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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Behandlung von analen Erkrankungen wie bspw. Hämorrhoiden sowie Analfissuren am Schließmuskel oder im Analkanal vor dem Schließmuskel gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Stand der Technik
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Als Hämorrhoiden werden arteriovenöse Gefäßpolster bezeichnet, die ringförmig oberhalb der Linea dentata - am Übergang vom Rektum in den Analkanal - gelegen sind. Diese arteriellen Blutgefäße sind Schwellkörper, welche neben dem Schließmuskel zum Verschluss des Afters dienen und somit die Feinkontinenz gewährleisten. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden als Hämorrhoiden üblicherweise außerordentlich vergrößerte oder tiefer getretene Blutgefäße im Sinne eines Hämorrhoidalleidens verstanden, die in den Sphinkter hineinragen oder ihn sogar durchqueren und als Schwellung außerhalb des Afters sicht- und tastbar sind. Etwa 80% der erwachsenen Bevölkerung, haben ein Hämorrhoidalleiden, wobei Männer und Frauen etwa gleich häufig betroffen sind. Damit sind Hämorrhoiden in der westlichen Welt eine der häufigsten Erkrankungen, aber gesellschaftlich weitgehend tabuisiert.
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Die Symptome bei einem Hämorrhoidalleiden treten bei den meisten Betroffenen in ähnlicher Form auf, wobei die Beschwerden vor allem wiederholte anale Blutungen und anales Nässen, quälende Juckreize der perianalen Haut, Stuhlschmieren sowie anale Gewebeprolapse betreffen. Schmerzen sind im Gegensatz zu Analfissuren dagegen eher selten. Hämorrhoiden sind durch den Arzt im Normalfall bereits durch den Anblick diagnostizierbar. Eine Diagnose lässt sich daher meistens auf Anhieb stellen. Ursache für Hämorrhoiden ist in der Regel ein erhöhter Druck im Gefäßsystem des kleinen Beckens, wie sie zum Beispiel bei zu starkem Pressen des Stuhlgangs oder bei einer Schwangerschaft vorkommen können. Vor allem Personen, die häufig an Verstopfung (Obstipation) leiden, neigen dazu, die Krankheit zu entwickeln. Meist führen eine ballaststoffarme Ernährung, Bewegungsmangel oder zu wenig trinken zur Verstopfung. Darüber hinaus kann ständig zu flüssiger Stuhl führt zu einer Fehlbelastung des Analsystems sowie Entzündungen des Analbereiches zu Hämorrhoiden führen.
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Besteht eine chronisch erhöhte Muskelspannung des Schließmuskels (Sphinktertonus), kann die verletzte Schleimhaut im Analbereich schlechter abheilen. Starke Schmerzen beim Stuhlgang sorgen wiederum dafür, dass der Schließmuskel sich noch mehr verspannt, was einen Schmerzkreislauf bewirkt, der die Wundheilung verzögert und so in eine chronische Hämorrhoide münden kann, bei der die Symptome länger als zwei Monate vorliegen.
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Die dadurch entstehenden Begleiterscheinungen betreffen vor allem stechende Schmerzen während des Stuhlganges, andauerndes Brennen, gelegentliche schwache Blutungen, Verkrampfung des Schließmuskels, wodurch der Stuhl oft nur in einem dünnen Strang abgegeben werden kann, Angstgefühle vor dem nächsten Stuhlgang, was zur Verstopfung beitragen kann.
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Alle bisherigen Heilmethoden wie bspw. die Verwendung eines sehr schmerzhaften Analdehners, Salben, die für kurze Zeit den Schmerz lindern oder Operationen, die in der Regel nicht das erneute Auftauchen von Hämorrhoiden verhindern, führen nicht zu einer erfolgreichen Heilung oder Schmerzlosigkeit.
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Es sind aus dem Stand der Technik sog. Analdillatoren bekannt. Analdilatoren zur Behandlung von Analerkrankungen gemäß dem Stand der Technik sind entweder im Wesentlichen konisch oder zylindrisch ausgeformt und weisen in der Regel einen von ca. 5mm bis zu 30mm ansteigenden oder über die gesamte Länge gleich bleibend verlaufenden Durchmesser auf. Die Länge der Analdilatoren bzw. der zur Einführung in den Analkanal bestimmte Bereich der Analdilatoren zur Behandlung von Analerkrankungen beträgt regelmäßig zwischen 40 und 90mm. Teilweise sind Analdilatoren an ihren Stirnfläche zur Sicherung eines besseren Haltes auch konvex oder konkav ausgebildet.
