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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erkennung von Fadenresten auf einer Spinnkopshülse, mit
- - einer zum Bestrahlen des Spinnkops mit IR-Licht ausgebildeten Lichtquelle,
- - einer Bildaufnahmeeinheit zur Erstellung eines digitalen Bildes der Spinnkopshülse und
- - einer Auswerteinheit zur Auswertung des digitalen Bildes zur Ermittlung von Fadenresten.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Spulmaschine mit einem Transportsystem für Spinnkopse und Spinnkopshülse sowie einer Vorrichtung zur Erkennung von Fadenresten auf einer Spinnkopshülse.
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Auf Ringspinnmaschinen werden Spinnkopse mit relativ geringem Garnvolumen gefertigt. Die Spinnkopse werden auf Spulmaschinen zu großvolumigen Kreuzspulen umgespult. Die Spulmaschinen können ein Transportsystem für Spinnkopse und Spinnkopshülsen aufweisen. Das Transportsystem führt die Spinnkopse automatisiert den einzelnen Spulstellen der Spulmaschine zu. Der Transport der Spinnkopse erfolgt stehend beziehungsweise vertikal entsprechend der Abspulposition an den Spulstellen. Die Spinnkopse werden auf Transportelementen angeordnet. Solche Transportelemente können beispielsweise als Transportteller mit einem Aufsteckdorn für die Spinnkopse beziehungsweise Spinnkopshülsen ausgebildet sein. Die Transportteller können mittels Transportbändern innerhalb der Spulmaschine transportiert werden. Die leeren Spinnkopshülsen werden nach dem Abspulen des Garnkörpers ebenfalls automatisiert aus dem Transportsystem wieder ausgeschleust. Die leeren Spinnkopshülsen können an der Ringspinnmaschine zur Herstellung neuer Spinnkopse verwendet werden. Es kann jedoch vorkommen, dass die Spinnkopse an den Spulstellen nicht vollständig abgespult werden und Fadenreste auf der Spinnkopshülse verbleiben. Deshalb werden ausgeschleuste Spinnkopshülsen auf Fadenreste untersucht. Die Behandlung der Spinnkopshülsen erfolgt in Abhängigkeit von den detektierten Fadenresten. Bei noch verwertbaren Fadenresten werden die Spinnkopshülsen einer Kopsvorbereitung unterzogen und erneut den Spulstellen zugeführt. Bei nicht verwertbaren Fadenresten werden die Spinnkopshülsen einer Hülsenreinigung zugeführt, bevor sie an der Ringspinnmaschine wiederverwertet werden. Die Fadenreste würden ansonsten während des Spinnprozesses und dem Aufbau des Kopses zu Problemen führen.
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Aus der
DE 10 2014 016 784 A1 ist es bekannt, zur Erkennung von Fadenresten von Spinnkopshülsen diese mit einem gebündelten Licht zu bestrahlen, wobei die optische Achse der Lichtquelle mit der Achse der Spinnkopshülse einen spitzen Winkel bildet, der zwischen 2° und 8° liegt.
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Es hat sich gezeigt, dass mit einer solchen Anordnung solche Fäden, welche Infrarotstrahlung absorbieren, wie das bspw. bei mit Ruß gefärbten Fäden der Fall ist, für die Bildaufnahmeeinheit nicht erkennbar sind.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Erkennung von Infrarotstrahlung absorbierenden Restfäden auf Spinnkopshülsen zu verbessern.
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Die Erfindung löst die Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie mit einer Spulmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 12. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Kennzeichnend für die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erkennung von Fadenresten auf einer Spinnkopshülse ist, dass die Lichtquelle seitlich beabstandet von der Spinnkopshülse angeordnet ist und die Auswerteinrichtung zur Erfassung eines Kontrastunterschieds zwischen der Spinnkopshülse und dem Faden ausgebildet ist.
