DE102018216961A1 - Insassenschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug sowie Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Vorgeschlagen wird u.a. eine Insassenschutzvorrichtung (13) für ein Kraftfahrzeug (2), mit einem infolge Treibgasbeaufschlagung entfaltbaren und sich entlang eines Fahrzeugsäulen (3, 4, 5) der Fahrzeugkarosserie (8) verbindenden seitlichen Dachholms (7) erstreckenden Gassack (15), und mit einem an der Fahrzeugkarosserie (8) gehalterten Dachhimmel (9), wobei zwischen dem Dachholm (7) und dem Dachhimmel (9) ein Aufbewahrungsraum (14) für den gefalteten Gassack (15) ausgebildet ist. Vorteilhaft erstrecken sich der Gassack (15) und der Dachhimmel (9) zumindest bis in den Bereich einer fahrzeugheckseitigen und/oder einer fahrzeugfrontseitigen Fahrzeugsäule (5, 3), wobei der Dachhimmel (9) zumindest im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) derart an der Fahrzeugkarosserie (8) nach Fahrzeug-innen verstellbar gehaltert ist, dass der Dachhimmel (9) im Bereich dieser Fahrzeugsäule (5, 3) dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) sowohl einen ersten Austrittsbereich (17) aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-unten als auch einen zweiten Austrittsbereich (20) aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-oben freigibt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Insassenschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Gemäß Anspruch 9 betrifft dieselbe ferner ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Insassenschutzvorrichtung.
- Für die Zwecke der vorliegenden Beschreibung soll die übliche Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs mit „-x“ („minus x“), die Richtung entgegen seiner üblichen Fahrtrichtung mit „+x“ („plus x“), ausgehend von der üblichen Fahrtrichtung (-x) die Richtung in der Horizontalen quer zur x-Richtung nach rechts gesehen mit „+y“, ausgehend von der üblichen Fahrtrichtung (-x) die Richtung in der Horizontalen quer zur x-Richtung nach links gesehen mit „-y“, die Richtung in der Vertikalen quer zur x-Richtung nach oben gesehen mit „+z“, und die Richtung in der Vertikalen quer zur x-Richtung nach unten gesehen mit „-z“ bezeichnet werden. Diese Bezeichnungsweise der Raumrichtungen in kartesischen Koordinaten entspricht dem in der Kraftfahrzeugindustrie allgemein verwendeten Koordinatensystem. Überdies werden Begriffe wie „vorne“, „hinten“, „oben“ „unten“ sowie Begriffe mit ähnlichem Bedeutungsinhalt einschließlich der Begriffe „rechts“ und „links“ in der Weise verwendet, wie sie zur Richtungsbezeichnung an einem Kraftfahrzeug üblicherweise gebraucht werden.
- Aus der Praxis des Fahrzeugbaus sind seit geraumer Zeit Insassenschutzvorrichtungen bekannt, welche einen oder mehrere Airbags aufweisen, die im Falle eines Crashereignisses sensorgesteuert auslösen und so den Fahrzeuginsassen vor Körperschäden schützen oder diese zumindest vermindern sollen. Unter einem Airbag wird dabei ein Gassack verstanden, der infolge einer Treibgasbeaufschlagung von einer gefalteten Ausgangsstellung in einen entfalteten, aufgeblähten Zustand überführt wird, auf welchem dann im Falle besagten Crashereignisses zumindest ein Körperteil eines betroffenen Fahrzeuginsassen abgestützt wird. Airbags sind in der Praxis an den unterschiedlichsten Orten der Fahrgastzelle angeordnet. Neben Fahrer- und Beifahrerairbags sind beispielsweise auch Seitenairbags in der Türverkleidung und/oder im Fahrzeugsitz, Knieairbags, Gurtairbags und sogenannte Kopfairbags bekannt. Die Erfindung bezieht sich auf letztere.
