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Die Erfindung betrifft eine Klimatisierungseinrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit einem luftdurchströmbaren Klimatisierungsgerät, mit einer Luftkanalanordnung, die mit einem Luftkanal an einem Ausgang des Klimatisierungsgeräts und mit zwei mit dem ersten Luftkanal strömungstechnisch verbundenen weiteren Luftkanälen an jeweils einem dem Innenraum des Kraftfahrzeugs zuordenbaren/zugeordneten Ausströmer angeschlossen ist, und mit einem verstellbaren Klappenelement zum Verteilen einer Luftströmung aus dem Ausgang des Klimatisierungsgeräts auf die Ausströmer.
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Weiterhin betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit der vorstehend beschriebenen Klimatisierungseinrichtung.
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Klimatisierungseinrichtungen der oben genannten Art sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. So offenbart beispielsweise die Offenlegungsschrift
DE 10 2005 007 454 A1 eine Klimatisierungseinrichtung der gattungsgemäßen Art. Sie weist eine Luftkanalanordnung auf, die einen Lufteinlass, über den zu temperierende Frischluft angesaugt wird, und mehrere Luftauslässe aufweist, über die temperierte Luft aus der Luftkanalanordnung in einen Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs ausblasbar ist. Mittels mehrerer klappenartiger Elemente, die jeweils einem der Luftauslässe zugeordnet sind, wird die Luftströmung durch die Luftauslässe bestimmt. Dabei ist jedem Luftauslass mindestens ein Klappenelement zugeordnet, um die Auslassströmung des jeweiligen Ausströmers beziehungsweise Luftauslasses einzustellen. Eine ähnliche Klimatisierungseinrichtung ist aus der Offenlegungsschrift
DE 101 27 339 A1 bekannt. Aus der Offenlegungsschrift
DE 10 2016 015 261 A1 ist ebenfalls eine derartige Klimatisierungsanlage bekannt. Die bekannten Klimatisierungsanlagen haben gemeinsam, dass jedem weiteren Luftkanal ein eigenes Klappenelement zugeordnet ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Klimatisierungseinrichtung zu schaffen, die insbesondere weniger Bauraum beansprucht und durch eine Reduktion von Einzelteilen sowohl den Montage- und Wartungsaufwand als auch die Fehleranfälligkeit reduziert.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch eine Klimatisierungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Diese hat den Vorteil, dass durch eine geschickte Ausbildung der Luftkanalanordnung auf zumindest ein Klappenelement verzichtet werden kann, sodass der dafür notwendige Bauraumbedarf, welcher auch die zur Ansteuerung des Klappenelements notwendige Aktuatorik betrifft, entfällt. Erfindungsgemäß ist dazu vorgesehen, dass die Luftkanalanordnung als Y-Luftkanalanordnung mit nur zwei weiteren Luftkanälen ausgebildet ist, und dass die Luftkanalanordnung nur ein betätigbares Klappenelement zum Verteilen der Luftströmung aufweist. Durch die Ausbildung als Y-Kanalanordnung weist die Kanalanordnung lediglich drei Luftkanäle auf, die an einer Gabelung oder Gabelstelle miteinander strömungstechnisch verbunden sind. Einer dieser Luftkanäle ist dabei mit dem Ausgang der Klimatisierungseinrichtung verbunden, sodass durch die Klimatisierungseinrichtung klimatisierte Luft in den einen Luftkanal einströmt und von dort aus in die weiteren Luftkanäle gelangen kann. Durch das Verstellen des nur einen Klappenelements wird entweder durch eine direkte Luftleitung erreicht, dass der Luftstrom wunschgemäß auf die beiden weiteren Luftkanäle verteilt wird, oder durch die Ausnutzung von Toträumen oder Stauräumen, beispielsweise durch das Verschließen eines der weiteren Luftkanäle, der Luftstrom derart beeinflusst, dass er entweder in den einen oder in den anderen weiteren Luftkanal eindringt.
