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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils, umfassend wenigstens eine Prozesseinrichtung, welche eingerichtet ist, im Betrieb der Vorrichtung wenigstens einen Arbeitsprozess im Zusammenhang mit der Verarbeitung eines vermittels der Vorrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Partikelschaummaterials durchzuführen.
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Eine entsprechende - regelmäßig auch als Formteilautomat bezeichnete - Vorrichtung zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils ist aus dem Stand der Technik dem Grunde nach bekannt und umfasst typischerweise eine oder mehrere Prozesseinrichtungen, welche eingerichtet sind, im Betrieb der Vorrichtung wenigstens einen Arbeitsprozess im Zusammenhang mit der Verarbeitung eines vermittels der Vorrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Partikelschaummaterials durchzuführen.
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Bei einem entsprechenden Arbeitsprozess kann es sich z. B. um einen Formteilherstellungsprozess, d. h. um einen eigentlichen Herstellungsprozess eines Partikelschaumformteils, in welchem aus einem Partikelschaummaterial unter Einwirkung von Energie ein Partikelschaumformteil hergestellt wird, handeln.
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Wesentlich für die Qualität der mit einer entsprechenden Vorrichtung herstellbaren bzw. hergestellten Partikelschaumformteile ist eine reproduzierbare exakte Dosiermöglichkeit des zu verarbeitenden Partikelschaummaterials in eine Formteilherstellungseinrichtung der Vorrichtung, d. h. insbesondere in eine formgebende Kavität einer Formteilherstellungseinrichtung der Vorrichtung.
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Hierfür sind aus dem Stand der Technik verbesserungswürdige Lösungen bekannt; es besteht sonach ein Bedarf nach einer Vorrichtung zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils, welche eine reproduzierbare exakte Dosiermöglichkeit des zu verarbeitenden Partikelschaummaterials ermöglicht.
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Der Erfindung liegt sonach die Aufgabe zugrunde, eine demgegenüber, insbesondere im Hinblick auf eine reproduzierbare exakte Dosiermöglichkeit eines zu verarbeitenden Partikelschaummaterials, verbesserte Vorrichtung zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils anzugeben.
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Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Die hierzu abhängigen Ansprüche betreffen mögliche Ausführungsformen der Vorrichtung gemäß Anspruch 1.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils. Die Vorrichtung kann auch als Formteilautomat bezeichnet bzw. erachtet werden.
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Die Vorrichtung ist im Allgemeinen zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils eingerichtet. Im Besonderen ist die Vorrichtung zur Durchführung einer oder mehrerer Arbeitsprozesse eingerichtet; mit der Vorrichtung sind sonach ein oder mehrere Arbeitsprozesse zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils durchführbar. Zur Durchführung einer oder mehrerer Arbeitsprozesse umfasst die Vorrichtung eine oder mehrere zur Durchführung jeweiliger Arbeitsprozesse eingerichtete Prozesseinrichtungen.
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Der Begriff „Arbeitsprozess“ beinhaltet grundsätzlich jedweden vermittels der Vorrichtung durchführbaren Prozess, welcher direkt oder indirekt mit der Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils in einem Zusammenhang steht. Wie sich im Weiteren ergibt, sind Arbeitsprozesse insbesondere Verarbeitungsprozesse, in welchen eine (eigentliche) Verarbeitung von Partikelschaummaterial, d. h. insbesondere ein Verbinden von Partikelschaummaterial unter Ausbildung eines herzustellenden Partikelschaumformteils, erfolgt, oder Bereitstellungsprozesse, in welchen eine Menge an Partikelschaummaterial, insbesondere eine in einem Verarbeitungsprozess zu verarbeitende Menge an Partikelschaummaterial, bereitgestellt wird, oder Förderprozesse, in welchen eine Menge an Partikelschaummaterial, insbesondere eine in einem Verarbeitungsprozess zu verarbeitende Menge an Partikelschaummaterial, entlang einer Förderstrecke befördert wird, oder Füllprozesse, in welchen eine Menge an Partikelschaummaterial, insbesondere eine in einem Verarbeitungsprozess zu verarbeitende Menge an Partikelschaummaterial in eine formgebende Kavität einer Formteilherstellungseinrichtung .
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Ein mit der Vorrichtung durchführbarer Arbeitsprozess kann sonach ein Verarbeitungsprozess sein, in welchem eine Verarbeitung von Partikelschaummaterial erfolgt. Eine Prozesseinrichtung kann sonach als eine zur Verarbeitung von Partikelschaummaterial eingerichtete Verarbeitungseinrichtung ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Ein Beispiel für einen mit der Vorrichtung durchführbaren Verarbeitungsprozess ist ein Formteilherstellungsprozess, d. h. ein eigentlicher Herstellungsprozess eines Partikelschaumformteils, in welchem aus einem Partikelschaummaterial unter Einwirkung von Energie ein Partikelschaumformteil hergestellt wird. Ein entsprechender Formteilherstellungsprozess kann einen Expansions- oder Verbindungsprozess eines in einer entsprechenden Verarbeitungseinrichtung, d. h. insbesondere in einer formgebenden Kavität, befindlichen Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils sein. In einem Beispiel kann eine Verarbeitungseinrichtung sonach als eine wenigstens eine formgebende Kavität umfassende Formteilherstellungseinrichtung ausgebildet sein. Eine entsprechende Formteilherstellungseinrichtung kann als eine wenigstens eine formgebende Kavität umfassende Formwerkzeugeinrichtung ausgebildet sein.
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Im Rahmen eines Verarbeitungsprozesses kann wenigstens ein Arbeitsmedium eingesetzt bzw. verwendet werden. Bei einem Arbeitsmedium kann es sich um ein, insbesondere flüssiges, dampfförmiges oder gasförmiges, Energieträgermedium, d. h. z. B. um eine Flüssigkeit, d. h. insbesondere Wasser, um Dampf, d. h. insbesondere Heißdampf, oder um ein Gas, welches im Rahmen des Betriebs der Vorrichtung Energie, d. h. insbesondere thermische Energie, kinematische Energie, etc., aufnimmt oder abgibt, handeln.
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Alternativ kann ein mit der Vorrichtung durchführbarer Arbeitsprozess ein Füllprozess sein, in welchem eine Befüllung einer formgebenden Kavität einer Verarbeitungseinrichtung bzw. einer Formwerkzeugeinrichtung mit Partikelschaummaterial erfolgt. Eine Prozesseinrichtung kann sonach als eine zur Befüllung einer formgebenden Kavität einer Verarbeitungseinrichtung bzw. einer Formwerkzeugeinrichtung mit Partikelschaummaterial eingerichtete Befülleinrichtung ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Beispiel für eine entsprechende Befülleinrichtung ist sonach eine zur Erzeugung eines Befüllfluidstroms, wie z. B. eines Befüllgasstroms, einer in eine formgebende Kavität einer Verarbeitungseinrichtung bzw. einer Formwerkzeugeinrichtung einzufüllenden Menge an Partikelschaummaterial eingerichtete Fluidstromerzeugungseinrichtung.
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Alternativ oder ergänzend kann ein mit der Vorrichtung durchführbarer Arbeitsprozess ein Bereitstellungsprozess sein, in welchem eine Bereitstellung von zu verarbeitendem Partikelschaummaterial erfolgt. Eine Prozesseinrichtung kann sonach als eine zur Bereitstellung von zu verarbeitendem Partikelschaummaterial in eine Prozesseinrichtung eingerichtete Bereitstellungseinrichtung ausgebildet sein oder eine solche umfassen. In einem konkreten Beispiel kann eine Bereitstellungseinrichtung als eine wenigstens eine Aufnahmevolumen zur zumindest zeitweisen Aufnahme von Partikelschaummaterial, d. h. insbesondere einer definierten Masse bzw. Menge an Partikelschaummaterial, umfassende Aufnahmeeinrichtung ausgebildet sein. Eine entsprechende Aufnahmeeinrichtung kann als ein reservoirartiges bzw. -förmiges Aufnahmebehältnis oder Containermodul ausgebildet sein. Ein entsprechendes Aufnahmebehältnis kann aus einer Leichtmetall- bzw. Leichtbaustruktur gebildet sein.
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Alternativ oder ergänzend kann ein mit der Vorrichtung durchführbarer Arbeitsprozess ein Förderprozess sein, in welchem eine Förderung von zu verarbeitendem Partikelschaummaterial entlang einer Förderstrecke erfolgt. Eine Prozesseinrichtung kann sonach als eine zur Förderung von zu verarbeitendem Partikelschaummaterial entlang einer Förderstrecke eingerichtete Fördereinrichtung ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Eine Förderstrecke kann sich z. B. zwischen wenigstens einer Bereitstellungseinrichtung bzw. Aufnahmeeinrichtung und wenigstens einer weiteren Bereitstellungseinrichtung bzw. Aufnahmeeinrichtung erstrecken und/oder zwischen wenigstens einer Bereitstellungseinrichtung bzw. Aufnahmeeinrichtung und wenigstens einer Verarbeitungseinrichtung erstrecken. Beispiel für eine entsprechende Fördereinrichtung ist eine zur kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Förderung von Partikelschaummaterial entlang einer Förderstrecke eingerichtete Band-, Ketten-, Schnecken-, Spiral- oder Vibrationsfördereinrichtung. Einer entsprechenden Fördereinrichtung ist typischerweise wenigstens eine Antriebseinrichtung zur Erzeugung bzw. Übertragung einer Antriebs- bzw. Förderkraft zugeordnet.
