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DE102018220955A1 - Lageranordnung mit nebeneinander angeordneten Lagersystemen und einem Kommissioniersystem mit hin und her beweglichen Kommissionierwagen - Google Patents

Lageranordnung mit nebeneinander angeordneten Lagersystemen und einem Kommissioniersystem mit hin und her beweglichen Kommissionierwagen Download PDF

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DE102018220955A1
DE102018220955A1 DE102018220955.3A DE102018220955A DE102018220955A1 DE 102018220955 A1 DE102018220955 A1 DE 102018220955A1 DE 102018220955 A DE102018220955 A DE 102018220955A DE 102018220955 A1 DE102018220955 A1 DE 102018220955A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
storage
tray
picking
storage systems
transport
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102018220955.3A
Other languages
English (en)
Inventor
Norbert Bouché
Wolfgang Kollmann
Harald Preschke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kardex Produktion Deutschland GmbH
Original Assignee
Kardex Produktion Deutschland GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kardex Produktion Deutschland GmbH filed Critical Kardex Produktion Deutschland GmbH
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Priority to PCT/EP2019/083704 priority patent/WO2020115149A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Lageranordnung (1) mit einer Mehrzahl von bevorzugt nebeneinander angeordneten Lagersystemen (3) und ein Verfahren zum Kommissionieren von Lagergut. Um Wartezeiten zu verringern, ist erfindungsgemäß eine Lageranordnung (1) mit einer Mehrzahl von bevorzugt nebeneinander angeordneten Lagersystemen (3) und mit einem Kommissioniersystem (5), das wenigstens eine die Lagersysteme (3) verbindende Transportbahn (7), wenigstens eine Beschickungs- und/oder Entnahmestation (13) und wenigstens einen entlang der Transportbahn (7) zwischen den einzelnen Lagersystemen (3) hin und her beweglichen Kommissionierwagen (11), insbesondere für ein Tablar (19) aufweist, wobei auf dem Kommissionierwagen (11) und/oder auf dem Tablar (19) eine Mehrzahl von Lagergutbehältern (21) aus den Lagersystemen (3) ablegbar ist, vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lageranordnung mit einer Mehrzahl von bevorzugt nebeneinander angeordneten Lagersystemen und mit wenigstens einem Kommissioniersystem. Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zum Kommissionieren von Lagergut.
  • Lageranordnungen mit mehreren Lagersystemen sind bekannt und werden genutzt, um die Kapazität eines einzelnen Lagersystems zu erhöhen. In der Regel sind die einzelnen Lagersysteme mit Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnungen versehen, an denen Lagergut eingelagert oder entnommen werden kann. Eine andere Variante ist es, eine Transportbahn, beispielsweise einen Rollenförderer, zu verwenden, welche an den Beschickungs- und/oder Entnahmeöffnungen vorbeiführt, sodass Lagergut zwischen der Transportbahn und den Lagersystemen ausgetauscht werden kann.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Lageranordnung bereitzustellen, bei der die Zugriffsgeschwindigkeit erhöht und Wartezeiten verringert sind. Gleichzeitig soll die Anordnung einfach zu erweitern und/oder anzupassen sein.
  • Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe gelöst durch eine Lageranordnung mit einer Mehrzahl von bevorzugt nebeneinander angeordneten Lagersystemen und mit wenigstens einem Kommissioniersystem, das wenigstens eine die Lagersysteme verbindende Transportbahn, wenigstens eine Beschickungs- und/oder Entnahmestation und wenigstens einen entlang der Transportbahn zwischen den einzelnen Lagersystemen hin und her beweglichen Kommissionierwagen, insbesondere für wenigstens ein Tablar, aufweist, wobei auf dem Kommissionierwagen und/oder auf dem Tablar eine Mehrzahl von Lagergutbehältern aus den Lagersystemen ablegbar ist.
  • Für das eingangs genannte Verfahren ist die erfindungsgemäße Aufgabe dadurch gelöst, dass beim Kommissionieren von Lagergut wenigstens ein Kommissionierwagen, insbesondere mit einem Tablar, entlang einer Transportbahn zwischen bevorzugt nebeneinanderstehenden Lagersystemen hin und her verfahren wird, um das Lagergut zwischen dem Kommissionierwagen oder dem Tablar und einzelnen Lagersystemen in wenigstens einer Richtung zu übergeben.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung bietet den Vorteil, dass die einzelnen Lagersysteme zeitlich unabhängig von der Beschickung und/oder Entnahme an der Beschickungs- und/oder Entnahmestation betrieben werden können. Dadurch können die Lagersysteme von der Beschickungs- und/oder Entnahmestation zeitlich entkoppelt sein. Mit anderen Worten kann bereits ein Tablar auf einem sich auf der Transportbahn befindlichen Kommissionierwagen mit Lagergutbehältern bestückt werden, während in der Beschickungs- und/oder Entnahmestation auf ein anderes Tablar zugegriffen wird. Das Tablar kann mit dem Kommissionierwagen fest verbunden oder abnehmbar sein. Alternativ zur Verwendung eines Tablars kann der Kommissionierwagen auch selbst dazu ausgestaltet sein, dass Lagergutbehälter darauf abgelegt werden können.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist der modularisierte Aufbau. Beispielsweise kann die Lageranordnung dadurch erweitert werden, dass ein weiteres Lagersystem an die wenigstens eine Transportbahn angeschlossen wird. Dazu muss die Transportbahn lediglich verlängert werden. Alternativ dazu kann ein weiteres Lagersystem auch ohne Verlängerung der Transportbahn hinzugefügt werden, indem es einem anderen Lagersystem gegenüberliegend angeordnet wird, sodass die Transportbahn zwischen den Lagersystemen angeordnet ist. Die Beschickungs- und/oder Entnahmestation kann bei der Erweiterung mit einem weiteren Lagersystem unverändert bleiben.
