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Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft ein Steckverbindersystem und ein Verfahren zur Herstellung eines Steckverbi ndersystems.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik, z.B. für Automobil-Anwendungen, sind elektrische Steckverbinder bekannt. Ein derartiger Steckverbinder kann z.B. in geschirmter Art und Weise an einem Gehäuse montiert sein, wobei im Innern des Gehäuses Komponenten angeordnet sind, die elektrisch mit dem Steckverbinder verbunden sind. Derartige Komponenten können z.B. Steuergerätkomponenten sein, wie eine Leiterplatte mit darauf angeordneten elektronischen oder elektrischen Bauelementen (ASICs, Widerstände, Kondensatoren, Spulen, etc.) oder Datenverarbeitungsmodule, die über die elektrische Verbindung hohe Datenströme ausgeben (z.B. mehr als 100Mbit/s) oder Hochstromanschlüsse, z.B. Kontakte eines Inverters eines elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugs, wobei über solche Hochstromanschlüsse z.B. Ströme von mehr als 10A oder mehr als 50A fließen können und Spannungen von mehr als 12V oder mehr als 45V oder mehr als 100V erreicht werden. Die Kombination aus Steckverbinder und Gehäuse kann als Steckverbindersystem bezeichnet werden. Es kann notwendig sein, eine Außenumgebung des Gehäuses und des Steckverbinders möglichst frei von elektromagnetischer Strahlung aus dem Innern des Gehäuses zu halten bzw. umgekehrt kann es geboten sein, das Innere des Gehäuses möglichst frei von einer Einstrahlung elektromagnetischer Strahlung aus der Außenumgebung zu halten.
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Wird der Steckverbinder des Steckverbindersystems mit einem komplementären Gegensteckverbinder zusammengesteckt so kann diese Anordnung aus Gehäuse, Steckverbinder und Gegensteckverbinder als Steckverbinderanordnung bezeichnet werden.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von der Erkenntnis, dass das Gehäuse eines Steckverbindersystems vorteilhaft aus einem günstigen und gut wärmeleitfähigen und schirmendem Material, z.B. einem Metall ausgebildet ist, z.B. Aluminium. Es kann vorteilhaft sein, ein Schirmelement, z.B. ein Schirmblech des Steckverbinders, mit dem z.B. elektrisch leitfähigen Gehäuse elektrisch zu kontaktieren, um auf diese Weise eine durchgehende Schirmung zu bewirken. Dabei kann es vorteilhaft sein, einen möglichst geringen elektrischen Übergangswiderstand vom Gehäuse zum Schirmelement zu bereitzustellen, da große Schirmströme auftreten können.
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Aluminium kann jedoch an seiner Oberfläche in der Regel nicht besonders gut elektrisch leitfähiges Aluminiumoxid ausbilden. Es kann daher vorteilhaft sein, für ein derartiges Schirmelement des Steckverbinders Kupfer zu verwenden bzw. ein Material, welches überwiegend Kupfer umfasst.
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Bei einer derartigen beispielhaften Materialpaarung kann es zu folgenden Problemen kommen: zum einen kann die nicht gut leitende Aluminiumoxidschicht des Gehäuses einen erhöhten Übergangswiderstand bewirken. Zum anderen kann aufgrund der unterschiedlichen elektrochemischen Standardelektrodenpotenziale von Aluminium und Kupfer z.B. bereits bei geringfügiger Luftfeuchtigkeit eine sogenannte Kontaktkorrosion an der Grenzfläche von Gehäuse und Schirmungselement auftreten. Diese kann lokal den Übergangswiderstand erhöhen. Außerdem kann bei großem Druck auf ein weiches Material, wie z.B. Aluminium, das weiche Material wegkriechen. Diese beiden Effekte (Kontaktkorrosion und Wegkriechen bei zu starker Kontaktkraft oder punktueller Belastung) können dazu führen, dass im Laufe der Zeit derjenige Teil der Übergangs-Kontaktfläche abnimmt, über den es einen geringen Übergangswiderstand gibt. Damit kann der Übergangswiderstand unerwünscht ansteigen.
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Es kann daher ein Bedarf bestehen, ein Steckverbindersystem bereitzustellen, das einfach herstellbar ist, mit kostengünstigen Materialen hergestellt werden kann, eine Schirmung vom Gehäuse auf ein Schirmelement des Steckverbinders über eine geplante Lebensdauer des Steckverbindersystems zuverlässig aufrechterhält und bei dem der Übergangswiderstand zwischen Gehäuse und dem Schirmelement des Steckverbinders über die Lebensdauer möglichst gering bleibt. Dieser Bedarf kann insbesondere bei Einzeladerschirmung bestehen.
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Vorteile der Erfindung
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Dieser Bedarf kann durch den Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemäß den unabhängigen Ansprüchen gedeckt werden. Vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird ein Steckverbindersystem vorgeschlagen. Das Steckverbindersystem weist auf:
- -- einen Steckverbinder;
- -- ein Gehäuse, an dem der Steckverbinder montiert bzw. angebracht bzw. befestigt bzw. angeordnet ist;
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Das Gehäuse weist eine Öffnung mit einer ersten Innenwandung auf, wobei der Steckverbinder ein Schirmblech aufweist, welches zumindest abschnittsweise in die Öffnung hineinragt. Ein Ring ist in der Öffnung angeordnet und kontaktiert mit einer Außenwandung die erste Innenwandung der Öffnung elektrisch, wobei das Schirmblech mit einer weiteren Außenwandung des Schirmblechs eine zweite Innenwandung des Rings elektrisch kontaktiert.
