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Die Erfindung betrifft einen Drehverschluss zur lösbaren Verriegelung zweier, insbesondere plattenförmiger, Bauteile mit einer Sicherheitsverriegelung.
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Drehverschlüsse sind beispielsweise als ¼-Drehverschlüsse bekannt, die als Verbindungen dienen, die mittels einer ¼ Drehung verriegelt und geöffnet werden können. Üblicherweise bestehen derartige Drehverschlüsse aus einem Zapfenelement, einem Gegenstück, dem Haltenocken, und einem Federelement zum Erzeugen einer Vorspannung im geschlossenen Zustand. Wahlweise wird noch eine Haltescheibe verwendet, welche den Verschlusszapfen unverlierbar mit dem Bauteil, zum Beispiel einer Platte, verbindet. Die Verriegelungsgeometrie enthält eine Schräge, die entweder im Haltenocken oder im Zapfen integriert sein kann. Durch eine Drehbewegung des Verschlusszapfens wird mittels der Verriegelungsgeometrie die Drehbewegung in eine axiale Bewegung umgewandelt. Dieser axiale Hub wird genutzt, um ein Federelement vorzuspannen. Die hierdurch erzeugte Federkraft dient dazu, die beiden Bauteile miteinander zu verbinden. Ein solcher Drehverschluss ist beispielsweise aus der
EP 2 193 278 B1 bekannt.
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Der Vorteil dieser Art von Verbindung besteht darin, dass sie durch eine einfache Bewegung, z.B. eine 90° Drehbewegung, geschlossen und geöffnet werden kann, was besonders benutzerfreundlich ist. Diese Art von Schnellverschluss wird daher z.B. für viele Arten von Abdeckungen eingesetzt, die benutzerfreundlich und teilweise ohne Werkzeuge betätigt werden sollen.
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Ein Nachteil solcher Verbindungselemente besteht darin, dass bei bestimmten Anwendungen mit starken Vibrationen und gleichzeitig hohen Sicherheitsanforderungen, die Federn, z.B. durch Resonanzfrequenzen, den Verschlusszapfen nicht in der Verriegelungsposition halten können und sich die Verbindung unkontrolliert im Betrieb lösen kann.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Drehverschluss der oben genannten Art bereitzustellen, der dieses unbeabsichtigte Lösen verhindert. Diese Aufgabe wird mit einem Drehverschluss mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Der Drehverschluss weist hierzu einen Verschlusszapfen und einen Haltenocken auf. Der Verschlusszapfen ist dabei mit einem Kopf, einem sich in axialer Richtung erstreckenden Schaft und einem nichtkreisförmigen Verriegelungsabschnitt, beispielsweise einem Kreuzstift, versehen. Der Haltenocken weist eine nichtkreisförmige Durchgangsöffnung und eine Verriegelungsgeometrie auf. Um ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung zu verhindern, ist erfindungsgemäß zusätzlich eine Sicherheitsverriegelung vorgesehen, die den Verschlusszapfen mit dem Haltenocken verbindet. Insbesondere weist der Verschlusszapfen hierzu einen Hohlraum auf, in dem ein Verriegelungsstift in axialer Richtung verschiebbar gelagert ist, wobei der Verriegelungsstift mit wenigstens einem Abschnitt mit einem gegenüber dem Hohlraum verringerten Querschnitt versehen ist. Weiter weist der Schaft wenigstens eine seitliche Durchgangsöffnung auf, die mit dem Hohlraum verbunden ist. In der wenigstens einen Durchgangsöffnung ist ein Sperrelement aufgenommen, das zwischen einer über die Außenmantelfläche des Schafts hervorstehenden Verriegelungsposition und einer in den Schaft zurückgezogenen Freigabeposition bewegbar ist. Der Haltenocken und/oder ein separates Verriegelungselement sind mit wenigstens einer Ausnehmung zur bereichsweisen Aufnahme des Sperrelements versehen. Das Sperrelement kann eine Kugel oder ein Stift sein.
