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DE102019126480A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Querleimung in einer Rollendruckmaschine - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Querleimung in einer Rollendruckmaschine Download PDF

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DE102019126480A1
DE102019126480A1 DE102019126480.4A DE102019126480A DE102019126480A1 DE 102019126480 A1 DE102019126480 A1 DE 102019126480A1 DE 102019126480 A DE102019126480 A DE 102019126480A DE 102019126480 A1 DE102019126480 A1 DE 102019126480A1
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glue
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webs
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DE102019126480.4A
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Inventor
Andreas Heger
Manfred BRETTEL
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Manroland Goss Web Systems GmbH
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Manroland Goss Web Systems GmbH
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
    • B41F13/54Auxiliary folding, cutting, collecting or depositing of sheets or webs
    • B41F13/64Collecting

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)

Abstract

Vorrichtung und Verfahren zur Querleimung in einer Rollendruckmaschine (10). Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Lösung zu schaffen, mit welcher die hohen Anschaffungskosten, der große erforderliche Bauraum, der Reinigungs- und Wartungsaufwand sowie der festformatige Abstand zwischen den Leimspuren (3) von Querleimwerken vermieden werden kann.Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leimspur (3) mittels mindestens einem senkrecht zur Bahnlaufrichtung (LR) stationär angeordneten Klebebalken (18) aufgebracht wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Druckproduktes in einer Rollendruckmaschine, wobei das Druckprodukt eine Mehrzahl von Bögen aufweist und wobei mindestens zwei nebeneinander liegende Bögen mittels mindestens einer Leimspur miteinander verleimt sind, wobei die Bögen aus jeweils in zumindest einem Bereich der Rollendruckmaschine benachbart zueinander angeordneten Bahnen und/oder Teilbahnen, welche den Bereich der Rollendruckmaschine mit derselben Bahnlaufrichtung LR durchlaufen, hergestellt werden, wobei die mindestens eine Leimspur eine Erstreckung in dem Bereich der Rollendruckmaschine senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR aufweist. Ferner umfasst die Erfindung ein Verfahren zum Verleimen von mindestens zwei in einem Bereich einer Rollendruckmaschine benachbart angeordneter Bahnen und/oder Teilbahnen mittels mindestens einer Leimspur, wobei die Bahnen und/oder Teilbahnen den Bereich der Rollendruckmaschine mit einer Bahnlaufrichtung LR durchlaufen, wobei die mindestens eine Leimspur eine Erstreckung in dem Bereich der Rollendruckmaschine senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR aufweist. Die Erfindung umfasst ferner eine Vorrichtung zur Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren.
  • Mittels Rollendruckmaschinen werden Druckprodukte hergestellt, wobei eine oder eine Mehrzahl von Bedruckstoffbahnen, nachfolgend einfach Bahnen genannt, bedruckt, im Bedarfsfalle in Teilbahnen aufgeteilt und in erforderlicher Art und Weise übereinander gelegt und auf verschiedenste Art und Weise weiterverarbeitet werden, wie beispielsweise das Ausbilden von mindestens einem Falz, sowie vor und/oder nach diversen Falzvorgängen durch Querschneiden der mindestens einen Bahn in mindestens einen Bogen ein vereinzeltes Druckprodukt vereinzelt wird. Damit mit einer Rollendruckmaschine Druckprodukte hergestellt werden können, welche bereits nach der Auslage an dem Falzapparat nicht mehr in die einzelnen Bögen zerfallen, können die einzelnen Bögen des Druckproduktes innerhalb der Druckmaschine miteinander verbunden werden.
