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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anlage zum Herstellen von Getränkebehältnissen oder allgemein auf eine Verpackungsanlage. Derartige Anlagen sind aus dem Stand der Technik seit Langem bekannt und können unterschiedliche Komponenten aufweisen, wie beispielsweise Blasformmaschinen, Füller oder Sterilisationseinrichtungen.
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Dabei ist es aus dem Stand der Technik ebenfalls seit Langem bekannt, dass diese auch Inspektionseinrichtungen aufweisen, welche beispielsweise die herzustellenden oder hergestellten Behälter auf Fehler und dergleichen überprüfen.
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In diesem Zusammenhang sind aus dem Stand der Technik auch Testbehälterprogramme bekannt, bei denen gezielt ein oder mehrere Testbehälter durch die Anlage gefahren werden, um festzustellen ob die Inspektionseinrichtung auf diesen anspricht bzw. diesen als fehlerhaft erkennt. Damit dienen diese Testbehälter zum Überprüfen der Inspektionseinrichtung selbst.
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So können beispielsweise bei einem Leerflascheninspektor die Inspektionseinheiten und/oder die Kontrollen auf eine einwandfreie Einstellung und Funktion überprüft werden. So ist beispielsweise aus dem internen Stand der Technik der Anmelderin eine Seitenwandinspektion für Kunststoffvorformlinge bekannt, die in einer Umlenkung einer Erwärmungseinrichtung angeordnet ist. Daneben sind auch Wanddickenmessungen und Kontrollsysteme, beispielsweise auch Konfokal-Systeme und Preformlängenerkennungen bekannt. Diese Inspektionseinrichtungen können auch an unterschiedlichen Stellen der Anlage befindlich sein.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, derartige Überprüfungen der Inspektionseinrichtungen in einfacherer Weise durchzuführen. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Überprüfen von Inspektionseinrichtungen einer Anlage zum Herstellen von Behältnissen und/oder allgemein einer Verpackungsanlage wird ein Testbehältnis und insbesondere ein Testbehältnis in Form eines Kunststoffvorformling an einer vorgegebenen Einbringposition in die Anlage eingebracht und mittels einer Transporteinrichtung entlang eines vorgegebenen Transportpfads transportiert. Weiterhin wird das Testverhältnis mittels einer entlang des Transportpfads nach der Einbringposition angeordneten ersten Inspektionseinrichtung inspiziert.
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Erfindungsgemäß wird das Testbehältnis durch und/oder mittels wenigstens einer ersten Behandlungseinrichtung, welche in einem Arbeitsbetrieb zum Behandeln der Behältnisse dient, transportiert, wobei diese erste Behandlungseinrichtung entlang des Transportpfads zwischen der Einbringposition und der ersten Inspektionseinrichtung angeordnet ist und während des Transports des Testbehältnisses wird durch und/oder mittels der wenigstens einen Behandlungseinrichtung wenigstens eine Behandlungsfunktion der Behandlungseinrichtung, welche in einem Arbeitsbetrieb der Anlage zum Behandeln dient, deaktiviert. Es wird also im Rahmen der Erfindung vorgeschlagen, dass ein Testbehältnis an einer bestimmten Station bzw. Position eingebracht wird und dann durch die Anlage und insbesondere vorbei an wenigstens einer Inspektionseinrichtung und bevorzugt an mehreren Inspektionseinrichtungen gefahren wird.
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Durch das Deaktivieren der Behandlungseinrichtung bzw. einer Behandlungsfunktion der Behandlungseinrichtung wird sichergestellt, dass die im Arbeitsbetrieb durchzuführende Behandlung nicht stattfindet. So kann beispielsweise verhindert werden, dass durch eine Blasformmaschine das Testbehältnis aufgeblasen bzw. expandiert wird. Auch kann verhindert werden, dass beispielsweise im Falle einer Sterilisationseinrichtung eine Sterilisation des Behältnisses stattfindet, oder aber im Rahmen einer Fülleinrichtung ein abfüllen des Behältnisses stattfindet.
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Bei einem bevorzugten Verfahren werden die Kunststoffbehältnisse und/oder das bzw. die Testbehältnisse vereinzelt geführt. Damit weist bevorzugt die Transporteinrichtung bzw. eine Vielzahl von Transporteinrichtungen jeweils separate Halteelemente zum Halten der Kunststoffvorformlinge auf. Bei diesen Halteelementen kann es sich insbesondere aber nicht ausschließlich um Greifklammern handeln, welche die Behältnisse insbesondere im Bereich ihrer Mündungen greifen.
