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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Prüfung einer Leistungsfähigkeit einer Versorgungsleitung für ein elektrisch betriebenes Aggregat einer mobilen Plattform.
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Stand der Technik
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Automatisierte Funktionalitäten von zumindest teilautomatisierten Fahrzeugen, die aktuell für den Straßenverkehr zugelassen sind, erfordern die Anwesenheit und Kontrolle eines Fahrers. Bei zumindest teilautomatisierten Funktionalitäten eines Fahrzeugs ohne einen zumindest überwachenden Fahrer im Fahrzeug entfällt das Eingreifen eines Fahrers als funktionale Rückfallebene.
Dagegen muss beispielsweise bei einem vollautomatischen Einparken eines Fahrzeugs ohne die Anwesenheit eines Fahrers im Fahrzeug gewährleistet sein, dass das Fahrzeug, und hier insbesondere das Bremssystem, immer in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zum Stehen zu bringen und zu halten.
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Offenbarung der Erfindung
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Die aktuellen Parkhilfe-Funktionalitäten von Fahrzeugen erfordern die Anwesenheit des Fahrers und dessen aktives Eingreifen in den Parkvorgang durch Betätigung des Bremspedals. Dieses System mit dem Fahrer ist dadurch redundant ausgelegt, dass die Betriebsbremse eine erste Funktionalität mit Bremsunterstützung aufweist und bei Ausfall dieser ersten Funktionalität der Betriebsbremse eine zweite Funktionalität bereitstellt, die ohne Bremsunterstützung und basierend auf einem hydraulischen System, ohne Bremsunterstützung, den Fahrer in die Lage versetzt, das Fahrzeug auch ohne Bremsunterstützung zum Stehen zu bringen.
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Hierdurch tritt die Notwendigkeit von zusätzlichen automatisierten Redundanzen im Bremssystem oder besonderen Verfügbarkeitsanforderungen an die Komponenten des Bremssystems für aktuelle Parkhilfefunktionalitäten nicht auf.
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Beim vollautomatisierten Parken des Fahrzeuges, bei dem die Notwendigkeit der Anwesenheit eines Fahrers im Fahrzeug nicht besteht, entfällt der Fahrer als Rückfallsystem. Für eine zuverlässige und sichere Funktion muss ein solches Fahrzeug, insbesondere das Bremssystem des Fahrzeugs, ein zusätzliches automatisiertes Rückfallsystem, beispielsweise für das Bremssystem, aufweisen. Damit ist das Bremssystem dann in der Lage, auch beim Ausfall eines Teils des redundant ausgelegten Bremssystems, das Fahrzeug eigenständig zum Stehen zu bringen.
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Ein zusätzliches automatisiertes Rückfallsystem kann beispielsweise dadurch bereitgestellt werden, dass die elektrische Parkbremse (EPB / oder auch APB: Automatische Parkbremse) als Rückfallsystem für die Betriebsbremse verwendet wird. Darüber hinaus kann bei entsprechender Auslegung und niedrigen Geschwindigkeiten die Sperrklinke des Automatikgetriebes als zweites Rückfallsystem verwendet werden.
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Damit Aggregate wie das Bremssystem und die genannten Rückfallsysteme sicher und zuverlässig betrieben werden können, muss eine besondere erhöhte Verfügbarkeitsanforderung an das elektrische Bordnetz eines solchen Fahrzeuges gestellt werden, da sowohl die Betriebs- als auch die Parkbremse elektrisch betrieben werden.
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Ein elektrisches Bordnetz von Fahrzeugen weist elektrische Widerstände aufgrund von beispielsweise elektrischen Leitungen oder Kontakten auf.
Fließt ein Strom durch solche Widerstände, entsteht über den Widerständen ein Spannungsfall und die einem Verbraucher bzw. einer Last zur Verfügung stehende Klemmenspannung sinkt. Mit der Höhe des Stromes durch diese Widerstände erhöht sich auch der Spannungsfall an diesen Widerständen. Aufgrund der benötigten Leistung und der verhältnismäßig geringen Spannung in einem Bordnetz fließen sehr hohe Ströme, sodass dieser Effekt wesentlich für die Funktion von angeschlossenen elektrischen Lasten, wie beispielsweise elektrischen Aggregaten, wird.