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Mit anderen Worten: wenn eine axiale Richtung durch eine Mittelachse der Öffnung definiert ist, dann ergibt sich von radial außen betrachtet folgende Abfolge von Elementen: zunächst die Innenwandung der Öffnung, daran nach innen anschließend der Ring mit Außenwandung und zweiter Innenwandung, daran anschließend als innerstes Element ein erster Abschnitt des Schirmblechs, welcher mit der weiteren Außenwandung des Schirmblechs die Innenwandung des Rings kontaktiert. Dabei können diese drei Elemente (Öffnungsinnenwand, Ring, Schirmblech) z.B. unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sein, z.B. spaltfrei, d.h.: in direktem, lückenlosen Kontakt. Dadurch kann sich vorteilhaft eine besonders große Kontaktfläche und damit ein besonders geringer Übergangswiderstand ergeben.
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Dadurch kann vorteilhaft eine besonders einfache Montage bewirkt werden. Weiterhin vorteilhaft kann dadurch eine besonders große Kontaktfläche und damit ein besonders geringer Übergangswiderstand bewirkt werden - denn der Ring als relativ kleines und einfach zu fertigendes Teil kann wesentlich kostengünstiger und einfacher hochgenau gefertigt werden bezüglich seiner Abmessungen. So kann die Öffnung im Gehäuse relativ grob, d.h. mit einer relativ großen Toleranz z.B. eines Durchmessers der Öffnung gefertigt sein und/oder z.B. eine große Rauigkeit an der ersten Innenwand aufweisen, z.B. unmittelbar aus einem Spritzgussprozess oder aus einem Schmelzgussprozess oder aus einem Druckgussprozess (z.B. Alu-Druckguss) kommend. Durch das Anordnen des Rings in der Öffnung kann einerseits eine gute und große Kontaktfläche zur ersten Innenwandung der Öffnung bewirkt werden und gleichzeitig kann durch eine genauere Tolerierung des Rings sichergestellt sein, dass das Schirmblech stets sicher und zuverlässig die zweite Innenwandung des Rings kontaktiert. Schließlich kann der Ring bzw. das Material des Rings so gewählt sein, dass es weder an seiner Berührfläche zum Gehäuse noch an seiner Berührfläche zum Schirmblech zu einer Kontaktkorrosion kommt.
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Der Steckverbinder kann dabei wie oben beschrieben eine Art elektrische Schnittstelle nach außen für Komponenten darstellen, die in einem Innern des Gehäuses angeordnet sind.
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Der Steckverbinder kann z.B. ein Steckverbindergehäuse und/oder einen Kontaktpin bzw. ein Kontaktmesser aufweisen.
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Der Steckverbinder kann zunächst als vom Gehäuse separates Element ausgebildet sein und erst im Zuge eines Herstellvorgangs am Gehäuse montiert werden, z.B. aufgesteckt bzw. eingesteckt. Er kann anschließend z.B. angeschraubt oder angenietet werden oder angeklebt werden. Das Steckverbindergehäuse kann z.B. aus einem Kunststoff gestaltet sein, z.B. aus einem thermoplastischem Kunststoff gespritzt sein, z.B. aus Polyamid, Polyethylen, Polypropylen oder anderen Kunststoffen.
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Das Schirmblech kann in der Art einer Krone ausgebildet sein. Mit anderen Worten: das Schirmblech kann ein Basiselement aufweisen, von dem eine Mehrzahl von Armen entgegen einer Einsteckrichtung eines Gegensteckverbinders in den Steckverbinder bzw. auf den Steckverbinder abragen kann. Die Einsteckrichtung kann z.B. parallel zur axialen Richtung verlaufen. Das Basiselement kann ringförmig geschlossen ausgebildet sein. Es kann einen ersten Abschnitt des Schirmblechs ausbilden, der in die Öffnung des Gehäuses hineinragt. Die weitere Außenwand des Schirmblechs, die die Innenwand des Rings elektrisch kontaktiert, kann zu dem Basiselement gehören. Auf der weiteren Außenwand können zur besseren und dauerhafteren bzw. zuverlässigeren Kontaktierung Kontaktpunkte ausgebildet sein, z.B. durch eine Prägung. Das Schirmblech kann z.B. durch eine Presspassung oder kraftschlüssig oder reibschlüssig beim Montieren des Steckverbinders am Gehäuse in dem Ring angeordnet werden, z.B. eingepresst werden.
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Es versteht sich, dass das Gehäuse auch eine Mehrzahl von wenigstens zwei Öffnungen aufweisen kann, in denen z.B. je ein Ring angeordnet ist und der Steckverbinder korrespondierend dazu eine entsprechende Anzahl (oder weniger) von Schirmblechen aufweist, die zumindest mit einem ersten Abschnitt abschnittsweise in je eine der Öffnungen hineinragen.
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Dadurch, dass der Ring in der Öffnung kraftschlüssig oder reibschlüssig befestigt ist oder wobei der Ring in die Öffnung eingepresst ist wird vorteilhaft eine besonders zuverlässige Kontaktierung zwischen Ring und Gehäuse über Lebensdauer mit einer großen Kontaktfläche sichergestellt. Gleichzeitig wird durch eine derartige Befestigungsart sichergestellt, dass eine evtl. vorhandene nicht leitende Oberfläche, z.B. Oxidschichten oder auch Schmutz, Öl, Fett, etc. durchbrochen wird und so der Übergangswiderstand zwischen Ring und Gehäuse sinkt. Schließlich kann dadurch auch ein Eintritt fluider Medien, z.B. Luft bzw. Sauerstoff, in die Kontaktstelle zwischen Ring und erster Innenwandung der Öffnung erschwert oder verhindert werden, so dass die elektrische Verbindung dauerhaft einen geringen Widerstand aufweist.
