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DE102019133297A1 - Packung mit Öffnungssicherung, insbesondere kindergesicherte Packung - Google Patents

Packung mit Öffnungssicherung, insbesondere kindergesicherte Packung Download PDF

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Publication number
DE102019133297A1
DE102019133297A1 DE102019133297.4A DE102019133297A DE102019133297A1 DE 102019133297 A1 DE102019133297 A1 DE 102019133297A1 DE 102019133297 A DE102019133297 A DE 102019133297A DE 102019133297 A1 DE102019133297 A1 DE 102019133297A1
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DE
Germany
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pack
tab
wall
security card
tabs
Prior art date
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Pending
Application number
DE102019133297.4A
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English (en)
Inventor
Irmin Steinkamp
Henry Buse
Gisbert Engel
Viktor Hein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
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Priority to EP20211262.9A priority patent/EP3835228B1/de
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Pending legal-status Critical Current

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    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/04Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another
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    • B65D77/0453Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another the inner and outer containers being rigid or semi-rigid and the outer container being of polygonal cross-section not formed by folding or erecting one or more blanks the inner container having a polygonal cross-section
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Packung mit Öffnungssicherung, insbesondere kindergesicherte Packung (10), mit einer Außenpackung (11) und mit einer Innenpackung (12), wobei die Innenpackung (12) in der Außenpackung (11) wenigstens teilweise Aufnahme findet, und wobei die Innenpackung (12) zum Öffnen und Schließen der Packung (10) verschiebbar in der Außenpackung (11) angeordnet ist, und wobei die Packung (10) als Öffnungssicherung wenigstens ein Sicherungsmittel aufweist, um ein Öffnen der Packung (10) bzw. den Zugang zu den in der Innenpackung (12) angeordneten Produkten zu erschweren oder zu verhindern. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Sicherungsmittel zwischen Innenpackung (12) und Außenpackung (11) wirksam ist, um ein Verschieben der Innenpackung (12) in der Außenpackung (11) zum Öffnen der Packung (10) zu erschweren oder zu verhindern.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Packung mit Öffnungssicherung, insbesondere kindergesicherte Packung, mit einer Außenpackung und mit einer Innenpackung, wobei die Innenpackung in der Außenpackung wenigstens teilweise Aufnahme findet, und wobei die Innenpackung zum Öffnen und Schließen der Packung verschiebbar in der Außenpackung angeordnet ist, und wobei die Packung als Öffnungssicherung wenigstens ein Sicherungsmittel aufweist, um ein Öffnen der Packung bzw. den Zugang zu den in der Innenpackung angeordneten Produkten zu erschweren oder zu verhindern, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Kindergesicherte Verpackungen sollen verhindern, dass (Klein-)Kinder, die noch nicht in der Lage sind einen komplexen Öffnungsmechanismus zu überwinden, Kontakt mit dem potentiell gesundheitsgefährdenden Inhalt bekommen. Für viele Produkte, von denen eine Gesundheitsgefahr für Kleinkinder ausgeht, ist der Einsatz durch nationale und internationale Gesetzgebungen verbindlich vorgeschrieben. Die vorliegende Erfindung befasst sich mit derartigen oder ähnlichen Sicherungsmechanismen, die nachfolgend allgemein als Öffnungssicherungen bezeichnet werden und sich somit nicht nur bzw. nicht ausschließlich auf (Klein-)Kinder beziehen.
  • Ein Einsatzzweck von Öffnungssicherungen kann beispielsweise im Bereich von Packungen für alternative Tabakprodukte oder Cannabisprodukte liegen. Der weltweite Konsum an alternativen Tabakprodukten (E-Zigaretten) sowie der in vielen Ländern bereits legalisierten Cannabisprodukte steigt stetig. Die zukünftigen Prognosen versprechen einen in Zukunft sehr schnell wachsenden Markt. Dabei ist auch zu erwarten, dass viele Eltern ihre Cannabisprodukte zu Hause lagern und konsumieren, z.B. zur Behandlung einer Reihe von gesundheitlichen Erkrankungen. Dadurch besteht die Gefahr, dass ihre Kinder die entsprechenden Vorräte entdecken und so an die gefährlichen Substanzen gelangen. Dies kann für die Kinder, auch bei Einnahmen in sehr kleinen Mengen, zu gesundheitlichen Schäden bzw. schwerwiegenden Folgen führen. Um den Kindern den Zugang zu den Substanzen zu erschweren, wurden von nationalen gesetzlichen Behörden Richtlinien und Verordnungen erlassen, die den Vertrieb der Cannabisprodukte in einer kindergesicherten Verpackung vorschreibt bzw. regelt und dass diese Verpackungen nach erlassenen Verordnungen und Richtlinien zertifiziert sein müssen.
  • Um in Zukunft die zu erwartende Nachfrage der Konsumenten zu befriedigen, müssen die Tabak- sowie Cannabis-Konzerne mit kindersicheren, massentauglichen und günstigen Verpackungsprodukten reagieren, die eventuell auch andere Verpackungsformen enthalten können, wie kindersichere Blister, Flow Packs, Vierrandsiegelbeutel oder dergleichen. Dies gilt natürlich auch für Konzerne aus anderen Wirtschaftsbereichen.
  • Es existieren zwar diverse bekannte Varianten von kindergesicherten Packungen, die die Zugänglichkeit zu den Produkten erschweren und mindestens eine Zweihandbedienung erfordern. Derartige Packungen sind jedoch in der Regel kompliziert aufgebaut und daher auf herkömmlichen Verpackungsmaschinen schlecht herstellbar.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Packungen der eingangs genannten Art weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf einen Aufbau, der die Anforderungen an kindergesicherte Packungen erfüllt, andererseits aber eine kostengünstige Herstellung der Packungen auf vorzugsweise weitestgehend konventionellen Verpackungsmaschinen erlaubt.
  • Eine Packung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Es ist demnach vorgesehen, dass das wenigstens eine Sicherungsmittel zwischen Innenpackung und Außenpackung wirksam ist, um ein Verschieben der Innenpackung in der Außenpackung zum Öffnen der Packung zu erschweren oder zu verhindern.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass der Innenpackung und der Außenpackung korrespondierende Rastmittel als Sicherungsmittel zugeordnet sind, die bei geschlossener Packung miteinander im Eingriff stehen und dazu eingerichtet sind, durch den Konsumenten außer Eingriff bringbar zu sein, um die Packung zu öffnen.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass die Packung mehrere Sicherungsmittel aufweist, und dass die Packung dazu eingerichtet ist, dass mindestens mehrere, vorzugsweise alle Sicherungsmittel durch den Konsumenten außer Eingriff gebracht werden müssen, um die Packung öffnen zu können.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass Sicherungsmittel an gegenüberliegenden Seiten der Packung angeordnet sind.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass Sicherungsmittel in zueinander versetzten Ebenen angeordnet sind, die senkrecht oder parallel zu einer Längsmittelachse der Packung verlaufen.
  • Eine Besonderheit kann darin bestehen, dass der Innenpackung zugeordnete Rastmittel einer Sicherungskarte zugeordnet sind, die an einer Seitenwand der Innenpackung befestigt ist, insbesondere durch Verklebung mit der Außenseite der Seitenwand der Innenpackung.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Sicherungskarte als flächiges Organ ausgebildet ist, welches sich vorzugsweise über einen Großteil der Seitenwand der Innenpackung erstreckt und an dessen Rändern die Rastmittel angeordnet sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Rastmittel der Sicherungskarte als Laschen ausgebildet sind, die durch den Druck eines Federelements der Sicherungskarte in entsprechende Ausnehmungen in der Außenpackung einrasten und die durch den Konsumenten bei geschlossener Packung durch Druck auf die Laschen außer Eingriff mit den Ausnehmungen bringbar sind, um die Packung öffnen zu können.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Packung als weiteres Sicherungsmittel wenigstens eine Anschlag-Lasche an der Innenpackung aufweist, die bei geschlossener Packung randseitig gegen eine Kante einer Wandung (Innenlasche) der Außenpackung stößt, sodass ein Öffnen der Packung verhindert wird und dass die Anschlag-Lasche und die Kante der Wandung durch den Konsumenten bei geschlossener Packung durch Druck auf die Außenpackung im Bereich der Anschlag-Lasche außer Eingriff bringbar sind, um die Packung öffnen zu können.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Wandung der Außenpackung doppellagig ausgebildet ist, insbesondere durch eine Innen-Lasche, die innenseitig gegen eine Seitenwand der Außenpackung gefaltet ist, und deren der Anschlag-Lasche der Innenpackung zugewandte Seitenkante als Anschlag für die Anlage einer entsprechenden Kante der Anschlag-Lasche dient.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass die Außenpackung im Bereich der Anschlag-Lasche an der Innenpackung eine durch Stanzung gebildete Ausrast-Lasche aufweist, und dass durch Druck des Konsumenten auf die Ausrast-Lasche in der Außenpackung die Verhakung zwischen der Anschlag-Lasche der Innenpackung und der Wandung der Außenpackung außer Eingriff bringbar ist, um die Packung öffnen zu können.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass die Innenpackung eine Einrast-Lasche aufweist, deren Lage mit der Lage einer entsprechenden Einrast-Lasche an der Außenpackung korrespondiert, und dass die Einrast-Laschen dazu eingerichtet sind, sich beim Öffnen der Packung zu verhaken, um so den Grad der Öffnung der Packung zu begrenzen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Außenpackung eine quaderförmige Gestalt mit sechs Seiten aufweist, und dass die Außenpackung eine großflächige Vorderwand sowie eine entsprechende, gegenüberliegende Rückwand aufweist und dass die Außenpackung jeweils eine die Vorderwand und die Rückwand miteinander verbindende Bodenwand und Stirnwand aufweist, und dass die Außenpackung eine Vorderwand, Rückwand, Stirnwand und Bodenwand miteinander verbindende Schmalseitenwand aufweist.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Außenpackung an einer Schmalseite offen ist, um die Innenpackung aus der Außenpackung teilweise herausschieben zu können und um Zugriff auf den Packungsinhalt zu erlangen, und dass die Schmalseitenwand eine Öffnung aufweist, um die Innenpackung durch die offene, gegenüberliegende Schmalseite teilweise herausschieben zu können.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Laschen der Sicherungskarte und die zugehörigen Ausnehmungen jeweils im Bereich der Bodenwand und Stirnwand angeordnet sind, und dass die Laschen im Übergang zu derselben großflächigen Packungsseite angeordnet sind, vorzugsweise zur Rückwand der Außenpackung, und dass eine Lasche näher zur Schmalseitenwand und die andere Lasche näher zur offenen Schmalseite der Außenpackung angeordnet ist.
