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Die Erfindung betrifft eine Anhängekupplung für ein Zugfahrzeug, umfassend einen Grundkörper und eine Kupplungseinheit mit einem Kupplungselement, welches zum Zusammenwirken mit einem Gegenkupplungselement eines Nachlauffahrzeugs bestimmt ist, wobei die Kupplungseinheit relativ zu dem Grundkörper zwischen einer Kupplungsstellung und einer Lösestellung verstellbar ist.
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Eine derartige Anhängekupplung ist beispielsweise aus der
EP 1 586 469 A1 bekannt. Bei der bekannten Anhängekupplung ist an der Kupplungseinheit einstückig eine Nockenfläche ausgebildet, mit der das Gegenkupplungselement beim Heranführen an die Anhängekupplung in Eingriff tritt, um den Kugelkopf der Kupplungseinheit in die Kugelpfanne des Nachlauffahrzeugs einzuschwenken. Hieraus ergibt sich das Problem, dass die Nockenfläche präzise ausgebildet sein muss, damit sich der gewünschte Bewegungsablauf des Kugelkopfs ergibt, der Zwangsstellungen zwischen dem Kugelkopf und der Kugelpfanne bei deren Zusammenführung vermeidet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Eingriff zwischen der Kugelpfanne und der Nockenfläche infolge verschiedener Parameter variieren kann. Zu nennen sind hier beispielsweise Fertigungstoleranzen und Abweichungen infolge von Verschleiß an Nockenfläche und Kugelpfanne im Betrieb. Auch ein höheres oder tieferes Heranführen der Kugelpfanne an die Anhängekupplung kann zu einem variierenden Eingriff zwischen Kugelpfanne und Nockenfläche führen. Alle diese Einflüsse können zur Folge haben, dass sich im Zuge des Ankuppelns des Nachlauffahrzeugs Zwangsstellungen zwischen Kugelkopf und Kugelpfanne nicht immer vermeiden lassen.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anhängekupplung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass sie auf die genannten Einflüsse flexibler reagieren kann, so dass sich Zwangsstellungen nicht mehr oder nur in erheblich geringerem Maße ergeben können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anhängekupplung der eingangs genannten Art gelöst, welche ferner ein Mitnehmerelement umfasst, welches an dem Grundkörper relativ zu der Kupplungseinheit bewegbar angeordnet ist, mit der Kupplungseinheit über elastische Mittel in Mitnahmeeingriff bringbar ist oder steht, und zum Anlageeingriff mit dem Gegenkupplungselement bestimmt ist, so dass bei Annäherung des Gegenkupplungselements an die Anhängekupplung durch dessen Anlageeingriff mit dem Mitnehmerelement das Mitnehmerelement infolge dessen Mitnahmeeingriffs mit der Kupplungseinheit die Kupplungseinheit aus der Lösestellung in die Kupplungsstellung überführt. Da das Mitnehmerelement ein von der Kupplungseinheit gesondert ausgebildetes Teil ist, kann es sich dann, wenn sich die Kupplungseinheit aufgrund eines Eingriff zwischen dem Kupplungselement und dem Gegenkupplungselement nicht mehr weiter in die Kupplungsstellung bewegen kann, unter dem Einfluss des Gegenkupplungselements gleichwohl weiterbewegen, ohne dass es zu einer Zwangsstellung kommt. Wird die Blockade zwischen dem Kupplungselement und dem Gegenkupplungselement aufgrund der weiteren Bewegung des Gegenkupplungselements aufgehoben, so bewegt sich die Kupplungseinheit infolge des durch die elastischen Mittel vermittelten Mitnahmeeingriffs zwischen dem Mitnehmerelement und der Kupplungseinheit weiter in Richtung auf die Kupplungsstellung zu. Aufgrund dieses Mechanismus kann es allenfalls noch in äußerst selten auftretenden Extremfällen zu Zwangsstellungen zwischen dem Kupplungselement und dem Gegenkupplungselement kommen.
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Obgleich die Erfindung nachfolgend hauptsächlich am Beispiel einer Kugelkopfkupplung erläutert werden wird, bei der das Kupplungselement von einem Kugelkopf und das Gegenkupplungselement von einer Kugelpfanne gebildet sind, sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Erfindung auch bei einer Hakenkupplung mit Vorteil eingesetzt werden kann, bei der das Kupplungselement von einem Haken und das Gegenkupplungselement von einer Zugöse gebildet sind. Auch bei derartigen Hakenkupplungen kann es zu Zwangsstellungen zwischen Haken und Zugöse kommen, da ein vorderer Ringabschnitt der Zugöse mit möglichst geringem Spiel in einer Ausnehmung aufgenommen werden muss, die zwischen dem Haken und einer weiteren Begrenzungswand der Kupplungseinheit gebildet ist. Dieses geringe Spiel ist sowohl bei Kugelkopfkupplungen als auch bei Hakenkupplungen erforderlich, um den Verschleiß an den Kupplungsteilen im Fahrbetrieb gering halten zu können.
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Eine konstruktiv einfache Realisierung der vorstehend erläuterten Bewegungen kann dadurch erzielt werden, dass die Kupplungseinheit oder/und das Mitnehmerelement an dem Grundkörper schwenkbar gelagert ist/sind. Dabei können vorzugsweise sowohl die Kupplungseinheit als auch das Mitnehmerelement beide um die gleiche Schwenkachse schwenkbar gelagert sein. Ferner können die Schwenkachsen bzw. kann die gemeinsame Schwenkachse von Kupplungseinheit und Mitnehmerelement zur Querrichtung des Zugfahrzeugs im Wesentlichen parallel verlaufen.
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Die elastischen Mittel können eine Feder umfassen, die einenends mit der Kupplungseinheit und andernends mit dem Mitnehmerelement in Eingriff steht. Dabei kann die Feder mit ihren beiden Enden mit dem jeweils zugeordneten Element fest verbunden sein. Es ist jedoch auch möglich, dass die Feder nur mit einem der Teile, Mitnehmerelement oder Kupplungseinheit, fest verbunden ist und im Zuge der Relativbewegung des Mitnehmerelements relativ zur Kupplungseinheit mit dem jeweils anderen Teil, Kupplungseinheit oder Mitnehmerelement, in Eingriff tritt. Vorzugsweise kann die Feder eine Schraubenfeder, insbesondere eine Schraubenzugfeder, oder eine Drehfeder sein. Grundsätzlich ist es jedoch auch denkbar, dass die elastischen Mittel ein elastisch komprimierbares Pufferelement umfassen, welches beispielsweise an dem Mitnehmerelement angebracht ist.