  • So sind aus dem Stand der Technik Heftvorrichtungen bekannt, die senkrecht zur Laufrichtung aber auch längs zur Laufrichtung Heftklammern durch die Lagen und somit die Bögen des Produktes stecken und die Heftklammern schließen, so dass die gewünschten Lagen des Druckproduktes zusammengeheftet sind. Auch sind aus dem Stand der Technik Längsleimvorrichtungen bekannt, welche in Bahnlaufrichtung mindestens eine Leimspur auf mindestens eine Bahn oder Teilbahn aufbringen, so dass die mit der Leimspur versehene Bahn oder Teilbahn mit der benachbarten Bahn oder Teilbahn miteinander verklebt werden kann, nachdem die relevanten Bahnen oder Teilbahnen miteinander in Kontakt gebracht wurden. Allerdings können mit derartigen Längsleimvorrichtungen nur Leimspuren aufgebracht werden, die in Bahnlaufrichtung verlaufen. Ist es jedoch erforderlich, mindestens zwei Bögen des Druckproduktes und somit mindestens zwei Bahnen oder Teilbahnen quer zur Laufrichtung mittels einer Klebung zu verbinden, so kommen hierfür sogenannte Querleimwerke zum Einsatz. Diese bestehen im Wesentlichen aus einer rotierenden Trommel, wobei durch die an der Mantelfläche der Trommel angeordneten Bohrungen Leim in einer Leimspur senkrecht zur Bahnlaufrichtung auf die in Kontakt mit dem Querleimwerk befindliche Bahn oder Teilbahn aufgebracht werden kann. Derartige Querleimwerke sind jedoch aufgrund der komplexen Technik teuer in der Anschaffung, benötigen einen großen Bauraum, sind relativ reinigungs- und wartungsintensiv und besitzen einen vorgegebenen Abstand in Bahnlaufrichtung gesehen, in welchem die Leimspur aufgetragen werden kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Lösung zu schaffen, mit welcher die hohen Anschaffungskosten, der große erforderliche Bauraum, der Reinigungs- und Wartungsaufwand sowie der festformatige Abstand zwischen den Leimspuren von Querleimwerken vermieden werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 und 2 sowie durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 9 gelöst. Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leimspur mittels mindestens einem senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR stationär angeordneten Klebebalken aufgebracht wird.
  • Eine derartige Lösung bietet den Vorteil, dass ein gesondertes Querleimwerk nicht mehr erforderlich ist, was Anschaffungskosten und Bauraum spart. Ferner sind Düsen, wie beispielsweise die Düsen einer Längsleimeinrichtung wesentlich weniger wartungs- und reinigungsintensiv als Querleimwerke, so dass auch der Wartungs- und Reinigungsaufwand gegenüber einem Querleimwerk verringert werden kann. Ein großer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist jedoch, dass die senkrecht zur Bahnlaufrichtung angeordneten Leimspuren in nahezu beliebigem Abstand zueinander und somit für unterschiedliche Produktgrößen aufgebracht werden können, da für die Veränderung des Abstandes lediglich die Taktung, nicht jedoch die geometrischen Abmessungen eines Bauteiles angepasst werden müssen.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung wird als Klebebalken eine an einer Traverse angeordnete Mehrzahl von in Erstreckung der Traverse nebeneinander angeordneten Klebeköpfen verwendet. Eine derartige Ausgestaltung hat den Vorteil, dass der Klebebalken aus Standardkomponenten hergestellt werden kann, welche bei Längsleimungen zum Einsatz kommen und für ihre Zuverlässigkeit und für ihren geringen Wartungsaufwand bekannt sind. Zudem können für den Fall, dass für Produktionen auch Längsleimvorrichtungen zum Einsatz kommen, die selben Komponenten in der Rollendruckmaschine verbaut werden, was den Steuerungsaufwand als auch die Ersatzteilbevorratung vereinfacht.
  • Alternativ kann der Klebebalken auch als Düsenbalken mit einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Leimaustrittsdüsen verwendet werden. Das Potential hierbei ist eine geringere Baugröße der Vorrichtung und die Reduzierung des Steuerungsaufwandes, da dann beispielsweise nur die Ansteuerung eines Ventils für eine Mehrzahl von Leimaustrittsdüsen erforderlich ist.
