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Die Erfindung betrifft eine Kupplungsanordnung mit einer um eine Zentralachse bewegbaren Kupplungseinrichtung mit antriebsseitigen Kupplungselementen und mit abtriebsseitigen Kupplungselementen, wobei die Kupplungseinrichtung durch Erzeugung einer in Richtung der Zentralachse auf die Kupplungselemente zugerichteten Anpresskraft zur Herstellung einer Wirkverbindung zwischen den Kupplungselementen oder durch Abbau dieser Anpresskraft zur Aufhebung der Wirkverbindung zwischen den Kupplungselementen dient, und mit einer Torsionsschwingungsdämpferanordnung, die über zumindest eine Baueinheit an einer Abtriebseinheit aufgenommen ist.
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Eine derartige Kupplungsanordnung ist beispielsweise in
9 der
DE 10 2012 219 738 A1 gezeigt. Diese Kupplungsanordnung weist zur Übertragung eines Drehmomentes, das von einem Antrieb, wie einer Brennkraftmaschine stammt, einen hydrodynamischen Kreis mit Pumpe, Turbine und Leitrad auf. Die Turbine ist mit einer Nabe verbunden, die als Abtriebseinheit wirksam ist, und den Aufnahmebereich für das zumindest eine Bauelement der Torsionsschwingungsdämpferanordnung, beispielsweise für ein antriebsseitiges Übertragungselement, bereitstellt. Diese Nabe nimmt weitere Bauelemente der Torsionsschwingungsdämpferanordnung, wie ein abtriebsseitiges Übertragungselement und ein Tilgermassenträgerelement eines Tilgersystems an anderen Aufnahmeflächen auf. Sofern das antriebsseitige Übertragungselement der Torsionsschwingungsdämpferanordnung ebenso wie weitere Bauelemente dieser Torsionsschwingungsdämpferanordnung spielbehaftet gegenüber der Nabe geführt sind, können sich im Betrieb Unwuchten nachteilig bemerkbar machen, und zwar zunehmend bei anwachsender Drehzahl. Diese Unwuchten sind vorhanden, auch wenn die Kupplungsanordnung vor Inbetriebnahme in einem Fahrzeug eine Auswuchtung erfahren hat, und sind durch eine Mehrzahl beweglicher Einzelkomponenten bedingt, mit denen die Torsionsschwingungsdämpferanordnung bestückt ist, und bei denen bereits geringste Verlagerungen innerhalb der Torsionsschwingungsdämpferanordnung für die Erzeugung neuer Unwuchten genügen.
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Durch die
DE 10 2016 214 686 A1 ist eine Kupplungsanordnung mit einer Torsionsschwingungsdämpferanordnung bekannt, welche vor Inbetriebnahme in einem Fahrzeug eine Auswuchtung erfährt. Für die Auswuchtung wird die Torsionsschwingungsdämpferanordnung senkrecht zur späteren Einbauanordnung auf eine Wuchtmaschine aufgesetzt, und durch eine in Richtung der Gewichtskraft wirksame, durch diese Wuchtmaschine erzeugte Kraft belastet. Da die Torsionsschwingungsdämpferanordnung hierbei auf einer Nabe angeordnet ist, die mit einer Zentrierschräge ausgebildet ist, kann sich zumindest ein Bauelement der Torsionsschwingungsdämpferanordnung unter der Wirkung dieser Kraft derart gegenüber der Nabe ausrichten, dass eine Auswuchtung erfolgt. Aufgrund der Mehrzahl beweglicher Einzelkomponenten der Torsionsschwingungsdämpferanordnung ist allerdings nicht sichergestellt, dass die Kupplungsanordnung im Betrieb tatsächlich frei von Unwuchten ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kupplungsanordnung derart auszubilden, dass diese trotz Aufnahme einer Torsionsschwingungsdämpferanordnung zumindest im Wesentlichen frei von Unwuchten ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Kupplungsanordnung vorgesehen mit einer um eine Zentralachse bewegbaren Kupplungseinrichtung mit antriebsseitigen Kupplungselementen und mit abtriebsseitigen Kupplungselementen, wobei die Kupplungseinrichtung durch Erzeugung einer in Richtung der Zentralachse auf die Kupplungselemente zugerichteten Anpresskraft zur Herstellung einer Wirkverbindung zwischen den Kupplungselementen oder durch Abbau dieser Anpresskraft zur Aufhebung der Wirkverbindung zwischen den Kupplungselementen dient, und mit einer Torsionsschwingungsdämpferanordnung, die über zumindest eine Baueinheit an einer Abtriebseinheit aufgenommen ist.
