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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Verbundfadens aus mehreren Einzelfäden gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundfadens aus mehreren Einzelfäden gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
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Bei der Herstellung und Verarbeitung von Fäden ist es allgemein üblich, dass zur Zwischenspeicherung die Fäden zu Spulen gewickelt werden. Derartige Spulen enthalten eine Fadenmenge, die aufgrund ihrer Herstellung oder ihrer Verarbeitung eine eigene Prozess- und Produkthistorie aufweist. Diese Historie des Fadens wird üblicherweise durch Erfassung von Prozess- und Produktparameter überwacht und als ein Datensatz gespeichert. Dieser Datensatz, der den in der Spule gewickelten Faden bestimmt, wird der Spule zugeordnet. Damit besteht die Möglichkeit, diese Daten bereits bei einem Folgeprozess zur Weiterbehandlung des Fadens zu berücksichtigen.
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So ist beispielsweise aus der
WO 2016/120187 A1 ein Verfahren zur Herstellung eines Fadens bekannt, bei welchem in einem ersten Prozessschritt ein synthetischer Faden zu einer Spule gewickelt wird und bei welchem der Faden in einem Nachfolgeprozess weiterverarbeitet wird. Die Spule ist dabei mit einer Codierung gekennzeichnet, die einen verschlüsselten Datensatz beinhaltet. Somit lassen sich bei der Weiterverarbeitung des Fadens die dem Faden zugeordneten Produktparameter erfassen und dem jeweiligen Datensatz der Spule zuordnen.
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Im Stand der Technik ist es nun jedoch auch üblich, dass mehrere Fäden in einem Folgeprozess zu einem Verbundfaden kombiniert werden, der zur Zwischenspeicherung als Spule gewickelt wird. Ein derart gattungsgemäßes Verfahren und eine derart gattungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundfadens ist beispielsweise aus der
EP 1 422 179 A2 bekannt. Bei einem bekannten Verfahren und bei der bekannten Vorrichtung sind mehrere Vorlagespulen in mehreren Vorlagestellen gehalten, die jeweils einen Einzelfaden aufweisen. Die Einzelfäden werden von den Vorlagespulen abgezogen und zu einem Verbundfaden kombiniert. Insoweit stehen eine Menge von Datensätzen der gewickelten Vorlagespulen zur Verfügung, deren Nutzen für den Folgeprozess einen erheblichen Logistikaufwand erfordert. Hierbei ist zudem zu berücksichtigen, dass für den Fall, dass die Fadenmenge der Vorlagespule unzureichend ist, um nach der Verarbeitung eine Folgespule zu erhalten, sich üblicherweise eine Fadenmenge einer weiteren Vorlagespule unmittelbar anschließt. Insoweit wird in dieser Anmeldung der Begriff Verbundfaden auch für derartige Fäden genutzt, die durch mehrere an ihren Enden verknotete Einzelfäden erzeugt wird.
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Es ist nun Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundfadens der gattungsgemäßen Art derart zu verbessern, dass möglichst alle Datensätze einer Vorlagespule dem jeweiligen Endprodukt zugewiesen werden können.
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Diese Aufgabe wird für ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gelöst, dass jede der Vorlagespulen ein separates RFID-Etikett mit einer individuellen Kennung trägt, dass die Endspule ein separates RFID-Etikett mit einer individuellen Kennung trägt und dass die Kennungen der Vorlagespulen durch ein Prozessleitsystem mit der Kennung der Endspule kombiniert werden.
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Für die erfindungsgemäße Vorrichtung ergibt sich die Lösung daraus, dass jedes der Vorlagespulen ein RFID-Etikett mit einer individuellen Kennung aufweist, das die Endspule ein RFID-Etikett mit einer individuellen Kennung aufweist und dass die individuellen Kennungen der Spulen unabhängig voneinander elektronisch auslesbar und an einem Prozessleitsystem überführbar sind.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale und Merkmalskombinationen der jeweiligen Unteransprüche definiert.
