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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Mobilisierung eines geparkten Fahrzeugs sowie ein Verfahren und ein System zur Mobilisierung eines geparkten Fahrzeugs, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. dem Patentanspruch 11 bzw. dem Patentanspruch 12.
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Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, mit elektrifiziertem oder teilweise elektrifiziertem Antrieb verfügen typischerweise über Antriebsbatterien, vorzugsweise solche auf Lithium-Ionen-Technologie basierend. Aufgrund verschiedener Ursachen, welche durch Einwirkungen von außen oder innen entstehen, z.B. durch mechanische Beschädigung bzw. Belastung durch einen Unfall, kann es innerhalb dieser Energiespeicher zu einer Umsetzung der chemischen Energie in Wärme kommen. Greift diese Umsetzung auf weitere Batteriezellen über, kann es zu einer Eskalation auf den gesamten Energiespeicher kommen. Eine Einleitung von Maßnahmen zur Eindämmung des Ereignisses (z.B. Kühlen durch Feuerwehr) kann oftmals erst gestartet werden, wenn bereits erhebliche Rauchmengen entstanden sind, oder bereits Flammen im Fahrzeuginneren ausgebrochen sind.
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Mit steigendem elektrischen Energiegehalt der Antriebsbatterie eines Fahrzeugs steigt die chemische Energie bzw. das chemische Potential in den Batterien und somit auch die potentiell freiwerdende Energie in Form von Wärme im Falle einer Beschädigung. Eine Eindämmung eines potentiellen Brandes einer Antriebsbatterie ist umso effektiver, je früher damit begonnen werden kann - im besten Falle, noch bevor ein Brand entstanden ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung eines Fahrzeugs sowie ein entsprechendes System und ein Verfahren bereitzustellen, die bzw. das es ermöglicht, eine rechtzeitige Information über einen kritischen Zustand der Energiespeichereinheit eines Fahrzeugs an zuständiges Personal zu übermitteln, um Sach- und Personenschaden zu minimieren, sowie dem zuständigen Personal im Falle einer Bergung den Zugriff zu dem Fahrzeug zügig und gezielt zu erleichtern.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände gemäß den Ansprüchen 1, 11 und 12 gelöst.
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Insbesondere wird die Aufgabe gelöst durch eine Vorrichtung zur Mobilisierung eines geparkten Fahrzeugs, insbesondere Elektrofahrzeug und/oder Hybridfahrzeug, wobei die Vorrichtung Folgendes umfasst:
- - mindestens einen Aktuator, insbesondere umfassend eine Bremse, der dazu ausgebildet ist, das Fahrzeug an seiner Parkposition zu halten und/oder zu sichern;
- - mindestens einen Temperatursensor, der derart ausgebildet ist, eine Temperatur und/oder eine Temperaturänderung einer Energiespeichereinrichtung zu erfassen;
- - eine Recheneinheit, die kommunikativ mit dem Temperatursensor und dem Aktuator verbunden ist, und wobei die Recheneinheit dazu ausgebildet ist, Daten von dem Temperatursensor zu empfangen, und bei Überschreiten einer Sollzustandstemperatur und/oder einer Sollzustandstemperaturänderung der Energiespeichereinrichtung mindestens ein Steuersignal an den mindestens einen Aktuator auszugeben, um den/die Aktuator(en) derart zu steuern, dass das Fahrzeug mobilisierbar und/oder zugänglich ist.