- Insoweit ist aus der
DE 10 2009 005 900 A1 eine Insassenschutzvorrichtung mit einem sogenannten Kopf-Seitengassack mit mehreren aufblasbaren Kammern bekannt, welcher Gassack in der Dachrahmenverkleidung des Fahrzeugs untergebracht ist und sich im Falle einer seitlichen Kollision des Fahrzeugs entlang der Seitenfenster in die Fahrgaszelle hinein nach Fahrzeug-unten bzw. vertikal entfaltet, um einen Fahrzeuginsassen vor einem Aufprall auf fahrzeugfeste Bauteile zu schützen. Längs des unteren Randabschnitts des Gassacks erstreckt sich ein Fangband, das zwischen einem unverschiebbar an einer A-Säule des Fahrzeugs vorgesehenen Befestigungspunkt und einem ebenfalls unverschiebbar an einer D-Säule des Fahrzeugs angeordneten Befestigungspunkt verläuft. Fahrzeugseitig ist das Fangband ausschließlich an besagten Befestigungspunkten gehalten. Zur zuverlässigen Fixierung des aufgeblasenen Gassacks ist darüber hinaus das Fangband an den aufblasbaren Kammern des Gassacks unverschiebbar befestigt. - Aus der
US 2007/0096440 A1 - Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass aufgrund eines aktuell favorisierten Designs von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Personenkraftwagen, das Heck desselben relativ weit nach unten ausläuft und so der Kopf eines Fondpassagiers relativ nahe einer hinteren Fahrzeugsäule und dem Fahrzeugdach angeordnet ist. Im Hinblick darauf besteht der Bedarf, den Personenschutz, insbesondere den Schutz des Kopfes des Fahrzeuginsassen, noch weiter zu verbessern bzw. zu optimieren.
- Aufgabe der Erfindung ist es demnach, eine Insassenschutzvorrichtung zu schaffen, welche bei Beibehaltung der Vorteile des Standes der Technik noch weiter verbessert ist und so einen noch weiter erhöhten Schutz des Kopfes eines Fahrzeuginsassen bewirkt. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Insassenschutzvorrichtung zur Verfügung zu stellen.
- Ausgehend von einer Insassenschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit einem infolge Treibgasbeaufschlagung entfaltbaren und sich entlang eines Fahrzeugsäulen der Fahrzeugkarosserie verbindenden seitlichen Dachholms erstreckenden Gassack, und mit einem an der Fahrzeugkarosserie gehalterten Dachhimmel, wobei zwischen dem Dachholm und dem Dachhimmel ein Aufbewahrungsraum für den gefalteten Gassack ausgebildet ist, und wobei der Dachhimmel derart an der Fahrzeugkarosserie verstellbar gehaltert ist, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack einen Austrittsbereich für denselben aus dem Aufbewahrungsraum nach Fahrzeug-unten freigibt, wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, dass der Gassack und der Dachhimmel sich zumindest bis in den Bereich einer fahrzeugheckseitigen und/oder einer fahrzeugfrontseitigen Fahrzeugsäule erstrecken und der Dachhimmel zumindest im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule derart an der Fahrzeugkarosserie verstellbar gehaltert ist, dass der Dachhimmel im Bereich dieser Fahrzeugsäule dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack sowohl einen ersten Austrittsbereich aus dem Aufbewahrungsraum nach Fahrzeug-unten als auch einen zweiten Austrittsbereich aus dem Aufbewahrungsraum nach Fahrzeug-oben freigibt.
- Im Hinblick auf den Stand der Technik ist hierdurch der Schutzbereich für den Kopf des betreffenden Fahrzeuginsassen, insbesondere Fondpassagiers, vorteilhaft erweitert, nämlich nach Fahrzeug-oben erweitert. Neben dem herkömmlichen Schutz des Kopfes in Höhe der Fenster des Kraftfahrzeugs ist somit auch ein Schutz des Kopfes darüber hinaus, nämlich oberhalb besagter Fenster in Höhe des Dachholms und des Fahrzeugdaches des Kraftfahrzeugs sowie im angrenzenden Bereich einer benachbarten Fahrzeugsäule, gegeben.
- Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
- Danach ist vorteilhaft vorgesehen, dass der Dachhimmel im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule je zwei Fixierungspunkte zur Anbindung des Dachhimmels an die Fahrzeugkarosserie mittels je eines Fangbandes aufweist. Durch diese Maßnahme ist es vorteilhaft ermöglicht, den infolge des sich entfaltenden Gassacks von der Fahrzeugkarosserie weg nach Fahrzeug-innen bewegenden Dachhimmel so zu steuern, dass dieser gleichzeitig den ersten Austrittsbereich für den Gassack nach Fahrzeug-unten und den zweiten Austrittsbereich nach Fahrzeug-oben aus besagtem Aufbewahrungsraum heraus bereitstellt.
- Um die Bewegung des Dachhimmels und das Austrittsverhalten des sich aufblähenden Gassacks aus dem Aufbewahrungsraum definiert steuern zu können, ist im Besondern vorgesehen, dass in Querrichtung der betreffenden Fahrzeugsäule gesehen die Fixierungspunkte des Dachhimmels beabstandet zueinander angeordnet sind.
- Bevorzugt ist dabei die definierte Bewegung des Dachhimmels im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule nach Fahrzeug-innen und die erforderlich Beabstandung desselben zur Fahrzeugkarosserie zur Entfaltung des Gassacks sowohl nach Fahrzeug-unten als auch nach Fahrzeug-oben durch die Wahl der Länge der Fangbänder und deren Anbindungsanordnung zum Dachhimmel und zur Fahrzeugkarosserie bestimmt.
- Um das Entfaltungsverhalten des Gassacks zu optimieren, ist vorgesehen, dass die Fangbänder derart bemessen und einenends am zugeordneten Fixierungspunkt des Dachhimmels und anderenends an der Fahrzeugkarosserie angebunden sind, dass infolge des sich entfaltenden Gassacks der sich im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule nach Fahrzeug-innen verstellende Dachhimmel in Querrichtung der Fahrzeugsäule gesehen sich beidseitig gleichmäßig von der Fahrzeugsäule abhebt. Unter gleichmäßig sei verstanden, dass der Dachhimmel im erfindungswesentlichen Bereich, nämlich im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule, entgegen dem Stand der Technik weitestgehend keine Bewegung um eine Längsachse vollführt, sondern in Querrichtung der Fahrzeugsäule gesehen sich beidseitig gleichmäßig von der Fahrzeugsäule nach Fahrzeug-innen abhebt und so die beiden Austrittsbereiche für den sich aufblähenden Gassack bereitstellt.
- Eine funktionssichere Ausführungsform der Erfindung kann dadurch erzielt werden, dass der Gassack im gefalteten Zustand desselben zwischen den beiden Fixierungspunkten des Dachhimmels angeordnet ist.
- Um vorteilhaft den Montageaufwand zu minimieren, weisen die Fangbänder bevorzugt einen gemeinsamen Anbindungspunkt an der Fahrzeugkarosserie auf. Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf diese Ausführungsform der Erfindung, sondern erfasst auch eine alternative Ausführungsform, bei der die Fangbänder jeweils einen separaten Anbindungspunkt an der Fahrzeugkarosserie aufweisen.
- Um dem betreffenden Fahrzeuginsassen einen definierten Schutzbereich des Kopfes insbesondere auch nach Fahrzeug-oben zu bieten, weist der Gassack im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule zumindest eine im Entfaltungsfall aus dem Aufbewahrungsraum nach Fahrzeug-oben austretende Quererweiterung auf bzw. bildet eine solche Quererweiterung aus.
- Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug mit einer Insassenschutzvorrichtung der vorbeschriebenen Art.