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Die teilweise kegelförmige Ausgestaltung am Markt befindlicher Analdilatoren mit einem Enddurchmesser von 20mm und teilweise mehr, bewirkt häufig, dass die Selbstdilatation - insbesondere anfänglich - schmerzhaft sein kann, da sich dessen Durchmesser über seine gesamte Länge hinweg stetig vergrößert. Durch den starken Druck im Analkanal kann dieser in der Regel nicht über einen längeren Zeitraum als ein paar Minuten verbleiben. Die Dehnung ist zwar erhöht, aber nicht dauerhaft, da eine dauerhafte Anwendung, welche bei der Selbstdilatation im Vordergrund stehen sollte, damit regelmäßig gar nicht möglich ist, zumal durch die konische Ausführungsform ein Verbleiben des Analdilators im Analkanal per se nicht möglich ist, da dieser durch dessen natürlichen Verschluss mittels der Schließmuskulatur unweigerlich herausgedrückt wird.
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In der
DE 18 33 717 U ist ebenfalls eine Vorrichtung zur Behandlung von Hämorrhoiden beschrieben, die einen innerhalb des Schafts in Längsrichtung angeordneten Stift aufweist, welcher seinerseits am Schaftende ausziehbar ist und der offenbar zum Einführen der Vorrichtung beschaffen sein soll. Es macht hier den Eindruck, als sei der Stift lose in den Schaft einführbar, ohne darin befestigt zu sein. Dies ist auch gar nicht anders möglich, da der Stift nach dem Einführen der Einrichtung wieder aus dem Schaft gezogen werden soll, ohne dass gleichzeitig die Einrichtung aus dem Analkanal gezogen werden soll.
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Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, zur Behandlung von Analerkrankungen, insbesondere von Hämorrhoiden, Einrichtungen zur Einführung in den Analkanal mit einem Permanentmagneten zu versehen, dessen Magnetfeld auf das den Analkanal umgebende Venensystem wirkt, um so eine schmerz-lindernde Wirkung zu fördern.
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Die therapeutische Wirkung von Magneten beeinflusst bei der Behandlung von Analerkrankungen, insbesondere von Hämorrhoiden bekanntermaßen positiv den Behandlungserfolg und die Behandlungsdauer. Das Magnetfeld wirkt sich dabei biologisch auf die Membranen und Kerne der Zellen aus, was sich insbesondere aber nicht ausschließlich in einer schnelleren Durchblutung, einer entzündungshemmenden Wirkung, einem Anstieg der lokalen Temperatur, einer Resorption von Hämatomen und Ödemen, einer schnelleren Wundheilung, einer Entspannung von Muskelverspannungen, einer Analgesie sowie einer Stimulation und Beschleunigung des Prozesses der Fibrose oder der Bildung von Granulationsgewebe widerspiegelt.
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Basierend auf diesen Effekten wird bspw. in der Druckschrift
EP 0 141 915 B1 ein Stöpsel zum Einsetzen in eine Öffnung des menschlichen Körpers beschrieben, in dem ein oder mehrere Permanentmagnete eingelassen sind. Ähnliche Einrichtungen mit einem Permanentmagneten sind ferner in den Druckschriften
DE 33 27 086 A1 ,
CN 103 083 819 A sowie
CN 107 648 736 A beschrieben.
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Als nachteilig bei diesen Einrichtungen ist zu anzuführen, dass diese konstruktionsbedingt nicht geeignet sind, gleichzeitig die den Analkanal umgebende Muskulatur auf mechanische Weise zu stimulieren. Weiterhin ist ein längeres Verbleiben des Einrichtungs-Körpers innerhalb des Analkanals ebenfalls konstruktionsbedingt nur durch manuelle Betätigung möglich, in dem die jeweilige Einrichtung mit der Hand Analkanal gehalten wird.
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Aus der Druckschrift
CN 108 939 299 A ist weiterhin eine gattungsgemäße Einrichtung zur Behandlung von analen Erkrankungen am Schließmuskel oder im Analkanal vor dem Schließmuskel bekannt, die mehrere axial innerhalb eines Schafts angeordnete Magneten umfasst.
