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Gemäß der Merkmalskombination des Patentanspruchs 1 der Erfindung betrifft dieselbe eine Federeinrichtung für eine Kraftfahrzeug-Radaufhängung mit zumindest einer Blattfeder. Gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10 der Erfindung betrifft diese ferner ein Verfahren zur Einstellung der Federrate besagter Blattfeder.
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Bei der Montage von beispielsweise Mehrlenker-Hinterachsen eines Kraftfahrzeugs wird in der aktuellen Fahrzeugmontage die gesamte Hinterachse vormontiert und „Just in Sequence“, d.h. Reihenfolgesynchron das erstellte Vorprodukt an die Fahrzeugmontagelinie angeliefert. Im fahrzeugbauenden Werk wird dann eine Stahlfeder zugeordnet und verbaut. Die Stahlfedern variieren je nach Gewicht des Fahrzeugs und werden auch zur Standhöheneinstellung genutzt. Diese Vorgehensweise erfordert eine große Anzahl an verschiedenen Stahlfedern, die sich in der Federrate, auch als Federkonstante, Federsteifigkeit oder Federhärte bezeichnet, und der entspannten Länge unterscheiden. Hieraus resultiert der Vorteil, dass nur eine geringe Anzahl an verschiedenen Zusammenbauten (Hinterachsen) vormontiert und angeliefert werden muss. Durch den nachträglichen Verbau der Stahlfeder lässt sich die benötigte große Variantenvielfalt mit geringem Aufwand herstellen.
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Es besteht der Bedarf nach beispielsweise Hinterachskonzepten mit Blattfedern aus faserverstärktem Kunststoff, wobei dieselben bereits verbaut sind. Eine nachträgliche Zuordnung der Federn ist nicht vorgesehen. Demnach müssten alle benötigten Federraten in je einem eigenen Zusammenbau zur Verfügung gestellt werden, welches eine hohe Variantenanzahl an Hinterachs-Zusammenbauten zur Folge hätte mit dem entsprechend hohen logistischen Aufwand bei der Montage einer jeden Achse sowie bei der Weiterverarbeitung bzw. Montage derselben im fahrzeugbauenden Werk.
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Im Hinblick darauf ist aus der
DE 10 2010 056 388 A1 ein Fahrzeug, insbesondere ein Personenkraftwagen, mit einem Fahrzeugrahmen, und mit einem Blattfederelement zur Federung des Fahrzeugs bekannt, welches Blattfederelement an dem Fahrzeugrahmen mittels zweier Lagerstellen gelagert ist, die ausgebildet sind, eine Federrate und/oder eine Standhöhe des Blattfederelements verstellbar einzustellen. Im Besonderen sind dazu die Lagerstellen bezogen auf das Fahrzeug in einer horizontalen Richtung und unabhängig voneinander verstellbar ausgebildet, indem die Lagerstellen in der horizontalen Richtung zueinander und auseinander bewegbar sind.
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Die
WO 2008/097647 A2 offenbart eine Fahrzeugfederung mit einer Blattfeder, welche an ihrem vorderen und hinteren Ende unter Vermittlung je einer Halterung am Fahrzeugaufbau schwenkbar abgestützt ist. Mittig der Blattfeder stützt sich dieselbe unter Vermittlung eines Radträgers auf einem Fahrzeugrad ab. Darüber hinaus ist eine sogenannte halbe Blattfeder vorgesehen, welche an ihrem vorderen Ende mit der vorderen Halterung der Blattfeder und mit ihrem hinteren Ende am Radträger schwenkbar abgestützt ist. Die vordere Halterung ist derart mittels eines Mechanismus verstellbar, dass die zugeordneten Drehpunkte der Blattfeder und der halben Blattfeder an der besagten Halterung in Bezug auf den Fahrzeugaufbau verschiebbar sind. Hierdurch soll eine Einstellung der Federrate besagter Blattfedern ermöglicht sein.
