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DE102010006455B4 - Verfahren, Steuereinrichtung und -system zur Be-und Entlüftung eines Gesamtraums mit mehreren Teilräumen, insbesondere eines eine Wohneinheit bildenden Gesamtraums - Google Patents

Verfahren, Steuereinrichtung und -system zur Be-und Entlüftung eines Gesamtraums mit mehreren Teilräumen, insbesondere eines eine Wohneinheit bildenden Gesamtraums Download PDF

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DE102010006455B4
DE102010006455B4 DE102010006455.6A DE102010006455A DE102010006455B4 DE 102010006455 B4 DE102010006455 B4 DE 102010006455B4 DE 102010006455 A DE102010006455 A DE 102010006455A DE 102010006455 B4 DE102010006455 B4 DE 102010006455B4
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Abstract

Verfahren zur Be- und Entlüftung eines Gesamtraums mit mehreren Teilräumen, insbesondere eines eine Wohneinheit (1) bildenden Gesamtraums, (a) wobei in einem oder mehreren Komfort-Räumen (5, 7, 11) der Teilräume Frischluft zugeführt wird und wobei in einem oder mehreren Abluft-Räumen (9, 13, 15) der Teilräume Abluft abgeführt wird, wobei die Summe der Anzahl der Komfort-Räume (5, 7, 11) und der Anzahl der Abluft-Räume (9, 13, 15) größer oder gleich drei ist, und (b) wobei den Komfort-Räumen (5, 7, 11) nach Merkmal (a) Frischluft mit einer jeweils vorbestimmten Zuführrate zugeführt und den Abluft-Räumen (9, 13, 15) nach Merkmal (a) Abluft mit einer jeweils vorbestimmten Abführrate abgeführt wird, und (c) wobei bei Bedarf die Zuführrate für die Frischluft zu einem oder mehreren ausgewählten Komfort-Räumen (5, 7, 11) und/oder die Abführrate für die Abluft aus einem oder mehreren ausgewählten Abluft-Räumen (9, 13, 15) erhöht oder reduziert wird, dadurch gekennzeichnet, (d) dass die Luftwechselrate für den Gesamtraum durch eine Reduzierung oder Erhöhung der Zuführrate für Frischluft in einem oder mehreren nicht ausgewählten Komfort-Räumen (5, 7, 11) und/oder durch eine Reduzierung oder Erhöhung der Abführrate aus einem oder mehreren nicht ausgewählten Abluft-Räumen (9, 13, 15) auf einem vorgegebenen Wert konstant gehalten wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Be- und Entlüftung eines Gesamtraums mit mehreren Teilräumen, insbesondere eines eine Wohneinheit bildenden Gesamtraums nach Anspruch 1, sowie eine Steuereinrichtung für ein Be- und Entlüftungssystem zur Realisierung dieses Verfahrens und ein Be- und Entlüftungssystem mit einer derartigen Steuereinheit gemäß den Ansprüchen 8 bzw. 9.
  • Mit zunehmender Dichtheit der Hülle von Gebäuden, vor allem im Bereich von Fenstern, Türen und Dachkonstruktionen, sowie infolge steigender Anforderungen an die Dichtheit von Baustoffen, wird es für den Nutzer einer Wohneinheit, beispielsweise einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses, immer wichtiger, durch ein geeignetes Belüftungssystem für die Zufuhr von Frischluft bei gleichzeitiger Abfuhr verbrauchter Abluft zu sorgen. Hierfür sind unterschiedliche Systeme bekannt, angefangen bei einfachen Ablüftern, die beispielsweise in Bädern und WCs Verwendung finden und welche zumeist manuell aktivierbar sind und nach Bedarf fördern, über die zentralen, also raumweise wirkenden Zu- und Ablufteinheiten, bis hin zu regeltechnisch anspruchsvollen Komplettsystemen mit Kanalführung der Luft hin zu jedem Raum bzw. von jedem Raum weg. Bei derart komplexeren Systemen ist es zusätzlich bekannt, auch eine Wärmerückgewinnung vorzusehen, bei der der Abluft Wärmeenergie entzogen und die entzogene Energie der Zuluft zugeführt wird.
  • Diese bekannten Systeme weisen dabei jedoch entweder den Nachteil auf, dass ein gewünschter Luftaustausch nur durch eine manuelle Aktivierung des Systems erfolgt, oder dass diese Systeme sehr komplex aufgebaut sind und damit nur mit entsprechendem Aufwand realisiert werden können, insbesondere wenn diese möglichst energiesparend funktionieren sollen.
  • Von besonderem Nachteil ist bei zentralen Systemen der hohe bauliche Aufwand für die Führung der Luft zu und von den angeschlossenen Räumen mittels Kanälen oder Rohrleitungen. Vor allem im Sanierungsfall steht dann oftmals wegen des Platzbedarfs für die Kanalführung die Nachrüstung mit einer Lüftungsanlage in Frage.
  • Beispielsweise umfasst das aus der DE 41 35 130 C2 bekannte Be- und Entlüftungssystem für Wohnräume in Wohnungen ein Luftführungssystem aus Leitungen und/oder Schächten, welches mit einer Baueinheit zum Ansaugen von Zuluft und Ausbringen von Abluft verbunden ist. Diese Baueinheit kann auch eine Wärmerückgewinnung der Wärme der Abluft realisieren. In jedem Wohnraum ist in die entsprechende Zuführ- bzw. Abluftleitung ein Ventilator geschaltet, wobei durch diese dezentralen Zu- bzw. Abluftventilatoren eine Energieeinsparung dadurch erreicht wird, dass für diese Ventilatoren nur eine geringe elektrische Leistungsaufnahme notwendig ist. Es wird immer nur mit dem minimalsten Energieaufwand für den Ventilator derjenige Raum be- bzw. entlüftet, für den dies gerade erforderlich ist. Die übrigen Wohnräume werden nur sporadisch durch beispielsweise eine entsprechende Zeitschaltuhr je nach Bedarf be- und entlüftet. Die Steuerung der Ventilatoren kann durch entsprechende Raumregler erfolgen.
