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DE102019200390B4 - Verbindungskörper, Verbindungsbeschlag und Anordnung mit einem Verbindungsbeschlag - Google Patents

Verbindungskörper, Verbindungsbeschlag und Anordnung mit einem Verbindungsbeschlag Download PDF

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DE102019200390B4
DE102019200390B4 DE102019200390.7A DE102019200390A DE102019200390B4 DE 102019200390 B4 DE102019200390 B4 DE 102019200390B4 DE 102019200390 A DE102019200390 A DE 102019200390A DE 102019200390 B4 DE102019200390 B4 DE 102019200390B4
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Schmid Schrauben Hainfeld GmbH
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Abstract

Verbindungskörper (10) für einen Verbindungsbeschlag für den konstruktiven Holzbau, mit einem Grundkörper, der mehrere Durchgangsöffnungen für Befestigungsschrauben zur Befestigung an einem Holzbauteil aufweist, wobei der Verbindungskörper (10) wenigstens ein gegenüber dem Grundkörper (12) vorragendes Halteelement (14) aufweist, wobei das Halteelement (14) einen mit dem Grundkörper (12) verbundenen Schaft (16) und einen am Ende des Schafts (16) angeordneten Kopf (18) aufweist, der einen größeren Außendurchmesser als der Schaft (16) aufweist, und dass der Grundkörper (12) wenigstens einen Halteschlitz (24) aufweist, der einen Hinterschnitt ausbildet, wobei die Breite des Halteschlitzes (24) mindestens so breit wie der Außendurchmesser des Schafts (16) des Haltelements (14) und schmaler als der Außendurchmesser des Kopfs (18) des Halteelements (14) ausgebildet ist und wobei der Halteschlitz (24) zum Einführen und Aufnehmen eines Haltelements (14) eines weiteren Verbindungskörpers vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) mit wenigstens einer Aushängesicherung versehen ist, die wenigstens einen von dem Grundkörper (12) abragenden Vorsprung (22) aufweist und die im ineinander eingehängten Zustand zweier Verbindungskörper an dem jeweils anderen Verbindungskörper und/oder an einer Befestigungsschraube des anderen Verbindungskörpers angreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verbindungskörper für einen Verbindungsbeschlag für den konstruktiven Holzbau, mit einem plattenartigen Grundkörper, der mehrere Durchgangsöffnungen für Befestigungsschrauben zur Befestigung an einem Holzbauteil aufweist. Die Erfindung betrifft auch einen Verbindungsbeschlag mit zwei erfindungsgemäßen Verbindungskörpern. Die Erfindung betrifft auch eine Anordnung mit zwei erfindungsgemäßen Verbindungskörpern und wenigstens zwei Holzbauteilen.
  • Aus der nicht vorveröffentlichten internationalen Offenlegungsschrift WO 2019/053041 A1 ist ein Verbindungsbeschlag mit zwei Verbindungskörpern bekannt, wobei der Verbindungsbeschlag für den konstruktiven Holzbau und speziell für die Verbindung zweier Holzbauteile vorgesehen ist. Jeder Verbindungskörper hat einen Grundkörper, der mehrere Durchgangsöffnungen für Befestigungsschrauben zur Befestigung an einem Holzbauteil aufweist. Der Verbindungskörper weist wenigstens ein gegenüber dem Grundkörper vorragendes Halteelement auf, wobei das Halteelement einen mit dem Grundkörper verbundenen Schaft und einen am Ende des Schafts angeordneten Kopf aufweist, der einen größeren Außendurchmesser als der Schaft aufweist. Der Grundkörper weist einen Halteschlitz auf, der einen Hinterschnitt ausbildet, wobei die Breite des Halteschlitzes etwas größer ist als der Außendurchmesser des Schafts des Halteelements und schmaler als der Außendurchmesser des Kopfs des Halteelements. Der Halteschlitz ist zum Einführen und Aufnehmen eines Halteelements eines weiteren Verbindungskörpers vorgesehen. Das Halteelement weist einen zylindrischen Schaft und einen kegelstumpfförmigen Kopf auf. Der Halteschlitz weist einen Einführabschnitt und einen Halteabschnitt auf, wobei eine Breite des Halteschlitzes im Einführabschnitt abschnittsweise größer ist als im Halteabschnitt. Eine Breite des Halteschlitzes verringert sich im Einführabschnitt in Richtung auf den Halteabschnitt zu. Eine Breite des Halteschlitzes ist im Halteabschnitt konstant. Der Grundkörper weist schräg auf den Rand des Halteschlitzes zulaufende Einführ- und Halteflächen auf.
  • Mit der Erfindung soll ein Verbindungskörper, ein Verbindungsbeschlag zur Herstellung einer Verbindung zwischen zwei Holzbauteilen und eine Anordnung mit zwei Holzbauteilen bereitgestellt werden, wobei hohe Lasten mit großer Sicherheit übertragen werden können und wobei der Verbindungskörper bzw. der Verbindungsbeschlag kostengünstig herstellbar und wobei eine Verbindung der beiden Holzbauteile in einfacher Weise möglich ist.