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Dadurch, dass eine mittlere erste Rauigkeit der Außenwandung des Rings weniger als 1,0µm, bevorzugt weniger als 0,5µm, besonders bevorzugt weniger als 0,35µm und ganz besonders bevorzugt von als 0,3µm beträgt bzw. aufweist wird vorteilhaft bewirkt, dass es zu einer besonders großen Kontaktfläche und damit zu einem besonders geringen Übergangswiderstand zwischen der ersten Innenfläche der Öffnung und dem Ring kommt. Durch die derart geschaffene glatte Oberfläche der Außenwandung des Rings kann weiterhin worteilhaft bewirkt werden, dass eine evtl. raue(re) erste Oberfläche der Öffnung, z.B. mit einer mittleren Rauigkeit von mehr als 10µm durch die erste Außenwandung des Rings quasi abrasiert bzw. abgeschliffen wird und es auf diese Weise zu einem besonders guten Kontakt bzw. einem besonders niedrigen Übergangswiderstand kommt. Denn wenn z.B. die radial nach innen ragenden „Spitzen“ der ersten Innenwandung der Öffnung, die zu einer großen mittleren Rauigkeit beitragen, abrasiert werden, dann wird damit auch jegliche Oberflächenverschmutzung bzw. jegliche Oxidschicht abrasiert und der elektrische Übergangswiderstand sinkt. Außerdem wird durch die derart gewählte geringe Rauigkeit der Außenwandung des Rings das Risiko minimiert, eine möglicherweise vorhandene Beschichtung der ersten Innenwandung der Öffnung zu beschädigen bzw. zu zerkratzen. Somit kann der Ring z.B. auch für Systeme verwendet werden, in denen eine erste Innenfläche hochwertig beschichtet ist (z.B. mit einem Edelmetall) und nicht zerkratzt werden darf. Dadurch ist der Ring modular einsetzbar und es können Skaleneffekte bei der Herstellung entstehen.
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Die mittlere Rauigkeit wird üblicherweise mit dem Kürzel Ra bezeichnet.
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Dadurch, dass eine mittlere zweite Rauigkeit der zweiten Innenwandung des Rings weniger als 1,0µm oder weniger als 0,5µm oder weniger als 0,35µm oder weniger als 0,3µm beträgt bzw. aufweist wird vorteilhaft bewirkt, dass das Risiko gesenkt wird, eine mögliche Beschichtung des Schirmblechs zu beschädigen oder zu zerstören oder zu zerkratzen. Weiterhin ergibt sich so eine möglichst große, glatte Kontaktfläche zwischen der zweiten Innenwandung des Rings und dem Schirmblech und damit ein geringer elektrischer Übergangswiderstand.
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Dadurch, dass eine mittlere dritte Rauigkeit der weiteren Außenwandung des Schirmblechs weniger als 1,0µm oder weniger als 0,5µm oder weniger als 0,35µm oder weniger als 0,3µm beträgt bzw. aufweist wird vorteilhaft bewirkt, dass das Risiko gesenkt wird, die zweite Innenwandung des Rings zu beschädigen oder zu zerstören oder zu zerkratzen. Weiterhin ergibt sich so eine möglichst große, glatte Kontaktfläche zwischen der zweiten Innenwandung des Rings und dem Schirmblech und damit ein geringer elektrischer Übergangswiderstand.
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Dadurch, dass die weitere Außenwandung des Schirmblechs eine Beschichtung aufweist kann vorteilhaft der elektrische Übergangswiderstand des Schirmblechs dauerhaft niedrig gehalten werden und/oder das Schirmblech vor einer Korrosion z.B. in Folge von Exposition an Luft geschützt werden. Auch kann die Steckkraft reduziert werden. Weiterhin kann vorteilhaft - je nach Beschichtung - die Oberfläche gehärtet werden verglichen mit der Oberfläche des nicht beschichteten Schirmblechs.
Eine derartige Beschichtung kann z.B. mehrlagig ausgebildet sein. Dies ermöglicht vorteilhaft eine besonders gute Haftung der äußersten Schicht auf dem Schirmblech (und/oder dem Ring), indem zwischen der äußersten Schicht und dem Schirmblechmaterial (und/oder Ringmaterial) eine Lage oder mehrere Lagen von Material aufgebracht ist/sind, die z.B. als Haftvermittler dienen kann/können. Auch kann auf diese Weise ein Unterschied im Standardelektrodenpotenzial zwischen dem Schirmblechmaterial und der äußersten Schicht bzw. dem Ring und dann auch zum Gehäuse graduell abgebaut werden, was das Risiko von Kontaktkorrosion senkt.
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Beispielsweise kann die Beschichtung ein Material aufweist, z.B. zum überwiegenden Teil, welches gewählt ist aus der Gruppe: Silber, Gold, Platin, Palladium, Nickel, Zinn. Beispielsweise kann die Beschichtung von innen nach außen betrachtet zunächst Nickel aufweisen (direkt auf dem Schirmblech bzw. dem Ring) und dann Silber (nach außen weisend), also auf dem Nickel aufgebracht.
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Grundsätzlich kann alternativ oder zusätzlich auch vorgesehen sein, dass eine Innenfläche und/oder eine Außenfläche des Rings eine Beschichtung aufweist. Auf diese Weise kann auch mit geeigneter Beschichtungsreihenfolge der Unterschied der Standardelektrodenpotenziale zwischen Ringmaterial und den äußeren und/oder inneren Kontaktpartnern abgebaut werden.
