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Die vorliegende Offenbarung betrifft eine Verschieberegalanordnung mit mehreren Verschieberegalen. Ferner betrifft die Offenbarung ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Verschieberegalanordnung. Schließlich betrifft die Offenbarung auch ein intralogistisches Distributionszentrum mit einer derartigen Verschieberegalanordnung.
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In der Intralogistik werden unterschiedliche Lagersysteme eingesetzt. Vorbekannte exemplarische Lagersysteme umfassen z.B. (regallose) Bodenlager, Satellitenregallager und Verschieberegallager.
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In einem Bodenlager werden die Lagergüter (mit oder ohne Ladungsträger) direkt auf dem Boden gelagert. Diese Art der Lagerung ist mit einem hohen Flächenverbrauch verbunden. Die Lagereinheiten können mehrfach hoch gestapelt und zum Beispiel in einem kompakten Block (mit oder ohne Zwischengänge) angeordnet werden. Im Bodenlager werden keine Regale eingesetzt.
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Alternativ oder ergänzend können Regale zur Lagerung der Lagergüter eingesetzt werden. Die Lagergüter werden in ortsfeste Regale eingelagert und bis zu einem Auslagervorgang nicht mehr bewegt. In diesem Fall handelt es sich um eine statische Regallagerung.
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Ein besonderer Typ der statischen Regallagerung stellt das Satellitenregallager dar. In einem Satellitenregallager sind die Regalebenen als Lagerkanäle ausgeführt, in welche die Lagergüter mehrfach tief eingelagert und nach dem LIFO-Prinzip (LIFO = last in first out) wieder ausgelagert werden. In der 4A (Quelle: Handbuch Logistik, Springer Verlag, 3. Auflage, 2008, S. 651) ist ein exemplarisches Satellitenregallager perspektivisch gezeigt. Die 4B (Quelle: siehe oben) zeigt eine schematische Frontalansicht von einigen der Lagerkanäle der 4A.
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Ein Zugriff auf die Lagerkanäle erfolgt über schienengeführte Regalförderzeuge (vgl. 4B), die auch als Satellitenfahrzeuge bezeichnet werden. Es können ein oder mehrere Satellitenfahrzeuge gleichzeitig eingesetzt werden. Diese Satellitenfahrzeuge fahren in seitlich angebrachten Schienen, die in einem unteren Bereich der Lagerkanäle angeordnet sind. Die Satellitenfahrzeuge können fest im Lagerkanal verbleiben oder durch ein außerhalb der Kanäle bewegliches Regalbediengerät (vgl. 4A) zwischen verschiedenen Lagerkanälen und Regalen umgesetzt werden.
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Das Satellitenfahrzeug stellt ein autonomes Fahrzeug mit einer geringen Bauhöhe dar, das im Lagerkanal unterhalb der Lagergüter frei entlang des Lagerkanals verfahrbar ist. Das Satellitenfahrzeug ist mit einer Hubeinrichtung ausgerüstet und kann die Lagergüter selbstständig aufladen und abladen.
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Querträger des Regals (vgl. 4A) verfügen über zwei horizontal orientierte Flächen (vgl. 4B). Die obere Fläche dient als Standfläche für die Lagergüter (z.B. Paletten). Die untere Fläche dient als Lauffläche für die Satellitenfahrzeuge. Die Satellitenfahrzeuge werden stirnseitig in die Lagerkanäle eingesetzt. Die Satellitenfahrzeuge können die Lagergüter in der Längsrichtung (des Kanals) innerhalb des Lagerkanals umsetzen.
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Ein weiterer Lagertyp ist das oben erwähnte Verschieberegallager. Ein exemplarisches Verschieberegallager ist in der
EP 1 447 354 A1 offenbart.
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Das Dokument
DE 198 46 783 A1 betrifft ein Lagerregal zur sortierten Lagerung von langen Materialien.
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Laut dem oben bereits erwähnten „Handbuch Logistik“ zeichnen sich Verschieberegallager generell dadurch aus, dass die Regale auf einem (schienengeführten) Wagen (Verschiebewagen) montiert sind, mit denen die Regale quer zur Regalrichtung (d.h. quer zur Längsrichtung der Regale) verschoben werden können, vgl. 5A (Quelle: Handbuch Logistik). Die Verschiebewagen sind üblicherweise einzeln angetrieben. Die darauf montierten Regalgestelle sind entsprechend jeweiligen Anforderungen (des Betreibers) z.B. als Fachbodenregale, Palettenregale oder als Kragarmregale ausgeführt.