  • Letztendlich bietet die erfindungsgemäße Lösung den Vorteil, dass Lagergutbehälter auf dem Tablar oder dem Kommissionierwagen vorsortiert werden können. Dadurch kann eine zusätzliche Sortiereinheit, wie beispielsweise ein Sequenzer, entfallen.
  • Die erfindungsgemäße Lösung kann durch verschiedene, jeweils für sich vorteilhafte und beliebig miteinander kombinierbare Ausgestaltungen weiter verbessert werden. Auf diese Ausgestaltungsformen und die mit ihnen verbundenen Vorteile ist im Folgenden eingegangen. Die beschriebenen Ausgestaltungen können sämtlich für das erfindungsgemäße Verfahren verwendet werden. Die damit beschriebenen Vorteile gelten dann auch für das Verfahren.
  • Im Folgenden ist die Erfindung stets mit Bezug auf die Verwendung eines vom Kommissionierwagen abnehmbaren Tablars beschrieben. Dies stellt jedoch nur eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung dar. Wie bereits oben beschrieben, können der Kommissionierwagen und das Tablar eine Einheit bilden, auf die Lagergutbehälter abgestellt werden können. Darüber hinaus ist auch eine Ausführungsform möglich, bei der Lagergutbehälter direkt auf dem Kommissionierwagen abstellbar sind. Die folgenden Ausgestaltungen beziehen sich dabei ausdrücklich auch auf diese Ausführungsform.
  • Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung weist das Kommissioniersystem ferner wenigstens einen Vertikalförderer an wenigstens einer Stelle der Transportbahn für den vertikalen Transport des Tablars zwischen dem Kommissionierwagen und der, insbesondere oberhalb oder unterhalb der Transportbahn gelegenen, Beschickungs- und/oder Entnahmestation auf. Durch den wenigstens einen Vertikalförderer kann das Tablar an wenigstens einer Stelle des Transportweges, insbesondere ohne den Kommissionierwagen, zwischen einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation, insbesondere unterhalb oder oberhalb der Transportbahn, und dem Kommissionierwagen transportiert werden. Bei einer Ausführungsform, bei der das Tablar nicht abnehmbar ist, oder bei der Lagergutbehälter direkt auf dem Kommissionierwagen abstellbar sind, können die Kommissionierwagen durch den Vertikalförderer befördert werden.
  • Mit dem Transportweg ist der Weg gemeint, den ein Tablar zurücklegen kann. Insbesondere kann sich der Transportweg vom Kommissionierwagen bis in die Beschickungs- und/oder Entnahmestation erstrecken. Ist das Tablar fest mit dem Kommissionierwagen verbunden, oder wird auf ein Tablar verzichtet, ist der Transportweg der Weg, den der Kommissionierwagen von der Transportbahn bis in die Beschickungs- und/oder Entnahmestation, oder umgekehrt, zurücklegen kann.
  • Die Lagersysteme der Lageranordnung können voneinander unabhängig bzw. voneinander getrennt sein. Es kann sich um separate Lagersysteme handeln, welche lediglich über die wenigstens eine Transportbahn miteinander verbunden sind. Alternativ dazu können sie miteinander durch Übergabestationen verbunden sein, insbesondere an den Seiten, an denen sie nebeneinander stehen.
  • Um Platz zu sparen, können die Lagersysteme unmittelbar nebeneinander, beispielsweise Gehäuse an Gehäuse, angeordnet sein. Sie können alternativ dazu auch voneinander beabstandet sein.
  • Der Vertikalförderer kann selbst als ein Lagersystem ausgebildet sein. Bevorzugt weist der Vertikalförderer ein Greifsystem auf, mit dem die Tablare mitsamt den darauf abgelegten Lagergutbehältern von dem Kommissionierwagen gegriffen und zu der Beschickungs- und/oder Entnahmestation bewegt werden können. Der Vertikalförderer kann zu diesem Zweck beispielsweise als ein Liftsystem oder ein Paternoster ausgebildet sein. Die Lagersysteme können Lagerlifte, Paternoster, Gassenförderer, Karussellsysteme oder andere bekannte Lagersysteme sein. Darüber hinaus sind auch Kombinationen der vorgenannten möglichen Lagersysteme möglich.
  • Die wenigstens eine Transportbahn ist bevorzugt waagerecht ausgerichtet. So kann sie auf einer gleich bleibenden Höhe die einzelnen Lagersysteme miteinander verbinden. Dies ist von Vorteil, wenn die Lagersysteme im Wesentlichen identisch aufgebaut sind und auf gleicher Höhe eine Möglichkeit zur Übergabe von Lagergutbehältern an die Transportbahn und umgekehrt aufweisen. Um eine schnelle Bewegung der Wagen zu ermöglichen, ist die Transportbahn bevorzugt gerade. Mit anderen Worten weist sie bevorzugt keine Kurven oder Knicke auf. Alternativ dazu kann die Transportbahn jedoch auch mit Kurven versehen sein. Die Form der Transportbahn kann von der Anordnung der Lagersysteme zueinander abhängig sein.
