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Die Erfindung betrifft ein Sicherheitssubstrat für Wertdokumente, wie Banknoten, Schecks, Kredit- oder sonstige Zahlungskarten, Ausweiskarten oder dergleichen, das eine Vorder- und eine Rückseite aufweist und in Draufsicht eine bestimmte Fläche überdeckt sowie folienbasiert ist und mindestens eine Reliefstruktur aufweist.
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Derzeit existieren Banknoten mit unterschiedlichen Substraten. Bekannt sind Papier, Polymer und Mischformen aus Papier und Polymer in Form sogenannter Hybrid-Banknoten. Für jeden Banknotentyp sind spezielle Prozessschritte erforderlich, um Sicherheitselemente auf dem Banknotenpapier zu applizieren bzw. beim Druck der Banknoten auf das Banknotenpapier zu erzeugen.
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Für Wertdokumente, wie Banknoten, können folienbasierte Sicherheitsmerkmale, z. B. Hologramme, optisch variable Elemente und/oder transparente Fenster verwendet werden. Sie werden auf Folie produziert und später auf ein Banknotenpapier appliziert, um ein Sicherheitssubstrat zu erhalten, das bedruckt werden kann. Im Stand der Technik sind hierzu Sicherheitsmerkmale bekannt, die mind. eine i.d.R. durch Prägung erzeugte Reliefstruktur aufweisen, beispielsweise Hologramme, Nanostrukturen, Mikrospiegel, Moire-Magnifier usw.
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Die Sicherheitsmerkmale sind folienbasiert, und das mind. eine Folie umfassende Substrat wird als Transferelement auf ein Sicherheitssubstrat aufgebracht. Dadurch besteht der Nachteil, dass solche Sicherheitsmerkmale nur mit Einschränkung auf dem Sicherheitssubstrat und dem später daraus gefertigten Wertdokument verteilt bzw. angeordnet werden können. Streifen und Sicherheitsfäden können beispielsweise mit ihren Sicherheitselementen nur in einem festgelegten, rechteckigen Bereich angebracht werden. Das Aufbringen von individuellen Patches ist mit hohem Produktionsaufwand verbunden. Mit der Zahl der Sicherheitsmerkmale steigt der Fertigungsaufwand für das Sicherheitssubstrat bzw. das Wertdokument.
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Zudem besteht bei einem Sicherheitssubstrat mit aufgeklebten Sicherheitselementen, beispielsweise in Form von Patches, grundsätzlich die Gefahr, dass sich diese später vom Wertdokument entweder im Umlauf selbst lösen oder in betrügerischer Absicht abgelöst werden, um sie zur Aufwertung von Falsifikaten einzusetzen. Folienelemente verleihen Banknoten eine zusätzliche Fälschungssicherheit, sind jedoch außerdem schwierig hinsichtlich der Passergenauigkeit zum Druckbild und dem Wasserzeichen.
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Aus der
WO 2016/096095 A1 ist ein Wertdokument bekannt, das vollständig aus einem Folienkörper aufgebaut ist. Der Folienkörper besteht aus zwei Folien, die über eine Zwischenschicht miteinander verbunden sind. An den zur Zwischenschicht weisenden Seiten tragen die Folien jeweils Subwellenlängenstrukturen. Alle optischen Ansichten, die normalerweise durch Druckprozesse erzeugt und vom Wertdokument dargeboten werden, werden nun durch diese Subwellenlängenstrukturen erzeugt. Andere bilderzeugende Elemente, wie Druckelemente sind bewusst ausgeschlossen.
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Die genannten Probleme und Anforderungen bestehen nicht nur hinsichtlich Banknoten, d. h. papier- oder folienbasierter Wertdokumente, sondern auch bei Karten des Zahlungsverkehrs oder Identifikationskarten. Der Begriff „Sicherheitssubstrat“ wird deshalb hier dahingehend verstanden, dass er blattartige Sicherheitssubstrate, wie beispielsweise Vorstufen zum Druck von Banknoten, Schecks, etc. genauso umfasst, wie vergleichsweise starre Sicherheitssubstrate, z. B. Vorstufen für Sicherheits-, Ausweis- oder Zahlungskarten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitssubstrat und ein Wertdokument zu schaffen, bei dem folienbasierte Sicherheitselemente einfach mit Sicherheitselementen, die durch Darstellung von Bildern etc. erzeugt werden, mit größtmöglicher Gestaltungsfreiheit kombiniert werden können, ohne dass die Herstellbarkeit schwieriger wird. Zugleich soll eine besonders gute Farbigkeit der Erscheinung erreicht werden.