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Das Volumen wird maximal ausgenutzt, weil die Regale aufgrund ihrer Relativbeweglichkeit unmittelbar aneinander angrenzend angeordnet werden können. Vor einem Zugriff auf einen bestimmten Lagerort (z.B. auf ein Regalfach) müssen zuerst die benachbarten Regale in der Querrichtung verschoben werden, damit eine ausreichend breite (Regal-) Gasse entsteht, in die ein Förderzeug (zum Beispiel ein Stapler, Kran oder Handwagen) einfahren kann. Die Zeit für das Verfahren der Regalblöcke bestimmt im Wesentlichen eine Ein-/Auslagerzeit. Mit einer zunehmenden Anzahl von Regalblöcken nimmt auch ein Bewegungsaufwand zu, so dass die Zugriffszeit steigt. Zur Vermeidung unwirtschaftlicher Wartezeiten ist es daher empfehlenswert, mehrere dynamisch zu öffnende Regalgassen einzuplanen.
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In der Praxis hat sich ein Verhältnis von ca. 8 bis 10 Regalen pro Regalgasse bewährt. Meist werden die beiden äußeren Regale fest installiert, d.h. die äußeren Regale sind nicht verschieblich. Bei größeren Regalanlagen sind darüber hinaus noch weitere Regalblöcke feststehend installiert, um eine Teilung des Lagers und einen sicheren Parallelbetrieb der entstandenen Lagerbereiche zu ermöglichen (vgl. 5B, Quelle: Handbuch Logistik).
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Eine Bauhöhe des Verschieberegallagers wird durch eine Traglast des (Hallen-) Bodens, eine Auslegung der Verschiebewagen sowie sicherheitstechnische Vorschriften beschränkt. Üblicherweise ist eine Bauhöhe des Regals nicht größer als ein Vierfaches der Breite des Regals, um eine Kippgefahr zu verringern.
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Trotz des positiven Volumennutzungsgrads sind die Einlagerzeiten (Wareneingang) und Auslagerzeiten (Warenausgang) hoch, so dass ein Durchsatz (Anzahl von Ein-/Auslagerungen pro Zeiteinheit) in Verschieberegalanlagen relativ gering ist.
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Der Durchsatz verringert sich insbesondere in Fällen, wo weder im Wareneingangsbereich, noch im Lagerbereich oder im Warenausgangsbereich Flächen zur Zwischenlagerung der Lagergüter auf dem Boden vorhanden sind. Im Wareneingang müssen die Lagergüter zum Beispiel alle aus einem Lieferfahrzeug direkt in den Lagerbereich transferiert werden, wozu die ein oder mehrere Regalgassen für die Einlagerung geöffnet werden müssen. In dieser Zeit können die Gassen nicht für andere Zwecke geöffnet werden, um zum Beispiel bereits eingelagerte Lagergüter für eine Kommissionierung auszulagern.
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Das Gleiche gilt für die Auslagerung. Während bereits eingelagerte Lagergüter ausgelagert werden, können die Regalgassen nicht für eine Einlagerung geöffnet werden.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Offenbarung, eine verbesserte Verschieberegalanordnung, ein verbessertes System zum Betreiben einer Verschieberegalanordnung und ein verbessertes Distributionszentrum mit einer derartigen Verschieberegalanordnung vorzusehen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Verschieberegalanordnung mit mehreren Regalen, die entlang einer Längsrichtung, insbesondere ihrer Längsrichtung, parallel zueinander angeordnet sind, wobei jedes der Regale zum Einlagern und Auslagern von Lagergütern in einer Querrichtung, die senkrecht zur Längsrichtung orientiert ist, über eine Regalgasse, die durch ein relatives Auseinanderbewegen von zwei direkt benachbart angeordneten Regalen in der Querrichtung gebildet wird, eingerichtet ist, wobei zumindest eines der benachbart angeordneten Regale in der Querrichtung beweglich ist, und wobei zumindest eines der Regale einen Pufferkanal aufweist, der entlang der Längsrichtung orientiert ist und der eingerichtet ist, ein Satellitenfahrzeug, das zum Umsetzen der Lagergüter in der Längsrichtung eingerichtet ist, innerhalb des Pufferkanal aufzunehmen und die Lagergüter über eine Stirnseite des mindestens einen Regals in der Längsrichtung einzulagern und auszulagern.
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Eine konventionelle Verschieberegalanordnung wird vorliegend um die Funktionalität eines Satellitenregallagers erweitert, indem zumindest in einem der Regale eine konventionelle Regalebene durch mindestens einen Lagerkanal (Pufferkanal) ausgetauscht oder um den Pufferkanal ergänzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Regal der Verschieberegalanordnung ein festes Regal oder ein bewegliches Regal ist.
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Vorzugsweise werden die Pufferkanäle aber in feste Regale installiert, weil sich durch die Hinzufügung der zusätzlichen Komponenten (massivere Träger, Stauförderer, Schwerkraftbahn, Satellitenfahrzeuge, etc.) die Belastung erhöht.
