseabschnitt 68, 70 sind die Druckraumgehäuse 84, 86 somit ebenso wie das Kupplungsgehäuse 66 feststehend und drehfest ausgebildet.
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Beide Druckraumgehäuse 84, 86 sind ringförmig ausgebildet, so dass diese die Drehachse 14 in Umfangsrichtung 24, 26 umlaufen, wobei jeweils eine umlaufende Vertiefung in den Druckraumgehäusen 84, 86 vorgesehen ist. So weist das erste Druckraumgehäuse 84 eine in axiale Richtung 16 geöffnete umlaufende Vertiefung auf, in die ein hydraulisch antreibbarer erster Betätigungskolben 88 unter Erzeugung eines ersten Druckraums 90 eingesetzt ist, der somit durch das erste Druckraumgehäuse 84 und den ersten Betätigungskolben 88 begrenzt ist. Der erste Druckraum 90 ist daher ebenfalls ringförmig ausgebildet, wobei ferner umlaufende Dichtungen 92 zur Abdichtung des ersten Druckraums 90 zwischen dem ersten Betätigungskolben 88 und der Wandung des ersten Druckraums 90 vorgesehen sind. In die in axiale Richtung 18 geöffnete umlaufende Vertiefung innerhalb des zweiten Druckraumgehäuses 86 ist wiederum ein zweiter Betätigungskolben 94 derart eingesetzt, dass ein zweiter Druckraum 96 entsteht, der durch das zweite Druckraumgehäuse 86 und den zweiten Betätigungskolben 94 begrenzt ist. Auch an dem hydraulisch antreibbaren zweiten Betätigungskolben 94 sind umlaufende Dichtungen 98 vorgesehen, um den zweiten Druckraum 96 sicher abzudichten.
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Beide Betätigungskolben 88, 94 sind in axialer Richtung 16, 18 innerhalb des zugehörigen Druckraumgehäuses 84 bzw. 86 verschiebbar angeordnet, jedoch sind die Betätigungskolben 88, 94 jeweils drehfest mit dem zugehörigen Druckraumgehäuse 84 bzw. 86 verbunden. Somit kann auch bei den Betätigungskolben 88, 94 von drehfesten Betätigungskolben gesprochen werden, die nicht um die Drehachse 14 rotiert werden können. Die drehfeste Verbindung des Betätigungskolbens 88, 94 mit dem zugehörigen Druckraumgehäuse 84 bzw. 86 wird hierdurch vorzugsweise durch Formschluss erzielt, wobei besonders bevorzugt einerseits ein hervorstehender Ansatz und andererseits eine Vertiefung vorgesehen ist, in die der hervorstehende Ansatz eingreift (nicht dargestellt). Außerdem weisen die beiden Betätigungskolben 88, 94 unterschiedliche Betätigungsrichtungen auf, in die die Betätigungskolben 88, 94 bewegt werden, um die jeweilige Kupplungsanordnung 28, 30 zu betätigen. So entspricht die Betätigungsrichtung 100 des ersten Betätigungskolbens 88 der axialen Richtung 16, während die Betätigungsrichtung 102 des zweiten Betätigungskolbens 94 der axialen Richtung 18 entspricht, so dass die Betätigungskolben 88, 94 einander entgegengesetzte Betätigungsrichtungen 100, 102 aufweisen.
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Um die Druckräume 90, 96 mit Drucköl oder einem anderen Hydraulikmedium versorgen zu können, ist innerhalb der Wand des ersten Gehäuseabschnitts 68 mindestens ein Druckölkanal 104 zum Zuführen von Drucköl in den Druckraum 90 vorgesehen. Das erste Druckraumgehäuse 84 ist wiederum derart an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 befestigt, dass der Druckölkanal 104 in eine Öffnung 106 in dem feststehenden und drehfesten ersten Druckraumgehäuse 84 mündet, so dass der erste Druckraum 90 über den Druckölkanal 104 und die Öffnung 106 mit Drucköl versorgt werden kann. Sollte das erste Druckraumgehäuse 84 lediglich teilweise feststehend oder/und drehfest ausgebildet sein, so sollte die genannte Öffnung 106 in dem feststehend oder/und drehfest ausgebildeten Teil des ersten Druckraumgehäuses 84 vorgesehen sein. In entsprechender Weise ist auch innerhalb der Wand des zweiten Gehäuseabschnitts 70 ein Druckölkanal 108 ausgebildet, der in eine Öffnung 110 in dem zweiten Druckraumgehäuse 86 mündet, so dass der zweite Druckraum 96 über den Druckölkanal 108 und die Öffnung 110 mit Drucköl beaufschlagt werden kann. Auch in diesem Fall gilt, dass die Öffnung 110 zumindest in dem feststehend oder/und drehfest ausgebildeten Teil des zweiten Druckraumgehäuses 86 vorgesehen sein sollte, sofern das zweite Druckraumgehäuse 86 lediglich teilweise feststehend oder/und drehfest ausgebildet ist.
