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DE102019110747B4 - Verfahren zur Modifizierung eines Hologramms - Google Patents

Verfahren zur Modifizierung eines Hologramms Download PDF

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DE102019110747B4
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Abstract

Verfahren zur Modifizierung eines in einer Hologrammschicht (3) enthaltenen Hologramms, wobei zunächst ein Schichtenverbund mit einer Oberseite, einer Unterseite und mit der Hologrammschicht (3) als einer inneren Schicht des Schichtenverbunds hergestellt wird, wobei in einem Pressschritt unter erhöhtem Druck ein Relief (4) in den Schichtenverbund gepresst wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Relief (4) in dem Pressschritt unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur derart in den Schichtenverbund gepresst wird, dass die Hologrammschicht (3) so deformiert wird, dass die im Relief (4) enthaltene Information als holografische 3D-Information in die Hologrammschicht (3) übertragen wird, so dass das in der Hologrammschicht (3) enthaltene Hologramm mit der holografischen 3D-Information anschließend dreidimensional rekonstruiert, wobei die Hologrammschicht (3) zwischen zwei elastischen Schichten (5) des Schichtenverbunds eingebettet ist, wobei die elastischen Schichten (5) einen E-Modul zwischen 20 MPa und 500 MPa aufweisen, wobei der Schichtenverbund eine Trägerschicht (1) und eine Deckschicht (2) aufweist, wobei die elastischen Schichten (5) Zwischenschichten zwischen der Trägerschicht (1) und der Hologrammschicht (3) und zwischen der Hologrammschicht (3) und der Deckschicht (2) bilden, wobei die Deckschicht (2) aus einem thermoplastischen Kunststoff besteht, wobei das Relief (4) vor dem Pressschritt auf die Deckschicht (2) aufgebracht wird, indem ein aushärtbarer transparenter Lack reliefartig auf die Deckschicht (2) aufgebracht und ausgehärtet wird, und wobei das Relief (4) in dem Pressschritt auf der Oberseite des Schichtenverbunds in die Deckschicht (2) eingepresst wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Modifizierung eines in einer Hologrammschicht enthaltenen Hologramms nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 1.
  • Bei einem derartigen Verfahren wird zunächst ein Schichtenverbund mit einer Oberseite, einer Unterseite und mit der Hologrammschicht als einer inneren Schicht des Schichtenverbunds hergestellt, wie es beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 10 2008 007 620 A1 bekannt ist. Der Schichtenverbund besteht hier aus einem Kunststoffdokument, beispielsweise einem Personaldokument, als Trägerschicht, einem darauf auflaminierten Volumenhologramm und einer abschließenden Oberflächenschutzlackierung oder einer auflaminierten Schutzfolie zur Erhöhung der Kratzfestigkeit und der chemischen Stabilität der holographischen Oberfläche.
  • Hologramme werden beispielsweise eingesetzt, um die Fälschungssicherheit gewisser Dokumente, insbesondere die Fälschungssicherheit von Personaldokumenten, sicherzustellen. Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Verfahren bekannt, um derartige Dokumente mit entsprechenden Hologrammschichten zu versehen. Auch sind Verfahren bekannt, die es erlauben, das in der Hologrammschicht enthaltene Hologramm beim Dokumentenherstellungsprozess zu modifizieren bzw. zu individualisieren. So beschreibt beispielsweise die internationale Patentanmeldung WO 2007131496A2 ein Verfahren, bei dem zur Individualisierung eines Hologramms ein lichthärtbares, monomerhaltiges Quellmittel verwendet wird. Das Quellmittel wird mittels Siebdruck auf die Hologrammschicht aufgetragen, diffundiert partiell in die Hologrammschicht ein und wird anschließend unter Licht ausgehärtet. Das Eindiffundieren des Quellmittels in die Hologrammschicht bewirkt einen Farbshift. Durch gestaffelte Aushärtung können auf diese Weise mehrfarbige Hologramme erzeugt werden.