  • Vorzugsweise sind die Anschlag-Lasche und die Ausrast-Lasche im Bereich einer großflächigen Seite der Packung angeordnet, insbesondere im Bereich der Vorderwand der Außenpackung.
  • Ferner können die Anschlag-Lasche und die Ausrast-Lasche auf Höhe der Öffnung in der Schmalseitenwand angeordnet sein.
  • Vorzugsweise sind die Einrast-Laschen im Bereich einer großflächigen Seite der Packung angeordnet, insbesondere im Bereich der Rückwand der Außenpackung.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Einrast-Laschen im Bereich der gleichen Seite der Packung angeordnet sind, wie die Sicherungskarte, und dass vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Sicherungskarte im Bereich der Einrast-Lasche der Außenpackung eine Ausnehmung aufweist, zur Aufnahme der Einrast-Lasche der Innenpackung bei miteinander verhakten Einrast-Laschen.
  • Insbesondere können die Einrast-Laschen versetzt zu der Anschlag-Lasche und der Ausrast-Lasche angeordnet sein, vorzugsweise unterhalb der Öffnung in der Schmalseitenwand.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Innenpackung eine Zugangsöffnung zum Zugriff auf den Packungsinhalt aufweist, die sich im Bereich einer Oberseite der Innenpackung befindet und sich in die beiden benachbarten Seitenwände der Innenpackung erstreckt, und dass die Sicherungskarte im Bereich der Zugangsöffnung eine Ausnehmung aufweist, um den Zugriff auf den Packungsinhalt nicht einzuschränken.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass die Einrast-Lasche der Außenpackung einen (oberen) Bereich aufweist, an dem die Sicherungskarte bzw. das oder jedes Federelement anliegt und der dazu eingerichtet ist, die Sicherungskarte bzw. das oder jedes Federelement abzustützen, um insbesondere mindestens einem Verkanten bzw. Ausknicken der Sicherungskarte bzw. des oder jedes Federlements entgegenzuwirken, und dass die Einrast-Lasche einen (unteren) Bereich aufweist, der zur Verhakung mit der Einrast-Lasche der Innenpackung dient, um das Ausschieben der Innenpackung aus der Außenpackung zu begrenzen.
  • Vorzugsweise ist die Packung dazu eingerichtet, dass zum Öffnen der Packung die beiden Laschen der Sicherungskarte und die Ausrast-Lasche an der Außenpackung durch den Konsumenten gedrückt werden müssen, damit der Konsument die Innenpackung durch die Öffnung in der Schmalseitenwand der Außenpackung seitlich über die offene Seite der Außenpackung ausschieben kann.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert. In diesen zeigt:
    • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Packung in räumlicher Darstellung mit Blick auf die Vorderseite,
    • 2 die Packung gemäß 1 in räumlicher Darstellung mit Blick auf die Rückseite,
    • 3 die Packung gemäß 1 in teilweise geöffneter Stellung,
    • 4 einen Horizontalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie IV - IV in 1,
    • 5 einen Horizontalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie V - V in 3,
    • 6 eine Einzelheit der Packung in vergrößerter Darstellung im Bereich VI in 4,
    • 7 einen ungefalteten Zuschnitt für die Innenpackung der Packung,
    • 8 einen ungefalteten Zuschnitt für die Außenpackung der Packung,
    • 9 eine Seitenansicht einer Sicherungskarte der Packung,
    • 10 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Packung in räumlicher Darstellung mit Blick auf die Vorderseite,
    • 11 die Packung gemäß 10 in räumlicher Darstellung mit Blick auf die Rückseite,
    • 12 einen Vertikalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XII - XII in 11,
    • 13 einen ungefalteten Zuschnitt für die Innenpackung der Packung gemäß 10,
    • 14 eine Seitenansicht einer Sicherungskarte der Packung gemäß 10,
    • 15 einen ungefalteten Zuschnitt für die Außenpackung der Packung gemäß 10,
    • 16 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Packung in räumlicher Darstellung mit Blick auf die Vorderseite,
    • 17 die Packung gemäß 16 in geöffneter Stellung,
    • 18 einen Vertikalschnitt durch die Packung gemäß 16 entlang Schnittlinie XVIII - XVIII in 16,
    • 19 einen Vertikalschnitt durch die Packung gemäß 17 entlang Schnittlinie XIX - XIX in 17,
    • 20 einen ungefalteten Zuschnitt für die Innenpackung der Packung gemäß 16,
    • 21 eine Seitenansicht einer Sicherungskarte der Packung gemäß 16,
    • 22 einen ungefalteten Zuschnitt für die Außenpackung der Packung gemäß 16,
    • 23 ein viertes Ausführungsbeispiel einer Packung in räumlicher Darstellung mit Blick auf die Vorderseite,
    • 24 die Packung gemäß 23 in geöffneter Stellung,
    • 25 einen ungefalteten Zuschnitt für die Innenpackung der Packung gemäß 23,
    • 26 einen ungefalteten Zuschnitt für die Außenpackung der Packung gemäß 23,
    • 27 eine Seitenansicht einer Sicherungskarte der Packung gemäß 23,
    • 28 einen Horizontalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XXVIII - XXVIII in 23,
    • 29 ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Packung in räumlicher Darstellung mit Blick auf die Vorderseite,
    • 30 die Packung gemäß 29 in geöffneter Stellung mit Blick auf die Rückseite,
    • 31 einen Horizontalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XXXI - XXXI in 29,
    • 32 eine Einzelheit der Packung im Bereich XXXII gemäß 31,
    • 33 einen Horizontalschnitt durch die Packung entlang Schnittlinie XXXIII - XXXIII in 29,
    • 34 einen ungefalteten Zuschnitt für die Innenpackung der Packung gemäß 29,
    • 35 einen ungefalteten Zuschnitt für die Außenpackung der Packung gemäß 29,
    • 36 eine Seitenansicht einer Sicherungskarte der Packung gemäß 29,
    • 37 eine Variante einer Sicherungskarte,
    • 38 eine weitere Variante einer Sicherungskarte, und
    • 39 eine dritte Variante einer Sicherungskarte.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von fünf Ausführungsbeispielen erläutert. Dabei werden in allen Ausführungsbeispielen nach Möglichkeit für gleiche Gegenstände die gleichen Begriffe verwendet.
  • Allen Ausführungsbeispielen gemein ist die Tatsache, dass die dort gezeigten Packungen 10 über eine Außenpackung 11 und eine Innenpackung 12 verfügen. Die Innenpackung 12 ist jeweils in der Außenpackung 11 angeordnet und kann aus dieser wenigstens teilweise herausgeschoben werden, um Zugriff auf den Packungsinhalt 13 zu erlangen.
  • In allen Ausführungsbeispielen ist die Außenpackung 11 und die Innenpackung 12 jeweils aus einem separaten Zuschnitt 14, 15 aus Verpackungsmaterial gebildet, beispielsweise aus Karton. Durch Falten der jeweiligen Zuschnitte 14, 15 werden die quaderförmige Außenpackung 11 bzw. Innenpackung 12 gebildet. Die Gestalt der Außenpackung 11 bzw. Innenpackung 12 wird fixiert, indem einzelne Teile der gefalteten Zuschnitte 14, 15 durch Verklebung, beispielsweise mittels Leim, miteinander verbunden werden.
  • Eine Besonderheit der Packungen 10 besteht darin, dass zum Öffnen der jeweiligen Packung 10 Sicherungsmittel als Öffnungssicherung überwunden werden müssen. Die Sicherungsmittel sind allesamt zwischen Innenpackung 12 und Außenpackung 11 wirksam und dienen dazu, ein Herausschieben bzw. Herausziehen oder Herausschwenken der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 zumindest soweit zu erschweren, dass die Packung 10 die an kindergesicherte Packungen gestellten Anforderungen erfüllt.
  • Bei den Sicherungsmitteln handelt es sich jeweils um eine oder mehrere Laschen (der Innenpackung 12), die in jeweilige Ausnehmungen (der Außenpackung 11) eingreifen, bzw. Laschen (der Innenpackung 12), die mit Laschen (der Außenpackung 11) in Eingriff stehen. Diese „Rastmittel“ stehen bei geschlossener Packung im Eingriff miteinander und müssen durch den Konsumenten außer Eingriff gebracht werden, um die Packung 10 öffnen zu können.
  • Vorzugsweise sind pro Packung 10 mehrere Sicherungsmittel vorgesehen, die so angeordnet sind, dass es insbesondere für Kinder schwierig ist, alle Sicherungsmittel gleichzeitig so zu betätigen, dass sich die Packung 10 öffnen lässt. Vorzugsweise sind daher Sicherungsmittel an gegenüberliegenden Seiten und/oder versetzt zueinander angeordnet. Dies erfordert zum Öffnen der Packung 10 entsprechend große Hände und/oder eine entsprechende Fingerfertigkeit, mit der insbesondere Kinder nicht aufwarten können.
