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Die Erfindung betrifft ein Leuchtensystem, umfassend zumindest eine in Längsrichtung langgestreckte Tragschiene, insbesondere zur Befestigung des Leuchtensystems an einem Bauelement wie einer Decke, und zumindest einen in Längsrichtung langgestreckten Geräteträger, insbesondere zum Halten einer, mit Leuchtmitteln versehenen Leiterplatte und zum Tragen von elektrischen Komponenten der Leuchte wie elektrische Kabel, Betriebsgeräte etc., wobei Tragschiene und Geräteträger in Einbaulage miteinander verbunden sind.
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Derartige Leuchtensysteme sind auf dem Gebiet wohlbekannt und haben durch die Verwendung von LEDs als Leuchtmittel einen hohen Verbreitungsgrad erfahren. Solche Leuchtensysteme eignen sich insbesondere zur Gestaltung langgestreckter Leuchten mit prinzipiell beliebiger Länge aufgrund des modulartigen Aufbaus der Leuchte. Diese ermöglicht die Aneinanderreihung einer Vielzahl derartiger Tragschienen und jeweils zugeordneten Geräteträgern, die im zusammengesetzten Zustand geometrisch und/oder elektrisch in Reihe angeordnet sein können. Andererseits eignet sich ein solches Leuchtensystem auch zur Gestaltung einer Leuchte, welche nur eine einzelne Tragschiene mit zugeordnetem Geräteträger aufweist.
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Ein wesentlicher Faktor bei der Akzeptanz eines solchen Leuchtensystems im Markt ist das Handling beim Zusammenbau, insbesondere beim Zusammenbau eines Leuchtensystems mit einer Vielzahl derartiger Komponenten. Darüber hinaus besteht bei der Gestaltung eines solchen Leuchtensystems häufig die Vorgabe, dass einem Nutzer, beispielsweise nach Entfernen einer optischen Abdeckung der Leuchte kein direkter Zugang zu spannungsführenden Bereichen der Leuchte mit Spannungen größer einer Kleinspannung ermöglicht ist. Die typischerweise in solchen LED-Leuchten bzw. LED-Modulen verwendeten formstabilen Leiterplatten wie FR4, CM3 oder MC-PCB benötigen insbesondere in Bezug auf die Befestigung an dem Geräteträger aufwendige Gestaltungen, um neben der Befestigung am Geräteträger eine Abgrenzung zum Bereich höherer Spannung der Leuchte bereitzustellen, beispielsweise durch einen Kontaktierungsleiter, welcher sich durch die Leiterplatte selbst hindurch erstreckt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die beschriebenen Nachteile herkömmlicher Leuchtensysteme zumindest teilweise zu beheben.
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Dies erreicht die vorliegende Erfindung durch die Gestaltung eines Leuchtensystems mit den Merkmalen von Anspruch 1. Das erfindungsgemäße Leuchtensystem umfasst zumindest eine in Längsrichtung langgestreckte Tragschiene und zumindest einen in Längsrichtung langgestreckten, zugeordneten Geräteträger, wobei die Tragschiene in Querrichtung senkrecht zur Längserstreckung einen Bodenabschnitt aufweist, von dem sich zwei lateral beabstandete und vertikal verlaufende Seitenabschnitte erstrecken, wobei der Querschnitt der Tragschiene vertikal offen ist. Dagegen weist der Geräteträger im Querschnitt senkrecht zu seiner Längserstreckung einen Bodenschnitt auf, von dem sich zwei lateral beabstandete und vertikal verlaufende Seitenabschnitte erstrecken und der Querschnitt des Geräteträgers vertikal offen ist. In Einbaulage, d.h. in einer Betriebsposition der beiden zugeordneten Teile sind Tragschiene und Geräteträger in Längsrichtung parallel und so zueinander ausgerichtet, dass sie einen Innenraum ausbilden, und Tragschiene und Geräteträger im Bereich ihrer jeweiligen Endabschnitte der Seitenabschnitte verbunden sind. Je nach Ausführungsform kann diese Verbindung beispielsweise durch eine Haltefeder oder durch eine direkte Verrastung von Tragschiene und Geräteträger im Bereich ihrer jeweiligen Endabschnitte der Seitenabschnitte erfolgen. Erfindungsgemäß weist der Bodenabschnitt des Geräteträgers eine Halteseite und eine der Halteseite gegenüberliegende Tragseite auf, wobei eine an der Halteseite des Geräteträgers direkt oder indirekt angeordnete und mit Leuchtmitteln wie LEDs bestückte flexible Leiterplatte vorgesehen ist, und wobei die Leiterplatte eine den Leuchtmitteln zugewandte Hauptfläche und eine den Leuchtmitteln abgewandte Hauptfläche aufweist, und letztere Hauptfläche der Halteseite des Geräteträgers zugewandt ist und wobei an der Leiterplatte ferner eine mit den Leuchtmitteln elektrisch verbundene Kontakteinrichtung angeordnet ist. Dabei ist ein dieser Kontakteinrichtung zugeordneter Leiterplattenbereich, insbesondere der Leiterplattenbereich, auf welchem die Kontakteinrichtung angeordnet ist, zum elektrischen Anschluss an eine Versorgungseinrichtung in Richtung zur Tragseite des Geräteträgers geschwenkt, sodass sich die Kontakteinrichtung zumindest abschnittsweise über die Tragseite des Geräteträgers hinaus erstreckt.
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Dem erfindungsgemäßen Leuchtensystem liegt die grundsätzliche Idee zugrunde, zunächst Tragschiene und Geräteträger geometrisch so auszubilden, dass sie in Einbaulage einfach miteinander verbindbar sind, dass das Handling der Leiterplatte mit daran angebrachten Leuchtmitteln dadurch vereinfacht wird, dass eine flexible Leiterplatte verwendet wird und die Leiterplatte im Bereich der Kontakteinrichtung für die Leuchtmittel aus der Ebene der Halteseite der Leiterplatte herausgeschwenkt in bzw. über die Ebene der Tragseite hinaus, um sicherzustellen, dass die im Bereich höherer elektrischer Spannung befindliche Kontakteinrichtung innerhalb des durch die Tragschiene und den Geräteträger gebildeten Innenraum befindlich ist und damit zumindest erschwert ist, dass ein Nutzer nach Abnahme einer am Geräteträger oder der Tragschiene befestigten optischen Abdeckung direkten Zugang zu einem Bereich der Leuchte mit höherer elektrischer Spannung erhält.