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Durch die seitlich beabstandete Lichtquelle, wobei hierunter eine Anordnung verstanden wird, bei der die Lichtquelle seitlich neben einer stehend in der Vorrichtung positionierten Spinnkopshülse derart angeordnet ist, dass sie die Spinnkopshülse seitlich mit IR bestrahlt, wird eine gleichmäßige Helligkeitsverteilung auf der Hülse erreicht. Die Infrarotstrahlung trifft gleichermaßen auf die Spinnkopshülse und die Fadenreste auf. Fadenreste auf der Spinnkopshülse führen zur Abschattung der Spinnkopshülse und sind in einem digitalen Bild der Spinnkopshülse durch ihren Schattenwurf eindeutig zu identifizieren. Durch die seitliche Anordnung der Lichtquelle wird erreicht, dass durch die Fadenreste ein eindeutiger Schattenwurf auf der Spinnkopshülse erzeugt wird. Hierdurch heben sich die Fadenreste auf dem digitalen Bild deutlich von der Spinnkopshülse ab.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung ermöglicht es aufgrund der Erfassung der Abschattung insbesondere solche Fäden zu erkennen, welche Infrarotstrahlung absorbieren, wie dies beispielsweise bei sehr dunklen, z.B. mit Ruß gefärbten Fäden der Fall ist, welche kein Infrarotlicht reflektieren und daher andernfalls nicht von einer Bildaufnahmeeinheit zu erfassen wäre. Die erfindungsgemäße Anordnung der Beleuchtung und Auswertung des durch die Bildaufnahmeeinheit erzeugten digitalen Bilds ermöglicht somit bspw. auch das Erkennen von so genannten „Carbon-Black“-Fäden. Die Auswerteinrichtung kann dabei extern oder in die Bildaufnahmeeinrichtung integriert sein.
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Wesentlich für die Erfindung ist eine Bestrahlung der Spinnkopshülse durch die Lichtquelle derart, dass die Hülse seitlich gleichmäßig mit Infrarotlicht bestrahlt wird. Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist hierzu vorgesehen, dass die optische Achse der Lichtquelle die Längsachse der Spinnkopshülse unter einem Winkel von 35° - 90°, bevorzugt 45° - 80°, besonders bevorzugt 55° - 70° schneidet. Eine entsprechend geneigte Anordnung der Lichtquelle gewährleistet in besonderem Maße eine gleichmäßige Helligkeitsverteilung auf der Spinnkopshülse, sodass ein durch Fadenreste hervorgerufener Schattenwurf besonders zuverlässig durch die Bildaufnahmeeinheit erfasst werden kann.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung erlaubt es in besonders zuverlässiger Weise auch Infrarotstrahlung absorbierende Fadenreste zuverlässig zu detektieren. Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine oberhalb der stehend in der Vorrichtung positionierten Spinnkopshülse angeordnete Zusatzlichtquelle aufweist, die zum Bestrahlen der Spinnkopshülse mit Licht ausgebildet ist. Die Verwendung einer bedarfsweise alternativen oder zuschaltbaren Zusatzlichtquelle, welche besonders bevorzugt gebündeltes Licht aussendet und dessen optische Achse mit der Achse der Spinnkopshülse einen Winkel bildet, der zwischen 2° und 8° liegt, ermöglicht es, mit der Vorrichtung neben Infrarotstrahlung absorbierenden Fadenresten auch solche Fadenreste zu erkennen, welche Infrarotstrahlung reflektieren. Durch die Anordnung der optischen Achse der zusätzlichen Quelle gemäß dieser vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird erreicht, dass mehr Licht an den Fadenresten reflektiert wird als an der Spinnkopshülse. Dadurch heben sich die reflektierenden Fadenreste auf einem digitalen Bild deutlich von der Spinnkopshülse ab.
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Diese vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ermöglicht es somit, sowohl Infrarotstrahlung absorbierende als auch Infrarotstrahlung reflektierende Fadenreste zuverlässig zu erkennen. In Abhängigkeit von den zu verarbeitenden Spinnkopshülsen und den an diesen angeordneten Fäden kann dabei die zusätzliche Lichtquelle bedarfsweise alternativ an- oder zugeschaltet werden, um so in allen Anwendungsfällen eine zuverlässige Erfassung von Fadenresten zu gewährleisten. Bei der Verarbeitung von Infrarotstrahlung absorbierenden Fadenresten bleibt die Zusatzlichtquelle in einem ausgeschalteten Zustand, sodass die Spinnkopshülsen maßgeblich durch die Lichtquelle bestrahlt wird.