  • Als weitere Besonderheit werden in allen Ausführungsbeispielen die Sicherungsmittel im Zusammenhang mit einer sogenannten Sicherungskarte 16 realisiert. Bei der Sicherungskarte 16 handelt es sich um flächiges Organ, welches an einer Wandung der Innenpackung 12 angeordnet ist und vorzugsweise mit dieser durch Klebung verbunden ist.
  • Alle weiteren Details werden nachfolgend im Zusammenhang mit dem jeweiligen Ausführungsbeispiel beschrieben.
  • Erstes Ausführungsbeispiel (Fig. 1 bis 9):
  • Bei der Packung 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel verfügt die quaderförmige Außenpackung 11 über sechs Seiten. Im Bereich einer großflächigen Seite befindet sich eine Vorderwand 17 und gegenüberliegend hierzu eine Rückwand 18. Oberseitig weist die Außenpackung 11 eine Stirnwand 19 auf und gegenüberliegend hierzu eine unterseitige Bodenwand 20. Stirnwand 19 und Bodenwand 20 verbinden jeweils Vorderwand 17 und Rückwand 18. Ferner ist an einer Seite eine Schmalseitenwand 21 vorgesehen, die Vorderwand 17, Rückwand 18, Stirnwand 19 und Bodenwand 20 miteinander verbindet. An der gegenüberliegenden Seite ist die Außenpackung 11 offen.
  • Die Schmalseitenwand 21 verfügt ferner über eine Öffnung 22, über die der Konsument Zugriff auf die in der Außenpackung 11 befindliche Innenpackung 12 hat, um diese durch die offene Seite aus der Außenpackung 11 herausschieben zu können. Im Übrigen sind die Wandungen der Außenpackung 11 im Wesentlichen geschlossen.
  • Die Innenpackung 12 ist wie die Außenpackung 11 quaderförmig ausgebildet, mit ebenfalls sechs Seiten. Wie die Außenpackung 11 verfügt die Innenpackung 12 über eine Vorderwand 23, eine Rückwand 24, eine Bodenwand 25 und zwei Schmalseitenwände 26, 27 sowie eine (partielle) Stirnwand 28. Die Wandungen der Innenpackung 12 befinden sich an den gleichen Seiten wie die entsprechenden benannten Wandungen der Außenpackung 11.
  • Weiterer Bestandteil der Packung 10 ist die Sicherungskarte 16. Diese verfügt an zwei Seiten über jeweils eine Lasche 29, die nachfolgend zur besseren Unterscheidung von weiteren Laschen auch als Einrast-Lasche 29 bezeichnet wird. Da es sich bei der Einrast-Lasche 29 um eine Lasche 29 handelt, wird für beide Gegenstände hier das gleiche Bezugszeichen benutzt. Die Einrast-Laschen 29 sind über jeweils ein Federelement 30 mit der Sicherungskarte 16 verbunden. Die Einrast-Laschen 29 werden durch die Federelemente 30 nach außen gedrückt, sodass sie über einen Rand der Sicherungskarte 16 hinausragen.
  • Die Sicherungskarte 16 ist im vorliegenden Fall außenseitig an der Rückwand 24 der Innenpackung 12 durch Verklebung befestigt. In den Zeichnungen ist die Verklebung durch Leimpunkte 31 angedeutet. Es versteht sich, dass auch andere Befestigungen möglich sind.
  • Die Sicherungskarte 16 ist so bemessen, dass sie sich im vorliegenden Fall über einen Großteil der Rückwand 24 erstreckt, sodass die Einrast-Laschen 29 über oberseitig und unterseitig über die Rückwand 24 hinausragen bzw. durch die Federelemente 30 entsprechend hinausgedrückt werden. In dieser Position können die Einrast-Laschen 29 in entsprechend positionierte Ausnehmungen 32 in der Bodenwand 20 und der Stirnwand 19 der Außenpackung 11 einrasten, sodass ein Herausschieben der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 nicht möglich ist. Der Eingriff zwischen den Einrast-Laschen 29 und den Ausnehmungen 32 als Rastmittel der Sicherungskarte 16 kann überwunden werden, indem der Konsument die Einrast-Laschen 29 gegen die Vorspannung der Federelemente 30 in die Packung 10 hineindrückt. Die Einrast-Laschen 29 befinden sich dabei an gegenüberliegenden Seiten der Sicherungskarte 16 und sind darüber hinaus noch versetzt zueinander angeordnet, sodass die Betätigung der Einrast-Laschen 29 zumindest für Kinder erschwert ist.
  • Weitere Rastmittel sind zwischen den Vorderwänden 17, 23 vorgesehen. In der Vorderwand 23 der Innenpackung 12 ist eine durch Stanzung gebildete Anschlag-Lasche 33 gebildet. Die Vorderwand 23 ist mittels einer Innen-Lasche 34 doppellagig ausgebildet, wobei die Anschlag-Lasche 33 bei geschlossener Packung 10 sich an einem Rand der Innen-Lasche 34 abstützt (4), sodass die Innenpackung 12 nicht aus der Außenpackung 11 herausgeschoben werden kann. Hierzu ist die Innen-Lasche 34 mit der Vorderwand 23 fest verbunden, beispielsweise durch Klebung.
  • Um diese Sperre zu überwinden kann die Anschlag-Lasche 33 durch den Konsumenten in die Packung 10 hineingedrückt werden (6). Hierzu ist in der Vorderwand 17 der Außenpackung 11 an entsprechender Stelle eine Ausrast-Lasche 35 durch Stanzung gebildet. Durch Druck auf die Ausrast-Lasche 35 wird die Anschlag-Lasche 33 in die Stellung gemäß 6 bewegt, sodass die Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 herausgeschoben werden kann, vorausgesetzt, dass gleichzeitig die Sperre zwischen den Einrast-Laschen 29 und den Ausnehmungen 32 überwunden wird. Da der Konsument zum Ausschieben der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 durch die Öffnung 22 greifen muss, ist der gesamte Öffnungsvorgang derart erschwert, dass es Kindern oder Personen mit geringer Fingerfertigkeit wohl kaum möglich sein sollte, dies zu bewerkstelligen.
  • Eine weitere Sicherungsmaßnahme bezieht sich auf eine Begrenzung des Grads des Herausschiebens der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11. Im Bereich der Rückwände 18, 24 sind Einrast-Laschen 36, 37 ausgebildet, die sich beim Herausschieben der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 miteinander verhaken (5). Auf diese Weise wird die Strecke, um die die Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 herausgeschoben werden kann, begrenzt. Während die Einrast-Lasche 36 der Außenpackung 11 als eine nach innen gefaltete Lasche des Zuschnitts 15 ausgebildet ist, ist die Einrast-Lasche 37 der Innenpackung 12 durch Stanzung in der Rückwand 24 gebildet. Die Einrast-Laschen 36, 37 sind jeweils beweglich bzw. schwenkbar ausgebildet, um die Verhakung zu ermöglichen.
  • Die Einrast-Lasche 36 verfügt noch über eine weitere Funktion. Während ein unterer Bereich der Einrast-Lasche 36 zur Verhakung mit der Einrast-Lasche 37 dient, erstreckt sich ein oberer Bereich der Einrast-Lasche 36 weiter als der untere Bereich bis in den Bereich des oberen Federelements 30, sodass dieses beim Ausschieben der Innenpackung 12 gegen Verkanten bzw. Ausknicken geschützt wird.
  • Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Sicherungskarte 16 zwei Ausnehmungen 38, 39 aufweist (9). Die erste Ausnehmung 38 befindet sich in einem oberen (Eck-)Bereich der Sicherungskarte 16. Die zweite Ausnehmung befindet sich in einem unteren seitlichen Bereich der Sicherungskarte 16.
  • Die Position der ersten Ausnehmung 38 steht im Zusammenhang mit einer Entnahmeöffnung 40 der Innenpackung 12. Die Entnahmeöffnung 40 erstreckt sich über einen Teil der Stirnwand 28 der Innenpackung 12 und darüber hinaus in die angrenzenden Bereiche der Vorderwand 23 und der Rückwand 24. Um die Entnahmeöffnung im Bereich der Rückwand 24 nicht zu verdecken, weist die Sicherungskarte 16 die entsprechend positionierte und geformte Ausnehmung 38 auf.
  • Die Position der zweiten Ausnehmung 39 steht im Zusammenhang mit den Einrast-Laschen 36, 37. Wie 3 und 5 zeigen, ist die Ausnehmung 39 so positioniert bzw. bemessen, dass Platz für die Verhakung der Einrast-Laschen 36, 37 bei geöffneter Packung 10 geschaffen ist.
  • Als Packungsinhalt 13 ist im vorliegenden Fall eine Zigarettengruppe vorgesehen, der in eine Umhüllung eingeschlagen ist. Es versteht sich, dass auch andere Produkte bzw. andere Formationen oder Umhüllungen denkbar sind, wie auch die nachfolgenden Ausführungsbeispiele zeigen werden.
  • 7 lässt erkennen, dass Schmalseitenwände 26, 27 der Innenpackung 12 durch einander überlappende innere Seitenlaschen 42 und äußere Seitenlaschen 43 des Zuschnitts 14 gebildet werden. Ferner sind zwischen den inneren Seitenlaschen 42 und den äußeren Seitenlaschen 43 noch Ecklappen 44 am Zuschnitt ausgebildet, welche gegen die Bodenwand 25 gefaltet werden. Die partielle Stirnwand 28 wird durch eine Kopflasche 45 des Zuschnitts 14 gebildet, die über eine anschließende Verbindungslasche 46 an der Vorderwand 23 befestigt wird.