  • Bei dem aus der bereits erwähnten deutschen Offenlegungsschrift DE 10 2008 007 620 A1 bekannten Verfahren erfolgt die Modifizierung dadurch, dass die gewünschte Zusatzinformation druck- oder prägetechnisch mit Reliefcharakter auf die Dokumentenoberfläche aufgebracht wird, wobei anschließend ein flüssiger monomerhaltiger Klebstoff vollflächig auf die Dokumentenoberfläche aufgebracht wird, wobei anschließend der Volumenhologrammfilm auflaminiert, und nach einer Verweilzeit der Klebstoff ausgehärtet wird. Die Individualisierung des Hologramms erfolgt somit auch hier durch die Verwendung eines Quellmittels. Die Individualisierung des Hologramms beschränkt sich auf farbliche Veränderungen.
  • Aus US 20130229697 A1 ist ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 1 bekannt. Die Modifizierung des Hologramms erfolgt hier durch Aufpressen eines mit einem Relief versehenen Stempels. Weiterer verwandter Stand der Technik ist aus JP 2015060001 A , EP 1765600 B2 , EP 1091267 A2 und DE 102004012787 A1 bekannt.
  • Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, ein Verfahren zur Modifizierung eines Hologramms anzugeben, mit dem die Fälschungssicherheit eines Personaldokuments weiter verbessert werden kann. Ferner soll die Modifizierung bzw. Individualisierung des Hologramms ohne größeren Aufwand und auf einfache Weise, beispielsweise durch die aus stellende Behörde, möglich sein.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren lassen sich auf einfache Weise holographische 3-D-Informationen nachträglich in ein 2-dimensional rekonstruierendes Ausgangshologramm einbringen. Das Ausgangshologramm, in das die Information durch das erfindungsgemäße Verfahren eingebracht wird, kann entweder keinerlei Information bzw. Bildinformation enthalten, oder es kann bereits holographische Information, insbesondere 2-dimensionaler oder auch 3-dimensionaler Art, aufweisen. Nach Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ändern sich bei einer Änderung des Betrachtungswinkels sowohl die Position als auch die Helligkeit der holographischen Information entsprechend des Lichteinfalls und es entsteht ein dreidimensionaler Eindruck. Im Vergleich zu den oben beschriebenen bekannten Verfahren zur Modifizierung eines Hologramms bietet das erfindungsgemäße Verfahren bislang ungeahnte Möglichkeiten der nachträglichen Individualisierung eines Hologramms, wodurch die Fälschungssicherheit signifikant erhöht wird. Zudem kann das erfindungsgemäße Verfahren auf einfache Weise und ohne größeren Aufwand durchgeführt werden. Insbesondere ausstellende Behörden können dadurch fälschungssichere Personaldokumente schnell und vor Ort erstellen.
  • Das Relief wird auf der Oberseite des Schichtenverbunds in den Schichtenverbund gepresst. Das Relief wird durch den Pressvorgang Bestandteil des Schichtenverbunds.
  • Damit die eingebrachte Information gut erkennbar ist, sind sowohl die Hologrammschicht als auch die darüber liegenden Schichten des Schichtenverbunds vorzugsweise transparent.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere, um zusätzliche 3-D-lnformation in ein Hologramm einer Karte im ID-1 Format einzubringen. Das Ausgangshologramm kann beispielsweise mit einem Laser mit einer Wellenlänge von 532 nm aufgenommen worden sein, so dass es unter Weißlicht in grüner Farbe rekonstruiert.
  • Erfindungsgemäß ist die Hologrammschicht zwischen zwei elastischen Schichten des Schichtenverbunds eingebettet, wobei die elastischen Schichten einen E-Modul zwischen 20 MPa und 500 MPa aufweisen. Es hat sich gezeigt, dass dies von besonderem Vorteil oder sogar notwendig ist, um 3-D-lnformationen in das Hologramm einbringen zu können. Vorzugsweise liegt der E-Modul der elastischen Schichten im Bereich zwischen 100 MPa und 400 MPa. Ein besonders bevorzugter Wert für den E-Modul der elastischen Schichten liegt bei 300 MPa. Die Schichtdicke der elastischen Schichten beträgt weiter vorzugsweise zumindest 5 µm und liegt weiter vorzugsweise nicht über 30 µm.