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Die beiden Kupplungsanordnungen 28, 30 sind nicht unmittelbar durch den zugehörigen Betätigungskolben 88 bzw. 94 betätigbar. Es ist vielmehr ein erstes Kraftübertragungselement 112 und ein zweites Kraftübertragungselement 114 vorgesehen. Die beiden Kraftübertragungselemente 112 und 114 sind dabei derart ausgebildet, dass diese den Abstand zwischen dem Betätigungskolben 88, 94 in radialer Richtung 20, 22 zu der zugehörigen Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 überbrücken, so dass die Betätigungskolben 88, 94 oder/und die später näher beschriebenen zugehörigen Einrücklager radial innerhalb oder außerhalb der zugehörigen Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 angeordnet sein können, wobei die Betätigungskolben 88, 94 und die zugehörigen Einrücklager in der dargestellten Ausführungsform radial innerhalb der zugehörigen Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 angeordnet sind. Auf diese Weise wird der vorhandene Bauraum in optimaler Weise ausgenutzt und eine Vergrößerung der axialen Baulänge der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 kann vermieden werden. Dabei sind die Betätigungskolben 88, 94 und/oder die zugehörigen Einrücklager vorzugsweise in radialer Richtung 20, 22 mit den zugehörigen Kupplungsanordnungen 28 bzw. 30 geschachtelt angeordnet, wenngleich dies in 1 nicht gezeigt ist. Die Kraftübertragungselemente 112, 114 erstrecken sich somit ausgehend von den Betätigungskolben 88, 94 im Wesentlichen in radialer Richtung 20 nach außen, um anschließend über endseitige, sich in axiale Richtung 16 bzw. 18 erstreckende Betätigungsfinger 116 an die zugehörige Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 heranzureichen. Dabei erstrecken sich die Betätigungsfinger 116 in axialer Richtung 16 bzw. 18 durch entsprechende Aussparungen 118 in dem zweiten Stützabschnitt 42 bzw. dem ersten Stützabschnitt 34 des Außenlamellenträgers 36. Hierdurch wird außerdem eine Drehmitnahmeverbindung zwischen dem ersten Kraftübertragungselement 112 und dem zweiten Stützabschnitt 42 sowie zwischen dem zweiten Kraftübertragungselement 114 und dem ersten Stützabschnitt 34 bewirkt.
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Um zu verhindern, dass ein Drehmoment von dem Kraftübertragungselement 112, 114 - und sei es auch nur aufgrund von Reibung - auf den zugehörigen Betätigungskolben 88 bzw. 94 übertragen wird, sind der Betätigungskolben 88, 94 und das zugehörige Kraftübertragungselement 112 bzw. 114 mittels eines Einrücklagers 120 bzw. 122 zwischen dem Betätigungskolben 88, 94 und dem Kraftübertragungselement 112 bzw. 114 drehmitnahmeentkoppelt. Dank dieser Drehmitnahmeentkopplung könnte grundsätzlich auf die drehfeste Anordnung des Betätigungskolbens 88, 94 an dem zugehörigen Druckraumgehäuse 84 bzw. 86 verzichtet werden, die drehfeste Anordnung des Betätigungskolbens 88, 94 an dem zugehörigen Druckraumgehäuse 84, 86 ist jedoch bevorzugt, zumal hierdurch eine Drehung des Betätigungskolbens 88, 94 relativ zu dem zugehörigen Druckraumgehäuse 84 bzw. 86 besonders wirkungsvoll verhindert werden kann, so dass im Bereich der umlaufenden Dichtungen 92, 98 eine besonders hohe Dichtigkeit des jeweiligen Druckraums 90, 96 erzielt werden kann. Wie aus 1 ersichtlich, ist das Einrücklager 120, 122 dabei derart an dem zugehörigen Betätigungskolben 88 bzw. 94 angeordnet, dass dieses zumindest teilweise in den U-förmigen Querschnitt des Betätigungskolbens 88 bzw. 94 in axiale Richtung 18 bzw. 16 eintaucht, wodurch nicht nur ein besonders leichtgewichtiger Betätigungskolben 88, 94, sondern auch eine kurze axiale Baulänge der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 erzielt werden kann. Aus 1 ist ferner ersichtlich, dass in axialer Richtung 16, 18 zwischen dem Betätigungskolben 88, 94 und dem zugehörigen Einrücklager 120 bzw. 122 ein ringscheibenförmiger Abstandshalter 124 vorgesehen ist, über den das Einrücklager 120, 122 in axialer Richtung 18 bzw. in axialer Richtung 16 an dem zugehörigen Betätigungskolben 88 bzw. 94 abgestützt ist. Der bzw. die Abstandshalter 124 sind dabei austauschbar an dem jeweiligen Betätigungskolben 88 bzw. 94 angeordnet, so dass ein Toleranzausgleich durch die Auswahl entsprechend dicker oder dünner Abstandshalter 124 erzielt werden kann.