  • 8 lässt erkennen, dass die Stirnwand 19 der Außenpackung 11 durch eine innere Kopflasche 47 und eine äußere Kopflasche 48 gebildet wird, die einander überlappend angeordnet werden. Gleiches gilt für die Bodenwand 20, die durch eine innere Bodenlasche 49 und eine äußere Bodenlasche 50 des Zuschnitts 15 gebildet werden. Auch hier sind jeweils Ecklappen 51 zwischen den jeweiligen Laschen angeordnet, die in die Schmalseitenwand 21 gefaltet werden.
  • Zweites Ausführungsbeispiel (Fig. 10 bis 15):
  • Bei der Packung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel verfügt die quaderförmige Außenpackung 11 über sechs Seiten. Im Bereich einer großflächigen Seite befindet sich eine Vorderwand 17 und gegenüberliegend hierzu eine Rückwand 18. Oberseitig ist die Außenpackung 11 offen und verfügt gegenüberliegend über eine unterseitige Bodenwand 20. Ferner sind an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils Schmalseitenwände 21 vorgesehen, die Vorderwand 17, Rückwand 18 und Bodenwand 20 miteinander verbinden.
  • Die Bodenwand 20 verfügt ferner über eine Öffnung 22, über die der Konsument Zugriff auf die in der Außenpackung 11 befindliche Innenpackung 12 hat, um diese durch die offene Seite aus der Außenpackung 11 herausschieben zu können. Im Übrigen sind die Wandungen der Außenpackung 11 im Wesentlichen geschlossen.
  • Die Innenpackung 12 ist wie die Außenpackung 11 quaderförmig ausgebildet, mit ebenfalls sechs Seiten. Die Innenpackung 12 verfügt über eine Vorderwand 23, eine Rückwand 24, eine Bodenwand 25 und zwei Schmalseitenwände 26, 27 sowie eine Stirnwand 28. Die Wandungen der Innenpackung 12 befinden sich an den gleichen Seiten wie die entsprechenden benannten Wandungen der Außenpackung 11. Weiterer Bestandteil der Innenpackung 12 ist ein Schwenkdeckel 52, der um ein Liniengelenk 53 schwenkbar gelagert ist. Das Liniengelenk 53 verläuft parallel zu den Schmalseitenwänden 26, 27, sodass der Schwenkdeckel 52 seitlich geöffnet und geschlossen werden kann (11). Das Liniengelenk 53 verläuft dabei etwa in der Mitte der Stirnwand 28.
  • Weiterer Bestandteil der Packung 10 ist die Sicherungskarte 16. Diese verfügt an zwei Seiten über jeweils eine Lasche 29, die nachfolgend zur besseren Unterscheidung von weiteren Laschen auch als Einrast-Lasche 29 bezeichnet wird. Da es sich bei der Einrast-Lasche 29 um eine Lasche 29 handelt, wird für beide Gegenstände hier das gleiche Bezugszeichen benutzt. Die Einrast-Laschen 29 sind über jeweils ein Federelement 30 mit der Sicherungskarte 16 verbunden. Die Einrast-Laschen 29 werden durch die Federelemente 30 nach außen gedrückt, sodass sie über einen Rand der Sicherungskarte 16 hinausragen.
  • Die Sicherungskarte 16 ist im vorliegenden Fall außenseitig an der Rückwand 24 der Innenpackung 12 durch Verklebung befestigt. In den Zeichnungen ist die Verklebung durch Leimpunkte 31 angedeutet. Es versteht sich, dass auch andere Befestigungen möglich sind.
  • Die Sicherungskarte 16 ist so bemessen, dass sie sich im vorliegenden Fall über einen Großteil der Rückwand 24 erstreckt, sodass die Einrast-Laschen 29 seitlich über die Rückwand 24 hinausragen bzw. durch die Federelemente 30 entsprechend hinausgedrückt werden. In dieser Position können die Einrast-Laschen 29 in entsprechend positionierte Ausnehmungen 32 in den Schmalseitenwänden 21 der Außenpackung 11 einrasten, sodass ein Herausschieben der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 nicht möglich ist. Der Eingriff zwischen den Einrast-Laschen 29 und den Ausnehmungen 32 als Rastmittel der Sicherungskarte 16 kann überwunden werden, indem der Konsument die Einrast-Laschen 29 gegen die Vorspannung der Federelemente 30 in die Packung 10 hineindrückt. Die Einrast-Laschen 29 befinden sich dabei an gegenüberliegenden Seiten der Sicherungskarte 16 und sind darüber hinaus noch versetzt zueinander angeordnet, sodass die Betätigung der Einrast-Laschen 29 zumindest für Kinder erschwert ist.
  • Eine weitere Sicherungsmaßnahme bezieht sich auf eine Begrenzung des Grads des Herausschiebens der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11. Im Bereich der Bodenwand 25 und der angrenzenden Vorderwand der Innenpackung 12 ist eine Gelenklasche 54 durch Stanzung begrenzt. Ein vorderes Ende der Gelenklasche, nämlich eine Verbindungslasche 55 ist mit der Vorderwand 17 durch Leimpunkte 31 verbunden (12). Auf diese Weise wird die Strecke, um die die Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 herausgeschoben werden kann, begrenzt.
  • Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Sicherungskarte 16 eine Ausnehmung 38 (14) aufweist. Die erste Ausnehmung 38 befindet sich in einem oberen (Eck-) Bereich der Sicherungskarte 16.
  • Die Position der ersten Ausnehmung 38 steht im Zusammenhang mit dem Schwenkdeckel 52 bzw. der durch diesen gebildeten Entnahmeöffnung 40 der Innenpackung 12. Die Entnahmeöffnung 40 erstreckt sich über einen Teil der Stirnwand 28 der Innenpackung 12 und darüber hinaus in die angrenzenden Bereiche der Vorderwand 23, der Rückwand 24 und einer Schmalseitenwand 26. Damit die Sicherungskarte 16 nicht in die Entnahmeöffnung 40 hineinragt, weist die Sicherungskarte 16 die entsprechend positionierte und geformte Ausnehmung 38 auf.
  • Als Packungsinhalt 13 ist auch in diesem Fall eine Zigarettengruppe vorgesehen, der in eine Umhüllung eingeschlagen ist. Es versteht sich, dass auch andere Produkte bzw. andere Formationen oder Umhüllungen denkbar sind, wie auch die nachfolgenden Ausführungsbeispiele zeigen werden.
  • 13 lässt erkennen, dass Schmalseitenwände 26, 27 der Innenpackung 12 durch einander überlappende innere Seitenlaschen 42 und äußere Seitenlaschen 43 des Zuschnitts 14 gebildet werden. Ferner sind zwischen den inneren Seitenlaschen 42 und den äußeren Seitenlaschen 43 noch Ecklappen 44 am Zuschnitt 14 ausgebildet, welche gegen die Bodenwand 25 bzw. die Stirnwand 28 gefaltet werden. Die Vorderwand 23 wird durch zwei Faltlappen 41 gebildet, die an gegenüberliegenden Enden des Zuschnitts 14 positioniert sind. Ferner ist an einem der Faltlappen 41 noch eine Überlappungslasche 56 vorgesehen.
  • 15 lässt erkennen, dass die Schmalseitenwände 21 der Außenpackung 11 durch einander überlappende innere Seitenlaschen 57 und äußere Seitenlaschen 58 des Zuschnitts 15 gebildet werden. Auch hier ist an einer Seite ein Ecklappen 51 zwischen den jeweiligen Laschen angeordnet, der in die Bodenwand 20 gefaltet wird. Stanzungen 59 für die Ausnehmungen 32 sind in den inneren Seitenlaschen 57 und äußeren Seitenlaschen 58 angeordnet.
  • Drittes Ausführungsbeispiel (16 bis 22):
    • Bei der Packung 10 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel verfügt die quaderförmige Außenpackung 11 über sechs Seiten. Im Bereich einer großflächigen Seite befindet sich eine Vorderwand 17 und gegenüberliegend hierzu eine Rückwand 18. Oberseitig weist die Außenpackung 11 eine Stirnwand 19 auf und verfügt gegenüberliegend über eine unterseitige Bodenwand 20. Ferner sind an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils Schmalseitenwände 21 vorgesehen, die Vorderwand 17, Rückwand 18, Stirnwand 19 und Bodenwand 20 miteinander verbinden.
  • Die Außenpackung 11 ist aus einem Zuschnitt 15 gebildet, der im Wesentlichen einem üblichen Zuschnitt für eine Hinge-Lid-Packung entspricht (22). Die Außenpackung 11 verfügt entsprechend über ein (unteres) Schachtelteil 60 und einen oberen Schwenkdeckel 61. Der Schwenkdeckel 61 ist in üblicher Weise um ein an der Rückwand 18 angeordnetes Liniengelenk 62 schwenkbar.
  • Auch die Innenpackung 12 ist als Hinge-Lid-Packung ausgebildet und verfügt über ein Schachtelteil 63 und einen Schwenkdeckel 64. Wie die Außenpackung 11 verfügt die Innenpackung 12 über sechs Seiten. Im Bereich einer großflächigen Seite befindet sich eine Vorderwand 23 und gegenüberliegend hierzu eine Rückwand 24. Oberseitig weist die Innenpackung 12 eine Stirnwand 28 auf und verfügt gegenüberliegend über eine unterseitige Bodenwand 25. Ferner sind an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils Schmalseitenwände 26, 27 vorgesehen, die Vorderwand 23, Rückwand 24, Stirnwand 28 und Bodenwand 25 miteinander verbinden.