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Dadurch, dass die erste Innenwandung der Öffnung Aluminium umfasst oder zum überwiegenden Teil Aluminium umfasst wird eine besonders einfach, kostengünstige Herstellung ermöglicht und im Bereich der Öffnung ist eine besonders gute Schirmung gewährleistet.
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Beispielsweise kann der überwiegende Teil des Gehäuses aus Aluminium oder aus Legierungen mit Aluminium gefertigt sein bzw. zum überwiegenden Teil Aluminium umfassen.
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Dadurch, dass die erste Innenwandung der Öffnung vor der Montage des Rings eine mittlere vierte Rauigkeit aufweist, die mehr als 10µm beträgt oder die zwischen 10µm und 50µm beträgt oder die zwischen 15µm und 30µm beträgt wird vorteilhaft bewirkt, dass das Gehäuse ohne weitere Bearbeitung unmittelbar nach der Herstellung verwendet werden kann. Beispielsweise unmittelbar nach einem Spritzguss oder Schmelzguss oder Druckguss des Gehäuses. Da dann keine Nachbearbeitung notwendig sein muss ist das Gehäuse so besonders kostengünstig herstellbar. Durch die Anordnung des Rings in der Öffnung kann vorteilhaft eine möglicherweise vorhandene nicht gut elektrisch leitende Schicht auf der Oberfläche der ersten Innenwandung besonders gut bzw. an besonders vielen Stellen abgeschabt bzw. abrasiert werden. Dann ist nach dem Anordnen (oder Einpressen) des Rings in der Öffnung eine große Kontaktfläche vorhanden, die keine elektrisch isolierenden Schichten (z.B. Oxid oder Schmutz) aufweist. Durch die große Rauigkeit ist die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Abrasionsprozess zumindest an einigen Stellen stark erhöht. Gleichzeitig muss dadurch nicht der Ring eine große Rauigkeit an seiner Außenwandung aufweisen und muss nicht die Oberfläche einer glatten ersten Innenfläche zerkratzen. Somit kann der Ring z.B. auch für Systeme verwendet werden, in denen eine erste Innenfläche hochwertig beschichtet ist (z.B. mit einem Edelmetall) und nicht zerkratzt werden darf.
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Dadurch, dass der in die Öffnung des Gehäuses hineinragende Abschnitt des Schirmblechs Kupfer umfasst oder zum überwiegenden Teil Kupfer umfasst wird eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung des Steckverbinders bzw. des Schirmblechs ermöglicht. Außerdem weist Kupfer (bzw. eine Legierung von Kupfer) eine besonders gute elektrische Leitfähigkeit auf und somit einen besonders geringen elektrischen Widerstand. Weiterhin weist Kupfer eine besonders gute Wärmeleitfähigkeit auf. Somit können auch hohe Schirmströme problemlos abgeleitet werden, ohne dass es zu einer starken Erwärmung der Schirmung kommt.
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Dadurch, dass der Ring aus einem Material gestaltet ist, welches ein Standardelektrodenpotenzial aufweist, welches zwischen dem Standardelektrodenpotenzial der ersten Innenwandung der Öffnung des Gehäuses und dem Standardelektrodenpotenzial des in die Öffnung hineinragenden Abschnitts des Schirmblechs, insbesondere ohne Beschichtung, liegt wird vorteilhaft das Risiko einer Kontaktkorrosion vermindert. Mit anderen Worten: das Risiko eines Ansteigens des Übergangswiderstands zwischen dem Gehäuse bzw. der ersten Innenwandung der Öffnung und dem Schirmblech im Laufe der Zeit kann so reduziert werden. Besonders bei einer Materialpaarung von Aluminium (Gehäuse) und Kupfer (Schirmblech) kann durch die Zwischenschaltung des Rings die Dauerhaftigkeit der Schirmung erheblich erhöht werden.
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Dadurch, dass der Ring aus Stahl oder Edelstahl gebildet ist oder wobei der Ring zum überwiegenden Teil Stahl oder Edelstahl umfasst wird eine besonders kostengünstige Herstellung ermöglicht. Edelstahl bzw. Stahl weist ein Standardelektrodenpotenzial auf, welches z.B. zwischen dem von Aluminium und Kupfer bzw. zwischen Aluminium und Silber liegt. Gleichzeitig kann Edelstahl bzw. Stahl rostfrei hergestellt werden, so dass eine Korrosion des Rings als solchem unterbunden werden kann, auch bei höherer Luftfeuchtigkeit. Schließlich ist Stahl bzw. Edelstahl ein relativ harter Werkstoff, so dass sich ein derart gefertigter Ring problemlos dauerhaft in die Öffnung einbringen lässt, z.B. durch einen Einpressvorgang. Dabei kann die Öffnung des Gehäuses z.B. auch relativ weit toleriert sein in ihrem Innendurchmesser - durch den harten Werkstoff des Rings kann dieser z.B. einen äußeren Durchmesser aufweisen, der gleich groß oder größer ist als der größte erste Innendurchmesser (in einem Fertigungstoleranzband) der Öffnung. Weist das Gehäuse dann ein im Vergleich zum Ring relativ weiches Material auf kann der Ring stets sicher und fest in der Öffnung angeordnet bzw. montiert bzw. befestigt werden, z.B. durch einen Einpressvorgang.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines Steckverbindersystems vorgeschlagen. Das Verfahren weist die folgenden Schritte auf:
- -- Bereitstellen eines Gehäuses mit einer Öffnung, die eine erste Innenwandung aufweist;
- -- Bereitstellen eines Rings mit einer Außenwandung und einer zweiten Innenwandung ;
- -- Anordnen des Rings in der Öffnung derart, dass der Ring mit seiner Außenwandung die erste Innenwandung der Öffnung elektrisch kontaktiert,
- -- Bereitstellen eines Steckverbinders mit einem Schirmblech, wobei das Schirmblech eine weitere Außenwandung aufweist;
- -- Anordnen des Steckverbinders am bzw. im bzw. zumindest abschnittsweise im
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Gehäuse derart, dass das Schirmblech zumindest abschnittsweise in die Öffnung hineinragt und mit der weiteren Außenwandung die zweite Innenwandung des Rings elektrisch kontaktiert.