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Das wenigstens eine Sperrelement, das in der seitlichen Durchgangsöffnung aufgenommen ist, kann in seiner Verriegelungsposition aus dem Schaft des Verschlusszapfens herausragen und in die entsprechende Ausnehmung des Haltenockens bzw. des Verriegelungselements eingreifen, um so eine zusätzliche Sicherheitsverriegelung zwischen dem Haltenocken und dem Verschlusszapfen zu bilden. Wenn die Verbindung zwischen dem Verschlusszapfen und dem Haltenocken definiert gelöst werden soll, kann das wenigstens eine Sperrelement in seine Freigabeposition bewegt werden, in der das Sperrelement innerhalb der seitlichen Durchgangsöffnung im Wesentlichen in den Schaft zurückgezogen ist.
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Vorzugsweise weist der Schaft zwei seitliche Durchgangsöffnungen auf, die einander gegenüberliegen und mit dem Hohlraum verbunden sind, wobei in jeder Durchgangsöffnung ein zwischen einer Verriegelungsposition und einer Freigabeposition bewegbares Sperrelement aufgenommen ist. Der Haltenocken und/oder das separate Verriegelungselement sind entsprechend mit zwei einander gegenüberliegenden Ausnehmungen ausgestaltet.
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Grundsätzlich ist es möglich, die Ausnehmung, in die das Sperrelement in seiner Verriegelungsposition eingreift, in dem Haltenocken auszubilden. Aus Herstellungsgründen kann es jedoch vorteilhaft sein, wenn die Ausnehmung zur bereichsweisen Aufnahme des Sperrelements in einer mit dem Haltenocken verbindbaren separaten Verriegelungsplatte vorgesehen ist. Dies ermöglicht es auch, herkömmliche Haltenocken zu verwenden, um zusammen mit der separaten Verriegelungsplatte und dem entsprechend angepassten Verschlusszapfen die zusätzliche Sicherheitsverriegelung zu realisieren.
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Bei dem erfindungsgemäßen Drehverschluss kann die Verriegelungsgeometrie wenigstens eine Rampe bzw. Schräge und einen Sitz aufweisen, in den der nichtkreisförmige Verriegelungsabschnitt des Verschlusszapfens, beispielsweise ein Kreuzstift, einrasten kann. Die beispielsweise schraubenlinienförmig verlaufende Rampe oder Schräge bewirkt, dass der Verriegelungsabschnitt des Verschlusszapfens bei einer Drehung des Verschlusszapfens relativ zu dem Haltenocken eine axiale Bewegung ausführt, durch die die beiden zu verbindenden Bauteile, ggf. unter Verwendung eines Federelements, aneinander gepresst werden. Der Sitz, der beispielsweise als eine Vertiefung am Ende der Rampe oder Schräge ausgestaltet ist, nimmt den Kreuzstift oder dergleichen Verriegelungsabschnitt am Ende der Verriegelungsdrehbewegung auf, wobei der Verriegelungsabschnitt in den Sitz einrasten kann.
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Alternativ zu dieser ähnlich wie in der
EP 2 193 278 B1 beschriebenen Ausgestaltung eines ¼-Drehverschlusses kann jeder andere ¼-Drehverschluss mit der zusätzlichen Sicherheitsverriegelung versehen sein. So kann die Ausgestaltung des Drehverschlusses auch im Wesentlichen umgekehrt zu der in der
EP 2 193 278 B1 beschriebenen Ausgestaltung sein, d.h. der nichtkreisförmige Verriegelungsabschnitt des Verschlusszapfens weist z.B. eine spiralförmige Nut auf und die nichtkreisförmige Durchgangsöffnung des Haltenockens weist ein Federelement oder dgl. als Verriegelungsgeometrie auf, das in der spiralförmigen Nut verriegelbar ist. Die nichtkreisförmige Durchgangsöffnung des Haltenockens kann dabei erfindungsgemäß auch dadurch gebildet werden, dass hinter oder vor einer an sich kreisförmigen Durchgangsöffnung des Haltenockens das Federelement oder wenigstens ein radial nach innen ragender Stift vorgesehen ist, der in die Nut des Verschlusszapfens eingreifen kann.