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Bevorzugt werden im Arbeitsbetrieb mehrere Behandlungsschritte an den Behältnissen durchgeführt, wie beispielsweise ein Sterilisationsvorgang, ein Umformungsvorgang, mit dem die Kunststoffvorformlinge zu Kunststoffbehältnissen bzw. Kunststoffflaschen umgeformt wird, Sterilisationsvorgänge, Füllvorgänge, Etikettiervorgänge, Druckvorgänge und dergleichen.
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Dabei ist es möglich, dass im Rahmen der Erfindung das Testbehältnis einzeln bzw. vereinzelt durch die Maschinen gefahren wird, oder aber eine Vielzahl von Testbehältnissen vereinzelt durch die Anlage transportiert wird. So könnte beispielsweise die gleiche Anzahl von Testbehältnissen durch die Anlage gefahren werden, die auch der Anzahl der Behandlungsstationen der jeweiligen Behandlungseinheiten entsprechen.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren weist die Behandlungseinrichtung eine Vielzahl von Behandlungsstationen auf, die bevorzugt unabhängig voneinander steuerbar sind bzw. deren Funktionen zumindest teilweise voneinander unabhängig steuerbar sind. So kann beispielsweise eine Vielzahl von Behandlungsstationen an einem beweglichen und insbesondere drehbaren Träger angeordnet sein, wobei diese Behandlungsstationen jeweils identische Behandlungen an den Kunststoffbehältnissen durchführen.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren handelt es sich bei dem Testbehältnis um einen sogenannten Kunststoffvorformling. Diese Kunststoffvorformlinge werden in der Regel im Arbeitsbetrieb erwärmt und anschließend in einer Umformungsstation expandiert. Bei einem bevorzugten Verfahren wird jedoch der Kunststoffvorformling nicht erwärmt.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren ist die Inspektionseinrichtung eine berührungslos arbeitende Inspektionseinrichtung und/oder eine optisch arbeitende Inspektionseinrichtung. So ist es beispielsweise möglich, dass Bilder von dem Bodenbereich der Seitenwandung und/oder der Mündung der Kunststoffbehältnisse aufgenommen werden.
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Die Inspektionseinrichtung kann dabei Inspektionen durchführen, wie beispielsweise eine Mündungsinspektion, eine Seitenwandinspektion oder eine Bodeninspektion des jeweiligen Testbehältnisses.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren wird das Testbehältnis nach der Inspektionseinrichtung aus der Transporteinrichtung entnommen. Diese Entnahme kann dabei insbesondere manuell erfolgen. Dabei wird bevorzugt ein Programm durchgeführt, um die Kontroll- und Erkennungseinheiten der Inspektionseinrichtung zu überprüfen. Bevorzugt weist die entsprechende Anlage eine Vielzahl von Inspektionseinrichtungen auf, wie insbesondere aber nicht ausschließlich eine Preformseitenwandinspektion (PSDI), die insbesondere in einer Erwärmungseinrichtung zum Erwärmen der Kunststoffvorformlinge vorhanden sein kann, eine Wanddickenmessung und/oder eine Längenmesseinrichtung für die Kunststoffvorformlinge. Diese Messeinrichtungen bzw. Inspektionseinrichtungen können dabei in der Heizeinrichtung, aber auch in anderen Bereichen bzw. Elementen angeordnet sein.
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Daneben können diese Inspektionseinrichtungen etwa auch in Zwischenmodulen oder auch in Sterilisationsmodulen bzw. Sterilisationseinrichtungen angeordnet sein.
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Daneben kann auch eine Mündungsinspektionseinrichtung beispielsweise in einer Blasformmaschine vorhanden sein. Diese Inspektionseinrichtungen sollen dabei sowohl in der Lage sein, ursprüngliche Fehler der Behältnisse festzustellen, als auch Fehler, die etwa durch Behandlungseinrichtungen wie Blasformmaschinen erzeugt werden. So können beispielsweise durch die Blasformeinrichtung bzw. durch eine Blasdüse Beschädigungen der Mündung der Kunststoffvorformlinge erzeugt bzw. verursacht werden.