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Dadurch wird vorteilhaft eine besonders einfache Fertigung des Steckverbindersystems ermöglicht, ein besonders geringer elektrischer Übergangswiderstand bewirkt und die Möglichkeit geschaffen, einer Kontaktkorrosion vorzubeugen.
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Dadurch, dass der Ring in die Öffnung eingepresst wird wird vorteilhaft ein besonders dauerhafter Sitz des Rings in der Öffnung bewirkt. Außerdem wird eine besonders große Kontaktfläche zwischen Ring und erster Innenfläche der Öffnung geschaffen.
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Figurenliste
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Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden dem Fachmann aus der nachfolgenden Beschreibung beispielhafter Ausführungsformen, die jedoch nicht als die Erfindung beschränkend auszulegen sind, unter Bezugnahme auf die beigelegten Zeichnungen ersichtlich.
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Es zeigen
- 1: eine perspektivische und teilweise geschnittene Darstellung einer Steckverbinderanordnung im nicht zusammengesteckten Zustand;
- 2: eine perspektivische Ansicht eines Details eines Gehäuses des Steckverbindersystems der Steckverbinderanordnung aus 1;
- 3: eine perspektivische Ansicht einer Explosionsdarstellung des Steckverbindersystems aus 1;
- 4a: einen Querschnitt durch das Steckverbindersystem aus 1;
- 4b: ein vergrößertes Detail aus 4a;
- 5: einen Querschnitt durch die Steckverbinderanordnung aus 1 im zusammengesteckten Zustand.
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1 zeigt beispielhaft eine perspektivische und teilweise geschnittene Darstellung einer Steckverbinderanordnung 200 im nicht zusammengesteckten Zustand. Die Steckverbinderanordnung 200 wird gebildet aus einem Steckverbindersystem 100 und einem Gegensteckverbinder 60, welcher auf einen bzw. in einen Steckverbinder 1 des Steckverbindersystems 100 entlang einer Einsteckrichtung E aufgesteckt bzw. eingesteckt werden kann.
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Vom Steckverbinder 1 ist hier lediglich ein Steckverbindergehäuse 2 mit einer Außenwandung 3 dargestellt. Vom Steckverbindergehäuse 2 ragen in einer radialen Richtung R quer zu einer axialen Richtung A, die sich hier parallel zur Einsteckrichtung E erstreckt, zwei voneinander abgewandte Bolzen 4 ab. Die axiale Richtung A wird von einer Umlaufrichtung U umlaufen.
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Der Gegensteckverbinder 60 weist ein Gegensteckverbindergehäuse 61 auf, an welchem ein Hebel 62 drehbar gelagert angeordnet ist. Der Hebel 62 weist im Bereich seiner Welle an beiden Seiten je eine Kulisse 63 auf, in welche beim Zusammenstecken des Gegensteckverbinders 60 mit dem Steckverbinder 1 entlang der Einsteckrichtung E je ein Bolzen 4 des Steckverbinders 1 eingreifen kann. Durch Drehung des Hebels 62 kann somit die Drehbewegung in eine Steckbewegung entlang der Einsteckrichtung E umgewandelt werden und somit die Kraft, die ein Monteur zum Zusammenstecken aufbringen muss, reduziert werden.
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Vom Gegensteckverbinder 60 ragen entgegen der Einsteckrichtung E zwei elektrische Leitungen 70 ab. Im Innern des Gegensteckverbinders 60 ist für jede Leitung 70 ein hier nicht sichtbarer Innenleiter 71 der Leitung 70 mit einem hier nicht sichtbaren Kontaktierelement 78 verbunden. Dieses Kontaktierelement 78 ist geeignet ausgebildet, ein entsprechendes hier nicht sichtbares Kontaktelement 5 des Steckverbinders 1 zu kontaktieren (siehe z.B. 5).
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Das Steckverbindersystem 100 weist auf:
- -- den bereits erwähnten Steckverbinder 1, der hier z.B. ein Steckverbindergehäuse 2 aus Kunststoff aufweist;
- -- ein Gehäuse 20, an dem der Steckverbinder 1 montiert ist, z.B. eingesteckt und dann angeschraubt oder durch eine Nietverbindung oder durch eine Klebe- oder Schweißverbindung lösbar oder unlösbar befestigt.
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Das Gehäuse 20 ist hier nur angedeutet und geschnitten dargestellt, um die weiteren Komponenten bzw. Elemente des Steckverbindersystems 100 besser darstellen zu können. Das Gehäuse 20 kann hier z.B. aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung ausgebildet sein.
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Das Gehäuse 20 weist im Ausführungsbeispiel zwei Öffnungen 21 mit jeweils einer ersten Innenwandung 22 auf. Es kann jedoch im Gehäuse 20 auch lediglich genau eine Öffnung 21 vorgesehen sein oder es können mehr als zwei Öffnungen 21 vorgesehen sein.