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Dank der feststehenden Druckraumgehäuse 84, 86 und der drehfesten Betätigungskolben 88, 94, die überdies von dem zugehörigen Kraftübertragungselement 112 bzw. 114 drehmitnahmeentkoppelt sind, können die Druckräume 90, 96 unter besonders hohem Druck mit Drucköl beaufschlagt werden, ohne dass es zu einem erhöhten Leckageverlust kommt, zumal die erfindungsgemäße parallele Doppelkupplungseinrichtung 2 auf eine Drehdurchführung verzichtet, deren Drehdurchführungsdichtungen nur bedingt geeignet sind, einem hohen Druck des Drucköls standzuhalten. Aus diesem Grunde ist bei der dargestellten parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 ferner mindestens ein Hochdruckspeicher in die Druckölzufuhrpfade integriert, wobei die genannten Hochdruckspeicher in 1 nicht dargestellt sind. Darüber hinaus bedingen die feststehenden und drehfesten Druckraumgehäuse 84, 86 sowie die drehfesten und drehmitnahmeentkoppelten Betätigungskolben 88, 94, dass in den Druckräumen 90, 96 kein Fliehöldruck entsteht, so dass die parallele Doppelkupplungseinrichtung 2 auf entsprechende Ausgleichsräume für den Fliehölausgleich gänzlich verzichtet, die einen aufwendigeren Aufbau der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 bedingen würden.
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Aufgrund des relativ hohen Drucks innerhalb der Druckölzufuhrpfade kann auch auf eine hebelartige Ausbildung der Kraftübertragungselemente 112, 114, die grundsätzlich auch hier möglich wäre, verzichtet werden. So sind die Kraftübertragungselemente 112, 114 derart ausgebildet, dass diese die in Betätigungsrichtung 100 bzw. 102 wirkenden Kräfte der Betätigungskolben 88 bzw. 94 ohne Hebelübersetzung im Verhältnis 1:1 auf die zugehörige Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 übertragen. Indem auf hebelartige Kraftübertragungselemente verzichtet wird, kann außerdem eine Verringerung der axialen Baulänge der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 erzielt werden. Auch sind die Kraftübertragungselemente 112, 114 zur Vereinfachung des Aufbaus in der dargestellten Ausführungsform einstückig ausgebildet. Zur weiteren Vereinfachung des Aufbaus wirken die Kraftübertragungselemente 112, 114 unmittelbar mit dem zugehörigen Einrücklager 120 bzw. 122 und der zugehörigen Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 zusammen.
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Die Rückstellung der beiden Betätigungskolben 88, 94 in deren in 1 gezeigte Ausgangsposition erfolgt bei der dargestellten Ausführungsform nicht über ein elastisches Kraftübertragungselement 112 bzw. 114, vielmehr ist dem steifen und weitgehend unelastisch ausgebildeten Kraftübertragungselement 112 bzw. 114 jeweils mindestens eine Rückstellfeder 126 zugeordnet, wobei die Rückstellfeder 126 zumindest elastischer als das relativ steife Kraftübertragungselement 112 bzw. 114 ausgebildet sein sollte. So erstreckt sich mindestens eine Rückstellfeder 126 in axialer Richtung 16, 18 zwischen dem ersten Kraftübertragungselement 112 und dem zweite Stützabschnitt 42 des Außenlamellenträgers 36, während sich mindestens eine andere Rückstellfeder 126 in axialer Richtung 16, 18 zwischen dem zweiten Kraftübertragungselement 114 und dem ersten Stützabschnitt 34 des Außenlamellenträgers 36 erstreckt. Auch die Rückstellfedern 126 sind radial innerhalb der zugehörigen Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 angeordnet, wobei die Rückstellfedern 126 zumindest teilweise in radialer Richtung 20, 22 mit der zugehörigen Kupplungsanordnung 28 bzw. 30 geschachtelt angeordnet sind.
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Um eine Abstützung der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 an dem Kupplungsgehäuse 66 zu bewirken, ist ferner ein feststehendes und drehfestes Tragrohr 128 vorgesehen, das mittelbar an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 des Kupplungsgehäuses 66 befestigt und abgestützt ist. Das Tragrohr 128 setzt sich dabei aus einem rohrförmigen Abschnitt 130, der sich in axialer Richtung 16, 18 erstreckt und durch den die Getriebeeingangswellen 10, 12 verlaufen, und einem in axialer Richtung 16 an den rohrförmigen Abschnitt 130 anschließenden Flanschabschnitt 132 zusammen, der sich im Wesentlichen in radialer Richtung 20 nach außen erstreckt und Befestigungsmittel 134 zur lösbaren Befestigung eines Einsetzwerkzeuges (nicht dargestellt) aufweist. Bei den Befestigungsmitteln 134 kann es sich beispielsweise um Befestigungsaussparungen oder/und -vorsprünge handeln. Die Befestigungsmittel 134 sind dabei in axialer Richtung 16, 18 fluchtend mit Aussparungen 136 in den Stützabschnitten 48, 54, 34 und gegebenenfalls dem zweiten Kraftübertragungselement 114 angeordnet, wobei ein Einsetzwerkzeug durch die genannten Aussparungen 136 in axialer Richtung 18 an die Befestigungsmittel 134 an dem Flanschabschnitt 132 heranführbar ist. In axialer Richtung 16, 18 ist zwischen dem Stützabschnitt 48 des ersten Innenlamellenträgers 46 und dem Flanschabschnitt 132 das bereits zuvor erwähnte Nadellager 62 angeordnet, das den Flanschabschnitt 132 von dem Stützabschnitt 48 in axialer Richtung 16, 18 trennt.