  • Erfindungsgemäß weist der Schichtenverbund eine Trägerschicht und eine Deckschicht auf, wobei die elastischen Schichten Zwischenschichten zwischen der Trägerschicht und der Hologrammschicht und zwischen der Hologrammschicht und der Deckschicht bilden, wobei die Deckschicht aus einem thermoplastischen Kunststoff besteht, und wobei das Relief in dem Pressschritt auf der Oberseite des Schichtenverbunds in die Deckschicht eingepresst wird. Die Trägerschicht bildet entweder die Unterseite des Schichtenverbunds oder sie ist zumindest unterhalb der Hologrammschicht angeordnet. Die Deckschicht bildet entweder die Oberseite oder sie ist zumindest über der Hologrammschicht angeordnet. Die Deckschicht besteht vorzugsweise aus Polycarbonat oder Polyethylenterephthalat. Die Trägerschicht besteht ebenfalls vorzugsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff. Besonders bevorzugt ist auch hier die Verwendung von Polycarbonat oder Polyethylenterephthalat. Bei der Trägerschicht kann es sich insbesondere um eine Karte im ID-1-Format handeln, deren Dicke weiter vorzugsweise zwischen 0,5 mm und 1 mm liegt.
  • Erfindungsgemäß wird das Relief vor dem Pressschritt auf die Deckschicht aufgebracht, indem ein aushärtbarer transparenter Lack reliefartig auf die Deckschicht aufgebracht und ausgehärtet wird. Das Relief wird damit Teil des Schichtenverbunds. Der aushärtbare Lack kann besonders einfach und schnell, beispielsweise im Inkjetverfahren auf die Deckschicht aufgebracht werden. Der verwendete Lack ist weiter vorzugsweise strahlenaushärtbar. Besonders bevorzugt handelt es sich um einen UV-Lack. Weiter vorzugsweise handelt es sich bei dem Lack um einen Lack auf Acrylatbasis.
  • Weiter vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist der aushärtbare Lack im ausgehärteten Zustand einen E-Modul von höchstens 1600 MPa auf.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird das Relief im Pressschritt derart in die Deckschicht eingepresst, dass die Oberseite anschließend plan ist. Es kommt während des Pressschritts zu einem Fließen des Materials in der Deckschicht, wodurch die Relieftäler aufgefüllt bzw. von unten hinterfüllt werden. Bei dieser Ausführungsform ist das Relief, dessen Information durch das erfindungsgemäße Verfahren auf die Hologrammschicht abgebildet wird, auf der Oberseite des Schichtenverbunds nicht mehr zu erkennen. Sofern das Material der Deckschicht und das für das Relief verwendete Material unterschiedliche Brechungsindices aufweisen, ist die ursprünglich im Relief abgebildete Information lediglich noch im Glanzwinkel auf der Oberseite des Schichtenverbunds erkennbar. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn für die Deckschicht Polycarbonat mit einem Brechungsindex von 1,64, und für das Relief ein UV-Lack auf Acrylatbasis mit einem Brechungsindex von 1,5 verwendet werden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Relief vor dem Pressschritt eine Maximaldicke von mindestens 10 µm auf. Vorzugsweise beträgt die Maximaldicke 10 bis 30 µm, weiter vorzugsweise 15 bis 25 µm, und besonders bevorzugt etwa 20 µm. Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Relief eine Mindestdicke von zumindest 1 µm aufweist, wobei die Differenz zwischen Maximaldicke und Mindestdicke des Reliefs mindestens 10 µm beträgt. Wird beispielsweise ein aushärtbarer Lack verwendet, um das Relief auf der Oberseite des Schichtenverbunds im Druckverfahren zu erstellen, so ist die Oberseite vor dem Pressschritt im gesamten bedruckten Bereich mit dem Lack bedeckt, und zwar in einer Mindestdicke von 1 µm. Dies führt dazu, dass die im Relief enthaltene Information nach dem Pressschritt im Glanzwinkel nicht mehr erkennbar ist. Die Information ist dann lediglich im Hologramm sichtbar. Weiter vorzugsweise beträgt die Mindestdicke des Reliefs zumindest 4 µm. Der Unterschied zwischen Maximaldicke und Mindestdicke beträgt weiter vorzugsweise mindestens 15 µm.