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Bevorzugt handelt es sich bei den Testbehältnissen um präparierte Testbehältnisse, welche besonders bevorzugt nach ihrer Produktion in einem kalten Zustand durch die Maschine bzw. Anlagen gefahren werden.
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Aus diesem Grund ist es auch erforderlich, einzelne Maschineneinheiten, wie beispielsweise Umformungsstationen zu deaktivieren, da diese nicht in der Lage wären, kalte Preforms zu Behältnissen zu expandieren und dies auch nicht gewünscht wäre, da es den Verlust des Kunststoffvorformlings und/oder eine Beschädigung der Umformungsstation bedeuten würde.
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Bei einem bevorzugten Verfahren werden die Testbehältnisse unmittelbar vor einer Sperreinrichtung wie einem Sperrfinger, der sich am Einlauf einer Erwärmungseinrichtung befinden kann in die Führungsschiene eingebracht.
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Bei einem bevorzugten Verfahren weist das Testbehältnis eine Markierung auf, welche von einer Inspektionseinrichtung zu erfassen ist. So kann beispielsweise in einem Bereich des Testbehältnisses ein reflektierendes Element, wie insbesondere aber nicht ausschließlich ein Reflexklebestreifen angebracht sein. Auch könnte an oder in dem Behältnis eine Codierung vorgesehen sein, beispielsweise eine Codierung mit einem 2- oder 3D-Code. Daneben wäre es denkbar, dass in dem Behältnis ein Transponder angeordnet ist, der beispielsweise auslesbar ist, um auf diese Weise die Art der Fehlerquelle zu dokumentieren bzw. zu Identifizieren. Auf diese Weise kann festgestellt werden, wie eine Inspektionseinrichtung auf ein bestimmtes Behältnis, insbesondere einen bestimmten Test - Vorformling und insbesondere einen in einer bestimmten vorgegebenen Weise präparierten Test - Vorformling reagiert.
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Bevorzugt bestehen die Testbehältnisse aus einem optisch ähnlichen Material wie die Kunststoffvorformlinge, sind jedoch bevorzugt mit höherem Schmelzpunkt ausgeführt. Auf diese Weise kann die Widerstandsfähigkeit der Kunststoffvorformlinge, die als Testbehältnisse dienen, erhöht werden.
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Besonders bevorzugt bestehen die Testbehältnisse aus Borosilikatglas, welches relativ bruchunempfindlich ist, sowie formstabil und unempfindlich gegen Temperaturschwankungen. Das ist vorteilhaft, weil eine Deaktivierung des Ofens während der Überprüfung der Inspektionseinheiten unerwünscht ist.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren wird wenigstens zeitweise ein Leerlaufbetrieb durchgeführt, um eventuell noch in der Anlage vorhandene Testbehältnisse aus der Anlage zu entfernen. So könnte beispielsweise die Anlage um n Taktungen weitergefahren werden, wenn beispielsweise ein Aggregat der Anlage wie etwa eine Umformungseinrichtung eine Anzahl n an Behandlungsstationen aufweist. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass sich keine Testbehältnisse mehr in diesem Anlagenteil bzw. in der Anlage befinden. Bevorzugt könnte die Anlage auch um so viele Teilungen weitergefahren werden, wie Teilungen zwischen der Einbringstation und der Entnahmestation der Kunststoffvorformlinge vorgesehen sind.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren wird das Testbehältnis durch/ oder mittels wenigstens einer zweiten Behandlungseinrichtung, welche in einem Arbeitsbetrieb zum Behandeln der Behältnisse dient, transportiert. Dabei weist eine entsprechende Anlage dann wenigstens zwei derartige Behandlungseinrichtungen auf. Bevorzugt führen diese Behandlungseinrichtungen unterschiedliche Arbeitsvorgänge an dem Behältnis durch. Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren kann das Testbehältnis auch durch oder mittels wenigstens einer dritten Behandlungseinrichtung, welche in einem Arbeitsbetrieb zum Behandeln der Behältnisse dient, transportiert werden.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren ist wenigstens eine Behandlungseinrichtung aus einer Gruppe von Behandlungseinrichtungen ausgewählt, welche Erwärmungseinrichtungen zum Erwärmen von Kunststoffvorformlingen, Umformungseinrichtungen zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen, Sterilisationseinrichtungen zum Sterilisieren von Behältnissen, Fülleinrichtungen zum Befüllen von Behältnissen Etikettiereinrichtungen zum Etikettieren von Behältnissen, Druckeinrichtungen zum Bedrucken von Behältnissen und dergleichen enthält. Bevorzugt weist die Anlage eine Vielzahl derartiger Behandlungseinrichtungen auf, welche in der Transporteinrichtung der Behältnisse bevorzugt hintereinander angeordnet sind.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren wird das Testbehältnis mittels wenigstens einer weiteren Inspektionseinrichtung inspiziert. Dabei ist bevorzugt diese weitere Inspektionseinrichtung an einer anderen Position in Transportrichtung angeordnet wie die erste Inspektionseinrichtung. Daneben können noch weitere Inspektionseinrichtungen, etwa eine dritte oder eine vierte Inspektionseinrichtung vorgesehen sein. Diese Inspektionseinrichtungen können dabei im Bereich unterschiedlicher Behandlungseinrichtungen angeordnet sein, beispielsweise im Bereich einer Blasformmaschine im Bereich einer Erwärmungseinrichtung zum Erwärmen der Kunststoffvorformlinge, im Bereich einer Sterilisationseinrichtung und dergleichen.
