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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Notrufeinrichtung eines Kraftfahrzeugs. Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug zur Durchführung des Verfahrens.
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Notrufeinrichtungen sind verpflichtend in alle Neufahrzeuge einzubauen. Sie sollen dazu dienen, um automatisch oder auch mittels einer einfachen Betätigungseinrichtung im Kraftfahrzeug-Innenraum einen Notruf an eine Rettungszentrale oder dergleichen absetzen zu können, wenn eine Notsituation entstanden ist. Eine solche Notsituation kann beispielsweise ein Verkehrsunfall oder ein kritischer Gesundheitszustand für einen Fahrzeuginsassen sein.
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Es versteht sich von selbst, dass hohe Anforderungen an die akustische Performance und die Funktionsfähigkeit einer solchen Notrufeinrichtung gestellt werden. Bei der Zertifizierung nach der Spezifikation ERA/Glonass (GOST R 55531, iGOST 33468-2015) und ITU-T P. 1140 sind hohe Anforderungen an die akustische Performance einer Notrufeinrichtung spezifiziert, welche auch in Europa ähnlich ausfallen. Unter anderem wird von TÜV-Prüfern gefordert, dass direkt nach dem Crash und den damit verbundenen automatischen Notrufaufbau (eCall) an der Gegensprechstelle (externe Sende-/Empfangsstation) ein Audiosignal zu hören sein soll. Mit anderen Worten soll nach dem Crash ein automatischer Anruf des Fahrzeugs auf eine Festnetznummer erfolgen, wo ein Prüfer den Anruf entgegennimmt.
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DE 10 2017 121 059 A1 beschreibt ein Verfahren zur Identifikation und Erzeugung von solchen Bildschriftzeichen beziehungsweise Piktogrammen (auch Emojis genannt) an einem mobilen Kommunikationsgerät, die am häufigsten von einem Benutzer gesendet werden. Hierdurch soll dem Benutzer das Einfügen solcher Emojis in elektronische Nachrichten erleichtert werden. Es wird in dieser Schrift auch ein Kraftfahrzeug beschrieben, mit dem über eine Telematikeinheit Notrufe an externe Rettungs- beziehungsweise Pannendienste abgesetzt werden können.
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Aus der US 2017 / 0 246 466 A1 ist der Selbsttest eines medizinischen Gerätes, insbesondere eines Defibrillators bekannt. Konkret durchläuft der Defibrillator nach dem Einschalten einen Boot-Prozess mit zwei Phasen. In der ersten Phase des Bootprozesses wird eine erste Abfolge von Tests durchgeführt, wobei jeder Test die Funktionalität von vorhandenen Schaltkreisen des Gerätes testet und in Abhängigkeit davon eine Information über die Einsatzfähigkeit des medizinischen Gerätes liefert. Anschließend wird die zweite Phase des Bootprozesses durchgeführt, bei dem weitere Schaltkreise überprüft werden. Die Information über das Ergebnis des Selbsttests kann über einen Lautsprecher und ein Display erfolgen.
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Der US 2016 / 0 029 197 A1 ist ein Verfahren für die drahtlose Kommunikation eines Kraftfahrzeugnotrufsystems zu entnehmen. Konkret wird beschrieben, dass von einer Sendeeinrichtung des Kraftfahrzeugs an eine externe Empfangseinrichtung Informationen darüber gesendet werden, über welche telematischen Fähigkeiten das Kraftfahrzeug verfügt und welche Funktionalitäten das Kraftfahrzeug in einem Notfall über Telematikdienste ausführen kann. Die Telematikdienste können beispielsweise das Senden von Unfall-Diagnosedaten (Unfallort, Unfallschwere, Airbagauslösung, usw.) enthalten. Es kann ein automatischer Notruf abgesetzt werden, anhand dessen die telematischen Fähigkeiten des Kraftfahrzeugs von der externen Rettungsstelle abgehört werden können. Es ist auch denkbar, dass das Kraftfahrzeug derart ausgestattet ist, dass über eine telematische Fernhilfe eine Komponente des Kraftfahrzeugs aktivierbar beziehungsweise deaktivierbar ist. Dies kann beispielsweise die Ein- oder Ausschaltung der Zündung, die Unterbrechung der Treibstoffzufuhr oder das Entriegeln/Verriegeln der Türen sein.
