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Die Erfindung betrifft eine Deckeleinrichtung zur Verwendung mit einem insbesondere mobilen Trinkbecher nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, ein Verfahren zum Zubereiten von Tee und ein hierzu eingesetztes Trinkgefäß.
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Nach dem Stand der Technik sind insbesondere für Heißgetränke, die unterwegs bzw. auswärts gekauft oder von zu Hause aus mitgenommen werden, verschließbare Becher bekannt, die an ihrer oberen Öffnung mit einem Deckel versehen werden. Solche Becher gibt es in einer Einwegvariante, beispielsweise aus beschichteter Pappe, oder als Mehrwegvariante (für die Mitnahme von zuhause), zumeist aus Kunststoff bestehend.
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Die vorstehend genannten herkömmlichen Becher sind hauptsächlich für die Mitnahme von Kaffee entwickelt worden. Hierbei ist der Einsatz von Teebeuteln nur in der Weise möglich, dass die Teebeutel händisch aus dem Becher entfernt und entsorgt werden müssen, wenn der Ziehvorgang des Tees unterbrochen bzw. gestoppt werden soll. Dies ist mit den Nachteilen verbunden, dass das Öffnen des Bechers und das Entnehmen des Teebeutels die Gefahr von Verunreinigungen durch Verschütten des Tees birgt, ebenso wie das Risiko von Verbrühungen. Des Weiteren muss der Teebeutel entsorgt werden, was das Aufsuchen eines Mülleimers erfordert, oder den negativen Nebeneffekt hat, dass der Teebeutel aus Bequemlichkeit in der Natur entsorgt wird.
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Die Zubereitung von Teeblättern (losem Tee) ist mit den herkömmlichen bekannten Bechern nicht oder nur problematisch möglich, da die Teeblätter nach dem Ende der Ziehzeit nur schwer handhabbar sind. Üblicherweise werden Teeblätter und anderes Aufgussgut in einer Aufgusskanne aufgegossen und anschließend durch ein Sieb in die Teekanne gefüllt. Dieser Vorgang ist Unterwegs kaum durchführbar. Daher werden Unterwegs ausschließlich Teebeutel eingesetzt, deren Tee eine mindere Qualität hat als Teeblätter, da er aus Staub (engl. dust) besteht, der als Nebenprodukt bei der Teeproduktion anfällt. Somit ist der Konsum von qualitativ hochwertigem Tee unterwegs fast nicht möglich, da die Handhabung der Teeblätter nach dem Ziehvorgang (Infusion), wie auch das präzise Abbrechen des Ziehvorgangs, der für den Genuss von Tee ausschlaggebend ist, nur mit großem Aufwand möglich sind.
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Aus
US 5913964 A ist ein Becheraufsatz bekannt, der auch für die Zubereitung von Tee aus Teeblättern geeignet ist. Gleichwohl ist es auch bei diesem Becheraufsatz erforderlich, dass der Siebeinsatz zum Unterbrechen des Ziehvorgangs entfernt und anschließend gelagert, oder entsorgt werden muss. Somit ist es auch hier nötig den Deckel zu öffnen und Sieb und Infusion zu entnehmen, was wiederum zu Verunreinigungen und Verbrühungen führen kann.
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Aus
EP 1 690 805 A1 ist ein Deckel für einen Getränkebehälter zur Aufnahme eines Aufgussgetränkes bekannt. Ein solcher Deckel weist eine untere Grundplatte sowie eine in Abstand zu der Grundplatte angeordnete obere Abdeckung auf, wobei zwischen der Grundplatte und der Abdeckung ein Aufnahmeraum ausgebildet ist, der durch eine seitlich umlaufende Seitenwand begrenzt ist. In der unteren Grundplatte und in der oberen Abdeckung sind jeweils Öffnungen ausgebildet, durch die hindurch eine Aufgusseinheit mit einem Beutelteil, in dem Aufgussmaterial enthalten ist, in den Getränkebehälter eingebracht werden kann. Zur Zubereitung eines Aufgussgetränks ragt der Beutelteil durch die Öffnung der unteren Grundplatte in den Getränkebehälter hinein bzw. hängt nach unten, soweit, dass er in heißes Wasser, welches in den Getränkebehälter eingefüllt ist, eintaucht. Falls das Aufgussbetränkt fertig zubereitet ist, wird die Aufgusseinheit mittels einer Handhabe manuell nach oben gezogen, wodurch der Beutelteil zumindest in den Aufnahmeraum hineingezogen und dabei aus dem in dem Getränkebehälter enthaltenen Wasser herausgezogen wird. Eine solche Handhabung unterliegt dem Nachteil, dass zum Beenden der Zubereitung des Aufgussgetränks mittels der dafür vorgesehenen Handhabe eine Zugkraft manuell auf die Aufgusseinheit auszuüben ist und es dabei für einen Bediener nicht eindeutig bekannt ist, zu welchem Zeitpunkt der Beutelteil der Aufgusseinheit in welchem Maße aus dem Wasser herausgehoben ist. Ferner ragt dann ein beträchtlicher Teil der Handhabe aus der Öffnung der oberen Abdeckung heraus, was ein Benutzer des Getränkebehälters beim Trinken als störend empfinden kann.