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Bei einem vermittels der Vorrichtung verarbeitbaren bzw. zu verarbeitenden Partikelschaummaterial kann es sich um ein expandierbares zw. expandiertes Kunststoffpartikelmaterial handeln. Ein vermittels der Vorrichtung verarbeitbares bzw. zu verarbeitendes Partikelschaummaterial kann sonach durch expandierbare bzw. expandierte Kunststoffpartikel gebildet sein bzw. expandierbare bzw. expandierte Kunststoffpartikel umfassen. In diesem Zusammenhang wird rein beispielhaft auf expandiertes und/oder expandierbares Polypropylen (PP bzw. EPP), expandiertes und/oder expandierbares Polyamid (PA bzw. EPA), expandiertes und/oder expandierbares Polystyrol (PS bzw. EPS) und auf expandiertes und/oder expandierbares thermoplastisches Elastomer (TPE) verwiesen. Mischungen von sich in wenigstens einem chemischen und/oder physikalischen Parameter unterscheidenden expandierbaren bzw. expandierten Partikelmaterialien bzw. Partikeln sind denkbar; der Begriff „Partikelschaummaterial“ kann sonach auch Mischungen von sich in wenigstens einem chemischen und/oder physikalischen Parameter unterscheidenden expandierbaren bzw. expandierten Partikelmaterialien bzw. Partikeln beinhalten. Ein vermittels der Vorrichtung verarbeitbares bzw. zu verarbeitendes Partikelschaummaterial kann auch durch expandierbare bzw. expandierte Core-Shell-Partikel, d. h. Partikel bestehend aus einem, insbesondere mit einem Treibmittel beladenen, Kern, welcher von einer Hülle umgeben ist, gebildet sein bzw. solche umfassen. Ein entsprechendes Partikelschaummaterial ist beispielsweise unter dem Handelsnamen Piocelan erhältlich.
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Die Vorrichtung umfasst wenigstens eine der wenigstens einen Prozesseinrichtung zuordenbare oder zugeordnete Erfassungseinrichtung, welche eingerichtet ist, die Masse einer vermittels der wenigstens einen Prozesseinrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial zu erfassen und eine eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem Partikelschaummaterial beschreibende Masseinformation zu erzeugen. Die Erfassungseinrichtung kann daher als gravimetrische Erfassungseinrichtung bezeichnet bzw. erachtet werden. Die Vorrichtung zeichnet sich sonach durch die Möglichkeit einer (gravimetrischen) Erfassung der Masse einer vermittels der wenigstens einen Prozesseinrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial und die Erzeugung einer eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem Partikelschaummaterial beschreibenden Masseinformation aus. Die Erfassung der Masse einer vermittels der wenigstens einen Prozesseinrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial erlaubt eine sehr genaue Kenntnis über die tatsächliche Menge an vermittels einer jeweiligen Prozesseinrichtung zu verarbeitendem oder verarbeitetem Partikelschaummaterial.
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Durch die Möglichkeit der Erfassung der Masse einer vermittels der wenigstens einen Prozesseinrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial und die Erzeugung einer eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem oder verarbeitetem Partikelschaummaterial beschreibenden Masseinformation kann sonach erfasst bzw. ermittelt und sichergestellt werden, dass ein vermittels einer jeweiligen Prozesseinrichtung durchführbarer bzw. durchzuführender Arbeitsprozess mit der prozessspezifisch vorgesehenen Menge an Partikelschaummaterial durchgeführt wird. Insbesondere ist es möglich, prozesseinrichtungsspezifische Mengen an in einem in einer bestimmten Prozesseinrichtung durchführbaren bzw. durchzuführenden Arbeitsprozess zu verarbeitendem bzw. verarbeitetem Partikelschaummaterial zu erfassen bzw. zu ermitteln und, gegebenenfalls durch auf Grundlage der Masseinformation durchgeführte Regel- bzw. Steuereingriffe, sicherzustellen. Insbesondere kann auch die Zudosierung bzw. Zuführung einer bestimmten Menge an in einem in einer bestimmten Prozesseinrichtung durchführbaren bzw. durchzuführenden Arbeitsprozess zu verarbeitendem bzw. verarbeiteten Partikelschaummaterial erfasst bzw. ermittelt und, gegebenenfalls durch auf Grundlage der Masseinformation durchgeführte Regel- bzw. Steuereingriffe, sichergestellt werden.
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Konkret ist es sonach beispielsweise möglich, die Zudosierung bzw. Zuführung einer bestimmten Menge an in einem in einer Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung durchführbaren bzw. durchzuführenden Verarbeitungsprozess zur Herstellung eines bestimmten Partikelschaumformteils zu verarbeitenden bzw. verarbeiteten Partikelschaummaterial zu erfassen bzw. zu ermitteln und, gegebenenfalls durch auf Grundlage der Masseinformation durchgeführte Regel- bzw. Steuereingriffe, sicherzustellen. Derart kann erfasst bzw. ermittelt werden, welche Menge an Partikelschaummaterial vermittels der Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung tatsächlich verarbeitet wird, respektive sichergestellt werden, dass eine für einen Verarbeitungsprozess vordefinierte Menge an Partikelschaummaterial auch tatsächlich verarbeitet wird.
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Eine exakte Zudosierung bzw. Zuführung ist insbesondere von Bedeutung, wenn in eine Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung, insbesondere über eine oder mehrere Befülleinrichtungen, sich in wenigstens einem chemischen und/oder physikalischen Parameter unterscheidende Partikelschaummaterialien, insbesondere in einem definierten anteils- und somit gewichtsmäßigen Verhältnis, zudosiert bzw., zugeführt werden sollen. Analoges gilt für den Fall, in dem mehreren Verarbeitungseinrichtungen bzw. Formteilherstellungseinrichtungen, insbesondere über eine oder mehrere Befülleinrichtungen, sich in wenigstens einem chemischen und/oder physikalischen Parameter unterscheidende Partikelschaummaterialien, insbesondere in einem definierten anteils- und somit gewichtsmäßigen Verhältnis, zudosiert bzw., zugeführt werden sollen.
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Entsprechend kann durch die Möglichkeit der Erfassung der Masse einer vermittels der wenigstens einen Prozesseinrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial und die Erzeugung einer eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem Partikelschaummaterial beschreibenden Masseinformation die Qualität der mit der Vorrichtung herstellbaren bzw. hergestellten Partikelschaumformteile verbessert werden, als z. B. etwaige Abweichungen der Masse erfasst werden können. Analoges gilt selbstverständlich für mit anderen Prozesseinrichtungen durchführbare bzw. durchgeführte Arbeitsprozesse.
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Die Erfassungseinrichtung kann eingerichtet sein, die Masse einer zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial direkt zu erfassen. Die Erfassungseinrichtung kann sonach konkret eingerichtet sein, eine zu verarbeitende oder verarbeitete Menge an Partikelschaummaterial direkt zu wiegen und auf Grundlage des Wiegeergebnisses eine entsprechende Masseinformation zu erzeugen.
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Die Erfassungseinrichtung kann jedoch alternativ oder ergänzend eingerichtet sein, die Masse einer zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial indirekt, d. h. insbesondere unter Berücksichtigung der Masse eines Referenzobjekts - hierbei kann es sich auch um eine Prozesseinrichtung handeln - respektive über eine Masseänderung eines Referenzobjekts - hierbei kann es sich auch um eine Prozesseinrichtung handeln - zu erfassen. Die Erfassungseinrichtung kann sonach konkret eingerichtet sein, eine Prozesseinrichtung zu wiegen und auf Grundlage des Wiegeergebnisses in Kenntnis einer Nettomasse (Leermasse) der jeweiligen Prozesseinrichtung eine entsprechende Masseinformation zu erzeugen.
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Die Erfassungseinrichtung kann ein oder mehrere Erfassungselemente umfassen.
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Die Erfassungseinrichtung kann konkret als Wägeeinrichtung ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Eine entsprechende Wägeeinrichtung kann ein oder mehrere, z. B. als Dehnungsmesstreifen, Kraftmessstreifen, etc. ausgebildete oder solche umfassende, Wägeelemente bzw. -zellen umfassen. Ein entsprechendes Wägeelement bzw. eine entsprechende Wägezelle stellt ein Beispiel für ein Erfassungselement dar.
