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DE102019105794A1 - Wandkonstruktion, insbesondere für den Messe- oder Museumsbau, und Verfahren zum Aufbau der Wandkonstruktion - Google Patents

Wandkonstruktion, insbesondere für den Messe- oder Museumsbau, und Verfahren zum Aufbau der Wandkonstruktion Download PDF

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DE102019105794A1
DE102019105794A1 DE102019105794.9A DE102019105794A DE102019105794A1 DE 102019105794 A1 DE102019105794 A1 DE 102019105794A1 DE 102019105794 A DE102019105794 A DE 102019105794A DE 102019105794 A1 DE102019105794 A1 DE 102019105794A1
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horizontal
wall construction
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Markus Block
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Kubix Ges Fuer Entwicklung und Produktion Temporaerer Bauten Mbh
Kubix Gesellschaft Fuer Entwicklung und Produktion Temporaerer Bauten Mbh
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Kubix Ges Fuer Entwicklung und Produktion Temporaerer Bauten Mbh
Kubix Gesellschaft Fuer Entwicklung und Produktion Temporaerer Bauten Mbh
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Abstract

Eine Wandkonstruktion 100, insbesondere für den Messe- oder Museumsbau, umfasst eine Trägereinrichtung 200 mit mindestens einem starren Rahmen 210, 210A, der aus Vertikalträgern 211 und ersten Horizontalträgern 212 aufgebaut ist, die sich zwischen den Vertikalträgern 211 erstrecken, und mindestens eine Wandplatte 300 bis 302 mit einer zur Trägereinrichtung 200 weisenden Innenfläche 310 und einer Außenfläche 320, wobei die mindestens eine Wandplatte 300 bis 308 an ihrer Innenfläche 310 mittels Aufhängelementen an dem mindestens einen Rahmen 210, 210A befestigt ist, wobei die Aufhängelemente starre Haken 311 umfassen, über welche die mindestens eine Wandplatte 300 bis 302 an dem mindestens einen Rahmen 210, 210A eingehängt ist, und auf dem mindestens einen Rahmen 210 mehrere Auflageelemente 213 angeordnet sind, auf denen die mindestens eine Wandplatte 300 bis 302 abgestützt ist, und wobei die Haken 311 und die Auflageelemente 213 so angeordnet und dimensioniert sind, dass die mindestens eine Wandplatte 300 bis 308 unter Spannung entgegen einer elastischen Eigenspannung der mindestens einen Wandplatte 300 bis 308 auf den Auflageelementen 213 positioniert ist. Es wird auch ein Verfahren zum Aufbau der Wandkonstruktion beschrieben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Wandkonstruktion, insbesondere mit einer Trägereinrichtung und mindestens einer an der Trägereinrichtung befestigten Wandplatte. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Aufbau der Wandkonstruktion. Anwendungen der Erfindung sind insbesondere beim Messe- oder Museumsbau gegeben.
  • In Innen- oder Außenräumen, insbesondere in öffentlich zugänglichen Räumen oder anderen Räumen mit Publikumsverkehr, besteht häufig ein Interesse an der Schaffung einer lokal begrenzten Raumsituation (lokaler Raum), mit der bestimmte Funktionen, wie zum Beispiel die Unterteilung des Raumes, die Schaffung einer Verkehrsfläche, die Verkleidung von angrenzenden Raumbereichen und/oder die Präsentation von Informationen oder Bildern erfüllt wird. Beispielsweise besteht im Messe- oder Museumsbau ein Interesse an der Schaffung von lokalen Räumen, in denen sich auf einer Messe ein Unternehmen präsentiert oder ein Museum für die Museumsbesucher Informationen oder Interaktionsmöglichkeiten anbietet. Weitere Beispiele für die Schaffung lokaler Räume sind Raumteiler, zum Beispiel im Wohn- oder Bürobereich, oder Stadtmöbel.
  • Es ist allgemein bekannt, lokale Räume unter Verwendung von Wandkonstruktionen zu schaffen, die für die jeweilige Funktion ausgelegt sind. Wandkonstruktionen umfassen typischerweise eine Trägereinrichtung mit mindestens einem Rahmen, an dem eine z. B. ebene Wandplatte befestigt ist. Aus der Praxis ist bekannt, die Trägereinrichtung modulartig aus mehreren Rahmen zusammenzusetzen, an denen Wandplatten befestigt sind. Die Rahmen sind so ausgerichtet, dass mit den daran befestigten Wandplatten der gewünschte lokale Raum geschaffen wird. Die Befestigung der Wandplatten an den Rahmen erfolgt typischerweise über Aufhängeelemente, wie zum Beispiel vorstehende Zapfen.
  • Der Modulaufbau bekannter Wandkonstruktionen mit mehreren Rahmen und Wandplatten erlaubt zwar eine flexible Gestaltung des jeweils gewünschten lokalen Raumes und einen einfachen Transport von der Vormontage und -gestaltung zum Anwendungsort. Bei der Anwendung der Wandkonstruktionen treten jedoch die folgenden Beschränkungen und Nachteile auf.
  • Eine Herausforderung bei der Schaffung lokaler Räume besteht beispielsweise darin, dass aneinander angrenzende Wandplatten sich fugenfrei berühren und fluchtend ausgerichtet sein sollen, so dass zum lokalen Raum hin eine möglichst stufenfreie und lückenlose Gesamtfläche geschaffen wird und während des Gebrauchs erhalten bleibt. Hierzu werden insbesondere die Größe und Form der Wandplatten mit hoher Genauigkeit eingestellt, die Trägereinrichtung mit hoher Stabilität hergestellt und die Aufhängeelemente an fest definierten Positionen der Trägereinrichtung angeordnet.
  • Jedoch treten selbst bei einem präzisen und stabilen Aufbau der Wandkonstruktion im Gebrauch Probleme auf. Da die Wandplatten typischerweise Holz-, Kunststoff- oder Komposit-Produkte sind, führen Alterungserscheinungen und Umwelteinflüsse am Ort der Anwendung zu Deformationen der Wandplatten. Im Ergebnis können die Ebenheit und die Stufen- und Lückenlosigkeit der Gesamtfläche im Lauf des Gebrauchs der Wandkonstruktion verloren gehen, was sich nachteilig auf die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe der Wandkonstruktion auswirkt.
