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DE102019105034A1 - Tür- oder Fensteranordnung mit einer Antriebseinheit im Blendrahmen - Google Patents

Tür- oder Fensteranordnung mit einer Antriebseinheit im Blendrahmen Download PDF

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Publication number
DE102019105034A1
DE102019105034A1 DE102019105034.0A DE102019105034A DE102019105034A1 DE 102019105034 A1 DE102019105034 A1 DE 102019105034A1 DE 102019105034 A DE102019105034 A DE 102019105034A DE 102019105034 A1 DE102019105034 A1 DE 102019105034A1
Authority
DE
Germany
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driver
pin
locking
frame
recess
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102019105034.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Philipp Kalverkamp
Holger Grüner
Matthias Gröninger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Groninger Antriebstechnik & Co KG GmbH
Veka AG
Original Assignee
Groninger Antriebstechnik & Co KG GmbH
Veka AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Groninger Antriebstechnik & Co KG GmbH, Veka AG filed Critical Groninger Antriebstechnik & Co KG GmbH
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Priority to EP20159745.7A priority patent/EP3702555B1/de
Priority to PL20159745.7T priority patent/PL3702555T3/pl
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tür- oder Fensteranordnung umfassend einen Blendrahmen (20) und wenigstens einen damit beweglich verbundenen Fügelrahmen (10), wobei der Flügelrahmen (10) eine in einer Beschlagsnut (15) des Flügelrahmens (10) verschieblich geführte Riegelstange (12), insbesondere mit einem Handbedienelement antreibbare Riegelstange (12) aufweist, an der wenigstens ein Riegelzapfen (13) angeordnet ist, der mit wenigstens einem Riegelzapfenaufnahmeelement (26) am Blendrahmen (20) in Eingriff steht oder zumindest in Eingriff bringbar ist, wobei im Blendrahmen (20) eine Antriebseinheit angeordnet ist, die einen Antriebsmotor (21) und einen von diesem in der Verschieberichtung der Riegelstange (12) bewegbaren Mitnehmer (23) aufweist und an der Riegelstange (12) wenigstens ein Mitnehmerzapfen (14) angeordnet ist, der mit dem Mitnehmer (23) in Eingriff steht oder zumindest in Eingriff bringbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tür- oder Fensteranordnung umfassend einen Blendrahmen und wenigstens einen damit beweglich verbundenen Fügelrahmen, wobei der Flügelrahmen eine in einer Beschlagsnut des Flügelrahmens verschieblich geführte Riegelstange aufweist, an der wenigstens ein Riegelzapfen angeordnet ist, der mit wenigstens einem Riegelzapfenaufnahmeelement am Blendrahmen in Eingriff steht oder zumindest in Eingriff bringbar ist. Die verschieblich geführte Riegelstange kann z.B. mit einem Handbedienelement angetrieben sein. Ein solches Handbedienelement kann permanent am Flügelrahmen angeordnet sein. Es kann aber auch zeitweise anbringbar und wieder entfernbar am Flügelrahmen angeordnet sein, z.B. über eine Steckverbindung.
  • Bei Anordnungen dieser Art können die Flügelrahmen und/oder Blendrahmen z.B. aus Kunststoffprofilen gefertigt sein, insbesondere mit einer verstärkenden Stahleinlage, aus Holzprofilen, aus Metallprofilen, bevorzugt aus Aluminiumprofilen, sowie auch aus Verbundprofilen, also Profilen aus zwei verschiedenen Materialien, wie z.B. aus Holz und Aluminium.
  • Eine Tür- oder Fensteranordnung dieser Art ist im Stand der Technik allgemein bekannt. Als Blendrahmen wird dabei der Rahmen verstanden, der üblicherweise mit einem Bauteil einer Immobilie fest verbunden wird, wie z.B. mit dem Mauerwerk oder einem Ständerwerk. Ein solcher Blendrahmen ist dabei üblicherweise aus mehreren, insbesondere identischen Blendrahmenprofilen zusammengesetzt, die in den Eckbereichen verbunden sind.
  • Der Flügelrahmen ist der gegenüber dem feststehenden Blendrahmen bewegliche Rahmen, der üblicherweise die Verglasung umfasst und der ebenso aus mehreren in den Ecken verbundenen, insbesondere identischen Flügelrahmenprofilen ausgebildet ist.
  • Der Flügelrahmen ist dabei häufig, bevorzugt auch bei der hier beschriebenen Erfindung um zwei zueinander senkrechte Drehachsen verschwenkbar. Eine Drehachse, insbesondere die vertikale, ist die Achse, um die eine vollständige Öffnung des Flügelrahmens, insbesondere größer 90 Grad zum Blendrahmen erfolgen kann. Eine andere Drehachse, insbesondere die horizontale, ist die Drehachse um die der Flügelrahmen um einen begrenzten Winkelbereich, insbesondere kleiner 45 Grad, in eine Kippstellung relativ zum Blendrahmen gebracht werden kann.
  • Mit einer solchen Anordnung können somit beispielsweise 3 Funktionen realisiert werden, insbesondere die Funktion, in der der Flügelrahmen mit den Blendrahmen unbeweglich verriegelt ist (Geschlossenfunktion), die Funktion, in der der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen geöffnet werden kann (Offenfunktion) und die Funktion in der der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen gekippt werden kann (Kippfunktion).
  • Die Erfindung wird bevorzugt bei solchen Tür- oder Fensteranordnungen eingesetzt, welche diese genannten drei Funktionen aufweisen, ist aber auch einsetzbar, bei Tür- oder Fensteranordnung mit nur zwei Funktionen, wie z.B. der Geschlossenfunktion und der Kippfunktion. Die Erfindung bezieht sich somit sowohl auf reine Kippfenster/-türen als auch auf Kipp- und Drehfenster bzw. - türen. Alternativ bezieht sich die Erfindung auch auf Klappfenster.
  • Die Realisation der Funktionen, die zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen möglich sind ergibt sich durch die Beschlagelemente in der Anordnung. Zu diesen zählen z.B. Scharnierelemente, Riegelstangen, Riegelzapfen, Riegelzapfenaufnahmeelemente (Schließbleche), Handbedienelemente, wie z.B. Handgriffe (Olive), Kraftübertragungselemente, Scherengestänge etc. Eine Anordnung der Erfindung kann mehrere dieser Elemente umfassen, muss aber nicht zwingend alle genannten Elemente umfassen.
  • Dabei umfasst der Flügelrahmen gemäß der Erfindung wenigstens eine in einer Beschlagsnut des Flügelrahmens verschieblich geführte Riegelstange. Eine solche Riegelstange kann z.B. in bekannter Weise mit einem Handbedienelement antreibbar sein. Dabei kann das Handbedienelement die Riegelstange direkt oder in den überwiegenden Fällen indirekt über Kraftübertragungselemente antreiben, z.B. wenn das Handbedienelement an einem vertikal ausgerichteten Flügelrahmenprofil des Flügelrahmens angeordnet ist, die angetriebene Riegelstange hingegen in einem horizontalen Flügelrahmenprofil des Flügelrahmens.
  • Die wenigstens eine Riegelstange kann z.B. und bevorzugt zumindest in dem horizontalen unteren Flügelrahmenprofil des Flügelrahmens, insbesondere also in einer horizontalen Beschlagsnut angeordnet sein. Bei dieser genannten Anordnung befindet sich die Beschlagsnut an der Unterseite des Flügelrahmenprofils. Insbesondere ist die Beschlagsnut allgemein zum gegenüberliegenden Blendrahmenprofil des Blendrahmens offen. Es können mehrere Riegelstangen in zueinander senkrechter Orientierung in jeweiligen Beschlagsnuten der Flügelrahmenprofile verschieblich geführt sein. Bevorzugt sind diese sodann kinematisch in den Ecken des Rahmens verbunden, z.B. durch Kraftübertragungselemente, die z.B. als flexible Schub-/Zugbänder ausgebildet sein können, so dass sich die Betätigung einer der Riegelstangen, z.B. mit einem Handbedienelement, auf die angekoppelte wenigstens eine weitere Riegelstange überträgt.
  • Der wenigstens eine Riegelzapfen an der wenigstens einen Riegelstange steht von dieser in Richtung zu dem gegenüberliegenden Blendrahmenprofil des Blendrahmens vor und kann mit wenigstens einem Riegelzapfenaufnahmeelement bzw. einem Schließblech, das am Blendrahmen befestigt ist, insbesondere am unteren horizontalen Blendrahmenprofil des Blendrahmens in Eingriff stehen oder zumindest in Eingriff gebracht werden.
  • Durch die relative Position des wenigstens einen Riegelzapfens zu dem wenigstens einen Riegelzapfenaufnahmeelement, ggfs. auch durch weitere Elemente, sind die möglichen Funktionen der Anordnung definiert. Diese möglichen relativen Positionen können durch Verschieben der den wenigstens einen Riegelzapfen tragenden Riegelstange gegenüber der wenigstens einen am Blendrahmen ortfesten Riegelzapfenaufnahme eingestellt werden, z.B. durch Betätigen eines Handbedienelementes.
  • Ein Riegelzapfen kann dabei im Stand der Technik und auch bei der Erfindung z.B. nur mit einer Riegelzapfenaufnahme in Wirkverbindung stehen, in welcher durch Umpositionierung des Riegelzapfens in dieser Riegelzapfenaufnahme alle Funktionen eingestellt werden können oder auch mit zwei in der möglichen Verschieberichtung der Riegelstange beabstandeten Riegelzapfenaufnahmen, die jeweils einer anderen Funktion zugeordnet sind, z.B. eine der Geschlossenfunktion und eine der Kippfunktion.
  • Üblicherweise werden Türen oder Fenster manuell durch eine Betätigung eines Handbedienelementes, wie z.B. eines Handgriffs von der Geschlossenfunktion in die Offenfunktion oder Kippfunktion und zurück überführt.
  • Die DE 101 13 784 offenbart z.B. eine Fenster- oder Türanordnung, bei der in einem Rahmen ein beweglich angebrachter Flügel vorgesehen ist, der durch Steuerungsbewegungen in verschiedene Positionen relativ zum Rahmen bewegt werden kann. Hierfür sind eine Vielzahl von Beschlagsmodulen vorgesehen, die die einzelnen Halte- und Bewegungsfunktionen erfüllen.
  • Es gibt weiterhin automatische Beschläge, die mittels Elektromotoren Fenster in eine Kippstellung öffnen oder schließen. Solche Fenster können über motorisch betriebene Verriegelungselemente auch gesichert werden. Beispielsweise ist es bekannt Antriebseinheiten außen am Blendrahmen oder außen am Flügelrahmen anzuordnen, mit denen eine Relativbewegung zwischen diesen erzeugt werden kann, z.B. durch Kettenantriebe.
  • Solche Antriebseinheiten sind optisch unansehnlich und müssen häufig visuell erkennbar verkabelt werden.
  • Diese Ausführungen haben zwar den Vorteil der Hemmung der Bewegung im Antrieb, so dass hierbei keine separate Abschließfunktion realisiert werden muss, dies resultiert aber auch in dem Nachteil, dass eine manuelle Betätigung nicht möglich ist. Die Öffnungsbewegung ist weiterhin üblicherweise auf die Kippstellung beschränkt. Eine Öffnung des Fensters oder der Tür durch Drehen um eine vertikale Achse ist nicht möglich.
  • Bei automatisch gesteuerten Fenstern/Türen ist es allgemein von Nachteil, dass die geschlossene oder gekippte Stellung ein manuelles Eingreifen nicht ohne weiteres zulässt. Bei einem Stromausfall beispielsweise, kann das Fenster oder die Tür nicht von Hand bedient werden. Die Ablaufzyklen einer automatisierten Steuerung müssen unter Stromzufuhr zunächst beendet oder deaktiviert werden, um eine händische Bedienbarkeit zuzulassen.