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WO 2019/110441 A1 zeigt einen Trinkbecher, auf dessen oberen Öffnung ein Deckelaufsatz aufgesetzt werden kann. Dieser Deckelaufsatz umfasst einen inneren Teil mit einer zentralen Öffnung, wobei dieser innere Teil an einem Rand der oberen Öffnung des Trinkbechers befestigt ist. Des Weiteren umfasst der Deckelaufsatz einen äußeren Teil, der in der zentralen Öffnung des inneren Teils montiert und hierzu drehbeweglich ist. Durch ein Verdrehen des äußeren Teils relativ zum inneren Teil kann eine Trinkposition oder eine geschlossene Position des Deckelaufsatzes eingestellt werden. In der Trinkposition besteht eine Fluidverbindung vom Innern des Trinkbechers durch den Deckelaufsatz nach außen, so dass ein Benutzer des Trinkbechers von jeder Seite des Rand der oberen Öffnung aus dem Trinkbecher trinken kann. In der geschlossenen Position des Deckelaufsatzes sitzt eine ringförmige Dichtlippe auf einem Dichtelement auf und versperrt die genannte Fluidverbindung, so dass dann aus dem Trinkbecher nicht getrunken werden kann. In den äußeren Teil des Deckelaufsatzes lässt sich ein Zapfen mit einem senkrecht nach unten weisenden Haltesteg einsetzen, der zum Halten von Aufgussmaterialien dient und ausreichend lang bemessen ist, dass er in eine in dem Trinkbecher aufgenommene Flüssigkeit hineinragt. Die Zubereitung eines Aufgussgetränks kann durch ein Herausnehmen des Zapfens und des daran angebrachten Haltestegs aus dem Trinkbecher beendet werden. Dies ist jedoch mit dem Nachteil verbunden, dass dann für den Zapfen und den daran angebrachten Haltesteg außerhalb des Trinkbechers ein Ablageort erforderlich ist.
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Aus
WO 2013/015748 ist eine Vorrichtung zur Zubereitung eines Aufgussgetränks bekannt. Diese Vorrichtung umfasst einen Trinkbecher und einen Deckel, der auf einem Rand einer oberen Öffnung des Trinkbechers anbringbar ist. Der Deckel weist sowohl eine Trinköffnung als auch eine weitere Öffnung auf, durch die ein Spatel eingeschoben werden kann. Zur Zubereitung eines Aufgussgetränks kann auf den Spatel ein Teebeutel positioniert werden, wobei dann der Spatel soweit durch die Öffnung des Deckels nach innen geschoben wird, dass der Teebeutel in in dem Trinkbecher enthaltenes heißes Wasser eintaucht. Zum Beenden der Zubereitung des Aufgussgetränks kann der Spatel von einem Benutzer an einem Handgriff aus der Öffnung des Deckels herausgezogen werden, jedenfalls soweit, dass dann der Teebeutel aus dem Wasser entfernt ist. Eine solche Vorrichtung unterliegt dem Nachteil, dass der Spatel in dem Zustand, wenn der Teebeutel nicht weiter mit dem in dem Trinkbecher enthaltenen Wasser in Kontakt ist, dann mit einem beträchtlichen Teil davon aus dem Deckel herausragt, was den Benutzer beim Trinken stören kann.
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US 2013/256307 A1 zeigt einen Deckel für einen Trinkbecher. Die Oberfläche des Deckels weist einen Durchlass zum Trinken und eine Öffnung auf, wobei an einer Unterseite des Deckels angrenzend zu der Öffnung ein netzförmiger Beutel befestigt ist. In diesen Beutel kann durch die Öffnung hindurch ein Aufgussmaterial, beispielsweise Tee, eingefüllt werden. Der netzförmige Beutel ist ausreichend lang bemessen, so dass er nach unten in den Trinkbecher hinabhängt und von Wasser, das in dem Trinkbecher enthalten ist, benetzt wird, und somit ein Aufgussgetränk zubereitet werden kann. Dieser Trinkbecher ist mit dem Nachteil verbunden, dass keine gesonderten Mittel für ein Herausheben bzw. Entfernen des netzförmigen Beutels aus dem in dem Trinkbecher enthaltenen Wasser vorgesehen sind, falls die Zubereitung des Aufgussgetränks beendet werden soll.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Zubereitung von Tee oder von teeähnlichen heißen Aufgussgetränken insbesondere für unterwegs („To-Go“) zu erleichtern.
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Diese Aufgabe wird mit einer Deckeleinrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1, durch ein mit den Merkmalen von Anspruch 14 angegebenes Verfahren, und durch ein insbesondere mobiles Trinkgefäß gemäß Anspruch 16 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Deckeleinrichtung vorgesehen, die in Verbindung mit einem insbesondere mobilen Trinkbecher verwendet wird. Eine solche Deckeleinrichtung umfasst einen Deckel, der auf den Trinkbecher auf dessen oberen Umfangsrand aufsetzbar ist und dadurch eine obere Öffnung des Trinkbechers abdeckt, wobei in dem Deckel eine Trinköffnung ausgebildet ist, und einen Teeblatthalter, der wasserdurchlässig ausgebildet ist und in einer Ausgangsstellung mit seinem unteren Ende nach unten in den Innenraum des Trinkbechers herunterhängt. Des Weiteren umfasst diese Deckeleinrichtung ein plattenförmiges Element, das unmittelbar auf dem oberen Umfangsrand des Trinkbechers aufliegt und von dem Deckel an dem oberen Umfangsrand des Trinkbechers gehalten wird, und einen Schwenkarm, der zwischen dem plattenförmigen Element und dem Deckel angeordnet ist. Der Schwenkarm weist ein erstes Ende und ein zweites Ende auf, wobei der Teeblatthalter an dem ersten Ende des Schwenkarms angebracht werden kann. Des Weiteren kann der Schwenkarm um eine angrenzend zum zweiten Ende des Schwenkarms verlaufende vertikale Drehachse relativ zum plattenförmigen Element bzw. Deckel verschwenkt werden. Der Teeblatthalter besteht aus einem flexiblen Material, ist in seiner Ausgangsstellung mit der Trinköffnung fluchtend angeordnet und kann durch ein Drehen des Schwenkarms um die vertikale Drehachse in eine Ablagestellung gebracht werden, in welcher der Teeblatthalter auf eine Oberseite des plattenförmigen Elements gezogen und dadurch aus dem Innenraum des Trinkbechers herausgehoben ist.
