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DE102010019875A1 - Leuchtmittel zum Ersatz einer Leuchtstoffröhre - Google Patents

Leuchtmittel zum Ersatz einer Leuchtstoffröhre Download PDF

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DE102010019875A1
DE102010019875A1 DE102010019875A DE102010019875A DE102010019875A1 DE 102010019875 A1 DE102010019875 A1 DE 102010019875A1 DE 102010019875 A DE102010019875 A DE 102010019875A DE 102010019875 A DE102010019875 A DE 102010019875A DE 102010019875 A1 DE102010019875 A1 DE 102010019875A1
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DE
Germany
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illuminant
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contact
socket
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DE102010019875A
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English (en)
Inventor
Dr.-Ing. Heil Volker
Rasit Özgüc
Udo Piontek
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Signify Holding BV
Original Assignee
Fraunhofer Gesellschaft zur Forderung der Angewandten Forschung eV
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Publication date
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Priority to CN201610148073.4A priority patent/CN105782930B/zh
Priority to ES11714280.2T priority patent/ES2545134T3/es
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist ein Leuchtmittel (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80' 90, 90') mit einer Leuchteinheit (27, 56, 75, 87, 96), wenigstens zwei separaten Kontaktabschnitten (2, 3) und einer elektrischen Verbindung zwischen der Leuchteinheit (27, 56, 75, 87, 96) und den Kontaktabschnitten (2, 3), wobei jeder Kontaktabschnitt (2, 3) wenigstens einen elektrischen Kontakt (4) zur Verbindung mit einer korrespondierenden Fassung (24, 32, 34, 45, 74, 84, 101) aufweist. Um auch andere Leuchtmittel als Gasentladungslampen in dafür vorgesehenen Fassungen sicher betrieben zu können, ist vorgesehen dass wenigstens eine Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91) zur Verhinderung eines Stromschlags an wenigstens einem der elektrischen Kontakte (4) in einem teilmontierten Zustand des Leuchtmittels (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80' 90, 90') in einer korrespondierenden Fassung (24, 32, 34, 45, 74, 84) vorgesehen ist, und dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 3, 6, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91, 91') dazu ausgebildet ist, im montierten Zustand des Leuchtmittels (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') eine deaktivierte Stellung und im demontierten Zustand des Leuchtmittels (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80' 90, 90') eine aktivierte Stellung einzunehmen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Leuchtmittel, mit einer Leuchteinheit, wenigstens zwei separaten Kontaktabschnitten, und einer elektrischen Verbindung zwischen der Leuchteinheit und den Kontaktabschnitten, wobei jeder Kontaktabschnitt wenigstens einen elektrischen Kontakt zur Verbindung mit einer korrespondierenden Fassung aufweist. Ferner betrifft die Erfindung ein System umfassend ein Leuchtmittel und eine Fassung, wobei das Leuchtmittel zum Betrieb in der Fassung korrespondierend zur Fassung ausgebildet ist.
  • Leuchtmittel mit separaten Kontaktabschnitten finden derzeit insbesondere als Gasentladungslampen, insbesondere Leuchtstofflampen, Anwendung. Leuchtstofflampen sind zumeist röhrenförmig ausgebildet, weshalb man auch von Leuchtstoffröhren spricht. Diese Leuchtmittel unterscheiden sich von klassischen Glühbirnen darin, dass zwei separate Kontaktabschnitte vorgesehen sind, mit denen der elektrische Kontakt zwischen dem Leuchtmittel und der Fassung einer Leuchte hergestellt werden kann.
  • Als Kontaktabschnitt wird der Teil eines Leuchtmittels verstanden, der direkt zur Verbindung mit der Fassung einer Leuchte vorgesehen ist. Insbesondere ist es der Teil eines Leuchtmittels, der korrespondierend zur Fassung ausgebildet ist, so dass das Leuchtmittel in der Fassung aufgenommen werden kann. Bei einer Glühbirne kann beispielsweise das Gewinde insgesamt als Kontaktabschnitt verstanden werden, während bei konventionellen Leuchtstoffröhren die Endflächenabschnitte als Kontaktabschnitte angesehen werden können. Ferner werden unter voneinander beabstandeten, d. h. separaten, Kontaktabschnitten solche verstanden, zwischen denen eine Leuchteinheit des Leuchtmittels vorgesehen ist. Alternativ oder zusätzlich können zwei Kontaktabschnitte als separat angesehen werden, wenn zwischen einander benachbarten Bereichen der Kontaktabschnitte Licht nach außen abgegeben wird.
  • Unter einer Fassung im Sinne der Erfindung wird ein Bauteil der Leuchte verstanden, das der Aufnahme und auswechselbaren Befestigung des mit der Leuchte zu betreibenden Leuchtmittels dient. Der Begriff Lampe ist in diesem Zusammenhang wenn synonym zudem Begriff Leuchtmittel, nicht zu dem Begriff Leuchte.
  • Bei Leuchtstoffröhren sind die beiden Kontaktabschnitte häufig an einander gegenüberliegenden Enden des Leuchtmittels vorgesehen. An jedem Kontaktabschnitt sind in der Regel zwei Kontakte zur elektrischen Verbindung des Leuchtmittels mit der Fassung vorgesehen. Die eigentliche Leuchteinheit, welche unter Spannung Licht emittiert, ist über eine elektrische Verbindung mit den beiden Kontaktabschnitten verbunden.
  • Werden Leuchtmittel mit zwei voneinander beabstandeten Kontaktabschnitten in eine Fassung einer Leuchte eingesetzt, kann das Leuchtmittel bereits über einen der Kontaktabschnitte elektrisch leitend mit der Fassung verbunden sein, während ein weiterer Kontaktabschnitt noch nicht in die Fassung eingesetzt ist. In diesem teilmontierten Zustand kann es zu einer unbeabsichtigten Berührung des noch nicht in die Fassung eingesetzten Kontaktabschnitts durch den Benutzer kommen. Dies ist bei Gasentladungslampen unproblematisch, da der Benutzer aufgrund deren Bauart durch Berührung des noch zugänglichen Kontaktabschnitts keinen Stromschlag erhalten kann.
  • Anders verhält es sich bei Leuchtmitteln, bei denen bereits im teilmontierten Zustand eine erhöhte Leitfähigkeit zwischen den elektrischen Kontakten der beiden Kontaktabschnitte besteht. Dies kann beispielsweise bei LEDs (Light Emitting Diode – Leuchtdiode) umfassenden Leuchteinheiten der Fall sein. Für derartige Leuchtmittel empfiehlt es sich daher, die Kontakte in möglichst geringem Abstand voneinander vorzusehen, so dass ein Stromschlag eines Bedieners beim unachtsamen Einsetzen des Leuchtmittels in eine Fassung einer Leuchte vermieden wird.
  • Dies ist allerdings dann nicht möglich, wenn Gasentladungslampen, wie etwa gängige Leuchtstoffröhren, durch andere Leuchtmittel ersetzt werden sollen. In diesem Fall müssen die Leuchtmittel kompatibel zu den bestehenden, zur Aufnahme von Leuchtstoffröhren vorgesehenen, Fassungen ausgebildet sein. Daher ist bisher eine Umverdrahtung bestehender Fassungen, beziehungsweise, Leuchten vorgeschlagen worden. Diese Umverdrahtung kann derart erfolgen, dass die Leuchtmittel über einen einzigen Kontaktabschnitt mit Strom versorgt werden. Ein zweiter Kontaktabschnitt ist dann für das Einsetzen des Leuchtmittels in die Fassung erforderlich, ohne dass dort eine elektrische Verbindung zur Fassung hergestellt wird.
  • Nachteilig an solchen Lösungen sind der hohe Aufwand für das Umverdrahten der Fassungen und der Umstand, dass entsprechend umverdrahtete Lampenfassungen nicht mehr mit herkömmlichen Leuchtstoffröhren betrieben werden können.
  • Daher liegt der vorliegenden Erfindung die technische Aufgabe zugrunde, Leuchtmittel und Systeme jeweils der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass diese unter Verzicht von konventionellen Gasentladungslampen sicher betrieben werden können.
  • Diese technische Aufgabe ist bei einem Leuchtmittel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass wenigstens eine Schutzvorrichtung zur Verhinderung eines Stromschlags an wenigstens einem der elektrischen Kontakte in einem teilmontierten Zustand des Leuchtmittels in einer korrespondierenden Fassung vorgesehen ist und dass die Schutzvorrichtung dazu ausgebildet ist, im montierten Zustand des Leuchtmittels eine deaktivierte Stellung und im demontierten Zustand des Leuchtmittels eine aktivierte Stellung einzunehmen.
  • Die Erfindung hat folglich erkannt, dass es zweckmäßiger ist, den Schutz eines Benutzers gegenüber einem elektrischen Stromschlag beim Montieren oder Demontieren eines Leuchtmittels in das Leuchtmittel zu integrieren, statt die korrespondierende Fassung, beziehungsweise die mit dem Leuchtmittel zu verwendende Leuchte, mit einer Schutzvorrichtung auszustatten oder umzuverdrahten. Dabei wird nicht zuletzt eine hohe Flexibilität beim Einsatz der Leuchte erzielt, da die Leuchte so ausgestaltet sein kann, dass sie mit unterschiedlichen Leuchtmitteln zu betreiben ist. Beispielsweise kann die Leuchte wahlweise mit einer Leuchtstofflampe oder mit einem anderen Leuchtmittel betrieben werden. Im letztgenannten Fall ist das Leuchtmittel mit einer Schutzvorrichtung versehen, die ausschließt, dass der Benutzer bei der Montage des Leuchtmittels einen Stromschlag erhält.