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Die Erfindung ist in den unabhängigen Ansprüchen 1 und 15 definiert. Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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Das Sicherheitssubstrat weist eine Vorder- und eine Rückseite auf. Es überdeckt in Draufsicht eine bestimmte Fläche. Es weist eine erste Trägerfolie auf, die sich über mindestens 50 %, bevorzugt über 75 % oder 100 % dieser Fläche erstreckt. Über der ersten Trägerfolie ist eine erste im Wesentlichen opake Schicht angeordnet, die mindestens 25 %, bevorzugt mehr als 50 % und besonders bevorzugt mehr als 75 % der bestimmten Fläche bedeckt. Über dieser ersten opaken Schicht ist eine erste Druckannahmeschicht angeordnet, auf der bevorzugt ein erstes, farbiges Druckelement ausgebildet ist. Eine erste Reliefstruktur ist zwischen der ersten opaken Schicht und der ersten Trägerfolie angeordnet. Sie ist mit einer ersten reflexionserhöhenden Beschichtung versehen, welche zusammen mit der ersten Reliefstruktur oder alleine einen ersten optisch variablen Effekt bewirkt.
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Alternativ dazu kann die erste im Wesentlichen opake Schicht auch weggelassen werden und die erste Druckannahmeschicht eine Opazität aufweisen.
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In diesem Fall ist über der ersten Trägerfolie eine erste Druckannahmeschicht angeordnet, die im Wesentlichen opak ist und mindestens 25 %, bevorzugt mehr als 50 % und besonders bevorzugt mehr als 75 % der bestimmten Fläche bedeckt und auf der bevorzugt ein erstes, farbiges Druckelement ausgebildet ist. Eine erste Reliefstruktur ist zwischen der ersten Druckannahmeschicht und der ersten Trägerfolie angeordnet. Sie ist mit einer ersten reflexionserhöhenden Beschichtung versehen, welche zusammen mit der ersten Reliefstruktur oder alleine einen ersten optisch variablen Effekt bewirkt.
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Unter dem Begriff „opak“ wird eine Opazität von mindestens 50 % verstanden, bevorzugt 75 % oder mehr.
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In einer Weiterbildung ist die erste opake Schicht bzw. erste Druckannahmeschicht auf einer zweiten Trägerfolie angeordnet, die zwischen der ersten opaken Schicht bzw. ersten Druckannahmeschicht und der ersten Reliefstruktur liegt. Dies erleichtert die Herstellbarkeit, da die erste opake Schicht bzw. erste Druckannahmeschicht auf der zweiten Trägerfolie angebracht und dann mit der ersten Trägerfolie, auf der die erste Reliefstruktur ausgebildet wird, verbunden wird, beispielsweise durch eine Kaschierung. Dies geschieht dann natürlich derart, dass die erste Reliefstruktur zwischen der ersten opaken Schicht bzw. ersten Druckannahmeschicht und der ersten Trägerfolie, auf der sich die erste Reliefstruktur befindet, liegt. Die zweite Trägerfolie liegt dadurch zwischen der ersten opaken Schicht bzw. ersten Druckannahmeschicht und der ersten Reliefstruktur.
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Auf der der ersten opaken Schicht bzw. ersten Druckannahmeschicht gegenüberliegenden Seite der ersten Reliefstruktur kann eine zweite im Wesentlichen opake Schicht vorgesehen werden. Auf dieser Seite ist dann auch eine zweite Druckannahmeschicht vorgesehen, auf welcher ein zweites, farbiges Druckelement ausgebildet ist.
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Auf diese Weise gibt es mehrere Ausführungsmöglichkeiten. Das Sicherheitssubstrat kann aus einer einzigen Folie mit Prägung der ersten Reliefstruktur und Einbettung in Schutzlack ausgeführt werden. Gleichermaßen ist es möglich, die erste und die zweite Trägerfolie aufeinander zu kaschieren. Auch eine Drei-Folienstruktur, von denen die mittlere dann die erste Trägerfolie mit der ersten Reliefstruktur ist, ist gleichermaßen möglich.
