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Die Erfindung betrifft eine Schnellmontage-Halle mit zwei sich gegenüberstehenden Seitenwänden, die jeweils eine Stützeinrichtung umfassen, und mit wenigstens einem Dachträger, der den gesamten Abstand zwischen den sich gegenüberstehenden Stützeinrichtungen überspannt.
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Aus der
DE 201 05 534 U1 ist eine solche Schnellmontage-Halle mit sich gegenüberstehenden Stützeinrichtungen und Dachträger bekannt. Der Dachträger weist einen Obergurt und einen darunter angeordneten, parallel verlaufenden Untergurt auf, wobei zwischen Obergurt und Untergurt mehrere Zwischenstreben angeordnet sind. Durch den Abstand zwischen Obergurt und Untergurt weist der Dachträger ein entsprechend großes Flächenträgheitsmoment auf, sodass der Dachträger ausreichend biegesteif ist, um beispielsweise genügend Dachlast aufnehmen zu können.
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Die Schnellmontage-Hallen können sehr groß sein und beispielsweise auch Austragungsorte von großen Musikkonzerten sein. Die Konzertveranstalter fordern dabei für ihre Bühnenaufbauten eine möglichst große nutzbare Höhe des Innenraums der Halle. Aufgrund des Abstands zwischen Obergurt und Untergurt weist der Dachträger der
WO 2012/085044 A1 eine gewisse Bauhöhe auf, die die nutzbare Höhe des Innenraums der Halle entsprechend reduziert.
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Obergurt und Untergurt von Dachträgern für Schnellmontage-Hallen sind üblicherweise als stranggepresste Aluminiumprofile ausgebildet. Aluminium weist dabei bei guten Festigkeitswerten ein geringes Gewicht auf, sodass die Dachträger für den Transport und für den Aufbau und Abbau der Schnellmontage-Halle nicht zu schwer sind.
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Bei kleineren Hallen ist es auch bekannt, den Dachträger nur mit einem Gurt (Obergurt) auszubilden. Die Lasten sind dabei so gering, dass das stranggepresste Aluminiumprofil des Obergurts ausreichend biegesteif ist. Jedoch lässt sich dies nicht auf große Schnellmontage-Hallen übertragen. Zwar kann die Biegesteifigkeit des Obergurts durch ein größeres Profil bzw. durch ein größeres Metergewicht des Obergurts erhöht werden, doch sind der Vergrößerung des Profilquerschnitts oder der Erhöhung des Metergewichts von stranggepressten Aluminiumprofilen herstellungsbedingt Grenzen gesetzt. Andere Materialen, die ebenso leicht wie Aluminium oder gar leichter als Aluminium sind und bessere Festigkeitswerte aufweisen, sind mit deutlich höheren Kosten verbunden.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Schnellmontage-Halle bereitzustellen, die sich leicht und kostengünstig aufbauen lässt und auch für große darin stattfindende Veranstaltungen genügend Platz bietet.
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Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird mit der Merkmalskombination gemäß Anspruch 1 gelöst. Ausführungsbeispiele der Erfindung können den Unteransprüchen zu Anspruch 1 entnommen werden.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Dachträger zwei äußere Abschnitte und einen mittleren, dazwischen liegenden Abschnitt aufweist, wobei der Dachträger im mittleren Abschnitt eine maximale Höhe erreicht, wobei innerhalb des äußeren Abschnitts in der Nähe einer jeden Stützeinrichtung an einem ersten Verbindungspunkt an dem Obergurt ein Untergurt ansetzt, der im Wesentlichen parallel zu dem Obergurt verläuft und an einem zweiten Verbindungspunkt wieder an den Obergurt geführt wird, und wobei der mittlere Abschnitt frei von einem Untergurt ist. Dadurch, dass der Dachträger im mittleren Abschnitt keinen Untergurt aufweist, ist die nutzbare Maximalhöhe der Halle durch den Dachträger nicht reduziert. Somit bietet die erfindungsgemäße Schnellmontage-Halle eine große nutzbare Maximalhöhe, so dass auch sehr große Bühnenaufbauten in der Schnellmontage-Halle möglich sind.
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Der Abstand zwischen den sich gegenüberstehenden Seitenwänden bzw. sich gegenüberstehenden Stützeinrichtungen kann größer als 40 m oder gar größer als 50 m sein. In einem Ausführungsbeispiel beträgt der Abstand der Seitenwände bzw. die Breite der Schnellmontage-Halle 60 m. Dies bedeutet, dass der Dachträger bei diesem Ausführungsbeispiel eine Strecke von 60 m ohne jegliche Zwischenabstützung überspannt.