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Die Einlagerung in die Pufferkanäle und die Auslagerung aus den Pufferkanälen erfolgt vorzugsweise über die Stirnseite der entsprechenden Regale, so dass ein Öffnen einer seitlich angrenzenden Regalgasse nicht erforderlich ist. Die Lagergüter können also eingelagert und ausgelagert werden, während die Verschieberegalanordnung ganz normal weiter betrieben wird. Die Verschieberegalanordnung kann zum Beispiel weiterhin beliebige Gassen öffnen, um Auslagerungsaufträge (Kommissionieraufträge) abzuarbeiten. Die in den Pufferkanälen zwischengepufferten einzulagernden oder auszulagernden Lagergüter können final eingelagert oder ausgelagert werden, wenn aktuell keine andere Handlung in der Verschieberegalanordnung vorzunehmen ist. Der Verkehr innerhalb der Regalanordnung lässt sich zeitlich nivellieren.
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Somit ist es z.B. möglich, dass Anlieferfahrzeuge im Wareneingang sofort entladen und die einzulagernden Lagergüter sofort in der Verschieberegalanordnung zwischengelagert werden. Bodenlagerflächen zwischen dem Wareneingang und der Verschieberegalanordnung entfallen, so dass sich Gebäudekosten wegen einer geringeren Flächennutzung verringern.
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Das Gleiche gilt natürlich auch bei der Auslagerung in Richtung des Warenausgangs. Auszulagernde Lagergüter können in einem Pufferkanal vorab gesammelt und dann final über dessen Stirnseite ausgelagert werden.
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Vorzugsweise ist das mindestens eine Regal, das den Pufferkanal aufweist, ein festes unbewegliches Regal, das insbesondere in der Querrichtung außen in Bezug auf die restlichen Regale angeordnet ist.
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Die Integration des Pufferkanals in ein festes Regal ermöglicht die nachträgliche Installation eines Pufferkanals in eine Bestandsanlage. Der Pufferkanal kann also nachgerüstet werden.
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Da der Pufferkanal höhere Anforderungen an eine Traglast und Stabilität stellt, sind die festen Regale bevorzugt, weil sie keine Verschiebewagen aufweisen, die die Tragkraft und Stabilität zusätzlich begrenzen.
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Die festen Regale sind vorzugsweise in den äußeren Bereichen der Verschieberegalanordnung angeordnet, weil die Regale dort in der Regel nicht bewegt werden müssen, um eine Zugangsgasse (Regalgasse) zu öffnen.
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Bei einer besonderen Ausgestaltung umfasst die Verschieberegalanordnung mindestens ein Satellitenfahrzeug.
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Das Satellitenfahrzeug ist dann fester Bestandteil der Verschieberegalanordnung, so dass die Zusatzfunktion (Zwischenlagerung im Pufferkanal) jederzeit sichergestellt ist.
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Ein einziges Satellitenfahrzeug kann ausreichen, um mehrere Pufferkanäle zu bedienen, indem das Fahrzeug umgesetzt wird. Die Einlagerung aus einem Wareneingang und die Auslagerung in einen Warenausgang erfolgen oft zeitlich getrennt, so dass nur wenige Satellitenfahrzeuge ausreichen, um die gewünschte Zusatzfunktionalität zu gewährleisten. Dies reduziert insbesondere die Anschaffungskosten.
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Vorzugsweise weist jedes der Regale mehrere Regalebenen übereinander auf, wobei der Pufferkanal insbesondere in einer höchsten Regalebene angeordnet ist.
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Die Anordnung des Pufferkanals in der höchsten Regalebene hat den Vorteil, dass , dass keine für die Regalstatik relevanten Bauelemente die durchgängige Benutzung des Pufferkanals behindern. Diese müssen anderenfalls durch alternative, aufwändigere Konstruktionen ersetzt werden.
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Weiter ist es von Vorteil, wenn das mindestens eine der Regale mehrere Pufferkanäle übereinander aufweist.
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Damit wird die Zwischenlagerkapazität erhöht.
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Insbesondere weisen mehrere der Regale jeweils mindestens einen Pufferkanal auf.
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Auch diese Maßnahme erhöht die Kapazität für Zwischenlagerungen. Außerdem sind so Wegoptimierungen möglich.
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Ferner können mehrere Pufferkanäle gleichzeitig bedient werden, was den gleichzeitigen Einsatz von mehreren Fahrzeugen oder Bedienpersonen ermöglicht. Dies erhöht wiederum die Flexibilität und verringert die Ein/Auslagerzeiten.
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Bei einer weiteren besonderen Ausgestaltung weisen zwei der Regale jeweils einen Pufferkanal auf, wobei der Pufferkanal des einen der zwei Regale ausschließlich zur Zwischenlagerung von angelieferten Lagergütern verwendet wird und wobei der Pufferkanal des anderen der zwei Regale ausschließlich zur Konsolidierung und Zwischenlagerung von auszuliefernden Lagergütern verwendet wird.
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Durch diese Maßnahme werden Wareneingangsprozesse und Warenausgangsprozesse klar voneinander getrennt. Die Bearbeitung des Wareneingangs und die Bearbeitung des Warenausgangs ist gleichzeitig und unabhängig voneinander möglich.