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Ein Gedanke der Erfindung besteht darin, mittels Temperatursensoren eine Temperatur einer Energiespeichereinheit des Fahrzeugs zu überwachen, da die Energiespeichereinrichtung einen potentiellen Brandherd darstellt. Im Falle einer nötigen Bergung des Fahrzeugs, auf Grund einer überhitzten und/oder bereits brennenden Energiespeichereinheit, können bestimmte Funktionen des Fahrzeugs außer Kraft gesetzt werden, um die Bergung zu erleichtern. Speziell in Abwesenheit des Fahrzeugbesitzers und/oder des Fahrzeugschlüssels, ist es möglich, Funktionen, die ein geparktes Fahrzeug normalerweise gegen ungewollte Fahrzeugbewegungen und/oder einen ungewollten Fahrzeugzugriff sichern, zur Unterstützung von Rettungskräften zu beeinflussen. Dies erleichtert eine potentielle Bergung und/oder einen Lösch- bzw. Kühlvorgang des Fahrzeugs bzw. der Energiespeichereinrichtung. Funktionen, die hierbei vorzugsweise außer Kraft gesetzt bzw. beeinflusst werden, um das Fahrzeug zu mobilisieren, sind beispielsweise ein Lenkradschloss, eine Wegfahrsperre, eine Feststellbremse und/oder eine Parksperre bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe. Im Allgemeinen kann die Erfindung zur Feststellung eines (bevorstehenden) Brandes einer Energiespeichereinheit eines Fahrzeugs verwendet werden. Zusätzlich zu einer Erkennung des (bevorstehenden) Brandes wird auch eine Bergung des Fahrzeugs und/oder ein Zugriff auf das Fahrzeug für Rettungskräfte erleichtert.
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In einer Ausführungsform umfasst die Energiespeichereinrichtung eine Antriebseinheit, insbesondere (Hochvolt-) Batterieeinheit, vorzugsweise Li-Ionen basiert. Dadurch wird ermöglicht, das Fahrzeug (teileweise) über einen Elektromotor anzutreiben und/oder mit Energie zu versorgen. (Hochvolt)Batterieeinheiten ermöglichen eine kurze Ladedauer. Eine kompakte und/oder modulare Bauweise einer Energiespeichereinrichtung erlaubt zudem rasches und kostengünstiges Auswechseln, sollte es zu einer Überhitzung bzw. Beschädigung der Energiespeichereinrichtung gekommen sein.
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In einer Ausführungsform umfasst die Vorrichtung eine Kommunikationseinheit, die dazu ausgebildet ist, mit einer Ferneinrichtung über Funksignale zu kommunizieren, um das Überschreiten der Sollzustandstemperatur und/oder der Sollzustandstemperaturänderung der Energiespeichereinrichtung an die Ferneinrichtung zu übermitteln. Dadurch wird es ermöglicht, dass zuständiges Rettungs- und/oder Bergungspersonal wie beispielsweise die Feuerwehr rechtzeitig über einen möglicherweise bevorstehenden Brand, insbesondere Fahrzeugbrand, informiert werden kann, auch wenn sich das Fahrzeug an nicht einsehbaren oder abgelegenen Orten befindet. Dadurch wird erreicht, dass durch eine rechtzeitige Information Sach- und Personenschäden reduziert werden können. Die Ferneinrichtung kann hierbei beispielsweise direkt durch eine Zentrale von Rettungs- und/oder Bergungspersonal gebildet sein, es ist allerdings ebenso denkbar, dass es sich bei der Ferneinrichtung um eine zuständige Stelle des Fahrzeugherstellers oder eines weiteren Anbieters handelt. Alternativ oder zusätzlich kann die Kommunikationseinrichtung und/oder die Ferneinrichtung auch einen Fahrzeugbesitzer über ein vorliegendes Problem informieren.
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In einer Ausführungsform umfasst die Vorrichtung mindestens einen Beschleunigungssensor, der dazu ausgebildet ist, eine Lage des Fahrzeugs, insbesondere eine Neigungslage, zu ermitteln und die Steuerung des Aktuators unter Berücksichtigung der Lage des Fahrzeugs erfolgt. Dadurch wird ermöglicht, dass es durch die Steuerung des Aktuators nicht zu einer Rollbewegung des Fahrzeugs kommt, um zu vermeiden, dass sich das Fahrzeug unkontrolliert bewegt.