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Das Gehäuse 20 weist ein Inneres 28 auf, in welchem weitere Komponenten, z.B. eine Leiterplatte, ein Steuergerät, ein Datenverarbeitungsmodul, elektrische Anschlüsse eines Inverters, etc. angeordnet sein können, wobei bevorzugt das Innere 28 des Gehäuses 20 gegen eine Außenumgebung 29 des Gehäuses elektrisch abgeschirmt ist. In das Innere 28 des Gehäuses 20 ragen auch distale erste Enden 5a von zwei Kontaktpins 5 (siehe 3 bis 5), die je eine der beiden Öffnungen 21 durchgreifen und an einem zweiten distalen Ende 5b (Siehe 4 und 5) mit je einer der elektrischen Leitungen 70 elektrisch verbunden bzw. kontaktiert werden können. Die Kontaktpins 5 können im Innern 28 des Gehäuses 20 z.B. mit elektrischen Anschlüssen für Datenleitungen oder Hochstromanwendungen, etc. verbunden werden. Sie können z.B. einen Querschnitt von wenigstens 1mm2 oder wenigstens 10mm2 oder wenigstens 20mm2 aufweisen, um Ströme von wenigstens 1A oder wenigstens 10A oder wenigstens 50A übertragen zu können.
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Der Steckverbinder 1 weist ein in dieser Figur nicht sichtbares Schirmblech 40 auf, welches zumindest abschnittsweise in die Öffnung 21 hineinragt (siehe 3 bis 5). In der Öffnung 21 ist ein Ring 30 angeordnet, der mit einer Außenwandung 31 des Rings 30 die erste Innenwandung 22 der Öffnung 21 elektrisch kontaktiert. Das hier nicht sichtbare Schirmblech 40 kontaktiert mit einer weiteren Außenwandung 41 des Schirmblechs 40 eine zweite Innenwandung 32 des Rings 30 elektrisch. Dadurch wird eine durchgehende Schirmung vom Gehäuse 20 bis zum Schirmblech 40 gewährleistet. Diese Schirmung kann dann durch eine elektrische Verbindung des Schirmblechs mit einem Gegensteckverbinder-Schirmblech 90 (siehe 5) und von dort auf einen Schirmungsleiter 73 der Leitung 70 lückenlos ausgebildet werden, wobei hier z.B. eine Einzeladerschirmung bzw. eine Einzelleitungsschirmung vorliegt und kein Summenschirm. Die Kontaktpins 5 sind einzeln geschirmt durch je ein Schirmblech 40.
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Der Ring 30 ist hier beispielhaft als Einpressteil ausgebildet. Er kann z.B. kraftschlüssig bzw. reibschlüssig in der Öffnung 21 angeordnet bzw. verpresst sein und dadurch eine große Kontaktfläche zur ersten Innenwandung 22 der Öffnung 21 aufweisen, wodurch ein geringer elektrischer Übergangswiderstand resultiert.
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Der Ring 30 kann z.B. aus Stahl oder Edelstahl ausgebildet sein. Das Gehäuse 20 bzw. die erste Innenwandung 22 der Öffnung 21 kann z.B. aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung ausgebildet sein. Durch die Verwendung dieser Materialpaarung ist das Risiko einer Kontaktkorrosion verringert. Damit bleibt der elektrische Übergangswiderstand über Lebensdauer gering.
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Eine mittlere erste Rauigkeit RA1 der Außenwandung 31 des Rings 30 beträgt weniger als 1,0µm, bevorzugt weniger als 0,5µm, besonders bevorzugt weniger als 0,35µm und ganz besonders bevorzugt weniger als 0,3µm. Somit ist die Außenwandung 31 des Rings 30 sehr glatt.
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Die erste Innenwandung 22 der Öffnung 21 weist z.B. vor der Montage des Rings 30 eine mittlere vierte Rauigkeit RA4 auf, die mehr als 10µm beträgt oder die zwischen 10µm und 50µm beträgt oder die zwischen 15µm und 30µm beträgt. Beispielsweise ist die Innenwandung 22 der Öffnung 21 direkt aus dem Guss des Gehäuses gebildet, also unbearbeitet.
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Wenn nun der Ring 30 mit seiner glatten Außenwandung 31 und seinem harten Material in die Öffnung 21 eingepresst wird, so schabt er bzw. abrasiert er sämtliche „Spitzen“ an der ersten Innenwandung 22 der Öffnung 21 ab und damit auch jegliche nicht leitende Oberflächenschicht wie z.B. Oxidschichten oder Fette oder Öle oder Verschmutzungen. Dadurch wird eine besonders große Kontaktfläche bewirkt und damit ein besonders geringer und dauerhaft geringer Übergangswiderstand.
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2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Details des Gehäuses 20 des Steckverbindersystems 100 der Steckverbinderanordnung 200 aus 1. Im Gehäuse sind um die zwei Öffnungen 21 herum und zwischen den zwei Öffnungen 21 insgesamt fünf Befestigungsöffnungen 25 angeordnet, an bzw. in denen das Steckverbindergehäuse 2 befestigt werden kann, z.B. durch eine Verschraubung oder Nieten.
