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DE102019135246B4 - Fluggerät und Verfahren zum Abfangen einer Drohne - Google Patents

Fluggerät und Verfahren zum Abfangen einer Drohne Download PDF

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DE102019135246B4
DE102019135246B4 DE102019135246.0A DE102019135246A DE102019135246B4 DE 102019135246 B4 DE102019135246 B4 DE 102019135246B4 DE 102019135246 A DE102019135246 A DE 102019135246A DE 102019135246 B4 DE102019135246 B4 DE 102019135246B4
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Germany
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drone
aircraft
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launching device
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Endre Aladar Papp
Christoph Briese
Jörg Steffen Dittrich
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Deutsches Zentrum fuer Luft und Raumfahrt eV
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Deutsches Zentrum fuer Luft und Raumfahrt eV
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Abstract

Fluggerät (10) zum Abfangen einer Drohne (100) aufweisend:
- eine Auftriebseinheit (11) zum Erzeugen eines flugfähigen Auftriebs,
- einen mit der Auftriebseinheit (11) verbundenen Rumpf (14), wobei eine an dem Rumpf (14) angeordnete Abschusseinrichtung (16) zum Abfangen wenigstens einer Drohne (100) vorgesehen ist, die zum Abschuss einer Vielzahl von Abfangfäden (19) in eine vorgegebene Richtung ausgebildet ist, um die Drohne (100) abzufangen, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfangfäden (19) an einem ersten Endabschnitt einer Abfangleine (20) befestigt sind, die mit einem gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt an dem Fluggerät (10) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fluggerät zum Abfangen einer Drohne, wobei das Fluggerät eine Auftriebseinheit sowie einen mit der Auftriebseinheit verbundenen Rumpf aufweist. Die Erfindung betrifft ebenso ein Verfahren zum Abfangen einer Drohne mittels eines solchen Fluggerätes.
  • Mit der zunehmenden Verbreitung von Endkunden-UAVs, auch Drohne bzw. Kleindrohnen genannt, nimmt die Bedeutung an geeigneten Abwehrmechanismen zu. Denn die Infiltration gesperrter Bereiche, wie beispielsweise Flughäfen, Atomkraftwerke oder andere sicherheitskritische Einrichtungen, durch ferngesteuerte Kleindrohnen Stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar, da derartige Kleindrohnen auch zu terroristischen Zwecken genutzt werden können.
  • Aufgrund der geringen Größe derartiger Kleindrohnen ist die Abwehr solcher Fluggeräte mit herkömmlichen Abwehreinrichtungen (beispielsweise Waffen) problematisch. Auch das Abschießen einer solchen Drohne über bewohnten Gebiet ist nicht unkritisch, da mit Kollateralschäden gerechnet werden muss.
  • Eine Möglichkeit, ferngesteuerte Drohnen an ihrem Weiterflug zu hindern, besteht darin, dass Funksignal zur Fernsteuerung zu stören. Diese als „Jamming“ bezeichnete Maßnahme hat jedoch den Nachteil, dass der gesamte Frequenzbereich gestört wird, wodurch auch andere Funksignale, die eigentlich nicht gestört werden sollten, ebenfalls gestört werden. Auch dies kann als Kollateralschaden bezeichnet werden. Außerdem verhindert diese nicht die Möglichkeit, dass die Drohne auch ohne Fernsteuerung autonom weiter fliegt. Eine zuverlässige Hinderung am Weiterflug stellt somit das „Jamming“ nicht dar.
  • Aus der DE 10 2016 211 371 A1 ist eine Abwehrvorrichtung zur Abwehr von kleinen und bemannten Luftfahrzeugen bekannt, wobei die Abwehrvorrichtung eine Startvorrichtung für einen Fangkörper umfasst. Der Fangkörper wird dabei von einer am Boden stehenden Startvorrichtung abgeschossen und fängt die abzuwehrende Drohne mittels eines Netzes, dass in dem Fangkörper enthalten ist. Nachteil hierbei ist, dass diese Art der Abwehr nur in relativ kleinen Gebieten erfolgreich ist und darüber hinaus die abzufangende Drohne durch geeignete Ausweichmanöver dem Fangkörper ausweichen kann, ohne die Drohne an dem Weiterflug zu hindern. Da mit dem Fangkörper nur ein einziger Versuch möglich ist, ist die Anzahl der Abwehrversuche auf die Anzahl der Fangkörper beschränkt.