  • Die Gefahr eines Stromschlags kann selbstverständlich auch dadurch ausgeschlossen werden, dass die Fassung bzw. die Leuchte spannungsfrei geschaltet wird. Dies kann durch Betätigen eines dafür vorgesehenen Schalters der Leuchte oder durch Ziehen des Netzsteckers erfolgen. Da dies unter Umständen vor der Montage oder Demontage eines Leuchtmittels vergessen wird, wird diese Option als nicht ausreichend erachtet. Zudem wird nachfolgend der Einfachheit halber davon ausgegangen, dass an der Fassung eine Potentialdifferenz anliegt und so die potentielle Gefahr eines Stromschlags besteht. Das bedeutet auch, dass nachfolgend unter einem montierten Zustand des Leuchtmittels vorzugsweise ein solcher verstanden wird, in dem an der Fassung eine Potentialdifferenz anliegt.
  • Die Schutzvorrichtung ist derart ausgestaltet, dass sie eine deaktivierte Stellung und eine aktivierte Stellung einnehmen kann. Die deaktivierte Stellung nimmt die Schutzvorrichtung dann ein, wenn sich das Leuchtmittel im montierten Zustand befindet. Im demontierten Zustand des Leuchtmittels oder im demontierten Zustand des entsprechenden Kontaktabschnitts nimmt die Schutzvorrichtung dagegen eine aktivierte Stellung ein. Unter einer aktivierten Stellung wird dabei eine Stellung verstanden, in der die Schutzvorrichtung einen Stromschlag verhindert. In der deaktivierten Stellung der Schutzvorrichtung kann das Leuchtmittel dagegen ohne Funktionseinschränkung zum Emittieren von Licht betrieben werden.
  • Je nach Bauart der Schutzvorrichtung und je nach Bauart des Leuchtmittels kann die Schutzvorrichtung einem oder mehreren Kontaktabschnitten zugeordnet sein. Aus konstruktiven Gesichtspunkten ist es jedoch von Vorteil, wenn eine Schutzvorrichtung lediglich einem Kontaktabschnitt zugeordnet ist. Dabei kann die Schutzvorrichtung lediglich einem elektrischen Kontakt eines Kontaktabschnittes zugeordnet sein. Es ist aber auch möglich, dass die Schutzvorrichtung mehreren elektrischen Kontakten, insbesondere zwei elektrischen Kontakten, eines Kontaktabschnitts zugeordnet ist. Aus konstruktiver Sicht ist es bevorzugt, wenn eine Schutzvorrichtung allen Kontakten eines Kontaktabschnitts zugeordnet ist.
  • Das Leuchtmittel kann wie konventionelle Leuchtstoffröhren röhrenförmig ausgebildet sein und an den beiden einander gegenüber liegenden Enden jeweils einen Kontaktabschnitt aufweisen. Dabei kann das Leuchtmittel zwischen den Kontaktabschnitten geradlinig oder gekrümmt verlaufen. So kann das Leuchtmittel als Ersatz für Leuchtstoffröhren verwendet werden. Grundsätzlich kommt aber auch jede andere Ausgestaltung des Leuchtmittels in Frage, wenn die Kontaktabschnitte hinreichend von einander beabstandet sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anschlussmaße des Leuchtmittels mit konventionellen Leuchtmitteln, wie Leuchtstofflampen, übereinstimmen.
  • Wenn das Leuchtmittel dazu ausgebildet ist, mit einem bestimmten Kontaktabschnitt zuerst mit einer Fassung einer Leuchte verbunden zu werden, kann bei diesem Kontaktabschnitt auf eine Schutzvorrichtung verzichtet werden. Grundsätzlich ist es jedoch bevorzugt, wenn jedem Kontaktabschnitt wenigstens eine Schutzvorrichtung zugeordnet ist. Dann kann ein elektrischer Stromschlag eines Benutzers unabhängig davon vermieden werden, in welcher Ausrichtung oder In welcher Reihenfolge die Kontaktabschnitte in eine Fassung einer Leuchte eingesetzt werden. Auf diese Weise wird letztlich auch der Möglichkeit von Fehlbedienungen Rechnung getragen.
  • Unter Schutzvorrichtungen im Sinne der Erfindung werden ganz allgemein solche verstanden, die ein Höchstmaß an Fehlbedienungen durch den Benutzer tolerieren. Beispielsweise wird eine schlichte Abdeckung eines Kontaktabschnitts, die elektrische Kontakte eines Kontaktabschnitts überdeckt und vor der Montage des Leuchtmittels in einer Fassung entfernt werden muss, nicht als Schutzvorrichtung im Sinne der Erfindung angesehen. Der Benutzer wird nämlich entsprechende Kappen vor der Montage des Leuchtmittels in eine Fassung entfernen, so dass eine entsprechende Kappe den Benutzer während der Montage des Leuchtmittels, insbesondere im teilmontierten Zustand, nicht mehr gegenüber einem Stromschlag schützen kann.
  • Schutzvorrichtungen im Sinne der Erfindung sind dagegen vorzugsweise unverlierbar am Leuchtmittel angebracht und werden, vorzugsweise zwangsweise, deaktiviert, wenn ein Kontaktabschnitt des Leuchtmittels in eine korrespondierende Fassung eingesetzt wird und/oder, vorzugsweise zwangsweise, aktiviert, wenn ein entsprechender Kontaktabschnitt aus einer mit dem Leuchtmittel korrespondierenden Fassung entnommen wird. Die Aktivierung einer Schutzvorrichtung erfolgt somit vorzugsweise bereits dann, wenn das Leuchtmittel noch nicht in Gänze aus der Fassung entnommen worden ist, d. h. sich das Leuchtmittel im Teilmontierten Zustand befindet. Die Schutzvorrichtung ist dann einem bereits aus der Fassung entnommenen Kontaktabschnitt zugeordnet, während ein weiterer Kontaktabschnitt noch elektrisch leitend mit der Fassung verbunden ist.
  • Vorzugsweise weist das Leuchtmittel eine Leuchteinheit auf, die wenigstens eine LED, insbesondere aber eine Vielzahl von LEDs aufweist. Die LEDs können unter anderem in der konventionellen, kuppelförmigen Bauform, als SMD (Surface-Mounted Device), als Hochleistungs-LED (H-LED), als organische Leuchtdiode (OLED) oder als organische Leuchttransistor ausgestaltet (Organic Light Emitting Transistor – OLET) sein. Dann können bestehende Gasentladungslampen, wie Leuchtstofflampen, insbesondere Leuchtstoffröhren, durch Strom sparende Leuchtmittel der zuvor beschriebenen Art ersetzt werden. Es kommen aber auch Leuchteinheiten mit Glühfäden, mit Elektrolumineszenz-Leuchteinrichtungen oder Halogenlampen in Frage.
  • Bei einer ersten bevorzugten Ausgestaltung des Leuchtmittels ist die Schutzvorrichtung mechanisch, elektrisch, magnetisch und/oder thermisch deaktivierbar ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich kann die Schutzvorrichtung derart ausgebildet sein, dass sie mechanisch, elektrisch, magnetisch und/oder thermisch aktiviert werden kann. Derart deaktivierbare und/oder aktivierbare Schutzvorrichtungen haben den Vorteil, dass sie sehr unanfällig gegen Fehlbedienungen konstruiert werden können. Außerdem können die Schutzvorrichtungen ohne weiteres an den jeweiligen Anwendungszweck, das heißt insbesondere an die jeweils korrespondierende Fassung, angepasst werden.
  • Damit es nicht zu einer ungewollten Störung beim Betrieb des Leuchtmittels kommt, ist die wenigstens eine Schutzvorrichtung vorzugsweise derart ausgebildet, dass die Schutzvorrichtung beim Einsetzen des Leuchtmittels in die Fassung automatisch und/oder zwangsweise deaktiviert wird. Um auch beim Demontieren des Leuchtmittels ein hohes Maß an Sicherheit gegenüber einem elektrischen Stromschlag sicherstellen zu können, ist bei einer weiteren Ausgestaltung des Leuchtmittels eine Schutzvorrichtung mit einem Rückstellmechanismus vorgesehen. Dieser Rückstellmechanismus wird bei der Demontage des Leuchtmittels, das heißt insbesondere bei der Demontage des entsprechenden Kontaktabschnitts, automatisch betätigt.
  • Diese automatische Betätigung des Rückstellmechanismus überführt die Schutzvorrichtung in eine aktivierte Stellung. Die Gefahr eines elektrischen Stromschlags bei der Demontage des Leuchtmittels aus der Fassung kann somit zuverlässig verhindert werden. Zur Vereinfachung der Schutzvorrichtung und zur Sicherstellung einer hohen Betriebssicherheit kann der Rückstellmechanismus federbelastet sein. Beim Rückstellen der Schutzvorrichtung in eine aktivierte Stellung kann die Schutzvorrichtung oder jedenfalls Teile davon verschoben, verdreht und/oder verschwenkt werden. Entsprechende Rückstellmechanismen lassen sich konstruktiv einfach fertigen und führen selten zu Fehlfunktionen.
  • Vorzugsweise ist die Schutzvorrichtung derart ausgebildet, dass im teilmontierten Zustand des Leuchtmittels die Berührungsspannung an einem der Schutzvorrichtung zugeordneten elektrischen Kontakt unterhalb von 50 Volt (AC) und/oder 120 Volt (DC) liegt. In diesem Fall kann die Gefahr eines elektrischen Stromschlags ausgeschlossen werden. Unter einem elektrischen Stromschlag in diesem Sinne wird folglich ein die Gesundheit des Benutzers gefährdender Stromschlag verstanden. Ist die Berührungsspannung gering genug, kann die Gefährdung der Gesundheit eines Benutzers ausgeschlossen werden. Um nicht nur Menschen, sondern auch andere Lebewesen oder besondere elektrische Einheiten, gegenüber einem elektrischen Schlag zu schützen, kann die Schutzvorrichtung zur Unterschreitung einer Berührungsspannung von 25 Volt (AC) und/oder 60 Volt (DC) ausgebildet sein. Mit anderen Worten muss die Berührungsspannung nicht bis auf 0 Volt (AC/DC) gesenkt werden, um die Gefahr zu beseitigen, dass der Betreiber einen Stromschlag im Sinne der Erfindung erhält.