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Das Gehäuse 20 weist in einer Gehäusewand 24 die zwei Öffnungen 21 auf. Dabei ist die Gehäusewand 24 an der Stelle der zwei Öffnungen jeweils vollständig, kanalartig durchbrochen. Der Rand der - hier lediglich beispielhaft kreisrund ausgebildeten - Öffnungen 21 ist jedoch entlang der Einsteckrichtung E bzw. der axialen Richtung A betrachtet zweistufig ausgebildet. Mit anderen Worten: von der Außenumgebung 29 her betrachtet weist eine Öffnung 21 hier zunächst einen ersten Durchmesser D1 auf. Anschließend verringert sich der Durchmesser der Öffnung 21 geringfügig, z.B. um den Betrag einer Ringdicke DR des Rings 30, auf einen zweiten Durchmesser D2. Die Ringdicke kann z.B. in einem Bereich zwischen 100µm und 3mm liegen, bevorzugt zwischen 500µm und 1,5mm. Somit entsteht in der Öffnung 21 ein Sockel, auf dem der in die Öffnung 21 eingesetzte bzw. eingepresste bzw. auf dem der in der Öffnung 21 angeordnete Ring 30 aufliegt. Dies ermöglicht eine besonders einfache Montage des Rings 30 in der Öffnung 21, da der Ring 30 nicht ins Innere 28 des Gehäuses 20 fallen kann. Ein dritter Durchmesser D3 (hier nicht dargestellt) als Außendurchmesser des Rings 30 kann z.B. bei Raumtemperatur (insbesondere bei geringer Pressung) gleich groß sein wie der erste Durchmesser D1 der Öffnung 21 oder er kann bei Raumtemperatur geringfügig größer sein als der erste Durchmesser D1 der Öffnung 21, beispielsweise 1µm bis 1000µm größer, bevorzugt 10µm bis 500µm größer und ganz besonders bevorzugt 20µm bis 250µm größer. Auf diese Weise kann der Ring 30 durch eine Presspassung in der Öffnung 21 gehalten sein.
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In dieser 2 sind gut die Außenwandung 31 und die zweite Innenwandung 32 des Rings 30 zu erkennen sowie die erste Innenwandung 22 der Öffnung 21.
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3 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Explosionsdarstellung des Steckverbindersystems 100 aus 1. Die Kontaktpins 5 sind hierbei noch nicht ins Steckverbindergehäuse 2 eingesetzt. An einem dem Innern 28 des Gehäuses 20 zugewandten Ende des Steckverbindergehäuses 2 sind zwei Aufnahmen 6 für je ein Befestigungselement 7 ausgebildet. Das Befestigungselement 7 ist hier beispielhaft als eine Schraubmutter dargestellt. Das Befestigungselement 7 wird in die Aufnahme 6 eingesetzt, anschließend wird der Kontaktpin 5 mit seinem ersten distalen Ende 5a in das Steckverbindergehäuse 2 eingeschoben. Am Befestigungselement 7 kann, wenn der Steckverbinder 1 am Gehäuse 20 angeordnet ist, z.B. ein elektrischer Anschluss eines Inverters oder ein sonstiger elektrischerer Kontakt aus dem Innern 28 des Gehäuses 20 festgeschraubt werden.
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Weiterhin ist zwischen dem Gehäuse 20 und dem Steckverbindergehäuse 20 ein Dichtelement 50 in Form eines Dichtrings angeordnet. Auf diese Weise kann ein Eindringen fluider Medien aus der Außenumgebung 29 in das Innere 28 des Gehäuses 20 vermieden werden. Die zwei Ringe 30 werden als zunächst vom Gehäuse 20 separate Teile in die zwei Öffnungen 21 des Gehäuses 20 eingesetzt bzw. darin montiert, z.B. eingepresst. Es versteht sich, dass auch lediglich eine einzige Öffnung 21 im Gehäuse 20 vorgesehen sein kann oder mehr als zwei Öffnungen 21.
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Schließlich sind in 3 zwei Schirmbleche 40 dargestellt, für jeden Kontaktpin 5 ein Schirmblech 40. Das Schirmblech 40 weist hier, lediglich beispielhaft, die Form einer Krone auf. Mit anderen Worten: es weist ein ringförmig geschlossenes Basiselement 44 auf. An dem Basiselement 44 ist eine Mehrzahl von z.B. acht Armen 43 angeordnet, die sich vom Basiselement 44 aus betrachtet entgegen der Einsteckrichtung E erstrecken und je ein freies Ende 46 aufweisen. Durch die Mehrzahl der Arme 43 ist einerseits eine Redundanz in der Kontaktierung sichergestellt, da auch bei Ausfall eines Arms 43 die Schirmung sichergestellt ist zu dem Gegenstecker-Schirmblech 90 (5). Gleichzeitig wird durch die Mehrzahl der Arme 43 eine Mehrzahl von parallelen Stromkreisen zum Gegenstecker-Schirmblech 90 bewirkt, wodurch gemäß der Kirchhoff'schen Regel der elektrische Übergangswiderstand gegenüber lediglich einem einzigen Kontaktpunkt sinkt.
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Das Basiselement 44 ragt in einem im Steckverbindergehäuse 2 und im Steckverbindersystem 100 montierten Zustand zumindest abschnittsweise in die zugehörige Öffnung 21 des Gehäuses 20 hinein. Dies kann z.B. der Abschnitt 45 sein, z.B. das komplette Basiselement 44 oder ein entlang der Einsteckrichtung E betrachtet vorderer Abschnitt des Basiselements 44. Das Basiselement 44 weist die weitere Außenwandung 41 bzw. weitere Außenwand auf, mit der das Schirmblech 40 mit der zweiten Innenwandung 32 des Rings 30 kontaktiert ist. Auf der weiteren Außenwandung 41 des Schirmblechs 40 sind Kontaktpunkte 42 ausgebildet, z.B. durch eine Prägung, die radial nach außen von der weiteren Außenwandung 41 abstehen. Dadurch kann die Kontaktierung zu der zweiten Innenwandung 32 des Rings 30 besonders zuverlässig gewährleistet werden. Außerdem kann der elektrische Übergangswiderstand zum Ring 30 kann durch die Mehrzahl der Kontaktpunkte 42 verringert werden, da sich hier eine Art Parallelschaltung mit einer Anzahl von Stromkreisen ergibt, die der Anzahl der Kontaktpunkte 42 entspricht (Kirchhoffsche Regel).