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Um sicherstellen zu können, dass die Anhängekupplung nach dem Abkuppeln des Nachlauffahrzeugs sicher in einen Zustand übergeführt und in diesem gehalten wird, der ein erneutes Ankuppeln eines Nachlauffahrzeugs ermöglicht, wird vorgeschlagen, dass die Kupplungseinheit in die Lösestellung vorgespannt ist. Dies kann beispielsweise dadurch erzielt werden, dass das Mitnehmerelement in eine der Lösestellung der Kupplungseinheit entsprechende Stellung vorgespannt ist und dass am am Mitnehmerelement Anschlagmittel vorgesehen sind, welche mit zugeordneten Gegenanschlagmitteln der Kupplungseinheit zusammenwirken, um diese in die Lösestellung überzuführen. Die Kupplungseinheit wird also dann, wenn das Mitnehmerelement in die der Lösestellung der Kupplungseinheit entsprechende Stellung übergeführt wird, von dem Mitnehmerelement durch die zusammenwirkenden Anschlagmittel in deren Lösestellung mitgenommen. Beispielsweise kann eine mit ihrem einen Ende vorzugsweise am Grundkörper der Anhängekupplung angreifende Vorspannfeder mit ihrem anderen Ende entweder an der Kupplungseinheit angreifen, um das Kupplungselement unmittelbar in die Lösestellung vorzuspannen, oder am Mitnehmerelement angreifen, um das Kupplungselement über das Mitnehmerelement mittelbar in die Lösestellung vorzuspannen.
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Um das Mitnehmerelement kostengünstig herstellen zu können, wird vorgeschlagen, dass das Mitnehmerelement aus Blech, vorzugsweise Metallblech, noch bevorzugter Stahlblech, gefertigt ist, insbesondere durch Stanzen und Biegen. Grundsätzlich kann das Mitnehmerelement jedoch auch als Guss- oder Schmiedeteil hergestellt sein. Ferner ist es denkbar, das Mitnehmerelement aus einer Mehrzahl von Bestandteilen zusammenzusetzen, beispielsweise unter Verwendung von Schrauben, Nieten oder dergleichen.
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Um das Mitnehmerelement trotz der beengten räumlichen Verhältnisse stabil ausbilden zu können, wird vorgeschlagen, dass das Mitnehmerelement zwei Seitenteile umfasst, welche über ein Brückenteil miteinander verbunden sind. Dabei können die beiden Seitenteile in ihrer Längserstreckung über das Brückenteil hinausragen, beispielsweise um in Gleitkontakt mit einer oberen Begrenzungsfläche des Grundkörpers treten zu können.
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In Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Anhängekupplung ferner ein Fangmaul aufweist, welches an dem Grundkörper um eine im Wesentlichen vertikale Achse schwenkbar gelagert ist. Die vertikale Achse verläuft dabei vorteilhafterweise durch das Zentrum des Kupplungselements, wenn sich dieses in der Kupplungsstellung befindet, um im Fahrbetrieb möglichst große Schwenkwinkel zwischen der das Gegenkupplungselement tragenden Deichsel des Nachlauffahrzeugs und der Anhängekupplung ermöglichen zu können.
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Um für das Ankuppeln eines Nachlauffahrzeugs eine vordefinierte Stellung des Fangmauls bereitstellen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Anhängekupplung ferner wenigstens ein Fixierungselement umfasst, welches das Fangmaul dann, wenn sich die Kupplungseinheit in der Lösestellung befindet, in einer zentrierten Schwenkstellung hält. Vorzugsweise umfasst die Anhängekupplung zwei derartige Fixierungselemente, welche beidseits der durch die Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs definierten Längsrichtung auf das Fangmaul einwirken.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung kann das wenigstens eine Fixierungselement mit der Kupplungseinheit bewegungsfest verbunden sein. Hierdurch brauchen für eine Vorspannung des wenigstens einen Fixierungselements in eine der zentrierten Schwenkstellung des Fangmauls entsprechende Stellung keine gesonderten Vorspannmittel vorgesehen zu werden. Vielmehr kann diese Vorspannung von den Vorspannmitteln abgeleitet werden, welche das Mitnehmerelement und damit die Kupplungseinheit in die Lösestellung der Kupplungseinheit vorspannen. Läuft das wenigstens eine Fixierungselement gegen das Fangmaul an, so verharrt auch die Kupplungseinheit in ihrer Bewegung, bis ein fortschreitendes Verschwenken des Fangmauls auf die zentrierte Schwenkstellung zu eine weitere Bewegung von Fixierungselement, Kupplungseinheit und Mitnehmerelement zulässt.
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In Weiterbildung der Erfindung kann die Anhängekupplung eine Ausgleichsvorrichtung zum Ausgleich des vertikalen Kupplungsspiels oder/und eine Ausgleichsvorrichtung zum Ausgleich des Bewegungsspiels der Kupplungseinheit umfassen.
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Um in einfacher Weise die Ausgleichsvorrichtung zum Ausgleich des vertikalen Kupplungsspiels vorsehen und gleichzeitig sicherstellen zu können, dass die vertikale Schwenkachse des Fangmauls durch das Zentrum des Kupplungselements verläuft, wenn sich dieses in der Kupplungsstellung befindet, kann eine im Grundkörper vorgesehene Aufnahme für die Ausgleichsvorrichtung zum Ausgleich des vertikalen Kupplungsspiels gleichzeitig als Schwenklager für das Fangmaul dienen. Da dieses Konstruktionsmerkmal für eine Anhängekupplung des gattungsgemäßen Typs aus dem Stand der Technik nicht bekannt ist, wird für dieses Konstruktionsmerkmal selbstständiger Schutz angestrebt.