  • Zur Erhöhung der Flexibilität des Einsatzes des Leuchtmittels bietet es sich an, wenn das Leuchtmittel kompatibel zu einer Leuchtstofflampe bzw. Leuchtstoffröhre ausgebildet ist. So kann das Leuchtmittel, bei dem es sich nicht um eine Leuchtstoffröhre handelt, ohne Probleme in einer Fassung betrieben werden, die zum Betrieb einer Leuchtstoffröhre vorgesehen ist. Besonders bevorzugt ist es, wenn das Leuchtmittel kompatibel zu Leuchtstoffröhren vom Typ T4, T5, T8, T10 und T12 ausgebildet ist. Dann kann das Leuchtmittel ohne Probleme als Ersatz für eine Leuchtstoffröhre der zuvor genannten Art in eine korrespondierende Fassung eingesetzt und dort betrieben werden. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass das Leuchtmittel zur Aufnahme und zum Betrieb in einer Fassung des Typs G5 oder G13 ausgebildet ist.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Leuchtmittels ist die wenigstens eine Schutzvorrichtung als wenigstens ein mechanisch zu betätigender Berührungsschutz ausgebildet. In aktivierter Stellung des Berührungsschutzes verhindert dieser eine Berührung wenigstens eines elektrischen Kontakts durch den Benutzer beim Montieren oder Demontieren des Leuchtmittels. Dagegen gibt der Berührungsschutz in deaktiverter Stellung den wenigstens einen dem Berührungsschutz zugeordneten elektrischen Kontakt des entsprechenden Kontaktabschnitts zur Verbindung mit der Fassung frei. Die Ausgestaltung der Schutzvorrichtung als mechanischer Berührungsschutz stellt eine konstruktiv einfache und kostengünstige Lösung dar. Der dem mechanischen Berührungsschutz zugeordnete elektrische Kontakt kann im teilmontierten Zustand des Leuchtmittels unter Spannung stehen. Denn eine versehentliche Berührung dieses elektrischen Kontakts durch den Benutzer wird durch den Berührungsschutz verhindert, wenn der entsprechende Kontaktabschnitt des jeweiligen elektrischen Kontakts noch nicht in die Fassung eingesetzt und/oder der mechanische Berührungsschutz vom Benutzer noch nicht in die deaktivierte Stellung überführt ist.
  • Besonders einfach und effektiv ist es, wenn der mechanische Berührungsschutz in der deaktivierten Stellung zusammengedrückt, verdreht, verschoben und/oder verschwenkt ist. Eine der entsprechenden Bewegung entgegen gerichtete Bewegung überführt den mechanischen Berührungsschutz vorzugsweise von der deaktiverten Stellung in die aktivierte Stellung. Der mechanische Berührungsschutz muss daher lediglich eine Bewegung in Hinrichtung und Rückrichtung zulassen und kann daher konstruktiv einfach ausgebildet sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann der mechanische Berührungsschutz dazu ausgebildet sein, bei der Montage des Leuchtmittels automatisch aus der aktivierten Stellung in die deaktivierte Stellung überführt zu werden. Es bedarf dann keiner separaten Handhabung des mechanischen Berührungsschutzes durch den Benutzer. Die Deaktivierung des mechanischen Berührungsschutzes erfolgt vielmehr unmittelbar durch die zur Montage des Leuchtmittels erforderlichen Montageschritte. Um diese Funktionalität auf einfache Weise sicherzustellen, kann vorgesehen sein, dass der mechanische Berührungsschutz durch Zusammendrücken, Verdrehen und/oder Verschwenken in die deaktivierte Stellung gebracht wird.
  • Der mechanische Berührungsschutz kann wenigstens eine Öffnung aufweisen, die durch eine Drehbewegung des Berührungsschutzes in Überdeckung mit wenigstens einem elektrischen Kontakt gelangt. Auf diese Weise ist der entsprechende elektrische Kontakt durch die Öffnung problemlos von außen zugänglich beziehungsweise kann durch die Öffnung nach außen dringen, wenn der mechanische Berührungsschutz in der deaktivierten Stellung ist. Andererseits ist eine zufällige Berührung des elektrischen Kontakts ausgeschlossen, wenn sich der mechanische Berührungsschutz in der aktivierten Stellung befindet.
  • In diesem Zusammenhang bietet es sich weiter an, wenn der mechanische Berührungsschutz zusammengedrückt werden kann, wenn sich die wenigstens eine Öffnung mit dem wenigstens einen elektrischen Kontakt in Überdeckung befindet. So kann der elektrische Kontakt durch die wenigstens eine Öffnung nach außen dringen, ohne dass hierzu komplizierte Verfahrensschritte notwendig wären. Wenn der mechanische Berührungsschutz einem Kontaktabschnitt zugeordnet ist, der mehrere elektrische Kontakte aufweist, kann für jeden elektrischen Kontakt eine separate Öffnung vorgesehen sein. Alternativ kann der mechanische Berührungsschutz aber auch so ausgebildet sein, dass eine Öffnung von mehreren elektrischen Kontakten eines Kontaktabschnitts durchdrungen wird, wenn der mechanische Berührungsschutz in die aktivierte Stellung überführt wird.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es aus konstruktiver Sicht zweckmäßig, wenn ein Federmittel vorgesehen ist, das den mechanischen Berührungsschutz beim Demontieren des Leuchtmittels in die aktivierte Stellung zurückbewegt.
  • Insbesondere kann das Federmittel infolge der Federkraft eine Drehbewegung, eine Schwenkbewegung und/oder ein Zusammendrücken des mechanischen Berührungsschutzes zu dessen Aktivierung rückgängig machen. Auf diese Weise kann die Deaktivierung des mechanischen Berührungsschutzes automatisch eingeleitet werden, sobald der mechanische Berührungsschutz bei der Demontage des Leuchtmittels die hierfür erforderliche Bewegungsfreiheit erhält. Hierzu ist es besonders zweckmäßig weil konstruktiv einfach, wenn das Federmittel in der deaktivierten Stellung des mechanischen Berührungsschutzes ausgelenkt ist. Die Federkraft des Federmittels wirkt dann zurück in Richtung der aktivierten Stellung des mechanischen Berührungsschutzes.
  • Alternativ oder zusätzlich zu der zuvor beschriebenen Ausgestaltung der Schutzvorrichtung kann vorgesehen sein, dass die Schutzvorrichtung als wenigstens ein mechanisch zu betätigender Schalter ausgebildet ist und dass der mechanisch zu betätigende Schalter im montierten Zustand des Leuchtmittels geschlossen und/oder im demontierten Zustand des entsprechenden Kontaktabschnitts geöffnet ist. Unter einem mechanisch zu betätigenden Schalter wird dabei ein mechanisch zu betätigendes Bauteil verstanden, das nicht der Berührung eines elektrischen Kontakts entgegensteht, sondern die Berührungsspannung an einem entsprechenden Kontakt auf einen unkritischen Wert limitiert. Hinsichtlich einer erhöhten Anwenderfreundlichkeit bietet es sich dabei an, wenn der mechanisch zu betätigende Schalter beim Einsetzen des entsprechenden Kontaktabschnitts in eine korrespondierende Fassung automatisch geschlossen und bei der Entnahme des entsprechenden Kontaktabschnitts aus der korrespondierenden Fassung wieder geöffnet wird. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem der mechanisch zu betätigende Schalter als Taster ausgeführt wird, der nach Beendigung der Betätigung in die Ausgangslage zurückkehrt. Es sind dann keine separaten Verfahrensschritte zur Deaktivierung und/oder zur Aktivierung der entsprechenden Schutzvorrichtung erforderlich.
  • In einer bevorzugten Ausführung ist der mechanisch zu betätigende Schalter dazu ausgebildet, unmittelbar durch das Zusammenwirken mit der korrespondierenden Fassung geschlossen und/oder geöffnet zu werden. Unter einer korrespondierenden Fassung im Sinne der Erfindung ist dabei eine konventionelle Fassung zu verstehen, die zur Aufnahme des Leuchtmittels geeignet ist. Die Fassung muss dabei kein besonderes Mittel aufweisen, um den mechanisch zu betätigenden Schalter beim Montieren des Leuchtmittels in der entsprechenden Fassung zu betätigen. Anderenfalls wäre ein erheblicher Aufwand erforderlich, um die Fassungen der mit dem entsprechenden Leuchtmittel zu betreibenden Leuchten in geeigneter Weise an die Betätigung des mechanisch zu betätigenden Schalters anzupassen.
  • Grundsätzlich kann der mechanisch zu betätigende Schalter als Drehschalter und/oder als Druckschalter ausgebildet sein. Druckschalter sind in der Regel konstruktiv einfacher, während Drehschalter eine höhere Betriebssicherheit garantieren.
  • Um sicherzustellen, dass der mechanisch zu betätigende Druckschalter erst dann geschlossen ist, wenn der wenigstens eine Kontakt des zugeordneten Kontaktabschnitts von dem Benutzer nicht mehr unabsichtlich berührt werden kann, bietet es sich an, wenn der wenigstens eine mechanisch zu betätigende Druckschalter zwischen zwei elektrischen Kontakten des entsprechenden Kontaktabschnitts vorgesehen ist und/oder dass zwei elektrische Kontakte zwischen wenigstens zwei mechanisch zu betätigenden Schaltern vorgesehen sind. Wenn mehrere Druckschalter und/oder mehrere elektrische Kontakte einem Kontaktabschnitt zugeordnet sind, können diese hintereinander in einer Linie angeordnet sein.