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Der Widerstand einer solchen Versorgungsleitung wird hier in dem Sinne verstanden, dass alle Widerstände in einem Wert zusammengefasst sind, die die Klemmenspannung am Ende der Versorgungsleitung, an der eine Last angeschlossen ist, beeinflussen können. Dies umfasst also auch Kontaktwiderstände und Masseverbindungen.
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Wenn, aufgrund des Spannungsabfalls über zumindest Teilen der Versorgungsleitung, eine zu geringe Spannung an den Anschlussklemmen solcher Aggregate anliegt, können gegebenenfalls nicht mehr alle Funktionen der Aggregate aufrechterhalten werden, wenn so ein Spannungseinbruch unterhalb eine Abschaltschwelle des Aggregates sinkt. Ansonsten kann aufgrund der geringeren Spannung eine resultierende Leistungsfähigkeit der Aggregate eingeschränkt sein.
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Die Messung der Spannung des Bordnetzes allein ist nicht ausreichend, um die Leistungsfähigkeit der elektrischen Energieversorgung, insbesondere aufgrund von Widerständen in einer Versorgungsleitung, vorauszusagen.
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Gemäß einem Aspekt wird ein Verfahren zur Prüfung einer Leistungsfähigkeit von zumindest einer Versorgungsleitung für ein elektrisch betriebenes Aggregat, eine Vorrichtung, ein Computerprogramm und ein maschinenlesbares Speichermedium gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung.
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Entsprechend einem Aspekt wird ein Verfahren zur Prüfung einer Leistungsfähigkeit von zumindest einer Versorgungsleitung für ein elektrisch betriebenes Aggregat, das über die zumindest eine Versorgungsleitung mit einem elektrischen Bordnetz einer zumindest teilautomatisierten mobilen Plattform elektrisch gekoppelt ist, vorgeschlagen. In einem Schritt des Verfahrens wird ein unkritischer Betriebszustand der mobilen Plattform sichergestellt.
In einem weiteren Schritt wird eine unbelastete Klemmenspannung an einem Eingangsanschluss des Aggregats mit stromloser Versorgungsleitung bestimmt. In einem weiteren Schritt wird die Versorgungsleitung des elektrisch betriebenen Aggregates mit einem definierten Strom beaufschlagt. In einem weiteren Schritt wird eine belastete Klemmenspannung an dem Eingangsanschluss des Aggregats bestimmt, wobei die Versorgungsleitung des elektrisch betriebenen Aggregates mit dem definierten Strom beaufschlagt ist. In einem weiteren Schritt wird eine Differenzspannung der unbelasteten Klemmenspannung und der belasteten Klemmenspannung bestimmt.
In einem weiteren Schritt wird die Differenzspannung mit einem Differenzspannungsgrenzwert verglichen, um zu bestimmen, ob die Leistungsfähigkeit der elektrischen Versorgungsleitung ausreichend für einen Betrieb des Aggregats ist.
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In dieser gesamten Beschreibung der Erfindung ist die Abfolge von Verfahrensschritten so dargestellt, dass das Verfahren leicht nachvollziehbar ist. Der Fachmann wird aber erkennen, dass viele der Verfahrensschritte auch in einer anderen Reihenfolge durchlaufen werden können und zu dem gleichen oder einem entsprechenden Ergebnis führen. In diesem Sinne kann die Reihenfolge der Verfahrensschritte entsprechend geändert werden.
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Unter einer mobilen Plattform kann ein zumindest teilweise automatisiertes System verstanden werden, welches mobil ist, und/oder ein Fahrerassistenzsystem eines Fahrzeugs. Ein Beispiel kann ein zumindest teilweise automatisiertes Fahrzeug bzw. ein Fahrzeug mit einem Fahrerassistenzsystem sein. Das heißt, in diesem Zusammenhang beinhaltet ein zumindest teilweise automatisiertes System eine mobile Plattform in Bezug auf eine zumindest teilweise automatisierte Funktionalität, aber eine mobile Plattform beinhaltet auch Fahrzeuge und andere mobile Maschinen einschließlich Fahrerassistenzsysteme. Weitere Beispiele für mobile Plattformen können Fahrerassistenzsysteme mit mehreren Sensoren, mobile Multisensorroboter wie z.B. Roboterstaubsauger oder Rasenmäher, ein Multisensorüberwachungssystem, eine Fertigungsmaschine, ein persönlicher Assistent oder ein Zugangskontrollsystem sein. Jedes dieser Systeme kann ein vollständig oder teilweise automatisiertes System sein.