  • Da Wandkonstruktionen zur Schaffung lokaler Räume häufig temporäre Bauten sind, wird zur Lösung des letztgenannten Problems versucht, die Wandkonstruktion so herzustellen, dass die Stabilität und Formhaltigkeit lediglich für die gewünschte Nutzungsdauer erhalten bleibt. Hierzu sind häufig Maßnahmen beim Zusammenbau der Wandkonstruktion erforderlich, welche beim späteren Abbau der Wandkonstruktion zwangsläufig zu deren Beschädigung führen. Temporär genutzte Wandkonstruktionen sind daher bisher häufig Einwegprodukte, was mit Blick auf die hohen Kosten und den zunehmenden Wunsch nach nachhaltigem, die Umwelt möglichst wenig belastenden Bauen problematisch ist. Für die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen besteht ein Interesse an Wandkonstruktionen, die ohne Funktionsverlust mehrfach verwendbar sind.
  • Weitere Nachteile herkömmlicher Wandkonstruktionen bestehen darin, dass deren Aufbau häufig Spezialwerkzeuge erfordert und im Rahmen der Vormontage und -gestaltung genau geplant werden muss. Flexible Anpassungen der Wandkonstruktion am Ort der Anwendung sind, insbesondere wenn die oben genannten Genauigkeitsanforderungen erfüllt werden sollen, nur schwer realisierbar.
  • Schließlich besteht ein weiteres Problem herkömmlicher Wandkonstruktionen darin, dass diese häufig speziell für einen bestimmten Anwendungsfall ausgelegt sind. So sind temporäre Messebauten häufig nicht für einen Gebrauch im Museum ausgelegt oder umgekehrt Wandkonstruktionen für das Museum zu komplex für Anwendungen zum Beispiel auf einer Messe oder als Raumteiler.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Wandkonstruktion zu schaffen, mit der Nachteile herkömmlicher Wandkonstruktionen vermieden werden. Die Wandkonstruktion soll sich insbesondere durch ein verbessertes Erscheinungsbild der zu einem lokalen Raum weisenden Oberfläche auszeichnen, einen vereinfachten Aufbau, insbesondere ohne Spezialwerkzeuge, ermöglichen, für eine nachhaltige Nutzung, insbesondere eine Wiederverwendung, ausgelegt sein, eine erhöhte Flexibilität bei der Schaffung lokaler Räume bieten, die Kombination mit weiteren Konstruktionselementen, wie zum Beispiel Möbeln oder elektronischen Geräten, ermöglichen, und/ oder einen erweiterten Anwendungsbereich aufweisen. Die Aufgabe der Erfindung ist es auch, ein Verfahren zum Aufbau der Wandkonstruktion bereitzustellen.
  • Diese Aufgaben werden durch eine Wandkonstruktion bzw. ein Verfahren zu deren Aufbau mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen und Anwendungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Gemäß einem ersten allgemeinen Gesichtspunkt der Erfindung wird die obige Aufgabe durch eine Wandkonstruktion, insbesondere für den Messe- oder Museumsbau, gelöst, die eine Trägereinrichtung und mindestens eine Wandplatte aufweist. Mit dem Begriff „Wandkonstruktion“ wird jede Anordnung der mindestens einen Wandplatte mittels der Trägereinrichtung bezeichnet. Die Wandkonstruktion, insbesondere die Trägereinrichtung, kann frei stehend angeordnet und/oder an einem Boden und/oder an einem vertikal ausgerichteten Bauteil fixiert sein. Die Trägereinrichtung umfasst mindestens einen starren Rahmen mit zwei seitlichen Vertikalträgern und ersten Horizontalträgern, die sich als lang gestreckte, balkenförmige Bauteile horizontal zwischen den Vertikalträgern erstrecken. Im zusammengebauten Zustand der Wandkonstruktion verlaufen die Vertikalträger in Vertikalrichtung und die Horizontalträger vorzugsweise senkrecht zu den Vertikalträgern in Horizontalrichtung. Die mindestens eine Wandplatte ist an einer zur Trägereinrichtung weisenden Innenfläche mittels Aufhängelementen an dem mindestens einen Rahmen befestigt. Es können beispielsweise mehrere Wandplatten an einem Rahmen befestigt sein und/oder mehrere Rahmen jeweils mit einer Wandplatte vorgesehen sein.
  • Gemäß der Erfindung sind die Aufhängelemente starre Haken, über welche die mindestens eine Wandplatte an dem mindestens einen Rahmen eingehängt ist. Vorzugsweise ist die mindestens eine Wandplatte lösbar mit dem mindestens einen Rahmen verbunden. Des Weiteren sind auf dem mindestens einen Rahmen mehrere Auflageelemente verteilt angeordnet, die eine definierte Auflagefläche aufspannen und auf denen die mindestens eine Wandplatte im eingehängten Zustand abgestützt ist (aufliegt). Die Haken, die Auflageelemente (und optional die ersten Horizontalträger) sind derart angeordnet und dimensioniert, dass die mindestens eine Wandplatte im eingehängten Zustand unter mechanischer Spannung entgegen einer elastischen Eigenspannung der mindestens einen Wandplatte auf den Auflageelementen positioniert ist. Vorteilhafterweise wird damit die Wandplatte entsprechend der Form der Auflagefläche, die vorzugsweise eine Auflageebene umfasst, gespannt.
  • Die Wandplatte ist ein flächiges, formhaltiges Bauteil mit einer vorbestimmten Eigenelastizität, vorzugsweise aus Holz und/oder Kunststoff. Das Material und die Dicke der Wandplatte sind so gewählt, dass die Wandplatte unter der Wirkung ihres Eigengewichts im eingehängten Zustand gegen die Eigenelastizität elastisch deformiert und mit der mechanischen Spannung beaufschlagt werden kann. Die Wandplatte kann zumindest abschnittsweise transparent und/oder undurchsichtig sein und auf ihrer Außenfläche eine graphische Gestaltung und/oder Bild- oder Text-Informationen tragen.