  • Um ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Montage und der Demontage des Leuchtmittels sicherzustellen, kann der wenigstens eine mechanisch zu betätigende Druckschalter wenigstens zwei Schaltelemente aufweisen. Auf diese Weise kann die Anzahl der benötigten Druckschalter verringert werden. Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sind die wenigstens zwei Schaltelemente aus unterschiedlichen Raumrichtungen zu betätigen. Unter einer Betätigung in diesem Sinne kann vorzugsweise ein Eindrücken des Schaltelements in das Leuchtmittel verstanden werden. Auf diese Weise können die wenigstens zwei Schaltelemente betätigt werden, wenn das Leuchtmittel einen vorbestimmten Abstand in den entsprechenden Raumrichtungen zu der korrespondierenden Fassung einnimmt. Dies ist vorzugsweise im montierten Zustand des Leuchtmittels der Fall. In einer höchst funktionalen und gleichzeitig einfachen Ausgestaltung des mechanisch zu betätigenden Druckschalters ist dieser so ausgestaltet, dass er durch das Betätigen, insbesondere das Eindrücken, der wenigstens zwei Schaltelemente geschlossen wird.
  • Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Schutzvorrichtung als wenigstens ein elektrisch zu betätigender Schalter mit einem Sensorelement ausgebildet ist. Unter einem elektrisch zu betätigenden Schalter werden neben im engeren Sinne elektrisch zu betätigende Schaltern, wie etwa Halbleiterrelais, auch elektromagnetisch zu betätigender Schalter verstanden. Als elektromagnetisch zu betätigender Schalter kommen insbesondere Relais in Betracht. Zudem wird das Sensorelement neben der tatsächlichen Schalteinrichtung als Bauelement des elektrisch zu betätigenden Schalters verstanden.
  • Das Sensorelement kann insbesondere in Form eines Relais oder eines Halbleiterrelais ausgebildet sein. Der elektrisch zu betätigende Schalter lässt sich so einfach und kostengünstig realisieren. In bevorzugter Ausführung des elektrisch zu betätigenden Schalters ist das Sensorelement in einem primären Stromkreis vorgesehen, der erst im montierten Zustand des Leuchtmittels, beziehungsweise des entsprechenden Kontaktabschnitts des Leuchtmittels, von Strom durchflossen wird. Wird das Sensorelement stromdurchflossen, schließt es automatisch den elektrisch zu betätigenden Schalter. Erst bei geschlossenem elektrisch zu betätigenden Schalter wird ein sekundärer Stromkreis stromdurchflossen, in dem sich die eigentliche Leuchteinheit des Leuchtmittels befindet. Im primären Stromkreis ist vorzugsweise ein ausreichend hoher elektrischen Widerstand vorgesehen, damit die Berührungsspannung in der aktivierten Stellung der Schutzvorrichtung gering genug ist, um eine Gefährdung des Benutzer auszuschließen.
  • Die Schutzvorrichtung kann alternativ oder zusätzlich auch als ein magnetisch zu betätigender Schalter ausgebildet sein. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass der magnetisch zu betätigende Schalter im montierten Zustand des Leuchtmittels zwangsweise geschlossen ist. Dies kann in einfacher Weise beispielsweise dadurch realisiert werden, dass an oder in der Fassung der Leuchte wenigstens ein Magnet zum Betätigen des wenigstens einen magnetisch zu betätigenden Schalters vorgesehen wird. Alternativ kann vorgesehen sein, dass zur Inbetriebnahme des Leuchtmittels in der Leuchte ein Magnet montiert werden muss, welcher den magnetisch zu betätigenden Schalter betätigt und erst nach erfolgter Montage des Leuchtmittels in der Fassung oder am Leuchtmittel montiert werden kann. Dazu kann der Magnet beispielsweise an einem das Leuchtmittel, die Fassung und/oder die Leuchte abschnittsweise umgreifenden Klips vorgesehen sein. Der Klips kann zudem so ausgebildet und/oder angeordnet sein, dass er beim Demontieren des Leuchtmittels zwangsweise vom Leuchtmittel, der Fassung und/oder der Leuchte demontiert wird.
  • Um die Einrichtung zur Betätigung des magnetisch zu betätigenden Schalters in das Leuchtmittel einzubinden, kann ein primärer Stromkreis zur Erzeugung eines Magnetfelds im montierten Zustand des Leuchtmittels vorgesehen sein. Der magnetisch zu betätigende Schalter kann dann vorzugsweise so vorgesehen sein, dass er infolge des Magnetfelds des primären Stromkreises geschlossen wird. Erst wenn der wenigstens eine magnetisch zu betätigende Schalter geschlossen ist, wird der sekundäre Stromkreis stromdurchflossen, in welchem die eigentliche Leuchteinheit vorgesehen ist. Auf diese Weise kann durch sehr kostengünstige und platzsparende Maßnahmen eine hohe Betriebssicherheit erreicht werden.
  • Die Schutzvorrichtung kann alternativ oder zusätzlich auch als ein thermisch zu betätigender Schalter ausgebildet sein. Der thermisch zu betätigende Schalter ist dabei im montierten Zustand des Leuchtmittels in der korrespondierenden Fassung zwangsweise betätigt. Auch diese Ausgestaltung der Schutzvorrichtung stellt eine einfache und kostengünstige Lösung dar.
  • In weiter bevorzugter Ausgestaltung der Schutzvorrichtung ist ein primärer Stromkreis zur Wärmeerzeugung im montierten Zustand des Leuchtmittels vorgesehen. Dazu kann der primäre Stromkreis einen Heizwiderstand aufweisen, der in räumlicher Nähe zum thermisch zu betätigenden Schalter angeordnet ist. Dadurch wird der thermisch zu betätigende Schalter infolge der durch den primären Stromkreis erzeugten Wärme geschlossen. Erst wenn der wenigstens eine thermisch zu betätigende Schalter geschlossen ist, fließt Strom durch einen sekundären Stromkreis, welcher die Leuchteinheit des Leuchtmittels aufweist. Da einzelne, vorzugsweise alle, elektrische(n) Kontakte des Leuchtmittels erst dann in einer Weise (niederohmig) stromdurchflossen sind, dass eine Berührung der Kontakte zu einer Gefährdung des Benutzer führen kann, wenn sie endgültig mit der korrespondierenden Fassung verbunden sind, sind diese elektrischen Kontakte selbst bei teilweise montiertem Leuchtmittel sicher gegenüber einer Berührung durch den Monteur geschützt.
  • Unabhängig davon, ob der Schalter der Schutzvorrichtung mechanisch, thermisch, magnetisch oder elektrisch zu betätigen ist, kann das Leuchtmittel ein Relais oder ein Halbleiterrelais zur Selbsthaltung eines sekundären Stromkreises aufweisen, wobei der sekundäre Stromkreis die eigentliche Leuchteinheit des Leuchtmittels aufweist. In diesem Fall wird eine hohe Betriebssicherheit beim Betrieb des Leuchtmittels in der Fassung erreicht. Außerdem muss beim Betrieb des Leuchtmittels nicht kontinuierlich Wärme oder ein Magnetfeld erzeugt werden, so dass die Energieverluste minimiert werden. Selbst ein mechanisch oder elektrisch zu betätigender Schalter muss während des Betriebs des Leuchtmittels nicht andauernd betätigt werden, wodurch ebenfalls Energieverluste vermieden werden können.
  • Die eingangs genannte Aufgabe wird auch bei einem System mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 23 und zwar dadurch gelöst, dass das Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 22 ausgebildet ist und dass die Schutzvorrichtung im in der Fassung montierten Zustand des Leuchtmittels zwangsweise deaktiviert und im demontierten Zustand aktiviert ist.
  • Auch die durch das System erzielten Vorteile beruhen darauf, dass die Schutzvorrichtung, welche verhindert, dass der Benutzer des Leuchtmittels einen elektrischen Schlag bei der Montage oder Demontage des Leuchtmittels erhält, in das eigentliche Leuchtmittel und nicht in die Leuchte integriert ist.
  • Besonders bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Fassung der Leuchte zum Betrieb mit Leuchtstoffröhren geeignet ist. Dadurch ist es möglich, die Leuchte, beziehungsweise die entsprechende Fassung, sowohl mit Leuchtstoffröhren als auch mit anderen Leuchtmitteln zu betreiben. Soll von der Verwendung von Leuchtstoffröhren auf andere Leuchtmittel übergegangen werden, ist keine oder lediglich eine geringfügige Nachrüstung der Fassung oder Leuchte erforderlich. Durch die Integration einer Schutzvorrichtung in ein Leuchtmittel, bei dem es sich nicht um eine Leuchtstoffröhre handelt, ist sichergestellt, dass der Benutzer keinen elektrischen Schlag erhalten kann. Im Übrigen kann bei diesem System problemlos auch eine Leuchtstoffröhre betrieben werden, ohne dass die Fassung und/oder die Leuchte überhaupt oder jedenfalls aufwendig, verändert werden müssen.
  • Wenn das Leuchtmittel des Systems wenigstens einen magnetisch zu betätigenden Schalter aufweist, kann vorgesehen sein, dass die Fassung und/oder die Leuchte wenigstens einen Magneten zur Betätigung des magnetisch zu betätigenden Schalters aufweist. Entsprechende Magnete können problemlos auch nachträglich an bestehenden, konventionellen Fassungen beispielsweise durch Ankleben vorgesehen werden. Außerdem kann der wenigstens eine Magnet so platzsparend an oder in der Fassung vorgesehen sein, dass die Fassung trotz des Magnets auch mit einer konventionellen Leuchtstoffröhre betrieben werden kann.