  • Wie bereits oben ausgeführt, wird die mindestens eine senkrecht zur Bahnlaufrichtung angeordnete Leimspur dadurch auf die jeweilige Bahn oder Teilbahn aufgebracht, in dem der Leim getaktet aufgebracht wird. Derartige Klebeköpfe verfügen über ein schaltbares Ventil, welches für die Dauer von wenigen Millisekunden geöffnet oder geschlossen werden kann, so dass somit eine Leimspur mit einer Länge von wenigen Millimetern in Erstreckung der Bahnlaufrichtung aufgetragen werden kann, welche somit in Erstreckung der Bahnlaufrichtung nur unwesentlich länger als eine mittels einem Querleimwerk aufgetragene Leimspur ist. Jedoch kann der Abstand zwischen den Zeiträumen, in welchen das Ventil geöffnet ist und somit Leim auf den Bedruckstoff aufgetragen werden kann, variiert werden, so dass zum einen die Länge der auf den Bedruckstoff aufgetragenen Leimspuren als auch der Abstand zwischen den Leimspuren faktisch beliebig variiert werden kann. Dies kann einerseits dazu genutzt werden, um unterschiedliche, aber während einer Produktion immer gleichbleibende, wiederkehrende Abstände zwischen den Leimspuren in Erstreckung der Bahnlaufrichtung zu realisieren. Es kann jedoch auch der Abstand zwischen zwei nachfolgenden Leimspuren bei laufender Rollendruckmaschine variiert werden, weshalb diese Lösung auch für druckformvariable und somit Drucklängen-variable Druckverfahren wie beispielsweise dem Inkjet-Druckverfahren eingesetzt werden kann.
  • Durch die variable Taktung kann somit eine Leimspur an jeder beliebigen Stelle in Erstreckung der Bahnlaufrichtung auf einer Bahn oder Teilbahn aufgebracht werden, so dass mindestens eine Leimspur an einer Stelle mindestens einer Bahn und/oder Teilbahn aufgetragen wird, an welcher nach dem Verbinden der relevanten benachbarten Bahnen und/oder Teilbahnen ein Querfalz ausgebildet wird. Dadurch können abhängig von der Führung der Teilbahnen sogenannte quergeleimte Produkte hergestellt werden, bei welchen die Produktseiten im liegenden Format angeordnet sind und die Querleimung im als Querfalz ausgebildeten Falzrücken des Druckproduktes ausgebildet ist.
  • Abhängig von der Art der Führung der Bahnen und/oder Teilbahnen in der Rollendruckmaschine oder in der Nachverarbeitungsmaschine ist es somit möglich, mindestens einen Klebebalken in Bahnlaufrichtung LR gesehen stromaufwärts vor und/oder in Bahnlaufrichtung gesehen stromabwärts einer Längsfalzeinrichtung, welche vorzugsweise als Falztrichter ausgebildet ist, einer Rollendruckmaschine anzuordnen. Hierdurch lassen sich unterschiedlichste Klebungen beispielsweise in Verbindung mit dem sogenannten Strangklau realisieren, was die Produktionsvielfalt deutlich erhöht.
  • Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung werden, ohne hierauf beschränkt zu sein, an Hand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
    • 1 ein Druckprodukt, welches eine Querleimung im Falzrücken aufweist
    • 2 die schematische und beispielhafte Darstellung einer Rollendruckmaschine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
    • 3 die Draufsicht auf eine Bahn bzw. Teilbahn mit einem erfindungsgemäßen Klebebalken
    • 4 eine Ansicht auf zwei nebeneinander angeordnete Längsfalzeinrichtungen mit unterhalb der Längsfalzeinrichtung angeordneten Klebebalken
  • 1 zeigt ein Druckprodukt 1, welches beispielhaft aus zwei Bögen 2-1, 2-2 hergestellt ist. Die beiden Bögen 2 werden entweder aus einer entsprechend breiten Bahn 16 oder jeweils aus einer einfachbreiten Teilbahn 17 durch Querschneiden erzeugt. Der Falzrücken verläuft senkrecht zu der angegebenen Bahnlaufrichtung LR, die die jeweilige Bahn 16 oder Teilbahn 17 in der Rollendruckmaschine 10 aufwies, so dass es sich bei dem dargestellten Druckprodukt 1 um ein sogenanntes Druckprodukt 1 im liegenden Format handelt. Um die beiden Bögen 2-1 und 2-2 durch Leimung dauerhaft verbinden zu können, muss somit die Leimspur 3, welche im Falzrücken des Druckproduktes 1 verläuft, ebenfalls in Erstreckung senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR ausgebildet sein.