  • Die Erfinder haben festgestellt, dass die bei herkömmlichen Wandkonstruktionen vorgesehenen Wandplatten nicht ausreichend eben sind und im Lauf des Gebrauchs sogar Deformationen zeigen und dass die Wandplatten bisher mit deformierbaren Aufhängelementen und/oder einem gewissen Spiel aufgehängt sind, so dass sich Unebenheiten größer als 2 mm und Fugen zwischen benachbarten Platten ergeben. Diese Beschränkungen werden durch die erfindungsgemäße Hängung unter mechanischer Spannung überwunden. Die mindestens eine Wandplatte als solche bildet ein Federelement, das unter der Wirkung seines Eigengewichts, d. h. dem in Vertikalrichtung wirkenden Gewicht der Wandplatte, in Verbindung mit den Haken und Auflageelementen gespannt wird. Im Ergebnis wird ein definierter und im Gebrauch unveränderlicher Abstand zwischen der Wandplatte und dem Rahmen der Trägereinrichtung eingestellt. Die Trägereinrichtung und deren Teile können mit einer Toleranz besser oder gleich 0,25 mm hergestellt werden, und Abweichungen der Wandplatte von der durch die Auflageelemente gebildeten Auflagefläche geringer als 0,5 mm sind erzielbar, so dass ein stufen- und fugenloses Erscheinungsbild der Wandplatte(n) erreichbar ist. Vorteilhafterweise ist die Wandkonstruktion für einen Aufbau ohne Spezialwerkzeuge und eine Wiederverwendung ohne Abstriche bei der Ausrichtung der Wandplatte(n) relativ zur Trägereinrichtung ausgelegt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Auflageelemente auf den Vertikalträgern der Trägereinrichtung verteilt angeordnet. Da die Vertikalträger die seitlichen Ränder der Rahmen bilden, ist vorteilhafterweise eine seitliche Abstützung der Wandplatte(n) gegeben, während sie weiter in ihrer Mitte über die Haken an die Trägereinrichtung gezogen wird.
  • Vorzugsweise umfassen die Auflageelemente Podeste umfassen, deren Stirnseiten eine Auflageebene aufspannen, so dass sich die mindestens eine Wandplatte im eingehängten Zustand entlang der Auflageebene erstreckt.
  • Vorteilhafterweise bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Haken zum Einhängen der Wandplatte(n) zu positionieren. Zum Beispiel könnten die Haken an der Trägereinrichtung vorgesehen sein und in Vertiefungen in der Wandplatte greifen. In diesem Fall können jedoch Beschränkungen hinsichtlich der Dicke der Wandplatte und der Auswahl von deren Material auftreten. Bevorzugt ist daher eine alternative Variante, bei der die Haken an der Innenfläche der mindestens einen Wandplatte befestigt und an der Trägereinrichtung, insbesondere an den ersten Horizontalträgern des mindestens einen Rahmens eingehängt sind. Bei dieser Variante ergeben sich Vorteile hinsichtlich eines vereinfachten Aufbaus und in Bezug auf die Handhabung der Wandplatte.
  • Besonders bevorzugt weisen die ersten Horizontalträger nach oben offene U- oder L-Profile auf, deren Seitenflanken eine obere Kante bereitstellen, an der die mindestens eine Wandplatte über die Haken eingehängt ist. Die U- oder L-Profile bieten insbesondere Vorteile hinsichtlich der Stabilität der Trägereinrichtung selbst bei dauerndem Gebrauch und unter dem Gewicht der Wandplatte(n).
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die ersten Horizontalträger an ihren Enden, die mit den Vertikalträgern verbunden sind, sich in Vertikalrichtung nach oben erstreckende Versteifungsplatten auf. Die erfüllen vorteilhafterweise eine Doppelfunktion dahingehend, dass die Versteifungsplatten die Stabilität der Trägereinrichtung erhöhen und die Verbindung der ersten Horizontalträger mit den Vertikalträgern vereinfachen.
  • Zusätzlich können die Versteifungsplatten für eine Diagonalversteifung der mindestens einen Wandplatte verwendet werden. Hierzu weist die mindestens eine Wandplatte auf ihrer Innenfläche keilförmige Vorsprünge (Keilbleche), die an den Versteifungsplatten mit einem gewissen Spiel anliegen, ohne das freie Einhängen der mindestens einen Wandplatte zu behindern.
  • Vorzugsweise weisen die ersten Horizontalträger an ihren Enden streifenförmige Passverbinder auf, die in die Vertikalträger ragend angeordnet sind. Vorteilhafterweise werden damit die Positioniergenauigkeit der ersten Horizontalträger verbessert und die Verbindung der ersten Horizontalträger mit den Vertikalträgern zusätzlich stabilisiert.
  • Gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung werden die Vertikalträger durch Hohlprofile gebildet. Diese sind vorzugsweise als kostengünstige Halbzeuge in Standardmaßen verfügbar, was sich günstig auf die Kosten der Wandkonstruktion auswirkt. Besonders bevorzugt umfasst jeder Rahmen zwei Vertikalträger und drei erste Horizontalträger, die in verschiedenen Einhänghöhen in Vertikalrichtung jeweils in einem unteren Bereich, in der Mitte und in einem oberen Bereich des Rahmens angeordnet sind. Vorteilhafterweise wird damit eine gleichmäßige Spannung der Wandplatte(n) erzielt. Alternativ können aber auch nur zwei oder mehr erste Horizontalträger vorgesehen sein. Gemäß einer weiteren Abwandlung kann die mindestens eine Wandplatte in Vertikalrichtung eine geringere Länge aufweisen als der mindestens eine Rahmen, so dass dieser die Trägereinrichtung vollständig bedeckt.
  • Vorteilhafterweise ermöglicht die Erfindung einen modulartigen Aufbau aus mehreren Modulen, die jeweils mindestens einen Rahmen und mindestens eine Wandplatte umfassen. Beispielsweise kann die Trägereinrichtung mindestens zwei starre Rahmen umfasst, welche an ihren Vertikalträgern seitlich oder übereinander direkt miteinander verbunden sind, wobei an mindestens einem der Rahmen jeweils mindestens eine Wandplatte eingehängt ist.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Trägereinrichtung mindestens zwei starre Rahmen umfassen, welche mit einem gegenseitigen Abstand über zweite Horizontalträger miteinander verbunden sind. Die zweiten Horizontalträger, die auch als Tiefenverbinder bezeichnet werden, erstrecken sich als lang gestreckte, balkenförmige Bauteile horizontal senkrecht zu den Rahmen, so dass die Wandkonstruktion frei stehend gebildet sein kann. Die zweiten Horizontalträger sind vorzugsweise ebenfalls zum Einhängen von mindestens einer Wandplatte eingerichtet. In diesem Fall weisen die Vertikalträger der Trägereinrichtung an der Seite, in der sich die zweiten Horizontalträger erstrecken, Auflageelemente zum Abstützen der mindestens einen Wandplatte auf. Die Haken, die Auflageelemente und die zweiten Horizontalträger sind derart angeordnet und dimensioniert, dass die mindestens eine Wandplatte im eingehängten Zustand unter mechanischer Spannung entgegen der elastischen Eigenspannung der mindestens einen Wandplatte auf den Auflageelementen positioniert ist.