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Vorzugsweise werden die Lagergüter, insbesondere ausschließlich, auf Paletten bereitgestellt sowie ein- und ausgelagert.
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Die oben genannte Aufgabe wird ferner durch ein Verfahren zum Betreiben einer Verschieberegalanordnung gelöst, wobei die Verschieberegalanordnung mehrere in einer Längsrichtung parallel zueinander angeordnete Regale umfasst und wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Transferieren eines angelieferten Lagerguts, insbesondere direkt aus einem Wareneingang, in ein erstes der Regale, das einen in der Längsrichtung orientierten Pufferkanal aufweist, indem das angelieferte Lagergut in der Längsrichtung über eine Stirnseite des ersten Regals in den Pufferkanal eingeführt und von einem innerhalb des Pufferkanals verfahrbaren Satellitenfahrzeug in der Längsrichtung innerhalb des Pufferkanals umgesetzt wird; Entnehmen des transferierten Lagerguts aus dem Pufferkanal in der Längsrichtung über die Stirnseite oder in der Querrichtung über eine Regalgasse zwischen dem ersten Regal und einem zum ersten Regal direkt benachbarten Regal, die durch ein Bewegen von einem oder mehreren der Regale in einer Querrichtung, die senkrecht zur Längsrichtung orientiert ist, geöffnet wird; Bewegen des entnommenen Lagerguts in ein zweites der Regale, indem eine Regalgasse zwischen dem zweiten Regal und einem zum zweiten Regal direkt benachbarten Regal geöffnet wird und indem das entnommene Lagergut in der Querrichtung in das zweite Regal über die Regalgasse eingelagert wird; Lagern des Lagerguts in dem zweiten Regal; Auslagern des gelagerten Lagerguts aus dem zweiten Regal in der Querrichtung über eine Regalgasse zwischen dem zweiten Regal und einem dazu direkt benachbarten Regal; und Abgeben des ausgelagerten Lagerguts, insbesondere direkt, an einen Warenausgang.
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Auch hier wird wieder deutlich, dass für Zwischenlagerungen von einzulagernden und auszulagernden Lagergütern nicht zwingend eine Regalgasse geöffnet werden muss. Die einzulagernden und auszulagernden Lagergüter können über die Stirnseite(n) der Regale eingelagert und ausgelagert werden, die mit den Pufferkanälen versehen sind. Dies resultiert in einer entsprechenden Zeitersparnis.
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Deshalb ist es von Vorteil, dass das Transferieren des angelieferten Lagerguts ohne ein Öffnen einer Regalgasse erfolgt.
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Weiter wird die Aufgabe gelöst durch ein Distributionszentrum mit einer Verschieberegalanordnung, wobei das Distributionszentrum ferner aufweist: einen Wareneingang, wo einzulagernde Lagergüter angeliefert werden; einen Warenausgang, wo ausgelagerte Lagergüter ausgeliefert werden; und ein Lager, wo die Verschieberegalanordnung angeordnet ist; wobei der Wareneingang, der Warenausgang und das Lager bodenlagerfrei sind.
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Das Distributionszentrum benötigt wenig Fläche, da insbesondere auf das Bodenlager zur Zwischenlagerung von einzulagernden und auszulagernden Lagergütern verzichtet werden kann. Somit verringern sich die Gebäudekosten. Auch die Betriebskosten des Gebäudes verringern sich entsprechend.
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Weiter ist es von Vorteil, wenn das Distributionszentrum zur Handhabung von Tiefkühl-Lagergut benutzt wird, weil nur das Lager in einem Tiefkühlbereich anzuordnen ist.
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Auch diese Maßnahme verringert die Betriebskosten und die Investitionskosten. Die Teile des Distributionszentrums, die zwingend gekühlt werden müssen, d.h. das Lager, werden ausschließlich gekühlt. Eine Kühlung des Wareneingangs und des Warenausgangs ist nicht erforderlich, da die tiefgekühlten gelagerten Lagergüter direkt aus dem Lager in den Wareneingang und den Warenausgang bzw. die dort wartenden Lieferfahrzeuge transportiert werden können, ohne die Kühlkette zu unterbrechen und im Wareneingang/Warenausgang abgestellt zu werden.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 ein schematisches Layout (Draufsicht) eines Distributionszentrum mit einer Verschieberegalanordnung gemäß der vorliegenden Offenbarung;
- 2 eine schematische Ansicht eines isoliert dargestellten Regals der Verschieberegalanordnung nach 1;
- 3 ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben einer Verschieberegalanordnung;
- 4 ein Satellitenregallager gemäß dem Stand der Technik; und
- 5 eine Verschieberegalanordnung gemäß dem Stand der Technik.