  • Der wenigstens eine Kommissionierwagen ist bevorzugt mit einem Seilzug, einer Kette oder einem Zahnriemen angetrieben. Beispielsweise kann hier ein standseilbahnähnlicher Aufbau verwendet werden. Alternativ dazu kann der Kommissionierwagen auch selbst mit einem Antriebsmittel, beispielsweise einem Motor, insbesondere einem Elektromotor, versehen sein. Das Kommissioniersystem weist bevorzugt wenigstens eine Steuereinrichtung auf, die zur Steuerung wenigstens eines Antriebssystems wenigstens eines Kommissionierwagens ausgestaltet ist. Dadurch ist sie in der Lage, den Kommissionierwagen durch das Antriebssystem in beliebiger Reihenfolge zu den Lagersystemen zu fahren. Die Steuereinrichtung ist dazu bevorzugt mit dem wenigstens einen Antriebssystem für den wenigstens einen Kommissionierwagen energie- und/oder datenübertragend verbunden. Die oben genannten Einrichtungen wie der Seilzug, der Zahnriemen und der Motor können Teil eines Antriebssystems sein.
  • Wenigstens eine Teilmenge der Mehrzahl von Lagersystemen kann wenigstens eine Ein- und/oder Auslagerungsstation zum Ein- und/oder Auslagern von Lagergut in das bzw. aus dem jeweiligen Lagersystem aufweisen, wobei die Ein- und/oder Auslagerungsstation unterhalb oder oberhalb der Transportbahn liegt. Die Ein- und/oder Auslagerungsstation kann genutzt werden, um Lagergut direkt in das jeweilige Lagersystem einzulagern oder aus diesem zu entnehmen, ohne den Weg über die Transportbahn und den Vertikalförderer zu wählen. Insbesondere für die Einlagerung kann dies von Vorteil sein. Bevorzugt ist die Beschickungs- und/oder Entnahmestation des Kommissioniersystems die einzige Möglichkeit zur Ein- und/oder Auslagerung. Bei den einzelnen Lagersystemen können dann die Ein- und/oder Auslagerungsstationen entfallen. Die Beschickungs- und/oder Entnahmestation des Kommissioniersystems stellt dann die zentrale Station zur Beschickung- und/oder Entnahme von Lagergut der Lageranordnung dar.
  • Die Einlagerung von Lagergut in das Lagersystem an der Ein- und/oder Auslagerungsstation des Lagersystems kann stattfinden, während die Entnahme von Lagergut an der Beschickungs- und/oder Entnahmestation erfolgt. Hierdurch kann ein störungsfreier Betrieb erreicht werden. Dies soll natürlich nicht ausschließen, dass auch Lagergut an der Beschickungs- und/oder Entnahmestation eingelagert und/oder an der Ein- und/oder Auslagerungsstation des Lagersystems entnommen wird.
  • Um eine platzsparende Anordnung zu erhalten, kann sich wenigstens eine Transportbahn in einem Bereich zwischen einem und zwei Dritteln der Höhe eines Lagersystems befinden. Dadurch kann es möglich sein, den Platz unterhalb der Transportbahn für eine Ein- und/oder Auslagerungsstation des Lagersystems und/oder für die Beschickungs- und/oder Entnahmestation des Kommissioniersystems freizuhalten bzw. für eine Bedienperson zugänglich zu machen.
  • Um einer Bedienperson ungehinderten Zugang zu dem Bereich unterhalb der Transportbahn zu ermöglichen, insbesondere um eine Ein- und/oder Auslagerungsstation des Lagersystems und/oder die Beschickungs- und/oder Entnahmestation des Kommissioniersystems zu erreichen, ist eine Transportbahn bevorzugt in mehr als 2,5 m Höhe, besonders bevorzugt in mehr als 3 m Höhe, angeordnet.
  • Die wenigstens eine Transportbahn kann auch eine Gasse zwischen zwei oder mehr Systemen überbrücken, wobei die Gasse einen Weg zur Durchfahrt für ein Fahrzeug, beispielsweise für ein Flurfördergerät, freigeben. In diesem Fall beträgt die Höhe bevorzugt wenigstens 4 m.
  • Als weitere Alternative kann die wenigstens eine Transportbahn in Bodenhöhe verlaufen. So können ein Kommissionierwagen, ein Tablar und/oder ein Lagergutbehälter einfach von der Transportbahn genommen oder auf diese gegeben werden.
  • Bevorzugt kann die Ein- und/oder Auslagerung von Lagergut an einem Lagersystem, insbesondere über dessen Ein- und/oder Auslagerungsstation, gleichzeitig mit der Überführung von einem Tablar - mit oder ohne Lagergutbehältern - von einem Kommissionierwagen zu dem Vertikalförderer, oder umgekehrt, stattfinden.