  • Auch bei ordnungsgemäßer Stromversorgung von vollautomatisierten großen Fensterfronten, wie sie in großen Bürogebäuden im Normalbetrieb nützlich und gewollt sind und hier nur der Wechsel von Zu- und Kippstellung erforderlich ist, ist das Umstellen auf manuellen Betrieb häufig gewünscht, z.B. um ein Fenster weit zur Durchführung von Reinigungsarbeiten zu öffnen..
  • Auch im Brandfall, müssen Fenster notfalls auch manuell weit geöffnet werden können, um Menschen nach außen zu retten.
  • Das Außerkraftsetzen und Abschalten der Elektronik oder das Entkoppeln der mechanischen Kraftübertragung zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen ist bislang mit einem zusätzlichen, nicht unerheblichen Aufwand verbunden, z.B. durch Umstellen mit einer Schlüsselkarte. Nachteilig ist ebenfalls die Anordnung von Antriebseinheiten im Flügelrahmen. Der beengte Raum, lässt zur Unterbringung von Motoreinheiten wenig konstruktive Spielräume, so dass diese, wie oben genannt auch häufig außen aufgesetzt werden. Stromversorgungskabel müssen über eine Brücke in den Flügelrahmen geleitet werden, was nicht selten zu Störanfälligkeiten führt.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine automatisierte Tür- oder Fensteranordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einerseits optisch ansehnlich, bevorzugt im geschlossenen Zustand der Anordnung die Antriebseinheit nicht erkennbar ist, und andererseits eine visuell nicht erkennbare Führung von Kabelzuleitungen zur Stromversorgung von elektrischen Motoren erlaubt, z.B. aus dem umgebenden Mauerwerk.
  • Bevorzugt ist es eine weitere Aufgabe der Erfindung eine Anordnung der eingangs genannten Art alternativ manuell oder motorisch zwischen wenigstens zwei Funktionen, wie z.B. der Geschlossen- und der Kippfunktion, umstellen zu können, bevorzugt zwischen drei Funktionen (Geschlossen-, Offen-, Kippfunktion) umstellen zu können, besonders bevorzugt ohne jegliche vom Benutzer geforderte Maßnahmen.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Tür- oder Fensteranordnung der eingangs genannten Art gelöst, bei der im Blendrahmen eine Antriebseinheit angeordnet ist, die einen Antriebsmotor und einen von diesem in der Verschieberichtung der Riegelstange bewegbaren Mitnehmer aufweist und an der Riegelstange ein Mitnehmerzapfen angeordnet ist, der mit dem Mitnehmer in Eingriff steht oder zumindest in Eingriff bringbar ist. Die Verschieberichtung der Riegelstange und auch die Verschieberichtung des Mitnehmers ist bevorzugt parallel zur Erstreckung der Achse, um die der Flügelrahmen relativ zum Blendrahmen in eine gekippte Stellung gebracht werden kann.
  • Bevorzugt ist die Antriebseinheit in einem horizontalen Blendrahmenprofil des Blendrahmens angeordnet, insbesondere dem unteren horizontalen. Die Antriebseinheit kann auch im oberen horizontalen Blendrahmenprofil oder auch im rechten oder linken vertikalen Blendrahmenprofil angeordnet sein. Bevorzugt ist die Antriebseinheit in demjenigen Blendrahmenprofil angeordnet, das parallel und nahe zu der Achse ist, um die der Flügelrahmen gekippt werden kann, bzw. vor dem die Achse verläuft. Bezogen auf den gesamten Blendrahmen ist somit die Antriebseinheit bevorzugt auf der Seite angeordnet, wo die Achse liegt, um die die Verkippung erfolgt. Diese Achse liegt üblicherweise bei Standard-Fenstern und -Türen horizontal unten, kann bei Sonderausführungen aber auch vertikal seitlich liegen oder bei Klappfenstern horizontal oben.
  • Durch die Anordnung im Blendrahmen ist die Antriebseinheit optisch unauffällig, insbesondere nur sichtbar bei geöffnetem Flügelrahmen und kann durch den Blendrahmen hindurch verkabelt werden, z.B. durch Hohlkammern, die parallel und separat zu der Hohlkammer verlaufen, in der ein Verstärkungsprofil integriert ist.
  • Der genannte Mitnehmer der Antriebseinheit kann mittels des Antriebsmotors in der Richtung vor- und zurückbewegt werden, welche der Richtung entspricht, in der die Riegelstange in der Beschlagsnut verschieblich ist. Durch den Mitnehmer kann somit der Mitnehmerzapfen, der in der Verschieberichtung beabstandet zum Riegelzapfen an der Riegelstange angeordnet ist, bewegt werden, insbesondere dadurch, dass der Mitnehmer den Mitnehmerzapfen in seiner Bewegungsrichtung mitnimmt, wobei die Bewegung auf die Riegelstange und deren Riegelzapfen übertragen wird, so dass motorisch die verschiedenen möglichen Funktionen durch die unterschiedlichen relativen Stellungen zwischen Riegelzapfen und Riegelzapfenaufnahme eingestellt werden können.
  • Als Mitnehmer im Sinne der Erfindung ist somit allgemein ein Element zu verstehen, das eingerichtet ist, den wenigstens einen Mitnehmerzapfen bei einer Bewegung des Mitnehmers in derselben Richtung mitzunehmen. Dieses „Mitnehmen“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass der benannte Eingriff zwischen dem Mitnehmer und dem wenigstens einen Mitnehmerzapfen eine Wirkverbindung darstellt, in welcher der Mitnehmer und der wenigstens eine Mitnehmerzapfen kraftschlüssig verbunden sind, so dass durch die Bewegung des Mitnehmers eine auf den in Eingriff stehenden Mitnehmerzapfen wirkende Kraft erzeugt wird, die zur Bewegung des Mitnehmerzapfens in derselben Richtung führt. Dafür kann der Mitnehmer z.B. eine oder mehrere Antriebsflächen aufweisen, die bei einer Bewegung des Mitnehmers mit dem wenigstens einen Mitnehmerzapfen in Kontakt stehen.
  • Z.B. kann eine Ausführung vorsehen, dass ein Mitnehmer zwei beabstandete aufeinander zugerichtete Antriebsflächen aufweist, zwischen denen ein Mitnehmerzapfen, insbesondere der einzige Mitnehmerzapfen angeordnet ist. Diese Antriebsflächen weisen einen Abstand auf, der so groß ist wie der Querschnitt des Mitnehmerzapfens in der Abstandsrichtung, bevorzugt ist der Abstand größer als der Querschnitt des Mitnehmerzapfens in der Abstandsrichtung, die auch der Verschieberichtung entspricht, wodurch sich ein Freilaufbereich ergibt, in welchem der Mitnehmer sich bewegen kann, ohne den Mitnehmerzapfen mitzunehmen.
  • In einer anderen Ausführung kann der Mitnehmer zwei voneinander wegweisende Antriebsflächen aufweisen, die beide zwischen zwei beabstandeten Mitnehmerzapfen angeordnet sind, insbesondere hierbei jeweils auf einen der beiden Mitnehmerzapfen zuweisen. Hier kann der Abstand zwischen den zwei Mitnehmerzapfen so groß sein, wie der Abstand der beiden Antriebsflächen, bevorzugt ist der Abstand zwischen den zwei Mitnehmerzapfen größer als der Abstand der beiden Antriebsflächen, wodurch sich auch in dieser Ausführung ein Freilaufbereich ergibt, in welchem der Mitnehmer sich bewegen kann, ohne einen der beiden Mitnehmerzapfen mitzunehmen.
  • In beiden Ausführungen weist eine jeweilige Antriebsfläche in Richtung des Mitnehmerzapfens, den sie bei ihrer Bewegung mitnimmt. Ein solche Antriebsfläche kann im einfachsten Fall eine plane Fläche sein, insbesondere die senkrecht orientiert ist zur Verschieberichtung des Mitnehmers. Eine solche Antriebsfläche kann auch zum Mitnehmerzapfen zumindest teilbereichsweise konkav ausgebildet sein, insbesondere einen Mitnehmerzapfen bei einem Eingriff hierdurch teilbereichsweise, bevorzugt kontaktierend umschließen. Das Umschließen kann über einen Winkelbereich von z.B. mindestens 45 Grad, weiter bevorzugt mindestens 90 Grad oder weiter bevorzugt um 180 Grad erfolgen.
  • Die Antriebseinheit kann bevorzugt für verschiedenartige Tür- oder Fensteranordnungen identisch ausgeführt sein. Hierdurch erschließt sich der Vorteil, dass verschiedene Beschlagtypen einer Tür- oder Fensteranordnung mit einer universell verwendbaren Antriebseinheit betrieben werden können. Hier sind alle Kombinationen mit marktüblichen Beschlägen denkbar. Es erschließt sich hierdurch auch die Möglichkeit der Nachrüstung von bestehenden Tür- oder Fensteranordnungen. Insbesondere ergibt sich eine Kompatibilität, wenn der Mitnehmer wie ein üblicher Beschlag, insbesondere wie eine übliche Riegelzapfenaufnahme, insbesondere wie ein Schließblech ausgebildet ist. Die Antriebseinheit ist bevorzugt zu bestehenden Fenstersystemen hinsichtlich der Verstärkungsstähle, Dichtungen und Glasleisten kompatibel. Bevorzugt ist eine konventionelle Verarbeitung mit allen statischen Eigenschaften in unveränderter äußerer Optik umsetzbar.
  • In bevorzugter Ausgestaltung ist zumindest der Antriebsmotor der Antriebseinheit in einem Hohlraum unter der Falzoberfläche des Blendrahmens angeordnet, insbesondere in einem Hohlraum, der in der Schließrichtung des Flügelrahmens vor einem Hohlraum angeordnet ist, in dem ein Verstärkungsprofil des Blendrahmens aufgenommen ist, bevorzugt wobei in der Falzfläche des Blendrahmens eine Ausnehmung angeordnet ist, durch die hindurch der Antriebsmotor in den Hohlraum eingesteckt ist. Beispielsweise kann in demselben Hohlraum, der sich bevorzugt längs des gesamten Blendrahmenprofils erstreckt, auch die Führung der Kabel zur Stromversorgung und/oder Signalübertragung erfolgen. Die Kabel können z.B. in einem Eckbereich des Blendrahmens aus diesem herausgeführt sein.
  • In bestehenden Tür- oder Fensteranordnungen kann in die Falzfläche z.B. nachträglich eine Ausnehmung eingebracht werden und die Antriebseinheit in den so eröffneten Hohlraum zumindest teilweise eingesteckt werden, insbesondere zumindest mit dem Antriebsmotor.
  • Eine bevorzugte Konstruktion kann hier vorsehen, dass die Antriebseinheit eine Montageplatte aufweist, unter welcher der Antriebsmotor angeordnet ist und über welcher der Mitnehmer angeordnet ist, wobei mit der Montageplatte eine Ausnehmung in der Falzoberfläche des Blendrahmens, insbesondere gedichtet abgedeckt ist. Eine solche Montageplatte kann an ihrer Unterseite einen Führungsvorsprung aufweisen, der in eine Nut des Blendrahmens, z.B. in die Glasleistennut des Blendrahmens eingelegt werden kann. Ein solcher Führungsvorsprung kann unterseitig an der Längskante der Montageplatte angeordnet sein und sich bevorzugt über die gesamte Länge der Montageplatte erstrecken. So kann in der Tiefenrichtung eines Blendrahmens eine genaue Positionierung der Antriebseinheit vorgenommen werden. Die Antriebseinheit kann mit Schrauben durch die Montageplatte hindurch in das Blendrahmenprofil verschraubt sein, insbesondere ohne in das Verstärkungsprofil oder dessen Hohlraum eindringen zu müssen. Es kann auch vorgesehen sein, die Antriebseinheit mit dem Verstärkungsprofil zu verschrauben.