  • Vorteilhafterweise kann an mindestens einem der Rahmen und/oder an mindestens einer Seite der Wandkonstruktion an den zweiten Horizontalträgern jeweils mindestens eine Wandplatte eingehängt sein. Vorteilhafterweise bietet der Aufbau mit mehreren Modulen eine erhöhte Gestaltungsfreiheit der Wandkonstruktion und Vereinfachungen beim Transport ihrer Bestandteile zum Anwendungsort.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die zweiten Horizontalträger an ihren Enden Halteplatten auf, die mit Spannelementen ausgestattet sind. Die Halteplatten stehen senkrecht zur Längsausdehnung der zweiten Horizontalträger und sind daher parallel zur Ausdehnung der angrenzenden Rahmen angeordnet. Mittels der vorzugsweise manuell bedienbaren Spannelemente sind die zweiten Horizontalträger mit den Rahmen, insbesondere mit den ersten Horizontalträgern, vorzugsweise mit deren Versteifungsplatten, lösbar gekoppelt. Vorteilhafterweise kann die Trägereinrichtung werkzeuglos aus den Rahmen und den zweiten Horizontalträgern zusammengesetzt und/oder modifiziert werden.
  • Der Aufbau mit mehreren Modulen bietet insbesondere die Möglichkeit, an den Rahmen der Trägereinrichtung mindestens zwei Wandplatten einzuhängen, die sich an einem Rand stufen- und/ oder fugenfrei berühren. Vorteilhafterweise wird damit eine Gesamt-Außerfläche der Wandkonstruktion geschaffen, die ein glattes und störungsfreies Gesamtbild bietet und vereinfacht mit den jeweils gewünschten graphischen Elementen und/oder Inhalten gestaltet werden kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Trägereinrichtung und/oder die mindestens eine Wandplatte mit mindestens einer weiteren Komponente ausgestatte sein, die beispielsweise mindestens eine Vitrine, mindestens eine Beleuchtungseinrichtung, mindestens eine Beschallungseinrichtung, mindestens eine Anzeigeeinrichtung, mindestens eine Tür und/oder mindestens ein Regal umfasst. Vorteilhafterweise kann damit die Funktionalität der Wandkonstruktion deutlich erweitert werden.
  • Ein wichtiger Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Wandkonstruktion vielfältige verschiedene Anwendungen hat, für die sie hinsichtlich Material, Anzahl und Anordnung der Wandplatten und Dimensionen angepasst werden kann, ohne jedoch ihren Aufbau zu verändern. Beispielweise kann sie einen Raumteiler für Innen- oder Außenräume, eine Präsentationswand, eine Messebau-Konstruktion, eine Museumsbau-Konstruktion, und/oder ein Stadtmöbel bilden.
  • Gemäß einem zweiten allgemeinen Gesichtspunkt der Erfindung wird die obige Aufgabe durch ein Verfahren zum Aufbau der Wandkonstruktion gemäß dem ersten allgemeinen Gesichtspunkt der Erfindung gelöst. Das Verfahren umfasst die Schritte Montage der Trägereinrichtung und Einhängen der mindestens einen Wandplatte an den ersten und/oder zweiten Horizontalträgern. Beim Einhängen wird die mindestens eine Wandplatte durch die Wirkung der Haken gegen die Auflageelemente der Trägereinrichtung gezogen, wobei die mindestens eine Wandplatte im eingehängten Zustand eine mechanische Spannung entgegen ihrer elastischen Eigenspannung aufweist und vorzugsweise eben ausgerichtet ist.
  • Einzelheiten und weitere Vorteile der Erfindung werden im Folgenden unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
    • 1: eine auseinandergezogene Darstellung einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion;
    • 2: eine Phantomansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion mit einem einzigen Rahmen;
    • 3: eine auseinandergezogene Darstellung eines Rahmens der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion;
    • 4: Einzelheiten der Verwendung von Horizontal- und Vertikalträgern des Rahmens gemäß 3;
    • 5: Detailansichten der Verbindung von Horizontalträgern der Trägereinrichtung;
    • 6: eine Illustration von Fußelementen einer Wandkonstruktion gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
    • 7: eine Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion;
    • 8 und 9: Drauf- und Seitenansichten einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion; und
    • 10: eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion.
  • Einzelheiten bevorzugter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion werden im Folgenden vor allem unter Bezug auf freistehende Wandkonstruktionen beschrieben, deren Trägereinrichtungen aus mehreren Rahmen zusammengesetzt sind und die mehrere Wandplatten aufweisen. Es wird betont, dass die Umsetzung der Erfindung nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern entsprechend auch mit einem einzigen Rahmen und einer einzigen Wandplatte (zum Beispiel gemäß 2) möglich ist. Auch in diesem Fall werden Aufgaben, wie die Schaffung einer dauerhaften Planarität der zum lokalen Raum weisenden Außenfläche der Wandplatte selbst bei mehrfacher Nutzung der Wandkonstruktion erfüllt. Des Weiteren wird betont, dass die Umsetzung der Erfindung nicht auf die beispielhaft angegebenen Materialien, Formen und Größen der Wandkonstruktion und ihrer Teile beschränkt ist. In Abhängigkeit von der jeweiligen Anwendung der Wandkonstruktion kann diese an die jeweiligen Anwendungsbedingungen angepasst werden.
  • Es werden mehrere Ausführungsformen der Wandkonstruktion beschrieben, bei denen einander entsprechende Einzelteile gleich oder ähnlich ausgeführt und in den Zeichnungen mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Einzelheiten von einer der Ausführungsformen, zum Beispiel gemäß 1, können so ausgeführt sein, wie es unter Bezug auf andere der Ausführungsformen, zum Beispiel gemäß den 8 und 9 gezeigt und beschrieben ist.
  • Wesentliche Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die Ausführung der Trägereinrichtung und der Wandplatten und das Einhängen der Wandplatten in den mindestens einen Rahmen der Trägereinrichtung. Abwandlungen der Wandkonstruktion zur Erfüllung weiterer Funktionen, wie zum Beispiel die Integration von weiteren Komponenten, zum Beispiel mindestens einer Vitrine, mindestens einer Lichtquelle, mindestens einer Schallquelle, mindestens eines Displays, mindestens einer Tür und/oder mindestens eines Regals können vorgesehen sein, wie in 10 beispielhaft schematisch illustriert ist.
  • 1 zeigt eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion 100 in Gestalt eines einzelnen, freistehenden Quaders (Turm- oder Stelen-Wandkonstruktion) in auseinandergezogener Darstellung. In einer praktischen Anwendung umfasst die Wandkonstruktion 100 die innere Trägereinrichtung 200 und an der Trägereinrichtung 200 angehängte Wandplatten, von denen in 1 aus Übersichtlichkeitsgründen nur drei Wandplatten 300, 301 und 302 gezeigt sind (vordere Wandplatte nicht gezeigt).