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Dabei ist ein unkritischer Betriebszustand einer mobilen Plattform ein Zustand, in dem von der mobilen Plattform keine aktive Gefährdung ausgeht und die mobile Plattform auch passiv nicht akut gefährdet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine solche mobile Plattform in einer verkehrsrechtlich zulässigen Parkposition oder Halteposition anhält.
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Mit diesem Verfahren kann eine Leistungsfähigkeit von zumindest einer Versorgungsleitung eines Aggregates getestet werden, dessen sichere und zuverlässige Funktionalität für ein geplantes Manöver der mobilen Plattform wesentlich ist, oder es kann ein Sekundäraggregat getestet werden, das als eine Rückfallebene im Falle eines Defektes des Aggregates vorgesehen ist.
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Eine Leistungsfähigkeit von zumindest einer Versorgungsleitung des Bordnetzes kann mit dem Verfahren für ein wichtiges Aggregat vor Beginn eines vollautomatisierten Parkvorgangs auf ausreichende Leistungsfähigkeit hin überprüft werden. Dadurch wird das Risiko signifikant reduziert, dass es aufgrund einer schlechten Energieversorgung zu dem mit dieser Versorgungsleitung elektrisch gekoppeltem Aggregat zu Zwischenfällen während des vollautomatischen Parkvorgangs kommt.
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Gemäß einem Aspekt wird vorgeschlagen, dass das Beaufschlagen des Stroms mittels des Aggregats erfolgt, und das Aggregat in einem Testmodus mit gepulsten Strömen angesteuert wird, ohne eine mechanische Wirkung nach außen hervorzurufen.
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Mittels eines solchen Testmodus, bei dem das Aggregat mit gepulsten Strömen angesteuert wird, kann die Versorgungsleitung mit einem sehr genau definierten Strom beaufschlagt werden. Dies bietet dann den Vorteil, das Bordnetzverhalten noch definierter beurteilen zu können.
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Gemäß einem Aspekt wird vorgeschlagen, dass das Aggregat eine Betriebsbremse der mobilen Plattform ist, und die Beaufschlagung der Versorgungsleitung der elektrisch betriebenen Betriebsbremse mit dem definierten Strom durch ein Betreiben der Betriebsbremse mit Aktivierung einer Bremsenfunktionalität der mobilen Plattform erreicht wird.
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Hierdurch wird erreicht, dass zum einen die Leistungsfähigkeit der Versorgungsleitung überprüft werden kann, und außerdem kann die Aktivierung der Bremsenfunktionalität ein darauffolgendes Manöver einleiten. Auf diese Weise kann insbesondere eine Versorgungsleitung mittels einer elektromechanischen Bremseinheiten geprüft werden.
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Durch die Messung der belasteten Klemmenspannung während einer definierten Bremsbetätigung wird ein einfaches Instrument geschaffen, um das Risiko einer unzulässigen Unterspannung zu reduzieren. Der Test ist in den Ablauf des autonomen Parkmanövers ohne zusätzliche Prozessschritte integrierbar und erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem das Manöver noch nicht begonnen hat. Unsichere Zustände können so effektiv vermieden werden.
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Gemäß einem Aspekt wird vorgeschlagen, dass das Aggregat eine Betriebsbremse der mobilen Plattform ist, und die Beaufschlagung der Versorgungsleitung der elektrisch betriebenen Betriebsbremse mit dem definierten Strom durch ein Betreiben der Betriebsbremse zum Druckaufbau in einer Bremshydraulik der mobilen Plattform erreicht wird.
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Hierdurch wird erreicht, dass zum einen die Leistungsfähigkeit der Versorgungsleitung überprüft werden kann, und außerdem kann durch den Druckaufbau in einer Bremshydraulik ein darauffolgendes Manöver eingeleitet werden. Auf diese Weise kann insbesondere eine Versorgungsleitung mittels einer hydraulischen Bremseinheit geprüft werden.