- Nachstehend wird die Erfindung anhand eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Sie ist jedoch nicht auf dieses beschränkt, sondern erfasst alle durch die Patentansprüche definierten Ausgestaltungen. Es zeigen:
-
1 äußerst schematisch eine Innenansicht der Fahrzeugzelle eines mit einer erfindungsgemäßen Insassenschutzvorrichtung ausgestatteten Kraftfahrzeugs, wobei ein Gassack der Insassenvorrichtung sowohl in einem gefalteten als auch in einem entfalteten, aufgeblähten Zustand gezeigt ist, -
2 die Fahrgastzelle nach1 mit Blick von Fahrzeug-innen auf eine hintere Fahrzeugsäule samt einem zugeordneten Dachhimmelabschnitt, -
3 die Fahrzeugsäule nach2 ohne Dachhimmel mit Blick auf einen unterhalb des Dachhimmels angeordneten und an der Fahrzeugkarosserie angebrachten sowie mittels Treibgas entfaltbaren Gassack, -
4 eine Innenansicht des Dachhimmelabschnitts der Fahrzeugsäule nach2 und3 samt des in einem zwischen Dachhimmel und Fahrzeugkarosserie gebildeten Aufbewahrungsraum angeordneten Gassacks im gefalteten Zustand desselben, und -
5 die Fahrgastzelle nach1 mit Blick von Fahrzeug-innen auf besagte hintere Fahrzeugsäule samt dem zugeordneten Dachhimmelabschnitt mit entfaltetem Gassack. -
1 zeigt zunächst eine Innenansicht der Fahrgastzelle1 eines Kraftfahrzeugs2 , vorliegend eines Personenkraftwagens, mit Blick von Fahrzeug-innen auf die linke Seite des Kraftfahrzeugs2 . Das Kraftfahrzeug2 weist beidseitig jeweils von Fahrzeug-vorn nach Fahrzeug-hinten gesehen je eine erste, vordere respektive fahrzeugfrontseitige Fahrzeugsäule3 , auch als A-Säule bezeichnet, eine zweite, mittlere Fahrzeugsäule4 , auch als B-Säule bezeichnet, und eine dritte, hintere respektive fahrzeugheckseitige Fahrzeugsäule5 , auch als C-Säule bezeichnet, auf. Von diesen Fahrzeugsäulen3 ,4 ,5 sind wie bereits oben dargetan der Einfachheit halber lediglich die Fahrzeugsäulen3 ,4 ,5 der linken Fahrzeugseite gezeigt. Ein in3 dargestellter und ein Fahrzeugdach6 tragender seitlicher Dachholm7 der Fahrzeugkarosserie8 verbindet die Fahrzeugsäulen3 ,4 ,5 untereinander. Das Fahrzeugdach6 weist innerhalb der Fahrgastzelle1 einen sogenannten Dachhimmel9 auf, welcher in der Fachwelt auch gelegentlich als Formhimmel bezeichnet wird (vgl.1 ,2 ,4 ,5 ). Der Dachhimmel9 erstreckt sich gemäß diesem Ausführungsbeispiel bis sowohl in die vordere Fahrzeugsäule3 (A-Säule) als auch in die hintere Fahrzeugsäule3 (C-Säule). Darüber hinaus zeigt1 noch einen Fahrersitz10 einer vorderen Sitzreihe sowie eine hintere Sitzbank11 , deren Rückenlehne12 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule5 angeordnet ist. - Das Kraftfahrzeug
2 verfügt ferner über eine Insassenschutzvorrichtung13 . Diese weist einen zwischen dem Dachholm7 und dem Dachhimmel9 ausgebildeten Aufbewahrungsraum14 auf, in welchem ein gefalteter Gassack15 angeordnet ist (vgl.4 ). Der Gassack15 ist infolge einer Treibgasbeaufschlagung entfalt- bzw. aufblasbar.1 zeigt insoweit den Gassack15 äußerst schematisch sowohl in einem gefalteten Zustand (gestrichelte Linienführung) als auch in einem entfalteten, aufgeblähten Zustand (durchgängige Linienführung).3 zeigt besagten Gassack15 ebenfalls im gefalteten und an der Fahrzeugkarosserie8 respektive dessen Dachholm7 fixierten Zustand. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Gassack15 ausgehend von der vorderen Fahrzeugsäule3 (A-Säule) entlang des Dachholms7 bis in die hintere Fahrzeugsäule5 (C-Säule) und zwar konkret bis zumindest in einen Bereich der hinteren Fahrzeugsäule5 , in welchem üblicherweise der Kopf eines auf der Sitzbank11 platzierten, nicht zeichnerisch dargestellten Fondpassagiers positioniert ist. - Der gefaltete Gassack