  • Wenn die Schutzvorrichtung des Leuchtmittels wenigsten einen magnetisch zu betätigenden Schalter aufweist, kann auch vorgesehen sein, dass wenigstens ein Klips vorgesehen ist. Dieser Klips kann dann wenigstens einen Magneten aufweisen und am Leuchtmittel, an der Fassung und/oder der Leuchte befestigt sein. Wird der Klips vorzugsweise nachträglich, also nach dem Montierend des Leuchtmittels, angebracht, gelangt der wenigstens eine Magnet in die Nähe des wenigstens einen magnetisch zu betätigenden Schalter, wodurch dieser geschlossen wird. Damit ist die entsprechende Schutzvorrichtung in der deaktivierten Stellung und das Leuchtmittel kann betrieben werden.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand von einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem mechanischen Berührungsschutz in einem Längsschnitt,
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem mechanischen Berührungsschutz in einem Längsschnitt,
  • 3A3D ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem mechanischen Berührungsschutz in verschiedenen Schnittansichten,
  • 4A, 4B ein viertes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem mechanisch zu betätigenden Druckschalter in schematischer Darstellung,
  • 5A5E ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem mechanisch zu betätigenden Druckschalter in unterschiedlichen Ansichten,
  • 6A, 6B ein sechstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem mechanisch zu betätigenden Druckschalter in schematischer Darstellung in unterschiedlichen Stellungen,
  • 7A7C ein siebtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem mechanisch zu betätigenden Drehschalter in unterschiedlichen Stellungen,
  • 8A8C ein achtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem mechanisch zu betätigenden Drehschalter in verschiedenen Darstellungen und unterschiedlichen Stellungen,
  • 9 ein neuntes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem elektrisch zu betätigenden Schalter in schematischer Darstellung,
  • 10 ein zehntes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem elektrisch zu betätigenden Schalter in schematischer Darstellung,
  • 11 ein elftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem magnetisch zu betätigenden Schalter in schematischer Darstellung,
  • 12 ein zwölftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem thermisch zu betätigenden Schalter in einer schematischen Darstellung,
  • 13 ein dreizehntes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem thermisch zu betätigenden Schalter in einer schematischen Darstellung und
  • 14 ein erfindungsgemäßes System umfassend ein vierzehntes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmittels mit einem magnetisch zu betätigenden Schalter in schematischer Darstellung.
  • In 1 ist ein röhrenförmiges Leuchtmittel 1 dargestellt, das zum Ersatz von Leuchtstoffröhren ausgebildet ist. Dazu weist das Leuchtmittel 1 an den beiden gegenüberliegenden Enden jeweils einen Kontaktabschnitt 2, 3 mit jeweils zwei elektrischen Kontakten 4 zum elektrischen Verbinden des Leuchtmittels 1 mit einer Fassung zur Aufnahme von Leuchtstoffröhren auf. Die Anschlussmaße des dargestellten Leuchtmittels 1 entsprechen den Anschlussmaßen einer konventionellen Leuchtstoffröhre. Jedem der beiden Kontaktabschnitte 2, 3 ist eine Schutzvorrichtung 5 in Form eines mechanischen Berührungsschutzes zugeordnet. Jeder mechanische Berührungsschutz deckt in der auf der linken Seite dargestellten aktivierten Stellung der Schutzvorrichtung 5 die beiden elektrischen Kontakte 4 des zugeordneten Kontaktabschnitts 2, 3 ab. Eine versehentliche Berührung der Kontakte 4 beim Einsetzen des Leuchtmittels 1 in eine Fassung wird auf diese Weise verhindert.
  • Die Schutzvorrichtung 5 umfasst eine Kappe 6, in der für jeden elektrischen Kontakt 4 eine Öffnung 7 vorgesehen ist. Die entsprechenden Öffnungen 7 und elektrischen Kontakte 4 sind dabei so zueinander ausgerichtet, dass die elektrischen Kontakte 4 eines Kontaktabschnitts 2, 3 durch die Öffnungen 7 der Schutzkappe 6 hindurch dringen, wenn die Schutzkappe 6 nach innen gedrückt, d. h. eingedrückt, wird. Bei dieser Bewegung müssen die Federkräfte von Federmitteln 8 überwunden werden, die zwischen der Schutzkappe 6 und dem Kontaktabschnitt 2, 3 vorgesehen sind. Durch das Eindrücken der Schutzkappe 6 gegen die Federkräfte der Federmittel 8 gelangt die Schutzvorrichtung 5 in eine deaktivierte Stellung, die auf der rechten Seite der 1 dargestellt ist. Die elektrischen Kontakte 4 ragen dann durch die Öffnungen 7 der Schutzkappe 6 nach außen und können so elektrisch mit einer Fassung verbunden werden.
  • In 2 ist ein abgewandeltes Leuchtmittel 1' dargestellt, bei dem die beiden Kontaktabschnitte 2, 3 ebenfalls mit einer Schutzvorrichtung 5' in Form eines mechanischen Berührungsschutzes versehen sind. Im Unterschied zu dem in 1 dargestellten Leuchtmittel 1 weist das Leuchtmittel 1' gemäß 2 an jedem der Kontaktabschnitte 2, 3 von dem entsprechenden Kontaktabschnitt 2, 3 nach innen versetzt wenigstens einen nach außen abgekragten Abschnitt 9 auf. Gegenüber diesem wenigstens einen abgekragten Abschnitt 9 stützen sich Federmittel 8' ab, die mit ihren gegenüberliegenden Enden mit der Schutzkappe 6 der Schutzvorrichtung 5' verbunden sind. Die Schutzkappe 6 kann folglich soweit eingedrückt werden, bis die Schutzkappe 6 am entsprechenden Kontaktabschnitt 2, 3 des Leuchtmittels 1' anliegt. In dieser deaktivierten Stellung der Schutzvorrichtung 5', die auf der rechten Seite der 2 ist, treten die elektrischen Kontakte 4 durch korrespondierende Öffnungen 7 in der Schutzkappe 6 nach außen und stehen so für eine elektrische Verbindung mit einer Fassung zur Verfügung. Federbelastete Verriegelungsmechanismen 10 verhindern das versehentliche Eindrücken der Schutzkappen 6' in aktivierter Stellung der Schutzvorrichtungen 5'. Wird der Verriegelungsmechanismus 10 zusammengedrückt, kann die entsprechende Schutzkappe 5' über den Verriegelungsmechanismus 10 nach innen eingedrückt werden, wie dies auf der rechten Seite der 2 dargestellt ist.
  • In 3 ist ein Leuchtmittel 11 mit einer Schutzvorrichtung 12 in Form eines mechanischen Berührungsschutzes für wenigstens einen der beiden Kontaktabschnitte 2 dargestellt. Der mechanische Berührungsschutz umfasst eine Schutzkappe 13, die mit einem Führungselement 14 verbunden ist. Das Führungselement 14 ist bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Leuchtmittel 11 scheibenförmig ausgebildet und weist zwei Öffnungen 15 auf, in denen jeweils ein elektrischer Kontakt 4 des Kontaktabschnittes 2 aufgenommen ist. Die Schutzkappe 13 ist über eine Spiralfeder 16 mit dem Führungselement 14 verbunden, so dass die Schutzkappe 13 gegenüber dem Führungselement 14 entgegen der Federkraft der Spiralfeder 16 verdreht werden kann. Anstelle einer Spiralfeder könnte auch eine Torsionsfeder vorgesehen sein.
  • Die Schutzkappe 13 weist zwei Öffnungen 17 auf, die bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Leuchtmittel 11 spaltförmig ausgebildet sind. Durch das Verdrehen der Schutzkappe 13 gegenüber dem Führungselement 14 gelangen die beiden Öffnungen 17 der Schutzkappe 13 in Überdeckung mit den Öffnungen 15 des Führungselements 14 und somit den elektrischen Kontakten 4 des Kontaktabschnitts 2. In dieser Stellung der Schutzkappe 13 kann die Schutzkappe 13 mitsamt dem Führungselement 14 gegenüber dem Leuchtmittel 11 nach innen eingedrückt werden. Dabei wird bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Leuchtmittel 11 wenigstens eine Druckfeder 18 zusammengedrückt, welche zwischen dem Kontaktabschnitt 2 und dem Führungselement 14 angeordnet ist. Durch die beschriebene Drehbewegung und das Eindrücken der Schutzkappe 13 des mechanischen Berührungsschutzes gelangt die Schutzvorrichtung 12 aus der in den 3A und B dargestellten aktivierten Stellung in die in den 3C und D dargestellte deaktivierte Stellung, in der die elektrischen Kontakte 4 durch die Schutzkappe 13 nach außen ragen.
  • Bei der Demontage des Leuchtmittels 11 wird die Schutzkappe 13, die im montierten Zustand des Leuchtmittels 11 von einer Fassung gehalten ist, von der Druckfeder 18 nach außen gedrückt, bis die Schutzkappe 13 frei drehbar ist und nicht mehr durch die durch die Öffnungen 17 ragenden elektrischen Kontakte 4 blockiert wird. In diesem Zustand wird die Schutzkappe 13 infolge der Federkraft der vorgespannten Spiralfeder 16 in die Ausgangsstellung zurückgedreht, in der die Öffnungen 17 der Schutzkappe 13 nicht in Überdeckung mit den elektrischen Kontakten 4 des zugehörigen Kontaktabschnitts 2 stehen.
  • In 4 ist ein Leuchtmittel 20 mit Schutzvorrichtungen 21 in Form von mechanisch zu betätigenden Druckschaltern 22 dargestellt, welche beim dargestellten und insoweit bevorzugten Leuchtmittel als Drucktaster ausgebildet sind. In 4A ist die Schutzvorrichtung 21 in einer aktivierten Stellung mit geöffnetem mechanisch zu betätigenden Druckschalter 22 im demontierten Zustand des Leuchtmittels 20 dargestellt. In 4B ist die Schutzvorrichtung 21 in einer deaktivierten Stellung mit geschlossenem mechanisch zu betätigendem Druckschalter 22 im montierten Zustand des Leuchtmittels 20 dargestellt. Der mechanisch zu betätigende Druckschalter 22 umfasst ein Schaltelement 23, das von dem Kontaktabschnitt 2, 3 zwischen den beiden elektrischen Kontakten 4 nach außen vorsteht. Das Schaltelement 23 ist derart konisch ausgebildet, dass das Schaltelement 23 beim Einsetzen des Leuchtmittels 20 in eine Fassung 24 zwangsweise nach innen gedrückt wird und so den mechanisch zu betätigenden Druckschalter 22 betätigt.