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Besonders bevorzugt erstreckt sich einer der weiteren Luftkanäle in Längserstreckung des einen Luftkanals weiter, sodass ohne das Vorhandensein eines Klappenelements der Luftstrom aus dem einen Luftkanal zumindest im Wesentlichen in den weiteren, damit fluchtenden Luftkanal, strömen würde. Wird nun durch das Klappenelement dieser eine weitere Luftkanal verschlossen, entsteht derart ein Stauraum, der dazu führt, dass weitere Luftströmung nicht in diesen einen weiteren Luftkanal gelangt, sondern stattdessen in den anderen weiteren Luftkanal gedrängt wird, wodurch durch die Stellung des einen Klappenelements der Luftstrom wie vorstehend beschrieben wunschgemäß auf den einen oder den anderen Luftkanal aufgeteilt wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Klappenelement in dem einen Luftkanal dem Ausgang des Klimatisierungsgeräts zugeordnet und verteilt die Luftströmung in Abhängigkeit von seiner Stellung auf die weiteren Luftkanäle. Damit befindet sich das Klappenelement in dem einen Luftkanal, der in jedem Fall von der Luftströmung, nachdem sich das Klimatisierungsgerät verlässt, durchströmt wird. Dadurch wird frühzeitig der Luftstrom in die Richtung des einen weiteren Luftkanals und/oder des anderen weiteren Luftkanals gelenkt. Es erfolgt somit eine direkte Zuordnung des Luftstroms, die in Zwischenstellungen des Klappenelements den Luftstrom auch auf beide Luftkanäle in einem gewünschten Verhältnis zueinander einstellt.
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Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass der eine Luftstrom eine stromabwärts des Klappenelements liegende Trennwand aufweist, welche den einen Luftkanal in zwei Teilkanäle teilt, die jeweils mit nur einem der weiteren Luftkanäle strömungstechnisch verbunden sind. In dem einen Luftkanal liegt gemäß dieser Ausführungsform also eine Teilung vor, die zu zwei Teilkanälen führt. Das Klappenelement ist zweckmäßigerweise stromaufwärts der Teilung angeordnet, um den bereitgestellten Luftstrom dem einen oder dem anderen Teilkanal und damit dem einen weiteren oder dem anderen weiteren Luftkanal zuzuführen. Eine Vermischung der Teilluftströme stromabwärts des Klappenelements wird dadurch vorteilhaft verhindert.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Schwenkgelenk des Klappenelements in Strömungsrichtung der Luftströmung hinter einer Anströmkante des Klappenelements gelegen. Damit befindet sich die Anströmkante stromaufwärts des Schwenkgelenks und die Luftströmung führt von dem Klimatisierungsgerät über die Anströmkante zu dem Schwenkgelenk. Dadurch ist eine Ausbildung derart möglich und bevorzugt, dass das Klappenelement von dem einen Luftkanal in den Auslass der Klimatisierungseinrichtung hineinragt, um noch stromaufwärts des einen Luftkanals die Luftverteilung auf die Teilkanäle vorzunehmen. Dadurch ergibt sich eine besonders kompakte oder bauraumsparende Ausführungsform der Klimatisierungseinrichtung.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Schwenkgelenk an der Trennwand befestigt, insbesondere vormontiert. Dadurch ist eine einfache Anordnung des Klappenelements in der Luftkanalanordnung, insbesondere in dem einen Luftkanal, gewährleistet, indem die Trennwand zusammen mit dem durch das Gelenk an der Trennwand vormontierten Klappenelement in den einen Luftkanal eingesetzt wird. Durch die Befestigung des Schwenkgelenks an der Trennwand wird der Vorteil einer einfachen Montage und einer einfachen, Aufteilung des Luftstroms auf die Teilkanäle erreicht.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Klappenelement einem der Ausströmer, der insbesondere als Personenausströmer ausgebildet ist, zugeordnet. Gemäß dieser Ausführungsform ist das Klappenelement somit nicht mehr in dem einen Luftkanal, sondern in einem der weiteren Luftkanäle angeordnet und einem der daran angeschlossenen Ausströmer zugeordnet. Dadurch liegt das Klappenelement insbesondere nahe zu dem betroffenen Ausströmer. Wie vorstehend bereits erwähnt, wird dadurch erreicht, dass durch das vollständige Verschließen des weiteren Luftkanals mittels des Klappenelements ein Stauraum erzeugt wird, der bewirkt, dass der gesamte Luftstrom in den anderen weiteren Luftkanal gedrängt wird. Vorzugsweise liegt das Klappenelement in dem weiteren Luftkanal, der sich in der Längserstreckung des einen Luftkanals erstreckt, sodass im geöffneten Zustand des Klappenelements der Luftstrom von der Klimatisierungseinrichtung vollständig oder nahezu vollständig in den weiteren Luftkanal gelangt, in welchem das Klappenelement liegt. Insgesamt ergibt diese Ausführungsform den Vorteil, dass durch ein einziges Klappenelement die Luftströmung bedarfsgerecht durch den einen Ausströmer oder den anderen Ausströmer gelangt. Ist der Ausströmer, welchem das Klappenelement zugeordnet ist, als Personenausströmer ausgebildet, ergibt sich außerdem der Vorteil, dass durch das Klappenelement die Strömungsrichtung der den Personenausströmer verlassenden Luft beeinflusst werden kann. So ist beispielsweise durch die Einstellung des Stellwinkels des Klappenelements erreichbar, dass die Luft aus dem Personenausströmer nach oben, horizontal oder nach unten geleitet wird.