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Auf seiner dem Flanschabschnitt 132 abgewandten Seite ist der rohrförmige Abschnitt 130 lösbar an dem ersten Druckraumgehäuse 84 angebracht. Zu diesem Zweck weist der rohrförmige Abschnitt 130 ein Außengewinde auf, das in ein Innengewinde an dem ersten Druckraumgehäuse 84 eingeschraubt ist. Grundsätzlich könnte das Tragrohr 128 auch unmittelbar mit dem ersten Gehäuseabschnitt 68 des Kupplungsgehäuses 66 verbunden sein, es ist jedoch bevorzugt, wenn das Tragrohr 128 mittelbar über das erste Druckraumgehäuse 84 an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 des Kupplungsgehäuses 66 befestigt ist, zumal hierdurch unter anderem ein wesentlich einfacherer Aufbau und ein geringeres Gewicht der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 erzielt werden kann. Auch könnte das Tragrohr 128 alternativ von einem Abschnitt des ersten Druckraumgehäuses 84 gebildet und somit einstückig mit dem ersten Druckraumgehäuse 84 ausgebildet sein, aufgrund des zusätzlichen Flanschabschnitt 132 und um eine Modulbauweise, wie sie später näher beschrieben wird, zu erreichen, ist jedoch die dargestellte Ausführungsform bevorzugt.
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Die Eingangsseite der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 setzt sich im Wesentlichen aus der Eingangsnabe 32, dem ersten Stützabschnitt 34, dem Außenlamellenträger 36 und dem zweiten Stützabschnitt 42 zusammen. Um nun diese Eingangsseite in axialer Richtung 16, 18 oder/und radialer Richtung 20, 22 an dem Kupplungsgehäuse 66 abzustützen, ist in radialer Richtung 20, 22 zwischen dem radial nach innen weisenden Ende des zweiten Stützabschnitts 42 und der radial nach außen weisenden Seite des rohrförmigen Abschnitts 130 des Tragrohrs 128 ein Wälzlager 138 vorgesehen, das im vorliegenden Beispiel als Kugellager ausgebildet ist. Das Wälzlager 138 ist dabei derart festgelegt, dass die zuvor erwähnte Eingangsseite der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 in beiden radialen Richtungen 20, 22 über das Tragrohr 128 und das erste Druckraumgehäuse 84 an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 des Kupplungsgehäuses 66 abgestützt oder abstützbar ist. Darüber hinaus ist das Wälzlager 138 derart festgelegt und angeordnet, dass die in die Betätigungsrichtung 100 wirkende Betätigungskraft des ersten Betätigungskolbens 88 über das Wälzlager 138, das Tragrohr 128 und das erste Druckraumgehäuse 84 an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 des Kupplungsgehäuses 66 abstützbar ist. Die in die Betätigungsrichtung 102 wirkende Betätigungskraft des zweiten Betätigungskolbens 94 ist hingegen über die Nadellager 58, 60, 62, den Flanschabschnitt 132, den rohrförmigen Abschnitt 130 und das erste Druckraumgehäuse 84 an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 des Kupplungsgehäuses 66 abstützbar. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch angemerkt, dass es besonders bevorzugt ist, wenn auch die in Betätigungsrichtung 102 wirkende Betätigungskraft des zweiten Betätigungskolbens 94, vorzugsweise hauptsächlich, besonders bevorzugt ausschließlich, über das Wälzlager 138, das Tragrohr 128 und das erste Druckraumgehäuse 84 an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 des Kupplungsgehäuses 66 abstützbar ist, wie dies bei der später beschriebenen dritten Ausführungsform nach 3 der Fall ist. Zu diesem Zweck wäre das Wälzlager 138 sowohl an der Eingangsseite der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 als auch an dem Tragrohr 128 in beiden axialen Richtungen 16, 18 bzw. in beiden Betätigungsrichtungen 100, 102 festgelegt. Um dabei eine hauptsächliche oder gar alleinige Abstützung über das Wälzlager 138 zu bewirken, sollten die Nadellager 58, 60, 62 ein entsprechendes axiales Spiel aufweisen.
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Der ersten Kupplungsanordnung 28 ist ein erster Kühlölzufuhrpfad 140 zugeordnet, über den das Kühlöl in den Nassraum 64 innerhalb des Kupplungsgehäuses 66 und zu der ersten Kupplungsanordnung 28 gelangt. Der erste Kühlölzufuhrpfad 140 verläuft zunächst durch die Wellendurchtrittsöffnung 72 innerhalb des ersten Gehäuseabschnitts 68 und zwar zwischen der außenliegenden ersten Getriebeeingangswelle 10 und dem Rand 74 der Wellendurchtrittsöffnung 72. Der erste Kühlölzufuhrpfad 140 verläuft anschließend weiter zwischen der außenliegenden ersten Getriebeeingangswelle 10 und dem rohrförmigen Abschnitt 130 des Tragrohrs 128 in axialer Richtung 16, um anschließend über mindestens eine Durchtrittsöffnung (kein Bezugszeichen) in dem rohrförmigen Abschnitt 130 in radialer Richtung 20 nach außen zu der ersten Kupplungsanordnung 28 zu gelangen. Folglich erfolgt die Kühlölzufuhr für die erste Kupplungsanordnung 28 ausgehend von dem Getriebe 6 bzw. der Getriebeseite.