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In einer Ausführungsform umfasst die Vorrichtung eine Identifkationsseinrichtung, die dazu ausgebildet ist, eine Person in der Umgebung des Fahrzeugs zu identifizieren und die Steuerung des Aktuators unter Berücksichtigung der Identifikation erfolgt, wobei die Identifikationseinrichtung vorzugsweise eine Eingabeeinrichtung und/oder eine Optikeinrichtung umfasst. Dadurch wird ermöglicht, dass eine Mobilisierung des Fahrzeugs beispielsweise ausschließlich mit einer Identifikation des Rettungs-/Bergepersonals erfolgen kann und das Fahrzeug sicher von geschultem Personal und nicht von dritten mobilisiert und/oder geöffnet werden kann. So ist es in einer Ausführungsform denkbar, dass die Optikeinrichtung eine Kamera umfasst, die ein Bild an die Ferneinrichtung überträgt, so dass sich beispielsweise ein Feuerwehrmann gegenüber der Ferneinrichtung identifizieren kann. Alternativ oder zusätzlich kann die Eingabeeinrichtung beispielsweise ein Tastenfeld umfassen, damit es dem Bergungspersonal möglich ist, sich anhand eines eingegebenen Codes zu identifizieren. Alternativ oder zusätzlich umfasst die Identifikationeinrichtung einen Mechanismus, der die Identifizierung durch einen Transponder ermöglicht.
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In einer Ausführungsform umfasst der Aktuator eine Fahrzeugbremse, insbesondere Feststellbremse, und/oder eine Parksperre, die bei Überschreiten der Sollzustandstemperatur und/oder der Sollzustandstemperaturänderung derart gesteuert wird, dass das Fahrzeug mobilisierbar, insbesondere schiebbar, ist. Dadurch wird ermöglicht, das (möglicherweise bald) brennende Fahrzeug aus einem Gebäude und/oder von einem Parkplatz zu bergen bzw. von seinem aktuellen Standort sicher wegzuschieben bzw. wegzubewegen. Derart kann eine Reduzierung des Schadensausmaßes, im Falle eines Brandes oder eines bevorstehenden Brandes der Energiespeichereinrichtung, erfolgen, da Gegenstände und/oder Personen im Umfeld des Fahrzeugs geschützt werden können.
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In einer Ausführungsform umfasst der Aktuator eine Zentralverriegelung und/oder eine Wegfahrsperre, die bei Überschreiten der Sollzustandstemperatur und/oder der Sollzustandstemperaturänderung derart gesteuert wird, dass das Fahrzeug mobilisierbar, insbesondere schiebbar, und/oder ein Fahrzeuginnenraum des Fahrzeugs zugänglich ist. Dadurch wird dem Bergungspersonal ein Zugang zum Innenraum des Fahrzeugs ermöglicht. Auf diese Weise können Bedienelemente und/oder eine Lenkung des Fahrzeugs bei einer potentiellen Bergung bedient werden. Zudem wird ermöglicht, dass gefährliche oder gefährdete Objekte aus dem Fahrzeug entfernt werden können.
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In einer Ausführungsform sind der mindestens eine Temperatursensor, die Recheneinheit sowie der mindestens eine Aktuator über ein BUS-System, vorzugsweise CAN-Bus und/oder FlexRay-Bus, verbunden. Dadurch wird ermöglicht, dass der Datenaustausch der Aktoren und der Temperatursensoren mit der Recheneinheit kostengünstig realisiert werden kann. Zudem werden in den meisten Fahrzeugen BUS-Systeme verwendet, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung auch nachrüstbar für Fahrzeuge mit derartigen BUS-Systemen ist.
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In einer Ausführungsform gibt die Recheneinheit bei und/oder ab der Sollzustandstemperatur von 100°C, vorzugsweise 90°C, weiter vorzugsweise 80°C ein Steuersignal an den mindestens einen Aktuator aus, um den Aktuator derart zu steuern, dass das Fahrzeug mobilisierbar ist. Unter einer Sollzustandstemperatur ist im Allgemeinen eine empirisch festgelegte Temperatur (der Energiespeichereinrichtung) zu verstehen, die durch Messreihen bestimmt wurde und bei dieser Temperatur (oder geringeren Temperaturen) davon auszugehen ist, dass kein kritischer Zustand, also keine Beschädigung, der Energiespeichereinrichtung vorliegt und daher mit normaler und unbedenklicher Funktion der Energiespeichereinrichtung zu rechnen ist. Durch einen konkreten Sollzustandstemperaturwert kann frühzeitig erkannt werden, dass zumindest ein Problem seitens der Energiespeichereinrichtung vorliegt. Je früher dieses Problem erkannt und durch die Vorrichtung gemeldet bzw. übermittelt wird, desto eher kann das Bergungspersonal vor Ort aktiv werden. Das Bergungspersonal kann das Fahrzeug gegebenenfalls bergen und/oder einen Brand der Energiespeichereinrichtung frühzeitig eindämmen und so potentiellen Schaden reduzieren, insbesondere dadurch, dass das Fahrzeug zudem mobilisierbar ist. Insofern kann hier sowohl die Sicherheit verbessert als auch Schaden reduziert und dadurch entstehende Kosten vermindert werden.