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Von besonderer Bedeutung ist, dass eine der Einheiten - entweder die Abtriebseinheit oder die zumindest eine Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung - eine Zentrierfase aufweist, die in Bezug zu dem Zentrierbereich der anderen Einheit unter der Wirkung der durch die Kupplungseinrichtung ausgeübten Anpresskraft positionierbar ist.
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Zur Herstellung einer Wirkverbindung zwischen antriebsseitigen Kupplungselementen und abtriebsseitigen Kupplungselementen und damit zum Einrücken der Kupplungseinrichtung werden mittels eines Einrückelementes, wie beispielsweise eines Kupplungskolbens, die antriebsseitigen Kupplungselemente und die abtriebsseitigen Kupplungselemente in Achsrichtung verlagert und damit eine Anpresskraft auf den jeweiligen Kupplungselemententräger übertragen, wobei diese Anpresskraft zumindest teilweise auch dann noch erhalten bleibt, wenn die Kupplungseinrichtung bereits vollständig eingerückt ist. Somit ist gerade dann, wenn sich eventuelle Unwuchten am stärksten bemerkbar machen, nämlich bei hohen Drehzahlen und eingerückter Überbrückungskupplung, eine Anpresskraft vorhanden, die benötigt wird, um den zumindest annähernd linienförmigen Zentrierbereich einer Einheit - also entweder die Abtriebseinheit oder die zumindest eine Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung - in Bezug zu der Zentrierfase an der jeweils anderen Einheit zu positionieren. Hierbei sind unterschiedliche Konstruktionen denkbar, nämlich zum einen die Ausbildung des zumindest annähernd linienförmigen Zentrierbereichs an der zumindest eine Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung und die Zentrierfase an der Abtriebseinheit, und zum anderen die Ausbildung des zumindest annähernd linienförmigen Zentrierbereichs an der Abtriebseinheit und die Zentrierfase an der zumindest einen Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung.
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Von weiterer Bedeutung ist, dass der Zentrierfase an ihrer von der zumindest einen Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung abgewandten Seite ein Axialanlagebereich für diese zumindest eine Baueinheit zugeordnet ist. Dieser Axialanlagebereich ist für einen Verschleiß von Bedeutung, wobei dieser Verschleiß insbesondere wegen der zumindest annähernd linienförmigen Ausbildung des Zentrierbereichs an demselben zu erwarten ist. Ein zunehmender Verschleiß hat eine Verlagerung der zumindest einen Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung relativ zu der Abtriebseinheit zur Folge, und zwar ungeachtet dessen, an welcher dieser Einheiten die Zentrierfase und an welcher Einheit der Zentrierbereich jeweils vorgesehen ist. Die Verlagerung der zumindest einen Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung endet, sobald die zumindest eine Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung in Anlage an dem Axialanlagebereich gekommen ist. Ebenfalls endet ein zuvor eventuell vorhandener starker Verschleiß, da sich die Auflagefläche der zumindest einen Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung um ein mehrfaches vergrößert, sobald diese zumindest eine Baueinheit an dem Axialanlagebereich der Abtriebseinheit in Anlage gelangt ist.