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Die Erfindung ist unabhängig davon, ob sich der Verbundfaden aus mehreren gleichzeitig von Vorlagespulen abgezogenen Einzelfäden oder aus mehreren hintereinander abgezogenen Einzelfäden bildet. Durch die individuelle Kennung der Vorlagespulen ist jeder Einzelfaden identifizierbar. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Kennung der Vorlagespule bereits zuvor bei der Herstellung des Einzelfadens genutzt wurde, um einen zugeordneten Datensatz in einer Datenbank abzulegen, der jederzeit über die individuelle Kennung abrufbar ist. Mit Hilfe der individuellen Kennung der Endspule lassen sich die Kennungen der Vorlagespulen durch ein Prozessleitsystem mit der Kennung der Endspule kombinieren. Die jeweiligen Datensätze über Produktparameter und Prozessparameter der Einzelfäden oder des Verbundfadens bleiben hierbei zunächst unberücksichtigt, können jedoch durch die individuellen Kennungen jederzeit aus einer Produktdatenbank abgerufen werden.
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Um die individuellen Kennungen der Vorlagenspulen dem Prozessleitsystem zu übermitteln, werden diese bevorzugt beim Bestücken der Vorlagestellen elektronisch erfasst. Bei manueller Bedienung wird hierbei bevorzugt ein manueller Scanner verwendet. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Bestückung der Vorlagestellen durch einen Bedienungsautomaten auszuführen, der mit einer RFID-Antenne die elektronische Erfassung der Kennungen ermöglicht.
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Um insbesondere eine definierte Zuordnung zwischen den Vorlagestellen und der Wickelstelle zu erhalten, ist die Verfahrensvariante bevorzugt ausgeführt, bei welcher die Vorlagestellen durch eine individuelle Stellenadresse gekennzeichnet werden, die der Wickelstelle zugeordnet ist und in dem Prozessleitsystem hinterlegt wird. So ist eine Zuordnung zwischen der Kennung der Vorlagenspule und der Stellenadresse der Vorlagestelle möglich, so dass beispielsweise die Bestückung der Vorlagestellen ohne vordefinierte Reihenfolge erfolgen kann. Aufgrund einer hohen Vielzahl von Vorlagestellen wird damit eine hohe Flexibilität bei der Bestückung der Vorlagestellen erreicht.
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Um möglichst die Produkt- und Prozessparameter des Verbundfadens als Datensatz einer Endspule zuordnen zu können, ist die Verfahrensvariante besonders vorteilhaft, bei welcher die individuelle Kennung der Endspule beim Bestücken der Wickelstelle mit einer Spulhülse elektronisch erfasst wird. Hierbei ist die Erfassung bei einer manuellen Bedienung durch einen Scanner oder bei einer automatisierten Bedienung durch einen Bedienungsautomaten mit einer RFID-Antenne möglich, um die Kennung der Endspule dem Prozessleitsystem weiterzugeben.
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Hierbei lässt sich die Zuordnung auch dadurch verbessern, indem die Wickelstelle durch eine individuelle Wickeladresse gekennzeichnet wird, die in dem Prozessleitsystem hinterlegt wird. So ist durch Kombination der Stellenadressen der Vorlagestellen mit den Wickeladressen der Wickelstellen auch bei einer Vielzahl von Wickelstellen eine feste Zuordnung gewährleistet.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundfadens ist geeignet, um eine Vielzahl von Einzelfäden zu einem Verbundfaden ohne Informationsverlust zu kombinieren. So kann eine Mehrzahl von Kennungen der Vorlagespulen ohne Berücksichtigung hinterlegter Datensätze in einfacher Art und Weise mit der individuellen Kennung einer Endspule kombiniert werden. Durch die elektronische Erkennung der RFID-Etiketten sind schnelle und präzise Erfassungen und Ermittlungen zu einem Prozessleitsystem möglich.
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Die elektronische Erfassung wird bevorzugt durch die Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt, bei welcher ein manueller Scanner oder ein Bedienungsautomat mit zumindest einer RFID-Antenne vorgesehen ist. So lässt sich der manuelle Scanner durch einen Operator beim Bestücken der Vorlagestellen oder beim Bestücken der Wickelstelle einsetzen. Bei automatisierten Anlagen wird die elektronische Erfassung bevorzugt durch die RFID-Antenne durchgeführt, die dem Bedienungsautomaten zugeordnet ist. Damit sind schnelle und prozesssichere Erfassungen der individuellen Kennungen gewährleistet.
