-
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Wärmeübertrager für ein Fahrzeug sowie ein Sammelrohr für einen solchen Wärmeübertrager.
-
In Fahrzeugen werden Wärmeübertrager und insbesondere Kondensatoren beispielsweise als Bestandteil eines Klimakreislaufs zur Regulierung der Raumtemperatur im Fahrzeuginneren eingesetzt. Der Wärmeübertrager bzw. Kondensator weist eine Vielzahl von zueinander beabstandeten Flachrohren auf, die durch wenigstens ein Sammelrohr miteinander fluidisch verbunden sind. Ein gasförmiges Kältemittel, welches von einem Kompressor des Klimakreislaufs verdichtet wurde, strömt zunächst durch einen Einlass in das Sammelrohr und anschließend durch die Flachrohre. Während das Kältemittel durch die Flachrohre strömt, gibt es seine Wärmeenergie an die Flachrohre bzw. die Umgebung der Flachrohre ab, sodass es abkühlt und kondensiert. Das kondensierte bzw. flüssige Kältemittel wird dem Klimakreislauf über einen Auslass wieder zugeführt.
-
Um einen Strömungspfad des Kältemittels innerhalb des Wärmeübertragers bzw. des Kondensators festzulegen, wird innerhalb des Sammelrohrs wenigstens ein Trennelement angeordnet, sodass das Sammelrohr in wenigstens zwei fluidisch getrennte Teilbereiche aufgeteilt wird. Im bekannten Stand der Technik ist die Fixierung eines solchen Trennelementes innerhalb des Rohrs vor einem Lötvorgang problematisch, da eine Verkippung und/oder Verschiebung des Trennelementes zu einer Undichtigkeit und/oder zu einem unerwünschten Strömungspfad führen kann, sodass die gewünschte Wärmeübertragung nicht in optimaler Weise erfolgen kann.
-
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sammelrohr der eingangs genannten Art anzugeben, in dem wenigstens ein Trennelement verkippsicher und/oder verschiebungssicher positionierbar ist.
-
Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dass das Sammelrohr wenigstens eine Ausnehmung aufweist, durch die ein Trennelement in das Sammelrohr einführbar ist.
-
Das erfindungsgemäße Sammelrohr für einen Wärmeübertrager, der wenigstens ein Flachrohr aufweist, umfasst eine Ausnehmung, durch die ein Trennelement in eine Einsteckposition in das Sammelrohr eingeführt ist. Die Einsteckposition kann dadurch gekennzeichnet sein, dass eine Begrenzungskontur des Trennelementes an einer Innenwandung des Sammelrohrs so anliegt, dass ein erster Teilbereich des Sammelrohrs und ein zweiter Teilbereich des Sammelrohrs fluidisch voneinander durch das Trennelement getrennt sind. Somit haben Toleranzen in der Innenwandung des Sammelrohrs keinen Einfluss auf die Dichtigkeit der Trennwand, da die Trennwand entsprechend der vorliegenden Innenwandung beispielsweise tiefer oder weniger tief in das Sammelrohr eingesteckt werden kann, um die Fertigungstoleranzen der Innenwandung auszugleichen. Die Ausnehmung des Sammelrohrs kann eine im Wesentlichen rechteckige Ausgestaltung aufweisen.
-
Das Trennelement weist eine Trennwand mit einer Trennwanddicke auf, wobei beim Einführen des Trennelementes zwischen der Trennwand und der Ausnehmung eine Spielpassung vorliegt. Eine Spielpassung kann vorliegen, wenn die Trennwand innerhalb der Ausnehmung einen gewissen Bewegungsfreiraum aufweist, sodass sich die Trennwand frei gegen die Ausnehmung bewegen lässt. Hierunter kann auch zu verstehen sein, dass der Teilbereich des Trennelementes, der die Trennwand ausbildet, in das Sammelrohr eingeführt werden kann, ohne dass die Trennwand einen Randbereich der Ausnehmung berührt.