  • Nachteilig bei diesem System ist jedoch der damit verbundene Aufwand. In jedem Raum muss ein Zu- und ein Abluftventilator sowie ein entsprechender Regler vorgesehen sein.
  • Die DIN 1946-6:2009-05 befasst sich mit Ventilator-gestützter Lüftung, die auch mit Wärmerückgewinnung ausgerüstet sein kann. Bei Zentralventilator-Lüftungsanlagen können Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung im Bereich einer Lüftungszentrale oder in einzelnen Nutzungseinheiten angeordnet sein. Eine Betrachtung von variabel verteilten Luftströmen erfolgt dabei nicht.
  • Aus dem Taschenbuch für Heizung und Klimatechnik 05/06, Recknagel Sprenger Schramek, sind regelungstechnische Grundlagen zur Lüftungsregelung bekannt, wobei auch Lufteinlässe, Luftauslässe und Volumenstromregler beschrieben werden. Eine Betrachtung von variabel verteilten Luftströmen erfolgt auch hier nicht.
  • Aus dem Prospekt „Lüftungssystem Uni-Box”, Aerex Haustechnik Systeme, ist das gezielte Einleiten von Frischluft bei Entnahme von verbrauchter Luft an anderer Stelle bekannt, ohne jedoch die Gesamtluftwechselrate zu berücksichtigen.
  • Bekannte, zentral gesteuerte oder geregelte Be- und Entlüftungssysteme weisen den Nachteil auf, dass ein erhöhter Bedarf von Zuluft bzw. Abluft in einem bestimmten Raum dazu führt, dass die Leistung des Gesamtsystems erhöht werden muss. Dies führt zu einem unnötigen erhöhten Energiebedarf, da auch diejenigen Räume, in denen nicht gleichzeitig ebenfalls ein erhöhter Bedarf an Zuluft bzw. Abluft besteht, mit einer erhöhten Luftwechselrate versorgt werden.
  • Unter Luftwechselrate ist dabei das Vielfache bzw. der Bruchteil des Raumvolumens zu verstehen, das als Zuluft pro Zeiteinheit, beispielsweise pro Stunde zugeführt wird. Die hygienische Mindestluftwechselrate für einen Raum liegt dabei bei ca. 0,3/h.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Be- und Entlüftung eines Gesamtraums mit mehreren abgetrennten Teilräumen, insbesondere eines eine Wohneinheit bildenden Gesamtraums zu schaffen, welches auf einfache Weise realisierbar ist und welches auch bei zeitweise erhöhten Anforderungen an die Be- und Entlüftung eines Teilraums energetisch günstig arbeitet. Des Weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Steuereinrichtung für ein Be- und Entlüftungssystem zur Realisierung dieses Verfahrens sowie ein entsprechendes System zur Be- und Entlüftung unter Verwendung einer derartigen Steuereinheit zu schaffen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen der Ansprüche 1 bzw. 8 und 9.
  • Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass ein Verfahren bzw. ein System zur Be- und Entlüftung eines mehrere abgetrennte Teilräume aufweisenden Gesamtraums in vorteilhafter Weise dadurch realisiert werden kann, dass aus einem oder mehreren ausgewählten Ablufträumen der Teilräume jeweils Abluft abführbar und in einen oder mehrere ausgewählte Komfort-Räume der Teilräume Frischluft zuführbar ist, wobei die Abluft-Räume und Komfort-Räume voneinander verschieden sind und die Gesamtanzahl von Abluft-Räumen und Komfort-Räumen größer oder gleich drei ist.
  • Auf einen zeitweise erhöhten oder reduzierten Bedarf von Frischluft in einem oder mehreren ausgewählten Komfort-Räumen und/oder auf einen erhöhten oder reduzierten Bedarf für die Abluft aus einem oder mehreren ausgewählten Abluft-Räumen wird erfindungsgemäß so reagiert, dass die Luftwechselrate für den Gesamtraum im Wesentlichen konstant gehalten wird, wobei der erhöhte bzw. reduzierte Bedarf in den betreffenden Abluft-Räumen bzw. Komfort-Räumen dadurch ausgeglichen wird, dass in entsprechenden anderen Abluft-Räumen oder Komfort-Räumen die jeweilige Abführrate bzw. Zuführrate in entsprechender Weise reduziert bzw. erhöht wird. Diese Maßnahme beruht auf der Tatsache, dass üblicherweise nicht in allen Räumen gleichzeitig eine erhöhte bzw. reduzierte Luftwechselrate gefordert wird.
  • Nach einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der Bedarf für eine erhöhte oder reduzierte Zuführrate von Frischluft in einem Komfort-Raum abhängig von einer Detektion des Sauerstoffgehalts, der Feuchtigkeit oder eines olfaktorischen Parameters der Luft des betreffenden Komfort-Raums oder abhängig von einer Detektion der Personenanzahl in dem betreffenden Komfort-Raum oder einer Kombination hieraus ermittelt werden.
  • In einer üblichen Wohneinheit können beispielsweise das Schlafzimmer, das Wohnzimmer und das Esszimmer zu einem Komfort-Raum deklariert werden. In diesen Räumen ist dann jeweils eine Zuführvorrichtung für Frischluft vorzusehen. Als Abluft-Räume können in einer derartigen üblichen Wohneinheit beispielsweise das Badezimmer und das WC sowie die Küche deklariert werden, wobei in diesen Teilräumen jeweils eine Abführvorrichtung für Abluft vorgesehen wird.