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In einer Ausführungsform gibt die Recheneinheit ab dem Überschreiten der Sollzustandstemperaturänderung von 5°C/s, vorzugsweise 2°C/s, weiter vorzugsweise 1°C/s, noch weiter vorzugsweise 0,5°C/s, ein Steuersignal an den mindestens einen Aktuator ausgibt, um den Aktuator derart zu steuern, dass das Fahrzeug mobilisierbar ist. Unter einer Sollzustandstemperaturänderung ist im Allgemeinen eine empirisch festgelegte Temperaturänderung (der Energiespeichereinrichtung) in einem Zeitintervall zu verstehen, die durch Messreihen bestimmt wurde und bei dieser Temperaturänderung (oder geringeren Temperaturänderungen) davon auszugehen ist, dass kein kritischer Zustand, also keine Beschädigung, der Energiespeichereinrichtung vorliegt und daher mit normaler und unbedenklicher Funktion der Energiespeichereinrichtung zu rechnen ist. Insbesondere ist unter einer Temperaturänderung ein Quotient aus der Differenz zwischen einer Temperatur T1 zu einem Zeitpunkt t1 und einer Temperatur T2 zu einem Zeitpunkt t2 und der Differenz des Zeitpunkts t1 und des Zeitpunkts t2 zu verstehen. Dafür erfolgt eine Temperaturmessung in Zeitpunkts-Intervallen, vorzugsweise alle 15 s, weiter vorzugsweise alle 30 s, noch weiter vorzugsweise jede Minute. Durch eine derartige Messung, können Temperaturänderungen rasch und präzise erkannt werden, somit kann schnell und zuverlässig festgestellt werden ob die Temperaturänderung eine Sollzustandstemperaturänderung ist oder diese übersteigt. Dadurch kann frühzeitig erkannt werden, dass zumindest ein Problem seitens der Energiespeichereinrichtung vorliegt. Je früher dieses Problem erkannt und durch die Vorrichtung gemeldet bzw. übermittelt wird, desto eher kann das Bergungspersonal vor Ort aktiv werden und das Fahrzeug gegebenenfalls bergen und/oder einen Brand der Energiespeichereinrichtung frühzeitig eindämmen und so potentiellen Schaden reduzieren, insbesondere dadurch, dass das Fahrzeug zudem mobilisierbar ist. Insofern kann hier sowohl die Sicherheit verbessert als auch Schaden reduziert und dadurch entstehende Kosten vermindert werden.
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Insbesondere wird die erfindungsgemäße Aufgabe auch durch ein System zur Mobilisierung eines geparkten Fahrzeugs gelöst, insbesondere Elektrofahrzeug und/oder Hybridfahrzeug, wobei das System Folgendes umfasst:
- - ein Fahrzeug, mit einer in dem Fahrzeug verbauten Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche;
- - eine Ferneinrichtung, an die das Fahrzeug ein Überschreiten einer Sollzustandstemperatur und/oder einer Sollzustandstemperaturänderung der Energiespeichereinrichtung des Fahrzeugs übermittelt, und wobei
die Ferneinrichtung dazu ausgebildet ist, ein Freigabesignal an die Kommunikationseinheit des Fahrzeugs zu übermitteln, und
die Ausgabe der Steuersignale, die bei Überschreiten der Sollzustandstemperatur und/oder der Sollzustandstemperaturänderung von der Recheneinheit an den Aktuator ausgegeben werden, unter Berücksichtigung des Freigabesignals erfolgt, um den Aktuator derart zu steuern, dass das Fahrzeug mobilisierbar ist.
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Hieraus ergeben sich die selben Vorteile wie sie bereits in Zusammenhang mit der Vorrichtung beschrieben wurden.