  • Die Montageplatte weist bevorzugt einen in Verschieberichtung des Mitnehmers erstreckten Schlitz auf, in welchem der Mitnehmer verschieblich angeordnet ist, der durch den darunter liegenden Antriebsmotor vor- und zurückbewegt werden kann.
  • Für das motorische Verschieben des Mitnehmers kann die Erfindung bevorzugt vorsehen, dass die Antriebseinheit eine von dem Antriebsmotor angetriebene Gewindespindel aufweist, die sich in der Verschieberichtung der Riegelstange, insbesondere parallel zu dieser erstreckt, wobei der Mitnehmer unterseitig als Spindelmutter ausgebildet ist oder eine Spindelmutter aufweist, in welcher die Gewindespindel einliegt. Als unterseitiger Bereich des Mitnehmers wird ein Bereich des Mitnehmers verstanden, der unter der Montageplatte und somit im Blendrahmen liegt. Ein oberseitiger Bereich des Mitnehmers, der somit über der Montageplatte liegt, steht in Wirkverbindung mit dem wenigstens M itnehm erzapfen.
  • Der Mitnehmer der Antriebseinheit oder zumindest dessen Bereich, der mit dem wenigstens einen Mitnehmerzapfen in Wirkverbindung steht, insbesondere der Bereich, der den wenigstens einen Mitnehmerzapfen antreibend kontaktiert, z.B. umgibt, kann so bevorzugt in einem Bereich zwischen der Falzoberfläche des Blendrahmens und der Riegelstange des Flügelrahmens angeordnet sein. Er befindet sich somit in einem Bereich, der ebenso für die Zusammenwirkung des Riegelzapfens und des Riegelzapfenaufnahmeelementes vorgesehen ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Antriebseinheit, insbesondere umfassend den Antriebsmotor mit angetriebener Gewindespindel, Mitnehmer und Montageplatte, in einem Bereich eines unteren Rands eines Blendrahmens, beispielsweise in einem Fensterrahmen, ausgebildet.
  • Der Mitnehmer kann z.B. wenigstens eine Ausnehmung aufweisen, die bevorzugt bei allen möglichen Ausführungen zumindest in Richtung zur Riegelstange offen ist, so dass der von dieser zum Blendrahmen vorstehende wenigstens eine Mitnehmerzapfen in die Ausnehmung eintauchen kann. Bei einer Anordnung am unteren Blendrahmenprofil taucht somit der Mitnehmerzapfen von oben in den Mitnehmer ein, insbesondere zumindest, wenn der Flügelrahmen geschlossen oder gekippt ist.
  • Unter einer Ausnehmung wird im Sinne der Erfindung ein Bereich des Mitnehmers verstanden, in welchem ein Mitnehmerzapfen aufgenommen sein kann. Dafür muss eine Ausnehmung den Mitnehmer nicht allseitig umschließen, sondern kann in mehrere Richtungen offen sein, somit einen Mitnehmerzapfen auch nur bereichsweise umgeben, insbesondere in einer Ebene senkrecht zur Erstreckungsrichtung des Mitnehmerzapfens. Die eingangs genannten beabstandeten Antriebsflächen bilden somit einen einfachsten Fall einer Ausnehmung, deren Wände den Mitnehmerzapfen an zwei in der Verschieberichtung sich gegenüberliegenden Seiten des Mitnehmerzapfens umgeben.
  • Eine solche Ausnehmung umfasst je nach Ausführung zumindest eine der Antriebsflächen, bevorzugt beide vorgenannten Antriebsflächen, d.h. die Antriebsflächen sind Teil der Ausnehmungswandung.
  • Die Erfindung kann bevorzugt in der Zusammenwirkung von Mitnehmerzapfen und Mitnehmer verschiedene Alternativen umfassen, von denen nachfolgend drei beschrieben werden.
  • In einer ersten Alternativen, insbesondere einer solchen mit einem einzigen Mitnehmerzapfen, kann es vorgesehen sein, dass bei einem bestehenden Eingriff zwischen Mitnehmer und Mitnehmerzapfen, wenn der Mitnehmerzapfen also zwischen den Antriebsflächen bzw. in der Ausnehmung aufgenommen ist, jede Bewegung des Mitnehmers unmittelbar auch eine Bewegung des Mitnehmerzapfens bewirkt. In dieser Ausführung ist der Mitnehmerzapfen bevorzugt zumindest von den in der Verschieberichtung beabstandeten Bereichen der Antriebsflächen / Wandung der Ausnehmung des Mitnehmers, welche die Antriebsflächen bildet, abstandslos bzw. eng umschlossen, insbesondere worunter verstanden wird, dass nicht mehr als ein technisch bedingtes / nötiges Spiel zwischen dem Außenbereich des Mitnehmerzapfens und der inneren Ausnehmungswandung des Mitnehmers besteht.
  • Eine solche Ausführung kann z.B. vorgesehen sein, wenn keine jederzeitige manuelle Betätigung des Flügelrahmens nötig ist, insbesondere z.B. wenn der Flügel mit der Antriebseinheit zumindest vornehmlich zwischen zwei Funktionen umgestellt wird, insbesondere zwischen der Geschlossen- und Kippfunktion, insbesondere was nicht ausschließt, dass auch eine dritte Funktion, insbesondere die Offenfunktion motorisch einstellbar ist.
  • Der Mitnehmer kann z.B., wie eingangs genannt, zwei in der Verschieberichtung beabstandete Wände, z.B. parallele und zur Verschieberichtung senkrecht orientierte Wände umfassen, in deren Abstandsbereich der Mitnehmerzapfen in der Schließrichtung, z.B. also bei einem Schließen des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen eintreten kann, z.B. zumindest, wenn sich der Riegelzapfen in einer Stellung zu dem wenigstens einen Riegelzapfenaufnahmeelement befindet, welche die Öffnungsfunktion ermöglicht. Die Ausnehmung weist hierbei einen in der Öffnungsrichtung des Flügelrahmens offenen Durchbruch auf. So kann in dieser Ausführung zwar nicht jederzeit ein manueller Eingriff zum Erreichen einer beliebigen Funktion erfolgen, der Flügelrahmen kann aber zumindest in einer definierten Offenstellung des Riegelzapfens zum Riegelzapfenaufnahmeelement manuell aufgezogen und wieder geschlossen werden, z.B. zu Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, weil in dieser Stellung durch Drehung des Flügelrahmens der Mitnehmerzapfen in und außer Eingriff mit dem Mitnehmer gebracht werden dann.
  • Die Erfindung kann hier in einer Weiterbildung vorsehen, dass der Mitnehmerzapfen im Mitnehmer durch eine auf den Mitnehmerzapfen ausgeübte Haltekraft, insbesondere die von den zuvor genannten Wänden der Ausnehmung des Mitnehmers ausgeübt wird, die den Mitnehmerzapfen umgeben, festgehalten wird. Der Mitnehmerzapfen kann somit aus dem Mitnehmer nur nach Überwindung dieser Haltekraft herausgeführt werden. So kann z.B. verhindert werden, dass in der Offenstellung des Flügels, z.B. wenn diese nur durchfahren wird, der Mitnehmerzapfen nicht versehentlich, beispielsweise durch einen Windstoß aus dem Mitnehmer herausgedrückt wird. Vielmehr muss ein Benutzer bewusst am Flügel ziehen, um so die Haltekraft zu überwinden und den Mitnehmer und Mitnehmerzapfen außer Eingriff bringen.
  • Die genannten Wände des Mitnehmers können nachgiebig gelagert und durch eine von außen auf diese wirkende Kraft, die z.B. durch Federn erzeugt sein kann, in die Richtung zum Mitnehmer belastet sein. Die genannten Wände können innen (bezogen auf die gebildete Ausnehmung) an die Außenform des Mitnehmers angepasst sein, so dass der Mitnehmer von den Wänden zumindest bereichsweise, bevorzugt formschlüssig, umschlossen wird, insbesondere bis auf einen Bereich zwischen den Wänden, also den genannten Durchbruch, durch den der Mitnehmerzapfen hindurchtreten kann. Bei einer zumindest im Wesentlichen kreisförmigen Querschnittsform des Mitnehmerzapfens können die Wände zum Mitnehmerzapfen teilkreisförmig konkav ausgebildet sein.
  • Dieser Durchbruch des Mitnehmers zwischen den Wänden kann durch die Haltkraft und die nachgiebige Lagerung der Wände auf eine Breite reduziert sein, die kleiner ist, als die Breite, insbesondere der Durchmesser des Mitnehmerzapfens. Der Mitnehmerzapfen muss so bei Eintritt in oder Austritt aus dem Mitnehmer diesen Durchtrittsbereich gegen die Haltekraft vergrößern und die Wände des Mitnehmers gegen die Haltekraft verlagern. Der Mitnehmer übt so auf den Mitnehmerzapfen ein Schnapp-Funktion aus.
  • Diese Schnapp-Funktion kann auch außerhalb des Mitnehmers und ggfs. auch außerhalb des Antriebs über ein separates, vorzugsweise gefedertes Element erfolgen, das eine Reibkraft direkt oder indirekt auf den Flügel auswirkt oder diesen formschlüssig hält. Alternativ dazu kann die Haltefunktion auch über einen Magnet erfolgen.
  • Besonders in dieser ersten genannten Alternative kann es vorgesehen sein, dass automatisch mit Anfahren der Position zwischen Riegelzapfen und Riegelzapfenaufnahme, welche die Kippfunktion ermöglicht, der Flügelrahmen auch automatisch in die gekippte Lage gegenüber dem Blendrahmen überführt wird, z.B. durch eine Zwangsführung einer zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen angeordneten Mechanik, z.B. Scherenmechanik, insbesondere die von der bewegten Riegelstange, zumindest in einem Endbereich der Bewegung mit angetrieben wird. So kann eine Tür- oder Fensteranordnung dieser Art automatisch zwischen der geschlossenen und einer gekippten Stellung hin- und hergefahren werden und in der bevorzugt dazwischen liegenden Offenstellung auch manuell geöffnet und wieder geschlossen werden.
  • In einer zweiten, demgegenüber bevorzugten Alternative kann es die Erfindung vorsehen, dass der Mitnehmer einen Freilaufbereich um den Mitnehmerzapfen, insbesondere um den einzigen diesem Mitnehmer zugeordneten Mitnehmerzapfen herum aufweist, also zumindest bei einige Positionen des Mitnehmers dieser bei seiner Bewegung den Mitnehmerzapfen nicht unmittelbar mitbewegt, sondern erst nach Zurücklegen des Freilaufbereichs.
  • Hierfür kann in einer ersten Ausführung dieser zweiten Alternative der Mitnehmer eine Ausnehmung zur Aufnahme des Mitnehmerzapfens aufweisen, die in der Form identisch ausgebildet ist zu der Ausnehmung des Riegelzapfenaufnahmeelements für die Aufnahme des Riegelzapfens, insbesondere wobei auch der Mitnehmerzapfen identisch ausgebildet sein kann zum Riegelzapfen. Insbesondere kann dies vorgesehen sein, wenn an einem Blendrahmenprofil des Blendrahmens eine, insbesondere eine einzige Riegelzapfenaufnahme vorgesehen ist, mit der alle Funktionen des Flügelrahmens realisierbar sind, insbesondere also Geschlossen-, Offen- und Kippfunktion. Z.B. kann ein Duplikat der Riegelzapfenaufnahme als Mitnehmer verwendet werden, indem dieses unterseitig mit einer Spindelmutter versehen wird, durch die die vorgenannte Spindel des Antriebsmotors hindurchgehen kann, um so diese Riegelzapfenaufnahme zu bewegen.