  • Die Zuluftzuführvorrichtungen bzw. Luftabführvorrichtungen können dabei teilweise oder insgesamt hinsichtlich ihrer Förderrate bzw. Luftdurchtrittsrate ansteuerbar ausgebildet sein.
  • Beispielsweise können in allen Abluft-Räumen hinsichtlich ihrer Förderrate ansteuerbare aktive Ablüftereinheiten (Ventilatoren) vorgesehen sein, die mit passiven, nicht ansteuerbaren Luftzuführvorrichtungen in Form einfacher Durchtrittsöffnungen zusammenwirken, die in den Komfort-Räumen vorgesehen sind. Jedoch können auch zusätzlich die Luftzuführvorrichtungen in den Komfort-Räumen hinsichtlich ihrer Luftdurchtrittsrate ansteuerbar ausgebildet sein. Beispielsweise kann eine derartige Luftzuführvorrichtung als hinsichtlich ihres Öffnungsquerschnitts einstellbare Luftzuführöffnung ausgebildet sein (beispielsweise mittels einer ansteuerbaren Klappe). Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, die Luftzuführvorrichtungen aktiv, beispielsweise als ansteuerbare Lüfter, auszubilden.
  • Derartige aktive, ansteuerbare Luftzuführvorrichtungen können dann mit passiven Luftabführvorrichtungen zusammenwirken, die beispielsweise als einfache Öffnungen oder auch hinsichtlich ihres Öffnungsquerschnitts einstellbare (passive) Durchtrittsöffnungen ausgebildet sind.
  • In jedem Fall muss eine ausreichende Anzahl von ansteuerbaren Luftzuführvorrichtungen oder Luftabführvorrichtungen vorgesehen sein, um das erfindungsgemäße Verfahren zu realisieren, wonach bei einem gegenüber einem Normalbetrieb veränderten Bedarf für die Luftwechselrate in einem bestimmten Teilraum die Luftwechselrate in einem oder mehreren anderen Teilräumen entsprechend verändert wird, so dass die Gesamtluftwechselrate, d. h. die Luftwechselrate für den Gesamtraum, im Wesentlichen konstant bleibt.
  • Im einfachsten Fall kann beispielsweise ein einziger aktiver Ablüfter beispielsweise im Bad mit zwei passiven Luftzuführvorrichtungen, beispielsweise im Wohnzimmer und der Küche, kombiniert werden, die hinsichtlich ihrer Luftdurchtrittsrate bzw. hinsichtlich ihres Öffnungsquerschnitts ansteuerbar sind. Ein erhöhter Bedarf von Frischluft in einem der Komfort-Räume, beispielsweise der Küche, kann dann dadurch erreicht werden, dass beispielsweise der Luftöffnungsquerschnitt der Luftzuführvorrichtung in diesem Raum vergrößert und der Öffnungsquerschnitt der Luftzuführvorrichtung im anderen Raum reduziert wird, wobei die Förderrate des aktiven Ablüfters konstant gehalten wird.
  • Es ist jedoch ebenfalls möglich, zwei ansteuerbare Luftabführvorrichtungen mit einer einzigen Luftzuführvorrichtung in einem Komfort-Raum zu kombinieren. In diesem Fall kann der veränderte Bedarf von Abluft in einem der Abluft-Räume durch eine entsprechende Anpassung der Abführrate im jeweils anderen Abluft-Raum erfolgen. Die Luftzuführrate im Komfort-Raum bleibt dabei unverändert.
  • Bei Systemen mit mehr als nur einer einzigen Luftzuführvorrichtung und mehr als nur einer einzigen Luftabführvorrichtung ergeben sich entsprechend vielfältigere Varianten. Allen ist jedoch gemein, dass bei Veränderung der Luftaustauschrate in einem oder mehreren Abführräumen und/oder in einem oder mehreren Komfort-Räumen die ansteuerbaren Luftzuführvorrichtungen bzw. Luftabführvorrichtungen so angesteuert werden können, dass die gesamte Luftwechselrate für die gesamte Wohneinheit bzw. den Gesamtraum im Wesentlichen auf einem konstanten Wert gehalten wird.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung kann bei Feststellen eines erhöhten Bedarfs für eine erhöhte Luftwechselrate in einem Abluft-Raum oder einem Komfort-Raum mit hohem Komfortanspruch an die thermische Behaglichkeit und bei gleichzeitigem Detektieren der Anwesenheit einer Person in diesem Teilraum die Luftwechselrate so lange nicht erhöht oder sogar abgesenkt werden, bis keine Person mehr in diesem Teilraum detektiert wird. Anschließend kann dann die Luftwechselrate so lange erhöht werden, bis kein erhöhter Bedarf mehr festgestellt wird. Beispielsweise kann in einem Bad bei einer durch Duschen erhöhten Luftfeuchtigkeit, die normalerweise zu einem Anheben der Luftwechselrate führen würde, die Luftwechselrate so lange durch entsprechendes Ansteuern einer Luftabführvorrichtung konstant gehalten oder sogar abgesenkt werden, bis festgestellt wird, dass sich keine Person mehr im Bad befindet. Das Komfortempfinden für die Person wird hierdurch verbessert oder zumindest nicht weiter beeinträchtigt. Wenn keine Person mehr im Bad detektiert wird, kann die Luftwechselrate auf den erforderlichen Bedarf angehoben werden, bis die gewünschten (vorherbestimmten) Raumverhältnisse wieder erreicht sind.