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Um ein eingestelltes Spiel der Ausgleichsvorrichtung zum Ausgleich des vertikalen Kupplungsspiels sicher fixieren zu können, wird vorgeschlagen, dass eine im Grundkörper vorgesehene Aufnahme für die Ausgleichsvorrichtung zumindest über einen Abschnitt ihrer Länge geschlitzt ausgebildet ist, wobei dem geschlitzten Längenabschnitt wenigstens eine Klemmvorrichtung zugeordnet ist. Vor der Einstellung des Spiels kann die Klemmvorrichtung gelöst werden, so dass das Spiel ohne größere Kraftanstrengung verändert werden kann. Nach Einstellung des gewünschten Spiel kann die Klemmvorrichtung dann wieder angezogen werden. Die Klemmvorrichtung kann beispielsweise von einer oder mehreren Klemmschrauben gebildet sein.
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Um die Kupplungseinheit in einfacher Weise in der Kupplungsstellung halten und sichern zu können, wird vorgeschlagen, dass die Kupplungseinheit im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, wobei der eine L-Steg an seinem freien Ende das Kupplungselement aufweist und wobei das freie Ende des anderen L-Stegs eine Anlagefläche für wenigstens einen Sicherungshebel aufweist, der die Kupplungseinheit in der Kupplungsstellung sichert. In der Kupplungsstellung der Kupplungseinheit kann der eine L-Steg nach oben weisen, während der andere L-Steg in Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs weist.
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Wenn der horizontale Abstand zwischen der Mitte des Kupplungselements und der Schwenkachse der Kupplungseinheit kleiner ist als der Radius des Kupplungselements, vorzugsweise kleiner ist als 1/10 des Durchmessers des Kupplungselements, noch bevorzugter allenfalls etwa 1/40 des Durchmessers des Kupplungselements beträgt, so können die auf den wenigstens einen Sicherungshebel ausgeübten Kräfte gering gehalten werden. Insbesondere wird die dynamische Vertikallast des Gegenkupplungselements im Fahrbetrieb bzw. dessen statische Stützlast bei Stillstand von Zugfahrzeug und Nachlauffahrzeug im Wesentlichen vollständig in die Schwenkachse der Kupplungseinheit eingeleitet und brauchen nicht von dem wenigstens einen Sicherungshebel aufgenommen zu werden. Da dieses Konstruktionsmerkmal bei Anhängekupplungen des gattungsgemäßen Typs aus dem Stand der Technik nicht bekannt sind, wird auch für dieses Konstruktionsmerkmal unabhängiger Schutz angestrebt.
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Um sicherstellen zu können, dass die dynamische Vertikallast des Gegenkupplungselements im Fahrbetrieb bzw. dessen statische Stützlast bei Stillstand von Zugfahrzeug und Nachlauffahrzeug die Anlage der Kupplungseinheit am Sicherungshebel mit einer ausreichenden aber nicht zu großen Kraft sicherstellt, wird ferner vorgeschlagen, dass dann, wenn man den horizontalen Abstand zwischen der Mitte des Kupplungselements und der Schwenkachse der Kupplungseinheit als X definiert und den horizontalen Abstand zwischen der Schwenkachse der Kupplungseinheit und der Mitte der Anlagefläche zwischen Sicherungshebel und Kupplungseinheit als Y definiert, das Verhältnis Y/X dieser beiden Abstände X und Y einen Wert aufweist, der zwischen etwa 25 und etwa 70 beträgt, wobei der Abstand X beispielsweise einen Wert von zwischen etwa 1 mm und etwa 3 mm aufweist, vorzugsweise einen Wert von etwa 2 mm. Auch dieses Konstruktionsmerkmal ist bei Anhängekupplung in des gattungsgemäßen Typs aus dem Stand der Technik nicht bekannt, so dass auch für dieses Konstruktionsmerkmal unabhängiger Schutz angestrebt wird.
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Zur Vereinfachung der Herstellung der erfindungsgemäßen Anhängekupplung wird vorgeschlagen, dass der Grundkörper aus einer Mehrzahl von Gehäuseelementen zusammengesetzt ist, beispielsweise zwei seitlichen, insbesondere plattenförmig ausgebildeten, Gehäuseelementen, einem oberen, insbesondere plattenförmig ausgebildeten, Gehäuseelement und einem unteren, insbesondere plattenförmig ausgebildeten, Gehäuseelement. Gewünschtenfalls kann ferner ein weiteres unteres, insbesondere plattenförmig ausgebildetes, Gehäuseelement vorgesehen sein, welche die Ausgleichsvorrichtung zum Ausgleich des Bewegungsspiels der Kupplungseinheit trägt. Da bei gattungsgemäßen Anhängekupplungen der Grundkörper üblicherweise ein gegossener und geschmiedeter Körper ist, wird auch für die aus einer Mehrzahl von Gehäuseelementen zusammengesetzte Bauweise des Grundkörpers unabhängiger Schutz angestrebt.
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Die Befestigungsbolzen zum Anbringen des Grundkörpers am Zugfahrzeug können beispielsweise an den seitlichen Gehäuseelementen angeordnet sein.
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Die Gehäuseelemente können beispielsweise unter Verwendung von Schrauben, Nieten oder dergleichen aneinander befestigt sein. Auch ein Verbinden der Gehäuseelemente durch Schweißen ist möglich. Grundsätzlich ist es ferner denkbar, dass der Grundkörper insgesamt als Schmiedeteil ausgebildet ist.
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Wenn in der vorstehenden oder auch der nachfolgenden Beschreibung Orientierungsangaben und Richtungsangaben verwendet werden, beispielsweise „vertikal”, „horizontal”, „oben”, „unten”, „vorne”, „hinten”, „rechts”, „links” und dergleichen, so beziehen sich diese auf den normalen Betriebszustand der Anhängekupplung, in welchem sie an einem Zugfahrzeug montiert ist, wobei „vorne” mit der üblichen Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs zusammenfällt.