  • Erfindungsgemäß ist hierzu ein Verbindungsbeschlag für den konstruktiven Holzbau mit den Merkmalen von Anspruch 1 vorgesehen Es ist ein Verbindungsbeschlag mit einem insbesondere plattenartigen Grundkörper vorgesehen, der mehrere Durchgangsöffnungen für Befestigungsschrauben zur Befestigung an einem Holzbauteil aufweist, bei dem der Verbindungskörper wenigstens ein gegenüber dem Grundkörper vorragendes Halteelement aufweist, wobei das Halteelement einen mit dem Grundkörper verbundenen Schaft und einen am Ende des Schafts angeordneten Kopf aufweist, der einen größeren Außendurchmesser als der Schaft aufweist und bei dem der Grundkörper wenigstens einen Halteschlitz aufweist, der einen Hinterschnitt ausbildet, wobei die Breite des Halteschlitzes mindestens so breit wie der Außendurchmesser des Schafts des Halteelements und schmaler als der Außendurchmesser des Kopfs des Halteelements ausgebildet ist und wobei der Halteschlitz zum Einführen und Aufnehmen eines Halteelements eines weiteren Verbindungskörpers vorgesehen ist.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verbindungskörper lässt sich dadurch mittels zweier gleicher Verbindungskörper ein Verbindungsbeschlag bereitstellen. Eine Verbindung der beiden, identischen Verbindungskörper erfolgt durch gegenseitiges Einhängen des Halteelements des ersten Verbindungskörpers in den Halteschlitz des zweiten Verbindungskörpers und umgekehrt. Dieses Einhängen und dadurch Verbinden der beiden Verbindungskörper erfolgt nach dem Fixieren des ersten Verbindungskörpers an einem ersten Holzbauteil und dem Fixieren des zweiten Verbindungskörpers an einem zweiten Holzbauteil. Durch einfaches Einhängen der beiden Verbindungskörper ineinander können dadurch auch die beiden Holzbauteile miteinander verbunden werden. Durch das Vorsehen eines Halteelements mit einem Schaft und einem Kopf, das in einen Halteschlitz eingehängt wird, lassen sich dabei extrem hohe Haltekräfte erzielen. Das Verbinden der beiden Verbindungskörper erfolgt darüber hinaus in sehr einfacher und sicherer Weise, nämlich durch simples Einhängen des Halteelements in einen Halteschlitz. Indem zwei identische Verbindungskörper einen Verbindungsbeschlag bilden können, werden hohe Stückzahlen für die Verbindungskörper möglich und dadurch auch eine kostengünstige Herstellung.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist das Halteelement einen zylindrischen Schaft und einen kegelstumpfförmigen Kopf auf.
  • Der Außendurchmesser des Kopfs vergrößert sich dabei ausgehend vom Schaft. Dadurch bildet das Halteelement einen umlaufenden Hinterschnitt aus und kann in sehr einfacher Weise in den Halteschlitz eingehängt und relativ zum Halteschlitz fixiert werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist der Halteschlitz einen Einführabschnitt und einen Halteabschnitt auf, wobei eine Breite des Halteschlitzes im Einführabschnitt wenigstens abschnittsweise größer ist als im Halteabschnitt.
  • Der Halteschlitz ist beispielsweise einseitig offen, schlüssellochförmig oder auch elliptisch ausgebildet. Der Einführabschnitt mit größerer Breite als der Halteabschnitt erleichtert das Einführen des Halteelements. Dies ist vor allem dann sehr vorteilhaft, wenn zwei sehr große oder sehr schwere Holzbauteile miteinander verbunden werden sollen.
  • In Weiterbildung der Erfindung verringert sich eine Breite des Halteschlitzes im Einführabschnitt in Richtung auf den Halteabschnitt zu wenigstens abschnittsweise.
  • Auch dadurch wird ein erleichtertes Einführen des Halteelements eines anderen Verbindungskörpers sehr erleichtert und eine korrekte Positionierung der beiden Verbindungskörper zueinander und damit auch der beiden Holzbauteile zueinander erfolgt automatisch durch Einführen des Halteelements in den Halteschlitz. Der Halteschlitz kann insgesamt beispielsweise eine V-artige Form aufweisen. Dadurch erfolgt eine automatische Positionierung und gleichzeitig spielfreie Anordnung des Halteelements im Halteabschnitt des Halteschlitzes.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist eine Breite des Halteschlitzes im Halteabschnitt konstant.
  • Dadurch kann das Halteelement im Halteabschnitt des Halteschlitzes, falls dies gewünscht ist, spielbehaftet aufgenommen werden. Dadurch können die beiden Verbindungskörper geringfügige Bewegungen der miteinander verbundenen Holzbauteile ermöglichen. Dies kann sinnvoll sein, um einen Ausgleich von Toleranzen zu ermöglichen, kann aber auch dazu verwendet werden, um klimatisch bedingte Abmessungsänderungen der Holzbauteile auszugleichen oder beispielsweise auch, um extreme Belastungen an der Verbindung der beiden Holzbauteile, beispielsweise durch Erdbeben oder dergleichen, aufnehmen und kompensieren zu können.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist der Grundkörper schräg auf den Rand des Halteschlitzes zulaufende Einführ- und Halteflächen auf.
  • Dadurch wird das Halteelement eines anderen Verbindungskörpers beim Einführen in den Einführabschnitt des Halteschlitzes geführt. Dies erleichtert das Verbinden zweier Verbindungskörper und damit zweier Holzbauteile.
  • In Weiterbildung der Erfindung laufen die Einführ- und Halteflächen im Bereich des Halteabschnitts schräg auf den Rand des Halteschlitzes zu und im Bereich des Halteabschnitts schließen einander gegenüberliegende Einführ- und Halteflächen einen Winkel von weniger als 180° zueinander ein.
  • Beispielsweise kann der Winkel der einander gegenüberliegenden Einführ- und Halteflächen zueinander im Halteabschnitt im Wesentlichen dem Kegelwinkel des Kopfs des Halteelements entsprechen. Dadurch wird eine sichere und spielfreie Aufnahme des Halteelements im Halteschlitz eines anderen Verbindungskörpers ermöglicht.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist der Grundkörper an wenigstens einer Seitenkante einen abgewinkelten Randkragen auf.
  • Durch einen solchen abgewinkelten Randkragen kann der Grundkörper äußerst stabil ausgeführt werden. Beispielsweise kann der Grundkörper als Blechpressteil oder Tiefziehteil hergestellt werden. Der abgewinkelte Randkragen sorgt dann für eine hohe Steifigkeit des Grundkörpers. Der abgewinkelte Randkragen kann aber beispielsweise auch beim Herstellen des Verbindungskörpers mittels Gießverfahren, mittels spanender Herstellung oder auch mittels additiver Fertigung ausgebildet werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung geht der Randkragen in die Einführ- und Halteflächen am offenen Ende des Halteschlitzes über.
  • Dadurch kann eine sehr stabile Ausbildung des Grundkörpers erzielt werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist der Grundkörper eine Sicke auf, wobei der Schaft des Halteelements am Grund der Sicke mit dem Grundkörper verbunden ist.