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Der Erfindung liegt die wesentliche Erkenntnis zugrunde, dass es durch ein Verschwenken bzw. Drehen des Schwenkarms um die vertikale Drehachse möglich ist, den Teeblatthalter ausgehend von seiner Ausgangsstellung in die Ablagestellung zu überführen, in welcher der Teeblatthalter auf die Oberseite des plattenförmigen Elements gezogen und dadurch aus dem Innenraum des Trinkbechers herausgehoben ist. Hierdurch kann der Ziehvorgang für den Tee zeitlich punktgenau und auf einfache Art und Weise unterbrochen werden, um den Genuss des Tees zu gewährleisten. Damit ist es für den Konsumierenden bzw. Benutzer des Trinkbechers nicht weiter erforderlich, den Deckel des Trinkbechers zu öffnen bzw. abzunehmen, um den Ziehvorgang für den Tee zu stoppen, wodurch auch Verunreinigungen durch versehentliches Verschütten und Verbrühungen durch das heiße Wasser vermieden werden.
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In Bezug auf das Merkmal „Teeblatthalter“ wird gesondert darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um ein Aufbewahrungsbehältnis für Teeblätter oder ähnliche Erzeugnisse handelt, mit denen ein Aufgussgetränk zubereitet wird. Dies bedeutet, dass ein solcher Teeblatthalter sich nicht nur zur Aufnahme von Teeblättern eignet, sondern dass damit auch teeähnliche Blätter bzw. Erzeugnisse zubereitet werden können.
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Bei dem genannten Verschwenken bzw. Drehens des Schwenkarms um seine vertikale Drehachse ist es für den Benutzer nicht erforderlich, den Teeblatthalter mit der Hand anzufassen und/oder den Teeblatthalter, nachdem er aus dem Innenraum des Trinkbechers herausgezogen ist, direkt entsorgen zu müssen. Stattdessen ist es mit Hilfe der vorliegenden Erfindung möglich, dass der Teeblatthalter, wenn er in die genannte Ablagestellung überführt worden ist, dann auf der Oberseite des plattenförmigen Elements liegen bleibt, wodurch die Handhabung von Tee oder ähnlichen heißen Aufgussgetränken für unterwegs wesentlich vereinfacht ist.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das plattenförmige Element einen kreisförmigen Bereich umfasst, dessen Außendurchmesser geringfügig größer als ein Innendurchmesser des Trinkbechers angrenzend an dessen oberen Umfangsrand ist, derart, dass das plattenförmige Element unmittelbar auf den oberen Umfangsrand des Trinkbechers aufgelegt werden kann. In dieser Weise wird verhindert, dass das plattenförmige Element, wenn es auf dem oberen Umfangsrand des Trinkbechers aufliegt, in den Innenraum des Trinkbechers nach unten wegrutscht.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Deckel entlang seines Randumfangs einen vertikal verlaufenden Wandbereich umfasst, der mit seinem unteren Rand den oberen Umfangsrand des Trinkbechers umgreift, derart, dass eine Oberseite des Deckels von dem plattenförmigen Element beabstandet ist. In dieser Weise ist für die erfindungsgemäße Deckeleinrichtung ein vertikaler Abstand zwischen dem Deckel und dem darunter befindlichen plattenförmigen Element gewährleistet, so dass der Schwenkarm zwischen dem Deckel und dem plattenförmigen Element aufgenommen sein und sich dazwischen bewegen kann.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist zwischen dem plattenförmigen Element und dem oberen Umfangsrand des Trinkbechers ein freier Bereich vorgesehen, wobei der Teeblatthalter in seiner Ausgangsstellung sich durch diesen freien Bereich hindurch erstreckt und dadurch in den Innenbereich des Trinkbechers herunterhängt. Dieser besagte freie Bereich wird in einfacher Weise dadurch gebildet, dass die insbesondere kreisförmige Fläche des plattenförmigen Elements kleiner ist als die obere Öffnung des Trinkbechers. Alternativ hierzu ist es möglich, dass das plattenförmige Element die obere Öffnung des Trinkbechers an dessen oberen Umfangsrand vollständig abdeckt und dabei in dem plattenförmigen Element eine Durchgangsöffnung ausgebildet ist, wobei der Teeblatthalter in seiner Ausgangsstellung sich durch diese Durchgangsöffnung hindurch erstreckt und dadurch in den Innenbereich des Trinkbechers herunterhängt.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das plattenförmige Element fest mit dem Deckel verbunden ist, im Sinne einer vormontierten bzw. integrierten Einheit. Dies bedeutet, dass sich dann der Deckel mit dem daran bereits verbundenen bzw. angebrachten plattenförmigen Element als Einheit auf den oberen Umfangsrand eines Trinkbechers aufsetzen lässt. Dies erleichtert für den Konsumierenden die Handhabung der erfindungsgemäßen Deckeleinrichtung, insbesondere auch für den Fall, dass es sich hierbei um einen Einwegartikel handelt. Die feste Verbindung zwischen dem plattenförmigen Element und dem Deckel kann dadurch realisiert werden, dass das plattenförmige Element und der Deckel einstückig ausgebildet sind, beispielsweise aus Kunststoff.