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Die Angabe „flexible Leiterplatte“, identisch mit „flexible PCB“ ist breit zu verstehen und kann beispielsweise eine dünne Leiterplatte, insbesondere mit einer Gesamtdicke von 0,05 mm bis 0,3 mm aufweisen, je nach Ausführungsform jedoch auch dünner als 50 µm oder dicker als 300 µm. Je nach Ausführungsform kann die Leiterplatte formstabil oder nichtformstabil, in jedem Fall jedoch biegsam ausgebildet sein. Dabei kann die flexible Leiterplatte als Multilayer ausgebildet sein, die auch mehrere Leiterbahnschichten umfassen kann. Der Schichtenaufbau kann beispielsweise eine oder mehrere Polyimid-Schichten, eine oder mehrere Kupferleitungsschichten und/oder eine oder mehrere Klebeschichten umfassen. Die Angabe „Flexible Leiterplatte“ kann darüber hinaus ganz allgemein einen flexiblen Träger für elektronische Bauteile einschließlich Leiterbahnen meinen, wobei insbesondere LEDs oder auch allgemein organische, lichtemittierende Halbleiterelemente als elektronische Bauteile anzusehen sind. Die im Folgenden verwendete Angabe „Langgestreckte Tragschiene“, „Langgestreckter Geräteträger“ oder „Langgestreckte Leiterplatte“ meint ein jeweiliges Bauteil, dessen Erstreckung in Längsrichtung sehr viel größer als die Erstreckung in die beiden dazu senkrechten Richtungen ist. Beispielsweise kann die Länge eines solchen Bauelements mehr als das Doppelte, mehr als das Fünffache, insbesondere mehr als das Zehnfache der Breite und/oder der der Tiefe des jeweiligen Bauelements aufweisen.
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Weitere erfindungsgemäße Merkmale und/oder Weiterbildungen der Erfindung sind in der nachfolgenden allgemeinen Beschreibung, den Figuren, der Figurenbeschreibung und den weiteren Patentansprüchen angegeben.
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Zweckmäßigerweise kann vorgesehen sein, dass am jeweiligen Endabschnitt der Seitenabschnitte der Tragschiene jeweils ein Lateralabschnitt angeordnet ist, wobei sich beide Lateralabschnitte aufeinander zu, d.h. zueinander erstrecken. Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass am jeweiligen Endabschnitt der Seitenabschnitte des Geräteträgers jeweils ein Lateralabschnitt angeordnet ist, wobei sich beide Lateralabschnitte aufeinander zu, d.h. zueinander erstrecken. In Ausführungsformen, bei welchen sowohl die Tragschiene als auch der Geräteträger derartige Lateralabschnitte an den Seitenabschnitten aufweisen, kann die Ausbildung derart sein, dass sich in Einbaulage von Tragschiene und Geräteträger die beiden jeweiligen Lateralabschnitte in den Endabschnitten der Seitenabschnitte gegenüberliegen, an welchen z.B. ein oder mehrere Halteelemente in Eingriff bringbar ist bzw. sind zur Befestigung von Geräteträger und Tragschiene aneinander.
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In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Leuchtensystems kann die Tragschiene als langgestrecktes Leuchtengehäuse ausgebildet sein, wobei das System eine wannenförmige optische Abdeckung aufweisen kann, die zwei lateral beabstandete und in Einbaulage vertikal verlaufende Seitenabschnitte umfasst, wobei diese optische Abdeckung mit der Tragschiene verbunden ist, insbesondere im Bereich ihrer jeweiligen Seitenabschnitte. Bei dieser Ausführungsform kann vorzugsweise vorgesehen sein, den Geräteträger durch Vorsehen entsprechender Verbindungsmittel mit der optischen Abdeckung, die Lichtlenkstrukturen wie optische Mikrostrukturen zur Erzielung einer vorgegebenen Lichtverteilungsfunktion umfassen kann, zu verbinden, sodass der Geräteträger über die Verbindung mit der optischen Abdeckung mit der Tragschiene bzw. dem Gehäuse verbunden ist. Eine derartige Anordnung kann insbesondere bei der Gestaltung einer Feuchtraumleuchte zweckmäßig sein. Dabei können beispielsweise die Abdeckung und das Gehäuse zusammen eine Nut-/Federverbindung aufweisen mit korrespondierenden Rastelementen zum Verrasten der optischen Abdeckung mit dem Gehäuse bzw. der Tragschiene. Diese Nut-/Federverbindung kann insbesondere im Bereich der jeweiligen Seitenabschnitte der Tragschiene bzw. des Gehäuses und der optischen Abdeckung angeordnet sein. Die Verbindung zwischen Geräteträger und Abdeckung kann durch die Gestaltung komplementärer Rastmittel an den beiden Teilen realisiert sein zum Verrasten des Geräteträgers an der Abdeckung.
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Um erfindungsgemäß die Kontaktierung der Leiterplatte von der Tragseite des Geräteträgers einfach ausführbar zu gestalten und damit den Bereich höherer Spannung der an der Leiterplatte angebrachten Kontakteinrichtung im Bereich der Tragseite des Geräteträgers anzuordnen, kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein, dass die Leiterplatte zumindest mit dem der Kontakteinrichtung zugeordneten Leiterplattenbereich an einem Seitenrandabschnitt, insbesondere einem Stirnseiten- oder Längsseitenrandabschnitt des Geräteträgers über die Tragseite des Geräteträgers herum umgeschlagen ist. Der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich kann dabei der Abschnitt der Leiterplatte sein, auf welchem die Kontakteinrichtung angeordnet ist, sodass mit dem Umschlagen dieses Leiterplattenbereichs auf die Tragseite des Geräteträgers, auch die Kontakteinrichtung auf die Tragseite des Geräteträgers geschwenkt ist. Vorzugsweise kann dabei vorgesehen sein, dass der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich an einem Längsendabschnitt der Leiterplatte angeordnet ist. D.h. in dieser Ausführungsform ist die Kontakteinrichtung an einem Längsende der Leiterplatte angeordnet, wobei dieser Abschnitt dann aufgrund der Biegsamkeit der Leiterplatte auf die Tragseite des Geräteträgers umgeschlagen ist. Zweckmäßigerweise kann der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich der Leiterplatte an der Tragseite des Geräteträgers angeordnet, insbesondere befestigt sein. Zur Befestigung sind grundsätzlich eine Vielzahl von Verfahren möglich, beispielsweise durch Verklemmen. In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform, bei welcher die Leiterplatte an die Halteseite des Geräteträgers angeklebt ist, kann vorgesehen sein, den, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich an der Tragseite des Geräteträgers mit dieser zu verkleben. Eine derartige Gestaltung kann insbesondere bei einer Leiterplatte zweckmäßig sein, welche an ihrer den Leuchtmitteln abgewandten Hauptfläche eine Klebeschicht aufweist zur Anklebung der Leiterplatte an der Haltefläche des Geräteträgers, wobei der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich nach dem Umschwenken an der Tragseite des Geräteträgers angeklebt ist.
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Je nach Ausführungsform kann der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich an einem Stirnseitenrandbereich des Geräteträgers, in einer anderen Ausführungsform auch an einem Längsseitenrandabschnitt über die Tragseite des Geräteträgers herum umgeschlagen sein, derart, dass der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich und damit die Kontakteinrichtung selbst sich über die Tragseite des Geräteträgers zumindest abschnittsweise hinaus erstreckt und/oder an dieser befestigt ist.