  • Eine solche Sicke kann den Grundkörper wesentlich versteifen und zwar in dem Bereich, in dem die über das Halteelement in den Grundkörper eingeleiteten Kräfte angreifen. Indem das Halteelement am Grund der Sicke mit dem Grundkörper verbunden ist, kann diese Verbindung zwischen Halteelement und Grundkörper in einem Bereich angeordnet werden, der im montierten Zustand des Verbindungskörpers nicht auf einer Gegenfläche des Holzbauteils aufliegt. Auf diese Weise kann beispielsweise Platz für Nietverbindungen, Clinchverbindungen, Schweißverbindungen, Lötverbindungen und dergleichen zwischen dem Halteelement und dem Grundkörper geschaffen werden. Die Sicke kann im Querschnitt trapezförmig, dreieckförmig oder auch abgerundet ausgebildet werden.
  • Gemäß der Erfindung ist der Grundkörper mit wenigstens einer Aushängesicherung versehen, die einen von dem Grundkörper abragenden Vorsprung aufweist und die in einander eingehängtem Zustand zweier Verbindungskörper an dem jeweils anderen Verbindungskörper und/oder an einer Befestigungsschraube des anderen Verbindungskörpers angreift.
  • Der Vorsprung kann also mit einem Element des jeweils anderen Verbindungskörpers und/oder einer Befestigungsschraube zusammenwirken, um eine Verdrehsicherung und Aushängesicherung der beiden Verbindungskörper zu erreichen. Im Rahmen der Erfindung kann der Vorsprung also auch mit einem Kopf einer Befestigungsschraube zusammenwirken, mit der der andere Verbindungskörper mit einem Holzbauteil verbunden ist. Beispielsweise liegt eine Stirnfläche des Vorsprungs im miteinander verbundenen Zustand zweier Verbindungskörper an dem Schraubenkopf einer Befestigungsschraube an, mit der der andere Verbindungskörper befestigt ist. Es können mehrere Vorsprünge vorgesehen sein. Beispielsweise ist jeder Grundkörper mit sechs Vorsprüngen versehen, die jeweils mit einer von ebenfalls sechs Befestigungsschrauben des anderen Verbindungskörpers zusammenwirken und dadurch jeweils eine Aushängesicherung bilden und gleichzeitig auch eine Sicherung gegen Verdrehen der beiden Verbindungskörper gegeneinander bilden. Die Aushängesicherung wirkt auch einer Aushängebewegung entgegen, mit der das Halteelement aus dem Halteschlitz herausbewegt wird.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Vorsprung als schräg vom Grundkörper abragende und insbesondere wenigstens geringfügig federnde Lasche ausgebildet.
  • Eine solche vom Grundkörper abragende und wenigstens geringfügig federnd ausgebildete Lasche kann beispielsweise nach Art eines Rasthakens oder Widerhakens wirken. Die geringfügige Federwirkung der Laschen reicht aus, um beim Verbinden zweier Verbindungskörper während der Einführbewegung des Halteelements in den Halteschlitz über die Schraubenköpfe der Befestigungsschrauben des jeweils anderen Verbindungskörpers hinwegzurutschen. Nach Art eines Rasthakens oder Widerhakens blockieren die Laschen dann eine Aushängebewegung, also in der Richtung, in der das Halteelement wieder aus dem Halteschlitz des anderen Verbindungskörpers herausbewegt würde.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Vorsprung angrenzend an eine Durchgangsöffnung angeordnet.
  • Auf diese Weise können die Vorsprünge in sehr einfacher Weise ausgebildet werden, indem bei einem Blechpressteil mittels eines Stanzvorgangs die Laschen aus einem Blechmaterial ausgestanzt und abgebogen werden und dadurch gleichzeitig Durchgangsöffnungen für das Einstecken der Befestigungsschrauben gebildet werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Grundkörper als Blechpressteil ausgebildet und das Halteelement ist mit dem Grundkörper verbunden, insbesondere mittels Nieten, Clinchen, Schweißen, Löten und dergleichen.
  • Auf diese Weise kann eine kostengünstige Herstellung des Verbindungskörpers erreicht werden. Das Halteelement kann als Drehteil oder Walzteil ausgebildet sein und dadurch mit einer für die Haltewirkung optimalen Geometrie versehen werden. Eine sichere Verbindung mit dem als Blechpressteil ausgebildeten Grundkörper kann in einfacher Weise erreicht werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung sind der Grundkörper und das Halteelement einstückig mittels additiver Fertigung hergestellt.
  • Auch dadurch kann eine einfache Herstellbarkeit gewährleistet werden, insbesondere im Rahmen von Kleinserien.
  • In Weiterbildung der Erfindung besteht der Grundkörper aus Aluminium.
  • Aluminium kann in verschiedenster Weise bearbeitet werden, um den Grundkörper oder auch den vollständigen Verbindungskörper herzustellen, beispielsweise mittels Blechpress- und Blechstanzverfahren, mittels Gussverfahren, mittels spanender Materialbearbeitung und auch mittels additiver Verfahren.
  • Die Erfindung betrifft auch einen Verbindungsbeschlag mit zwei erfindungsgemäßen Verbindungskörpern, wobei die beiden Verbindungskörper identisch ausgebildet sind.
  • Dies erleichtert die kostengünstige Herstellung der Verbindungskörper in hohen Stückzahlen erheblich.
  • Gemäß der Erfindung ist auch eine Anordnung mit einem erfindungsgemäßen Verbindungsbeschlag und wenigstens zwei Holzbauteilen vorgesehen, wobei ein erster Verbindungskörper des Verbindungsbeschlags mittels Befestigungsschrauben an dem ersten Holzbauteil und ein zweiter Verbindungskörper des Verbindungsbeschlags mittels Befestigungsschrauben an dem zweiten Holzbauteil befestigt ist und wobei das Halteelement des ersten Verbindungskörpers in dem Halteschlitz des zweiten Verbindungskörpers und das Halteelement des zweiten Verbindungskörpers in dem Halteschlitz des ersten Verbindungskörpers aufgenommen ist.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Grundkörper wenigstens des ersten Verbindungskörpers mit wenigstens einer Aushängesicherung versehen, die einen vom Grundkörper abragenden Vorsprung aufweist, wobei der Vorsprung am Kopf einer Befestigungsschraube anliegt, mit der der zweite Verbindungskörper an einem der Holzbauteile befestigt ist.