  • Um die Leistung der Lageranordnung weiter zu verbessern, können mehrere parallel zueinander verlaufende, übereinander angeordnete Transportbahnen mit jeweils wenigstens einem entlang der Transportbahn zwischen den Lagersystemen hin und her verfahrbaren Kommissionierwagen, insbesondere für ein Tablar, vorgesehen sein. Die Kommissionierwagen der Transportbahnen sind dabei bevorzugt unabhängig von den Kommissionierwagen der jeweils anderen Transportbahnen bewegbar. Insbesondere können die Kommissionierwagen der verschiedenen Transportbahnen gleichzeitig bewegt werden.
  • Die mehreren Transportbahnen können über wenigstens einen Vertikalförderer miteinander verbunden sein. Dieser Vertikalförderer kann der Vertikalförderer des Kommissioniersystems sein. Darüber hinaus kann auch wenigstens ein zusätzlicher Vertikalförderer vorgesehen sein.
  • Um die Übergabe zwischen den Lagersystemen und der wenigstens einen Transportbahn zu vereinfachen, ist die wenigstens eine Transportbahn bevorzugt unmittelbar entlang einer Front der Lagersysteme geführt. Die Front der Lagersysteme ist die Seite, welche auch eine Ein- und/oder Auslagerungsstation aufweisen kann. Bevorzugt grenzt die Transportbahn an die Front an. Auch kann die Transportbahn an einer Tragestruktur wenigstens eines der Lagersysteme befestigt sein.
  • Der vormals das Tablar haltende Kommissionierwagen befindet sich bevorzugt auf der Transportbahn, wenn sich das Tablar im Vertikalförderer befindet. Mit anderen Worten greift der Vertikalförderer das Tablar mit den Lagergutbehältern vom Kommissionierwagen und transportiert dieses zur Beschickungs- und/oder Entnahmestation. Der Kommissionierwagen kann entweder durch den Vertikalförderer oder durch ein anderes Element wieder mit einem Tablar bestückt werden. Mit einem leeren Tablar, um weitere Lagergutbehälter aus den Transportsystemen aufzunehmen, mit einem vollen Tablar, um Lagergutbehälter in die Lagersysteme einzulagern, oder mit einer Mischbelegung, um Lagergutbehälter in die Lagersysteme einzulagern und andere Lagergutbehälter aufzunehmen.
  • Der wenigstens eine Vertikalförderer kann sich an einem Ende der Transportbahn befinden. Alternativ dazu kann der Vertikalförderer auch wenigstens einem Lagersystem gegenüberliegend angeordnet sein, sodass die Transportbahn zwischen dem Vertikalförderer und dem wenigstens einen Lagersystem angeordnet ist. Insbesondere bei einer solchen Lageranordnung kann die Transportbahn so bemessen sein, dass sie sich in ihrer Längsrichtung nicht jenseits der Lagersysteme bzw. des blockartigen, geschlossenen Aufbaus aus aneinandergereihten Lagersystemen erstreckt.
  • Alternativ dazu kann der wenigstens eine Vertikalförderer neben einem der Lagersysteme angeordnet sein. Es ist auch möglich, dass sich der Vertikalförderer zwischen zwei Lagersystemen befindet.
  • Zwischen dem Vertikalförderer und der Beschickungs- und/oder Entnahmestation kann ein weiterer Förderer für den Transport wenigstens eines Kommissionierwagens und/oder eines Tablars angeordnet sein. Bevorzugt ist der Vertikalförderer jedoch selbst mit einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation versehen.
  • Bevorzugt lassen sich Lagergutbehälter sowohl aus einem Lagersystem auf ein Tablar und/oder einen Kommissionierwagen ablegen als auch von einem Tablar und/oder Kommissionierwagen in ein Lagersystem überführen. Auf diese Weise kann Lagergut über die wenigstens eine Transportbahn von einem Lagersystem in ein anderes Lagersystem umgelagert werden.
  • Um eine leicht aufzubauende und daher kosteneffiziente Lageranordnung zu erhalten, können Mittel, die zur Bewegung von Lagergutbehältern innerhalb der Lagersysteme verwendet werden, auch dazu verwendet werden, Lagergutbehälter auf ein auf einem Kommissionierwagen angeordneten Tablar abzulegen oder von diesem in das Lagersystem zu überführen. Beispielsweise können Lagersysteme mit Greifsystemen versehen sein, mit denen Lagergutbehälter innerhalb des Lagersystems transportierbar sind. Diese Greifsysteme können derart ausgestaltet sein, dass sie über das Lagersystem hinaus wirken, um einen Lagergutbehälter auf dem Tablar abzulegen oder von diesem zu nehmen.
  • Alternativ dazu kann auch eine Übergabeeinheit vorgesehen sein, durch die wenigstens ein Lagersystem zur Übergabe von Lagergutbehältern zwischen dem Tablar und dem Lagersystem mit dem Kommissioniersystem verbunden ist. Mit anderen Worten kann wenigstens eine Übergabeeinheit vorgesehen sein, durch die Lagergutbehälter zwischen einem Lagersystem und einem Tablar übergeben werden kann. Werden dagegen - wie oben beschrieben - interne Mittel aus dem Lagersystem zur Übergabe verwendet, können diese Mittel als Übergabeeinheit betrachtet werden.