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Die Erfindung wird im folgenden an einem Ausführungsbeispiel mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert werden. Es stellt dar:
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1 eine geschnittene Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Anhängekupplung, gemäß der sich die Kupplungseinheit in der Kupplungsstellung befindet;
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2 eine Seitenansicht der Anhängekupplung gemäß 1 allerdings ohne Gegenkupplungselement;
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3 eine geschnittene Seitenansicht der Anhängekupplung gemäß 1, in der sich die Kupplungseinheit in der Lösestellung befindet und sich das Gegenkupplungselement in einer tiefen Lage an die Anhängekupplung annähert;
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4 eine geschnittene Seitenansicht ähnlich 3, wobei sich jedoch das Kupplungselement in einer hohen Lage an die Anhängekupplung annähert;
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5 eine Seitenansicht der Anhängekupplung gemäß 3 und 4 allerdings ohne Gegenkupplungselement, jedoch mit arretiertem Fangmaul;
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6 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäßen Anhängekupplung;
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7 eine entgegen der Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs genommene Schnittansicht der Kupplungseinheit und der mit dieser verbundenen Elemente; und
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8a–8f Darstellungen zur Erläuterung von Aufbau und Funktion der Sicherungsvorrichtung der erfindungsgemäßen Anhängekupplung.
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In 1 ist eine erfindungsgemäßen Anhägekupplung allgemein mit 10 bezeichnet. Die Darstellung der 1 zeigt eine seitliche Schnittansicht der Anhängekupplung 10, wobei die ”oben-unten”-Richtung der Zeichenebene der Hochachse H der Anhängekupplung 10 entspricht, die ”rechts”-Richtung der Zeichenebene der Fahrtrichtung F des Zugfahrzeugs entspricht, d. h. die ”links-rechts”-Richtung der Zeichenebene der Längsachse L der Anhängekupplung 10 entspricht, und die orthogonal zur Zeichenebene verlaufende Richtung der Querachse Q der Anhängekupplung 10 entspricht.
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In einem Grundkörper 12 der Anhängekupplung 10 ist eine Kupplungseinheit 14 um eine im Wesentlichen in Querrichtung Q verlaufende Achse A zwischen einer Kupplungsstellung (siehe 1 und 2) und einer Lösestellung (siehe 3, 4 und 5) schwenkbar gelagert. Die Kupplungseinheit 14 umfasst ein Kupplungselement 16, im vorliegenden Fall einen Kugelkopf, der zum Zusammenwirken mit einem Gegenkupplungselement 18, im vorliegenden Fall eine Kugelpfanne, bestimmt und ausgebildet ist. Die Kugelpfanne 18 ist Teil einer Deichsel 20 eines in 1 lediglich grob schematisch angedeuteten Nachlauffahrzeugs 22. In analoger Weise ist die Anhängekupplung 10 über Befestigungsbolzen 24 an einem in 1 lediglich grob schematisch angedeuteten Zugfahrzeug 26 angebracht.
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Die Anhängekupplung 10 umfasst ferner ein Mitnehmerelement 28, das ebenfalls um die Schwenkachse A schwenkbar gelagert ist. Eine Zugfeder 30 greift mit ihrem einen Ende unterhalb der Schwenkachse A an dem Mitnehmerelement 28 an und mit ihrem anderen Ende an der Kupplungseinheit 14. Die Kupplungseinheit 14 ist L-förmig ausgebildet, wobei an dem freien Ende des einen L-Stegs 14a der Kugelkopf 16 angeordnet ist und dem freien Ende des anderen L-Stegs 14b benachbart der Angriffspunkt für die Zugfeder 30 angeordnet ist. Auf diese Weise wird das Mitnehmerelement 28 von der Zugfeder 30 dann, wenn auf das Mitnehmerelement 28 ansonsten keine anderen äußeren Kräfte einwirken, mit einer Schulter 28a in Anlage gegen einen Anschlagstift 14c der Kupplungseinheit 14 gezogen.
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Die Schwenkachse A ist ferner von einer Drehfeder 32 umgeben, deren eines Ende am Grundkörper 12 angreift und deren anderes Ende am Mitnehmerelement 28 angreift. Die Drehfeder 32 ist dabei derart angeordnet, dass sie das Mitnehmerelement 28 in 1 entgegen dem Uhrzeigersinn vorspannt. Kann das Mitnehmerelement 28 dieser Vorspannung folgen, weil auf es keine weiteren äußeren Kräfte einwirken, so wird es unter der Vorspannung der Drehfeder 32 in die in den 3 und 4 dargestellte Stellung übergeführt und nimmt im Zuge dieser Bewegung infolge des Zusammenwirkens der Schulter 28a mit dem Anschlagstift 14c die Kupplungseinheit 14 in deren Lösestellung mit.
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Nachzutragen ist noch, dass das Mitnehmerelement 28 zwei Seitenteile 28b und ein die beiden Seitenteile verbindendes Brückenteil 28c aufweist, wobei es mit den beiden Seitenteilen 28b, wie in 7 dargestellt ist, beidseits der Kupplungseinheit 14 auf der Schwenkachse A schwenkbar gelagert ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Mitnehmerelement 28 als Stanz-Biegeteil aus Metallblech gefertigt. Wie in 1 grob schematisch durch Kräuselungen angedeutet ist, kann das Mitnehmerelement 28 erforderlichenfalls auch durch aufgeschweißte Blechelemente verstärkt sein. Das Mitnehmerelement 28 kann jedoch auch als Schmiedeteil hergestellt oder aus einer Mehrzahl von Einzelteilen zusammengesetzt sein, die beispielsweise durch Schrauben, Nieten, Schweißen oder dergleichen miteinander verbunden sind.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass jedem der beiden Seitenteile 28b des Mitnehmerelements 28 eine gesonderte Feder 30 zugeordnet ist. Entsprechend weist die Kupplungseinheit 14 sowohl auf ihrer in Fahrtrichtung F rechten als auch auf ihrer linken Seite jeweils eine Angriffsstelle für eine Feder 30 und jeweils einen Anschlagstift 14c auf, und verfügt jedes der Seitenteile 28b über einen Anschlag 28a.