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Bereits die Verwendung der Lichtquelle gewährleistet eine zuverlässige Helligkeitsverteilung auf der Spinnkopshülse, welche es der Bildaufnahmeeinheit ermöglicht Abschattungen auf der Spinnkopshülse zuverlässig zu erfassen. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Bildaufnahmeeinheit einen Beleuchtungskörper zum Bestrahlen der Spinnkopshülse mit Licht aufweist. Die Verwendung einer an die Bildaufnahmeeinheit gekoppelten zweiten, durch den Beleuchtungskörper bereitgestellten Lichtquelle gewährleistet in besonderem Maße eine zuverlässige Erfassung von Fadenresten auf der Spinnkopshülse.
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Die Erfindung basiert auf dem Umstand, dass IR-Strahlung absorbierende Fadenreste auf der Spinnkopshülse einen als Kontrast erkennbaren Schatten werfen. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist dabei vorgesehen, dass die Spinnkopshülse eine gegenüber Infrarotstrahlung absorbierenden Fadenresten kontrastierende Oberfläche aufweist. Die Verwendung einer kontrastierenden Oberfläche, beispielsweise einer hellen Oberfläche, welche gegenüber schwarzen Fäden, beispielsweise den so genannten „Carbon-Black“-Fäden einen hohen Kontrast aufweist, verbessert die Erkennungsgenauigkeit von Fadenresten auf der Spinnkopshülse in ergänzender Weise. Abschattungen durch die Fadenreste sind auf kontrastierenden Oberflächen, insbesondere hellen, zum Beispiel weißen Oberflächen der Spinnkopshülse besonders gut zu ermitteln.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Lichtquelle mehrere Teillichtquellen. So kann die Lichtquelle beispielsweise aus drei LEDs mit jeweils einer eigenen Linse bestehen. Durch mehrere Teillichtquellen kann die Abstrahlfläche der Lichtquelle erhöht werden und damit eine gleichmäßige Ausleuchtung der Spinnkopshülse verbessert werden, ohne das hierbei die Erkennungsgenauigkeit verringert wird.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die optische Achse der Bildaufnahmeeinrichtung mit der Achse der Spinnkopshülse einen Winkel bildet, der zwischen 30° und 50° liegt. In diesem Bereich besteht die Möglichkeit, Abschattungen auf der Spinnkopshülse aufgrund von Fadenresten besonders zuverlässig zu erfassen. Hierdurch wird die Erkennungsgenauigkeit in ergänzender Weise gesteigert. Besonders vorteilhafterweise liegen dabei zudem die Längsachse der Spinnkopshülse, die optische Achse der Lichtquelle, die optische Achse der Zusatzquelle und/oder die optische Achse der Bildaufnahmeeinrichtung in einer Ebene. Eine entsprechende Ausgestaltung, insbesondere bei der Anordnung derart, dass alle vorgenannten Achsen in einer Ebene liegen, ermöglicht einen besonders kompakten und zuverlässigen Aufbau der Vorrichtung welcher bauraumsparend eine zuverlässige Erkennung von Fadenresten, insbesondere Infrarotstrahlung absorbierenden Fadenresten ermöglicht.
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Die Ausgestaltung der Bildaufnahmeeinrichtung ist dabei grundsätzlich frei wählbar. Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist jedoch vorgesehen, dass diese zumindest ein Objektiv und einen bildgebenden Sensor umfasst, welche nach Art einer Kamera ausgebildet sind.
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Die Auswerteinrichtung umfasst vorzugsweise Mittel zur Festlegung eines Auswertefensters innerhalb der Außenkontur der Spinnkopshülse, wobei das Auswertefenster in Bezug auf Fadenreste ausgewertet wird. Die Festlegung eines Auswertefensters vereinfacht die Erfassung von Fadenresten. Bei der Auswertung kann grundsätzlich berücksichtigt werden, dass Fadenreste immer als Umfangsfäden ausgebildet sind. Andere Anordnungen der Fadenreste kommen aufgrund des Wickelschemas der Spinnkopse nicht vor oder sind zumindest unkritisch für die weitere Verarbeitung. Die Erfassung der Außenkontur der Spinnkopshülse kann durch bekannte Kantenfilterverfahren erfolgen.
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Die Mittel zur Festlegung des Auswertefensters sind dabei besonders vorteilhafterweise derart ausgebildet, dass bei der Festlegung eines Auswertefensters eine Ausrichtung des Auswertefensters an der Spinnkopshülse erfolgt. Damit wird ein Winkelversatz zwischen dem Auswertefenster und der Spinnkopshülse von vornherein vermieden.