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Insbesondere wird die erfindungsgemäße Aufgabe auch durch ein Verfahren zur Mobilisierung eines geparkten Fahrzeugs gelöst, insbesondere Elektrofahrzeug und/oder Hybridfahrzeug, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
- - Erfassen einer Temperatur und/oder einer Temperaturänderung einer Energiespeichereinrichtung des Fahrzeugs mittels mindestens einem Temperatursensor;
- - Ausgabe mindestens eines Steuersignals an mindestens einen Aktuator bei Überschreiten einer Sollzustandstemperatur und/oder einer Sollzustandstemperaturänderung der Energiespeichereinrichtung, um den/die Aktuator(en) derart zu steuern, dass das Fahrzeug mobilisierbar ist.
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Hieraus ergeben sich die selben Vorteile wie sie bereits in Zusammenhang mit der Vorrichtung beschrieben wurden.
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Die Verfahren können unter Verwendung einer der bereits beschriebenen Vorrichtungen und/oder Systeme umgesetzt werden.
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In einer Ausführungsform wird das Überschreiten der Sollzustandstemperatur und/oder der Sollzustandstemperaturänderung über Funksignale einer Kommunikationseinheit an eine Ferneinrichtung übermittelt.
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In einer Ausführungsform erfolgt die Ausgabe des mindestens einen Steuersignals an den mindestens einen Aktuator unter Berücksichtigung eines, per Funksignal übertragenen, Freigabesignals der Ferneinrichtung, wobei das Freigabesignal vorzugsweise unter Berücksichtigung einer Identifikation von einer Person in der Umgebung des Fahrzeugs erfolgt, wobei die Identifikation durch das Fahrzeug und/oder die Ferneinrichtung durchführbar ist.
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Hieraus ergeben sich die selben Vorteile wie sie bereits in Zusammenhang mit der Vorrichtung beschrieben wurden.
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Insbesondere wird die erfindungsgemäße Aufgabe auch durch ein Computerlesbares Speichermedium gelöst, welches Instruktionen enthält, die eine Recheneinheit, insbesondere einen Boardcomputer eines Fahrzeugs, dazu veranlassen ein Verfahren, wie zuvor beschrieben, zu implementieren.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich anhand der Unteransprüche.
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Nachfolgend wird die Erfindung auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben, die anhand einer Abbildung näher erläutert werden.
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Hierbei zeigt:
- 1 eine schematische Darstellung einer Draufsicht eines Fahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Mobilisierung eines geparkten Fahrzeugs.
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In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
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In einem Ausführungsbeispiel das in 1 dargestellt ist, ist eine schematische Darstellung einer Draufsicht eines Fahrzeugs 10 mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Mobilisierung eines geparkten Fahrzeugs gezeigt.
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In einem Ausführungsbeispiel umfasst das Fahrzeug 10 mehrere Aktuatoren 11. Die Aktuatoren umfassen gemäß dem Ausführungsbeispiel eine Fahrzeugbremse 11a, eine Zentralverriegelung 11c sowie eine Wegfahrsperre 11d. Alternativ oder zusätzlich kann eine Parksperre 11b vorhanden sein. Der Zweck der Aktuatoren ist es, ein geparktes Fahrzeug zu sichern.
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Die Fahrzeugbremse 11a und/oder die Parksperre 11b sichert ein geparktes Fahrzeug beispielsweise vor ungewolltem Rollen des Fahrzeugs aus seiner Parkposition heraus.
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Eine Zentralverriegelung 11c sichert das Fahrzeug gegen einen unbefugten Zugriff durch Verriegelung von Fahrzeugzugängen zu dem Fahrzeuginnenraum 18. Eine Wegfahrsperre 11d sichert das Fahrzeug 10 gegen unbefugtes in Betrieb nehmen des Fahrzeugs 10, beispielsweise durch Blockieren einer Fahrzeuglenkung.
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Erfindungsgemäß können zusätzliche oder alternative Aktuatoren 11 in dem Fahrzeug 10 vorhanden sein, die im Wesentlichen einen und/oder mehrere der vorhergehend beschriebenen Zwecke zum sichern des Fahrzeugs erfüllen.