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Im Neuzustand von Kupplungseinrichtung und Torsionsschwingungsdämpferanordnung ist der Axialanlagebereich mit besonderem Vorzug zumindest in einem Abstand gegenüber der zumindest einen Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung vorgesehen, der sich durch die Summe sämtlicher Toleranzen dieser Baueinheit sowie der Abtriebseinheit ergibt. Dies bedeutet, dass die zumindest eine Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung im Neuzustand von Kupplungseinrichtung und Torsionsschwingungsdämpferanordnung nicht in Kontakt mit dem Axialanlagebereich kommen wird, dass derartige Kontakte mit zunehmendem Verschleißzustand aber zunehmend auftreten, und ab einem bestimmten Verschleißzustand ständig bestehen können.
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In vorteilhafter Ausführung ist die Torsionsschwingungsdämpferanordnung mit einer Energiespeichereinrichtung ausgebildet, die eine Mehrzahl von Energiespeichereinheiten aufweist, und mit einem Eingang vor der Energiespeichereinrichtung, einem Ausgang hinter der Energiespeichereinrichtung und zumindest einer Übertragungseinrichtung zwischen je zwei Energiespeichereinheiten versehen ist, wobei die Übertragungseinrichtung mit einem antriebsseitigen Übertragungselement als erste Baueinheit und mit einem abtriebsseitigen Übertragungselement als zweite Baueinheit versehen ist. Bei einer derartigen Ausführung ist entweder das antriebsseitige Übertragungselement an seiner der Zentrierfase zugewandten Seite mit dem zumindest annähernd linienförmigen Zentrierbereich ausgebildet und unter der Wirkung der durch die Kupplungseinrichtung ausgeübten Anpresskraft in Bezug zu der Zentrierfase auf der Abtriebseinheit positionierbar, oder aber das antriebsseitige Übertragungselement ist als Träger für die Zentrierfase vorgesehen, und die Abtriebseinheit ist an ihrer der Zentrierfase zugewandten Seite mit dem zumindest annähernd linienförmigen Zentrierbereich ausgebildet, so dass das antriebsseitige Übertragungselement unter der Wirkung der durch die Kupplungseinrichtung ausgeübten Anpresskraft in Bezug zu der Abtriebseinheit positionierbar ist.
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Zumindest die Torsionsschwingungsdämpferanordnung soll vor Inbetriebnahme der Kupplungsanordnung in einem Fahrzeug einer Auswuchtung unterworfen sein, wobei die Torsionsschwingungsdämpferanordnung derart in einer Wuchtmaschine aufgenommen ist, dass ihre Zentralachse zumindest im Wesentlichen in Richtung der Gewichtskraft ausgerichtet ist, und die auf einem Auflagebereich der Wuchtmaschine aufgenommene antriebsseitige Baueinheit unter der Wirkung der Gewichtskraft entweder über die Zentrierfase oder über den Zentrierbereich zur Abstützung der Abtriebseinheit über deren Zentrierbereich oder deren Zentrierfase vorgesehen ist. Aufgrund dieser Konstellation ist die entsprechende Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung also unterhalb der übrigen Bauteile der Torsionsschwingungsdämpferanordnung angeordnet, so dass diese übrigen Bauteile durch ihr Eigengewicht für die Aufbringung derjenigen Anpresskraft sorgen, die für die Zentrierung dieser Baueinheit gegenüber der Abtriebseinheit zur Durchführung des Wuchtvorganges benötigt wird. Dadurch sind Maßnahmen an der Wuchtmaschine zur Erzeugung einer solchen Anpresskraft entbehrlich.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt;
- 1 eine Schnittdarstellung einer Kupplungsanordnung mit einem hydrodynamischen Kreis, einer Kupplungseinrichtung und einer Torsionsschwingungsdämpferanordnung, die an einer Abtriebseinheit aufgenommen ist;
- 2 eine vergrößerte Herauszeichnung der Torsionsschwingungsdämpferanordnung sowie der Abtriebseinheit;
- 3 eine nochmals vergrößerte Herauszeichnung des in 2 eingekreisten Bereichs von Torsionsschwingungsdämpferanordnung und Abtriebseinheit zur Darstellung einer Zentrierfase an der Abtriebseinheit und eines Zentrierbereichs an einer Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung;
- 4 wie 3, aber mit Ausbildung der Zentrierfase an der Baueinheit der Torsionsschwingungsdämpferanordnung und des Zentrierbereichs an der Abtriebseinheit;
- 5 die Anordnung der Torsionsschwingungsdämpferanordnung auf einer Wuchtmaschine.
