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Die Erfindung betrifft eine Dachunterspannbahn, bestehend aus einer in Laufrichtung aufrollbaren, insbesondere diffusionsoffenen, ein- oder mehrlagigen Folie mit mehreren, in Laufrichtung parallel zueinander und beabstandet voneinander verlaufenden Materialstreifen.
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Die
US 5,365,709 beschreibt eine auf eine Schalung aufzunagelnde Unterspannbahn. Eine derartige Unterspannbahn wird bei mit Schindeln oder Schieferplatten einzudeckenden Dächern verwendet. Vor dem Eindecken wird die wasserdichte, aber wasserdampfdurchlässige Unterspannbahn mittels besonders große Köpfe aufweisenden Nägeln oder mit Klammern, sogenannten Tackern, an der Schalung befestigt. Sodann werden die Schindeln oder Schieferplatten mit Hilfe von Nägeln auf der Unterspannbahn aufliegend an der Schalung befestigt. Um einen sicheren, ausreißfesten Halt durch die Tackerklammern oder Nägel zu gewährleisten, werden dort Verstärkungsauflagen, als regelmäßig auf der Dachunterspannbahn angeordnete Flecken oder Streifen vorgeschlagen.
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Die
WO 2004/106659 A2 beschreibt ein Verfahren, mit dem derartige Nagelflecken aus thermoplastischem Material auf eine Dachunterspannbahn aufgedruckt werden können.
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Die
US 6,925,766 B2 , die
WO 2009/009659 A1 und
WO 2009/100091 A2 beschreiben gitterartige Gleitschutzauflagen, die auf eine Dachunterspannbahn aufgebracht werden, um sie rutschsicher zu machen.
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Die Erfindung betrifft eine Dachunterspannbahn, die quer zum Verlauf von Dachsparren von Ortgang zu Ortgang auf den Sparren zu verlegen ist. Die Unterspannbahn wird mit Hilfe von Konterlatten an den Dachsparren befestigt, wobei die Konterlatten unter Zwischenlage der Dachunterspannbahn auf die Dachsparren genagelt werden. Quer zu den von First zu Traufe verlaufenden Konterlatten werden dann die Dachlatten befestigt, an denen die Dacheindeckplatten befestigt werden. Derartige Dachunterspannbahnen werden beispielsweise von der
DE 102 01 152 A1 ,
DE 297 00 987 U1 ,
DE 297 22 893 U1 ,
DE 199 44 819 A1 ,
US 4,684,568 oder
DE 23 56 720 C2 offenbart.
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Die
DE 36 01 370 C2 und die
EP 0 990 081 B1 beschreiben ebenfalls diffusionsoffene Unterspannbahnen, die grundsätzlich aber auch auf einer Schalung verwendet werden können.
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Während die auf einer Schalung aufgebrachten Dachunterspannbahnen bei der Befestigung der Dachschindeln oder Schieferplatten an einer Vielzahl von im Wesentlichen wahllos über die Gesamtfläche verteilten Stellen von Nägeln perforiert werden, werden die an Sparren befestigten Dachunterspannbahnen nur dort von Befestigungsnägeln perforiert, wo die Konterlatten mit Nägeln an den Dachsparren befestigt werden. Üblicherweise werden die Konterlatten mit 30 bis 40 cm voneinander beabstandeten Nägeln an den Dachsparren unter Zwischenlage der Unterspannbahn angenagelt. Der Nagel reißt in die Dachunterspannbahn eine Öffnung, die zufolge der Materialeigenschaften der Dachunterspannbahn und den mechanischen Belastungen größer wird als der Nagelschaftdurchmesser, so dass Regenwasser durch die Nagelöffnungen von der Außenseite der Dachunterspannbahn zur Innenseite hin durchtreten kann. Um eine derartig verlegte Dachunterspannbahn regensicher zu machen, gibt es Nageldichtungsflecken, Nageldichtungsbänder oder Dichtungsmassen, die vor der Befestigung der Dachunterspannbahn auf der Unterseite der Konterlatte angebracht werden. Die Konterlatten werden dann mit ihrer Unterseite auf die Sparren aufgelegt und mit diesen vernagelt, wobei die Nagelschäfte durch die Nageldichtung hindurchtreten. Dieses Verfahren ist aufwändig.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine auf Dachsparren mittels einer Konterlattung zu befestigende Dachunterspannbahn gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
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Zur Lösung der Aufgabe werden in Laufrichtung der Folie parallel zueinander und beabstandet voneinander verlaufende Streifen vorgeschlagen. Anders als die von der
