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Die Erfindung betrifft eine Abgasnachbehandlungseinrichtung für ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit zumindest einem Tank zur Aufbewahrung und Bereitstellung eines flüssigen Abgasnachbehandlungsmittels, mit zumindest einer ansteuerbaren Fördereinrichtung zum Fördern des Abgasnachbehandlungsmittels, mit zumindest zwei in unterschiedlichen Höhen angeordneten Einspritzvorrichtungen zum Einspritzen des Abgasnachbehandlungsmittels in ein Abgas, und mit zumindest einer Förderleitung zur Verbindung des Tanks mit den zumindest zwei Einspritzvorrichtungen, wobei die Förderleitung zumindest eine Verzweigungsstelle aufweist, an der sich die Förderleitung in eine mit zumindest einer ersten der Einspritzvorrichtungen verbundene erste Teilleitung und eine mit zumindest einer zweiten der Einspritzvorrichtungen verbundene zweite Teilleitung aufteilt.
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Ferner betrifft die Erfindung ein Fahrzeug, welche die Abgasnachbehandlungseinrichtung aufweist.
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Stand der Technik
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Abgasnachbehandlungseinrichtungen der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt. So ist aus der Veröffentlichung
Bargende, Michael u.a. Hrsg., 2018. 18. Internationales Stuttgarter Symposium: Automobil- und Motorentechnik. 1. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien unter der Bezeichnung „Double-Injection SCR (selective catalytic reduction) System" eine Abgasnachbehandlungseinrichtung bekannt, welche zumindest einen Tank, zumindest eine Fördereinrichtung, zumindest zwei in unterschiedlichen Höhen angeordnete Einspritzvorrichtungen und zumindest eine Förderleitung zur Verbindung des Tanks mit den zumindest zwei Einspritzvorrichtungen aufweist. Die Förderleitung weist dabei zumindest eine Verzweigungsstelle auf, an der sich die Förderleitung in eine mit zumindest einer ersten der Einspritzvorrichtungen verbundene erste Teilleitung und eine mit zumindest einer zweiten der Einspritzvorrichtungen verbundene zweite Teilleitung aufteilt. Aus der Offenlegungsschrift
DE 103 24 013 A1 ist eine ähnliche Abgasnachbehandlungseinrichtung bekannt.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zumindest ein Längsabschnitt der ersten Teilleitung und zumindest ein Längsabschnitt der zweiten Teilleitung horizontal und parallel zueinander verlaufend angeordnet sind. „Horizontal“ bedeutet hierbei eine Ausrichtung parallel zum Horizont. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass in den jeweiligen horizontal angeordneten Längsabschnitten befindliches Abgasnachbehandlungsmittel darin verbleibt oder verbleiben kann. Ein unerwünschtes, insbesondere steigungsbedingtes Fließen von Abgasnachbehandlungsmittel von den jeweiligen Längsabschnitten in Richtung der jeweiligen Einspritzvorrichtungen, insbesondere in Richtung der tiefer angeordneten der Einspritzvorrichtungen, wird somit auf einfache Art und Weise verhindert. Dadurch ist ein besonders zeit- und energieeffizienter Rücksaugvorgang, durch welchen das Abgasnachbehandlungsmittel in Richtung des Tanks förderbar ist oder gefördert wird, realisierbar. So genügt es, durch den Rücksaugvorgang das Abgasnachbehandlungsmittel lediglich bis zu den Längsabschnitten zu fördern, um zu gewährleisten, dass die Einspritzvorrichtungen, insbesondere die tiefer angeordnete der Einspritzvorrichtungen, frei von Abgasnachbehandlungsmittel sind oder bleiben. Dies gewährleistet, dass insbesondere bei Temperaturen unterhalb eines Gefrierpunktes des Abgasnachbehandlungsmittels die Einspritzvorrichtungen, insbesondere die tiefer angeordnete der Einspritzvorrichtungen, vor Beschädigungen durch gefrierendes Abgasnachbehandlungsmittel geschützt ist/sind.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Längsabschnitt der ersten Teilleitung und der Längsabschnitt der zweiten Teilleitung in gleicher Höhe angeordnet sind. Der Vorteil hierbei ist, dass in den jeweiligen horizontal angeordneten Längsabschnitten befindliches Abgasnachbehandlungsmittel besonders zuverlässig darin verbleibt oder verbleiben kann. Ein unerwünschtes Fließen von Abgasnachbehandlungsmittel von einem der Längsabschnitte, insbesondere einem höher angeordneten der Längsabschnitte, in den anderen der Längsabschnitte, insbesondere einem tiefer angeordneten der Längsabschnitte, wird effektiv vermieden. Damit ist gewährleistet, dass insbesondere die tiefer angeordnete der Einspritzvorrichtungen auf zuverlässige Art und Weise frei von Abgasnachbehandlungsmittel bleibt.