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Darüber hinaus zeigt die
JP 2018-068997 A eine Einrichtung zur Behandlung von analen Erkrankungen am Schließmuskel oder im Analkanal vor dem Schließmuskel, die ein flexibles band-, seil- oder dergleichen geartetes Rückhohlmittel umfasst, mittels dem die Einrichtung aus dem Analkanal gezogen werden kann. Dieses Rückhohlmittel ist innerhalb des einen Permanentmagneten aufnehmenden Schafts reversibel oder irreversibel aufgenommen.
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Darstellung der Erfindung
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Einrichtung zu schaffen, die die vorgenannten Nachteile ausräumt und die es erlaubt, durch ein leichtes Einführen und Verbleiben der Einrichtung im Analkanal eine möglichst andauernde Wirkung sowohl im Hinblick auf den auf die umgebende Muskulatur ausgeübten Druck als auch hinsichtlich der auf das Venensystem ausgeübten Magnetkraft zu erzielen, wobei es dem Anwender ermöglicht sein soll, die Einrichtung jederzeit bequem aus dem Analkanal zu ziehen.
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Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Einrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung besteht aus einem torpedoartig, konisch und/oder zylindrisch gestalteten Formkörper und nimmt mindestens einen ersten innerhalb eines in Längsrichtung des Formkörpers verlaufenden Schafts anordbaren, stiftförmigen Permanentmagneten auf.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine erste Permanentmagnet und/oder mindestens ein zweiter, stiftförmiger Permanentmagnet und/oder magnetisch anziehbarer Materialkörper in einen wasserdichten, schlauchartigen Hohlkörper eingebettet ist, der an dem Rückholmittel ausgebildet ist und mit dem Ende des Rückhohlmittels in das hintere Ende des Schafts einbringbar ist und der zweite Permanentmagnet oder Materialkörper mit dem innerhalb des Schafts vorgesehenen ersten Permanentmagneten oder einem dort vorgesehenen Materialkörper nach Einführen des Rückhohlmittels in den Schaft in magnetischer Wirkverbindung steht.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung ist in erster Linie darin zu sehen, dass sich durch die gleichzeitige Aufnahme des Permanentmagneten sowie des Rückholmittels innerhalb desselben Schachts eine einfache und kostengünstige Herstellung der Einrichtung erreichen lässt. Nach Einbringung der Magneten in den Schacht wird dieser hierzu vorzugsweise durch das Einbringen eines Endes des Rückhohlmittels verschlossen. Hierzu kann das Rückholmittel bspw. ein Verbindungsmittel umfassen oder am Ende als ein Verbindungsmittel (durch ein entsprechend gebildetes einheitliches Formteil) ausgebildet sein, welches zur kraft- und/oder formschlüssigen Einbringung in das Ende des Schachts ausgebildet ist. Das Verbindungsteil kann weiterhin auch am Ende des Schachts verklebt, verrastet sein oder auf andere Weise mit dem Schacht eine reversible Verbindung bilden, wobei hierzu der Schacht beispielsweise ein Gewinde umfasst oder ein solches bildet.
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Bei der Ausführung einer Wirkverbindung eines in dem Formkörper vorgesehenen Permanentmagnet oder Materialkörper und einem an dem Rückholband vorgesehenen Permanentmagnet oder Materialkörper, welche miteinander in magnetischer Wirkverbindung stehen, wird erreicht, dass sich das Rückholmittel jederzeit problemlos mit einem für den Anwender gemäßigten Kraftaufwand aus der Einrichtung ziehen und mithin auswechseln lässt, bspw. weil dieser grundsätzlich einem höheren Verschleiß unterliegt als der Formkörper der Einrichtung. Den gleichen Vorteil bringt ein Rückholmittel, welcher in dem Schaft mittels einem in den Formkörper einbringbaren reversiblen Verbindungsmittel (bspw. einer Schraubverbindung) angeordnet ist.
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Die Kraftwirkung des Magnetfeldes, entgegen dem das Rückholmittel bei Vorsehen einer magnetischen Wirkverbindung aus der Einrichtung gezogen wird, sollte erfindungsgemäß so definiert sein, dass sie einen größeren Kraftaufwand erfordert als das Herausziehen der Einrichtung aus dem Analkanal.