  • Der Kommissionierwagen kann nacheinander an verschiedene, von der vorbestimmten Position eines jeweils zu übergebenden Lagergutbehälters auf dem Tablar abhängige Positionen relativ zur jeweiligen Übergabeeinheit bewegt sein. D.h., der Kommissionierwagen kann so bewegt werden, dass entweder ein Lagergutbehälter, der zur Übergabe an ein Lagersystem bestimmt ist, von der Übergabeeinheit aufgenommen werden kann, oder dass ein leerer Platz auf dem Tablar vor die Übergabeeinheit bewegt wird, damit ein Lagergutbehälter auf diesen freien Platz abgelegt werden kann. Zur Steuerung des Kommissionierwagens wie oben beschrieben kann insbesondere die wenigstens eine Steuereinrichtung verwendet werden, die zu einer solchen Steuerung ausgestaltet ist.
  • Der Kommissionierwagen kann, insbesondere durch die wenigstens eine Steuereinrichtung gesteuert, in einer vorbestimmten Reihenfolge zu den Übergabeeinheiten, sofern vorhanden, bewegt werden.
  • Das Lagergut kann aus den Lagersystemen in einer vorbestimmten Anordnung bzw. Reihenfolge, insbesondere nebeneinander, auf dem Tablar abgelegt werden. Insbesondere dazu kann der Kommissionierwagen abhängig von der Position des zwischen dem Tablar und dem jeweiligen Lagersystem zu übergebenden Lagergutes relativ zum jeweiligen Lagersystem positioniert werden.
  • Als zusätzliche oder alternative Möglichkeit der Entnahme von Lagergutbehältern können auch beladene, insbesondere vorkommissionierte, Tablare und/oder Kommissionierwagen aus der Lageranordnung entnommen werden. Die Lageranordnung kann dazu eine Schleuse aufweisen. Die Schleuse kann beispielsweise eine Weiche an einer Transportbahn sein. Auch kann der Vertikalförderer zur Entnahme eines Tablars und/oder eines Kommissionierwagens mitsamt der darauf abgelegten Lagergutbehälter ausgestaltet sein.
  • Der wenigstens eine Vertikalförderer kann auch zur Zwischenpufferung verwendet werden. Insbesondere können mit Lagergutbehältern beladene Tablare und/oder Kommissionierwagen in dem Vertikalförderer zur Pufferung im Kommissionierbetrieb aufgenommen werden.
  • Im Folgenden ist die Erfindung beispielhaft anhand einer vorteilhaften Ausführungsform mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Die bei der Ausführungsform beispielhaft dargestellte Merkmalskombination kann nach Maßgabe der obigen Ausführungen entsprechend für einen bestimmten Anwendungsfall durch weitere Merkmale ergänzt werden. Auch können, ebenfalls nach Maßgabe der obigen Ausführungen, einzelne Merkmale bei der beschriebenen Ausführungsform weggelassen werden, wenn es auf die Wirkung dieses Merkmals in einem konkreten Anwendungsfall nicht ankommt.
  • In den Zeichnungen werden für Elemente gleicher Funktion und/oder gleichen Aufbaus stets dieselben Bezugszeichen verwendet.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemä-ßen Lageranordnung;
    • 2 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemä-ßen Lageranordnung; und
    • 3 eine schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lageranordnung mit Details eines Kommissioniersystems.
  • Im Folgenden sind der Aufbau und die Funktionsweise einer erfindungsgemäßen Lageranordnung 1 mit Bezug auf die 1 beschrieben.
  • Die Lageranordnung 1 weist eine Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Lagersystemen 3 auf. Die Lagersysteme 3 sind bevorzugt voneinander unabhängige, also separate Systeme. Um Platz zu sparen, sind die Lagersysteme 3 unmittelbar nebeneinander angeordnet. Insbesondere können Sie Gehäuse an Gehäuse aufgestellt sein. Die Lageranordnung 3 weist dadurch einen blockartigen, geschlossenen Aufbau auf. Alternativ dazu können die Lagersysteme auch voneinander beabstandet oder zueinander versetzt sein.
  • Die Lageranordnung 1 weist ein Kommissioniersystem 5 auf. Das Kommissioniersystem 5 des ersten Ausführungsbeispiels besitzt zwei übereinander angeordnete Transportbahnen 7 und einen Vertikalförderer 9. Darüber hinaus umfasst das Kommissioniersystem 5 jeweils einen Kommissionierwagen 11 auf jeder Transportbahn 7 und eine Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13.
  • Die Transportbahnen 7 erstrecken sich geradlinig und waagerecht entlang der Fronten 15 der Lagersysteme 3. Die beiden Transportbahnen 7 sind so angeordnet, dass eine Bedienperson 17 unter den Transportbahnen 7 arbeiten kann. Um Platz zu sparen, ist die Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 so angeordnet, dass sie von einem Bereich unterhalb der unteren Transportbahn 7 von der Bedienperson 17 erreicht werden kann. Die Transportbahnen 7 können an den Lagersystemen 3, insbesondere an deren Trägerstrukturen 8 (in 1 nur angedeutet) befestigt sein.
  • Die untere der Transportbahnen 7 ist dabei wenigstens in einer Höhe 18 angeordnet, die mehr als einem Viertel, bevorzugt mehr als ein Drittel einer Höhe 20 des Lagersystems 3 entspricht. Besonders bevorzugt beträgt die Höhe 18 wenigstens 2,5 Meter. Die Höhe 18 der unteren Transportbahn 7 ist bevorzugt so hoch gewählt, dass eine Bedienperson 17 gefahrlos und bequem unterhalb der Transportbahn 7 arbeiten kann.