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Wird die Kugelpfanne
18, wie in
3 dargestellt ist, in einer relativ tiefen Lage relativ zur Anhängekupplung
10 an diese herangeführt, so läuft sie mit ihrem vorderen Ende
18a gegen die schräg nach oben weisende Fläche
34a einer Auffahrrampe
34 an. An dieser Fläche
34a gleitet die Kugelpfanne
18 entlang, bis sie gegen das Brückenteil
28c des Mitnehmerelements
28 stößt. Bei der weiteren Bewegung der Kugelpfanne
18 in den Gehäusekörper
12 hinein nimmt die Kugelpfanne
18 das Mitnehmerelement
28 mit und verschwenkt es im Uhrzeigersinn um die Achse A. Infolge dieser Schwenkbewegung wird die Feder
30 gespannt, bis die Spannkraft ausreicht, um die Kupplungseinheit
14 mitzunehmen, d. h. ebenfalls im Uhrzeigersinn um die Achse A zu verschwenken. Sollte es im Zuge dieser Bewegung einmal zu einer Situation kommen, die bei der aus der
EP 1 586 469 A1 bekannten Anhängekupplung zu einer Zwangsstellung zwischen der Kupplungseinheit
14, insbesondere deren Kugelkopf
16, und der Kugelpfanne
18 führen würde, so kann sich bei der erfindungsgemäßen Anhängekupplung
10 gleichwohl das Mitnehmerelement
28 unter dem Einfluss der Kugelpfanne
18 weiterbewegen, wobei lediglich die zwischen dem Mitnehmerelement
28 und der Kupplungseinheit
14 wirkende Feder
30 stärker gespannt wird. Wird die Blockade der Kupplungseinheit
14 durch die Weiterbewegung der Kugelpfanne
18 aufgehoben, so folgt die Kupplungseinheit
14 in ihrer Schwenkbewegung dem Mitnehmerelement
28 nach.
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Ab einem vorbestimmten Schwenkwinkel der Kupplungseinheit 14 um die Achse A ist der Kugelkopf 16 soweit in die Kugelpfanne 18 hinein bewegt worden, dass das nachlaufenden Ende 18b der Kugelpfanne 18 mit dem Kugelkopf 16 in Kontakt tritt und das weitere Verschwenken der Kupplungseinheit 14 übernimmt. In diesem Zustand setzt das vorauslaufende Ende 18a der Kugelpfanne 18 außer Eingriff mit dem Mitnehmerelement 28. Auf diese Weise erreicht die Kupplungseinheit 14 schließlich die in 1 dargestellte Kupplungsstellung.
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Wird die Kugelpfanne 18, wie in 4 dargestellt, in einer relativ hohen Lage relativ zum Gehäusekörper 12 an die Anhängekupplung 10 herangeführt, so läuft sie mit ihrem oberen Ende 18c gegen die schräg nach unten weisende Fläche 36a des Fangmauls 36 der Anhängekupplung 10 an. An dieser Fläche 36a gleitet die Kugelpfanne 18 entlang, bis sie in Kontakt mit dem Mitnehmerelement 28 gelangt. Allerdings gelangt die Kugelpfanne 18 in diesem Fall nicht mit dem Brückenteil 28c des Mitnehmerelements 28 in Kontakt, sondern mit den freien Enden der Seitenteile 28b. Wird die Kugelpfanne 18 nicht mittig an die Anhängekupplung 10 herangeführt, sondern eher seitlich, so kann es sogar geschehen, dass die Kugelpfanne 18 anfänglich nur mit dem freien Ende eines der Seitenteile 28b des Mitnehmerelements 28 in Kontakt tritt. Bezüglich des weiteren Ablaufs der Annäherungsbewegung der Kugelpfanne 18 an die Anhängekupplung 10 kann auf die vorstehende Erläuterung des Ankuppelvorgangs mit tiefer Relativlage der Kugelpfanne 18 relativ zu Anhängekupplung 10 gemäß 3 verwiesen werden.
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Nachzutragen ist noch, dass die Auffahrrampe 34 an ihrem in den Gehäusekörper 12 hineinragenden Ende mittig eine Ausnehmung 34b aufweist, die es dem Kugelkopf 16 erlaubt, in einem unterhalb der Auffahrrampe 34 vorgesehenen Raum 12a des Gehäusekörpers 12 aufgenommen zu werden (siehe 3).
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Wie in 1 dargestellt ist, wird die Kupplungseinheit 14 durch eine Sicherungsvorrichtung 40 in ihrer Kupplungsstellung gehalten und gesichert. Aufbau und Funktion dieser Sicherungsvorrichtung 40 sollen im folgenden mit Bezug auf die 1 und 8a bis 8e näher erläutert werden.
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Die Sicherungsvorrichtung 40 umfasst ein Sicherungselement bzw. einen Sicherungshebel 42, der an dem Gehäusekörper 12 um eine im Wesentlichen in Querrichtung Q verlaufende Achse B schwenkbar gelagert ist. Das freie Ende 42a des Sicherungshebels 42 steht dann, wenn sich die Kupplungseinheit 14 in ihrer Kupplungsstellung befindet, mit einer Anlagefläche 14d des zweiten L-Stegs 14b der Kupplungseinheit 14 in Kontakt. Auf diese Weise verhindert der Sicherungshebel 42 formschlüssig, dass sich die Kupplungseinheit 14 in unerwünschter Weise selbsttätig aus der Kupplungsstellung herausbewegt. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Sicherungshebel 42 in dieser Sicherungsstellung in der von den beiden Seitenteilen 28b und dem Brückenteil 28c des Mitnehmerelements 28 gebildeten Ausnehmung 28d aufgenommen ist (siehe 8a).
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Um verhindern zu können, dass der Sicherungshebel 42 zufällig und unbeabsichtigt aus der Sicherungsstellung gemäß 1 und 8a ausgelenkt wird, ist ein Sperrelement bzw. ein Arretiernocken 48 vorgesehen, der mit einer Nase 48a an einer ersten Sperrfläche 42b des Sicherungshebels 42 anliegt. Die Sicherungsstellung des Sicherungshebels 42 ist ferner durch gegenseitige Anlage einer Anlagefläche 42d des Sicherungshebels 42 und einer Anlagefläche 12b des Gehäusekörpers 12 festgelegt.
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Der Arretiernocken 48 ist mit einem Handbetätigungshebel 46 relativ zu diesem drehfest, jedoch mit diesem um die im Wesentlichen in Querrichtung verlaufende Achse C schwenkbar verbunden. Ferner wird der Arretiernocken 48 mittels einer Feder 50 in diese Verriegelungsstellung vorgespannt. Mit ihrem einen Ende greift die Feder 50 an einer Stelle des Arretiernocken 48 an, die zwischen der Schwenkachse C und der Nase 48a angeordnet ist. Mit ihrem anderen Ende greift die Feder 50 an einem Auslöseelement bzw. Klinkenelement 44 an, das an dem Sicherungshebel 42 um eine im Wesentlichen in Querrichtung Q verlaufende Achse D schwenkbar gelagert ist. Unter der Wirkung der Feder 50 wird dieses Klinkenelement 44 gegen einen Anschlag 42c des Sicherungshebels 42 vorgespannt.