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In einem Ausführungsbeispiel umfasst das Fahrzeug 10 eine Energiespeichereinrichtung 13. Die Energiespeichereinrichtung 13 dient dem Fahrzeug 10 als Antriebseinheit. Dabei kann das Fahrzeug 10 ausschließlich und/oder teilweise durch die Energiespeichereinrichtung 13 betrieben werden. Das Fahrzeug 10 kann in einem Ausführungsbeispiel daher ein Elektroauto sein, bei welchem ein Elektromotor von der Energiespeichereinrichtung 13 angetrieben wird. In einem alternativen Ausführungsbeispiel kann das Fahrzeug 10 ein Hybridauto sein, das zusätzlich zu dem Elektromotor einen anderen Motorentyp für einen Antrieb des Fahrzeugs 10 umfasst.
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In einem Ausführungsbeispiel umfasst die Energiespeichereinrichtung 13 eine oder mehrere Energiespeichereinheiten, insbesondere (Hochvolt-)Batterieeinheiten. Unter „Hochvolt“ sind hier Spannungen > 350 V zu verstehen. Alternativ oder zusätzlich kann die Energiespeichereinrichtung 13 auch für Spannungen < 350 V vorgesehen sein.
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In einem Ausführungsbeispiel kann die Energiespeichereinrichtung 13 weitere Elemente wie einen oder mehrere Wechselrichter und diverse Anschlusskomponenten umfassen.
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Ferner kann in einem alternativen Ausführungsbeispiel die Energiespeichereinrichtung 13 verschiedene Batterietypen umfassen.
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In einem Ausführungsbeispiel ist zur Erfassung und/oder zur Überwachung einer Temperatur und/oder einer Temperaturänderung der Energiespeichereinrichtung 13 ein Temperatursensor 12 an und/oder in der Energiespeichereinrichtung 13 vorgesehen. Der Temperatursensor 12 erfasst in (regelmäßigen) Zeitintervallen eine Temperatur der Energiespeichereinrichtung 13.
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In einem Ausführungsbeispiel kann das Fahrzeug 10 weitere Sensoren umfassen. Beispielsweise umfasst das Fahrzeug 10 einen Beschleunigungssensor 16, um eine Neigungslage des Fahrzeugs 10 zu detektieren.
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In einem Ausführungsbeispiel sind der Temperatursensor 12 und die Aktuatoren 11 kommunikativ mit mindestens einer Recheneinheit 14 verbunden.
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Die kommunikativen Verbindungen zwischen Temperatursensoren 12, weiteren Sensoren, Recheneinheit 14 und Aktuatoren 11 sind vorzugsweise durch ein BUS-System 19 gebildet.
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Bei Überschreiten einer Sollzustandstemperatur und/oder einer Sollzustandstemperaturänderung der Energiespeichereinrichtung 13 gibt die Recheneinheit 14 mindestens ein Steuersignal an den mindestens einen Aktuator 11 aus, um die Aktuatoren 11 derart zu steuern, dass das Fahrzeug 10 mobilisierbar und/oder zugänglich ist und/oder nach Freigabe durch eine Ferneinrichtung 20 mobilisierbar und/oder zugänglich wird.
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Im Falle einer Bergung des Fahrzeugs 10, auf Grund eines Brandes oder eines bevorstehenden Brandes der Energiespeichereinrichtung 13, sollen diese Aktuatoren 11 derart beeinflusst werden, um eine zügige und gezielte Bewegung des Fahrzeugs 10 aus Bereichen, die vor einem Brand geschützt werden sollen, zu ermöglichen. Erfindungsgemäß soll dies auch für den Fall ermöglicht werden, in dem ein Fahrzeughalter bzw. ein Fahrzeugschlüssel nicht zugegen ist.
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Ein Brand oder ein bevorstehender Brand der Energiespeichereinrichtung 13 kann mittels eines Überschreiten der Sollzustandstemperatur und/oder der Sollzustandstemperaturänderung der Energiespeichereinrichtung 13 erfasst werden.
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In einem Ausführungsbeispiel sendet eine Kommunikationseinheit 15 drahtlos Informationen über ein Überschreiten der Sollzustandstemperatur und/oder der Sollzustandstemperaturänderung der Energiespeichereinrichtung 13 an die Ferneinrichtung 20.