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Vorzugsweise ist die Förderleitung in gleicher Höhe wie die erste und/oder zweite Teilleitung angeordnet. Hierbei wird ein unerwünschtes Fließen von Abgasnachbehandlungsmittel von der Förderleitung in die erste und/oder zweite Teilleitung oder in die jeweiligen Längsabschnitte auf vorteilhafte Weise vermieden. Auch hierbei ist gewährleistet, dass insbesondere die tiefer angeordnete der Einspritzvorrichtungen auf zuverlässige Art und Weise frei von Abgasnachbehandlungsmittel bleibt.
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Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die erste Teilleitung mit der tiefer angeordneten der Einspritzvorrichtungen verbunden ist, wobei der Längsabschnitt der ersten Teilleitung in einer größeren Höhe angeordnet ist als der Längsabschnitt der zweiten Teilleitung. Der Vorteil hierbei ist, dass ein unerwünschtes Fließen von Abgasnachbehandlungsmittel in die tiefer angeordnete der Einspritzvorrichtungen besonders effektiv verhindert wird. Insbesondere bei einer Schrägstellung der Abgasnachbehandlungseinrichtung, also einer zu einer Längsachse der jeweiligen Längsabschnitte verdrehte Ausrichtung der Abgasnachbehandlungseinrichtung, wird vermieden, dass in dem Längsabschnitt der zweiten Teilleitung verbliebenes Abgasnachbehandlungsmittel in den Längsabschnitt der ersten Teilleitung und damit zu der tiefer angeordneten der Einspritzvorrichtungen fließen kann. Vorzugsweise ist hierbei die Förderleitung in gleicher Höhe wie die zweite Teilleitung angeordnet. Alternativ ist die Förderleitung in gleicher Höhe wie die erste Teilleitung angeordnet.
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Vorzugsweise ist die Verzweigungsstelle T-förmig ausgebildet. Der Vorteil hierbei ist, dass die Verzweigungsstelle eine besonders einfache Form zur Realisierung der Aufteilung der Förderleitung in die erste Teilleitung und die zweite Teilleitung aufweist. Die T-förmig ausgebildete Verzweigungsstelle weist vorzugsweise einen mit der Förderleitung verbundenen ersten Verzweigungsabschnitt, einen mit der ersten Teilleitung verbundenen zweiten Verzweigungsabschnitt und einen mit der zweiten Teilleitung verbundenen dritten Verzweigungsabschnitt auf. Vorzugsweise spannen die drei Verzweigungsabschnitte eine Ebene auf. Dies gewährleistet, dass im Bereich der Verzweigungsstelle eine parallele und horizontale Anordnung der Förderleitung sowie der ersten und zweiten Teilleitung in jeweils gleicher Höhe einfach realisierbar ist. Alternativ spannen nur der erste Verzweigungsabschnitt und der zweite oder der dritte Verzweigungsabschnitt eine Ebene auf.
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Vorzugsweise ist die Verzweigungsstelle Y-förmig ausgebildet. Der Vorteil hierbei ist, dass der mit der ersten Teilleitung verbundene zweite Verzweigungsabschnitt und der mit der zweiten Teilleitung verbundene dritte Verzweigungsabschnitt besonders eng aneinander liegend ausgebildet oder ausbildbar sind. Ausgehend von dem zweiten und dritten Verzweigungsabschnitt sind somit die beiden Teilleitungen oder deren Längsabschnitte insbesondere direkt nebeneinander verlaufend anordenbar. Die Y-förmig ausgebildete Verzweigungsstelle gewährleistet zudem, dass bei einem bevorzugt gleichen Querschnitt von Förderleitung und erster und zweiter Teilleitung, eine Menge von Abgasnachbehandlungsmittel, die in dem zweiten und/oder dritten Verzweigungsabschnitt verbleibt oder verbleiben kann, minimal ist.