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Die Reliefstruktur kann einseitig auf die Trägerfolie geprägt werden. Gleichermaßen ist es möglich, eine beidseitige Verprägung, also auf der anderen Seite der ersten Trägerfolie eine zweite Reliefstruktur mit zweiter reflexionserhöhender Beschichtung vorzusehen, so dass sich auf beiden Seiten der Trägerfolie in einem entsprechend darauf aufgebrachten Prägelack eine beschichtete Reliefstruktur befindet.
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Das Sicherheitssubstrat kann rein folienbasiert ausgebildet werden. Gleichermaßen ist aber auch eine Kombination mit Papier möglich. Eine Papierlage kann als Kern verwendet werden, auf deren Oberflächen vollflächig die Folien appliziert werden, wobei eine der Folien dann die erste Trägerfolie ist. Natürlich können auch beidseitig auf dem Papierkern aufgebrachte Folien Reliefstrukturen aufweisen. Dann ist die bereits erwähnte zweite Reliefstruktur vorgesehen. Eine Invertierung dieses Aufbaus ist dahingehend möglich, dass auf die Trägerfolie, die die erste (und evt. auch zweite) Reliefstruktur trägt, als Kern Papierlagen appliziert werden. Dies kann durch Kaschierung erfolgen.
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Hinsichtlich der reflexionserhöhenden Beschichtung kommen Metallisierungen, wie Aluminium, Gold, Silber, Chrom, Cr-Al, Cr-Al-Cr oder Legierungen, z. B. Cu-Al, in Frage. Gleichermaßen sind sogenannte Color-Shift- oder Color-Change-Beschichtungen möglich, also Schichtfolgen aus Metall-Dielektrikum-Metall. Eine weitere Möglichkeit sind semitransparente Metallisierungen, um die farbigen Druckelemente nur teilweise zu verdecken, oder Metallpigment-Farben oder -Flakes. Die in der Regel durch Prägung erzeugte Reliefstruktur kann dann durch Drucktechnik metallisiert werden.
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Die reflexionserhöhende Beschichtung kann lateral strukturiert werden. Dies wird üblicherweise als Demetallisierung bezeichnet und erfolgt, um den Blick auf dahinterliegende Effekt- oder Druckelemente freizugeben. Für die Demetallisierung sind dem Fachmann eine Vielzahl an Mitteln bekannt, beispielsweise der sogenannte Waschfarbendruck, Ätztechniken, Metalltransferverfahren, Bedrucken mit Ölfilm vor der Bedampfung etc. Durch die laterale Strukturierung der Opazität der reflexionserhöhenden Beschichtung kann die Anmutung eines Wasserzeichens erzeugt werden.
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Für das farbige Druckelement kommen verschiedenste Metallpigment-Farben oder -Flakes, lasierende Farben, Fluorfarben, Struktur- oder Binärfarben in Form von Nanostrukturen, etc. in Frage. Die Druckannahmeschicht kann ein Deckweiß oder eine semi-transparente oder volltransparente Farbannahmeschicht sein.
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Soweit, wie bereits oben erwähnt, eine Kombination mit Papierschichten vorgenommen wird, kann besonders bevorzugt eine niedrige Grammatur gewählt werden, um lokal die Transparenz des Papieranteils zu variieren. Auf diese Weise können geprägte optische Effekte durch das Papier hindurch sichtbar gemacht werden - man erhält wiederum eine Wasserzeichen-Anmutung. Auch sind im Papier Aussparungen wie bereits oben erwähnt möglich. Dies kann durch einen Laserschnitt etc. erfolgen. Eine weitere Option ist die Verwendung von farbigen Melierfasern.
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Die Reliefstruktur kann den optisch variablen Effekt durch verschiedenste bekannte Techniken realisieren. Beispiele sind Hologrammstrukturen, Nanostrukturen, Mikrospiegel, Blazed-Gratings, Sägezahnstrukturen, Mikrostrukturen, Mikrofokussierelemente, wie Linsen, Fresnel-Linsen, Hohlspiegel, Fresnel-Hohlspiegel, Loch- und Schlitzblenden, jeweils in Kombination mit Mikrostrukturen zum Erzeugen von Modulo-Mapper- oder Moire-Magnifier-Strukturen. Mikrofokussierelemente sind besonders im Zusammenhang mit zwei- oder mehrlagigen Folien interessant, da dann die dickeren Verbundstrukturen größere Brennweiten erlauben und optische Effekt- und Druckelemente besser mit den Mikrofokussierelementen zusammenwirken können.
