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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Isolierung und/oder Dämmung einer Fahrzeugkomponente eines Kraftfahrzeugs sowie eine Vorrichtung zur Isolierung und/oder Dämmung einer Fahrzeugkomponente eines Kraftfahrzeugs.
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Aus der Praxis ist es bekannt, zur Gewährleistung der Funktion oder zugunsten eines hohen Wirkungsgrads bestimmte Fahrzeugkomponenten zu isolieren oder zu dämmen.
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Die erzielbare Isolier- und Dämmwirkung eines Elements wird durch das vorliegende Dämmmaterial und dessen Struktur beeinflusst. Bestimmte Materialien und Strukturen eignen sich grundsätzlich besser, eine gewünschte Isolier- und/oder Dämmwirkung zu erzielen, als andere. Üblicherweise werden zum Zweck der Isolierung oder Dämmung technischer Komponenten aus diesem Grund spezielle Dämmelemente eingesetzt, deren Eigenschaften sich auf die gewünschte Isolier- oder Dämmwirkung abstimmen lassen.
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Typischerweise sind diese Dämmelemente nicht integraler Bestandteil der zu dämmenden Fahrzeugkomponente sondern meist als gesonderte Bauteile ausgeführt, die während des Montageprozesses oder nachträglich an die zu dämmenden Komponente(n) angebracht werden.
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Aus dem Stand der Technik ist in diesem Zusammenhang eine Vielzahl verschiedener Verfahren und Vorrichtungen bekannt.
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Das Dokument
US 652 46 91 B2 beschreibt eine Struktur für Fahrzeuge mit einer geräuschabsorbierenden Schicht, die zwischen Motorraum und Fahrgastraum an der Fahrzeugkarosserie angebracht wird und ein gute Dämmeigenschaft bei relativ niedrigem Zusatzgewicht aufweist. Nachteilig hieran ist der zusätzlich notwendige Bauraum und ein erhöhter Montageaufwand zum Anbringen der Schicht.
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Das Dokument
DE 197 52 755 C2 zeigt eine Wärmeschutzabdeckung von Bleiakkumulatoren in Motorräumen von Kraftfahrzeugen, gebildet durch ein dem Umfang des Bleiakkumulators angepasstes kastenartiges Gebilde. Vorder-, Rück- und Seitenwände sind einstückig miteinander verbunden und mit von oben nach unten verlaufenden Sicken versehen. Die Druckschrift offenbart, dass sich Wände des kastenartigen Gebildes fest an Wände der Batterie anlegen. Nachteilig ergibt sich zusätzlich notwendiger Bauraum und ein erhöhter Montageaufwand.
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Das Dokument
US 610 93 80 A beschreibt eine Schale für eine Batterie eines Elektrofahrzeugs mit einer thermisch isolierenden Eigenschaft, deren Form der Form der zu isolierenden Batterie folgt. Neben der vorteilhaften Isoliereigenschaft ergeben sich Vorteile im Bereich des Packaging. Allerdings bringt diese technische Lösung nachteilig einen deutlich erhöhten Konstruktions- und Montageaufwand mit sich. Zudem ist eine nachträgliche Montage oder Demontage der Schale nur mit erhöhtem Aufwand möglich.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Technik zur Isolierung und/oder Dämmung einer Fahrzeugkomponenten eines Kraftfahrzeugs bereitzustellen, mit der Nachteile bekannter Techniken vermieden werden können. Die Aufgabe der Erfindung ist es insbesondere, eine Isolierung und/oder Dämmung für Fahrzeugkomponenten bereitzustellen, die aufwandsarm montierbar und demontierbar ist und eine vorteilhafte Isolierung und/oder für Fahrzeugkomponenten allgemein, insbesondere aber auch für schwer zugängliche Fahrzeugkomponenten, ermöglicht.