  • In einer zweiten Ausführung dieser zweiten Alternative kann der Mitnehmer zwei beabstandete Antriebsflächen aufweisen, zwischen denen der Mitnehmerzapfen angeordnet ist. Die Antriebsflächen können eine in der Verschieberichtung der Riegelstange längserstreckte Ausnehmung zur Aufnahme des Mitnehmerzapfens bilden, insbesondere umgibt somit die Ausnehmungswandung den Mitnehmerzapfen. Insbesondere ist die Ausnehmung in dieser Verschieberichtung länger als sie senkrecht dazu breit ist. Diese längserstreckte Ausnehmung kann z.B. ausgebildet sein als ein in der Verschieberichtung der Riegelstange erstrecktes Langloch. Die längserstreckte Ausnehmung, insbesondere das Langloch, weist in der Ausnehmungswandung einen in der Öffnungsrichtung des Flügelrahmens offenen Durchbruch auf, durch den der Mitnehmerzapfen hindurchtreten kann, also aus der Ausnehmung heraustreten kann und auch wieder in die Ausnehmung hineintreten kann, insbesondere beim Öffnen und Schließen des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen um die vertikale Achse. Bevorzugt ist der Durchbruch bezüglich der Ausnehmungslänge / Langlochlänge in der Ausnehmung zentriert angeordnet, kann aber auch azentrisch angeordnet sein. Die Durchbruchbreite ist bevorzugt größer gleich der M itnehm erzapfenbreite.
  • Eine längserstreckte Ausnehmung kann grundsätzlich eine beliebige längserstreckte Querschnittsform aufweisen, insbesondere in die der Mitnehmerzapfen längsverschieblich hineinpasst. Die längserstreckte Ausnehmung kann somit z.B. mit einem eckigen Innenquerschnitt ausgebildet sein. Unter einer Ausbildung der längserstreckten Ausnehmung als Langloch wird bevorzugt verstanden, dass diese auf der Basis eines Kreisquerschnittes gebildet ist, insbesondere kann also der Querschnitt der Langlochausnehmung einem in der Längsrichtung verschobenen Kreisquerschnitt entsprechen. Dieser Kreisquerschnitt ist bevorzugt größer gleich dem Kreisquerschnitt des Mitnehmerzapfens. Diese Langlochausführung kann z.B. in der Innenquerschnitts-Form identisch sein zum Riegelzapfenaufnahmeelement, wie es zuvor benannt ist.
  • Die Ausführung mit einer längserstreckten Ausnehmung, aber auch die anderen Ausführungen von Mitnehmer und Mitnehmerzapfen, kann in einer ersten Variante z.B. vorgesehen sein in Verbindung mit einem einzigen Riegelzapfenaufnahmeelement, das alle Funktionen realisiert, aber auch in einer zweiten Variante mit zwei in Verschieberichtung der Riegelstange beabstandeten Riegelzapfenaufnahmeelementen, von denen jedes eine andere Funktion, insbesondere eines die Geschlossenfunktion und das andere die Kippfunktion realisiert. In einem Bereich zwischen diesen zwei Riegelzapfenaufnahmen ist bevorzugt die Offenfunktion realisiert, da hier der Riegelzapfen mit keiner der beiden Riegelzapfenaufnahmen zusammenwirkt.
  • Diese erste Variante kann im Prinzip somit eine Anordnung bilden, bei der auf dem Blendrahmen hinsichtlich der Funktionalität zwei Riegelzapfenaufnahmeelemente angeordnet sind, wovon eins fest mit dem Blendrahmen verbunden ist und das zweite Riegelzapfenaufnahmeelement verschiebbar ist, weil es nämlich durch den genannten Mitnehmer gebildet wird. Somit hat der Mitnehmer gegenüber dem Mitnehmerzapfen zumindest exakt dieselbe Funktionalität wie das Riegelzapfenaufnahmeelement gegenüber dem Riegelzapfen, wobei der Mitnehmer sogar gemäß vorheriger Benennung durch exakt das gleiche Riegelzapfenaufnahmelement (Konstruktionsduplikat) gebildet sein kann.
  • Alle antreibenden Bewegungen, die auf die Riegelstange wirken und diese in eine Schubbewegung versetzen, gehen im Ursprung bei der Erfindung alternativ vom angetriebenen Mitnehmer oder vom Handbedienelement aus. Die Bewegungsübertragung findet bei der motorischen Antriebsvariante über den Mitnehmerzapfen und die Riegelstange auf den Riegelzapfen statt und bei der manuellen Antriebsvariante durch die kraftschlüssige Kopplung des Handbedienelementes und der Riegelstange auf den Riegelzapfen statt.
  • Der Mitnehmer weist in einem antriebswirksam gekoppelten Zustand, also wenn der Mitnehmerzapfen in der Ausnehmung einliegt, zwei einander zugewandte Antriebsflächen auf, die mit dem insbesondere einzigen Mitnehmerzapfen zur Kraftübertragung zusammenwirken. Diese Antriebsflächen sind in der Verschieberichtung beabstandet. In der längserstreckten Ausnehmung werden diese Antriebsflächen durch die in der Verschieberichtung beabstandeten Ausnehmungsenden gebildet.
  • In der ersten genannten Alternative entspricht der Abstand der Antriebsflächen im Wesentlichen der Mitnehmerbreite / dem Mitnehmerquerschnitt in dieser Richtung. In dieser Alternativen sind die Antriebsflächen bevorzugt plan und senkrecht zur Verschieberichtung oder zum Mitnehmerzapfen konkav oder formschließend ausgebildet. Bei der zweiten Alternativen ist der Abstand größer als die Breite / der Querschnitt des Mitnehmerzapfens in dieser Richtung.
  • In bevorzugter Ausführung ist der Abstand zwischen den Antriebflächen bzw. bei der Ausgestaltung des Mitnehmers als längserstreckte Ausnehmung / Langloch die Länge der längserstreckten Ausnehmung, insbesondere die Länge des Langloches in der Verschieberichtung der Riegelstange so gewählt ist, dass der Mitnehmerzapfen zwischen den Antriebsflächen bzw. in der Ausnehmung / dem Langloch zumindest so weit beweglich ist, wie diejenige Distanz, die erforderlich ist, um den Riegelzapfen von einer ersten (bevorzugt der Geschlossenfunktion) in eine zweite Funktionsstellung (bevorzugt Kippfunktion) relativ zum Riegelzapfenaufnahmeelement zu bringen.
  • Bei einem Langloch wird dies z.B. erreicht, wenn der Abstand zwischen dessen endseitigen Kreismittelpunkten größer gleich dieser Distanz ist, bevorzugt exakt gleich dieser Distanz.
  • Die Erfindung kann weiterhin eine dritte Alternative umfassen, bei welcher ein Mitnehmer mit zwei in der Verschieberichtung des Mitnehmers beabstandeten an der Riegelstange befestigten Mitnehmerzapfen zusammenwirkt, wobei der Mitnehmer zwischen diesen Mitnehmerzapfen angeordnet ist. Der Mitnehmer weist in diesem Fall zwei voneinander abgewandte Antriebsflächen auf, wobei die erste Antriebsfläche mit dem ersten Mitnehmerzapfen zusammenwirkt und die zweite Antriebsfläche mit dem zweiten Mitnehmerzapfen. Je nach Bewegungsrichtung gelangt eine der beiden Antriebsflächen mit dem dieser Antriebsfläche zugeordneten Mitnehmerzapfen in Wirkkontakt und nimmt somit diesen kontaktierten Mitnehmerzapfen mit. Die zwei in der Verschieberichtung des Mitnehmers beabstandeten Mitnehmerzapfen haben bevorzugt einen Abstand, der größer ist als der Abstand der Antriebsflächen bzw. als die Längserstreckung des Mitnehmers in der Verschieberichtung. Z.B. ist der Abstand größer gleich derjenigen Distanz, die erforderlich ist, um den Riegelzapfen von einer ersten (bevorzugt der Geschlossenfunktion) in eine zweite Funktionsstellung (bevorzugt Kippfunktion) relativ zum Riegelzapfenaufnahmeelement zu bringen. Befindet sich somit der Mitnehmer zwischen, bevorzugt mittig zwischen beiden Mitnehmerzapfen, so ist der Mitnehmer mit keinem der Mitnehmerzapfen in Eingriff, so dass in dieser Situation auch der Flügelrahmen geöffnet werden kann. Durch den Abstand zwischen den Mitnehmerzapfen wird ebenso wie bei der vorherigen Ausführung der zweiten Altnativen ein Freilaufbereich erzeugt, den der Mitnehmer zunächst zurücklegen mit, bis dass er mit dem in seiner Bewegungsrichtung liegenden Mitnehmerzapfen in Eingriff gelangt und diesen mitnimmt.
  • Die beiden Antriebsflächen können z.B. im einfachsten Fall als plane, zur Verschieberichtung senkrecht orientierte Antriebsflächen und weiter bevorzugt jeweils als in der Verschieberichtung zum jeweils zugeordneten Mitnehmerzapfen offene Ausnehmungen ausgebildet sein, die den jeweiligen Mitnehmerzapfen in einer Eingriffsposition zumindest teilbereichsweise umgeben. Die Antriebsflächen können somit zu ihrem zugeordneten Mitnehmerzapfen zumindest bereichsweise konkav ausgebildet sein und können ebenso Gabeln bilden, wie bei der zuvor genannten Ausführung.
  • Bevorzugt kann in der Antriebseinheit für den Mitnehmer eine Grundposition vorgesehen sein, aus welcher heraus der Mitnehmer in beide entgegengesetzte Richtungen verschiebbar ist. Es kann sodann vorgesehen sein, dass der Mitnehmer aus dieser Grundposition heraus, in beide möglichen Verschieberichtung um die genannte Distanz zwischen den Funktionen oder mehr verschiebbar ist. Bevorzugt ist in der Grundposition der Mitnehmer insgesamt mittig im Gesamtverschiebeweg angeordnet.
  • Die Erfindung kann so bevorzugt ermöglichen, dass bei einer Anordnung des Mitnehmers in der Grundposition bei einer manuellen Betätigung der Riegelstange mit einem Handbedienelement die Position des Riegelzapfens relativ zum Durchbruch in der Ausnehmung des Riegelzapfenaufnahmeelementes bezogen auf die zweite Alternative identisch ist zur Position des Mitnehmerzapfens relativ zum Durchbruch in der Ausnehmung des Mitnehmers oder auch einer Position, bevorzugt der Mittenposition zwischen zwei beabstandeten Antriebsflächen. Bei einer Stellung des Mitnehmers in der Grundposition kann somit in der zweiten sowie auch der dritten Alternativen jederzeit auch eine manuelle Verstellung der Funktion erfolgen, z.B. durch Betätigen des Handbedienelementes/Handgriffs am Fügelrahmen.
  • Bei der beschriebenen Ausführungsform des Mitnehmers mit einer langlochförmigen Ausnehmung auf der Basis eines Kreisquerschnitts, die an der langen Seite einen Durchbruch aufweist, bevorzugt einen mittigen Durchbruch aufweist, bilden die in Verschieberichtung beabstandeten Innenflächen des Langloches Gabeln, welche die genannten Antriebsflächen bilden, die bei einem Kontakt den Mitnehmerzapfen umschließen, z.B. um 180 Grad. Durch eine seitliche Verschiebung des Mitnehmers in der Verschieberichtung der Riegelstange kann entweder die eine oder die andere Innenfläche der Ausnehmung des Mitnehmers in Kontakt mit dem Mitnehmerzapfen gebracht werden, um diesen - und damit auch die Riegelstange - ebenfalls verschieben zu können.