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Aus der
DE 195 30 729 A1 ist ein Verfahren zum Betrieb einer Vorrichtung zur Innenraumüberwachung in einem Kraftfahrzeug bekannt, welches auch einen Selbsttest der Vorrichtung umfasst. Der Selbsttest der Vorrichtung wird bei einer Initialisierung der Vorrichtung durchgeführt. Dabei wird eine Ruhesignalstärke eines elektrischen Messsignals bei praktisch abwesenden Schallwellen bestimmt und ein Fehlerregister einer Rechnereinheit nach Maßgabe eines Vergleichs der Ruhesignalstärke mit einer zulässigen, abgespeicherten Ruhesignalstärke gesetzt.
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Schließlich beschreibt die US 2019 / 0 051 060 A1 eine Notrufeinrichtung, welche eine Logikschaltung zum Übertragen eines Freigabesignals zum Auslösen einer Funktionssicherheitsprüfung für eine Audiokomponente in einem Kraftfahrzeug aufweist. In Reaktion auf das Freigabesignal wird eine Leistungsverstärkerlogikschaltung aktiviert. Die Audiokomponente wird dann in Übereinstimmung mit einem Audiowarnungstestsignal angesteuert. Bei Nutzung eines konventionellen Lautsprechers in Verbindung mit einem Mikrofon wird der Signalweg in einem Überprüfungsmodus gegenüber einem Notfallmodus verändert.
Ausgehend von diesem der Anmelderin bekannten Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Notrufeinrichtung eines Kraftfahrzeugs bereitzustellen, welches komfortabel und zuverlässig durchgeführt werden kann. Insbesondere soll die Grundvoraussetzung dafür geschaffen werden, dass nach einem Crashtest vom Prüfer an einer externen Empfangsstation nur die von der Notrufeinrichtung erzeugten Signale und keine anderen von extern zur Notrufeinrichtung (bspw. vom Prüfer durch die externe Sende-/Empfangsstation) gelangenden Audiosignale hörbar sind Des Weiteren ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein geeignetes Kraftfahrzeug zur Durchführung des Verfahrens bereitzustellen.
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Vorliegende Aufgaben werden durch ein Verfahren mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 und durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen von Patentanspruch 4 gelöst. Vorteilhafte Ausbildungen beziehungsweise Weiterbildungen sind den jeweils abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
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Erfindungsgemäß wird also ein Verfahren zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Notrufeinrichtung eines Kraftfahrzeugs vorgeschlagen. Durch die Notrufeinrichtung ist in einem Notfallmodus, welche dem gewöhnlichen und voreingestellten Betriebsmodus der Notrufeinrichtung entspricht, für einen in Not geratenen Fahrzeuginsassen wenigstens ein bestimmtes Audiosignal erzeugbar und in den Innenraum des Kraftfahrzeugs abgebbar. Dies erfolgt in der Regel über einen Lautsprecher.
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Ein Notfallbetrieb der Notrufeinrichtung kann beispielsweise durch einen Crash oder auch manuell durch Betätigung einer Notfalltaste oder dergleichen ausgelöst werden.
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Um im Notfall dem Fahrzeuginsassen die Gewissheit und Beruhigung zu verleihen, dass ein Notruf erfolgreich abgesetzt und schnelle Hilfe zu erwarten ist, werden daher bestimmte Audiosignale über den Lautsprecher im Innenraum des Kraftfahrzeugs wiedergegeben. Die Audiosignale können beispielsweise durch das Ausführen von abgespeicherten Audiodateien (sogenannte Audiopromts) erzeugt werden.