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Diese Aufgaben werden durch ein Verfahren oder durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen und Anwendungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche und werden in der folgenden Beschreibung unter teilweise Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
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Gemäß einem ersten allgemeinen Gesichtspunkten der Erfindung wird ein Verfahren zur Isolierung und/oder Dämmung, vorzugsweise zur thermischen Isolierung und/oder akustischen Dämmung, einer Fahrzeugkomponente eines Kraftfahrzeugs bereitgestellt.
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Das Verfahren umfasst das Bereitstellen einer komprimierbaren Dämmvorrichtung, nachfolgend als komprimierbares Dämmelement bezeichnet. Das Dämmelement umfasst ein komprimierbares Dämmmaterial und eine das Dämmmaterial vollständig umhüllende luftdichte Hülle. Die Hülle weist ferner mindestens ein Absperrorgan auf, durch welches ein Innenraum der Hülle fluidisch mit der Umgebung verbindbar ist.
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Das Dämmelement wird zunächst in einem zumindest teilevakuierten, komprimierten Zustand bereitgestellt, in welchem im Innenraum der Hülle ein Unterdruck und das Dämmmaterial im komprimierten Zustand vorliegt.
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In einem weiteren Schritt wird das komprimierte Dämmelement an der Fahrzeugkomponente angebracht, so dass es diese zumindest teilweise umgibt.
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Das Verfahren umfasst ferner das Expandieren des Dämmelements durch Öffnen des mindestens einen Absperrorgans und/oder Belüften des zumindest teilevakuierten Dämmelements über das mindestens eine Absperrorgan. Das Öffnen des Absperrventils kann nach dem Anbringen des komprimierten Dämmelements und Einbau der Komponente durchgeführt werden oder unmittelbar davor. Der Expandiervorgang kann reversibel erfolgen. Unter dem Begriff „reversibel“ wird hier verstanden, dass das Dämmelement durch Expansion im komprimierten Zustand bzw. durch Kompression im expandierten Zustand beliebig in den jeweils anderen Zustand überführbar ist. Wird die Expansion im komprimierten Zustand des Dämmelements durch das Öffnen des mindestens einen Absperrorgans induziert, läuft sie ohne äu-ßeres Zutun, d. h. selbsttätig, ab bis der expandierte Zustand erreicht ist.
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Das vorgeschlagene Verfahren birgt gegenüber den bekannten Lösungen Vorteile bezüglich des benötigten Bau- und Montageraums. Insbesondere bei wenig Montageraum in der Nähe der zu isolierenden und/oder zu dämmenden Fahrzeugkomponente erleichtert ein Dämmelement im komprimierten Zustand dessen Anbringen an der Fahrzeugkomponente. Der Montage- und Demontageprozess wird deutlich vereinfacht. Ferner ergeben sich Vorteile in Bezug auf den Raumbedarf bei Lagerung und Transport der Dämmelemente. Insgesamt resultieren aus den beschriebenen Aspekten ein reduzierter Zeit- und Kostenaufwand im Montage- und Wartungsprozess von Fahrzeugkomponenten. Hierbei kann die Fahrzeugkomponente ein Fahrzeugaggregat, ein Speicher für elektrische Energie, ein Motor, ein Wechselrichter, eine Wärmepumpe, ein Wärmetauscher, vorzugsweise elektrischer Heizer oder Verdampfer, eine elektrischen Leitung, eine Fluidleitung oder ein Leitungszugang oder Leitungsabgang einer elektrischen Leitung oder Fluidleitung sein. Grundsätzlich ist mittels des beanspruchten Verfahrens eine Isolierung und/oder Dämmung aller wärme- und/oder geräuschemittierenden Fahrzeugkomponenten möglich.
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Ferner kann das mindestens eine Absperrorgan ein handbetätigbares Ventil oder Stopfen sowie eine mit einer Abdeckung verschließbare Öffnung, vorzugsweise eine mit einem Schraubverschluss oder Stöpsel verschließbare Öffnung, sein. Ein derartiges Absperrorgan kann während des Montageprozesses, vorzugsweise werkzeugfrei, einfach und schnell geöffnet werden.