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Die in der Einrichtung verwendeten Permanentmagnete sind dabei vorzugsweise mehrpolige Magnete mit einer definierten Aufteilung der Magnetpole. Dabei kann ein Permanentmagnet bspw. durch Pole magnetisieren, die einen Ring bilden, und der andere Permanentmagnet durch Pole, die eine gerade Linie bilden. Aufgrund dessen werden Magnetfelder während der Behandlung geschlossen, wodurch die Wirkung eines Magnetfelds im rektalen Bereich erzeugt wird.
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Die Konzentration des Magnetfelds auf der Oberfläche der Einrichtung beträgt vorzugsweise 30-40 mT (300-400 Gauß), was den empfohlenen und im humanmedizinischen Bereich unbedenklichen Dosen für die konstante Exposition gegenüber Magnetfeldern zur Stimulierung des menschlichen Körpers entspricht.
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Es wäre ferner in der Praxis denkbar, unterschiedliche Rückholmittel oder Aufnahmen mit Permanentmagneten anzubieten, die aufgrund unterschiedlicher Werte und einer unterschiedlichen Ausrichtung des Magnetfels eine unterschiedliche Wirkung entfalten.
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Figurenliste
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Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Einrichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
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In den Zeichnungen zeigen
- 1 eine Einrichtung in der Seitenansicht;
- 2 eine Einrichtung in einer weiteren Ausführungsform in der Seitenansicht;
- 3 die erfindungsgemäße Einrichtung in einer vorteilhaften Ausführungsform in der Seitenansicht;
- 4a, 4b die erfindungsgemäße Einrichtung in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform mit zwei unterschiedlich ausgebildeten Permanentmagneten an dem Rückholmittel;
- 5 eine vergrößerte Teilansicht des Endes des Rückholmittels in der Seitenansicht.
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Ausführung der Erfindung
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Die 1 und 2 zeigen eine Einrichtung 1 in einer nicht erfinderischen Ausführungsform, die 3 bis 4b die erfindungsgemäße Einrichtung 1 in unterschiedlichen Ausführungsformen.
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Der feste Sitz der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 wird hier dadurch erreicht, dass der Formkörper 10 etwa mittig eine konkave leichte Einbuchtung aufweist, den der Schließmuskel nach dem Einführen umschließt. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 hat man sich für die bewährte Kombination aus einem progressiv abgestuften, konkav geformten Analdilator mit einem bevorzugt maximalen Durchmesser von 10mm entschieden. Der Vorteil der konkaven Ausformung der Einrichtung 1 besteht insbesondere darin, dass dieser der Anatomie des Patienten optimal angepasst ist und so über den gesamten Bereich der diesen umgebenden Schließmuskulatur einen gleichmäßigen, sanften und mithin für den Anwender (in der Regel) schmerzfreien Druck aufbaut. Wir sprechen hier über ein physiologisches isometrisches Aufdehnen. Ein weiterer Vorteil dieser Ausformung der Einrichtung 1 ist darin zu sehen, dass im Gegensatz zu den rein kegelförmigen Analdehnern ein selbstständiges Austreten des Analdilators aufgrund seiner der Schließmuskulkatur angepassten Form von vornherein nahezu ausgeschlossen ist. Durch die besondere Formgebung wird beim Anspannen des Sphinkter an der Einrichtung 1 demnach nicht aus dem Anus getrieben. Der Patient muss die Einrichtung 1 mithin nicht ununterbrochen eingeführt halten, um eine dauerhafte Dehnung und mithin eine Entlastung des Afterschließmuskels zu erreichen.
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Ein weiterer Vorteil der besonderen Ausgestaltungsform der vorliegenden Einrichtung 1 besteht auch darin, dass dieser nicht nur über den gesamten Bereich des Schließmuskels, sondern auch auf die Analerkrankung an sich einen gleichmäßigen Druck ausübt, welche eine Kompression der Wunde an sich bewirken kann.
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Vor der Einbuchtung befindet sich vorzugsweise eine kugelförmige Erhebung, die das Einführen der Einrichtung 1 in den Analkanal erleichtert. Am Ende der Einrichtung 1 hinter der Einbuchtung ist vorteilhafterweise ebenfalls eine Erhebung vorgesehen.In 1 ist die erfindungsgemäße Einrichtung 1 in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform zu sehen. Die Einrichtung 1 weist hierbei mindestens einen ersten innerhalb des in Längsrichtung des Formkörpers 10 verlaufenden Schafts 100 anordbaren, stiftförmigen Permanentmagneten 101 auf, wobei am Ende des Schafts 10 das flexible band-, seil- oder dergleichen geartete Rückhohlmittel 11 angeordnet ist.