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Die Erfindung betrifft darüber hinaus auch Leuchtensysteme, bei welchen der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich der Leiterplatte nicht an Seitenrandabschnitten, insbesondere an einem Längsseitenrandabschnitt oder Stirn- bzw. Querseitenrandabschnitt umgeschlagen ist, sondern auch Ausführungsformen, bei welchen sich der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich der Leiterplatte innerhalb der Fläche bzw. Grundfläche des Geräteträgers in Richtung zur Tragseite des Geräteträgers geschwenkt ist. Hierzu kann vorgesehen sein, dass der Bodenabschnitt des Geräteträgers eine freigeschnittene Lasche aufweist, die sich über die Tragseite des Geräteträgers hinaus erstreckt, insbesondere über die Tragseite des Geräteträgers herausgebogen ist, derart, dass die Lasche sich zumindest bereichsweise über den Bodenabschnitt des Geräteträgers hinaus erstreckt, insbesondere über eine gedachte Ebene des Geräteträgers an dessen Tragseite hinaus. Bei dieser Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich an der Halteseite der Lasche befestigt ist. Dadurch, dass die Lasche aus der ebenen Fläche des Geräteträgers in Einbaulage nach oben über die Fläche der Tragseite des Geräteträgers heraus geschwenkt, insbesondere gebogen ist, kann erreicht werden, dass die Kontakteinrichtung von der Tragseite des Geräteträgers zugänglich ist. Vorzugsweise kann die Gestaltung derart sein, dass die Kontakteinrichtung in Einbaulage von der Halteseite des Geräteträgers unzugänglich ist, um beispielsweise den Zugang zu einer Spannung größer einer Kleinspannung zu vermeiden. Zur Gestaltung des Beschriebenen kann bei dieser Ausführungsform auch die Leiterplatte im Bereich der Lasche des Geräteträgers eine freigeschnittene Lasche aufweisen, auf welcher die Kontakteinrichtung angeordnet ist, wobei in der beschriebenen Ausführungsform die freigeschnittene Lasche der Leiterplatte auf der freigeschnittenen Lasche des Geräteträgers befestigt, hier angeklebt ist und sich insofern mit dieser kongruent erstrecken kann.
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Grundsätzlich kann die Kontakteinrichtung der Leiterplatte, welche zur Kontaktierung der an der Leiterplatte angeordneten Leuchtmitteln dienen kann, eine Aufnahmeöffnung zur Aufnahme eines Kontaktabschnittes eines Versorgungsleiters der Versorgungseinrichtung, beispielsweise eines Kontaktabschnittes eines Versorgungskabels, aufweisen, wobei die Aufnahmeöffnung in Einbaulage an der Tragseite des Geräteträgers und damit oberhalb der Halteseite des Geräteträgers angeordnet sein kann. Je nach Ausführungsform kann dabei der Kontaktabschnitt des Versorgungskabels beispielsweise in der Kontakteinrichtung verschraubt oder verklemmt sein.
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In einer besonderen Ausgestaltung kann zur Erleichterung der Montage vorgesehen sein, dass die, beispielsweise aus dem Bodenabschnitt des Geräteträgers freigeschnittene Lasche einen schräg zum Bodenabschnitt bzw. einer Ebene des Bodenabschnitts des Geräteträgers verlaufenden Laschenabschnitt und einen etwa parallel zum Bodenabschnitt bzw. Ebene des Bodenabschnitts des Geräteträgers verlaufenden Laschenabschnitt aufweist, wobei die Kontakteinrichtung im Bereich des parallelen Laschenabschnittes angeordnet ist. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die Aufnahmeöffnung der Kontakteinrichtung im Bereich des zum Bodenabschnitt parallel verlaufenden Laschenabschnittes angeordnet ist, was die Zugänglichkeit der Kontakteinrichtung bei der Montage erleichtert.
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In einer besonderen Ausführungsform kann der schräg zum Bodenabschnitt des Geräteträgers verlaufende Laschenabschnitt eine Bohrung aufweisen, die zu der Aufnahmeöffnung der Kontakteinrichtung ausgerichtet ist, sodass die Bohrung zur Durchführung eines Versorgungskabels ausgebildet sein kann.
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Je nach Ausführungsform kann die aus dem Bodenabschnitt des Geräteträgers freigeschnittene Lasche unterschiedlich orientiert sein, insbesondere in Bezug auf die freigeschnittenen Seiten der Lasche. Beispielsweise kann die Lasche zum Bodenabschnitt eine Biegeachse aufweisen, die etwa lateral, d.h. senkrecht zu einer Längsachse der Leiterplatte verläuft. In einer anderen Ausführungsform kann auch vorgesehen sein, dass diese Biegeachse parallel zu einer Längsachse der Leiterplatte orientiert ist. Bei einer Ausführungsform, bei welcher der Geräteträger als Blechformteil ausgebildet ist, kann die Freischneidung und Umformung der Lasche relativ zum Rest des Bodenabschnittes des Geräteträgers in einem einzelnen Umformvorgang, insbesondere einem Stanzvorgang erfolgen. In gleicher Weise kann eine der Lasche des Geräteträgers zugeordnete und freigeschnittene Lasche der Leiterplatte vorgesehen sein, die sich in Einbaulage kongruent zu der Lasche des Geräteträgers erstrecken bzw. daran anliegen und/oder an diese geklebt sein kann.
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Zweckmäßigerweise kann zum Schutz der Kontakteinrichtung eine Abdeckeinrichtung vorgesehen sein, die an dem Geräteträger, insbesondere an der Tragseite des Geräteträgers befestigt ist und mit diesem einen im Wesentlichen geschlossenen Hohlraum bildet, in welchem die Kontakteinrichtung angeordnet ist.
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Das erfindungsgemäße Leuchtensystem kann zur Gestaltung einer Mehrzahl von Leuchtenarten eingesetzt werden. Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Leuchtensystem zur Gestaltung eines an einer Decke befestigten Lichtbandsystems in Form eines Einbausystems oder auch zur Gestaltung eines mit Abstand zur Decke hängenden Lichtbandsystems ausgebildet sein. Zweckmäßigerweise kann zur Gestaltung dieser beiden Systeme vorgesehen sein, dass Seitenabschnitte im Querschnitt der Tragschiene senkrecht zur Längserstreckung zwischen Bodenabschnitt und Endabschnitt eine jeweilige Hinterschneidung in Vertikalrichtung aufweisen, entweder zur Befestigung an einem Bauelement wie einer Decke mittels einer zugeordneten Einbauhaltevorrichtung oder zur hängenden Befestigung an einer Decke mittels einer Halteeinrichtung, die in einen vertikalen Eingriff mit der besagten jeweiligen Hinterschneidung der Tragschiene bringbar ist.