  • Gleichzeitig ist die Höhe 22 der oberen Transportbahn 7 bevorzugt so niedrig gewählt, dass die Höhe des Vertikalförderers 9 geringgehalten werden kann. Dadurch können Material und Kosten für den Vertikalförderer 9 gespart werden. Darüber hinaus ist dadurch auch der Transportweg innerhalb des Vertikalförderers 9 kurz, wodurch die Transportzeit gespart werden kann.
  • Die Kommissionierwagen 11 auf den Transportbahnen 7 sind bevorzugt selbstfahrend. Dazu kann das Kommissioniersystem 5 wenigstens ein Antriebssystem 14 und wenigstens eine mit dem wenigstens einen Antriebssystem verbundene Steuereinrichtung 12 aufweisen. Das Antriebssystem kann ein Antriebsorgan am Kommissionierwagen 11, wie einen Motor, insbesondere einen Elektromotor, umfassen. Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Antriebssystem eine Zahnriemen- oder Seilzugeinrichtung und wenigstens ein externes Antriebsmittel, insbesondere einen Elektromotor aufweisen. Die Steuereinrichtung 12 ist zur Steuerung des Antriebssystems 14 ausgestaltet und mit diesem energie- und/oder datenübertragend verbunden. Steuereinrichtung 12 und Antriebssysteme 14 sind in 1 nur gestrichelt angedeutet.
  • Insbesondere kann jede Transportbahn 7 einen eigenen Motor, insbesondere einen Elektromotor aufweisen, der den Kommissionierwagen 11 über ein Endlostriebmittel, wie einen Zahnriemen, eine Kette oder einen Seilzug, entlang der Transportbahn 7 bewegen kann. Die Kommissionierwagen 11 sind unabhängig voneinander bewegbar.
  • Jeder Kommissionierwagen 11 ist zum Tragen eines Tablars 19 ausgestaltet. Bevorzugt ist jedem Kommissionierwagen 11 ein Tablar 19 zugeordnet. Dies ist jedoch nicht zwingend. Bevorzugt ist die Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 ein Teil des Vertikalförderers 9.
  • Auf den Tablaren 19 können Lagergutbehälter 21 abgelegt werden. Lediglich beispielhaft sind die Tablare 19 zur Aufnahme von jeweils sechs Lagergutbehältern 21 dargestellt.
  • Die Lagersysteme 3 sind lediglich beispielhaft mit Öffnungen 23 dargestellt, durch die Lagergutbehälter 21 zwischen dem jeweiligen Lagersystem 3 und dem Tablar 19 austauschbar sind. Jedes Lagersystem 3 kann dazu beispielsweise eine Übergabeeinheit (nicht dargestellt) aufweisen, durch die Lagergutbehälter 21 aus einem Lagersystem 3 auf ein Tablar 19 ablegbar oder von dem Tablar 19 in das Lagersystem 3 aufnehmbar sind.
  • Bevorzugt werden zur Übergabe von Lagergutbehältern 21 zwischen dem Lagersystem 3 und dem Tablar 19 die Mittel verwendet, die innerhalb des Lagersystems 3 zum Transport von Lagergutbehältern 21 dienen. Solche Mittel können insbesondere Greifer sein, die an einem Mast innerhalb des Lagersystems 3 aufgehängt und verschiedene Positionen innerhalb des Lagersystems 3 erreichen können, um Lagergutbehälter 21 zu transportieren. Mittels solcher Greifer kann es möglich sein, Lagergutbehälter 21 vom Tablar 19 zu entnehmen oder auf diesem abzulegen.
  • Wenigstens eines der Lagersysteme 3 kann mit einer Ein- und/oder Auslagerungsstation 25 versehen sein, über die Lagergut und/oder Lagergutbehälter 21 in das Lagersystem 3 eingelagert oder aus dem Lagersystem 3 ausgelagert werden kann. Eine solche Ein- und/oder Auslagerungsstation 25 ist in 1 lediglich angedeutet. Bevorzugt kann eine Benutzung der Ein- und/oder Auslagerungsstation 25 zeitgleich mit einer Benutzung der Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 erfolgen. Die Ein- und/oder Auslagerungsstation 25 ist bevorzugt an der Front 15 des Lagersystems angeordnet, bzw. erstreckt sich durch die Front 15 in das Lagersystem 3 hinein.
  • Der Vertikalförderer 9 und die darin integrierte Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 setzen die Reihe von Lagersystemen 3 fort, sodass sich die geradlinigen Transportbahnen 7 auch entlang der Front des Vertikalförderers 9 erstrecken. Alternativ dazu kann der Vertikalförderer 9 auch zwischen zwei Lagersystemen 3 angeordnet sein. Ebenso ist es möglich, dass der Vertikalförderer 9 einem Lagersystem 3 gegenüberliegend angeordnet ist, sodass die Transportbahnen 7 zwischen dem Vertikalförderer 9 und dem wenigstens einen Lagersystem 3 angeordnet ist.
  • Letztendlich kann der Vertikalförderer 9 auch an dieser, einem Lagersystem 3 gegenüberliegenden Seite angeordnet sein, aber entlang der Transportbahnen 7 zu den Lagersystemen 3 versetzt sein. Mit anderen Worten und mit Bezug auf die 1 bedeutet dies, dass der Vertikalförderer 9 entlang der Transportbahnen 7 auf gleicher Höhe wie dargestellt, aber auf der gegenüberliegenden Seite der Transportbahnen 7 angeordnet wäre.