  • Auf diese Weise lässt sich im verbundenen Zustand der beiden Holzbauteile eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen erzielen. Ein solches Aushängen würde in einer Bewegungsrichtung erfolgen, in der das Halteelement aus dem Halteschlitz herausbewegt wird.
  • In Weiterbildung der Erfindung liegt der Vorsprung an einer Kopffläche der Befestigungsschraube an, die mit einer Antriebsausbildung versehen ist.
  • Auf diese Weise kann eine sichere Abstützung des Vorsprungs und damit eine zuverlässige Sicherung gegen Aushängen und Verdrehen erzielt werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen:
    • 1 eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Verbindungskörpers von schräg oben,
    • 2 eine Draufsicht auf den Verbindungskörper der 1,
    • 3 eine Vorderansicht des Verbindungskörpers der 2,
    • 4 eine Ansicht auf die Schnittebene A-A in 2,
    • 5 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit B aus 2,
    • 6 eine Draufsicht auf eine Anordnung mit zwei Holzbauteilen, die mittels eines erfindungsgemäßen Verbindungsbeschlags miteinander verbunden sind,
    • 7 eine Ansicht auf die Schnittebene A-A in 6,
    • 8 eine Ansicht auf die Schnittebene B-B in 6 und
    • 9 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit C aus 6.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Verbindungskörper 10 in einer Ansicht von schräg oben. Der Verbindungskörper 10 ist für einen Verbindungsbeschlag für den konstruktiven Holzbau vorgesehen. Der Verbindungskörper 10 wird an einem ersten Holzbauteil mittels insgesamt sechs Befestigungsschrauben befestigt, siehe auch 7. An einem zweiten Holzbauteil wird ein identischer Verbindungskörper 10 befestigt, ebenfalls mit sechs Befestigungsschrauben, siehe 7. Die beiden Verbindungskörper können dann ineinander eingehängt werden, wie nachfolgend noch beschrieben wird, um die beiden Holzbauteile miteinander zu verbinden, siehe 7 und 8.
  • Der Verbindungskörper 10 weist einen Grundkörper 12 auf, der bei der dargestellten Ausführungsform als Blechpressteil und Blechstanzteil ausgebildet ist. Mit dem Grundkörper 12 ist ein Halteelement 14 verbunden, das einen zylindrischen Schaft 16 und einen kegelstumpfförmigen Kopf 18 aufweist. Der kegelstumpfförmige Kopf 18 erweitert sich ausgehend von dem zylindrischen Schaft 16. Das Halteelement 14 ist mit seinem zylindrischen Schaft 16 mit dem Grundkörper 12 verbunden, beispielsweise mittels Nieten, Clinchen, Schweißen, Löten oder dergleichen.
  • Der Grundkörper 12 ist mit insgesamt sechs Durchgangsöffnungen 20 zum Durchführen von Befestigungsschrauben versehen, wobei jeweils drei Befestigungsöffnungen 20 gleichmäßig beabstandet voneinander hintereinander angeordnet sind und eine weitere Reihe aus drei Durchgangsöffnungen 20 dann parallel zu der ersten Reihe angeordnet ist. Die Durchgangsöffnungen 20 sind mittels eines Stanzvorgangs gebildet. Bei diesem Stanzvorgang sind gleichzeitig Vorsprünge 22 in Form von schräg von dem Grundkörper 12 abragender Laschen ausgebildet worden. Dies dadurch, dass die Durchgangsöffnungen 20 ausgestanzt wurden und ein Teil des ausgestanzten Materials schräg nach oben in Form der Vorsprünge 22 abgebogen wurde. Die Vorsprünge 22 bilden Teil einer Aushängesicherung bzw. Verdrehsicherung des Verbindungskörpers 10.
  • Der Grundkörper 12 weist darüber hinaus einen Halteschlitz 24 auf. Der Halteschlitz 24 dient zum Einführen und Fixieren eines Halteelements 14 eines anderen Verbindungskörpers. Dies wird noch anhand der 6 bis 9 erläutert.
  • Der Halteschlitz 24 weist einen Halteabschnitt 26 und einen Einführabschnitt 28 auf. Im Halteabschnitt 26 weist der Halteschlitz 24 eine konstante Breite auf, die auf den Durchmesser des Schafts 16 des Halteelements 14 abgestimmt ist. Im Bereich des Einführabschnitts 28 verringert sich der Durchmesser des Halteschlitzes 24 in Richtung auf den Halteabschnitt 26 zu. Bei der dargestellten Ausführungsform verlaufen die Seitenwände des Halteschlitzes 24 im Halteabschnitt 26 parallel zueinander, im Bereich des Einführabschnitts 28 sind sie konvex gekrümmt. Am Übergang zwischen Einführabschnitt 28 und Halteabschnitt 26 ist kein Absatz in den Seitenwänden des Halteschlitzes 24 vorgesehen, vielmehr gehen der Einführabschnitt 28 und der Halteabschnitt 26 absatzlos ineinander über.
  • Der Grundkörper 12 ist mit einem Randkragen 30 versehen, der senkrecht zu einer Grundfläche des Grundkörpers 12 abgewinkelt ist. Der Randkragen 30 ist an zwei gegenüberliegenden Längsseiten des Grundkörpers 12 vorgesehen und verläuft auch an der in 1 links oben dargestellten Stirnseite des Grundkörpers 12 bis zum Beginn des Halteschlitzes 24. An der in 1 rechts unten dargestellten Stirnseite des Grundkörpers 12 ist der Randkragen 30 nicht ausgebildet. Der Randkragen 30 sorgt für eine Versteifung des Grundkörpers 12.
  • Der Grundkörper 12 ist darüber hinaus mit einer Sicke 32 versehen, die sich in Verlängerung des Halteschlitzes 24 parallel zu den Seitenkanten des Grundkörpers 12 erstreckt und mittig zum Grundkörper 12 angeordnet ist. Die Sicke 32 sorgt, wie der Randkragen 30, für eine Versteifung des Grundkörpers 12. Gleichzeitig schafft die Sicke 32 Raum für eine Verbindung zwischen dem Halteelement 14 und dem Grundkörper 12. Ein Querschnitt der Sicke 32 ist bei der dargestellten Ausführungsform trapezförmig ausgebildet.