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Soweit Folien miteinander oder Folien mit Papier oder Papier untereinander kaschiert werden, können übliche Kaschierkleber zur Anwendung kommen. Gleichermaßen sind farbige und/oder semi-transparente Kaschierkleber möglich oder Kaschierkleber, die Fluoreszenzeffekte, OVI, Metallflakes etc. realisieren. Eine Kaschierung ohne Klebstoff kommt gleichermaßen in Frage, beispielsweise durch Aufschmelzen unter Druck oder Temperatur.
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Die Sicherheitselemente, die am Sicherheitssubstrat durch die oben erwähnten Optionen ausgebildet werden, können beliebig über das gesamte Sicherheitssubstrat verteilt werden. Dies erlaubt es darüber hinaus, besonders individuelle Sicherheitsmerkmale zu gestalten, da die nun erreichte beliebige Verteilbarkeit der Sicherheitselemente im Stand der Technik so nicht möglich war.
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Beim Kaschieren von Folienlagen kann das Druckbild, also die farbigen Druckelemente und/oder die Druckannahmeschicht nach innen ausgerichtet werden, was naturgemäß bei den mehrlagigen Aufbauten zweckmäßig ist. Dann kann man als Außenseiten des Sicherheitssubstrates eine blanke Folienoberfläche erhalten, so dass die Sicherheitsmerkmale besonders gut geschützt sind. Dies führt zu einer hohen Umlaufbeständigkeit.
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Weiter lassen sich, beispielsweise über demetallisierte Bereiche, in der Reliefstruktur und/oder der reflexionserhöhenden Beschichtung und/oder der opaken Schicht auch komplett transparente oder teiltransparente Fenster realisieren. Diese Fenster können darüber hinaus mit semitransparenten Color-Shift-Beschichtungen etc. versehen werden. Darüber hinaus ist es möglich, verschiedene Bedampfungen überlappend aufzubringen, um von der Vorder- und der Rückseite verschiedene optische Eindrücke zu erzeugen, beispielsweise unterschiedliche Grundfarben.
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Die Maschinenlesbarkeit des Sicherheitssubstrates kann durch Aufbringen bzw. Einbringen leitfähiger Materialien verbessert werden.
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Das Sicherheitssubstrat kann sowohl wie bisher im bekannten Banknoten-Bogendruck hergestellt werden, als auch in Druckrolle-zu-Rolle. Bei letzterem Verfahren wird das farbige Druckelement auf das bereits fertig kaschierte Endprodukt oder auf die zusammen zu kaschierenden Folien aufgedruckt.
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Insbesondere ist es vorgesehen, ein Fenster in der ersten opaken Schicht bzw. ersten Druckannahmeschicht und/oder der zweiten opaken Schicht - soweit letztere vorhanden ist - auszubilden, so dass das Sicherheitssubstrat im Bereich des Fensters mindestens teiltransparent wird oder die Reliefstruktur mit der reflexionserhöhenden Beschichtung durch das Fenster in der opaken Schicht bzw. der ersten Druckannahmeschicht sichtbar ist. Bringt man in zwei opaken Schichten bzw. einer Druckannahmeschicht und einer opaken Schicht übereinanderliegende Fenster auf, erhält man ein Durchsichtsicherheitsmerkmal. Die erste opake Schicht bzw. erste Druckannahmeschicht und - soweit vorhanden - die zweite opake Schicht können jeweils als weiße Schicht, insbesondere als Deckweißschicht ausgebildet werden.
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Für die Reliefstruktur kommen zur Herstellung diverse Prägeprozesse in Frage. Insbesondere ist dazu auf der Trägerfolie eine Prägeschicht vorgesehen. Die Reliefstruktur kann weiter in Abschnitten als SubwellenlängenStruktur ausgebildet sein und dort eine Periodizität von 150 nm bis 500 nm haben oder aperiodisch mit einer Strukturweite von 150 nm bis 500 nm ausgestaltet sein.
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Für die opake Schicht bzw. Druckannahmeschicht und/oder die reflexionserhöhende Beschichtung ist eine lateral strukturierte Opazität bevorzugt, so dass bei Durchlichtbetrachtung eine Hell/Dunkel-Darstellung sichtbar ist. Dies gilt natürlich für jede der möglicherweise vorzusehenden opaken Schichten und reflexionserhöhenden Beschichtungen.