  • Wird das Leuchtmittel 20 in die Fassung 24 eingesetzt und werden die elektrischen Kontakte 4 mit den elektrischen Kontakten 25 der Fassung 24 verbunden, wird das Schaltelement 23 zwangsläufig nach innen gedrückt, d. h. eingedrückt, und schließt auf diese Weise den mechanisch zu betätigenden Druckschalter 22. Dabei wird ein Stromkreis 26 geschlossen, welcher die im Leuchtmittel 20 vorgesehene Leuchteinheit 27 mit Spannung versorgt.
  • Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Leuchtmittel 20 ist jedem der beiden Kontaktabschnitte 2, 3 eine Schutzvorrichtung 21 in Form eines mechanisch zu betätigenden Druckschalters 22 zugeordnet. Die beiden mechanisch zu betätigenden Druckschalter 22 sind untereinander und mit der Leuchteinheit 27 so verschaltet, dass der Stromkreis 26, in dem die Leuchteinheit 27 vorgesehen ist, erst dann geschlossen wird, wenn beide Druckschalter 22 durch das Einsetzen des Leuchtmittels 20 in die Fassung 24 geschlossen werden. Durch diese Verschaltung der mechanisch zu betätigenden Druckschalter 22 untereinander wird sichergestellt, dass die Berührungsspannung eines noch nicht in die Fassung 24 eingesetzten Kontaktabschnitts 2, 3 im teilmontierten Zustand einen vorbestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Die beiden mechanisch zu betätigenden Druckschalter 22 sind vorzugsweise federbelastet, so dass die Schutzvorrichtungen 21 beim Entfernen des Leuchtmittels 20 aus der Fassung 24 von selbst wieder in die aktivierte Stellung übergehen.
  • In 5A ist ein Leuchtmittel 30 mit zwei Schaltelementen 31 pro Kontaktabschnitt 23 dargestellt. Dabei kann jedes Schaltelement 31 mit einem separaten mechanisch zu betätigenden Druckschalter verbunden sein. Es können aber auch beide Schaltelemente 31 eines Kontaktabschnitts 2, 3 mit einem einzigen mechanisch zu betätigenden Druckschalter verbunden sein. Der wenigstens eine mechanisch zu betätigende Druckschalter wird dann je nach Anordnung der Schaltelemente 31 geschlossen, wenn eines der Schaltelemente 31 oder beide Schaltelemente 31 beim Einsetzen des Leuchtmittels 30 in eine Fassung 32 eingedrückt werden. Die Schaltelemente 31 sind dazu vorzugsweise federbelastet, so dass sie gegen eine Federkraft nach innen gedrückt werden können. In 5B ist das Leuchtmittel 30 in einem montierten Zustand dargestellt. Durch Kontakt mit der Fassung 32 ist im montierten Zustand jedes der Schaltelemente 31 nach innen eingedrückt, wodurch die mechanisch zu betätigenden Druckschalter der Kontaktabschnitte 2, 3 geschlossen sind.
  • Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Leuchtmittel können die Schaltelemente 31 alternativ an einer beliebigen Stelle in den in der 5C dargestellten Abschnitten 33 vorgesehen sein, wobei in jedem der beiden Abschnitte 33 ein Schaltelement 31 vorgesehen sein muss. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schaltelemente 31 außerhalb der elektrischen Kontakte 4 des jeweiligen Kontaktabschnitts 2, 3 vorgesehen sind. Durch diese Anordnung der Schaltelemente 31 wird sichergestellt, dass die Schaltelemente 31 eines Kontaktabschnitts 2, 3 erst dann nach innen eingedrückt sind, wenn der entsprechende Kontaktabschnitt 2, 3 bereits so weit in die Fassung 32 eingesetzt worden ist, dass ein versehentliches Berühren der elektrischen Kontakte 4 des entsprechenden Kontaktabschnitts 2, 3 ausgeschlossen ist.
  • In 5D ist ein Kontaktabschnitt einer Schutzvorrichtung 36 dargestellt, der sich von der in der 5C dargestellten Schutzvorrichtung dadurch unterscheidet, dass außerhalb der Abschnitte 33 und seitlich zu den Kontakten 4 zwei weitere Schaltelemente 31 vorgesehen sind, wobei jeweils ein Schaltelement 31 auf beiden Seiten der Verbindungslinie zwischen den Kontakten 4 angeordnet ist. Dies erhöht die Sicherheit, dass entsprechende Schaltelemente 31, wenn auch nicht zwingend alle Schaltelemente 31, nur in einer Stellung eingedrückt sind, in der der Benutzer nicht versehentlich an die Kontakte 4 des entsprechenden Kontaktabschnitts 2 gelangen kann. Wenn nicht alle Schaltelemente 31 eines Kontaktabschnitts 2 eingedrückt sein müssen, um die Schutzvorrichtung zu deaktivieren, bietet es sich an, eine Mehrzahl von mechanisch zu betätigenden Schalter parallel zu schalten, um den die Leuchteinheit umfassenden Stromkreis zu schließen. Wenn dagegen alle Schaltelemente 31 eines Kontaktabschnitts 2 eingedrückt sein müssen, damit die Schutzvorrichtung in die deaktivierte Stellung gelangt, müssen die entsprechenden mechanisch zu betätigenden Schalter seriell angeordnet sein.
  • In 5E ist das Leuchtmittel 30 in eine Fassung 34 mit einem Schlitz 35 zur Aufnahme der elektrischen Kontakte 4 dargestellt. Da die elektrischen Kontakte 4 und die Schaltelemente 31 der mechanisch zu betätigenden Druckschalter in einer Reihe angeordnet sind, müssen die Schaltelemente 31 in diesem Fall breit genug ausgeführt sein, dass sie trotz des Spalts 35 der Fassung 34 weit genug eingedrückt werden, um den beziehungsweise die mechanisch zu betätigenden Druckschalter zu schließen. Ferner verjüngen sich die Schaltelemente 31 in Richtung ihrer freier Enden, damit die Schaltelemente 31 beim Einführen des entsprechenden Kontaktabschnitts 2 in die Fassung nicht im Schlitz 35 blockieren. Die Schaltelemente 31 werden durch die Verjüngung eingedrückt und blockieren nicht das weitere Einführen des Kontaktabschnitts 2.
  • In den 6A und 6B ist ein Detail eines Leuchtmittels 40 dargestellt, bei dem die Schutzvorrichtung in Form eines mechanisch zu betätigenden Druckschalters ausgebildet ist. Die Schutzvorrichtung 41 umfasst ferner zwei Schaltelemente 43, 44, die in unterschiedlichen Raumrichtungen aus dem Gehäuse des Leuchtmittels 40 nach außen vorstehen. Jedes der beiden Schaltelemente 43, 44 ist derart federbelastet, dass die Schaltelemente 43, 44 infolge der Federkraft nach außen gedrückt werden. Das erste Schaltelement 43 ragt parallel zu den elektrischen Kontakten 4 des entsprechenden Kontaktabschnitts 2 gegenüber diesem nach außen vor. Das zweite Schaltelement 44 ragt senkrecht zu dem ersten Schaltelement 43 gegenüber dem Rand des Leuchtmittels 40 vor.
  • Beim Einsetzen des entsprechenden Kontaktabschnitts 2 in eine Fassung 45 einer Leuchte wird das erste Schaltelement 43 automatisch nach innen gedrückt. In dieser Stellung ist das zweite Schaltelement 44 freigegeben, um ebenfalls nach innen gedrückt zu werden. Dies ist dann der Fall, wenn der entsprechende Kontaktabschnitt 2 vollständig in die Fassung 45 eingesetzt ist. Das zweite Schaltelement 44 gelangt dann in Anlage an eine Innenseite 46 der Fassung 45 bzw. der Leuchte und wird infolgedessen eingedrückt. Das zweite Schaltelement kann auch zum manuellen Eindrücken vorgesehen sein, nachdem das Leuchtmittel in die Fassung eingesetzt ist. Das zweite Schaltelement ist dann vorzugsweise leicht von außen zugänglich. Im eingedrückten Zustand des zweiten Schaltelements 44 gelangt dieses in Kontakt mit dem mechanisch zu betätigenden Druckschalter 42 und schließt diesen. In der entsprechenden Position des zweiten Schaltelements 44 gelangt dieses in Eingriff mit einem federbelasteten Arretierelement 47, welches das zweite Schaltelement 44 in seiner Stellung arretiert.
  • Das Arretierelement 47 ist mit dem ersten Schaltelement 43 verbunden, so dass das Arretierelement 47 und das zweite Schaltelement 44 außer Eingriff gelangen, sobald das erste Schaltelement 43 nicht mehr durch die Fassung 45 nach innen gedrückt wird. Dies ist beim Demontieren des entsprechenden Kontaktabschnitts 2 der Fall. Das Arretierelement 47 wird dann zusammen mit dem ersten Schaltelement 43 infolge der Federkraft des korrespondierenden Federmittels 48 nach außen verschoben.
  • Dann gelangt das zweite Schaltelement 44, das nun nicht mehr in Anlage mit der Fassung 45 steht, ebenfalls infolge der Federkraft des korrespondierenden Federmittels 49 in die Ausgangsstellung zurück, wodurch der mechanisch zu betätigende Druckschalter 42 geöffnet wird. Der mechanisch zu betätigende Druckschalter 42 steht dabei derart mit dem wenigstens einen Kontakt 4 des entsprechenden Kontaktabschnitts 2 in elektrischer Verbindung, dass an dem wenigstens einen elektrischen Kontakt 4 des entsprechenden Kontaktabschnitts 2 eine Berührungsspannung anliegt, die einen vorgegebenen Grenzwert nicht überschreitet, wenn der mechanisch zu betätigende Druckschalter 42 geöffnet ist. Eine Berührung durch den Benutzer kann dann als ungefährlich angesehen werden.