  • Auch wenn die vorliegende Erfindung zumeist anhand von im Falzrücken quergeleimten Druckprodukten 1 erläutert wird, so wird angemerkt, dass derartige Querleimungen nicht nur zur Leimung im Falzrücken angewendet werden können. Vielmehr können damit auch die Bögen 2 an anderen Stellen verleimt werden, beispielsweise für das Verstärken einer Seite oder als Schutz zum Einsehen von individualisierten Daten, Gewinnspielen etc. Insofern betrifft die vorliegende Erfindung die Ausgestaltung von Querleimungen im Allgemeinen und nicht nur das Verleimen des Querfalzes, auch wenn die Erfindung an den nachfolgenden Beispielen daran beschrieben wird.
  • 2 zeigt eine beispielhafte erfindungsgemäße Rollendruckmaschine 10 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die drei Bahnen 16 bzw. Teilbahnen 17 werden jeweils von einer Druckeinheit 11 üblicherweise beidseitig vorzugsweise vierfarbig bedruckt. Die bedruckten Bahnen 16 oder Teilbahnen 17 werden umgelenkt und beispielhaft einer als Falztrichter ausgebildeten Längsfalzeinrichtung 14 zugeführt. Die Bahnführung in den Druckeinheiten 11 ist rein beispielhaft und irrelevant, die vorliegende Erfindung kann auch bei jeder anderen Konfiguration einer Rollendruckmaschine 10, beispielsweise mit horizontaler Bahnführung ausgeführt werden.
  • Die bedruckten Bahnen 16 und/oder Teilbahnen 17 durchlaufen hierbei einen Bereich 12, in welchem die jeweiligen Bahnen 16, 17 benachbart übereinander angeordnet sind. Dieser Bereich 12 wird häufig auch als Wendeeinheit 13 bezeichnet. Wenngleich nicht in 2 dargestellt, so ist es auch möglich, wenn mehrfachbreite Bahnen 16 bedruckt werden, die jeweilige Bahn 16-1, 16-2 und 16-3 in der Wendeeinheit 13 in doppelbreite oder einfachbreite Teilbahnen 17 aufzuteilen und diese Teilbahnen 17 mittels Wendeeinheiten 13 übereinander anzuordnen, so dass diese Teilbahnen 17 zueinander benachbart übereinander angeordnet sind, so dass diese als Strang 22 der Längsfalzeinrichtung 14 zugeführt werden können. Auch ist es grundsätzlich möglich, Bahnen 16 und Teilbahnen 17 in der Wendeeinheit 13 zu mischen.
  • Um mindestens zwei zueinander benachbarte im Sinne von im Bereich 12 oder in der Wendeeinheit 13 übereinander angeordnete Bahnen 16 und/oder Teilbahnen 17, welche den Bereich 12 oder die Wendeeinheit 13 sowie die vor- und nachgelagerten Komponenten in einer Bahnlaufrichtung LR durchlaufen, mittels mindestens einer Leimspur 3 verleimen, ist die mindestens eine Leimspur 3 auf mindestens einer relevanten Bahn 16 oder Teilbahn 17 mit einer Erstreckung senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR aufzubringen. In dem in 2 gezeigten Beispiel werden alle drei Bahnen 16-1, 16-2, 16-3 und/oder Teilbahnen 17-1, 17-2, 17-3 miteinander verklebt, da sowohl auf die Oberseite der unteren Bahn 16-1 bzw. Teilbahn 17-1 als auch auf die Oberseite der mittleren Bahn 16-2 bzw. Teilbahn 17-2 jeweils eine Leimspur 3 in Erstreckung senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR aufgebracht wird. Diese mindestens eine Leimspur 3 beziehungsweise die auf das Beispiel in 2 bezogenen zwei Leimspuren 3 werden jeweils mittels einem stationär angeordneten Klebebalken 18 aufgebracht, welcher eine Erstreckung aufweist, die senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR und somit parallel zur aufzutragenden Leimspur 3 ist.