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Vorstellbar ist beispielsweise die Erzeugung einer Sprachnachricht mit dem Inhalt: „Ein Notruf wurde erfolgreich aufgebaut! Es wird umgehend Hilfe eintreffen!“. Das Audiosignal kann alternativ auch über eine TTS-Einrichtung (Text to speech) erzeugt werden, die gespeicherte Textdateien in Audiosignale umwandelt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Überprüfungsverfahren wird die Notrufeinrichtung zwecks Überprüfung (also ohne einen konkret vorliegenden Notfall) in einen Überprüfungsmodus gebracht. In dem Überprüfungsmodus wird nun das eigentlich für den Notfall gedachte, wenigstens eine Audiosignal erzeugt. Zusätzlich durchläuft das erzeugte Audiosignal im Überprüfungsmodus innerhalb der fahrzeuginternen Notrufeinrichtung einen gegenüber dem Notfallmodus veränderten Signalweg. Auf diese Weise wird die Grundvoraussetzung geschaffen, dass nach einem Notrufaufbau ein Prüfer am fernen Ende nur die vom Notrufsystem erzeugten Audiosignale hört. Zudem kann durch eine Umschaltung sehr zuverlässig eine klare Trennung zwischen dem voreingestellten Notfallmodus und dem gesondert ausgewählten Überprüfungsmodus geschaffen werden. Zusätzlich ist denkbar, eine Freischaltung des Überprüfungsmodus durch eine Passworteingabe zu legitimieren.
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Das erzeugte Audiosignal kann über die Notrufeinrichtung nach Aufbau einer geeigneten Funkverbindung drahtlos an eine fahrzeugexterne Sende-/und Empfangsstelle beziehungsweise Überprüfungsstelle übermittelt werden. Die aufgebaute Funkverbindung erfolgt vorzugsweise nach einem gängigen Mobilfunkstandard wie GSM, LTE, 5G oder dergleichen. Es ist darauf hinzuweisen, dass zur Überprüfung der Notrufeinrichtung nicht zwangsläufig eine Funkverbindung hergestellt werden muss. Wenn man z.B. nur überprüfen möchte, ob Audiosignale über einen im Kraftfahrzeuginnenraum vorhandenen Notruflautsprecher in das Fahrzeug abgestrahlt werden können, so ist dies auch möglich für eine Fehler- oder Überprüfungssuche vor Ort. Das Audiosignal wird dann vorzugsweise kontinuierlich als Dauerschleife wiedergegeben.
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Dabei ist als erfindungsgemäße Verwirklichung der Verfahrensweise vorgeschlagen, dass das erzeugte Audiosignal im Überprüfungsmodus in den Innenraum des Kraftfahrzeugs geleitet, dort akustisch (beispielsweise durch einen Lautsprecher) akustisch wiedergegeben, akustisch (beispielsweise durch ein Mikrofon) aufgenommen, in einer Senderichtung der fahrzeuginternen Notfalleinrichtung weitergeleitet und einer fahrzeugexternen Überprüfungsstelle übermittelt wird. Das erzeugte Audiosignal wird dabei insbesondere nicht als Referenzsignal für eine im Notfallmodus durchzuführende Herausfilterung des Audiosignals zur Verfügung gestellt. Es wird somit auf signaltechnisch effektive Weise eine direkte Weiterleitung der in den Innenraum gelangenden Audiosignale an die fahrzeugexterne Überprüfungsstelle sichergestellt.
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Das Verfahren bietet auf diese Weise eine einfache und direkte Überprüfungsmöglichkeit für eine externe Prüfperson, ob und welche Audiosignale im Falle eines Notfalls durch die Notrufeinrichtung in den Innenraum des Kraftfahrzeugs geleitet werden würden.
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In einer besonders vorteilhaften Ausbildung des Erfindungsgedankens wird die Notrufeinrichtung vor Durchführung eines Crashtests, vorzugsweise unmittelbar davor, in den besagten Überprüfungsmodus gebracht.
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Es hat sich gezeigt, dass eine solche Vorgehensweise eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Notrufeinrichtung insbesondere im Zusammenhang mit einem Crashtest sehr komfortabel und zuverlässig ermöglicht. Insbesondere ist so eine Wiedergabe von abgespeicherten Dateien in Form von Audiopromts oder Texten auch unmittelbar nach der Durchführung eines Crashtests möglich. Dies trägt zu einer komfortablen Zertifizierung neuer, typprüfpflichtiger Fahrzeuge bei.