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Das erfindungsgemäße Leuchtensystem kann zur Bereitstellung von Direktlicht ausgebildet sein, d.h. Licht, welches vom Leuchtensystem direkt auf eine zu beleuchtende Fläche fällt. Darüber hinaus kann das erfindungsgemäße Leuchtensystem ausgebildet sein, zumindest einen Indirektlichtanteil bereitzustellen, d.h. Licht, welches nach Verlassen des Leuchtensystems zunächst auf Abschnitte einer Beleuchtungsumgebung, beispielsweise Decken- oder Wandabschnitte fällt und von diesen auf zu beleuchtende Flächen umgelenkt, insbesondere reflektiert oder gestreut wird. Zu diesem Zweck kann bei dem erfindungsgemäßen Leuchtensystem vorgesehen sein, dass am Bodenabschnitt der Trageinrichtung ein weiteres Leuchtmittel angeordnet ist, zur Bereitstellung von indirektem Licht, insbesondere von in Einbaulage zur Raumdecke abgegebenen Lichtes. Hierzu kann an einer in Einbaulage der Tragschiene an der Oberseite von deren Bodenabschnitt angeordnete und mit Leuchtmitteln wie LEDs bestückte flexible Leiterplatte vorgesehen sein, wobei die Leiterplatte einen den Leuchtmitteln zugewandte Hauptfläche und eine den Leuchtmitteln abgewandte Hauptfläche aufweist, und letztere Hauptfläche der Oberseite der Tragschiene zugewandt ist, insbesondere an dieser befestigt sein kann. Dabei kann an bzw. auf der Leiterplatte ferner eine mit den Leuchtmitteln elektrisch verbundene Kontakteinrichtung angeordnet sein, und ein der Kontakteinrichtung zugeordneter Leiterplattenbereich zum Anschluss an eine Versorgungseinrichtung in Richtung zur Unterseite der Tragschiene und zumindest abschnittsweise darüber hinaus geschwenkt sein, sodass sich die Kontakteinrichtung zumindest abschnittsweise über die Unterseite der Tragschiene hinaus erstreckt. Durch die beschriebene Gestaltung ist die Kontakteinrichtung der für die indirekte Lichtabgabe vorgesehene Leiterplatte mit Leuchtmitteln in den zwischen Bodenabschnitt der Tragschiene und Bodenabschnitt des Geräteträgers befindliche Innenraum eingeschwenkt und steht dort für eine Verbindung mit einer Versorgungseinrichtung zur Verfügung.
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Zweckmäßigerweise kann vorgesehen sein, dass die Leiterplatte der Tragschiene zumindest mit dem der Kontakteinrichtung zugeordneten Leiterplattenbereich, insbesondere dem Leiterplattenbereich, auf welchem die Kontakteinrichtung angeordnet ist, an einem Seitenrandabschnitt, insbesondere einem Längs- oder Stirnseitenrandabschnitt der Tragschiene über deren Unterseite herum umgeschlagen ist, insbesondere derart, dass der, der Kontakteinrichtung zugeordnete Leiterplattenbereich an der Unterseite der Tragschiene befestigt, insbesondere angeklebt ist. Demgemäß kann vorgesehen sein, dass die Leiterplatte der Tragschiene mit ihrer den Leuchtmitteln abgewandten Hauptseite mit Ausnahme des, der Kontakteinrichtung zugeordneten Leiterplattenbereichs, an der Oberseite der Tragschiene angeklebt ist zur Abgabe von Indirektlicht des erfindungsgemäßen Leuchtsystems.
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In ähnlicher Weise wie bei dem Bodenabschnitt des Geräteträgers kann der Bodenabschnitt der Tragschiene in einer Ausführungsform eine freigeschnittene Lasche aufweisen, die sich über die Unterseite der Tragschiene heraus erstreckt, insbesondere herausgebogen ist, derart, dass die Lasche sich zumindest bereichsweise über die Unterseite des Bodenabschnitts der Tragschiene erstreckt und insofern aus einer gedachten Ebene der Tragschiene herausragt. Dabei kann analog zum Geräteträger vorgesehen sein, dass die Lasche der Tragschiene dem Leiterplattenbereich der Kontakteinrichtung zugeordnet ist, insbesondere an der Lasche der Tragschiene angeordnet, beispielsweise durch Kleben befestigt ist. In gleicher Weise kann eine der Lasche der Tragschiene zugeordnete und freigeschnittene Lasche der Leiterplatte vorgesehen sein, die sich in Einbaulage kongruent zu der Lasche des Geräteträgers erstrecken bzw. daran anliegen und/oder an diese geklebt sein kann.
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Die Lasche der Tragschiene, welche dem Leiterplattenbereich der Kontakteinrichtung zugeordnet ist, kann in gleicher Weise wie die obenstehend beschriebene Lasche des Geräteträgers ausgebildet und relativ zum Bodenabschnitt angeordnet sein, um eine Kontaktierung der Leiterplatte innerhalb des durch die Tragschiene und den Geräteträger gestalteten Innenraum zu ermöglichen. Der Leiterplattenbereich der Kontakteinrichtung kann dabei durch die obenstehend erläuterte, freigeschnittene Lasche der Leiterplatte bereitgestellt werden.
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Je nach Ausführungsform kann das erfindungsgemäße Leuchtensystem neben den angegebenen Bauteilen darüber hinaus eine optische Abdeckung in Einbaulage unterhalb des Geräteträgers und/oder oberhalb der Tragschiene aufweisen. Diese Abdeckung kann zum einen als Schutzvorrichtung für das jeweilige Leuchtmittel und/oder als Lichtlenkmittel zur Bereitstellung vorgegebener Lichtstärkeverteilungskurven für den direkten Lichtanteil und/oder den indirekten Lichtanteil des erfindungsgemäßen Leuchtensystems dienen.
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Die Erfindung betrifft darüber hinaus einen Geräteträger für ein Leuchtensystem nach einer der obenstehend beschriebenen Ausführungsformen. Insofern weist der erfindungsgemäße Geräteträger im Querschnitt senkrecht zur Längserstreckung einen Bodenabschnitt auf, von dem sich zwei lateral beabstandete und vertikal verlaufende Seitenabschnitte erstrecken, wobei der Querschnitt des Geräteträgers vertikal offen ist, und wobei der Bodenabschnitt des Geräteträgers eine Halteseite und der Halteseite gegenüber liegende Tragseite aufweist, wobei eine an der Halteseite des Geräteträgers indirekt oder direkt angeordnete und mit Leuchtmitteln wie LEDs bestückte flexible Leiterplatte vorgesehen ist, und die Leiterplatte eine den Leuchtmitteln zugewandte Hauptfläche und eine den Leuchtmitteln abgewandte Hauptfläche aufweist, wobei die letztgenannte Hauptfläche der Halteseite des Geräteträgers zugewandt ist, wobei an der Leiterplatte ferner eine mit den Leuchtmitteln elektrisch verbundene Kontakteinrichtung angeordnet ist, und ein der Kontakteinrichtung zugeordneter Leiterplattenbereich zum Anschluss an eine Versorgungseinrichtung in Richtung zur Tragseite des Geräteträgers geschwenkt ist, sodass sich die Kontakteinrichtung zumindest abschnittsweise über die Tragseite des Geräteträgers hinaus erstreckt bzw. gebogen ist, derartig, dass die Kontaktierung der Leiterplatte an bzw. im Bereich der Tragseite des Geräteträgers erfolgen kann.