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Die Sicherheitsverriegelung des Drehverschlusses ist beispielsweise derart ausgestaltet, dass die Verriegelungsgeometrie an die Position der Ausnehmung zur bereichsweisen Aufnahme des Sperrelements angepasst ist, so dass, wenn der nichtkreisförmige Verriegelungsabschnitt des Verschlusszapfens mit dem Sitz in Eingriff tritt, die seitliche Durchgangsöffnung und die Ausnehmung einander überdecken. Mit anderen Worten kann die Sicherheitsverriegelung genau dann den Verschlusszapfen und den Haltenocken verriegeln, wenn diese ohnehin in ihrer Verriegelungsstellung sind, in der der Kreuzstift oder dergleichen in den Sitz eingerastet ist.
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Vorzugsweise ist zwischen dem Verschlusszapfen und dem Haltenocken wenigstens ein in axialer Richtung wirkendes erstes Federelement vorgesehen. Dieses Federelement bewirkt, dass der Kreuzstift federbelastet in dem Sitz gehalten wird. Zudem kann dieses Federelement eine Klemmkraft auf die miteinander zu verbindenden Bauteile ausüben. Beispielsweise kann sich das erste Federelement an dem Kopf des Verschlusszapfens abstützen und an einem der zu verbindenden Bauteile anliegen.
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Weiter ist vorzugsweise zwischen dem Verschlusszapfen und dem Verriegelungsstift wenigstens ein in axialer Richtung wirkendes zweites Federelement vorgesehen. Dieses zweite Federelement kann den Verriegelungsstift in seine Sperrstellung drängen. Die Sperrstellung des Verriegelungsstifts ist dabei eine Position, in welcher das wenigstens eine Sperrelement, d.h. beispielsweise die Kugeln, in die entsprechenden Ausnehmungen des Haltenockens bzw. der separaten Verriegelungsplatte gedrängt wird. Das zweite Federelement kann in dem Hohlraum zwischen dem Verriegelungsabschnitt und dem Verriegelungsstift angeordnet sein. Insbesondere kann der Verriegelungsstift auf der dem zweiten Federelement abgewandten Seite an einem Absatz des Hohlraums anliegt. Der Verriegelungsstift ist damit gegen die Kraft des zweiten Federelements in einer Freigabeposition verschiebbar.
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Zur Betätigung des Drehverschlusses kann der Kopf wenigstens eine, insbesondere schlitzförmige, Ausnehmung zum Angriff eines Werkzeugs aufweisen. Vorzugsweise ist dabei der Verriegelungsstift aus einer bereichsweise in die Ausnehmung ragenden Sperrstellung gegen die Kraft des zweiten Federelements in seine Freigabeposition verschiebbar ist. Wenn zum Öffnen des Verschlusszapfens ein Werkzeug in den Antrieb eingebracht werden muss, kann hierbei der Verriegelungsstift entgegen der Federkraft in axiale Richtung geschoben werden, bis die Öffnungskontur des Verriegelungsstiftes die Sperrelemente freigibt, so dass diese nach innen ausweichen können und sich der Verschlusszapfen in Öffnungsrichtung drehen lässt.
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Um die Sperrelemente durch eine Betätigung des Verriegelungsstifts definiert bewegen zu können, weist der Verriegelungsstift vorzugsweise angrenzend an den Abschnitt mit verringertem Querschnitt eine konische Fase auf. Diese konische Fase geht beispielsweise in einen Abschnitt mit größerem Querschnitt über, beispielsweise einem Querschnitt, der etwa dem Hohlraum im Verschlusszapfen entspricht. Die Sperrstellung des Verriegelungsstifts ist dabei eine Position relativ zu dem Verschlusszapfen, in der sich der Abschnitt mit größerem Querschnitt im Bereich der seitlichen Durchgangsöffnungen befindet, sodass die Sperrelemente radial nach außen gedrängt werden. Die Freigabeposition des Verriegelungsstifts entspricht dagegen einer Position relativ zu dem Verschlusszapfen, in der der Abschnitt mit verringertem Querschnitt in axialer Richtung auf Höhe der seitlichen Durchgangsöffnungen liegt, so dass die Sperrelemente radial nach innen bewegt werden können.