Durch die Messung eines Spannungsabfalls bzw. einer Differenzspannung während einer definierten Bremsbetätigung wird ein einfaches Instrument geschaffen, um das Risiko einer unzulässigen Unterspannung für ein Aggregat wie die Betriebsbremse zu reduzieren. Eine solche Prüfung ist in den Ablauf des vollautomatisierten Parkmanövers ohne zusätzliche Manöverschritte integrierbar und erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem das Manöver noch nicht begonnen hat. Unsichere Zustände können so effektiv vermieden werden.
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Gemäß einem weiteren Aspekt wird vorgeschlagen, dass die Prüfung vor einem geplanten Manöver der zumindest teilautomatisierten Plattform durchgeführt wird und der unkritische Zustand der mobilen Plattform mittels einer elektrisch aktivierten Parkbremse der mobilen Plattform sichergestellt wird.
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Durch das von der Betriebsbremse unabhängige System der elektrisch aktivierten Parkbremse kann sichergestellt werden, dass bei einer Fehlfunktion der Betriebsbremse, die bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit der Versorgungsleitung aufgedeckt wurde, die mobile Plattform weiterhin in einem unkritischen Betriebszustand gehalten wird.
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Wird das Bordnetz, insbesondere in Bezug auf eine Versorgungsleitung eines elektrisch betriebenen Aggregats, wie einem Bremssystem, vor Beginn eines vollautomatischen Parkvorgangs auf ausreichende Leistungsfähigkeit hin überprüft, wird das Risiko signifikant reduziert, dass es aufgrund einer schlechten Energieversorgung zu Zwischenfällen während des vollautomatischen Parkvorgangs kommt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt wird vorgeschlagen, dass die Prüfung vor einem geplanten Manöver der zumindest teilautomatisierten Plattform durchgeführt wird und der unkritische Zustand der mobilen Plattform mittels einer elektrisch aktivierten Sperrklinke eines Automatikgetriebes der mobilen Plattform sichergestellt wird.
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Die elektrisch aktivierte Sperrklinke eines Automatikgetriebes stellt neben der elektrisch aktivierten Parkbremse eine weitere Möglichkeit dar, um einen unkritischen Zustand der mobilen Plattform sicherzustellen.
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Gemäß einem Aspekt wird vorgeschlagen, dass das geplante Manöver abgebrochen wird, indem die aktivierte Parkbremse oder entsprechend die aktivierte Sperrklinke nicht deaktiviert wird, wenn die Leistungsfähigkeit der elektrischen Versorgungsleitung als nicht ausreichend für einen Betrieb des Aggregats bestimmt wurde.
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Damit wird erreicht, dass für den Fall, dass die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Versorgungsleitung der Betriebsbremse nicht als ausreichend bestimmt wurde, die mobile Plattform weiterhin in einem sicheren bzw. unkritischen Betriebszustand gehalten wird.
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Gemäß einem Aspekt wird vorgeschlagen, dass die elektrische Parkbremse oder die Sperrklinke des automatischen Getriebes gelöst wird, wenn die Prüfung eine ausreichende Leistungsfähigkeit der elektrischen Versorgungsleitung für den Betrieb der Betriebsbremse bestimmt hat und die Betriebsbremse einen definierten Druckaufbau in der Bremshydraulik aufgebaut hat oder die Aktivierung einer Bremsenfunktionalität erfolgreich war.
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Durch die erfolgreiche Prüfung der Leistungsfähigkeit der Versorgungsleitung für die Betriebsbremse ist das Ziel einen sicheren Zustand für eine Ausführung einer automatischen Funktionalität vor der Ausführung eines Manövers sicherzustellen gewährleistet, so dass von einer erfolgreichen Ausführung des Manövers ausgegangen werden kann.
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Es wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem, basierend auf dem Vergleich der Differenzspannung mit dem Differenzspannungsgrenzwert, ein Steuersignal zur Ansteuerung eines wenigstens teilautomatisierten Fahrzeugs bereitgestellt wird; und/oder basierend auf dem Vergleich der Differenzspannung mit dem Differenzspannungsgrenzwert ein Warnsignal zur Warnung eines Fahrzeuginsassen bereitgestellt wird.