US 5,365,709 her bekannten Verstärkungsstreifen sind die erfindungsgemäßen Streifen aber aus einem derart elastischen Material gefertigt, welches beim Durchtritt eines Nagels gegen eine Rückstellkraft elastisch ausweichen kann. Beim Durchtritt des Nagels durch den Materialstreifen sticht die Nagelspitze zunächst eine Initialöffnung in den Materialstreifen. Diese Öffnung weitet sich beim Durchtritt der Nagelspitze auf, wobei der Öffnungsrand der aufgeweiteten Öffnung mit der Rückstellkraft dichtend am Nagelschaft anliegt. Der Öffnungsrand schmiegt sich somit dichtend an den Nagelschaft an. Beim Stand der Technik tritt das Regenwasser im Wesentlichen durch Kapillareffekte durch die durchlöcherte Dachunterspannbahn hindurch. Das Material des Materialstreifens ist so gewählt, dass dieser Kapillareffekt unterbunden ist. Die Materialstreifen können als Dichtstreifen bei der Herstellung der Dachunterspannbahn in Laufrichtung aufgedruckt, auflaminiert oder aufgespritzt werden. Grundsätzlich kann dasselbe Material verwendet werden, welches auch für die bekannten Nageldichtungsflecken oder Nageldichtungsbänder verwendet wird. Bevorzugt wird EPDM verwendet. Alternativ können auch EMA oder kautschukartige Materialien verwendet werden. Zufolge dieser Ausgestaltung kreuzen die beim Verlegen der Dachunterspannbahn im Wesentlichen horizontal von Ortgang zu Ortgang verlaufenden Dichtstreifen immer den Konterlattenbereich. Der Abstand der Dichtstreifen ist dem üblichen Nagelabstand angepasst und beträgt 30 bis 40 cm. Es ist aber auch möglich, einen kürzeren Streifenabstand zu wählen. Das Material des Dichtstreifens kann eine rutschfeste Oberfläche aufweisen, so dass eine derartige Dachunterspannbahn auch als rutschsichere Schalungsauflage verwendet werden kann. Die Befestigung der in Horizontalrichtung von einer Rolle abgerollten Dachunterspannbahn erfolgt mittels Nägeln, die an den Kreuzungspunkten durch eine Konterlattung genagelt werden, so dass die Dachunterspannbahn nur im Bereich der Dichtstreifen perforiert wird. Vor dem Aufnageln der Konterlattung wird die Dachunterspannbahn üblicherweise mittels Halteklammern, sogenannten Tackern, an den Dachsparren fixiert. Dieses Festtackern kann an den durchgehenden Dichtstreifen erfolgen. Die Dichtstreifen bilden somit nicht nur eine Nageldichtung, sondern auch eine wasserdichte Tackerfläche. Das Material der Folie ist weitestgehend frei wählbar. Es können die Folien verwendet werden, die im Stand der Technik, insbesondere im eingangs genannten Stand der Technik, beschrieben werden. Derartige Folien sind diffusionsoffen. Sie lassen somit Wasserdampf hindurch. Sie sind aber im ausreichenden Maße wasserdicht, um die erforderliche Regensicherheit zu gewährleisten. Auf der Außenoberfläche der Folie sich ansammelnde Flüssigkeit kann zur Traufe hin ablaufen, ohne dass sie durch die Folie hindurchdringt. Zufolge des Abstandes der Streifen voneinander verbleibt eine ausreichend hohe Diffusionsoffenheit. Selbst wenn bis zu 50% der Folienfläche mit Materialstreifen bedeckt waren, hätte die Dachunterspannbahn insgesamt noch eine ausreichend hohe Diffusionsoffenheit und einen sd-Wert 0,06 bis 0,07 m.
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Die Erfindung wird anhand beigefügter Zeichnung nachfolgend erläutert. Es zeigen:
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1 in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße Dachunterspannbahn mit in Laufrichtung sich erstreckenden Dichtstreifen, die teilweise von einer Rolle abgerollt sind,
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2 eine auf Dachsparren verlegte Dachunterspannbahn, die mit einer Konterlattung an den Dachsparren befestigt ist,
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3 einen vergrößerten Schnitt gemäß der Linie III-III in 2,
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4a eine grob schematisierte Darstellung, in der die Spitze 6'' eines Nagels 6 auf den mit einer stark vergrößerten Materialstärke dargestellten Streifen 3 trifft, um dort eine Initialisierungsöffnung hineinzustechen,
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4b eine Folgedarstellung zu 4a, in der die Spitze 6'' tiefer in den Streifen eingetreten ist,
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4c eine weitere Folgedarstellung, in der die Spitze 6'' den gesamten Streifen 3 durchstoßen hat, und
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4d eine weitere Folgedarstellung, in der die Nagelspitze 6'' vollständig durch die Dachunterspannbahn hindurchgetreten ist.
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Die in den Figuren dargestellte Dachunterspannbahn besteht aus einer wasserundurchlässigen, aber wasserdampfdurchlässigen, aufrollbaren Folie 1. Auf einer der beiden voneinander wegweisenden Oberflächen der Folie 1, insbesondere auf der beim Verlegen nach außen weisenden Oberfläche der Folie 1 sind in einem Abstand von 30 bis 40 cm parallel zueinander verlaufende Dichtstreifen 3 aufgebracht. Die Dichtstreifen bestehen aus EPDM, einem Material, welches eine ausreichende elastische Rückstellkraft aufweist, um sich nach einer Perforierung durch einen Nagel dichtend an den Nagelschaft anzuschmiegen.