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Soll nun das Nachlauffahrzeug 22 von dem Zugfahrzeug 26 abgekuppelt werden, so ergreift eine Bedienungsperson den Handbetätigungshebel 46 und verschwenkt diesen um die Achse C in der Zeichnung im Uhrzeigersinn in die in 8b dargestellte Stellung. Infolge dieser Betätigung gibt die Nase 48a des Sperrnocken 48 die erste Sperrfläche 42b des Sicherungshebels 42 frei und tritt mit der Steuerfläche 42f in Kontakt, wobei die Feder 50 die ständige Anlage von Steuerfläche 42f und Nase 48a sicherstellt. Durch das Zusammenwirken von Nase 48a und Steuerfläche 42f wird der Sicherungshebel 42 in seine Freigabestellung verschwenkt, in der er sich außerhalb des Schwenkwegs der Kupplungseinheit 14 befindet. In dieser Freigabestellung liegt der Sicherungshebel 42 mit einer zweiten Sperrfläche 42e seitlich an der Nase 48a des Spermocken 48 an.
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Um verhindern zu können, dass der Spermocken 48 beim Verschwenken des Handbetätigungshebels 46 außer Eingriff mit dem Sicherungshebel gelangt, ist an dem Sperrnocken 48 ein Vorsprung 48b vorgesehen, der am Gehäusekörper 12 anschlägt und ein weiteres Verschwenken des Handbetätigungshebels 46 unterbindet. Ferner ist der Sicherungshebel 42 der zweiten Sperrfläche 42e benachbart bei 42g so hoch ausgebildet, dass für die Nase 48a des Spermocken 48 stets eine gegenüberliegende Fläche des Sicherungshebels 42 vorgesehen ist.
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Wie man in den 8b und 8c erkennt, ragt das Klinkenelement 44 mit seinem freien Ende 44a in den Schwenkweg der Kupplungseinheit 14, genauer gesagt des zweiten L-Stegs 14b der Kupplungseinheit 14, hinein. Beim Abkuppeln des Nachlauffahrzeugs 22 und der sich hieraus ergebenden Schwenkbewegung der Kupplungseinheit 14 entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse A kann die Kupplungseinheit 14 das Klinkenelement 44 aus seiner Anschlagstellung entgegen der Kraft der Feder 50 auslenken und sich so am Klinkenelement 44 vorbeibewegen, ohne dass dies einen Einfluss auf die Stellung des Sicherungshebels 42 hat. Der Sicherungshebel 42 verharrt bei dieser Bewegung in seiner Freigabestellung. Hat sich die Kupplungseinheit 14 am Klinkenelement 44 vorbeibewegt, so kehrt dieses unter der Vorspannung der Feder 50 in seine Anschlagstellung zurück. Um die Reibungskräfte zwischen dem Sicherungshebel 42 und dem Klinkenelement 44 gering halten zu können, weist der Sicherungshebel 42 eine leicht erhaben ausgebildete, gekrümmte Kulisse 42i auf, auf der das Klinkenelement 44 gleitet.
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Der so erhaltende Zustand ist in 8d dargestellt. Er entspricht dem abgekuppelten Zustand, in dem die Anhängekupplung 10 zugleich für das erneute Ankuppeln eines Nachlauffahrzeugs 22 bereit ist.
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Wird nun erneut ein Nachlauffahrzeug 22 angekuppelt, wie dies vorstehend mit Bezug auf die 3 und 4 beschrieben worden ist, so gelangt der zweite L-Steg 14b der Kupplungseinheit 14 wiederum in den Bereich des Klinkenelements 44. Da sich dieses in der Anschlagstellung befindet und nunmehr einer Bewegung der Kupplungseinheit 14 im Uhrzeigersinn nicht ausweichen kann, verharrt das Klinkenelement 44 in seiner Stellung, so dass die Kupplungseinheit 14 nicht nur das Klinkenelement 44, sondern mit ihm den gesamten Sicherungshebel 42 aus dem Weg schwenken muss, wie dies in 8e dargestellt ist. Im Zuge dieses Verschwenkens des Sicherungshebels 42 gelangt die Nase 48a des Arretiernocken 48 außer Eingriff mit der zweiten Sperrfläche 42e des Sicherungshebels 42 und tritt in Eingriff mit der Steuerfläche 42f des Sicherungshebels 42. Unter dem Einfluss der Feder 50 gleitet die Nase 48a an der Steuerfläche 42f entlang und verschwenkt hierdurch den Sicherungshebel 42 im Uhrzeigersinn.
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Solange sich die Kupplungseinheit 14 noch im Bereich des Sicherungshebels 42 befindet, liegt dieser an der Stirnseite 14e des zweiten L-Stegs 14b der Kupplungseinheit 14 an, wie dies in 8f dargestellt ist. Hat die Kupplungseinheit 14 ihre Kupplungsstellung erreicht, so kann der Sicherungshebel 42 an der Kupplungseinheit 14 vorbei wieder in Anlage mit der Anlagefläche 14d verschwenken, so dass sich wiederum der Zustand gemäß 8a ergibt.
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Gemäß Vorstehendem bedarf es lediglich einer einzigen, mit einer einzigen Hand auszuführenden Betätigung durch die Bedienungsperson, nämlich des Verschwenkens des Handbetätigungshebel 46 aus der in 8a dargestellten Stellung in die in 8b dargestellte Stellung, um die Anhängekupplung 10 in den für das Abkuppeln des Nachlauffahrzeugs 22 vorbereiteten Zustand überzuführen. Ferner verharrt die Anhängekupplung 10 nach dem Abkuppeln des Nachlauffahrzeugs 22 in dieser Stellung und ist somit für das erneute Ankuppelns eines Nachlauffahrzeugs 22 vorbereitet.