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Um innerhalb der Vorrichtung eine definierte Zuordnung zwischen den Vorlagestellen und den Wickelstellen zu erhalten, ist desweiteren vorgesehen, dass die Vorlagestellen jeweils eine Stellenadresse aufweisen, die in dem Prozessleitsystem hinterlegt ist.
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Darüberhinaus lassen sich bei einer Vielzahl von Wickelstellen den Wickelstellen jeweils eine Wickeladresse zuweisen, die den betreffenden Stellenadressen im Prozessleitsystem zugeordnet ist.
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Da die Vorlagespulen und die Endspulen bevorzugt an Spulhülsen gewickelt sind, ist die Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders vorteilhaft, bei welcher die RFID-Etiketten jeweils ein einer Oberfläche einer Spulhülse der Vorlagespulen und / oder an einer Oberfläche einer Spulhülse der Endspule geklebt sind. So lassen sich derartige Spulhülsen und RFID-Etiketten mehrfach nutzen, um über eine individuelle Kennung die jeweils an der Spulhülse gewickelten Spule zu identifizieren.
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Dabei wird die individuelle Kennung eines der RFID-Etiketten bevorzugt durch eine Seriennummer gebildet.
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Um am Ende eines Prozesses eine Verknüpfung der Produktdaten mit dem Verbundfaden zu erhalten, ist die Weiterbildung der Erfindung bevorzugt ausgeführt, bei welchem das Prozessleitsystem zumindest eine Produktdatenbank und eine Produktdatensoftware aufweist, durch welche Produktdaten und individuelle Kennungen der Vorlagenspulen und Endspule kombinierbar sind.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Verbundfadens wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundfadens unter Bezug auf die beigefügten Figuren näher erläutert.
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Es stellen dar:
- 1 schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundfadens
- 2 schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundfadens
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In der 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung eines Verbundfadens aus mehreren Einzelfäden schematisch dargestellt. Hierbei sind nur die für die Erfindung wesentlichen Einrichtungen gezeigt.
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Das Ausführungsbeispiel weist zwei Vorlagestellen 1.1 und 1.2 auf, an welchem zwei Vorlagespulen 2.1 und 2.2 gehalten sind. Jede der Vorlagespulen 2.1 und 2.2 trägt jeweils einen Einzelfaden 5.1 und 5.2.
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Die Anzahl der Vorlagestellen 1.1 und 1.2 ist hierbei beispielhaft. Grundsätzlich können auch mehrere üblicherweise in einem Gatter angeordneten Vorlagestellen zur Aufnahme von Vorlagespulen genutzt werden.
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Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind den Vorlagestellen 1.1 und 1.2 eine Abzugseinrichtung 7 zugeordnet. Die Abzugseinrichtung 7 weist mehrere Lieferwerke 7.1, 7.2 und 7.3 auf. Das Lieferwerk 7.1 ist der Vorlagestelle 1.1 zum Abzug des Einzelfadens 5.1 zugeordnet. Das Lieferwerk 7.2 ist der Vorlagestelle 1.2 zum Abzug des Einzelfadens 5.2 zugeordnet. Das Lieferwerk 7.3 ist einer Verbundeinrichtung 8 nachgeordnet, die zur Aufnahme und Verbindung der Einzelfäden 5.1 und 5.2 vorgesehen ist. Die Verbundeinrichtung 8 ist nur symbolisch dargestellt und könnte beispielsweise eine Zwimeinrichtung, eine Dralleinrichtung, eine Texturiereinrichtung oder eine Verwirbelungseinrichtung oder Kombinationen derartiger Einrichtungen enthalten. Wesentlich hierbei ist, dass die Einzelfäden 5.1 und 5.2 parallel nebeneinander gleichzeitig von den Vorlagespulen 2.1 und 2.2 abgezogen und zu einem Verbund zusammengefügt werden, der als Verbundfaden 13 in einer Aufspuleinrichtung 9 zu einer Endspule 10 gewickelt wird. Die Aufspuleinrichtung 9 ist dem Lieferwerk 7.3 nachgeordnet und umfasst eine Changiereinrichtung 9.3 sowie einen Spulenhalter 9.2. An dem Spulenhalter 9.2 ist eine Spulhülse 3.3 gehalten, an dessen Umfang der Verbundfaden 13 zu der Endspule 10 gewickelt wird.