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Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass der Personenausströmer und/oder der Luftkanal in einer unteren Begrenzungswand nahe zu einer Ausströmöffnung eine in Strömungsrichtung gewölbte Vertiefung aufweisen. Der Personenausströmer weist also eine Ausströmöffnung auf, welcher in einer unteren Begrenzungswand eine Vertiefung zugeordnet ist. Der zu dem Ausströmer oder zu der Ausströmöffnung führende Luftkanal weist eine zylinderförmige Wand auf, beispielsweise mit einem kreisförmigen oder quadratischen oder rechteckförmigen Querschnitt, wobei in einer bestimmungsgemäßen Anordnung einer der Wandabschnitte des Luftkanals und/oder des Ausströmers unten liegt. In diesem ist nunmehr die Vertiefung vorgesehen, die in Strömungsrichtung gewölbt ist. Damit ergibt sich für die Strömung, die direkt an dem unteren Wandabschnitt entlangströmt, eine Strömungsumlenkung im Bereich der Vertiefung, welche aufgrund des gewölbten Verlaufs der Vertiefung mit geringeren Strömungsabrissen und Turbulenzen entsteht.
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Vorzugsweise endet die Vertiefung an der Ausströmöffnung, sodass durch die Vertiefung geleiteter Luft durch die Krümmung der Vertiefung die Ausströmöffnung nicht axial beziehungsweise in Längserstreckung des die Ausströmöffnung aufweisenden weiteren Luftkanals ausströmt, sondern geneigt dazu. Durch die vorteilhafte Ausbildung der Vertiefung in der unteren Begrenzungswand wird erreicht, dass der durch die Vertiefung strömende Luftstrom nach oben ausgelenkt wird. Dadurch wird eine Anströmung des Kopfbereichs einer im Innenraum befindlichen Person verbessert.
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Besonders bevorzugt ist auf der der Vertiefung gegenüberliegenden Seite des Ausströmers, also an einer oberen Begrenzungswand, das Klappenelement verschwenkbar gelagert. Damit liegt das Klappenelement der Vertiefung gegenüber und kann dadurch in Abhängigkeit von seiner Schwenkstellung den Luftstrom derart beeinflussen, dass er in die Vertiefung gezwungen wird, sodass er geneigt nach oben aus der Ausströmöffnung ausströmt. Dadurch ist eine einfache Beeinflussung der Ausströmrichtung durch das nur eine Klappenelement gewährleistet.
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Vorzugsweise lenkt das Klappenelement in einer Zwischenstellung zwischen einer die Ausströmöffnung vollständig freigebenden Position und einer die Ausströmöffnung vollständig verschließenden Position die Luftströmung in die Vertiefung. In der Zwischenstellung zwingt das Klappenelement somit den Luftstrom dazu, die Vertiefung zu durchströmen, sodass beispielsweise ein Kopfbereich im Innenraum des Kraftfahrzeugs mit dem Luftstrom beaufschlagt wird. In der den Luftkanal vollständig freigebenden Stellung fließt der Luftstrom an der Vertiefung im Wesentlichen vorbei, sodass er zumindest im Wesentlichen gerade beziehungsweise horizontal aus der Ausströmöffnung herausströmt. In der vollständig geschlossenen Stellung des Klappenelements wird der gesamte Luftstrom dazu gezwungen, durch den anderen weiteren Luftkanal und den dort angeschlossenen Ausströmer in den Fahrzeuginnenraum auszuströmen.