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Die Verriegelungsplatte wird vorzugsweise zusammen mit dem Haltenocken an einem der miteinander zu verbindenden Bauteile angenietet und hat daher die richtige Positionierung der Aussparungen zu der Verriegelungsposition. So können der Haltenocken und die Verriegelungsplatte kongruente Öffnungen zur gemeinsamen Befestigung an einem der Bauteile aufweisen.
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Die Sicherheitsverriegelung besteht nach einem Aspekt der Erfindung beispielsweise darin, dass in den Verschlusszapfen ein Kugelsperrmechanismus integriert wird, der mit einer Verriegelungsplatte oder dem Haltenocken interagiert. Wenn sich der Verschlusszapfen in der vorgesehenen Verriegelungsposition befindet, rasten die Kugeln in Aussparungen der Verriegelungsplatte. Diese Verbindung ist von alleine durch Betriebsbedingungen nicht wieder lösbar. Nur durch eine gezielte manuelle Betätigung des Verriegelungselementes können die Sperrelemente, vorzugsweise Kugeln, in Verbindung mit einer Drehbewegung, z.B. entgegen dem Uhrzeigersinn, wieder gelöst werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen schematisch:
- 1 in Explosionsansicht einen erfindungsgemäßen Drehverschluss,
- 2 in Seitenansicht den Drehverschluss nach 1 in einem getrennten Zustand,
- 3 in Schnittansicht den Drehverschluss nach 1 in einem verriegelten Zustand,
- 4 in einer weiteren Schnittansicht den Drehverschluss nach 1 in einem verriegelten Zustand,
- 5 in Schnittansicht den Drehverschluss nach 1 in einer Freigabestellung, und
- 6 in einer weiteren Schnittansicht den Drehverschluss nach 4.
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Der in den 1 bis 6 dargestellte Drehverschluss zur Verbindung zweier Bauelemente, hier zweier Platten 1, 2, die jeweils eine Durchgangsöffnung aufweisen, weist im Wesentlichen drei Bauteile auf, nämlich einen Verschlusszapfen 3, einen Haltenocken 4 und eine Verriegelungsplatte 5. Der Verschlusszapfen 3 ist mit einem Federelement 6 versehen, das als ein separates Bauteil ausgebildet sein kann oder mit dem Verschlusszapfen 3 verbunden oder einstückig mit diesem ausgebildet sein kann.
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Der Verschlusszapfen 3 besteht im Wesentlichen aus einem Schaft 7, der sich entlang einer Längsachse I erstreckt, einem gegenüber dem Schaft 7 vergrößerten Kopf 8, der eine sich quer zu der Längsachse I erstreckende Auflagefläche bildet, und einem nichtkreisförmigen Verriegelungsabschnitt, der in der vorliegenden Ausführungsform durch einen Kreuzstift 9 gebildet wird, der sich quer zu der Längsachse I erstreckt. Grundsätzlich kann der Kreuzstift 9 einstückig mit dem Verschlusszapfen 3 ausgebildet sein, es wird jedoch bevorzugt, wenn der Kreuzstift 9 ein separates Bauteil ist, welches in eine entsprechende Querbohrung des Verschlusszapfens 3 eingesetzt ist.