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Die Masse wird vermittels der Erfassungseinrichtung typischerweise nicht aus anderen erfassten Größen, wie z. B. eines erfassten Volumens des Partikelschaummaterials errechnet, als sich in Untersuchungen überraschenderweise zeigte, dass eine rechnerische Herleitung der Masse einer vermittels der wenigstens einen Prozesseinrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial aus anderen physikalischen Größen, wie z. B. des Volumens, in (erheblichen) Ungenauigkeiten resultieren kann. Im Rahmen entsprechender Untersuchungen zeigte sich vielmehr, dass überraschenderweise gerade direkt gravimetrisch erfasste Kenntnisse über die Masse an vermittels der wenigstens einen Prozesseinrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial die Grundlage für eine reproduzierbare exakte Dosiermöglichkeit eines vermittels der jeweiligen Prozesseinrichtung zu verarbeitenden Partikelschaummaterials darstellt.
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Wie angedeutet, ist es möglich, auf Grundlage der Masseinformation Regel- bzw. Steuereingriffe einer oder mehrerer Prozesseinrichtungen der Vorrichtung vorzunehmen. Entsprechende Regel- bzw. Steuereingriffe beinhalten typischerweise eine Regelung bzw. Steuerung von Betriebsparametern einer oder mehrerer Prozesseinrichtungen der Vorrichtung.
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Die Vorrichtung kann sonach wenigstens eine der wenigstens einen Prozesseinrichtung zuordenbare oder zugeordnete, hardware- und/oder softwaremäßig implementierte Steuereinrichtung umfassen, welche eingerichtet ist, auf Grundlage wenigstens einer Masseinformation wenigstens einen Betriebsparameter der wenigstens einen Prozesseinrichtung steuernde Steuerinformationen, wie z. B. Steuerbefehle, zu erzeugen bzw. Grundlage einer Masseinformation wenigstens einen Betriebsparameter der wenigstens einen Prozesseinrichtung regelnde Regelinformationen, wie z. B. Regelbefehle, zu erzeugen. Über eine entsprechende Steuerung bzw. Regelung entsprechender Betriebsparameter lassen sich typischerweise auch Prozessparameter wenigstens eines mit der Vorrichtung durchführbaren Arbeitsprozesses steuern bzw. regeln. Konkret können z. B. Prozessparameter eines Verarbeitungsprozesses, wie z. B. Temperatur, Druck, etc., auf Grundlage einer Masseinformation gesteuert bzw. geregelt werden. Analoges gilt selbstverständlich für andere Arbeitsprozesse.
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Die oder eine Prozesseinrichtung der Vorrichtung kann, wie erwähnt, als eine Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung, welche zur Herstellung eines Partikelschaumformteils eingerichtet ist, ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Entsprechend kann die oder eine Erfassungseinrichtung der Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung zugeordnet und die oder eine entsprechende Steuereinrichtung eingerichtet sein, wenigstens einen Betriebsparameter der Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung steuernde Steuerinformationen auf Grundlage einer Masseinformation zu erzeugen bzw. wenigstens einen Betriebsparameter der Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung regelnde Regelinformationen auf Grundlage einer Masseinformation zu erzeugen. Die Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung kann sonach auf Grundlage eines entsprechend gesteuerten bzw. geregelten Betriebsparameters, welcher wiederum auf Grundlage einer Masseinformation erzeugt wurde, betrieben werden. Ein Betriebsparameter der Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung kann z. B. die Temperatur eines Prozessmediums, der Druck eines Prozessmediums, der Feuchtegehalt eines Prozessmediums, oder die Zykluszeit eines Formteilherstellungsprozesses (Verarbeitungsprozesses) sein.
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Die oder eine Prozesseinrichtung der Vorrichtung kann, wie ebenso erwähnt, alternativ oder ergänzend als eine Fördereinrichtung, welche zur Förderung einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial entlang einer Förderstrecke eingerichtet ist, ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Entsprechend kann die oder eine Erfassungseinrichtung der Fördereinrichtung zugeordnet sein und die oder eine entsprechende Steuereinrichtung eingerichtet sein, wenigstens einen Betriebsparameter der Fördereinrichtung steuernde Steuerinformationen auf Grundlage einer Masseinformation zu erzeugen. Die Fördereinrichtung kann sonach auf Grundlage eines entsprechend gesteuerten bzw. geregelten Betriebsparameters, welcher wiederum auf Grundlage einer Masseinformation erzeugt wurde, betrieben werden. Ein Betriebsparameter der Fördereinrichtung kann z. B. die Fördergeschwindigkeit oder ein Fördergeschwindigkeitsprofil eines Förderprozesses sein.
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Die oder eine Prozesseinrichtung kann, wie ebenso erwähnt, alternativ oder ergänzend als eine Aufnahmeeinrichtung, welche zur zumindest zeitweisen Aufnahme einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial an eine weitere Prozesseinrichtung eingerichtet ist, ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Entsprechend kann die oder eine Erfassungseinrichtung der Aufnahmeeinrichtung zugeordnet und die oder eine entsprechende Steuereinrichtung eingerichtet sein, wenigstens einen Betriebsparameter der Aufnahmeeinrichtung steuernde Steuerinformationen auf Grundlage einer Masseinformation zu erzeugen. Die Aufnahmeeinrichtung kann sonach auf Grundlage eines entsprechend gesteuerten bzw. geregelten Betriebsparameters, welcher wiederum auf Grundlage einer Masseinformation erzeugt wurde, betrieben werden. Ein Betriebsparameter der Aufnahmeeinrichtung kann z. B. eine Betriebsstellung eines einer Abführ- oder Zuführöffnung aus einem bzw. in Aufnahmevolumen der Aufnahmeeinrichtung zugeordnetes, in wenigstens eine erste Betriebsstellung, wie z. B. eine Offenstellung, und wenigstens eine weitere Betriebsstellung, wie z. B. eine Schließstellung, überführbaren, d. h. z. B. relativ zu der Abführ- oder Zuführöffnung bewegbar gelagerten Schließelements sein. Einem entsprechenden Schließelement kann eine Antriebseinrichtung, wie z. B. ein Antriebsmotor, zugeordnet sein, über welche sich eine das Schließelement in jeweilige Betriebsstellungen bewegende Antriebskraft erzeugen und/oder übertragen lässt.
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Aus der Zuordnung der Erfassungseinrichtung zu jeweiligen Prozesseinrichtungen ergibt sich, dass die oder eine entsprechende Erfassungseinrichtung an oder in wenigstens einer Prozesseinrichtung angeordnet oder ausgebildet sein kann.
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Konkret kann die oder eine Erfassungseinrichtung z. B. an oder in einer Aufnahmeeinrichtung angeordnet oder ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann die oder eine Erfassungseinrichtung an oder in einer Fördereinrichtung angeordnet oder ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann die oder eine Erfassungseinrichtung an oder in einer Formteilherstellungseinrichtung angeordnet oder ausgebildet sein.
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Grundsätzlich gilt, dass an einer bestimmten Prozesseinrichtung ein oder mehrere Erfassungseinrichtungen bzw. einer Erfassungseinrichtung zuordenbare oder zugeordnete Erfassungselemente angeordnet oder ausgebildet sein können.
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Die Vorrichtung kann sonach mehrere an unterschiedlichen Prozesseinrichtungen angeordnete oder ausgebildete Erfassungseinrichtungen umfassen, sodass mehrere Masseinformationen erzeugt werden können. Die von unterschiedlichen Erfassungseinrichtungen erzeugbaren bzw. erzeugten Masseinformationen können vermittels eines hardware- und/oder softwarebasierten Prüf- bzw. Plausibilisierungseinrichtung überprüft bzw. plausibilisiert werden.
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Dies kann insbesondere im Zusammenhang mit der Überwachung eines Materialflusses zwischen wenigstens zwei Prozesseinrichtungen sinnvoll sein, als z. B. erfasst werden kann, ob eine von einer ersten Prozesseinrichtung bereitgestellte Menge an Partikelschaummaterial eine zu der ersten Prozesseinrichtung stromabwärts angeordnete oder ausgebildete weitere Prozesseinrichtung erreicht oder nicht erreicht, was beispielsweise auf Materialverluste rückschließen lässt.
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Eine beispielhafte Konfiguration einer Vorrichtung umfasst folgende Prozesseinrichtungen:
- Wenigstens eine erste Aufnahmeeinrichtung, wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung und wenigstens eine zwischen die wenigstens eine erste Aufnahmeeinrichtung und die wenigstens eine zweite Aufnahmeeinrichtung geschaltet angeordnete, eine Förderstrecke definierende Fördereinrichtung.
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Der wenigstens einen ersten Aufnahmeeinrichtung kann wenigstens eine erste Ventileinrichtung zugeordnet sein, über welche sich eine definierte Menge an Partikelschaummaterial, z. B. aus einem übergeordneten Partikelschaummaterialvorrat, in die wenigstens eine erste Aufnahmeeinrichtung dosieren bzw. zuführen lässt. Die wenigstens eine erste Ventileinrichtung ist der wenigstens einen ersten Aufnahmeeinrichtung typischerweise vorgeschaltet angeordnet oder ausgebildet.
