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Die Erfindung betrifft eine Anordnung eines Schreibgeräts an einer Tür eines Fahrzeugs. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit wenigstens einer solchen jeweiligen Anordnung.
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Anordnungen von Stiftelementen an Türen, insbesondere Seitentüren, von Fahrzeugen wie beispielsweise Personenkraftwagen sind aus dem allgemeinen Stand der Technik und insbesondere aus dem Serienfahrzeug bereits hinlänglich bekannt. Das auch als Türpin bezeichnete Stiftelement ist üblicherweise relativ zu einer auch als Türinnenverkleidung bezeichneten Innenverkleidung der Tür, deren Rohbau zum Innenraum des Fahrzeugs hin mittels der Türinnenverkleidung verkleidet ist, bewegbar, wobei das Stiftelement üblicherweise in Fahrzeughochrichtung relativ zu der Türinnenverkleidung bewegt werden kann. Dabei ist üblicherweise das Stiftelement mit einem zum Verriegeln der Tür ausgebildeten Verriegelungselement eines Türschlosses der Tür mitbewegbar, sodass anhand des Stiftelements, insbesondere anhand dessen Position, optisch erkannt werden kann, ob die Tür mittels des Verriegelungselements verriegelt ist oder nicht.
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Aus der
US 6,116,672 A ist bereits eine Anordnung zur Aufnahme eines Schreibgeräts an einer Tür eines Fahrzeugs bekannt.
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Außerdem offenbart die
DE 10 2005 026 807 A1 eine Beleuchtungseinrichtung für eine Fahrzeugtür. Ist die Fahrzeugtür geöffnet, so strahlt die Beleuchtungseinrichtung Licht mit einer ersten Farbe aus. Ist die Fahrzeugtür geschlossen, jedoch nicht verriegelt, so strahlt die Beleuchtungseinrichtung Licht mit einer von der ersten Farbe unterschiedlichen zweiten Farbe aus. Ist die Fahrzeugtür geschlossen und verriegelt, so strahlt die Beleuchtungseinrichtung Licht mit einer von der ersten Farbe und von der zweiten Farbe unterschiedlichen dritten Farbe aus.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung und ein Fahrzeug zu schaffen, welche eine besonders vorteilhafte Funktion aufweisen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung lassen sich den übrigen Ansprüchen entnehmen.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Anordnung eines Schreibgeräts zum manuellen Aufbringen von Schriftzeichen auf einen Untergrund an einer Tür, insbesondere an einer Seitentür, eines vorzugsweise als Kraftfahrzeug ausgebildeten Fahrzeugs, welches vorzugsweise als Kraftwagen und dabei insbesondere als Personenkraftwagen ausgebildet sein kann. Bei der Anordnung ist das Schreibgerät zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend, in einer beispielsweise als Schacht ausgebildeten Aufnahme der Tür aufgenommen und reversibel lösbar an der Tür gehalten beziehungsweise befestigt. Die Aufnahme ist beispielsweise durch eine auch als Türinnenverkleidung bezeichnete Innenverkleidung der Tür gebildet beziehungsweise begrenzt, wobei beispielsweise mittels der Innenverkleidung ein Rohbau der Tür zum Innenraum des Fahrzeugs hin zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, überdeckt und somit verkleidet ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Anordnung kann das Schreibgerät nicht oder nicht nur dazu verwendet werden, um einen Zustand eines Türschlosses der Tür optisch anzuzeigen, sondern das Schreibgerät kann insbesondere genutzt werden, um Schriftzeichen wie beispielsweise Buchstaben, Zahlen, Symbole und/oder Bilder auf einen Untergrund wie beispielsweise ein Blatt Papier aufzubringen. Hierdurch kann ein besonders großer Funktionserfüllungsumfang der Anordnung und somit des Fahrzeugs insgesamt gewährleistet werden. Insbesondere kann dem Schreibgerät zumindest eine Doppelfunktion zukommen, wodurch die Teileanzahl und somit die Kosten des Fahrzeugs gering gehalten werden können.