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Aber auch schon vor dem Crashtest, wenn also das Kraftfahrzeug noch in der Startposition zum Crash steht, werden im Überprüfungsmodus durch die Notrufeinrichtung im Fahrzeug Audiosignale, vorzugsweise in Form einer Dauerschleife erzeugt, um zu prüfen, ob die Wiedergabe im Innenraum des Kraftfahrzeugs ordnungsgemäß stattfindet. Erst wenn die „Dauerschleife“ läuft und eine Prüfperson das Audiosignal im Fahrzeug schon hören kann, wird anschließend der Crashtest durchgeführt.
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So ist denkbar, dass nach oder bevorzugt unmittelbar nach dem Crashtest ein Verbindungsaufbau mit der fahrzeugexternen Überprüfungsstelle durchgeführt wird. Dabei wird das wenigstens eine Audiosignal erzeugt, im Innenraum des Kraftfahrzeugs akustisch abgegeben und im Innenraum des Kraftfahrzeugs auch akustisch aufgenommen. Das aufgenommene Audiosignal wird anschließend an die fahrzeugexterne Überprüfungsstelle übermittelt.
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Auf diese Weise kann die Überprüfungsstelle sich einen authentischen Eindruck darüber verschaffen, was ein Fahrzeuginsasse nach Auslösung eines Notrufs im Innenraum des Kraftfahrzeugs hören würde.
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Wie bereits erwähnt, soll mit der Erfindung auch ein geeignetes Kraftfahrzeug zur Durchführung des Verfahrens bereitgestellt werden. Ein solches Kraftfahrzeug weist eine Notrufeinrichtung auf, welche im Innenraum des Kraftfahrzeugs wenigstens einen Lautsprecher und wenigstens ein Mikrofon umfasst. Das Mikrofon und der Lautsprecher sind vorzugsweise Bestandteil einer Freisprecheinrichtung des Kraftfahrzeugs. Der Lautsprecher und das Mikrofon sind bevorzugt crashsicher im Innenraum des Kraftfahrzeugs integriert. Ferner ist ein Signalverarbeitungs- und Verbindungsmodul vorhanden, wobei das Signalverarbeitungs- und Verbindungsmodul über eine Sende- und Empfangseinrichtung Audiosignale von einer externen Sende-/und Empfangsstelle empfangen und auch Audiosignale an diese senden kann. Die externe Sende-/und Empfangsstelle kann beispielsweise als Notfallstelle oder als Überprüfungsstelle (Werkstatt, Technischer Überwachungsverein (TÜV) oder dergleichen) fungieren.
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Erfindungsgemäß wird nun vorgeschlagen, dass die Notrufeinrichtung in einen solchen Überprüfungsmodus bringbar ist, in dem über den Lautsprecher (bei einer Notfallauslösung, bspw. durch einen Crashtest) ausgegebene Audiosignale vom Mikrofon akustisch aufgenommen und über die Sende- und Empfangseinrichtung an die externe Sende-/und Empfangsstelle übermittelt werden.
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Auf diese Weise kann das erfindungsgemäße Verfahren mit dem Kraftfahrzeug ausgeführt werden. Die externe Prüfstelle wird somit ohne Weiteres in die Lage versetzt, überprüfen zu können, ob und welche Audiosignale in einem Notfall im Innenraum des Kraftfahrzeugs wiedergegeben werden.
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In einer Ausgestaltung ist denkbar, dass wenigstens eine Speicher- und Ausführeinrichtung vorhanden ist, in der wenigstens eine Audio- oder Textdateidatei abgelegt ist. Die Audiodatei ist im Notfall ausführbar und deren Audiosignale sind über den Lautsprecher ausgebbar. Wenn die Datei als Textdatei vorliegt, kann über eine TTS-Einrichtung (Text-to-Speech) de Text ebenso in geeignete Audosignale umgewandelt werden. Das Verbindungsmodul weist dabei wenigstens eine in einer Senderichtung arbeitende Audiosignalverarbeitung und wenigstens eine in eine Empfangsrichtung arbeitende Audiosignalverarbeitung auf. Erzeugte Audiosignale der in einem Notfall ausführbaren Audiodatei (Audiopromts oder über Textdatei) sind über einen ersten Audiokanal an den Lautsprecher und über einen zweiten Audiokanal an eine Filtereinrichtung bringbar. Die Filtereinrichtung betrachtet die Audiosignale als Referenzsignale, welche die Filtereinrichtung von über das Mikrofon in Senderichtung in der Audiosignalverarbeitung geleitete Audiosignale wieder herausfiltert.