  • Aus der DE 10 2015 008 255 A1 ist eine Abwehrdrohne zur Abwehr von Kleindrohnen bekannt, wobei die Abwehrdrohne einen Effektor hat, der über und in unmittelbarer Nähe von der Kleindrohne abgeworfen wird. Nach dem Abwurf des Effektors wird eine pyrotechnische Sprengladung gezündet, durch die der Effektor eine Vielzahl von Fäden freisetzt, welche die Kleindrohnen an dem Weiterflug hindern sollen. Der Nachteil hierbei besteht darin, dass die Abwehrdrohne sehr dicht an die abzufangende Drohne herangesteuert werden muss, wobei durch den Abwurf des Effektors und die nachträgliche Zündung des Effektors die Treffsicherheit sehr gering ist. Es besteht die Gefahr eines Ausweichmanövers.
  • Aus der DE 10 2015 008 365 A1 ist eine Abwehrdrohne bekannt, die ein nach unten fallendes Trägerelement in Form einer Leine hat, an der eine Vielzahl von Haken befestigt sind, um die abzufangende Drohne mithilfe dieser Haken einzufangen und am Weiterflug zu hindern. Nachteil hierbei ist, dass sehr wendige Drohnen mithilfe dieser mechanischen Lösung nur schwerlich einzufangen sind.
  • Dei US 2019 / 0 285 388 A1 ist ein Drohnenabwehrsystem zu entnehmen, bei der eine Abwehrdrohne eine Zieldrohne anhand einer Bordkamera verfolgt, unter Berücksichtigung von Windbedingungen einen Abschusswinkel ermittelt und unter diesem eine Ladung flexibler Luftschlangenrollen in Richtung der Zieldrohne abwirft, die sich entlang einer Zielstrecke entrollen und beispielsweise in den Propellern der Zieldrohne verfangen. Hierdurch soll ein Absturz der Zieldrohne bewirkt werden, wobei das Abschussergebnis mittels der Bordkamera evaluiert wird, beispielsweise anhand einer erkannten Vertikalbeschleunigung der Zieldrohne.
  • Die WO 2018/129615 A1 offenbart ein System und ein Verfahren zur Abwehr einer Zieldrohne durch Erzeugen einer dreidimensionalen Störkörperwolke in einer vorberechneten Fluglaufbahn der Zieldrohne. Durch die Störkörper soll die Flugfähigkeit der Zieldrohne, insbesondere hinsichtlich Auftrieb und Schub, beeinträchtigt werden. Bevorzugt soll die Flugfähigkeit hierbei nur eingeschränkt werden, um einen freien Bodenfall der Zieldrohne mit etwaigen resultierenden Objekt- oder Personenschäden zu vermeiden.
  • Die DE 10 2015 008 255 A1 betrifft eine Abwehrdrohne für Kleindrohnen mit einem am Rumpf vorgesehenen Effektor und einer Einrichtung zum Abwurf des Effektors. Der Effektor weist eine Vielzahl von Fäden auf, die den Propeller der Kleindrohne umwickeln oder ein Düsentriebwerk der Kleindrohne verstopfen. Hierdurch soll diese zumindest teilweise flugunfähig gemacht und zum Absturz gebracht werden.