  • In den 7A bis 7C ist ein Leuchtmittel 50 mit einer Schutzvorrichtung 51 an jedem der beiden Kontaktabschnitte 2, 3 in Form eines mechanisch zu betätigenden Drehschalters 52 dargestellt. Diese Ausgestaltung des Leuchtmittels 50 ist zweckmäßig, wenn das Leuchtmittel 50 zur Herstellung des elektrischen Kontakts nach dem Einführen in eine Fassung beispielsweise um 90° gedreht werden muss. In 7A sind die Schutzvorrichtungen 51 in einer aktivierten Stellung dargestellt. In dieser Stellung wird das Leuchtmittel 50 in der dargestellten Pfeilrichtung P1 in eine Fassung eingeschoben. Anschließend wird das Leuchtmittel 50 entsprechend der in der 7B dargestellten Pfeilrichtung P2 gedreht, um einen Kontakt zwischen den elektrischen Kontakten 4 der Kontaktabschnitte 2, 3 und den elektrischen Kontakten der Fassung herzustellen. In dieser Position befinden sich die mechanisch zu betätigenden Drehschalter 52 in einer geöffneten Stellung.
  • Wird das Leuchtmittel 50 weiter gedreht, behalten die äußeren Abschnitte 53 der mechanisch zu betätigenden Drehschalter 52 ihre Lage bei, während die inneren Abschnitte 54 der mechanisch zu betätigenden Drehschalter 52 zusammen mit dem Rest des Leuchtmittels 50 weiter in Pfeilrichtung P2 gedreht werden. Durch diese zusätzliche Drehbewegung werden die mechanisch zu betätigenden Drehschalter 52 geschlossen. In der in der 7C dargestellten Stellung der mechanisch zu betätigenden Drehschalter 52 können diese über automatisch oder händisch zu betätigende Arretiervorrichtungen 55 arretiert werden.
  • Alternativ könnte auch vorgesehen sein, dass die Drehung des Leuchtmittels nach dem Einsetzen in die Fassung zum Schließen des Drehschalters führt. Der elektrisch leitende Kontakt zwischen den Kontakten und der Fassung wird dann erst anschließend durch ein weitergehendes Verdrehen des Leuchtmittels erreicht.
  • Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Leuchtmittel wird die Leuchteinheit 56 aus einer Vielzahl von LEDs 57 gebildet. Dabei sind die LEDs 57 in der endgültigen Stellung des Leuchtmittels 50, in der die Schutzvorrichtungen 51 in deaktivierter Stellung vorgesehen sind, in der gewünschten Abstrahlrichtung gegenüber der Fassung ausgerichtet.
  • In den 8A bis 8C ist ein Leuchtmittel 60 mit Schutzvorrichtungen 61 in Form von mechanisch zu betätigenden Drehschaltern 62 dargestellt. Dabei ist das Leuchtmittel 60 in 8A in einem Längsschnitt dargestellt. Die 8B zeigt das Leuchtmittel in einer Schnittansicht gemäß Ebene B-B der 8A bei geöffnetem Druckschalter, während 8C das Detail gemäß 8B bei geschlossenem Drehschalter zeigt.
  • Die drehbaren äußeren Abschnitte 63 der mechanisch zu betätigenden Drehschalter 62 weisen ein stiftförmiges Schaltelement 64 auf, das gegen eine Federkraft nach innen eingedrückt werden kann. Darüber hinaus sind die drehbaren Abschnitte 63 der mechanisch zu betätigenden Drehschalter 62 über ein Federelement 65 mit einem feststehenden Abschnitt 66 des entsprechenden mechanisch zu betätigenden Drehschalters 62 verbunden. Dieses Federelement 65 sorgt dafür, dass die drehbaren Abschnitte 63 der mechanisch zu betätigenden Drehschalter 62 in einer Ausgangsstellung eine definierte Lage einnehmen.
  • Beim Einsetzendes Leuchtmittels 60 in eine Fassung gelangt das stiftförmige Schaltelement 64 in Anlage an die Fassung und wird nach innen eingedrückt. In dieser Stellung greift das Schaltelement 64 unter ein Federelement 67 des feststehenden Abschnitts 66 des Drehschalters 62. Zur Inbetriebnahme des Leuchtmittels 60 muss dieses in der in die Fassung eingesetzten Stellung noch entsprechend der dargestellten Pfeilrichtung P3 verdreht werden, wobei das Federelement 67 des feststehenden Abschnitts 66 des mechanisch zu betätigenden Drehschalters 62 zusammengedrückt wird. Nach Abschluss der Drehbewegung nimmt das Federelement 67 des feststehenden Abschnitts 66 des mechanisch zu betätigenden Drehschalters 62 wieder seine Ausgangsposition ein. In dieser Position wird der drehbare Abschnitt 63 des mechanisch zu betätigenden Drehschalters 62 gegen ein versehentliches Zurückdrehen blockiert.
  • Beim Herausnehmen des Leuchtmittels 50 aus der Fassung wird das federbelastete, stiftförmige Schaltelement 64 nach außen bewegt und gibt das Federelement 67 des feststehenden Abschnitts 66 des mechanisch zu betätigenden Drehschalters 62 frei, so dass der drehbare Abschnitt 63 des mechanisch zu betätigenden Drehschalters 62 automatisch durch die Federkraft der die beiden Abschnitte 63, 66 des mechanisch zu betätigenden Drehschalters 62 verbindenden Federmittels 65 in die Ausgangslage zurückgedreht wird.
  • In 9 ist ein Leuchtmittel 70 mit einem elektrisch zu betätigenden Schalter 71 als Schutzvorrichtung 72 vorgesehen. Bei dieser Ausgestaltung des Leuchtmittels 70 ist ein einziger zweipolig schaltender, elektrisch zu betätigender Schalter 71 ausreichend, um beide Kontaktabschnitte 2, 3 gegenüber einem versehentlichen Stromschlag abzusichern. Dabei ist der elektrisch zu betätigende Schalter so mit einem Sensorelement 73 und den Kontakten 4 der beiden Kontaktabschnitte 2, 3 verschaltet, dass über das Sensorelement 73, bei dem es sich um ein Relais oder ein Halbleiterrealais handeln kann, nur dann Strom fließt, wenn das Leuchtmittel 70 mit beiden Kontaktabschnitten 2, 3 in eine Fassung 74 eingesetzt ist. Wird das Sensorelement 73 von Strom durchflossen, schließt es automatisch den elektrisch zu betätigenden Schalter 71 und die Leuchteinheit 75 wird mit Spannung versorgt.
  • Der in 9 dargestellte elektrisch zu betätigende Schalter 71 wird nur dann geschlossen, wenn das Leuchtmittel 70 in eine Fassung 74 eingesetzt wird, bei der zwei elektrische Kontakte 76, die einander gegenüberliegenden Kontaktabschnitten 2, 3 zugeordnet sind, untereinander elektrisch verbunden sind. Ein Starter 77 kann im System verbleiben oder aber alternativ durch eine Brücke ersetzt werden.
  • Ist dies nicht der Fall, kann die Schutzvorrichtung 71' mit dem elektrisch zu betätigenden Schalter 72', wie in der 10 dargestellt, ausgebildet sein. Durch diese Verschaltung wird sichergestellt, dass das Sensorelement 73 erst dann stromdurchflossen wird, wenn beide Kontaktabschnitte 2, 3 des Leuchtmittels in die korrespondierende Fassung 74 eingesetzt sind. Ist dies der Fall, schließt das Sensorelement 73 automatisch den elektrisch zu betätigenden Schalter 72' und die Leuchteinheit 75 in dem entsprechenden Stromkreis wird mit Spannung versorgt.
  • In der 11 ist ein Leuchtmittel 80 mit einer Schutzvorrichtung 81 in Form eines magnetisch zu betätigenden Schalters 82 dargestellt. Die Schutzvorrichtung 81 umfasst einen primären Stromkreis 83, der beim Einsetzen des entsprechenden Kontaktabschnitts 2, 3 in die Fassung 84 mit Spannung versorgt wird. In dem primären Stromkreis 83 befindet sich eine Spule 85, die im stromdurchflossenen Zustand ein Magnetfeld erzeugt. Dieses Magnetfeld schließt den benachbart angeordneten magnetisch zu bestätigenden Schalter 82. Dadurch wird ein sekundärer Stromkreis 86 geschlossen, der dann die Leuchteinheit 87 mit Spannung versorgt.
  • In 12 ist ein Leuchtmittel 90 mit einer Schutzvorrichtung 91 umfassend einen thermisch zu betätigenden Schalter 92 dargestellt. Erst wenn beide Kontaktabschnitte 2, 3 in die Fassung einer Leuchte eingesetzt sind, fällt über einen primären Stromkreis 93 eine Spannung ab. Dieser Spannungsabfall bewirkt eine Erwärmung eines Heizwiderstandes 94 in dem primären Stromkreis 93. Durch die von dem Heizwiderstand 94 erzeugte Wärme wird ein angrenzend angeordneter, thermisch zu betätigender Schalter 92 geschlossen. Dadurch wird ein sekundärer Stromkreis 95 geschlossen, in dem die Leuchteinheit 86 des Leuchtmittels 90 vorgesehen ist.
  • In 13 ist ein zur Darstellung der 12 abgewandeltes Leuchtmittel 90' mit einer Schutzvorrichtung 91' in Form eines thermisch zu betätigenden Schalters 92 dargestellt. Im Unterschied zu dem Leuchtmittel 90 gemäß 12 ist im primären Stromkreis 93' ein Schalter 97 vorgesehen, der im Ausgangszustand geschlossen ist. Wenn beide Kontaktabschnitte 2, 3 des Leuchtmittels 90' in die Fassung eingesetzt sind, wird der Heizwiderstand 94 demnach von Strom durchflossen und erwärmt sich. Infolgedessen wird der angrenzend vorgesehene thermisch zu betätigende Schalter 92 geschlossen. Dadurch wird der sekundäre Stromkreis 95' geschlossen, in dem sich neben der Leuchteinheit 96 auch ein Sensorelement, etwa in Form eines Relais 98 befindet. Dieses Sensorelement 98 sorgt durch Öffnen des Schalters 97' im primären Stromkreis 93' und Schließen eines parallel zu dem thermisch zu betätigenden Schalter 92 angeordneten Schalters 99 für eine Selbsthaltung des sekundären Stromkreises 95' Während des Betriebs des Leuchtmittels 30' wird letztlich ein paralleler Stromfluss durch den Heizwiderstand 94 unterbunden.