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Wie insbesondere aus den 3 bis 6 ersichtlich ist, ist der Verschlusszapfen 3 innen hohl, wobei sich ein Hohlraum 10 parallel zur Längsachse I durch den Verschlusszapfen 3 erstreckt. In der dargestellten Ausführungsform weist der Hohlraum 10 eine zylindrische Gestalt auf und ist in der Nähe des Kopfes 8 mit einem nach innen vorspringenden Absatz 11 versehen. In dem Kopf 8 ist ein Schlitz 12 ausgebildet, der zum Angriff eines Werkzeugs, beispielsweise eines Schraubendrehers, dient. Der Hohlraum 10 mündet in diesen Schlitz 12.
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In dem Schaft 7 des Verschlusszapfens 3 sind in der dargestellten Ausführungsform zwei seitliche Durchgangsöffnungen 13 ausgebildet, die in den Hohlraum 10 münden. Diese seitlichen Durchgangsöffnungen 13 erstrecken sich beispielsweise quer zu der Längsachse I. Die seitlichen Durchgangsöffnungen 13 können an ihrem radial äußeren Ende einen geringfügig verringerten Öffnungsquerschnitt aufweisen.
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In den Hohlraum 10 ist ein Verriegelungsstift 14 eingesetzt, dessen Querschnitt abschnittsweise dem Querschnitt des Hohlraums 10 entspricht, so dass der Verriegelungsstift 14 in dem Hohlraum 10 entlang der Längsachse I verschiebbar geführt ist. Auf der in 3 unteren Seite des Verriegelungsstifts 14 ist ein zweites Federelement 15, hier eine Druckfeder, vorgesehen, das sich an dem Kreuzstift 9 abstützt und den Verriegelungsstift 14 in der Figur nach oben beaufschlagt. Der Verriegelungsstift 14 ist auf der dem Federelement 15 gegenüberliegenden Seite mit einem Absatz 16 versehen, der sich an dem Absatz 11 des Hohlraums 10 abstützt, wenn das zweite Federelement 15 den Verriegelungsstift 14 nach oben schiebt. Die Länge des Verriegelungsstifts 14 ist dabei so bemessen, dass ein Ende des Verriegelungsstifts 14 in den Schlitz 12 des Kopfes 8 vorsteht, wenn die beiden Absätze 11, 16 aneinander anliegen. Der Verriegelungsstift 14 kann gegen die Kraft des zweiten Federelements 15 in dem Hohlraum 10 verschoben werden, beispielsweise indem ein Schraubendreher in den Schlitz 12 eingreift.
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Der Verriegelungsstifts 14 weist weiter einen Abschnitt 17 mit verringertem Querschnitt auf, der eine Öffnungskontur bildet. An den Abschnitt 17 schließt sich in axialer Richtung jeweils eine konische Fase 18 an, die in einen Abschnitt 19 mit größerem Querschnitt übergeht. Die Position der verschiedenen Abschnitte des Verriegelungsstifts 14 ist dabei so gewählt, dass der Abschnitt 19 mit größerem Querschnitt zumindest bereichsweise auf der Höhe der seitlichen Durchgangsöffnungen 13 angeordnet ist, wenn der Verriegelungsstifts 14 durch das zweite Federelement 15 in die Position verschoben ist, in der die beiden Absätze 11, 16 aneinander anliegen. Dies ist die in 4 gezeigte Sperrstellung des Verriegelungsstifts 14. Wenn der Verriegelungsstift 14, beispielsweise mittels eines Werkzeugs, gegen die Kraft des zweiten Federelements 15 verschoben wird, liegt der Abschnitt 17 mit verringertem Querschnitt den seitlichen Durchgangsöffnungen 13 gegenüber. Dies ist die in 5 gezeigte Freigabeposition des Verriegelungsstifts 14.
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In die seitlichen Durchgangsöffnungen 13 des Verschlusszapfens 3 sind zwei Sperrelemente, hier Kugeln 20, eingesetzt. Die Größe der Kugeln 20 ist dabei so bemessen, dass diese in den seitlichen Durchgangsöffnungen 13 geführt in radialer Richtung, d.h. quer zu der Längsachse I, verschoben werden können. Ein optional vorgesehener geringfügig verringerter Öffnungsquerschnitt der seitlichen Durchgangsöffnungen 13 verhindert, dass die Kugeln 20 vollständig aus den Durchgangsöffnungen 13 herausfallen können.