  • In der DE 10 2019 114 000 A1 ist ein Fangsystem für Kleindrohnen beschrieben, bei dem eine computer- oder ferngesteuerte Abwehrdrohne Fangmittel in Form von Fäden oder Bändern aufweist, in denen sich die Zieldrohne verfängt. Die Fangmittel sind beispielsweise an einem ausklappbaren Stab an der Abwehrdrohne befestigt und können so bedarfsweise entfaltet werden.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein verbessertes Fluggerät sowie ein verbessertes Verfahren bereitzustellen, um zielsicher und zuverlässig Kleindrohnen abzuwehren und am Weiterflug zu hindern, und zwar unabhängig von den Flugeigenschaften der abzuwehrenden Drohne und weitgehend unabhängig von einschränkenden Wetterbedingungen.
  • Die Aufgabe wird mit dem Fluggerät zum Abfangen einer Drohne gemäß Anspruch 1 sowie dem Verfahren zum Abfangen einer Drohne gemäß Anspruch 9 erfindungsgemäß gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den entsprechenden Unteransprüchen.
  • Gemäß Anspruch 1 wird ein Fluggerät, insbesondere eine Drohne bzw. Abfangdrohne/Abwehrdrohne, vorgeschlagen, dass eine Auftriebseinheit zum Erzeugen eines flugfähigen Auftriebs sowie einen mit der Auftriebseinheit verbundenen Rumpf hat. Die Auftriebseinheit kann beispielsweise ein oder mehrere mit einer Motoreinrichtung verbundene Rotoren (mit Propeller bzw. Rotorblätter) umfassen. Denkbar sind aber auch andere Auftriebseinheiten, wie beispielsweise Flügelstrukturen i.V.m. Triebwerken.
  • Es ist vorgesehen, dass die Drohne eine an dem Rumpf angeordnete Abschusseinrichtung zum Abfangen wenigstens einer Drohne hat, wobei die Abschusseinrichtung zum Abschuss einer Vielzahl von Abfangfäden in eine vorgegebene Richtung ausgebildet ist, um die Drohne abzufangen.
  • Durch den Abschuss der Abfangfäden in eine vorgegebene Richtung, insbesondere in Richtung der abzufangenden Drohne, kann das Abfangmittel, im vorliegenden Fall die Abfangfäden, gezielt in die unmittelbare Nähe der abzufangenden Drohne transportiert werden, ohne die Gefahr befürchten zu müssen, dass die Abfangdrohne bzw. das Fluggerät selbst von den Abfangfäden in Mitleidenschaft gezogen wird. Das Abschießen der Abfangfäden von dem Fluggerät aus ermöglicht das zielsichere und zuverlässige Abwehren von Drohnen, wobei durch den Abschuss der Abfangfäden der Einfluss von vorherrschenden Wetterbedingungen auf die Zielgenauigkeit der Abfangfäden deutlich reduziert wird.
  • Unter einem Fluggerät im Sinne der vorliegenden Erfindung wird dabei ein Flugobjekt verstanden, dass insbesondere unbemannt ist und ferngesteuert oder autonom fliegt. Bei dem Fluggerät im Sinne der vorliegenden Erfindung handelt es sich insbesondere um eine Drohne bzw. Abwehrdrohne/Abfangdrohne, die ein Gewicht von weniger als 100 kg, vorzugsweise weniger als 50 kg, besonders vorzugsweise weniger als 30 kg hat. Bei einer Abwehrdrohne bzw. Abfangdrohne handelt es sich insbesondere um eine ferngesteuerte oder autonom fliegende Drohne, die Mittel zum Abwehren bzw. zum Abfangen anderer Drohnen umfasst.
  • Bei der abzufangenden Drohne handelt es sich im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere um eine Kleindrohne, die ein Gewicht von weniger als 100 kg, vorzugsweise weniger als 50 kg, besonders vorzugsweise weniger als 30 kg hat.
  • Unter dem Abwehren bzw. Abfangen einer Drohne wird insbesondere verstanden, dass die Drohne am Weiterflug gehindert wird. Mithilfe der Abfangfäden kann dabei erreicht werden, dass die abzuwehrende bzw. abzufangende Drohne flugunfähig wird und somit gezielt nicht mehr erreichen kann.