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Die vorstehend genannte Weiterbildung der Erfindung, wonach das plattenförmige Element fest mit dem Deckel verbunden ist, ändert nichts an der möglichen Handhabung der erfindungsgemäßen Deckeleinrichtung, nämlich dass der Schwenkarm im Gebrauch der Deckeleinrichtung zwischen dem plattenförmigen Element und dem Deckel um eine vertikale Drehachse verschwenkbar aufgenommen ist und sich nach dem Gebrauch der Deckeleinrichtung aus dem zwischen dem plattenförmigen Element und den Deckel gebildeten Hohlraum entfernen lässt, beispielsweise zu Reinigungszwecken.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist an dem ersten Ende des Schwenkarms eine Öffnung ausgebildet, wobei der Teeblatthalter in Form eines Gewebes oder Netzes ausgebildet ist, das von einem in der Öffnung der Schwenkarms eingebrachten Haltering gehalten ist. Ein solcher Haltering kann vorzugsweise aus Kunststoff oder aus Bio-Kunststoff hergestellt sein. Dank der Beschaffenheit des Teeblatthalters in Form eines Netzes oder Gewebes ist der Teeblatthalter nicht struktursteif, sondern stattdessen flexibel ausgebildet, so dass er bei einem Verschwenken des Schwenkarms um die vertikale Drehachse über eine Kante des plattenförmigen Elements bzw. der darin ausgebildeten Durchgangsöffnung auf die Oberseite des plattenförmigen Elements nach oben gezogen wird. Ein vorteilhafter Nebeneffekt bei diesem Hochziehen des Teeblatthalters über diese Kante besteht darin, dass Wasser, welches zuvor an den in dem Teeblatthalter aufgenommenen Teeblättern anhaftet, durch die Verformung des Teeblatthalters daraus befördert wird. Entsprechend weniger Wasser sammelt sich dann an der Oberseite des plattenförmigen Elements, wenn darauf der Teeblatthalter in seiner Ablagestellung abgelegt wird.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Deckel in seinem mittigen Bereich eine Ausnehmung aufweist, wobei der Schwenkarm derart zwischen dem plattenförmigen Element und dem Deckel aufgenommen ist, dass die vertikale Drehachse für das zweite Ende des Schwenkarms durch die Ausnehmung hindurch verläuft. Hierzu kann sich anbieten, dass an dem zweiten Ende des Schwenkarms ein Drehknopf vorgesehen ist, vorzugsweise, dass sich zumindest ein Teil des Drehknopfs außerhalb des Deckels befindet. In dieser Weise ist es für einen Benutzer in einfacher Weise möglich, durch ein Betätigen bzw. Greifen des Drehknopfs ein Verschwenken des Schwenkarms, und damit ein Unterbrechen bzw. Stoppen des Ziehvorgangs für den Tee oder ein teeähnliches Aufgussgetränk zu erreichen.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Drehknopf mit dem zweiten Ende des Schwenkarms formschlüssig mittels einer Steckverbindung verbunden werden kann. Dies ermöglicht es, den Drehknopf bei Bedarf entweder an dem Schwenkarm zu montieren oder davon abzunehmen. Falls der Drehknopf an dem Schwenkarm montiert ist, gewährleistet die formschlüssige Verbindung eine sichere Übertragung einer Drehbewegung von dem Drehknopf auf den Schwenkarm.
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Ein Verschließen der in dem Deckel ausgebildeten Ausnehmung wird in einfacher Weise dadurch erreicht, dass ein oberer Teil des Drehknopfs einen größeren Durchmesser aufweist als die in dem Deckel ausgebildete Ausnehmung. In Folge dessen wird damit die Ausnehmung durch den oberen Teil des Drehknopfs vollständig abgedeckt, wenn der Drehknopf an dem darunter befindlichen Schwenkarm montiert ist.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Bauelemente der erfindungsgemäßen Deckeleinrichtung, nämlich der Deckel, der Teeblatthalter, das plattenförmige Element, der Schwenkarm, der Haltering und der Drehknopf jeweils als voneinander separate Elemente ausgebildet sind. Dies ermöglicht es, diese Bauelemente nach dem Gebrauch der Deckeleinrichtung voneinander zu demontieren, beispielsweise zwecks einer gründlichen Reinigung.
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Die vorliegende Erfindung sieht ebenfalls ein Verfahren zum Zubereiten von Tee in einem insbesondere mobilen Trinkgefäß vor, dessen obere Öffnung von einem Deckel mit einer Trinköffnung abgedeckt ist, wobei ein flexibler Teeblatthalter an einem unterhalb des Deckels angeordneten Schwenkarm angebracht ist. Im Einzelnen weist das Verfahren hierbei folgende Schritte auf:
- (i) Einbringen von Teeblättern in den Teeblatthalter, der zu Beginn in einer Ausgangsstellung angeordnet ist, in welcher sein unteres Ende nach unten in einen Innenraum des Trinkgefäßes herunterhängt,
- (ii) Eingießen von heißem Wasser in das Trinkgefäß bis mindestens zu einem Füllstand, bei dem das untere Ende des Teeblatthalters in das Wasser eintaucht,
- (iii) Abwarten einer vorbestimmten Brühzeit, währenddessen der Teeblatthalter in seiner Ausgangsstellung und damit das untere Ende des Teeblatthalters im Wasser verbleiben, und
- (iv) Zum Stoppen bzw. Unterbrechens des Brühprozesses: Rotieren des Schwenkarms um eine vertikale Drehachse in eine Ablagestellung, derart, dass dadurch der flexible Teeblatthalter vollständig aus dem Wasser gezogen und auf einer unterhalb des Deckels vorgesehenen Ablagefläche abgelegt wird.
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In vorteilhafter Weiterbildung des Verfahrens kann vorgesehen sein, dass im Schritt (i) der Teeblatthalter fluchtend unterhalb der Trinköffnung angeordnet ist, wobei im Schritt (iii) das Wasser in das Trinkgefäß durch die in dem Deckel ausgebildete Trinköffnung eingefüllt wird.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung, der eine eigenständige Bedeutung zukommt, ist ein insbesondere mobiler Trinkbecher vorgesehen, dessen obere Öffnung von einem oberen Umfangsrand umschlossen wird, wobei auf den oberen Umfangsrand des Trinkbechers eine Deckeleinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung und wie vorstehend erläutert lösbar aufgesetzt ist.