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Jede der Vorlagespule 2.1 und 2.2 ist ebenfalls auf eine Spulhülse 3.1 und 3.2 gehalten. Die Spulhülsen 3.1 und 3.2 sind in den Vorlagestellen 1.1 und 1.2 jeweils auf einen Dorn aufgesteckt. Die Länge der Spulhülsen 3.1 und 3.2 überragt die Breite der Vorlagespulen 2.1 und 2.2 und bilden freie Hülsenabschnitte ausserhalb der Vorlagespulen 2.1 und 2.2. An einer diesen Hülsenabschnitte Spulhülsen 3.1 und 3.2 ist jeweils ein RFID-Etikett 4.1 und 4.2 aufgeklebt. Jedes der RFID-Etiketten 4.1 und 4.2 weisen eine individuelle Kennung auf, die beispielsweise durch eine Seriennummer gebildet wird.
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Die in der Aufspuleinrichtung 9 an dem Spulenhalter 9.2 gehaltene Spulhülse 3.3 weist ebenfalls einen freibleibenden Hülsenabschnitt ein RFID-Etikett 4.3 auf. Das RFID-Etikett 4.3 enthält eine individuelle Kennung, die der Endspule 10 zugeordnet ist.
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Bei der in 1 dargestellten Vorrichtung ist nur eine Wickelstelle 9.1 dargestellt. Üblicherweise weisen derartige Vorrichtungen eine Vielzahl von Wickelstellen auf, um an jeder der Wickelstellen einen Verbundfaden zu einer Endspule zu wickeln. Die Vielzahl der Abzugseinrichtungen 7, der Verbundeinrichtungen 8 und der Aufspuleinrichtungen 9 werden durch ein Prozessleitsystem gesteuert. In 1 ist das Prozessleitsystem 11 symbolisch dargestellt. Das Prozessleitsystem 11 ist mit einer Bedienungseinheit 16 verbunden.
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Bei der in 1 dargestellten Vorrichtung erfolgt das Bestücken der Vorlagestellen 1.1 und 1.2 mit Vorlagespulen 2.1 und 2.2 sowie das Bestücken der Wickelstelle 9.1 mit einer Spulhülse 3.3 durch einen Operator manuell. Wie in 1 dargestellt ist, trägt der Operator einen manuellen Scanner 12, um die individuellen Kennungen der RFID-Etiketten 4.1 und 4.2 der Vorlagespulen 2.1 und 2.2 elektronisch zu erfassen und dem Prozessleitsystem 11 drahtlos zu übermitteln. Die drahtlose Verbindung ist hierbei symbolisch durch eine Sender-Empfänger-Einheit 20 symbolisch dargestellt. Ebenso wird die Kennung der Spulhülse 3.3 beim Bestücken des Spulenalters 9.2 an dem RFID-Etikett 4.3 gescannt und dementsprechend dem Prozessleitsystem 11 zugeführt.
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Das Prozessleitsystem 11 enthält eine Software, um die individuellen Kennungen der Vorlagespulen 2.1 und 2.2 der Kennung der Endspule 10 zuzuordnen.
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Um bei einer Vielzahl von Vorlagestellen und Wickelstellen eine eindeutige Zuordnung innerhalb der Vorrichtung zur erhalten, ist alternativ vorgesehen, dass die Vorlagestellen 1.1 und 1.2 jeweils eine Stellenadresse 14.1 und 14.2 aufweisen. Die Stellenadressen 14.1 und 14.2 sind dabei der Wickelstelle 9.1 zugeordnet. Darin besteht die Möglichkeit, dass die Wickelstelle 9.1 ebenfalls eine Wickelstellenadresse aufweist.