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Weiterhin können beispielsweise Sensoreinrichtungen bzw. Inspektionseinrichtungen zum Überprüfen oder Inspizieren einer Seitenwand der Kunststoffvorformlinge auch nach einer Seitenwandinspektionseinrichtung platziert werden.
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Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren kann mittels einer Steuerungseinrichtung ein Testbehältnisprogramm angewählt werden. Falls dieses Programm angewählt wird, werden bevorzugt diverse Behandlungseinrichtungen und/oder Einheiten dieser Behandlungseinrichtungen deaktiviert. So kann beispielsweise ein Emitter, der für die Außen- und Innenbehandlung der Kunststoffvorformlinge eingesetzt wird für die Testbehälter deaktiviert werden. Auch wäre es möglich, dass im Falle einer Umformungseinrichtung zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen eine Hubstation, welche eine Sterilisationseinrichtung in die Kunststoffvorformlinge eintaucht, deaktiviert wird.
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Falls es sich bei der Behandlungseinrichtung um eine Umformungseinrichtung zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen handelt, weist diese bevorzugt eine Vielzahl von Umformungsstationen auf, die an einem drehbaren Träger angeordnet sind. Diese Umformungsstationen können dabei bevorzugt jeweils Blasformen aufweisen, innerhalb derer die Kunststoffvorformlinge zu Kunststoffbehältnissen umgeformt werden.
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Ein derartiges Umformen kann dabei durch ein gasförmiges Produkt und insbesondere durch Blasluft erfolgen. Es wäre jedoch auch möglich, dass die Umformung der Kunststoffvorformlinge mit einer Flüssigkeit und insbesondere mit einem abzufüllenden Produkt erfolgt.
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Bevorzugt weisen die Umformungsstationen auch jeweils Seitenteilträger auf, die zum Öffnen und Schließen der Blasformen geschwenkt werden können.
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Daneben weisen bevorzugt die Umformungsstationen stangenartige Körper, auch als Reckstangen bekannt, auf, die in die Kunststoffvorformlinge einführbar sind, um diese so in ihrer Längsrichtung zu dehnen.
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Falls es sich bei der Behandlungseinrichtung um eine Sterilisationseinrichtung handelt, weist diese bevorzugt eine Vielzahl von Beaufschlagungseinrichtungen auf, welche die Kunststoffvorformlinge mit Strahlung, insbesondere mit Elektronenstrahlung und/oder UV-Strahlung beaufschlagen. Daneben oder zusätzlich wären aber auch Sterilisationseinrichtungen denkbar, die die Behältnisse mit einem Gas, beispielsweise Wasserstoffperoxidgas oder mit Peressigsäure beaufschlagen.
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Wie oben erwähnt handelt es sich bei den Behältnissen insbesondere um Kunststoffvorformlinge.
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Falls es sich bei der Behandlungseinrichtung um eine Heizeinrichtung zum Erwärmen von Kunststoffvorformlingen handelt, handelt es sich bevorzugt um eine Infraroterwärmungseinrichtung, welche besonders bevorzugt eine Vielzahl von stationär angeordneten Heizeinrichtungen aufweist, an und/oder mit denen die Kunststoffvorformlinge vorbei transportiert werden.