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Die Notrufeinrichtung ist nun in einen solchen Überprüfungsmodus bringbar, in dem ein Signalweg erzeugt wird, bei dem Audiosignale der wenigstens einen von der Speicher- und Ausführeinrichtung ausführbaren Audiodatei nur noch über den ersten Audiokanal zum Lautsprecher und nicht mehr über den zweiten Audiokanal zur Filtereinrichtung übergeben werden.
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Im Überprüfungsmodus wird also kraftfahrzeugintern ein anderer oder mit anderen Worten ein reduzierter Signalweg beschrieben.
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Dies bietet den Vorteil, dass die Überprüfung der Notrufeinrichtung ohne zusätzliche technische Komponenten am Kraftfahrzeug durchgeführt werden kann. Sie ist vielmehr mit den technischen Komponenten möglich, die ohnehin im Kraftfahrzeug, und zwar crashsicher verbaut sind.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt und wird anhand der Figuren in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Dadurch werden auch noch weitere Vorteile der Erfindung deutlich. Gleiche Bezugszeichen, auch in unterschiedlichen Figuren, beziehen sich auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile. Dabei werden entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht, auch wenn eine wiederholte Beschreibung oder Bezugnahme darauf nicht erfolgt. Die Figuren sind nicht oder zumindest nicht immer maßstabsgetreu. In manchen Figuren können Proportionen oder Abstände übertrieben dargestellt sein, um Merkmale eines Ausführungsbeispiels deutlicher hervorheben zu können.
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Es zeigen, jeweils schematisch
- 1 die Darstellung eines Kraftfahrzeugs, welches zur Durchführung des Verfahrens geeignet ist, und
- 2 die Darstellung einer möglichen Einbindung des Verfahrens in einen Crashtest.
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Es wird zunächst auf die 1 Bezug genommen.
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Darin ist ein Kraftfahrzeug K ersichtlich, welches über eine Notrufeinrichtung 10 verfügt. Die Notrufeinrichtung 10 umfasst einen Lautsprecher 101 und ein Mikrofon 102. Der Lautsprecher 101 und das Mikrofon 102 sind Bestandteil einer Freisprecheinrichtung des Kraftfahrzeugs K. Sie sind crashsicher in einen Innenraum I des Kraftfahrzeugs K verbaut.
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Die Notrufeinrichtung 10 weist ein Signalverarbeitungs- und Verbindungsmodul 100 auf, mit der vom Mikrofon 102 aus dem Innenraum I aufgenommene Audiosignale A3 in einer Senderichtung S weiterverarbeitet und an eine fahrzeugexterne Überprüfungsstelle 107 beziehungsweise Sende- und Empfangseinrichtung 107 übermittelt werden können.
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Das Signalverarbeitungs- und Verbindungsmodul 100 weist eine Audiosignalverarbeitungseinrichtung 103 auf, der eine Filtereinrichtung 104 und eine Geräuschreduziereinrichtung 105 nachgeschaltet sind. Eine in Senderichtung S in diesen Komponenten weiter nachgeschaltete Sende- und Empfangseinrichtung 106 dient schließlich zur Übermittlung von ausgehenden Audiosignalen an die fahrzeugexterne Überprüfungsstelle 107.
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In einer Empfangsrichtung E können von der fahrzeugexternen Überprüfungsstelle (bzw. Sende- und Empfangseinrichtung) 107 kommende Audiosignale A4, welche beispielsweise fernmündliche Anweisungen einer Hilfsperson einer Notfallstelle sein können, durch die Sende- und Empfangseinrichtung 106 empfangen und durch eine Audiosignalverarbeitungseinrichtung 108 weiterverarbeitet werden. Derartige von extern kommende Audiosignale A4 können dann über einen Audiokanal K1 zum Lautsprecher 101 geleitet und im Innenraum I als für einen Fahrzeuginsassen P hörbare Audiosignale A1 wiedergegeben werden.