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Gemäß einer Ausführungsform kann das mindestens eine Absperrorgan eine luftdurchlässige aber feuchtigkeitsundurchlässige und/oder flüssigkeitsundurchlässige Membran aufweisen, die eine Akkumulation der in der Umgebungsluft enthaltenen Luftfeuchte oder in der Umgebung befindlichen Flüssigkeiten im Dämmelement verhindert oder mindert. Vorteilhaft wird die Lebensdauer und die Wirksamkeit des Dämmelements erhöht.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann das mindestens eine Absperrorgan einen Anschluss zum Anschließen einer Entlüftungsleitung oder einer luftabsaugenden Pumpe aufweisen. Der Anschluss kann in Form einer Steckverbindung oder eines Schraubgewindes vorgesehen sein. Dies bietet den Vorzug, dass schnell und mit wenigen Handgriffen eine luftabsaugende Pumpe angeschlossen werden kann, um ein expandiertes Dämmelement wieder zu komprimieren, z. B. zur Demontage anzupassen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Dämmelement derart ausgelegt sein, dass es im expandierten Zustand den für das Dämmelement vorgesehenen Montageraum , vorzugsweise vollständig oder bestmöglich, einnimmt. Als Montageraum wird dabei der Raum zwischen der Fahrzeugkomponente und zumindest einer benachbarten weiteren Fahrzeugkomponente verstanden. Das expandierte Dämmelement kann auch hinterschnittene Teile des Montageraums ausfüllen. Der vorhandene Bauraum und insbesondere auch die hinterschnittenen, und damit üblicherweise unzugänglichen, Teile des Bauraums können in dieser Ausführungsform vorteilhaft zur Isolierung und/oder Dämmung der Fahrzeugkomponente genutzt werden.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann sich das Dämmelement im expandierten Zustand zwischen der Fahrzeugkomponente und zumindest einer benachbarten weiteren Fahrzeugkomponente und/oder einer Haltevorrichtung verklemmen und/oder verkeilen. Das expandierte Dämmelement ist in dieser Ausführungsform in seiner Position an der Fahrzeugkomponente fixiert und nicht mehr von der Fahrzeugkomponente entfernbar. Vorteilhaft können Mittel zum Befestigen des Dämmelements entfallen. Die Haltevorrichtung kann beispielsweise als ein Halterahmen für das Dämmelement ausgeführt sein. Damit sich das Dämmelement entsprechend verklemmen und/oder verkeilen kann, ist das Dämmelement derart ausgelegt, dass das Volumen des Dämmelements im expandierten Zustand groß genug im Hinblick auf den Abstand zur benachbarten Fahrzeugkomponente und/oder der Haltevorrichtung ist, so dass es zu einem Verkeil- und/oder Verklemmvorgang kommt.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Öffnen des mindestens einen Absperrorgans nach dem Anbringen des komprimierten Dämmelements durchgeführt werden. Die Montage des komprimierten Dämmelements im typischerweise eng bemessenen Montageraum wird somit erleichtert. Alternativ kann das Öffnen des mindestens einen Absperrorgans auch unmittelbar vor dem Anbringen des Dämmelements erfolgen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn das mindestens eine Absperrorgan nach der Anbringung des Dämmelements nicht oder nur schwer zugänglich ist und die Montagezeit kürzer als der Expansionsvorgang ist.
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Das Anbringen des Dämmelements kann grundsätzlich im eingebauten Zustand der Fahrzeugkomponente oder nicht-eingebauten Zustand der Fahrzeugkomponente erfolgen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Dämmelement mindestens ein Halteelement aufweisen, über welches das Dämmelement in seinem montierten Zustand an der Fahrzeugkomponente fixiert wird und/oder fixierbar ist, vorzugsweise werkzeuglos fixiert wird und/oder fixierbar ist. Das mindestens eine Halteelement kann beispielsweise an Endbereichen der Hülle des Dämmelements angebracht sein, die sich im montierten Zustand gegenüber liegen. Vorzugsweise kann das Halteelement als Klettverschluss, Reißverschluss oder zumindest ein Druckknopf ausgeführt sein. Vorteile dieser Ausführungsform sind insbesondere darin zu sehen, dass das Dämmelement besonders einfach auch an exponierten Fahrzeugkomponenten angebracht werden kann und dass eine Sicherung des Dämmelements in seiner Position vorgenommen werden kann.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann sich im Innenraum der Hülle ein Trockenmittel befinden. Feuchtigkeit oder Flüssigkeit, die aus der Umgebung in das Dämmelement eindringt und sich im Innenraum der Hülle sammelt, kann durch das Trockenmittel gebunden werden. Es ergeben sich Vorteile bezüglich der Lebensdauer und Wirksamkeit des Dämmelements. Das Trockenmittel ist vorzugsweise als feuchtigkeitsaufnehmendes Granulat ausgeführt.