  • Unter dem Abschuss der Abfangfäden aus der Abschusseinrichtung wird insbesondere verstanden, dass die Abfangfäden mit einer gewissen Kraft aus der Abschusseinrichtung ausgestoßen werden, um sie von dem Fluggerät weg zu bewegen.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Abfangfäden aus einem zum Blockieren von beweglichen Teilen der abzufangenden Drohne geeigneten Material gebildet sind.
  • Derartige bewegliche Teile der abzufangenden Drohne sind insbesondere Rotoren (mit Propeller bzw. Rotorblättern), die sich um die Rotorachse schnell drehen. Durch die Abfangfäden wird die Mechanik der Rotoren gestört und insbesondere die Drehgeschwindigkeit derart reduziert, dass die Rotoren nicht mehr genügend Auftrieb erzeugen, um die abzufangende Drohne flugfähig zu halten.
  • Denkbar ist aber auch, dass durch die Abfangfäden das Gewicht der abzufangenden Drohne derart erhöht wird, dass der Auftrieb, der durch die Rotoren oder andere Auftriebseinheiten erzeugt wird, derart unzureichend ist, dass die Drohne flugunfähig wird. Hierfür ist es vorteilhaft, wenn die Abfangfäden derart haftend sind, dass sie an der abzufangenden Drohne anhaften (beispielsweise durch einen klebenden Wirkstoff oder durch statische Aufladung), um so die Drohne fluchtunfähig zu machen.
  • Denkbar ist aber auch, dass die Abfangfäden elektrisch leitfähig sind, wodurch eine elektromagnetische Abschirmung erreicht werden kann, welche den Empfang von Funksignalen stört.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Abfangfäden aus einem zumindest teilweise biologisch abbaubaren Material gebildet sind. Biologisch abbaubaren meint hierbei insbesondere, dass die Abfangfäden in weniger als 5 Jahren, vorzugsweise in weniger als 3 Jahren, vorzugsweise in weniger als einem Jahr biologisch abgebaut werden, d. h. sich in der Umwelt durch biologische Prozesse zersetzen. Hierdurch kann erreicht werden, dass nach dem Einsatz der Abfangfäden diese nicht aus dem kontaminierten Bereich aufgesammelt und aufwendig entsorgt werden müssen.
  • So können die Abfangfäden beispielsweise aus einem innenliegenden kann Material gebildet sein, dass biologisch nicht abbaubar ist (beispielsweise Metallwerkstoff, Glasfaser, Kohlenstofffaser), das dann von einem biologisch abbaubaren Material ummantelt ist (beispielsweise biologisch abbaubaren Kunststoffe).
  • Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Vielzahl von Abfangfäden ein einem ersten komprimierten Zustand in der Abschusseinrichtung aufgenommen sind, wobei die Abfangfäden mit der Abschusseinrichtung derart zusammenwirken, dass durch Abschuss der Abfangfäden diese von dem ersten komprimierten Zustand in einen zweiten entfalteten Zustand außerhalb der Abschusseinrichtung gebracht werden, um die Drohne abzufangen.
  • So können die Abfangfäden beispielsweise in einem aufgerollten Zustand in der Abschusseinrichtung aufgenommen sein, wobei durch den Abschuss der aufgerollten Abfangfäden diese in einen abgerollten Zustand überführt werden und sich so länglich entfalten. Durch das Komprimieren der Abfangfäden können eine Vielzahl von Abfangfäden auf kleinstem Raum untergebracht werden, ohne die Effektivität beim Abfangen der Drohne zu beeinträchtigen.
  • Unter dem Komprimieren wird hierbei verstanden, dass die Abfangfäden in einer Form vorliegen, in der sie in der Regel nicht zum Abfangen der Drohne geeignet sind. In der komprimierten Form lassen sich dabei eine Vielzahl von Abfangfäden auf kleinstem Raum so unterbringen, dass sie sich durch die Abschusseinrichtung von dem Fluggerät Weg bewegen lassen, wobei die Abfangfäden sich dann derart entfalten, das zum Abfangen der Drohne geeignet sind.