  • Die Trägereinrichtung 200 ist mit zwei starren Rahmen 210 aufgebaut, die jeweils aus zwei Vertikalträgern 211 und drei ersten Horizontalträgern 212 zusammengesetzt sind. Jeder der Rahmen 210 ist aufgebaut, wie unten unter Bezug auf die 3 und 4 beschrieben ist. Die ersten Horizontalträger 212 weisen jeweils ein nach unten geschlossenes U- oder L-Profil auf. An oberen Kanten der ersten Horizontalträger 212 sind im zusammengesetzten Zustand der Wandkonstruktion 100 die Rahmen-seitigen Wandplatten 300 und 302 eingehängt. Im dargestellten Beispiel weisen die Rahmen 210 beispielsweise eine Höhe von 2,5 m und eine Breite von 70 cm auf. Die Vertikalträger 211 sind an ihren Oberflächen außer an den Rahmen-Innenseiten mit Auflageelementen 213 ausgestattet, auf denen im zusammengesetzten Zustand der Wandkonstruktion 100 die Innenflächen 310 der Wandplatten 300, 301 und 302 aufliegen. Die Auflageelemente 213 umfassen zylinderförmige Podeste, z. B. aus Kunststoff, mit einer vorbestimmten Höhe derart, dass die Stirnflächen der Auflageelemente 213 eine Auflageebene für die Wandplatten aufspannen.
  • Die Rahmen 210 sind über zweite Horizontalträger 230 miteinander verbunden, die sich in drei Ebenen zwischen den Vertikalträgern 211 erstrecken. Die zweiten Horizontalträger 230 weisen jeweils ein L-Profil auf. An den Enden der zweiten Horizontalträger 230 ist jeweils eine Halteplatte 231 mit einem Durchgangsloch zur Aufnahme eines Spannelements 232 vorgesehen. An oberen Kanten der zweiten Horizontalträger 230 sind im zusammengesetzten Zustand der Wandkonstruktion 100 die übrigen Wandplatten (z. B. 301) eingehängt. Durch die Länge der zweiten Horizontalträger 230 wird der gegenseitige Abstand der Rahmen 210 festgelegt. Die zweiten Horizontalträger 230 sind an ihren Enden über die Spannelemente 232 mit Versteifungsplatten 214 der ersten Horizontalträger 212 verbunden, wie mit weiteren Einzelheiten unten unter Bezug auf 5 beschrieben ist.
  • An den unteren, zum Boden weisenden Enden der Rahmen 210 sind Fußelemente 218 angeordnet, deren Einzelheiten unten unter Bezug auf 6 beschrieben sind. Des Weiteren kann die Trägereinrichtung 200 optional mit einer Gewichtungsplatte (oder Gewichtungssäcken) 240 ausgestattet sein, um die Standsicherheit der Wandkonstruktion 100 zu steigern.
  • Die Wandplatten 300, 301 und 302 (und die nicht dargestellte, vierte Wandplatte) sind jeweils rechteckige, ebene Platten aus einem holzhaltigen Werkstoff, insbesondere aus Holz oder einem Holzprodukt, mit einer vertikalen Länge, welche die Länge der Vertikalträger 211 übersteigt und einer horizontalen Breite, die so gewählt ist, dass die an der Trägereinrichtung 200 eingehängten Wandplatten 300, 301, 302 sich an ihren vertikalen Rändern fugenfrei berühren. Die Wandplatten 300, 301, 302 weisen jeweils eine Innenfläche 310, die im zusammengebauten Zustand zur Trägereinrichtung 200 weist, und eine Außenfläche 320 auf, die den von der Wandkonstruktion jeweils gebildeten lokalen Raum begrenzt.
  • An der Innenfläche 310 sind als Aufhängelemente starre Haken 311 und des Weiteren optional keilförmige Vorsprünge 314 (siehe 2) angeordnet, deren Zusammenwirken mit den ersten Horizontalträgern 212 unten erläutert wird. Die Außenflächen 320 der Wandplatten 300, 301, 302 können in Abhängigkeit von der konkreten Anwendung der Wandkonstruktion grafisch gestaltet sein, Bild- oder Textinformationen tragen und/oder mit weiteren Funktionselementen versehen sein (siehe 10).
  • Die lösbare Verbindung der Wandplatten mit der Trägereinrichtung durch Einhängen der Haken 311 an den oberen Kanten der ersten Horizontalträger 212 wird im Folgenden unter Bezug auf die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion 100 mit einem einzigen Rahmen 210 und einer einzigen Wandplatte 300 gemäß 2 erläutert. In diesem Fall sind nur die ersten Horizontalträger 212 zum Einhängen vorgesehen. Ein Einhängen an zweiten Horizontalträgern 230 zwischen mehreren Rahmen (siehe 1) erfolgt in analoger Weise.
  • 2 zeigt die Wandkonstruktion 100 als Phantomdarstellung, so dass die von der Wandplatte 300 verdeckten Teile des Rahmens 210 gestrichelt dargestellt sind. Der Rahmen 210 ist, wie oben unter Bezug auf 1 beschrieben ist, aus zwei Vertikalträgern 211 und drei ersten Horizontalträgern 212 zusammengesetzt. Die ersten Horizontalträger 212 sind horizontal ausgerichtet in vertikaler Richtung in verschiedenen Einhänghöhen angeordnet. Der unterste erste Horizontalträger 212 befindet sich in Bodennähe, vorzugsweise am unteren Ende der Vertikalträger 211. Der mittlere erste Horizontalträger 212 befindet sich im Wesentlichen in der Mitte der Vertikalträger 211. Der obere erste Horizontalträger 212 ist am oberen Ende der Vertikalträger 211 so angeordnet, dass die Vertikalträger 211 über den oberen Rand der Versteifungsplatten 214 vorragen.
  • An den senkrecht zur Rahmenausdehnung weisenden Oberflächen der Vertikalträger 211 sind die Auflageelemente 213 angeordnet. Die Auflageelemente 213 sind über die gesamte Länge der Vertikalträger 211 verteilt, wobei vorzugsweise wie dargestellt jeweils zwei Auflageelemente 213 ober- und unterhalb des mittleren und des oberen ersten Horizontalträgers 212 und zwei Auflageelemente 213 oberhalb des unteren ersten Horizontalträgers 212 vorgesehen sind.