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Die wenigstens eine erste Aufnahmeeinrichtung ist, z. B. aus einem übergeordneten Partikelschaummaterialvorrat, zur Aufnahme einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial eingerichtet. Die wenigstens eine erste Aufnahmeeinrichtung umfasst wenigstens ein einer Abführ- oder Zuführöffnung der wenigstens einen ersten Aufnahmeeinrichtung zugeordnetes Schließelement. Das wenigstens eine Schließelement ist in wenigstens eine erste Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Offenstellung, und wenigstens eine weitere Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Schließstellung, überführbar, d. h. z. B. relativ zu der Abführ- oder Zuführöffnung bewegbar. Das wenigstens eine Schließelement kann in wenigstens einem translatorischen und/oder rotatorischen Bewegungsfreiheitsgrad bewegbar gelagert sein. Das wenigstens eine Schließelement kann konkret z. B. als Klappen, Schiebe- oder Ventilelement ausgebildet sein. Dem wenigstens einen Schließelement kann eine Antriebseinrichtung, wie z. B. ein Antriebsmotor, zugeordnet sein, über welche sich eine das Schließelement in jeweilige Betriebsstellungen überführende Antriebskraft erzeugen und/oder übertragen lässt. Ein Beispiel eines entsprechenden Schließelements ist, wie erwähnt, ein einen Bestandteil einer Ventileinrichtung bildendes Ventilelement; ein konkretes Beispiel eines entsprechenden Ventilelements ist ein einen Bestandteil einer Membranventileinrichtung bildendes Membranelement.
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Die wenigstens eine Fördereinrichtung ist zur Förderung einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial entlang der Förderstrecke, d. h. insbesondere von der wenigstens einen ersten Aufnahmeeinrichtung zu der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung, eingerichtet. Die wenigstens eine Fördereinrichtung ist der wenigstens einen ersten Aufnahmeeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet und der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung vorgeschaltet angeordnet oder ausgebildet. Die durch die wenigstens eine Fördereinrichtung definierte wenigstens eine Förderstreckte erstreckt sich sonach zwischen der wenigstens einen ersten Aufnahmeeinrichtung und der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung.
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Die zweite Aufnahmeeinrichtung ist der wenigstens einen Fördereinrichtung und somit (mittelbar) auch der wenigstens einen ersten Aufnahmeeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet. Die wenigstens eine zweite Aufnahmeeinrichtung ist zur Aufnahme einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial eingerichtet. Die wenigstens eine zweite Aufnahmeeinrichtung umfasst wenigstens ein einer Abführ- oder Zuführöffnung der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung zugeordnetes Schließelement. Das wenigstens eine Schließelement ist in wenigstens eine erste Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Offenstellung, und wenigstens eine weitere Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Schließstellung, überführbar, d. h. z. B. relativ zu der Abführ- oder Zuführöffnung bewegbar. Das wenigstens eine Schließelement kann in wenigstens einem translatorischen und/oder rotatorischen Bewegungsfreiheitsgrad bewegbar gelagert sein. Das wenigstens eine Schließelement kann konkret z. B. als Klappen- oder Schiebe- oder Ventilelement ausgebildet sein. Dem wenigstens einen Schließelement kann eine Antriebseinrichtung, wie z. B. ein Antriebsmotor, zugeordnet sein, über welche sich eine das Schließelement in jeweilige Betriebsstellungen überführende Antriebskraft erzeugen und/oder übertragen lässt. Ein Beispiel eines entsprechenden Schließelements ist ein einen Bestandteil einer Ventileinrichtung bildendes Ventilelement; ein konkretes Beispiel eines entsprechenden Ventilelements ist ein einen Bestandteil einer Membranventileinrichtung bildendes Membranelement.
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Der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung kann wenigstens eine zweite Ventileinrichtung zugeordnet sein, über welche sich eine definierte Menge an Partikelschaummaterial in die wenigstens eine zweite Aufnahmeeinrichtung dosieren bzw. zuführen lässt. Eine entsprechende wenigstens eine zweite Ventileinrichtung kann der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung vorgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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Der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung kann alternativ oder ergänzend wenigstens eine zweite Ventileinrichtung zugeordnet sein, über welche sich eine definierte Menge an Partikelschaummaterial aus der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung dosieren bzw. zuführen lässt. Eine entsprechende wenigstens eine zweite Ventileinrichtung kann der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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Der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung kann wenigstens eine Befülleinrichtung, welche zur Befüllung einer formgebenden Kavität einer Formwerkzeugeinrichtung mit Partikelschaummaterial eingerichtet ist, nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
Der wenigstens einen Befülleinrichtung kann wenigstens eine Formwerkzeugeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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Alternativ oder ergänzend kann der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein. Die wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung ist zur Aufnahme einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial von der der wenigstens einen ersten Aufnahmeeinrichtung eingerichtet. Die wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung umfasst wenigstens ein einer Abführ- oder Zuführöffnung der wenigstens einen weiteren Aufnahmeeinrichtung zugeordnetes Schließelement. Das wenigstens eine Schließelement ist in wenigstens eine erste Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Offenstellung, und wenigstens eine weitere Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Schließstellung, überführbar, d. h. z. B. relativ zu der Abführ- oder Zuführöffnung bewegbar. Das wenigstens eine Schließelement kann in wenigstens einem translatorischen und/oder rotatorischen Bewegungsfreiheitsgrad bewegbar gelagert sein. Das wenigstens eine Schließelement kann konkret z. B. als Klappen, Schiebe- oder Ventilelement ausgebildet sein. Die wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung ist der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet.
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Der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung kann wenigstens eine Befülleinrichtung, welche zur Befüllung einer formgebenden Kavität einer Verarbeitungseinrichtung bzw. Formwerkzeugeinrichtung mit Partikelschaummaterial eingerichtet ist, nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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Der wenigstens einen Befülleinrichtung kann entsprechend wenigstens eine Verarbeitungseinrichtung bzw. Formwerkzeugeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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Eine weitere beispielhafte Konfiguration einer Vorrichtung umfasst analog der vorstehend beschriebenen beispielhaften Konfiguration einer Vorrichtung folgende Prozesseinrichtungen:
- Wenigstens eine erste Aufnahmeeinrichtung, wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung und wenigstens eine zwischen die wenigstens eine erste Aufnahmeeinrichtung und die wenigstens eine zweite Aufnahmeeinrichtung geschaltet angeordnete, eine Förderstrecke definierende Fördereinrichtung.
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Die beispielhafte Konfiguration dieser Vorrichtung unterscheidet sich von der beispielhaften Konfiguration der vorstehend beschriebenen Vorrichtung dadurch, dass die vorgenannten Prozesseinrichtungen in einer, z. B. gestellartigen bzw. - förmigen, Gehäuse- oder Lagereinrichtung angeordnet oder ausgebildet sind. Die in der Gehäuse- oder Lagereinrichtung angeordneten oder ausgebildeten Prozesseinrichtungen bilden sonach ein Prozesseinrichtungsmodul.
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Ein entsprechendes Prozesseinrichtungsmodul kann in wenigstens einem Bewegungsfreiheitsgrad bewegbar auf einem Untergrund gelagert sein. Die Gehäuse- bzw. Lagereinrichtung kann sonach mit einem oder mehreren Bewegungsmitteln, wie z. B. Rollen, Kufen, Schienen, etc., ausgestattet sein, welche eine freie oder geführte Bewegung des Prozesseinrichtungsmoduls auf einem Untergrund ermöglichen.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verarbeitung von Partikelschaummaterial zur Herstellung eines Partikelschaumformteils. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vorrichtung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung zur Durchführung des Verfahrens verwendet wird. Sämtliche Ausführungen im Zusammenhang mit der Vorrichtung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung gelten sonach analog für das Verfahren gemäß dem weiteren Aspekt der Erfindung.
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Verfahrensgemäß kann die Masse einer vermittels wenigstens einer Prozesseinrichtung zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial erfasst und eine eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem Partikelschaummaterial beschreibende Masseinformation erzeugt werden. Dies ermöglicht es z. B., die Zudosierung bzw. Zuführung einer bestimmten Menge an in einem in einer Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung durchführbaren bzw. durchzuführenden Verarbeitungsprozess zur Herstellung eines bestimmten Partikelschaumformteils zu verarbeitenden bzw. verarbeiteten Partikelschaummaterial zu erfassen bzw. zu ermitteln und, gegebenenfalls durch auf Grundlage der Masseinformation durchgeführte Regel- bzw. Steuereingriffe, sicherzustellen. Entsprechend kann erfasst bzw. ermittelt werden, welche Menge an Partikelschaummaterial vermittels der Verarbeitungseinrichtung bzw. Formteilherstellungseinrichtung tatsächlich verarbeitet wird, respektive sichergestellt werden, dass eine für einen Verarbeitungsprozess vordefinierte Menge an Partikelschaummaterial auch tatsächlich verarbeitet wird. Analoges gilt für die Steuerung bzw. Regelung des Betriebs anderer Prozesseinrichtungen.