-
Ferner sieht die Trennwand wenigstens eine Erhebung vor, um in einem Teilbereich des Trennelementes eine Erhöhung der Trennwanddicke zu erzielen. Eine solche Erhebung kann beispielsweise integral von der Trennwand und/oder von dem Trennelement ausgebildet sein, wobei es auch denkbar ist, dass die Erhebung auf der Trennwand und/oder dem Trennelement über eine lösbare Verbindung oder nicht lösbare Verbindung aufgebracht sein kann.
-
Es ist vorgesehen, dass die wenigstens eine Erhebung in der Einsteckposition des Trennelementes im Bereich der Ausnehmung angeordnet ist, wobei in der Einsteckposition des Trennelementes zwischen der Erhebung und der Ausnehmung eine Presspassung vorliegt. Eine Presspassung kann vorliegen, wenn das Trennelement beim Einstecken in die Einsteckposition im Bereich der Erhebung wenigstens teilweise eine elastische und/oder plastische Verformung erfährt, sodass sich das Trennelement nicht frei gegenüber der Ausnehmung bewegen kann. Somit wird ein Herausfallen des Trennelementes vor und/oder während eines Lötvorgangs verhindert.
-
Das Trennelement wird genutzt, um das Sammelrohr zu segmentieren und beispielsweise eine mäanderförmige Strömungsführung des Kältemittels durch die Flachrohre zu ermöglichen. Die Form der Trennwand ist so gewählt, dass eine fluiddichte Trennung zweier Segmente bzw. Teilbereiche des Sammelrohrs gewährleistet ist. Das Sammelrohr kann hierbei einstückig oder auch mehrstückig ausgebildet sein. Das Sammelrohr kann einen Längskanal mit einem Querschnitt ausbilden, der beispielsweise im Wesentlichen abschnittsweise kreisförmig und/oder im Wesentlichen abschnittsweise halbkreisförmig ausgebildet sein kann.
-
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass das Trennelement einen Absatz aufweist, der in der Einsteckposition des Trennelementes außerhalb eines Längskanals des Sammelrohrs angeordnet ist. Dies führt zu einer besseren Vereinzelung der Trennelemente als Schüttgut, wobei eine gegenseitige flächige Anhaftung vermieden wird. Dies kann eine Zuführung der Trennelemente ermöglichen, bei der beispielsweise Trennelemente von einem Rüttelförderer über eine Gleitschiene zum Montageort geführt werden. Es kann vorgesehen sein, dass sich der Absatz hierbei in einer Gleitschiene einhakt.
-
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass das Trennelement wenigstens zwei zueinander beabstandete Erhebungen aufweist. Hierbei kann es vorgesehen sein, dass eine erste Erhebung auf einer ersten Oberflächenseite des Trennelementes ist und eine zweite Erhebung auf einer zweiten Oberflächenseite des Trennelementes angeordnet ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass eine erste Erhebung und eine zweite Erhebung auf einer Oberflächenseite des Trennelementes angeordnet sind. Der Abstand zwischen den Erhebungen kann beispielsweise wenigstens dem zweifachen der Abmessung und/oder Durchmesser der jeweiligen Erhebung entsprechen. Eine erste Erhebung und eine zweite Erhebung können identisch ausgestaltet oder auch unterschiedliche ausgestaltet sein.
-
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass wenigstens eine Erhebung eine kreisförmige Ausgestaltung aufweist. Die Erhebung kann beispielsweise zylinderförmig und/oder kegelstumpfförmig ausgebildet sein.
-
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass das Trennelement wenigstens teilweise eine bogenförmige Begrenzungskante aufweist. Diese bogenförmige Begrenzungskante kann im Wesentlichen komplementär zur Ausgestaltung der Innenwandung des Sammelrohrs ausgebildet sein, um ein im Wesentlichen formschlüssiges Einsetzen des Trennelementes zu ermöglichen.
-
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass das Trennelement wenigstens teilweise komplementär zu einem Teilbereich einer Innenwandung des Sammelrohrs ausgebildet ist, um ein im Wesentlichen formschlüssiges Einsetzen des Trennelementes zu ermöglichen.