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Zusätzlich ist es möglich, zwischen der ersten opaken Schicht bzw. ersten Druckannahmeschicht und der zweiten opaken Schicht eine weitere Schicht mit lateral strukturierter Opazität anzuordnen. Dies kann die reflexionserhöhende Beschichtung selbst sein, die Lücken oder Aussparungen hat.
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Darüber hinaus kann jede opake Schicht auch als weitere Druckannahmeschicht ausgebildet sein, so dass zusätzliche Druckbilder, auch innenliegend im Sicherheitssubstrat, möglich sind.
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Über oder unter die reflexionserhöhende Beschichtung kann eine lasierende Buntfarbe gedruckt sein, so dass der optisch variable Effekt hinsichtlich seines Farbeindrucks beeinflusst ist.
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An der Außenseite des Sicherheitssubstrates kann eine fühlbare Verprägung ausgebildet sein, bevorzugt in Form eines Stahlstich-Druckes.
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Auf jedes der vorgesehen farbigen Druckelemente kann zumindest bereichsweise über der Reliefstruktur und der reflexionserhöhenden Beschichtung so angebracht sein, dass der optisch variable Effekt in einer durch das farbige Druckelement beeinflussten Farbigkeit erscheint.
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Im Rahmen der Erfindung ist natürlich auch ein Wertdokument vorgesehen, das aus einem Sicherheitssubstrat der geschilderten Art hergestellt wurde und durch Druck auf eine der vorgesehenen Druckannahmeschichten individualisiert ist, insbesondere durch eine gedruckte Seriennummer etc.
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Unter Metallisierung ist im Sinne dieser Beschreibung eine Beschichtung zu verstehen, die aus Metall besteht oder die Metall enthält. Auch ist eine Schichtstruktur möglich, die aus einer Komposit-Schicht bestehen, die Metalleinlagerungen hat. Sie kann aber auch aus einem Mehrschichtaufbau bestehen, in dem eine oder mehrere Schichten metallisch sind.
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Für die Herstellung des Sicherheitssubstrates kommen Prägeverfahren, insbesondere Direktbelichtungstechniken, z. B. mit Hilfe eines Laserwriters, in Frage. Das Original der Prägestruktur wird über Direktbelichtung mit Hilfe eines Laserwriters in ein mit Photolack beschichtetes Substrat geschrieben und anschließend der belichtete Anteil des Photolacks entfernt. Aufwendigere Verfahren zur Originalherstellung wie Elektronenstrahl- oder „Focussed Ion Beam“-Belichtungsverfahren erlauben eine besonders feine Ausgestaltung der Prägestruktur. Das derart belichtete Original kann anschließend galvanisch abgeformt und somit ein Prägestempel als Master erzeugt werden, mit dem ein Prägezylinder für das Prägen einer Folienbahn hergestellt wird. Letztendlich wird die Struktur über einen Prägeprozess beispielsweise in UV-Lack auf Folie oder direkt (z. B. per Heißprägen in die Oberfläche der Folie) repliziert. Alternativ kann ein Nanoimprint-Verfahren eingesetzt werden. Anschließend erfolgt die Metallisierung der geprägten Folienoberfläche, z. B. mit einer Reflexionsschicht und/oder einer einen Farbeffekt bewirkenden Struktur, z. B. einem Interferenzschichtaufbau, und/oder einer Farbschicht, z. B. einer Color-Fix-Beschichtung. Hierzu kommen unter anderem Elektronenstrahlbedampfen, Sputtern oder thermisches Verdampfen unter Vakuum in Frage. Zum Abschluss wird die Folie mit der Zwischenschicht zusammen kaschiert.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Nachfolgend wird die Erfindung beispielshalber anhand der beigefügten Zeichnungen, die auch erfindungswesentliche Merkmale offenbaren, noch näher erläutert ist. Es zeigen:
- 1 eine Draufsicht auf eine Banknote,
- 2 und 3 Schnittdarstellungen für verschiedene Ausführungsformen für das Sicherheitssubstrat, aus dem die Banknote der 1 hergestellt ist, und
- 4 und 5 Vorder- und Rückseitenansicht einer weiteren Banknote.