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1 zeigt eine Kupplungsanordnung 1, die in nicht dargestellter Weise mit einem Antrieb, wie beispielsweise mit der Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine verbunden werden kann. Die Kupplungsanordnung 1 verfügt über ein zu einer Rotationsbewegung um eine Zentralachse 2 befähigtes Gehäuse 3, bestehend aus einem Hauptgehäuseteil 5 und einem Gehäusedeckel 6, der mittels einer Schweißnaht 7 mit dem Hauptgehäuseteil 5 verbunden ist. Der Hauptgehäuseteil 5 dient zur Ausbildung einer Pumpe 8, die ebenso wie eine Turbine 9 und ein Leitrad 32 jeweils Bestandteile eines hydrodynamischen Kreises 40 sind. Das Gehäuse 3 ist zumindest teilweise mit fluidförmigem Medium befüllt.
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Der Gehäusedeckel 6 ist in einem zumindest im Wesentlichen axial verlaufenden Radialbereich 10 mit einer Innenverzahnung 11 ausgebildet, über welche antriebsseitige Kupplungselemente 12 drehfest aufgenommen sind. Der Radialbereich 10 ist demnach als Außenkupplungselemententräger 13 wirksam. Axial benachbart zu den antriebsseitigen Kupplungselementen 12 sind abtriebsseitige Kupplungselemente 14 vorgesehen, die in einer Außenverzahnung 15 eines Innenkupplungselemententrägers 16 drehfest aufgenommen sind.
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Axial zwischen einer sich zumindest im Wesentlichen radial erstreckenden Gehäusewandung 18 des Gehäusedeckels 6 und dem demselben nächstliegenden antriebsseitigen Kupplungselement 12 ist ein Kupplungskolben 20 vorgesehen, der auf einem gehäusefesten Aufnahmering 21 axial verschiebbar und mittels einer Abdichtung 22 druckdicht aufgenommen ist. Der Kupplungskolben 20 bildet zusammen mit dem Außenkupplungselemententräger 13, den Kupplungselementen 12 und 14 sowie dem Innenkupplungselemententräger 16 eine Kupplungseinrichtung 30.
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Zwischen der Gehäusewandung 18 und der derselben zugewandten Seite des Kupplungskolbens 20 ist ein Druckraum 23 vorgesehen. An die Gegenseite des Kupplungskolbens 20 grenzt dagegen ein Kühlraum 25 an, in welchem die Kupplungselemente 12 und 14 sowie der Innenkupplungselemententräger 16 der Kupplungseinrichtung 30 ebenso aufgenommen sind wie eine Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4 und der hydrodynamische Kreis 40.
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Durch einen Überdruck im Druckraum 23 gegenüber dem Kühlraum 25 wird der Kupplungskolben 20 in Richtung zu den Kupplungselementen 12 und 14 verlagert, die sich mit ihren von dem Kupplungskolben 20 abgewandten Seiten über eine Axialbegrenzung 61 am Gehäusedeckel 6 axial abstützen. Der in dieser Weise ausgelenkte Kupplungskolben 20 versetzt die Kupplungselemente 12 und 14 in Reibverbindung miteinander, die Kupplungseinrichtung 30 wird eingerückt. Hierbei treten auch Reibeinflüsse zwischen den abtriebsseitigen Kupplungselementen 14 und der Außenverzahnung 15 des Innenkupplungselemententrägers 16 auf, so dass zumindest ein Teil der Kraft, die während des Einrückvorganges durch den Kupplungskolben 20 auf die Kupplungselemente 12 und 14 ausgeübt wird, auch auf den Innenkupplungselemententräger 16 und damit auf die Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4. Diese Kraft, die vom Kupplungskolben 20 aus in Richtung der Zentralachse 2 auf die Kupplungselemente 12 und 14 zugerichtet ist, wird nachfolgend kurz als Anpresskraft bezeichnet. Diese Anpresskraft liegt nicht nur während des Einrückvorganges an, sondern auch - gegebenenfalls mit reduziertem Betrag - in eingerücktem Zustand der Kupplungseinrichtung 30.