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Ferner besteht auch die Möglichkeit, ein Standardauswertefenster festzulegen und dass die Mittel dazu ausgebildet sind, einen Winkelversatz zwischen dem Auswertefenster und dem Spinnkops zu erfassen und zu kompensieren. Ein solcher Winkelversatz kann in Verbindung mit gängigen Transportsystemen, die den Kops in die Vorrichtung führen, insbesondere in Transportrichtung, leicht vorkommen. Dadurch können Bereiche des Standardauswertefensters außerhalb der Außenkontur des Spinnkopses liegen und damit ohne Drehung des Standardauswertefensters in die Richtung der Spinnkopshülse zu Auswertefehlern führen.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein Hintergrund vorhanden ist, vor dem das digitale Bild der Spinnkopshülse erfasst werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung eines definierten Hintergrunds, insbesondere eines ein Muster aufweisenden Hintergrunds, erzielt werden, der die die Ermittlung der Außenkontur der Spinnkopshülse erleichtert. Das Muster erleichtert außerdem, insbesondere bei der vorteilhaften Ausgestaltung als Schachbrettmuster, die Ausrichtung der Spinnkopshülse und damit ein Winkelversatz gegenüber einem vertikal angeordneten Auswertefenster zu ermitteln. Ein Muster kann außerdem die Ausrichtung und Initialisierung der Bildaufnahmeeinrichtung erleichtern. Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist der Hintergrund beleuchtet, wodurch der Kontrast zwischen dem Hintergrund und der Spinnkopshülse ebenfalls verbessert wird. Vorzugsweise erfolgt dabei die Beleuchtung von der dem Spinnkops abgewandten Seite, sodass kein unnötiges Streulicht auf die Spinnkopshülse fällt. Eine weitere alternative Ausgestaltung ist ein, eine Reflexionsfolie umfassender Hintergrund. Die Reflexionsfolie wirkt als Reflektor, die/der von der Beleuchtung angestrahlt wird und so im Bild einen definierten, weißen Hintergrund erzeugt.
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Die Erfindung löst die Aufgabe auch durch eine Spulmaschine mit einem Transportsystem für Spinnkopse und Spinnkopshülsen und einer entlang des Transportweges der Spinnkopshülse angeordneten Vorrichtung zur Erkennung von Fadenresten auf einer ausgeschleusten Spinnkopshülse, bei der die Vorrichtung in der vorstehend dargestellten erfindungsgemäßen Ausgestaltung oder gemäß einer oder mehrerer Weiterbildungen ausgebildet ist. Erfindungsgemäß ist dabei die Lichtquelle seitlich beabstandet von der Spinnkopshülse angeordnet und die Auswerteinheit zur Erfassung eines Kontrastunterschieds zwischen der Spinnkopshülse und dem Faden ausgebildet.
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Besonders vorteilhafterweise weist das an sich bekannte Transportsystem dabei Transportelemente zum stehenden Transport der Spinnkopse und Spinnkopshülsen auf. Beim stehenden Transport ist vorzugsweise die durch die Achse der in der Vorrichtung befindlichen Spinnkopshülse und die optische Achse der Lichtquelle aufgespannte Ebene senkrecht zur Transportrichtung der Spinnkopshülsen angeordnet. Hierdurch lässt sich die Spulmaschine besonders einfach und kompakt aufbauen, wobei zudem sich die Spinnkopshülse optimal in die Vorrichtung transportieren lässt, wobei im Vorbeifahren ein digitales Bild erzeugt wird.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass das Transportsystem bei einem stehenden Transport der Spinnkopshülsen im Bereich der Vorrichtung vorzugsweise mittig zur Stabilisierung der auf den Transportelementen stehenden Spinnkopshülsen in einer Richtung senkrecht zur Transportrichtung aufweist. Solche Mittel verhindern eine Schwankung der Ausrichtung der Spinnkopshülse und ermöglichen eine besonders genaue Einhaltung des Winkels zwischen der Achse der Spinnkopshülse und der optischen Achse der Lichtquelle. Die Mittel zur Stabilisierung können beispielsweise als Führung im Bereich der Hülsenspitze ausgebildet sein.