  • Die Sicke 32 weist, ausgehend von der in 1 rechts unten dargestellten Stirnseite des Grundkörpers 12, einen konstanten, trapezförmigen Querschnitt auf, bis kurz vor das Ende der Sicke 32, das mit dem geschlossenen Ende des Halteschlitzes 24 zusammenfällt. Kurz vor dem Ende des Halteschlitzes 24 verjüngt sich der Querschnitt der Sicke 32, so dass ein Übergang in die den Halteschlitz 24 seitlich und am geschlossenen Ende begrenzenden Flächen ausgebildet werden kann.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf den Verbindungskörper 10 der 1. In dieser Ansicht ist gut die Formgebung des Halteschlitzes 24 mit dem Halteabschnitt 26 und dem Einführabschnitt 28 zu erkennen. Im Einführabschnitt 28 verringert sich die Breite des Halteschlitzes 24 in Richtung auf sein geschlossenes Ende zu. Dies wird durch konvex gekrümmte Seitenflächen 34 bewirkt. Die Seitenflächen 34 können im Rahmen der Erfindung beispielsweise auch geradlinig ausgeführt sein. Die dargestellte, konvexe Gestaltung der Seitenflächen 34 ermöglicht ein rasches Positionierung beim Einführen eines Halteelements 14 eines weiteren Verbindungskörpers in den Halteschlitz 24. Im Halteabschnitt 26 wird der Halteschlitz 24 von geradlinigen und parallel zur Mittelebene des Verbindungskörpers 10 verlaufenden Seitenflächen 36 begrenzt. Im Halteabschnitt 26 ist die Breite des Halteschlitzes 24 somit konstant, bis zum etwa halbkreisförmig ausgebildeten Ende oder Grund 38 des Halteschlitzes 24. Der Radius des halbkreisförmig ausgebildeten Grunds 38 ist auf den Durchmesser des Schafts 16 des Halteelements 14 abgestimmt, so dass dann, wenn der Schaft 16 mit seinem Umfang abschnittsweise am Grund 38 anliegt, eine Abstützung des Schafts 16 über eine vergleichsweise große Umfangsfläche und idealerweise über den halben Umfang des Schafts 16 gewährleistet ist. Dadurch können vom Halteelement 14 eines anderen Verbindungskörpers auf die Begrenzungsflächen 36 und den Grund 38 des Halteschlitzes 24 übertragene Kräfte sehr hoch ausfallen.
  • In der Draufsicht der 2 ist auch zu erkennen, dass die geneigten Seitenflächen der Sicke 32 in die ebenfalls geneigten Einführ- und Halteflächen 40 übergehen, die den Halteschlitz 24 seitlich begrenzen.
  • Gut zu erkennen ist in 2 auch die zur Mittelebene 42 symmetrische Ausbildung des Verbindungskörpers 10. Die Mittelebene 42 bildet auch eine Symmetrieebene des Halteelements 14.
  • 3 zeigt eine Vorderansicht des Verbindungskörpers 10 der 2. Der Blick in 3 geht auf die in 2 unten angeordnete Stirnseite des Verbindungskörpers 10. In dieser Ansicht ist der trapezförmige Querschnitt der Sicke 32 zu erkennen. Die geneigten Seitenflächen der Sicke 32 sind zueinander in einem Winkel β angeordnet. Bei der dargestellten Ausführungsform beträgt der Winkel β 90°, kann im Rahmen der Erfindung aber von diesen Wert abweichen. Gut zu erkennen ist auch, dass der Schaft 16 des Halteelements 14 durch eine Durchgangsöffnung am Grund der Sicke 32 gesteckt und mit dem Grundkörper 12 vernietet ist. In der Sicke 32 wird ein Nietkopf 46 ausgebildet, der mittels Formschluss das Halteelement 14 am Grundkörper 12 hält. Es ist zu erkennen, dass der Schaft 16 sich über die Oberseite des Grundkörpers 12, die im Bereich des Schafts 16 durch die Oberseite der Sicke 32 gebildet ist, um eine Länge erstreckt, die der Materialdicke s des Grundkörpers 12 entspricht. Wird der Schaft 16 in den Halteschlitz 24 eines anderen Verbindungskörpers eingeführt, so liegt der Schlitz dadurch einseitig auf der Oberseite des Grundkörpers 12 auf und andererseits an der Kegelfläche des kegelförmigen Kopfs 18 an. Dadurch ist ein fester Halt des Halteelements 14 im Einführschlitz 24 gewährleistet. Hierzu tragen auch noch die Einführ- und Halteflächen 40 des Halteschlitzes 24 bei, die einen Winkel zueinander einnehmen, der dem Kegelwinkel des kegelstumpfförmigen Kopfs 18 entspricht.
  • In der Ansicht der 3 sind auch zwei der Vorsprünge 22 in Form von schräg von der Grundfläche des Grundkörpers 12 abstehenden Laschen zu erkennen. Diese Laschen weisen eine Breite k auf, die der Breite der Durchgangsöffnungen 20 entspricht, siehe auch 2. Es ist in 3 zu erkennen, dass die Vorsprünge 22 gerade so weit über die Grundfläche des Grundkörpers 12 hinausragen, dass ihr in 3 oberes Ende fluchtend zu dem oberen Rand des Randkragens 30 des Grundkörpers 12 und damit fluchtend zur Oberseite des Grundkörpers 12 verläuft.
  • Der Grundkörper 12 weist eine Grundfläche 44 auf, die mit Ausnahme der Sicke 32 und der Einführ- und Halteflächen 40 des Halteschlitzes 24 eben ausgebildet ist. Diese Grundfläche 44 ist dafür vorgesehen, auf der Oberfläche eines Holzbauteils aufzuliegen, siehe auch die 7 bis 9.
  • 4 zeigt eine Ansicht auf die Schnittebene A-A in 2. Es ist zu erkennen, dass der Grundkörper 12 des Verbindungskörpers 10 als Blechpressteil und Blechstanzteil ausgebildet ist. Die Vorsprünge 22 werden beim Ausstanzen der Durchgangsöffnungen 20 ausgebildet und sind um einen Winkel δ gegenüber der Grundfläche 33 des Grundkörpers 12 abgebogen. Der Winkel δ beträgt bei der dargestellten Ausführungsform etwa 45°.