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Vorzugsweise ist die Fördereinrichtung dazu ausgebildet, in Richtung der Einspritzvorrichtungen und in eine dazu entgegengesetzte Richtung, insbesondere in Richtung des Tanks, zu fördern. Der Vorteil hierbei ist, dass das Abgasnachbehandlungsmittel durch eine einzige Fördereinrichtung in beide Förderrichtungen förderbar ist. Dies gewährleistet einen besonders effizienten Betrieb der Abgasnachbehandlungseinrichtung und spart insbesondere Material, da eine zusätzliche Fördereinrichtung oder Rücksaugeinrichtung zum Rücksaugen des Abgasnachbehandlungsmittels nicht notwendig ist.
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Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Verzweigungsstelle im Bereich des Tanks ausgebildet ist. Der Vorteil hierbei ist, dass die Fördereinrichtung besonders effizient betreibbar ist. Insbesondere gewährleistet dies, dass eine Längserstreckung der jeweiligen Längsabschnitte oder Teilleitungen im Vergleich zu einer Längserstreckung eines zwischen Verzweigungsstelle und Tank ausgebildeten Förderleitungsabschnitts der Förderleitung besonders groß ist oder sein kann. Insbesondere bei einem bevorzugt gleichen Querschnitt von Förderleitung und den jeweiligen Teilleitungen oder Längsabschnitten gewährleistet dies, dass eine besonders große Menge von Abgasnachbehandlungsmittel in den Längsabschnitten verbleiben kann, so dass ein besonders zeit- und energieeffizienter Rücksaugvorgang möglich ist.
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Das Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, gemäß den Merkmalen des Anspruchs 10 zeichnet sich durch die erfindungsgemäße Abgasnachbehandlungseinrichtung aus. Es ergeben sich hierbei insbesondere die Vorteile, die bereits im Zusammenhang mit der Abgasnachbehandlungseinrichtung erläutert wurden. Weitere Vorteile und bevorzugte Merkmale ergeben sich aus dem zuvor beschriebenen sowie aus den Unteransprüchen
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die tiefer angeordnete der Einspritzvorrichtungen im Bereich eines Fahrzeugbodens des Fahrzeugs und die höher angeordnete der Einspritzvorrichtungen im Bereich einer Brennkraftmaschine des Fahrzeugs angeordnet ist. Der Vorteil hierbei ist, dass eine Behandlung des Abgases an zwei verschiedenen Stellen erfolgt. Dies gewährleistet eine besonders effiziente Reinigung des Abgases. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der erste Längsabschnitt und der zweite Längsabschnitt jeweils parallel zu dem Fahrzeugboden des Fahrzeugs verlaufend angeordnet sind.
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Im Folgenden soll die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert werden. Dazu zeigen:
- 1 eine Abgasnachbehandlungseinrichtung eines Fahrzeugs gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel, bei welcher ein Längsabschnitt einer ersten Teilleitung und ein Längsabschnitt einer zweiten Teilleitung in gleicher Höhe angeordnet sind, und
- 2 die Abgasnachbehandlungseinrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel, wobei die Längsabschnitte in unterschiedlichen Höhen angeordnet sind.
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1 zeigt in einer vereinfachten Darstellung ein hier nicht näher dargestelltes Fahrzeug 1, insbesondere ein Kraftfahrzeug, welches eine Abgasnachbehandlungseinrichtung 2 aufweist. Die in den Figuren gezeigten Proportionen entsprechen dabei nicht den in der Realität bevorzugten Verhältnissen und dienen ausschließlich zur Verbesserung der Anschaulichkeit.
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Die Abgasnachbehandlungseinrichtung 2 weist einen Tank 3 zur Aufbewahrung und Bereitstellung eines flüssigen Abgasnachbehandlungsmittels oder Reduktionsmittels, insbesondere einer Harnstofflösung, auf. Das Reduktionsmittel wird dabei zum Reduzieren von Stickoxiden in einem Abgas einer Brennkraftmaschine 4 des Fahrzeugs 1 genutzt. Die Brennkraftmaschine 4 ist vorzugsweise eine Diesel-Brennkraftmaschine.
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Weiterhin weist die Abgasnachbehandlungseinrichtung 2 eine dem Tank 3 zugeordnete, vorzugsweise in oder an dem Tank 3 angeordnete, ansteuerbare Fördereinrichtung 5 zum Fördern des Abgasnachbehandlungsmittels auf. Vorzugsweise ist die Fördereinrichtung 5 als elektromotorisch angetriebene Pumpe ausgebildet.