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Den beiden vorgenannten Lösungen zur Einstellung der Federrate ist gemein, dass sie erhöhten Material- und Fertigungsaufwand erfordern. Hier setzt die nachfolgend beschriebene Erfindung an.
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Aufgabe der Erfindung ist es demnach, eine im Hinblick auf den Stand der Technik alternative Federeinrichtung für eine Kraftfahrzeug-Radaufhängung zu schaffen, welche mittels einfacher und kostengünstiger Maßnahmen eine Einstellung der Federrate einer Blattfeder besagter Federeinrichtung an eine bestimmte Lastanforderung ermöglicht. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Einstellung der Federrate besagter Blattfeder anzugeben.
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Gelöst wird die gestellte Aufgabe zunächst durch eine Federeinrichtung für eine Kraftfahrzeug-Radaufhängung, mit zumindest einer Blattfeder, welcher Blattfeder einenends eine erste Befestigungseinrichtung zur fahrzeugaufbauseitigen Abstützung und anderenends eine zweite Befestigungseinrichtung zur fahrzeugaufbau- oder radseitigen Abstützung derselben zugeordnet oder zuordenbar ist, wobei wenigstens eine der Befestigungseinrichtungen einen ersten Befestigungsabschnitt zur Festlegung derselben an der Blattfeder und einen zweiten Befestigungsabschnitt zur Festlegung derselben am Fahrzeugaufbau oder an einem Radträger der Kraftfahrzeug-Aufhängung aufweist, wobei der jeweils erste Befestigungsabschnitt eine vorbestimmte Länge des betreffenden Blattfederendes dasselbe versteifend aufnimmt, und wobei durch die Wahl der Länge des ersten Befestigungsabschnittes die federnde Länge und demgemäß die Federrate der Blattfeder einstellbar ist.
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Hierdurch ist vorteilhaft eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Einstellung der Federrate einer Blattfeder besagter Federeinrichtung geschaffen. Weiter ergibt sich hieraus vorteilhaft die Möglichkeit einer Federratenveränderung, ohne eine andere Blattfeder verwenden zu müssen. Dies ermöglicht im Besonderen, das teuerste Bauteil einer Federeinrichtung, nämlich die Blattfeder, variantenarm herzustellen und bereits im oben erwähnten Hinterachs-Zusammenbau zu verbauen. Die Variation des Anbauteils „Befestigungseinrichtung“ ist hingegen relativ einfach und kostengünstig möglich. Durch die Erfindung ist demnach eine Blattfeder erfasst, welche entweder einenends am Fahrzeugaufbau und anderenends am Radträger oder beidenends am Fahrzeugaufbau abgestützt ist, wobei letzterer Fall auf eine Blattfeder orientiert, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist, bei der die Abstützung des Radträgers an der Blattfeder mittig oder weitestgehend mittig der Längserstreckung derselben vorgesehen ist.
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Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
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Danach ist bevorzugt vorgesehen, dass der Blattfeder eine Mehrzahl gegeneinander austauschbarer Befestigungseinrichtungen zugeordnet sind, die in Abhängigkeit einer bestimmten zu erzielenden Federrate einen unterschiedlich lang ausgebildeten ersten Befestigungsabschnitt aufweisen, und dass aus der Mehrzahl besagter Befestigungseinrichtungen entsprechend einer aktuell gewünschten Federrate die jeweils geeignete Befestigungseinrichtung wählbar ist. Hierdurch ist beispielsweise vorteilhaft vermieden, dass in einem fahrzeugbauenden Werk eine Vielzahl verschiedener Zusammenbauten, beinhaltend eine Federeinrichtung der gattungsgemäßen Art, mit jeweils Blattfedern unterschiedlicher Federrate vorgehalten werden bzw. diesem angeliefert werden. Es ist demgegenüber nunmehr erlaubt, Zusammenbauten mit identischen Blattfedern vorzuhalten bzw. anliefern zu lassen und erst im Nachhinein, dass z.B. während der Endmontage die Federrate einzustellen, indem die geeigneten Befestigungseinrichtungen gewählt und verbaut werden.