  • Es wurde bereits ausgeführt, dass eine Länge n des Schafts 16 des Halteelements 14 oberhalb des Grundkörpers 12 etwa der Materialstärke s des Blechmaterials entspricht, aus der der Grundkörper 12 gebildet ist.
  • Der Kegelwinkel des Kopfs 18 des Halteelements 14 ist mit dem Bezugszeichen γ bezeichnet und beträgt bei der dargestellten Ausführungsform etwa 90°.
  • Das Halteelement 14 ragt über die Oberseite des Grundkörpers 12 um eine Länge h hinaus. Diese Länge h entspricht etwa der Höhe des Grundkörpers 12. Werden zwei Verbindungskörper 10 miteinander verbunden, wie nachfolgend noch anhand der 6 bis 9 beschrieben wird, liegt die Oberseite des Kopfs 18 des Halteelements 14 somit etwa auf Höhe der Grundfläche 44 des Grundkörpers 12 des anderen Verbindungskörpers 10.
  • Die Darstellung der 5 zeigt die Einzelheit B aus 2 in vergrößerter Darstellung. Dargestellt ist der Halteschlitz 24, der an seinem offenen Ende eine Breite w aufweist. Diese Breite w ist etwas mehr als doppelt so groß wie die Breite des Halteschlitzes 24 im Halteabschnitt 26. Ausgehend von dieser Anfangsbreite w verringert sich die Breite des Halteschlitzes 24 im Einführabschnitt 28 kontinuierlich bis auf die Breite des Halteschlitzes 24 im Halteabschnitt 26. Im Halteabschnitt 26 verlaufen die Seitenwände 36 des Halteschlitzes 24 zunächst parallel zueinander und gehen dann in einen halbkreisförmigen Grund 38 über. Der Durchmesser d des Grunds 38 entspricht der halben Breite des Halteschlitzes 24 im Halteabschnitt 26. Die Seitenwände 34 im Einführabschnitt 28 sind konvex gekrümmt. Bei der dargestellten Ausführungsform verlaufen die Seitenflächen 34 kreisabschnittsförmig, wobei ein Radius r beträgt. Die Seitenflächen 34 gehen tangential in die Seitenflächen 36 über.
  • Im Rahmen der Erfindung kann der Halteschlitz 24 auch insgesamt V-förmig ausgebildet werden.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform entspricht der Durchmesser d des Grunds 28 etwa dem Durchmesser des Schafts 16 des Halteelements 14. Der Schaft 16 kann dadurch spielfrei im Halteabschnitt 26 aufgenommen werden. Wie ausgeführt wurde, sind die Halte- und Einführflächen 40 des Halteschlitzes 24 schräg angeordnet und schließen einen Winkel ein, siehe auch 1, der dem Winkel γ, also dem Kegelwinkel des Kopfs 18 des Halteelements 14 entspricht. Auch dadurch kann das Halteelement 14 gegen Verdrehung gesichert und somit spielfrei im Halteabschnitt 26 des Halteschlitzes 24 aufgenommen werden.
  • Die Länge der parallel zueinander angeordneten Seitenflächen 36 im Halteabschnitt 26 ist g. Die Länge g entspricht dabei etwa dem halben Durchmesser d des Grunds 38.
  • 6 zeigt eine erfindungsgemäße Anordnung 50 mit einem ersten Holzbauteil 52 und einem zweiten Holzbauteil 54, die mittels zweier erfindungsgemäßer Verbindungskörper 10a und 10b miteinander verbunden sind. Die Verbindungskörper 10a, 10b sind identisch zu dem Verbindungskörper 10 der 1 bis 5. Der erste Verbindungskörper 10a ist dabei mit einer Stirnseite des ersten Holzbauteils 52 verbunden und der zweite Verbindungskörper 10b ist mit einer Stirnseite des zweiten Holzbauteils 54 verbunden. Es ist bereits in der Darstellung der 6 zu erkennen, dass das Halteelement 14a des ersten Verbindungskörpers 10a in den Halteschlitz 24b des zweiten Verbindungskörpers 10b eingreift und die beiden Verbindungskörper 10a, 10b dadurch aneinander sichert. Der erste Verbindungskörper 10a ist dabei mit mehreren Befestigungsschrauben 56 mit dem ersten Holzbauteil 52 verbunden und in gleicher Weise ist der zweite Verbindungskörper 10b mit in 6 nicht sichtbaren Verbindungsschrauben mit dem zweiten Holzbauteil 54 verbunden. Die beiden Holzbauteile 52, 54 sind somit mittels der beiden Verbindungskörper 10a, 10b zuverlässig miteinander verbunden. Die Verbindung mittels der beiden Verbindungskörper 10a, 10b ist dabei, wie 6 zu entnehmen ist, gegen Verkippen und Verdrehen gesichert. Da die beiden Verbindungskörper 10a, 10b mit ihren jeweiligen Oberseiten aufeinander aufliegen und in dieser Stellung durch die Halteelemente 14a gesichert werden, können die beiden Holzbauteile 52, 54 nicht um eine senkrecht zur Zeichenebene stehende Drehachse verkippt werden. Da bei der Anordnung 50 das Halteelement 14a in den Halteschlitz 24b des zweiten Verbindungskörpers 10b eingreift und in gleicher, nicht dargestellter Weise ein Halteelement 14b des zweiten Verbindungskörpers 10b in den Halteschlitz 24a des ersten Verbindungskörpers 10a eingreift, können die beiden Holzbauteile 52, 54 auch nicht um eine in der Zeichenebene liegende Drehachse gegeneinander verdreht oder verkippt werden.
  • 7 zeigt eine Ansicht der Schnittebene A-A in 6. Diese Schnittebene verläuft nicht mittig durch die beiden Verbindungskörper 10a, 10b, sondern durch die in 6 untere Reihe der Befestigungsschrauben 56. Es ist 7 zu entnehmen, dass die Befestigungsschrauben 56a, mit denen der erste Verbindungskörper 10a an der Stirnseite des ersten Holzbauteils 52 befestigt ist, in einem Winkel von 45° zur Stirnseite des ersten Holzbauteils 52 und damit auch schräg unter einem Winkel von 45° zur Grundfläche 44a des ersten Grundkörpers 10a angeordnet sind. Der Winkel α in 7 beträgt bei der dargestellten Ausführungsform also 45°.