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Im Falle einer Blasstation wird bevorzugt verhindert, dass die Blasstationen, mittels denen die Testbehältnisse transportiert werden, arbeiten bzw. in einem für den normalen Herstellungsbetrieb üblichen Arbeitsmodus arbeiten. Vielmehr sollen die Testkunststoffvorformlinge unbehandelt durch eine derartige Behandlungseinrichtung gefahren werden.
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Dabei ist bevorzugt ein Recken der Kunststoffvorformlinge deaktiviert bzw. die Bewegung des stangenartigen Körpers, der in die Kunststoffvorformlinge eingeführt wird, ist deaktiviert. Bevorzugt verbleibt eine Reckstange in einer oberen Position. Auch kann ein Blasdruck zum Expandieren der Testbehältnisse angepasst werden, sodass diese nicht beschädigt werden. Gleichzeitig sollten jedoch andere Behandlungsschritte durchgeführt werden, wie etwa ein Aufsetzen einer Blasdüse oder eine Beaufschlagungseinrichtung auf einem Mündungsrand der Kunststoffvorformlinge. Auf diese Weise können auch Beschädigungen durch etwa eine Blasformmaschine oder deren einzelnen Einheiten festgestellt werden.
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Daneben können auch Inspektionseinrichtungen beim Durchfahren eines Testbehältnisses deaktiviert werden, wie beispielsweise eine Inspektionseinrichtung zum Inspizieren der Behältnisböden. Dies beruht insbesondere darauf, dass es sich bei den Behältnissen um Kunststoffvorformlinge handelt und diese vor dem jeweiligen Umformungs- bzw. Blasvorgang noch nicht ihre endgültige Struktur aufweisen.
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Bevorzugt wird nur eine Dichtflächeninspektion durchgeführt und diese wird insbesondere nach dem Blasmodul durchgeführt. Dies kann bei der Software der Bildauswertung der Inspektionseinrichtung berücksichtigt werden.
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Bevorzugt werden die Behältnisse nach der Inspektionseinrichtung bzw. nach dem Überprüfen der Inspektionseinrichtungen ausgeleitet und/oder manuell entnommen. So können die Kunststoffbehältnisse insbesondere aber nicht ausschließlich etwa durch einen Füllertransfer gefahren werden und an einer letzten Transporteinheit der Füller, wie etwa an einem Transferstern, entnommen werden und bevorzugt manuell entnommen werden.
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So ist es möglich, dass die Testbehältnisse über ein Fenster in einem Bereich, beispielsweise eine, hinteren Bereich der Maschine entnommen werden und insbesondere händisch von Transportsternen entnommen werden. Bevorzugt sind in dem Entnahmebereich der Testbehältnisse Greifklammern vorgesehen, die eine derartige händische Entnahme von Behältnissen ermöglichen. Auf diese Weise kann eine Beschädigung der Testbehältnisse verhindert werden und auf diese Weise ist auch eine zukünftige Benutzung desselben Testbehältnisses möglich.
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Es wäre auch eine maschinelle Entnahme der Behältnisse möglich, beispielsweise durch Einsatz eines sogenannten Pushers. Dieser könnte jedoch zu höheren Beschädigungen der Testbehältnisse führen.
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Daneben könnte eine weitere Sensoreinrichtung verwendet werden und insbesondere eine Sensoreinrichtung für eine Reflexfolie in einem Füllerreinraum. Allerdings könnte hierdurch auch eine Reinraumatmosphäre beeinträchtigt werden, da derartige Reflexfolien oftmals nicht beständig gegen Laugen und/oder Wasserstoffperoxid sind.
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Bei einem bevorzugten Verfahren werden die Testbehältnisse wenigstens abschnittsweise durch einen Reinraum transportiert. Unter einem Reinraum wird insbesondere ein Bereich der Anlage verstanden, der gegenüber einer Umgebung abgedichtet ist.