  • Im Ergebnis sind die Abfangfäden in der komprimierten Form derart in der Abschusseinrichtung aufgenommen, dass sie dort eine höhere Dichte (Materie/Masse pro Volumen) aufweisen als im abgeschossenen und unkomprimierten zweiten Zustand, um die Drohne abzufangen.
  • Es ist vorgesehen, dass die Abfangfäden an einem ersten Endabschnitt einer Abfangleine befestigt sind, die mit einem gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt an dem Fluggerät befestigt ist.
  • Hierdurch sind die Abfangfäden mittelbar über die Abfangleine mit dem Fluggerät verbunden, sodass mithilfe der Abfangfäden das Fluggerät eingefangen werden kann. Dies ist besonders dann vorteilhaft, wenn die Abfangfäden sich in den beweglichen Teilen der abzufangenden Drohne, beispielsweise den Rotorblättern des Rotors, verfangen und verhaken, sodass die abzufangende Drohne über die Abfangleine mit dem Fluggerät verbunden ist. Das Fluggerät kann die so eingefangene Drohne aus dem Sicherheitsbereich heraus transportieren und so die Gefahrenstelle räumen. Sowohl das abfangen der Drohne als auch das Entsorgung der Drohne erfolgt somit in einem demselben Prozessschritt.
  • Gemäß einer Ausführungsform hierzu ist vorgesehen, dass die Abfangleine zusammen mit den Abfangfäden in dem ersten komprimierten Zustand in der Abschusseinrichtung aufgenommen sind. So kann auf kleinstem Raum sowohl die Abfangleine als auch die Abfangfäden in der Abschusseinrichtung aufgenommen werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Fluggerät ein Sensorsystem zum Erfassen von Flugdaten der abzufangenden Drohne hat sowie eine Steuer- und Auslöseeinheit aufweist, die zum Steuern des Fluggerätes auf einem Abfangkurs zu der abzufangenden Drohne sowie zum Auslösen der Abschusseinrichtung in Abhängigkeit von den erfassten Flugdaten der abzufangenden Drohne eingerichtet ist.
  • Hierdurch wird es möglich, dass das Fluggerät autark und selbstständig die abzufangende Drohne ansteuert und sie dann durch Auslösen der Abschusseinrichtung, wodurch die Abfangfäden und gegebenenfalls die Abfangleine aus der Abschusseinrichtung herausgeschossen werden, abhängt. Dabei wird basierend auf den erfassten Flugdaten der abzufangenden Drohne selbstständig ein Abfangkurs berechnet, wobei das Berechnen des Abfangkurses kontinuierlich erfolgt, um Richtungswechsel, Höhenwechsel und Änderungen in der Geschwindigkeit der abzufangenden Drohne zu berücksichtigen.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Fluggerät eine Abfangdrohne ist. Bei einer solchen Abfangdrohne kann es sich insbesondere um eine Kleindrohne von weniger als 100 kg, vorzugsweise weniger als 50 kg und besonders vorzugsweise weniger als 30 kg handeln. Die Abfangdrohne kann eine Auftriebseinheit in Form ein oder mehrere Rotoren besitzen, die mithilfe einer Motoreinheit jeweils drehbar angetrieben sind.
  • Die Abschusseinrichtung kann grundsätzlich eingerichtet sein, die Abfangfäden aus der Abschusseinrichtung heraus zu schießen, indem mithilfe der Abschusseinrichtung eine Kraft auf die Abfangfäden durch die Abschusseinrichtung ausgeübt wird, wodurch die Abfangfäden in die vorgegebene Richtung bewegt werden. Bei dieser Kraft handelt es sich um eine zusätzliche Kraft, die zusätzlich zu der ebenfalls auf die Abfangfäden wirkende Kraft der Erdbeschleunigung (natürliche Gravitationskraft).