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1 zeigt ein Layout (Draufsicht) eines allgemeinen intralogistischen Lager- und Kommissioniersystems, das speziell als Distributionszentrum ausgebildet ist. Dort werden verschiedene Lagergüter 24 angeliefert, gelagert und gemäß Kommissionieraufträgen zusammengestellt und dann ausgeliefert.
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Das Distributionszentrum 10 weist ein Lager 12, einen Wareneingang (WE) 14 und einen Warenausgang (WA) 16 auf. Das Lager 12, der Wareneingang 14 und der Warenausgang 16 stellen (räumliche) Bereiche innerhalb des Distributionszentrums 10 dar, die mit geeigneten Einrichtungen (z.B. Laderampen, Tore, etc.) ausgestattet sind, die eine Durchführung der entsprechenden intralogistischen Funktion (Lagerung, Wareneingang, Warenausgang, Kommissionierung, etc.) ermöglichen.
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In der 1 sind diese drei Funktionsbereiche exemplarisch durch Strichlinien voneinander getrennt, wobei das Lager 12 links dargestellt ist und der Wareneingang 14 und der Warenausgang 16 rechts (übereinander) in der 1 dargestellt sind. Es versteht sich, dass diese Trennung, insbesondere in Bezug auf eine Dimensionierung, beliebig verändert werden kann.
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Das Lager 12 ist üblicherweise sehr viel größer als der Wareneingang 14 und der Warenausgang 16 dimensioniert. Der Wareneingang 14 und der Warenausgang 16 könnten z.B. auch im gleichen Bereich realisiert sein. Ferner versteht es sich, dass (hier nicht gezeigte) weitere intralogistische Funktionsbereiche vorgesehen werden können, wie zum Beispiel Kommissionierstationen, Vereinnahmungsstationen, Kontrollstationen und Ähnliches (nicht gezeigt).
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Die räumlichen Grenzen zwischen dem Lager 12, dem Wareneingang 14 und dem Warenausgang 16 sind lediglich durch ein hier nicht näher bezeichnetes Gebäude festgelegt, in welchem das Distributionszentrum 10 realisiert ist. Es versteht sich, dass der Wareneingang 14 z.B. auch in der Längsrichtung X gegenüberliegend zum Warenausgang 16 angeordnet werden kann, wobei das Lager 12 dazwischen angeordnet wäre.
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Das Lager 12 weist im Wesentlichen eine Verschieberegalanordnung 18 auf, die in der 1 zur Veranschaulichung mit einer strichpunktierten Hilfslinie umrandet ist. Die Verschieberegalanordnung 18 weist mehrere Regale 20 auf. In der 1 sind exemplarisch sieben Regale 20 gezeigt. Es können mehr oder weniger Regale vorgesehen werden. Die Regale 20 sind in ihrer Längsrichtung X, die mit der Längsrichtung des Distributionszentrums 10 zusammenfällt, parallel zueinander angeordnet. Zumindest einige der Regale 20 sind in ihrer Querrichtung Z, die senkrecht zur Längsrichtung X orientiert ist, beweglich. Vorzugsweise sind alle Regale 20 in der Querrichtung Z (motorisch und autonom) beweglich.
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Zwischen den Regalen 20 können in der Z-Richtung eine oder mehrere (Regal-)Gassen 22 gebildet werden, indem zumindest einige der Regale 20 in der Querrichtung Z auseinanderbewegt werden. In der 1 sind exemplarisch zwei Gassen 22-1 und 22-2 gezeigt.
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2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines isoliert dargestellten Regals 20 der 1. Das Regal 20 der 2 ist schematisch als Regalblock veranschaulicht, der in der vertikalen Y-Richtung in zum Beispiel drei Regalebenen RE1-RE3 unterteilt ist. Es versteht sich, dass mehr oder weniger Regalebenen RE vorgesehen werden können. Die Regalebenen RE dienen zur Lagerung von (nicht dargestellten) Lagergütern 24 (vgl. 1). Nachfolgend werden exemplarisch Lagergüter 24 betrachtet, die (typenrein) auf Paletten 25 (vgl. 1) gestapelt sind. Dementsprechend sind die Regale 20, insbesondere deren (nicht dargestellte) Längs- und Querträger, zur Lagerung von Paletten 25 eingerichtet. Es versteht sich, dass auch andere Ladungsträger (z.B. Behälter, Tablare, Kartons oder Ähnliches) benutzt werden können.
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Zurückkehrend zur 2 handelt es sich bei den Regalen 20 um Lagereinrichtungen, die sich im Wesentlichen in der Längsrichtung X erstrecken. Die Regale 20 weisen in der Querrichtung Z eine Breite auf, die zur einfach tiefen oder zur mehrfach tiefen Lagerung der Lagergüter 24 eingerichtet ist. Im Beispiel der 1 und 2 werden die Paletten 26 einfach tiefgelagert.