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Weiterhin werden bevorzugt Vorkehrungen zur Maschinensicherheit der Fülleinrichtung vorgenommen. So könnte beispielsweise wie oben erwähnt ein Leerfahrprogramm implementiert werden, in dem um mindestens x Teilungen (maschinenabhängig) ohne Anpassen und ohne Füllen weitergedreht wird, um fälschlicherweise zurückgelassene Testbehältnisse oder Kunststoffvorformlinge aus der Maschine gesichert auszuschleusen. Daneben könnte eine Ausleiteinrichtung vorgesehen sein, die während des Testbehältnisbetriebs sämtliche Behältnisse aus dem Produktstrom ausschleust. Bevorzugt werden unterschiedliche Testbehältnisse zur Verfügung gestellt, die insbesondere auf die einzelnen Kontroll- bzw. Inspektionseinrichtungen angepasst sind.
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Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Anlage zum Herstellen von Behältnissen mit wenigstens einer ersten Inspektionseinrichtung welche dazu geeignet und bestimmt ist, die Behältnisse zu inspizieren, gerichtet wobei ein Testbehältnis und insbesondere ein Testbehältnis in Form eines Kunststoffvorformlings an einer vorgegebenen Einbringposition in die Anlage einbringbar ist und mittels einer Transporteinrichtung entlang eines vorgegebenen Transportpfads transportiert wird und mittels der entlang des Transportpfads nach der Einbringposition angeordneten ersten Inspektionseinrichtung (6a) inspiziert wird.
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Erfindungsgemäß weist die Anlage wenigstens eine erste Behandlungseinrichtung auf, welche in einem Arbeitsbetrieb zum Behandeln der Behältnisse dient, wobei diese erste Behandlungseinrichtung entlang des Transportpfads zwischen der Einbringposition und der ersten Inspektionseinrichtung angeordnet ist, und wobei während des Transports des Testbehältnisses durch und/oder mittels der wenigstens einen Behandlungseinrichtung wenigstens eine Behandlungsfunktion der Behandlungseinrichtung, welche in einem Arbeitsbetrieb der Anlage zum Behandeln der Behältnisse dient deaktivierbar ist.
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Die Transporteinheit ist dabei bevorzugt aus mehreren Transporteinheiten gebildet. Bei diesen Transporteinheiten kann es sich einerseits um solche Transporteinheiten handeln, welche die Behältnisse lediglich transportieren, wie etwa Transportsterne oder Transportbänder. Es kann sich aber auch um solche Transporteinheiten handeln, welche die Behältnisse nicht nur transportieren, sondern auch während ihres Transports behandeln. So kann etwa die Umformungseinrichtung einen drehbaren Träger aufweisen, an dem die einzelnen Umformungsstationen angeordnet sind und dieser drehbare Träger fungiert entsprechend als Transporteinheit.
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Bevorzugt weist die erste Behandlungseinrichtung eine Vielzahl von Behandlungsstationen auf, welche die Behältnisse in einer vorgegebenen jedoch bevorzugt gleichartigen Weise behandeln, beispielsweise füllen oder umformen.
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Bevorzugt sind im Rahmen eines Testbehälterprogramms einzelne Funktionen dieser Behandlungsstationen, etwa eine Füllfunktion deaktivierbar.
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Bevorzugt weist die Anlage eine Vielzahl von Inspektionseinrichtungen auf, die besonders bevorzugt entlang des Transportpfads der Behältnisse angeordnet sind.
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Durch die Erfindung wird so eine Überprüfung einer Inspektionseinrichtung bzw. von Kontrolleinrichtungen auf eine einwandfreie Einstellung und Funktion durchgeführt. Weitere Vorteile und Ausgestaltungen ergeben sich aus der beigefügten Figur.
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Darin zeigt:
- 1 eine schematische Darstellung zur Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung.
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1 zeigt beispielhaft eine erfindungsgemäße Anlage 10 zum Behandeln von Behältnissen. Diese Anlage 10 weist dabei eine Vielzahl von Behandlungseinrichtungen 4, 12, 14, 18) auf, welche in einem Arbeitsbetrieb die Behältnisse behandeln. Daneben ist eine Vielzahl von Transporteinheiten 2a - 2e vorgesehen, welche die Behältnisse transportieren und welche sich bevorzugt entlang des (nur schematisch gezeigten) Transportpfads aneinander anschließen.
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Bei der in 1 gezeigten Anlage ist zunächst eine Behandlungseinrichtung in Form einer Erwärmungseinrichtung 12 bzw. ein Ofen vorgesehen, der Kunststoffvorformlinge 10 erwärmt. Das Bezugszeichen 2a kennzeichnet eine Transporteinheit, die hier etwa als Kettenförderer ausgestaltet sein kann, der die Kunststoffvorformlinge an stationär angeordneten Heizeinrichtungen vorbei transportiert.