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Vorzugsweise ist der Dachträger zu einer Mittelachse der Schnellmontage-Halle symmetrisch ausgebildet, so dass die äußeren Abschnitte einen gleichen Aufbau und eine gleiche Länge aufweisen. Bezogen auf den horizontalen Abstand zwischen den beiden seitlich angeordneten Stützeinrichtungen können die äußeren Abschnitte jeweils 30 bis 40 % überspannen, während der mittlere Abschnitt dann den verbleibenden Rest überspannt. Überspannen beispielsweise die beiden äußeren Abschnitte jeweils 35 % des horizontalen Abstands zwischen den beiden Stützeinrichtungen, verbleiben 30 %, die der mittlere Abschnitt überspannt.
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In einem Ausführungsbeispiel verläuft der Obergurt im äußeren Abschnitt geradlinig. Ein Steigungswinkel, mit dem der Obergurt beginnend von der Stützeinrichtung nach oben verläuft, kann Werte zwischen 20 und 35° annehmen. In einem Ausführungsbeispiel beträgt der Steigungswinkel 25 bis 29°.
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Der mittlere Abschnitt ist vorzugsweise gebogen ausgeführt und weist in der Mitte der Schnellmontage-Halle, also im Schnittpunkt der Mittelachse, den höchsten Punkt auf. Die maximale Innenhöhe der Schnellmontage-Halle, was dem Abstand zwischen dem Boden und dem Obergurt des mittleren Abschnitts entspricht (zu bedenken ist, dass erfindungsgemäß der mittlere Abschnitt keinen Untergurt aufweist), kann größer als 15 m sein. In einem Ausführungsbeispiel beträgt die maximale Innenhöhe 17 bis 18 m.
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Der Untergurt kann als ein durchgehendes einstückiges Bauteil ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass der Untergurt nicht aus mehreren einzelnen Stücken der Länge nach zusammengesetzt werden muss.
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Zwischen Obergurt und Untergurt kann eine Zwischenstrebe vorgesehen sein, die an ihren Enden jeweils an dem Untergurt ansetzt und in einem mittleren Bereich eine Auflage für den Obergurt bildet. Somit stützt sich der Obergurt an drei Stellen an dem Untergurt ab: eine Abstützung erfolgt in dem ersten und zweiten Verbindungspunkt sowie in dem mittleren Bereich, in dem der Obergurt sich über die am Obergurt anliegende Zwischenstrebe abstützt.
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Der Untergurt und die Zwischenstrebe können jeweils eine Krümmung aufweisen, wobei die Krümmung des Untergurts, vom Inneren der Halle aus gesehen, konvex und die Krümmung der Zwischenstrebe konkav verlaufen. Bei der konvexen Krümmung des Untergurts entfernt sich somit der Untergurt beginnend vom ersten Verbindungspunkt zunächst vom vorzugsweise geradlinigen Obergurt im äußeren Abschnitt des Dachträgers weg und nähert sich dem Obergurt wieder im zweiten Verbindungspunkt. Die Krümmung des Untergurts zeigt somit zum Inneren der Schnellmontage-Halle. Die Krümmung der Zwischenstrebe ist zu der Krümmung des Untergurts entgegengesetzt. Die Zwischenstrebe setzt an dem Untergurt an und verläuft dann in gekrümmter Weise in Richtung des Obergurts, um dann wieder auf den Untergurt zu stoßen.
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In einem Ausführungsbeispiel bildet die Stützeinrichtung und der Dachträger eine biegesteife Ecke aus. Dies bedeutet, dass die biegesteife Ecke und somit die Stützeinrichtung auch horizontale Kräfte aufnehmen kann, die von dem Dachträger auf die biegesteife Ecke bzw. die Stützeinrichtung eingeleitet werden.
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An der Stützeinrichtung kann eine erste Eckversteifungsstrebe ansetzen, die an dem ersten Verbindungspunkt oder in der Nähe davon an dem Obergurt befestigt ist. Dies bedeutet, dass ein der Stützeinrichtung abgewandtes Ende der ersten Eckversteifungsstrebe sich direkt einem äußeren Ende des Untergurts gegenüber steht.
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Die erste Eckversteifungsstrebe und der Untergurt können über ein gemeinsames Verbindungsstück mit dem Obergurt verbunden sein. Dies reduziert die Anzahl der Bauteile der Schnellmontage-Halle und führt zu einem günstigen Kraftverlauf zwischen Dachträger und Stützeinrichtung.