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Der vorstehend genannte erfindungsgemäße Trinkbecher ist zweckmäßigerweise als mobiler „ToGo“-Mitnahmebecher konzipiert, wobei das Material des Trinkbechers beschichtete Pappe aufweist oder aus beschichteter Pappe besteht. Ergänzend und/oder alternativ kann für diesen Trinkbecher vorgesehen sein, dass dessen Material Kunststoff und/oder Bio- Kunststoff aufweist und/oder aus Kunststoff und/oder Bio- Kunststoff besteht.
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Im Hinblick auf eine gute Wärmeisolierung kann für den vorstehend genannten erfindungsgemäßen Trinkbecher auch vorgesehen sein, dass dessen Material bzw. Wandung aus zumindest zwei Schichten hergestellt und somit zumindest doppelwandig ausgebildet ist.
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Die vorliegende Erfindung eignet sich nicht nur zur Aufbereitung von Tee, sondern auch zum Aufgießen von teeähnlichen Erzeugnissen für den Genuss unterwegs („To-Go“). Wie bereits erläutert, besteht für den Konsumierenden bzw. den Benutzer eines Bechers, auf den die erfindungsgemäße Deckeleinrichtung aufgesetzt ist, eine Vereinfachung dahingehend, dass der Ziehvorgang für den Tee (oder ein teeähnliches Material) mittels des Verschwenkens des Schwenkarms um seine vertikale Drehachse jederzeit gestoppt (oder auch fortgesetzt) werden kann, ohne dabei den Teeblatthalter mit den darin enthaltenen feuchten Teeblättern unmittelbar berühren oder entsorgen zu müssen.
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Für den gewerblichen Verkauf von Tee besteht ein weiterer Vorteil für die vorliegende Erfindung dahingehend, dass eine verkaufende Person weder den Tee noch den Teeblatthalter mit den Händen anfassen muss, wodurch diese verunreinigt werden könnten. Hierbei ist von Vorteil, dass jede beliebige Teesorte von außen durch die Trinköffnung des Deckels in den darunter befindlichen Teeblatthalter in seiner Ausgangsstellung gegeben werden kann, um den Ziehvorgang zu beginnen. Dies ermöglicht beispielsweise Verkaufenden, ein großes Portfolio an hochwertigen Tees anzubieten, die alle auf die gleiche, einfache Art und Weise zubereitet werden.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand einer Ausführungsform in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 Eine Perspektivansicht von Bestandteilen einer erfindungsgemäßen Deckeleinrichtung, die auf einen Trinkbecher aufsetzbar ist,
- 2, 3 jeweils weitere Perspektivansichten ähnlich zu 1,
- 4 eine Draufsicht auf einen Deckel der Deckeleinrichtung von 1,
- 5 eine Perspektivansicht des Deckels von 4, im Halbschnitt,
- 6 eine Draufsicht auf ein plattenförmiges Element der Deckeleinrichtung von 1,
- 7 eine alternative Ausführungsform für ein plattenförmiges Element, zur Verwendung bei einer Deckeleinrichtung von 1,
- 8 eine Ansicht von unten auf einen Schwenkarm der Deckeleinrichtung von 1,
- 9 eine Perspektivansicht des Schwenkarms von 8, im Halbschnitt,
- 10 eine Perspektivansicht eines Teeblatthalters einer Deckeleinrichtung von 1,
- 11 eine Perspektivansicht eines Drehknopfs in einer Ansicht von unten, welcher Drehknopf Teil einer Deckeleinrichtung von 1,
- 12 eine Seitenansicht des Drehknopfs von 11,
- 13 die Deckeleinrichtung von 1 in Verbindung mit einem Trinkbecher in einem Halbschnitt, wenn der Teeblatthalter sich in einer Ausgangsstellung befindet, und
- 14 die Deckeleinrichtung von 1 in Verbindung mit einem Trinkbecher in einem Halbschnitt, wenn der Teeblatthalter in eine Ablagestellung überführt ist.
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Nachstehend sind unter Bezugnahme auf die 1-14 bevorzugte Ausführungsformen eines Trinkbechers 1 und einer hierfür vorgesehenen Deckeleinrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt und erläutert. Gleiche Merkmale in der Zeichnung sind jeweils mit gleichen Bezugszeichen versehen. An dieser Stelle wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Zeichnung lediglich vereinfacht und insbesondere ohne Maßstab dargestellt ist.
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1 zeigt eine Perspektivansicht des Trinkbechers 1, der - von einem oberen Umfangsrand 2 umschlossen - eine obere Öffnung 3 aufweist.
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Auf den oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 bzw. auf dessen obere Öffnung 3 kann die Deckeleinrichtung 10 aufgesetzt werden. Diese Deckeleinrichtung 10 ist mehrteilig ausgebildet, und besteht im Einzelnen aus:
- - einem Deckel 12,
- - einem Teeblatthalter 16,
- - einem plattenförmigen Element 18,
- - einem Schwenkarm 20,
- - optional: einem Haltering 25, und
- - optional: einem Drehknopf 28.