  • Weiterer Bestandteil der Packung 10 ist die Sicherungskarte 16. Diese verfügt an zwei Seiten über jeweils eine Lasche 29, die nachfolgend zur besseren Unterscheidung von weiteren Laschen auch als Einrast-Lasche 29 bezeichnet wird. Da es sich bei der Einrast-Lasche 29 um eine Lasche 29 handelt, wird für beide Gegenstände hier das gleiche Bezugszeichen benutzt. Die Einrast-Laschen 29 sind über jeweils ein Federelement 30 mit der Sicherungskarte 16 verbunden. Die Einrast-Laschen 29 werden durch die Federelemente 30 nach außen gedrückt, sodass sie über einen Rand der Sicherungskarte 16 hinausragen.
  • Die Sicherungskarte 16 ist im vorliegenden Fall außenseitig an der Rückwand 24 der Innenpackung 12 durch Verklebung befestigt. In den Zeichnungen ist die Verklebung durch Leimpunkte 31 angedeutet. Es versteht sich, dass auch andere Befestigungen möglich sind.
  • Die Sicherungskarte 16 ist so bemessen, dass sie sich im vorliegenden Fall über einen Großteil der Rückwand 24 erstreckt, sodass die Einrast-Laschen 29 seitlich über die Rückwand 24 hinausragen bzw. durch die Federelemente 30 entsprechend hinausgedrückt werden. In dieser Position können die Einrast-Laschen 29 in entsprechend positionierte Ausnehmungen 32 in den Schmalseitenwänden 21 der Außenpackung 11 einrasten, sodass ein Herausschieben der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 nicht möglich ist. Der Eingriff zwischen den Einrast-Laschen 29 und den Ausnehmungen 32 als Rastmittel der Sicherungskarte 16 kann überwunden werden, indem der Konsument die Einrast-Laschen 29 gegen die Vorspannung der Federelemente 30 in die Packung 10 hineindrückt. Die Einrast-Laschen 29 befinden sich dabei an gegenüberliegenden Seiten der Sicherungskarte 16 und sind darüber hinaus noch versetzt zueinander angeordnet, sodass die Betätigung der Einrast-Laschen 29 zumindest für Kinder erschwert ist.
  • Eine weitere Sicherungsmaßnahme bezieht sich auf eine Begrenzung des Grads des Herausziehens der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11. Im Bereich der Bodenwand 25 und der angrenzenden Vorderwand der Innenpackung 12 ist eine Gelenklasche 54 durch Stanzung begrenzt. Ein vorderes Ende der Gelenklasche, nämlich eine Verbindungslasche 55 ist mit der Vorderwand 17 durch Leimpunkte 31 verbunden. Auf diese Weise wird die Strecke, um die die Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 herauszogen werden kann, begrenzt. Dies erfolgt übrigens, indem der Konsument die Außenpackung 11 öffnet und die Innenpackung 12 an ihrem Schwenkdeckel 64 ein Stück aus der Außenpackung 11 herauszieht, bis der Schwenkdeckel 64 geöffnet werden kann. Dabei ist die Packung 10 so konfiguriert, dass eine Vorderwand 65 des Schwenkdeckels 64 an der Vorderwand 17 der Außenpackung 11 anliegt, sodass der Schwenkdeckel 64 nicht geöffnet werden kann, bevor die Innenpackung 12 nicht um ein entsprechendes Maß aus der Außenpackung 12 herausgezogen wurde. Beim Schließen der Packung 10 muss die Vorderwand 65 entsprechend hinter die Vorderwand 17 eingefädelt werden. Hierzu ist eine untere Schließkante 66 des Schwenkdeckels 64 der Innenpackung 12 bogenförmig konturiert, um das Einführen zu erleichtern.
  • Eine weitere Besonderheit der Packung 10 besteht darin, dass die Vorderwand 23 im Bereich des Schachtelteils 63 gegenüber einer herkömmlichen Packung 10 verlängert ist. Hierzu ist vorgesehen, dass die Vorderwand 23 der Innenpackung 12 beiderseits einer zentralen Ausnehmung 67 wenigstens teilweise über die angrenzenden Schmalseitenwände 26, 27 der Innenpackung 12 hinausragt.
  • Hervorzuheben ist weiter, dass die Schmalseitenwände 26, 27 der Innenpackung 12 wenigstens teilweise doppellagig ausgebildet sind, nämlich durch Überlappung von jeweils einer äußeren Seitenlasche 43 und einer inneren Seitenlasche 42, die vorzugsweise durch Klebstoff miteinander verbunden sind, und dass jeweils ein Schlitz 68 in den äußeren Seitenlaschen 43 vorgesehen ist, der als Anschlag für eine Unterkante des Schwenkdeckels 64 der Innenpackung 12 in Schließstellung dient. Die seitlichen Schultern zu beiden Seiten der Ausnehmung 67 dienen als seitliche Führung des Schwenkdeckels 64 beim Verschließen der Innenpackung 12. Ferner weisen die inneren Seitenlaschen 42 im Bereich des Schlitzes 68 eine randseitige Ausnehmung 69 auf, durch die die seitliche Führung des Schwenkdeckels 64 begünstigt wird.
  • Als Packungsinhalt 13 sind in diesem Fall zwei Blisterpackungen vorgesehen, die nicht in eine Umhüllung eingeschlagen sind.
  • 20 lässt erkennen, dass Schmalseitenwände 26, 27 der Innenpackung 12 durch einander überlappende innere Seitenlaschen 42 und äußere Seitenlaschen 43 des Zuschnitts 14 gebildet werden. Ferner sind zwischen den inneren Seitenlaschen 42 und den äußeren Seitenlaschen 43 noch Ecklappen 44 am Zuschnitt 14 ausgebildet, welche gegen die Bodenwand 25 bzw. die Schmalseitenwände 26, 27 gefaltet werden.
  • 22 lässt erkennen, dass die Schmalseitenwände 21 der Außenpackung 11 durch einander überlappende innere Seitenlaschen 57 und äußere Seitenlaschen 58 des Zuschnitts 15 gebildet werden. Auch hier ist an beiden Seiten ein Ecklappen 51 zwischen den jeweiligen Laschen angeordnet, der in die Bodenwand 20 gefaltet wird. Weitere Ecklappen 51 befinden sich beiderseits der Stirnwand 19. Stanzungen 59 für die Ausnehmungen 32 sind in den äußeren Seitenlaschen 58 angeordnet. An einem Rand des Zuschnitts 15 ist ein Deckelinnenlappen 70 ausgebildet, der gegen die Innenseite der Vorderwand 17 im Bereich des Schwenkdeckels 61 gefaltet wird.
  • Viertes Ausführungsbeispiel (Fig. 23 bis 28):
  • Bei der Packung 10 gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel verfügt die quaderförmige Außenpackung 11 über sechs Seiten. Im Bereich einer großflächigen Seite befindet sich eine Vorderwand 17 und gegenüberliegend hierzu eine Rückwand 18. Oberseitig und unterseitig ist die Außenpackung 11 offen. Ferner sind an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils Schmalseitenwände 21 vorgesehen, die Vorderwand 17 und Rückwand 18 miteinander verbinden. Die Außenpackung 11 ist demnach als Hülse ausgebildet.
  • Die Außenpackung 11 ist aus einem Zuschnitt 15 gebildet, der im Wesentlichen einem üblichen Zuschnitt für eine Hülse entspricht (26).
  • Die Innenpackung 12 ist wie im dritten Ausführungsbeispiel als Hinge-Lid-Packung ausgebildet und verfügt über ein Schachtelteil 63 und einen Schwenkdeckel 64. Wie die Außenpackung 11 verfügt die Innenpackung 12 über sechs Seiten. Im Bereich einer großflächigen Seite befindet sich eine Vorderwand 23 und gegenüberliegend hierzu eine Rückwand 24. Oberseitig weist die Innenpackung 12 eine Stirnwand 28 auf und verfügt gegenüberliegend über eine unterseitige Bodenwand 25. Ferner sind an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils Schmalseitenwände 26, 27 vorgesehen, die Vorderwand 23, Rückwand 24, Stirnwand 28 und Bodenwand 25 miteinander verbinden.
  • Weiterer Bestandteil der Packung 10 ist die Sicherungskarte 16. Diese verfügt an zwei Seiten über jeweils eine Lasche 29, die nachfolgend zur besseren Unterscheidung von weiteren Laschen auch als Einrast-Lasche 29 bezeichnet wird. Da es sich bei der Einrast-Lasche 29 um eine Lasche 29 handelt, wird für beide Gegenstände hier das gleiche Bezugszeichen benutzt. Die Einrast-Laschen 29 sind in diesem Fall starr mit der Sicherungskarte 16 verbunden. Die Einrast-Laschen 29 sind dabei so angeordnet, dass sie über einen Rand der Sicherungskarte 16 hinausragen.
  • Die Sicherungskarte 16 ist im vorliegenden Fall außenseitig an der Rückwand 24 der Innenpackung 12 durch Verklebung befestigt. In den Zeichnungen ist die Verklebung durch Leimpunkte 31 angedeutet. Es versteht sich, dass auch andere Befestigungen möglich sind.
  • Die Sicherungskarte 16 ist wiederum so bemessen, dass sie sich im vorliegenden Fall über einen Großteil der Rückwand 24 erstreckt, sodass die Einrast-Laschen 29 seitlich über die Rückwand 24 hinausragen. In dieser Position können die Einrast-Laschen 29 in entsprechend positionierte Ausnehmungen 32 in den Schmalseitenwänden 21 der Außenpackung 11 einrasten, sodass ein Herausschieben der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 nicht möglich ist. Der Eingriff zwischen den Einrast-Laschen 29 und den Ausnehmungen 32 als Rastmittel der Sicherungskarte 16 kann überwunden werden, indem der Konsument die Sicherungskarte 16 durch Druck auf die Einrast-Laschen 29 verformt und dabei in die Packung 10 hineindrückt (28). Die Einrast-Laschen 29 befinden sich dabei an gegenüberliegenden Seiten der Sicherungskarte 16 und sind darüber hinaus noch versetzt zueinander angeordnet, sodass die Betätigung der Einrast-Laschen 29 zumindest für Kinder erschwert ist.