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Ein Überdruck im Kühlraum 25 gegenüber dem Druckraum 23 wird dazu führen, dass der Kupplungskolben 20 in von den Kupplungselementen 12 und 14 fortweisender Richtung verlagert wird, so dass die Reibverbindung zwischen den Kupplungselementen 12 und 14 zumindest reduziert und die Kupplungseinrichtung 30 ausgerückt wird.
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Wie aus 2 besser erkennbar, steht der Innenkupplungselemententräger 16 mit einer Ansteuerscheibe 26 in drehfester Verbindung und bildet zusammen mit dieser einen Eingang 27 eines Torsionsschwingungsdämpfers 55. Die Ansteuerscheibe 26 dient zur Beaufschlagung einer radial äußeren Energiespeichereinheit 28 einer Energiespeichereinrichtung 53, die sich anderenends an einem abtriebsseitigen Übertragungselement 39 abstützt, wobei das abtriebsseitige Übertragungselement 39 mittels Abstandshaltern 52 drehfest mit einem antriebsseitigen Übertragungselement 38 verbunden ist. Das antriebsseitige Übertragungselement 38 ist Teil einer antriebsseitigen Baueinheit 36 einer Übertragungseinrichtung 46 und das abtriebsseitige Übertragungselement 39 ist Teil einer abtriebsseitigen Baueinheit 37 der Übertragungseinrichtung 46.
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Die Übertragungselemente 38 und 39 beaufschlagen eine radial innere Energiespeichereinheit 29 der Energiespeichereinrichtung 53, die sich anderenends an einer Nabenscheibe 47 abstützt, die als Ausgang 49 des Torsionsschwingungsdämpfers 55 dient. Die Nabenscheibe 47 ist mittels einer Vernietung 48 mit einer Nabe 34 verbunden, die als Abtriebsnabe 35 der Kupplungsanordnung 1 (1) dient, und zusätzlich zur Aufnahme der Turbine 9 vorgesehen ist. Die Abtriebsnabe 35 ist über eine Innenverzahnung 54 mit einer nicht gezeigten Getriebeeingangswelle drehfest verbunden.
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Das abtriebsseitige Übertragungselement 39 ist mittels der Abstandshalter 52 drehfest mit einem antriebseitigen Tilgermassenträgerelement 42 eines Tilgersystems 41 verbunden. Das antriebseitige Tilgermassenträgerelement 42 ist zur Bildung eines Tilgermassenträgers 44 drehfest mit einem abtriebsseitigen Tilgermassenträgerelement 43 verbunden, das mit axialem Versatz zu dem antriebseitigen Tilgermassenträgerelement 42 angeordnet ist. Axial zwischen den Tilgermassenträgerelementen 42 und 43 sind Tilgermassen 45 relativ bewegbar zu den Tilgermassenträgerelementen 42 und 43 und damit relativ bewegbar zum Tilgermassenträger 44 angeordnet.
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Das Tilgersystem 41 ist ebenso wie der Torsionsschwingungsdämpfer 55 Teil der Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4. Diese Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4 ist zumindest im Wesentlichen über die Übertragungselemente 38 und 39, also über die Baueinheiten 36 und 37 der Übertragungseinrichtung 46 sowie über das Tilgermassenträgerelement 42 des Tilgersystems 41 an der Abtriebseinheit 35 aufgenommen. Die antriebsseitige Baueinheit 36 ist hierbei an einem in 2 eingekreisten Aufnahmebereich 56 der Abtriebseinheit 35 positioniert, während die abtriebsseitige Baueinheit 37 und das Tilgermassenträgerelement 42 an einer Aufnahmefläche 57 der Abtriebseinheit 35 angreifen.