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Um die zuvor beschrieben Doppelfunktion auf besonders einfache und kostengünstige Weise realisieren zu können, ist das Schreibgerät in seinem reversibel lösbar an der Tür gehaltenen beziehungsweise befestigten Zustand mit wenigstens einem zum Verriegeln der Tür ausgebildeten Verriegelungselement eines Türschlosses der Tür relativ zu der Seitentür, insbesondere in Fahrzeughochrichtung, mitbewegbar. Die Tür ist beispielsweise bewegbar, insbesondere verschwenkbar, an einem insbesondere als selbsttragende Karosserie ausgebildeten Aufbau des Fahrzeugs gehalten und kann dabei relativ zu dem Aufbau zwischen einer Schließstellung und wenigstens einer Offenstellung bewegt, insbesondere verschwenkt, werden. In der Schließstellung verschließt die Tür beispielsweise eine korrespondierende Türöffnung des Aufbaus, wobei die Tür die Türöffnung in der Offenstellung zumindest teilweise freigibt. Das Verriegelungselement kann beispielsweise zwischen wenigstens einer die Tür in der Schließstellung relativ zu dem Aufbau arretierenden und dadurch verriegelnden Verriegelungsstellung und wenigstens einer Lösestellung bewegt werden. In der Lösestellung gibt das Verriegelungselement die Tür für eine Bewegung aus der Schließstellung in die Offenstellung frei.
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In der Verriegelungsstellung nimmt beispielsweise das Schreibgerät eine erste Stellung ein, und in der Lösestellung nimmt das Schreibgerät beispielsweise eine zweite Stellung ein. In der zweiten Stellung ragt beispielsweise das Schreibgerät weiter aus der Aufnahme heraus als in der ersten Stellung, sodass beispielsweise das Schreibgerät in der zweiten Stellung in Fahrzeughochrichtung weiter oben als in der ersten Stellung angeordnet ist. Dadurch kann beispielsweise anhand des Schreibgeräts optisch erkannt werden, ob sich das Verriegelungselement in der Verriegelungsstellung oder aber in der Lösestellung befindet.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung steht das Schreibgerät in seinem reversibel lösbar an der Tür gehaltenen beziehungsweise befestigten Zustand, insbesondere in Fahrzeughochrichtung nach oben, von der Tür, insbesondere von der die Aufnahme begrenzenden Innenverkleidung der Tür, ab. Hierdurch kann das Schreibgerät besonders einfach von einer Person gehandhabt werden, da zumindest ein Längenbereich des Schreibgeräts in dessen Verstauposition noch außerhalb der Aufnahme angeordnet ist und von der Innenverkleidung absteht, sodass die Person den Längenbereich und somit das Schreibgerät auf einfache Weise ergreifen beziehungsweise umgreifen und dadurch das Schreibgerät aus der Aufnahme entnehmen sowie in der Aufnahme anordnen kann. Das Schreibgerät nimmt dabei seine Verstauposition in dem zuvor genannten, reversibel lösbar an der Tür befestigten und in der Aufnahme angeordneten Zustand ein.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass Schreibgerät an seinem ersten Ende ein Element zum Absondern eines Stoffes zum Erzeugen der Schriftzeichen aufweist. Bei dem Stoff handelt es sich beispielsweise um Graphit oder um eine Flüssigkeit wie beispielsweise Tinte, sodass das erste Ende dazu ausgebildet ist, den Stoff abzusondern und auf den Untergrund zu übertragen, sodass aus dem Stoff die Schriftzeichen erzeugt werden können. An seinem dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende weist das Schreibgerät ein auch als Logo bezeichnetes Emblem auf, welches beispielsweise ein Markenemblem des Herstellers des Fahrzeugs und/oder Initialen wie beispielsweise Initialen des Eigentümers des Fahrzeugs aufweisen kann. Hierdurch kann auf einfache und kostengünstige Weise ein besonders großer Funktionserfüllungsumfang dargestellt werden. Außerdem kann eine besonders gute Wertanmutung des Fahrzeugs gewährleistet werden.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Schreibgerät als ein Minenstift, insbesondere als ein Bleistift, als ein Kugelschreiber, als ein Tintenroller, als ein Filzstift oder als ein Faserschreiber ausgebildet, sodass ein besonders vorteilhafter Funktionserfüllungsumfang gewährleistet werden kann.