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Die Hülle kann gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung flexibel ausgeführt sein oder zumindest einen flexiblen Teilbereich aufweisen. Alternativ kann die Hülle zumindest einen flexiblen und zumindest einen starren Teilbereich aufweisen. In dieser alternativen Ausführungsform kann der flexible Teilbereich der Hülle der Fahrzeugkomponente abgewandt und der starre Teilbereich der Hülle der Fahrzeugkomponente zugewandt sein. Hierbei handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Ausführungsform. Der starre Teilbereich der Hülle kann als ebene Platte, z. B. aus Aluminium oder Kunststoff, ausgebildet sein. Alternativ kann der starre Teilbereich der Hülle als zur Oberflächenkontur der Fahrzeugkomponente formkorrespondierende Formplatte, z. B. aus Aluminium oder Kunststoff, ausgebildet sein. In anderen Worten kann der zumindest eine starre Teilbereich der Hülle eine Formplatte sein, die als Negativabdruck zumindest eines Teilbereichs der Außenkontur der zu dämmenden Fahrzeugkomponente ausgebildet ist oder die Geometrie der Fahrzeugkomponente aufweist. Der zumindest eine flexible Teilbereich der Hülle und der zumindest eine starre Teilbereich der Hülle können luftdicht verbunden sein und/oder das komprimierbare Dämmmaterial umhüllend und luftdicht einschließen. Alternativ kann der flexible Teilbereich der Hülle auch der Fahrzeugkomponente zugewandt und der starre Teilbereich der Hülle der Fahrzeugkomponente abgewandt sein.
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Der Begriff „flexibel“, wie er im Sinn der vorliegenden Erfindung verstanden wird, weist darauf hin, dass das Material (des Teilbereichs) der Hülle verformbar (biegsam) und/oder elastisch ist. Die Hülle kann entsprechend aus elastischem Material ausgeführt sein, um sich im weiteren Verlauf des Verfahrens bestmöglich an die Geometrie der Fahrzeugkomponente anlegen zu lassen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird ein Verfahren zur Demontage eines angebrachten Dämmelements bereitgestellt.
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Zunächst kann eine luftabsaugende Pumpe an das mindestens eine Absperrorgan angeschlossen werden. Die Pumpe kann zum Aufbringen eines Vakuums ausgebildet sein.
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Das Verfahren umfasst ferner das zumindest teilweise Entlüften des Innenraums der Hülle. Im Verfahren kann das Dämmelement dabei in den komprimierten Zustand überführt werden. Das Verfahren kann dazu dienen, die Demontage des Dämmelements zu ermöglichen oder diese zu erleichtern.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Dämmmaterial mindestens eine Perforierungen aufweisen. Diese Stellen des Dämmmaterials können Soll-Knickstellen und/oder Soll-Faltstellen des Dämmelements bilden. Vorzugsweise können die Soll-Knickstellen und/oder Soll-Faltstellen formkorrespondierend zur Fahrzeugkomponente ausgebildet sein. Auf diese Weise kann sich die Form des Dämmelements zugunsten der Isolierwirkung und der Bauraumnutzung der Form der Fahrzeugkomponente anpassen. Vorteilhaft kann die Konvektionswirkung der Umgebungsluft gegenüber der Fahrzeugkomponente gemindert werden. Die Montage des Dämmelements an der Fahrzeugkomponente wird zudem erleichtert. Alternativ oder zusätzlich kann das Dämmmaterial mindestens eine Ausnehmung und/oder Durchgangsöffnung zur Durchführung mit der Fahrzeugkomponente verbundener Elemente aufweisen.