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Verfahrensgemäß können auf Grundlage der erfassten Masseinformation sonach Steuerinformationen zur Steuerung bzw. Regelung wenigstens eines Betriebsparameters wenigstens einer Prozesseinrichtung erzeugt und dem Betrieb der wenigstens einen Prozesseinrichtung zugrunde gelegt werden.
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Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungen nochmals erläutert. Dabei zeigt:
- 1 - 5 je eine Prinzipdarstellung einer Vorrichtung zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils gemäß einem Ausführungsbeispiel.
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1 zeigt eine Prinzipdarstellung einer Vorrichtung 1 zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel.
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Die Vorrichtung 1 ist im Allgemeinen zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils eingerichtet; die Vorrichtung 1 ist sonach zur Durchführung einer oder mehrerer Arbeitsprozesse eingerichtet; mit der Vorrichtung 1 sind sonach ein oder mehrere Arbeitsprozesse zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils durchführbar. Zur Durchführung einer oder mehrerer Arbeitsprozesse umfasst die Vorrichtung 1 eine oder mehrere zur Durchführung jeweiliger Arbeitsprozesse eingerichtete Prozesseinrichtungen 2.
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Mit der Vorrichtung 1 bzw. jeweiligen Prozesseinrichtungen 2 der Vorrichtung 1 durchführbare Arbeitsprozesse sind insbesondere Verarbeitungsprozesse, in welchen eine (eigentliche) Verarbeitung von Partikelschaummaterial, d. h. insbesondere ein Verbinden von Partikelschaummaterial unter Ausbildung eines herzustellenden Partikelschaumformteils, erfolgt, oder Bereitstellungsprozesse, in welchen eine Menge an Partikelschaummaterial, insbesondere eine in einem Verarbeitungsprozess zu verarbeitende Menge an Partikelschaummaterial, bereitgestellt wird, oder Förderprozesse, in welchen eine Menge an Partikelschaummaterial, insbesondere eine in einem Verarbeitungsprozess zu verarbeitende Menge an Partikelschaummaterial, entlang einer Förderstrecke befördert wird, oder Füllprozesse, in welchen eine Menge an Partikelschaummaterial, insbesondere eine in einem Verarbeitungsprozess zu verarbeitende Menge an Partikelschaummaterial in eine formgebende Kavität einer Formteilherstellungseinrichtung .
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Ein mit der Vorrichtung 1 durchführbarer Arbeitsprozess kann sonach ein Verarbeitungsprozess sein, in welchem eine Verarbeitung von Partikelschaummaterial erfolgt. Eine Prozesseinrichtung 2 kann sonach als eine zur Verarbeitung von Partikelschaummaterial eingerichtete Verarbeitungseinrichtung 3 ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Ein Beispiel für einen mit der Vorrichtung 1 durchführbaren Verarbeitungsprozess ist ein Formteilherstellungsprozess, d. h. ein eigentlicher Herstellungsprozess eines Partikelschaumformteils, in welchem aus einem Partikelschaummaterial unter Einwirkung von Energie ein Partikelschaumformteil hergestellt wird. Ein entsprechender Formteilherstellungsprozess kann einen Expansions- oder Verbindungsprozess eines in einer entsprechenden Verarbeitungseinrichtung, d. h. insbesondere in einer formgebenden Kavität, befindlichen Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils sein. In einem Beispiel kann eine Verarbeitungseinrichtung sonach als eine wenigstens eine formgebende Kavität umfassende Formteilherstellungseinrichtung ausgebildet sein. Eine entsprechende Formteilherstellungseinrichtung kann als eine wenigstens eine formgebende Kavität umfassende Formwerkzeugeinrichtung ausgebildet sein.
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Im Rahmen eines Verarbeitungsprozesses kann wenigstens ein Arbeitsmedium eingesetzt bzw. verwendet werden. Bei einem Arbeitsmedium kann es sich um ein, insbesondere flüssiges, dampfförmiges oder gasförmiges, Energieträgermedium, d. h. z. B. um eine Flüssigkeit, d. h. insbesondere Wasser, um Dampf, d. h. insbesondere Heißdampf, oder um ein Gas, welches im Rahmen des Betriebs der Vorrichtung Energie, d. h. insbesondere thermische Energie, kinematische Energie, etc., aufnimmt oder abgibt, handeln.
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Alternativ kann ein mit der Vorrichtung 1 durchführbarer Arbeitsprozess ein Füllprozess sein, in welchem eine Befüllung einer formgebenden Kavität einer Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. einer Formwerkzeugeinrichtung mit Partikelschaummaterial erfolgt. Eine Prozesseinrichtung 2 kann sonach als eine zur Befüllung einer formgebenden Kavität einer Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. einer Formwerkzeugeinrichtung mit Partikelschaummaterial eingerichtete Befülleinrichtung 4 ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Beispiel für eine entsprechende Befülleinrichtung 4 ist sonach eine zur Erzeugung eines Befüllfluidstroms, wie z. B. eines Befüllgasstroms, einer in eine formgebende Kavität einer Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. einer Formwerkzeugeinrichtung einzufüllenden Menge an Partikelschaummaterial eingerichtete Fluidstromerzeugungseinrichtung.
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Alternativ oder ergänzend kann ein mit der Vorrichtung 1 durchführbarer Arbeitsprozess ein Bereitstellungsprozess sein, in welchem eine Bereitstellung von zu verarbeitendem Partikelschaummaterial erfolgt. Eine Prozesseinrichtung 2 kann sonach als eine zur Bereitstellung von zu verarbeitendem Partikelschaummaterial in eine Prozesseinrichtung 2 eingerichtete Bereitstellungseinrichtung 5 ausgebildet sein oder eine solche umfassen. In einem konkreten Beispiel kann eine Bereitstellungseinrichtung 5 als eine wenigstens eine Aufnahmevolumen 6.1 zur zumindest zeitweisen Aufnahme von Partikelschaummaterial, d. h. insbesondere einer definierten Masse bzw. Menge an Partikelschaummaterial, umfassende Aufnahmeeinrichtung 6 ausgebildet sein. Eine entsprechende Aufnahmeeinrichtung 6 kann als ein reservoirartiges bzw. - förmiges Aufnahmebehältnis oder Containermodul ausgebildet sein. Ein entsprechendes Aufnahmebehältnis kann aus einer Leichtmetall- bzw. Leichtbaustruktur gebildet sein.
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Alternativ oder ergänzend kann ein mit der Vorrichtung 1 durchführbarer Arbeitsprozess ein Förderprozess sein, in welchem eine Förderung von zu verarbeitendem Partikelschaummaterial entlang einer Förderstrecke S erfolgt. Eine Prozesseinrichtung 2 kann sonach als eine zur Förderung von zu verarbeitendem Partikelschaummaterial entlang einer Förderstrecke S eingerichtete Fördereinrichtung 7 ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Eine Förderstrecke S kann sich, wie die 2 - 4 beispielhaft zeigen, z. B. zwischen wenigstens einer Bereitstellungseinrichtung 5 bzw. Aufnahmeeinrichtung 6 und wenigstens einer weiteren Bereitstellungseinrichtung 5 bzw. weiteren Aufnahmeeinrichtung 6 erstrecken und/oder zwischen wenigstens einer Bereitstellungseinrichtung bzw. Aufnahmeeinrichtung 6 und wenigstens einer Verarbeitungseinrichtung 3 erstrecken. Beispiel für eine entsprechende Fördereinrichtung 7 ist eine zur kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Förderung von Partikelschaummaterial entlang einer Förderstrecke S eingerichtete Band-, Ketten-, Schnecken-, Spiral- oder Vibrationsfördereinrichtung. Einer entsprechenden Fördereinrichtung 7 ist typischerweise wenigstens eine Antriebseinrichtung (nicht gezeigt) zur Erzeugung bzw. Übertragung einer jeweiligen Antriebs- bzw. Förderkraft zugeordnet.