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3 zeigt den in 2 eingekreisten Aufnahmebereich 56 zwischen der antriebsseitigen Baueinheit 36 der Übertragungseinrichtung 46 der Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4 und dem Aufnahmebereich 56 der Abtriebseinheit 35 in vergrößerter Darstellung. An den Aufnahmebereich 56 schließt sich axial eine Zentrierfase 17 an, die in einen Axialanlagebereich 31 übergeht, wobei der Aufnahmebereich 56 durch einen Abstand 33 von dem Axialanlagebereich 31 entfernt ist. Der Abstand 33 ergibt sich mindestens durch die Summe sämtlicher der antriebsseitigen Baueinheit 36 sowie der Abtriebseinheit 35 zugeordneter Toleranzen. An der antriebsseitigen Baueinheit 36 der Übertragungseinrichtung 46 wiederum ist, an der radialen Innenseite dieser Baueinheit 35 und der Zentrierfase 17 zugewandt, ein Zentrierbereich 19 vorgesehen, der sich zumindest annähernd linienförmig erstreckt.
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Die antriebsseitige Baueinheit 36 kann im Neuzustand auf den Aufnahmebereich 56 aufgeschoben werden und sich unter der Wirkung der während eines Einrückvorganges oder in eingerücktem Zustand in Richtung der Zentralachse auf die Kupplungselemente zugerichteten Anpresskraft, dargestellt durch den in 1 eingezeichneten Pfeil, mit seinem Zentrierbereich 19 auf der Zentrierfase 17 ausrichten. Derart ausgerichtet, sind eventuelle Unwuchten zumindest weitgehend ausgeglichen.
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Aufgrund der wenigstens anfänglichen zumindest annähernd linienförmigen Erstreckung ist ein reibungsbedingter Verschleiß am Zentrierbereich 19 der antriebsseitigen Baueinheit 36 nicht auszuschließen. Die antriebsseitige Baueinheit 36 kann hierbei einen zunehmenden Aufnahmedurchmesser 51 (3) durch Nachführung des Zentrierbereichs 19 gegenüber der Zentrierfase 17 so lange ausgleichen, bis die dem Axialanlagebereich 31 zugewandte Seite der antriebsseitigen Baueinheit 36 an dem Axialanlagebereich 31 in Anlage gekommen ist. Da die Aufnahmefläche für die antriebsseitige Baueinheit 36 durch Anlage an dem Axialanlagebereich 31 um ein Mehrfaches größer geworden ist als vor dieser Anlage, reduziert sich der Verschleiß an der antriebsseitigen Baueinheit 36 und insbesondere in dem Zentrierbereich 19 auf ein Minimum. In dieser Position kann die antriebsseitige Baueinheit 36 und damit die Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4 hohe Laufzeiten ohne wesentliche Unwuchten gut überstehen.
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4 zeigt eine von 3 abweichende Ausführung, bei welcher dem Aufnahmebereich 56' der antriebsseitigen Baueinheit 36' eine Zentrierfase 17' zugeordnet ist. Dafür ist jetzt an der Abtriebseinheit 35' ein Zentrierbereich 19' vorgesehen, der sich zumindest annähernd linienförmig erstreckt. Der Axialanlagebereich 31' ist durch einen Abstand 33' von der antriebsseitigen Baueinheit 36' entfernt. Auch bei dieser Ausführung gilt folgendes:
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Aufgrund der wenigstens anfänglichen zumindest annähernd linienförmigen Erstreckung ist ein reibungsbedingter Verschleiß am Zentrierbereich 19' der Abtriebseinheit 35' nicht auszuschließen. Die antriebsseitige Baueinheit 36' kann hierbei einen abnehmenden Aufnahmedurchmesser 51' an der Abtriebseinheit 35' durch Nachführung der Zentrierfase 17' gegenüber dem Zentrierbereich 19' so lange ausgleichen, bis die dem Axialanlagebereich 31' zugewandte Seite der antriebsseitigen Baueinheit 36' an dem Axialanlagebereich 31' in Anlage gekommen ist. Da die Aufnahmefläche für die antriebsseitige Baueinheit 36' durch Anlage an dem Axialanlagebereich 31' deutlich größer geworden ist als vor dieser Anlage, reduziert sich der Verschleiß an der Abtriebseinheit 35' und insbesondere in dem Zentrierbereich 19' auf ein Minimum. In dieser Position kann die antriebsseitige Baueinheit 36' und damit die Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4 hohe Laufzeiten ohne wesentliche Unwuchten gut überstehen.