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Um auf kostengünstige Weise einen besonders großen Funktionserfüllungsumfang realisieren zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das Schreibgerät wenigstens eine Lichtquelle zum Ausstrahlen von Licht aufweist. Insbesondere ist die Lichtquelle dazu ausgebildet, von dem menschlichen Auge optisch wahrnehmbares Licht auszustrahlen. Die Lichtquelle ist beispielsweise als LED (Licht emittierende Diode) ausgebildet.
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Insbesondere ist die Lichtquelle dazu ausgebildet, zumindest einen Teilbereich des Innenraums des Fahrzeugs zu beleuchten, sodass die Lichtquelle beziehungsweise das Schreibgerät beispielsweise als Leseleuchte verwendet werden kann. Hierzu ist beispielsweise die Lichtquelle auf einer dem Innenraum zugewandten Seite, insbesondere an einem dem Innenraum zugewandten Ende, des Schreibgeräts angeordnet beziehungsweise die Lichtquelle ist dazu ausgebildet das Licht auf einer dem Innenraum zugewandten Seite des Schreibgeräts bereitzustellen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es denkbar, dass die Lichtquelle dazu ausgebildet ist, Licht mit einer ersten Farbe und Licht mit einer von der ersten Farbe unterschiedlichen zweiten Farbe auszustrahlen, wobei das jeweilige Licht von dem menschlichen Auge optisch wahrnehmbar ist. Bei der ersten Farbe handelt es sich beispielsweise um Gelb oder Rot, wobei es sich bei der zweiten Farbe beispielsweise um Grün oder Blau handelt.
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Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Lichtquelle dazu ausgebildet ist, das Licht in Abhängigkeit von einem Zustand des Verriegelungselements bereitzustellen. Befindet sich beispielsweise das Verriegelungselement in der Verriegelungsstellung, so stellt beispielsweise die Lichtquelle das Licht mit der ersten Farbe bereit. Dadurch kann eine Person optisch erkennen, ob sich das Verriegelungselement in der Verriegelungsstellung befindet oder nicht.
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Befindet sich das Verriegelungselement beispielsweise in der Lösestellung, so stellt die Lichtquelle beispielsweise das Licht mit der zweiten Farbe bereit. Dadurch kann die Person erkennen, ob sich das Verriegelungselement in der Lösestellung befindet. Insgesamt ist erkennbar, dass die erfindungsgemäße Anordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung eine Individualisierung und Aufwertung des Fahrzeugs, insbesondere dessen Innenraums, ermöglicht. Ist dabei das Stiftelement nicht mit dem Verriegelungselement mit bewegbar, so können die Teileanzahl und somit die Kosten besonders gering gehalten werden, da die herkömmliche Funktion eines Türpins nicht durch das Schreibgerät erfüllt werden muss. Dadurch können entsprechende Bauteile vermieden werden, sodass die Kosten und das Gewicht in einem besonders geringen Rahmen gehalten werden können.
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Das zuvor genannte Emblem kann fest verankert mit einem Grundkörper des Schreibgeräts sein, oder das Emblem ist reversibel lösbar an dem Grundkörper befestigt, sodass das Emblem mit dem Grundkörper verbunden und von dem Grundkörper gelöst werden kann, ohne dass es zu Zerstörungen des Grundkörpers oder des Emblems kommt. Dadurch ist es möglich, das Emblem von dem Grundkörper zu lösen und beispielsweise gegen andere Embleme auszutauschen. Dadurch kann eine besonders flexible und umfangreiche Individualisierung des Kraftfahrzeugs gewährleistet werden.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft eine Anordnung eines Stiftelements an einer Tür eines Fahrzeugs, bei welcher die Tür eine auch als Türinnenverkleidung bezeichnete Innenverkleidung aufweist.