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Das Dämmmaterial kann auch unterschiedliche Stärken (Erhöhungen / Vertiefungen) aufweisen um z.B. größere Hohlräume zwischen Dämmmaterial und Fahrzeugkomponente bzw. Dämmmaterial und Bauraumumgebung bestmöglich auszufüllen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Dämmmaterial mindestens einen luftdurchlässigen Kanal aufweisen, der mit dem mindestens einen Absperrorgan in Verbindung steht. Die Be- und Entlüftung des Dämmelements, und damit die Expansion und Kompression des Dämmelements, kann auf diese Weise erleichtert werden. Der mindestens eine Kanal kann teilweise oder vollständig durch einen Dämmstoff gefüllt sein. Dieser Dämmstoff kann eine höhere Härte als das Dämmmaterial aufweisen. Dies bietet den Vorteil, dass der mit einem Dämmstoff gefüllte Kanal bei einer Kompression des Dämmelements nicht oder zumindest weniger stark komprimiert wird und auch im komprimierten Zustand des Dämmelements den Be- und Entlüftungsvorgang begünstigen kann. Der Luftwiderstand des mindestens einen Kanals ist vorzugsweise kleiner als der Luftwiderstand des Dämmmaterials, sodass eine Be- und Entlüftung des Dämmelements durch den mindestens einen Kanal begünstigt wird.
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Zur Vermeidung von Wiederholungen sollen rein verfahrensgemäß offenbarte Merkmale auch als vorrichtungsgemäß offenbart gelten und beanspruchbar sein. Die vorgenannten Aspekte und Merkmale, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung des Dämmelements und betreffend die Überführung des Dämmelements in den expandierten bzw. komprimierten Zustand gelten somit auch entsprechend für die Vorrichtung. Die Vorrichtung ist somit ausgebildet, das in diesem Dokument beschriebene Verfahren auszuführen.
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So weist die Vorrichtung zur Isolierung und/oder Dämmung beispielsweise ein komprimierbares Dämmmaterial und eine das Dämmmaterial vollständig umhüllende luftdichte, vorzugsweise , Hülle mit mindestens einem Absperrorgan auf. Über das mindestens eine Absperrorgan ist der Innenraum der Hülle fluidisch mit der Umgebung verbindbar. Die Vorrichtung ist in einen zumindest teilevakuierten, komprimierten ersten Zustand bringbar. In diesem ersten Zustand liegt im Innenraum der Hülle ein Unterdruck und das Dämmmaterial im komprimierten Zustand vor. Durch Öffnen des mindestens einen Absperrorgans und/oder Belüften der zumindest teilevakuierten Vorrichtung über das mindestens eine Absperrorgan ist das Dämmelement in einen belüfteten zweiten Zustand bringbar, in welchem die Vorrichtung expandiert vorliegt.
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Die Hülle kann gemäß den Ausführungen zum beanspruchten Verfahren zumindest in Teilbereichen flexibel oder starr ausgebildet sein.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Kraftfahrzeug, vorzugsweise ein Nutzfahrzeug, umfassend eine Fahrzeugkomponente und eine Vorrichtung zur Isolierung und/oder Dämmung dieser Fahrzeugkomponente wie in diesem Dokument beschrieben.
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Die zuvor beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen und Merkmale der Erfindung sind beliebig miteinander kombinierbar. Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden unter Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
- 1 ein schematisches Ablaufdiagramm eines Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
- 2 eine perspektivische Sicht einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
- 3 eine Schnittansicht einer Vorrichtung im montierten Zustand gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im komprimierten Zustand;
- 4 eine Schnittansicht einer Vorrichtung im montierten Zustand gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im expandierten Zustand; und
- 5 eine Schnittansicht eines Teilbereichs einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und sind zum Teil nicht gesondert beschrieben.