  • Erfindungsgemäß kann auch eine in einem Teilraum bereits vorhandene Luftabführvorrichtung oder Luftzuführvorrichtung, wie zum Beispiel eine Dunstabzugshaube, mit in das Verfahren einbezogen werden. Eine von der vorhandenen Luftabführvorrichtung oder Luftzuführvorrichtung verursachte (ggf. zusätzliche) Luftwechselrate wird dabei in gleicher Weise berücksichtigt, wie die von speziellen Luftabführvorrichtungen oder Luftzuführvorrichtungen eines Systems zur Realisierung des Verfahrens erzeugte Luftwechselrate. Hierzu kann der Betriebszustand der bereits vorhandenen Vorrichtung durch eine elektrische Kopplung an eine Steuereinheit des erfindungsgemäßen Systems übermittelt werden. Es ist jedoch ebenfalls möglich, den Betriebszustand separat zu detektieren, beispielsweise mittels eines Drucksensors in dem betreffenden Raum. Eine Einbindung in das System kann auch dadurch erfolgen, dass die bereits vorhandene Vorrichtung mit einer Luftabführvorrichtung oder Luftzuführvorrichtung des Systems derart gekoppelt wird, dass die gekoppelten Vorrichtungen wie eine einzige Vorrichtung funktionieren, wobei bei einem Aktivieren der bereits vorhandenen Vorrichtung die Vorrichtung des Systems die eigene Förderleistung so reduziert oder erhöht, dass die Gesamtförderleistung im Wesentlichen konstant bleibt bzw. den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gewünschten Wert annimmt. Die betreffende Luftabführvorrichtung oder Luftzuführvorrichtung des Systems kann hierzu auch eine ausreichende eigene Intelligenz aufweisen, so dass die bereits vorhandene Vorrichtung nur mit der Vorrichtung des Systems gekoppelt werden muss und nicht mit einer zentralen Steuereinheit. Der oben angesprochene Drucksensor als Kopplungsmöglichkeit kann auch in der betreffenden Vorrichtung des Systems mit integriert sein.
  • Selbstverständlich kann dieses grundlegende Verfahren auch dadurch weitergebildet werden, dass die Gesamtluftwechselrate verändert wird, insbesondere in einem reduzierten Betrieb abgesenkt und einem intensivierten Betrieb erhöht wird. Auch in diesem Fall erfolgt die Ansteuerung der Luftabführvorrichtungen bzw. Luftzuführvorrichtungen so, dass bei einer Reduzierung oder Erhöhung der Abführ- oder Zuführrate in einem oder mehreren Räumen die Gesamtluftwechselrate durch eine entsprechende Erhöhung oder Reduzierung der Luftwechselrate in den übrigen Räumen im Wesentlichen konstant gehalten wird.
  • Beispielsweise kann in einer Betriebsweise „Partybetrieb”, in der beispielsweise im Wohnzimmer und Esszimmer eine hohe Anzahl von Personen detektiert wird oder in der durch eine Auswertung eines oder mehrerer olfaktorischer Sensorsignale ein entsprechend erhöhter Bedarf von Frischluft detektiert wird, die Gesamtluftwechselrate erhöht werden. Dies kann durch eine Erhöhung der Förderrate von aktiven Luftabführvorrichtungen oder durch eine Erhöhung der Förderrate von aktiven Luftzuführvorrichtungen (oder auch beide Maßnahmen) erreicht werden.
  • Das Funktionieren des Verfahrens nach der Erfindung bedingt selbstverständlich, dass ein ausreichendes Überströmen von Luft aus den Komfort-Räumen, in welchen eine Luftzuführung erfolgt, und den Abluft-Räumen, in welchen ein Abführen der Luft erfolgt, möglich ist. Sofern keine ständig offenen Durchbrüche oder ausreichend große Spalte in Türen, auch wenn diese geschlossen sind, vorhanden sind, müssen in Wänden oder Türen Überströmöffnungen vorgesehen sein. Diese sollten ausreichend groß dimensioniert werden, um bei der erforderlichen Strömungsrate keine Luftgeräusche oder Zugluft zu verursachen.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine schematische Darstellung einer Wohneinheit, in welcher das erfindungsgemäße Be- und Entlüftungssystem realisiert ist.
  • 1 zeigt schematisch den Grundriss einer Wohneinheit 1, die den mittels eines Be- und Entlüftungssystems 3 zu versorgenden Gesamtraum darstellt. Die Wohneinheit 1 umfasst ein Wohnzimmer 5, ein Schlafzimmer 7, eine Küche 9, ein Esszimmer 11, ein WC 13, ein Bad 15 und einen Flur 17.
  • Das Be- und Entlüftungssystem 3 besteht aus einer Steuereinheit 19, an welche eine Mehrzahl von Sensoren 21, 23 bzw. 25 angeschlossen ist. Des Weiteren umfasst das Be- und Entlüftungssystem 3 in 1 drei Luftabführvorrichtungen 27 sowie drei Luftzuführvorrichtungen 29.
  • Bei den im Bad 15 angeordneten Sensoren 21 und 23 kann es sich beispielsweise um einen Feuchtesensor 21 und einen Sensor 23 zur Detektion der Anwesenheit von Personen handeln. Dagegen können die Sensoren 25, die im Wohnzimmer 5, Schlafzimmer 7, Esszimmer 11 und der Küche 9 sowie im WC 13 vorgesehen sind, als olfaktorische Sensoren zur Erfassung mindestens einer olfaktorischen Kenngröße der im betreffenden Raum vorhandenen Luft ausgebildet sein. Es können jedoch auch die Sensoren 25 als Sensoren zur Erfassung von Personen, insbesondere der Anzahl von Personen ausgebildet sein. In jedem Fall sollen es die Sensoren ermöglichen, die jeweils im betreffenden Raum erforderliche Luftwechselrate zu bestimmen, die für die im betreffenden Raum ggf. anwesenden Personen ein angenehmes Raumklima schafft. Dies kann insbesondere durch die Erfassung der Personenanzahl oder die Erfassung einer olfaktorischen Größe, wie Geruchsbelastung oder dergleichen, erfolgen.