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Zweckmäßigerweise kann vorgesehen sein, dass am jeweiligen Endabschnitt der Seitenabschnitte des Geräteträgers jeweils ein Lateralabschnitt angeordnet ist, wobei sich beide Lateralabschnitte aufeinander zu, d.h. zueinander erstrecken. Durch diese Gestaltung liegen sich in Einbaulage von Tragschiene und Geräteträger die beiden jeweiligen Lateralabschnitte in den Endabschnitten der Seitenabschnitte gegenüber, an welchen z.B. ein oder mehrere Halteelemente in Eingriff bringbar ist bzw. sind zur Befestigung von Geräteträger und Tragschiene aneinander.
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Es sei darauf hingewiesen, dass der erfindungsgemäße Geräteträger, an welchem die zugeordnete Leiterplatte angeordnet bzw. befestigt ist, jedwede Gestaltungen bzw. Ausführungsformen aufweisen kann, wie sie für den Geräteträger des obenstehend erläuterten erfindungsgemäße Leuchtensystems beschrieben ist. Beispielsweise kann der erfindungsgemäße Geräteträger mit daran angebrachter Leiterplatte so ausgebildet sein, dass die Leiterplatte zumindest mit einem der Kontakteinrichtung zugeordneten Leiterplattenbereich an einem Seitenrandabschnitt, insbesondere einem Stirn- oder Längsseitenrandabschnitt des Geräteträgers über die Tragseite des Geräteträgers herum umgeschlagen und insbesondere an der Tragseite des Geräteträgers befestigt sein kann, beispielsweise durch Kleben. Dabei kann die Kontakteinrichtung an der dem Leuchtmittel zugewandten Hauptfläche der Leiterplatte angeordnet, insbesondere befestigt sein.
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Zur Bereitstellung eines Direktlichtanteils kann dabei der nicht umgeschlagene Leiterplattenbereich mit ihrer den Leuchtmitteln abgewandten Hauptseite an der Halteseite des Geräteträgers befestigt, insbesondere angeklebt sein.
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In einer anderen Ausführungsform kann der mit einer flexiblen Leiterplatte belegte Geräteträger auch eine aus dem Bodenabschnitt freigeschnittene Lasche aufweisen, die über die Tragseite des Geräteträger herausragt, insbesondere gebogen ist, derart, dass die Lasche sich zumindest bereichsweise über den Bodenabschnitt erstreckt. Dabei kann der Leiterplattenbereich, an welchem die Kontakteinrichtung angeordnet, insbesondere befestigt ist, an der Lasche angeordnet, insbesondere befestigt sein, sodass die Kontakteinrichtung aus der Ebene der Leuchtmittel in Richtung auf die Tragseite des Geräteträgers herausgeschwenkt ist. Zur Gestaltung des Beschriebenen kann bei dieser Ausführungsform auch die Leiterplatte im Bereich der Lasche des Geräteträgers eine freigeschnittene Lasche aufweisen, auf welcher die Kontakteinrichtung angeordnet ist, wobei in der beschriebenen Ausführungsform die freigeschnittene Lasche der Leiterplatte auf der freigeschnittenen Lasche des Geräteträgers befestigt, hier angeklebt sein und sich insofern mit dieser kongruent erstrecken kann, wobei diese Lasche der Leiterplatte dem Leiterplattenbereich entspricht, an welchem die Kontakteinrichtung angeordnet, insbesondere befestigt ist.
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Die Erfindung wird im Folgenden durch das Beschreiben einiger Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren erläutert, wobei
- 1a ein erfindungsgemäß gestalteter Geräteträger mit angebrachter flexibler Leiterplatte, umfassend eine Vielzahl von LEDs in einer perspektivischen Unteransicht,
- 1b den Geräteträger der 1a in einer perspektivischen Aufsicht,
- 1c den Geräteträger der 1a in einer Längsschnittdarstellung,
- 2a eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäß gestalteten Geräteträgers in einer perspektivischen Unteransicht,
- 2b den Geräteträger der 2a in einer Schnittdarstellung senkrecht zur Längserstreckung,
- 3a eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäß gestalteten Geräteträgers in einer perspektivischen Unteransicht,
- 3b den Geräteträger der 3a in einer um 180° gedrehten Schnittdarstellung senkrecht zur Längsachse,
- 4 in einer perspektivischen Ansicht eine Tragschiene mit daran befestigter flexibler Leiterplatte zur Gestaltung eines erfindungsgemäß ausgebildeten Leuchtensystems in einer perspektivischen Aufsicht,
- 5 ein erfindungsgemäß gestaltetes Leuchtensystem, umfassend eine mit einer Leiterplatte versehene Tragschiene sowie ein mit einer flexiblen Leiterplatte versehenen Geräteträger in einer Querschnittdarstellung senkrecht zur Längserstreckung,
- 6 in einer Querschnittsdarstellung senkrecht zur Längserstreckung die Tragschiene der 4 mit an den Seitenabschnitten angebrachten Kontaktanordnungen,
- 7 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäß gestalteten Leuchtensystems in einer Querschnittsdarstellung senkrecht zur Längserstreckung, umfassend eine Tragschiene mit angebrachter flexibler Leiterplatte sowie zugeordnetem Geräteträger mit angebrachter flexibler Leiterplatte und
- 8 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäß gestalteten Leuchtensystems in der Art einer Feuchtraumleuchte in einer Schnittdarstellung senkrecht zur Längserstreckung
zeigt.
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Die 1a - c stellen verschiedene Ansichten eines erfindungsgemäßen, langgestreckten Geräteträgers 1 als Bauteil eines erfindungsgemäßen Leuchtensystems dar, das zur Abgabe von direktem Licht ausgebildet ist. Der Geräteträger 1 weist einen langgestreckten, hier ebenen Bodenabschnitt 2 auf, wobei der Bodenabschnitt eine Halteseite 2a sowie eine der Halteseite gegenüberliegende Tragseite 2b umfasst. Der Geräteträger 1 weist an seinen lateralen Enden jeweils in Einbaulage vertikal verlaufende und lateral beabstandete Seitenabschnitte 3a, b auf, die sich in der beschriebenen Ausführungsform etwa senkrecht zum Bodenabschnitt 2 erstrecken.