  • In der 14 ist ein System 100 umfassend eine Fassung 101 und ein Leuchtmittel 80' dargestellt, das ähnlich dem Leuchtmittel 80 gemäß 10 ausgebildet ist und zwei magnetisch zu betätigende Schalter 82' aufweist. Die Fassung 101 bzw. die die Fassung 101 aufweisende Leuchte 102 weißt zwei Dauermagneten 103 auf, die im montierten Zustand des Leuchtmittels 80' in der Nähe der magnetisch zu betätigenden Schalter 82' (Reed-Kontakte) angeordnet sind, wodurch die magnetisch zu betätigenden Schalter 82' geschlossen werden.

Claims (26)

  1. Leuchtmittel (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') mit einer Leuchteinheit (27, 56, 75, 87, 96), wenigstens zwei separaten Kontaktabschnitten (2, 3) und einer elektrischen Verbindung zwischen der Leuchteinheit (27, 56, 75, 87, 96) und den Kontaktabschnitten (2, 3), wobei jeder Kontaktabschnitt (2, 3) wenigstens einen elektrischen Kontakt (4) zur Verbindung mit einer korrespondierenden Fassung (24, 32, 34, 45, 74, 84, 101) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91) zur Verhinderung eines Stromschlags an wenigstens einem der elektrischen Kontakte (4) in einem teilmontierten Zustand des Leuchtmittels (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') in einer korrespondierenden Fassung (24, 32, 34, 45; 74, 84, 101) vorgesehen ist, und dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91, 91') dazu ausgebildet ist, im montierten Zustand des Leuchtmittels (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 90, 90') eine deaktivierte Stellung und im demontierten Zustand des Leuchtmittels (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 90, 90') eine aktivierte Stellung einzunehmen.
  2. Leuchtmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91, 91') mechanisch, elektrisch, magnetisch und/oder thermisch deaktivierbar ausgebildet ist.
  3. Leuchtmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91, 91') einen bei Demontage des Leuchtmittels (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') automatisch betätigten, insbesondere federbelasteten, Rückstellmechanismus zum Überführen der Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91, 91') in die aktivierte Stellung aufweist.
  4. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91, 91) derart ausgebildet ist, dass im teilmontierten Zustand die Berührungsspannung an einem der Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91, 91') zugeordneten elektrischen Kontakt einen Wert von 50 Volt (AC) und/oder 120 Volt (DC), insbesondere unterhalb von 25 Volt (AC) und/oder 60 Volt (DC), unterschreitet.
  5. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dass das Leuchtmittel (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') röhrenförmig, vorzugsweise zum Austausch von Leuchtstoff röhren, insbesondere vom Typ T4, T5, T8, T10 und T12, und/oder zur Aufnahme in einem Röhrensockel, insbesondere vom Typ G5 oder G13, ausgebildet ist.
  6. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12) wenigstens einen mechanisch zu betätigenden Berührungsschutz umfasst, der so ausgebildet ist, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12) im aktivierten Zustand eine Berührung wenigstens eines elektrischen Kontakts (4) verhindert und im deaktivierten Zustand wenigstens einen elektrischen Kontakt (4) zur Verbindung mit der Fassung freigibt.
  7. Leuchtmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12) in der deaktivierten Stellung zusammengedrückt, verdreht, verschoben und/oder verschwenkt ist.
  8. Leuchtmittel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12) so ausgebildet ist, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12) bei der Montage des Leuchtmittels (1, 1', 11) automatisch, vorzugsweise durch Zusammendrücken, Verdrehen und/oder Verschwenken, in die deaktivierte Stellung gebracht wird.
  9. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12) wenigstens eine Öffnung (17) aufweist, die durch eine Drehbewegung der Schutzvorrichtung (5, 5', 12), insbesondere einer Schutzkappe (6, 13), in Überdeckung mit dem wenigstens einen elektrischen Kontakt (4) gelangt.
  10. Leuchtmittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12) bei Überdeckung der wenigstens einen Öffnung (17) mit dem wenigstens einen elektrischen Kontakt (4) zusammengedrückt werden kann, wodurch der wenigstens eine elektrische Kontakt (4) die wenigstens eine Öffnung (17) durchdringt.
  11. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein wenigstens in deaktivierter Stellung der Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 41, 61) ausgelenktes Federmittel (8, 8', 16, 18, 48, 49, 65) vorgesehen ist, um die Drehbewegung und/oder das Zusammendrücken der Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 41, 61) zu dessen Deaktivierung rückgängig zu machen.
  12. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (21, 36, 41, 51, 61) wenigstens ein mechanisch zu betätigenden Schalter (22, 42, 52, 62) umfasst und dass der mechanisch zu betätigende Schalter (22, 42, 52, 62) im montierten Zustand des Leuchtmittels (20, 40, 50, 60) geschlossen und/oder im demontierten Zustand des Leuchtmittels (20, 40, 50, 60) geöffnet ist.
  13. Leuchtmittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der mechanisch zu betätigende Schalter (22, 42, 52, 62) dazu ausgebildet ist, unmittelbar durch das Zusammenwirken mit der korrespondierenden Fassung (24, 32, 34, 45) geschlossen und/oder geöffnet zu werden.
  14. Leuchtmittel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der mechanisch zu betätigender Schalter (22, 42, 52, 62) als Drehschalter und/oder als Druckschalter ausgebildet ist.
  15. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Schaltelement (23) zwischen zwei elektrischen Kontakten (4) vorgesehen ist und/oder dass zwei elektrische Kontakte (4) zwischen wenigstens zwei Schaltelementen (31) vorgesehen sind.
  16. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine mechanisch zu betätigende Druckschalter (42) wenigstens zwei Schaltelemente (43, 44) aufweist, die aus unterschiedlichen Raumrichtungen in das Leuchtmittel (40) eingedrückt werden können und dass der Druckschalter (42) so ausgestaltet ist, dass er geschlossen wird, wenn beide Schaltelemente (43, 44) eingedrückt sind.
  17. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (71, 71') als wenigstens ein elektrisch zu betätigender Schalter (72, 72') mit einem Sensorelement (73), insbesondere in Form eines Relais oder eines Halbleiterrelais, ausgebildet ist und dass das Sensorelement (73) so in einem primären Stromkreis vorgesehen ist, dass es erst im montierten Zustand des Leuchtmittels (70, 70') mit Strom durchflossen wird und so den elektrisch zu betätigenden Schalter (72, 72') schließt.
  18. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (81) wenigstens einen magnetisch zu betätigender Schalter (82, 82') umfasst und dass der magnetisch zu betätigende Schalter (82, 82') im montierten Zustand des Leuchtmittels (80, 80') zwangsweise betätigt ist.
  19. Leuchtmittel nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein primärer Stromkreis (83) zur Erzeugung eines Magnetfelds im montierten Zustand des Leuchtmittels (80) vorgesehen ist und dass der magnetisch zu betätigende Schalter (82) so vorgesehen ist, dass er infolge des Magnetfelds des primären Stromkreises (83) geschlossen wird.
  20. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (91, 91') als wenigstens ein thermisch zu betätigender Schalter (92) ausgebildet ist und dass der thermisch zu betätigende Schalter (92) im montierten Zustand des Leuchtmittels (90, 90') zwangsweise betätigt wird.
  21. Leuchtmittel nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein primärer Stromkreis (93, 93') zur Wärmeerzeugung im montierten Zustand des Leuchtmittels (90, 90') vorgesehen ist und dass der thermisch zu betätigende Schalter (92) so vorgesehen ist, dass er infolge der durch den primären Stromkreis (93, 93') erzeugten Wärme geschlossen wird.
  22. Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass ein Relais oder ein Halbleiterrelais (98) zur Selbsthaltung des sekundären Stromkreises (95') vorgesehen ist.
  23. System (100) umfassend ein Leuchtmittel (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') und eine Fassung (24, 32, 34, 45,74, 84, 101), wobei das Leuchtmittel (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') zum Betrieb in der Fassung (24, 32, 34, 45, 74, 84, 101) korrespondierend zur Fassung (24, 32, 34, 45, 74, 84, 101) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') nach einem der Ansprüche 1 bis 22 ausgebildet ist und dass die Schutzvorrichtung (5, 5', 12, 21, 36, 41, 51, 61, 71, 71', 81, 91, 91') im in der Fassung (24, 32, 34, 45, 74, 84, 101) montiertem Zustand des Leuchtmittels (1, 1', 11, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 70', 80, 80', 90, 90') zwangsweise deaktiviert und im demontierten Zustand aktiviert ist.
  24. System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassung (24, 32, 34, 45, 74, 84, 101) der Leuchte (102) zum Betrieb mit Leuchtstoff röhren geeignet ist.
  25. System nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (81) des Leuchtmittels (80, 80') wenigsten einen magnetisch zu betätigenden Schalter (82, 82') aufweist und dass die Fassung (84, 101) und/oder die Leuchte (102) wenigstens einen Magneten (103) zum Betätigen des magnetisch zu betätigenden Schalters (82, 82') im montierten Zustand des Leuchtmittels (80, 80') aufweist.
  26. System nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung des Leuchtmittels wenigsten einen magnetisch zu betätigenden Schalter aufweist, dass wenigstem ein wenigstens einen Magneten aufweisender Klips vorgesehen ist und dass der Klips am Leuchtmittel, an der Fassung und/oder der Leuchte befestigt ist.
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