-
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass das Sammelrohr aus einem Boden und einem Deckel ausgebildet ist. Das Sammelrohr kann wenigstens zweiteilig ausgebildet sein, wobei das erste Bauteil der Boden und das zweite Bauteil der Deckel ist. Der Boden und der Deckel sind sich gegenüberliegend angeordnet und können einen Längskanal ausbilden.
-
Der Boden kann eine Bodenaußenfläche und eine Bodeninnenfläche aufweisen. Die Bodenaußenfläche ist als die Oberfläche des Bodens definiert, die beim zusammengesetzten Sammelrohr mit der Außenumgebung in Kontakt steht. Die restliche Oberfläche des Bodens, die beim zusammengesetzten Sammelrohr nicht mit der Außenumgebung in Kontakt steht, ist als Bodeninnenfläche definiert.
-
Der Deckel kann eine Deckelaußenfläche und eine Deckelinnenfläche aufweisen. Die Deckelaußenfläche ist als die Oberfläche des Deckels definiert, die beim zusammengesetzten Sammelrohr mit der Außenumgebung in Kontakt steht. Die restliche Oberfläche des Deckels, die beim zusammengesetzten Sammelrohr nicht mit der Außenumgebung in Kontakt steht, ist als Deckelinnenfläche definiert.
-
Der Boden und der Deckel können so zusammengesetzt werden, dass der Längskanal fluiddicht gegenüber der Außenumgebung ist. Hierfür kann der Boden wenigstens einen Bodenkragen aufweisen. Es kann vorgesehen sein, dass Teilbereiche der Bodeninnenfläche mit Teilbereichen der Deckelinnenfläche in Kontakt stehen.
-
Es kann vorgesehen sein, dass der Boden im Wesentlichen flach ausgebildet ist. Unter flach kann in diesem Zusammenhang zu verstehen sein, dass im Querschnitt des Längskanals die Bodeninnfläche wenigstens einen Krümmungsradius aufweist, der größer ist als der kleinste Krümmungsradius der Deckelinnenfläche.
-
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass der Deckel dem Boden gegenüberliegend angeordnet ist, wobei der Boden und der Deckel einen Längskanal ausbilden, wobei der Boden wenigstens einen Durchzug mit einer Öffnung zur Aufnahme eines Flachrohrs des Wärmeübertragers aufweist. Die Öffnung kann einen an das Flachrohr angepassten Querschnitt aufweisen.
-
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass der Durchzug einen Kragen aufweist, der sich von dem Längskanal wegerstreckt. Hierbei ragt der Kragen also nicht in den Längskanal hinein. Der Kragen kann von innen nach außen durchgerissen sein. Das jeweilige Flachrohr ist durch die Öffnung und den Kragen des Durchzugs durchsteckbar, wobei die Stirnkante mit dem Bodenbereich bündig abschließen kann. Hierdurch kann das Raumvolumen innerhalb des Wärmeübertragers bzw. Kondensators, welches durch das Kältemittel ausgefüllt werden muss, erheblich reduziert werden. Bei einer Verwendung eines vergleichsweise teuren Kältemittels, wie zum Beispiel R1234yf, kann auch eine Reduzierung der Herstellungs- bzw. Betriebskosten des Wärmeübertragers erzielt werden.
-
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass wenigstens eine Erhebung entlang einer ersten Erstreckungsrichtung und entlang einer zweiten Erstreckungsrichtung identische Abmessungen und/oder Durchmesser aufweist.
-
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass wenigstens eine Erhebung entlang einer ersten Erstreckungsrichtung und entlang einer zweiten Erstreckungsrichtung unterschiedliche Abmessungen und/oder Durchmesser aufweist. Es kann vorgesehen sein, dass die Abmessungen und/oder Durchmesser der Erhebung entlang der zweiten Erstreckungsrichtung größer sind als die Abmessungen und/oder Durchmesser entlang der ersten Erstreckungsrichtung. Die erste Erstreckungsrichtung kann im Wesentlichen parallel zu einer Einsteckrichtung des Trennelementes sein. Die zweite Erstreckungsrichtung kann im Wesentlichen quer zu einer Einsteckrichtung des Trennelementes sein. Die Einsteckrichtung ist als die Richtung definiert, entlang der das Trennelement in eine Einsteckposition in das Sammelrohr eingeführt wird.