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1 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Ablaufdiagramm beschreibt schematisch die Isolierung und/oder Dämmung einer Fahrzeugkomponente eines Kraftfahrzeugs mittels eines komprimierbaren Dämmelements. Das Dämmelement 2 ist in den 2 bis 4, auf die im Zusammenhang mit der Beschreibung des Verfahrens Bezug genommen wird, beschrieben.
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2 stellt das Dämmelement 2 in einer Ausführungsform in perspektivischer Ansicht im Teilschnitt dar. Das Dämmelement 2 umfasst vorliegend ein komprimierbares Dämmmaterial 3 und eine das Dämmmaterial 3 vollständig umhüllende luftdichte flexible Hülle 4. Das Dämmmaterial 3 kann beispielweise aus Polyurethan-Schaum (PUR-Schaum), Mineralwolle, Holzwolle oder faserigen Dämmstoffen gebildet sein.
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Die Hülle 4 weist ein Absperrorgan 5 auf, durch welches ein Innenraum der Hülle 4 fluidisch mit der Umgebung verbindbar ist. Das Absperrorgan 5 ist in dem gezeigten Beispiel als verschließbarer Stopfen ausgebildet.
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Das Dämmmaterial 3 weist mehrere, zueinander beabstandete Perforierungen 10 auf, die Soll-Knickstellen und/oder Soll-Faltstellen des Dämmelements 2 bilden. Die Perforierungen 10 durchziehen das Dämmmaterial 3 in Breiten- und Tiefenrichtung. In Tiefenrichtung bilden zwei Perforierungen 10 einen v-förmigen Keil, der ein Knicken und/oder Falten des Dämmelements zusätzlich begünstigt. Das Dämmelement 2 weist ferner mehrere Halteelemente 8 auf, über welche das Dämmelement 2 in seinem montierten Zustand an der in 3 dargestellten Fahrzeugkomponente 1 fixiert wird und/oder fixierbar ist. Die Halteelemente 8 sind an Endbereichen der Hülle 4 des Dämmelements 2 angebracht, die sich im montierten Zustand gegenüber liegen. Beispielsweise können die Halteelemente 8 als Klettverschluss, Reißverschluss oder zumindest ein Druckknopf ausgeführt sein.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausführungsvariante kann das Dämmmaterial 3 mindestens einen luftdurchlässigen Kanal 9 aufweisen, der mit dem Absperrorgan 5 in Verbindung steht. Der Luftwiderstand des mindestens einen Kanals 9 ist kleiner als der Luftwiderstand des Dämmmaterials 3, sodass eine Be- und Entlüftung des Dämmelements 2 durch den mindestens einen Kanal begünstigt wird. Hierbei kann der mindestens eine Kanal 9 teilweise oder vollständig durch einen Dämmstoff gefüllt sein. Dieser Dämmstoff weist eine höhere Härte als das Dämmmaterial 3 auf, sodass der mit einem Dämmstoff gefüllte Kanal 9 bei einer Kompression des Dämmelements 2 weniger oder zuletzt komprimiert wird und auch im komprimierten Zustand des Dämmelements 2 den Be- und Entlüftungsvorgang begünstigen kann.
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In Schritt S1 des in 1 schematisch dargestellten Verfahrens wird das komprimierbare Dämmelement 2 in einem zumindest teilevakuierten, komprimierten Zustand bereitgestellt. In diesem teilevakuierten, komprimierten Zustand liegt im Innenraum der Hülle 4 ein Unterdruck und das Dämmmaterial 3 im komprimierten Zustand vor.
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In Schritt S2 des Verfahrens wird das komprimierte Dämmelement 2 an der Fahrzeugkomponente 1 angebracht, sodass es diese zumindest teilweise umgibt (siehe auch 3). Das Anbringen des Dämmelements kann im eingebauten Zustand der Fahrzeugkomponente 1 oder nicht-eingebauten Zustand der Fahrzeugkomponente 1 erfolgen.