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Die Stellenadressen 14.1 und 14.2 und deren Zuordnung zur Wickelstelle 9.1 ist in dem Prozessleitsystem 11 hinterlegt. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Operator mit Hilfe des Scanners 12 die jeweilige Stellenadresse 14.1 und 14.2 gemeinsam mit den Kennungen der Vorlagespulen 2.1 und 2.2 einliest und dem Prozessleitsystem 11 übermittelt.
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Innerhalb des Prozessleitsystems 11 ist eine Produktdatensoftware enthalten, die die Kennungen der Vorlagespulen 2.1 und 2.2 mit Prozessdaten und Produktdaten der Einzelfäden 5.1 und 5.2 kombiniert. Die Datensätze zu den Einzelfäden 5.1 und 5.2 sind hierbei in einer Produktdatenbank 15 gespeichert. Die Produktdatenban 15 ist als eine Cloud ausgeführt und mit dem Prozessleitsystem 11 verbunden. Insoweit können die Datensätze der Einzelfäden 5.1 und 5.2 am Ende der Wicklung der Endspule 10 dem daraus gebildeten Verbundfaden 13 zugeordnet werden. Zusätzlich sind die während des Herstellens des Verbundfadens 13 gemessenen Produkt- und Prozessparameter als Datensatz erfassbar und ebenfalls über die Kennung der Endspule 10 zuzuordnen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzen somit den besonderen Vorteil, dass jede der Vorlagespulen und jede erzeugte Endspulen jeweils eine individuelle Kennung aufweisen und zu jeder Zeit identifizierbar sind. Zusätzlich und bei Bedarf über die Kennung die jeweiligen Datensätze abgerufen werden.
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Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Verbundfaden durch gleichzeitiges paralleles Abziehen mehrerer Einzelfäden gebildet. Grundsätzlich besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Verbundfaden durch aneinandergeknotete Einzelfäden zu bilden. Derartige Verbundfäden treten insbesondere dann auf, wenn die Fadenlänge der gewickelten Endspule wesentlich länger ist als die Fadenlänge einer Vorlagespule. So weist die Endspule in einem derartigen Verbundfaden mehrere nacheinander folgende Einzelfäden auf. Hierzu ist in 2 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung schematisch dargestellt. Das Ausführungsbeispiel weist zwei Vorlagestellen 1.1 und 1.2 auf, die jeweils eine Vorlagespule 2.1 und 2.2 tragen. Jede der Vorlagespule 2.1 und 2.2 ist auf eine Spulhülse 3.1 und 3.2 gewickelt, die an einem frei auskragenden Hülsenabschnitt jeweils ein separates RFID-Etikett 4.1 und 4.2 aufweist. Jede der Vorlagespule 2.1 und 2.2 enthält einen Einzelfaden 5.1 und 5.2. Der Einzelfaden 5.1 ist mit einem Ende mit dem Einzelfaden 5.2 der Vorlagespule 2.2 verknotet.
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Den Vorlagespulen 2.1 und 2.2 ist eine Abzugseinrichtung 7 mit einem ersten Lieferwerk 7.1 und einem zweiten Lieferwerk 7.2 zugeordnet. Das erste Lieferwerk 7.1 ist vorgesehen, um den Einzelfaden 5.1 von der Vorlagespule 2.1 abzuziehen. Dabei wird der Einzelfaden 5.1 durch den Fadenführer 6.1 geführt. Innerhalb einer Behandlungsstrecke zwischen dem ersten Lieferwerk 7.1 und dem zweiten Lieferwerk 7.2 ist eine Behandlungseinrichtung 17 angeordnet. Die Behandlungseinrichtung 17 ist symbolisch gezeigt und kann beispielsweise eine Texturierzone, eine Verstreckzone, eine Verwirbelungseinrichtung oder eine Kombination aus solchen Einheiten gebildet sein. Durch das zweite Lieferwerk 7.2 wird der Verbundfaden 13 aus der Behandlungseinrichtung abgezogen und der Aufspuleinrichtung 9 zugeführt. Die Aufspuleinrichtung 9 ist identisch zu dem vorgenannten Ausführungsbeispiel nach 1, so dass an dieser Stelle keine weitere Erläuterung erfolgt.