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Der zweiten Kupplungsanordnung 30 ist hingegen ein zweiter Kühlölzufuhrpfad 142 zugeordnet, der zumindest anfänglich von dem ersten Kühlölzufuhrpfad 140 getrennt ist. So verläuft der zweite Kühlölzufuhrpfad 142 in axialer Richtung 18 durch die Wellendurchtrittsöffnung 76 in dem zweiten Gehäuseabschnitt 70 des Kupplungsgehäuses 66 und zwar zwischen dem Rand 78 der Wellendurchtrittsöffnung 76 und der Außenseite einer Eingangswelle der Doppelkupplungseinrichtung 2, wobei die Eingangswelle in der dargestellten Ausführungsform von der Ausgangsnabe 8 der Antriebseinheit 4 gebildet wird. Im Anschluss daran verläuft der zweite Kühlölzufuhrpfad 142 in radialer Richtung 20 nach außen, um zu der zweiten Kupplungsanordnung 30 zu gelangen. Folglich wird das Kühlöl für die zweite Kupplungsanordnung 30 ausgehend von der Antriebseinheit 4 bzw. der Antriebsseite zugeführt.
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Wenngleich vorangehend stets von Druckraumgehäusen 84, 86 die Rede war, so können diese Druckraumgehäuse 84, 86 auch als Zylinder der jeweiligen Betätigungsaktuatorik 80 bzw. 82 bezeichnet werden. Es sei ferner klargestellt, dass die feststehenden und drehfesten Druckraumgehäuse 84, 86 auf der Nehmerseite der jeweiligen Betätigungsaktuatorik 80, 82 angeordnet sind, so dass die Druckraumgehäuse 84, 86 auch als Nehmerzylinder bezeichnet werden können.
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Nachstehend wird unter Bezugnahme auf 2 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 beschrieben, die im Wesentlichen der vorangehend beschriebenen ersten Ausführungsform entspricht, so dass im Folgenden lediglich auf die Unterschiede zur ersten Ausführungsform eingegangen wird, gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Teile verwendet werden und die vorangehende Beschreibung im Übrigen entsprechend gilt.
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Im Gegensatz zu der ersten Ausführungsform erfolgt die Kühlölzufuhr für die zweite Kupplungsanordnung 30 bei der zweiten Ausführungsform nach 2 ebenfalls vom Getriebe 6 bzw. der Getriebeseite her. So verläuft der zweite Kühlölzufuhrpfad 142 vom Getriebe 6 ausgehend in axialer Richtung 16 zunächst durch die innenliegende zweite Getriebeeingangswelle 12, die zu diesem Zweck ebenso wie die erste Getriebeeingangswelle 10 als Hohlwelle ausgebildet ist. Über die in axiale Richtung 16 weisende Öffnung am Ende der zweiten Getriebeeingangswelle 12 verläuft der zweite Kühlölzufuhrpfad 142 weiter in den Innenraum der im Wesentlichen topfförmig ausgebildeten Kupplungseingangsnabe 32, um anschließend über mindestens eine Radialöffnung 144 in radialer Richtung 20 nach außen zu verlaufen, wo das Kühlöl zu der zweiten Kupplungsanordnung 30 gelangt.
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Im Folgenden wird eine dritte Ausführungsform der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 unter Bezugnahme auf 3 beschrieben, die im Wesentlichen der ersten Ausführungsform nach 1 entspricht, so dass nachstehend lediglich auf die Unterschiede eingegangen wird, gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Teile verwendet werden und die vorangehende Beschreibung im Übrigen entsprechend gilt.
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Wie bereits zuvor unter Bezugnahme auf 1 angedeutet, ist das Wälzlager 138 in der dritten Ausführungsform nach 3 sowohl an dem zweiten Stützabschnitt 42 der Eingangsseite der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 als auch an dem Tragrohr 128 in beiden axialen Richtungen 16, 18 bzw. in beiden Betätigungsrichtungen 100, 102 festgelegt. Auf diese Weise wird sowohl die in Betätigungsrichtung 100 wirkende Betätigungskraft des ersten Betätigungskolbens 88 als auch die in Betätigungsrichtung 102 wirkende Betätigungskraft des zweiten Betätigungskolbens 94 mittelbar über die Eingangsseite der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2, das Wälzlager 138, das Tragrohr 128 und das erste Druckraumgehäuse 84 an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 des Kupplungsgehäuses 66 abgestützt. Auf diese Weise werden die Nadellager 58, 60, 62 entlastet und ein verlustfreier Betrieb, der über eine Abstützung über die Nadellager 58, 60, 62 nicht in diesem Maße erzielt werden kann, ist möglich. Aus diesem Grunde sind die Nadellager 58, 60, 62 vorzugsweise mit einem Spiel in axialer Richtung 16, 18 behaftet, so dass die in Betätigungsrichtung 102 wirkende Betätigungskraft des zweiten Betätigungskolbens 94 hauptsächlich, besonders bevorzugt ausschließlich, über das Wälzlager 138, das Tragrohr 128 und das erste Druckraumgehäuse 84 an dem Kupplungsgehäuse 66 abstützbar ist. Zwar zeigt die dritte Ausführungsform nach 3 die gleiche Kühlölzufuhr für die beiden Kupplungsanordnungen 28, 30, wie diese bereits bei der ersten Ausführungsform nach 1 realisiert ist, es sei jedoch angemerkt, dass die Kühlölzufuhr auch bei der dritten Ausführungsform entlang der Kühlölzufuhrpfade 140 und 142 erfolgen kann, wie sie unter Bezugnahme auf 2 beschrieben wurden.