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Bei einem vermittels der Vorrichtung 1 verarbeitbaren bzw. zu verarbeitenden Partikelschaummaterial kann es sich um ein expandierbares zw. expandiertes Kunststoffpartikelmaterial handeln. Ein vermittels der Vorrichtung 1 verarbeitbares bzw. zu verarbeitendes Partikelschaummaterial kann sonach durch expandierbare bzw. expandierte Kunststoffpartikel gebildet sein bzw. expandierbare bzw. expandierte Kunststoffpartikel umfassen. In diesem Zusammenhang wird rein beispielhaft auf expandiertes und/oder expandierbares Polypropylen (PP bzw. EPP), expandiertes und/oder expandierbares Polyamid (PA bzw. EPA), expandiertes und/oder expandierbares Polystyrol (PS bzw. EPS) und auf expandiertes und/oder expandierbares thermoplastisches Elastomer (TPE) verwiesen. Mischungen von sich in wenigstens einem chemischen und/oder physikalischen Parameter unterscheidenden expandierbaren bzw. expandierten Partikelmaterialien bzw. Partikeln sind denkbar; der Begriff „Partikelschaummaterial“ kann sonach auch Mischungen von sich in wenigstens einem chemischen und/oder physikalischen Parameter unterscheidenden expandierbaren bzw. expandierten Partikelmaterialien bzw. Partikeln beinhalten. Ein vermittels der Vorrichtung 1 verarbeitbares bzw. zu verarbeitendes Partikelschaummaterial kann auch durch expandierbare bzw. expandierte Core-Shell-Partikel, d. h. Partikel bestehend aus einem, insbesondere mit einem Treibmittel beladenen, Kern, welcher von einer Hülle umgeben ist, gebildet sein bzw. solche umfassen. Ein entsprechendes Partikelschaummaterial ist beispielsweise unter dem Handelsnamen Piocelan erhältlich.
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Die Vorrichtung 1 umfasst wenigstens eine wenigstens einer Prozesseinrichtung 2 zuordenbare oder zugeordnete Erfassungseinrichtung 8, welche eingerichtet ist, die Masse einer vermittels der Prozesseinrichtung 2 zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial zu erfassen und eine eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem Partikelschaummaterial beschreibende Masseinformation zu erzeugen. Die Erfassungseinrichtung 8 kann daher als gravimetrische Erfassungseinrichtung bezeichnet bzw. erachtet werden. Die Vorrichtung 1 zeichnet sich sonach durch die Möglichkeit einer (gravimetrischen) Erfassung der Masse einer vermittels der Prozesseinrichtung 2 zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial und die Erzeugung einer eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem Partikelschaummaterial beschreibenden Masseinformation aus. Die Erfassung der Masse einer vermittels der Prozesseinrichtung 2 zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial erlaubt eine sehr genaue Kenntnis über die tatsächliche Menge an vermittels der Prozesseinrichtung 2 zu verarbeitendem oder verarbeitetem Partikelschaummaterial.
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Durch die Möglichkeit der Erfassung der Masse einer vermittels der Prozesseinrichtung 2 zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial und die Erzeugung einer eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem oder verarbeiteten Partikelschaummaterial beschreibenden Masseinformation kann sonach erfasst bzw. ermittelt und sichergestellt werden, dass ein vermittels einer jeweiligen Prozesseinrichtung 2 durchführbarer bzw. durchzuführender Arbeitsprozess mit der prozessspezifisch vorgesehenen Menge an Partikelschaummaterial durchgeführt wird. Insbesondere ist es möglich, prozesseinrichtungsspezifische Mengen an in einem in einer bestimmten Prozesseinrichtung 2 durchführbaren bzw. durchzuführenden Arbeitsprozess zu verarbeitendem bzw. verarbeitetem Partikelschaummaterial zu erfassen bzw. zu ermitteln und, gegebenenfalls durch auf Grundlage der Masseinformation durchgeführte Regel- bzw. Steuereingriffe, sicherzustellen. Insbesondere kann auch die Zudosierung bzw. Zuführung einer bestimmten Menge an in einem in einer bestimmten Prozesseinrichtung 2 durchführbaren bzw. durchzuführenden Arbeitsprozess zu verarbeitendem bzw. verarbeitetem Partikelschaummaterial erfasst bzw. ermittelt und, gegebenenfalls durch auf Grundlage der Masseinformation durchgeführte Regel- bzw. Steuereingriffe, sichergestellt werden.
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Konkret ist es sonach beispielsweise möglich, die Zudosierung bzw. Zuführung einer bestimmten Menge an in einem in einer Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. einer Formteilherstellungseinrichtung durchführbaren bzw. durchzuführenden Verarbeitungsprozess zur Herstellung eines bestimmten Partikelschaumformteils zu verarbeitenden bzw. verarbeiteten Partikelschaummaterial zu erfassen bzw. zu ermitteln und, gegebenenfalls durch auf Grundlage der Masseinformation durchgeführte Regel- bzw. Steuereingriffe, sicherzustellen. Derart kann erfasst bzw. ermittelt werden, welche Menge an Partikelschaummaterial vermittels der Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. der Formteilherstellungseinrichtung tatsächlich verarbeitet wird, respektive sichergestellt werden, dass eine für einen Verarbeitungsprozess vordefinierte Menge an Partikelschaummaterial auch tatsächlich verarbeitet wird.
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Die Erfassungseinrichtung 8 kann eingerichtet sein, die Masse einer zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial direkt zu erfassen. Die Erfassungseinrichtung 8 kann sonach konkret eingerichtet sein, eine zu verarbeitende oder verarbeitete Menge an Partikelschaummaterial direkt zu wiegen und auf Grundlage des Wiegeergebnisses eine entsprechende Masseinformation zu erzeugen.
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Die oder eine Erfassungseinrichtung 8 kann jedoch alternativ oder ergänzend eingerichtet sein, die Masse einer zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial indirekt, d. h. insbesondere unter Berücksichtigung der Masse eines Referenzobjekts - hierbei kann es sich auch um eine Prozesseinrichtung 2 handeln - respektive über eine Masseänderung eines Referenzobjekts - hierbei kann es sich auch um eine Prozesseinrichtung 2 handeln - zu erfassen. Die oder eine Erfassungseinrichtung 8 kann sonach konkret eingerichtet sein, eine Prozesseinrichtung 2 zu wiegen und auf Grundlage des Wiegeergebnisses in Kenntnis einer Nettomasse (Leermasse) der jeweiligen Prozesseinrichtung 2 eine entsprechende Masseinformation zu erzeugen.
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Die Erfassungseinrichtung 8 kann in allen Ausführungsbeispielen als Wägeeinrichtung ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Eine entsprechende Wägeeinrichtung kann ein oder mehrere, z. B. als Dehnungsmesstreifen, Kraftmessstreifen, etc. ausgebildete oder solche umfassende, Wägeelemente bzw. -zellen umfassen. Ein entsprechendes Wägeelement stellt ein Beispiel für ein Erfassungselement der Erfassungseinrichtung 8 dar.
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Die Masse wird vermittels der Erfassungseinrichtung 8 typischerweise nicht aus anderen erfassten Größen, wie z. B. eines erfassten Volumens des Partikelschaummaterials errechnet, als sich in Untersuchungen überraschenderweise zeigte, dass eine rechnerische Herleitung der Masse einer vermittels einer Prozesseinrichtung 2 zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial aus anderen physikalischen Größen, wie z. B. des Volumens, in (erheblichen) Ungenauigkeiten resultieren kann. Im Rahmen entsprechender Untersuchungen zeigte sich vielmehr, dass überraschenderweise gerade direkt gravimetrisch erfasste Kenntnisse über die Masse einer zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial die Grundlage für eine reproduzierbare exakte Dosiermöglichkeit eines zu verarbeitenden Partikelschaummaterials darstellt.
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Wie angedeutet, ist es möglich, auf Grundlage der Masseinformation Regel- bzw. Steuereingriffe einer oder mehrerer Prozesseinrichtungen 2 der Vorrichtung 1 vorzunehmen. Entsprechende Regel- bzw. Steuereingriffe beinhalten typischerweise eine Regelung bzw. Steuerung von Betriebsparametern einer oder mehrerer Prozesseinrichtungen 2 der Vorrichtung 1.
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Die Vorrichtung 1 umfasst sonach typischerweise eine der Prozesseinrichtung 2 zuordenbare oder zugeordnete, hardware- und/oder softwaremäßig implementierte Steuereinrichtung 9, welche eingerichtet ist, auf Grundlage wenigstens einer Masseinformation wenigstens einen Betriebsparameter der Prozesseinrichtung 2 steuernde Steuerinformationen, wie z. B. Steuerbefehle, zu erzeugen bzw. Grundlage einer Masseinformation wenigstens einen Betriebsparameter der Prozesseinrichtung 2 regelnde Regelinformationen, wie z. B. Regelbefehle, zu erzeugen. Über eine entsprechende Steuerung bzw. Regelung entsprechender Betriebsparameter lassen sich typischerweise auch Prozessparameter wenigstens eines mit der Vorrichtung 1 durchführbaren Arbeitsprozesses steuern bzw. regeln. Konkret können z. B. Prozessparameter eines Verarbeitungsprozesses, wie z. B. Temperatur, Druck, etc., auf Grundlage einer Masseinformation gesteuert bzw. geregelt werden. Analoges gilt selbstverständlich für andere Arbeitsprozesse.