  • Die Langlochlänge, gemessen zwischen den endseitigen Kreismittelpunkten, somit der die Gabeln verbindende Abschnitt des Mitnehmers definiert den Weg, den der Mitnehmer zurücklegen muss, um von einer Kopplung des Mitnehmerzapfens mit einer der Antriebsflächen zu einer Kopplung mit der anderen Antriebsfläche zu gelangen, wenn der Mitnehmer nach Zurücklegen dieses Weges wieder dieselbe Distanz zurückfährt. Der die Gabeln verbindende Abschnitt definiert somit eine Art „Leerlauf“ zwischen zwei antriebswirksam gekoppelten Zuständen, bei denen ein Verfahren des Mitnehmers über die entsprechende Antriebsfläche auf den Antriebszapfen und damit letztlich auf die Riegelstange übertragen wird.
  • Die Erfindung kann nun bevorzugt weiter vorsehen, dass sie eine Steuereinheit zur Ansteuerung der Antriebseinheit umfasst, mit welcher der Mitnehmer der Antriebseinheit, insbesondere auf Anforderung eines Benutzers oder einer Programmierung, aus einer Grundposition heraus in eine von zwei Richtungen bewegbar ist zur Erzielung einer von wenigstens zwei Funktionsstellungen des Riegelzapfens relativ zum Riegelzapfenaufnahmeelement.
  • Bei der Ausführung des Mitnehmers mit zwei beabstandeten Antriebsflächen, die einen Mitnehmerzapfen umgeben, bzw. mit einer längserstreckten Ausnehmung, insbesondere einem Langloch oder auch bei der Ausführung eines Mitnehmers zwischen zwei Mitnehmerzapfen kann die Steuereinheit in weiterer Bevorzugung eingerichtet sein, nach Erreichen der jeweiligen Funktionsstellung den Motor so anzusteuern, dass der Mitnehmer automatisch wieder in die Grundposition zurückbewegt wird. Alternativ kann die Funktionalität, nach Erreichen der jeweiligen Funktionsstellung den Mitnehmer automatisch wieder in die Grundposition zurückzubewegen auch in der Antriebseinheit selbst implementiert sein, insbesondere so, dass es für die Zurückbewegung in die Grundposition keines externen Befehls durch eine Steuereinheit bedarf.
  • Der Antriebseinheit kann eine interne oder externe Steuerung in Form einer kabelgebundenen oder auch kabellosen Steuereinheit zugeordnet sein, die derart ausgestaltet ist, dass der Mitnehmer in eine linke Stellung, in eine rechte Stellung, insbesondere auch in eine Grundposition bringbar ist, wobei die Grundposition bevorzugt zwischen der linken und der rechten Stellung liegt. Eine Steuereinheit kann z.B. mittels einer Fernbedienung bedienbar sein, die z.B. auch durch ein Mobiltelefon realisiert sein kann.
  • Bevorzugt ist ein Programmzyklus der Steuereinheit oder der Antriebseinheit selbst so ausgelegt, dass der Mitnehmer stets aus der jeweiligen Anschlagposition, automatisch zurück in die mittige Grundposition fährt. Erst dann ist der automatische Programmablauf beendet und ein manuelles Bedienen des Fensters ist möglich. Aus der motorgestützten Kippposition kann nach Rückstellung in die Grundposition mittels manueller Griffbetätigung das Fenster geschlossen oder geöffnet werden.
  • Das gilt auch für die motorgestützt erreichte Verriegelungsposition. Sobald der Mitnehmer in die Grundposition zurückgefahren ist, kann das Fenster manuell mit dem Handbedienelement geöffnet werden, insbesondere weil in der zweiten Alternativen sich der Mitnehmerzapfen, der sodann durch das Handbedienelement bewegt wird, in der längserstreckten Ausnehmung des Mitnehmers genauso frei bewegen kann, wie der Riegelzapfen relativ zu dem Riegelzapfenaufnahmeelement oder weil in der dritten Alternativen sich die zwei Mitnehmerzapfen um den Mitnehmer herum frei bewegen können.
  • Ohne diese Rückstellung in die Grundposition, wäre ein manuelles Eingreifen erst nach umständlichen Abschaltszenarien möglich.
  • Der Mitnehmer kann derart mit der Riegelstange koppelbar sein, dass ein Verfahren des Mitnehmers in die linke Stellung ein Verschieben der Riegelstange in die linke (erste) Funktionsstellung bewirkt und dass ein Verfahren des Mitnehmers in die rechte Stellung ein Verschieben der Riegelstange in die rechte (zweite) Funktionsstellung bewirkt. Insbesondere ist die Riegelstange in eine dritte Funktionsstellung bringbar, die zwischen der linken und der rechten Funktionsstellung liegt. Dabei ist es insbesondere von Vorteil, wenn die Riegelstange und der Mitnehmer derart ausgestaltet sind, dass die Riegelstange durch eine Betätigung der manuellen Betätigungseinrichtung (Handgriff) ohne Mitwirkung des Mitnehmers in die dritte Funktionsstellung bringbar ist. Das heißt, dass die Riegelstange auch und insbesondere nur ohne die Mitwirkung des Antriebsmotors in die dritte Funktionsstellung bringbar ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform definiert die linke Funktionsstellung der Riegelstange eine Verriegelungsstellung der Anordnung, in der der Flügelrahmen in dem Blendrahmen verriegelt ist. Die rechte Funktionsstellung definiert bei dieser Ausführungsform eine Kippstellung der Anordnung, in der der Flügelrahmen in dem Blendrahmen verkippbar ist. Die dritte Funktionsstellung kann eine Drehstellung der Anordnung definieren, in der der Flügelrahmen in dem Blendrahmen durch eine Drehung bewegbar ist, d.h. in üblicher Weise drehgeöffnet werden kann. Drehen und Kippen des Flügelrahmens kann in der Drehstellung bzw. der Kippstellung in einer ersten Ausführung um verschiedene Achsen, in einer möglichen zweiten Ausführung aber auch um dieselbe Achse erfolgen. Hier unterscheiden sich in der zweiten Ausführung die Kippstellung und die Drehstellung im Wesentlichen nur durch eine Beschränkung der Drehweite in der Kippstellung gegenüber der Drehstellung. Diese Beschränkung kann z.B. dadurch erfolgen, dass in der Kippstellung die Drehweite durch die Wirkung einer zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen eingreifenden Mechanik, z.B. einer Lüftungsfangschere beschränkt wird, in der Dreh- bzw. Offenstellung hingegen nicht. Eine solche eingreifende Mechanik kann in bevorzugter Ausführung auch eine automatische Verkippung des Flügelrahmens bewirken, wenn die Kippstellung angefahren wird.
  • Die Bewegungsweite zwischen zwei beabstandeten Antriebsflächen bis diese jeweils dem Mitnehmerzapfen kontaktieren bzw. die Länge des Langlochs (gemessen zwischen den Kreiszentren) in Längsrichtung des Mitnehmers bzw. der Abstand zwischen zwei Mitnehmerzapfen (gemessen zwischen deren Zentren) kann genau oder zumindest im Wesentlichen der Strecke entsprechen, die erforderlich ist, um den Riegelzapfen relativ zum Riegelzapfenaufnahmeelement von der linken Funktionsstellung in die rechte Funktionsstellung zu verschieben.
  • Bei einer möglichen Ausführungsform, weist das Langloch innerhalb des Mitnehmers oder der Abstand zwischen zwei Mitnehmerzapfen z.B. eine Länge von 36 mm auf. Wenn der Mitnehmer nach dem Verfahren in eine der beiden Stellungen wieder in die Grundposition verfahren wird, bewirkt die vorstehend beschriebene Ausgestaltung, dass in der zweiten Alternativen der Mitnehmerzapfen in der Grundposition wieder im Bereich eines der Enden des Langlochs angeordnet ist oder sogar an dem Ende anschlägt bzw. in der dritten Alternativen dass der Mitnehmer mit demjenigen Mitnehmerzapfen in Kontakt gelangt, der bei der vorherigen Bewegung nicht in Kontakt mit dem Mitnehmer stand. Soll ausgehend von dieser Situation eine andere Funktionsstellung eingenommen werden, so werden eine Betätigung des Antriebsmotors und eine entsprechende Bewegung des Mitnehmers gleich in eine Bewegung des Mitnehmerzapfens und damit der Riegelstange und des Riegelzapfens umgesetzt.
  • Die Länge des Bewegungsausmaßes, die der Riegel- und der Mitnehmerzapfen von der linken bis zur rechten Funktionsstellung, also von der Zustellung über Dreh-, bis zur Kippstellung benötigt, entspricht der Länge (zwischen den endseitigen Kreismittelpunkten) der langlochförmigen Ausnehmung des Riegelzapfenaufnahmeelementes für den Riegelzapfen, also in diesem Beispiel 36 mm. Diese Strecke wird nach rechts zurückgelegt, um von der geschlossenen in die gekippte Position zu gelangen und entsprechend zurück, um von der gekippten Position die geschlossene Position zu erreichen. Um diese Fahrstrecken beim Mitnehmerzapfen zu gewährleisten, ist in diesem Beispiel ein Gesamtbewegungsbereich des Mitnehmers in der Antriebseinheit von insgesamt zumindest 72 mm erforderlich.
  • Aufgrund der konstruktiven Gestaltung des Mitnehmers in Gabelform bei der Langlochausgestaltung oder mit zwei Mitnehmerzapfen, wird der jeweilige Mitnehmerzapfen vollständig geführt und gesichert. Durch diese Ausgestaltung kann die Riegelstange in der Folge keine unbeabsichtigten Bewegungen ausführen. Der Mitnehmer erfüllt eine Doppelfunktion.
  • Zum einen bietet er dem Mitnehmerzapfen den Eingriffsraum, zieht diesen in die gewünschte Position und leitet die Bewegung an die Riegelstange weiter. Zum anderen erfüllt der Mitnehmer durch seine konstruktive Ausgestaltung eine Sperrfunktion und es wird keine Blockierschiene benötigt. Eine Fehlbedienung ist mechanisch ausgeschlossen, da der Riegel- bzw. der Mitnehmerzapfen, von der Riegelzapfenaufnahme bzw. dem Mitnehmer gehalten werden.
  • Um den Flügelrahmen relativ zum Blendrahmen - insbesondere automatisch und/oder ferngesteuert - auf komfortable und zuverlässige Weise bei allen möglichen Ausführungen in eine Kippstellung und wieder zurück bringen zu können, kann eine Kippeinrichtung vorgesehen sein. Die Kippeinrichtung ist insbesondere durch eine mechanische Zwangsführung direkt oder indirekt mit dem Antriebsmotor und/oder der manuellen Betätigungseinrichtung (Handgriff) antriebswirksam gekoppelt.