  • Die Abschusseinrichtung kann dabei so ausgebildet sein, dass sie die Abfangfäden mithilfe einer pyrotechnischen Ladung (Treibladung kontrollierte Sprengladung beispielsweise Schwarzpulver) aus der Abschusseinrichtung herausschießt. Denkbar ist aber auch, dass die Abfangfäden mithilfe einer mechanischen Krafteinrichtung herausgeschossen werden, beispielsweise mithilfe eines gespannten Federelementes oder anderweitigen elastischen Kraftelementen.
  • Des Weiteren kann die Abschusseinrichtung eingerichtet sein, die Abfangfäden derart heraus zu schießen, dass sie um mindestens die doppelte Länge des Fluggerätes in einer Raumrichtung (beispielsweise die Längsachse) von dem Fluggerät wegbewegt werden.
  • Die Aufgabe wird im Übrigen auch mit dem Verfahren gemäß Anspruch 8 erfindungsgemäß gelöst, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst
    • - Positionieren des Fluggerätes relativ zu der abzufangenden Drohne, und
    • - Abschießen einer Vielzahl von Abfangfäden in eine vorgegebene Richtung aus einer Abschusseinrichtung des Fluggerätes, um die Drohne abzufangen,
    wobei die Abfangfäden nach Abschuss aus der Abschusseinrichtung durch eine Abfangleine an dem Fluggerät gehalten werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen,
    Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Abfangfäden derart in Richtung der abzufangenden Drohne von dem Fluggerät abgeschossen werden, dass bewegliche Teile der abzufangenden Drohne durch die Abfangfäden blockiert werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass beim Abschuss der Abfangfäden diese von einem ersten komprimierten Zustand, in dem sie in der Abschusseinrichtung des Fluggerätes aufgenommen sind, in einen zweiten entfalteten Zustand außerhalb der Abschusseinrichtung gebracht werden, um die Drohne abzufangen.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass mittels eines Sensorsystems des Fluggerätes kontinuierlich Flugdaten der abzufangenden Drohne erfasst werden, wobei mittels einer Steuer- und Auslöseeinheit in Abhängigkeit von den erfassten Flugdaten das Fluggerät der abzufangenden Drohne auf einen Abfangkurs zu der abzufangenden Drohne gesteuert und die Abschusseinrichtung zum Abschuss der Abfangfäden auslöst wird.
  • Die Erfindung wird anhand der beigefügten Figuren beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 schematische Darstellung einer Abfangdrohne als Fluggerät;
    • 2 schematische Darstellung des Abfangens einer Drohne;
    • 3 schematische Darstellung einer Abschusseinrichtung.
  • 1 zeigt in einer schematisch stark vereinfachten Darstellung eine Abfangdrohne 10 als Fluggerät im Sinne der vorliegenden Erfindung, wobei die Abfangdrohne eine Auftriebs Einheit 11 hat, die zum Erzeugen eines flugfähigen Auftriebs der Abfangdrohne 10 ausgebildet ist. Bei der Auftriebseinheit 11 handelt es sich im Ausführungsbeispiel der 1 um eine Rotoranordnung, die aus mindestens drei oder vier Rotoren 12 besteht. Jeder der Rotoren 12 steht dabei mit einer eigenständigen Motoreinheit 13 der Auftriebseinheit 11 so in Wirkverbindung, dass die Rotoren 12 in eine Drehbewegung versetzt werden können, um den benötigten flugfähigen Auftriebs zu erzeugen.
  • Die Auftriebseinheit 11 ist des Weiteren an einem Rumpf 14 befestigt, an dem ein Landegestell 15 angeordnet ist.
  • An dem Rumpf 14 ist des Weiteren eine Abschusseinrichtung 16 angeordnet, um, wie später noch gezeigt wird, Abfangfäden aus der Abfangdrohne 10 herausschießen zu können.