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Die Folie wird auf von Traufe zu First verlaufenden Dachsparren 4 verlegt. Die Dachsparren 4 haben einen Abstand von typischerweise etwa 60 cm voneinander. Die Dachunterspannbahn wird dabei von einer Rolle 2 abgewickelt und in Horizontalrichtung von Ortgang zu Ortgang verlegt. Dabei erstreckten sich die Dichtstreifen 3 in Horizontalrichtung und kreuzen die Sparren 4.
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Die Dachunterspannbahn wird zunächst mittels Tackern an verschiedenen Stellen auf den nach oben weisenden Schmalflächen der Sparren 4 fixiert. Dabei werden die Tackerklammern an den Kreuzungspunkten der Dichtstreifen 3 mit den Sparren 4 durch die Dichtstreifen 3 getrieben.
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Nachdem die gesamte Dachfläche von Traufe zu First mit parallel zueinander, insbesondere randseitig miteinander verklebten Dachunterspannbahnen eingedeckt ist, werden die Dachunterspannbahnen mit Hilfe von Konterlatten 5 an den Sparren 4 befestigt. Hierzu werden die Konterlatten parallel zu den Sparren 4 verlaufend auf die Dachunterspannbahn im Bereich der nach oben weisenden Schmalflächen der Sparren 4 aufgelegt und dann auf die Sparren 4 aufgenagelt.
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Die Nägel werden dabei dort in die Konterlatten 5 eingeschlagen, wo die Dichtstreifen 3 die Konterlatten kreuzen. Um diese Stellen optimal zu erkennen, können sich die Dichtstreifen 3 farblich von der Folie 1 absetzen.
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Die 3 zeigt den Querschnitt an einer Nagelstelle. Die Folie 1 der Dachunterspannbahn liegt auf der nach außen weisenden Schmalfläche des Sparrens 4 auf. Im Bereich der Nagelstelle trägt die Folie 1 den Dichtstreifen 3 aus EPDM. Oberhalb des Dichtstreifens 3 befindet sich die Konterlatte 5. Ein Nagel wird in die Konterlatte 5 eingeschlagen. Sobald die Spitze 6''' des Nagels 6 aus der Konterlatte 5 heraustritt, sticht sie in den Dichtstreifen 3 eine Initialöffnung, die sich beim weiteren Einschlagen des Nagels 6 elastisch aufweitet. Die so ausgebildete Durchtrittsöffnung 7 besitzt einen Öffnungsrand, der sich zufolge der Elastizität des Dichtstreifens mit einer in Radialrichtung gerichteten Rückstellkraft an den Nagelschaft 6' anschmiegt, so dass eine regensichere Vernagelung gewährleistet ist.
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Dieser Vorgang wird in den 4a bis 4d verdeutlicht. Die 4a zeigt, wie die eine Initialöffnung in den Streifen 3 hineinstechende Nagelspitze 6'' das elastische Material des Streifens 3 in Richtung zur Folie 1 geringfügig verdrängt. Es formt sich eine Art Trichter aus, dessen Wand sich an die schräg verlaufenden Spitzenflächen der Nagelspitze 6'' anschmiegt. Die 4d zeigt, wie das elastisch verdrängte Material des Streifens 3 eine nach unten gewölbte Ringdichtlippe ausbildet. Die in den 4a bis 4d nicht dargestellte Konterlatte 5 bildet zusammen mit dem Dachsparren 4 Spannbacken, zwischen denen der leicht über die Folienoberfläche erhabene Dichtstreifen 3 eingespannt ist. Die Spannwirkung von Konterlatte 5 und Dachsparren 4 trägt dazu bei, dass sich der Öffnungsrand der Durchtrittsöffnung 7 in Radialrichtung kraftbeaufschlagt an den Schaft 6' des Nagels 6 dichtend anschmiegt.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Folie
- 2
- Rolle
- 3
- Dichtstreifen
- 4
- Dachsparren
- 5
- Konterlatte
- 6
- Nagel
- 6'
- Nagelschaft
- 6''
- Nagelspitze
- 7
- Durchtrittsöffnung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 5365709 [0002, 0009]
- WO 2004/106659 A2 [0003]
- US 6925766 B2 [0004]
- WO 2009/009659 A1 [0004]
- WO 2009/100091 A2 [0004]
- DE 10201152 A1 [0005]
- DE 29700987 U1 [0005]
- DE 29722893 U1 [0005]
- DE 19944819 A1 [0005]
- US 4684568 [0005]
- DE 2356720 C2 [0005]
- DE 3601370 C2 [0006]
- EP 0990081 B1 [0006]