  • Insbesondere kann die Riegelstange eine Komponente dieser Kopplung sein. Die mechanische Zwangsführung bewirkt, dass eine Betätigung des Antriebsmotors oder der Betätigungseinrichtung nicht nur zu einer Bewegung der Riegelstange führt, sondern dass auch aktiv eine Kippbewegung des Flügelrahmens, insbesondere somit eine Teilöffnung des Flügelrahmens erzeugt wird. Die Ausgestaltung der Zwangsführung stellt durch mechanische zusammenwirkende Komponenten sicher, dass lediglich die gewünschte Bewegung - d.h. ein Verkippen des Flügelrahmens aus einer Schließstellung in eine Kippstellung und zurück - durchgeführt werden kann. Dies wird z.B. durch einen zwangsgesteuerten Standard-Scherenbeschlag realisiert. Die Wirkung einer solchen zwangsgeführten Kippeinrichtung kann in bevorzugter Ausführung wahlweise an- oder abschaltbar ausgestaltet sein, z.B. dadurch, dass die Kippeinrichtung lösbar kuppelbar ist mit der Riegelstange oder einem von dieser angetriebenen Element oder dass die Kippeinrichtung einen Leerhub ausführt. So kann der Mitnehmer der Antriebseinheit auch einen „Leerhub“ fahren, ohne die automatische Kipp-Öffnung zu bewirken, insbesondere selbst wenn eine solche üblicherweise vorgesehen ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • Die Figuren zeigen im Einzelnen:
    • 1 zeigt einen Querschnitt durch die unteren horizontalen Blendrahmen- und Flügelprofile eines Fensters mit darin integrierter Antriebseinheit
    • 2 zeigt das untere Blendrahmenprofil mit eingebauter Antriebseinheit und Mitnehmer
    • 2a zeigt eine offene Ansicht der Antriebseinheit ohne Montageplatte
    • 3 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in geschlossener und verriegelter Position, der Mitnehmer steht in der Grundposition
    • 4 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in angelehnter, nicht verriegelter Position, der Mitnehmer steht in der Grundposition
    • 5 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in gekippter Position, der Mitnehmer steht in der Grundposition
    • 6 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in geschlossener, verriegelter Position, der Mitnehmer steht in der Grundposition (Vergl. 3), als Ausgangsposition für eine motorische Funktionsumstellung
    • 7 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in geschlossener, noch verriegelter Position, der Mitnehmer bewegt sich nach rechts, auf dem Weg zur Kipp-Position
    • 8 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in Drehstellung, in noch durch den Mitnehmer verriegelten Position, der Mitnehmer bewegt sich nach rechts, auf dem Weg zur Kipp-Position
    • 9 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in der Kipp-Position, der Mitnehmer steht rechts in Sperrfunktion
    • 10 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in Kipp-Position, der Mitnehmer ist zurück in die Grundposition gefahren und steht still
    • 11 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters im Übergang von der Kippposition zur Geschlossenstellung, der Mitnehmer fährt nach links
    • 12 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in geschlossener und verriegelter Position, der Mitnehmer steht links
    • 13 zeigt den Funktionsmechanismus des Fensters in geschlossener und verriegelter Position, der Mitnehmer ist zurückgefahren in die Grundposition, der Mitnehmerzapfen steht still
    • 14 zeigt mögliche Ausführungen des Mitnehmers gemäß den beschriebenen Alternativen
  • 3 - 6 zeigen einen Teil eines Funktionsmechanismus eines Beschlags für Türen, Fenster oder dergleichen, die manuell, mittels eines Handbedienelementes, z.B. eines Handgriffs betätigt werden. Die Stellung des Mitnehmerzapfens 14 im Mitnehmer 23 ist analog zur Stellung des Riegelzapfens 13 im Riegelzapfenaufnahmeelement 26. Die beiden Zapfen verfahren bei dieser Ausführungsform von der Zu-Stellung, über die Dreh- bis zur Kipp-Stellung eine Strecke von z.B. insgesamt 36 mm innerhalb der Aufnahmeelemente. Während der manuellen Betätigung steht der Mitnehmer 23 still.
  • Die 1 zeigt eine Antriebseinheit im montierten Zustand im Blendrahmen 20 zusammen mit dem Flügelrahmen 10 im Schnitt. In einem Hohlraum 28 des Blendrahmens 20 befindet sich der Antriebsmotor 21. Dieser Hohlraum 28 liegt in der Schließrichtung vor dem Hohlraum mit dem Verstärkungsprofil. Durch den Hohlraum 28 können auch die Kabel zur Antriebseinheit verlegt sein. Der Antriebsmotor treibt den Mitnehmer 23 über eine Gewindespindel 22 an, was 2a näher verdeutlicht. In der Beschlagsnut 15 ist die Riegelstange 12 angeordnet. Diese weist einen Mitnehmerzapfen 14 auf, der in die Ausnehmung des Mitnehmers 23 eingreift.
  • 2 zeigt das untere Blendrahmenprofil des Blendrahmens 20 mit eingebauter Antriebseinheit, die den Mitnehmer 23 aufweist. Der Motor 21 ist in einen vorbereiteten Hohlraum ins Innere des Blendrahmens 20 eingetaucht und liegt unter einer Montageplatte 31, die einen Überstand der Ausnehmung in der Falzfläche des Blendrahmens 20 bildet und den Hohlraum 28 gegen eindringendes Wasser abdichtet. Der Motor 21 wird mit der Montageplatte 31 von der Blendrahmenfalzfläche 30 herabhängend im Blendrahmen befestigt. Die Stromversorgungskabel 32 führen durch den als Kabelschacht dienenden Hohlraum 28 zum Motor 21.
  • Gemäß 2a wird der Mitnehmer 23 über eine Gewindespindel 22 direkt vom Antriebsmotor 21 antrieben. Der Hubweg des Mitnehmers 23, gemessen von der äußeren linken Begrenzungskante bis zur äußeren rechten Begrenzungskante, kann insgesamt der Distanz entsprechend, die benötigt wird um den riegelzapfen 13 (gezeigt in den 3ff) zwischen zwei Funktionen umzustellen, insbesondere zwischen der Geschlossenstellung und der Kippstellung des Flügelrahmens. Z.B. kann der gesamte Verschiebeweg des Mitnehmers 23 72 mm betragen.
  • Der Mitnehmer 23 steht mit seinem oberen Bereich über der in der 2a nicht gezeigten Montageplatte 31 über, in welchen der Mitnehmerzapfen 14 eingreift. Der untere Bereich des Mitnehmers 23 ist als Spindelmutter ausgebildet, liegt unter der Montageplatte 32 und ist von der Spindel 22 durchdrungen.
  • Der Gesamtverschiebeweg des Mitnehmers 23 ist an dem Bewegungsschlitz 24 im Gehäuse des Antriebsmotors und der Spindel 22 zu erkennen. In der 2a ist der Mitnehmer mittig im Gesamtverschiebeweg angeordnet, was seiner Grundposition entspricht.
  • Der Mitnehmer 23 weist eine nach oben zum Flügelrahmen offene längserstreckte Ausnehmung 23a auf, die hier als Langloch ausgebildet ist. Die Länge des Langloches 23a ist hier so gewählt, dass der Mitnehmer 23 um den hier nicht gezeigten Mitnehmerzapfen 14 herum frei beweglich ist, ohne den Mitnehmer in der Bewegung mitzuführen, bis dass dieser an den in der Verschieberichtung beabstandeten Antriebswänden 23b des Langloches anliegt. Diese freie Bewegungsweite ist mindestens so groß oder genau so groß wie der Abstand zwischen den Positionen des hier nicht gezeigten Riegelzapfens 13 (siehe 3ff) zwischen der Geschlossen- und der Kipp-Position.
  • Der Mitnehmerzapfen 14 ist bevorzugt im Querschnitt kreisförmig und wird von den Antriebswänden 23b des Langloches 23a bei Kontakt um 180 Grad umschlossen. Das Langloch 23a weist weiterhin einen Durchbruch 23c auf, hier mittig in der langen Seite des Langloches 23a, die in Öffnungsrichtung des Flügelrahmens liegt. Der Durchbruch 23c ist mindestens so breit wie der Durchmesser des Mitnehmerzapfens 14, so dass dieser beim Öffnen des Flügelrahmens 10 durch den Durchbruch 23c hindurchtreten kann, insbesondere wenn der Mitnehmer 23 in seiner Grundposition mittig seines Gesamtverschiebweges steht.
  • Grundsätzlich könnte die Ausnehmung 23a des Mitnehmers 23 auch mit einem eckigen Querschnitt ausgebildet sein und dieselbe Länge aufweisen.
  • 3 zeigt den manuellen Funktionszustand des Fensters in geschlossener und verriegelter Position. Der Handgriff steht (hier nicht gezeigt) senkrecht nach unten. Der Riegelzapfen 13 an der Riegelstange 12 befindet sich im Riegelzapfenaufnahmeelement 26, das im Wesentlichen als Schließblech zu bezeichnen ist, in der Geschlossen-Stellung. Der Mitnehmer steht in der Grundposition und der Motor 21 ist aus. Der Weg zum angelehnten Zustand in der Kippposition oder in die gekippte weite Öffnungsstellung ist möglich. Der Handgriff kann z.B. in die waagerechte Stellung, die Offenstellung gedreht werden.
  • 4 zeigt den manuellen Funktionsmechanismus des Fensters in angelehnter, nicht verriegelter Position der Offenstellung. Der Handgriff steht waagerecht. Der Riegelzapfen 13 in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26 und der Mitnehmerzapfen 14 sind durch die manuell angetriebene Riegelstange 12 nach rechts verschoben worden z.B. um 18 mm und stehen in der Dreh-Position um das Fenster öffnen zu können. Der Mitnehmer 23 steht in der Grundposition und der Motor 21 ist aus. Der Weg zum Kipp-Zustand nach rechts, mit Drehung des Handgriffs nach oben oder zurück in die geschlossene Fenstereinstellung, mit Drehung des Handgriffs nach unten sind möglich. Durch die Stellung des Mitnehmers 23 in der Grundposition behindert dieser die zum Riegelzapfen 13 korrespondierende Bewegung des Mitnehmerzapfens 14 nicht. Riegelzapfen 12 und Mitnehmerzapfen 14 bewegen sich somit relativ zu ihren zugeordneten Beschlagelementen, also zum Riegelzapfenaufnahmeelement 26 bzw. zum Mitnehmer 23 in gleicher Weise.
  • 5 zeigt den manuellen Funktionsmechanismus des Fensters in gekippter Position. Der Handgriff steht nach oben. Der Riegelzapfen 13 in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26 und der Mitnehmerzapfen 14 sind durch die manuelle angetriebene Riegelstange 12 weiter nach rechts verschoben worden, z.B. um weitere 18 mm und stehen in der Kipp-Position. Von der Zu-Stellung bis zur Kipp-Stellung haben die Zapfen ihren maximalen Weg, z.B. von 36 mm zurückgelegt. Der Mitnehmer 23 steht in der Grundposition und der Motor 21 ist aus. Der Weg zurück zum Dreh-Zustand für Anlehnen oder weit öffnen, mit Drehung des Handgriffs nach waagerecht ist möglich.
  • 6 zeigt den manuellen Funktionszustand des Fensters wieder in geschlossener und verriegelter Position, so wie 3. Der Handgriff steht senkrecht nach unten. Der Riegelzapfen 13 und der Mitnehmerzapfen 14 sind durch die manuelle angetriebene Riegelstange 12 zurück, z.B. um 36 mm nach links verschoben worden. Der Mitnehmer steht in der Grundposition und der Motor 21 ist aus. Der Weg zum angelehnten Zustand in Drehposition oder in die weite Öffnungsstellung ist möglich. Der Handgriff kann entsprechend in die waagerechte Stellung gedreht werden. (Vergl. 3)
  • Die 7 - 13 zeigen die erfindungsgemäße Tür- oder Fensteranordnung bei einem automatisierten Betrieb mittels eines Antriebsmotors 21 der Antriebseinheit Im Unterschied zur manuellen Bedienung mittels Handgriff, übernimmt nun der motorische Antrieb 21 den Antrieb der Riegelstange 12. Als kraftübertragendes Element fungiert der Mitnehmer 23 und der darin einliegende Mitnehmerzapfen 14. Der Mitnehmer 23 löst ursächlich die z.B. programmierte Bewegungsrichtung aus, die dann an den eingreifenden Mitnehmerzapfen 14 weitergegeben wird und diesen in der Folge samt Riegelstange 12 mitzieht und die Funktionsstellungen von der geschlossenen in die Kipp-Stellung des Fensters realisiert werden.