  • Die Innenfläche 310 der Wandplatte 300 ist mit den Haken 311 ausgestattet. Es sind in jeder Einhänghöhe, das heißt insbesondere entsprechend der Höhe der oberen Kanten der ersten Horizontalträger 212 jeweils zwei, sich nach unten öffnende Haken 311 vorgesehen. Insgesamt sind bei dieser Ausführungsform somit sechs Einhängpunkte gegeben. Die Haken 311, die vergrößert in 5B gezeigt sind, sind aus einem starren Material, zum Beispiel Metall oder Kunststoff, mit einem U-Profil (wie dargestellt) oder als Stabmaterial hergestellt. Alle Haken 311 haben präzise die gleiche Form, und sie sind jeweils paarweise in den drei Einhänghöhen jeweils genau in gleicher Höhe in vertikaler Richtung befestigt. Jeder Haken 311 bildet jeweils mit der Innenfläche 310 der Wandplatte 300 einen Spalt mit einem Spaltmaß, das mindestens gleich der Materialdicke des ersten Horizontalträgers 212, z. B. 2 mm, ist. Im Übrigen wird das Spaltmaß in Abhängigkeit von den konkreten Anwendungsbedingungen, insbesondere der gewünschten Handhabbarkeit und der Kraft, mit der die Wandplatte gegen den Rahmen gezogen wird, gewählt. Der Spalt kann nach unten hin sich öffnend angeschrägt sein, so dass das Einführen der Haken 311 und Einhängen der Wandplatte 300 erleichtert wird.
  • Beim Einhängen der Wandplatte über die Haken 311 an den ersten Horizontalträgern 212 zieht sich die Wandplatte 300 aufgrund ihres Eigengewichts fest gegen den Rahmen 210, insbesondere gegen die Auflageelemente 213. Aufgrund der starren Form des Rahmens 210 und der Anordnung der Auflageelemente 213 in einer gemeinsamen Auflageebene wird die Wandplatte 300 beim Einhängen in eine ebene Ausrichtung parallel zu der vom Rahmen 210 aufgespannten Ebene gezogen. Die Haken 311 und die Höhen der Auflageelemente 213 sind so dimensioniert, dass beim Einhängen der Wandplatte 300 diese entgegen der elastischen Eigenspannung gegen die Auflageelemente 213 gezogen wird. Damit wird die ebene Ausrichtung der Wandplatte 300 im eingehängten Zustand bereitgestellt. Da die Wandplatte 300 im eingehängten Zustand unter mechanischer Spannung steht, werden Deformationen der Wandplatte 300 während des Gebrauchs der Wandkonstruktion 100 oder auch bei wiederholtem Gebrauch in einer spätere Nutzungsphase ausgeschlossen. Die Wandplatten 300 behält dauerhaft die ebene Ausrichtung und, bei Verwendung von mehreren Rahmen und mehreren Wandplatten (siehe 7 bis 10) eine stufen- und fugenlose Ausrichtung benachbarter Wandplatten bei.
  • Die optional vorgesehenen keilförmigen Vorsprünge 314 auf der Innenfläche 310 der Wandplatten 300 sind so angeordnet und geformt, dass sie im eingehängten Zustand auf den oberen, schräg verlaufenden Kanten der Versteifungsplatten 214 anliegen können. Die keilförmigen Vorsprünge 314 liefern vorteilhafterweise eine Diagonalversteifung der Wandplatte 300 parallel zur Auflageebene. Die keilförmigen Vorsprünge 314 sind vorzugsweise bei Anwendungen der Erfindung vorgesehen, bei denen eine einzelne Wandplatte 300 an der Trägereinrichtung angehängt ist. Wenn mehrere Wandplatten, sich an ihren Rändern berührend eingehängt sind, liefern diese inhärent eine Diagonalversteifung, so dass insbesondere in diesem Fall die keilförmigen Vorsprünge 314 nicht erforderlich sind.
  • Das Einhängen der Wandplatte 300 erfolgt manuell durch Anheben der Wandplatte 300 und deren Absenken, bis die Haken 311 auf die ersten Horizontalträger 212 gleiten. Alternativ kann ein Hebewerkzeug verwendet werden, dass unter die untere Kante der Wandplatte 300 greift, die Wandplatte 300 anhebt und entsprechend absenkt, bis die Haken 311 auf den ersten Horizontalträgern 212 sitzen. Die Demontage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge durch Anheben der Wandplatte 300 und deren Abziehen weg vom Rahmen 210.
  • Nahe der oberen Kanten der Wandplatte 300 können jeweils Anziehfedern 315 vorgesehen sein, wie in 5B gezeigt ist. Die Anziehfedern 315 sind z. B. aus federndem Stahl hergestellt, und sie sorgen für ein weiteres Anziehen der Wandplatte an den oberen Rändern der Trägereinrichtung 200.
  • Die Rahmen 210 sind mit weiteren Einzelheiten im auseinandergezogenen Zustand in den 3 und 4 gezeigt, wobei 4 einen vergrößerten Ausschnitt des Bereichs F4 in 3 darstellt. Die Vertikalträger 211 umfassen gerade Rechteck-Hohlprofile aus Metall, zum Beispiel aus Stahl oder Aluminium. An den Rahmen-Innenseiten, das heißt an den zueinander weisenden Seitenflächen der Vertikalträger 211 sind Schlitze 216 zur Aufnahme von Passverbindern 215 der ersten Horizontalträger 212 vorgesehen (siehe 4). Des Weiteren können an den Rahmen-Innenseiten Langlöcher, zum Beispiel als Montageöffnungen, vorgesehen sein. An den Rahmen-Außenseiten, d.h. an den Oberflächen der Vertikalträger 211, auf deren Seite das Einhängen der Wandplatten erfolgt, sind die Auflageelemente 213 (siehe auch 1) vorgesehen.
  • Die ersten Horizontalträger 212 weisen jeweils ein U-Profil auf, dessen Seitenflanken an den Enden der ersten Horizontalträger 212 sich in Vertikalrichtung erweiternde Versteifungsplatten 214 bilden. Die Versteifungsplatten 214 weisen jeweils ein mittig verbreitertes Langloch zur Aufnahme eines Spannelements 232 der zweiten Horizontalträger 230 auf (siehe 5). Die Bodenfläche des U-Profils ist an den Enden der ersten Horizontalträger 212 seitlich eingeschnitten, so dass die Passverbinder 215 streifenförmig mit einer Breite passend zur Breite der Schlitze 216 als frei stehende Zungen gebildet werden. Das U-Profil ist so geformt, dass die Versteifungsplatten 214 einen Abstand aufweisen, der gleich der Breite der Vertikalträger 211 senkrecht zur Ausdehnung des Rahmens ist.