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An der in Einbaulage unten angeordneten Halteseite 2a ist eine flexible Leiterplatte 4 mit Wärmekontakt an dem Geräteträger 1 angeklebt. In der beschriebenen Ausführungsform weist die Leiterplatte eine Mehrzahl von Leuchtmitteln, hier LEDs 5 auf, die auf der Leiterplatte elektrisch verschaltet sind. Wie insbesondere aus 1a ersichtlich, erstreckt sich die Leiterplatte 4 bis an einen der Stirnseitenrandabschnitte 6a, b des Geräteträgers 1 und ist dort umgeschlagen, sodass sich die Leiterplatte über die Tragseite 2b des Bodenabschnitts 2 hinaus erstreckt und an dieser befestigt, hier am Bodenabschnitt des Geräteträgers an dessen Tragseite 2b verklebt ist. Die beschriebene Gestaltung geht insbesondere aus der 1c hervor, welche einen Längsschnitt durch die laterale Mitte des mit einer Leiterplatte 4 versehenen Geräteträgers 1 der 1a darstellt. Erkennbar ist die Leiterplatte 4 am Stirnseitenrand 6a des Geräteträgers 1 umgeschlagen und verläuft dann in Gegenrichtung an der Tragseite 2b des Geräteträgers 1. In der beschriebenen Ausführungsform ist die Leiterplatte 4 im Bereich ihrer jeweiligen Anlageflächen sowohl an der Halteseite 2a als auch auf der Tragseite 2b am Geräteträger 1 angeklebt. Die Leiterplatte 4 weist im Verlauf ihrer Erstreckung an der Tragseite 2b des Geräteträgers 1 eine Klemmeinrichtung 7 auf zur Kontaktierung der auf der Leiterplatte angebrachten LED-Schaltung an einem Kontaktabschnitt eines Anschlusskabels 9. In der in den 1a - c angegebenen Ausführungsform ist der Kontaktbereich mittels einer Abdeckung 8 gegen Berührung abgedeckt, welche an dem Geräteträger 1 mittels Durchführungen 8a befestigt ist. Das Anschlusskabel 9 dient zur elektrischen Verbindung der elektrischen Schaltung auf der Leiterplatte 4 mit einer Versorgungseinrichtung zur elektrischen Versorgung der Leuchtmittel bzw. LEDs.
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Die 2a, b zeigen eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäß gestalteten Geräteträgers 10, wobei 2a eine perspektivische Unteransicht auf den mit einer Leiterplatte 15, umfassend verschaltete LEDs 5, versehenen Geräteträger 10 und 2b den Geräteträger der 2a in einer Querschnittsdarstellung senkrecht zur Längserstreckung des Geräteträgers zeigt. Erkennbar umfasst der Geräteträger 10 wiederum einen etwa ebenen Bodenabschnitt 12 mit einer der Leiterplatte 15 zugeordneten Halteseite 12a und einer gegenüberliegenden Tragseite 12b auf. Die flexible Leiterplatte 15 umfasst eine Vielzahl von LEDs auf, die elektrisch verschaltet auf der Leiterplatte angeordnet sind, welche selbst am Bodenabschnitt 12 an der Halteseite 12a des Geräteträgers aufgeklebt ist. Lateral beabstandete Seitenabschnitte 13a, b erstrecken sich etwa senkrecht zum Bodenabschnitt 12 des Geräteträgers 1 und weisen an ihrem freien Ende jeweilige Lateralabschnitte 14a, b auf, die sich in der beschriebenen Ausführungsform in lateraler Richtung aufeinander zu erstrecken. Im Gegensatz zum Geräteträger der 1a - c ist die flexible Leiterplatte 15 nicht an einem Stirnseitenrand des Geräteträgers von der Halteseite auf die Tragseite herumgeschlagen, stattdessen weist der Bodenabschnitt 12 des Geräteträgers 10 eine freigeschnittene Lasche 18 auf, welche einen schräg zum Bodenabschnitt 12a verlaufenden Schrägabschnitt 18a sowie einen sich daran anschließenden und zum Bodenabschnitt 12 parallel verlaufenden Parallelabschnitt 18b umfasst. Letzterer trägt eine Klemmeinrichtung 17, die eine Aufnahmeöffnung 18 aufweist zur Aufnahme eines Kontaktierungsbereichs eines nicht dargestellten Anschlusskabels zum Anschließen einer elektrischen Versorgungseinrichtung an die LED-Verschaltung der Leiterplatte 15. Wie aus den 2a, b hervorgeht, ist die Lasche 18 aus der Ebene des Bodenabschnitts 2 über deren Tragseite 2b herausgeschwenkt und erstreckt sich insofern über die Tragseite 12b. Zur Gestaltung des Beschriebenen weist auch die Leiterplatte 15 im Bereich der Lasche 18 des Geräteträgers eine freigeschnittene Lasche auf, auf welcher die Klemmeinrichtung angeordnet ist, wobei in der beschriebenen Ausführungsform die freigeschnittene Lasche der Leiterplatte auf der freigeschnittenen Lasche 18 des Geräteträgers befestigt, hier angeklebt ist und sich insofern mit dieser kongruent erstreckt.
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Die 3a, b zeigen eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäß gestalteten Geräteträgers mit daran angebrachter flexibler Leiterplatte 15, auf welcher eine Vielzahl von LEDs 5 verschaltet sind, in einer perspektivischen Unteransicht, 3a sowie in einer Schnittdarstellung senkrecht zur Längsachse des in Längsrichtung langgestreckten Geräteträgers 11, 3b. Dieser Geräteträger unterscheidet sich von dem der 2a, b allein durch die Gestaltung der aus dem Bodenabschnitt 12 freigeschnittenen Lasche 19 des Geräteträgers sowie der zugeordneten, kongruent freigeschnittenen Lasche der Leiterplatte 15. Die Lasche 19 weist in der Ausführungsform der 3a, b einen sich in Längsachse erstreckenden Biegeabschnitt zum Bodenabschnitt 12 auf, während der Biegeabschnitt der Lasche 18 der 2a, b einen Biegeabschnitt aufweist, welcher senkrecht zur Längserstreckung des Geräteträgers 1 angeordnet ist. Die Lasche 19 trägt wie die Lasche 18 der Ausführungsform der 2a, b einen Leiterplattenbereich, d.h. die kongruent freigeschnittene Leiterplattenlasche auf, auf welchem die Klemmeinrichtung 17 zur Kontaktierung der elektrischen Schaltung der Leiterplatte angeordnet ist. Dabei ist auch hier die Leiterplatte an der Halteseite 12a des Bodenabschnitts 12 des Geräteträgers befestigt, hier angeklebt. Die Lasche 19 des Geräteträgers und die zugeordnete freigeschnittene Lasche der Leiterplatte ist um den angegebenen, längs verlaufenden Biegeabschnitt aus der Ebene des Bodenabschnitts 12 über die Tragseite 12b des Geräteträgers 11 herausgeschwenkt, sodass die Aufnahmeöffnung 12a der Klemmeinrichtung 17 in Einbaulage des Geräteträgers oberhalb der Ebene der Leuchtmittel angeordnet und zur Aufnahme eines Kontaktabschnittes eines nicht dargestellten Anschlusskabels zugänglich ist.