  • Des Weiteren weist die Abfangdrohne 10 ein Sensorsystem 17 auf, um so eine abzufangende Drohne erfassen zu können. Mithilfe des Sensorsystems 17 können dabei Flugdaten der abzufangenden Drohne erfasst und an eine Steuer- und Auslöseeinheit 18 weitergeleitet werden, die eingerichtet ist, die Abfangdrohne 10 zumindest teilweise autark zu steuern und die Abschusseinrichtung 16 in Abhängigkeit der erfassten Flugdaten der abzufangenden Drohne auszulösen.
  • 2 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Abschusseinrichtung 16 der Abfangdrohne 10 ausgelöst wurde. Dabei wurden Abfangfäden 19 aus der Abschusseinrichtung geschossen, wobei die Abfangfäden 19 an einer Abfangleine 20 angeordnet sind. Die Abfangleine 20 ist dabei an der Abfangdrohne 10 bzw. der Abschusseinrichtung 16 befestigt, sodass die Abfangfäden 19 mit der Abfangdrohne 10 über die Abfangleine 20 verbunden sind.
  • Die Abfangdrohne 10 hat dabei eine Drohne 100 identifiziert, die als potentiell gefährlich und somit abzufangen gilt. Die Abfangdrohne 10 es dabei auf Abfangkurs zu der abzufangenden Drohne 100 gegangen bzw. geflogen und hat in einer bestimmten Reichweite zu der abzufangenden Drohne 100 die Abfangfäden 19 aus der Abschusseinrichtung 16 herausgeschossen.
  • Die Abfangfäden 19 sind dabei dergestalt, dass sie zum Blockieren von beweglichen Teilen der abzufangenden Drohne geeignet sind. Die Abfangfäden 19 geraten dabei in einem Rotor 110 der abzufangenden Drohne 100 und blockieren diesen, sodass er sich nicht weiter drehen kann. Dadurch wird die Drohne 100 flugunfähig und wird so am Weiterflug gehindert. Da die Abfangfäden 19 über die Abfangleine 20 mit der Abfangdrohne 10 in Wirkverbindung stehen, kann die abzufangende Drohne 100 aus dem betreffenden Gebiet heraustransportiert werden. Denn die Abfangfäden 19 verhaken sich in dem Rotor 110 derart, dass die Drohne 100 mehr oder weniger eingefangen wird.
  • 3 zeigt die Abschusseinrichtung 16, wie sie an der Abfangdrohne 10 aus den 1 und 2 bekannt ist. In der Abschusseinrichtung 16 befindet sich eine Treibladung 21, die zum Ausstoßen bzw. Herausschießen der in der Abschusseinrichtung 16 eingebrachten Abfangfäden 19 ausgebildet ist. Bei der Treibladung 21 kann es sich beispielsweise um eine pyrotechnische Treibladung handeln.
  • Die Abfangfäden 19 liegen dabei innerhalb der Abschusseinrichtung 16 in einem komprimierten ersten Zustand vor. Im Ausführungsbeispiel der 3 sind die Abfangfäden 19 in der Abschusseinrichtung 16 aufgerollt. Die aufgerollten Abfangfäden 19 sind dabei mit der Abfangleine 20 verbunden.
  • Werden die so im ersten Zustand vorliegenden Abfangfäden 19 aus der Abschusseinrichtung 16 ausgestoßen bzw. herausschossen, so entfalten sich die Abfangfäden 19 und entrollen sich, sodass sie in einen zweiten, um komprimierten Zustand überführt werden. Dieser ist auf der rechten Seite der 3 gezeigt.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Abfangdrohne/Fluggerät
    11
    Auftriebseinheit
    12
    Rotor
    13
    Motoreinheit
    14
    Rumpf
    15
    Landegestell
    16
    Abschusseinrichtung
    17
    Sensorsystem
    18
    Steuer- und Auslöseeinheit
    19
    Abfangfäden
    20
    Abfangleine
    21
    Treibladung
    100
    abzufangende Drohne
    110
    Rotor der abzufangenden Drohne

Claims (11)

  1. Fluggerät (10) zum Abfangen einer Drohne (100) aufweisend: - eine Auftriebseinheit (11) zum Erzeugen eines flugfähigen Auftriebs, - einen mit der Auftriebseinheit (11) verbundenen Rumpf (14), wobei eine an dem Rumpf (14) angeordnete Abschusseinrichtung (16) zum Abfangen wenigstens einer Drohne (100) vorgesehen ist, die zum Abschuss einer Vielzahl von Abfangfäden (19) in eine vorgegebene Richtung ausgebildet ist, um die Drohne (100) abzufangen, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfangfäden (19) an einem ersten Endabschnitt einer Abfangleine (20) befestigt sind, die mit einem gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt an dem Fluggerät (10) befestigt ist.