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An der Stützeinrichtung kann eine zweite Eckversteifungsstrebe ansetzen, die zwischen der Stützeinrichtung, dem äußeren Abschnitt des Dachträgers und der ersten Eckversteifungsstrebe angeordnet ist. Die erste Eckversteifungsstrebe und die zweite Eckversteifungsstrebe können dabei jeweils eine Krümmung aufweisen, wobei die Krümmung der ersten Eckversteifungsstrebe, vom Inneren der Halle ausgesehen, konkav und die Krümmung der zweiten Eckversteifungsstrebe konvex ausgebildet sind.
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Der Obergurt kann im mittleren Abschnitt ein Profilquerschnitt aufweisen, das ein kleineres Metergewicht aufweist als ein Profilquerschnitt des Obergurts im äußeren Abschnitt. Somit kann das Gewicht des gesamten Dachträgers reduziert werden, ohne dass dabei seine Gesamtfestigkeit beeinträchtigt wird
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Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 einen Dachträger und seitliche Stützeinrichtungen einer Schnellmontage-Halle;
- 2 einen vergrößerten Bereich des Dachträgers innerhalb des gestrichelten Kreises II in 1;
- 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in 2;
- 4 in perspektivischer Ansicht den Schnitt der 3;
- 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V in 1; und
- 6 in perspektivischer Ansicht den Schnitt der 5.
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1 zeigt eine Schnellmontage-Halle, die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnet wird. Die Schnellmontage-Halle 1 weist einen mit 10 bezeichneten Dachträger auf, der sich von einer ersten oder in der Darstellung der 1 linken Stützeinrichtung 30 bis zu einer zweiten oder rechten Stützeinrichtung 40 ohne jegliche Zwischenabstützung erstreckt. Zu erkennen ist, dass der Dachträger zu einer Mittelachse 2 symmetrisch ausgebildet ist.
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Der Dachträger 10 weist zwei äußere Abschnitte 11a, 11c auf, zwischen den ein mittlerer Abschnitt 11b vorgesehen ist. Ein Obergurt 12 des Dachträgers 10 verläuft von der ersten Stützeinrichtung 30 bis zu der zweiten Stützeinrichtung 40 und erstreckt sich somit über alle Abschnitte 11a, 11b, 11c, dh. von dem linken äußeren Abschnitt 11a über den mittleren Abschnitt 11b bis zu dem rechten äußeren Abschnitt 11c. Zu erkennen ist, dass im mittleren Abschnitt 11b, in dem der Obergurt 12 gebogen und im Gegensatz zu den äußeren Abschnitten 11a, 11c nicht geradlinig erfolgt, der Dachträger 10 nur durch den Obergurt 12 gebildet ist und somit frei von jeglichem Untergurt ist.
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Aufgrund der gegebenen Symmetrie des Dachträgers 12 wird nun nur auf den linken äußeren Abschnitt 11a näher eingegangen. Die Ausführungen dazu gelten sinngemäß auch für den rechten äußeren Abschnitt 11c.
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Innerhalb des linken äußeren Abschnitts 11a setzt an dem Obergurt 12 an einem ersten Verbindungspunkt 13 in der Nähe der ersten Stützeinrichtung 30 ein Untergurt 14 an, der von diesem ersten Verbindungspunkt 13 aus im Wesentlichen parallel zu dem Obergurt verläuft und an einem zweiten Verbindungspunkt 15 wieder an Obergurt 12 geführt wird. Während der Obergurt im linken äußeren Abschnitt 11 gradlinig ist, ist der Untergurt 14 gebogen und weist eine konvexe Krümmung auf. Ein Abstand des gebogenen Untergurts zum Obergurt 12 ist in den Verbindungspunkten 13, 15 praktisch gleich Null. Zwischen den Verbindungspunkten 13, 15 nimmt dieser Abstand (Abstand gemessen senkrecht zu dem im Abschnitt 11 geradlinig verlaufenden Obergurt 12) Werte ungleich null an, variiert und kann in der Spitze über 1,5 m betragen. Der im Wesentlichen parallele Verlauf von Untergurt 14 und Obergurt 12 soll somit nicht ausschließen, dass der Abstand zwischen Obergurt 12 und Untergurt 14 variieren kann. Der zweite Verbindungspunkt 15 liegt unmittelbar an dem Übergang von dem äußeren Abschnitt 11a zu dem inneren Abschnitt 11b.