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Weiterhin weist die Abgasnachbehandlungseinrichtung 1 zwei in unterschiedlichen Höhen angeordnete Einspritzvorrichtungen 6, 7 zum Einspritzen des Abgasnachbehandlungsmittels in das Abgas auf. Dabei ist die tiefer angeordnete der Einspritzvorrichtungen 6 ist im Bereich eines Fahrzeugbodens 8 des Fahrzeugs 1 und die höher angeordnete der Einspritzvorrichtungen 7 im Bereich der Brennkraftmaschine 4 des Fahrzeugs 1 angeordnet. Die im Bereich der Brennkraftmaschine 4 angeordnete Einspritzvorrichtung 7 dient vorzugsweise dazu, das Abgasnachbehandlungsmittel stromaufwärts eines in einem Abgaskanal 23 der Brennkraftmaschine 4 angeordneten Oxidationskatalysators 24 in das Abgas einzuspritzen. Die im Bereich des Fahrzeugbodens 8 angeordnete Einspritzvorrichtung 7 dient vorzugsweise dazu, das Abgasnachbehandlungsmittel stromaufwärts eines in dem Abgaskanal 23 angeordneten SCR-Katalysators 25 zur selektiven katalytischen Reduktion in das Abgas einzuspritzen.
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Der Tank 3 ist mit den zumindest zwei Einspritzvorrichtungen 6, 7 durch eine Förderleitung 9 verbunden. Die Förderleitung 9 weist eine im Bereich des Tanks 3 ausgebildete Verzweigungsstelle 10 auf, an der sich die Förderleitung 9 in eine mit zumindest einer ersten, vorliegend der tiefer angeordneten der Einspritzvorrichtungen 6 verbundene erste Teilleitung 11, und eine mit zumindest einer zweiten, vorliegend der höher angeordneten der Einspritzvorrichtungen 7 verbundene zweite Teilleitung 12 aufteilt. Vorzugsweise weisen die Förderleitung 9, die erste Teilleitung 11 und die zweite Teilleitung 12 jeweils einen gleichen Querschnitt auf.
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Zumindest ein Längsabschnitt 13 vorgebbarer Länge der ersten Teilleitung 11 und zumindest ein Längsabschnitt 14 vorgebbarer Länge der zweiten Teilleitung 12 sind horizontal und parallel zueinander verlaufend angeordnet. ‚„Horizontal“ bedeutet hierbei, dass die Längsabschnitte 13, 14 jeweils parallel zum Horizont ausgerichtet sind. Vorzugsweise weisen der Längsabschnitt 13 der ersten Teilleitung 11 in Richtung der ersten Einspritzvorrichtung 6 und der Längsabschnitt 14 der zweiten Teilleitung 12 in Richtung der zweiten Einspritzvorrichtung 7 jeweils eine Neigung oder Steigung von Null auf. Vorzugsweise sind die beiden Längsabschnitte 13, 14 jeweils parallel zu dem Fahrzeugboden 8 des Fahrzeugs 1 verlaufend angeordnet.
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Vorliegend sind der Längsabschnitt 13 der ersten Teilleitung 11 und der Längsabschnitt 14 der zweiten Teilleitung 12 in gleicher Höhe angeordnet. Der mit dem Bezugszeichen 15 bezeichnete Abstand D zwischen den Längsabschnitten 13, 14, vorliegend der Abstand parallel zur y-Richtung, siehe hierzu das mit 16 bezeichnete Koordinatensystem, beträgt somit Null. Auch die Förderleitung 9 ist in gleicher Höhe wie die erste und zweite Teilleitung 11, 12, insbesondere wie die beiden Längsabschnitte 13, 14 angeordnet.
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Die Verzweigungsstelle 10 ist vorliegend T-förmig ausgebildet. Die Verzweigungsstelle 10 weist vorzugsweise einen mit der Förderleitung 9 verbundenen ersten Verzweigungsabschnitt 17, einen mit der ersten Teilleitung 11 verbundenen zweiten Verzweigungsabschnitt 18 und einen mit der zweiten Teilleitung 12 verbundenen dritten Verzweigungsabschnitt 19 auf. Der zweite Verzweigungsabschnitt 18 weist vorzugsweise senkrecht aus der Papierebene hinaus und der dritte Verzweigungsabschnitt 19 weist vorzugsweise senkrecht in die Papierebene hinein. Alternativ weist nur der zweite Verzweigungsabschnitt 18 senkrecht aus der Papierebene hinaus oder nur der dritte Verzweigungsabschnitt 19 senkrecht in die Papierebene hinein, während sich der jeweils andere der Verzweigungsabschnitte 18, 19 in dieselbe Richtung wie die Förderleitung 9 erstreckt. Der zweite Verzweigungsabschnitt 18 und der dritte Verzweigungsabschnitt 19 weisen vorzugsweise jeweils eine vorgebbare Länge auf.