15 ist beidenends im Entfaltungsfall unlösbar an der Fahrzeugkarosserie8 und dazwischen mittels einer Mehrzahl im Entfaltungsfall lösbarer Befestigungsmittel16 an der Fahrzeugkarosserie8 befestigt. Besagte Befestigungsmittel16 können beispielsweise nicht zeichnerisch dargestellte lösbare Klettverschlüsse aufweisen (vgl.3 und4 ). - Was das vorliegende Ausführungsbeispiel anbelangt, ist der Dachhimmel
9 zum einen im gesamten Erstreckungsbereich des Gassacks15 derart an der Fahrzeugkarosserie8 verstellbar gehaltert, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack15 einen ersten Austrittsbereich17 für denselben aus dem Aufbewahrungsraum14 nach Fahrzeug-unten in die Fahrgaszelle1 hinein freigibt. D.h., der erste Austrittsbereich17 bildet sich an einer den Aufbewahrungsraum14 begrenzenden, unteren Kante18 des Dachhimmels9 aus. Im entfalteten, aufgeblähten Zustand erstreckt sich der Gassack15 über besagte Kante18 hinaus vorhangartig nach Fahrzeug-unten (vgl.1 und5 ). - Im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule
5 bildet der Dachhimmel9 eine den Aufbewahrungsraum14 nach Fahrzeug-oben begrenzende, obere Kante19 aus. Zumindest im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule5 ist der Dachhimmel9 derart an der Fahrzeugkarosserie8 verstellbar gehaltert, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack15 zusätzlich einen zweiten Austrittsbereich20 für denselben aus dem Aufbewahrungsraum14 nach Fahrzeug-oben in die Fahrgaszelle1 hinein freigibt. Im Hinblick darauf weist der Gassack15 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule5 eine im Entfaltungsfall aus dem Aufbewahrungsraum14 nach Fahrzeug-oben austretende bzw. gerichtete Quererweiterung21 auf bzw. bildet eine solche Quererweiterung21 aus (vgl.1 und5 ). - Wie bereits oben dargetan, werden besagte Austrittsbereiche
17 ,20 durch eine definierte Verstellung des Dachhimmels9 nach Fahrzeug-innen infolge der Treibgasbeaufschlagung des Gassacks15 und Entfalten bzw. Aufblähen desselben bewirkt. Um die Bewegung des Dachhimmels9 und ferner die Austrittsbereiche17 ,20 definiert zu begrenzen, ist der Dachhimmel9 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule5 mittels Fangbänder22 ,23 an die Fahrzeugkarosserie8 angebunden. Gemäß4 sind zwei Fangbänder22 ,23 vorgesehen, die einenends in je einem Fixierungspunkt24 ,25 des Dachhimmels9 an demselben und anderenends in einem gemeinsamen Anbindungspunkt26 an der Fahrzeugkarosserie8 festgelegt sind. Auf die Darstellung der Fahrzeugkarosserie8 wurde der besseren Übersichtlichkeit halber verzichtet. - Wie der
4 weiter zu entnehmen ist, sind die Fixierungspunkte24 ,25 in Fahrzeughochrichtung (z-Richtung) gesehen beabstandet zueinander angeordnet. Zwischen den beiden Fixierungspunkten24 ,25 ist der gefaltete Gassack15 angeordnet. Die Vorteile einer derartigen Anordnung sind bereits oben beschrieben. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel verlaufen die Fangbänder22 ,23 ausgehend vom Dachhimmel9 sozusagen V-förmig zum besagten Anbindungspunkt26 an der Fahrzeugkarosserie8 . Der Anbindungspunkt26 ist wie vorliegend gezeigt bevorzugt außerhalb des Dachhimmels9 an der hinteren Fahrzeugsäule5 der Fahrzeugkarosserie8 angeordnet. - Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf diese Ausführungsform der Erfindung, sondern erfasst auch Fangbänder