  • Jedoch können auch Feuchtesensoren bzw. die von diesen gelieferte Information verwendet werden, um Rückschlüsse auf das aktuelle Raumklima zu ermöglichen und abhängig hiervon die Luftwechselrate zu erhöhen bzw. zu reduzieren.
  • Die Anzahl und die Art der jeweils verwendeten Sensoren kann vielfältig variieren, je nach den im betreffenden Raum gewünschten Verhältnissen. In jedem Fall sollen die Sensoren die Ermittlung des Bedarfs für die Luftwechselrate bzw. für das Zuführen von Frischluft mittels der Luftzuführvorrichtungen 29 bzw. die Ermittlung der nötigen Luftabführrate mittels der Luftabführvorrichtungen 27 ermöglichen.
  • Hierzu sind die Sensoren 21, 23, 25 über entsprechende Leitungen an die Steuereinheit 19 angeschlossen. Diese ermittelt aus den Sensorsignalen den jeweiligen Bedarf für die Luftwechselrate in den einzelnen Räumen oder stellt zumindest einen von einem Normalbetrieb abweichenden Bedarf in einem oder mehreren Räumen fest. Der Normalbetrieb bzw. die hierfür nötigen Ansteuerparameter oder Ansteuersignale sind in der Steuereinheit 19 gespeichert. Selbstverständlich kann die Steuereinheit 19 auch eine Eingabeeinheit umfassen, die zur manuellen Eingabe von Parametern dient, welche es der Steuereinheit 19 ermöglichen, den Normalbetrieb mit entsprechend vorgegebenen Steuersignalen für die Luftabführvorrichtungen 27 bzw. die Luftzuführvorrichtungen 29 festlegen.
  • Die Eingabeeinheit der Steuereinheit 19 kann selbstverständlich auch dazu dienen, um Kenngrößen in die Steuereinheit einzugeben, welche das Verhalten des Be- und Entlüftungssystems 3 im Fall eines vom Normalbetrieb abweichenden erhöhten oder reduzierten Bedarfs in einem oder mehreren Räumen festzulegen.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel in 1 sind die Luftabführvorrichtungen 27 als aktive, ansteuerbare Lüfterausgebildet. Mittels einer geeigneten Ansteuerung durch die Steuereinheit 19 kann somit die Strömungsrate für die Abluft im betreffenden Raum, d. h. im Bad 15, im WC 13 und in der Küche 9 festgelegt werden.
  • Bei den Luftzuführvorrichtungen 29 handelt es sich im dargestellten Ausführungsbeispiel um passive, jedoch ansteuerbare Luftzuführvorrichtungen. Diese können beispielsweise als Wanddurchbrüche mit einer ansteuerbaren Klappe ausgebildet sein, die es ermöglicht, die Strömungsrate abhängig von der mittels der Luftabführvorrichtungen 27 erzeugten Druckdifferenz festzulegen.
  • Um eine Luftströmung zwischen den Luftzuführvorrichtungen 29 und den Luftabführvorrichtungen 27 zu ermöglichen, sind in entsprechenden Wänden der Wohneinheit 1 Überströmöffnungen 31 vorgesehen, die beispielsweise in Türen derart ausgebildet sein können, dass der nötige Luftstrom auch dann ermöglicht wird, wenn die Tür geschlossen ist.
  • Der oben angesprochene Normalbetrieb kann beispielsweise so festgelegt werden, dass abhängig von der Intensität der Bewohnung der Wohneinheit 1 (beispielsweise abhängig von der Anzahl der in der gesamten Wohneinheit 1 befindlichen Personen) eine gesamte Luftwechselrate für die Wohneinheit 1 festgelegt wird, die einen angenehmen Aufenthalt ermöglicht, wenn nicht ein außergewöhnlich hoher oder niedriger, vom Normalbetrieb abweichender Bedarf für die Luftwechselrate in einem oder mehreren Räumen festgestellt wird.
  • Es kann jedoch ein erhöhter Bedarf für die Luftwechselrate beispielsweise durch Kochen in der Küche 9, eine intensive Benutzung des Bades 15 (Duschen, Baden etc.) oder eine Benutzung des WC 13 hervorgerufen werden. Selbstverständlich kann sich ein erhöhter Bedarf auch dadurch ergeben, dass sämtliche Personen, die im jeweiligen Normalbetrieb die Wohneinheit 1 bewohnen, in einem einzigen Raum, beispielsweise dem Wohnzimmer 5 oder dem Esszimmer 11, versammelt sind.
  • Erfindungsgemäß soll möglichst vermieden werden, dass als Reaktion auf eine Erhöhung des Bedarfs an Luftwechselrate in einem Raum die Gesamtluftwechselrate für die Wohneinheit 1 erhöht wird, wenn gleichzeitig der Bedarf für die Luftwechselrate in anderen Räumen sinkt oder zumindest kurzfristig abgesenkt werden kann, ohne dass das Raumklima in diesem Raum hierdurch wesentlich beeinträchtigt wird.
  • Die Steuereinheit 19 ist daher so ausgebildet, dass auf eine Erhöhung des Bedarfs für die Luftwechselrate in einem Raum durch eine entsprechende Ansteuerung der Luftabführvorrichtungen 27 und/oder der Luftzuführvorrichtungen 29 reagiert werden kann. Durch eine geeignete Ansteuerung kann die Luftwechselrate in dem betreffenden Raum erhöht werden, wobei die Steuereinheit die Luftabführvorrichtungen 27 und/oder die Luftzuführvorrichtungen 29 so ansteuert, dass der erhöhte Bedarf in dem betreffenden Raum durch eine Reduzierung der Luftwechselrate in einem oder mehreren anderen Räumen kompensiert wird, so dass die Gesamtluftwechselrate für die Wohneinheit 1 im Wesentlichen konstant gehalten wird.