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Des Weiteren ist das Kraftfahrzeug K mit einer Speicher- und Ausführeinrichtung 109 ausgestattet. In der Speicher- und Ausführeinrichtung 109 sind mehrere Audio- oder Textdateien 115 (Audiodateien: sogenannte Audiopromts) für einen Notfall fest abgespeichert.
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Tritt ein Notfall auf, der beispielsweise durch einen Unfall bedingt ist, so kann über ein Airbag-Steuergerät 112 ein Auslösesignal an die Speicher- und Ausführeinrichtung 109 abgegeben werden. Dies führt dazu, dass eine oder mehrere der Audio- oder Textdateien 115 ausgeführt werden und somit ein Audiosignal AS erzeugt wird. Ggf. müssen Textdateien 115 durch die Speicher- und Ausführeinrichtung 109 zunächst noch in Audiosignale umgewandelt werden.
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Der Sprachinhalt einer Audiodatei 115 kann beispielsweise folgender Inhalt sein: „Es wurde ein Notruf abgegeben! Die Verbindung konnte erfolgreich hergestellt werden! Es erfolgt umgehend Hilfe!“.
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Alternativ ist die Übersendung eines Auslösesignals an die Speicher- und Ausführeinrichtung 109 auch über einen manuell bedienbaren Notfallschalter 113 denkbar, der an gut erreichbarer Stelle im Innenraum I des Kraftfahrzeugs installiert ist.
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Das im Notfall erzeugte Audiosignal AS wird nun zu einem Zusammenführungspunkt Z1 geleitet, von dem das Audiosignal AS sowohl in den Audiokanal K1 als auch in einen zweiten Audiokanal K2 geleitet wird.
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Über den Audiokanal K1 gelangt das Audiosignal AS zum Lautsprecher 101 und ist dort als das aus dem Lautsprecher 101 kommende Audiosignal A1 vom Fahrzeuginsassen P hörbar.
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Auch der Fahrzeuginsasse P kann im Notfall über die Freisprecheinrichtung des Kraftfahrzeugs, also über das Mikrofon 102 sprechen und gibt somit Audiosignale A2 aus, die in den Innenraum I des Kraftfahrzeugs K gelangen.
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Sowohl die Audiosignale A1 als auch die Audiosignale A2 gelangen zum Mikrofon 102 und werden dort als Audiosignale A3 vom Mikrofon 102 aufgenommen.
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Besteht im Notfall jedoch eine Sprachverbindung zwischen der Notfalleinrichtung 10 und der externen Sende- und Empfangseinrichtung 107 beziehungsweise einer externen Notfallstelle, so ist es nicht erwünscht, dass von der externen Notfallstelle am fernen Ende auch die vom Lautsprecher 101 in den Innenraum I gelangenden Audiosignale A1 (welche auf den externen Audiosignalen A4 oder dem erzeugten Audiosignal AS beruhen) gehört werden. Daher werden alle vom Zusammenführungspunkt Z1 abgehenden Audiosignale (AS und/oder A4) zusätzlich auf den zweiten Audiokanal K2 geleitet.
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Dies hat zur Folge, dass die auf den Audiokanal K2 geleiteten Audiosignale AS und/oder A4 von der Filtereinrichtung 104 als interne Audioreferenzsignale betrachtet werden, die aus in Senderichtung S weitergeleiteten Signalen wieder herausgefiltert werden müssen. Mit anderen Worten werden aus den vom Mikrofon 102 aufgenommenen Audiosignalen A3 alle vom Lautsprecher 101 in den Innenraum I gelangenden Audiosignale A1 wieder herausgefiltert, so dass nur noch die vom Fahrzeuginsassen P in den Innenraum gelangenden Audiosignale A2 übrigbleiben. Es kommen also an der fahrzeugexternen Sende- und Empfangseinrichtung 107 nur die vom Fahrzeuginsassen P erzeugten Audiosignale A2 an, gegebenenfalls durch die Geräuschreduziereinrichtung 105 um Nebengeräusche reduziert.