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Vorzugsweise ist der andere der Ausströmer als ein einer Windschutzscheibe zugeordneter/zuordenbarer Ausströmer ausgebildet, sodass der diesen Ausströmer erreichenden Luftstrom durch den einen weiteren Luftkanal insbesondere senkrecht oder nahezu senkrecht zu dem den Personenausströmer erreichenden Luftstrom strömt. Dadurch wird eine vorteilhafte Beaufschlagung des Fahrzeuginnenraums durch die Luftströme erreicht.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist zumindest einer der Ausströmer zumindest eine Luftströmungslamelle auf. Durch die Luftströmungslamelle ist in vorteilhafter Weise eine gewünschte Ausströmrichtung festlegbar.
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Besonders bevorzugt ist zumindest eine der Luftströmungslamellen manuell durch den Benutzer verschwenkbar. Dadurch ergibt sich für den Benutzer der Vorteil, dass er die Ausströmrichtung des betroffenen Ausströmers an seine Bedürfnisse einfach anpassen kann.
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Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 14 zeichnet sich durch die erfindungsgemäße Klimatisierungseinrichtung aus. Es ergeben sich dadurch die bereits genannten Vorteile.
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Vorzugsweise ist die Klimatisierungseinrichtung in ein Armaturenbrett des Kraftfahrzeugs integriert. Dadurch ergibt sich ein vorteilhaftes Anströmverhalten im Fahrzeuginnenraum. Insbesondere ist dabei ein Ausströmer auf einer Oberseite des Armaturenbretts einer Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs zugeordnet, und der weitere Ausströmer in einem vertikalen Frontabschnitt des Armaturenbretts angeordnet. Wie vorstehend bereits erwähnt, ist das nur eine Klappenelement dabei bevorzugt entweder dem einen Luftkanal, der an das Klimatisierungsgerät angeschlossen ist, zugeordnet, oder dem Personenausströmer.
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Weitere Vorteile und bevorzugte Merkmale und Merkmalskombinationen ergeben sich insbesondere aus dem zuvor Beschriebenen sowie aus den Ansprüchen. Im Folgenden soll die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Dazu zeigen
- 1 ein Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs mit einer vorteilhaften Klimatisierungseinrichtung in einer vereinfachten perspektivischen Darstellung,
- 2A bis 2C ein erstes Ausführungsbeispiel der Klimatisierungseinrichtung in mehreren Schnittdarstellungen und
- 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der Klimatisierungseinrichtung in einer Schnittdarstellung.
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1 zeigt in einer vereinfachten perspektivischen Darstellung ein im Innenraum eines hier nicht näher dargestellten Kraftfahrzeugs 1 angeordnetes Armaturenbrett 2, wobei in 1 im Wesentlichen ein Mittelteil des Armaturenbretts 2 dargestellt ist. In dem Armaturenbrett 2 ist eine Klimatisierungseinrichtung 3 angeordnet, die zwei Ausströmer 4 und 5 aufweist, welche dem Innenraum des Kraftfahrzeugs zugewandt an einer Außenwand des Armaturenbretts 2 angeordnet sind, um bedarfsweise einen Luftstrom in den Innenraum des Kraftfahrzeugs 1 auszuströmen, wie durch Pfeile in 1 gezeigt.
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2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der vorteilhaften Klimatisierungseinrichtung. Der Ausströmer 4 ist dabei einer Oberseite 6 des Armaturenbretts 2 angeordnet, welche einer Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs zugewandt ist. Der Ausströmer 5 ist hingegen an einer dem Innenraum zugewandten Frontseite 7 des Armaturenbretts 2 angeordnet und insbesondere als Frontalausströmer 8 ausgebildet beziehungsweise ausgerichtet, um als Personenausströmer Personen im Innenraum des Kraftfahrzeugs anzuströmen.