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Um einen besonders großen Funktionserfüllungsumfang der Anordnung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung realisieren zu können ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Stiftelement an der Innenverkleidung festgelegt ist, von der Innenverkleidung absteht und an seinem der Innenverkleidung abgewandten Ende wenigstens ein Emblem aufweist. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt. Das Emblem kann wenigstens ein Symbol, wenigstens einen Buchstabens, insbesondere mehrere Buchstaben, wenigstens eine Zahl, insbesondere mehrere Zahlen und/oder dergleichen aufweisen. Insbesondere kann das Stiftelement in Fahrzeughochrichtung nach oben von der Innenverkleidung abstehen, um eine besonders vorteilhafte Funktion realisieren zu können.
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Unter dem Merkmal, dass das Stiftelement an der Innenverkleidung festgelegt ist, ist zu verstehen, dass das Stiftelement relativ zur Innenverkleidung, die einen Rohbau der Tür zum Innenraum des Fahrzeugs hin zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, überdeckt und somit verkleidet, unbeweglich ist. Somit entfällt eine herkömmlicher Weise vorgesehene Funktion eines Türpins, und dem Stiftelement kommt erfindungsgemäß eine andere Funktion zu, um beispielsweise den Innenraum des Fahrzeugs individualisieren und aufwerten zu können.
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Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn das Stiftelement wenigstens eine Lichtquelle zum Ausstrahlen von Licht aufweist. Das Stiftelement kann somit beispielsweise als Leseleuchte beziehungsweise zum Beleuchten zumindest eines Teils des Innenraums des Fahrzeugs genutzt werden, sodass auf kostengünstige Weise ein besonders hoher Funktionserfüllungsumfang realisierbar ist. Hierzu wird das Stiftelement beispielsweise in einer vorteilhaften Entfernung und in einer vorteilhaften Position, insbesondere zu wenigstens einem Innenraum angeordneten Sitzplatz, angeordnet, um beispielsweise zumindest einen Teil des Sitzplatzes beleuchten und somit das Stiftelement als Leseleuchte nutzen zu können.
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Der Erfindung liegt insbesondere die Erkenntnis zugrunde, dass die herkömmliche Funktion eines Türpins, dessen herkömmliche Funktion üblicherweise darin liegt, den Zustand des zuvor genannten Verriegelungselements optisch anzuzeigen, entfällt, da der Zustand des Verriegelungselements optisch auf einer elektronischen Anzeige und/oder in einer Instrumententafel oder dergleichen Bauelement angezeigt werden kann. Ein reiner, in Fahrzeughochrichtung bewegbarer Türpin kann somit entfallen beziehungsweise um weitere Funktionen auf einfache und kostengünstige Weise ergänzt werden, um dadurch eine hohe Wertanmutung und eine Individualisierung des Fahrzeugs auf einfache Weise darstellen zu können.
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Einzelheiten der Erfindung ergeben sich im Weiteren anhand der Figurenbeschreibung sowie der Zeichnungen. Hierbei zeigt:
- 1 ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung;
- 2 ausschnittsweise eine schematische und geschnittene Seitenansicht der Anordnung gemäß 1;
- 3 ausschnittsweise eine schematische und geschnittene Seitenansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Anordnung;
- 4 ausschnittsweise eine schematische und geschnittene Seitenansicht einer weiteren Anordnung; und
- 5 ausschnittsweise eine schematische Schnittansicht einer weiteren Anordnung.