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1 zeigt schematisch eine vollflächig mit einer Prägestruktur oberflächenstrukturierte Banknote 1, die aus einem ein Sicherheitssubstrat realisierenden Substratkörper 2 aufgebaut ist, welcher eine Höhe H und eine Breite B hat. Der Substratkörper 2 deckt damit in Draufsicht, die in 1 gezeigt ist, eine bestimmte Fläche ab. Er ist in einer ersten Ausführungsform, die die Schnittdarstellung der 2 zeigt, aus einer Folie aufgebaut, die dieselbe Fläche abdeckt. Diese und weitere Varianten für den Aufbau des Substratkörpers werden nachfolgend noch anhand der weiteren Figuren erläutert.
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In 1 ist zu sehen, dass die Banknote 1, die ein Beispiel für ein Wertdokument ist, einem Betrachter von der Vorderseite, die in 1 dargestellt ist, eine Darstellung 3 bereitstellt, wie sie für Banknoten üblich ist. Die Darstellung 3 kann beispielsweise einen graphisch gestalteten Hintergrund 4, ein Moire-Bild 5, ein Hologramm 6, eine Wertangabe 7 und eine Seriennummer 8 umfassen. Auch ist es möglich, ein Fenster 9 vorzusehen, in dem die Banknote teilweise transparent ist. Im Fenster 9 können beispielsweise Durchsichteffekte vorliegen, d. h. ein an der Vorderseite sichtbares Motiv ergänzt sich mit einem an der Rückseite sichtbaren Motiv in Durchsicht zu einem weiteren Motiv.
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Der Substratkörper 2 mit der Höhe H und der Breite B ist aus mindestens einer ersten Trägerfolie gleicher oder kleinerer Abmessungen aufgebaut. Die Trägerfolie deckt in den Ausführungsformen mindestens 50 % der bestimmten Fläche ab, bevorzug die ganze Fläche.
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Die Schnittdarstellungen der 2 und 3 unterscheiden sich hinsichtlich der Ausführungsform des Substratkörpers 2. Ihnen ist gemein, dass eine Reliefstruktur vorgesehen ist. In der Ausführungsformen der 3 umfasst der Substratkörper 2 mehrere Trägerfolien, in der Ausführungsform der 2 eine Trägerfolie.
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Der Substratkörper 2 weist eine erste (und in der Ausführungsform der 2 auch einzige) Trägerfolie 10 auf, auf der in einer geeigneten (nicht weiter dargestellten) Prägelackschicht eine erste Reliefstruktur 11 ausgebildet ist. Diese kann als Mikrostruktur 12, beispielsweise als diffraktive Hologrammstruktu, als Subwellenlängenstruktur 13 und/oder als Mikrospiegelstruktur 14 ausgebildet werden. Wie 2 zeigt, können in der Reliefstruktur 11 verschiedenartige Strukturen verwendet werden. Die Strukturen sind an ihrer Oberseite mit einer reflexionserhöhenden Beschichtung 15 versehen. Über der reflexionserhöhenden Beschichtung 15 ist mittels einer, beispielsweise als Kaschierung 16 ausgebildeten, egalisierenden Zwischenschicht eine opake Schicht 17 angeordnet, auf der eine Druckannahmeschicht 18 ausgeführt ist. Auf dieser ist ein farbiges Druckelement 19 aufgedruckt.
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3 zeigt eine Ausführungsform mit Substratkörper 2 aus mehreren Trägerfolien. Hier befindet sich die opake Schicht 17 auf einer zweiten Trägerfolie 20, die zwischen der ersten Reliefstruktur 11 und der opaken Schicht 17 liegt. Die Kaschierung 16 ist hier nicht nur über der ersten Reliefstruktur 11 vorgesehen, sondern zusätzlich auch an der Unterseite der ersten Trägerfolie 10, da hier optional an der Unterseite der ersten Trägerfolie 10 eine dritte Trägerfolie 21 vorgesehen ist, die an ihrer Unterseite, also der der ersten Reliefstruktur 11 abgewandten Seite, eine zweite opake Schicht 22 und eine zweite Druckannahmeschicht 23 für ein (in 3 nicht dargestelltes) zweites farbiges Druckelement aufweist. Die Verwendung weiterer Trägerfolien erleichtert die Herstellung, da die erste Reliefstruktur 11, die erste und zweite opake Schicht 17, 22 und Druckannahmeschicht 18, 23 jeweils auf eigenen Trägerfolien hergestellt und dann in Richtung der symbolisch in 3 eingetragenen Pfeile durch die Kaschierung 16 zusammengefügt werden.