  • Bei in die Außenpackung 11 hereingeschobener Innenpackung 12 (geschlossene Packung 10 / 23) liegt die Vorderwand 65 des Schwenkdeckels 64 der Innenpackung 12 an der Vorderwand 17 der Außenpackung 11 an, sodass der Schwenkdeckel 64 nicht geöffnet werden kann. Erst nachdem der Konsument die Innenpackung 12 entsprechend aus der Außenpackung 11 durch die obere offene Seite derselben herausgeschoben hat, kann der Schwenkdeckel 64 geöffnet werden. Das Herausschieben erfolgt dabei durch Druck auf die Bodenwand 25 der Innenpackung 12. Es versteht sich, dass zudem die Sicherungsmittel entriegelt werden müssen. Beim Schließen der Packung 10 muss die Vorderwand 65 entsprechend hinter die Vorderwand 17 eingefädelt werden. Hierzu ist eine untere Schließkante 66 des Schwenkdeckels 64 der Innenpackung 12 bogenförmig konturiert, um das Einführen zu erleichtern.
  • Als weitere Besonderheit ist vorgesehen, dass die Innenpackung 12 an der Rückwand 24 über Einschnitte 71 verfügt, die sich über im Wesentlichen die gesamte Breite der Rückwand 24 und quer zur Längsrichtung der Packung 10 erstrecken, und die mit Abstand zueinander angeordnet sind. Ferner ist vorgesehen, dass die Sicherungskarte 16 durch Verklebung mit dem Bereich der Rückwand 24 der Innenpackung 12 zwischen den zwei Einschnitten 71 verbunden ist, und dass dieser Bereich der Rückwand 24 zusammen mit der Sicherungskarte 16 durch Druck auf die Laschen 29 verformbar ist.
  • Vorzugsweise besteht die Sicherungskarte 16 aus einem elastisch verformbaren Material wie z.B. aus einer Kunststofffolie bzw. -karte.
  • 25 lässt ferner erkennen, dass die Schmalseitenwände 26, 27 der Innenpackung 12 durch einander überlappende innere Seitenlaschen 42 und äußere Seitenlaschen 43 des Zuschnitts 14 gebildet werden. Ferner sind zwischen den inneren Seitenlaschen 42 und den äußeren Seitenlaschen 43 noch Ecklappen 44 am Zuschnitt 15 ausgebildet, welche gegen die Bodenwand 25 bzw. Schmalseitenwände 26, 27 gefaltet werden.
  • 26 lässt erkennen, dass eine Schmalseitenwand der Außenpackung 11 durch einander überlappende innere Seitenlaschen 57 und äußere Seitenlaschen 58 des Zuschnitts 15 gebildet werden. Stanzungen 59 für die Ausnehmungen 32 sind in den äußeren Seitenlaschen 58 angeordnet.
  • Fünftes Ausführungsbeispiel (29 bis 36).
  • Bei der Packung 10 gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel verfügt die quaderförmige Außenpackung 11 über sechs Seiten. Im Bereich einer großflächigen Seite befindet sich eine Vorderwand 17 und gegenüberliegend hierzu eine Rückwand 18. Oberseitig weist die Außenpackung 11 eine Stirnwand 19 auf. Die Stirnwand 19 verbindet jeweils Vorderwand 17 und Rückwand 18. Ferner ist an einer Seite eine Schmalseitenwand 21 vorgesehen, die Vorderwand 17, Rückwand 18, Stirnwand 19 miteinander verbindet. An der zur Schmalseitenwand 21 gegenüberliegenden Seite ist die Außenpackung 11 offen. Ebenso ist die Außenpackung gegenüberliegend zur Stirnwand 19 offen.
  • Die Schmalseitenwand 21 verfügt ferner über eine Öffnung 22, über die der Konsument Zugriff auf die in der Außenpackung 11 befindliche Innenpackung 12 hat, um diese durch die offene Seiten aus der Außenpackung 11 herausschwenken zu können. Im Übrigen sind die Wandungen der Außenpackung 11 im Wesentlichen geschlossen.
  • Die Innenpackung 12 ist wie die Außenpackung 11 quaderförmig ausgebildet, mit ebenfalls sechs Seiten. Wie die Außenpackung 11 verfügt die Innenpackung 12 über eine Vorderwand 23, eine Rückwand 24, eine Bodenwand 25 und zwei Schmalseitenwände 26, 27 sowie eine (partielle) Stirnwand 28. Die Wandungen der Innenpackung 12 befinden sich an den gleichen Seiten wie die entsprechenden benannten Wandungen der Außenpackung 11.
  • Weiterer Bestandteil der Packung 10 ist die Sicherungskarte 16. Diese verfügt an einer Seite über eine Lasche 29, die nachfolgend zur besseren Unterscheidung von weiteren Laschen auch als Einrast-Lasche 29 bezeichnet wird. Da es sich bei der Einrast-Lasche 29 um eine Lasche 29 handelt, wird für beide Gegenstände hier das gleiche Bezugszeichen benutzt. Die Einrast-Lasche 29 ist über ein Federelement 30 mit der Sicherungskarte 16 verbunden. Die Einrast-Lasche 29 wird durch das Federelement 30 nach außen gedrückt, sodass sie über einen Rand der Sicherungskarte 16 hinausragt.
  • Die Sicherungskarte 16 ist im vorliegenden Fall innenseitig an der Rückwand 24 der Innenpackung 12 durch Verklebung befestigt. In den Zeichnungen ist die Verklebung durch Leimpunkte 31 angedeutet. Es versteht sich, dass auch andere Befestigungen möglich sind.
  • Die Sicherungskarte 16 ist so bemessen, dass sie sich im vorliegenden Fall über einen Großteil der Rückwand 24 erstreckt, sodass die Einrast-Lasche 29 oberseitig über die Rückwand 24 hinausragt bzw. durch das Federelement 30 entsprechend hinausgedrückt wird. In dieser Position kann die Einrast-Lasche 29 in eine entsprechend positionierte Ausnehmung 32 in der Stirnwand 19 der Außenpackung 11 einrasten, sodass ein Herausschwenken der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 nicht möglich ist. Der Eingriff zwischen der Einrast-Lasche 29 und der Ausnehmung 32 als Rastmittel der Sicherungskarte 16 kann überwunden werden, indem der Konsument die Einrast-Lasche 29 gegen die Vorspannung des Federelements 30 in die Packung 10 hineindrückt.
  • Da die Sicherungskarte in diesem Ausführungsbeispiel in der Innenpackung 12 angeordnet bzw. angebracht ist, weist auch die Innenpackung 12 eine Ausnehmung 32 auf, durch die die Lasche 29 herausragt. Die Positionierung der Ausnehmungen 32 in der Außenpackung 11 und der Innenpackung 12 entsprechen einander.
  • Weitere Rastmittel sind zwischen den Vorderwänden 17, 23 vorgesehen. In der Vorderwand 23 der Innenpackung 12 ist eine durch Stanzung gebildete Anschlag-Lasche 33 gebildet. Die Vorderwand 17 ist mittels einer Innen-Lasche 34 doppellagig ausgebildet, wobei die Anschlag-Lasche 33 bei geschlossener Packung 10 sich an einem Rand der Innen-Lasche 34 abstützt (31), sodass die Innenpackung 12 nicht aus der Außenpackung 11 herausgeschwenkt werden kann. Hierzu ist die Innen-Lasche 34 mit der Vorderwand 17 fest verbunden, beispielsweise durch Klebung. Eine entsprechende Konstruktion findet sich auch auf der gegenüberliegenden Packungsseite zwischen den Rückwänden 18, 24.
  • Um die Sperre zu überwinden können die Anschlag-Laschen 33 durch den Konsumenten in die Packung 10 hineingedrückt werden (32). Hierzu ist in der Vorderwand 17 und der Rückwand 18 der Außenpackung 11 an entsprechender Stelle jeweils eine Ausrast-Lasche 35 durch Stanzung gebildet. Durch Druck auf die Ausrast-Laschen 35 werden die Anschlag-Laschen 33 in die Stellung gemäß 32 bewegt, sodass die Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 herausgeschwenkt werden kann, vorausgesetzt, dass gleichzeitig die Sperre zwischen der Einrast-Lasche 29 und der Ausnehmung 32 in der Außenpackung 11 überwunden wird. Da der Konsument zum Herausschwenken der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 durch die Öffnung 22 greifen muss, ist der gesamte Öffnungsvorgang derart erschwert, dass es Kindern oder Personen mit geringer Fingerfertigkeit wohl kaum möglich sein sollte, dies zu bewerkstelligen.
  • Eine weitere Sicherungsmaßnahme bezieht sich auf eine Begrenzung des Grads des Herausschwenkens der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11. Im Bereich der Rückwände 18, 24 und der Vorderwände 17, 23 sind Einrast-Laschen 36, 37 ausgebildet, die sich beim Herausschwenken der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 miteinander verhaken. Auf diese Weise wird die Strecke, um die die Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 herausgeschwenkt werden kann, begrenzt. Während die Einrast-Laschen 36 der Außenpackung 11 als nach innen gefaltete Laschen des Zuschnitts 15 ausgebildet sind, sind die Einrast-Laschen 37 der Innenpackung 12 durch Stanzung in der Vorderwand 23 und Rückwand 24 gebildet. Die Einrast-Laschen 36, 37 sind jeweils beweglich bzw. schwenkbar ausgebildet, um die Verhakung zu ermöglichen. Die Konstruktion entspricht im Wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel, sodass zusätzlich auf die zugehörige 5 verwiesen wird.
  • Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Sicherungskarte 16 eine Ausnehmung 38 aufweist (36). Die Ausnehmung 38 befindet sich in einem oberen (Eck-)Bereich der Sicherungskarte 16. Die Position der Ausnehmung 38 steht im Zusammenhang mit einer Entnahmeöffnung 40 der Innenpackung 12. Die Entnahmeöffnung 40 erstreckt sich über einen Teil der Stirnwand 28 der Innenpackung 12 und darüber hinaus in die angrenzenden Bereiche der Vorderwand 23 und der Rückwand 24. Um die Entnahmeöffnung im Bereich der Rückwand 24 nicht zu verdecken, weist die Sicherungskarte 16 die entsprechend positionierte und geformte Ausnehmung 38 auf.
  • Als Packungsinhalt 13 ist im vorliegenden Fall eine Zigarettengruppe vorgesehen, der in eine Umhüllung eingeschlagen ist. Es versteht sich, dass auch andere Produkte bzw. andere Formationen oder Umhüllungen denkbar sind. Die in die Umhüllung eingeschlagene Zigarettengruppe ist zusammen mit der Sicherungskarte 16 in der Innenpackung 12 angeordnet.
  • 34 lässt erkennen, dass Schmalseitenwände 26, 27 der Innenpackung 12 durch einander überlappende innere Seitenlaschen 42 und äußere Seitenlaschen 43 des Zuschnitts 14 gebildet werden. Ferner sind zwischen den inneren Seitenlaschen 42 und den äußeren Seitenlaschen 43 noch Ecklappen 44 am Zuschnitt ausgebildet, welche gegen die Bodenwand 25 gefaltet werden. Die partielle Stirnwand 28 wird durch eine Kopflasche 45 des Zuschnitts 14 gebildet, die über eine anschließende Verbindungslasche 46 an der Vorderwand 23 befestigt wird.
  • Eine Besonderheit stellt der in die Innenpackung 12 integrierte Schwenkmechanismus der Packung 10 dar, der ein Herausschwenken der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 ermöglicht. In jeweils einem Eckbereich 73, 74 der Vorderwand 23 und der Rückwand 24 ist die Innenpackung 12 mit Hilfe von (drei) Leimpunkten 31 dauerhaft an den Innen-Laschen 34 im Bereich der Vorderwand 17 bzw. Rückwand 18 der Außenpackung 11 verbunden. Hierzu sind die Innen-Laschen 34 wenigstens partiell bis in den Bereich der Eckbereiche 73, 74 verlängert. Ferner sind die Eckbereiche 73, 74 durch jeweils eine Perforationslinie 75 vom Rest der jeweiligen Wandung abgegrenzt. Die Perforationslinien 75 erstrecken sich weiter über die Seitenlaschen 42, 43 bis zum Rand des Zuschnitts 14. Im Bereich der Bodenwand 25 verläuft zwischen den beiderseitigen Perforationslinien 75 ein Liniengelenk 76. Beim Herausschwenken der Innenpackung 12 aus der Außenpackung 11 werden die beiden Perforationslinien 75 aufgetrennt, sodass der Großteil der Innenpackung 12 um das Liniengelenk 86 verschwenkt werden kann ( 30). Denkbar ist, dass die Außenpackung 12 eine partielle Bodenwand 20 aufweist, die sich z.B. ausgehend von der Schmalseitenwand 21 über den Eckbereich 73, 74 bzw. bis zum Liniengelenk 76 erstreckt.
  • 35 lässt erkennen, dass die Stirnwand 19 der Außenpackung 11 durch eine innere Kopflasche 47 und eine äußere Kopflasche 48 gebildet wird, die einander überlappend angeordnet werden. Auch hier ist ein Ecklappen 51 zwischen den jeweiligen Laschen angeordnet, der in die Schmalseitenwand 21 gefaltet wird.
  • Sonstiges:
  • 37 bis 39 zeigen Varianten der Sicherungskarte 16 insbesondere für die ersten drei Ausführungsbeispiele. In 38 und 39 ist vorgesehen, dass die Sicherungskarte 16 aus einem elastischen Kunststoff gebildet ist. Die Federelemente 30 sind dabei in der Lösung gemäß 30 als Druckfedern ausgebildet und in der Lösung gemäß 31 als Zugfedern. 37 zeigt eine Sicherungskarte aus einem langfaserigen Kartonmaterial, bei dem die Federelemente 30 als Biegefedern ausgebildet sind. Auch bei der Lösung gemäß 38 und 39 können die Federelemente 30 als Biegefedern ausgebildet sein.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass wenigstens ein Federelement 30 (vorzugsweise alle Federelemente 30) durch Stanzungen 77 im Material der Sicherungskarte 16 gebildet ist, insbesondere durch langlochförmige Stanzungen 77, wobei mehrere Stanzungen 77 in einer Reihe 78 angeordnet sind und mehrere Reihen 78 mit Stanzungen 77 parallel zueinander angeordnet sind, und wobei Stanzungen 77 benachbarter Reihen 78 versetzt zueinander angeordnet sind.
  • Zudem kann die nach außen sichtbare Seite der Sicherungskarte 16 mit einem Etikett abgeklebt werden, das die Federelemente 30 bzw. die nach außen sichtbare Seite der Sicherungskarte 16 abdeckt. Dabei sollte das Etikett im Bereich der Federelemente 30 klebstofffrei ausgeführt werden, damit die Funktion der Feder erhalten bleibt. Zudem kann der klebstofffreie Bereich des Etiketts im Bereich der Federelemente 30 als Führungs- bzw. Begrenzungswand dienen, um das seitliche Ausknicken der Federelemente 30 aus der flachen Ebene nach außen zu verhindern. Somit sind die Federelemente 30 in diesem Fall von beiden Seiten durch die Wände des Etiketts und der Rückwand 24 der Innenpackung 12 begrenzt bzw. eingeschlossen.
  • In vielen Ausführungsbeispielen ist in der Packung 10 noch ein Coupon 72 angeordnet, der eine informative und/oder inhaltliche Bedruckung aufweisen kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Packung
    11
    Außenpackung
    12
    Innenpackung
    13
    Packungsinhalt
    14
    Zuschnitt (Innenpackung)
    15
    Zuschnitt (Außenpackung)
    16
    Sicherungskarte
    17
    Vorderwand (Außenpackung)
    18
    Rückwand (Außenpackung)
    19
    Stirnwand (Außenpackung)
    20
    Bodenwand (Außenpackung)
    21
    Schmalseitenwand (Außenpackung)
    22
    Öffnung (Außenpackung)
    23
    Vorderwand (Innenpackung)
    24
    Rückwand (Innenpackung)
    25
    Bodenwand (Innenpackung)
    26
    Schmalseitenwand (Innenpackung)
    27
    Schmalseitenwand (Innenpackung)
    28
    Stirnwand (Innenpackung)
    29
    Lasche (Einrast-Lasche)
    30
    Federelement
    31
    Leimpunkt
    32
    Ausnehmung (Außenpackung)
    33
    Anschlag-Lasche (Innenpackung)
    34
    Innen-Lasche (Außenpackung)
    35
    Ausrast-Lasche (Außenpackung)
    36
    Einrast-Lasche (Außenpackung)
    37
    Einrast-Lasche (Innenpackung)
    38
    Ausnehmung
    39
    Ausnehmung
    40
    Entnahmeöffnung
    41
    Faltlappen (Innenpackung)
    42
    Seitenlasche (Innenpackung)
    43
    Seitenlasche (Innenpackung)
    44
    Ecklappen (Innenpackung)
    45
    Kopflasche (Innenpackung)
    46
    Verbindungslasche (Innenpackung)
    47
    Kopflasche (Außenpackung)
    48
    Kopflasche (Außenpackung)
    49
    Bodenlasche (Außenpackung)
    50
    Bodenlasche (Außenpackung)
    51
    Ecklappen (Außenpackung)
    52
    Schwenkdeckel (Innenpackung)
    53
    Liniengelenk (Innenpackung)
    54
    Gelenklasche (Innenpackung)
    55
    Verbindungslasche (Innenpackung)
    56
    Überlappungslasche (Innenpackung)
    57
    Seitenlasche (Außenpackung)
    58
    Seitenlasche (Innenpackung)
    59
    Stanzung (Außenpackung)
    60
    Schachtelteil (Außenpackung)
    61
    Schwenkdeckel (Außenpackung)
    62
    27 Liniengelenk (Außenpackung)
    63
    Schachtelteil (Innenpackung)
    64
    Schwenkdeckel (Innenpackung)
    65
    Vorderwand (Schwenkdeckel)
    66
    Schließkante (Schwenkdeckel)
    67
    Ausnehmung (Innenpackung)
    68
    Schlitz (Innenpackung)
    69
    Ausnehmung (Innenpackung)
    70
    Deckelinnenlappen (Außenpackung)
    71
    Einschnitt (Innenpackung)
    72
    Coupon
    73
    Eckbereich (Vorderwand)
    74
    Eckbereich (Rückwand)
    75
    Perforationslinie
    76
    Liniengelenk
    77
    Stanzung
    78
    Reihe

Claims (25)

  1. Packung mit Öffnungssicherung, insbesondere kindergesicherte Packung (10), mit einer Außenpackung (11) und mit einer Innenpackung (12), wobei die Innenpackung (12) in der Außenpackung (11) wenigstens teilweise Aufnahme findet, und wobei die Innenpackung (12) zum Öffnen und Schließen der Packung (10) verschiebbar in der Außenpackung (11) angeordnet ist, und wobei die Packung (10) als Öffnungssicherung wenigstens ein Sicherungsmittel aufweist, um ein Öffnen der Packung (10) bzw. den Zugang zu den in der Innenpackung (12) angeordneten Produkten zu erschweren oder zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Sicherungsmittel zwischen Innenpackung (12) und Außenpackung (11) wirksam ist, um ein Verschieben der Innenpackung (12) in der Außenpackung (11) zum Öffnen der Packung (10) zu erschweren oder zu verhindern.