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Der Kupplungszustand der Anhängekupplung 10 wird der Bedienungsperson durch eine Anzeigevorrichtung 52 angezeigt. Diese Anzeigevorrichtung 52 kann beispielsweise einen Anzeigestift 52a umfassen, der in einer Ausnehmung 52b des Gehäusekörpers 12 aufgenommen und mittels einer Feder 52c in die Ausnehmung 52b hinein vorgespannt ist. Der Sicherungshebel 42 weist einen Vorsprung 42h (siehe 8c) auf, der auf den Anzeigestift 52a einwirkt und diesen entgegen der Vorspannkraft der Feder 52c aus der Ausnehmung 52b herausdrückt. Nur dann, wenn das obere Ende 52d des Anzeigestifts 52a mit dem Rand der Ausnehmung 52b bündig ist, wie dies in 8a dargestellt ist, befindet sich die Anhängekupplung 10 bzw. deren Kupplungseinheit 14 im gekuppelten und gesicherten Zustand.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Anhängekupplung 10 auch fernbetätigbar ausgebildet sein kann. Beispielsweise kann der Handbetätigungshebel an einer von der Anhängekupplung 10 entfernten Position angeordnet werden und auf die den Spernocken 48 tragende und die Schwenkachse C bildende Welle über einen Bowdenzug einwirken. Zusätzlich oder alternativ ist es jedoch auch möglich, den Handbetätigungshebel 46 durch einen motorischen Antrieb zu ersetzen, beispielsweise einen Elektromotor, ein Pneumatik- und/oder Hydraulik-Aggregat oder dergleichen, der den Arretiernocken 48 aus der in 8a dargestellten Stellung in die in 8b dargestellte Stellung überführt. In allen Fällen kann die Anzeigevorrichtung 52 durch einen Sensor ersetzt oder ergänzt werden, der eine entsprechende Anzeige in der Nähe eines Schalters zur Betätigung des motorischen Antriebs ansteuert.
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Ferner sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Anhängekupplung 10 über zwei getrennte Sicherungsvorrichtungen 40 verfügen kann. So erkennt man beispielsweise in der Draufsicht gemäß 6 die beiden Anzeigevorrichtungen 52 dieser beiden Sicherungsvorrichtungen 40. Obgleich dies bevorzugt ist, brauchen die beiden Sicherungsvorrichtungen 40 nicht vollständig getrennt voneinander ausgebildet zu sein. Vielmehr ist es denkbar, dass das Klinkenelement 44 den Sicherungshebeln 42 beider Sicherungsvorrichtungen 40 gemeinsam zugeordnet ist. So kann der die Achse D bildende Stift die beiden Sicherungshebel 42 miteinander verbinden, wobei das Klinkenelement 44 zwischen den beiden Sicherungshebeln 42 angeordnet sein kann. In diesem Fall kann an der Stirnfläche 14e der Kupplungseinheit 14 mittig eine gesonderte Nase 14f (siehe 8e) zum Eingriff mit dem Klinkenelement 44 vorgesehen sein. Ferner können in diesem Fall zwei Federn 50 vorgesehen sein.
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Wie in 1 anhand strichpunktierter Linien zu erkennen ist, ist die Mitte des Kugelkopfs 16 nicht exakt vertikal über der Schwenkachse A der Kupplungseinheit 14 angeordnet, sondern ist in Fahrtrichtung gesehen leicht hinter der Schwenkachse A angeordnet. Dabei beträgt der horizontale Abstand X der Mitte des Kugelkopfs 16 von der Schwenkachse A, d. h. der Abstand der in vertikaler Richtung genommenen Projektion der Mitte des Kugelkopfs 16 in eine die Schwenkachse A enthaltende, horizontale Ebene von der Schwenkachse A, vorzugsweise höchstens 1/40 des Durchmessers des Kugelkopfs 16, d. h. bei einem Kugelkopf von 80 mm Durchmesser höchstens 2 mm. Allgemein sind für den Durchmesser des Kugelkopfs 16 Werten zwischen 80 mm und 110 mm üblich. Durch diese Ausgestaltung können die auf den bzw. die Sicherungshebel 42 ausgeübten Kräfte gering gehalten werden. Insbesondere wird die dynamische Vertikallast der Kugelpfanne 18 im Fahrbetrieb bzw. deren statische Stützlast bei Stillstand von Zugfahrzeug 26 und Nachlauffahrzeug 22 im Wesentlichen vollständig in die Schwenkachse A der Kupplungseinheit 14 eingeleitet und brauchen nicht von dem Sicherungshebel 42 aufgenommen zu werden.
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Um andererseits aber sicherstellen zu können, dass die dynamische Vertikallast der Kugelpfanne 18 im Fahrbetrieb bzw. deren statische Stützlast bei Stillstand von Zugfahrzeug 26 und Nachlauffahrzeug 22 die Kupplungseinheit 14 stets in Anlage am Sicherungshebel 42 hält, kann das Verhältnis Y/X des horizontalen Abstands Y zwischen der Schwenkachse A der Kupplungseinheit 14 und der Mitte der Anlagefläche 14d zwischen Sicherungshebel 42 und Kupplungseinheit 14 zu dem vorstehend definierten horizontalen Abstand X der Mitte des Kugelkopfs 16 von der Schwenkachse A einen Wert von zwischen etwa 25 und etwa 70 aufweisen. Da sich die Mitte des Kugelkopfs 16 und die Mitte der Anlagefläche 14d auf unterschiedlichen Seiten der Schwenkachse A befinden, versucht die Vertikallast der Kugelpfanne 18 stets, die Kupplungseinheit 14 aus der Kupplungsstellung in Richtung der Lösestellung zu verschwenken.
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Wie in 1 dargestellt ist, verfügt die Anhängekupplung 10 ferner über zwei Ausgleichsvorrichtungen, nämlich eine Ausgleichsvorrichtung 54 zum Ausgleich des vertikalen Kupplungsspiels zwischen dem Kugelkopf 16 und der Kugelpfanne 18 und eine Ausgleichsvorrichtung 56 zum Ausgleich des Bewegungsspiels der Kupplungseinheit 14 in ihrer Kupplungsstellung.