  • Als erfindungsgemäße Besonderheit bei dieser Ausgestaltungsform ist, dass als letzter Schritt des Programmzyklusses - also in der erreichten Kipp-Stellung - eine automatische Rückstellung des Mitnehmers 23 in die Grundstellung erfolgt. Während der Mitnehmer 23 zurückfährt, bleibt das Fenster unverändert in der Kipp-Position stehen, insbesondere da es während des Zurückfahrens durch die Position des Riegelzapfens 13 im Riegelzapfenaufnahmeelement gegen andere Bewegungen gesperrt ist. Die Rückführung des Mitnehmers 23 in die Grundposition bewirkt, dass der mitgezogene Mitnehmerzapfen 14 mit seiner linken Anschlagfläche in der linken Anschlagfläche 23b der Mitnehmergabel gehalten und gezogen wurde. Der Mitnehmerzapfen 14 mit der Riegelstange 12 bleibt in dieser Stellung stehen, das Fenster ist auf Kipp und nur der Mitnehmer 23 bewegt sich um die Länge der langlochförmigen Ausnehmung 23a, z.B. also hier beispielsweise um 36 mm nach links. Somit liegt der Mitnehmerzapfen 14 mit seiner rechten Auflagefläche am Ende dieses Vorgangs in der rechten Anschlagfläche 23b der rechten Gabel des Mitnehmers 23. Der Programmablauf endet hier, der Antriebsmotor 21 schaltet in dieser Position ab und die herbeigeführte Lage des Mitnehmerzapfens 14 im Mitnehmer 23, ermöglicht eine manuelle Bedienung des Fensters mit dem Handgriff.
  • Entsprechend findet die beschriebene Rückstellung des Mitnehmers 23 bei motorgestütztem Erreichen aus der Kipp-Stellung bis zur Zu-Stellung, statt. Hier vollführt der Mitnehmer 23 als finalen Programmschritt die Rückstellung, z.B. um 36 mm nach rechts. Das Fenster ist motorgesteuert verschlossen worden, durch die Rückstellung des Mitnehmers 23 in die Grundposition und die damit einhergehende Änderung der Anschlagfläche 23b des Mitnehmerzapfens 14 innerhalb des Mitnehmers 23, ist nun eine manuelle Bedienung per Handgriff 11 in die Dreh- und Öffnen-Stellung ausführbar.
  • 7 zeigt den motorgestützten Funktionszustand des Fensters in geschlossener aber noch verriegelter Position. Der Handgriff steht z.B. üblicherweise senkrecht nach unten. Der Riegelzapfen 13 befindet sich in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26 in der linken Zu-Stellung. Der Motor 21 ist eingeschaltet, der Mitnehmer 23 bewegt sich nach rechts und nimmt den Mitnehmerzapfen 14 direkt aus der Grundposition nach rechts mit. Der Programmzyklus startet mit dem Ziel zum Kipp-Zustand. Der Handgriff wird automatisch, als Folge der Verschiebung der Riegelstange 12 auch in die waagerechte Stellung gedreht.
  • Mit der dargestellten Funktion in 7 wird der Programmzyklus gestartet und in 10 wird der Programmzyklus gestoppt.
  • Durch die Rückführung des Mitnehmers 23 in die Grundposition ist der Programmzyklus beendet. Mit Erreichen der Grundposition ist eine manuelle Betätigung des Fensters mittels des Handgriffs jederzeit möglich und der Bediener kann den Handgriff des Fensters in jede gewünschte Stellung bringen und das Fenster händisch in alle möglichen Funktionsstellungen bringen. (s. 5)
  • 8 zeigt den motorgestützten Funktionszustand des Fensters in offener Drehstellung hinsichtlich der Position vom Riegelzapfen in dessen Aufnahmeelement, wird aber noch aufgrund der Stellung von Mitnehmer 23 und Mitnehmerzapfen 14 geschlossen gehalten. Der Handgriff steht waagerecht. Der Riegelzapfen 13 befindet sich in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26 in der Dreh-Stellung. Der Motor 21 ist eingeschaltet, der Mitnehmer bewegt sich noch weiter, Z.B. um 18 mm nach rechts und nimmt im Beispiel den Mitnehmerzapfen 14 weiter nach rechts mit. Der Programmzyklus ist auf dem Weg in den Kipp-Zustand. Der Handgriff wird automatisch, als Folge der Verschiebung der Riegelstange 12 in die vertikale Stellung nach oben gedreht werden.
  • 9 zeigt den motorgestützten Funktionszustand des Fensters in der Kipp-Position. Eine ggfs. gewünschte automatische Öffnung kann z.B. durch einen hier nicht gezeigten zwangsgesteuerten Scherenbeschlag realisiert sein. Der Mitnehmer 23 verschiebt nur den Mitnehmerzapfen 14. Der Handgriff steht jetzt vertikal nach oben. Der Riegelzapfen 13 befindet sich im Riegelzapfenaufnahmeelement 26 in der Kipp-Stellung. Der Motor 21 ist eingeschaltet, der Mitnehmer 23 hat sich bis zum Anschlag nach rechts bewegt und den Mitnehmerzapfen 14 aus der Grundposition nach rechts mitgenommen. In dieser Position hat der Mitnehmer 23 seinen maximalen Hubweg, z.B. von 36 mm nach rechts zurückgelegt. Der Programmzyklus hat den Kipp-Zustand erreicht. Der Handgriff ist automatisch, als Folge der Verschiebung der Riegelstange 12, in die vertikale Stellung nach oben gedreht worden.
  • Gleichzeitig befinden sich in dieser Konstellation sowohl der Riegelzapfen 13 in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26 als auch der Mitnehmerzapfen 14 im Mitnehmer 23 in einer Stellung, welche die Kipp-Position ermöglicht, sind aber in ihren jeweiligen zugeordneten Beschlagselementen entgegengesetzt positioniert. Beide Zapfen sind im Kipp-Zustand des Fensters in Sperrstellung gehalten und somit gesichert.
  • 10 zeigt den motorgestützten Funktionszustand des Fensters in Kipp-Position. Das Fenster steht auf Kipp. Der Handgriff steht weiterhin vertikal nach oben. Der Riegelzapfen 13 befindet sich in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26 in der Kipp-Stellung wie in 9. Der Motor 21 ist eingeschaltet und der Programmzyklus hat in 10 die letzte Phase ausgeführt und den Mitnehmer 23 zurück in die Grundposition gefahren. Der Mitnehmerzapfen 14 steht dabei still. Die Riegelstange 12 verschiebt sich in diesem Szenario nicht. Der Handgriff vollführt keine Bewegung. Das Fenster steht weiter in Kipp-Stellung und erreicht in der Grundposition ebenfalls einen Sperrzustand durch Sicherung der beiden Zapfen, allerdings sind nun beide Zapfen in ihren jeweils zugeordneten Beschlagselement gleich positioniert. Deshalb kann auch jetzt jederzeit eine manuelle Betätigung durch den Handgriff erfolgen.
  • 11 zeigt den motorgestützten Programmablauf des Funktionszustandes des Fensters aus der Grundposition des Mitnehmers 23 heraus automatisch gesteuert von der Kipp-Position in Richtung des Schließ-Zustandes. Der Handgriff dreht in die waagerechte Position. Der Riegelzapfen 13 befindet sich in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26, der Mitnehmer bewegt sich, z.B. um 18 mm nach links und nimmt im Beispiel den Mitnehmerzapfen 14 aus der Grundposition nach links in Richtung der offenen Dreh-Stellung mit, die sodann durchfahren wird.
  • 12 zeigt den Funktionszustand des Fensters in der motorisch erreichten geschlossenen und verriegelten Stellung. Die Riegelstange 12 hat den SchließZustand erreicht, der Riegelzapfen 13 schlägt in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26 links an. Der Motor 21 läuft und der Mitnehmer 23 erreicht aus der Grundposition heraus nach links den maximalen Hubweg von z.B. -36 mm nach links und nimmt den Mitnehmerzapfen 14 mit, da sich im Mitnehmer am rechten Anschlag bzw. der rechten Antriebsfläche 23b befindet. Der Handgriff dreht in die vertikale Position nach unten. Das Fenster ist zu und noch nicht manuell betätigbar.
  • 13 zeigt den motorgestützten Funktionszustand des Fensters in geschlossener und verriegelter Position nach dem automatischen Zurückfahren des Mitnehmers 23 in seine Grundposition. Das Fenster ist zu und verriegelt. Der Handgriff steht jetzt vertikal nach unten. Der Riegelzapfen 13 befindet sich in dem Riegelzapfenaufnahmeelement 26 in der Zu-Stellung. Der Mitnehmerzapfen 14 steht während des Zurückfahrens. Die Riegelstange 12 verschiebt sich in diesem Szenario nicht. Der Handgriff vollführt keine Bewegung. Das Fenster steht weiter in Zu-Stellung. Durch die Rückführung der Grundposition ist der Programmzyklus beendet. Mit Erreichen der Grundposition ist eine manuelle Betätigung des Fensters mittels des Handgriffs jederzeit möglich und der Bediener kann den Handgriff des Fensters in jede gewünschte Stellung bringen und das Fenster händisch in alle möglichen Funktionsstellungen bringen. (s. 6)
  • Die vorbeschriebenen Figuren zeigen die Wirkweise von Mitnehmer und Mitnehmerzapfen anhand des Beispiels der in der Beschreibung genannten zweiten Alternativen.
  • Die 14 visualisiert die verschiedenen Alternativen ohne Darstellung der genannten erfindungsgemäßen Anordnung. Dabei ist in der oberen ersten Alternativen ein Mitnehmer 23 dargestellt, der den Mitnehmerzapfen 14 im Wesentlichen ohne Freilauf umgibt, so dass eine Bewegung des Mitnehmers 23 direkt auch zu einer Bewegung des Mitnehmerzapfens 14 führt. Der Mitnehmer 23 kann gemäß den Pfeilen in der Verschieberichtung der Riegelstange durch den Antrieb verschoben werden und nimmt so den Mitnehmerzapfen 14 mit, der jedoch wegen der senkrecht zu den Pfeilen offenen Ausnehmung 23c auch in dieser senkrechten Richtung, z.B. beim Öffnen des Flügelrahmens aus dem Mitnehmer 23 heraustreten kann. Die Antriebsflächen sind hier die Wandbereiche der im Querschnitt U-förmigen Ausnehmung, die in der Verschieberichtung beabstandet sind und aufeinander zu weisen.
  • In der mittigen zweiten Alternativen ist ein Mitnehmer 23 mit einer langlochförmigen Ausnehmung dargestellt, die den einzigen Mitnehmerzapfen 14 umgibt. Auch hier kann der Mitnehmer 23 gemäß den Pfeilen in der Verschieberichtung der Riegelstange bewegt werden. Da die Länge des Langloches größer ist als die Erstreckung des Mitnehmerzapfens 14 in dieser Richtung ergibt sich durch die Ausnehmung ein Freilaufbereich bei der Bewegung des Mitnehmers bis dass dieser den Mitnehmerzapfen 14 kontaktiert und mitnimmt. Durch den Durchbruch 23c kann auch hier der Mitnehmerzapfen aus der Ausnehmung heraustreten und wieder hineintreten, z.B. beim Öffnen des Flügelrahmes. Die Antriebsflächen sind auch hier die Wandbereiche der Ausnehmung, die in der Verschieberichtung beabstandet sind und aufeinander zu weisen.