  2. Fluggerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfangfäden (19) aus einem zum Blockieren von beweglichen Teilen der abzufangenden Drohne (100) geeigneten Material gebildet sind.
  3. Fluggerät (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfangfäden (19) aus einem zumindest teilweise biologisch abbaubaren Material gebildet sind.
  4. Fluggerät (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl von Abfangfäden (19) ein einem ersten komprimierten Zustand in der Abschusseinrichtung (16) aufgenommen sind, wobei die Abfangfäden (19) mit der Abschusseinrichtung (16) derart zusammenwirken, dass durch Abschuss der Abfangfäden (19) diese von dem ersten komprimierten Zustand in einen zweiten entfalteten Zustand außerhalb der Abschusseinrichtung (16) gebracht werden, um die Drohne (100) abzufangen.
  5. Fluggerät (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfangleine (20) zusammen mit den Abfangfäden (19) in dem ersten komprimierten Zustand in der Abschusseinrichtung (16) aufgenommen sind.
  6. Fluggerät (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (10) ein Sensorsystem (17) zum Erfassen von Flugdaten der abzufangenden Drohne (100) hat sowie eine Steuer- und Auslöseeinheit (18) aufweist, die zum Steuern des Fluggerätes (10) auf einem Abfangkurs zu der abzufangenden Drohne (100) sowie zum Auslösen der Abschusseinrichtung (16) in Abhängigkeit von den erfassten Flugdaten der abzufangenden Drohne (100) eingerichtet ist.
  7. Fluggerät (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (10) eine Abfangdrohne ist.
  8. Verfahren zum Abfangen einer Drohne (100) mittels eines Fluggerätes (10), wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: - Positionieren des Fluggerätes (10) relativ zu der abzufangenden Drohne (100), und - Abschießen einer Vielzahl von Abfangfäden (19) in eine vorgegebene Richtung aus einer Abschusseinrichtung (16) des Fluggerätes (10), um die Drohne (100) abzufangen, wobei die Abfangfäden (19) nach Abschuss aus der Abschusseinrichtung (16) durch eine Abfangleine (20) an dem Fluggerät (10) gehalten werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfangfäden (19) derart in Richtung der abzufangenden Drohne (100) von dem Fluggerät (10) abgeschossen werden, dass bewegliche Teile der abzufangenden Drohne (100) durch die Abfangfäden (19) blockiert werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass beim Abschuss der Abfangfäden (19) diese von einem ersten komprimierten Zustand, in dem sie in der Abschusseinrichtung (16) des Fluggerätes (10) aufgenommen sind, in einen zweiten entfalteten Zustand außerhalb der Abschusseinrichtung (16) gebracht werden, um die Drohne (100) abzufangen.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines Sensorsystems (17) des Fluggerätes (10) kontinuierlich Flugdaten der abzufangenden Drohne (100) erfasst werden, wobei mittels einer Steuer- und Auslöseeinheit (18) in Abhängigkeit von den erfassten Flugdaten das Fluggerät (10) der abzufangenden Drohne (100) auf einen Abfangkurs zu der abzufangenden Drohne (100) gesteuert und die Abschusseinrichtung (16) zum Abschuss der Abfangfäden (19) auslöst wird.
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