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In den 2 und 3 sind die vorstehend genannten Elemente der Deckeleinrichtung 10 jeweils in einer Explosionsansicht gezeigt, wodurch ein Zusammenwirken dieser Elemente im Einzelnen veranschaulicht ist:
- Das plattenförmige Element 18 ist unmittelbar auf den oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 aufgelegt. Der Durchmesser eines kreisförmigen Bereichs des plattenförmigen Elements 18 ist hierzu exakt an den Durchmesser der oberen Öffnung 3 des Trinkbechers 1 angepasst bzw. geringfügig größer gewählt, so dass das plattenförmige Element 18, wenn es auf den oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 abgelegt ist, nicht versehentlich in den Trinkbecher 1 hinein heruntergleiten bzw. abrutschen kann.
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Das plattenförmige Element 18 ist in einer Draufsicht in 6 gezeigt. Hieraus ist ersichtlich, dass die kreisförmige Grundfläche des plattenförmigen Elements 18 kleiner gewählt ist als die obere Öffnung 3 des Trinkbechers 3. In Folge dessen bildet sich im Bereich der oberen Öffnung 3, wenn das plattenförmige Element 18 auf den oberen Umfangsrand 2 aufgelegt ist, dort ein freier Bereich B (vgl. 1), dessen Bedeutung nachstehend noch gesondert erläutert ist.
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Einzelheiten des Deckels 12 sind in 4 (als Draufsicht) und in 5 (als Perspektivansicht, im Halbschnitt) gezeigt. In einem Randbereich einer Oberseite 13 des Deckels 12 ist eine Trinköffnung T ausgebildet. Diese Trinköffnung T ist groß genug, um daraus ein aufgebrühtes Getränk trinken zu können, als auch zur Vorbereitung dessen ein Aufgussgut (z.B. in Form von Teeblättern) durch die Trinköffnung T hindurch in den Teeblatthalter 16 einzufüllen, was nachstehend ebenfalls noch gesondert erläutert wird.
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Entlang seines Umfangs weist der Deckel 12 einen Wandbereich 14 auf, der sich von der Oberseite 13 vertikal nach unten erstreckt, wobei dieser Wandbereich 14 einen unteren Rand 15 umfasst.
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Wenn der Deckel 12 auf den oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 aufgesetzt ist (vgl. 13, 14), umgreift der untere Rand 15 des Wandbereichs 14 sowohl den oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 als auch das bereits auf den oberen Umfangsrand 2 aufgelegte plattenförmige Element 18. Bedingt durch den Wandbereich 14 ist die Oberseite 13 des Deckels 12 dann von einer Oberseite 19 (vgl. 13) des plattenförmigen Elements 18 beabstandet, was es ermöglicht, den Schwenkarm 20 zwischen dem plattenförmigen Element 18 und dem Deckel 12 aufzunehmen.
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Einzelheiten des Schwenkarms 20 sind in 8 (in einer Ansicht von unten) und 9 (in einer Perspektivansicht, im Halbschnitt) gezeigt. Der Schwenkarm 20 hat ein erstes Ende 21 und ein entgegengesetztes zweites Ende 22. An dem ersten Ende 21 ist eine Öffnung 24 ausgebildet, zur Aufnahme des Teeblatthalters 16, wie nachstehend noch im Detail erläutert. Im Bereich des zweiten Endes 22 weist der Schwenkarm 20 eine Vertiefung V aus, beispielsweise in Form einer kreuzförmigen Ausnehmung.
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10 zeigt den Teeblatthalter 16 in einer Perspektivansicht. Der Teeblatthalter 16 ist wasserdurchlässig ausgebildet und kann aus einem flexiblem Material bestehen, beispielsweise in Form eines Netzes oder Gewebes, wie es für Teebeutel bekannt ist. Jedenfalls dient dieser Teeblatthalter 16 zum Aufnehmen von Teeblättern oder teeähnlichen Erzeugnissen. Durch eine Vielzahl von Öffnungen ist ein Ausfließen von Wasser aus dem Teeblatthalter 16 nach außen möglich. Gleichwohl sind diese Öffnungen in dem Teeblatthalter 16 klein genug gewählt, dass darin befindliche Teeblätter oder dergleichen nicht durch diese Öffnungen nach außen entweichen können.
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Der Haltering 25 (vgl. 10) kann an einem oberen Rand des Teeblatthalters 16 angebracht werden und dient zur den Zweck, den Teeblatthalter 16 in der Öffnung 24 am ersten Ende 21 des Schwenkarms 20 anzubringen, wie dies in der 1 gezeigt ist.
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Wenn der Schwenkarm 20 zwischen dem Deckel 12 und dem plattenförmigen Element 18 aufgenommen ist, lässt sich der Schwenkarm 20 um eine vertikale Drehachse 11 drehen bzw. rotieren, wobei diese vertikale Drehachse angrenzend zum zweiten Ende 22 des Schwenkarms 20 verläuft.
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In der Oberseite 13 des Deckels 12 ist in dessen Mitte eine Ausnehmung 26 (vgl. 1, 4) ausgebildet. Zwecks eines Drehens bzw. Rotierens des Schwenkarms 20 um die vertikale Drehachse 11 kann ein Drehknopf 28 vorgesehen sein, von dem Einzelheiten in 11 (in einer Ansicht von unten) und in 12 (in einer Seitenansicht) gezeigt sind. An einer Unterseite des Drehknopfs 28 ist eine Erhebung 30 ausgebildet, vorzugsweise komplementär zu der am zweiten Ende 22 des Schwenkarms 21 vorgesehenen Vertiefung V. Jedenfalls ist für den Drehknopf 28 vorgesehen, dass er mit dem Schwenkarm 20 an dessen zweiten Ende 22 über eine insbesondere lösbare Steckverbindung verbunden werden kann. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dieser Steckverbindung um die Erhebung 30, die in die kreuzförmige Vertiefung V am zweiten Ende 22 des Schwenkarms eingesteckt werden kann. Zur Demontage der Deckeleinrichtung 10 ist es möglich, diese Steckverbindung auch wieder zu lösen und dadurch den Drehknopf 28 von dem Schwenkarm 20 zu entfernen.