  • Dieser Winkel α kann auch andere Werte als 45° annehmen und im Rahmen der Erfindung zwischen 15° und 90° betragen.
  • Der zweite Verbindungskörper 10b ist mit insgesamt sechs Befestigungsschrauben 56b an der Stirnseite des zweiten Holzbauteils 54 befestigt, so dass infolgedessen die Grundfläche 44b des zweiten Verbindungskörpers 10b auf der Stirnseite des zweiten Holzbauteils 54 anliegt. Die beiden Verbindungskörper 10a, 10b sind identisch, so dass auch die Befestigungsschrauben 56b unter dem Winkel α in das zweite Holzbauteil 54 eingeschraubt sind.
  • in der 7 ist eine Aushängesicherung zwischen den beiden Verbindungskörpern 10a, 10b zu erkennen, die durch das Zusammenwirken der Vorsprünge 22a des Verbindungskörpers 10a mit den Kopfflächen der Befestigungsschrauben 56b des zweiten Verbindungskörpers 10b und durch das Zusammenwirken der Vorsprünge 22b des Verbindungskörpers 10b mit den Kopfflächen der Befestigungsschrauben 56a des Verbindungskörpers 10a realisiert ist. Die Kopfflächen der Schrauben 56a, 56b sind dabei die beispielsweise ebenen Flächen des Kopfs der Befestigungsschrauben 56a, 56b, in denen eine Antriebsausbildung vorgesehen ist.
  • Es ist 7 zu entnehmen, dass die Endflächen der Vorsprünge 22a an den Kopfflächen der Befestigungsschrauben 56b anliegen und dadurch eine Verschiebung des Verbindungskörpers 10a relativ zum Verbindungskörper 10b nach oben verhindern. Dies wäre die Richtung, in der der Verbindungskörper 10a aus dem Verbindungskörper 10b ausgehängt werden kann, vgl. 6.
  • Die Endflächen der Vorsprünge 22b des zweiten Verbindungskörpers 10b liegen an den Kopfflächen der Befestigungsschrauben 56a des ersten Verbindungskörpers 10a an und verhindern dadurch ebenfalls eine Bewegung des ersten Verbindungskörpers 10a nach oben.
  • Mittels der Vorsprünge 22a, 22b in Zusammenwirkung mit den Kopfflächen der Befestigungsschrauben 56a, 56b wird dadurch eine Aushängesicherung der beiden Verbindungskörper 10a, 10b realisiert. Beim Zusammenschieben der beiden Verbindungskörper 10a, 10b rutschen die Endflächen der Vorsprünge 22a am Rand der Köpfe der Befestigungsschrauben 56b vorbei, bis sie die in 7 dargestellte Position einnehmen. Die Ränder der Köpfe der Befestigungsschrauben 56a rutschen in ähnlicher Weise an den Endflächen der Vorsprünge 22b vorbei, bis sie die in 7 dargestellte Position einnehmen. In der in 7 dargestellten Position ist die Aushängesicherung dann realisiert.
  • 8 zeigt eine Ansicht auf die Schnittebene B-B in 6. Die Schnittebene B-B enthält die Mittelebene 42, vgl. 2, der beiden Verbindungskörper 10a, 10b. In der Ansicht der 8 ist gut zu erkennen, wie das Halteelement 14a des ersten Verbindungskörpers 10a in den Halteschlitz 24b des zweiten Verbindungskörpers 10b eingreift. Es ist auch zu erkennen, dass die Einführ- und Halteflächen des Halteschlitzes 24b einen Winkel zueinander einnehmen, der dem Kegelwinkel des Kopfs des Halteelements 14a entspricht. Das Halteelement 14a ist dadurch spielfrei im Halteschlitz 24b aufgenommen.
  • In gleicher Weise ist 8 zu entnehmen, dass das Halteelement 14b des zweiten Verbindungskörpers 10b in dem Halteschlitz 24a des ersten Verbindungskörpers 10a aufgenommen ist. Die beiden Verbindungskörper 10a, 10b und damit auch die beiden Holzbauteile 52, 54 sind somit gegen Verkippen und Verdrehen gesichert. Speziell können die beiden Holzbauteile 52, 54 nicht um eine senkrecht zur Zeichenebene der 8 liegende Drehachse verkippt werden und auch eine Verdrehung oder einer Verkippung um eine parallel in der Zeichenebene liegende Drehachse ist nicht möglich.
  • 9 zeigt die Einzelheit C aus 6 in vergrößerter Darstellung. In dieser Darstellung ist zunächst zu erkennen, dass die Oberseite 58 des Halteelements 14a des ersten Verbindungskörpers 10a an der Stirnseite des zweiten Holzbauteils 54 anliegt. Die Höhe h, vgl. 4, um die das Halteelement 14 den Grundkörper 12 überragt, entspricht also etwa der Höhe des Grundkörpers 12.
  • Weiter ist zu erkennen, dass die Halte- und Einführflächen 40b des Halteschlitzes 24b des zweiten Verbindungskörpers 10b parallel zu der Kontur des kegelstumpfförmigen Kopfs des Halteelements 14a verlaufen.
  • Die Oberseiten der beiden Verbindungskörper 10a, 10b liegen in dem dargestellten verbundenen Zustand der beiden Verbindungskörper 10a, 10b aneinander an. Die Grundfläche 44b des zweiten Verbindungskörpers 10b liegt an der Stirnseite des zweiten Holzbauteils 54 an und die Grundfläche 44a des ersten Verbindungskörpers 10a liegt an der Stirnseite des ersten Holzbauteils 52 an. Die beiden Holzbauteile 52, 54 sind dadurch zuverlässig gegen Verdrehen und Verkippen aneinander gesichert.