22 ,23 , die beabstandet voneinander in nicht zeichnerisch dargestellten separaten Anbindungspunkten26 an der Fahrzeugkarosserie8 festgelegt sind und nebeneinander, beispielsweise parallel nebeneinender verlaufen (nicht zeichnerisch dargestellt). - Die besagte definierte Bewegung des Dachhimmels
9 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule5 nach Fahrzeug-innen und die erforderliche Beabstandung desselben zur Fahrzeugkarosserie8 zur Entfaltung des Gassacks15 sowohl nach Fahrzeug-unten als auch nach Fahrzeug-oben wird im Wesentlichen durch die Wahl der Länge der Fangbänder22 ,23 und deren Anbindungsanordnung zum Dachhimmel9 und zur Fahrzeugkarosserie8 bestimmt. - Bevorzugt sind dabei die Fangbänder
22 ,23 derart bemessen und einenends am zugeordneten Fixierungspunkt24 ,25 des Dachhimmels9 und anderenends am gemeinsamen Anbindungspunkt26 oder separaten Anbindungspunkt26 (nicht zeichnerisch dargestellt) der Fahrzeugkarosserie8 angebunden, dass sich der durch den infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack15 im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule5 nach Fahrzeug-innen verstellende Dachhimmel9 gleichmäßig verstellt. Unter einer gleichmäßigen Verstellung des Dachhimmels9 soll verstanden sein, dass dieser im erfindungswesentlichen Bereich, nämlich im Bereich der fahrzeugheckseitigen bzw. hinteren Fahrzeugsäule5 entgegen dem Stand der Technik weitestgehend keine Bewegung um eine Längsachse vollführt, sondern in Querrichtung der hinteren Fahrzeugsäule5 gesehen sich beidseitig gleichmäßig von der hinteren Fahrzeugsäule5 nach Fahrzeug-innen abhebt und so die beiden Austrittsbereiche17 ,20 für den sich aufblähenden Gassack15 bereitstellt. - Das vorstehende Ausführungsbeispiel stellt auf den Bereich der fahrzeugheckseitigen respektive hinteren Fahrzeugsäule
5 (C-Säule) ab, welcher mit der erfindungsgemäßen Insassenschutzvorrichtung13 ausgestattet ist. Als vorteilhaft wird es jedoch erachtet, zusätzlich oder alternativ auch im Bereich der fahrzeugfrontseitigen respektive vorderen Fahrzeugsäule3 (A-Säule) die Insassenschutzvorrichtung13 erfindungsgemäß auszubilden.1 zeigt insoweit eine nach Fahrzeug-oben gerichtete Quererweiterung27 (strich-punktierte Linienführung) des entfalteten und aufgeblähten Gassacks15 im Bereich der vorderen Fahrzeugsäule3 (A-Säule). Durch diese Maßnahme wird demnach vorteilhaft auch ein oberhalb der vorderen Fahrzeugsäule3 (A-Säule) angeordneter Bereich des Kraftfahrzeugs1 mittels des aufgeblähten Gassacks15 abgedeckt. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Fahrgastzelle
- 2
- Kraftfahrzeug
- 3
- Fahrzeugsäule
- 4
- Fahrzeugsäule
- 5
- Fahrzeugsäule
- 6
- Fahrzeugdach
- 7
- Dachholm
- 8
- Fahrzeugkarosserie
- 9
- Dachhimmel
- 10
- Fahrersitz
- 11
- Sitzbank
- 12
- Rückenlehne
- 13
- Insassenschutzvorrichtung
- 14
- Aufbewahrungsraum
- 15
- Gassack
- 16
- Befestigungsmittel
- 17
- erster Austrittsbereich
- 18
- untere Kante (Dachhimmel
9 ) - 19
- obere Kante (Dachhimmel
9 ) - 20
- zweiter Austrittsbereich
- 21
- Quererweiterung
- 22
- Fangband
- 23
- Fangband
- 24
- Fixierpunkt
- 25
- Fixierpunkt
- 26
- Anbindungspunkt
- 27
- Quererweiterung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102009005900 A1 [0004]
- US 2007/0096440 A1 [0005]
Claims (9)