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Gemäß einer besonders praxisnahen Ausgestaltung der Erfindung ist bevorzugt vorgesehen, dass der erste Befestigungsabschnitt der wenigstens einen Befestigungseinrichtung durch eine Konsole gebildet ist, in welcher das betreffende Blattfederende der Blattfeder eingespannt ist.
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Weiter vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass die Konsole durch zwei gegenüberliegend angeordnete und das betreffende Blattfederende zwischen sich aufnehmende Konsolenbleche gebildet ist, welche Konsolenbleche untereinander und mit der Blattfeder mittels zumindest einer Bohrungen in den Konsolenblechen und der Blattfeder durchsetzender Befestigungsschraube verspannt sind. Hieraus resultiert eine einfache und kostengünstige Montage der Befestigungseinrichtung an der Blattfeder.
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Um den Montageaufwand weiter zu mindern, kann die wenigstens eine Befestigungseinrichtung ausgebildet sein, mittels des ersten Befestigungsabschnittes die Blattfederenden von zwei oder mehr Blattfedern zu halten.
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In Fortbildung der Erfindung ist des Weiteren vorgesehen, dass der wenigstens einen Befestigungseinrichtung zur Einstellung oder weiteren Einstellung der federnden Länge und demgemäß der Federrate der Blattfeder zumindest ein dem ersten Befestigungsabschnitt der betreffenden Befestigungseinrichtung vorgelagertes Versteifungselement zugeordnet oder zuordenbar und an der Blattfeder angebracht oder anbringbar ist.
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Neben der Kombination einer aus der Mehrzahl Befestigungseinrichtungen mit unterschiedlich lang ausgebildetem ersten Befestigungsabschnitt gewählten Befestigungseinrichtung mit einer, zwei oder mehreren derartigen Versteifungselementen eröffnet sich beispielsweise auch die Möglichkeit, lediglich eine einzige vorgehaltene Befestigungseinrichtungs-Variante vorzusehen, die dann zur Einstellung einer gewünschten Federrate mit einer, zwei oder mehreren derartigen Versteifungselementen kombiniert wird.
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Auch hier ist bevorzugt vorgesehen, dass der Blattfeder eine Mehrzahl gegeneinander austauschbarer Versteifungselemente zugeordnet sind, die in Abhängigkeit einer bestimmten zu erzielenden Federrate unterschiedlich lang ausgebildet und an der Blattfeder anbringbar sind, und dass aus der Mehrzahl besagter Versteifungselemente entsprechend einer aktuell gewünschten Federrate das/die jeweils geeignete/n Versteifungselement/e wählbar ist/sind.
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Weiter bevorzugt ist vorgesehen, dass in Federlängsrichtung gesehen das/die Versteifungselement/e an den Befestigungsabschnitt der betreffenden Befestigungseinrichtung anschließt/en oder unmittelbar mit der besagten Befestigungseinrichtung fest verbunden oder verbindbar ist/sind. Dies hat den Vorteil, dass bei Gewährleistung der Einstellung der Federrate in weiten Grenzen der Versteifungsabschnitt weitestgehend durchgängig ist und Fehlstellen der Versteifung, die in diesen Bereichen zu erhöhter Beanspruchung der Blattfeder führen könnten, wirkungsvoll vermieden sind.
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Was die Befestigungseinrichtungen und Versteifungselemente weiter anbelangt, können diese wahlweise aus einem Metall, einem Kunststoff, einem faserverstärkten Kunststoff oder aus einer Kombination besagter Werkstoffe gebildet sein.