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Die mit Bezug auf die 1a - c, 2a, b und 3a, b beschriebenen erfindungsgemäßen Geräteträger sind zur Gestaltung eines Direktlichtanteils eines Leuchtensystems vorgesehen, das einen in Längsrichtung langgestreckten Geräteträger sowie einen zugeordneten, in Längsrichtung langgestreckte Tragschiene aufweist, wobei diese beiden Bauteile in Einbaulage so zueinander angeordnet sind, dass sie einen Innenraum, insbesondere zur Aufnahme von Versorgungsbauelementen und/oder Versorgungsleitungen bereitstellen. Eine diesbezügliche Tragschiene zur Gestaltung eines erfindungsgemäßen Leuchtensystems ist in 4 in einer perspektivischen Aufsicht dargestellt. Die in Längsrichtung langgestreckte Tragschiene 20 weist im Querschnitt senkrecht zur Längserstreckung einen Bodenabschnitt 22 auf mit einer Oberseite 22a und einer, der Oberseite gegenüberliegenden Unterseite 22b. Lateral beabstandet weist die Tragschiene 20 zwei Seitenabschnitte 23a, b auf, an deren freien Enden jeweils ein sich in laterale Richtung erstreckender Lateralabschnitt 24a, b angeordnet ist, wobei sich diese Lateralabschnitte 24a, b aufeinander zu erstrecken. In der beschriebenen Ausführungsform weist die Tragschiene 20 innerhalb des jeweiligen Seitenabschnitts 23a, b einen in Einbaulage vertikalen Hinterschnittabschnitt 25a, b auf, der je nach Ausführungsform ausgebildet sein kann zum Zusammenwirken mit einer komplementär geformten Haltefeder, beispielsweise zum Halten der Tragschiene an der Decke eines Bauelements.
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Die in 4 angegebene Tragschiene zur Gestaltung eines erfindungsgemäßen Leuchtensystems ist darüber hinaus ausgebildet zur Abgabe eines indirekten Lichtanteils, insbesondere zur Abgabe von Licht an die Decke eines Raums. Zu diesem Zweck weist die Tragschiene 20 an ihrer Oberseite 22a des Bodenabschnitts 22 eine langgestreckte, hier flexible Leiterplatte 15 auf, auf der eine Vielzahl von Leuchtmitteln, hier LEDs 5, verschaltet sind. In der beschriebenen Ausführungsform ist die Leiterplatte 15 mit ihrer den Leuchtmitteln abgewandten Hauptfläche 15b an der Oberseite 22a des Bodenabschnitts 22 der Tragschiene 20 angeklebt, derartig, dass sie sich parallel zur Tragschiene 20 erstreckt. Auf der flexiblen Leiterplatte 15 ist neben den Leuchtmitteln eine Klemmeinrichtung 17 verschaltet zum Anschluss an eine Versorgungsschaltung für die Leuchtmittel. In ähnlicher Weise wie mit Bezug auf die 2a, b für den Geräteträger 10 erläutert, weist der Bodenabschnitt 22 der Tragschiene 20 eine frei geschnittene Lasche 26 auf, die aus der Ebene des Bodenabschnitts 22 in Einbaulage nach unten herausgeschwenkt bzw. gebogen ist, wobei die Lasche in gleicher Weise wie für den Geräteträger der 2a, b beschrieben, die Klemmeinrichtung 17 trägt, welche sich insofern unterhalb der Ebene des Bodenabschnitts 22 bzw. der Leuchtmittelebene erstreckt, sodass die Aufnahmeöffnung 17a der Klemmeinrichtung 17 zur Aufnahme eines Kontaktabschnittes eines nicht dargestellten Anschlusskabels innerhalb eines durch die Tragschiene 20 und einen zugeordneten Geräteträger gebildeten Innenraums zur Verfügung steht. In gleicher Weise wie für den Geräteträger der 2a, b beschrieben, weist die Leiterplatte eine der Lasche 26 der Tragschiene 20 zugeordnete freigeschnittene Lasche auf, die sich kongruent mit der Lasche 26 der Tragschiene 20 erstreckt.
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Es sei bemerkt, dass in einer anderen Ausführungsform eines erfindungsgemäß gestalteten Leuchtensystems die in 4 gezeigte Tragschiene 20 auch ohne daran befestigte Leiterplatte mit Leuchtmitteln ausgebildet sein kann, soweit das Leuchtensystem keinen Indirektlichtanteil bereitstellt. In dieser Ausführungsform kann damit die Lasche 26 und die zugeordnete Lasche der Leiterplatte entfallen, sodass der Bodenabschnitt 22 in dieser Ausführungsform geschlossen, d.h. ohne freigeschnittene Lasche ausgebildet sein kann.
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5 zeigt in einer Querschnittsdarstellung senkrecht zur Längserstreckung zur Bildung eines erfindungsgemäßen Leuchtensystems den Geräteträger 10 der 2a, b sowie die dazu ausgerichtete Tragschiene 20 der 4. Dabei sind die Tragschiene und der Geräteträger in Längsrichtung und in Bezug auf ihre Seitenabschnitte 23a, b, 13a, b so zueinander ausgerichtet, dass zwischen beiden Teilen ein Innenraum bereitgestellt ist. In Betriebslage werden der Geräteträger 10 und die Tragschiene 20 mittels einer nicht dargestellten Haltefeder verbunden, die in die Lateralabschnitte 14a, b und 24a, b der beiden Teile eingreift. Der Geräteträger 10 ist wie der Geräteträger 10 der 2a, b ausgebildet und trägt darüber hinaus zum Schutz der LEDs 5 sowie zum Bereitstellen einer vorgegebenen Lichtlenkfunktion eine optische Abdeckung 30, die in der beschriebenen Ausführungsform am Geräteträger 10 befestigt ist, insbesondere mittels einer nicht dargestellten Rastverbindung.
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Die Tragschiene 20 ist grundsätzlich wie die Tragschiene der 4 ausgebildet, d.h. mit einer, eine Klemmeinrichtung 17 tragende Lasche 18, die aus dem Bodenabschnitt 22 der Tragschiene freigeschnitten und in Einbaulage nach unten über die Unterseite des Bodenabschnittes 22 hinaus in den zwischen Tragschiene und Geräteträger gebildeten Innenraum gebogen ist zur Kontaktierung der LED-Verschaltung auf der flexiblen Leiterplatte 15. Zum Schutz der auf der Leiterplatte 15 angeordneten LEDs 5 weist in der Ausführungsform der 5 auch die Tragschiene 20 eine langgestreckte, in Querschnittsdarstellung senkrecht zur Längserstreckung der 5 etwa U-förmige optische Abdeckung 40 auf, die sich mit lateral nach innen erstreckenden Abschnitten 47a, b in den jeweiligen zugeordneten vertikalen Hinterschnittabschnitt 25a, b der Tragschiene 2o erstreckt zum Halten der Abdeckung 40 an der Tragschiene 20.
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6 zeigt, wiederum ausgehend von der Tragschiene der 4 eine Variante, bei welcher an der Innenseite der Seitenabschnitte 23a, b eine Anschlusseinrichtung 50 angeordnet ist zum Anschließen der jeweiligen LED-Schaltungen an eine Versorgung und unter Umständen an Steuerleitungen zum Steuern der Lichtabgabe des Leuchtensystems. In der in 6 angegebenen Ausführungsform der Tragschiene 20 mit aufgesetzter Leiterplatte 15 und an einer Lasche 26 über die Unterseite 22b der Tragschiene 20 heruntergeschwenkten, freigeschnittenen Lasche 26 mit darauf aufgesetzter Klemmeinrichtung 17 erfolgt die Kontaktierung in gleicher Weise wie mit Bezug auf 4 erläutert.