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Die weitere Außenwandung 41 des Schirmblechs 40 kann z.B. eine Beschichtung aufweisen (z.B. durch galvanisches Aufbringen oder ein CVD- oder PVD-Verfahren). Eine derartige Beschichtung kann z.B. einen elektrischen Übergangswiderstand reduzieren. Sie kann auch als eine Art Korrosionsschutz dienen, da z.B. das Material des Schirmblechs 40 bei Kontakt mit Luft anlaufen könnte. Eine Beschichtung kann z.B. auch eine Härtung der Oberfläche bewirken und damit die Oberfläche beim Einstecken schützen. Schließlich kann eine derartige Beschichtung einer Reduzierung der Steckkraft bewirken. Eine derartige Beschichtung kann z.B. ein Material aufweisen, insbesondere zum überwiegenden Teil, welches gewählt ist aus der Gruppe: Silber, Gold, Platin, Palladium, Nickel, Zinn. Eine derartige Beschichtung kann z.B. mehrlagig ausgebildet sein. Z.B. kann auf dem Material des Schirmblechs 40 eine Schicht aus Nickel und darauf eine Schicht aus Silber aufgebracht sein.
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Grundsätzlich kann alternativ oder zusätzlich auch der Ring 30 an der Außenwandung 31 und/oder der zweiten Innenwandung 32 eine derartige Beschichtung aufweisen.
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Die zweite Innenwandung 32 des Rings 30 ist bevorzugt glatt ausgebildet. Sie kann z.B. eine mittlere zweite Rauigkeit RA2 aufweisen, die weniger als 1,0µm oder weniger als 0,5µm oder weniger als 0,35µm oder sogar weniger als 0,3µm beträgt. Damit wird das Risiko minimiert, eine Oberfläche des Schirmblechs 40 beim Einstecken des Schirmblechs 40 in die Öffnung 21 zu zerkratzen.
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Eine mittlere dritte Rauigkeit RA3 der weiteren Außenwandung 41 des Schirmblechs 40 kann z.B. weniger als 1,0µm oder weniger als 0,5µm oder weniger als 0,35µm oder weniger als 0,3µm aufweisen. Dadurch kann die Steckkraft beim Einstecken in die Öffnung 21 bzw. beim Kontaktieren der zweiten Innenwandung 32 des Rings 30 reduziert werden. Weiterhin kann dadurch das Risiko einer Beschädigung der Oberfläche des Schirmblechs 40 reduziert werden.
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4a zeigt einen Querschnitt durch das Steckverbindersystem 100 aus 1. Es ist zu erkennen, wie von radial außen betrachtet im Bereich der Öffnung 21 zunächst das Gehäuse 20, dann der Ring 30 und dann das Schirmblech 40 aufeinander folgen und in elektrischem Kontakt stehen. In axialer Richtung A betrachtet ist auch der Sockel im Gehäuse 20 im Bereich des Rands der Öffnung 21 gut zu erkennen.
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Der Kontaktpin 5 weist an seinem zweiten distalen Ende 5b einen Berührschutz 8 auf, der z.B. in der Art einer Kappe aus einem nicht elektrisch leitenden Kunststoff gebildet ist. Dies kann z.B. bei Hochstromanwendungen bzw. Hochleistungsanwendungen bzw. Hochspannungsanwendungen wichtig sein.
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Das Steckverbindergehäuse 2 weist radial außen liegend eine Einstecköffnung 9 für den Gegensteckverbinder 60 auf.
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4b zeigt ein vergrößertes Detail aus 4a, wobei hier der Gegensteckverbinder 60 in den Steckverbinder 1 eingesteckt ist. Dies ist sichtbar am Gegensteckverbinder-Schirmblech 90, welches in die Einstecköffnung 9 hineinragt und eine Innenfläche des Arms 43 des Schirmblechs 40 kontaktiert.
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5 zeigt einen Querschnitt durch die Steckverbinderanordnung aus 1 im zusammengesteckten Zustand.
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Es ist zu erkennen, dass die elektrische Leitung 70 einen Innenleiter 71 aufweist, der nach radial außen betrachtet von einer Innenisolierung 72 umgeben ist, die wiederum von einem Schirmungsleiter 73 umgeben ist, der schließlich außen von einer Außenisolierung 74 umgeben ist.
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Schematisch ist dargestellt, wie ein Kontaktierelement 78 die elektrische Verbindung zwischen dem Kontaktpin 5 (der auch als Kontaktmesser oder als Kontaktelement, etc. ausgebildet sein kann) und dem Innenleiter 71 der elektrischen Leitung 70 herstellt.
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Das Gegensteckverbinder-Schirmblech 90 wiederum ist mittels eines kronenartigen Verbindungselements 80 mit dem Schirmungsleiter 73 der elektrischen Leitung 70 verbunden.
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Auf diese Weise ist die Steckverbinderanordnung 200 entlang der axialen Richtung A betrachtet bzw. entlang des Strompfades betrachtet radial nach außen überall elektrisch abgeschirmt und weist somit eine besonders gute elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) auf.