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Das Verfahren zur Einstellung der Federrate einer Blattfeder einer Federeinrichtung für eine Kraftfahrzeug-Radaufhängung, zeichnet sich im Wesentlichen durch folgende Schritte aus:
- a) Bereitstellung einer Blattfeder, welcher einenends eine erste Befestigungseinrichtung zur fahrzeugaufbauseitigen Abstützung und anderenends eine zweite Befestigungseinrichtung zur fahrzeugaufbau- oder radseitigen Abstützung derselben zugeordnet oder zuordenbar ist,
- b) Bereitstellung einer Mehrzahl gegeneinander austauschbarer Befestigungseinrichtungen zur fahrzeugaufbauseitigen oder radseitigen Abstützung der Blattfeder, wobei die Befestigungseinrichtungen einen ersten Befestigungsabschnitt zur Festlegung derselben an der Blattfeder und einen zweiten Befestigungsabschnitt zur Festlegung derselben am Fahrzeugaufbau oder an einem Radträger der Kraftfahrzeug-Radaufhängung aufweisen, und wobei die Befestigungsabschnitte der gegeneinander austauschbaren Befestigungseinrichtungen unterschiedlich lang ausgebildet sind, und
- c) in Abhängigkeit einer bestimmten zu erzielenden Federrate der betreffenden Blattfeder Wahl einer Befestigungseinrichtung für wenigstens eines der Federblattenden aus der Mehrzahl gegeneinander austauschbarer Befestigungseinrichtungen mit unterschiedlich lang ausgebildeten ersten Befestigungsabschnitten und Befestigung der gewählten Befestigungseinrichtung am betreffenden Federblattende.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Sie ist jedoch nicht auf diese beschränkt, sondern erfasst alle durch die Patentansprüche definierten Ausgestaltungen. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung eines Hinterachsabschnittes eines Kraftfahrzeugs, mit einer Federeinrichtung, bestehend aus zwei Blattfedern, welche mittels Befestigungseinrichtungen fahrzeugaufbauseitig bzw. radseitig abgestützt sind,
- 2 eine perspektivische Einzeldarstellung einer Blattfeder einer erfindungsgemäß ausgebildeten Federeinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsvariante der Erfindung,
- 3 die Einzelheit „Z“ nach 2, und
- 4 eine perspektivische Einzeldarstellung einer Blattfeder einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Federeinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsvariante der Erfindung.
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1 zeigt mit Blick von Fahrzeug-hinten nach Fahrzeug-vorn den linken Abschnitt einer hinteren Fahrzeugachse 1. Der nicht zeichnerisch dargestellte rechte Abschnitt der Fahrzeugachse 1 ist seitenverkehrt weitestgehend identisch dem linken Abschnitt ausgebildet.
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Die Fahrzeugachse 1 respektive Hinterachse weist je Radseite einen Radträger 2 mit Radführungsgliedern in Form eines Längslenkers 3, eines ersten, oberen Querlenkers 4 und eines zweiten, unteren Querlenkers 5 auf. Weiterhin ist je Radseite ein Schwingungsdämpfer 6 vorgesehen, der sich mit einem Ende am Radträger 2 und mit einem anderen Ende am Fahrzeugaufbau 7 mit Längsträger 8 abstützt. Des Weiteren ist ein Stabilisator 9 gezeigt, der bei Kurvenfahrt ein durch die Fliehkraft am Fahrzeugaufbau 7 verursachtes Wanken des Kraftfahrzeugs mindert.
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Zur Abstützung des Fahrzeugaufbaus 7 gegen die Fahrzeugräder ist je Radseite eine Federeinrichtung 10 vorgesehen, welche gemäß diesem Ausführungsbeispiel zwei Blattfedern 11a, 11b aufweist. Die Blattfedern 11a, 11b sind bevorzugt aus einem faserverstärkten Kunststoff gebildet. Bei besagtem faserverstärkten Kunststoff handelt es sich weiter bevorzugt um einen glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK) oder einen kohlefaserverstärkten Kunststoff (CFK).