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Nachdem eine Stabilisierung der Spinnkopshülse in Transportrichtung nur schwer zu realisieren ist, da die Transportbewegung sichergestellt werden muss, werden Schwankungen in der Ausrichtung der Spinnkopshülse in einer entsprechenden Richtung, wie vorstehend beschrieben, vorzugsweise bei der Auswertung kompensiert.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
- 1 in einer schematischen Darstellung eine Seitenansicht einer Spulmaschine;
- 2 eine Ausführungsform einer Vorrichtung zur Erkennung von Infrarotstrahlung absorbierenden Fadenresten;
- 3 eine Spinnkopshülse vor einem ein Schachbrettmuster aufweisenden Hintergrund.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Spulmaschine 1. Zwischen den Endgestellen 5 und 6 sind eine Vielzahl von Spulstellen 2 angeordnet. An den Spulstellen 2 werden die in Abspulstellung 10 befindlichen Spinnkopse 9 zu großvolumigen Kreuzspulen umgespult. Die dargestellte Spulmaschine 1 umfasst ein Transportsystem 3 für Spinnkopse 9 und Spinnkopshülsen 4.
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Sowohl die Spinnkopse 9 als auch die Spinnkopshülsen 4 sind auf Transporttellern 8 stehend angeordnet. Die Transportteller 8 mit den vollen Spinnkopsen 9 werden zum Abspulen von der Rückseite der Spulmaschine 1 zu den Spulstellen 2 transportiert. Die Spinnkopse 9 befinden sich dann bereits in der für das Abspulen notwendigen stehenden Position. An der Vorderseite der Spulmaschine 1 ist eine Hülsenrückführstrecke 7 angeordnet. Über die Hülsenrückführstrecke 7 werden die leeren Spinnkopshülsen 4, die nach dem Abspulen aus der Spulstelle 2 ausgeschleust werden, immer noch stehend in Richtung des Endgestells 5 transportiert.
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Es kommt vor, dass die Spinnkopse 9 nicht vollständig abgespult werden und Fadenreste auf der Spinnkopshülse 4 verbleiben. Das passiert zum Beispiel dann, wenn nach einem Fadenbruch das Fadenende auf dem Spinnkops 9 nicht mehr aufgefunden werden kann und der nicht vollständig abgespulte Spinnkops 9 aus der Spulstelle 2 ausgeschleust wird. Im Bereich des Endgestells 5 ist eine Vorrichtung 11 zum Erkennen von Fadenresten angeordnet. Die weitere Behandlung der Spinnkopshülsen 4 erfolgt in Abhängigkeit von den erkannten Fadenresten. Vollständig abgespulte Spinnkopshülsen 4 ohne Fadenreste können ohne weitere Bearbeitung an einer Ringspinnmaschine zur Herstellung neuer Spinnkopse 9 verwendet werden. Spinnkopshülsen 4 mit noch verwertbaren Fadenresten werden einer nicht dargestellten Kopsvorbereitung zugeführt. Die Kopsvorbereitung findet das Fadenende auf und bereitet die Spinnkopshülse 4 mit der Restbewicklung für die Weiterverarbeitung an einer Spulstelle 2 vor. Bei nicht verwertbaren Fadenresten ist eine Reinigung der Spinnkopshülse 4 erforderlich.
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In 2 ist der prinzipielle Aufbau der in 1 dargestellten Vorrichtung 11 dargestellt. Wie bereits erläutert, wird die Spinnkopshülse mittels des Transportsystems 3 auf einem Transportteller 8 in die Vorrichtung 11 geführt. Die Transportrichtung verläuft dabei senkrecht zu der in 2 dargestellten Zeichnungsebene, in der auch die Lichtquelle 12 und die Kamera 13 angeordnet sind. Im Bereich der Hülsenspitze kann eine nicht dargestellte Einrichtung zur Stabilisierung der Spinnkopshülse 4 in einer Richtung senkrecht zur Transportrichtung der Spinnkopshülse 4 vorhanden sein. Diese Einrichtung soll Schwankungen der Spinnkopshülse 4 vermeiden. Die optische Achse der Lichtquelle 12 schneidet die Längsachse 15 der Spinnkopshülse 4 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel unter einem Winkel α von 63°. Die Lichtquelle 12 ist dabei seitlich beabstandet von der Spinnkopshülse 4 angeordnet. Die Lichtquelle 12 sendet infrarotes Licht aus, das zu einer zuverlässigen Abschattung durch Fadenreste auf der Spinnkopshülse 4 führt.