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt die Schichtdicke der Deckschicht zumindest 30 µm. Weiter vorzugsweise liegt die Schichtdicke der Deckschicht im Bereich zwischen 40 µm und 100 µm. Besonders bevorzugt liegt der Wert für die Schichtdicke der Deckschicht bei etwa 50 µm.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Hologrammschicht zunächst auf die Trägerschicht aufgebracht, wobei die Deckschicht eine Folie ist, die auf die auf die Trägerschicht aufgebrachte Hologrammschicht auflaminiert wird. Diese Ausführungsform trägt zu einer einfachen Durchführbarkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens bei. Bei der Folie handelt es sich vorzugsweise um eine Polycarbonatfolie oder um eine Polyethylenterephthalatfolie. Die Folie wird weiter vorzugsweise heißlaminiert.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bestehen die elastischen Zwischenschichten aus einem hitzereaktiven Klebstoff. So kann beispielsweise die Hologrammschicht mit dem hitzereaktiven Klebstoff beschichtet und dann auf die Trägerschicht auflaminiert werden. Dasselbe gilt für die Deckschicht. Die Deckschicht wird vorzugsweise mit einem hitzereaktiven Klebstoff beschichtet und anschließend auf die Trägerschicht bzw. die Hologrammschicht auflaminiert. Bei dem Klebstoff handelt es sich vorzugsweise um einen Klebstoff auf Polyurethanbasis.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Hologrammschicht durch ein Volumenreflexionshologramm gebildet. Die Schichtdicke der Hologrammschicht beträgt vorzugsweise mindestens 5 µm weiter vorzugsweise 5 bis 20 µm weiter vorzugsweise 8 bis 20 µm weiter vorzugsweise 10 bis 20 µm und besonders bevorzugt etwa 10 µm. Wird anstelle eines Volumenreflexionshologramms eine transparente holographische Heißprägefolie mit einer Schichtdicke unter 1 µm verwendet, so führt das erfindungsgemäße Verfahren zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Die Hologrammschicht wird weiter vorzugsweise auf Photopolymerbasis hergestellt.
  • Druck, Temperatur und Dauer des Pressschritts werden vorzugsweise so gewählt, dass es zwar zu einem Aufschmelzen oder teilweisen Aufschmelzen der Deckschicht kommt, der Schichtenverbund in seiner Länge und Breite jedoch unverändert bleibt. Beispielsweise soll sich das ID-1-Format eines Personaldokuments bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht ändern.
  • So findet der Pressschritt gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bei einem Flächendruck von zumindest 2 bar statt. Weiter vorzugsweise liegt der Druck im Bereich zwischen 2,0 bar und 6 bar. Weiter vorzugsweise beträgt der Druck zumindest 3 bar, besonders bevorzugt zumindest 4 bar.
  • Der Pressschritt findet weiter vorzugsweise bei einer Temperatur statt, die der Schmelztemperatur der Deckschicht entspricht oder darüber liegt. Unter Berücksichtigung der bevorzugten Materialien für die Deckschicht findet der Pressschritt somit vorzugsweise bei einer Temperatur von mindestens 110 °C statt. Die Temperatur während des Pressschritts liegt weiter vorzugsweise im Bereich zwischen 110 °C und 160 °C. Weiter vorzugsweise beträgt die Temperatur mindestens 130 °C, besonders bevorzugt mindestens 140 °C. Die Temperaturangaben beziehen sich vorzugsweise auf die Temperatur der Pressenplatten der verwendeten Presse.
  • Weiter vorzugsweise dauert der Pressschritt zwischen 15 und 60 Sekunden.
  • Die Einhaltung der oben genannten Bereiche bzw. Eckwerte für den Druck, die Temperatur und die Dauer des Pressschritts garantiert, dass die im Relief enthaltene Information einwandfrei als holografische 3D-Information in die Hologrammschicht übertragen wird, ohne dass es zu einer Zerstörung des Hologramms kommt. Bei Einhaltung der genannten Bereiche bzw. Eckwerte wird ferner vermieden, dass lediglich ein Farbshift und keine Übertragung dreidimensionaler holografischer Information stattfindet.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kommt zur Ausführung des Pressschritts eine Presse mit planen Pressenplatten zum Einsatz.