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Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf diesen Werkstoff, sondern erfasst auch Blattfedern 11a, 11b aus anderen geeigneten Werkstoffen. So können diese beispielsweise aus einem Metall, wie einem Stahl, oder aus einem Verbundwerkstoff, wie beispielsweise aus einem metallenen Kern und einer Außenbeschichtung aus einem Kunststoff oder einem faserverstärkten Kunststoff gebildet sein (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Die beiden Blattfedern 11a, 11b erstrecken sich V-förmig übereinander in Fahrzeugquerrichtung (Y-Richtung) und sind einenends, d.h. in Richtung Fahrzeugmitte zusammengeführt, mittels einer ersten, gemeinsamen Befestigungseinrichtung 12 miteinander verspannt sowie fahrzeugaufbauseitig unter Vermittlung eines Gummilagers 13 an einem Hilfsrahmen 14 des Fahrzeugsaufbaus 7 abgestützt. Das freie Ende der unteren Blattfeder 11a ist mittels einer zweiten Befestigungseinrichtung 15a und unter Vermittlung eines weiteres Gummilager 16 gelenkig an den Radträger 2 angebunden. Die zweite Befestigungseinrichtung 15b der oberen Blattfeder 11b zur Abstützung derselben am Fahrzeugaufbau 7 ist gemäß diesem Ausführungsbeispiel durch ein gegebenenfalls verformbares Koppelelement aus beispielsweise einem Elastomer gebildet. Die Befestigungseinrichtungen 12, 15a können aus einem Metall, einem, Kunststoff, einem faserverstärkten Kunststoff oder aus einer Kombination besagter Werkstoffe gebildet sein.
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Die erste Befestigungseinrichtung 12 der unteren und oberen Blattfeder 11a, 11b sowie die zweite Befestigungseinrichtung 15a der unteren Blattfeder 11a weisen jeweils einen ersten Befestigungsabschnitt 17 zur Festlegung der betreffenden Befestigungseinrichtung 12, 15a an der Blattfeder 11a, 11b sowie einen zweiten Befestigungsabschnitt 18 zur Festlegung der betreffenden Befestigungseinrichtung 12, 15a am Fahrzeugaufbau 7 bzw. am Radträger 2 auf. Der erste Befestigungsabschnitt 17 nimmt dabei eine vorbestimmte Länge des betreffenden Blattfederendes 19 dasselbe versteifend auf. Der zweite Befestigungsabschnitt 18 ist vorliegend durch Befestigungsaugen 20 zur besagten gelenkigen Anbindung der Blattfedern 11a, 11b am Fahrzeugaufbau 7 bzw. am Radträger 2 gebildet.
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Wie bereits eingangs dargetan, besteht der Bedarf nach Hinterachskonzepten mit Blattfedern 11a, 11b aus faserverstärktem Kunststoff, wobei dieselben bereits verbaut sind. Eine nachträgliche Zuordnung der Federn, wie es der Stand der Technik favorisiert, ist nicht vorgesehen.
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Ausführungsvariante 1 (Fig. 1 bis 3):
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Um nicht für jede benötigte Federrate eine unterschiedlich ausgebildete Blattfeder 11a, 11b zum Verbau vorhalten zu müssen, ist nunmehr vorgesehen, dass bei Beibehaltung einer jeweils vereinheitlichten Blattfeder 11a, 11b lediglich das Anbauteil, vorliegend in Form der Befestigungseinrichtungen 12, 15a in Anpassung an die gewünschte Federrate der betreffenden Blattfeder 11a, 11b eine Veränderung erfährt. Im Wesentlichen ist vorgesehen, dass nunmehr durch die Wahl der Länge des ersten Befestigungsabschnittes 17 die federnde Länge und demgemäß die Federrate der betreffenden Blattfeder 11a, 11b einstellbar ist.
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Insoweit zeigen die 2 und 3 der Einfachheit halber und lediglich beispielgebend die untere Blattfeder 11a samt einer schematischen Darstellung zweier Ausführungsformen der zweiten Befestigungseinrichtung 15a, 15a'. Die zweiten Befestigungseinrichtungen 15a, 15a' weisen einen identisch ausgebildeten zweiten Befestigungsabschnitt 18 mit besagten Befestigungsaugen 20 auf und unterscheiden sich lediglich in der Länge „l1“, „l2“ ihres ersten Befestigungsabschnittes 17, 17'. Die Längendifferenz des Befestigungsabschnittes 17' zum Befestigungsabschnitt 17 ist der besseren Übersichtlichkeit halber gestrichelt gezeichnet.