  • Wenngleich nicht in 2 dargestellt, so wird jeder Klebebalken 18 mittels einer Versorgungseinrichtung über Leitungen mit Leim versorgt, welcher zumeist zusätzlich mit Druckluft beaufschlagt wird. Ebenfalls nicht in 2 dargestellt ist eine Steuereinrichtung, wie diese von Längsleimeinrichtungen bekannt ist, um die Ventile zum Öffnen und Schließen der Leimdüsen anzusteuern, um so ein getaktetes Auftragen von Leim zur Ausbildung einer Leimspur 3 in Erstreckung senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR zu ermöglichen.
  • Durch kurzzeitiges, getaktetes Öffnen der Leimaustrittsdüsen kann somit eine Leimspur 3 in Erstreckung senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR aufgetragen werden, welche in Bahnlaufrichtung LR gesehen nur eine Länge von wenigen Millimetern aufweist.
  • Durch Steuern des Zeitabstandes zwischen dem Leimauftrag kann der Abstand zwischen den nachfolgenden Leimspuren 3 bestimmt werden. Soll die mindestens eine Leimspur 3 an einer Stelle mindestens einer Bahn 16 oder Teilbahn 17 aufgetragen werden, an welcher nach dem Verbinden der relevanten benachbarten Bahnen 16 und/oder Teilbahnen 17 ein Querfalz ausgebildet wird, so kann aufgrund der bekannten Bahngeschwindigkeit dieser Zeitabstand so berechnet werden, dass der Abstand zwischen den Leimspuren 3 die doppelte Produktbreite und somit die Abschnittslänge der Rollendruckmaschine 10 beträgt. Aufgrund der bekannten Lage der Bahn 16 und/oder Teilbahn 17 zur Querschneideinrichtung kann somit auch das korrekte Timing des Leimauftrages berechnet werden.
  • 2 zeigt eine Ausgestaltung einer Rollendruckmaschine 10, bei welcher die beiden Klebebalken 18 in Bahnlaufrichtung LR gesehen stromaufwärts der Längsfalzeinrichtung 14 angeordnet sind. In diesem Fall ist das Verleimen der drei aus den Bahnen 16 beziehungsweise Teilbahnen 17 hergestellten Bögen 2 des quergefalzten Druckproduktes 1 vergleichbar zur 1 möglich, wenn die drei Bahnen 16 beziehungsweise Teilbahnen 17 eine Breite aufweisen, die der Höhe des Druckproduktes 1 entspricht, so dass die drei Bahnen 16 oder Teilbahnen 17 nach dem Verleimen über einen Trichterschenkel der als Falztrichter ausgebildeten Längsfalzeinrichtung 14 geführt werden, um dann im Falzwerk 15 zunächst durch Querschneiden in verleimte Bögen 2 vereinzelt werden, um dann im Bereich der Leimspur 3 quer gefalzt zu werden.
  • 3 zeigt die Draufsicht auf die mittlere Bahn 16-2 oder die mittlere Teilbahn 17-2 der 2. Hierbei ist der über der Bahn 16 bzw. Teilbahn 17 angeordnete Klebebalken 18 zu erkennen, wie dieser senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR angeordnet und stationär angebracht ist. Der Klebebaken 18 ist vorzugsweise in einer derartigen Länge ausgebildet, dass dieser die gesamte Breite der Bahn 16 beziehungsweise Teilbahn 17 überdeckt.
  • Bei der in 3 dargestellten Ausführung wird als Klebebalken 18 eine Traverse 19 verwendet, auf welcher in Erstreckung dieser Traverse 19 eine Mehrzahl von Klebeköpfen 20 nebeneinander angeordnet sind. Der Abstand der Klebeköpfe 20 zueinander kann auf die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden und liegt vorzugsweise in einem Bereich von ca. 20 mm bis ca. 100 mm.
  • Wie in 3 dargestellt, bewegt die relevante Bahn 16 oder Teilbahn 17 in Bahnlaufrichtung LR unterhalb des Klebebalkens 18, so dass durch die getaktete Ansteuerung der Klebeköpfe 20 eine Leimspur 3 in Erstreckung senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR auf die Bahn 16 oder Teilbahn 17 aufgetragen werden kann.