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Die Regale 20 können fest oder motorisch beweglich ausgebildet sein. In der 2 ist ein festes Regal 20 gezeigt, weil ein (nicht näher bezeichneter) Verschiebewagen in der 2 nicht gezeigt ist, der bei beweglichen Regalen 20 unterhalb der untersten Regalebene RE1 vorgesehen ist und alle Komponenten (wie zum Beispiel Motoren, Fahrgestelle, Räder, Steuerung, etc.) umfasst, die zum Bewegen der beweglichen Regale 20 erforderlich sind.
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Zumindest eines der Regale 20 der Verschieberegalanordnung 18 weist einen Pufferkanal 26 auf. In der 2 ist der Pufferkanal 26 in der untersten Regalebene RE1 angeordnet. Es versteht sich, dass der Pufferkanal 26 in jeder beliebigen Regalebene RE angeordnet sein kann. Ferner versteht es sich, dass jedes der Regale 20 ein oder mehrere der Pufferkanäle 26 (vertikal übereinander und/oder horizontal nebeneinander) aufweisen kann. Jedoch kann es für das Distributionszentrum 10 der 1 ausreichend sein, wenn nur ein einziges der Regale 20 einen einzigen Pufferkanal 26 (in einer beliebigen Regalebene RE) aufweist.
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Die Anordnung des Pufferkanals 26 erfolgt vorzugsweise in der obersten Regalebene RE3, weil keine für die Regalstatik relevanten Bauelemente die durchgängige Benutzung des Pufferkanals behindern. Die Lagergüter 24 werden durch eine bloße Bewegung in der Längsrichtung X über eine der (schmalen) Stirnseiten 28 in das entsprechende Regal 20 transferiert.
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Die Stirnseiten 28 stellen Endflächen dar, die sich in der YZ-Ebene an den Enden in der Längsrichtung X der Regale 20 erstrecken. Jeder der Pufferkanäle 26 ist generell eingerichtet, über die Stirnseite 28 seines entsprechenden Regals 20 mit den Lagergütern 24 versorgt zu werden. Zu diesem Zwecke ist es nicht erforderlich, dass die Regale 20 zur Öffnung einer Gasse 22 in der Querrichtung Z auseinanderbewegt werden. Die Versorgung der Pufferkanäle 26 kann allein über die Stirnseiten 28 erfolgen, ohne dass die Regale 20 in der Querrichtung Z bewegt werden.
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In der 1 können die Pufferkanäle 26 nur über die rechts angeordneten Stirnseiten 28 stirnseitig bedient werden (LIFO-Prinzip). Es versteht sich, dass bei entsprechender Relativpositionierung der Regalanordnung 18 auch eine stirnseitige Versorgung über die linken Stirnseiten 28 (LIFO-Prinzip) oder über die linken und rechten Stirnseiten 28 gleichzeitig (FIFO-Prinzip) erfolgen kann.
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Die Pufferkanäle 26 sind eingerichtet, ein oder mehrere Satellitenfahrzeuge 30 mit Hubfunktion zum Anheben und Absetzen der Paletten 26 in der Y-Richtung aufzunehmen. Insbesondere können auch mehrere Satellitenfahrzeuge 30 innerhalb des gleichen Pufferkanals 36 eingesetzt werden. Die Satellitenfahrzeuge 30 sind bekannt. Ein Satellitenfahrzeug 30 ist exemplarisch in der 4B gezeigt. Die Satellitenfahrzeuge 30 sind längs in den Pufferkanälen 26 schienengeführt beweglich, wie im Stand der Technik.
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Die Pufferkanäle 26 weisen insbesondere Längsträger mit entsprechenden Querschnitten auf, die ein Lagern der Paletten 25 auf ihrer Oberseite und ein Fahren der Satellitenfahrzeuge 30 auf ihrer Unterseite ermöglichen, wie es aus dem Stand der Technik bereits bekannt ist.
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Es versteht sich, dass (von außen) auch in der Querrichtung Z auf die Pufferkanäle 26 zugegriffen werden kann, wobei in diesem Fall eine benachbarte Gasse 22 geöffnet sein muss.
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In der 1 sind ferner exemplarisch zwei Förderzeuge (zum Beispiel Stapler) 32 gezeigt, die Lagergüter 24 zwischen dem Lager 12, dem Wareneingang 14 und dem Warenausgang 16 automatisiert bewegen. Die Förderzeuge 32 bewegen die Lagergüter 24 auch innerhalb des Lagers 12. Alternativ oder ergänzend kann auch manuell bearbeitet werden.
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Es versteht sich, dass mehr oder weniger Förderzeuge 32 eingesetzt werden können. Die Förderzeuge 32 können fahrerlos betrieben werden.