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Um in Anpassung der betreffenden Blattfedern 11a, 11b an eine aktuell gewünschte Federrate die Komplettierung der Blattfedern 11a, 11b mit geeigneten Befestigungseinrichtungen 12, 15a zu vereinfachen, sind den Blattfedern 11a, 11b bevorzugt eine Mehrzahl gegeneinander austauschbarer Befestigungseinrichtungen 12, 15a zugeordnet und demgemäß vorgehalten, die in Abhängigkeit einer bestimmten zu erzielenden Federrate einen unterschiedlich lang ausgebildeten ersten Befestigungsabschnitt 17, 17' aufweisen. Aus dieser Mehrzahl vorgehaltener Befestigungseinrichtungen 12, 15a wird dann entsprechend der aktuell gewünschten Federrate die jeweils geeignete Befestigungseinrichtung 12, 15a gewählt und schließlich verbaut.
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Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist der erste Befestigungsabschnitt 17, 17' durch eine Konsole 21 mit zwei gegenüberliegend angeordneten Konsolenblechen 22a, 22b gebildet, welche das vorliegend mit rechteckigem Querschnitt ausgebildete Blattfederende 19 der Blattfeder 11a zwischen sich aufnehmen. Als Konsolenbleche 22a, 22b werden im Rahmen dieser Erfindung nicht nur metallene Konsolenbleche 22a, 22b, sondern auch Konsolenbleche aus einem anderen geeigneten Werkstoff, wie einem Kunststoff, einem faserverstärkten Kunststoff oder dergleichen mehr verstanden. Die Konsolenbleche 22a, 22b sind untereinander und mit der Blattfeder 11a mittels Bohrungen 23 in den Konsolenblechen 22a, 22b und der Blattfeder 11a durchsetzender Befestigungsschraube 24 (hier äußerst schematisch angedeutet) verspannt. Hieraus resultiert eine einfache und kostengünstige Montage der Befestigungseinrichtung 15a, 15a' an der Blattfeder 11a.
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Wie bereits oben dargelegt, beschränkt sich die Erfindung nicht auf einen ersten Befestigungsabschnitt 17, 17', in welchem das betreffende Blattfederende 19 einer Blattfeder 11a, 11b gehaltert ist, sondern erfasst im Sinne der Erfindung auch einen ersten Befestigungsabschnitt 17, 17', in welchem zwei oder mehr Blattfedern 11a, 11b, ... mit ihrem jeweiligen Blattfederende 19 gehaltert sind (vgl. 1, erste Befestigungseinrichtung 12). Auch hier ist es ermöglicht, durch die Wahl der Länge der ersten Befestigungsabschnitte 17, 17' Einfluss auf die Federrate der Blattfedern 11a, 11b, ... zu nehmen (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Ausführungsvariante 2 (Fig. 4):
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Die 4 bezieht sich auf eine zweite Ausführungsvariante einer erfindungsgemäß ausgebildeten Federeinrichtung 10, wobei funktionsgleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen wie in den vorherigen Zeichnungsfiguren bezeichnet sind, so dass zu deren Erläuterung auch auf die vorstehende Beschreibung der ersten Ausführungsvariante der Erfindung verwiesen wird. Von besagter Federeinrichtung 10 ist in Anlehnung an 3 lediglich die untere Blattfeder 11a samt der zweiten Befestigungseinrichtung 15a gezeigt, welches für das Verständnis dieser zweiten Ausführungsvariante ausreichend ist.