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Die Ausgleichsvorrichtung 54 ist in einer Ausnehmung 54a des Kupplungsgehäuses 12 oberhalb jener Position angeordnet, die der Kugelkopf 16 in der Kupplungsstellung der Kupplungseinheit 14 einnimmt. Die Verlängerung der Achse der Ausgleichsvorrichtung 54 verläuft dabei durch die Mitte des Kugelkopfs 16. Um ein eingestelltes Spiel sicher festlegen zu können, ist die Ausnehmung 54a geschlitzt ausgebildet und sind zwei Klemmschrauben 54b zur Einengung des Schlitzes vorgesehen.
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Das Fangmaul 36 ist um eine in Höhenrichtung H verlaufende Achse schwenkbar an dem Gehäusekörper 12 gelagert. Diese Achse verläuft vorteilhafterweise durch die Mitte des Kugelkopfs 16, wenn sich Kupplungseinheit 14 in der Kupplungsstellung befindet. Daher ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die die Ausnehmung 54a der Ausgleichsvorrichtung 54 bildende Aufnahme 54c des Gehäusekörpers 12 gleichzeitig das obere Schwenklager für das Fangmaul 36 bildet. In 1 erkennt man ferner die Rückstellfeder 56, die das Fangmaul 36 in seiner mittigen, entgegen der Fahrtrichtung F gerichteten Stellung zu halten versucht. Ferner ist in 1 auch das untere Schwenklager 58 des Fangmauls 36 dargestellt. Genauer gesagt umfasst das Fangmaul 36 einen oberen Abschnitt 36a, der auf der genannten Aufnahme 54c schwenkbar gelagert ist, und einen unteren Abschnitt 36b, der mittels des unteren Schwenklagers 58 schwenkbar gelagert ist. Die beiden Abschnitte 36a und 36b sind mittels zweier Schraubverbindungen 36c aneinander befestigt.
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Um verhindern zu können, dass sich das Fangmaul 36 im ankuppelbereiten Zustand der Anhängekupplung 10 aus seiner zentrierten Schwenkstellung herausbewegt, umfasst die Anhängekupplung 10 ferner zwei Rasthebel 60, die von hinten am Fangmaul 36 angreifen und Fixierungselemente für das Fangmaul 36 bilden. Die beiden Rasthebel 60 sind ebenfalls auf der Achse A schwenkbar gelagert, wobei sie über Formschlussmittel 60a drehfest mit der Kupplungseinheit 14 verbunden sind (siehe auch 7). Diese Formschlussmittel 60a sind als Vorsprünge an Hülsen 60b ausgebildet, die seitlich von den Rasthebeln 60 abstehen, die Seitenteile 28b des Mitnehmerelements 28 durchsetzen und in zugeordnete Ausnehmungen 14g der Kupplungseinheit 14 eingreifen.
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Durch die drehfeste Verbindung der Rasthebel 60 mit der Kupplungseinheit 14 spannt die Drehfeder 32 auch die Rasthebel 60 vor, und zwar in der Darstellung der 1 entgegen dem Uhrzeigersinn, d. h. auf das Fangmaul 36 zu. Somit unterstützt die Drehfeder 32 unter Vermittelung des Eingriffs eines der Rasthebel 60 am Fangmaul 36 die Rückstellfeder 56 in ihrem Bemühen, das Fangmaul 36 in seine zentrierte Stellung überzuführen. Hat das Fangmaul 36 diese zentrierte Stellung erreicht, so liegen beide Rasthebel 60 am Fangmaul 36 unter der Vorspannung durch die Drehfeder 32 an und halten dieses in der zentrierten Stellung.
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Nachzutragen ist noch, dass der Gehäusekörper 12 der Anhängekupplung 10 erfindungsgemäß kein Schmiedeteil zu sein braucht, sondern aus einer Mehrzahl von Gehäuseplatten zusammengesetzt sein kann. So umfasst der Gehäusekörper 12 zwei seitliche Gehäuseplatten 70 und 72, an denen die Befestigungsbolzen 24 für die Befestigung der Anhängekupplung 10 am Zugfahrzeug 26 angeordnet sind (siehe auch 6) und an denen die Auffahrrampe 34 über zwei Befestigungsbolzen 34c angebracht ist. Ferner umfasst der Gehäusekörper eine obere Gehäuseplatte 74, in welcher die Ausnehmung 52b für den Anzeigestift 52a der Anzeigevorrichtung 52 ausgebildet ist und welche die Aufnahme für die Ausgleichsvorrichtung 54 zum Ausgleich des vertikalen Kupplungsspiels aufweist, die gleichzeitig als oberes Schwenklager für das Fangmaul 36 dient. Die obere Gehäuseplatte 74 kann gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel über beispielsweise zwei Schraubbolzen 74a mit den beiden seitlichen Gehäuseplatten 70, 72 verbunden sein. Schließlich umfasst der Gehäusekörper 12 auch zwei untere Gehäuseplatten 76 und 78. Die hintere untere Gehäuseplatte 76 trägt das untere Schwenklager 58 des Fangmauls 36 und kann über beispielsweise zwei Schraubbolzen 76a mit den beiden seitlichen Gehäuseplatten 70, 72 verbunden sein, während die vordere untere Gehäuseplatte 78 die Ausgleichsvorrichtung 56 zum Ausgleich des bewegungsspiels der Kupplungseinheit 14 trägt und über beispielsweise zwei Schraubbolzen 78a mit den beiden seitlichen Gehäuseplatten 70, 72 verbunden sein kann. Zur Erhöhung der Querstabilität des Gehäusekörpers 12 kann wenigstens eine der oberen und unteren Gehäuseplatten 74, 76 und 78, in dem dargestellten Ausführungsbeispiel die vordere untere Gehäuseplatte 78, schräg nach oben verlaufen. Grundsätzlich ist es jedoch auch denkbar, die beiden unteren Gehäuseplatten 76 und 78 einstückig als eine einzige Gehäuseplatte auszubilden.
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Ferner ist zu 7 noch nachzutragen, dass die Schwenkachse A von einem Rohr 80 gebildet sein kann, welches durch einen Durchgang 14h die Kupplungseinheit 14 hindurchgesteckt ist und diese frei verdrehbar trägt. Von außerhalb der seitlichen Gehäuseplatten 70, 72 sind die Rasthebel 60 mit ihren Hülsen 60b auf das Rohr 80 aufgesteckt. Die gesamte Anordnung wird mittels eines Schraubbolzens 82 zusammengehalten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1586469 A1 [0002, 0039]