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An der Unterseite der ersten Trägerfolie 10 oder an der Oberseite der dritten Trägerfolie 21 ist optional eine zweite, reflexionserhöhend beschichtete Reliefstruktur ausgebildet. Für sie gilt das zur ersten Reliefstruktur gesagte sinngemäß.
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3 zeigt eine weiteres optionales Merkmal, dass nämlich in der ersten und zweiten opaken Schicht 17, 22 sowie Druckannahmeschicht 18, 23 Fenster 24 vorgesehen werden können, deren Wirkungsweise im allgemeinen Teil der Beschreibung bereits erläutert wurden. Sie können, anders al in 3 gezeigt, auch an identischer lateraler Lage ausgebildet werden. Die Druckannahmeschicht kann in den Ausführungsformen auch mit der opaken Schicht zusammengefasst werden.
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Die 4 und 5 zeigen beispielhafte Designs für einen Substratkörper 2 einmal von der Vorderseite (4) und einmal von der Rückseite (5). Hier bezeichnet Bezugszeichen 25 ein Sicherheitsmerkmal mit Mikrospiegeln in einer Fensterausführung, Bezugszeichen 26 oberflächliche Mikrospiegeleffekte, Bezugszeichen 27 Hologrammeffekte erzeugende Reliefstrukturen, und Bezugszeichen 28 lasierende Farben auf einer Mikrospiegelstruktur als Reliefstruktur. Weiter ist auf der Vorderseite die erste Druckannahmeschicht 18 vorgesehen, auf welche ein erstes farbiges Druckelement 29, hier im Wesentlichen die gesamte Vorderseite bedeckend, ausgebildet ist.
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5 zeigt die Ansicht von der Rückseite, entsprechend der Unterseite in 3. Zusätzlich zu den in 3 gezeigten Elementen befindet sich an der Rückseite der ersten Trägerfolie 10 eine weitere, zweite Reliefstruktur mit reflexionserhöhender Beschichtung, so dass auch an der Rückseite die Mikrospiegelstrukturen vorhanden sind. Auch das in der Vorderseite bereits erkennbare durchsichtige Fenster 30 ist natürlich auch an der Rückseite zu sehen. Weiter umfasst die zweite Reliefstruktur, die an der Rückseite der Trägerfolie 10 ausgebildet ist, Hologramme 31, und auch auf die untere Druckannahmeschicht 23 ist ein farbiges Druckelement 32 aufgebracht. Bezugszeichen 33 bezeichnet lasierende Farben auf einer Mikrospiegelstruktur als Reliefstruktur.
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Obwohl auf Grund der optischen Erfordernisse selbstverständlich, sei noch darauf hingewiesen, dass die Trägerfolien natürlich transparent sind. Gleiches gilt für die Prägelackbeschichtung, in der die Reliefstrukturen ausgebildet sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Banknote
- 2
- Substratkörper
- 3
- Darstellung
- 4
- Hintergrund
- 5
- Moire-Bild
- 6
- Hologramm
- 7
- Wertangabe
- 8
- Seriennummer
- 9
- Fenster
- 10
- erste Trägerfolie
- 11
- erste Reliefstruktur
- 12
- Mikrostruktur
- 13
- Subwellenlängenstruktur
- 14
- Mikrospiegelstruktur
- 15
- reflexionserhöhende Beschichtung
- 16
- Kaschierung
- 17
- erste opake Schicht
- 18
- Druckannahmeschicht
- 19
- farbiges Druckelement
- 20
- zweite Trägerfolie
- 21
- dritte Trägerfolie
- 22
- zweite opake Schicht
- 23
- zweite Druckannahmeschicht
- 24
- Fenster
- 25
- Sicherheitsmerkmal mit Mikrospiegeln
- 26
- Mikrospiegeleffekte
- 27
- Hologrammeffekte erzeugende Reliefstrukturen
- 28
- lasierende Farben
- 29
- erstes farbiges Druckelement
- 30
- durchsichtiges Fenster
- 31
- Hologramme
- 32
- zweites farbiges Druckelement
- 33
- lasierende Farben
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2016/096095 A1 [0006]
- DE 102018005474 A1 [0024]
- DE 102018005447 A1 [0024]
- DE 102018005454 A1 [0024]