  • Die ersten Horizontalträger 212 können aus einem länglichen Blech mit einem U-Profil und den an den Enden des Blechs angeschweißten Versteifungsplatten hergestellt sein. Gemäß einem bevorzugten und besonders vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind jedoch die ersten Horizontalträger 212 jeweils einstückig aus einem einzigen gekanteten Blech aus Metall, zum Beispiel aus Aluminium oder Stahl, gebildet. Die einstückigen ersten Horizontalträger 212 werden beispielsweise durch einen Laser-Schneidvorgang aus einem Blech ausgeschnitten und nachträglich zur Bildung des U-Profil gekantet oder aus einem fertigen U-Profil, zum Beispiel durch einen Laser-Schneidvorgang, ausgeschnitten.
  • Zur Herstellung der Rahmen 210 werden die vorgefertigten ersten Horizontalträger 212 mit den Passverbindern 215 in die Schlitze 216 gesteckt, so dass die Vertikalträger 211 zwischen den Versteifungsplatten 214 verlaufen und die ersten Horizontalträger 212 senkrecht zu den Vertikalträgern 211 ausgerichtet sind. Anschließend werden die überlappenden Bereiche der Versteifungsplatten 214 und der Vertikalträger 211 miteinander verschweißt. Aufgrund der U-Profile der ersten Horizontalträger 212 und der Hohlprofile der Vertikalträger 211 besitzen die fertigen Rahmen 210 eine hohe Festigkeit und Formstabilität.
  • Die Verbindung der Rahmen 210 über die zweiten Horizontalträger 230 zur Bildung der inneren Trägereinrichtung 200 gemäß 1 ist mit weiteren Einzelheiten in den 5A und 5B gezeigt (siehe Ausschnitt F5A in 1). Die senkrecht zur Längsrichtung der zweiten Horizontalträger 230 verlaufenden Halteplatten 231 liegen im zusammengesetzten Zustand der Trägereinrichtung 200 an den Außenseiten der Versteifungsplatten 214 an. Die Spannelemente 232, wie zum Beispiel Exzenter-Verbinder, ragen durch Löcher 233 in den Halteplatten 231 und die Langlöcher 217 in den Versteifungsplatten 214. Die Spannelemente stellen eine lösbare Verbindung zwischen den Rahmen 210 bereit. Durch die Verwendung der manuell betätigbaren Exzenter-Verbinder kann die Trägereinrichtung 200 problemlos am Ort der Anwendung der Wandkonstruktion 100 zusammengesetzt und/oder modifiziert werden. Vorteilhafterweise sind hierzu keine Werkzeuge erforderlich. Der Zusammenbau der Trägereinrichtung 200 kann vielmehr allein durch manuelle Kraftausübung erfolgen.
  • An den unteren ersten Horizontalträgern 211 sind Fußelemente 218 vorgesehen, wie in 3 in auseinandergezogener Darstellung und mit weiteren Einzelheiten in den 6A und 6B gezeigt ist (siehe auch 9, F6A, und 10, F6B). Die Phantomdarstellung gemäß 6A zeigt, dass die Fußelemente 218 in an sich bekannter Weise mit einem scheibenförmigen Standfuß und einem Gewindebolzen gebildet sind. Der Gewindebolzen ist in den unteren ersten Horizontalträger 212 eingeschraubt, so dass die Fußelemente 218 höhenverstellbar sind. Im zusammengesetzten Zustand der Wandkonstruktion sind Einzelheiten der Fußelemente 218 durch die Wandplatten 301, 302 verdeckt.
  • Merkmale weiterer Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Wandkonstruktion 100 sind in den 7 bis 10 illustriert. Bei diesen Ausführungsformen hat die Trägereinrichtung 200 einen Aufbau mit sechs breiten Rahmen 210 (Breite z. B. 70 cm) gemäß 1 und zwei schmalen Rahmen 210A (Breite z. B. 35 cm), jeweils mit zwei Vertikalträgern 211 und drei ersten Horizontalträgern 212. Des Weiteren sind zweite Horizontalträger 230 zur Verbindung von Rahmen 210 analog zu den in den 1 und 5 gezeigten Ausführungsformen vorgesehen, so dass sich ein im Wesentlichen L-förmiger Grundriss der Trägereinrichtung 200 ergibt. 7 illustriert, dass eine Vielzahl von Wandplatten 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307 und 308 stufen- und fugenfrei an der Trägereinrichtung 200 lösbar fixiert werden, wobei sich ebene Außenflächen der Wandkonstruktion 100 ergeben. Die 8 und 9 zeigen, dass die Trägereinrichtung 100 im Wesentlichen modulartig aus den einzelnen Rahmen 210 aufgebaut ist, wie sie zum Beispiel in 2 gezeigt sind. Die einzelnen Rahmen 210 sind an ihren Vertikalträgern 211 miteinander lösbar verbunden, zum Beispiel verschraubt. Die Abschnitte der Wandkonstruktion 100 an deren Enden sind zum Beispiel wie die Turm-Wandkonstruktion gemäß 1 aufgebaut. 10 illustriert beispielhaft, dass mindestens eine der Wandplatten mit zusätzlichen Funktionselementen ausgestattet sein kann. Im dargestellten Beispiel weisen die Wandplatten 303 und 305 jeweils eine Schallquelle in Gestalt eines Lautsprechers 401 auf. Des Weiteren ist in der Wandplatte 303 ein Regal 402 vorgesehen. In die mittlere Wandplatte 304 ist ein Display 403 integriert, während die dritte Wandplatte 305 zusätzlich eine Vitrine 404 enthält. In gleicher Weise können weitere Funktionselemente vorgesehen sein, die sich in der Ebene der Wandplatten befinden oder ggf. aus der Ebene der Wandplatten vortreten. Es kann auch bei geeigneter Anordnung der Horizontalträger der Trägereinrichtung eine Tür- oder Fensteröffnung in mindestens eine der Wandplatten integriert sein.
  • Die Wandkonstruktion 100 gemäß den dargestellten Ausführungsformen kann dahingehend modifiziert werden, dass oberhalb der Trägereinrichtung 200 und der Wandplatten eine weitere Wandkonstruktion aufgesetzt wird, die im Wesentlichen analog zur beschriebenen Wandkonstruktion 100 aufgebaut ist. Vorteilhafterweise kann damit die Höhe der Gesamtkonstruktion in einem Raum vergrößert werden. Die Verbindung der Wandkonstruktionen in vertikaler Richtung erfolgt durch eine lösbare Verbindung der aneinander grenzenden Enden der Vertikalträger 211, zum Beispiel durch Hohlprofil-Schellen, Schienen oder andere gekantete Bleche. Auch bei der Kombination von mehreren Wandkonstruktionen in vertikaler Richtung werden die Vorteile der Erfindung insbesondere hinsichtlich der stufen- und fugenfreien, ebenen Ausrichtung der Wandplatten erzielt.