  • In der unten dargestellten dritten Alternativen wirkt ein Mitnehmer 23 mit zwei in der Verschieberichtung beabstandeten Mitnehmerzapfen 14a und 14b zusammen. Die Verschieberichtung ist wiederum durch die Pfeile angegeben und entspricht der Verschieberichtung der Riegelstange. Die Antriebsflächen des Mitnehmers 23 sind je einem der beiden Mitnehmerzapfen 14a, 14b zugeordnet, so dass bei einer Bewegung jeweils nur einer der Mitnehmerzapfen 14, 14b in Eingriff mit dem Mitnehmer 23 gelangt. Die Antriebsflächen werden durch die Flächenbereiche des Mitnehmers gebildet, die in der Verschieberichtung beabstandet sind, voneinander abgewandt sind und auf je einen der beiden Mitnehmerzapfen zuweisen. Auch hier ist eine jeweilige Antriebsfläche ein Teilbereich einer Ausnehmungen, in der bei einem Eingriff ein jeweiliger Mitnehmerzapfen einliegt. Durch den Abstand zwischen den Mitnehmerzapfen 14a, 14b, der größer ist als der Abstand der Antriebsflächen des Mitnehmers wird auch hier wie bei der zweiten Alternativen ein Freilauf definiert, d.h. ein Weg, in welchem der Mitnehmer 23 ohne Eingriff mit beiden Mitnehmerzapfen 14a, 14b ist.
  • Ist der Mitnehmer, wie im unteren Teil der dritten Alternativen dargestellt, zwischen den Mitnehmerzapfen 14a und 14b angeordnet, so kann der Flügelrahmen geöffnet werden.
  • Nach dem Bewegen eines der beiden Mitnehmerzapfen, um den Riegelzapfen in eine der Funktionsstellungen zu bringen kann es vorgesehen sein, dass der Mitnehmer in eine Grundposition zurückgefahren wind, in welcher der Mitnehmer dann mit dem andere der beiden Mitnehmerzapfen in Eingriff steht, oder zumindest in dessen Richtung bewegt ist und mit dem zuvor bewegten Mitnehmerzapfen außer Eingriff gelangt ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Flügelrahmen
    12
    Riegelstange
    13
    Riegelzapfen
    14
    Mitnehmerzapfen
    15
    Beschlagsnut
    20
    Blendrahmen
    21
    Antriebsmotor
    22
    Gewindespindel
    23
    Mitnehmer
    23a
    Ausnehmung
    23b
    Antriebsfläche
    23c
    Durchbruch
    23d
    Spindelmutter
    24
    Hubschlitz
    26
    Riegelzapfenaufnahmeelement
    28
    Kabelschacht = Hohlraum
    30
    Blendrahmenfalzfläche
    31
    Montageplatte
    32
    Stromversorgungskabel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10113784 [0015]

Claims (15)

  1. Tür- oder Fensteranordnung umfassend einen Blendrahmen (20) und wenigstens einen damit beweglich verbundenen Fügelrahmen (10), wobei der Flügelrahmen (10) eine in einer Beschlagsnut (15) des Flügelrahmens (10) verschieblich geführte Riegelstange (12), insbesondere mit einem Handbedienelement antreibbare Riegelstange (12) aufweist, an der wenigstens ein Riegelzapfen (13) angeordnet ist, der mit wenigstens einem Riegelzapfenaufnahmeelement (26) am Blendrahmen (20) in Eingriff steht oder zumindest in Eingriff bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Blendrahmen (20) eine Antriebseinheit angeordnet ist, die einen Antriebsmotor (21) und einen von diesem in der Verschieberichtung der Riegelstange (12) bewegbaren Mitnehmer (23) aufweist und an der Riegelstange (12) wenigstens ein Mitnehmerzapfen (14) angeordnet ist, der mit dem Mitnehmer (23) in Eingriff steht oder zumindest in Eingriff bringbar ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Antriebsmotor (21) der Antriebseinheit in einem Hohlraum (28) unter der Falzoberfläche (30) des Blendrahmens (20) angeordnet ist, insbesondere in einem Hohlraum (28), der in der Schließrichtung des Flügelrahmens (10) vor einem Hohlraum angeordnet ist, in dem ein Verstärkungsprofil des Blendrahmens (20) aufgenommen ist, bevorzugt wobei in der Falzoberfläche (30) des Blendrahmens (20) eine Ausnehmung angeordnet ist, durch die hindurch der Antriebsmotor in den Hohlraum (28) eingesteckt ist.
  3. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit eine Montageplatte (31) aufweist, unter welcher der Antriebsmotor angeordnet ist und über der der Mitnehmer (23) zumindest bereichsweise angeordnet ist, wobei mit der Montageplatte (31) eine Ausnehmung in der Falzoberfläche (30) des Blendrahmens (20), insbesondere gedichtet abgedeckt ist, bevorzugt wobei die Montageplatte (31) mit einem an ihrer Unterseite angeordnete Führungsvorsprung in eine Nut des Blendrahmens, insbesondere in die Glasleistennut des Blendrahmens (20) eingelegt ist.
  4. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit eine von dem Antriebsmotor (21) angetriebene Gewindespindel (22) aufweist, die sich in der Verschieberichtung der Riegelstange(12) erstreckt, wobei der Mitnehmer (23) unterseitig als Spindelmutter ausgebildet ist oder eine Spindelmutter (23d) aufweist, in welcher die Gewindespindel (22) einliegt.
  5. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer insgesamt oder zumindest ein Bereich des Mitnehmers (23) der Antriebseinheit, der mit dem wenigstens einen Mitnehmerzapfen (14) in Wirkverbindung steht, in einem Bereich zwischen der Falzoberfläche (30) des Blendrahmens (20) und der Riegelstange (12) des Flügelrahmens (10) angeordnet ist.
  6. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (23) eine Ausnehmung (23a) zur Aufnahme des Mitnehmerzapfens (14), insbesondere des einzigen Mitnehmerzapfens (14)aufweist, die in der Form identisch ausgebildet ist zu der Ausnehmung des Riegelzapfenaufnahmeelements (26) für die Aufnahme des Riegelzapfens (13), insbesondere wobei auch der Mitnehmerzapfen (14) identisch ausgebildet ist zum Riegelzapfen (13), insbesondere wobei der Mitnehmer (23) gebildet ist durch ein Duplikat des Riegelzapfenaufnahmeelementes (26), an dem unterseitig eine Spindelmutter angeordnet (23d) ist.
  7. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Mitnehmer (26) zwei beabstandete aufeinander zugerichtete Antriebsflächen (23b) aufweist, zwischen denen ein Mitnehmerzapfen (14), insbesondere der einzige Mitnehmerzapfen (14) angeordnet ist, bevorzugt wobei die Antriebsflächen (23b) einen Abstand aufweisen, der größer ist als der Querschnitt des Mitnehmerzapfens (14) in der Abstandsrichtung, insbesondere wodurch sich ein Freilaufbereich ergibt, in welchem der Mitnehmer bewegbar ist, ohne den Mitnehmerzapfen (14) mitzunehmen, insbesondere der Mitnehmer (23) eine Ausnehmung (23a) mit den Antriebsflächen (23b) zur Aufnahme des Mitnehmerzapfens (14) aufweist, bevorzugt die einen in der Öffnungsrichtung des Flügelrahmens (10) offenen Durchbruch (23c) aufweist, insbesondere durch den der Mitnehmerzapfen (14) in die Ausnehmung (23a) hinein- und aus dieser heraustreten kann.
  8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (23a) eine in der Verschieberichtung der Riegelstange (12) längserstreckte Ausnehmung (23a) bildet, insbesondere die ausgebildet ist als ein in der Verschieberichtung der Riegelstange (12) erstrecktes Langloch (23a).
  9. Anordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (23c) bezüglich der Ausnehmungslänge / Langlochlänge in der Ausnehmung (23a) zentriert angeordnet ist.
  10. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Antriebsflächen, bevorzugt die Länge der längserstreckten Ausnehmung (23a), insbesondere des Langloches (23a) in der Verschieberichtung der Riegelstange (12) so gewählt ist, dass der Mitnehmer (23) um den Mitnehmerzapfen (14) herum zumindest so weit frei beweglich ist, wie diejenige Distanz, die erforderlich ist, um den Riegelzapfen (13) von einer ersten in eine zweite Funktionsstellung relativ zu dem wenigstens Riegelzapfenaufnahmeelement (26) zu bringen.
  11. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Riegelstange (12) zwei in der Verschieberichtung der Riegelstange beabstandete Mitnehmerzapfen (14a, 14b) angeordnet sind, zwischen denen der Mitnehmer (23), insbesondere mit zwei voneinander wegweisenden Antriebsflächen angeordnet ist, bevorzugt wobei der Abstand zwischen den Mitnehmerzapfen (14a, 14b) so gewählt ist, dass der Mitnehmer (23) zwischen den Mitnehmerzapfen (14a, 14b) zumindest so weit frei beweglich ist, wie diejenige Distanz, die erforderlich ist, um den Riegelzapfen (13) von einer ersten in eine zweite Funktionsstellung relativ zu dem wenigstens einen Riegelzapfenaufnahmeelement (26) zu bringen, und der Mitnehmer (26) zwei voneinander wegweisende Antriebsflächen aufweist, von denen jede jeweils einem der beiden Mitnehmerzapfen zugeordnet ist, bevorzugt, wobei die Antriebsflächen den jeweils zugeordneten Mitnehmerzapfen (14a, 14b) bei einem Eingriff teilbereichsweise umgeben.
  12. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (23) mit dem Antriebsmotor (21) aus einer Grundposition heraus, in beide möglichen, insbesondere zwei entgegengesetzte Verschieberichtungen verschiebbar ist, insbesondere um zumindest die genannte Distanz gemäß Anspruch 10 oder 11 verschiebbar ist, insbesondere wobei in der Grundposition der Durchbruch (23c) des Mitnehmers (23) zentrisch im Gesamtverschiebeweg angeordnet ist oder der Mitnehmer (23) mittig zwischen zwei beabstandeten Mitnehmerzapfen (14a, 14b) angeordnet ist.
  13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Anordnung des Mitnehmers (23) in der Grundposition bei einer manuellen Betätigung der Riegelstange (12) mit einem Handbedienelement die Position des Riegelzapfens (13) relativ zum Durchbruch in der Ausnehmung des Riegelzapfenaufnahmeelementes (26) identisch ist zur Position des Mitnehmerzapfens (14) relativ zum Durchbruch (23c) in der Ausnehmung (23a) des Mitnehmers (23).
  14. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Steuereinheit zur Ansteuerung der Antriebseinheit umfasst, mit welcher der Mitnehmer (23) der Antriebseinheit, insbesondere auf Anforderung eines Benutzers oder einer Programmierung, aus einer Grundposition heraus in eine von zwei Richtungen bewegbar ist zur Erzielung einer von wenigstens zwei Funktionsstellungen des Riegelzapfens (13) relativ zum Riegelzapfenaufnahmeelement (26), wobei die Steuereinheit oder die Antriebseinheit eingerichtet ist, nach Erreichen der jeweiligen Funktionsstellung den Mitnehmer (23) automatisch wieder in die Grundstellung zurückzubewegen.
  15. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Kippeinrichtung aufweist, die kinematisch mit der Riegelstange (12) gekoppelt ist, insbesondere lösbar gekoppelt ist und mit welcher der Flügelrahmen (10) relativ zum Blendrahmen (20) automatisch in eine Kippstellung bringbar ist, insbesondere wenn mit der Antriebseinheit oder mit dem Handbedienelement der Riegelzapfen (13) in Richtung zu der die Kippfunktion ermöglichenden Funktionsstellung relativ zum Riegelzapfenaufnahmeelement (26) verschoben wird.
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