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Die Prozesseinrichtung 2 kann, wie erwähnt, als eine Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung, welche zur Herstellung eines Partikelschaumformteils eingerichtet ist, ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Entsprechend kann die Erfassungseinrichtung 8 der Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung zugeordnet und die Steuereinrichtung 9 eingerichtet sein, wenigstens einen Betriebsparameter der Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. der Formteilherstellungseinrichtung steuernde Steuerinformationen auf Grundlage einer Masseinformation zu erzeugen bzw. wenigstens einen Betriebsparameter der Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung regelnde Regelinformationen auf Grundlage einer Masseinformation zu erzeugen. Die Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung kann sonach auf Grundlage eines entsprechend gesteuerten bzw. geregelten Betriebsparameters, welcher wiederum auf Grundlage einer Masseinformation erzeugt wurde, betrieben werden. Ein Betriebsparameter der Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung kann z. B. die Temperatur eines Prozessmediums, der Druck eines Prozessmediums, der Feuchtegehalt eines Prozessmediums, oder die Zykluszeit eines Formteilherstellungsprozesses (Verarbeitungsprozesses) sein.
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Die oder eine Prozesseinrichtung 2 kann, wie ebenso erwähnt, alternativ oder ergänzend als eine Fördereinrichtung 7, welche zur Förderung einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial entlang einer Förderstrecke S eingerichtet ist, ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Entsprechend kann die Erfassungseinrichtung 8 der Fördereinrichtung 7 zugeordnet sein und die Steuereinrichtung 9 eingerichtet sein, wenigstens einen Betriebsparameter der Fördereinrichtung 7 steuernde Steuerinformationen auf Grundlage einer Masseinformation zu erzeugen. Die Fördereinrichtung 7 kann sonach auf Grundlage eines entsprechend gesteuerten bzw. geregelten Betriebsparameters, welcher wiederum auf Grundlage einer Masseinformation erzeugt wurde, betrieben werden. Ein Betriebsparameter der Fördereinrichtung 7 kann z. B. die Fördergeschwindigkeit oder ein Fördergeschwindigkeitsprofil eines Förderprozesses sein.
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Die oder eine Prozesseinrichtung 2 kann, wie ebenso erwähnt, alternativ oder ergänzend als eine Aufnahmeeinrichtung 6, welche zur zumindest zeitweisen Aufnahme einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial an eine weitere Prozesseinrichtung 2 eingerichtet ist, ausgebildet sein oder eine solche umfassen. Entsprechend kann die Erfassungseinrichtung 8 der Aufnahmeeinrichtung 6 zugeordnet und die Steuereinrichtung 9 eingerichtet sein, wenigstens einen Betriebsparameter der Aufnahmeeinrichtung 6 steuernde Steuerinformationen auf Grundlage einer Masseinformation zu erzeugen. Die Aufnahmeeinrichtung 6 kann sonach auf Grundlage eines entsprechend gesteuerten bzw. geregelten Betriebsparameters, welcher wiederum auf Grundlage einer Masseinformation erzeugt wurde, betrieben werden. Ein Betriebsparameter der Aufnahmeeinrichtung 6 kann z. B. eine Betriebsstellung eines einer Abführ- oder Zuführöffnung aus einem bzw. in Aufnahmevolumen der Aufnahmeeinrichtung 6 zugeordnetes, in wenigstens eine erste Betriebsstellung, wie z. B. eine Offenstellung, und wenigstens einer weitere Betriebsstellung, wie z. B. eine Schließstellung, überführbaren, d. h. z. B. relativ zu der Abführ- oder Zuführöffnung bewegbar gelagerten Schließelements 6.2 sein. Einem entsprechenden Schließelement 6.2 kann eine Antriebseinrichtung, wie z. B. ein Antriebsmotor, zugeordnet sein, über welche sich eine das Schließelement 6.2 in jeweilige Betriebsstellungen überführende Antriebskraft erzeugen und/oder übertragen lässt.
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Aus der Zuordnung der Erfassungseinrichtung 8 zu der oder den Prozesseinrichtung(en) 2 ergibt sich, dass - wie in 1 rein schematisch angedeutet, die oder wenigstens eine Erfassungseinrichtung 8 unmittelbar oder mittelbar an oder in der bzw. einer Prozesseinrichtung 2 angeordnet oder ausgebildet sein kann. Konkret zeigt 1 rein beispielhaft eine Variante einer an der Prozesseinrichtung 2 angeordneten oder ausgebildeten Erfassungseinrichtung 8 und einer in der Prozesseinrichtung 2 angeordneten oder ausgebildeten Erfassungseinrichtung 8.
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Die oder eine Erfassungseinrichtung 8 kann sonach z. B. an oder in einer Aufnahmeeinrichtung 6 angeordnet oder ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann die oder eine Erfassungseinrichtung 8 an oder in einer Fördereinrichtung 7 angeordnet oder ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann die oder eine Erfassungseinrichtung 8 an oder in einer Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung angeordnet oder ausgebildet sein.
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2 zeigt eine Prinzipdarstellung einer Vorrichtung 1 zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
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In dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 umfasst die Vorrichtung 1 eine Konfiguration mit einer ersten Prozesseinrichtung 2 in Form einer Aufnahmeeinrichtung 6, eine der ersten Prozesseinrichtung 2 nachgeschaltet angeordnete oder ausgebildete zweite Prozesseinrichtung 2 in Form einer Fördereinrichtung 7 und eine der zweiten Prozesseinrichtung 2 nachgeschaltet angeordnete oder ausgebildete dritte Prozesseinrichtung 2 in Form einer zweiten Aufnahmeeinrichtung 6. Die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 kann als Dosiereinrichtung zur Zudosierung bzw. Zuführung einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial in eine Verarbeitungseinrichtung 3 (nicht gezeigt) bzw. Formteilherstellungseinrichtung dienen. Der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 kann sonach eine Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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In dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist die Erfassungserrichtung 8 rein beispielhaft an bzw. in der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 angeordnet oder ausgebildet.
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3 zeigt eine Prinzipdarstellung einer Vorrichtung 1 zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
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Die in dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 gezeigte Konfiguration der Vorrichtung 1 entspricht grundsätzlich der in dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 gezeigten Konfiguration der Vorrichtung 1; allerdings ist die Erfassungseinrichtung 8 in dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 nicht an in der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 angeordnet oder ausgebildet, sondern, wiederum rein beispielhaft, an oder in der Fördereinrichtung 7 angeordnet oder ausgebildet.
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Grundsätzlich gilt, dass die oder wenigstens eine Erfassungseinrichtung 8 bei einer entsprechenden Konfiguration der Vorrichtung 1 an oder in der ersten Antriebseinrichtung 6 und/oder an oder in der Fördereinrichtung 7 und/oder an oder in der ersten Aufnahmeeinrichtung 6 angeordnet oder ausgebildet sein kann.
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Die Vorrichtung 1 kann sonach mehrere an unterschiedlichen Prozesseinrichtungen 2 angeordnete oder ausgebildete Erfassungseinrichtungen 8 umfassen, sodass mehrere Masseinformationen erzeugt werden können. Die von unterschiedlichen Erfassungseinrichtungen 8 erzeugbaren bzw. erzeugten Masseinformationen können vermittels eines hardware- und/oder softwarebasierten Prüf- bzw. Plausibilisierungseinrichtung (nicht gezeigt) überprüft bzw. plausibilisiert werden.
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Dies kann insbesondere im Zusammenhang mit der Überwachung eines Materialflusses zwischen wenigstens zwei Prozesseinrichtungen 2 sinnvoll sein, als z. B. erfasst werden kann, ob eine von einer ersten Prozesseinrichtung bereitgestellte Menge an Partikelschaummaterial eine zu der ersten Prozesseinrichtung 2 stromabwärts angeordnete oder ausgebildete weitere Prozesseinrichtung 2 erreicht oder nicht erreicht, was beispielsweise auf Materialverluste rückschließen lässt.
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4 zeigt eine Prinzipdarstellung einer Vorrichtung 1 zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
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Die Konfiguration der in dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 gezeigten Vorrichtung 1 umfasst folgende Prozesseinrichtungen 2:
- Eine erste Aufnahmeeinrichtung 6, wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung 6 und wenigstens eine zwischen die erste Aufnahmeeinrichtung 6 und die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 geschaltet angeordnete, eine Förderstrecke S definierende Fördereinrichtung 7.
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Die erste Aufnahmeeinrichtung 6 ist, z. B. aus einem übergeordneten Partikelschaummaterialvorrat, zur Aufnahme einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial eingerichtet. Die erste Aufnahmeeinrichtung 6 umfasst wenigstens ein einer Abführ- oder Zuführöffnung (nicht näher gezeigt) der ersten Aufnahmeeinrichtung 6 zugeordnetes Schließelement 6.2. Das Schließelement 6.2 ist in wenigstens eine erste Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Offenstellung, und wenigstens eine weitere Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Schließstellung, überführbar, d. h. z. B. relativ zu der Abführ- oder Zuführöffnung bewegbar gelagert. Das Schließelement 6.2 kann in wenigstens einem translatorischen und/oder rotatorischen Bewegungsfreiheitsgrad bewegbar gelagert sein. Das Schließelement 6.2 kann konkret z. B. als Klappen-, Schiebe- oder Ventilelement ausgebildet sein. Dem Schließelement 6.2 kann eine Antriebseinrichtung (nicht gezeigt), wie z. B. ein Antriebsmotor, zugeordnet sein, über welche sich eine das Schließelement 6.2 in jeweilige Betriebsstellungen überführende Antriebskraft erzeugen und/oder übertragen lässt.