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In 2 ist die Einrichtung 1 in einer weiteren Ausführungsform zu sehen. Die Einrichtung 1 weist hierbei einen (oder mehrere) innerhalb einer Aufnahme 112 des Rückholmittels 11 angeordneten und mittels des Rückholmittels 11 in den Schaft 100 einbringbare, stiftförmige Permanentmagnete 101 auf. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass sämtliche Permanentmagnete 101 mit dem Rückholmittels 11 - vorzugsweise irreversibel - verbunden sind und mithin eine Formeinheit bilden, wobei diese gemeinsam in den Schaft eingebracht und vorzugsweise auch wieder herausgezogen werden können. In dieser Ausführung müssen die Permanentmagnete 101 somit auch nicht separat innerhalb des Schafts abgedichtet werden. Sofern die Erfindung in dieser Ausführung eine reversible Anordnung (siehe weiter unten) des Rückholmittels 11 vorsieht, kann sowohl das Rückholmittel 11 als auch die Permanentmagnete 101 leicht ausgetauscht werden, bspw. wenn zur Anwendung die wechselhaft eingesetzten Permanentmagnete 101 eine alternative Wirkkraft am Venensystem entfalten sollen.
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In 3 ist die erfindungsgemäße Einrichtung 1 in einer vorteilhaften Ausführungsform zu sehen. Die Einrichtung 1 weist hierbei sowohl einen ersten innerhalb eines in Längsrichtung des Formkörpers 10 verlaufenden Schafts 100 anordbaren, stiftförmigen Permanentmagneten 101 als auch einen zweiten Permanentmagneten 110 auf, der an einem Ende des flexiblen band-, seil- oder dergleichen gearteten Rückhohlmittels 11 vorgesehen ist. Der zweite Permanentmagnet 110 ist dabei mit dem Ende des Rückhohlmittels 11 in das hintere Ende des Schafts 100 formschlüssig, aber vorzugsweise nicht kraftschlüssig, einbringbar, wobei der zweite Permanentmagnet 110 mit dem innerhalb des Schafts 100 vorgesehenen ersten Permanentmagneten 101 nach Einführen des zweiten Permanentmagneten 110 in Wirkverbindung steht.
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In den 4a, 4b ist die erfindungsgemäße Einrichtung 1 in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform zu sehen. Die Einrichtung 1 weist hierbei einen ersten innerhalb eines in Längsrichtung des Formkörpers 10 verlaufenden Schafts 100 anordbaren, stiftförmigen Materialkörper 102 sowie einen Permanentmagneten 110 auf, der an einem Ende des flexiblen band-, seil- oder dergleichen gearteten Rückhohlmittels 11 vorgesehen ist.
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Der zweite Permanentmagnet 110 ist dabei deutlich länger ausgebildet als in der Ausführungsform in 1 und mit dem Ende des Rückhohlmittels 11 in das hintere Ende des Schafts 100 formschlüssig, aber vorzugsweise nicht kraftschlüssig, einbringbar, wobei der zweite Permanentmagnet 110 mit dem innerhalb des Schafts 100 vorgesehenen Materialkörper 101 nach Einführen des zweiten Permanentmagneten 110 in Wirkverbindung steht.
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Diese Ausführungsform der Einrichtung 1 hat den Vorteil, dass in den Schaft 100 Permanentmagneten 110 mit einer unterschiedlichen Ausführung des Magnetfeldes einbringbar sind, um das umgebende Gewebe auf unterschiedliche Art zu stimulieren. So hat sich herausgestellt, dass die abwechselnde Magnettherapie mit unterschiedlichen Magnetfeldern über einen längeren Zeitraum von vorteilhaft bis zu jeweils 60 Minuten Einfluss auf die Therapiedauer und den Behandlungserfolg haben kann.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung 1 beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsformen. Vielmehr sind eine Vielzahl von Ausgestaltungsvariationen denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteter Ausführung Gebrauch machen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Einrichtung
- 10
- Formkörper
- 11
- Rückholmittel
- 100
- Schaft im Formkörper
- 101
- Permanentmagnet im Formkörper
- 102
- stiftförmiger Materialkörper
- 110
- Permanentmagnet am Rückholmittel
- 111
- Ende des Rückholmittels
- 112
- Aufnahme am Rückholmittel
- S
- Südpol
- N
- Nordpol