  • Die Erfindung stellt auch einen Schichtenverbund mit einer Hologrammschicht als einer inneren Schicht des Schichtenverbunds, modifiziert nach dem erfindungsgemäßen Verfahren, bereit.
  • Infolge des auf die Dokumentenoberfläche aufgebrachten Lackreliefs werden Druckunterschiede während des erfindungsgemäßen Verfahrensschrittes generiert, welche eine dreidimensionale Deformierung des eingebetteten Hologramms verursachen. Von Vorteil ist, dass außerdem eine plane Dokumentenoberfläche erzielt wird. Dadurch wird eine gute Erkennbarkeit der erzeugten holografischen 3D-Information erreicht sowie eine hohe mechanische Stabilität und Langlebigkeit der Dokumentenoberfläche. Mittels digitaler Druckverfahren können auf diese Weise individuelle dreidimensionale holografische Personaldaten erzeugt werden, die einen erhöhten Fälschungsschutz darstellen.
  • Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verfahrens werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
    • 1: das Auflaminieren einer Hologrammschicht auf eine Trägerschicht in einem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens,
    • 2: das Auflaminieren einer Deckschicht auf den Schichtenverbund aus 1,
    • 3: den Schichtenverbund aus 2 mit aufgedrucktem Relief auf der Oberseite der Deckschicht, sowie das Verpressen des entstandenen Schichtenverbunds,
    • 4: den Schichtenverbund aus 3 nach dem Pressschritt,
    • 5: den Schichtenverbund aus 3 mit einem alternativ aufgebrachten Relief, und
    • 6: den Schichtenverbund aus 5 nach dem Pressschritt.
  • Für die folgenden Ausführungen gilt, dass gleiche Teile durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet sind. Sofern in einer Figur Bezugszeichen enthalten sind, auf die in der zugehörigen Figurenbeschreibung nicht näher eingegangen wird, so wird auf vorangehende oder nachfolgende Figurenbeschreibungen Bezug genommen.
  • 1 zeigt einen ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei welchem eine mit einem hitzereaktiven Klebstoff 5 beschichtete Hologrammschicht 3 auf eine Trägerschicht 1 aus Polycarbonat auflaminiert wird. Bei der Trägerschicht 1 kann es sich beispielsweise um eine Karte im ID-1-Format, insbesondere um ein Ausweisdokument oder dergleichen, handeln.
  • Wie 2 zeigt, wird in einem nachfolgenden Schritt eine Polycarbonatfolie 2 ebenfalls mit einem hitzereaktiven Klebstoff 5 beschichtet und als schützende Deckschicht auf den im ersten Schritt entstandenen Schichtenverbund auflaminiert.
  • Die Oberseite der Deckschicht 2 wird anschließend im Inkjet-Verfahren mit der gewünschten Informationen, beispielsweise mit einem Bild, bedruckt. Als Medium wird dabei ein transparenter UV-Lack verwendet, der anschließend unter UV-Licht ausgehärtet wird, sodass auf der Oberseite der Deckschicht 2 das in 3 gezeigte Relief 4 entsteht. Wie in 3 angedeutet ist, wird der entstandene Schichtenverbund anschließend zwischen zwei planen Pressenplatten 6 bei einem Druck von etwa 4 bar und einer erhöhten Temperatur von etwa 130° 30 Sekunden lang verpresst. Das Material aus der Deckschicht fließt dabei in die Täler des Reliefs 4, sodass schlussendlich eine plane Oberfläche entsteht, wie es in 4 gezeigt ist. Bei dem Pressvorgang wird nicht nur die Deckschicht sondern auch die darunterliegende Hologrammschicht 3 deformiert, und zwar derart, dass die zuvor im Relief enthaltene Information, beispielsweise in Form eines Bildes, als dreidimensionale Information in das Volumenreflexionshologramm der Hologrammschicht 3 übertragen wird. Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei eine gewisse Elastizität der Kleberzwischenschichten 5. Diese sollten einen E-Modul im Bereich zwischen 20 MPa und 500 MPa, vorzugsweise zwischen 100 MPa und 400 MPa, aufweisen.