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Um nun die besagte Funktionsfähigkeit der Notrufeinrichtung 10 und insbesondere das Funktionieren der erzeugbaren Audiosignale AS zu überprüfen, kann die Notrufeinrichtung 10 über eine ohnehin vorhandene Diagnoseschnittstelle 114 des Kraftfahrzeugs in einen Überprüfungsmodus umgeschaltet werden.
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Hierzu wird eine Umschaltlogik 110 aktiviert, in der ein logischer Schalter 111 derart umschaltbar ist (vergleiche Position 111'), dass alle erzeugten Audiosignale AS im Überprüfungsmodus einen anderen Signalweg beschreiten als im „normalen“ Notfallmodus der Notrufeinrichtung 10.
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Wird im Überprüfungsmodus eine Audiodatei 115 ausgeführt und somit ein Audiosignal AS erzeugt, so gelangt dies zu einem Zusammenführungspunkt Z2. Gegebenenfalls kann das erzeugte Audiosignal AS vorher noch durch einen Equalizer 116 bearbeitet werden, welcher fahrzeugtypspezifischen Gegebenheiten angepasst ist
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Vom Zusammenführungspunkt Z2 gelangt das erzeugte Audiosignal AS nur noch über den Audiokanal K1 zum Lautsprecher 101. Das Audiosignal AS gelangt im Überprüfungsmodus also nicht mehr zum Audiokanal K2.
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Die Folge ist, dass das Audiosignal AS und von extern kommende Audiosignale A4 als einziges Signal A1 aus dem Lautsprecher 101 austreten, vom Mikrofon 102 als eingehendes Audiosignal A3 aufgenommen werden und in Senderichtung S in die Audiosignalverarbeitungseinrichtung 103 gelangen.
Da das von extern in die Notrufeinrichtung 10 hinein gelangende Audiosignal A4 jedoch nach wie vor in den Audiokanal K2 gelangt, wird es mittels der Filtereinrichtung 104 aus dem Audiosignal A3 herausgerechnet. Auch das ist für die Prüfung nach dem Crash wichtig. Denn wenn der Prüfer an der externen Sende- und Empfangseinrichtung 107 in sein Telefon spricht, mit dem er die Wiedergabe der Audiodateien A1 im Fahrzeug nach dem Crash prüft, soll er sich nicht selbst hören, sondern nur die durch die Audio- oder Textdatei 115 erzeugten Audiosignale. Ggf. kann dann nach einer Weile ein Fahrzeuginsasse P im Innenraum I als zweiter Prüfer platziert werden und die zwei Prüfer können noch zusätzlich einen subjektiven Test durchführen, indem sie sich beispielsweise gegenseitig unbekannte Texte vorlesen und auf Verständlichkeit „prüfen“.
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Da das erzeugte Audiosignal AS im Überprüfungsmodus nun nicht mehr über den Audiokanal K2 als Audioreferenzsignal zur Verfügung steht, wird es von der Filtereinrichtung 104 auch nicht mehr herausgefiltert. Das durch die Audiodateien 115 (Audiopromts) erzeugte Audiosignal AS gelangt somit als ausgehendes Audiosignal A5 zur Sende- und Empfangseinrichtung 106 und kann von dieser an die externe Sende- und Empfangseinrichtung 107 übermittelt werden. Dort kann das Audiosignal A5 durch eine Überprüfungsperson (z. B. ein TÜV-Prüfer oder Werkstattmeister) überprüft werden.
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Anhand von 2 soll nun dargestellt werden, wie das Verfahren zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Notrufeinrichtung 10 in einen Crashtest sinnvoll eingebettet werden kann.
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So wird das Kraftfahrzeug K in einem Verfahrensschritt V1 zunächst über die Diagnoseschnittstelle 114 mit einem geeigneten Diagnosewerkzeug (Diagnosesoftware) verbunden. Dabei wird die Option „Überprüfungsmodus“ ausgewählt. In einem Verfahrensschritt V2 erfolgt eine Passwortabfrage zur Freigabe aller weiteren Verfahrensschritte.