-
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass sich wenigstens eine Erhebung entlang der zweiten Erstreckungsrichtung über die gesamte Breite der Trennwand erstreckt.
-
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist vorgesehen, dass wenigstens eine Erhebung in einem Durchmesser größer sein kann und sich bis zu einer Wölbung der gesamten Trennwand erstrecken kann und eine Bombierung ausbildet. Dies erhöht die Elastizität beim Fügen der Trennwand und mindert die benötigte Fügekraft der Trennwand, sorgt jedoch gleichzeitig für eine sichere Anlage und Dichtlötung der Trennwand im Fügespalt der Ausnehmung.
-
Ferner betrifft die Erfindung einen Wärmeübertrager, insbesondere einen Kondensator für ein Fahrzeug, der mit einer Vielzahl von zueinander beabstandeten Flachrohren ausgestattet ist. Hierbei werden die Flachrohre durch wenigstens ein erfindungsgemäßes und oben beschriebenes Sammelrohr miteinander fluidisch verbunden. Es können beispielsweise zwei Sammelrohre oder auch nur ein Sammelrohr vorgesehen sein, wobei in dem Fall mit einem Sammelrohr die Flachrohre einen U-förmigen Verlauf aufweisen können. Es kann auch vorgesehen sein, dass ein Sammelrohr einen Einlass und einen Auslass aufweist, die mit einem Klimakreislauf eines Fahrzeuges verbunden sein können. Die Flachrohre sind in Öffnungen des Sammelrohrs eingebracht, wobei es vorgesehen sein kann, dass Stirnkanten der Flachrohre im Wesentlichen bündig mit dem Boden abschließen. Falls der Boden eine Wölbung vorsieht, können die Stirnkanten der Flachrohre auch einen gekrümmten Verlauf aufweisen, um einen bündigen Abschluss mit dem Boden zu erzielen und somit den Strömungsquerschnitt des Längskanals nicht zu reduzieren.
-
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
-
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondem auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
-
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
-
Dabei zeigen, jeweils schematisch,
- 1 einen Wärmeübertrager bzw. Kondensator,
- 2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Sammelrohrs vor der Zusammensetzung,
- 3 einen perspektivischen Längsschnitt eines zusammengesetzten Sammelrohrs,
- 4 eine perspektivische Ansicht eines Trennelementes,
- 5 eine Seitenansicht des Trennelementes der 4,
- 6 einen Schnitt durch ein Trennelement.
-
Wie in der 1 dargestellt, weist der Wärmeübertrager 2 mehrere Flachrohre 3 auf, die fluidisch mit zwei Sammelrohren 1 verbunden sind. Die Sammelrohre 1 und die Flachrohre 3 sind im Wesentlichen quer zueinander angeordnet. Ein erstes Sammelrohr 1 ist mit einem Einlass 17 versehen und ein zweites Sammelrohr 1 weist einen Auslass 18 auf. Der Einlass 17 und der Auslass 18 können mit einem nicht dargestellten Klimakreislauf eines Fahrzeuges verbunden sein, wobei der Klimakreislauf zur Regulierung der Raumtemperatur im Fahrzeuginneren eingesetzt werden kann.