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Der ersten Aufnahmeeinrichtung 6 kann eine erste Ventileinrichtung 11 zugeordnet sein, über welche sich eine definierte Menge an Partikelschaummaterial, z. B. aus einem übergeordneten Partikelschaummaterialvorrat, in die erste Aufnahmeeinrichtung 6 dosieren bzw. zuführen lässt. Ersichtlich kann die erste Ventileinrichtung 11 der ersten Aufnahmeeinrichtung 6 vorgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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Die Fördereinrichtung 7 ist zur Förderung einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial entlang der Förderstrecke S, d. h. insbesondere von der ersten Aufnahmeeinrichtung 6 zu der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6, eingerichtet. Die Fördereinrichtung 7 ist der ersten Aufnahmeeinrichtung 6 nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet und der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 vorgeschaltet angeordnet oder ausgebildet. Die durch die Fördereinrichtung 7 definierte Förderstreckte S erstreckt sich sonach zwischen der ersten Aufnahmeeinrichtung 6 und der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6.
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Die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 ist der Fördereinrichtung 7 und somit (mittelbar) auch der ersten Aufnahmeeinrichtung 6 nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet. Die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 ist zur Aufnahme einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial eingerichtet. Die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 umfasst ein einer Abführ- oder Zuführöffnung (nicht näher gezeigt) der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 zugeordnetes Schließelement 6.2. Das Schließelement 6.2 ist in wenigstens eine erste Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Offenstellung, und wenigstens eine weitere Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Schließstellung überführbar, d. h. z. B. relativ zu der Abführ- oder Zuführöffnung bewegbar. Das Schließelement 6.2 kann in wenigstens einem translatorischen und/oder rotatorischen Bewegungsfreiheitsgrad bewegbar gelagert sein. Das Schließelement 6.2 kann konkret z. B. als Klappen-, Schiebe- oder Ventilelement ausgebildet sein. Dem Schließelement 6.2 kann eine Antriebseinrichtung (nicht gezeigt), wie z. B. ein Antriebsmotor, zugeordnet sein, über welche sich eine das Schließelement 6.2 in jeweilige Betriebsstellungen überführende Antriebskraft erzeugen und/oder übertragen lässt.
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Der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 kann eine zweite Ventileinrichtung 12 zugeordnet sein, über welche sich eine definierte Menge an Partikelschaummaterial in die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 dosieren bzw. zuführen lässt. Ersichtlich kann entsprechende zweite Ventileinrichtung 11 der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 vorgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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Alternativ oder ergänzend kann der zweiten Ventileinrichtung 11 eine (weitere) zweite Ventileinrichtung 13 zugeordnet sein, über welche sich eine definierte Menge an Partikelschaummaterial aus der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 dosieren bzw. zuführen lässt. Ersichtlich kann eine entsprechende zweite Ventileinrichtung 13 der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein.
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Der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 ist in dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 eine Befülleinrichtung 4, welche zur Befüllung einer formgebenden Kavität einer Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formwerkzeugeinrichtung mit Partikelschaummaterial eingerichtet ist, nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet.
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Der Befülleinrichtung 4 ist typischerweise wenigstens eine Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formwerkzeugeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet.
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Wenngleich in 4 nicht gezeigt, könnte der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 alternativ oder ergänzend wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet sein. Die wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung ist zur Aufnahme einer bestimmten Menge an Partikelschaummaterial von der zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 eingerichtet. Die wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung umfasst wenigstens ein einer Abführ- oder Zuführöffnung der wenigstens einen weiteren Aufnahmeeinrichtung zugeordnetes Schließelement. Das wenigstens eine Schließelement ist in wenigstens eine erste Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Offenstellung, und wenigstens eine weitere Betriebsstellung, d. h. z. B. eine Schließstellung, überführbar, d. h. z. B. relativ zu der Abführ- oder Zuführöffnung bewegbar. Das wenigstens eine Schließelement kann in wenigstens einem translatorischen und/oder rotatorischen Bewegungsfreiheitsgrad bewegbar gelagert sein. Das wenigstens eine Schließelement kann konkret z. B. als Klappen-, Schiebe- oder Ventilelement ausgebildet sein. Die wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung ist der wenigstens einen zweiten Aufnahmeeinrichtung nachgeschaltet angeordnet oder ausgebildet. Dem Schließelement kann eine Antriebseinrichtung (nicht gezeigt), wie z. B. ein Antriebsmotor, zugeordnet sein, über welche sich eine das Schließelement in jeweilige Betriebsstellungen überführende Antriebskraft erzeugen und/oder übertragen lässt.
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5 zeigt eine Prinzipdarstellung einer Vorrichtung 1 zur Verarbeitung eines Partikelschaummaterials zur Herstellung eines Partikelschaumformteils gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel.
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Die Konfiguration der in dem Ausführungsbeispiel gemäß 5 gezeigten Vorrichtung 1 umfasst folgende Prozesseinrichtungen 2:
- Eine erste Aufnahmeeinrichtung 6, wenigstens eine weitere Aufnahmeeinrichtung 6 und wenigstens eine zwischen die erste Aufnahmeeinrichtung 6 und die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 geschaltet angeordnete, eine Förderstrecke S definierende Fördereinrichtung 7.
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Die Konfiguration der in dem Ausführungsbeispiel gemäß 5 gezeigten Vorrichtung 1 unterscheidet sich von der Konfiguration der in dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 gezeigten Vorrichtung 1 dadurch, dass die vorgenannten Prozesseinrichtungen 2 in einer, z. B. gestellartigen bzw. -förmigen, Gehäuse- bzw. Lagereinrichtung 10 angeordnet oder ausgebildet sind. Die in der Gehäuse- bzw. Lagereinrichtung 10 angeordneten oder ausgebildeten Prozesseinrichtungen 2 bilden sonach ein Prozesseinrichtungsmodul.
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Das Prozesseinrichtungsmodul kann in wenigstens einem Bewegungsfreiheitsgrad bewegbar auf einem Untergrund gelagert sein. Die Gehäuse- bzw. Lagereinrichtung kann sonach mit einem oder mehreren, in 5 rein schematisch angedeuteten Bewegungsmitteln 14, wie z. B. Rollen, Kufen, Schienen, etc., ausgestattet sein, welche eine freie oder geführte Bewegung des Prozesseinrichtungsmoduls auf einem Untergrund ermöglichen.
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Vermittels den in den Fig. gezeigten Ausführungsbeispielen lässt sich ein Verfahren zur Verarbeitung von Partikelschaummaterial zur Herstellung eines Partikelschaumformteils implementieren.
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Verfahrensgemäß kann die Masse einer vermittels wenigstens einer Prozesseinrichtung 2 zu verarbeitenden oder verarbeiteten Menge an Partikelschaummaterial erfasst und eine eine erfasste Masse der Menge an zu verarbeitendem Partikelschaummaterial beschreibende Masseinformation erzeugt werden. Dies ermöglicht es z. B., die Zudosierung bzw. Zuführung einer bestimmten Menge an in einem in einer Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung durchführbaren bzw. durchzuführenden Verarbeitungsprozess zur Herstellung eines bestimmten Partikelschaumformteils zu verarbeitenden bzw. verarbeiteten Partikelschaummaterial zu erfassen bzw. zu ermitteln und, gegebenenfalls durch auf Grundlage der Masseinformation durchgeführte Regel- bzw. Steuereingriffe, sicherzustellen. Entsprechend kann erfasst bzw. ermittelt werden, welche Menge an Partikelschaummaterial vermittels einer Verarbeitungseinrichtung 3 bzw. Formteilherstellungseinrichtung tatsächlich verarbeitet wird, respektive sichergestellt werden, dass eine für einen Verarbeitungsprozess vordefinierte Menge an Partikelschaummaterial auch tatsächlich verarbeitet wird. Analoges gilt für die Steuerung bzw. Regelung des Betriebs anderer Prozesseinrichtungen 2.
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Verfahrensgemäß kann auf Grundlage der erfassten Masseinformation Steuerinformationen zur Steuerung bzw. Regelung wenigstens eines Betriebsparameters wenigstens einer Prozesseinrichtung 2 erzeugt und dem Betrieb der wenigstens einen Prozesseinrichtung 2 zugrunde gelegt werden.
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Einzelne, mehrere oder sämtliche Merkmale der in jeweiligen Ausführungsbeispielen gezeigten Vorrichtungen 1 können beliebig miteinander kombiniert werden.