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Im Folgenden wird eine vierte Ausführungsform der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 unter Bezugnahme auf 4 beschrieben, die im Wesentlichen den vorangehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 beschriebenen Ausführungsformen entspricht, so dass nachstehend lediglich die Unterschiede erläutert werden, gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Teile verwendet werden und die vorangehende Beschreibung im Übrigen entsprechend gilt.
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Bei der vierten Ausführungsform wird auf das Tragrohr 128 verzichtet. Der zweite Stützabschnitt 42 der Eingangsseite ist vielmehr über eine rohrförmige Nabe 146 und ein zwischenliegendes Lager 148 in radialer Richtung 20, 22 an der nach außen weisenden Seite der ersten Kupplungsausgangsnabe 50 abgestützt. Um die Eingangsseite der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 in radialer Richtung 20, 22 an dem feststehenden Kupplungsgehäuse 66 abzustützen, ist ferner ein Wälzlager 150 in der Wellendurchtrittsöffnung 76 angeordnet, das einerseits in radialer Richtung 20 an dem Rand 78 der Wellendurchtrittsöffnung 76 und andererseits in radialer Richtung 22 an der Außenseite der Kupplungseingangsnabe 32 abgestützt ist. Darüber hinaus ist das Wälzlager 150 sowohl an dem zweiten Gehäuseabschnitt 70 des Kupplungsgehäuses 66 als auch an der Kupplungseingangsnabe 32 in beiden axialen Richtungen 16, 18 bzw. in beiden Betätigungsrichtungen 100, 102 festgelegt, so dass sowohl die in Betätigungsrichtung 100 wirkende Betätigungskraft des ersten Betätigungskolbens 88 als auch die in Betätigungsrichtung 102 wirkende Betätigungskraft des zweiten Betätigungskolbens 94 mittelbar über die Eingangsseite der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 und das Wälzlager 150 an dem zweiten Gehäuseabschnitt 70 des Kupplungsgehäuses 66 abstützbar bzw. abgestützt ist.
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Da das Wälzlager 150 innerhalb der Wellendurchtrittsöffnung 76 eine Behinderung für das Kühlöl der zweiten Kupplungsanordnung 30 darstellt, ist innerhalb der Wand des zweiten Gehäuseabschnitts 70 des Kupplungsgehäuses 66 ferner ein Kühlölkanal 152 ausgebildet, durch den der zweite Kühlölzufuhrpfad 142 in den Nassraum 64 verläuft, von wo der zweite Kühlölzufuhrpfad 142 anschließend radial nach außen zu der zweiten Kupplungsanordnung 30 gelangt. Alternativ könnte jedoch auch ein zweiter Kühlölzufuhrpfad 142 im Sinne der zweiten Ausführungsform nach 2 gewählt werden. Wie aus 4 ersichtlich, wird der Kühlölkanal 152 somit nicht von der Wellendurchtrittsöffnung 76 gebildet, so dass das Wälzlager 150 keine Behinderung für den Kühlölzustrom darstellt. Es sei ferner angemerkt, dass auch für den ersten Kühlölzufuhrpfad 140 ein Kühlölkanal innerhalb des ersten Gehäuseabschnitts 68 des Kupplungsgehäuses 66 ausgebildet sein könnte, der nicht der Wellendurchtrittsöffnung 72 in dem ersten Gehäuseabschnitt 68 entspricht, um gegebenenfalls eine direktere Kühlölversorgung sowohl der zweiten Kupplungsanordnung 30 als auch der ersten Kupplungsanordnung 28 zu erzielen. Darüber hinaus sei erwähnt, dass auch die Kühlölzufuhrpfade 140, 142 in den vorangehend beschriebenen Ausführungsformen nach den 1 bis 3 durch entsprechende Kühlölkanäle innerhalb der Wand des ersten oder/und zweiten Gehäuseabschnitts 68, 70 des Kupplungsgehäuses 66 verlaufen können, um gegebenenfalls eine direktere Kühlölversorgung sicherzustellen.