  • Nachfolgend werden kurz verschiedene mögliche Betriebsweisen erläutert, die durch dieses Prinzip ermöglicht werden. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um ausgewählte Beispiele und nicht um eine abschließende Aufzählung der Möglichkeiten.
  • In einem ersten Fall, der dem bereits oben erläuterten Normalbetrieb entspricht, können die Luftzuführvorrichtungen 29 voll geöffnet sein und die Luftabführvorrichtungen 27 mit einer voreingestellten Standardluftmenge laufen. Die entsprechenden Zuführ- bzw. Abführraten können dabei so festgelegt sein, dass sich in den jeweiligen Räumen die gewünschte Luftwechselrate ergibt.
  • In einem zweiten Fall, der als Nachtbetrieb bezeichnet werden kann, besteht im Schlafzimmer 7 ein erhöhter Bedarf für die Luftwechselrate, in den anderen Räumen dagegen infolge fehlender Nutzung ein reduzierter Bedarf (gegenüber dem Normalbetrieb). In diesem Fall können die Luftzuführvorrichtungen 29 im Schlafzimmer 7 voll geöffnet und im Esszimmer 11 bzw. Wohnzimmer 5 nur teilgeöffnet sein. Die Luftabführvorrichtungen 27 können in diesem Fall mit unveränderter Luftmenge bzw. Förderrate weiterlaufen, so dass die gesamte Luftwechselrate für die Wohneinheit 1 konstant bleibt.
  • In diesem Fall des Nachtbetriebs ergibt sich jedoch zusätzlich die Möglichkeit, die Luftabführvorrichtungen 27 mit einer verringerten Luftmenge laufen zu lassen, da die Wohnintensität beim Schlafen deutlich geringer ist als tagsüber.
  • Dieser Fall entspricht daher einem „geänderten Normalbetrieb” mit reduzierter Gesamtluftwechselrate. Auch hier bleibt jedoch das Merkmal erfüllt, wonach bei einem erhöhten Bedarf in einem der Zimmer (hier Schlafzimmer 7) die betreffende Luftwechselrate (hier gegenüber dem „geänderten Normalbetrieb”) erhöht und gleichzeitig die Luftwechselrate in anderen Räumen so reduziert wird, dass die gesamte (hier reduzierte) Luftwechselrate konstant bleibt.
  • In einem dritten Fall wird von einem erhöhten Bedarf im Bad 15 ausgegangen. Der erhöhte Bedarf kann, wie in allen anderen Zimmern, anhand der Sensorsignale von der Steuereinheit 19 ermittelt werden. Meldet der im Bad vorhandene Luftfeuchtesensor 21 eine gegenüber dem Normalbetrieb erhöhte Luftfeuchtigkeit, so detektiert die Steuereinheit 19 hieraus zunächst einen erhöhten Bedarf für die Luftwechselrate. Da eine erhöhte Luftwechselrate bei einer Badbenutzung für die betreffende Person jedoch infolge der höheren Strömungsrate (bei den gegebenen höheren Ansprüchen der Badbenutzer an die Einhaltung der thermischen Behaglichkeit) unangenehm sein kann, steuert die Steuereinheit 19 die im Bad vorgesehene Luftabführvorrichtung 27 zunächst so an, dass die Strömungsrate gegenüber dem Normalbetrieb sogar reduziert wird. Die Anwesenheit einer Person im Bad kann dabei selbstverständlich mittels des Sensors 23 detektiert werden.
  • Um die Gesamtluftwechselrate möglichst konstant zu halten, werden infolge des reduzierten Betriebs der Luftabführvorrichtung 27 im Bad die Luftabführvorrichtungen 27 in der Küche und im WC so angesteuert, dass diese mit erhöhter Luftmenge laufen. Hierdurch wird die Gesamtluftwechselrate konstant gehalten.
  • Stellt die Steuereinheit 19 anhand des Signals des Sensors 23 fest, dass nach erfolgter Badbenutzung die Person das Bad 15 verlassen hat, und liefert der Sensor 21 gleichzeitig erhöhte Luftfeuchtewerte, so dass eine erhöhte Luftwechselrate im Bad 15 erforderlich ist, so steuert die Steuereinheit 19 die Luftabführvorrichtung 27 im Bad so an, dass diese mit einer erhöhten Luftmenge läuft. Gleichzeitig werden zur Erzielung einer konstanten Gesamtluftwechselrate die Luftabführvorrichtungen 27 in der Küche und im WC so angesteuert, dass diese mit einer verringerten Luftmenge laufen.
  • Stellt die Steuereinheit 19 anhand des Signals des Luftfeuchtesensors 21 fest, dass im Bad kein erhöhter Bedarf für die Luftwechselrate mehr vorliegt, so wird in den Normalbetrieb zurückgekehrt.
  • In einem weiteren Fall sei davon ausgegangen, dass im Wohnzimmer temporär ein erhöhter Bedarf für die Zuführung von Frischluft gegeben ist. Dies kann beispielsweise durch die Anwesenheit mehrerer oder einer Vielzahl von Personen bedingt sein, so dass diese Betriebsweise auch als „Partybetrieb” bezeichnet werden kann.