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Abhängig von der Position des Verriegelungsstifts 14 innerhalb des Verschlusszapfens 3 werden die Kugeln 20 entweder durch den Abschnitt 19 mit größerem Querschnitt des Verriegelungsstifts 14 radial nach außen gedrängt, so dass die Kugeln 20 bereichsweise radial aus dem Verschlusszapfen 3 herausragen, wie dies in 4 gezeigt ist (Verriegelungsposition), oder die Kugeln 20 können in den durch den Abschnitt 17 mit verringertem Querschnitt gebildeten Freiraum radial nach innen verschoben werden, so dass sie nicht radial nach außen aus dem Verschlusszapfen 3 herausragen, wie dies in 5 gezeigt ist (Freigabeposition).
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Der Haltenocken 4 weist eine nichtkreisförmige Durchgangsöffnung 21 auf, durch die der Verschlusszapfen 3 mit dem Kreuzstift 9 durch den Haltenocken 4 geführt werden kann. Auf der dem Kopf 8 des Verschlusszapfens 3 abgewandten Seite des Haltenockens 4 weist dieser eine Verriegelungsgeometrie auf, die durch eine Rampe 22 und einen Sitz 23 gebildet wird. Die Rampe 22 ist zum Beispiel schraubenlinienförmig gestaltet, so dass der Verschlusszapfen 3 in Richtung der Längsachse I bewegt wird, wenn der Kreuzstift 9 während einer Drehung auf der Rampe 22 gleitet. Dies bewirkt, dass das erste Federelement 6 komprimiert wird und die beiden Platten 1, 2 zwischen dem Haltenocken 4 und dem Verschlusszapfen 3 festgeklemmt werden.
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Der Sitz 23 ist in der dargestellten Ausführungsform am Ende der Rampe 22 als eine Vertiefung ausgebildet, in die der Kreuzstift 9 einrasten kann. Der Haltenocken 4 kann auf der Innenseite der Durchgangsöffnung 21 ebenfalls mit einer Nockengeometrie versehen sein, um den Verschlusszapfen 3 mit dem Kreuzstift 9 so auszurichten, dass der Kreuzstift 9 durch den nichtkreisförmigen Abschnitt der Durchgangsöffnung 21 geführt werden kann.
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In der in den Figuren dargestellten Ausführungsform ist die Verriegelungsplatte 5 als ein separates Bauteil ausgebildet, dass zwischen dem Haltenocken 4 und der unteren Platte 2 angeordnet ist. Alternativ hierzu ist es jedoch auch möglich, dass die Verriegelungsplatte 5 einstückig mit dem Haltenocken 4 ausgebildet ist. Die Verriegelungsplatte 5 weist ebenfalls eine nichtkreisförmige Durchgangsöffnung auf, die an die Kontur des Verschlusszapfens 3 mit dem Kreuzstift 9 angepasst ist. Zusätzlich sind in der Verriegelungsplatte 5 zwei einander gegenüberliegende Ausnehmungen 24 vorgesehen, die an die Kontur der Kugeln 20 angepasst sind. Damit können die Kugeln 20 in ihrer radial über den Verschlusszapfen 3 vorstehenden Verriegelungsposition in die Ausnehmungen 24 der Verriegelungsplatte 5 eingreifen, wodurch die beiden Platten 1, 2 zusätzlich auch zwischen der Verriegelungsplatte 5 und dem Verschlusszapfen 3 festgeklemmt werden.
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Der Haltenocken 4 und die Verriegelungsplatte 5 weisen jeweils Befestigungsöffnungen 25 auf, mit denen der Haltenocken 4 und die Verriegelungsplatte 5 in einer definierten Ausrichtung zueinander, beispielsweise mittels einer Nietverbindung oder einer Verschraubung, an der Platte 2, die ebenfalls Befestigungsöffnungen aufweist, festgelegt werden können.