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In Schritt S3 wird das Dämmelement 2 durch Öffnen des Absperrorgans 5 expandiert, da das Öffnen zu einem Belüften des zumindest teilevakuierten Dämmelements 2 führt.
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Das Dämmelement 2 ist vorteilhafterweise derart ausgelegt sein, dass es im expandierten Zustand den für das Dämmelement 2 vorgesehenen Montageraum 6 zwischen der Fahrzeugkomponente 1 und zumindest einer benachbarten weiteren Fahrzeugkomponente , vorzugsweise vollständig oder bestmöglich, einnimmt, was durch den Vergleich der 3 und 4 ersichtlich ist.
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In 4 ist ferner dargestellt, dass das Dämmelement 2 sich im expandierten Zustand zwischen der Fahrzeugkomponente 1 und zumindest einer benachbarten weiteren Fahrzeugkomponente oder einem für die Halterung der Fahrzeugkomponente 1 vorgesehenen Vorrichtung, z. B. einem Halterahmen 7, verklemmen und/oder verkeilen kann.. Das expandierte Dämmelement 2 ist in dieser Ausführungsform in seiner Position an der Fahrzeugkomponente 1 durch das Verklemmen an der Haltevorrichtung 7 fixiert.
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Zur Demontage des angebrachten Dämmelements 2 kann eine luftabsaugende Pumpe an das Absperrorgan 5 angeschlossen werden, um das Dämmelement 2 durch zumindest teilweises Entlüften des Innenraums der Hülle 4 wieder in den komprimierten Zustand zu überführen.
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In 5 ist eine Schnittansicht eines Teilbereichs des Dämmelements 2 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Die Hülle 4 des Dämmelements 2 weist einen der Fahrzeugkomponente abgewandten, flexiblen Teilbereich der Hülle 4a auf und einen der Fahrzeugkomponente zugewandten, starren Teilbereich der Hülle 4b auf. Wie eingangs beschrieben, ist es grundsätzlich auch möglich, dass der flexible Teilbereich der Hülle 4a der Fahrzeugkomponente 1 zugewandt und der starre Teilbereich der Hülle 4b der Fahrzeugkomponente 1 abgewandt ist. Der starre Teilbereich der Hülle 4b ist als Formplatte (z. B. aus Aluminium oder Kunststoff) ausgeführt, die einen Negativabdruck der Außenkontur eines Teilbereichs der Fahrzeugkomponente darstellt. Die Formplatte ist formkorrespondierend zur Oberflächenkontur der Fahrzeugkomponente 1 und weist demnach die Geometrie der Fahrzeugkomponente auf. Alternativ kann der starre Teilbereich der Hülle 4b als ebene Platte (z. B. aus Aluminium oder Kunststoff) ausgeführt sein. Der flexible Teil der Hülle 4a und der starre Teilbereich der Hülle 4b sind luftdicht verbunden und schließen das Dämmmaterial 3 umhüllend und luftdicht ein.
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Obwohl die Erfindung unter Bezugnahme auf bestimmte Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist, ist es für den Fachmann ersichtlich, dass verschiedene Änderungen ausgeführt werden können und Äquivalente als Ersatz verwendet werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. Folglich soll die Erfindung nicht auf die offenbarten Ausführungsbeispiele begrenzt sein, sondern soll alle Ausführungsbeispiele umfassen, die in den Bereich der beigefügten Patentansprüche fallen. Insbesondere beansprucht die Erfindung auch Schutz für den Gegenstand und die Merkmale der Unteransprüche unabhängig von den in Bezug genommenen Ansprüchen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugkomponente
- 2
- Dämmelement
- 3
- Dämmmaterial
- 4
- Hülle
- 4a
- flexibler Teilbereich der Hülle
- 4b
- starrer Teilbereich der Hülle
- 5
- Absperrorgan
- 6
- Montageraum
- 7
- Halterahmen
- 8
- Halteelement
- 9
- Kanal
- 10
- Perforierung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 6524691 B2 [0006]
- DE 19752755 C2 [0007]
- US 6109380 A [0008]