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Die Einrichtungen des in 2 dargestellten Ausführungsbeispiels zeigen nur eine Wickelstelle 9.1. Grundsätzlich sind derartige Vorrichtungen mit einer Vielzahl von Wickelstellen ausgeführt. Dabei werden die Abzugseinrichtungen 7, die Behandlungseinrichtungen 17 sowie die Aufspuleinrichtung 9 durch ein Prozessleitsystem 11 gesteuert. Das Prozessleitsystem 11 ist im Aufbau und Funktion identisch zu dem Prozessleitsystem 11 des vorgenannten Ausführungsbeispiels nach 1, so dass auch an dieser Stelle Bezug zu der vorgenannten Beschreibung genommen wird.
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Entgegen dem vorherigen Ausführungsbeispiel erfolgt die Bestückung der Vorlagestellen 1.1 und 1.2 sowie die Bestückung der Wickelstelle 9.1 automatisiert. So lassen sich beispielsweise die Vorlagespulen 2.1 und 2.2 durch einen mobilen Bedienungsautomaten 18 ausführen. Der Bedienungsautomat 18 weist eine RFID-Antenne 19 auf, die zum elektronischen Erfassen der Kennungen der Vorlagespulen 2.1 und 2.2 und zur Übertragung der Kennung an das Prozessleitsystem 11 ausgebildet. Ebenso wird über die RFID-Antenne 19 des Bedienungsautomaten 18 die Kennung des RFID-Etiketts 4.3 an der Spulhülse 3 der Endspule 10 ausgelesen und dem Prozessleitsystem 11 übermittelt. Der Wechsel der Endspule 10 gegen eine neue Spulhülse 3.3 mit neuem RFID-Etikett 4.3 erfolgt in der Wickelstelle 9.1 automatisiert. So könnte die Aufspuleinrichtung 9 einen Hülsenspeicher aufweisen, der eine Vielzahl von Spulhülsen 3.3 mit jeweils aufgeklebten RFID-Etiketten 4.3 aufweist. Über den Spulenhalter 9.2, der bevorzugt schwenkbar ausgeführt ist, könnte die Endspule 10 nach Fertigstellung automatisiert auf eine Abrollbahn gelegt werden, um mit dem Spulenhalter 9.2 eine neue Spulhülse aus dem Hülsenspeicher zu übernehmen. Das Aufnahmen und Abräumen der Endspule 10 könnte dann durch den Bedienungsautomaten 18 oder eine gesonderte Doffereinrichtung ausgeführt werden.
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Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel wird zunächst der Einzelfaden 5.1 von der Vorlagespule 2.1 abgezogen und als Verbundfaden 13 zu Endspule 10 gewickelt. Nachdem das Fadenstück des Einzelfadens 5.1, das auf der Vorlagespule 2.1 gewickelt war, abgezogen ist, wird der Einzelfaden 5.2 von der Vorlagespule 2.2 angezogen und als Verbundfaden 13 der Endspule 10 zugeführt. Insoweit weist die Endspule 10 zwei nacheinander zugeführte Einzelfäden 5.1 und 5.2 auf. Innerhalb des Prozessleitsystems 11 werden die individuellen Kennungen der Vorlagespulen 2.1 und 2.2 nun der Kennung der Endspule 10 zusammengeführt, so dass die Zuordnung gewährleistet ist.
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Auch hierbei besteht die Möglichkeit, die Vorlagestellen 1.1 und 1.2 mit Stellenadressen zu versehen, um zwischen der Wickelstelle 9.1 und den Vorlagestellen 1.1 und 1.2 eine klare Zuordnung zu erhalten. Insoweit wird die dazu vorgenannte Beschreibung an dieser Stelle Bezug genommen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2016/120187 A1 [0003]
- EP 1422179 A2 [0004]