  • Die beiden Holzbauteile 52, 54 können ausgehend vom Zustand der 9 dadurch voneinander getrennt werden, dass das zweite Holzbauteil 54 festgehalten wird und das erste Holzbauteil 52 aus der Zeichenebene herausgehoben wird. Dies entspricht einer Bewegung des ersten Holzbauteils in den 7 und 8 nach oben. Dadurch kann das Halteelement 14a aus dem Halteschlitz 24b herausbewegt werden und gleichzeitig wird das Halteelement 14b aus dem Halteschlitz 24a herausbewegt. Wie ausgeführt wurde und anhand der 7 erklärt wurde, wirkt dieser Aushängebewegung die Aushängesicherung entgegen, die durch die Vorsprünge 22a, 22b und deren Zusammenwirken mit den Kopfflächen der Befestigungsschrauben 56a, 56b realisiert ist. Die Vorsprünge 22a, 22b können so bemessen sein, dass die beiden Verbindungskörper 10a, 10b nur durch kräftige Hammerschläge wieder ausgehängt werden können.

Claims (19)

  1. Verbindungskörper (10) für einen Verbindungsbeschlag für den konstruktiven Holzbau, mit einem Grundkörper, der mehrere Durchgangsöffnungen für Befestigungsschrauben zur Befestigung an einem Holzbauteil aufweist, wobei der Verbindungskörper (10) wenigstens ein gegenüber dem Grundkörper (12) vorragendes Halteelement (14) aufweist, wobei das Halteelement (14) einen mit dem Grundkörper (12) verbundenen Schaft (16) und einen am Ende des Schafts (16) angeordneten Kopf (18) aufweist, der einen größeren Außendurchmesser als der Schaft (16) aufweist, und dass der Grundkörper (12) wenigstens einen Halteschlitz (24) aufweist, der einen Hinterschnitt ausbildet, wobei die Breite des Halteschlitzes (24) mindestens so breit wie der Außendurchmesser des Schafts (16) des Haltelements (14) und schmaler als der Außendurchmesser des Kopfs (18) des Halteelements (14) ausgebildet ist und wobei der Halteschlitz (24) zum Einführen und Aufnehmen eines Haltelements (14) eines weiteren Verbindungskörpers vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) mit wenigstens einer Aushängesicherung versehen ist, die wenigstens einen von dem Grundkörper (12) abragenden Vorsprung (22) aufweist und die im ineinander eingehängten Zustand zweier Verbindungskörper an dem jeweils anderen Verbindungskörper und/oder an einer Befestigungsschraube des anderen Verbindungskörpers angreift.
  2. Verbindungskörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltelement (14) einen zylindrischen Schaft (16) und einen kegelstumpfförmigen Kopf (18) aufweist.
  3. Verbindungskörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteschlitz (24) einen Einführabschnitt (28) und einen Halteabschnitt (26) aufweist, wobei eine Breite des Halteschlitzes (24) im Einführabschnitt (28) wenigstens abschnittsweise größer ist als im Halteabschnitt (24).
  4. Verbindungskörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Breite des Halteschlitzes (24) im Einführabschnitt (28) in Richtung auf den Halteabschnitt (26) zu wenigstens abschnittsweise verringert.
  5. Verbindungskörper nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Breite des Halteschlitzes (24) im Halteabschnitt (26) konstant ist.
  6. Verbindungskörper nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) schräg auf den Rand des Halteschlitzes (24) zulaufende Einführ- und Halteflächen (40) aufweist.
  7. Verbindungskörper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführ- und Halteflächen (40) im Bereich des Halteabschnitts (26) schräg auf den Rand des Halteschlitzes (24) zulaufen und im Bereich des Halteabschnitts (26) einander gegenüberliegende Einführ- und Halteflächen (40) einen Winkel von weniger als 180 Grad zueinander einschließen.
  8. Verbindungskörper nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) an wenigstens einer Seitenkante einen abgewinkelten Randkragen (30) aufweist.
  9. Verbindungskörper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Randkragen (30) in die Einführ- und Halteflächen (40) am offenen Ende des Halteschlitzes (24) übergeht.
  10. Verbindungskörper nach wenigsten einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) eine Sicke (32) aufweist, wobei der Schaft (16) des Halteelements (14) am Grund der Sicke (32) mit dem Grundkörper (12) verbunden ist.
  11. Verbindungskörper nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (22) als schräg vom Grundkörper (12) abragende und insbesondere wenigstens geringfügig federnde Lasche ausgebildet ist.
  12. Verbindungskörper nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (22) angrenzend an eine Durchgangsöffnung (20) angeordnet ist.
  13. Verbindungskörper nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) als Blechpressteil ausgebildet ist und das Halteelement (14) mit dem Grundkörper (12) verbunden ist, insbesondere mittels Nieten, Clinchen, Schweißen, Löten und dergleichen.
  14. Verbindungskörper nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper und das Halteelement einstückig mittels additiver Fertigung hergestellt sind.
  15. Verbindungskörper nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper aus Aluminium besteht.
  16. Verbindungsbeschlag mit zwei Verbindungskörpern (10a, 10b) nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die beiden Verbindungskörper (10a, 10b) identisch ausgebildet sind.
  17. Anordnung mit einem Verbindungsbeschlag nach Anspruch 16 und wenigstens zwei Holzbauteilen (52, 54), wobei ein erster Verbindungskörper (10a) des Verbindungsbeschlags mittels Befestigungsschrauben (56a) an dem ersten Holzbauteil (52) und ein zweiter Verbindungskörper (10b) des Verbindungsbeschlags mittels Befestigungsschrauben (56b) an dem zweiten Holzbauteil befestigt ist und wobei das Halteelement (14a) des ersten Verbindungskörpers (10a) in dem Halteschlitz (24b) des zweiten Verbindungskörpers und das Halteelement (14b) des zweiten Verbindungskörpers (10b) in dem Halteschlitz (24a) des ersten Verbindungskörpers (10a) aufgenommen ist.
  18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper wenigstens des ersten Verbindungskörpers (10a) mit wenigstens einer Aushängesicherung versehen ist, die einen vom Grundkörper abragenden Vorsprung (22a) aufweist, wobei der Vorsprung (22a) am Kopf einer Befestigungsschraube (56b) anliegt, mit der der zweite Verbindungskörper (10b) an einem der Holzbauteile (54) befestigt ist.
  19. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (22a) an einer Kopffläche der Befestigungsschraube (56b) anliegt, die mit einer Antriebsausbildung versehen ist.
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