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Nach erfolgreicher Passworteingabe wird in einem Verfahrensschritt V3 festgelegt, welche Sprache (Deutsch, Englisch etc.) beim automatischen Notrufaufbau durch den Lautsprecher 101 wiedergegeben werden soll. Mit anderen Worten wird festgelegt, welche der in der Speicher- und Ausführeinrichtung 109 hinterlegten Audio- oder Textdateien 115 ausgeführt werden sollen (vergleiche auch 1).
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Im Verfahrensschritt V3 wird zudem festgelegt, wie hoch die Anzahl der Ausführung der ausgewählten Audio- oder Textdateien 115 sein soll. Die eingebbare Anzahl kann von 1 bis n (Dauerschleife) reichen. Vorzugsweise wird die Ausführung einer Dauerschleife eingestellt.
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Im Verfahrensschritt V4 erfolgt die logische Umschaltung über die Umschaltlogik 110. Es wird also logisch der Schalter 111 auf die Position 111' verstellt.
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Vor Durchführung des nächsten Verfahrensschritts wird jedoch zunächst noch probeweise eine Wiedergabe der Audio- oder Textdateien 115 aktiviert, um sicher zu gehen, dass die Wiedergabe der Audio- oder Textdateien 115 zumindest vor dem Crashtest auch funktioniert.
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Im Verfahrensschritt V5 wird dann ein eigentlicher Crashtest C für das Kraftfahrzeug K ausgeführt. Dabei ist vorteilhaft, dass der im Kraftfahrzeug K ohnehin verbaute, crashsichere Lautsprecher 101 und das ebenso crashsichere Mikrofon 102 Verwendung finden können. Auch die anderen Komponenten der Notrufeinrichtung 10 sind crashsicher ausgebildet.
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In einem Verfahrensschritt V6 wird auf Grund des durchgeführten Crashs C durch das Airbag-Steuergerät 112 ein automatischer Notruf ausgelöst.
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Eine Abfrage A fragt danach ab, ob der dazu initiierte Verbindungsaufbau erfolgreich war oder nicht. Bei erfolgreichem Verbindungsaufbau erfolgt in einem Verfahrensschritt V7 die Wiedergabe der ausgewählten Audiodatei 115 und somit die Wiedergabe des erzeugten Audiosignals AS als Audiosignal A1 über den Lautsprecher 101.
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Im Verfahrensschritt V8 erfolgt die Aufnahme des erzeugten Audiosignals AS als in das Mikrofon eingehendes Audiosignal A3.
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Schließlich erfolgt in einem Verfahrensschritt V9 die Übermittlung des erzeugten Audiosignals AS als Audiosignal A5 an die fahrzeugexterne Überprüfungsstelle 107.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Notrufeinrichtung
- 100
- Signalverarbeitungs- und Verbindungsmodul
- 101
- Lautsprecher
- 102
- Mikrofon
- 103
- Audiosignalverarbeitungseinrichtung in Senderichtung
- 104
- Filtereinrichtung
- 105
- Geräuschreduziereinrichtung
- 106
- Sende- und Empfangseinrichtung fahrzeugintern
- 107
- Überprüfungsstelle fahrzeugextern; Sende- und Empfangseinrichtung fahrzeugextern
- 108
- Audiosignalverarbeitungseinrichtung in Empfangsrichtung
- 109
- Speicher- und Ausführeinrichtung
- 110
- Umschaltlogik
- 111, 111'
- Schalter
- 112
- Airbag-Steuergerät
- 113
- Notfallschalter
- 114
- Diagnoseschnittstelle
- 115
- Audio- oder Textdateien
- 116
- Equalizer
- A
- Abfrage
- A1
- Audiosignal aus Lautsprecher
- A2
- Audiosignal vom Fahrzeuginsassen
- A3
- Audiosignale in Mikrofon eingehend
- A4
- Audiosignale von extern
- A5
- ausgehendes Audiosignal
- AS
- erzeugtes Audiosignal durch Audiodatei
- C
- Crashtest
- E
- Empfangsrichtung (eingehend)
- I
- Innenraum
- K
- Kraftfahrzeug
- K1
- Audiokanal
- K2
- Audiokanal
- P
- Fahrzeuginsasse
- S
- Senderichtung (ausgehend)
- V1-V9
- Verfahrensschritte
- Z1
- Zusammenführungspunkt
- Z2
- Zusammenführungspunkt