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Die Förderzeuge 32 sind eingerichtet, die Lagergüter 24 vom Wareneingang 14 ins Lager 12 und umgekehrt von Lager 12 zum Warenausgang 16 zu transferieren. Die Förderzeuge 32 sind ferner eingerichtet, die Lagergüter 24 und die Satellitenfahrzeuge 30 über die Stirnseiten 28 in die Pufferkanäle 26 in der Längsrichtung X einzulagern und aus den Pufferkanälen 26 in der Längsrichtung X auszulagern. Die Förderzeuge 32 sind auch eingerichtet, die Lagergüter 24 in der Querrichtung Z über die Gassen 22 in die Regale 20, und insbesondere auch in die Pufferkanäle 26, einzulagern und auszulagern.
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In der 1 ist das Förderzeug 32-2 innerhalb der Gasse 22-2 gezeigt, um Lagergüter 24 in der Querrichtung Z mit einem der Regale 20 auszutauschen, das direkt benachbart zur geöffneten Gasse 22-2 angeordnet ist.
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In der 1 sind exemplarisch die beiden äußeren Regale 20 der Verschieberegalanordnung 18 jeweils mit einem Pufferkanal 26 versehen. Das Förderzeug 32-1 hat den Pufferkanal 26 des oberen, außen angeordneten Regals 20 bereits vollständig über dessen (hier nicht näher bezeichnete) Stirnseite 28 mit Lagergütern 24 gefüllt.
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Das Förderzeug 32-2 ist in einer Auslagersituation für das untere äußere Regal 20 gezeigt. Die Gasse 22-2 ist geöffnet. Das Förderzeug 32-2 hat Lagergüter 24 aus dem unteren Pufferkanal 26 entnommen. Der untere Pufferkanal 26 ist nicht vollständig gefüllt. Das Förderzeug 32-2 bringt die entnommene Lagergüter 24 in den Warenausgang 16, um dort (vorzugsweise direkt) in einen wartenden LKW 34 verladen zu werden.
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Sowohl der Wareneingang 14 als auch der Warenausgang 16 sind eingerichtet, mehrere LKW 34 gleichzeitig zu versorgen, d.h. zu beladen und zu entladen. Laderampen, Tore und dergleichen sind in der 1 nicht gezeigt.
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Vorzugsweise sind die beiden äußeren Regale 20, die die Pufferkanäle 26 in der 1 aufweisen, feste Regale 20, die unbeweglich sind. Die restlichen Regale 20 zwischen diesen beiden äußeren Regalen 20 können alle beweglich ausgebildet sein. Die in der 1 gezeigte exemplarische Verschieberegalanordnung 18 ist so ausgelegt, dass die zwei Regalgassen 22-1 und 22-2 gleichzeitig geöffnet werden können.
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Obwohl die Gasse zum oberen Pufferkanal 26 nicht geöffnet ist, können die Förderzeuge 32 dennoch über die Stirnseite 28 in das obere Regal 20 ein- und auslagern. Somit kann in den offenen Gassen 22-1 und 22-2 parallel zum Einlagerungsprozess gearbeitet werden. Das Gleiche gilt natürlich für einen Auslagerungsprozess, wenn man davon ausgeht, dass zumindest einer der Pufferkanäle 26 vorab (z.B. zu Zeiten einer geringen Auslastung) mit solchen Lagergütern 24 bestückt wurde, die zu einem Auslieferungsauftrag gehören.
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In beiden Fällen (Einlagerung und Auslagerung) können die Pufferkanäle 26 parallel zu regulären Arbeiten im Lager 12 gefüllt oder entleert werden. Im Falle eines Auslagerungsprozesses könnte der entsprechende Pufferkanal 26 zum Beispiel vorab mit solchen Lagergütern 24 über eine benachbarte Gasse 22 in der Querrichtung Z oder über die entsprechende Stirnseite 28 in der Längsrichtung befüllt werden, die aus den anderen (Lager-)Regalen 20 zuvor ausgelagert wurden, indem eine entsprechende Gasse 22 geöffnet wurde. Dies gilt natürlich auch für den Einlagerungsprozess, bei dem die einzulagernden Lagergüter 24 auf dem (Einlagerungs-)Pufferkanal 26 entweder in der Längsrichtung X über dessen Stirnseite 28 oder über eine angrenzende offene Gasse 22 in der Querrichtung Z ausgelagert und in ein finales Lagerregal 20 bewegt werden.
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Eine besonders vorteilhafte Anwendung betrifft die Handhabung von Tiefkühl-Lagergütern 24. Tiefkühl-Lagergüter 24 sind in Bereichen zu handhaben, die tiefgekühlt sind. Insbesondere muss das Lager 12 tiefgekühlt sein.
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Da eine Tiefkühlung extrem kosten- und energieintensiv ist, werden die entsprechenden Tiefkühlbereiche geometrisch so klein wie möglich dimensioniert.