  • Der Vertikalförderer 9 ist dazu ausgestaltet, die Tablare 19 von den Kommissionierwagen 11 zu nehmen und zur Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 zu bewegen, oder umgekehrt. Der Vertikalförderer 9 ist dabei sowohl zum Transport von leeren Tablaren 19, als auch zum Transport von Tablaren 19 mit Lagergutbehältern 21 fähig.
  • Im Folgenden ist eine zweite vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lageranordnung 1 mit Bezug auf die 2 beschrieben. Der Kürze halber ist dabei nur auf die Unterschiede zu der mit Bezug auf die 1 beschriebenen Ausführungsform eingegangen.
  • Das Kommissioniersystem 5 der zweiten Ausführungsform weist vier Transportbahnen 7 auf. Erfindungsgemäß ist jede der Transportbahnen 7 mit einem Kommissionierwagen 11 versehen, dem wiederum jeweils ein Tablar 19 zugeordnet ist.
  • Die Kommissioniervorrichtung 5 weist zudem zwei Vertikalförderer 9 auf, von denen beide mit einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 versehen sind. Der in 2 rechte Vertikalförderer 9 ist dabei mit einer geschlossenen Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 dargestellt. Zwei Beschickungs- und/oder Entnahmestationen können sinnvoll sein, um die Gesamtleistung der Lageranordnung 1 weiter zu erhöhen. Beispielsweise kann eine Bedienperson 17 auf die erste Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 (in 2 links dargestellt) zugreifen, während der zweite Vertikalförderer 9 ein Tablar 19 mit weiteren Lagergutbehältern 21 zur zweiten Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 bewegt. Die Bedienperson 17 kann also zwischen den beiden Beschickungs- und/oder Entnahmestationen 13 wechseln.
  • In 2 angedeutet sind Übergabeeinheiten 27, die zur Übergabe von Lagergutbehältern 21 zwischen den Lagersystemen 3 und den Tablaren 19 dienen. Wie bereits oben beschrieben, sind die Übergabeeinheiten 27 bevorzugt Teile der Lagersysteme 3. Insbesondere sind die Übergabeeinheiten 27 bevorzugt identisch mit den Mitteln der Lagersysteme 3, die zum Transport von Lagergutbehältern 21 innerhalb des Lagersystems 3 dienen.
  • Ein drittes Beispiel für eine erfindungsgemäße Lageranordnung 1 ist in 3 dargestellt. Im Folgenden ist auch hier lediglich auf die Unterschiede zu den mit Bezug auf die 1 und 2 beschriebenen Lageranordnungen 1 eingegangen.
  • Im Wesentlichen ähnelt die Lageranordnung 1 der 3 der Lageranordnung 1 der 1. Lediglich beispielhaft ist die Lageranordnung 1 mit einem Kommissioniersystem 5 dargestellt, welches über drei Transportbahnen 7 verfügt.
  • Jede der Transportbahnen 7 ist mit einem Elektromotor 29 versehen, welcher mit einem umlaufenden Zahnriemen 31 verbunden ist, der wiederum mit dem Kommissionierwagen 11 verbunden ist. Hierdurch ergibt sich eine einfache, jedoch effektive Möglichkeit, den Wagen 11 zu verfahren. Anstelle eines Zahnriemens 31 können auch andere Übertragungsmittel, beispielsweise Ketten oder Seile, verwendet werden. Die Zahnriemen 31 und die Elektromotoren 29 sind jeweils Teile der Antriebssysteme 14, die mit der Steuereinrichtung 12 zur Übertragung von Energie und/oder Steuerbefehlen verbunden sind.
  • Eines der Lagersysteme 3 in 3 ist mit einer Öffnung 23 dargestellt, durch die ein zur Ablage auf dem Tablar 19 der obersten Transportbahn 7 bestimmter Lagergutbehälter 21 zu erkennen ist. Der Lagergutbehälter 21 ist dabei von der Übergabeeinheit 27 des Lagersystems 3 gehalten.
  • Das Tablar 19 des Kommissionierwagens 11 ist mit zwei freien Positionen 33 dargestellt. Der Kommissionierwagen 11 wird nun so vor die Öffnung 23 gefahren, dass der Lagergutbehälter 21 auf einem der freien Plätze 33 abgelegt werden kann.