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Diese zweite Ausführungsvariante der Erfindung unterscheidet sich zur ersten Ausführungsvariante im Wesentlichen dadurch, dass der zweiten Befestigungseinrichtung 15a zur Einstellung oder weiteren Einstellung der federnden Länge und demgemäß der Federrate der Blattfeder 11a zumindest ein dem ersten Befestigungsabschnitt 17 vorgelagertes Versteifungselement 25 zugeordnet und an der Blattfeder 11a angebracht ist. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel sind zwei gegenüberliegend angeordnete plattenförmige Versteifungselemente 25 vorgesehen, die unmittelbar an den ersten Befestigungsabschnitt 17 bzw. dessen Konsolenbleche 22a, 22b anschließen. Die Versteifungselemente 25 sind vorliegend stoffschlüssig, beispielsweise durch Klebung, mit der Blattfeder 11a verbunden. Hierdurch wird die federnde Länge der Blattfeder 11a verringert. Selbstverständlich können auch andere Fügemaßnahmen, insbesondere kraft- und/oder formschlüssiger Art zur Anwendung kommen. Darüber hinaus kann/können das/die Versteifungselement/e 25 auch so ausgebildet sein, dass diese/s mit dem ersten Befestigungsabschnitt 17 fest verbindbar oder verbunden ist/sind, beispielsweise durch Verschraubung (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Das/die Versteifungselement/e 25 kann/können dabei mit einer Befestigungseinrichtung 12, 15a, 15a' kombiniert sein, die aus der Mehrzahl Befestigungseinrichtungen 12, 15a, 15a' mit unterschiedlich lang ausgebildeten ersten Befestigungsabschnitten 17, 17' gewählt ist/sind.
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Darüber hinaus eröffnet sich auch die Möglichkeit, lediglich eine einzige vorgehaltene Variante einer Befestigungseinrichtung 12, 15, 15' für beispielsweise alle Zusammenbauten der vorstehenden Art vorzusehen, die dann zur Einstellung einer gewünschten Federrate mit einer, zwei oder mehreren derartigen Versteifungselementen 25 kombiniert ist/wird. Im letzteren Fall wird allein durch das/die Versteifungselement/e 25 die Federrate dem aktuellen Erfordernis angepasst.
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Auch hier ist bevorzugt vorgesehen, dass der Blattfeder 11a, 11b eine Mehrzahl gegeneinander austauschbarer Versteifungselemente 25 zugeordnet sind, die in Abhängigkeit einer bestimmten zu erzielenden Federrate unterschiedlich lang ausgebildet und an der Blattfeder 11a, 11b angebracht oder anbringbar sind. Aus der Mehrzahl besagter Versteifungselemente 25 ist/sind entsprechend einer aktuell gewünschten Federrate das/die jeweils geeignete/n Versteifungselement/e 25 wählbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugachse
- 2
- Radträger
- 3
- Längslenker
- 4
- erster Querlenker
- 5
- zweiter Querlenker
- 6
- Schwingungsdämpfer
- 7
- Fahrzeugaufbau
- 8
- Längsträger
- 9
- Stabilisator
- 10
- Federeinrichtung
- 11a
- Blattfeder
- 11b
- Blattfeder
- 12
- erste Befestigungseinrichtung (Blattfeder 11a, 11b)
- 13
- Gummilager
- 14
- Hilfsrahmen
- 15a
- zweite Befestigungseinrichtung (Blattfeder 11a)
- 15b
- zweite Befestigungseinrichtung (Blattfeder 11b)
- 16
- Gummilager
- 17
- erster Befestigungsabschnitt
- 17'
- erster Befestigungsabschnitt
- 18
- zweiter Befestigungsabschnitt
- 19
- Blattfederende
- 20
- Befestigungsauge
- 21
- Konsole
- 22a
- Konsolenblech
- 22b
- Konsolenblech
- 23
- Bohrung
- 24
- Befestigungsschraube
- 25
- Versteifungselement
- „l1“
- Länge des ersten Befestigungsabschnitts 17
- „l2“
- Länge des ersten Befestigungsabschnitts 17'
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010056388 A1 [0004]
- WO 2008/097647 A2 [0005]