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Der Begriff „basierend auf“ ist in Bezug auf das Merkmal, dass basierend auf dem Vergleich der Differenzspannung mit dem Differenzspannungsgrenzwert ein Steuersignal oder ein Warnsignal bereitgestellt wird, breit zu verstehen. Es ist so zu verstehen, dass der Vergleich der Differenzspannung mit dem Differenzspannungsgrenzwert für jedwede Bestimmung oder Berechnung eines Steuersignals oder eines Warnsignals herangezogen wird, wobei das nicht ausschließt, dass auch noch andere Eingangsgrößen für diese Bestimmung des Steuersignals oder des Warnsignals herangezogen werden.
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Dadurch kann das Ergebnis der Prüfung einer Leistungsfähigkeit einer Versorgungsleitung für ein elektrisch betriebenes Aggregat, das insbesondere eine Betriebsbremse ist, für die Steuerung der mobilen Plattform verwendet werden und/oder kann beispielsweise das Ergebnis einer nicht erfolgreichen Prüfung als Warnsignal an einen Fahrer oder einen anderen Fahrzeuginsassen ergehen.
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Gemäß einem Aspekt wird eine Vorrichtung angegeben, die eingerichtet ist, eines der oben beschriebenen Verfahren, durchzuführen. Mit einer solchen Vorrichtung kann das entsprechende Verfahren leicht in unterschiedliche Systeme integriert werden.
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Gemäß einem weiteren Aspekt wird ein Computerprogramm angegeben, das Befehle umfasst, die bei der Ausführung des Computerprogramms durch einen Computer diesen veranlassen, eines der oben beschriebenen Verfahren auszuführen. Ein solches Computerprogramm ermöglicht den Einsatz des beschriebenen Verfahrens in unterschiedlichen Systemen.
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Es wird ein maschinenlesbares Speichermedium angegeben, auf dem das oben beschriebene Computerprogramm gespeichert ist.
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Figurenliste
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden mit Bezug auf die Figuren dargestellt und im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
- 1 ein Bordnetz mit einer Versorgungsleitung und einem Aggregat;
- 2 ein Verfahren zur Prüfung einer Leistungsfähigkeit von zumindest einer V ersorgu ngsleitung.
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Das Verfahren zur Prüfung einer Leistungsfähigkeit von zumindest einer Versorgungsleitung 121, 122 für ein elektrisch betriebenes Aggregat 110, das über die zumindest eine Versorgungsleitung 121, 122 mit einem elektrischen Bordnetz 130 einer zumindest teilautomatisierten mobilen Plattform elektrisch gekoppelt ist, wird mit Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben.
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In einem ersten Teil der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels wird das Verfahren selbst beschrieben und in einem zweiten Teil der Beschreibung des Ausführungsbeispiels werden Details der elektronischen Beschaltung des Ausführungsbeispiels mit einem Aggregat eines Bremssystems beschrieben.
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Diese Prüfung der Leistungsfähigkeit von zumindest einer Versorgungsleitung 121, 122 kann während einer Initialisierungsphase eines vollautomatisierten Parkens erfolgen.
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In einem Schritt S1 wird ein unkritischer Betriebszustand der mobilen Plattform sichergestellt. Dies kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Parkfunktion der elektrischen Parkbremse betätigt wird.
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In einem weiteren Schritt S2 wird eine unbelastete Klemmenspannung an einem Eingangsanschluss 110a des Aggregats eines Bremssystems 110 mit stromloser Versorgungsleitung 121 bestimmt.
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Bevor die elektrische Parkbremse vor Beginn des vollautomatisierten Parkvorgangs gelöst wird, muss die Betriebsbremse einen ausreichenden Druck aufbauen, um das Fahrzeug nach einem Lösen der Parkbremse zu sichern. Dieser Druckaufbau erfolgt definiert.
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Dazu wird in einem weiteren Schritt S3 die Versorgungsleitung 121 des elektrisch betriebenen Aggregates des Bremssystems 110 mit einem definierten Strom beaufsch lagt.