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An diese Erwärmungseinrichtung 12 schließt sich Behandlungseinrichtung 14 in Form einer Sterilisationseinrichtung 14 an, welche die Kunststoffvorformlinge sterilisiert. Diese Behandlungseinrichtung weist einen drehbaren Träger 2b auf, der als Transporteinheit die Kunststoffvorformlinge transportiert, während sie sterilisiert werden.
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Das Bezugszeichen 4 bezieht sich auf eine Umformungseinrichtung, welche Kunststoffvorformlinge zu Kunststoffflaschen umformt. Diese weist einen ebenfalls drehbaren Träger 2e auf, an dem eine (nicht gezeigte) Vielzahl von Umformungsstationen angeordnet ist (nicht gezeigt), die zum Umformen der Kunststoffvorformlinge zu Kunststoffbehältnissen dienen. Dieser Träger stellt daher ebenfalls eine Transporteinheit dar. Das Bezugszeichen P kennzeichnet schematisch den Transportpfad der (Test)Behältnisse.
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Das Bezugszeichen 18 bezieht sich auf eine Behandlungseinrichtung in Form einer Fülleinrichtung, welche die Behältnisse mit einem flüssigen Produkt, insbesondere einem Getränk befüllt. Auch diese Fülleinrichtung weist einen drehbaren Träger 2e auf, der ebenfalls als Transporteinheit dient und die Behältnisse während ihrer Befüllung transportiert.
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Das Bezugszeichen 2d bezieht sich auf eine Transporteinheit, die hier als Transportstern ausgebildet ist.
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Die einzelnen Behandlungseinrichtungen weisen eine Vielzahl von Behandlungselementen auf, welche zur Durchführung der einzelnen Behandlungsschritte dienen. Diese Behandlungselemente können wenigstens teilweise deaktiviert werden, um so die Behandlungsprozesse nicht durchzuführen, wie oben erläutert.
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Das Bezugszeichen 50 kennzeichnet schematisch einen Reinraum, innerhalb dessen die Behandlung und/oder der Transport der Behältnisse erfolgt.
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Die Bezugszeichen 6a, 6b, 6c kennzeichnen Inspektionseinrichtungen, welche die Behältnisse inspizieren und insbesondere optisch inspizieren. Diese Inspektionseinrichtungen können mit Hilfe der Testbehältnisse überprüft werden.
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Das Bezugszeichen 16 kennzeichnet eine Ausleiteinrichtung, welche zum Ausleiten von Behältnissen aus dem Produktstrom dient. In einem Testbetrieb kann diese Ausleiteinrichtung in einer Ausleitposition betrieben werden, in der sämtliche ankommenden Behältnisse ausgeleitet werden
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Das Bezugszeichen E1 kennzeichnet die Einbringposition, an der Testbehältnisse bzw. Testvorformlinge in die Anlage eingebracht werden, um die Inspektionseinrichtungen zu überprüfen. Das Bezugszeichen E2 kennzeichnet eine Ausbringposition, an der die Testbehältnisse wieder der Anlage entnommen werden können.
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Die Anmelderin behält sich vor sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale als erfindungswesentlich zu beanspruchen, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Figuren auch Merkmale beschrieben wurden, welche für sich genommen vorteilhaft sein können. Der Fachmann erkennt unmittelbar, dass ein bestimmtes in einer Figur beschriebenes Merkmal auch ohne die Übernahme weiterer Merkmale aus dieser Figur vorteilhaft sein kann. Ferner erkennt der Fachmann, dass sich auch Vorteile durch eine Kombination mehrerer in einzelnen oder in unterschiedlichen Figuren gezeigter Merkmale ergeben können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Anlage
- 2a - 2e
- Transporteinheiten, welche zusammen die Transporteinrichtung bilden
- 4
- Behandlungseinrichtung
- 6a - 6c
- Inspektionseinrichtungen
- 12
- Behandlungseinrichtung
- 14
- Behandlungseinrichtung
- 16
- Ausleiteinrichtung
- 50
- Reinraum
- E1
- Einbringposition
- E2
- Ausbringposition
- P
- Transportpfad