  • Handelt es sich bei dem Sensor 25 im Wohnzimmer um einen Sensor zur Erfassung einer olfaktorischen Größe, so wird der Partybetrieb aktiviert, wenn der Sensor eine nicht mehr ausreichende Luftqualität signalisiert. In diesem Fall steuert die Steuereinheit 19 die Luftzuführvorrichtung 27 im Wohnzimmer so an, dass diese voll geöffnet ist. Gleichzeitig reduziert die Steuereinheit 19 die Öffnung der Luftzuführvorrichtungen im Esszimmer 11 und Schlafzimmer 7. Die Luftabführvorrichtungen 27 laufen weiterhin mit der Standardluftmenge des Normalbetriebs, wodurch sich im Wohnzimmer eine erhöhte Luftwechselrate ergibt.
  • Gegebenenfalls kann im Partybetrieb auch die Gesamtluftwechselrate für die Wohneinheit 1 dadurch erhöht werden, dass eine oder mehrere Luftabführvorrichtungen 27 mit erhöhter Luftmenge laufen. Auch in diesem Fall wird jedoch das Prinzip angewendet, dass die Luftwechselrate in einem oder mehreren Räumen mit erhöhtem Bedarf zu Lasten der Luftwechselrate in anderen Räumen erhöht wird.
  • Während vorstehend von einem kontinuierlichen Betrieb der Luftabführvorrichtungen 27 ausgegangen wurde, können die Luftabführvorrichtungen 27 auch so angesteuert werden, dass diese nur zeitweise laufen. Zusätzlich können die Luftabführvorrichtungen 27 auch nur in Stufen ansteuerbar sein, ohne eine stufenlose Verstellung zu ermöglichen.
  • Gleiches kann auch für die Luftzuführvorrichtungen 29 gelten. Hierdurch können kostengünstigere Luftabführvorrichtungen 27 oder Luftzuführvorrichtungen 29 verwendet werden.
  • Die Stufen sollten dabei so gewählt werden, dass sich bei den Betriebsweisen, die vom Normalbetrieb abweichen, bei einer Veränderung der Stufe einer oder mehrerer Luftzuführvorrichtungen 29 oder Luftabführvorrichtungen 27 durch entsprechende weitere Änderung der Stufen dieser Vorrichtungen in anderen Räumen weiterhin eine im Wesentlichen annähernd konstante Luftwechselrate für die Wohneinheit 1 ergibt.
  • Das vorbeschriebene System bzw. Verfahren zur Be- und Entlüftung der Wohneinheit 1 bietet somit einen energetischen Vorteil gegenüber bekannten Systemen und Verfahren, bei denen bei Detektieren eines erhöhten Bedarfs in einem Raum die Gesamtluftwechselrate erhöht wird. Gleichzeitig lässt sich das vorstehende System bzw. Verfahren einfach und kostengünstig realisieren.

Claims (12)

  1. Verfahren zur Be- und Entlüftung eines Gesamtraums mit mehreren Teilräumen, insbesondere eines eine Wohneinheit (1) bildenden Gesamtraums, (a) wobei in einem oder mehreren Komfort-Räumen (5, 7, 11) der Teilräume Frischluft zugeführt wird und wobei in einem oder mehreren Abluft-Räumen (9, 13, 15) der Teilräume Abluft abgeführt wird, wobei die Summe der Anzahl der Komfort-Räume (5, 7, 11) und der Anzahl der Abluft-Räume (9, 13, 15) größer oder gleich drei ist, und (b) wobei den Komfort-Räumen (5, 7, 11) nach Merkmal (a) Frischluft mit einer jeweils vorbestimmten Zuführrate zugeführt und den Abluft-Räumen (9, 13, 15) nach Merkmal (a) Abluft mit einer jeweils vorbestimmten Abführrate abgeführt wird, und (c) wobei bei Bedarf die Zuführrate für die Frischluft zu einem oder mehreren ausgewählten Komfort-Räumen (5, 7, 11) und/oder die Abführrate für die Abluft aus einem oder mehreren ausgewählten Abluft-Räumen (9, 13, 15) erhöht oder reduziert wird, dadurch gekennzeichnet, (d) dass die Luftwechselrate für den Gesamtraum durch eine Reduzierung oder Erhöhung der Zuführrate für Frischluft in einem oder mehreren nicht ausgewählten Komfort-Räumen (5, 7, 11) und/oder durch eine Reduzierung oder Erhöhung der Abführrate aus einem oder mehreren nicht ausgewählten Abluft-Räumen (9, 13, 15) auf einem vorgegebenen Wert konstant gehalten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Normalbetrieb die Luftwechselrate für den Gesamtraum auf einem vorbestimmten Standardwert gehalten wird und dass in einem reduzierten Betrieb die Luftwechselrate für den Gesamtraum verringert und/oder in einem intensivierten Betrieb die Luftwechselrate für den Gesamtraum gegenüber der Luftwechselrate für den Gesamtraum im Normalbetrieb erhöht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedarf für eine erhöhte oder reduzierte Zuführrate von Frischluft in einem Komfort-Raum (5, 7, 11) abhängig von einer Detektion des Sauerstoffgehalts, der Feuchtigkeit oder eines olfaktorischen Parameters der Luft des betreffenden Komfort-Raums (5, 7, 11) oder abhängig von einer Detektion der Personenanzahl in dem betreffenden Komfort-Raum (5, 7, 11) oder einer Kombination hieraus ermittelt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bedarf für eine erhöhte oder reduzierte Abführrate von Luft in einem Abluft-Raum (9, 13, 15) abhängig von einer Detektion der Feuchtigkeit oder eines olfaktorischen Parameters der Luft des betreffenden Abluft-Raums (9, 13, 15) oder abhängig von einer Detektion der Personenanzahl in dem betreffenden Abluft-Raum (9, 13, 15) oder einer Kombination hieraus ermittelt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Feststellen