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Alternativ ist die Verzweigungsstelle 10 Y-förmig ausgebildet. Die Y-förmige Ausbildung der Verzweigungsstelle 10 gewährleistet, dass ausgehend von dem zweiten und dritten Verzweigungsabschnitt 18, 19 die beiden Längsabschnitte 13, 14 direkt nebeneinander verlaufend anordenbar sind. Im Vergleich zu einer Ausbildung der Verzweigungsstelle 10 in T-Form gewährleistet die Ausbildung in Y-Form zudem, dass im Bereich der Verzweigungsstelle 10, insbesondere in dem zweiten Verzweigungsabschnitt 18 und dem dritten Verzweigungsabschnitt 19, lediglich eine minimale Menge von Abgasnachbehandlungsmittel ansammelbar ist. Damit kann insbesondere bei einer Schrägstellung des die Abgasnachbehandlungseinrichtung 2 aufweisenden Fahrzeugs 1 nur eine besonders geringe Menge von Abgasnachbehandlungsmittel von einem der Längsabschnitte 13, 14 in den anderen der Längsabschnitte 13, 14 fließen. „Schrägstellung“ bedeutet hierbei eine zu einer Längsachse des Fahrzeugs 1 oder eine Achse parallel zur x-Achse verdrehte Ausrichtung des Fahrzeugs 1.
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Vorzugsweise ist die Fördereinrichtung 9 dazu ausgebildet, in Richtung der Einspritzvorrichtungen 6, 7 und in eine dazu entgegengesetzte Richtung, insbesondere in Richtung des Tanks 3, zu fördern. Vorzugsweise wird die Fördereinrichtung 9 in Abhängigkeit einer Fahrsituation zur Durchführung eines Fördervorgangs in Richtung der Einspritzvorrichtungen 6, 7 oder eines Rücksaugvorgangs zur Durchführung eines Fördervorgangs in Richtung des Tanks 3, insbesondere durch ein Steuergerät 20, angesteuert. Der Rücksaugvorgang erfolgt vorzugsweise nach einem Deaktivieren der Brennkraftmaschine 4 oder des Fahrzeugs 1.
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Vorzugsweise wird während des Rücksaugvorgangs zumindest eine der Einspritzvorrichtungen 6, 7 und/oder zumindest ein vorgebbarer Bereich der Teilleitungen 11, 12 auf einen Verbleib von Abgasnachbehandlungsmittel überwacht. Der vorgebbare Bereich ist vorzugsweise ein Teilleitungsabschnitt 21, 22, der zwischen der Einspritzvorrichtung 6, 7 und den jeweiligen Längsabschnitten 13, 14 angeordnet ist. Ein erster der Teilleitungsabschnitte 21 ist vorliegend mit der Teilleitung 11, ein zweiter der Teilleitungsabschnitte 22 mit der Teilleitung 12 verbunden. Vorzugsweise erfolgt die Überwachung sensorisch. Wird erfasst, dass sich kein Abgasnachbehandlungsmittel in zumindest einer der Einspritzvorrichtungen 6, 7 und/oder in den vorgebbaren Bereichen der Teilleitungen befindet, wird der Rücksaugvorgang vorzugsweise beendet. Dies gewährleistet, dass eine zeitlich besonders kurze Förderdauer der Fördereinrichtung 5, insbesondere zum Rücksaugen des Abgasnachbehandlungsmittels, realisierbar ist. So genügt es, den Rücksaugvorgang so lange durchzuführen, bis sich das Abgasnachbehandlungsmittel nur noch in den Längsabschnitten 13, 14 befindet. Optional wird der Rücksaugvorgang beendet, wenn erfasst wird, dass sich in den Längsabschnitten 13, 14 und/oder in der Förderleitung 9 kein Abgasnachbehandlungsmittel mehr befindet.