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Die Ferneinrichtung 20 kann hierbei beispielsweise durch eine Zentrale von Rettungs- und/oder Bergungspersonal gebildet sein, es ist ebenso denkbar, dass es sich bei der Ferneinrichtung alternativ oder zusätzlich um eine zuständige Stelle des Fahrzeugherstellers oder eines weiteren Anbieters handelt.
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In einem Ausführungsbeispiel kann sich eine oder mehrere Personen 30, beispielsweise Bergungspersonal, vorzugsweise Feuerwehrmann, an einer Identifikationseinrichtung 17 identifizieren.
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Die Identifikationseinrichtung 17 kann in einem Ausführungsbeispiel eine Eingabeeinrichtung 17a und/oder eine Optikeinrichtung 17b umfassen. So kann beispielsweise eine Person 30 über eine Eingabe auf der Eingabeeinrichtung, beispielsweise eine Tastatur, einen Code für eine Identifikation eingeben. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Optikeinrichtung 17b eine Kamera umfasst, so dass eine Identifikation der Person 30 auf eine optische Weise erfolgen kann. Ein Verifizieren der Identifikation kann durch das Fahrzeug 10 und/oder die Ferneinrichtung 20 erfolgen.
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In einem Ausführungsbeispiel kann die Ferneinrichtung 20 ein Freigabesignal an die Kommunikationseinheit 15 des Fahrzeugs 10 übermitteln. Die Ausgabe der Steuersignale, die bei Überschreiten der Sollzustandstemperatur und/oder der Sollzustandstemperaturänderung von der Recheneinheit 14 an den Aktuator 11 ausgegeben werden, können unter Berücksichtigung des Freigabesignals erfolgen, um den Aktuator 11 derart zu steuern, dass das Fahrzeug 10 durch Bergungspersonal mobilisierbar ist oder ein Zugriff durch Bergungspersonal auf das Fahrzeug bzw. den Fahrzeuginnenraum 18 gestattet wird.
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Ist das Fahrzeug 10 mobilisierbar gemacht, kann das Bergungspersonal das Fahrzeug 10 von seiner aktuellen Position weggeschoben werden. In 1 sind mögliche Translationsrichtungen des Fahrzeugs 10 durch Pfeile 40 dargestellt.
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Wird ferner auch ein Zugriff auf den Fahrzeuginnenraum 18 des Fahrzeugs 10 ermöglicht, können beispielsweise auch Objekte aus dem Fahrzeuginnenraum 18 vor möglichem Schaden gerettet bzw. entnommen werden. Ferner ist es möglich durch Ansteuern der Wegfahrsperre 11d, insbesondere eine Lenkradsperre, eine Lenkung des Fahrzeugs 10 zu ermöglichen. Dabei kann eine Translationsrichtung des Fahrzeugs 10 von den in 1 gezeigten Pfeilen 40 abweichen sobald es geschoben wird.
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In einem Ausführungsbeispiel kann das Freigabesignal der Ferneinrichtung 20 und/oder des Fahrzeugs 10 auch beispielsweise nur die Zentralverriegelung 11c des Fahrzeugs freigeben. Beispielsweise kann dies erfolgen, wenn die Person 30 ein Passant und kein geschultes Rettungspersonal darstellt und/oder auf Grund einer starken Neigungslage das Fahrzeug 10 nicht mobilisierbar gemacht werden soll.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details, als erfindungswesentlich beansprucht werden. Änderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Fahrzeug
- 11
- Aktuator(en)
- 11a
- Fahrzeugbremse
- 11b
- Parksperre
- 11c
- Zentralverriegelung
- 11d
- Wegfahrsperre
- 12
- Temperatursensor
- 13
- Energiespeichereinrichtung
- 14
- Recheneinheit
- 15
- Kommunikationseinheit
- 16
- Beschleunigungssensor
- 17
- Identifikationseinrichtung
- 17a
- Eingabeeinrichtung
- 17b
- Optikeinrichtung
- 18
- Fahrzeuginnenraum
- 19
- BUS-System
- 20
- Ferneinrichtung
- 30
- Person
- 40
- Pfeil (Translationsrichtung)