eines erhöhten Bedarfs für eine erhöhte Luftwechselrate in einem Abluft-Raum (9, 13, 15) oder einem Komfort-Raum (5, 7, 11) mit hohem Komfortanspruch an die thermische Behaglichkeit und bei gleichzeitigem Detektieren der Anwesenheit einer Person in dem betreffenden Abluft-Raum (9, 13, 15) oder Komfort-Raum (5, 7, 11) die Luftwechselrate so lange nicht erhöht oder sogar abgesenkt wird, bis keine Person mehr in dem betreffenden Abluft-Raum (9, 13, 15) oder Komfort-Raum (5, 7, 11) detektiert wird, und dass anschließend die Luftwechselrate so lange erhöht wird, bis kein erhöhter Bedarf mehr festgestellt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine in einem Abluft-Raum (9, 13, 15) bereits vorhandene Luftabführvorrichtung (27) oder in einem Komfort-Raum (5, 7, 11) bereits vorhandene Luftzuführvorrichtung (29), wie zum Beispiel eine Dunstabzugshaube, mit in das Verfahren einbezogen wird, wobei die von der vorhandenen Luftabführvorrichtung (27) oder Luftzuführvorrichtung (29) verursachte Luftwechselrate in gleicher Weise berücksichtigt wird, wie die von speziellen Luftabführvorrichtungen (27) oder Luftzuführvorrichtungen (29) eines Systems zur Realisierung des Verfahrens.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Erhöhung oder Reduzierung der Abführrate in einem ausgewählten Abluft-Raum (9, 13, 15) die Luftzuführraten zu den Komfort-Räumen (5, 7, 11) so erhöht oder reduziert werden, dass das Verhältnis jeweils zweier beliebiger Luftzuführraten zu den betreffenden Komfort-Räumen (5, 7, 11) konstant bleibt.
  8. Steuereinrichtung (19) für ein Be- und Entlüftungssystem zur Realisierung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, (a) dass an die Steuereinrichtung (19) ein oder mehrere Sensoren (21, 23, 25) zur Erfassung wenigstens einer Größe aus der Gruppe Luftfeuchtigkeit, olfaktorische Luftbeschaffenheit, Personenanzahl anschließbar oder von dieser umfasst sind, wobei jeweils ein oder mehrere Sensoren (21, 23, 25) einem Teilraum eines zu belüftenden Gesamtraums zugeordnet sind, (b) dass an die Steuereinrichtung (19) ein oder mehrere ansteuerbare, in jeweils einem Komfort-Raum (5, 7, 11) angeordnete Luftzuführvorrichtungen (29) und/oder ein oder mehrere in jeweils einem Abluft-Raum (9, 13, 15) angeordnete Luftabführvorrichtungen (27) anschließbar sind, und (c) dass die Steuereinrichtung (19) eine Steuereinheit umfasst, welche von dem einen oder mehreren Sensoren (21, 23, 25) zugeführte Sensorsignale auswertet und abhängig hiervon die Ansteuersignale für die ein oder mehreren Luftzuführvorrichtungen (29) und/oder Luftabführvorrichtungen (27) erzeugt und zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vor- hergehenden Ansprüche eingerichtet ist.
  9. System zur Be- und Entlüftung eines Gesamtraums mit mehreren Teilräumen, insbesondere eines eine Wohneinheit (1) bildenden Gesamtraums, dadurch gekennzeichnet, (a) dass ein oder mehrere Sensoren (21, 23, 25) zur Erfassung wenigstens einer Größe aus der Gruppe Luftfeuchtigkeit, olfaktorische Luftbeschaffenheit oder Personenanzahl vorgesehen sind, welche an eine Steuereinrichtung (19) angeschlossen oder von dieser umfasst sind, wobei jeweils ein oder mehrere Sensoren (21, 23, 25) einem Teilraum eines zu belüftenden Gesamtraums zugeordnet sind, (b) dass ein oder mehrere ansteuerbare, in jeweils einem Komfort-Raum (5, 7, 11) angeordnete Luftzuführvorrichtungen (29) und/oder ein oder mehrere in jeweils einem Abluft-Raum (9, 13, 15) angeordnete Luftabführvorrichtungen (27) vorgesehen sind, welche an die Steuereinrichtung (19) angeschlossen sind, und (c) dass die Steuereinrichtung (19) eine Steuereinheit umfasst, welche von dem einen oder den mehreren Sensoren (21, 23, 25) zugeführte Sensorsignale auswertet und abhängig hiervon die Ansteuersignale für die einen oder mehreren Luftzuführvorrichtungen (29) erzeugt, und zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7 eingerichtet ist.
  10. Steuereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftzuführvorrichtungen (29) als hinsichtlich der Luftdurchtrittsöffnung einstellbare, ansteuerbare Luftzuführöffnungen ausgebildet sind.
  11. Steuereinrichtung nach Anspruch 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftabführvorrichtungen (27) als hinsichtlich der Luftförderrate stufenlos ansteu- erbare Lüfter ausgebildet sind oder als in zwei oder mehr Stufen ansteuerbare Lüfter, wobei die Stufen mehrerer derartiger Lüfter so gewählt sind, dass bei Änderung der Stufe eines oder mehrerer Lüfter durch eine Änderung der Stufe eines oder mehrerer der jeweils anderen Lüfter die Luftwechselrate für den Gesamtraum auf einem konstanten Wert gehalten werden kann.
  12. Be- und Entlüftungssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in den die Abluft-Räume (9, 13, 15) oder Komfort-Räume (5, 7, 11) begrenzenden Wänden und erforderlichenfalls in diese trennenden weiteren Wänden Überströmöffnungen vorgesehen sind.
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