-
Falls der Wärmeübertrager 2 als Kondensator eingesetzt wird, tritt ein Kältemittel des Klimakreislaufs im dampfförmigen Aggregatzustand durch den Einlass 17 in das Sammelrohr 1 ein und strömt durch die Flachrohre 3. In den Sammelrohren 1 sind Trennelemente 5 so eingesetzt, dass sich beispielsweise eine mäanderförmige Strömungsführung bzw. Strömungspfad des Kältemittels ergibt. Während das Kältemittel durch die Flachrohre 3 strömt, gibt es seine Wärmeenergie an die Flachrohre 3 bzw. die Umgebung der Flachrohre 3 ab, sodass es abkühlt und kondensiert. Zwischen den Flachrohren 3 sind Rippen 19 angeordnet, die die mechanische Widerstandsfähigkeit des Wärmeübertragers 2 erhöhen und die Oberfläche vergrößern, über welche die Wärmeenergie des Kältemittels an die Außenumgebung abgeführt werden kann. Das kondensierte Kältemittel wird dem Klimakreislauf über den Auslass 18 zugeführt.
-
In 2 ist eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Sammelrohrs 1 vor der Zusammensetzung gezeigt. Die 3 zeigt einen perspektivischen Längsschnitt eines zusammengesetzten Sammelrohrs 1.
-
Das Sammelrohr 1 setzt sich zusammen aus einem Boden 12 und einem Deckel 13, wobei der Boden 12 einen Bodenkragen 23 aufweist. Der Boden 12 ist im Vergleich zum Deckel 13 im Wesentlichen flach ausgebildet. Der Boden 12 und der Deckel 13 können aus einem Blech gefertigt sein, wobei die Sammelrohre 1 als auch der gesamte Wärmeübertrager 2 durch Verlöten hergestellt werden kann.
-
Der Boden 12 und der Deckel 13 begrenzen einen Längskanal 9, durch den ein Kältemittel strömen kann. Im zusammengesetzten Zustand des Sammelrohrs 1 liegt ein Teilbereich des Trennelementes 5 an einer Innenwandung 11 des Sammelrohrs 1, insbesondere an einer Innenwandung 11 des Deckels 13, an.
-
Der Boden 12 weist mehrere Durchzüge 14 auf, die entlang der Längserstreckung des Längskanals 9 zueinander beabstandet angeordnet sind. Jeder Durchzug 14 weist eine Öffnung 15 auf und einen Kragen 16 auf, der sich vom Längskanal 9 wegerstreckt. Die Öffnung 15 weist eine Breitkante und eine Schmalkante auf, die den Abmessungen der Flachrohre 3 so entsprechen, dass die Flachrohre 3 durch die jeweilige Öffnung 15 gesteckt werden können. Die Öffnung 15 des Durchzugs 14 kann sich zunächst zum Längskanal 9 hin verjüngen und anschließend wieder aufweiten. Hierdurch lässt sich die Einführung des jeweiligen Flachrohrs 3 in den jeweiligen Durchzug 14 vereinfachen.
-
Der Deckel 13 weist an Bereichen, die einem Durchzug 14 gegenüberliegen, Aussparungen 22 auf. Diese Aussparungen 22 können aus den Bereichen ausgestanzt sein, die nach dem Zusammensetzen mit dem Bodenkragen 23 in Kontakt stehen. Diese Aussparungen 22 können trapezartig ausgebildet sein.
-
Der Boden 4 weist Ausnehmungen 12 auf, in die Trennelemente 13 einsteckbar sind. Die Trennelemente 13 können vor oder auch nach dem Zusammensetzen des Bodens 4 und des Deckels 5 eingeführt werden. Das Trennelement 13 wird zur Segmentierung des Sammelrohrs 1 bzw. des Längskanals 9 eingesetzt, um eine gewünschte Strömungsrichtung des Kältemittels durch den Wärmeübertrager 2 zu erreichen.
-
In der 4 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines Trennelementes 5 gezeigt, wobei in der 5 eine Seitenansicht des Trennelementes 5 dargestellt ist.
-
Das Trennelement 5 weist eine Trennwand 6 mit einer Trennwanddicke 20 und wenigstens einer Erhebung 7 auf. In 2 ist das Trennelement 5 vor dem Einstecken in den Boden 12 dargestellt und in der 3 in einer Einsteckposition gezeigt.