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Der erfindungsgemäße Drehverschluss weist somit eine zusätzliche Sicherheitsverriegelung auf, die durch die Kugeln 20 und die Verriegelungsplatte 5 gebildet wird, um ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung zwischen dem Verschlusszapfen 3 und dem Haltenocken 4 zu verhindern.
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Um die beiden Platten 1, 2 mittels des Drehverschlusses aneinander zu befestigen wird der Verschlusszapfen 3 wie auch bei herkömmlichen Drehverschlüssen durch die Öffnungen der Platten 1, 2 und durch den Haltenocken 4 durch gesteckt. Bei dem erfindungsgemäßen Drehverschluss tritt der Verschlusszapfen 3 dabei auch durch die Verriegelungsplatte 5. Die Kugeln 20 befinden sich dabei in ihrer Freigabeposition. Anschließend wird der Verschlusszapfen 3, beispielsweise um 90°, relativ zu den übrigen Bauteilen verdreht, wobei der Kreuzstift 9 auf der Rampe 22 geleitet und das erste Federelement 6 zum Aufbringen einer Klemmkraft komprimiert wird. Sobald der Kreuzstift 9 in den Sitz 23 eingerastet, befinden sich auch die seitlichen Durchgangsöffnungen 13 und die Kugeln 20 in Überdeckung mit den Ausnehmungen 24 in der Verriegelungsplatte 5. Damit kann der Verriegelungsstift 14 durch das zweite Federelement 15 in seiner Sperrstellung überführt werden, wodurch die Kugeln 20 zunächst durch die konische Fase 18 radial nach außen gedrängt und dann durch den Kontakt mit dem Abschnitt 19 mit größerem Querschnitt blockiert werden. Selbst bei Vibrationen öffnet sich diese zusätzliche Verriegelung mittels der Kugeln 20 nicht. Die zusätzliche Sicherheitsverriegelung rastet damit selbsttätig ein, ohne dass gegenüber einem herkömmlichen Drehverschluss weitere Arbeitsschritte erforderlich sind.
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Die Verbindung zwischen den Platten 1, 2 kann ebenfalls wie bei einem herkömmlichen Drehverschluss wieder gelöst werden. Hierzu wird zunächst ein Werkzeug, beispielsweise ein Schraubendreher, in den Schlitz 12 eingesetzt, wodurch der Verriegelungsstift 14 in seine Freigabeposition gebracht wird, in der die Kugeln 20 wieder radial nach innen bewegt werden können. Dies geschieht, indem der Verschlusszapfen 3 relativ zu den übrigen Bauteilen bis in die Ausrichtung, in der der Kreuzstift 9 die Durchgangsöffnung 21 passieren kann, verdreht wird. Hierdurch werden die Kugeln 20 aus den Ausnehmungen 24 gedrängt. Dadurch löst sich die zusätzliche Sicherheitsverriegelung beim Öffnen des Drehverschlusses selbsttätig.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- erstes Bauteil (Platte)
- 2
- zweites Bauteil (Platte)
- 3
- Verschlusszapfen
- 4
- Haltenocken
- 5
- Verriegelungsplatte
- 6
- erstes Federelement
- 7
- Schaft
- 8
- Kopf
- 9
- Kreuzstift
- 10
- Hohlraum
- 11
- Absatz
- 12
- Schlitz
- 13
- seitliche Durchgangsöffnung
- 14
- Verriegelungsstift
- 15
- zweites Federelement
- 16
- Absatz
- 17
- Abschnitt mit verringertem Querschnitt
- 18
- konische Fase
- 19
- Abschnitt mit größerem Querschnitt
- 20
- Kugel
- 21
- Durchgangsöffnung
- 22
- Rampe
- 23
- Sitz
- 24
- Ausnehmung
- 25
- Befestigungsöffnung
- l
- Längsachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2193278 B1 [0002, 0011]