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Dies bedeutet, dass der Wareneingang 14 und der Warenausgang 16 und das Lager 12 fließend ineinander übergehen, so dass die tiefgekühlten Lagergüter 24 direkt aus den Regalen 20 gemäß einem Kommissionierauftrag oder einem Auslagerungsauftrag direkt ohne Zwischenlagerung in einem Bodenlager in den entsprechenden LKW 34 transferiert werden können. Das Gleiche gilt natürlich auch für einzulagernde tiefgekühlte Lagergüter 24, die direkt aus dem LKW 34 in den zugeordneten Pufferkanal 26 transferiert werden.
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Speziell in der Tiefkühl-Anwendung ist das Lager 12, der Wareneingang 14 und der Warenausgang 16 bodenlagerfrei. Dies bedeutet, dass die Flächen des Lagers 12, des Wareneingangs 14 und des Warenausgangs 16 so klein gewählt sind, dass die einzulagernden und auszulagernden tiefgekühlten Lagergüter 24 nicht auf dem Boden auf ihrem Weg zwischen den LKWs 34 und den Regalen 20 abgestellt werden können.
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Das Gebäude, in welchem das Tiefkühl-Lager 12 vorgesehen ist, kann also kleiner ausgelegt werden. Die Betriebskosten (zum Beispiel für die Kühlung) verringern sich drastisch.
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Die Pufferkanäle 26 für die Satellitenfahrzeuge 30 können nachträglich in bestehende Regalanordnungen eingebaut werden, insbesondere in feste Regale 20, die wiederum Teil einer bestehenden Verschieberegalanordnung 18 sein können. Es wird keine Bodenstellfläche benötigt.
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3 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben einer Verschieberegalanordnung 18, wie sie exemplarisch in der 1 gezeigt ist.
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In einem ersten Schritt S10 werden die Lagergüter 24 in ein erstes der Regale 20, das einen in der Längsrichtung X orientierten Pufferkanal 26 aufweist, transferiert, indem das angelieferte Lagergut 24 in der Längsrichtung X über die Stirnseite 28 des ersten Regals 20 in den Pufferkanal 26 eingeführt und von einem innerhalb des Pufferkanals 26 verfahrbaren Satellitenfahrzeug 30 in der Längsrichtung X innerhalb des Pufferkanals 26 umgesetzt wird. Die Lagergüter 24 werden insbesondere direkt aus dem Wareneingang 14 bereitgestellt.
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In einem weiteren Schritt S12 wird das transferierte Lagergut 24 in der Längsrichtung X über die Stirnseite 28, oder alternativ in der Querrichtung Z über eine Regalgasse 22 zwischen dem ersten Regal 20 und einem zu dem ersten Regal 20 direkt benachbarten Regal 20, indem ein oder mehrere der Regale 20 in der Querrichtung Z zur Öffnung der Regalgasse 22 verfahren werden, entnommen.
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In einem Schritt S14 wird das entnommene Lagergut 24 in ein zweites Regal 20 bewegt, indem eine Regalgasse 22 zwischen dem zweiten Regal 20 und einem zum zweiten Regal 20 direkt benachbarten Regal 20 geöffnet wird und das entnommene Lagergut in der Querrichtung Z in das zweite Regal 20 über die Regalgasse 22 eingelagert wird.
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In einem weiteren Schritt S16 wird das Lagergut 24 in dem zweiten Regal 20 gelagert.
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In einem Schritt S18 wird das gelagerte Lagergut 24 aus dem zweiten Regal 20 in der Querrichtung Z über eine der Regalgassen 22 zwischen dem zweiten Regal 20 und dem dazu direkt benachbarten Regal 20 ausgelagert. Danach wird das ausgelagerte Lagergut 24 insbesondere direkt, an den Warenausgang 16 abgegeben.
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Es versteht sich, dass das Transferieren, Entnehmen, Bewegen, Auslagern und/oder Abgeben automatisiert oder manuell durchgeführt werden kann. Bei einer automatisierten Durchführung werden insbesondere Flurförderzeuge (Stapler, autonome fahrerlose Transportfahrzeuge, etc.) eingesetzt.
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Alternativ oder ergänzend zu den oben beschriebenen Satellitenfahrzeug-Pufferkanälen 26 könnten die Pufferkanäle 26 mit aktiv angetrieben Stauförderern und/oder mit passiven Schwerkraftbahnen ausgerüstet sein. Wichtig ist dabei, dass die zwischengelagerten Lagergüter 24 kontrolliert beabstandet bleiben, um einen individuellen Zugriff auf die zwischengelagerten Lagergüter (über die Gasse 22 und auch über die Stirnseite(n) 28) zu ermöglichen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Distributionszentrum
- 12
- Lager
- 14
- Wareneingang (WE)
- 16
- Warenausgang (WA)
- 18
- Verschieberegalanordnung
- 20
- Regal
- 22
- (Regal-)Gasse
- RE
- Regalebene
- 24
- Lagergüter
- 25
- Palette
- 26
- Pufferkanal
- 28
- Stirnseite
- 30
- Satellitenfahrzeug
- 32
- Förderzeug (Stapler)
- 34
- LKW
- 36
- Bedienperson