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Dank der Ausnehmung 26 in dem Deckel 12 ist es möglich, dass der Drehknopf 28 von oben mit der an dessen Unterseite ausgebildeten Erhebung 30 in die Vertiefung V am zweiten Ende 22 der Schwenkarms 21 gesteckt wird. Hierdurch bildet sich eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Drehknopf 28 und dem zweiten Ende 22 des Schwenkarms 20.
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Im Vergleich mit der Ausnehmung 26, die in dem Deckel 12 ausgebildet ist, ist hervorzuheben, dass ein Außendurchmesser eines oberen Teils 29 des Drehknopfs 28 größer als der Durchmesser dieser Ausnehmung 26 gewählt ist. Dies hat zur Folge, dass - wenn der Drehknopf 28 mit dem Schwenkarm 20 an dessen zweitem Ende 22 formschlüssig verbunden ist - dann die Ausnehmung 26 abdeckt.
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In 7 ist in einer Draufsicht ein modifiziertes plattenförmige Element 18' gezeigt, das als Alternative zum plattenförmigen Element 18 von 6 verwendet werden kann. Bei der Modifikation gemäß 7 ist vorgesehen, dass das plattenförmige Element 18' als vollständig kreisförmige Scheibe ausgebildet ist, deren Außendurchmesser an den oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 angepasst bzw. geringfügig größer als dieser obere Umfangsrand 2 gewählt ist. Angrenzend an einem Rand dieser kreisförmigen Scheibe ist darin eine Durchgangsöffnung D ausgebildet, durch die hindurch der Teeblatthalter 16 nach unten in den Innenraum 4 des Trinkbechers 1 gehängt sein kann.
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Zur Vorbereitung eines Aufbrühens von Tee oder eines teeähnlichen Getränks wird die Deckeleinrichtung 10 an dem oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 angebracht, wobei die vorstehend genannten Bauelemente der Deckeleinrichtung 10 miteinander montiert sind, wie es eine Zusammenschau der 1-3 verdeutlicht. Wie erläutert, umgreift dabei der untere Rand 15 des Wandbereichs 14 des Deckels 12 den oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1, und schließt dabei auch das plattenförmige Element 18 mit ein, das unmittelbar auf dem oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 aufgelegt ist. In Folge des durch den vertikal verlaufenden Wandbereich 14 des Deckels 12 erreichten Abstands der Oberseite 13 des Deckels 12 von dem plattenförmigen Element 18 resultiert dazwischen ein Hohlraum H (vgl. 13, 14), in dem der Schwenkarm 20 aufgenommen ist.
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In Bezug auf die Aufnahme des Schwenkarms 20 in dem Hohlraum H bzw. die Lagerung des Schwenkarms 20 für eine Drehung um die vertikale Drehachse 11 wird gesondert darauf hingewiesen, dass hierbei das zweite Ende 22 des Schwenkarms auf dem plattenförmigen Element 18 aufsitzt. Hierbei wird das zweite Ende 22 des Schwenkarms 20 ungefähr in der Mitte des Trinkbechers 1 zentriert, nämlich durch den Drehknopf 28, der die Ausnehmung 26 in dem Deckel 12 durchgreift. In dieser Weise ist eine Drehung bzw. Rotation des Schwenkarms 20 um die vertikale Drehachse 11 gewährleistet, die in etwa durch die zentrische Mitte des Trinkbechers 1 verläuft.
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Die Erfindung funktioniert nun wie folgt:
- Zunächst wird der Schwenkarm 20 um die vertikale Drehachse 11 gedreht, derart, dass sich der an dem freien Ende 21 des Schwenkarms 20 angebrachte Teeblatthalter 16 in einer Ausgangsstellung befindet, in welcher er durch den freien Bereich B hindurch nach unten in den Innenraum 4 des Trinkbechers 1 herabhängt. Für den Fall des modifizierten plattenförmigen Elements 18' gemäß 7 hinge dann der Teeblatthalter 16 durch die Durchgangsöffnung D herunter in den Innenraum 4 des Trinkbechers 1. Jedenfalls wird durch die Darstellung von 13 verdeutlicht, dass hierbei der Haltering 25 bzw. die obere Öffnung des Teeblatthalters 16 mit der in dem Deckel 12 ausgebildeten Trinköffnung T fluchtend angeordnet sind. Entsprechend ist es möglich, Teeblätter oder dergleichen durch die Trinköffnung T hindurch in den Teeblatthalter 16 einzubringen, wenn dieser sich in seiner Ausgangsstellung befindet.
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In einem nächsten Schritt wird heißes Wasser durch die Trinköffnung T hindurch in den Trinkbecher 1 eingefüllt, beispielsweise bis zu einem Füllstand, der in 13 mit „W“ symbolisiert ist. Hierbei ist ein unteres Ende 17 des Teeblatthalters 16 in das Wasser im Innenraum 4 des Trinkbechers 1 eingetaucht. Dies ermöglicht ein Ziehen bzw. Aufbrühen der Teeblätter, die in dem Teeblatthalter 16 aufgenommen sind. Diesbezüglich versteht sich, dass das Ziehen der Teeblätter so lange andauert, wie sich der Teeblatthalter in seiner genannten Ausgangsstellung (vgl. 13) befindet.
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Wenn der Deckel 12 auf den oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 aufgesetzt ist, wird dadurch dessen obere Öffnung 2 abgedeckt. Dies verhindert ein versehentliches Verschütten von Wasser, das in den Innenraum 4 des Trinkbechers 1 eingefüllt worden ist.