  • Aufgrund unterschiedlicher Brechungsindices des UV-Lacks und der Deckschicht ist die im Relief enthaltene Information im Glanzwinkel auch noch auf der Oberseite des Schichtenverbunds sichtbar. Um dies zu vermeiden, kann der UV-Lack im gesamten bedruckten Bereich mit einer Mindestdicke von zumindest 1 µm aufgetragen werden, sodass der Lack auch im Bereich der Relieftäler die Oberfläche der Deckschicht 2 bedeckt. Nach Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist in diesem Fall die Oberseite des Schichtenverbunds nicht nur plan, sondern sie weist auch einen einheitlichen Brechungsindex auf, so dass die im Relief enthaltene Information zwar nicht mehr im Glanzwinkel, wohl aber im Hologramm sichtbar ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Trägerschicht
    2
    Deckschicht
    3
    Hologrammschicht
    4
    Relief
    5
    elastische Zwischenschicht
    6
    Pressenplatte

Claims (12)

  1. Verfahren zur Modifizierung eines in einer Hologrammschicht (3) enthaltenen Hologramms, wobei zunächst ein Schichtenverbund mit einer Oberseite, einer Unterseite und mit der Hologrammschicht (3) als einer inneren Schicht des Schichtenverbunds hergestellt wird, wobei in einem Pressschritt unter erhöhtem Druck ein Relief (4) in den Schichtenverbund gepresst wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Relief (4) in dem Pressschritt unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur derart in den Schichtenverbund gepresst wird, dass die Hologrammschicht (3) so deformiert wird, dass die im Relief (4) enthaltene Information als holografische 3D-Information in die Hologrammschicht (3) übertragen wird, so dass das in der Hologrammschicht (3) enthaltene Hologramm mit der holografischen 3D-Information anschließend dreidimensional rekonstruiert, wobei die Hologrammschicht (3) zwischen zwei elastischen Schichten (5) des Schichtenverbunds eingebettet ist, wobei die elastischen Schichten (5) einen E-Modul zwischen 20 MPa und 500 MPa aufweisen, wobei der Schichtenverbund eine Trägerschicht (1) und eine Deckschicht (2) aufweist, wobei die elastischen Schichten (5) Zwischenschichten zwischen der Trägerschicht (1) und der Hologrammschicht (3) und zwischen der Hologrammschicht (3) und der Deckschicht (2) bilden, wobei die Deckschicht (2) aus einem thermoplastischen Kunststoff besteht, wobei das Relief (4) vor dem Pressschritt auf die Deckschicht (2) aufgebracht wird, indem ein aushärtbarer transparenter Lack reliefartig auf die Deckschicht (2) aufgebracht und ausgehärtet wird, und wobei das Relief (4) in dem Pressschritt auf der Oberseite des Schichtenverbunds in die Deckschicht (2) eingepresst wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der aushärtbare Lack ein UV-Lack auf Acrylatbasis ist, der im Inkjet-Verfahren auf die Deckschicht (2) aufgebracht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der aushärtbare Lack einen E-Modul von höchstens 1600 MPa aufweist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Relief (4) im Pressschritt derart in die Deckschicht (2) eingepresst wird, dass die Oberseite anschließend plan ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Relief (4) vor dem Pressschritt eine Maximaldicke von mindestens 10 µm aufweist.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Relief (4) eine Mindestdicke von zumindest 1 µm aufweist, wobei die Differenz zwischen Maximaldicke und Mindestdicke des Reliefs (4) mindestens 10 µm beträgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (2) eine Schichtdicke von 40-100 µm aufweist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hologrammschicht (3) zunächst auf die Trägerschicht (1) aufgebracht wird, wobei die Deckschicht (2) eine Polycarbonatfolie oder eine Polyethylenterephthalatfolie ist, die auf die auf die Trägerschicht (1) aufgebrachte Hologrammschicht (3) auflaminiert wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Zwischenschichten (5) aus einem hitzereaktiven Klebstoff bestehen.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Hologrammschicht (3) durch ein Volumenreflexionshologramm gebildet wird und eine Schichtdicke von 5-20 µm aufweist.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Pressschritt bei einer Temperatur zwischen 110 °C und 160 °C und bei einem Druck zwischen 2 und 6 Bar erfolgt.
  12. Schichtenverbund mit einer Hologrammschicht (3) als einer inneren Schicht des Schichtenverbunds, modifiziert gemäß dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
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