  • Sobald das Tablar 19 mit allen aufzunehmenden Lagergutbehältern 21 bestückt ist, wird der Kommissionierwagen 11 mit dem Tablar 19 zum Vertikalförderer 9 verfahren, sodass das Tablar 19 vom Kommissionierwagen 11 genommen und zur Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 transportiert werden kann. Der Vertikalförderer 9 ist hierzu mit Greifern 35 versehen, welche ein Tablar 19 vom Kommissionierwagen 11 nehmen und zur Beschickungs- und/oder Entnahmestation 13 bewegen können. Andersherum ist es möglich, mittels der Greifer 35 ein Tablar 19 auf einem Kommissionierwagen 11 abzulegen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Lageranordnung
    3
    Lagersystem
    5
    Kommissioniersystem
    7
    Transportbahn
    8
    Trägerstruktur
    9
    Vertikalförderer
    11
    Kommissionierwagen
    12
    Steuereinrichtung
    13
    Beschickungs- und/oder Entnahmestation
    14
    Antriebssystem
    15
    Front
    17
    Bedienperson
    18
    Höhe der unteren Transportbahn
    19
    Tablar
    20
    Höhe eines Lagersystems
    21
    Lagergutbehälter
    22
    Höhe der oberen Transportbahn
    23
    Öffnung
    25
    Ein- und/oder Auslagerungsstation
    27
    Übergabeeinheit
    29
    Elektromotor
    31
    Zahnriemen
    33
    Freier Platz
    35
    Greifer

Claims (15)

  1. Lageranordnung (1) mit einer Mehrzahl von bevorzugt nebeneinander angeordneten Lagersystemen (3) und mit wenigstens einem Kommissioniersystem (5), das wenigstens eine die Lagersysteme (3) verbindende Transportbahn (7), wenigstens eine Beschickungs- und/oder Entnahmestation (13) und wenigstens einen entlang der Transportbahn (7) zwischen den einzelnen Lagersystemen (3) hin und her beweglichen Kommissionierwagen (11), insbesondere für wenigstens ein Tablar (19), aufweist, wobei auf dem Kommissionierwagen (11) und/oder auf dem Tablar (19) eine Mehrzahl von Lagergutbehältern (21) aus den Lagersystemen (3) ablegbar ist.
  2. Lageranordnung (1) nach Anspruch 1, wobei das Kommissioniersystem (5) ferner wenigstens einen Vertikalförderer (9) an wenigstens einer Stelle der Transportbahn (7) für den vertikalen Transport des Kommissionierwagen (11) und/oder des Tablars (19) zwischen der Transportbahn (7) und der Beschickungs- und/oder Entnahmestation (13) aufweist.
  3. Lageranordnung (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei wenigstens eine Teilmenge der Mehrzahl von Lagersystemen (3) wenigstens eine Ein- und/oder Auslagerungsstation (25) zum Ein- und/oder Auslagern von Lagergut in das jeweilige und/oder aus dem jeweiligen Lagersystem (3) aufweist, und wobei die Ein- und/oder Auslagerungsstation (25) unterhalb oder oberhalb der Transportbahn (7) liegt.
  4. Lageranordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei mehrere parallel zueinander verlaufende, übereinander angeordnete Transportbahnen (7) mit jeweils wenigstens einem entlang der Transportbahn (7) zwischen den Lagersystemen (3) hin und her verfahrbaren Kommissionierwagen (11), insbesondere für ein Tablar (19), vorgesehen sind.
  5. Lageranordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die wenigstens eine Transportbahn (7) unmittelbar entlang einer Front (15) der Lagersysteme (3) geführt ist.
  6. Lageranordnung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei sich der vormals das Tablar (19) haltende Kommissionierwagen (11) auf der Transportbahn (7) befindet, wenn sich das Tablar (19) im Vertikalförderer (9) befindet.
  7. Lageranordnung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, wobei zwischen dem Vertikalförderer (9) und der Beschickungs- und/oder Entnahmestation (13) ein weiterer Förderer für den Transport wenigstens eines Tablars (19) und/oder eines Kommissionierwagens angeordnet ist.
  8. Lageranordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Kommissioniersystem wenigstens eine Steuereinrichtung (12) aufweist, die zur Steuerung wenigstens eines Antriebssystems (14) wenigstens eines Kommissionierwagens (11) ausgestaltet ist.
  9. Verfahren zum Kommissionieren von Lagergut, bei dem wenigstens ein Kommissionierwagen (11), insbesondere mit einem Tablar (19), entlang einer Transportbahn (7) zwischen bevorzugt nebeneinander stehenden Lagersystemen (3) hin und her verfahren wird, um das Lagergut zwischen dem Kommissionierwagen (11) oder dem Tablar (19) und einzelnen Lagersystemen (3) in wenigstens einer Richtung zu übergeben.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei an wenigstens einer Stelle des Transportweges das Tablar (19) und/oder der Kommissionierwagen (11) mittels wenigstens eines Vertikalförderers (9) zwischen einer Beschickungs- und/oder Entnahmestation (13) und der Transportbahn (7) transportiert wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, wobei das Lagergut aus den Lagersystemen (3) in einer vorbestimmten Anordnung auf dem Tablar (19) abgelegt wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, wobei der Kommissionierwagen (11) abhängig von der Position des zwischen dem Tablar (19) und dem jeweiligen Lagersystem (3) zu übergebenden Lagergutes relativ zum jeweiligen Lagersystem (3) positioniert wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, wobei mehrere Kommissionierwagen (11) auf mehreren übereinanderliegenden Transportbahnen (7) unabhängig voneinander zwischen dem Vertikalförderer (9) und den Lagersystemen (3) hin und her bewegt werden.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, wobei an wenigstens einer Teilmenge der Lagersysteme (3) gleichzeitig mit der Überführung von Lagergutbehältern (21) zwischen dem Kommissionierwagen (11) oder dem Tablar (19) und dem Vertikalförderer (9) weiteres Lagergut an einer Ein- und/oder Auslagerungsstation (25) oberhalb oder unterhalb der wenigstens einen Transportbahn (7) ein- oder ausgelagert wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, wobei eine Lageranordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 verwendet wird.
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