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Durch die in gleicher Höhe angeordneten, horizontal und parallel zueinander verlaufenden Längsabschnitte 13, 14 ergeben sich mehrere Vorteile: Bei einer horizontalen Ausrichtung, insbesondere einer horizontalen Stand- oder Parkposition, des Fahrzeugs 1 wird ein unerwünschtes Fließen von in den Längsabschnitten 13, 14 befindlichem oder verbliebenem Abgasnachbehandlungsmittel insbesondere in Richtung der tiefer angeordneten der Einspritzvorrichtungen 6 verhindert. Insbesondere kann somit der mit der höher angeordneten der Einspritzvorrichtungen 7 verbundene Längsabschnitt 14 Abgasnachbehandlungsmittel aufweisen, ohne dass das Abgasnachbehandlungsmittel infolge eines Höhenunterschiedes oder hydrostatischen Druckes in den mit der tiefer angeordneten der Einspritzvorrichtungen 6 verbundenen Längsabschnitt 13 gedrückt wird. Desweiteren wird ein unerwünschtes Fließen auch bei einer Schrägstellung des Fahrzeugs 1, also einer Drehung des Fahrzeugs 1 um dessen Längsachse oder die x-Achse, verhindert. Wenn das Fahrzeug 1 zu der zweiten Teilleitung 12 hin geneigt ist, verbleibt das Abgasnachbehandlungsmittel in der zweiten Teilleitung 12 ohne in die erste Teilleitung 11 zu fließen. Wenn das Fahrzeug 1 zu der ersten Teilleitung 11 hin geneigt ist, werden vorzugsweise die Längsabschnitte 13, 14 jeweils komplett leergesaut oder eine Zeitdauer des Rücksaugvorganges wird verlängert, so dass die Menge von Abgasnachbehandlungsmittel, die von der zweiten Teilleitung 12 in die erste Teilleitung 11 gelangt oder gelangen kann, minimal ist. Weiterhin wird ein unerwünschtes Fließen von Abgasnachbehandlungsmittel auch bei einer Drehung des Fahrzeugs 1 um dessen Querachse, vorliegend die z-Achse, verhindert. So sammelt sich bei einer Standposition oder Parkposition bergauf, also einer um die Querachse nach hinten geneigten Position des Fahrzeugs 1, das Abgasnachbehandlungsmittel in den beiden Teilleitungen 11, 12 im Bereich der Verzweigungsstelle 10. In einer Standposition oder Parkposition bergab, also einer um die Querachse nach vorne geneigten Position des Fahrzeugs 1, verbleibt das Abgasnachbehandlungsmittel insbesondere in der zweiten Teilleitung 12. Dadurch, dass die Teilleitungen 11, 12 durch die Längsabschnitte 13, 14 nicht komplett rückgesaugt oder entleert werden müssen, ergibt sich weiterhin der Vorteil, dass die Zeitdauer des Rücksaugvorganges verkürzt und die Lebensdauer der Fördereinrichtung 5 oder einer separaten Rücksaugpumpe erhöht wird. Dadurch, dass insbesondere ein Fließen von Abgasnachbehandlungsmittel in Richtung der tiefer angeordneten der Einspritzvorrichtungen 6 verhindert wird, wird zudem gewährleistet, dass diese besonders effektiv vor Schäden durch gefrierendes Abgasnachbehandlungsmittel geschützt ist.
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2 zeigt die Abgasnachbehandlungseinrichtung 1, wobei im Unterschied zu der 1 der Längsabschnitt 13 der ersten Teilleitung 11 und der Längsabschnitt 14 der zweiten Teilleitung 12 in unterschiedlichen Höhen angeordnet sind. Der mit dem Bezugszeichen 15 bezeichnete Abstand D ist hierbei also ungleich Null. Die erste Teilleitung 11 ist mit der tiefer angeordneten der Einspritzvorrichtung 6 verbunden, wobei der Längsabschnitt 13 der ersten Teilleitung 11 in einer größeren Höhe angeordnet ist als der Längsabschnitt 14 der zweiten Teilleitung 12. Vorliegend ist die Förderleitung in gleicher Höhe wie der Längsabschnitt 14 der zweiten Teilleitung 12 angeordnet.
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Der Vorteil hierbei ist, dass ein Fließen von insbesondere in dem Längsabschnitt 14 der zweiten Teilleitung 12 verbliebenem Abgasnachbehandlungsmittel in den Längsabschnitt 13 der ersten Teilleitung 11 und damit in die tiefer angeordnete der Einspritzvorrichtungen 6 in jeder Standposition des Fahrzeugs 1 besonders effektiv verhindert wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- Bargende, Michael u.a. Hrsg., 2018. 18. Internationales Stuttgarter Symposium: Automobil- und Motorentechnik. 1. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien unter der Bezeichnung „Double-Injection SCR (selective catalytic reduction) System“ [0003]