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5 lässt die Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4 vor Inbetriebnahme in einem Fahrzeug bei Auswuchtung auf einer Wuchtmaschine 58 erkennen, wobei die Torsionsschwingungsdämpferanordnung 4 derart angeordnet ist, dass ihre Zentralachse 2 zumindest im Wesentlichen in Richtung der Gewichtskraft ausgerichtet ist. Die auf einem Auflagebereich 60 eines Dorns 59 der Wuchtmaschine 58 aufgenommene antriebsseitige Baueinheit 36 ist, bei Ausführung des Aufnahmebereiches 56 entsprechend 3, unter der Wirkung der Gewichtskraft über den Zentrierbereich 19 zur Abstützung an der Abtriebseinheit 35 über deren Zentrierfase 17 vorgesehen. Bei Ausführung des Aufnahmebereichs 56' entsprechend 4 ist die auf dem Auflagebereich 60 des Dorns 59 der Wuchtmaschine 58 aufgenommene antriebsseitige Baueinheit 36' dagegen unter der Wirkung der Gewichtskraft über die Zentrierfase 17' zur Abstützung an der Abtriebseinheit 35' über deren Zentrierbereich 19' vorgesehen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kupplungsanordnung
- 2
- Zentralachse
- 3
- Gehäuse
- 4
- Torsionsschwingungsdämpferanordnung
- 5
- Hauptgehäuseteil
- 6
- Gehäusedeckel
- 7
- Schweißnaht
- 8
- Pumpe
- 9
- Turbine
- 10
- Radialbereich
- 11
- Innenverzahnung
- 12
- antriebsseitige Kupplungselemente
- 13
- Außenkupplungselemententräger
- 14
- abtriebsseitige Kupplungselemente
- 15
- Außenverzahnung
- 16
- Innenkupplungselemententräger
- 17
- Zentrierfase
- 18
- Gehäusewandung
- 19
- Zentrierbereich
- 20
- Kupplungskolben
- 21
- Aufnahmering
- 22
- Abdichtung
- 23
- Druckraum
- 25
- Kühlraum
- 26
- Ansteuerscheibe
- 27
- Eingang der Torsionsschwingungsdämpferanordnung
- 28
- radial äußere Energiespeichereinheit
- 29
- radial innere Energiespeichereinheit
- 30
- Kupplungseinrichtung
- 31
- Axialanlagebereich
- 32
- Leitrad
- 33
- Abstand
- 34
- Nabe
- 35
- Abtriebseinheit
- 36
- antriebsseitige Baueinheit
- 37
- abtriebsseitige Baueinheit
- 38
- antriebsseitiges Übertragungselement
- 39
- abtriebsseitiges Übertragungselement
- 40
- hydrodynamischer Kreis
- 41
- Tilgersystem
- 42
- Tilgermassenträgerelement
- 43
- Tilgermassenträgerelement
- 44
- Tilgermassenträger
- 45
- Tilgermassen
- 46
- Übertragungseinrichtung
- 47
- Nabenscheibe
- 48
- Vernietung
- 49
- Ausgang der Torsionsschwingungsdämpferanordnung
- 50
- Torsionsschwingungsdämpfer
- 51
- Aufnahmedurchmesser
- 52
- Abstandshalter
- 53
- Energiespeichereinrichtung
- 54
- Innenverzahnung
- 55
- Torsionsschwingungsdämpfer
- 56
- Aufnahmebereich
- 57
- Aufnahmefläche
- 58
- Wuchtmaschine
- 59
- Dorn der Wuchtmaschine
- 60
- Auflagebereich
- 61
- Axialbegrenzung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102012219738 A1 [0002]
- DE 102016214686 A1 [0003]