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Zwischen dem Obergurt 12 und dem Untergurt 14 ist eine gebogene Zwischenstrebe 16 vorgesehen, die an ihren jeweiligen Enden jeweils an dem Untergurt 14 ansetzt und in einem mittleren Bereich eine Auflage für den Obergurt 12 bildet. Eine Krümmung der Zwischenstrebe 16 ist zur Krümmung des Untergurts 14 entgegengesetzt. Somit weist die Zwischenstrebe 16 eine konkave Krümmung auf.
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Die erste Stützeinrichtung 30 und der Obergurt 12 des Dachträgers 10 bilden eine biegesteife Ecke 17 aus. Dafür sind eine erste Eckversteifungsstrebe 18 und eine zweite Eckversteifungsstrebe 19 vorgesehen. Die beiden Eckversteifungsstreben 18, 19 weisen jeweils eine Krümmung auf, wobei diese zueinander ebenfalls entgegengesetzt sind. Während die erste Eckversteifungsstrebe 18 zum Inneren der Schnellmontage-Halle 1 konkav ausgebildet ist, ist die zweite Eckversteifungsstrebe 19 zum Inneren der Halle konvex gekrümmt.
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Die 2 bis 4 zeigen, wie die erste Eckversteifungsstrebe 18 und der Untergurt 14 an dem Obergurt 12 befestigt sind. Zu Befestigung von den Bauteilen 18, 14 dient ein Verbindungsstück 20. Das Verbindungsstück 20 sitzt teilweise in einer unteren Kammer 21 des Profils des Obergurts 12. Oberhalb der unteren Kammer 21 weist das Profil eine geschlossene obere Kammer 22 auf. Über Verbindungsstifte 23 lässt sich das Verbindungsstück 20 einerseits mit dem Obergurt 12 und andererseits mit einem Einsatz 24 verbinden, der wiederum an der ersten Eckversteifungsstrebe 18 befestigt ist. Zudem erfolgt über die Verbindungsstifte 23 eine Verbindung zwischen dem Verbindungsstück 20 und einem Einsatz 25, welcher in das Profil des Untergurts 14 eingesetzt ist und an dem Untergurt 14 über Schrauben befestigt ist. In den 3 und 4 sind die Einsätze 24, 25 der Übersicht halber nicht dargestellt.
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Soweit keine Anbindung von zusätzlichen Streben oder anderen Bauteilen an den Obergurt 12 erfolgt, ist die untere Kammer 21 wie die obere Kammer 22 geschlossen. Um das Verbindungsstück 20 in die untere Kammer 21 einsetzen zu können, wird dabei im Bereich der ersten Verbindungsstelle 13 in eine untere Begrenzungswand (nicht dargestellt) ein Fenster hinein geschnitten, durch das dann das Verbindungsstück 20 in die untere Kammer 21 hineinragen kann.
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Die 5 und 6 zeigen, wie zwei Stücke des Obergurts 12 im mittleren Abschnitt miteinander verbunden werden. Das Profil des Obergurts 12 im mittleren Abschnitt entspricht dem Profil des Obergurts in den äußeren Abschnitten, wobei im mittleren Abschnitt das Profil eine geringere Höhe aufweist, so dass die untere Kammer 21 kleiner ist. Zum Verbinden von zwei aneinanderstoßen Stücken wird ein Einsatz 26 verwendet, der in die obere Kammer 22 hineingeschoben wird. Dieser Einsatz 26 wird über Schrauben 27 bzw. über die Verbindungsstifte 23 mit den aneinander stoßenden Stücken verbunden. In gleicher Weise werden auch zwei aneinander stoßende Stücke des Obergurts 12 in den äußeren Abschnitten 11a, 11c miteinander verbunden.
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Eine Befestigung der ersten Eckversteifungsstrebe 18 an der ersten Stützeinrichtung 30 erfolgt in ähnlicher Weise wie die Befestigung des Untergurts 14 bzw. der ersten Eckversteifungsstrebe 18 an dem Obergurt 12. Die erste Stützeinrichtung 30 weist vorzugsweise einen gleichen Profilquerschnitt auf wie der Obergurt 12. Auch hier dient die untere Kammer 21 dazu, ein Verbindungsstück aufzunehmen, durch die die Anbindung der Eckversteifungsstrebe 18 an der ersten Stützeinrichtung 30 erfolgt.
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Der Obergurt 12, der Untergurt 14, die Stützeinrichtungen 30, 40 sowie die Streben 16, 18 und 19 sind vorzugsweise aus stranggepressten Aluminium.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20105534 U1 [0002]
- WO 2012/085044 A1 [0003]