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Eine Kamera 13 mit einem Objektiv und einem bildgebenden Sensor erstellt ein digitales Bild der Spinnkopshülse 4. Die optische Achse 17 der Kamera bzw. die optische Achse des Objektivs der Kamera bildet mit der Längsachse 15 der Spinnkopshülse 4 einen Winkel β von 39°. Die Lichtquelle 12 und die Kamera 13 befinden sich in einer Ebene senkrecht zur Transportrichtung der Spinnkopshülse 4.
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Das Bild der Spinnkopshülse 4 wird vor dem Hintergrund 18 erstellt, welcher beispielsweise durch eine auf einer der Spinnkopshülse 4 abgewandten Seite des Hintergrunds 18 angeordneten Lichtquelle 19 beleuchtet wird. Alternativ kann der Hintergrund durch einen angestrahlten Reflektor/ Reflexionsfolie erzeugt werden.
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Zur Erfassung von Fadenresten ist die Erstellung eines einzigen Bildes ausreichend, das im Vorbeitransport von der Spinnkopshülse 4 erstellt wird. Vorzugsweise wird die Lichtquelle 12 nur in dem Moment der Erstellung des Bildes aktiviert. Eine Auswertung des digitalen Bildes im Hinblick auf mögliche Fadenreste erfolgt mittels der Auswerteinrichtung 14, wobei diese in Abwandlung zu dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel auch mit der Kamera 13 eine Einheit bilden kann.
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Die Erfassung von Fadenresten auf der Spinnkopshülse 4 kann mittels eines Auswertefensters 22 erfolgen. Das Auswertefenster 22 ist vorzugsweise rechteckig und so dimensioniert, dass es innerhalb der Außenkonturen der Spinnkopshülse 4 liegt. In Transportrichtung der Spinnkopshülse 4 sind je nach Transportsystem Schwankungen der Spinnkopshülse 4 um ihre vertikale Ausrichtung möglich. Damit kann sich die Spinnkopshülse 4 außerhalb eines vertikalen Auswertefensters 22 bewegen. In 3 ist die Spinnkopshülse 4 vor einem Hintergrund 18 mit einem Schachbrettmuster 21 angeordnet. Das Schachbrettmuster 21 ist vertikal bzw. horizontal ausgerichtet. Das Schachbrettmuster 21 lässt deutlich erkennen, dass die Spinnkopshülse 4 aus der vertikalen Position ausgelenkt ist. Das Auswertefenster 22 wird zunächst an dem Schachbrettmuster 21 ausgerichtet. Das Schachbrettmuster 21 ermöglicht also eine leichte Erfassung eines Winkelversatzes zwischen dem Auswertefenster 22 und der Spinnkopshülse 4. Nach der Erfassung kann der Winkelversatz leicht kompensiert werden, sodass das Auswertefenster 22 wieder innerhalb der Außenkontur der Spinnkopshülse 4 liegt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Außenkontur der Spinnkopshülse 4 vor einem weißen, beleuchteten oder vor einem Reflektorhintergrund zu ermitteln und das Auswertefenster 22 von vornherein an der Außenkontur auszurichten. Auf diese Weise können Schwankungen der Spinnkopshülse 4 leicht ausgeglichen werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Spulmaschine
- 2
- Spulstelle
- 3
- Transportsystem
- 4
- Spinnkopshülse
- 5
- Endgestell
- 6
- Endgestell
- 7
- Hülsenrückführstrecke
- 8
- Transportteller
- 9
- Spinnkops
- 10
- Abspulstellung
- 11
- Vorrichtung
- 12
- Lichtquelle
- 13
- Bildaufnahmeeinrichtung/Kamera
- 14
- Auswerteinrichtung
- 15
- Längsachse
- 16
- optische Achse (Lichtquelle)
- 17
- optische Achse (Bildaufnahmeeinrichtung)
- 18
- Hintergrund
- 19
- Lichtquelle
- 21
- Schachbrettmuster
- 22
- Auswertefenster
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102014016784 A1 [0004]