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In der vierten Ausführungsform nach 4 ist ferner eine, vorzugsweise getriebeseitige, Ölpumpe vorgesehen, die beispielsweise der Förderung des Kühlöls dienen kann und die in 4 lediglich teilweise angedeutet ist. So zeigt 4 lediglich das Pumpenantriebsglied 154 der Ölpumpe, wobei das Pumpenantriebsglied 154 in der dargestellten Ausführungsform als Zugmittelgetrieberad bzw. als Kettengetrieberad ausgebildet ist. Bei dem Pumpenantrieb handelt es sich folglich um ein Zugmittelgetriebe bzw. ein Kettengetriebe. Zum Zwecke des Antriebs der Ölpumpe steht die Eingangsseite der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 mit dem Pumpenantriebsglied 154, das um die Drehachse 14 rotierbar ist, in Drehmitnahmeverbindung. Dies wird dadurch erreicht, dass die rohrförmige Nabe 146 an dem zweiten Stützabschnitt 42 in axialer Richtung 18 verlängert ist, um dort eine formschlüssige Drehmitnahmeverbindung mit dem Pumpenantriebsglied 154 zu bewirken. Dabei ist die Nabe 146 lösbar mit dem Pumpenantriebsglied 154 verbunden, wobei diese lösbare Verbindung vorzugsweise mittels einer Steckverbindung erzielt wird, die durch Heranführen der rohrförmigen Nabe 146 in axialer Richtung 18 an das Pumpenantriebsglied 154 zustande kommt.
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Ein weiterer besonderer Vorteil der vierten Ausführungsform besteht darin, dass die Druckraumgehäuse 84, 86 baugleich ausgebildet sind. Dies ist möglich, da auf das Tragrohr verzichtet wird, das an dem ersten Druckraumgehäuse 84 befestigt wäre, um einen kompakten Aufbau zu erzielen. Darüber hinaus sind auch die Betätigungskolben 88 und 94, die Einrücklager 120 und 122 sowie die Kraftübertragungselemente 112 und 114 baugleich bzw. identisch ausgebildet, wodurch die Fertigung der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 wesentlich vereinfacht ist. Somit kann auch hinsichtlich der genannten Bauteile von einem symmetrischen Aufbau gesprochen werden. Wenngleich dies in 4 nicht gezeigt ist, so sollten auch die Betätigungskolben 88, 94 vorzugsweise den bereits unter Bezugnahme auf die vorangehenden Figuren beschriebenen U-förmigen Querschnitt aufweisen, in den die Einrücklager 120 bzw. 122 in axialer Richtung 18 bzw. 16 eintauchen, um eine geringere axiale Baulänge zu erzielen. Entsprechendes gilt auch für den zuvor beschriebenen Abstandshalter 124 zwischen dem Betätigungskolben 88 bzw. 94 einerseits und dem Einrücklager 120 bzw. 122 andererseits, der jeweils dem Toleranzausgleich dient und aus Gründen der Übersichtlichkeit in 4 nicht dargestellt ist.
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Alle vorangehend unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsformen der parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 haben die Gemeinsamkeit, dass diese modulartig aus im Wesentlichen drei Modulen zusammengesetzt sind. Ein erstes Modul weist den ersten Gehäuseabschnitt 68, das daran befestigte erste Druckraumgehäuse 84, den ersten Betätigungskolben 88, das Einrücklager 120 und zumindest im Falle der vierten Ausführungsform das Pumpenantriebsglied 154 auf. Das zweite Modul weist die beiden Kupplungsanordnungen 28, 30, den Außenlamellenträger 36, die Innenlamellenträger 46, 52, die Rückstellfedern 126, die Nadellager 58, 60, 62, die Kraftübertragungselemente 112, 114 und zumindest im Falle der Ausführungsformen nach den 1 bis 3 das Tragrohr 128 sowie das Wälzlager 138 auf. Alternativ könnten die Kraftübertragungselemente 112, 114 jedoch auch, gegebenenfalls zusammen mit der zugehörigen Rückstellfeder 126 oder/und dem zugehörigen Einrücklager 120 bzw. 122 dem ersten Modul bzw. dem nachstehend beschriebenen dritten Modul zugeordnet sein. Das dritte Modul weist dahingegen den zweiten Gehäuseabschnitt 70 des Kupplungsgehäuses 66, das an dem zweiten Gehäuseabschnitt 70 befestigte zweite Druckraumgehäuse 86, den zweiten Betätigungskolben 94 und das Einrücklager 122 auf. Die drei Module können jeweils als Einheit in der genannten Reihenfolge zusammengesetzt und/oder in umgekehrter Reihenfolge voneinander gelöst werden, wie dies nachstehend unter Bezugnahme auf 1 erläutert wird.