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Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass in der hydraulischen Betriebsbremse, die eine Last 112 darstellt, ein definierter hydraulischer Druck aufgebaut wird. Während dieses Druckaufbaus wird das Bordnetz 130 durch die Stromaufnahme der Betriebsbremse belastet. Dies führt wegen den beschriebenen Widerständen der Versorgungsleitung 121 zu einer Reduzierung der Klemmenspannung an dem Anschluss 110a des Aggregates 110.
In einem weiteren Schritt S4 wird die belastete Klemmenspannung an dem Eingangsanschluss 110a des Aggregats 110 bestimmt, wobei die Versorgungsleitung 121 des elektrisch betriebenen Aggregates 110 mit dem definierten Strom, beispielsweise der elektrohydraulischen Betriebsbremse, beaufschlagt ist. Wenn das Aggregat 110 eine Betriebsbremse ist, bedeutet das mit anderen Worten, dass die Spannung an den Anschlussklemmen der Betriebsbremse gemessen wird.
In einem weiteren Schritt S5 wird eine Differenzspannung der unbelasteten Klemmenspannung und der belasteten Klemmenspannung durch Differenzbildung bestimmt.
In einem weiteren Schritt S6 wird die Differenzspannung mit einem Differenzspannungsgrenzwert verglichen, um zu bestimmen, ob die Leistungsfähigkeit der elektrischen Versorgungsleitung ausreichend für einen Betrieb des Aggregats ist.
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Mit diesem Vergleich kann somit beurteilt werden, ob das Bordnetz mit den Widerständen von der Versorgungsleitung bzw. den Versorgungsleitungen 121, 122 und den Masseleitungen 123, 124, den Kontaktstellen und dem Innenwiderstand der Energiequelle für die definierten Bremsmanöver während des Parkvorgangs ausreichend stabil ist.
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Das bedeutet mit anderen Worten, wenn die Klemmenspannung bei definierter Belastung stärker als durch den Differenzspannungsgrenzwert erlaubt abfällt, ist das ein Indiz für ein nicht ausreichendes Bordnetz 130 und der Parkvorgang wird abgebrochen. Da zu dem Zeitpunkt die elektrische Parkbremse noch geschlossen ist, bleibt das Fahrzeug in seiner Position gesichert.
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Die 1 zeigt schematisch ein elektrisches Bordnetz 130, das über eine elektrisch leitende Versorgungsleitung 121 mit einem ersten Anschluss 110a des Aggregats 110 und eine zweite elektrisch leitenden Versorgungsleitung 122 mit einem zweiten Anschluss 110b des Aggregats 110 verbunden ist, wobei die beiden Versorgungsleitungen 121, 122 an einem Sternpunkt bzw. Verbindung 133 stromquellenseitig innerhalb des Bordnetzes 130 miteinander verbunden sind.
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Der Sternpunkt 133 ist mit einem ersten Anschluss 135a mit der Stromquelle 138 verbunden. Ein zweiter Anschluss 135b der Stromquelle ist über zwei parallel geschaltete Masseverbindungen 123, 124 mit dem Masseanschluss 118 des Aggregats 110 verbunden. Dabei sind die zwei parallel geschalteten Massenverbindungen 123, 124 stromquellenseitig über einen Massesternpunkt 134 miteinander verbunden.
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In der 1 ist mit den beiden Masseverbindungen 123, 124 die Masseverbindung redundant ausgelegt. Diese Masseverbindung zwischen der Stromquelle 135 und der Masse 118 des Aggregats 110 kann aber auch als eine Leitung oder beispielsweise als elektrisch leitendes Chassis ausgelegt sein.
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Das elektrische Aggregat 110 weist einen ersten Schalter 116a auf, der zwischen dem ersten Anschluss 110a des Aggregats 110 und einer ersten Last 112 so angeordnet ist, dass zwischen der ersten Last 112 und dem ersten Anschluss 110a des Aggregats 110 wahlweise eine leitende Verbindung hergestellt werden kann.
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Das elektrische Aggregat 110 weist einen zweiten Schalter 116c auf, der zwischen dem zweiten Anschluss 110b und dem weiteren Aggregat 114 des Aggregats 110 so angeordnet ist, dass zwischen dem weiteren Aggregat 114 und dem zweiten Anschluss 110b des Aggregats 110 wahlweise eine leitende Verbindung hergestellt werden kann.