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Der Ausströmer 4 und der Ausströmer 5 weisen dabei jeweils eine Ausströmöffnung 9, 10 auf, durch welche ein Luftstrom aus dem Ausströmer 4, 5 ausströmen kann. Die Ausströmer 4, 5 sind dabei außerdem mit jeweils einem Luftkanal 11, 12 einer Y-förmigen Luftkanalanordnung 13 verbunden. Dabei bilden die Luftkanäle 11, 12 Ausgangspfade, die zu den Ausströmern 4, 5 führen und an einer Gabelstelle 14 strömungstechnisch miteinander verbunden sind. Zu der Gabelstelle 14 führt außerdem ein Luftkanal 15, der mit einem Ausgang eines Klimatisierungsgeräts 16 strömungstechnisch verbunden ist. Dem Klimatisierungsgerät 16 wird durch einen hier nicht näher dargestellten Eingang ein Frischluftstrom beispielsweise aus der Umgebung des Kraftfahrzeugs zugeführt. Das Klimatisierungsgerät ist dazu ausgebildet, den Frischluftstrom zu kühlen oder zu erhitzen und durch den Ausgang in die Luftkanalanordnung 13 zu leiten. Durch den Luftkanal 15 wird der Luftstrom in den Luftkanal 11 und/oder 12 weitergeleitet, wobei der Luftkanal 12 in Verlängerung der Längserstreckung des Luftkanals 15 liegt, sodass ohne weitere Einflüsse der von dem Klimatisierungsgerät 16 bereitgestellte Luftstrom allein oder zumindest im Wesentlichen allein durch den Ausströmer 5 in den Innenraum des Kraftfahrzeugs 1 gelangt.
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1A und 1B zeigen jeweils die Ausströmer 5 und 4 in einer vergrößerten Darstellung, um das Verständnis zu erleichtern.
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Ausströmer 4 weist mehrere insbesondere parallel zueinander angeordnete Luftstromlamellen 17 auf, welche den die Ausströmöffnung 9 verlassene Luftstrom in eine gewünschte Richtung, wie durch Pfeile in 1A gezeigt, zu lenken.
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Der Ausströmer 5 weist optional ebenfalls Luftstromlamellen auf, gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist er jedoch luftstromlamellenfrei ausgebildet. Der Ausströmer 5 weist eine den Luftkanal 14 nach oben begrenzende obere Begrenzungswand 18 sowie eine nach unten begrenzende Begrenzungswand 19 auf. Die Begrenzungswände 18 und 19 miteinander verbindende Seitenwände sind in 1 nicht gezeigt. Der oberen Begrenzungswand 18 ist ein Klappenelement 20 zugeordnet, das durch ein Schwenkgelenk 21 an der oberen Begrenzungswand 18, nahe beziehungsweise benachbart zu der Auslassöffnung 10 verschwenkbar gelagert ist. Dabei ist das Klappenelement 20 derart angeordnet, dass eine Anströmkante stromaufwärts des Schwenkgelenks 21 liegt. In der in 1A mit durchgezogener Linie gezeigten Ausgangsstellung I liegt das Klappenelement 20 an der Begrenzungswand 18 flächig an oder ist zumindest parallel zu dieser ausgerichtet, sodass der Ausströmer 4 einen größtmöglichen Luftdurchströmungsquerschnitt aufweist. Der Luftstrom verlässt in Abhängigkeit von der Schwenkstellung des Klappenelements 20 den Ausströmer 5, wie durch Strömungspfeile S1 bis S3 angezeigt, beispielsweise in Längserstreckung des Luftkanals 14 und/oder geneigt dazu, insbesondere nach oben geneigt.
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In der unteren Begrenzungswand 19 ist eine Vertiefung 22 dem Klappenelement 20 gegenüberliegend ausgebildet, die in Strömungsrichtung gesehen einen gewölbten Verlauf aufweist und an der Austrittsöffnung 10 endet. Durch die Vertiefung 22 entsteht eine Leitkontur 23 für die Luftströmung, die in Richtung der Ausgangsöffnung 10 geneigt nach oben steigt, sodass eine Luftströmung, die entlang der Leitkontur 23 strömt, nach oben insbesondere in den Rumpfbereich von Fahrzeuginsassen strömt, wie insbesondere durch die Strömungspfeile S2 und S3 in 2B angezeigt.
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Wird das Klappenelement 20 von der Ausgangsstellung I in eine Endstellung II verschwenkt, so verschließt das Klappenelement 20 vollständig die Ausströmöffnung 10, sodass kein Luftstrom mehr durch die Ausströmöffnung 10 der Luftkanal 12 verlassen kann. Dadurch entsteht im Luftkanal 12 eine Sackgasse beziehungsweise ein Stau, der dazu führt, dass der von dem Klimagerät 16 bereitgestellte Strom nur durch den Luftkanal 11 in den Ausströmer 4 die Klimatisierungseinrichtung 3 verlassen kann. Das Klappenelement 20 ist dabei derart ausgebildet, dass es dichtend mit der Begrenzungswand des Ausströmers in der Endstellung II abschließt.