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Zum Stoppen bzw. Unterbrechen des Aufbrühprozesses wird nun der Schwenkarm 20 durch eine Betätigung des Drehknopfs 28 um die vertikale Drehachse 11 gedreht, beispielsweise - in einer Richtung von oben betrachtet - im Uhrzeigersinn, wie es durch entsprechende Pfeile in der Darstellung von 1 symbolisiert ist. Dank der Steckverbindung bzw. der formschlüssigen Verbindung zwischen dem Drehknopf 28 und dem zweiten Ende 22 des Schwenkarms 20 wird eine Drehbewegung des Drehknopfs 28 auf den Schwenkarm 20 übertragen, um ein gewünschtes Drehen des Schwenkarms 20 um die vertikale Drehachse 11 zu erreichen.
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Mit Hilfe der Drehung des Schwenkarms 20 um die vertikale Drehachse 11 wird erreicht, dass der Teeblatthalter 16 in eine Ablagestellung gebracht wird, die in der Darstellung von 14 gezeigt ist. Hierbei wird der Teeblatthalter 16 in Folge der Drehung des Schwenkarms 20 nach oben aus dem Innenraum 4 des Trinkbechers 1 herausgezogen und auf der Oberseite 19 des plattenförmigen Elements 18 abgelegt. Anders ausgedrückt, befindet sich der Teeblatthalter 16 in seiner Ablagestellung auf der Oberseite 19 des plattenförmigen Elements 18, und hat jedenfalls keinen Kontakt mehr zu dem Wasser W, welches in den Innenraum 4 des Trinkbechers 1 eingefüllt worden ist. Damit bildet die Oberseite 19 des plattenförmigen Elements 18 für den Teeblatthalter 16 eine Ablage, wo der Teeblatthalter in seiner Ablagestellung verbleibt. Damit ist dann der Aufbrühvorgang für den Tee gestoppt oder zumindest unterbrochen, ohne dass dabei der Deckel 12 von dem Trinkbecher abzunehmen ist.
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Ausgehend von der Ausgangsstellung, in der sich der Teeblatthalter 16 fluchtend unterhalb der Trinköffnung T befindet, kann vorgesehen sein, dass der Schwenkarm 20 um 180° um die vertikale Drehachse gedreht wird, um dadurch den Teeblatthalter 16 in seine Ablagestellung zu überführen.
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An dieser Stelle wird gesondert darauf hingewiesen, dass es für die Funktionsweise der Erfindung unerheblich ist, in welcher Richtung der Schwenkarm 20 um die vertikale Drehachse 11 rotiert wird, um den Teeblatthalter 16 wie erläutert von der Ausgangsstellung in seine Ablagestellung zu überführen. Dies bedeutet, dass alternativ zu der in 1 gezeigten Drehung im Uhrzeigersinn ebenfalls ein Drehen des Schwenkarms 20 im Gegenuhrzeigersinn möglich ist, um den Teeblatthalter 16 aus dem Innenraum 4 des Trinkbechers 1 herauszuziehen und auf der Oberseite 19 des plattenförmigen Elements 18 abzulegen.
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Währenddessen sich der Teeblatthalter 16 wie soeben erläutert in seiner Ablagestellung auf der Oberseite 19 des plattenförmigen Elements 18 befindet, kann ein Konsument den fertig aufgebrühten Tee durch die Trinköffnung T des Deckels 1 trinken. Dies bedeutet, dass es zum Trinken des Tees nicht erforderlich ist, den Deckel 12 von dem Trinkbecher 1 abzunehmen.
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Durch die Oberseite 19 des plattenförmigen Elements 18, 18' wird innerhalb der Deckeleinrichtung 10 eine integrierte Ablage gebildet, auf welcher der Teeblatthalter 16 in seiner Ablagestellung verbleiben kann, währenddessen der Konsumierende das Getränk aus dem Trinkbecher 1 durch die Trinköffnung T des Deckels 12 trinken kann.
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Im Anschluss an die Nutzung des Trinkbechers 1 kann die Deckeleinrichtung 10 davon abgenommen und in ihre einzelnen Bauelemente zerlegt bzw. demontiert werden. Hierbei wird zunächst der Deckel 12 von dem oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 abgenommen und dann der Drehknopf 28 nach oben von dem zweiten Ende 22 des Schwenkarms 20 abgezogen. Anschließend kann der Schwenkarm 20 nach unten aus dem Wandbereich 14 des Deckels herausgenommen werden. Ferner wird auch der Haltering 25 aus der Öffnung 24 am ersten Ende 21 des Schwenkarms 20 ausgehoben, um den Teeblatthalter 16 von dem Schwenkarm 20 zu lösen. Schließlich kann auch das plattenförmige Element 18 von dem oberen Umfangsrand 2 des Trinkbechers 1 abgehoben werden. Im vollständig zerlegten Zustand der Deckeleinrichtung 10 ist sodann eine Reinigung von deren einzelnen Bauelementen in einfacher Weise möglich.
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Für das vorstehend genannte Zerlegen von Montieren der Deckeleinrichtung 10 sind vorteilhaft keine separaten Werkzeuge erforderlich. Das Zusammensetzen der erfindungsgemäßen Deckeleinrichtung 10 lässt sich mit wenigen Handgriffen und somit in kurzer Zeit vornehmen.
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In der Zeichnung nicht gezeigt ist die Möglichkeit, auf die Trinköffnung T einen Verschluss aufzusetzen. Hierdurch wird während der Zeit, in der ein Konsument nicht aus der Trinköffnung T zu trinken beabsichtigt, ein Entweichen von Wärme als auch ein versehentliches Verschütten von Flüssigkeit heraus aus dem Trinkbecher 1 verhindert. Des Weiteren kann der Trinkbecher 1 auch doppelwandig ausgebildet sein, um das darin befindliche Getränk unterwegs länger warmzuhalten.