  • Wenngleich nicht in 3 dargestellt, kann als Klebebalken 18 auch ein Düsenbalken mit einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Leimaustrittsdüsen verwendet werden.
  • 4 zeigt eine Ansicht seitlich auf zwei beispielhaft dargestellte, als Falztrichter ausgebildete Längsfalzeinrichtungen 14-1 und 14-2, wobei über jede der beiden Längsfalzeinrichtungen 14-1, 14-2 mindestens eine Bahn 16 oder Teilbahn 17 geführt wird. Abhängig von der Gestaltung des herzustellenden Druckproduktes 1 können die über die Längsfalzeinrichtungen 14-1 und/oder 14-2 geführten Bahnen 16 oder Teilbahnen 17 miteinander verleimt sein oder nicht, über lediglich einen Trichterschenkel einer jeden Längsfalzeinrichtung 14-1, 14-2 geführt werden oder aber über die Längsfalzeinrichtungen 14-1, 14-2 mittig geführt werden, wobei in diesem Fall abhängig von der Gestaltung des Druckproduktes 1 mindestens einer der beiden Stränge 22-1, 22-2 auf der Längsfalzeinrichtung 14 optional längs geschnitten werden kann. Aufgrund der in der Praxis möglichen Falzvarianten können nicht alle Möglichkeiten beschrieben werden.
  • Für den Fall, dass ein Druckprodukt 1 erzeugt werden soll, bei welchem alle Bögen 2 im Querfalz miteinander verleimt werden sollen, so werden die über die erste Längsfalzeinrichtung 14-1 geführten relevanten Teilbahnen 17 in Bahnlaufrichtung LR gesehen stromaufwärts vor der ersten Längsfalzeinrichtung 14-1 bereits mit einer Leimspur 3, welche senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR angeordnet ist, vergleichbar zu der in 2 dargestellten Ausführung beaufschlagt. Der so verleimte Strang 22-1 wird anschließend beispielhaft über einen Trichterschenkel der ersten Längsfalzeinrichtung 14-1 geführt, so dass alle Teilbahnen 17 des ersten Stranges 22-1 miteinander verleimt sind.
  • Über die zweite Längsfalzeinrichtung 14-2 wird beispielsweise eine zweiseitenbreite Bahn 16 oder Teilbahn 17 geführt und in der Mitte der zweiten Längsfalzeinrichtung 14-2 längs geschnitten, so dass kein Längsfalz ausgebildet wird. Der so erzeugte zweite Strang 22-2 wird über Leitwalzen 21 und/oder Zugwalzen 21 weitergeführt. Um die beiden Teilstränge des zweiten Stranges 22-2 miteinander verkleben zu können, wird ein Teilstrang 22-2a vom zweiten Strang 22-2 mittels einem sogenannten Strangklau separiert, so dass auf diesen separierten Teilstrang 22-2a mittels einem ersten Klebebalken 18-1, welcher in Bahnlaufrichtung LR gesehen stromabwärts nach der zweiten Längsfalzeinrichtung 14-2 angeordnet ist, eine Leimspur 3 senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR aufgetragen werden kann. Durch diese Maßnahme werden die beiden Teilstränge des zweiten Stranges 22-2 miteinander verleimt.
  • Um den ersten Strang 22-1 mit dem zweiten Strang 22-2 zu verkleben, wird mittels einem zweiten Klebebalken 18-2, welcher in Bahnlaufrichtung LR gesehen stromabwärts nach der zweiten Längsfalzeinrichtung 14-2 angeordnet ist, auf den zweiten Strang 22-2 eine Leimspur 3 senkrecht zur Bahnlaufrichtung LR aufgetragen. Durch diese Maßnahme wird der erste Strang 22-1 mit dem zweiten Strang 22-2 verleimt.
  • Der zweite Klebebalken 18-2 kann alternativ auch eine Leimspur 3 auf eine Seite des ersten Stranges 22-1 auftragen, in diesem Fall muss der zweite Klebebalken 18-2 in Bahnlaufrichtung LR gesehen stromabwärts nach der ersten Längsfalzeinrichtung 14-1 angeordnet werden.