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Beim Zusammensetzen der modulartig aufgebauten parallelen Doppelkupplungseinrichtung 2 wird zunächst das zweite Modul in axialer Richtung 18 an das erste Modul herangeführt. Zu diesem Zweck wird ein Einsetzwerkzeug (nicht dargestellt) in axialer Richtung 18 durch die Aussparungen 136 geführt bis das Einsetzwerkzeug in die Befestigungsmittel 134 an dem Flanschabschnitt 132 des Tragrohrs 128 eingreift. Derart an dem Tragrohr 128 befestigt, kann das Einsetzwerkzeug dazu verwendet werden, das Tragrohr 128 in Umfangsrichtung 24 oder 26 um die Drehachse 14 zu drehen, so dass das Außengewinde an dem rohrförmigen Abschnitt 130 des Tragrohrs 128 in das Innengewinde an dem ersten Druckraumgehäuse 84 eingeschraubt wird. Ist das zweite Modul derart mit dem ersten Modul zusammengesetzt, so wird anschließend das dritte Modul, also der zweite Gehäuseabschnitt 70 mitsamt dem daran angeordneten Teil der zweiten Betätigungsaktuatorik 82 in axialer Richtung 18 an das zweite Modul herangeführt. Durch Befestigen des zweiten Gehäuseabschnitts 70 an dem ersten Gehäuseabschnitt 68 ist der Zusammenbau abgeschlossen.
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Bezüglich der vierten Ausführungsform nach 4 sei ferner darauf hingewiesen, dass aufgrund des fehlenden Tragrohrs 128 keine Aussparungen 136 und auch kein Einsetzwerkzeug, das durch diese hindurchgeführt werden müsste, notwendig ist. Vielmehr wird die Verbindung zwischen dem ersten und zweiten Modul bei der vierten Ausführungsform in erster Linie durch ein Aufschieben des zweiten Moduls in axialer Richtung 18 auf das erste Modul erreicht, wobei das zweite und dritte Modul zuvor miteinander verbunden bzw. aneinander vorfixiert werden sollten, was vorzugsweise über das Wälzlager 150 erfolgt. Auch bei der Demontage sollten das zweite und dritte Modul zusammenhängend von dem ersten Modul gelöst werden.
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In allen Fällen wird darüber hinaus durch das Aufschieben des zweiten Moduls auf das erste Modul erreicht, dass die Kupplungsausgangsnaben 50, 56 unter Erzeugung einer Drehmitnahmeverbindung auf die zugehörige Getriebeeingangswelle 10 bzw. 12 aufgeschoben werden.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- parallele Doppelkupplungseinrichtung
- 4
- Antriebseinheit
- 6
- Getriebe
- 8
- Ausgangsnabe
- 10
- erste Getriebeeingangswelle
- 12
- zweite Getriebeeingangswelle
- 14
- Drehachse
- 16
- axiale Richtung
- 18
- axiale Richtung
- 20
- radiale Richtung
- 22
- radiale Richtung
- 24
- Umfangsrichtung
- 26
- Umfangsrichtung
- 28
- erste Kupplungsanordnung
- 30
- zweite Kupplungsanordnung
- 32
- Kupplungseingangsnabe
- 34
- erster Stützabschnitt
- 36
- Außenlamellenträger
- 38
- zweiter Außenlamellentragabschnitt
- 40
- erster Außenlamellentragabschnitt
- 42
- zweiter Stützabschnitt
- 44
- Trennwandabschnitt
- 46
- erster Innenlamellenträger
- 48
- Stützabschnitt
- 50
- erste Kupplungsausgangsnabe
- 52
- zweiter Innenlamellenträger
- 54
- Stützabschnitt
- 56
- zweite Kupplungsausgangsnabe
- 58
- erstes Nadellager
- 60
- zweites Nadellager
- 62
- drittes Nadellager
- 64
- Nassraum
- 66
- Kupplungsgehäuse
- 68
- erster Gehäuseabschnitt
- 70
- zweiter Gehäuseabschnitt
- 72
- Wellendurchtrittsöffnung
- 74
- Rand
- 76
- Wellendurchtrittsöffnung
- 78
- Rand
- 80
- erste Betätigungsaktuatorik
- 82
- zweite Betätigungsaktuatorik
- 84
- erstes Druckraumgehäuse
- 86
- zweites Druckraumgehäuse
- 88
- erster Betätigungskolben
- 90
- erster Druckraum
- 92
- umlaufende Dichtungen
- 94
- zweiter Betätigungskolben
- 96
- zweiter Druckraum
- 98
- umlaufende Dichtungen
- 100
- Betätigungsrichtung
- 102
- Betätigungsrichtung
- 104
- Druckölkanal
- 106
- Öffnung
- 108
- Druckölkanal
- 110
- Öffnung
- 112
- erstes Kraftübertragungselement
- 114
- zweites Kraftübertragungselement
- 116
- Betätigungsfinger
- 118
- Aussparungen
- 120
- Einrücklager
- 122
- Einrücklager
- 124
- Abstandshalter
- 126
- Rückstellfeder
- 128
- Tragrohr
- 130
- rohrförmiger Abschnitt
- 132
- Flanschabschnitt
- 134
- Befestigungsmittel
- 136
- Aussparungen
- 138
- Wälzlager
- 140
- erster Kühlölzufuhrpfad
- 142
- zweiter Kühlölzufuhrpfad
- 144
- Radialöffnung
- 146
- Nabe
- 148
- Lager
- 150
- Wälzlager
- 152
- Kühlölkanal
- 154
- Pumpenantriebsglied