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Auch die Ausführungsform der 6 einer Tragschiene weist eine optische Abdeckung 41 auf, welche im Bereich ihrer freien Schenkel in der Querschnittsdarstellung komplementär zu dem vertikalen Hinterschnittabschnitt 25a, b der Tragschiene 20 ausgebildet ist zum Halten der Abdeckung an der Tragschiene.
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7 zeigt eine weitere Ausführungsform zur Gestaltung eines erfindungsgemäßen Leuchtensystems, dass die Tragschiene 20 der 4 und den Geräteträger 10 der 2 mit jeweils zugeordneter Leiterplatte mit verschalteten LEDs zur Bereitstellung eines Direkt- und eines Indirektlichtanteils des Leuchtensystems aufweist, wobei eine jeweilige Bodenlasche 18, 26 in den durch die Tragschiene 20 und den Geräteträger 10 gebildeten Innenraum eingeschwenkt ist. Wie obenstehend erläutert, sind damit die sich auf der jeweiligen Lasche angeordneten Klemmeinrichtungen in durch die Tragschiene 20 und den Geräteträger 10 gebildeten Innenraum zum Anschluss an entsprechende Versorgungseinrichtungen bzw. - elemente zugänglich. In der in 7 angegebenen Ausführungsform trägt der Geräteträger 10 eine Anschlusseinrichtung 60, die mit einer zugeordneten Anschlusseinrichtung 61 der Tragschiene korrespondiert bzw. daran angeschlossen ist zur Bereitstellung der jeweiligen elektrischen Versorgung der an den beiden, mit LEDs bestückten Leiterplatten 15. In der Darstellung der 7 sind die beiden optischen Abdeckungen für den Direktlichtanteil und den Indirektlichtanteil des Leuchtensystems entfernt, gleiches gilt für die schon beschriebene Haltefeder im Bereich der Lateralabschnitte 24a, 13a und 24b, 14 b zum Verbinden der Tragschiene und des Geräteträgers aneinander.
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8 zeigt in einer Schnittdarstellung senkrecht zur Längserstreckung ein erfindungsgemäß gestaltetes Leuchtensystem in einer Ausführungsform einer Feuchtraumleuchte. Dabei ist die Tragschiene als langgestrecktes Gehäuse 70 ausgebildet mit einem Bodenabschnitt 72 sowie zwei sich daran anschließende, lateral beabstandete Seitenabschnitte 73a, b, welche sich vom Bodenabschnitt 72 etwa senkrecht in Einbaulage vertikal nach unten erstrecken. In der beschriebenen Ausführungsform weist das Gehäuse 70 am jeweiligen freien Ende des Seitenabschnitts 73a, b eine durch zwei parallel erstreckende und hier horizontal beabstandete Nutseitenwände begrenzte Nut 74a, b auf. Das erfindungsgemäße Leuchtensystem weist darüber hinaus eine hier wannenförmige optische Abdeckung 90 auf, welche zur Lichtlenkung innenseitig Mikroprismenstrukturierungen 91 aufweisen. Die optische Abdeckung 90 umfasst an ihren freien Schenkeln Federn 92a, b in Form von Seitenschenkelendabschnitten, welche in Einbaulage mit der jeweiligen Nut 74a, b des Gehäuses 70 korrespondieren. Dabei sind die Federn 92a, b der optischen Abdeckung 90 im zusammengesetzten Zustand in der jeweiligen Nut 74a, b des Gehäuses 70 verrastet aufgenommen. Hierzu weist in der beschriebenen Ausführungsform die jeweilige äußere Nutseitenwand 75a, b an ihrer Innenseite ein Rastelement 76a, b auf, das mit einem zugeordneten Rastelement 93a, b der optischen Abdeckung 90 korrespondiert. Der langgestreckte Geräteträger 80 weist lateral beabstandete Seitenabschnitte 83a, b auf, wobei in der Darstellung der 8 die Anordnung der mit Leuchtmitteln bestückten flexiblen Leiterplatte nicht dargestellt ist. Je nach Ausführungsform kann der Geräteträger 80 jedwede, obenstehend beschriebene Ausgestaltung eines Geräteträgers aufweisen. In der in 8 angegebenen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Leuchtensystems in Form einer Feuchtraumleuchte ist der Geräteträger 80 nicht direkt mit der Tragschiene 70 bzw. dem Gehäuse verbunden. Stattdessen sind die optische Abdeckung und der Geräteträger miteinander verbunden, insbesondere miteinander verrastet, sodass der Geräteträger 80 in dieser Ausführungsform über die Kopplung der optischen Abdeckung mit dem Gehäuse 70 mit letzterem verbunden ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Geräteträger
- 2
- Bodenabschnitt
- 2a
- Halteseite
- 2b
- Tragseite
- 3a, b
- Seitenabschnitt
- 4
- Leiterplatte
- 5
- LED
- 6a, b
- Stirnseitenrand
- 7
- Kontakteinrichtung, Klemmeinrichtung
- 8
- Abdeckung, Abdeckeinrichtung
- 9
- Versorgungsleiter, Anschlusskabel
- 10
- Geräteträger
- 11
- Geräteträger
- 12
- Bodenabschnitt
- 12a
- Halteseite
- 12b
- Tragseite
- 13a, b
- Seitenabschnitt
- 14a, b
- Lateralabschnitt
- 15
- Leiterplatte
- 15a, b
- Hauptfläche der Leiterplatte
- 17
- Kontakteinrichtung, Klemmeinrichtung
- 17a
- Aufnahmeöffnung
- 18
- Lasche
- 18a
- Schrägabschnitt
- 18b
- Parallelabschnitt
- 19
- Lasche
- 20
- Tragschiene
- 22
- Bodenabschnitt
- 22a
- Oberseite
- 22b
- Unterseite
- 23a, b
- Seitenabschnitt
- 24a, b
- Lateralabschnitt
- 25a, b
- Vertikaler Hinterschnittabschnitt, Hinterschneidung
- 26
- Lasche
- 26a
- Schrägabschnitt
- 30
- Optische Abdeckung
- 40
- Optische Abdeckung
- 40a
- Lateralabschnitt
- 41
- Optische Abdeckung
- 41a, b
- Hinterschnitt der optischen Abdeckung
- 50
- Anschlusseinrichtung
- 60, 61
- Korrespondierende Anschlusseinrichtungen
- 70
- Tragschiene, Gehäuse
- 72
- Bodenabschnitt
- 73a, b
- Seitenabschnitt
- 74a, b
- Befestigungsnut
- 75a, b
- Nutseitenwand
- 76a, b
- Rastelement, Rastnase
- 80
- Geräteträger
- 83a, b
- Seitenabschnitt
- 90
- Optische Abdeckung
- 91
- Mikrostrukturierung
- 92a, b
- Feder
- 93a, b
- Rastelement