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In den Fig. sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt ausschnittsweise in einer schematischen Perspektivansicht eine Anordnung 1 eines auch als Türpin bezeichneten Stiftelements 2 an einer als Seitentür 3 ausgebildeten Tür eines Fahrzeugs, welches vorliegend als Personenkraftwagen ausgebildet ist. Bei der Anordnung 1 weist die Seitentür 3 einen beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff oder aber aus einem Kunststoff gebildeten und auch als Türrohbau bezeichneten Rohbau auf, an welchem zumindest mittelbar, insbesondere zumindest direkt, eine beispielsweise aus einem Kunststoff gebildete und auch als Türinnenverkleidung bezeichnete Innenverkleidung 4 des Seitentür 3 gehalten ist. Mittels der Innenverkleidung 4 ist der Türrohbau zum Innenraum des Fahrzeugs hin zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, überdeckt und somit verkleidet.
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Die Seitentür 3 begrenzt zumindest teilweise eine Scheibenöffnung 5, in welcher eine als Seitenscheibe 6 ausgebildete Scheibe der Seitentür 3 angeordnet ist. Die lichtdurchlässige Seitenscheibe 6 kann in Fahrzeughochrichtung relativ zu dem Türrohbau verlagert werden, wobei das Stiftelement auf einer dem Innenraum zugewandten Innenseite 7 der Seitenscheibe 6 angeordnet ist.
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Um nun auf besonders einfache und kostengünstige Weise einen besonders großen Funktionserfüllungsumfang der Anordnung 1 und somit des Fahrzeugs insgesamt realisieren zu können, ist das Stiftelement 2 an der Innenverkleidung 4 festgelegt. Dies bedeutet, dass das Stiftelement 2 nicht relativ zur Innenverkleidung 4 bewegt werden kann. Außerdem steht das Stiftelement 2, dessen Längserstreckungsrichtung mit der in 1 durch einen Doppelpfeil 8 veranschaulichten Fahrzeughochrichtung zusammenfällt, in Fahrzeughochrichtung nach oben von der Innenverkleidung 4 ab. Außerdem weist das Stiftelement 2 an seinem der Innenverkleidung 4 abgewandten beziehungsweise gegenüberliegenden Ende 9 ein Emblem 10 auf, welches vorliegend die Buchstaben „M“, „I“, „N“ und „I“ aufweist. Das Emblem 10 ist somit vorliegend ein Emblem beziehungsweise ein Logo oder die Bezeichnung des Herstellers des Fahrzeugs.
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Das Stiftelement 2 weist einen von der Innenverkleidung 4 in Fahrzeughochrichtung nach oben abstehenden Schaft 11 und einen damit verbundenen, insbesondere einstückig mit dem Schaft 11 ausgebildeten, Kopf 12 aus, welcher vorliegend zumindest im Wesentlichen scheibenförmig ausgebildet ist und das Ende 9 bildet. Das Emblem 10 weist beispielsweise einen die Buchstaben an sich aufweisenden Körper und ein transparentes und somit lichtdurchlässiges Abdeckelement auf, durch welches der Körper, insbesondere in Fahrzeughochrichtung nach oben, überdeckt und somit geschützt ist. Das Stiftelement 2 kann wenigstens eine Lichtquelle zum Bereitstellen von von dem menschlichen Auge optisch wahrnehmbarem Licht aufweisen, wobei mittels des Lichts beispielsweise das Emblem 10 und/oder zumindest ein Teilbereich des Innenraums des Fahrzeugs beleuchtet werden kann.
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2 zeigt die Anordnung 1 ausschnittsweise in einer schematischen und geschnittenen Seitenansicht. Wie aus 2 erkennbar ist, bildet die Innenverkleidung 4 eine als Schacht 13 ausgebildete Aufnahme, in welcher ein erster Längenbereich 14 des Schafts 11 aufgenommen ist. Ein sich an den ersten Längenbereich 14 anschließender zweiter Längenbereich 15 des Schafts 11 ist außerhalb des Schachts 13 aufgenommen, wobei sich der Längenbereich 15 in Fahrzeughochrichtung nach oben an den Längenbereich 14 anschließt. In Fahrzeughochrichtung nach oben hin schließt sich dann der Kopf 12 an beziehungsweise der Kopf 12 ist in Fahrzeughochrichtung oberhalb des Längenbereichs 15 angeordnet.