-
Die Trennwand 6 weist eine Form auf, die der Querschnittskontur des Längskanals 9 entspricht, sodass das Trennelement 5 in seiner Einsteckposition eine fluiddichte Segmentierung bzw. Trennung des Sammelrohrs 1 bzw. des Längskanals 9 ermöglicht. Hierfür kann das Trennelement 5 eine bogenförmige Begrenzungskante 10 aufweisen, die wenigstens teilweise komplementär zu einem Teilbereich der Innenwandung 11 des Sammelrohrs 1 ausgebildet sein kann.
-
Die Erhebung 7 führt zu einer lokalen Erhöhung der Trennwanddicke, sodass in diesem Bereich eine Trennwanddicke 21 vorliegt, die größer ist als die Trennwanddicke 20. Die Erhebung 7 kann durch zusätzlich aufgetragenes Material oder auch beispielsweise durch einen Umformvorgang hergestellt sein. Die Abmessungen der Ausnehmung 4 sind so gewählt, dass die Trennwand 6 ohne großen Widerstand in die Ausnehmung 4 geschoben werden kann, wobei die Abmessungen der Erhebung 7 so gewählt sind, dass in der Einsteckposition des Trennelementes 5 die Erhebung 7 in der Ausnehmung 4 eingepresst ist. Das Trennelement 5 weist zwei zueinander beabstandete Erhebungen 7 auf, die eine kreisförmige und/oder zylinderförmige und/oder kegelstumpfförmige Ausgestaltung aufweisen.
-
In der hier, insbesondere in 4, dargestellten Ausführungsform weist die jeweilige Erhebung 7 entlang einer ersten Erstreckungsrichtung 100 und entlang einer zweiten Erstreckungsrichtung 101 identische Abmessungen und/oder Durchmesser auf. In einer nicht dargestellten beispielhaften anderen Ausführungsform kann wenigstens eine Erhebung 7 entlang einer ersten Erstreckungsrichtung 100 und entlang einer zweiten Erstreckungsrichtung 101 unterschiedliche Abmessungen und/oder Durchmesser aufweisen. In einer weiteren nicht dargestellten beispielhaften Ausführungsform kann sich wenigstens eine Erhebung 7 entlang der zweiten Erstreckungsrichtung 101 über die gesamte Breite der Trennwand 6 erstrecken. In einer weiteren nicht dargestellten beispielhaften Ausführungsform kann wenigstens eine Erhebung 7 in einem Durchmesser größer sein kann und sich bis zu einer Wölbung der gesamten Trennwand 6 erstrecken kann und eine Bombierung ausbilden.
-
Das Trennelement 5 kann einen Absatz 8 aufweisen, der in der Einsteckposition des Trennelementes 5 außerhalb des Längskanals 9 angeordnet ist. Der Absatz 8 kann durch zusätzlich aufgetragenes Material oder auch beispielsweise durch einen Umformvorgang hergestellt sein.
-
Die Trennwanddicke 21 und die Trennwanddicke 20 können von einem gemeinsamen Bezugspunkt und/oder von einer gemeinsamen Bezugslinie 24 aus gemessen werden. Hierbei kann eine Betrachtung der Trennwanddicke 21 und der Trennwanddicke 20 in der Seitenansicht erfolgen, wobei beispielsweise Ausnehmungen und/oder Ausbuchtungen 25, die beispielsweise durch einen Umformvorgang und/oder Herstellvorgang entstehen, nicht mit einbezogen werden. Dies ist beispielhaft in 6 dargestellt, in der ein Schnitt durch ein Trennelement 5 gezeigt ist, sodass eine mögliche Ausbuchtung 25 sichtbar wird. Obwohl hier die Erhebung 7 durch eine lokale Umformung der Trennwand 6 ausgebildet ist, führt dies effektiv zu einer Erhöhung der Trennwanddicke 20, sodass die Erhebung 7 in der Einsteckposition des Trennelementes 5 im Bereich der Ausnehmung 4 angeordnet ist und sich zwischen der Erhebung 7 und der Ausnehmung 4 eine Presspassung ausbildet.