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In einer Zwischenstellung III wird der Luftstrom, der durch den Luftkanal 12 strömt, durch das Klappenelement 12 in Richtung der Vertiefung 23 gelenkt, sodass der Luftstrom entlang der Leitkontur 23 geführt und nach oben gemäß Pfeil S2 und/oder S3 ausströmt, je nachdem, wie weit das Klappenelement 20 in die Zwischenstellung II verschwenkt ist. Befindet sich das Klappenelement 20 in der gezeigten Ausgangsstellung I, so erfolgt der Luftstrom gemäß Pfeil S1 im Wesentlichen horizontal. Erst durch das Verschwenken des Klappenelements 20 wird die Luftströmung derart umgelenkt, dass die Luftströmung nach oben in den Kopfbereich der Insassen strömt und gleichzeitig zumindest teilweise dazu gezwungen wird, die Klimatisierungseinrichtung 3 durch den Ausströmer 4 zu verlassen. Mit abnehmendem Luftdurchströmungsquerschnitt des Ausströmers 5 nimmt der Anteil, der durch den Ausströmer 4 strömt, zu.
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Durch die vorteilhafte Ausbildung der Klimatisierungseinrichtung 3 wird somit erreicht, dass mit einem einzigen verschwenkbaren Klappenelement 20 nicht nur die Strömungsrichtung des Ausstömers 5 beeinflusst wird, sondern auch die Aufteilung der Luftströme in die Luftkanäle 11 und 12.
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2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Klimatisierungseinrichtung 3, das sich von dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet, dass das Klappenelement 20 nicht der Ausströmöffnung 10 zugeordnet ist, sondern vielmehr dem Luftkanal 15.
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Dabei ist das Klappenelement 20 dem Auslass des Klimatisierungsgeräts 16 derart zugeordnet, dass es gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in den Ausgang hineinragt, wobei auch hierbei das Schwenkgelenk stromabwärts der Anströmkante des Klappenelements 20 liegt. Das Schwenkgelenk 21 ist dabei an einer Trennwand 24 befestigt, die sich durch den Luftkanal 15 derart erstreckt, dass dieser in Teilkanäle 25 und 26 getrennt ist, wobei der Teilkanal 25 nur mit dem Luftkanal 12 und der Luftkanal 26 nur mit dem Luftkanal 11 strömungstechnisch verbunden ist. Das Klappenelement 20 ist dabei derart ausgebildet, dass es je nach Schwenkstellung I, II und III, wie in 2 gezeigt, entweder den Teilkanal 26 verschließt oder den Teilkanal 25 oder beide Kanäle freigibt (Stellung III). Dadurch ist es auch in diesem Ausführungsbeispiel möglich, mittels nur eines Klappenelements 20 die Luftströmung bedarfsgerecht zu den Ausströmern 4 und 5 zu leiten.
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Zweckmäßigerweise ist dem Klappenelement 20 in beiden Ausführungsbeispielen jeweils ein elektrisch ansteuerbarer Aktuator zugeordnet, welcher das Klappenelement 20 in die gewünschte Stellung I bis III verbringt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Armaturenbrett
- 3
- Klimatisierungseinrichtung
- 4
- Ausströmer
- 5
- Ausströmer
- 6
- Oberseite
- 7
- Frontseite
- 8
- Frontalausströmer
- 9
- Ausströmöffnung
- 10
- Ausströmöffnung
- 11
- Luftkanal
- 12
- Luftkanal
- 13
- Luftkanalanordnung
- 14
- Gabelstelle
- 15
- Luftkanal
- 16
- Klimatisierungsgerät
- 17
- Luftstromlamelle
- 18
- Begrenzungswand
- 19
- Begrenzungswand
- 20
- Klappenelement
- 21
- Schwenkgelenk
- 22
- Vertiefung
- 23
- Leitkontur
- 24
- Trennwand
- 25
- Teilkanal
- 26
- Teilkanal
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005007454 A1 [0003]
- DE 10127339 A1 [0003]
- DE 102016015261 A1 [0003]