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Das Stiftelement 2 ist beispielsweise über den in dem Schacht 13 angeordneten Längenbereich 14 mit der Innenverkleidung 4 verbunden und dadurch an der Innenverkleidung 4 festgelegt. Wie besonders gut aus 1 und 2 erkennbar ist, weist der Schaft 11 einen ersten Außenumfang und der Kopf 12 einen gegenüber dem ersten Außenumfang größeren zweiten Außenumfang auf, sodass ein sich in radialer Richtung des Schafts 11 an den Schacht 13 anschließender Wandungsbereich der Innenverkleidung 4 in Fahrzeughochrichtung nach oben hin durch den Kopf 12 überdeckt ist. Dieser in Fahrzeughochrichtung nach oben hin durch den Kopf 12 überdeckte Wandungsbereich der Innenverkleidung 4 ist in 2 erkennbar und dort mit 16 bezeichnet.
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3 zeigt ausschnittsweise in einer schematischen und geschnittenen Seitenansicht eine Anordnung 1' eines Schreibgeräts 17 zum Aufbringen von Schriftzeichen auf einen Untergrund an einer Tür eines Fahrzeugs, insbesondere einer Seitentür 3. Bei der Anordnung 1' ist das Schreibgerät 17 lediglich teilweise in einer als Schacht 13 ausgebildeten und durch eine Innenverkleidung 4 der Tür gebildeten beziehungsweise begrenzten Aufnahme der Tür aufgenommen und dabei reversibel lösbar an der Tür gehalten beziehungsweise befestigt. Bei dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel weist das Schreibgerät 17 einen ersten Teilbereich 18 und einen sich daran anschließenden zweiten Teilbereich 19 auf, wobei der Teilbereich 18 in reversibel lösbar an der Tür gehaltenem beziehungsweise befestigtem Zustand des Schreibgeräts 17 in dem Schacht 13 beziehungsweise in der Tür oder in der Innenverkleidung 4 aufgenommen ist, während der Teilbereich 19 außerhalb des Schachts 12 angeordnet ist.
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Das Schreibgerät 17 weist einen Schaft 20 auf, an dessen ersten Ende 21 ein Element 22 zum Absondern eines Stoffes zum Erzeugen der Schriftzeichen angeordnet ist. An einem dem ersten Ende 21 gegenüberliegenden Ende 23 des Schafts 20 weist das Schreibgerät 17 einen Kopf 24 auf, welcher einen größeren Außenumfang als der Schaft 20 aufweist. Dadurch kann beispielsweise eine Person wie der Fahrer des Fahrzeugs den Kopf 24 und somit das Schreibgerät 17 besonders gut ergreifen und umgreifen und dabei aus dem Schacht 13 entnehmen. Daraufhin kann die Person den Schaft 11 umgreifen und in der Folge besonders einfach und wie beispielsweise bei einem herkömmlichen Stift oder Kugelschreiber das Schreibgerät 17 führen, während das Element 22 einen Untergrund wie beispielsweise ein Blatt Papier berührt. Dadurch sondert das Element 22 den Stoff ab, und der Stoff wird von dem Element 22 auf den Untergrund übertragen. Auf diese Weise kann die Person die Schriftzeichen auf dem Untergrund erzeugen.