- Insassenschutzvorrichtung (13) für ein Kraftfahrzeug (2), mit einem infolge Treibgasbeaufschlagung entfaltbaren und sich entlang eines Fahrzeugsäulen (3, 4, 5) der Fahrzeugkarosserie (8) verbindenden seitlichen Dachholms (7) erstreckenden Gassack (15), und mit einem an der Fahrzeugkarosserie (8) gehalterten Dachhimmel (9), wobei zwischen dem Dachholm (7) und dem Dachhimmel (9) ein Aufbewahrungsraum (14) für den gefalteten Gassack (15) ausgebildet ist, und wobei der Dachhimmel (9) derart an der Fahrzeugkarosserie (8) verstellbar gehaltert ist, dass dieser dem infolge besagter Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) einen Austrittsbereich (17) für denselben aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-unten freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (15) und der Dachhimmel (9) sich zumindest bis in den Bereich einer fahrzeugheckseitigen und/oder einer fahrzeugfrontseitigen Fahrzeugsäule (5, 3) erstrecken und der Dachhimmel (9) zumindest im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) derart an der Fahrzeugkarosserie (8) nach Fahrzeug-innen verstellbar gehaltert ist, dass der Dachhimmel (9) im Bereich dieser Fahrzeugsäule (5, 3) dem infolge Treibgasbeaufschlagung sich entfaltenden Gassack (15) sowohl einen ersten Austrittsbereich (17) aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-unten als auch einen zweiten Austrittsbereich (20) aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-oben freigibt.
- Insassenschutzvorrichtung (13) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Dachhimmel (9) im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (3, 5) je zwei Fixierungspunkte (24, 25) zur Anbindung des Dachhimmels (9) an die Fahrzeugkarosserie (8) mittels je eines Fangbandes (22, 23) aufweist.
- Insassenschutzvorrichtung (13) nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass in Querrichtung der betreffenden Fahrzeugsäule (3, 5) gesehen die Fixierungspunkte (24, 25) des Dachhimmels (8) beabstandet zueinander angeordnet sind. - Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der
Ansprüche 2 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung des Dachhimmels (9) im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) nach Fahrzeug-innen und die erforderliche Beabstandung desselben zur Fahrzeugkarosserie (8) zur Entfaltung des Gassacks (15) sowohl nach Fahrzeug-unten als auch nach Fahrzeug-oben durch die Wahl der Länge der Fangbänder (22, 23) und deren Anbindungsanordnung zum Dachhimmel (9) und zur Fahrzeugkarosserie (8) bestimmt ist. - Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der
Ansprüche 2 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fangbänder (22, 23) derart bemessen und einenends am zugeordneten Fixierungspunkt (24, 25) des Dachhimmels (9) und anderenends an der Fahrzeugkarosserie (8) angebunden sind, dass infolge des sich entfaltenden Gassacks (15) der sich im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) nach Fahrzeug-innen verstellende Dachhimmel (9) in Querrichtung der Fahrzeugsäule (5, 3) gesehen sich beidseitig gleichmäßig von der Fahrzeugsäule (5, 3) abhebt. - Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 2 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (15) im gefalteten Zustand desselben zwischen den beiden Fixierungspunkten (24, 25) des Dachhimmels (9) angeordnet ist. - Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 2 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fangbänder (22, 23) einen gemeinsamen oder jeweils einen separaten Anbindungspunkt (26) an der Fahrzeugkarosserie (8) aufweisen. - Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (15) im Bereich der betreffenden Fahrzeugsäule (5, 3) zumindest eine im Entfaltungsfall aus dem Aufbewahrungsraum (14) nach Fahrzeug-oben austretende Quererweiterung (21, 27) aufweist oder ausbildet.
- Kraftfahrzeug (2), mit einer Insassenschutzvorrichtung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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