  2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenpackung (12) und der Außenpackung (11) korrespondierende Rastmittel als Sicherungsmittel zugeordnet sind, die bei geschlossener Packung (10) miteinander im Eingriff stehen und dazu eingerichtet sind, durch den Konsumenten außer Eingriff bringbar zu sein, um die Packung (10) zu öffnen.
  3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (10) mehrere Sicherungsmittel aufweist, und dass die Packung (10) dazu eingerichtet ist, dass mindestens mehrere, vorzugsweise alle Sicherungsmittel durch den Konsumenten außer Eingriff gebracht werden müssen, um die Packung (10) öffnen zu können.
  4. Packung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Sicherungsmittel an gegenüberliegenden Seiten der Packung (10) angeordnet sind.
  5. Packung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass Sicherungsmittel in zueinander versetzten Ebenen angeordnet sind, die senkrecht oder parallel zu einer Längsmittelachse der Packung (10) verlaufen.
  6. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenpackung (12) zugeordnete Rastmittel einer Sicherungskarte (16) zugeordnet sind, die an einer Seitenwand der Innenpackung (12) befestigt ist, insbesondere durch Verklebung mit der Außenseite der Seitenwand der Innenpackung (12).
  7. Packung nach Anspruch 6 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungskarte (16) als flächiges Organ ausgebildet ist, welches sich vorzugsweise über einen Großteil der Seitenwand der Innenpackung (12) erstreckt und an dessen Rändern die Rastmittel angeordnet sind.
  8. Packung nach Anspruch 6 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel der Sicherungskarte (16) als Laschen (29) ausgebildet sind, die durch den Druck eines Federelements (30) der Sicherungskarte (16) in entsprechende Ausnehmungen (32) in der Außenpackung (11) einrasten und die durch den Konsumenten bei geschlossener Packung (10) durch Druck auf die Laschen (29) außer Eingriff mit den Ausnehmungen (32) bringbar sind, um die Packung (10) öffnen zu können.
  9. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (10) als weiteres Sicherungsmittel wenigstens eine Anschlag-Lasche (33) an der Innenpackung (12) aufweist, die bei geschlossener Packung (10) randseitig gegen eine Kante einer Wandung (Innen-Lasche (34)) der Außenpackung (11) stößt, sodass ein Öffnen der Packung (10) verhindert wird und dass die Anschlag-Lasche (33) und die Kante der Wandung durch den Konsumenten bei geschlossener Packung (10) durch Druck auf die Außenpackung (11) im Bereich der Anschlag-Lasche (33) außer Eingriff bringbar sind, um die Packung (10) öffnen zu können.
  10. Packung nach Anspruch 9 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung der Außenpackung (11) doppellagig ausgebildet ist, insbesondere durch eine Innen-Lasche (34), die innenseitig gegen eine Seitenwand der Außenpackung (11) gefaltet ist, und deren der Anschlag-Lasche (33) der Innenpackung (12) zugewandte Seitenkante als Anschlag für die Anlage einer entsprechenden Kante der Anschlag-Lasche (33) dient.
  11. Packung nach Anspruch 10 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpackung (11) im Bereich der Anschlag-Lasche (33) an der Innenpackung (12) eine durch Stanzung gebildete Ausrast-Lasche (35) aufweist, und dass durch Druck des Konsumenten auf die Ausrast-Lasche (35) in der Außenpackung (11) die Verhakung zwischen der Anschlag-Lasche (33) der Innenpackung (12) und der Wandung der Außenpackung (11) außer Eingriff bringbar ist, um die Packung (10) öffnen zu können.
  12. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenpackung (12) eine Einrast-Lasche (37) aufweist, deren Lage mit der Lage einer entsprechenden Einrast-Lasche (36) an der Außenpackung (11) korrespondiert, und dass die Einrast-Laschen (36, 37) dazu eingerichtet sind, sich beim Öffnen der Packung (10) zu verhaken, um so den Grad der Öffnung der Packung (10) zu begrenzen.
  13. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpackung (11) eine quaderförmige Gestalt mit sechs Seiten aufweist, und dass die Außenpackung (11) eine großflächige Vorderwand (17) sowie eine entsprechende, gegenüberliegende Rückwand (18) aufweist und dass die Außenpackung (11) jeweils eine die Vorderwand (17) und die Rückwand (18) miteinander verbindende Bodenwand (20) und Stirnwand (19) aufweist, und dass die Außenpackung (11) eine Vorderwand (17), Rückwand (18), Stirnwand (19) und Bodenwand (20) miteinander verbindende Schmalseitenwand (21) aufweist.
  14. Packung nach Anspruch 13 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpackung (11) an einer Schmalseite offen ist, um die Innenpackung (12) aus der Außenpackung (11) teilweise herausschieben zu können und um Zugriff auf den Packungsinhalt (13) zu erlangen, und dass die Schmalseitenwand (21) eine Öffnung (22) aufweist, um die Innenpackung (12) durch die offene, gegenüberliegende Schmalseite teilweise aus der Außenpackung (11) herausschieben zu können.
  15. Packung nach Anspruch 13 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (29) der Sicherungskarte (16) und die zugehörigen Ausnehmungen (32) jeweils im Bereich der Bodenwand (20) und Stirnwand (19) angeordnet sind, und dass die Laschen (29) im Übergang zu derselben großflächigen Packungsseite angeordnet sind, vorzugsweise zur Rückwand (18) der Außenpackung (11), und dass eine Lasche (29) näher zur Schmalseitenwand (21) und die andere Lasche (29) näher zur offenen Schmalseite der Außenpackung (11) angeordnet ist.
  16. Packung nach Anspruch 13 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlag-Lasche (33) und die Ausrast-Lasche (35) im Bereich einer großflächigen Seite der Packung (10) angeordnet sind, vorzugsweise im Bereich der Vorderwand (23) der Außenpackung (11).
  17. Packung nach Anspruch 16 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlag-Lasche (33) und die Ausrast-Lasche (35) auf Höhe der Öffnung (22) in der Schmalseitenwand (21) angeordnet sind.
  18. Packung nach Anspruch 13 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrast-Laschen (36, 37) im Bereich einer großflächigen Seite der Packung (10) angeordnet sind, vorzugsweise im Bereich der Rückwand (18) der Außenpackung (11).
  19. Packung nach Anspruch 18 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrast-Laschen (36, 37) im Bereich der gleichen Seite der Packung (10) angeordnet sind, wie die Sicherungskarte (16), und dass vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Sicherungskarte (16) im Bereich der Einrast-Lasche (36) der Außenpackung (11) eine Ausnehmung (39) aufweist, zur Aufnahme der Einrast-Lasche (37) der Innenpackung (12) bei miteinander verhakten Einrast-Laschen (36, 37).
  20. Packung nach Anspruch 13 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrast-Laschen (36, 37) versetzt zu der Anschlag-Lasche (33) und der Ausrast-Lasche (35) angeordnet sind, vorzugsweise unterhalb der Öffnung (22) in der Schmalseitenwand (21).
  21. Packung nach Anspruch 13 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenpackung (12) eine Zugangsöffnung (40) zum Zugriff auf den Packungsinhalt (13) aufweist, die sich im Bereich einer Oberseite der Innenpackung (12) befindet und sich in die beiden benachbarten Seitenwände der Innenpackung (12) erstreckt, und dass die Sicherungskarte (16) im Bereich der Zugangsöffnung (40) eine Ausnehmung (38) aufweist, um den Zugriff auf den Packungsinhalt (13) nicht einzuschränken.
  22. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrast-Lasche (36) der Außenpackung (11) einen (oberen) Bereich aufweist, an dem die Sicherungskarte (16) bzw. das oder jedes Federelement (30) anliegt und der dazu eingerichtet ist, die Sicherungskarte (16) bzw. das oder jedes Federelement (30) abzustützen, um insbesondere mindestens einem Verkanten bzw. Ausknicken der Sicherungskarte (16) bzw. des Federelements (30) entgegenzuwirken, und dass die Einrast-Lasche (36) einen (unteren) Bereich aufweist, der zur Verhakung mit der Einrast-Lasche (37) der Innenpackung (12) dient, um das Ausschieben der Innenpackung (12) aus der Außenpackung (11) zu begrenzen.
  23. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (10) dazu eingerichtet ist, dass zum Öffnen der Packung (10) die beiden Laschen (29) der Sicherungskarte (16) und die Ausrast-Lasche (35) an der Außenpackung (11) durch den Konsumenten gedrückt werden müssen, damit der Konsument die Innenpackung (12) durch die Öffnung (22) in der Schmalseitenwand (21) der Außenpackung (11) seitlich über die offene Seite der Außenpackung (11) ausschieben kann.
  24. Packung nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungskarte (16) aus Karton, insbesondere aus einem langfaserigem Kartonmaterial, oder aus Kunststoff besteht.
  25. Packung nach Anspruch 24 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Federelement (30) durch Stanzungen (77) im Material der Sicherungskarte (16) gebildet ist, insbesondere durch langlochförmige Stanzungen (77), wobei mehrere Stanzungen (77) in einer Reihe (78) angeordnet sind und mehrere Reihen (78) mit Stanzungen (77) parallel zueinander angeordnet sind, und wobei Stanzungen (77) benachbarter Reihen (78) versetzt zueinander angeordnet sind.
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