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Nach Erzeugen der Schriftzeichen kann die Person das Schreibgerät 17 wieder in den Schacht 13 einstecken und dadurch reversibel lösbar an der Tür befestigen, indem die Person beispielsweise den Kopf 24 greift und den Teilbereich 18 in den Schacht 13 einsteckt. Vorzugsweise ist das Schreibgerät 17 als ein Minenstift, insbesondere als ein Bleistift, als ein Kugelschreiber, als ein Tintenroller, als ein Filzstift oder als ein Faserschreiber ausgebildet.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass das Schreibgerät 17 in seinem reversibel lösbar an der Seitentür 3 gehaltenen Zustand mit einem zum Verriegeln der Tür ausgebildeten und in 3 besonders schematisch dargestellten Verriegelungselement 25 eines Türschlosses 26 der Seitentür 3 relativ zu der Seitentür 3 mitbewegbar ist, insbesondere in Fahrzeughochrichtung.
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Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, dass das Schreibgerät 17 wenigstens eine in 3 besonders schematisch dargestellte Lichtquelle 27 zum Ausstrahlen von Licht aufweist. Mittels des mittels der Lichtquelle 27 ausgestrahlten Lichts kann beispielsweise zumindest ein Teil des Innenraums beleuchtet werden. Ferner ist es denkbar, dass das Schreibgerät 17, insbesondere an seinem Ende 23, ein Emblem wie beispielsweise das Emblem 10 aufweist, wobei es alternativ oder zusätzlich denkbar ist, dass das Emblem des Schreibgeräts 17 mittels des Lichts, welches von der Lichtquelle 27 bereitgestellt ist, beleuchtet werden kann.
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Das Stiftelement 2 beziehungsweise das Schreibgerät 17 ist an einer in Fahrzeughochrichtung nach oben weisenden und beispielsweise den Wandungsbereich 16 bildenden Seite 28 der Tür, insbesondere der Innenverkleidung 4, angeordnet beziehungsweise das Stiftelement 2 beziehungsweise das Schreibgerät 17 durchdringt die in Fahrzeughochrichtung nach oben weisende Seite 28, sodass die in Fahrzeughochrichtung nach oben weisende Seite 28 in Fahrzeughochrichtung nach oben teilweise durch das Stiftelement 2 beziehungsweise das Schreibgerät 17, insbesondere durch den Kopf 12 beziehungsweise 24 überdeckt ist.
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4 zeigt ausschnittsweise in einer schematischen und geschnittenen Seitenansicht eine weitere Anordnung 1", welche beispielsweise die Anordnung 1 oder 1' ist. Aus 4 ist besonders gut die Lichtquelle 27 erkennbar, welche an dem Schreibgerät 17 beziehungsweise an dem Stiftelement 2 angeordnet ist.
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5 zeigt eine weitere Anordnung 1''', welche die Anordnung 1 oder 1' sein kann. Bei der Anordnung 1'" ist die Lichtquelle 27 an einer dem Innenraum zugewandten Seite des Stiftelements 2 beziehungsweise des Schreibgeräts 17 angeordnet, sodass mittels des von der Lichtquelle 27 bereitgestellten Lichts zumindest ein Teil des Innenraums beleuchtet werden kann. Dadurch kann beispielsweise die Lichtquelle 27 beziehungsweise das Stiftelement 2 oder das Schreibgerät 17 als Leseleuchte verwendet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 1', 1", 1"
- Anordnung
- 2
- Stiftelement
- 3
- Seitentür
- 4
- Innenverkleidung
- 5
- Scheibenöffnung
- 6
- Seitenscheibe
- 7
- Innenseite
- 8
- Doppelpfeil
- 9
- Ende
- 10
- Emblem
- 11
- Schaft
- 12
- Kopf
- 13
- Schacht
- 14
- Längenbereich
- 15
- Längenbereich
- 16
- Wandungsbereich
- 17
- Schreibgerät
- 18
- Teilbereich
- 19
- Teilbereich
- 20
- Schaft
- 21
- Ende
- 22
- Element
- 23
- Ende
- 24
- Kopf
- 25
- Verriegelungselement
- 26
- Türschloss
- 27
- Lichtquelle
- 28
- Seite