  • Der so erzeugte Strang 22, in welchem alle Lagen miteinander verleimt sind, wird zur Erzeugung eines Druckproduktes 1 einem Falzwerk 15 zugeführt, in welchem der Strang 22 quer zur Bahnlaufrichtung LR in miteinander verleimte Bögen 2 getrennt wird, welche anschließend quer gefalzt werden, so dass das so erzeugte Druckprodukt 1 Bögen 2 aufweist, welche allesamt im Querfalz miteinander verleimt sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Druckprodukt
    2
    Bogen
    3
    Leimspur
    10
    Rollendruckmaschine
    11
    Druckeinheit
    12
    Bereich
    13
    Wendeeinheit
    14
    Längsfalzeinrichtung
    15
    Falzwerk
    16
    Bahn
    17
    Teilbahn
    18
    Klebebalken
    19
    Traverse
    20
    Klebekopf
    21
    Leitwalzen, Zugwalzen
    22
    Strang
    LR
    Bahnlaufrichtung

Claims (9)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Druckproduktes (1) in einer Rollendruckmaschine (10), wobei das Druckprodukt (1) eine Mehrzahl von Bögen (2) aufweist und wobei mindestens zwei nebeneinander liegende Bögen (2) mittels mindestens einer Leimspur (3) miteinander verleimt sind, wobei die Bögen (2) aus jeweils in zumindest einem Bereich (12) der Rollendruckmaschine (10) benachbart zueinander angeordneten Bahnen (16) und/oder Teilbahnen (17), welche den Bereich (12) der Rollendruckmaschine (10) mit derselben Bahnlaufrichtung (LR) durchlaufen, hergestellt werden, wobei die mindestens eine Leimspur (3) eine Erstreckung in dem Bereich (12) der Rollendruckmaschine (10) senkrecht zur Bahnlaufrichtung (LR) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Leimspur (3) mittels mindestens einem senkrecht zur Bahnlaufrichtung (LR) stationär angeordneten Klebebalken (18) aufgebracht wird.
  2. Verfahren zum Verleimen von mindestens zwei in einem Bereich (12) einer Rollendruckmaschine (10) benachbart angeordneter Bahnen (16) und/oder Teilbahnen (17) mittels mindestens einer Leimspur (3), wobei die Bahnen (16) und/oder Teilbahnen (17) den Bereich (12) der Rollendruckmaschine (10) mit einer Bahnlaufrichtung (LR) durchlaufen, wobei die mindestens eine Leimspur (3) eine Erstreckung in dem Bereich (12) der Rollendruckmaschine (10) senkrecht zur Bahnlaufrichtung (LR) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Leimspur (3) mittels mindestens einem senkrecht zur Bahnlaufrichtung (LR) stationär angeordneten Klebebalken (18) aufgebracht wird.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Klebebalken (18) eine an einer Traverse (19) angeordnete Mehrzahl von Klebeköpfen (20) verwendet wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Klebebalken (18) ein Düsenbalken mit einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Leimaustrittsdüsen verwendet wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Leimspur (3) durch ein getaktetes Aufbringen von Leim ausgebildet wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Leimspur (3) an einer Stelle mindestens einer Bahn (16) und/oder Teilbahn (17) aufgetragen wird, an welchem nach dem Verbinden der relevanten benachbarten Bahnen (16) und/oder Teilbahnen (17) ein Querfalz ausgebildet wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Klebebalken (18) in Bahnlaufrichtung (LR) gesehen stromaufwärts vor einer Längsfalzeinrichtung (14) einer Rollendruckmaschine (10) angeordnet ist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Klebebalken (18) in Bahnlaufrichtung (LR) gesehen stromabwärts nach einer Längsfalzeinrichtung (14) einer Rollendruckmaschine (10) angeordnet ist.
  9. Rollendruckmaschine (10), dadurch gekennzeichnet, dass die Rollendruckmaschine (10) mindestens einen Klebebalken (18) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8 aufweist.
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