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Der erste Schalter 116a und der zweite Schalter 116c können, mittels eines dritten Schalters 116b, der mit dem ersten Schalter 116a und dem zweiten Schalter 116c jeweils auf der den Anschlüssen 110a, 110b gegenüberliegenden Seite kontaktiert ist, wahlweise elektrisch miteinander verbunden werden. Mittels einer Masseverbindung 112d ist die erste Last 112 des Aggregats 110 mit dem zweiten Kontakt 135b der Stromquelle 135 verbunden. Die weitere Last 114 des Aggregats 110 ist mittels einer Masseverbindung 114c mit dem zweiten Kontakt 135b der Stromquelle 135 verbunden. Die Stromquelle 138 kann mit einer idealen Stromquelle 135, die jeweils über ihre Innenwiderstände 136, 137 mit ihrem ersten Anschluss 135a und ihrem zweiten Anschluss 135b der Stromquelle 138 verbunden ist, beschrieben werden.
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Für die Bestimmung der belasteten Klemmenspannung der ersten elektrischen Versorgungsleitung 121 des elektrischen Aggregats 110 wird eine elektrische Verbindung zwischen der ersten Versorgungsleitung 121 und der Last 112 eingerichtet, indem der erste Schalter 116a geschlossen wird. Eine elektrische Unterbrechung zwischen der zweiten Versorgungsleitung 122 und elektrischen Lasten 112, 114 des Aggregats 110 wird eingerichtet indem der zweite Schalter 116c des Aggregats 110 geöffnet wird. Mit dieser Verbindung, mittels des ersten Schalters 116a und der ersten Last 112 des Aggregats 110, mit der Stromquelle 135 wird ein Strom in der ersten Versorgungsleitung 121 eingeprägt, da die Last 112 über ihre Masseverbindung 112d auch mit dem zweiten Pol 135b der Stromquelle 135 verbunden ist. Für den Fall, dass die erste Last 112 des Aggregats 110 keine passive elektrische Last darstellt, muss die erste Last 110 für das Einprägen eines Stromes in einen Motor 112a von einer im Aggregat 110 angeordneten Steuerschaltung 112c angesteuert werden, die den Inverter 112b zum Betrieb des Motors 112a steuert.
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Das hier beschriebene Verfahren kann sinngemäß zur Ermittlung des Widerstandes der zweiten Versorgungsleitung 122 Anwendung finden indem der Strom der Last 112 der zweiten Versorgungsleitung 122 eingeprägt wird, wobei der zweite Schalter 116c und der dritte Schalter 116b geschlossen werden und der erste Schalter 116a geöffnet wird. Die Bestimmung der Spannungen und Ströme der zweiten Versorgungsleitung 122 erfolgt sinngemäß analog wie oben beschrieben.
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Die belastete Klemmenspannung wird am Eingang 110a der ersten Versorgungsleitung 121 des Aggregats 110 mit einem Spannungssensor bzw. einem Spannungsmessgerät, das in der 1 nicht eingezeichnet ist, bestimmt. Durch die Verbindung der ersten Last 112 mittels des geschlossenen ersten Schalters 116a mit der Stromquelle 135 ist dabei ein Strom in der ersten Versorgungsleitung 121 eingeprägt.
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Die unbelastete Klemmenspannung kann beispielsweise am Eingang 110b der zweiten Versorgungsleitung 122 des Aggregats 110 mit einem Spannungssensor bzw. Spannungsmessgerät, das in der 1 nicht eingezeichnet ist, bestimmt werden.
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Die unbelastete Klemmenspannung kann am Eingang 110b der zweiten Versorgungsleitung 122 des Aggregats 110 mit dem oben beschriebenen Spannungssensor bestimmt werden, wenn die erste Versorgungsleitung 121 mit keinem Strom beaufschlagt wird, indem beispielsweise der erste Schalter 116a des Aggregats 110 geöffnet wird.
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Für die Bestimmung des Stroms kann die Last 112 einen Stromsensor bzw. ein Strommessgerät aufweisen, welches den Strom, der der ersten Versorgungsleitung 121 beaufschlagt wird, bestimmt.