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen möglich, die ebenfalls von dem Erfindungsgedanken Gebrauch machen und deshalb in den Schutzbereich fallen. Insbesondere beansprucht die Erfindung auch Schutz für den Gegenstand und die Merkmale der Unteransprüche unabhängig von den in Bezug genommenen Ansprüchen. Beispielsweise genießen die Unteransprüche auch Schutz ohne das kennzeichnende Merkmal des Hauptanspruchs.

Claims (17)

  1. Wandkonstruktion (100), insbesondere für den Messe- oder Museumsbau, umfassend - eine Trägereinrichtung (200) mit mindestens einem starren Rahmen (210, 210A), der aus Vertikalträgern (211) und ersten Horizontalträgern (212) aufgebaut ist, die sich zwischen den Vertikalträgern (211) erstrecken, und - mindestens eine Wandplatte (300 - 308) mit einer zur Trägereinrichtung (200) weisenden Innenfläche (310) und einer Außenfläche (320), wobei - die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) an ihrer Innenfläche (310) mittels Aufhängelementen an dem mindestens einen Rahmen (210, 210A) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass - die Aufhängelemente starre Haken (311) umfassen, über welche die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) an dem mindestens einen Rahmen (210, 210A) eingehängt ist, und - auf dem mindestens einen Rahmen (210, 210A) mehrere Auflageelemente (213) angeordnet sind, auf denen die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) abgestützt ist, wobei - die Haken (311) und die Auflageelemente (213) so angeordnet und dimensioniert sind, dass die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) unter Spannung entgegen einer elastischen Eigenspannung der mindestens einen Wandplatte (300 - 308) auf den Auflageelementen (213) positioniert ist.
  2. Wandkonstruktion gemäß Anspruch 1, bei der - die Auflageelemente (213) auf den Vertikalträgern (211) verteilt angeordnet sind.
  3. Wandkonstruktion gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der - die Auflageelemente (213) Podeste umfassen, deren Stirnseiten eine Auflageebene aufspannen, wobei - die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) sich entlang der Auflageebene erstreckt.
  4. Wandkonstruktion gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der - die Haken (311) an der Innenfläche (310) der mindestens einen Wandplatte (300 - 308) befestigt und an den ersten Horizontalträgern (212) des mindestens einen Rahmens (210, 210A) eingehängt sind.
  5. Wandkonstruktion gemäß Anspruch 4, bei der - die ersten Horizontalträger (212) nach oben offene U- oder L-Profile aufweisen, an deren oberen Kanten die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) über die Haken (311) eingehängt ist.
  6. Wandkonstruktion gemäß Anspruch 5, bei der - die ersten Horizontalträger (212) an ihren Enden, die mit den Vertikalträgern (211) verbunden sind, sich in Vertikalrichtung nach oben erstreckende Versteifungsplatten (214) aufweisen.
  7. Wandkonstruktion gemäß Anspruch 6, bei der - die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) auf ihrer Innenfläche (310) keilförmige Vorsprünge (314), insbesondere Keilbleche, trägt, die auf den Versteifungsplatten (214) aufliegen.
  8. Wandkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 5 bis 7, bei der - die ersten Horizontalträger (212) an ihren Enden Passverbinder (215) aufweisen, die in die Vertikalträger (211) ragend angeordnet sind.
  9. Wandkonstruktion gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, mit mindestens einem der Merkmale - die Vertikalträger (211) umfassen Hohlprofile, -jeder Rahmen (210, 210A) umfasst zwei Vertikalträger (211) und drei erste Horizontalträger (212), die jeweils in einem unteren Bereich, in der Mitte und in einem oberen Bereich des Rahmens (210, 210A) angeordnet sind, und - die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) hat in Vertikalrichtung eine geringere Länge als der mindestens eine Rahmen (210, 210A).
  10. Wandkonstruktion gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der - die Trägereinrichtung (200) mindestens zwei starre Rahmen (210, 210A) umfasst, welche an ihren Vertikalträgern (211) direkt miteinander verbunden sind, wobei - an mindestens einem der Rahmen (210, 210A) jeweils eine Wandplatte (300 - 308) eingehängt ist.
  11. Wandkonstruktion gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der - die Trägereinrichtung (200) mindestens zwei starre Rahmen (210, 210A) umfasst, welche mit einem gegenseitigen Abstand über zweite Horizontalträger (230) miteinander verbunden sind, die sich senkrecht zu den Rahmen (210, 210A) erstrecken, so dass die Wandkonstruktion frei stehend gebildet ist, wobei - an mindestens einem der Rahmen (210, 210A) mindestens eine Wandplatte (300 - 308) eingehängt ist.
  12. Wandkonstruktion gemäß Anspruch 11, bei der - an mindestens einer Seite der Wandkonstruktion (100) an den zweiten Horizontalträgern (230) mindestens eine Wandplatte (300 - 308) eingehängt ist.
  13. Wandkonstruktion gemäß Anspruch 11 oder 12, bei der - die zweiten Horizontalträger (230) an ihren Enden Halteplatten (231) aufweisen, die mit Spannelementen (232) ausgestattet sind, über welche die zweiten Horizontalträger (230) mit den Rahmen (210, 210A), insbesondere mit den ersten Horizontalträgern (212), lösbar verbunden sind.
  14. Wandkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 10 bis 13, bei der - an den Rahmen (210, 210A) mindestens zwei Wandplatten (300 - 308) eingehängt sind, die sich an einem Rand stufen- und/oder fugenfrei berühren.
  15. Wandkonstruktion gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der - die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) Holz und/oder Kunststoff umfasst, und/oder - die Trägereinrichtung (200) und/oder die mindestens eine Wandplatte (300 - 308) mit mindestens einer weiteren Komponente, insbesondere mindestens einer Vitrine, mindestens eine Beleuchtungseinrichtung, mindestens eine Beschallungseinrichtung, mindestens eine Anzeigeeinrichtung, mindestens einer Tür und mindestens einem Regal, ausgestattet ist.
  16. Wandkonstruktion gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die mindestens eines umfasst von - einem Raumteiler, - einer Präsentationswand, - einer Messebau-Konstruktion, - einer Museumsbau-Konstruktion, und - einem Stadtmöbel.
  17. Verfahren zum Aufbau der Wandkonstruktion (100) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend die Schritte - Montage der Trägereinrichtung (200), und - Einhängen der mindestens einen Wandplatte (300 - 308) an den ersten und/oder zweiten Horizontalträgern (212, 230).
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